forum - KSV1870

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forum - KSV1870
forum.ksv Das Medium für
internationalen
Kreditschutz 02/2012
P.b.b. Verlagspostamt 1010 Wien Zul.Nr. GZ 02Z030207
forum.ksv
Abgewiesen!
Justitia braucht Hilfe
Ein Bild sagt mehr
als 1.000 Worte
Auf die Plätze, fertig, los!
Nächste Runde für ALC-Bewerb
2
Inhalt
Inhalt
cover
Abgewiesen! Justitia braucht Hilfe.
3.000 Konkursabweisungen pro Jahr erzeugen einen Schaden
von EUR 500 Mio. ....................................................................... 4
Foto: Anna Rauchenberger
aktuell
Seefestspiele Mörbisch 2012.
„Die Fledermaus“ von Johann Strauss. .......................................... 8
Abgewiesen! Justitia braucht Hilfe. S. 4
Auf der Strecke geblieben. Was Italien und Deutschland bei
der Forderungsbetreibung unterscheidet. ...................................... 10
Alles ganz easyKSV. Die Kapsch BusinessCom AG wurde
durch ­eine Schnittstelle an die KSV1870 Wirtschaftsdatenbank
­angebunden. .............................................................................. 12
Big Business im Morgengrauen. Nach wie vor reges Treiben
am Großmarkt in Wien. ............................................................ 14
Bilder sagen mehr als 1.000 Worte. Der professionelle
Umgang will von Unternehmen aber gelernt sein. ....................... 16
Auf die Plätze, fertig, los! Businessbewerb „Austria’s Leading
Companies“ (ALC) geht in die nächste Runde. ............................ 20
Foto: ImageSource
In der Rückblende: KSV1870 Kreditschutztagung 2012.
Eine hochkarätige Expertenrunde diskutierte Lösungsansätze zur
E­indämmung von Konkursabweisungen. .................................... 22
Auf der Strecke geblieben. S. 10
KSV1870 NEWS
Wer zählt die Häupter, nennt die Namen?
KSV1870 Mitarbeiter stellen ihr Know-how zur Verfügung. ....... 24
Foto: HaywireMedia – Fotolia.com
Quergelesen.
Neue Fachbücher, die Praxiswissen vermitteln. ............................ 24
Bilder sagen mehr als 1.000 Worte. S. 16
Editorial
3
Editorial
KSV1870 Akademie
Die aktuellen Schulungsangebote. ................................................ 27
KSV1870 Steuertipps
Wichtige Neuigkeiten und Änderungen
im Steuerrecht speziell für Unternehmer. ..................................... 28
KSV1870 Wirtschaftsbarometer
Flops & Tops in der österreichischen Wirtschaft. ............................ 30
Impressum.................................................................................... 28
Liebe Mitglieder,
Foto: Petra Spiola
KSV1870 Gläubigerschutz
Aktuelles aus Rechtsprechung und richterlicher Praxis. .................. 25
im März durften wir viele von Ihnen als Gäste
unserer 6. Kreditschutztagung in Wien begrüßen.
Diesmal ging es um ein Thema, das uns als Gläu­
bigerschützer ganz besonders am Herzen liegt: die Konkursabweisungen.
Das Bewusstsein dafür ist zwar in der Öffentlichkeit verankert, die tat­
sächliche Dimension wird aber oftmals unterschätzt. Erstmals können
wir nun – auf Basis einer umfassenden KSV1870 Analyse von mehr als
15.000 Fällen – die Kosten dafür beziffern.
Das Ergebnis ist nicht nur für die direkt betroffenen Gläubiger, sondern
für alle Steuerzahler mehr als ernüchternd: Bei vorsichtiger Schätzung
betragen die durch Abweisungen verursachten Schäden ca. EUR 500 Mio.
pro Jahr. Dabei gäbe es durchaus Mittel und Wege, diese drastisch zu re­
duzieren. Die Diskussion darüber, welche das sein könnten, war einer der
Schwerpunkte der Tagung. Grundsätzlich waren sich die Experten einig,
dass es einer gesetzlichen Regelung bedarf. Die bisherigen Bemühungen
des Gesetzgebers, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, sind
nicht ausreichend, um die hohe Anzahl der Konkursabweisungen einzu­
dämmen. Leider gilt dies auch für die jüngste Reform, das IRÄG2010.
Sie finden in diesem forum.ksv ab Seite 4 einen Rückblick auf die Kredit­
schutztagung sowie Zahlen, Daten und detaillierte Informationen zu den
Konkursabweisungen. Lassen Sie mich ergänzend dazu nur noch betonen,
dass wir vom KSV1870 uns keinesfalls mit dem derzeitigen Status quo
abfinden werden. Wir werden weiterhin intensive Überzeugungsarbeit
leisten, um einen Schulterschluss der Gläubiger und damit letztlich auch
eine adäquate Gesetzgebung zu erreichen.
Ihr Karl Jagsch
Foto: Anna Rauchenberger
Auf der Titelseite dieser Ausgabe ­finden
Sie einen handlichen Planer für die
­Fußball-Europameisterschaft in
Polen und der Ukraine.
Viel Spaß damit!
In der Rückblende: KSV1870 Kreditschutztagung 2012. S. 22
Foto: ChaotiC_PhotographY – Fotolia.com
4
Cover
Cover
5
Abgewiesen!
Justitia braucht Hilfe
1
.000 Mal vertröstet und wieder keine Rechnungen
bezahlt: ein Szenario, das vielen Lieferanten in
Österreich nicht unbekannt sein dürfte. Wer mit dem
Ausfall seiner Forderung rechnen muss und auf die
Vertröstungen seiner Kunden keinen Cent mehr gibt,
der beantragt mitunter bei Gericht die Insolvenz seines
Geschäftspartners. Wird die Insolvenz eröffnet, dann
hat der Gläubiger die Chance, einen Rückfluss seiner
offenen Forderungen – in der Regel zwischen 10 und
30 %, je nach Verfahrensart – zu erhalten. Immerhin!
Ja, im Verhältnis zu den durchschnittlichen Quoten an­
derer Länder sogar hervorragend. Im Vorjahr wurden in
Österreich 3.260 Insolvenzverfahren eröffnet. Dadurch
kam es zu einer geordneten Abwicklung dieser Pleiten.
Gleichzeitig haben die Gerichte jedoch auch 2.609 Fälle
mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen. Was
passiert aber mit diesen Unternehmen, die offensicht­
lich bankrott sind und doch nicht richtig pleitegehen
können?
Der Schrecken geht weiter. Kommt es zu einer Ab­
weisung, dann werden protokollierte Unternehmen im
Firmenbuch gelöscht. Die Praxis zeigt jedoch, dass die
tatsächliche Umsetzung dieses Beschlusses je nach Firmen­
buchgericht einige Wochen bis Jahre dauern kann. Für
Einzelunternehmen ergibt sich als logische Konsequenz
ein Absturz der Bonität. Wenn für den Betrieb eines Un­
ternehmens eine Gewerbeberechtigung erforderlich war,
wird nach einer Abweisung auch ein Verfahren zum Ent­
zug der Gewerbeberechtigung eingeleitet. Handelt es sich
um ein freies Gewerbe, so dürfte ein Unternehmen nach
einer Abweisung zwar nicht weiterbetrieben werden, das
Strafrecht exekutiert das aber nur in Ausnahmefällen. „In
der Praxis zeigt sich, dass viele Unternehmen dennoch
auf dem Markt bleiben und Wege finden, um die ange­
führten rechtlichen Schritte zu umgehen. Die notwendige
Bereinigung des Marktes findet damit nicht statt“, fasst
Dr. Hans-Georg Kantner, Leiter Insolvenz beim KSV1870,
die Situation zusammen und verweist darauf, dass das zen­
trale Problem der Erlag der Kostenvorschüsse sei. „Jedoch
werden viele Verfahren nicht eröffnet, obwohl das hierfür
notwendige Vermögen vorhanden sein dürfte“, so die Ein­
schätzung des Experten.
Warum wird abgewiesen? Bei Gericht jedenfalls verfü­
gen die maroden Unternehmer formal oft nicht einmal
mehr über EUR 4.000,–, um zumindest die Anlaufkosten
eines Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Die logische Folge
ist, dass es auch keine Massebildung für Gläubiger geben
kann, die nun mithilfe von Klagen und Exekutionen ver­
suchen müssten, an ihr Geld zu kommen. Bemühungen,
die in diesem Stadium häufig mehr Geld kosten, als sie
hereinbringen. Ein wesentlicher Schwachpunkt ist laut
Dr. Helmut Katzmayr, Vizepräsident des Landesgerichts
Linz, das Vermögensverzeichnis, das Schuldner dem Ge­
richt vorlegen müssen und auf dessen Basis entschieden
wird, ob eine Eröffnung zumindest die Gerichtskosten
deckt. Werden hier vom Schuldner Vermögenswerte
verschwiegen oder zuvor beispielsweise an Dritte über­
tragen, so brächte das oftmals nur der Zufall ans Licht.
Foto: Richard Tanzer
Jahr für Jahr werden von den heimischen Gerichten rund 3.000 Konkursanträge gegen Unternehmen abgewiesen. Längst reif für die Insolvenz, bleiben sie oft auf dem Markt – die Gläubiger und
die Märkte haben das Nachsehen. Text: SANDRA KIENESBERGER
„Es könnten viel
mehr Insolvenzen in
Österreich eröffnet
und Gläubiger­
forderungen erfüllt
werden.“
Mag. Otto Zotter, Leiter
Niederlassungen beim
KSV1870
Cover
Foto: Anna Rauchenberger
6
„Eine effektive Überprüfung der Vermögenssituation fin­
det nicht statt“, so die nüchterne Bilanz des Experten auf
der diesjährigen KSV1870 Kreditschutztagung, die sich
des Themas annahm. Und er führt weiters an, dass eine
Abweisung eines Konkursantrags mitunter für Schuldner
sogar attraktiv sei. Denn mangels einer Überprüfung durch
einen Insolvenzverwalter könne auch rechtswidriges oder
strafbares Verhalten verborgen bleiben.
Schaden ist enorm. Pro Jahr sind rund 3.000 Unterneh­
men von Konkursabweisungen betroffen, 10 % von diesen
sogar zwei- oder mehrmals. Die Gesamtverschuldung der
Entwicklung der Insolvenzen in den vergangenen Jahrzehnten
in 1.000 Fällen
7
Gesamtinsolvenzen
6
5
Abweisungen 45%
4
3
2
Eröffnungen 55%
1
© KSV1870
1
20
1
1
20
0
1
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9
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8
1
19
7
1
19
6
19
5
1
0
Unternehmen beträgt EUR 600 Mio. Dem stehen verwert­
bare Sicherheiten der Gläubiger von ca. EUR 100 Mio.
gegenüber, woraus sich eine Schadenssumme von EUR
500 Mio. ergibt. Nicht erfasst sind dabei die Schäden, die
Unternehmen verursachen, die trotz ihrer eigentlichen
Konkursreife weiterwirtschaften. Dies geht aus einer von
Mag. Otto Zotter, Leiter Niederlassungen beim KSV1870,
erstellten Analyse über den volkswirtschaftlichen Schaden
durch Nichteröffnungen hervor. Seine Meinung dazu: „In
der heimischen Wirtschaft versanden durch die hohe Zahl
an Nichteröffnungen jährlich hunderte Millionen Euro.
Hier gibt es einen Optimierungsbedarf, der endlich gestillt
werden muss. Insbesondere in Zeiten, in denen Sparpa­
kete auf den Weg gebracht werden, wäre das ein wichtiges
Zeichen für die Wirtschaft, aber auch für die Bürger als
Steuerzahler in diesem Land.“
Mehr Eröffnungen möglich. Dass eine Abweisung be­
deutet, dass es für Gläubiger kein Geld geben kann, ist
eine Schlussfolgerung, die der KSV1870 nicht teilt. „Wir
gehen davon aus, dass rund zwei Drittel der abgewiesenen
Konkursanträge eigentlich eröffnet werden könnten, da
hier durchaus die notwendigen Mittel vorhanden wären“,
so Zotter. Woher der Experte seine Gewissheit nimmt? Er
hat jene eröffneten Fälle analysiert, die den vielen nicht
eröffneten Fällen strukturell ähneln – mit dem Unter­
schied, dass der Erlag des Kostenvorschusses eines Gläu­
bigers die Eröffnung doch ermöglichte. Von diesen schein­
bar „hoffnungslosen“ Fällen wurden knapp 40 % saniert
bzw. entschuldet, und in jedem vierten Fall konnte aus
Cover
7
Schnelle und sichere Liquidität
mit VB Factoring
Mit
Alternativ sei natürlich auch eine Gesetzesinitiative denk­
bar. Die jüngste Novelle des Insolvenzrechts fand 2010
statt, und so sei mit einer neuerlichen nicht in absehbarer
Zeit zu rechnen. Wie jede Novelle, die in Österreich in
diesem Bereich bisher umgesetzt wurde, konnte auch
das Insolvenzrechtsänderungsgesetz (IRÄG) 2010 keine
Besserung hinsichtlich des Phänomens der abgewiesenen
Konkursanträge bringen. „Das Problem ist in der Zweiten
Republik ein chronisches, das jedoch endlich einer Lösung
bedarf“, schloss der KSV1870 Experte Otto Zotter seine
Ausführungen auf der Kreditschutztagung.
der Vermögensverwertung zumindest eine kleine Quote
für die Gläubiger erzielt werden. „Und das ist ein gewich­
tiger Hinweis darauf, dass auch bei vielen Abweisungen
alternativ eine Entschuldung im Rahmen eines Verfahrens
und eine Quote für die Gläubiger möglich wäre“, so der
Experte, der mit einem Prozentsatz von durchschnittlich
10,5 bei einer konsequenten Eröffnung statt der vielen
­Abweisungen kalkuliert.
Gläubiger- oder Gesetzesinitiative? Dreh- und Angel­
punkt ist also der Erlag des Kostenvorschusses. Schon jetzt
wird bei Eröffnungen der Löwenanteil von Pflichtbeitrags­
gläubigern wie den Krankenkassen oder der Finanz dafür
aufgebracht und ein geringerer Teil von sonstigen Gläu­
bigern. „Nachdem Abgaben- und Pflichtbeitragsgläubiger
in fast allen Fällen involviert sind, würde aus Sicht des
KSV1870 eine Initiative dieser Gläubiger in Kombination
mit dem Insolvenzentgeltsicherungsfonds und einer Koor­
dinierung durch den KSV1870 Sinn machen. Ziel dieses
Zusammenschlusses sollte die durchgängige Eröffnung
der Insolvenzfälle durch eine Kostenteilung sein“, resü­
miert Mag. Otto Zotter. Das Ergebnis würde den zusätz­
lichen Mitteleinsatz rechtfertigen, dessen ist er sicher. Der
­Experte rechnet bei einer Quote von 10,5 % mit einem
Plus von EUR 20 Mio. für diese Gläubigergruppe.
Zufriedenheitsgarantie!
Ihre Vorteile
· Schnelle, gesicherte Liquidität
· Entlastung im Debitorenmanagement
· Schutz vor Forderungsausfällen
· Bilanzverkürzung, Verbesserung der Eigenkapital-Quote
Zum Thema: Johannes Nejedlik, Vorstand der KSV1870 Holding AG
Foto: Petra Spiola
„Cash is king“, so lautet bei vielen Unternehmen die Devise. Wer
jetzt seine Rechnungen schnell und mit Skonto zahlt, punktet bei den
Lieferanten. Ist der dafür erforderliche Cash in den eigenen Außenständen
gebunden, hilft Factoring. Als flexibles Instrument zur Umsatz- und
Wachstumsfinanzierung bringt es schnelle und sichere Liquidität. Wie
Schnelle
beim Leasiund
ng ergibt sisichere
ch beim Factoring nochLiquidität
der zusätzliche Effekt, dass VB Factoring Bank AG
mit VB Factoring
es zu einer Bilanzverkürzung kommt.
Salzburg: Markus Binderitsch,
Tel.: 0662/62 35 53-130
Beflügeln auch Sie Ihr Geschäft mit VB Factoring. Sprechen Wien: Mag. Helmut Zimmel,
Sie mit unseren Experten. Mehr Info und direkter Kontakt unter Tel.: 050/40 04-4379
www.vb-factoring-bank.at.
Wir brauchen gesetzliche Rahmenbedingungen, die eine durchgängige
Eröffnung der Insolvenzen zulassen. Nun liegen die Zahlen über die
verursachten Schäden auf dem Tisch – und sprechen für sich. Die
Rechte der Gläubiger müssen gestärkt werden. Zum Wohle der heimischen Volkswirtschaft fordern wir eine saubere Aufarbeitung aller
gescheiterten Unternehmen. In Summe käme es dadurch zu weniger
Ausfällen für Gläubiger, zusätzlichen Einnahmen aus Pauschalgebühren
für die Justiz, mehr Sanierungen und weniger Arbeitsplatzverlusten.
Gerade in Zeiten von Sparpaketen wäre das ein wichtiges Zeichen. Wir werden daher
bei unserer Forderung nicht nachgeben.
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ga nt ie!
„Cash is king“, so lautet bei vielen Unternehmen die Devise. Wer
jetzt seine Rechnungen schnell und mit Skonto zahlt, punktet bei den
Lieferanten. Ist der dafür erforderliche Cash in den eigenen Außenständen
gebunden, hilft Factoring. Als flexibles Instrument zur Umsatz- und
Wachstumsfinanzierung bringt es schnelle und sichere Liquidität. Wie
beim Leasing ergibt sich beim Factoring noch der zusätzliche Effekt, dass
es zu einer Bilanzverkürzung kommt.
Beflügeln auch Sie Ihr Geschäft mit VB Factoring. Sprechen
Sie mit unseren Experten. Mehr Info und direkter Kontakt unter
www.vb-factoring-bank.at.
Ihre Vorteile
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VB Factoring Bank AG
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Wien: Mag. Helmut Zimmel,
Tel.: 050/40 04-4379
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Aktuell
Graf von Luxemburg (© Lichtstark)
„Die Fledermaus“
von Johann Strauss
V
or Antritt seiner Arreststrafe wegen Beleidigung einer
Amtsperson will sich Gabriel von Eisenstein noch
auf dem Kostümfest des Prinzen Orlofsky amüsieren.
­Seine ­Gattin Rosalinde verabschiedet ihren Gatten rasch,
um w
­ iederum selbst ihren Verehrer Alfred empfangen zu
­können.
Mit seinem Freund Dr. Falke erscheint Eisenstein
ver­kleidet am Fest des Prinzen, nicht ahnend, dass auch
­Rosalinde und sein Hausmädchen Adele dort anwesend sind.
Er verliebt sich in eine unbekannte ungarische Gräfin, die er
Der Zarewitsch (© Lichtstark)
nicht als seine eigene Frau erkennt und der es sogar gelingt,
ihm seine Taschenuhr zu entwenden.
In Champagnerlaune erzählt Eisenstein allen Gästen
von einem Streich, den er einst Dr. Falke gespielt hat, bei
dem er ihn nach einem Maskenball, in einem Fledermaus­
kostüm am Marktplatz, dem Spott von Marktfrauen und
Straßen­jungen ausgesetzt hat. Als Eisenstein am nächsten
Morgen seine Arreststrafe antreten will und Alfred im Ge­
fängnis antrifft, ist die Verwirrung groß. Schließlich trifft die
ganze Abendgesellschaft ein, und Dr. Falke klärt die ganze
Geschichte als geplante Inszenierung auf. Zum Amüsement
des Gastgebers Prinz Orlofsky.
„Die Fledermaus“ ist neben dem „Zigeunerbaron“ und
„Eine Nacht in Venedig“ eine der berühmtesten O
­ peretten
von Johann Strauss. 20 Jahre hat Prof. Harald Serafin ­daran
gearbeitet, die Seefestspiele Mörbisch zum Mekka der
­Operette zu machen. In seinem Jubiläumsjahr will er sein
Publikum noch einmal mit einer fulminanten Inszenierung
der „Fledermaus“ begeistern.
Herr Prof. Serafin konnte mit Helmuth Lohner ­einen
hervorragenden Regisseur und Komödianten in der Rolle
des Frosch gewinnen. Erneut im Team der SFM ist auch
der musikalische Leiter Manfred Mayrhofer, der lang­
jähriger Opernchef in Linz und Gastdirigent an vielen
Aktuell
9
SEEFESTSPIELE
MÖRBISCH
INTENDANT HARALD SERAFIN
s
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Str
2012
12. Juli – 25. August
Karten: 02682 / 66210
www.seefestspiele-moerbisch.at
www.facebook.com/seefestspielemoerbisch
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„Die Fledermaus“ von Johann Strauss
12. Juli – 25. August 2012
Opern­häusern, wie der Wiener Volksoper, war. Alternierend dirigiert Günter Fruhmann von
der Grazer Oper.
Der grandiose Tenor Herbert Lippert (Staatsoper Wien) singt und spielt den Eisenstein. Die
Rosalinde wird die großartige Alexandra Reinprecht (Staatsoper Wien) singen, und Daniela Fally, der
neue Shootingstar der Staatsoper Wien, wurde für die Rolle der Adele gewonnen. Daniel Serafin singt
die Partie des Dr. Falke. Harald Serafin selbst freut sich, sein Publikum allabendlich zu begrüßen, und
wird sich mit der Rolle des Gefängnisdirektors Frank von Mörbisch verabschieden.
Seefestspiele Mörbisch
Joseph-Haydn-Gasse 40/1
7000 Eisenstadt
Österreich
Tel.: +43(0)2682/66210-0
Fax: +43(0)2682/66210-14
e-Mail: [email protected]
Homepage: www.seefestspiele-moerbisch.at
Fax: 050 1870-99 8226, z.Hd. Frau Karin Stirner
Ja, ich interessiere mich für die Seefestspiele Mörbisch. Bitte senden Sie mir Informationsmaterial zu.
Ich bestelle _____ Karten und erhalte einen Preisvorteil von –10 % (gilt nur bei Einlangen der Bestellung bis Ende Mai)
Nachname
Vorname/Titel
Firma
KSV1870 Firmennummer
Adresse
Telefon
Fax
e-Mail
Fotos: Seefestspiele Mörbisch
nn
oha
J
von
Aktuell
Foto: ImageSource
10
Auf der Strecke geblieben
Wäre Italien so effizient in der Forderungsbetreibung wie Deutschland, dann würde viel ­zusätzliches
Kapital in die Kassen der Unternehmen gespült werden. Ganz so einfach ist die Sache aber nicht.
Text: PAOLO BRANCHICELLA
S
o vielfältig und einzigartig jedes Land Europas auch
ist, so unterschiedlich verhält es sich mit der Zahlungs­
moral. Ein Phänomen bestätigt sich dabei in Umfragen
immer wieder aufs Neue: das Nord-Süd-Gefälle. Oder,
anders ausgedrückt, je wärmer das Klima, umso schlechter
die Zahlungsmoral. Alle Jahre wieder führen die skan­
dinavischen Länder, die DACH-Region, Island, Estland
und Polen als disziplinierteste Zahler die Statistiken an.
Ihre negativen Pendants sind – wenig überraschend – die
ökonomischen Krisenherde Europas im Süden. In Italien,
Griechenland, Spanien, Portugal und Zypern vergehen
teils viele Monate, bis offene Rechnungen beglichen wer­
den und Geld in die Kassen der Unternehmen zurückfließt.
Doch warum eigentlich ist das so? Abgesehen von zum Teil
unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Ländern
zeigen sich einige Gemeinsamkeiten, die die oben be­
schriebene Entwicklung begünstigen. Zu nennen sind hier
Politik, Justiz & Bürokratie und Mentalität als relevante
Einflussfaktoren.
Was die Zahlungsmoral beeinflusst. Die Gesetze
bzw. deren Qualität im Sinne ihrer Durchschlagskraft für
Gläubiger ist entscheidend dafür, ob in einem Land eine
disziplinierte Zahlungsmoral Einzug halten kann. Je mehr
Möglichkeiten ein Gläubiger hat, einem säumigen Schuldner
beizukommen, desto besser für dessen Liquidität. Gute gesetz­
liche Rahmenbedingungen wirken sich jedoch nur positiv aus,
wenn sie von einem effizienten Justizwesen umgesetzt werden,
beispielsweise durch schnell arbeitende Gerichte. Und natür­
lich können auch bürokratische Hürden die Zahlungsmoral
beeinträchtigen. So etwa ist die Identifikation von Schuldnern
bei der Forderungsbetreibung sehr wichtig. In Österreich ge­
schieht dies mithilfe eines gut organisierten Melderegisters.
In Ländern wie Spanien, Italien oder Griechenland arbeiten
diese Stellen organisatorisch nicht auf der „Höhe der Zeit“.
Schuldner wissen in der Regel, wie es um diese Faktoren in ih­
rem Land bestellt ist. Dementsprechend entwickelt sich auch
eine Mentalität, diese strukturellen Schwächen auszunützen
– jedoch in aller Regel nicht zum Wohl der Gesamtwirtschaft.
Aktuell
Wirtschaftsmentalität im Argen. Doch all diese Faktoren
haben in Italien nicht erst seit gestern Gültigkeit, sondern das
Land schleppt sie schon lange mit sich. Die Unternehmen
wiederum haben sich darauf eingestellt und spielen bei der
Forderungsbetreibung nicht selten auf Zeit. Die Gerichte
können diese Praktiken aufgrund ihrer Überlastung nicht
verhindern. Alternativ gibt es auch in Italien die Möglichkeit,
Kapital durch einen Zahlungsbefehl oder eine Exekution
zurückzuholen. In diesen Fällen ist der gerichtliche Weg
zwar kurz, der administrative aber lang. Beispielsweise ist ein
Exekutionstitel verhältnismäßig rasch zu ­erlangen, bis jedoch
der Gerichtsvollzieher aktiv wird, vergeht viel wertvolle Zeit,
in der Vermögen „plötzlich“ nicht mehr auffindbar ist. Was
die Betreibung mithilfe von Inkasso­büros angeht, sind jedoch
solide Resultate zu erzielen. Die KSV1870 Forderungs­
management GmbH schafft es, etwa 50 % aller Forderungen
einbringlich zu machen. Doch auch in diesem Bereich ticken
die Uhren in Italien anders: Im Gegensatz zu Deutschland
sind es die Unternehmen in Italien gewohnt, die Verzugs­
zinsen – bei einer außergerichtlichen Betreibung – eher nicht
zu bezahlen, der Gläubiger verliert damit in den meisten
Fällen die Zinserträge.
Internationaler Vergleich 2011 der durchschnittlichen Zahlungsdauer
Griechenland
Italien
Spanien
Portugal
Zypern
Irland
Frankreich
Litauen
Belgien
Tschechien
Ungarn
Großbritannien
Slowakei
Niederlande
Lettland
Schweiz
Dänemark
Deutschland
Island
Estland
Polen
Schweden
Norwegen
Österreich
Finnland
Europa
110
103
99
92
91
65
59
50
50
47
47
46
46
43
40
40
38
37
37
36
36
35
32
30
27
53
in Tagen
Was die Zukunft bringt? In Summe ist in Italien über
sehr viele Jahre eine problematische Mentalität, was den
Umgang mit offenen Rechnungen angeht, entstanden. Die
Wirtschaftskrise und die Rekordzinsen für Staatsanleihen
haben das Land unmittelbar in die erste Reihe der europä­
ischen Sorgenkinder katapultiert. Aber die Haushaltslage in
Italien hat sich im Vergleich zu den Prognosen vom Vorjahr
verbessert. Das liegt daran, dass sich unter anderem die
italienische Regierung das politische Ziel gesetzt hat, den
Stabilitäts- und Wachstumspakt einzuhalten. Nun hat sich
der Zinsabstand der Staatsanleihen zwischen Italien und
Deutschland wieder verringert. Weitere Reformen sind
angekündigt ... Man darf gespannt sein.
Dott. Paolo Branchicella ist Kundenbetreuer
im Bereich „Inkasso International“ bei der
KSV1870 Forderungsmanagement GmbH.
Quelle: intrum justitia, KSV1870
Deutschland – Italien: wie Tag und Nacht. Unter­
nehmen bezahlen in Deutschland ihre Rechnungen nach
durchschnittlich 37 Tagen. Das ist verhältnismäßig schnell,
der europäische Schnitt liegt bei 53 Tagen. Italien wiederum
könnte mit 103 Tagen kaum schlechter sein, wobei die Zah­
lungsfristen seit jeher wesentlich länger sind als in Deutsch­
land. Die formalen Gründe für den Zahlungsverzug sind
jedoch in Deutschland wie im Adriastaat dieselben, nämlich
Liquiditätsengpass und Überschuldung. Der Antrieb dafür,
dass in Deutschland schneller bezahlt wird, sind die vom
Gesetzgeber vorgesehenen Sanktionen, die durch ein straffes
Justizsystem auch zeitnah zur Anwendung kommen. Ein
Zivilprozess dauert in Deutschland zwischen sechs und
12 Monaten, in Italien vergehen 960 Tage, bis ein Urteil ge­
fällt wird. Die desolaten Verhältnisse im Justizwesen und die
Wirtschaftskrise haben zu einer weiteren Verschlechterung
der Zahlungsmoral geführt. Die Instabilität der italienischen
Regierung verschärft das Problem zusätzlich und beeinträch­
tigt darüber hinaus das Vertrauen von Investoren in den
Wirtschaftsstandort.
11
Aktuell
Foto: AKS – Fotolia.com
12
Alles ganz easyKSV
Eine direkte Anbindung an Österreichs umfassendste Wirtschaftsdatenbank sorgt bei der
Kapsch BusinessCom AG für zusätzliche Geschwindigkeit im Kunden- und Risikomanagement.
Text: SANDRA KIENESBERGER
Mit mehr als 14.000 aktiven Kunden hat die Kapsch Busi­
nessCom AG eine Menge zu tun, um ihren Datenbestand
up to date zu halten. Daher unterstützt die KSV1870 In­
formation GmbH das Unternehmen seit September 2011
mit einer eigenen Schnittstelle im ERP-System Microsoft
Dynamics NAV. Mithilfe von easyKSV – einem eigenen
Reiter im NAV-Programm – ist Kapsch nun direkt mit
der Wirtschaftsdatenbank des KSV1870 verbunden. Die
automatisierte Befüllung vieler Kunden-Datenfelder in
der Kapsch-Datenbank ist damit zur Selbstverständlich­
keit geworden, und Bonitätsabfragen können direkt aus
dem System heraus durchgeführt werden. Das Einloggen
auf der KSV1870 Website entfällt und die abgefragten
Informationen werden direkt eingespielt bzw. hinterlegt.
Rund 200 Mitarbeiter, die auf das System Zugriff haben,
profitieren nun tagtäglich von der hohen und kompakten
Datenqualität.
Abfragen einfach und schnell. Für Prok. Mag. (FH)
Christian Perger, Bereichsleiter Finanzen bei der Kapsch
BusinessCom, der die Implementierung von Beginn an
begleitet hat, sind die Vorteile klar. „Viele Arbeitsschritte
werden nun automatisiert durchgeführt, was zu einer en­
ormen Zeitersparnis für jene 20 Mitarbeiter geführt hat,
die tagtäglich die Daten aktiv bearbeiten. Zudem hat
sich die Fehlerquote bei Eintragungen reduziert, da der
KSV1870 die Stammdaten von Unternehmen mit dem
Firmenbuch abgleicht. Und natürlich können wir nun
Bonitätsabfragen bequem über easyKSV erledigen, wo­
bei die Daten direkt ins System übertragen werden – ein
unschätzbarer Vorteil.“ Bevor es die Schnittstelle gegeben
hat, mussten die Mitarbeiter die Auskünfte ausdrucken
und manuell eintragen. „Bei tausenden Bonitätsabfragen
pro Jahr war das eine echte Herausforderung“, so Perger
retrospektiv.
Den Kunden im Blick. Konkret handelt es sich um
rund 2.500 Bonitätsabfragen, die das Unternehmen pro
Jahr bei der KSV1870 Information GmbH durchführt –
­primär bei Neukunden oder wenn es einen Anlass durch
„Die KSV1870 Schnittstelle
­ermöglicht uns ein noch rascheres
Management der Kundendaten
und dadurch eine Minimierung
ent­sprechender Ausfallsrisiken.“
Prok. Mag. (FH) Christian Perger, ­Bereichsleiter
Finanzen bei der Kapsch BusinessCom AG
ein Neuprojekt bei einem Bestandskunden gibt. Hin­
zu kommen 10.000 Kunden, für die der international
­tätige Systemintegrator und Dienstleistungspartner für
Informations- und Telekommunikationslösungen den
KSV1870 BonitätsMonitor nutzt. Unternehmen, die
diese Dienstleistung in Anspruch nehmen, werden über
alle Veränderungen bei ihren Geschäftspartnern um­
gehend informiert. „Der BonitätsMonitor funktioniert
wie ein Frühwarnsystem. Durch einen Informations­
vorteil können somit Forderungsverluste reduziert oder
gänzlich vermieden werden“, beschreibt Roland Führer,
Geschäftsführer der KSV1870 Information GmbH, die
Vorteile des Produkts und gibt zu bedenken, dass 80 %
aller Forderungsausfälle aus dem Bestandskundengeschäft
resultieren.
Geschwindigkeit zählt. Aus diesem Grund sind Boni­
tätsabfragen bei der Kapsch BusinessCom AG – ein Unter­
nehmen der Kapsch Group – schon seit langem ein inte­
graler Bestandteil des Risikomanagements. Und so funk­
tioniert ein Eintrag in der Praxis: Potenzielle Geschäfts­
partner werden im System von den Kapsch-Mitarbeitern
angelegt. Mithilfe des KSV1870 werden Firmenname,
Anschrift, KSV1870 Nummer und das Rating dazugestellt.
Entwickelt sich in der Folge eine aktive Kundenbezie­
hung, dann werden Detailinformationen – beispielsweise
Unternehmensprofile – angefordert. Der Datensatz wird
mit allen relevanten Bonitätsinformationen ergänzt, und
entsprechende Dokumente werden direkt hinterlegt. „Die
KSV1870 Schnittstelle ermöglicht uns ein noch ­rascheres
Management der Kundendaten und dadurch eine Mi­
nimierung entsprechender Ausfallsrisiken. Auch das ist
ein wichtiger Faktor, der die Kapsch BusinessCom zu
einem international erfolgreichen Anbieter für innovative
­Lösungen macht“, so Perger.
13
Kapsch BusinessCom AG
Das Unternehmen der Kapsch-Gruppe ist mit rund 1.200 Mitarbeitern und einem Umsatz von über
240 Mio. Euro einer der führenden ICT-Service-Partner in Österreich, Zentral- und Osteuropa. Ein­
gebettet in die Kapsch Unternehmensgruppe agiert Kapsch BusinessCom weltweit mit eigenen
Niederlassungen in Österreich und mit Gesellschaften in Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien
und Polen. Das Gesamtlösungsportfolio des Unternehmens deckt sowohl Informationstechnologie
als auch Telekommunikation ab. Kapsch positioniert sich daher als ICT Service Partner. Neben der
Systemintegration und der kontinuierlichen Optimierung übernimmt Kapsch BusinessCom in immer
stärker werdendem Ausmaß auch den vollständigen Betrieb dieser ICT Lösungen. Kapsch setzt dabei
auf Herstellerunabhängigkeit und Partnerschaften mit weltweit technologisch führenden Anbietern
wie Aastra, Apple, Avaya, Cisco, Google, Hitachi, HP oder Microsoft. Gemeinsam mit diesen Partnern
agiert Kapsch als Berater, Systemlieferant und Dienstleistungsanbieter bei seinen 17.000 Kunden, vor
allem aber als verlässlicher, vertrauenswürdiger und langfristiger Trusted Advisor in einem sich rasant
verändernden technologischen Umfeld.
„Ich möchte bei der Personalsuche
kompetent und persönlich beraten
werden.“ Elke N., Unternehmerin
„Ich will in einer Zukunftsbranche
arbeiten.“
Christian W., Arbeitsuchender
UNIQUE/Grayling
Foto: Kapsch BusinessCom
Aktuell
Wir kennen beide Seiten.
Wir unterstützen beide Seiten.
Das AMS ist wieder für Sie unterwegs, um freie Stellen
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wir kommen gerne zu Ihrem Unternehmen.
Sie sind gefragt.
Aktuell
Foto: MA 59 Marktamt
14
Big Business
im Morgengrauen
Während die meisten Wiener noch selig in ihren Betten schlummern, herrscht am Großmarkt
Wien bereits reges Treiben. Ab 4.30 Uhr früh wechseln in großem Stil Obst, Gemüse, Blumen,
Fleisch und Fisch den Besitzer. Text: CHRISTIAN NEUHOLD
Täglich passieren
über 2.500 Lkws
und 1.000 Kleintransporter das Tor
zum Großmarkt
Wien.
F
ür uns Konsumenten sind Märkte Orte, wo nicht nur
Frischware gekauft, sondern auch flaniert, spaziert,
geplaudert und hin und wieder auch ein wenig gehandelt
wird. So bunt und vielseitig das Angebot am Großmarkt
Wien naturgemäß ist, eine typische Marktatmosphäre, wie
sie beispielsweise am Naschmarkt zu finden ist, sucht
man jedoch vergebens. Die Faszination des Großmarktes
erschließt sich einem nicht durch die Örtlichkeit, sondern
durch die logistischen Meisterleistungen der Produzenten,
Importeure sowie Groß- und Einzelhändler. Ermöglicht
wird dies durch tausende Lkws und Pkws, die mit ihren
täglichen Lieferungen sechs Tage in der Woche den Frisch­
warengroßmarkt zu Öster­reichs bedeutendsten Warenum­
schlagplatz machen. Die jährliche Verkaufsleistung liegt
bei rund 300.000 T
­ onnen Lebensmitteln, 700 Tonnen
Fleisch, 100.000 Tonnen Fertig­produkten und Fisch und
über 150 Millionen Blumen. In Prozent ausgedrückt heißt
dies, dass am Großmarkt Wien 70 % des österreichweiten
Gesamtumschlages an Obst und Gemüse sowie 50 % des
Umschlages an Blumen erfolgen. Alexander Hengl, Sprecher
der für den Großmarkt Wien zuständigen MA 59: „Bei
Obst und Gemüse schlagen die Händler am Großmarkt pro
Jahr rund 200.000 Tonnen um.“
Wirtschaftsfaktor Großmarkt. Auf dem 30 Hektar
großen Marktgelände ermöglichen individuelle, den unter­
schiedlichen Bedürfnissen entsprechende Infrastrukturen ein
effizientes Handelsgeschehen. Teils von der Gemeinde, teils
Aktuell
von Selbstinvestoren errichtete Hallen- und Standbauten in
unterschiedlichen Größen bieten rund 65.000 Quadratmeter
Fläche, die derzeit von 110 Importeuren und Großhändlern
langfristig angemietet sind. Eine Besonderheit stellen die Frei­
flächen am Großmarkt für Produzenten und Großhändler
dar: Auf über 8.000 Quadratmetern nutzen rund 60 Un­
ternehmen die Möglichkeit, vorwiegend Obst und Gemüse
aus regionaler Herkunft zu vermarkten. Hengl: „Auf diesen
sogenannten Landparteiplätzen werden vorwiegend saisonale
Produkte vermarktet.“ Eine Zollzweigstelle mit Zollamtsplatz
sowie ein Verwaltungszentrum, welches Geschäftslokale und
Büros von Handelsfirmen, Agenturen und Speditionen beher­
bergt, komplettieren das Dienstleistungs- und Serviceangebot
des Wiener Großmarktes. 2.500 Lkws und 1.000 Kleinlaster
sorgen dabei für den Warentransport zum und vom Groß­
markt Wien. Ein Bahngleis gibt es zwar noch, doch dieses ist
seit Jahren stillgelegt. Hengl dazu: „Der Warentransport mit
der Bahn ist für die Großhändler nicht mehr rentabel.“
Aus der Not eine Tugend gemacht. Fehlende Kapazi­
täten und Infrastrukturen bei den innerstädtisch gelegenen
Warenumschlagplätzen führten in den 60er-Jahren des letzten
Jahrhunderts zum Beschluss der Stadt Wien, im Süden der
Stadt einen Großmarkt zu errichten, der außer ausreichend
Fläche auch eine optimale Verkehrsinfrastruktur bietet. Als
Erstes öffnete 1969 der Blumengroßmarkt seine Handelspfor­
ten, Ende 1972 folgte der Großmarkt für Obst und Gemü­
se. Mit der Eröffnung der Fleischgroßhalle „f-eins“ im Jahr
2007 werden auf dem Obst- und Gemüsegroßmarkt nun
auch jährlich etwa 700 Tonnen Frischfleisch angeliefert und
für den Großhandel weiterverarbeitet. Die Veränderungen
im Lebensmittelhandel sind aber auch auf dem Großmarkt
Wien zu bemerken. Längst ist er nicht mehr die einzige
Verteilstation für Obst und Gemüse in Ostösterreich. Der
Siegeszug der Handelsketten verändert auch die Logistik im
Obst- und Gemüsehandel. Gerald König, Geschäftsführer
der LGV-Frischgemüse Wien reg. Gen.m.b.H., des größten
Gemüse­erzeugers Österreichs: „Die Handelsketten kaufen
direkt bei uns und werden auch von uns direkt beliefert. Am
Großmarkt bedienen wir hauptsächlich die Gastronomie
und eine immer kleiner werdende Zahl von Einzelhändlern.“
Und auch bei der Gastronomie sieht König die Zukunft bei
Direktlieferungen. „Wirklich frischeste Ware nimmt heute
nicht mehr den Umweg über den Großmarkt, sondern geht
direkt zu den Top-Restaurants.“ Eines spricht aber nach wie
vor für den Großmarkt Wien: Hier wird die angebotene Ware
von den Mitarbeitern des Marktamtes laufend auf Hygiene
kontrolliert, und es gelten dieselben strengen Regeln wie auf
den Wiener Einzelmärkten. Alexander Hengl nennt stolz
ein Beispiel: „Im Gegensatz zu Tirol gibt es daher in Wien
etwa bei Maroni so gut wie keine Qualitätsbeanstandungen,
da die Ware fast ausschließlich über den Großmarkt aus
­kontrolliertem Angebot bezogen wird.“
15
110 Importeure
und Großhändler
bieten ihre W
­ aren
in Hallen
mit 65.000 m2
­Fläche an.
Facts & Figures
Standbauten: Hallenbauten von Selbstinvestoren im Ausmaß von mehr als 45.000
Quadratmetern, 4 gemeindeeigene Standbauten mit 32 Einheiten zu je 220 Quadratmetern sowie weitere 18 gemeindeeigene Standgruppen mit 210 Einheiten zu
je 60 Quadratmetern.
Fläche insgesamt: Das gesamte Areal des Großmarkts Wiens umfasst eine Fläche
von 300.000 Quadratmetern.
Freiflächen: zwei Freiflächen für Produzenten und Großhändler im Gesamtausmaß
von 8.000 Quadratmetern.
Fleischgroßmarkt: Die 2007 fertiggestellte Markthalle „f-eins“ bietet 7.000 Quadratmeter Fläche.
Blumengroßmarkt: 10.000 Quadratmeter Hallenfläche mit zwei Ladehallen für
wetterunabhängige Ladetätigkeit der heiklen Ware.
Marktzeiten:
– Blumenhalle und Freifläche: Mo.–Sa. von 4.30 bis 9.00 Uhr, wobei privaten Einkäufern erst ab 7.00 Uhr Zutritt in die Blumenhalle gewährt wird.
– Sonstige Marktstände: Mo.–Fr. von 4.30 bis 15.00 Uhr, Sa. von 4.30 bis 12.00 Uhr.
Lage: Wien 23, Laxenburger Straße 365, Verkehrsanbindung über A1, A2, A4 über
S1 – Ausfahrt Laxenburger Straße, Großgrünmarkt Richtung Zentrum, bzw. A23 –
Ausfahrt Inzersdorf.
Aktuell
Foto: HaywireMedia – Fotolia.com
16
Ein Bild sagt mehr als
1.000 Worte …
Ob in Zeitungen oder Unternehmenspublikationen, eines gilt immer: Texte ohne Fotos sind eine
­lauwarme Angelegenheit. Der professionelle Umgang will aber gelernt sein. Text: WOLFGANG WEITLANER
J
eder von uns hat sich schon dabei ertappt, dass er
beim Durchblättern einer ganz normalen Illustrierten
bei einzelnen Fotos innegehalten hat und länger mit den
­Augen auf einer Seite geblieben ist, als er ursprünglich
wollte. Es ist mittlerweile unbestritten, dass Fotos etwas
ganz Entscheidendes transportieren. Seit Jahrzehnten
macht die Werbeindustrie nichts anderes, als die Bild­
sprache anzuwenden, um Produkte oder Dienstleistungen
zu bewerben und letztlich zu verkaufen. Doch der
korrekte Umgang mit Bildern in Foldern, Presseaussen­
dungen, Mailings, Mitarbeiterzeitschriften bis hin zum
Intranet von Unternehmen will gelernt sein.
„Bilder sprechen Emotionen an“, meint der Wiener Foto­
graf und Fachlehrer an der HTL für Fotografie und ­Grafik,
Stefan Badegruber. „Mit Bildern kann ich emotionale
­Bindungen erreichen. Sie sind quasi die grafische Umset­
zung der Headline“, so der Experte. Die Assoziationen, die
Fotos in einer Publikation hervorrufen sollen, kann man
daher steuern – je nachdem, was ausgedrückt werden soll.
Aktuell
Der Text einer Publikation liefert die Information und den
Inhalt, die Emotion kommt durch die Bilder. Der Text
sollte klar, deutlich und verständlich formuliert sein. Ba­
degruber tendiert dazu, eher weniger Text anzubieten und
mehr auf die Bilder zu achten. Natürlich macht es einen
Unterschied, ob eine Aussendung nur unternehmensintern
oder nach außen geschickt wird. Eine Aussendung, die allge­
mein zugänglich gemacht wird, sollte noch kompakter sein.
Schließlich will man eventuelle Kunden nicht mit Worten
„zumüllen“, sondern die Kompetenz des eigenen Unterneh­
mens unterstreichen.
Optimale Ergänzung von Bild und Text. Einen all­
gemeingültigen Schlüssel dafür gibt es natürlich nicht.
„Das Foto ist ein Anreißer, damit man den Text liest –
sozu­sagen, dass man als potenzieller Leser daran ‚­picken
bleibt‘“, so Bade­g ruber. Ein Bild sollte – und das ist
ganz w
­ ichtig – zum Layout einer Aussendung passen.
„Es macht natürlich einen Unterschied, ob ich einen
Tischler oder einen Immobilienmakler fotografiere.“
Bei einem Handwerker wird die Kompetenz über sein
Werkstück hergestellt. Ein Tischler in einem kalten Büro­
raum wirkt wenig überzeugend – umgekehrt passt ein
Immobilienmakler nicht in eine Werkstatt. „Ich möchte
das Handwerk sichtbar machen und damit Wärme er­
zeugen, etwa die Leiden­s chaft des Handwerkers zu sei­
nem Werkstück.“ Auch ein Immobilien­makler oder ein
Versicherungsbüro­leiter soll die Kompetenz für seinen
Arbeitsbereich ausstrahlen. Dazu kommt auch noch die
grafische Umsetzung der Vertrauenswürdigkeit und der
Kundenorientierung. „Menschen sollten immer sympa­
thisch und kompetent wirken“, meint Badegruber, der
auch betont, dass Profi-Fotografen in ihrer Ausbildung
genau das lernen. „Es macht einen großen Unterschied,
wer das Bild macht, denn der Umgang mit den Menschen
vor der Kamera und das Umsetzen feiner Nuancen in die
Bildsprache ist ein Handwerk, das ebenso lange erlernt
werden muss wie jedes andere Handwerk.“ Dass heute
Kameras mit wirklich hervorragender Bildqualität auch
vom Laien zu annehmbaren Preisen erworben werden
können, mache die Sache nicht einfacher. Für Aussen­
dungen, die das eigene Unternehmen verlassen, rät der
Fachmann eindringlich dazu, auf Profis zu vertrauen.
Das Layout ist entscheidend. Auch die Grafikerin und
Kommunikationsdesignerin Gabriela Harmtodt von coop4,
die seit vielen Jahren in dem Job arbeitet, warnt vor dem
„Selbstgemachten“. „Das Selbstgestrickte spürt man, und
man sieht es. Und genau das sollte man tunlichst vermeiden“,
so Harmtodt. Das komme einer großen Lieblosigkeit gegen­
über der eigenen Marke gleich. „Ich würde fast von Selbstsa­
botage sprechen“, meint die Expertin. „Ein Werbefolder oder
ein Druckwerk des eigenen Unternehmens ist nicht nur eine
Produktpräsentation, sondern dient auch der Imagepflege.
Dabei stellt sich immer die Frage, wie viel einem das eige­
ne Unternehmen und der öffentliche Auftritt wirklich wert
sind.“ Zudem betont Harmtodt, dass Folder in der Regel
ein bis zwei Jahre auf dem Markt bleiben. Dafür lohne sich
der Aufwand allemal, denn der Auftrag an den Profi kostet
kein Vermögen. Das bestätigt auch Karin K. (Name von der
Redaktion geändert). Sie betreibt als junge Einzelunterneh­
merin eine neue Yoga-Schule. Von selbstgemachten Bildern
und auf dem Heimcomputer erstellten Foldern wollte sie
von Anfang an nichts wissen. „Ich wollte einen Profi für die
Erstellung meines eigenen Logos, für das Layout des Fol­
ders und meiner Homepage.“ Hauptkriterium für die Wahl
eines Professionisten war die Schaffung eines einheitlichen
Gesichts, das zudem professionell aussieht.
Was der Grafiker eigentlich macht. Grafiker stellen ein
Gesamtkonzept aus Bildern und Text zusammen. „In der
Regel machen sie die Fotos nicht selbst, sondern greifen auf
Fotomaterial, das entweder von einem Fotografen oder vom
Kunden bereitgestellt wird, zurück. Es gibt allerdings auch
die Möglichkeit, Fotos von internationalen Bildagenturen
zu verwenden, wenn man kein passendes Imagebild zur Ver­
fügung hat“, erklärt Harmtodt. „In der Regel werden dem
Kunden verschiedene Möglichkeiten der Produktpalette er­
klärt. Entscheidend ist: Was will ich erreichen, und welche
Zielgruppe möchte ich ansprechen?“ Auch die Arbeit des
Grafikers unterstreicht die jeweiligen Stärken eines Unter­
nehmens. „Ich überlege sehr genau, in welchem Verhältnis
die Menge des Textes und der Bilder stehen müssen. Die
‚Filterarbeit‘ – also was der Kunde mit einem Folder oder
einer Aussendung erreichen will – gehört zu den wichtigsten
Aufgaben eines guten Grafikers.“ Harmtodt betont in diesem
Zusammenhang auch die Notwendigkeit, niemals Fotos aus
17
18
Aktuell
dem Internet zu nutzen. „Wenn man einen Grafiker beauf­
tragt, ist man ohnehin auf der sicheren Seite, denn dieser
steht für allfällige widerrechtliche Bildnutzung gerade.“ Die
„Geiz ist geil“-Mentalität sei in diesem Zusammenhang wirk­
lich fehl am Platz.
Rechtlicher Hintergrund der Bildnutzung. Wie kom­
plex die Urheber- und Bildnisschutzbestimmungen in der
Rechtsordnung sind, erläutert Rechtsanwalt Dr. Wolfgang
Putz in einem Interview. „Lichtbildwerke – also Fotos –
sind durch das Urheberrecht geschützt. Inhaber des Lei­
stungsschutzrechtes ist, wer ein Lichtbild aufnimmt – in
anderen Worten der Fotograf.“ Nur der Urheber kann
urheberrechtliche Lizenzen – das sind sowohl Werknut­
zungsrechte als auch Werknutzungsbewilligungen – er­
teilen. Zu regeln ist dies wie auch das Entgelt in einem
Vertrag, wobei der Urheber namentlich bei Veröffentli­
chungen zu nennen ist. „Verwertungsrechte wie etwa das
Vervielfältigungs-, das Verbreitungs-, das Vermiet- und
Verleihrecht sowie das Zurver­fügungstellungsrecht, sind
ausschließliche Rechte, welche dem Urheber ermöglichen,
aus seinen Werken einen finanziellen Nutzen zu ziehen.
Diese Rechte gewähren dem Urheber unmittelbar gegen
jeden Dritten, der unbefugt sein Werk nutzt, einen Un­
terlassungsanspruch“, erklärt der Rechtsanwalt. Zudem
hat der Urheber auch Werkschutzrechte. Diese schützen
sein Werk vor unzulässigen Bearbeitungen. Das heißt, dass
jede Änderung des Werkes – etwa die Verwendung eines
Fotos in einer Collage – der Zustimmung des Urhebers
bedarf. „Die Zustimmung des Urhebers ist aller­dings nur
dann nötig, wenn das abgeänderte Werk der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht werden soll.“ Die Verletzung dieser
Bestimmungen zieht eine ganze Reihe von rechtlichen
Konsequenzen nach sich. „Dem Rechtsverletzer drohen
also für unbefugte Verwendung eines Werkes Ansprüche
auf Unterlassung, Beseitigung einschließlich Urteilsver­
öffentlichung, angemessenes Entgelt, Schadenersatz und
Gewinnherausgabe, Rechnungslegung und Auskunft. Die
meisten dieser Ansprüche drohen unabhängig von einem
allfälligen Verschulden des Rechtsverletzers.“ Putz betont,
dass die vorsätzliche Benutzung eines geschützten Fotos als
Privatanklagedelikt gerichtlich strafbar sei.
Das Recht am eigenen Bildnis. Vorsicht ist übrigens
auch angesagt, wenn man das Foto einer Person in einer
öffentlichen Aussendung oder in einem Druckwerk benutzt.
Denn dem Urheberrecht eines Fotografen steht das Per­
sönlichkeitsschutzrecht des Abgebildeten gegenüber. „Die­
ses schützt nach ständiger Rechtsprechung den Einzelnen
gegen Missbrauch seiner Abbildung in der Öffentlichkeit.
Namentlich dagegen, dass er durch eine öffentliche Ausstel­
lung oder andere Verbreitung seines Bildnisses bloßgestellt,
dass dadurch sein Privatleben der Öffentlichkeit preisgege­
ben oder dass sein Bildnis öffentlich auf eine Art benutzt
wird, die zu Missdeutungen Anlass geben kann oder ent­
würdigend oder herabsetzend wirkt“, zitiert Putz das Gesetz.
Dieses Recht am eigenen Bildnis ist auch dann relevant,
wenn etwa bei einer Firmenfeier ein Angestellter eines Un­
ternehmens fotografiert wird und das Foto anschließend
im Internet oder in einer Firmenzeitung abgebildet wird
und sich der Betreffende dagegen zur Wehr setzt. Dr. Putz:
„In diesem Fall ist davon auszugehen, dass der bei der Fir­
menfeier anwesende Angestellte jedenfalls Kenntnis von der
Aufnahme der Fotos hatte und eine konkludente Zustim­
mung erteilt hat. Dafür ist aber seine bloße Anwesenheit
nicht ausschlaggebend. Vielmehr musste durch sein Verhal­
ten ohne jeglichen Zweifel zu schließen gewesen sein, dass
er die Zustimmung erteilt – dies ist z. B. der Fall, wenn er
für Fotos posiert. Wenn er zusätzlich weiß, dass auch früher
Fotos von Firmenfeiern auf der Unternehmenshomepage
bzw. in der Unternehmenszeitschrift veröffentlicht wurden,
dann ist dadurch auch der Umfang der Zustimmung fest­
gelegt und erfolgt die Veröffentlichung seines Bildnisses
im Internet bzw. der Firmenzeitung rechtmäßig. Der Be­
troffene kann seine Zustimmung allerdings widerrufen,
wenn er dafür einen wichtigen Grund hat. Dies wird bei
nicht herabwürdigenden oder die Privatsphäre nicht berüh­
renden Fotos schwer zu behaupten und zu beweisen sein.
Im Konkreten wäre z. B. an die zwischenzeitige Auflösung
Aktuell
des Arbeitsverhältnisses zu denken, die einen Widerruf der
stillschweigend erteilten Zustimmung rechtfertigen würde.“
Man findet sich in einem Artikel wieder. Stellen Sie
sich vor, Sie engagieren einen Fotografen, der für die Web­
site Ihres Unternehmens ein paar hübsche Porträts von
Ihnen macht, die Sie anschließend auch auf der Home­
page nutzen. Zwei Monate später finden Sie Ihr eigenes
Bild – nämlich eines jener Porträts – in einem Magazin
wieder. Der Journalist schreibt einen negativen Artikel
über Ihr Unternehmen und stellt dieses Foto dazu. Dr.
Putz: „Auf Ansprüche des Urheberrechts können Sie sich
nicht berufen, zumal Sie kein Urheber der Lichtbildwerke
sind. Sie könnten sich allerdings unter Umständen wegen
Verletzung des Bildnisschutzes zu Wehr setzen. Es ist eine
Abwägung der Interessen des Journalisten an der Veröf­
fentlichung und des Geschäftsführers an der Nichtveröf­
fentlichung vorzunehmen und der mit dem veröffentli­
chten Bild zusammenhängende Text zu berücksichtigen.
Nach der Rechtsprechung ist eine Bildberichterstattung
über einen wahren Sachverhalt, mag sie auch für den Ab­
gebildeten nachteilig, bloßstellend oder herabsetzend sein,
in der Regel allerdings zulässig.“
Vertragliche Vereinbarungen müssen eingehalten
werden. Sie beauftragen einen Fotografen, Fotos von den
Geschäftsführern zu machen, weil Sie diese für Ihren WebAuftritt, aber auch für allfällige Medienberichterstattung
über Ihr Unternehmen brauchen. Tatsächlich berichtet ein
Fachmagazin über Sie und druckt das Porträtbild, das Sie
zur Verfügung gestellt haben, ab. Der Fotograf tritt nun
erneut an sie heran und will ein weiteres Honorar. Darf er
das? Dr. Putz dazu: „Dies hängt von der vertraglichen Ver­
einbarung ab, also davon, ob der Fotograf als Urheber dem
Unternehmen einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte
eingeräumt hat, inwieweit diese Nutzungsrechte inhaltlich,
zeitlich und räumlich beschränkt sind usw. Im Zweifel
werden Nutzungsrechte dem Vertragszweck entsprechend
eingeräumt, das heißt in dem Umfang, der für die Vertrags­
erfüllung nötig ist. Wenn dem Fotografen im konkreten Fall
also von Anfang an bekannt war oder es vereinbart war, dass
die Bilder veröffentlicht werden, dann kann er kein weiteres
Honorar verlangen.“
Rechtsanwalt Putz weist aber darauf hin, dass sich diese
­Situation rechtlich ganz anders darstellt, wenn der Ge­
schäftsführer beispielsweise einen Fotografen beauftragt, ihm
dabei mitteilt, dass er die Bilder lediglich privat verwenden
will, und er sie schließlich dann doch für ein Druckwerk
zur Verfügung stellt. Dann nämlich kann der Fotograf auf
Unterlassung weiterer Verwendung sowie Beseitigung des
Bildes klagen; daneben kann er auch Schadenersatz wegen
rechtswidriger Veröffentlichung verlangen, hat aber auch
­einen Anspruch auf angemessenes Entgelt für die rechts­
widrige Werknutzung.
19
Aktuell
Foto: Robert Kneschke – Fotolia.com
20
Auf die Plätze, fertig, los!
Wer beim Wettbewerb „Austria’s Leading Companies“ gut abschneiden will, muss mit Liquidität,
stabiler finanzieller Basis und Nachhaltigkeit punkten können. Im Juni geht der Wettbewerb in die
nächste Runde. Die Preisträger werden traditionell im Oktober gekürt. Text: THERESA BERGER
E
s gibt einen Preis für die besten Jungunternehmer
ebenso wie für die besten Familienunternehmen.
Aber auch Betriebe, die sich durch eine herausragende
Mitarbeiterführung auszeichnen, werden Jahr für Jahr
vor den Vorhang geholt. Wer hingegen besonders in den
Kategorien Bonität und Nachhaltigkeit punkten kann,
ist beim Wettbewerb „Austria’s Leading Companies“
(ALC) am besten aufgehoben. Der „härteste BusinessWettbewerb Österreichs“ wird vom „WirtschaftsBlatt“,
KSV1870 und PwC Österreich veranstaltet und findet
heuer zum 14. Mal statt. Ab Juni können sich interessier­
te Unternehmen bewerben. Die Kür der bundesweiten
Preisträger erfolgt traditionell im Oktober bei einer groß­
en Gala in der Wiener Hofburg.
Harte Fakten zählen. „ALC ist kein Beauty Contest. Hier
geht es um harte Fakten – und das nachhaltig“, sagt Hans
Pleininger, leitender Redakteur beim „WirtschaftsBlatt“.
So muss man beispielsweise bei ALC nachweisen, dass man
nicht nur im vergangenen Jahr gut war, sondern eine gute
Performance gleich über drei Jahre hinlegen konnte. Da­
mit sollen Zufallssieger vorab ausgeschlossen werden. Und
darauf wird beim Wettbewerb besonders geschaut (ohne
Reihung): Umsatzrentabilität, Eigen­kapitalrentabilität,
absolute Veränderung von Betriebsergebnis, Umsatz,
EBIT und EGT, Return on Capital Employed (ROCE)
und Verschuldungsgrad. Alle Einzelergebnisse, die aus
den eingereichten Jahresabschlüssen abgeleitet werden,
­werden gewichtet und addiert und münden in einer ­finalen
Punktewertung. Je weniger Punkte ein Unternehmen aus­
weist, desto besser ist es.
Bonuspunkte winken. Ebenfalls eingerechnet werden
das KSV-Rating sowie die freiwillige Nachhaltigkeitsum­
frage von PwC, mit der jeder ALC-Teilnehmer Bonus­
punkte sammeln kann. Dabei werden 18 Indikatoren
abgefragt und beurteilt – und zwar aus den Bereichen
Governance & Ökonomie, Soziales & Gesellschaft sowie
Umwelt & Klima­schutz. „Dieses Kennzahlensystem ist der
Schlüssel zum Erfolg und hebt den Wettbewerb von vielen
anderen ab, bei denen Befindlichkeiten von Juroren ent­
scheiden“, ist Hans Pleininger überzeugt. Der Wettbewerb
ist kostenlos. Sämtliche Ertragskennzahlen werden selbst­
verständlich vertraulich behandelt und nicht publiziert.
Neben den Siegern in den einzelnen Bundesländern wird
der Preis österreichweit in drei Kategorien: „Big Player“
(Umsatz mehr als EUR 50 Mio.), „Goldener Mittelbau“
(Umsatz EUR 10 bis 50 Mio.) und „Solide Kleinbetriebe“
Aktuell
mit 370.000 Unternehmen haben weniger als 1 % TopRatings. Auch bei der Nachhaltigkeit tut sich immer mehr.
Rund 40 % aller ALC-Teilnehmer dokumentierten bereits
ihre nachhaltige Unternehmensführung und beteiligten
sich an der von PwC Österreich entwickelten und nach
internationalen Grundsätzen ausgerichteten Nachhaltig­
keitsumfrage zum Erwerb von Bonuspunkten. Das PwCExpertenteam errechnete die Performance-Scores zwischen
0 und 100 % für die Bereiche Governance & Ökonomie,
Soziales & Gesellschaft sowie Umwelt & Klimaschutz.
(­Umsatz bis EUR 10 Mio.) vergeben. Bei den „Big Playern“
sicherte sich im Vorjahr die Lenzing AG den ersten Platz.
Das Sieges­treppchen beim „Goldenen Mittelbau“ hat die
Sonnentor Kräuterhandels GmbH erklommen. Als bester
„Solider Kleinbetrieb“ wurde das steirische Familienunter­
nehmen Elektro Ramert ausgezeichnet.
Hunderte Unternehmen am Start. Im Vorjahr haben
sich mehr als 300 Unternehmen der Herausforderung
des ALC-Wettbewerbs gestellt. Bei zwei Themen, die
im Geschäftsleben immer mehr Gewicht bekommen,
trumpfen die Leading Companies besonders auf: bei der
Bonität und beim nachhaltigen Wirtschaften. So haben
und pflegen 10 % der Teilnehmer ein KSV-Rating unter
200. Bonitätsmäßig heißt das: weltmeisterlich. Von den
KSV1870 Experten wird die 100er-Rating-Klasse definiert
mit „kein R
­ isiko“. In der KSV1870 Wirtschaftsdatenbank
Transparenz setzt sich durch. Doch wie schwer oder
leicht tun sich Unternehmen mit dem „Zahlen-Striptease“,
der beim Wettbewerb „Austria’s Leading Companies“ ver­
langt wird? Fritz Ebner vom Baustoffkonzern Leier hatte
jedenfalls in der Vergangenheit kein Problem damit, seine
Unternehmenskennzahlen offenzulegen. „Wer das nicht
will, ist beim Wettbewerb falsch“, sagt der Unternehmer,
der allerdings auch einen Wermutstropfen sieht. „Der
Wettbewerb könnte von den Banken mehr gewürdigt
werden – aber dafür können die Veranstalter nichts.“ Die
Gewinner werden mit einem Kunstwerk ausgezeichnet,
das aus der Werkstatt des Wiener Bildhauers und Re­
staurators Martin Klobassa stammt. Das Schmuckstück
ist einem Schwemmholz nachempfunden. Die daraus zu
einem Flügel abgewandelte Form wurde vom Künstler aus
Kunststoff gegossen, silber schimmernd patiniert und auf
einen Granitsockel gestellt.
Zum Thema: Johannes Nejedlik, Vorstand der KSV1870 Holding AG
Foto: Petra Spiola
Was Sieger vom Bewerb halten. Der burgenländische
Baustoffkonzern Leier landete 2010 und 2011 im Burgen­
land auf dem ersten Platz. „Das ist eine tolle Plattform, um
sich in der Öffentlichkeit zu präsentieren“, sagt Leier-Chef
Fritz Ebner. „Der Wettbewerb ist einzigartig in Österreich.
Hier kann man kein X für ein U vormachen. Natürlich
profitiert man von der PR als Unternehmen gewaltig.“
Dennoch will Ebner heuer pausieren. „Wir machen 2012
nicht mit. Jetzt lassen wir mal anderen Unternehmen den
Vortritt.“ Auch Harald Matzka, der gemeinsam mit seinem
Bruder die Fäden der Piplan Industrieanlagen Planungsund Montage GesmbH aus Feistritz an der Drau in den
Händen hält, bereut seine Teilnahme am Wettbewerb
nicht. „Es ist interessant, sich mit anderen Unternehmen
in dieser Hinsicht zu messen. Man lernt tolle Leute kennen,
und es gibt eine super PR“, sagt Matzka, der sich 2010
und 2011 in der Kategorie Kleinbetriebe den ersten Platz
sicherte. Keine Frage, dass heuer die Titelverteidigung in
Angriff genommen wird. „Aber ob wir es diesmal schaffen,
da bin ich mir nicht so sicher“, ist Matzka ehrlich.
21
Wir können stolz sein auf die Erfolge der österreichischen Unternehmen.
Damit diese nicht im Verborgenen bleiben, holen wir sie im Rahmen
des ALC Jahr für Jahr vor den Vorhang. Es ist eine Gelegenheit, ihnen zu
­danken und zu zeigen, dass wir ihre Leistung und ihre V
­ orbildwirkung
für junge Unternehmer schätzen. Auch 2012 findet der Business­
bewerb w
­ ieder statt. Ab Juni nehmen wir Bewerbungen gerne entgegen,
­Anmeldungen bitte über http://alc.ksv.at.
Aktuell
Fotos: Anna Rauchenberger
22
In der Rückblende:
KSV1870 Kreditschutztagung 2012
3.000 nicht eröffnete Insolvenzverfahren verursachen EUR 500 Mio. Schaden pro Jahr. Das ist das zentrale Ergebnis einer Analyse, die der KSV1870 durchge­
führt hat. Grund genug, das Thema im Rahmen der 6. Kreditschutztagung aufs Tapet zu bringen. Am 26. März analysierte daher eine hochrangige Experten­
runde die Gründe für die hohe Zahl der mangels Kostendeckung nicht eröffneten Insolvenzverfahren. Im Studio 44 der Österreichischen Lotterien wurden
mögliche Lösungen des Problems diskutiert.
Die beiden Vorstände vom Kreditschutzverband von
1870, KR Dr. Peter Pfneisl und KR Dr. Jörg Schneider,
gemeinsam mit KSV1870 Geschäftsführer Johannes
Nejedlik.
Mag. Johannes Eibl, Geschäftsführer der KSV1870
Forderungsmanagement GmbH, begrüßte Ing. Gerhard
Bernard von der Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft.
Ronald Barazon führte gekonnt durch den Abend.
Ludwig Mertes von der PRISMA KreditversicherungsAktiengesellschaft im Gespräch mit Katarzyna Kompowska und Mag. Christian Berger von der Coface Central
Europe Holding AG.
Andreas Prantner, Groupleader Revenue Assurance,
Orange Austria Telecommunication GmbH, mit
DI Katharina Trappitsch-Budasch, Leiterin Vertrieb
bei der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH.
Mag. Otto Zotter, Leiter Niederlassungen beim KSV1870,
analysierte den volkswirtschaftlichen Schaden durch die
vielen nicht eröffneten Insolvenzen.
Aktuell
23
Das Auditorium hörte die Ausführungen und das eine
oder andere Bonmot der Experten.
Dr. Helmut Katzmayr, Vizepräsident Landesgericht Linz,
und Mag. Anselm Fuchsbauer von der Finanzprokuratur
diskutierten verschiedene Lösungsansätze.
Dr. Hans-Georg Kantner, Leiter Insolvenz beim KSV1870,
mahnte den Zusammenhalt der Pflichtgläubiger für mehr
Insolvenzeröffnungen ein.
Mag. Maximilian Fürst von der IEF-Service GmbH und
Dr. Beatrix Bartos von der Wiener Gebietskrankenkasse
präsentierten ihre Standpunkte.
KSV1870 Geschäftsführer Johannes Nejedlik unterstrich
in seiner Abschlussrede nochmals die Wichtigkeit, gegen
die hohe Zahl der nicht eröffneten Insolvenzverfahren
vorzugehen.
Durchaus auch etwas fürs Auge: der festliche Rahmen
im Studio 44 der Österreichischen Lotterien in Wien.
KSV1870 Geschäftsführer Karl Jagsch auf dem Podium mit dem KSV1870 Präsidenten Dr. Heinz Zinner, Mag. Otto
Zotter, Leiter Niederlassungen beim KSV1870, Dr. Helmut Katzmayr, Vizepräsident Landesgericht Linz, Mag. Anselm
Fuchsbauer von der Finanzprokuratur, Dr. Beatrix Bartos von der Wiener Gebietskrankenkasse, dem Wirtschaftsjournalisten und Moderator Ronald Barazon, Mag. Maximilian Fürst von der IEF-Service GmbH, Dr. Hans-Georg Kantner,
Leiter Insolvenz KSV1870, und dem KSV1870 Geschäftsführer Johannes Nejedlik.
24
News
Wer zählt die Häupter, nennt die Namen …
Auch in den vergangenen Monaten war wieder das Fachwissen der KSV1870 Experten gefragt.
Gerne stellten sie es bei verschiedenen Gelegenheiten zur Verfügung.
➔ Erich Grausgruber2, Salzburger
Graz, stellte am 17.1. gemeinsam mit
Mag. Alfred Woschitz, Insolvenzexperte,
diversen Bankmitarbeitern die KSV1870
Serviceleistung InsolvenzOnline via Web
im Detail vor. Weiters referierte er am
29.2 bei einer Veranstaltung des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes, Landesverband Steiermark, vor
360 Gästen über die Dienstleistungen
des KSV1870 sowie über die Bonität
von Mietern im Speziellen. Am 5.4.
stand er wieder als Trainer des KSV1870
Seminars „Bilanz lesen und verstehen“
in Salzburg den acht Teilnehmern zur
Verfügung.
Nieder­lassungsleiter, gab am 12.3. den
rund 30 Schülern der Abschluss­klassen
der Tourismusschule Klessheim in Salzburg einen Überblick über die Service­
leistungen des KSV1870. Weiterer
Schwerpunkt war das Insolvenzrechts­
änderungsgesetz 2010 und die Erfahrungen in der Praxis.
➔ Mag. Barbara Wiesler-Hofer 4,
L­ eiterin Niederlassung Klagenfurt, stellte
wieder ihr Fachwissen interessierten
Schülern zur Verfügung und erklärte
­ihnen das Insolvenzrecht in der Praxis.
Am 10.2. begann ihr Vortragsreigen in
der HBLA Pitzelstätten vor 50 Schülern.
Am 22.2. sprach sie in der Handelsakademie Klagenfurt vor 60 Personen, und
am 29.2. referierte sie vor 90 Schülern
der Fachschule für Sozialberufe 1 in
Klagenfurt.
➔ Dr. Hans-Georg Kantner 3, Leiter
KSV1870 Insolvenz, referierte am 23.3.
auf Einladung des Anwaltsvereins DIRO
in Brüssel vor rund 300 Besuchern
zum Thema „A-TEC Industries als Bewährungsprobe für das ‚neue‘ österreichische Sanierungsrecht“.
➔ Mag. Otto Zotter5, Leiter Nieder­
1
2
3
4
5
6
1. René Jonke
2. Erich Grausgruber
3. Dr. Hans-Georg Kantner
4. Mag. Barbara Wiesler-Hofer
5. Mag. Otto Zotter
6. Jan Götzendorfer
Foto: Hausbesitzerbund
lassung Linz, hielt am 26.1. im Rahmen
einer Basel-III-Veranstaltung der Volksbank Ried vor 100 regionalen Unternehmern einen Vortrag. Am 29.2. war er
Gastreferent bei einer Veranstaltung der
Wirtschaftskammer Schärding und
sprach vor 60 regionalen Unternehmern
zum Thema „Rating, Bonität und
die Auswirkung auf die Finanzierung“.
Jan Götzendorfer6, Account Manager
KSV1870 Information GmbH, stand im
Anschluss für Fragen zur Verfügung.
KSV1870
Team
Fotos: Archiv
➔ René Jonke 1, Niederlassungsleiter
Quergelesen
➔ Bewerbungstraining für Führungskräfte
➔ Marketing in sozialen Netzwerken
Assessment-Center sind heutzutage
Standard für die Auswahl von Spitzenkräften in der Chefetage. Die
Neuauflage dieses Ratgebers bietet
noch mehr Informationen über gängige
Tests, Aufgaben, die kommen können,
und wie man in Diskussionen besteht
und Vorträge souverän meistert. Neu
hinzugekommen sind Hinweise zur
Selbstpräsentation auf Englisch und
wie man sich richtig auf Managementaudits einstellt. So
sind Sie gut gerüstet, um dieses Gruppenauswahlverfahren
bestens zu bestehen.
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bieten dabei einen Überblick von
ihrer Entstehung bis zur Gegenwart.
Schnellentschlossene können direkt
in die jeweiligen abgeschlossenen
Kapitel einsteigen und damit arbeiten. Der praktische Leitfaden hilft,
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und bestens zu präsentieren. Die ZEMM-MIT-Methode
hilft, die Online-Aktivitäten gut zu koordinieren. WebsiteOptimierung und E-Mail-Marketing sind ebenfalls Teil des
Buches. Praxistipps geben die acht Experteninterviews
sowie eine Darstellung der größten Pannen.
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➔ Betrieblicher Umweltschutz
Einerseits behandelt dieses Werk die
Umweltpolitik und ihre bisherigen
Programme und Gesetzgebungen.
Andererseits beschreibt es den
Stand der Dinge bei der Umsetzung
im betrieblichen Umweltschutz
aufgrund der ISO-Norm 14001 bzw.
der EMAS-Verordnung, bietet Verbesserungsvorschläge und wirft einen
Blick auf kommende Entwicklungen
und Tendenzen.
Wolfgang Hackenauer, Axel Dick
Geschichte der Umweltpolitik in der Europäischen
Union
Die Beiträge von Managementsystemen und speziellen
Umweltprogrammen zur Realisierung der EU-Umwelt­
politik in Österreich.
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2012, 1. Aufl.
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ISBN: 978-3-9502295-1-6
News 25 25
KSV1870 Gläubigerschutz Aktuelles aus Rechtsprechung und richterlicher Praxis
Sanierungsplanantrag und Aufschiebung
der Verwertung
Erstellung von Jahresabschlüssen und einer
Fortführungsprognose
Hat der Schuldner einen Antrag auf Abschluss
eines Sanierungsplans beantragt, kann das
Insolvenzgericht nach Einvernehmung des Insolvenzverwalters und des Gläubigerausschusses
anordnen, mit der Verwertung der Insolvenzmasse
bis zur Beschlussfassung durch die Gläubigerversammlung innezuhalten, falls der Antrag vom
Insolvenzgericht nicht als unzulässig zurückgewiesen wird. Der Sanierungsplan soll die wertzerstörende Verwertung des Konkursvermögens
verhindern. Das Zustandekommen des Sanierungsplans soll dadurch gefördert werden, dass
einerseits die eine Erwerbsgelegenheit bildenden
Vermögenswerte weiterhin der Erzielung von Einkünften zur Gläubigerbefriedigung dienen können
und andererseits der Schuldner sowie die den
Sanierungsplan unterstützenden Dritten motiviert
bleiben, Anstrengungen zur Vermögenserhaltung
und damit zur Erfüllung des Sanierungsplans zu
setzen.
Die Behauptung, infolge des Insolvenzverfahrens
über die Hauptkundin der Gesellschaft und die
dadurch erforderliche Erstellung einer Fortführungsprognose sei die rechtzeitige Fertigstellung
der Bilanz unmöglich gewesen, ist nicht stichhaltig. Auch ein noch nicht festgestellter bzw.
geprüfter Jahresabschluss einer prüfpflichtigen
Gesellschaft kann eingereicht werden, sofern die
fehlenden Unterlagen unverzüglich nach ihrem
Vorliegen nachgereicht werden (6 Ob 53/05w; 6
Ob 132/11x). >>
ZIK 2011/326, 236
UGB: §§ 277 ff, 283
OGH 14.9.2011, 6 Ob 168/11s
Ein Beschluss auf Innehaltung mit der Verwertung
setzt einen zulässigen Sanierungsplan voraus. Um
dem Schuldner nicht die Möglichkeit zu geben,
durch aussichtslose Anträge auf Abschluss eines
Sanierungsplans die Verwertung der Masse zu
verschleppen, besteht kein Rechtsanspruch auf einen derartigen Beschluss. Als weitere Voraussetzung für die Innehaltung mit der Verwertung muss
der Sanierungsplan aussichtsreich erscheinen.
Die Innehaltung mit der Verwertung ist auch nach
einer Schließung des Unternehmens möglich.
Genehmigt das Insolvenzgericht trotz eines Sanierungsplanantrags und eines Antrags auf Innehaltung die Verwertung einer Liegenschaft, hat es
im Beschluss zu begründen, weshalb vor der Entscheidung über den Sanierungsplanantrag nicht
mit der Verwertung innegehalten wird. >>
ZIK 2011/319, 229
IO: §§ 117, 140
OLG Wien 29.3.2011, 28 R 28/11k
§§
§
§
Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbricht
Haftpflichtprozess gegenüber allen Beteiligten
Durch die Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens werden alle die Masse betreffenden
anhängigen Rechtsstreitigkeiten, in denen der
Schuldner Kläger oder Beklagter ist, unterbrochen (3 Ob 171/08f; 9 Ob 60/10d). Auf Streitgenossen des Schuldners wirkt die Unterbrechung,
wenn sie mit dem Schuldner eine einheitliche
Streitpartei bilden. Halter, Lenker und Versicherer bilden insoweit eine einheitliche Streitpartei,
als der gegen sie vorgebrachte Haftungsgrund
identisch ist und es zur Verwirklichung der in §
28 KHVG vorgesehenen Erstreckungswirkung
eines das Schadenersatzbegehren rechtskräftig
aberkennenden Urteils bedarf (2 Ob 268/06k
mwN; RIS-Justiz RS0035547 [T10]; auch
RS0035489). Ein auf denselben Sachverhalt
gegründeter Schadenersatzanspruch gegenüber
dem Versicherten und dem Versicherer ist einheitlich zu beurteilen. Im Fall der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer
von mehreren beklagten Parteien sind daher die
Voraussetzungen einer einheitlichen Streitpartei
gegeben und die Unterbrechung tritt auch gegenüber dem (den) mitbeklagten Streitgenossen ein
(RIS-Justiz RS0064099).
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und ihre
Wirkungen sind auch im Rechtsmittelverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen (2 Ob
165/10v mwN). Wird ein Insolvenzverfahren
nach Erhebung einer Revision und nach Vorlage
der Akten an den OGH eröffnet, ist während der
ex lege eingetretenen Unterbrechung über das
Rechtsmittel nicht zu entscheiden. Die Akten
sind vielmehr vorerst unerledigt dem Erstgericht
zurückzustellen (RIS-Justiz RS0036752). >>
ZIK 2012/36, 26
IO: § 6 Abs 3, § 7 Abs 1
ZPO: § 14
KHVG: § 28
OGH 29.11.2011, 2 Ob 15/11m
§
Zahlungsunfähigkeit/Zustellung in der
­Ediktsdatei
Die Nichtzahlung rückständiger Abgaben (beispielsweise für eine GKK) ist ein ausreichendes
Indiz für das Bestehen der Zahlungsunfähigkeit
des Schuldners, weil es sich bei diesen Forderungen um Betriebsführungskosten handelt, die
von den zuständigen Behörden bekanntlich so
rasch in Exekution gezogen werden, dass sich
ein Zuwarten mit ihrer Zahlung bei vernünftiger
wirtschaftlicher Gestion verbietet und im Allgemeinen nur aus einem Zahlungsunvermögen
erklärbar ist. Der Nachweis einer solchen Nichtzahlung genügt daher zur Bescheinigung der
Zahlungsunfähigkeit beim Insolvenzantrag des
Gläubigers.
Um dem Schuldner die Möglichkeit zu eröffnen,
die bescheinigte Zahlungsunfähigkeit zu widerlegen, ist ihm der Eröffnungsantrag des Insolvenzgläubigers zuzustellen. Ist dabei die Feststellung
einer Abgabestelle eines im Firmenbuch eingetragenen Rechtsträgers oder seiner Organe nicht
möglich, kann die Zustellung durch Aufnahme in
die Ediktsdatei erfolgen. Kommt das Schriftstück
jedoch mit einer Ortsabwesenheitsmeldung
zurück, so ist es nach Ablauf der Ortsabwesenheitsmeldung erneut zuzustellen, da offenbar
eine gültige Abgabestelle vorhanden ist. Zudem
müssen vor einer Zustellung durch Aufnahme in
die Ediktsdatei alle zur Verfügung stehenden Mittel zur Erhebung einer Abgabestelle ausgeschöpft
26
werden. Eine Zustellung in der Ediktsdatei kommt
erst infrage, wenn – etwa im Weg von Abfragen
im Zentralen Melderegister und von Anfragen an
den Hauptverband der Sozialversicherungsträger
– auch die Abgabestelle einer vertretungsbefugten
Person nicht ermittelt werden konnte. Zu diesem
Zweck kann auch die Vernehmung von Auskunftspersonen geboten sein.
Die fehlerhafte Zustellung führt jedoch nicht zur
Nichtigkeit des Verfahrens, sondern nur zu einem
Verfahrensmangel (OLG Wien 28 R 205/05f, 28 R
37/06a uva). Ein solcher ist beachtlich, wenn er
die erschöpfende Erörterung und gründliche Beurteilung der Sache verhinderte. Der Antragsgegner
muss daher bereits in seinem Rekurs gegen die
fehlerhafte Zustellung das Bestehen der Zahlungsunfähigkeit widerlegen. >>
ZIK 2012/44, 30
IO: § 70 Abs 1 S 1, §§ 252, 258 Abs 1
ZPO: § 496 Abs 1 Z 2
OLG Wien 8.7.2011, 28 R 121/11m
Dt Restschuldbefreiung macht einen
­Zahlungsplan unzulässig
Der Antrag auf Annahme eines Zahlungsplans ist
unzulässig, wenn vor weniger als zehn Jahren ein
Abschöpfungsverfahren eingeleitet wurde. Das ist
auch der Fall, wenn in diesem Zeitraum vor einem
dt Insolvenzgericht ein Verfahren zur Erlangung
der Restschuldbefreiung eingeleitet wurde und mit
ihrer Erteilung geendet hat. Da die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens in einem EU-Mitgliedsstaat
bereits mit der Wirksamkeit der E im Staat der
Verfahrenseröffnung in allen anderen Mitgliedsstaaten anerkannt wird und sich die Wirkungen
dieses Verfahrens auch auf Österreich erstrecken,
erfüllt dieses Verfahren den Unzulässigkeitsgrund
für den Antrag auf Annahme eines Zahlungsplans.
>>
ZIK 2012/48, 34
IO: § 194 Abs 2 Z 4
EuInsVO: Art 16, 25
LG Ried 20.9.2011, 6 R 198/11a
§
Zur Restschuldbefreiung im Abschöpfungs­
verfahren
Erreicht der Schuldner im Abschöpfungsverfahren
nicht die Quote von 10 % der Insolvenzforderungen, kann er eine sofortige Restschuldbefreiung aus Billigkeit beantragen. Diese ist aber
generell ausgeschlossen, wenn die 10%ige Mindestquote deutlich unterschritten wird, was bei einer (im Anlassfall erreichten) Quote von 3,4 % der
festgestellten Insolvenzforderungen der Fall ist.
Subsidiär zur sofortigen Restschuldbefreiung
aus Billigkeit kommt eine Aussetzung der E über
deren Erteilung und die Festlegung von Ergänzungszahlungen infrage. Dabei hat der Schuldner
einen Billigkeitsgrund hinsichtlich einzelner oder
gar aller Gläubiger zu behaupten und zu bescheinigen, wobei einige der „insb“ zu berücksichtigenden Gründe im Gesetz ausdrücklich aufgezählt
sind. Ob auch Krankheit, Arbeitslosigkeit oder
Betreuungspflichten des Schuldners einen Billigkeitsgrund darstellen, wird in Rechtsprechung
und L unterschiedlich beurteilt. Unterschreitet der
Schuldner die Mindestquote auch bei Auferlegung
weiterer Zahlungen deutlich (im Anlassfall durch
Erreichen einer Quote von 5,66 %), ist es ausgeschlossen, die in nahezu jedem Abschöpfungsverfahren anfallenden üblichen Verfahrenskosten zu
berücksichtigen, denn es entspricht nicht der Billigkeit, geradezu selbstverständliche Kosten zulasten der Gläubiger in Anschlag zu bringen. Gleiches
gilt für eine Arbeitsunfähigkeit, denn sehr viele
Abschöpfungsverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass der davon betroffene Schuldner
nicht oder nicht zur Gänze erwerbsfähig ist; würde
man bereits diesen Umstand genügen lassen, um
eine Billigkeitsentscheidung zulasten der Gläubiger zu fällen, wäre die gesetzlich ausdrücklich
festgelegte Mindestquote häufig nicht erreichbar
und die klare Intention des Gesetzes umgangen.
Die vorzunehmende Interessenabwägung muss
§
§
§
§
daher zulasten des Schuldners und zugunsten der
Gläubiger ausschlagen, sodass eine Billigkeitsentscheidung iSd § 213 Abs 3 IO selbst dann, wenn
in den dortigen Katalog auch andere Billigkeitsgründe einbezogen werden, nicht infrage kommt.
Eine Verlängerung des Abschöpfungsverfahrens ist
nicht möglich, wenn es angesichts der Einkünfte
des Schuldners nahezu ausgeschlossen ist, dass
es ihm möglich sein wird, in weiteren drei Jahren
die auf die Mindestquote noch fehlende Restschuld zu bezahlen. >>
ZIK 2012/49, 34
IO: § 213
LG Innsbruck 30.3.2011, 4 R 21/11h
§
§
§
27
Infos
Details zum Jahres­
programm der KSV1870
Akademie finden Sie auch
unter akademie.ksv.at.
Wir freuen uns auf Ihre
Anmeldung!
KSV1870 Akademie Seminarangebote Programm 2012
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KSV1870 Mitgliedspreis!
Erfolg ist planbar – Planspiel – toolgestützte
Budgetierung und integrierte Finanzplanung für
KMU / Wien
Im Rahmen des Seminars erstellen und diskutieren
Sie gemeinsam mit dem Vortragenden innerhalb
eines Tages eine Planung für ein Unternehmen.
Es werden die Vorteile der integrierten Planung
aufgezeigt, die einfache Umsetzung des Planungsprozesses mit Unterstützung einer Planungssoftware
und einem Notebook (die Planungssoftware steht
jedem Teilnehmer im Anschluss an das Seminar auf
Wunsch sechs Monate kostenfrei zur Verfügung) und
die Auswirkungen auf Rating und Basel II offensichtlich gemacht. Auf Basis einer Vorjahresschlussbilanz
plus aktueller Plandaten wird eine integrierte Planung
(GuV, Bilanz, Finanzplan) abgebildet und diskutiert.
➔ 24.5.2012, 9.00–17.00 Uhr, Wien
S.-Nr.: B12/0295/01
Trainer: Mag. Achim Hartmann
Leiter Finanzplanung UniCredit Bank
Austria AG, Universitätslektor
(WU Wien, KFU Graz u. a.)
Kosten: EUR 420,– für KSV1870 Mitglieder
EUR 545,– für Gäste
Durchführung einer Konfliktkostenanalyse im
eigenen Unternehmen / Wien
Unternehmen, die Konflikte nicht leugnen und
daraus einen Gewinn ziehen möchten, lernen das
Instrument der Konfliktkostenanalyse kennen. So
können die vorhandenen Kosten, die mit Konflikten
zusammenhängen, erhoben und Maßnahmen für
Verbesserungen und Weiterentwicklungen des
Unternehmens gemeinsam mit den Mitarbeitern
erarbeitet werden.
➔ 14.6.2012, 9.00–17.00 Uhr, Wien
S.-Nr.: B12/0301/01
Trainer: Mag. Robert Dullnig und
Mag. Johannes Gotsmy
Wirtschaftsmediatoren bei dieMediatoren.at
Kosten: EUR 420,– für KSV1870 Mitglieder
EUR 545,– für Gäste
Forderungsmanagement – Sicherung und
Durchsetzung von Forderungen / Wien
Sie erhalten einen praxisnahen Überblick über die
Möglichkeiten der Sicherung und Durchsetzung von
Forderungen aus Waren- oder Leistungskrediten
sowie Lösungsansätze zur Effizienzsteigerung des
Debitorenmanagements.
➔ 21.6.2012, 9.00–17.00 Uhr, Wien
S.-Nr.: R12/0045/01
Trainer: Dr. Andreas Rischka
Anwaltskanzlei Putz & Partner
Kosten: EUR 420,– für KSV1870 Mitglieder
EUR 545,– für Gäste
Forderungsmanagement – vom Geschäfts­
abschluss bis zur gerichtlichen Forderungsdurchsetzung / Wien
Die sinkende Zahlungsmoral macht es notwendig,
bereits bei Geschäftsabschluss verstärkt an die
Sicherung und spätere Durchsetzung von Forde­
rungen aus Waren- oder Leistungskrediten zu
­denken. Mitarbeiter, die mit dem Abschluss von
Verträgen bzw. mit Mahn- und Inkassoabläufen
­betraut sind, erhalten wertvolle Tipps und Lösungsansätze für ein effizientes Forderungsmanagement.
➔ 20.9.2012, 9.00–17.00 Uhr, Wien
S.-Nr.: B12/0185/01
Trainer: Mag. Gabriele Böröcz-Rabl
KSV1870 Forderungsmanagement GmbH
Kosten: EUR 255,– für KSV1870 Mitglieder
EUR 290,– für Gäste
Findok – die Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen / Wien
Sie werden sich auf einfache und rasche Art die
Handhabung der Findok, des kostenfreien Internetdienstes des BMF, aneignen und über die vielfältigen Recherche- und Auswertungsmöglichkeiten
Bescheid wissen. Darüber hinaus erhalten Sie auch
einen detaillierten Einblick in das österreichische
und europäische Rechtsinformationssystem (RIS,
EUR-Lex).
➔ 27.9.2012, 9.00–17.00 Uhr, Wien
S.-Nr.: B12/0401/01
Trainer: Manfred Baschiera
Bundesministerium für Finanzen
Kosten: EUR 270,– für KSV1870 Mitglieder
EUR 340,– für Gäste
Bonitätsprüfung und Früherkennung von
­Insolvenzrisiken / Salzburg
Das Seminar macht Sie vertraut mit den Möglichkeiten der Bonitätsprüfung, und Sie lernen die Indikatoren für die Früherkennung der (beginnenden)
Zahlungsunfähigkeit des Geschäftspartners kennen. So können Sie das Entstehen uneinbringlicher
Forderungen weitgehend einschränken.
➔ 3.10.2012, 9.00–17.00 Uhr, Salzburg
S.-Nr.: B12/0265/01
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KSV1870 Information GmbH
Kosten: EUR 350,– für KSV1870 Mitglieder
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Mag. Katharina Henkel
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28
KSV1870 Steuertipps Wichtige Neuigkeiten und Änderungen im Steuerrecht
Vorwegbesteuerung von Pensionskassen­
leistungen
In der Regierungsvorlage zum 1. Stabilitätsgesetz
2012 findet sich eine Änderung des Pensionskassengesetzes, die als steuerliche Kompensationsmaßnahme für die verstärkte Kürzung von
Pensionskassenleistungen gedacht ist. Mit dieser
Regelung wird Steuerpflichtigen die Möglichkeit
eingeräumt, hinsichtlich ihrer aus Arbeitgeberbeiträgen finanzierten Pensionskassenleistungen von
der nachgelagerten Besteuerung auf eine Vorwegbesteuerung umzusteigen.
Die Option zur Vorwegbesteuerung kann bis
31.10.2012 durch folgende Personen beantragt
werden:
– Leistungsberechtigte, also Personen, die zum
31.12.2011 bereits einen Anspruch auf eine
entsprechende Pensionskassenrente haben, und
– Personen, die bis Ende 2012 das 60. Lebensjahr
vollenden und eine entsprechende Anwartschaft
haben.
Weiters ist Voraussetzung, dass der zur Ermittlung
der erwarteten Rentenleistung von der Pensionskasse verwendete Rechnungszins (je höher dieser
ist, desto höher ist das Risiko von Pensionskürzungen) am 31.12.2011 oder zu einem späteren Zeitpunkt (bis 31.10.2012) mindestens 3,5 % ausmacht.
Im Falle einer Option zur Vorwegbesteuerung muss
die Pensionskasse bis 30.11.2012 25 % der zum
31.12.2011 ausgewiesenen Deckungsrückstellung
(= das auf dem persönlichen Pensionskonto vorhandene Guthaben) an das Betriebsfinanzamt abführen.
Dieser Steuersatz vermindert sich bei Leistungsberechtigten auf 20 %, wenn sie aus dieser Pensions­
kassenzusage im Jahr 2011 eine Jahresbrutto­
pension von nicht mehr als EUR 2.000 erhalten
haben. Im Gegenzug zu dieser Vorwegbesteuerung
werden die nach Abzug der Pauschalsteuer
gewährten Renten wie arbeitnehmerfinanzierte
Pensionskassenleistungen behandelt und somit nur
noch 25 % dieser Leistungen besteuert (maximaler
Steuersatz daher 12,5 % der Rente).
Die Betroffenen müssen sich daher bis 31.10.2012
zwischen zwei Möglichkeiten entscheiden:
•Sie können eine Rente aus dem vollen Deckungskapital beziehen, die zur Gänze der Tarifbesteuerung unterliegt.
•Sie entscheiden sich zur Vorwegbesteuerung
und kürzen damit die Deckungsrückstellung um
25 (bzw. 20) %. Die dadurch verminderte Rente
müssen sie aber nur zu einem Viertel der Tarif­
besteuerung unterwerfen.
In der Regel ist Vorwegbesteuerung günstiger als
die volle nachgelagerte Besteuerung. Dieser Vorteil
fällt umso höher aus, je höher die zukünftigen
Einkünfte in der Ruhephase ausfallen. Außerdem
steigt der Vorteil mit zunehmender Höhe der Veranlagungserträge der Pensionskasse. Die Vorwegbesteuerung wird aber dann zu einem schlechteren
Ergebnis führen, wenn die in der Pension erzielten
Grundeinkünfte (= Einkünfte ohne Pensionskassenleistungen, idR gesetzliche Pension) sehr niedrig
sind.
Stabilitätsgesetz 2012 am 28.3.2012 im
­Nationalrat beschlossen
Umsatzsteuer – Verlängerung der Gestaltungsmöglichkeiten beim Vorsteuerabzug bis zum 1.9.2012
Als maßgebendes Datum für das Inkrafttreten
war noch in der Regierungsvorlage der 1.4.2012
vor­gesehen.
Nicht zuletzt aufgrund des massiven Drucks von
Gemeinde- und Städtebund wurde das Datum, ab
dem die Möglichkeit zur umsatzsteuerpflichtigen
Vermietung massiv eingeschränkt wird, auf den
1.9.2012 verschoben!
Aus Rechtssicherheitsgründen wird nunmehr im
Gesetz selbst definiert, dass als Beginn der Errichtung der Zeitpunkt zu verstehen ist, in dem bei
vorliegender Baubewilligung mit der Bauausführung tatsächlich begonnen wird, also tatsächliche
handwerkliche Baumaßnahmen erfolgen. Die bloße
Erteilung eines spezifischen Bauauftrages an den
Bauunternehmer ist im Hinblick auf die eindeutige
gesetzliche Regelung nicht mehr ausreichend
(siehe auch Erläuterungen zum Abänderungsantrag
„Begriff … abschließend definiert“).
Keine Änderung beim Inkrafttreten der Verlängerung des Vorsteuerberichtigungszeitraumes und
der IESt
Keine Änderung im Vergleich zur Regierungsvorlage
ist bei der Übergangsbestimmung zum verlängerten
20-jährigen Vorsteuerberichtigungszeitraum erfolgt.
Die Zusammenschau beider Übergangsbestimmungen kann daher dazu führen, dass bei Baubeginn VOR dem 1.9.2012 zwar dem Vermieter der
volle Vorsteuerabzug zusteht, eine berichtigungsfreie Rückoption zur steuerfreien Vermietung aber
erst nach 20 Jahren erfolgen kann.
Betreffend Vermeidung der Immobilienertragsteuer
(IESt) mussten eventuelle Einlagen in eine GmbH
jedenfalls noch VOR dem 1.4.2012 durchgeführt
werden, da seit dem 31.3.2012 Sacheinlagen jedenfalls die IESt auslösen!
ACHTUNG: Einlagen in KGs stellen kein Tauschgeschäft dar und vermeiden nicht eine zukünftige
IESt.
Deutschland: Gesetzliche Verpflichtung zur
elektronischen Übermittlung von Steuer­
erklärungen ab 2011
Welche Steuererklärungen im Einzelnen sind künftig
in Deutschland elektronisch abzugeben?
Die gesetzliche Verpflichtung der Unternehmen zur
elektronischen Übermittlung besteht grundsätzlich
für:
– Umsatzsteuererklärungen ab 2011
– Körperschaftsteuererklärungen sowie Erklärun­gen
zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ab dem Veranlagungszeitraum 2011
– Gewerbesteuererklärungen und Erklärungen über
die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages
ab dem Erhebungszeitraum 2011
– Feststellungserklärungen für nach dem
31.12.2010 beginnende Feststellungszeiträume
– die Anlage EÜR (Einnahmeüberschussrechnung)
für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010
beginnen
IMPRESSUM: Medieninhaber: Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7; www.ksv.at; Herausgeber: Johannes Nejedlik; Verlagsort: Wien;
Chefredaktion: Karin Stirner; Redaktion: Birgit Glanz, Mag. Sandra Kienesberger; Autoren dieser Ausgabe: Theresa Berger, Dott. Paolo Branchicella, Christian Neuhold, Wolfgang Weitlaner;
Layout: Rock & Comp. ­Gesellschaft m.b.H.; Lektorat: Johannes Payer
29
Bei der Einkommensteuer trifft die Verpflichtung zur
elektronischen Übermittlung der Jahressteuererklärung nur Personen, die Gewinneinkünfte erzielen.
Gewinneinkünfte sind Einkünfte
– aus Land- und Forstwirtschaft
– aus Gewerbebetrieb
– aus selbstständiger Tätigkeit
Die Verpflichtung beginnt grundsätzlich mit Abgabe
der Einkommensteuererklärung 2011. Sie besteht
nicht, wenn die Gewinneinkünfte weniger als EUR
410 betragen und im Übrigen nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte erzielt werden.
Für beschränkt Einkommensteuerpflichtige ist die
elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärung derzeit aus technischen Gründen noch
nicht möglich, sodass diese ihre Steuererklärungen
bis auf weiteres nur in Papierform einreichen
können.
Die elektronische Übermittlung kann über Elster
erfolgen. In Elster sind die Online-Dienstleistungen
der deutschen Finanzverwaltung gebündelt. Dort
finden Sie auch die benötigten Steuerformulare.
Die Steuererklärungen sollten authentifiziert
übermittelt werden. Das dazu erforderliche
Software­zertifikat erhalten Sie kostenlos nach einer
­Registrierung im ElsterOnline-Portal unter
https://www.elster.de/eon_home.php.
IFRS-Entwicklung: IASB erlässt Klarstellung zur
Saldierung von Finanzinstrumenten
Das International Accounting Standards Board
(IASB) hat am 16.12.2011 eine Ergänzung zum IAS
32 Finanzinstrumente: Darstellung veröffentlicht,
welche die Voraussetzungen für die Saldierung von
Finanzinstrumenten klarstellt. Diese Ergänzung soll
Inkonsistenzen der praktischen Handhabung bei der
Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und
finanziellen Verbindlichkeiten beseitigen.
In der Ergänzung wird die Bedeutung des gegenwärtigen Rechtsanspruchs zur Aufrechnung
konkretisiert. Hierbei wird insbesondere darauf
hingewiesen, dass das Recht nicht nur im normalen
Geschäftsverlauf bestehen muss, sondern auch
im Falle von Ausfall und Insolvenz Bestand haben
muss.
Weiterhin wird dargelegt, welche Systeme mit
Bruttoausgleich als Nettoausgleich im Sinne des
Standards angesehen werden können. Diese
Klarstellung hat insbesondere Auswirkungen auf
Verrechnungsstellen von Banken (sogenannte Clearing Houses).
Die Ergänzung ist verpflichtend für Geschäftsjahre,
die am oder nach dem 1.1.2014 beginnen, retrospektiv anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist
zulässig. Das EU-Endorsement steht noch aus.
Weiterhin wurde in diesem Zusammenhang eine
Ergänzung zum IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben
bezüglich der Anhangangaben bei Saldierung von
Finanzinstrumenten gemacht.
IFRS-Entwicklung: Änderung des Erstanwendungszeitpunktes von IFRS 9
Ebenfalls am 16.12.2011 hat das IASB eine Änderung zu IFRS 9 Finanzinstrumente veröffentlicht,
die den verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkt
von IFRS 9 auf den 1.1.2015 (bislang 1.1.2013)
verschiebt. Diese Änderung soll eine zeitgleiche
Anwendung aller Vorschriften von IFRS 9 ermöglichen, da bislang nur die Phase 1 (Ansatz und
Bewertung von Finanzinstrumenten) abgeschlossen
ist. Die Phasen 2 und 3 (Impairment und Hedge
Accounting) des IAS 39 Replacement Project
werden weiterhin diskutiert.
Zusätzlich wird auf angepasste Vorjahreszahlen
bei Erstanwendung von IFRS 9 verzichtet (gestaffelte Übergangsregelung). Ursprünglich war diese
Erleichterung nur bei vorzeitiger Anwendung von
IFRS 9 vor dem 1.1.2012 möglich.
Die Erleichterung führt zu zusätzlichen Anhang­
angaben nach IFRS 7 im Übergangszeitpunkt.
Diese sollen es den Investoren ermöglichen, die
Auswirkungen zu beurteilen, die die Erstanwendung
von IFRS 9 auf den Ansatz und die Bewertung von
Finanzinstrumenten hat.
Die Verschiebung des verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkts impliziert keine Änderung der
bereits in der Phase 1 verabschiedeten Regelungen
in IFRS 9. Eine frühere Anwendung bleibt weiterhin
möglich. Das EU-Endorsement steht noch aus.
IASB: Änderung zu IFRS 1 hinsichtlich Darlehen
der öffentlichen Hand
Das International Accounting Standards Board
(IASB) hat am 13.3.2012 Änderungen an IFRS 1
Erstmalige Anwendung der International Financial
Reporting Standards veröffentlicht.
Die Änderung beschäftigt sich damit, wie ein IFRSErstanwender ein Darlehen der öffentlichen Hand
zu einem unter dem Marktzins liegenden Zinssatz
im Übergangszeitpunkt zu bilanzieren hat. Für
im Übergangszeitpunkt bestehende öffentliche
Darlehen kann die Bewertung nach vorheriger Rechnungslegung beibehalten werden. Die Bewertungsregeln nach IAS 20.10A iVm IAS 39 gelten somit
nur für solche öffentlichen Darlehen, die nach dem
Übergangszeitpunkt eingegangen werden.
IFRS 1 in der geänderten Fassung ist für
Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach
dem 1.1.2013 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet. Die Pressemitteilung steht
auf der Internetseite des IASB zum Download
(Link: http://www.ifrs.org/Alerts/PressRelease/
IFRS+1+amendment+March+2012.htm) zur
­Verfügung.
Zur Verfügung gestellt von der KPMG Austria GmbH.
30
News
KSV1870 Wirtschaftsbarometer Flops & Tops in der österreichischen Wirtschaft
Flops
Die 10 größten Insolvenzfälle
des Monats März 2012 zeigen
einen repräsentativen Querschnitt durch die Branchen
ohne einen besonderen
Schwerpunkt: Bei den gegenwärtigen Spritpreisen ist eine
Transportfirma kein über­
raschender Kandidat für ein
­Sanierungsverfahren, aber
auch Bier und Eier produzierende Unternehmen aus der Nahrungsmittelbranche sowie ein
metallverarbeitender Betrieb
finden sich darunter. Der
­größte Fall ist ein Betreiber
mehrerer Alters- und Pflegeheime, und auch andere
Dienstleister finden sich unter
den Flops. Keiner der Insolvenzfälle ist wirklich groß oder
spektakulär. Und keiner dieser
Insolvenzfälle befindet sich im
Bundesland Wien. Das ist ein
seit Jahren beobachtbares Phänomen: Wien ist für die allergrößten Pleiten bekannt. Aber
in Wahrheit bzw. im Durchschnitt gibt es in Wien die
kleinsten Fälle und die geringste Zahl an Sanierungen. Es ist
ein Bundesland der Extreme,
jedenfalls hinsichtlich des
­Insolvenzgeschehens.
Die 10 größten Insolvenzen im März 2012
1.GEMEINSAM statt EINSAM GmbH
Graz
SV. o. EV.
9,4 Mio.*
2.Frigoservice Transport- und LogistikgesmbH
Weingraben
SV. o. EV.
6,2 Mio.*
3.underground – 8 secure computing GmbH, Informationstechnologie
Linz
Konkurs
3,9 Mio.*
4.K.B.M.P. Projektmanagement Trading Consulting GmbH
Klagenfurt
Konkurs
3,1 Mio.*
5.BIO-ENERGIE BetriebsgesmbH
Vitis
Konkurs
2,5 Mio.*
6.RITTERBRÄU Neumarkt GmbH
Neumarkt/
Hausruckkreis
SV. o. EV.
1,8 Mio.*
7.Kurt Haid (Legehennenbetrieb)
Knittelfeld
SV. o. EV.
1,6 Mio.*
Grambach
Konkurs
1,6 Mio.*
Hermagor
Konkurs
1,4 Mio.*
Oberalm
SV. m. EV.
1,4 Mio.*
aX grid solutions gmbh
9.GSM-Gailtaler Stahl- und Maschinenbautechnik GmbH
BW Handels- und Bauberatungs GmbH
SV. o. EV. = Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
SV. m. EV. = Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
*geschätzte Passiva in EUR
Gesamtinsolvenzen nach Bundesländern März 2012
März 2011
März 2012
618
200
593
175
150
125
100
75
50
25
213 166
104 93
16 22
88 78
31 45
21 25
34 29
83 83
28 52
W
NÖ
BGLD
OÖ
SLBG
VLBG
T
STMK
KTN
Gesamt
Eröffnete Insolvenzen nach Größenordnung der Verbindlichkeiten März 2012
Insolvenzen bis 1 Mio. EUR
Insolvenzen über 1 Mio. EUR bis 5 Mio. EUR
Insolvenzen über 5 Mio. EUR bis 10 Mio. EUR
Insolvenzen über 10 Mio. EUR bis 50 Mio. EUR
Insolvenzen über 50 Mio. EUR
eröffnete Insolvenzen gesamt
339
13
2
0
0
354
48,6*
23,6*
15,5*
0,0*
0,0*
87,7*
*geschätze Passiva in Mio. EUR
48,6
15,5
23,6
News
Tops
Viel Gemüse, ausreichend
­Vitamine, und das rund ums
Jahr – kaum ein Ernährungswissenschafter, der das neben
sportlicher Betätigung nicht von
den Österreichern einfordert.
Und so serviert uns die Branche Saftiges aller Art über die
Gastronomie oder den Einzelhandel an den Esstisch. Trotz
Ehec-Krise im Vorjahr weisen
die Top 10 der Branche ein sehr
geringes Ausfallsrisiko auf und
zählen damit zu den Spitzen­
unternehmen Österreichs.
31
Die Top 10 im Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
1. Bruno Melchart GmbH
Hartkirchen
210
2. Fruchtexpress Grabher Gesellschaft m.b.H. & Co. KG
Frastanz
212
3. Perlinger Gemüse GmbH
Wallern
223
4. LGV-Frischgemüse Wien registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Wien
233
5. Obst Hofer Handels-GmbH
Ludersdorf
237
6. Wolfgang Schwaighofer GmbH
Siezenheim
238
7. Obst Leopold Handels-GmbH
Studenzen
240
8. Fritz Oswald GmbH
Gleinstätten
242
9. Steirerfrucht Betriebsgesellschaft m.b.H. & Co. KG
Unterfladnitz
245
10. F. Kröpfl Obsthandelsgesellschaft mbH
Sebersdorf
248
*KSV-Rating
Basis der Auswertung sind Unternehmen ab EUR 5 Mio. Umsatz und mind. 10 Beschäftigten. Stand: 27.03.2012
Branchenstruktur nach Bundesländern
Bsp.: 20,1 % der Unternehmen sind in Niederösterreich ansässig.
in Prozent
30
29,3
25
KSV-Rating Profil
Verteilung auf KSV-Rating-Klassen in
Vergleich zur Wirtschaft Österreich gesamt
Bsp.: 37,7 % der Unternehmen sind in Rating-Klasse 2.
1
0,0 %
0,1 %
2
37,7 %
25,1 %
3
45,8 %
65,3 %
4
14,3 %
7,9 %
5
1,8 %
0,7 %
6
0,4 %
0,9 %
Legende zum KSV-Rating:
100 – 199 kein Risiko, 200 – 299 sehr geringes Risiko,
300 –3 99 geringes Risiko, 400 – 499 erhöhtes Risiko,
500 – 599 hohes Risiko, 600 – 699 sehr hohes Risiko,
700 Insolvenzkennzeichen
20
20,1
15
16,1
14,3
10
8,4
5
5,1
W
NÖ
BGLD
OÖ
2,2
1,9
SLBG
VLBG
2,6
T
STMK
49,1 % Kapitalgesellschaften
Branchenstruktur
nach Rechtsformen
Bsp.: 19,4 % der Unternehmen
dieser Branche sind
Personengesellschaften.
29,7 % Einzelunternehmen
1,8 % Sonstige
19,4 % Personengesellschaften
KTN
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