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forum.ksv Das Medium für internationalen Kreditschutz 02/2012 P.b.b. Verlagspostamt 1010 Wien Zul.Nr. GZ 02Z030207 forum.ksv Abgewiesen! Justitia braucht Hilfe Ein Bild sagt mehr als 1.000 Worte Auf die Plätze, fertig, los! Nächste Runde für ALC-Bewerb 2 Inhalt Inhalt cover Abgewiesen! Justitia braucht Hilfe. 3.000 Konkursabweisungen pro Jahr erzeugen einen Schaden von EUR 500 Mio. ....................................................................... 4 Foto: Anna Rauchenberger aktuell Seefestspiele Mörbisch 2012. „Die Fledermaus“ von Johann Strauss. .......................................... 8 Abgewiesen! Justitia braucht Hilfe. S. 4 Auf der Strecke geblieben. Was Italien und Deutschland bei der Forderungsbetreibung unterscheidet. ...................................... 10 Alles ganz easyKSV. Die Kapsch BusinessCom AG wurde durch eine Schnittstelle an die KSV1870 Wirtschaftsdatenbank angebunden. .............................................................................. 12 Big Business im Morgengrauen. Nach wie vor reges Treiben am Großmarkt in Wien. ............................................................ 14 Bilder sagen mehr als 1.000 Worte. Der professionelle Umgang will von Unternehmen aber gelernt sein. ....................... 16 Auf die Plätze, fertig, los! Businessbewerb „Austria’s Leading Companies“ (ALC) geht in die nächste Runde. ............................ 20 Foto: ImageSource In der Rückblende: KSV1870 Kreditschutztagung 2012. Eine hochkarätige Expertenrunde diskutierte Lösungsansätze zur Eindämmung von Konkursabweisungen. .................................... 22 Auf der Strecke geblieben. S. 10 KSV1870 NEWS Wer zählt die Häupter, nennt die Namen? KSV1870 Mitarbeiter stellen ihr Know-how zur Verfügung. ....... 24 Foto: HaywireMedia – Fotolia.com Quergelesen. Neue Fachbücher, die Praxiswissen vermitteln. ............................ 24 Bilder sagen mehr als 1.000 Worte. S. 16 Editorial 3 Editorial KSV1870 Akademie Die aktuellen Schulungsangebote. ................................................ 27 KSV1870 Steuertipps Wichtige Neuigkeiten und Änderungen im Steuerrecht speziell für Unternehmer. ..................................... 28 KSV1870 Wirtschaftsbarometer Flops & Tops in der österreichischen Wirtschaft. ............................ 30 Impressum.................................................................................... 28 Liebe Mitglieder, Foto: Petra Spiola KSV1870 Gläubigerschutz Aktuelles aus Rechtsprechung und richterlicher Praxis. .................. 25 im März durften wir viele von Ihnen als Gäste unserer 6. Kreditschutztagung in Wien begrüßen. Diesmal ging es um ein Thema, das uns als Gläu bigerschützer ganz besonders am Herzen liegt: die Konkursabweisungen. Das Bewusstsein dafür ist zwar in der Öffentlichkeit verankert, die tat sächliche Dimension wird aber oftmals unterschätzt. Erstmals können wir nun – auf Basis einer umfassenden KSV1870 Analyse von mehr als 15.000 Fällen – die Kosten dafür beziffern. Das Ergebnis ist nicht nur für die direkt betroffenen Gläubiger, sondern für alle Steuerzahler mehr als ernüchternd: Bei vorsichtiger Schätzung betragen die durch Abweisungen verursachten Schäden ca. EUR 500 Mio. pro Jahr. Dabei gäbe es durchaus Mittel und Wege, diese drastisch zu re duzieren. Die Diskussion darüber, welche das sein könnten, war einer der Schwerpunkte der Tagung. Grundsätzlich waren sich die Experten einig, dass es einer gesetzlichen Regelung bedarf. Die bisherigen Bemühungen des Gesetzgebers, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, sind nicht ausreichend, um die hohe Anzahl der Konkursabweisungen einzu dämmen. Leider gilt dies auch für die jüngste Reform, das IRÄG2010. Sie finden in diesem forum.ksv ab Seite 4 einen Rückblick auf die Kredit schutztagung sowie Zahlen, Daten und detaillierte Informationen zu den Konkursabweisungen. Lassen Sie mich ergänzend dazu nur noch betonen, dass wir vom KSV1870 uns keinesfalls mit dem derzeitigen Status quo abfinden werden. Wir werden weiterhin intensive Überzeugungsarbeit leisten, um einen Schulterschluss der Gläubiger und damit letztlich auch eine adäquate Gesetzgebung zu erreichen. Ihr Karl Jagsch Foto: Anna Rauchenberger Auf der Titelseite dieser Ausgabe finden Sie einen handlichen Planer für die Fußball-Europameisterschaft in Polen und der Ukraine. Viel Spaß damit! In der Rückblende: KSV1870 Kreditschutztagung 2012. S. 22 Foto: ChaotiC_PhotographY – Fotolia.com 4 Cover Cover 5 Abgewiesen! Justitia braucht Hilfe 1 .000 Mal vertröstet und wieder keine Rechnungen bezahlt: ein Szenario, das vielen Lieferanten in Österreich nicht unbekannt sein dürfte. Wer mit dem Ausfall seiner Forderung rechnen muss und auf die Vertröstungen seiner Kunden keinen Cent mehr gibt, der beantragt mitunter bei Gericht die Insolvenz seines Geschäftspartners. Wird die Insolvenz eröffnet, dann hat der Gläubiger die Chance, einen Rückfluss seiner offenen Forderungen – in der Regel zwischen 10 und 30 %, je nach Verfahrensart – zu erhalten. Immerhin! Ja, im Verhältnis zu den durchschnittlichen Quoten an derer Länder sogar hervorragend. Im Vorjahr wurden in Österreich 3.260 Insolvenzverfahren eröffnet. Dadurch kam es zu einer geordneten Abwicklung dieser Pleiten. Gleichzeitig haben die Gerichte jedoch auch 2.609 Fälle mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen. Was passiert aber mit diesen Unternehmen, die offensicht lich bankrott sind und doch nicht richtig pleitegehen können? Der Schrecken geht weiter. Kommt es zu einer Ab weisung, dann werden protokollierte Unternehmen im Firmenbuch gelöscht. Die Praxis zeigt jedoch, dass die tatsächliche Umsetzung dieses Beschlusses je nach Firmen buchgericht einige Wochen bis Jahre dauern kann. Für Einzelunternehmen ergibt sich als logische Konsequenz ein Absturz der Bonität. Wenn für den Betrieb eines Un ternehmens eine Gewerbeberechtigung erforderlich war, wird nach einer Abweisung auch ein Verfahren zum Ent zug der Gewerbeberechtigung eingeleitet. Handelt es sich um ein freies Gewerbe, so dürfte ein Unternehmen nach einer Abweisung zwar nicht weiterbetrieben werden, das Strafrecht exekutiert das aber nur in Ausnahmefällen. „In der Praxis zeigt sich, dass viele Unternehmen dennoch auf dem Markt bleiben und Wege finden, um die ange führten rechtlichen Schritte zu umgehen. Die notwendige Bereinigung des Marktes findet damit nicht statt“, fasst Dr. Hans-Georg Kantner, Leiter Insolvenz beim KSV1870, die Situation zusammen und verweist darauf, dass das zen trale Problem der Erlag der Kostenvorschüsse sei. „Jedoch werden viele Verfahren nicht eröffnet, obwohl das hierfür notwendige Vermögen vorhanden sein dürfte“, so die Ein schätzung des Experten. Warum wird abgewiesen? Bei Gericht jedenfalls verfü gen die maroden Unternehmer formal oft nicht einmal mehr über EUR 4.000,–, um zumindest die Anlaufkosten eines Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Die logische Folge ist, dass es auch keine Massebildung für Gläubiger geben kann, die nun mithilfe von Klagen und Exekutionen ver suchen müssten, an ihr Geld zu kommen. Bemühungen, die in diesem Stadium häufig mehr Geld kosten, als sie hereinbringen. Ein wesentlicher Schwachpunkt ist laut Dr. Helmut Katzmayr, Vizepräsident des Landesgerichts Linz, das Vermögensverzeichnis, das Schuldner dem Ge richt vorlegen müssen und auf dessen Basis entschieden wird, ob eine Eröffnung zumindest die Gerichtskosten deckt. Werden hier vom Schuldner Vermögenswerte verschwiegen oder zuvor beispielsweise an Dritte über tragen, so brächte das oftmals nur der Zufall ans Licht. Foto: Richard Tanzer Jahr für Jahr werden von den heimischen Gerichten rund 3.000 Konkursanträge gegen Unternehmen abgewiesen. Längst reif für die Insolvenz, bleiben sie oft auf dem Markt – die Gläubiger und die Märkte haben das Nachsehen. Text: SANDRA KIENESBERGER „Es könnten viel mehr Insolvenzen in Österreich eröffnet und Gläubiger forderungen erfüllt werden.“ Mag. Otto Zotter, Leiter Niederlassungen beim KSV1870 Cover Foto: Anna Rauchenberger 6 „Eine effektive Überprüfung der Vermögenssituation fin det nicht statt“, so die nüchterne Bilanz des Experten auf der diesjährigen KSV1870 Kreditschutztagung, die sich des Themas annahm. Und er führt weiters an, dass eine Abweisung eines Konkursantrags mitunter für Schuldner sogar attraktiv sei. Denn mangels einer Überprüfung durch einen Insolvenzverwalter könne auch rechtswidriges oder strafbares Verhalten verborgen bleiben. Schaden ist enorm. Pro Jahr sind rund 3.000 Unterneh men von Konkursabweisungen betroffen, 10 % von diesen sogar zwei- oder mehrmals. Die Gesamtverschuldung der Entwicklung der Insolvenzen in den vergangenen Jahrzehnten in 1.000 Fällen 7 Gesamtinsolvenzen 6 5 Abweisungen 45% 4 3 2 Eröffnungen 55% 1 © KSV1870 1 20 1 1 20 0 1 19 9 1 19 8 1 19 7 1 19 6 19 5 1 0 Unternehmen beträgt EUR 600 Mio. Dem stehen verwert bare Sicherheiten der Gläubiger von ca. EUR 100 Mio. gegenüber, woraus sich eine Schadenssumme von EUR 500 Mio. ergibt. Nicht erfasst sind dabei die Schäden, die Unternehmen verursachen, die trotz ihrer eigentlichen Konkursreife weiterwirtschaften. Dies geht aus einer von Mag. Otto Zotter, Leiter Niederlassungen beim KSV1870, erstellten Analyse über den volkswirtschaftlichen Schaden durch Nichteröffnungen hervor. Seine Meinung dazu: „In der heimischen Wirtschaft versanden durch die hohe Zahl an Nichteröffnungen jährlich hunderte Millionen Euro. Hier gibt es einen Optimierungsbedarf, der endlich gestillt werden muss. Insbesondere in Zeiten, in denen Sparpa kete auf den Weg gebracht werden, wäre das ein wichtiges Zeichen für die Wirtschaft, aber auch für die Bürger als Steuerzahler in diesem Land.“ Mehr Eröffnungen möglich. Dass eine Abweisung be deutet, dass es für Gläubiger kein Geld geben kann, ist eine Schlussfolgerung, die der KSV1870 nicht teilt. „Wir gehen davon aus, dass rund zwei Drittel der abgewiesenen Konkursanträge eigentlich eröffnet werden könnten, da hier durchaus die notwendigen Mittel vorhanden wären“, so Zotter. Woher der Experte seine Gewissheit nimmt? Er hat jene eröffneten Fälle analysiert, die den vielen nicht eröffneten Fällen strukturell ähneln – mit dem Unter schied, dass der Erlag des Kostenvorschusses eines Gläu bigers die Eröffnung doch ermöglichte. Von diesen schein bar „hoffnungslosen“ Fällen wurden knapp 40 % saniert bzw. entschuldet, und in jedem vierten Fall konnte aus Cover 7 Schnelle und sichere Liquidität mit VB Factoring Mit Alternativ sei natürlich auch eine Gesetzesinitiative denk bar. Die jüngste Novelle des Insolvenzrechts fand 2010 statt, und so sei mit einer neuerlichen nicht in absehbarer Zeit zu rechnen. Wie jede Novelle, die in Österreich in diesem Bereich bisher umgesetzt wurde, konnte auch das Insolvenzrechtsänderungsgesetz (IRÄG) 2010 keine Besserung hinsichtlich des Phänomens der abgewiesenen Konkursanträge bringen. „Das Problem ist in der Zweiten Republik ein chronisches, das jedoch endlich einer Lösung bedarf“, schloss der KSV1870 Experte Otto Zotter seine Ausführungen auf der Kreditschutztagung. der Vermögensverwertung zumindest eine kleine Quote für die Gläubiger erzielt werden. „Und das ist ein gewich tiger Hinweis darauf, dass auch bei vielen Abweisungen alternativ eine Entschuldung im Rahmen eines Verfahrens und eine Quote für die Gläubiger möglich wäre“, so der Experte, der mit einem Prozentsatz von durchschnittlich 10,5 bei einer konsequenten Eröffnung statt der vielen Abweisungen kalkuliert. Gläubiger- oder Gesetzesinitiative? Dreh- und Angel punkt ist also der Erlag des Kostenvorschusses. Schon jetzt wird bei Eröffnungen der Löwenanteil von Pflichtbeitrags gläubigern wie den Krankenkassen oder der Finanz dafür aufgebracht und ein geringerer Teil von sonstigen Gläu bigern. „Nachdem Abgaben- und Pflichtbeitragsgläubiger in fast allen Fällen involviert sind, würde aus Sicht des KSV1870 eine Initiative dieser Gläubiger in Kombination mit dem Insolvenzentgeltsicherungsfonds und einer Koor dinierung durch den KSV1870 Sinn machen. Ziel dieses Zusammenschlusses sollte die durchgängige Eröffnung der Insolvenzfälle durch eine Kostenteilung sein“, resü miert Mag. Otto Zotter. Das Ergebnis würde den zusätz lichen Mitteleinsatz rechtfertigen, dessen ist er sicher. Der Experte rechnet bei einer Quote von 10,5 % mit einem Plus von EUR 20 Mio. für diese Gläubigergruppe. Zufriedenheitsgarantie! Ihre Vorteile · Schnelle, gesicherte Liquidität · Entlastung im Debitorenmanagement · Schutz vor Forderungsausfällen · Bilanzverkürzung, Verbesserung der Eigenkapital-Quote Zum Thema: Johannes Nejedlik, Vorstand der KSV1870 Holding AG Foto: Petra Spiola „Cash is king“, so lautet bei vielen Unternehmen die Devise. Wer jetzt seine Rechnungen schnell und mit Skonto zahlt, punktet bei den Lieferanten. Ist der dafür erforderliche Cash in den eigenen Außenständen gebunden, hilft Factoring. Als flexibles Instrument zur Umsatz- und Wachstumsfinanzierung bringt es schnelle und sichere Liquidität. Wie Schnelle beim Leasiund ng ergibt sisichere ch beim Factoring nochLiquidität der zusätzliche Effekt, dass VB Factoring Bank AG mit VB Factoring es zu einer Bilanzverkürzung kommt. Salzburg: Markus Binderitsch, Tel.: 0662/62 35 53-130 Beflügeln auch Sie Ihr Geschäft mit VB Factoring. Sprechen Wien: Mag. Helmut Zimmel, Sie mit unseren Experten. Mehr Info und direkter Kontakt unter Tel.: 050/40 04-4379 www.vb-factoring-bank.at. Wir brauchen gesetzliche Rahmenbedingungen, die eine durchgängige Eröffnung der Insolvenzen zulassen. Nun liegen die Zahlen über die verursachten Schäden auf dem Tisch – und sprechen für sich. Die Rechte der Gläubiger müssen gestärkt werden. Zum Wohle der heimischen Volkswirtschaft fordern wir eine saubere Aufarbeitung aller gescheiterten Unternehmen. In Summe käme es dadurch zu weniger Ausfällen für Gläubiger, zusätzlichen Einnahmen aus Pauschalgebühren für die Justiz, mehr Sanierungen und weniger Arbeitsplatzverlusten. Gerade in Zeiten von Sparpaketen wäre das ein wichtiges Zeichen. Wir werden daher bei unserer Forderung nicht nachgeben. Mit enheitsed fri Zu ra ga nt ie! „Cash is king“, so lautet bei vielen Unternehmen die Devise. Wer jetzt seine Rechnungen schnell und mit Skonto zahlt, punktet bei den Lieferanten. Ist der dafür erforderliche Cash in den eigenen Außenständen gebunden, hilft Factoring. Als flexibles Instrument zur Umsatz- und Wachstumsfinanzierung bringt es schnelle und sichere Liquidität. Wie beim Leasing ergibt sich beim Factoring noch der zusätzliche Effekt, dass es zu einer Bilanzverkürzung kommt. Beflügeln auch Sie Ihr Geschäft mit VB Factoring. Sprechen Sie mit unseren Experten. Mehr Info und direkter Kontakt unter www.vb-factoring-bank.at. Ihre Vorteile · Schnelle, gesicherte Liquidität · Entlastung im Debitorenmanagement · Schutz vor Forderungsausfällen · Bilanzverkürzung, Verbesserung der Eigenkapital-Quote VB Factoring Bank AG Salzburg: Markus Binderitsch, Tel.: 0662/62 35 53-130 Wien: Mag. Helmut Zimmel, Tel.: 050/40 04-4379 8 Aktuell Graf von Luxemburg (© Lichtstark) „Die Fledermaus“ von Johann Strauss V or Antritt seiner Arreststrafe wegen Beleidigung einer Amtsperson will sich Gabriel von Eisenstein noch auf dem Kostümfest des Prinzen Orlofsky amüsieren. Seine Gattin Rosalinde verabschiedet ihren Gatten rasch, um w iederum selbst ihren Verehrer Alfred empfangen zu können. Mit seinem Freund Dr. Falke erscheint Eisenstein verkleidet am Fest des Prinzen, nicht ahnend, dass auch Rosalinde und sein Hausmädchen Adele dort anwesend sind. Er verliebt sich in eine unbekannte ungarische Gräfin, die er Der Zarewitsch (© Lichtstark) nicht als seine eigene Frau erkennt und der es sogar gelingt, ihm seine Taschenuhr zu entwenden. In Champagnerlaune erzählt Eisenstein allen Gästen von einem Streich, den er einst Dr. Falke gespielt hat, bei dem er ihn nach einem Maskenball, in einem Fledermaus kostüm am Marktplatz, dem Spott von Marktfrauen und Straßenjungen ausgesetzt hat. Als Eisenstein am nächsten Morgen seine Arreststrafe antreten will und Alfred im Ge fängnis antrifft, ist die Verwirrung groß. Schließlich trifft die ganze Abendgesellschaft ein, und Dr. Falke klärt die ganze Geschichte als geplante Inszenierung auf. Zum Amüsement des Gastgebers Prinz Orlofsky. „Die Fledermaus“ ist neben dem „Zigeunerbaron“ und „Eine Nacht in Venedig“ eine der berühmtesten O peretten von Johann Strauss. 20 Jahre hat Prof. Harald Serafin daran gearbeitet, die Seefestspiele Mörbisch zum Mekka der Operette zu machen. In seinem Jubiläumsjahr will er sein Publikum noch einmal mit einer fulminanten Inszenierung der „Fledermaus“ begeistern. Herr Prof. Serafin konnte mit Helmuth Lohner einen hervorragenden Regisseur und Komödianten in der Rolle des Frosch gewinnen. Erneut im Team der SFM ist auch der musikalische Leiter Manfred Mayrhofer, der lang jähriger Opernchef in Linz und Gastdirigent an vielen Aktuell 9 SEEFESTSPIELE MÖRBISCH INTENDANT HARALD SERAFIN s aus Str 2012 12. Juli – 25. August Karten: 02682 / 66210 www.seefestspiele-moerbisch.at www.facebook.com/seefestspielemoerbisch Kartenbestellung für „Die Fledermaus“ von Johann Strauss 12. Juli – 25. August 2012 Opernhäusern, wie der Wiener Volksoper, war. Alternierend dirigiert Günter Fruhmann von der Grazer Oper. Der grandiose Tenor Herbert Lippert (Staatsoper Wien) singt und spielt den Eisenstein. Die Rosalinde wird die großartige Alexandra Reinprecht (Staatsoper Wien) singen, und Daniela Fally, der neue Shootingstar der Staatsoper Wien, wurde für die Rolle der Adele gewonnen. Daniel Serafin singt die Partie des Dr. Falke. Harald Serafin selbst freut sich, sein Publikum allabendlich zu begrüßen, und wird sich mit der Rolle des Gefängnisdirektors Frank von Mörbisch verabschieden. Seefestspiele Mörbisch Joseph-Haydn-Gasse 40/1 7000 Eisenstadt Österreich Tel.: +43(0)2682/66210-0 Fax: +43(0)2682/66210-14 e-Mail: [email protected] Homepage: www.seefestspiele-moerbisch.at Fax: 050 1870-99 8226, z.Hd. Frau Karin Stirner Ja, ich interessiere mich für die Seefestspiele Mörbisch. Bitte senden Sie mir Informationsmaterial zu. Ich bestelle _____ Karten und erhalte einen Preisvorteil von –10 % (gilt nur bei Einlangen der Bestellung bis Ende Mai) Nachname Vorname/Titel Firma KSV1870 Firmennummer Adresse Telefon Fax e-Mail Fotos: Seefestspiele Mörbisch nn oha J von Aktuell Foto: ImageSource 10 Auf der Strecke geblieben Wäre Italien so effizient in der Forderungsbetreibung wie Deutschland, dann würde viel zusätzliches Kapital in die Kassen der Unternehmen gespült werden. Ganz so einfach ist die Sache aber nicht. Text: PAOLO BRANCHICELLA S o vielfältig und einzigartig jedes Land Europas auch ist, so unterschiedlich verhält es sich mit der Zahlungs moral. Ein Phänomen bestätigt sich dabei in Umfragen immer wieder aufs Neue: das Nord-Süd-Gefälle. Oder, anders ausgedrückt, je wärmer das Klima, umso schlechter die Zahlungsmoral. Alle Jahre wieder führen die skan dinavischen Länder, die DACH-Region, Island, Estland und Polen als disziplinierteste Zahler die Statistiken an. Ihre negativen Pendants sind – wenig überraschend – die ökonomischen Krisenherde Europas im Süden. In Italien, Griechenland, Spanien, Portugal und Zypern vergehen teils viele Monate, bis offene Rechnungen beglichen wer den und Geld in die Kassen der Unternehmen zurückfließt. Doch warum eigentlich ist das so? Abgesehen von zum Teil unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Ländern zeigen sich einige Gemeinsamkeiten, die die oben be schriebene Entwicklung begünstigen. Zu nennen sind hier Politik, Justiz & Bürokratie und Mentalität als relevante Einflussfaktoren. Was die Zahlungsmoral beeinflusst. Die Gesetze bzw. deren Qualität im Sinne ihrer Durchschlagskraft für Gläubiger ist entscheidend dafür, ob in einem Land eine disziplinierte Zahlungsmoral Einzug halten kann. Je mehr Möglichkeiten ein Gläubiger hat, einem säumigen Schuldner beizukommen, desto besser für dessen Liquidität. Gute gesetz liche Rahmenbedingungen wirken sich jedoch nur positiv aus, wenn sie von einem effizienten Justizwesen umgesetzt werden, beispielsweise durch schnell arbeitende Gerichte. Und natür lich können auch bürokratische Hürden die Zahlungsmoral beeinträchtigen. So etwa ist die Identifikation von Schuldnern bei der Forderungsbetreibung sehr wichtig. In Österreich ge schieht dies mithilfe eines gut organisierten Melderegisters. In Ländern wie Spanien, Italien oder Griechenland arbeiten diese Stellen organisatorisch nicht auf der „Höhe der Zeit“. Schuldner wissen in der Regel, wie es um diese Faktoren in ih rem Land bestellt ist. Dementsprechend entwickelt sich auch eine Mentalität, diese strukturellen Schwächen auszunützen – jedoch in aller Regel nicht zum Wohl der Gesamtwirtschaft. Aktuell Wirtschaftsmentalität im Argen. Doch all diese Faktoren haben in Italien nicht erst seit gestern Gültigkeit, sondern das Land schleppt sie schon lange mit sich. Die Unternehmen wiederum haben sich darauf eingestellt und spielen bei der Forderungsbetreibung nicht selten auf Zeit. Die Gerichte können diese Praktiken aufgrund ihrer Überlastung nicht verhindern. Alternativ gibt es auch in Italien die Möglichkeit, Kapital durch einen Zahlungsbefehl oder eine Exekution zurückzuholen. In diesen Fällen ist der gerichtliche Weg zwar kurz, der administrative aber lang. Beispielsweise ist ein Exekutionstitel verhältnismäßig rasch zu erlangen, bis jedoch der Gerichtsvollzieher aktiv wird, vergeht viel wertvolle Zeit, in der Vermögen „plötzlich“ nicht mehr auffindbar ist. Was die Betreibung mithilfe von Inkassobüros angeht, sind jedoch solide Resultate zu erzielen. Die KSV1870 Forderungs management GmbH schafft es, etwa 50 % aller Forderungen einbringlich zu machen. Doch auch in diesem Bereich ticken die Uhren in Italien anders: Im Gegensatz zu Deutschland sind es die Unternehmen in Italien gewohnt, die Verzugs zinsen – bei einer außergerichtlichen Betreibung – eher nicht zu bezahlen, der Gläubiger verliert damit in den meisten Fällen die Zinserträge. Internationaler Vergleich 2011 der durchschnittlichen Zahlungsdauer Griechenland Italien Spanien Portugal Zypern Irland Frankreich Litauen Belgien Tschechien Ungarn Großbritannien Slowakei Niederlande Lettland Schweiz Dänemark Deutschland Island Estland Polen Schweden Norwegen Österreich Finnland Europa 110 103 99 92 91 65 59 50 50 47 47 46 46 43 40 40 38 37 37 36 36 35 32 30 27 53 in Tagen Was die Zukunft bringt? In Summe ist in Italien über sehr viele Jahre eine problematische Mentalität, was den Umgang mit offenen Rechnungen angeht, entstanden. Die Wirtschaftskrise und die Rekordzinsen für Staatsanleihen haben das Land unmittelbar in die erste Reihe der europä ischen Sorgenkinder katapultiert. Aber die Haushaltslage in Italien hat sich im Vergleich zu den Prognosen vom Vorjahr verbessert. Das liegt daran, dass sich unter anderem die italienische Regierung das politische Ziel gesetzt hat, den Stabilitäts- und Wachstumspakt einzuhalten. Nun hat sich der Zinsabstand der Staatsanleihen zwischen Italien und Deutschland wieder verringert. Weitere Reformen sind angekündigt ... Man darf gespannt sein. Dott. Paolo Branchicella ist Kundenbetreuer im Bereich „Inkasso International“ bei der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH. Quelle: intrum justitia, KSV1870 Deutschland – Italien: wie Tag und Nacht. Unter nehmen bezahlen in Deutschland ihre Rechnungen nach durchschnittlich 37 Tagen. Das ist verhältnismäßig schnell, der europäische Schnitt liegt bei 53 Tagen. Italien wiederum könnte mit 103 Tagen kaum schlechter sein, wobei die Zah lungsfristen seit jeher wesentlich länger sind als in Deutsch land. Die formalen Gründe für den Zahlungsverzug sind jedoch in Deutschland wie im Adriastaat dieselben, nämlich Liquiditätsengpass und Überschuldung. Der Antrieb dafür, dass in Deutschland schneller bezahlt wird, sind die vom Gesetzgeber vorgesehenen Sanktionen, die durch ein straffes Justizsystem auch zeitnah zur Anwendung kommen. Ein Zivilprozess dauert in Deutschland zwischen sechs und 12 Monaten, in Italien vergehen 960 Tage, bis ein Urteil ge fällt wird. Die desolaten Verhältnisse im Justizwesen und die Wirtschaftskrise haben zu einer weiteren Verschlechterung der Zahlungsmoral geführt. Die Instabilität der italienischen Regierung verschärft das Problem zusätzlich und beeinträch tigt darüber hinaus das Vertrauen von Investoren in den Wirtschaftsstandort. 11 Aktuell Foto: AKS – Fotolia.com 12 Alles ganz easyKSV Eine direkte Anbindung an Österreichs umfassendste Wirtschaftsdatenbank sorgt bei der Kapsch BusinessCom AG für zusätzliche Geschwindigkeit im Kunden- und Risikomanagement. Text: SANDRA KIENESBERGER Mit mehr als 14.000 aktiven Kunden hat die Kapsch Busi nessCom AG eine Menge zu tun, um ihren Datenbestand up to date zu halten. Daher unterstützt die KSV1870 In formation GmbH das Unternehmen seit September 2011 mit einer eigenen Schnittstelle im ERP-System Microsoft Dynamics NAV. Mithilfe von easyKSV – einem eigenen Reiter im NAV-Programm – ist Kapsch nun direkt mit der Wirtschaftsdatenbank des KSV1870 verbunden. Die automatisierte Befüllung vieler Kunden-Datenfelder in der Kapsch-Datenbank ist damit zur Selbstverständlich keit geworden, und Bonitätsabfragen können direkt aus dem System heraus durchgeführt werden. Das Einloggen auf der KSV1870 Website entfällt und die abgefragten Informationen werden direkt eingespielt bzw. hinterlegt. Rund 200 Mitarbeiter, die auf das System Zugriff haben, profitieren nun tagtäglich von der hohen und kompakten Datenqualität. Abfragen einfach und schnell. Für Prok. Mag. (FH) Christian Perger, Bereichsleiter Finanzen bei der Kapsch BusinessCom, der die Implementierung von Beginn an begleitet hat, sind die Vorteile klar. „Viele Arbeitsschritte werden nun automatisiert durchgeführt, was zu einer en ormen Zeitersparnis für jene 20 Mitarbeiter geführt hat, die tagtäglich die Daten aktiv bearbeiten. Zudem hat sich die Fehlerquote bei Eintragungen reduziert, da der KSV1870 die Stammdaten von Unternehmen mit dem Firmenbuch abgleicht. Und natürlich können wir nun Bonitätsabfragen bequem über easyKSV erledigen, wo bei die Daten direkt ins System übertragen werden – ein unschätzbarer Vorteil.“ Bevor es die Schnittstelle gegeben hat, mussten die Mitarbeiter die Auskünfte ausdrucken und manuell eintragen. „Bei tausenden Bonitätsabfragen pro Jahr war das eine echte Herausforderung“, so Perger retrospektiv. Den Kunden im Blick. Konkret handelt es sich um rund 2.500 Bonitätsabfragen, die das Unternehmen pro Jahr bei der KSV1870 Information GmbH durchführt – primär bei Neukunden oder wenn es einen Anlass durch „Die KSV1870 Schnittstelle ermöglicht uns ein noch rascheres Management der Kundendaten und dadurch eine Minimierung entsprechender Ausfallsrisiken.“ Prok. Mag. (FH) Christian Perger, Bereichsleiter Finanzen bei der Kapsch BusinessCom AG ein Neuprojekt bei einem Bestandskunden gibt. Hin zu kommen 10.000 Kunden, für die der international tätige Systemintegrator und Dienstleistungspartner für Informations- und Telekommunikationslösungen den KSV1870 BonitätsMonitor nutzt. Unternehmen, die diese Dienstleistung in Anspruch nehmen, werden über alle Veränderungen bei ihren Geschäftspartnern um gehend informiert. „Der BonitätsMonitor funktioniert wie ein Frühwarnsystem. Durch einen Informations vorteil können somit Forderungsverluste reduziert oder gänzlich vermieden werden“, beschreibt Roland Führer, Geschäftsführer der KSV1870 Information GmbH, die Vorteile des Produkts und gibt zu bedenken, dass 80 % aller Forderungsausfälle aus dem Bestandskundengeschäft resultieren. Geschwindigkeit zählt. Aus diesem Grund sind Boni tätsabfragen bei der Kapsch BusinessCom AG – ein Unter nehmen der Kapsch Group – schon seit langem ein inte graler Bestandteil des Risikomanagements. Und so funk tioniert ein Eintrag in der Praxis: Potenzielle Geschäfts partner werden im System von den Kapsch-Mitarbeitern angelegt. Mithilfe des KSV1870 werden Firmenname, Anschrift, KSV1870 Nummer und das Rating dazugestellt. Entwickelt sich in der Folge eine aktive Kundenbezie hung, dann werden Detailinformationen – beispielsweise Unternehmensprofile – angefordert. Der Datensatz wird mit allen relevanten Bonitätsinformationen ergänzt, und entsprechende Dokumente werden direkt hinterlegt. „Die KSV1870 Schnittstelle ermöglicht uns ein noch rascheres Management der Kundendaten und dadurch eine Mi nimierung entsprechender Ausfallsrisiken. Auch das ist ein wichtiger Faktor, der die Kapsch BusinessCom zu einem international erfolgreichen Anbieter für innovative Lösungen macht“, so Perger. 13 Kapsch BusinessCom AG Das Unternehmen der Kapsch-Gruppe ist mit rund 1.200 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 240 Mio. Euro einer der führenden ICT-Service-Partner in Österreich, Zentral- und Osteuropa. Ein gebettet in die Kapsch Unternehmensgruppe agiert Kapsch BusinessCom weltweit mit eigenen Niederlassungen in Österreich und mit Gesellschaften in Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien und Polen. Das Gesamtlösungsportfolio des Unternehmens deckt sowohl Informationstechnologie als auch Telekommunikation ab. Kapsch positioniert sich daher als ICT Service Partner. Neben der Systemintegration und der kontinuierlichen Optimierung übernimmt Kapsch BusinessCom in immer stärker werdendem Ausmaß auch den vollständigen Betrieb dieser ICT Lösungen. Kapsch setzt dabei auf Herstellerunabhängigkeit und Partnerschaften mit weltweit technologisch führenden Anbietern wie Aastra, Apple, Avaya, Cisco, Google, Hitachi, HP oder Microsoft. Gemeinsam mit diesen Partnern agiert Kapsch als Berater, Systemlieferant und Dienstleistungsanbieter bei seinen 17.000 Kunden, vor allem aber als verlässlicher, vertrauenswürdiger und langfristiger Trusted Advisor in einem sich rasant verändernden technologischen Umfeld. „Ich möchte bei der Personalsuche kompetent und persönlich beraten werden.“ Elke N., Unternehmerin „Ich will in einer Zukunftsbranche arbeiten.“ Christian W., Arbeitsuchender UNIQUE/Grayling Foto: Kapsch BusinessCom Aktuell Wir kennen beide Seiten. Wir unterstützen beide Seiten. Das AMS ist wieder für Sie unterwegs, um freie Stellen passgenau zu besetzen und Arbeitsplätze zu erhalten. Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen Beratungstermin: 0800 500 150 oder www.ams.at/ontour – wir kommen gerne zu Ihrem Unternehmen. Sie sind gefragt. Aktuell Foto: MA 59 Marktamt 14 Big Business im Morgengrauen Während die meisten Wiener noch selig in ihren Betten schlummern, herrscht am Großmarkt Wien bereits reges Treiben. Ab 4.30 Uhr früh wechseln in großem Stil Obst, Gemüse, Blumen, Fleisch und Fisch den Besitzer. Text: CHRISTIAN NEUHOLD Täglich passieren über 2.500 Lkws und 1.000 Kleintransporter das Tor zum Großmarkt Wien. F ür uns Konsumenten sind Märkte Orte, wo nicht nur Frischware gekauft, sondern auch flaniert, spaziert, geplaudert und hin und wieder auch ein wenig gehandelt wird. So bunt und vielseitig das Angebot am Großmarkt Wien naturgemäß ist, eine typische Marktatmosphäre, wie sie beispielsweise am Naschmarkt zu finden ist, sucht man jedoch vergebens. Die Faszination des Großmarktes erschließt sich einem nicht durch die Örtlichkeit, sondern durch die logistischen Meisterleistungen der Produzenten, Importeure sowie Groß- und Einzelhändler. Ermöglicht wird dies durch tausende Lkws und Pkws, die mit ihren täglichen Lieferungen sechs Tage in der Woche den Frisch warengroßmarkt zu Österreichs bedeutendsten Warenum schlagplatz machen. Die jährliche Verkaufsleistung liegt bei rund 300.000 T onnen Lebensmitteln, 700 Tonnen Fleisch, 100.000 Tonnen Fertigprodukten und Fisch und über 150 Millionen Blumen. In Prozent ausgedrückt heißt dies, dass am Großmarkt Wien 70 % des österreichweiten Gesamtumschlages an Obst und Gemüse sowie 50 % des Umschlages an Blumen erfolgen. Alexander Hengl, Sprecher der für den Großmarkt Wien zuständigen MA 59: „Bei Obst und Gemüse schlagen die Händler am Großmarkt pro Jahr rund 200.000 Tonnen um.“ Wirtschaftsfaktor Großmarkt. Auf dem 30 Hektar großen Marktgelände ermöglichen individuelle, den unter schiedlichen Bedürfnissen entsprechende Infrastrukturen ein effizientes Handelsgeschehen. Teils von der Gemeinde, teils Aktuell von Selbstinvestoren errichtete Hallen- und Standbauten in unterschiedlichen Größen bieten rund 65.000 Quadratmeter Fläche, die derzeit von 110 Importeuren und Großhändlern langfristig angemietet sind. Eine Besonderheit stellen die Frei flächen am Großmarkt für Produzenten und Großhändler dar: Auf über 8.000 Quadratmetern nutzen rund 60 Un ternehmen die Möglichkeit, vorwiegend Obst und Gemüse aus regionaler Herkunft zu vermarkten. Hengl: „Auf diesen sogenannten Landparteiplätzen werden vorwiegend saisonale Produkte vermarktet.“ Eine Zollzweigstelle mit Zollamtsplatz sowie ein Verwaltungszentrum, welches Geschäftslokale und Büros von Handelsfirmen, Agenturen und Speditionen beher bergt, komplettieren das Dienstleistungs- und Serviceangebot des Wiener Großmarktes. 2.500 Lkws und 1.000 Kleinlaster sorgen dabei für den Warentransport zum und vom Groß markt Wien. Ein Bahngleis gibt es zwar noch, doch dieses ist seit Jahren stillgelegt. Hengl dazu: „Der Warentransport mit der Bahn ist für die Großhändler nicht mehr rentabel.“ Aus der Not eine Tugend gemacht. Fehlende Kapazi täten und Infrastrukturen bei den innerstädtisch gelegenen Warenumschlagplätzen führten in den 60er-Jahren des letzten Jahrhunderts zum Beschluss der Stadt Wien, im Süden der Stadt einen Großmarkt zu errichten, der außer ausreichend Fläche auch eine optimale Verkehrsinfrastruktur bietet. Als Erstes öffnete 1969 der Blumengroßmarkt seine Handelspfor ten, Ende 1972 folgte der Großmarkt für Obst und Gemü se. Mit der Eröffnung der Fleischgroßhalle „f-eins“ im Jahr 2007 werden auf dem Obst- und Gemüsegroßmarkt nun auch jährlich etwa 700 Tonnen Frischfleisch angeliefert und für den Großhandel weiterverarbeitet. Die Veränderungen im Lebensmittelhandel sind aber auch auf dem Großmarkt Wien zu bemerken. Längst ist er nicht mehr die einzige Verteilstation für Obst und Gemüse in Ostösterreich. Der Siegeszug der Handelsketten verändert auch die Logistik im Obst- und Gemüsehandel. Gerald König, Geschäftsführer der LGV-Frischgemüse Wien reg. Gen.m.b.H., des größten Gemüseerzeugers Österreichs: „Die Handelsketten kaufen direkt bei uns und werden auch von uns direkt beliefert. Am Großmarkt bedienen wir hauptsächlich die Gastronomie und eine immer kleiner werdende Zahl von Einzelhändlern.“ Und auch bei der Gastronomie sieht König die Zukunft bei Direktlieferungen. „Wirklich frischeste Ware nimmt heute nicht mehr den Umweg über den Großmarkt, sondern geht direkt zu den Top-Restaurants.“ Eines spricht aber nach wie vor für den Großmarkt Wien: Hier wird die angebotene Ware von den Mitarbeitern des Marktamtes laufend auf Hygiene kontrolliert, und es gelten dieselben strengen Regeln wie auf den Wiener Einzelmärkten. Alexander Hengl nennt stolz ein Beispiel: „Im Gegensatz zu Tirol gibt es daher in Wien etwa bei Maroni so gut wie keine Qualitätsbeanstandungen, da die Ware fast ausschließlich über den Großmarkt aus kontrolliertem Angebot bezogen wird.“ 15 110 Importeure und Großhändler bieten ihre W aren in Hallen mit 65.000 m2 Fläche an. Facts & Figures Standbauten: Hallenbauten von Selbstinvestoren im Ausmaß von mehr als 45.000 Quadratmetern, 4 gemeindeeigene Standbauten mit 32 Einheiten zu je 220 Quadratmetern sowie weitere 18 gemeindeeigene Standgruppen mit 210 Einheiten zu je 60 Quadratmetern. Fläche insgesamt: Das gesamte Areal des Großmarkts Wiens umfasst eine Fläche von 300.000 Quadratmetern. Freiflächen: zwei Freiflächen für Produzenten und Großhändler im Gesamtausmaß von 8.000 Quadratmetern. Fleischgroßmarkt: Die 2007 fertiggestellte Markthalle „f-eins“ bietet 7.000 Quadratmeter Fläche. Blumengroßmarkt: 10.000 Quadratmeter Hallenfläche mit zwei Ladehallen für wetterunabhängige Ladetätigkeit der heiklen Ware. Marktzeiten: – Blumenhalle und Freifläche: Mo.–Sa. von 4.30 bis 9.00 Uhr, wobei privaten Einkäufern erst ab 7.00 Uhr Zutritt in die Blumenhalle gewährt wird. – Sonstige Marktstände: Mo.–Fr. von 4.30 bis 15.00 Uhr, Sa. von 4.30 bis 12.00 Uhr. Lage: Wien 23, Laxenburger Straße 365, Verkehrsanbindung über A1, A2, A4 über S1 – Ausfahrt Laxenburger Straße, Großgrünmarkt Richtung Zentrum, bzw. A23 – Ausfahrt Inzersdorf. Aktuell Foto: HaywireMedia – Fotolia.com 16 Ein Bild sagt mehr als 1.000 Worte … Ob in Zeitungen oder Unternehmenspublikationen, eines gilt immer: Texte ohne Fotos sind eine lauwarme Angelegenheit. Der professionelle Umgang will aber gelernt sein. Text: WOLFGANG WEITLANER J eder von uns hat sich schon dabei ertappt, dass er beim Durchblättern einer ganz normalen Illustrierten bei einzelnen Fotos innegehalten hat und länger mit den Augen auf einer Seite geblieben ist, als er ursprünglich wollte. Es ist mittlerweile unbestritten, dass Fotos etwas ganz Entscheidendes transportieren. Seit Jahrzehnten macht die Werbeindustrie nichts anderes, als die Bild sprache anzuwenden, um Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben und letztlich zu verkaufen. Doch der korrekte Umgang mit Bildern in Foldern, Presseaussen dungen, Mailings, Mitarbeiterzeitschriften bis hin zum Intranet von Unternehmen will gelernt sein. „Bilder sprechen Emotionen an“, meint der Wiener Foto graf und Fachlehrer an der HTL für Fotografie und Grafik, Stefan Badegruber. „Mit Bildern kann ich emotionale Bindungen erreichen. Sie sind quasi die grafische Umset zung der Headline“, so der Experte. Die Assoziationen, die Fotos in einer Publikation hervorrufen sollen, kann man daher steuern – je nachdem, was ausgedrückt werden soll. Aktuell Der Text einer Publikation liefert die Information und den Inhalt, die Emotion kommt durch die Bilder. Der Text sollte klar, deutlich und verständlich formuliert sein. Ba degruber tendiert dazu, eher weniger Text anzubieten und mehr auf die Bilder zu achten. Natürlich macht es einen Unterschied, ob eine Aussendung nur unternehmensintern oder nach außen geschickt wird. Eine Aussendung, die allge mein zugänglich gemacht wird, sollte noch kompakter sein. Schließlich will man eventuelle Kunden nicht mit Worten „zumüllen“, sondern die Kompetenz des eigenen Unterneh mens unterstreichen. Optimale Ergänzung von Bild und Text. Einen all gemeingültigen Schlüssel dafür gibt es natürlich nicht. „Das Foto ist ein Anreißer, damit man den Text liest – sozusagen, dass man als potenzieller Leser daran ‚picken bleibt‘“, so Badeg ruber. Ein Bild sollte – und das ist ganz w ichtig – zum Layout einer Aussendung passen. „Es macht natürlich einen Unterschied, ob ich einen Tischler oder einen Immobilienmakler fotografiere.“ Bei einem Handwerker wird die Kompetenz über sein Werkstück hergestellt. Ein Tischler in einem kalten Büro raum wirkt wenig überzeugend – umgekehrt passt ein Immobilienmakler nicht in eine Werkstatt. „Ich möchte das Handwerk sichtbar machen und damit Wärme er zeugen, etwa die Leidens chaft des Handwerkers zu sei nem Werkstück.“ Auch ein Immobilienmakler oder ein Versicherungsbüroleiter soll die Kompetenz für seinen Arbeitsbereich ausstrahlen. Dazu kommt auch noch die grafische Umsetzung der Vertrauenswürdigkeit und der Kundenorientierung. „Menschen sollten immer sympa thisch und kompetent wirken“, meint Badegruber, der auch betont, dass Profi-Fotografen in ihrer Ausbildung genau das lernen. „Es macht einen großen Unterschied, wer das Bild macht, denn der Umgang mit den Menschen vor der Kamera und das Umsetzen feiner Nuancen in die Bildsprache ist ein Handwerk, das ebenso lange erlernt werden muss wie jedes andere Handwerk.“ Dass heute Kameras mit wirklich hervorragender Bildqualität auch vom Laien zu annehmbaren Preisen erworben werden können, mache die Sache nicht einfacher. Für Aussen dungen, die das eigene Unternehmen verlassen, rät der Fachmann eindringlich dazu, auf Profis zu vertrauen. Das Layout ist entscheidend. Auch die Grafikerin und Kommunikationsdesignerin Gabriela Harmtodt von coop4, die seit vielen Jahren in dem Job arbeitet, warnt vor dem „Selbstgemachten“. „Das Selbstgestrickte spürt man, und man sieht es. Und genau das sollte man tunlichst vermeiden“, so Harmtodt. Das komme einer großen Lieblosigkeit gegen über der eigenen Marke gleich. „Ich würde fast von Selbstsa botage sprechen“, meint die Expertin. „Ein Werbefolder oder ein Druckwerk des eigenen Unternehmens ist nicht nur eine Produktpräsentation, sondern dient auch der Imagepflege. Dabei stellt sich immer die Frage, wie viel einem das eige ne Unternehmen und der öffentliche Auftritt wirklich wert sind.“ Zudem betont Harmtodt, dass Folder in der Regel ein bis zwei Jahre auf dem Markt bleiben. Dafür lohne sich der Aufwand allemal, denn der Auftrag an den Profi kostet kein Vermögen. Das bestätigt auch Karin K. (Name von der Redaktion geändert). Sie betreibt als junge Einzelunterneh merin eine neue Yoga-Schule. Von selbstgemachten Bildern und auf dem Heimcomputer erstellten Foldern wollte sie von Anfang an nichts wissen. „Ich wollte einen Profi für die Erstellung meines eigenen Logos, für das Layout des Fol ders und meiner Homepage.“ Hauptkriterium für die Wahl eines Professionisten war die Schaffung eines einheitlichen Gesichts, das zudem professionell aussieht. Was der Grafiker eigentlich macht. Grafiker stellen ein Gesamtkonzept aus Bildern und Text zusammen. „In der Regel machen sie die Fotos nicht selbst, sondern greifen auf Fotomaterial, das entweder von einem Fotografen oder vom Kunden bereitgestellt wird, zurück. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, Fotos von internationalen Bildagenturen zu verwenden, wenn man kein passendes Imagebild zur Ver fügung hat“, erklärt Harmtodt. „In der Regel werden dem Kunden verschiedene Möglichkeiten der Produktpalette er klärt. Entscheidend ist: Was will ich erreichen, und welche Zielgruppe möchte ich ansprechen?“ Auch die Arbeit des Grafikers unterstreicht die jeweiligen Stärken eines Unter nehmens. „Ich überlege sehr genau, in welchem Verhältnis die Menge des Textes und der Bilder stehen müssen. Die ‚Filterarbeit‘ – also was der Kunde mit einem Folder oder einer Aussendung erreichen will – gehört zu den wichtigsten Aufgaben eines guten Grafikers.“ Harmtodt betont in diesem Zusammenhang auch die Notwendigkeit, niemals Fotos aus 17 18 Aktuell dem Internet zu nutzen. „Wenn man einen Grafiker beauf tragt, ist man ohnehin auf der sicheren Seite, denn dieser steht für allfällige widerrechtliche Bildnutzung gerade.“ Die „Geiz ist geil“-Mentalität sei in diesem Zusammenhang wirk lich fehl am Platz. Rechtlicher Hintergrund der Bildnutzung. Wie kom plex die Urheber- und Bildnisschutzbestimmungen in der Rechtsordnung sind, erläutert Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Putz in einem Interview. „Lichtbildwerke – also Fotos – sind durch das Urheberrecht geschützt. Inhaber des Lei stungsschutzrechtes ist, wer ein Lichtbild aufnimmt – in anderen Worten der Fotograf.“ Nur der Urheber kann urheberrechtliche Lizenzen – das sind sowohl Werknut zungsrechte als auch Werknutzungsbewilligungen – er teilen. Zu regeln ist dies wie auch das Entgelt in einem Vertrag, wobei der Urheber namentlich bei Veröffentli chungen zu nennen ist. „Verwertungsrechte wie etwa das Vervielfältigungs-, das Verbreitungs-, das Vermiet- und Verleihrecht sowie das Zurverfügungstellungsrecht, sind ausschließliche Rechte, welche dem Urheber ermöglichen, aus seinen Werken einen finanziellen Nutzen zu ziehen. Diese Rechte gewähren dem Urheber unmittelbar gegen jeden Dritten, der unbefugt sein Werk nutzt, einen Un terlassungsanspruch“, erklärt der Rechtsanwalt. Zudem hat der Urheber auch Werkschutzrechte. Diese schützen sein Werk vor unzulässigen Bearbeitungen. Das heißt, dass jede Änderung des Werkes – etwa die Verwendung eines Fotos in einer Collage – der Zustimmung des Urhebers bedarf. „Die Zustimmung des Urhebers ist allerdings nur dann nötig, wenn das abgeänderte Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll.“ Die Verletzung dieser Bestimmungen zieht eine ganze Reihe von rechtlichen Konsequenzen nach sich. „Dem Rechtsverletzer drohen also für unbefugte Verwendung eines Werkes Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung einschließlich Urteilsver öffentlichung, angemessenes Entgelt, Schadenersatz und Gewinnherausgabe, Rechnungslegung und Auskunft. Die meisten dieser Ansprüche drohen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Rechtsverletzers.“ Putz betont, dass die vorsätzliche Benutzung eines geschützten Fotos als Privatanklagedelikt gerichtlich strafbar sei. Das Recht am eigenen Bildnis. Vorsicht ist übrigens auch angesagt, wenn man das Foto einer Person in einer öffentlichen Aussendung oder in einem Druckwerk benutzt. Denn dem Urheberrecht eines Fotografen steht das Per sönlichkeitsschutzrecht des Abgebildeten gegenüber. „Die ses schützt nach ständiger Rechtsprechung den Einzelnen gegen Missbrauch seiner Abbildung in der Öffentlichkeit. Namentlich dagegen, dass er durch eine öffentliche Ausstel lung oder andere Verbreitung seines Bildnisses bloßgestellt, dass dadurch sein Privatleben der Öffentlichkeit preisgege ben oder dass sein Bildnis öffentlich auf eine Art benutzt wird, die zu Missdeutungen Anlass geben kann oder ent würdigend oder herabsetzend wirkt“, zitiert Putz das Gesetz. Dieses Recht am eigenen Bildnis ist auch dann relevant, wenn etwa bei einer Firmenfeier ein Angestellter eines Un ternehmens fotografiert wird und das Foto anschließend im Internet oder in einer Firmenzeitung abgebildet wird und sich der Betreffende dagegen zur Wehr setzt. Dr. Putz: „In diesem Fall ist davon auszugehen, dass der bei der Fir menfeier anwesende Angestellte jedenfalls Kenntnis von der Aufnahme der Fotos hatte und eine konkludente Zustim mung erteilt hat. Dafür ist aber seine bloße Anwesenheit nicht ausschlaggebend. Vielmehr musste durch sein Verhal ten ohne jeglichen Zweifel zu schließen gewesen sein, dass er die Zustimmung erteilt – dies ist z. B. der Fall, wenn er für Fotos posiert. Wenn er zusätzlich weiß, dass auch früher Fotos von Firmenfeiern auf der Unternehmenshomepage bzw. in der Unternehmenszeitschrift veröffentlicht wurden, dann ist dadurch auch der Umfang der Zustimmung fest gelegt und erfolgt die Veröffentlichung seines Bildnisses im Internet bzw. der Firmenzeitung rechtmäßig. Der Be troffene kann seine Zustimmung allerdings widerrufen, wenn er dafür einen wichtigen Grund hat. Dies wird bei nicht herabwürdigenden oder die Privatsphäre nicht berüh renden Fotos schwer zu behaupten und zu beweisen sein. Im Konkreten wäre z. B. an die zwischenzeitige Auflösung Aktuell des Arbeitsverhältnisses zu denken, die einen Widerruf der stillschweigend erteilten Zustimmung rechtfertigen würde.“ Man findet sich in einem Artikel wieder. Stellen Sie sich vor, Sie engagieren einen Fotografen, der für die Web site Ihres Unternehmens ein paar hübsche Porträts von Ihnen macht, die Sie anschließend auch auf der Home page nutzen. Zwei Monate später finden Sie Ihr eigenes Bild – nämlich eines jener Porträts – in einem Magazin wieder. Der Journalist schreibt einen negativen Artikel über Ihr Unternehmen und stellt dieses Foto dazu. Dr. Putz: „Auf Ansprüche des Urheberrechts können Sie sich nicht berufen, zumal Sie kein Urheber der Lichtbildwerke sind. Sie könnten sich allerdings unter Umständen wegen Verletzung des Bildnisschutzes zu Wehr setzen. Es ist eine Abwägung der Interessen des Journalisten an der Veröf fentlichung und des Geschäftsführers an der Nichtveröf fentlichung vorzunehmen und der mit dem veröffentli chten Bild zusammenhängende Text zu berücksichtigen. Nach der Rechtsprechung ist eine Bildberichterstattung über einen wahren Sachverhalt, mag sie auch für den Ab gebildeten nachteilig, bloßstellend oder herabsetzend sein, in der Regel allerdings zulässig.“ Vertragliche Vereinbarungen müssen eingehalten werden. Sie beauftragen einen Fotografen, Fotos von den Geschäftsführern zu machen, weil Sie diese für Ihren WebAuftritt, aber auch für allfällige Medienberichterstattung über Ihr Unternehmen brauchen. Tatsächlich berichtet ein Fachmagazin über Sie und druckt das Porträtbild, das Sie zur Verfügung gestellt haben, ab. Der Fotograf tritt nun erneut an sie heran und will ein weiteres Honorar. Darf er das? Dr. Putz dazu: „Dies hängt von der vertraglichen Ver einbarung ab, also davon, ob der Fotograf als Urheber dem Unternehmen einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt hat, inwieweit diese Nutzungsrechte inhaltlich, zeitlich und räumlich beschränkt sind usw. Im Zweifel werden Nutzungsrechte dem Vertragszweck entsprechend eingeräumt, das heißt in dem Umfang, der für die Vertrags erfüllung nötig ist. Wenn dem Fotografen im konkreten Fall also von Anfang an bekannt war oder es vereinbart war, dass die Bilder veröffentlicht werden, dann kann er kein weiteres Honorar verlangen.“ Rechtsanwalt Putz weist aber darauf hin, dass sich diese Situation rechtlich ganz anders darstellt, wenn der Ge schäftsführer beispielsweise einen Fotografen beauftragt, ihm dabei mitteilt, dass er die Bilder lediglich privat verwenden will, und er sie schließlich dann doch für ein Druckwerk zur Verfügung stellt. Dann nämlich kann der Fotograf auf Unterlassung weiterer Verwendung sowie Beseitigung des Bildes klagen; daneben kann er auch Schadenersatz wegen rechtswidriger Veröffentlichung verlangen, hat aber auch einen Anspruch auf angemessenes Entgelt für die rechts widrige Werknutzung. 19 Aktuell Foto: Robert Kneschke – Fotolia.com 20 Auf die Plätze, fertig, los! Wer beim Wettbewerb „Austria’s Leading Companies“ gut abschneiden will, muss mit Liquidität, stabiler finanzieller Basis und Nachhaltigkeit punkten können. Im Juni geht der Wettbewerb in die nächste Runde. Die Preisträger werden traditionell im Oktober gekürt. Text: THERESA BERGER E s gibt einen Preis für die besten Jungunternehmer ebenso wie für die besten Familienunternehmen. Aber auch Betriebe, die sich durch eine herausragende Mitarbeiterführung auszeichnen, werden Jahr für Jahr vor den Vorhang geholt. Wer hingegen besonders in den Kategorien Bonität und Nachhaltigkeit punkten kann, ist beim Wettbewerb „Austria’s Leading Companies“ (ALC) am besten aufgehoben. Der „härteste BusinessWettbewerb Österreichs“ wird vom „WirtschaftsBlatt“, KSV1870 und PwC Österreich veranstaltet und findet heuer zum 14. Mal statt. Ab Juni können sich interessier te Unternehmen bewerben. Die Kür der bundesweiten Preisträger erfolgt traditionell im Oktober bei einer groß en Gala in der Wiener Hofburg. Harte Fakten zählen. „ALC ist kein Beauty Contest. Hier geht es um harte Fakten – und das nachhaltig“, sagt Hans Pleininger, leitender Redakteur beim „WirtschaftsBlatt“. So muss man beispielsweise bei ALC nachweisen, dass man nicht nur im vergangenen Jahr gut war, sondern eine gute Performance gleich über drei Jahre hinlegen konnte. Da mit sollen Zufallssieger vorab ausgeschlossen werden. Und darauf wird beim Wettbewerb besonders geschaut (ohne Reihung): Umsatzrentabilität, Eigenkapitalrentabilität, absolute Veränderung von Betriebsergebnis, Umsatz, EBIT und EGT, Return on Capital Employed (ROCE) und Verschuldungsgrad. Alle Einzelergebnisse, die aus den eingereichten Jahresabschlüssen abgeleitet werden, werden gewichtet und addiert und münden in einer finalen Punktewertung. Je weniger Punkte ein Unternehmen aus weist, desto besser ist es. Bonuspunkte winken. Ebenfalls eingerechnet werden das KSV-Rating sowie die freiwillige Nachhaltigkeitsum frage von PwC, mit der jeder ALC-Teilnehmer Bonus punkte sammeln kann. Dabei werden 18 Indikatoren abgefragt und beurteilt – und zwar aus den Bereichen Governance & Ökonomie, Soziales & Gesellschaft sowie Umwelt & Klimaschutz. „Dieses Kennzahlensystem ist der Schlüssel zum Erfolg und hebt den Wettbewerb von vielen anderen ab, bei denen Befindlichkeiten von Juroren ent scheiden“, ist Hans Pleininger überzeugt. Der Wettbewerb ist kostenlos. Sämtliche Ertragskennzahlen werden selbst verständlich vertraulich behandelt und nicht publiziert. Neben den Siegern in den einzelnen Bundesländern wird der Preis österreichweit in drei Kategorien: „Big Player“ (Umsatz mehr als EUR 50 Mio.), „Goldener Mittelbau“ (Umsatz EUR 10 bis 50 Mio.) und „Solide Kleinbetriebe“ Aktuell mit 370.000 Unternehmen haben weniger als 1 % TopRatings. Auch bei der Nachhaltigkeit tut sich immer mehr. Rund 40 % aller ALC-Teilnehmer dokumentierten bereits ihre nachhaltige Unternehmensführung und beteiligten sich an der von PwC Österreich entwickelten und nach internationalen Grundsätzen ausgerichteten Nachhaltig keitsumfrage zum Erwerb von Bonuspunkten. Das PwCExpertenteam errechnete die Performance-Scores zwischen 0 und 100 % für die Bereiche Governance & Ökonomie, Soziales & Gesellschaft sowie Umwelt & Klimaschutz. (Umsatz bis EUR 10 Mio.) vergeben. Bei den „Big Playern“ sicherte sich im Vorjahr die Lenzing AG den ersten Platz. Das Siegestreppchen beim „Goldenen Mittelbau“ hat die Sonnentor Kräuterhandels GmbH erklommen. Als bester „Solider Kleinbetrieb“ wurde das steirische Familienunter nehmen Elektro Ramert ausgezeichnet. Hunderte Unternehmen am Start. Im Vorjahr haben sich mehr als 300 Unternehmen der Herausforderung des ALC-Wettbewerbs gestellt. Bei zwei Themen, die im Geschäftsleben immer mehr Gewicht bekommen, trumpfen die Leading Companies besonders auf: bei der Bonität und beim nachhaltigen Wirtschaften. So haben und pflegen 10 % der Teilnehmer ein KSV-Rating unter 200. Bonitätsmäßig heißt das: weltmeisterlich. Von den KSV1870 Experten wird die 100er-Rating-Klasse definiert mit „kein R isiko“. In der KSV1870 Wirtschaftsdatenbank Transparenz setzt sich durch. Doch wie schwer oder leicht tun sich Unternehmen mit dem „Zahlen-Striptease“, der beim Wettbewerb „Austria’s Leading Companies“ ver langt wird? Fritz Ebner vom Baustoffkonzern Leier hatte jedenfalls in der Vergangenheit kein Problem damit, seine Unternehmenskennzahlen offenzulegen. „Wer das nicht will, ist beim Wettbewerb falsch“, sagt der Unternehmer, der allerdings auch einen Wermutstropfen sieht. „Der Wettbewerb könnte von den Banken mehr gewürdigt werden – aber dafür können die Veranstalter nichts.“ Die Gewinner werden mit einem Kunstwerk ausgezeichnet, das aus der Werkstatt des Wiener Bildhauers und Re staurators Martin Klobassa stammt. Das Schmuckstück ist einem Schwemmholz nachempfunden. Die daraus zu einem Flügel abgewandelte Form wurde vom Künstler aus Kunststoff gegossen, silber schimmernd patiniert und auf einen Granitsockel gestellt. Zum Thema: Johannes Nejedlik, Vorstand der KSV1870 Holding AG Foto: Petra Spiola Was Sieger vom Bewerb halten. Der burgenländische Baustoffkonzern Leier landete 2010 und 2011 im Burgen land auf dem ersten Platz. „Das ist eine tolle Plattform, um sich in der Öffentlichkeit zu präsentieren“, sagt Leier-Chef Fritz Ebner. „Der Wettbewerb ist einzigartig in Österreich. Hier kann man kein X für ein U vormachen. Natürlich profitiert man von der PR als Unternehmen gewaltig.“ Dennoch will Ebner heuer pausieren. „Wir machen 2012 nicht mit. Jetzt lassen wir mal anderen Unternehmen den Vortritt.“ Auch Harald Matzka, der gemeinsam mit seinem Bruder die Fäden der Piplan Industrieanlagen Planungsund Montage GesmbH aus Feistritz an der Drau in den Händen hält, bereut seine Teilnahme am Wettbewerb nicht. „Es ist interessant, sich mit anderen Unternehmen in dieser Hinsicht zu messen. Man lernt tolle Leute kennen, und es gibt eine super PR“, sagt Matzka, der sich 2010 und 2011 in der Kategorie Kleinbetriebe den ersten Platz sicherte. Keine Frage, dass heuer die Titelverteidigung in Angriff genommen wird. „Aber ob wir es diesmal schaffen, da bin ich mir nicht so sicher“, ist Matzka ehrlich. 21 Wir können stolz sein auf die Erfolge der österreichischen Unternehmen. Damit diese nicht im Verborgenen bleiben, holen wir sie im Rahmen des ALC Jahr für Jahr vor den Vorhang. Es ist eine Gelegenheit, ihnen zu danken und zu zeigen, dass wir ihre Leistung und ihre V orbildwirkung für junge Unternehmer schätzen. Auch 2012 findet der Business bewerb w ieder statt. Ab Juni nehmen wir Bewerbungen gerne entgegen, Anmeldungen bitte über http://alc.ksv.at. Aktuell Fotos: Anna Rauchenberger 22 In der Rückblende: KSV1870 Kreditschutztagung 2012 3.000 nicht eröffnete Insolvenzverfahren verursachen EUR 500 Mio. Schaden pro Jahr. Das ist das zentrale Ergebnis einer Analyse, die der KSV1870 durchge führt hat. Grund genug, das Thema im Rahmen der 6. Kreditschutztagung aufs Tapet zu bringen. Am 26. März analysierte daher eine hochrangige Experten runde die Gründe für die hohe Zahl der mangels Kostendeckung nicht eröffneten Insolvenzverfahren. Im Studio 44 der Österreichischen Lotterien wurden mögliche Lösungen des Problems diskutiert. Die beiden Vorstände vom Kreditschutzverband von 1870, KR Dr. Peter Pfneisl und KR Dr. Jörg Schneider, gemeinsam mit KSV1870 Geschäftsführer Johannes Nejedlik. Mag. Johannes Eibl, Geschäftsführer der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH, begrüßte Ing. Gerhard Bernard von der Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft. Ronald Barazon führte gekonnt durch den Abend. Ludwig Mertes von der PRISMA KreditversicherungsAktiengesellschaft im Gespräch mit Katarzyna Kompowska und Mag. Christian Berger von der Coface Central Europe Holding AG. Andreas Prantner, Groupleader Revenue Assurance, Orange Austria Telecommunication GmbH, mit DI Katharina Trappitsch-Budasch, Leiterin Vertrieb bei der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH. Mag. Otto Zotter, Leiter Niederlassungen beim KSV1870, analysierte den volkswirtschaftlichen Schaden durch die vielen nicht eröffneten Insolvenzen. Aktuell 23 Das Auditorium hörte die Ausführungen und das eine oder andere Bonmot der Experten. Dr. Helmut Katzmayr, Vizepräsident Landesgericht Linz, und Mag. Anselm Fuchsbauer von der Finanzprokuratur diskutierten verschiedene Lösungsansätze. Dr. Hans-Georg Kantner, Leiter Insolvenz beim KSV1870, mahnte den Zusammenhalt der Pflichtgläubiger für mehr Insolvenzeröffnungen ein. Mag. Maximilian Fürst von der IEF-Service GmbH und Dr. Beatrix Bartos von der Wiener Gebietskrankenkasse präsentierten ihre Standpunkte. KSV1870 Geschäftsführer Johannes Nejedlik unterstrich in seiner Abschlussrede nochmals die Wichtigkeit, gegen die hohe Zahl der nicht eröffneten Insolvenzverfahren vorzugehen. Durchaus auch etwas fürs Auge: der festliche Rahmen im Studio 44 der Österreichischen Lotterien in Wien. KSV1870 Geschäftsführer Karl Jagsch auf dem Podium mit dem KSV1870 Präsidenten Dr. Heinz Zinner, Mag. Otto Zotter, Leiter Niederlassungen beim KSV1870, Dr. Helmut Katzmayr, Vizepräsident Landesgericht Linz, Mag. Anselm Fuchsbauer von der Finanzprokuratur, Dr. Beatrix Bartos von der Wiener Gebietskrankenkasse, dem Wirtschaftsjournalisten und Moderator Ronald Barazon, Mag. Maximilian Fürst von der IEF-Service GmbH, Dr. Hans-Georg Kantner, Leiter Insolvenz KSV1870, und dem KSV1870 Geschäftsführer Johannes Nejedlik. 24 News Wer zählt die Häupter, nennt die Namen … Auch in den vergangenen Monaten war wieder das Fachwissen der KSV1870 Experten gefragt. Gerne stellten sie es bei verschiedenen Gelegenheiten zur Verfügung. ➔ Erich Grausgruber2, Salzburger Graz, stellte am 17.1. gemeinsam mit Mag. Alfred Woschitz, Insolvenzexperte, diversen Bankmitarbeitern die KSV1870 Serviceleistung InsolvenzOnline via Web im Detail vor. Weiters referierte er am 29.2 bei einer Veranstaltung des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes, Landesverband Steiermark, vor 360 Gästen über die Dienstleistungen des KSV1870 sowie über die Bonität von Mietern im Speziellen. Am 5.4. stand er wieder als Trainer des KSV1870 Seminars „Bilanz lesen und verstehen“ in Salzburg den acht Teilnehmern zur Verfügung. Niederlassungsleiter, gab am 12.3. den rund 30 Schülern der Abschlussklassen der Tourismusschule Klessheim in Salzburg einen Überblick über die Service leistungen des KSV1870. Weiterer Schwerpunkt war das Insolvenzrechts änderungsgesetz 2010 und die Erfahrungen in der Praxis. ➔ Mag. Barbara Wiesler-Hofer 4, L eiterin Niederlassung Klagenfurt, stellte wieder ihr Fachwissen interessierten Schülern zur Verfügung und erklärte ihnen das Insolvenzrecht in der Praxis. Am 10.2. begann ihr Vortragsreigen in der HBLA Pitzelstätten vor 50 Schülern. Am 22.2. sprach sie in der Handelsakademie Klagenfurt vor 60 Personen, und am 29.2. referierte sie vor 90 Schülern der Fachschule für Sozialberufe 1 in Klagenfurt. ➔ Dr. Hans-Georg Kantner 3, Leiter KSV1870 Insolvenz, referierte am 23.3. auf Einladung des Anwaltsvereins DIRO in Brüssel vor rund 300 Besuchern zum Thema „A-TEC Industries als Bewährungsprobe für das ‚neue‘ österreichische Sanierungsrecht“. ➔ Mag. Otto Zotter5, Leiter Nieder 1 2 3 4 5 6 1. René Jonke 2. Erich Grausgruber 3. Dr. Hans-Georg Kantner 4. Mag. Barbara Wiesler-Hofer 5. Mag. Otto Zotter 6. Jan Götzendorfer Foto: Hausbesitzerbund lassung Linz, hielt am 26.1. im Rahmen einer Basel-III-Veranstaltung der Volksbank Ried vor 100 regionalen Unternehmern einen Vortrag. Am 29.2. war er Gastreferent bei einer Veranstaltung der Wirtschaftskammer Schärding und sprach vor 60 regionalen Unternehmern zum Thema „Rating, Bonität und die Auswirkung auf die Finanzierung“. Jan Götzendorfer6, Account Manager KSV1870 Information GmbH, stand im Anschluss für Fragen zur Verfügung. KSV1870 Team Fotos: Archiv ➔ René Jonke 1, Niederlassungsleiter Quergelesen ➔ Bewerbungstraining für Führungskräfte ➔ Marketing in sozialen Netzwerken Assessment-Center sind heutzutage Standard für die Auswahl von Spitzenkräften in der Chefetage. Die Neuauflage dieses Ratgebers bietet noch mehr Informationen über gängige Tests, Aufgaben, die kommen können, und wie man in Diskussionen besteht und Vorträge souverän meistert. Neu hinzugekommen sind Hinweise zur Selbstpräsentation auf Englisch und wie man sich richtig auf Managementaudits einstellt. So sind Sie gut gerüstet, um dieses Gruppenauswahlverfahren bestens zu bestehen. Dieses Buch unterstützt Kleinunternehmer und Firmen dabei, sich richtig in den neuen Medien zu positionieren. Grundsätzliche Informationen bieten dabei einen Überblick von ihrer Entstehung bis zur Gegenwart. Schnellentschlossene können direkt in die jeweiligen abgeschlossenen Kapitel einsteigen und damit arbeiten. Der praktische Leitfaden hilft, auf Facebook, Twitter und anderen bekannten SocialMedia-Plattformen Ihr Unternehmen bekannt zu machen und bestens zu präsentieren. Die ZEMM-MIT-Methode hilft, die Online-Aktivitäten gut zu koordinieren. WebsiteOptimierung und E-Mail-Marketing sind ebenfalls Teil des Buches. Praxistipps geben die acht Experteninterviews sowie eine Darstellung der größten Pannen. Christian Püttjer, Uwe Schnierda Assessment-Center-Training für Führungskräfte Die wichtigsten Übungen – die besten Lösungen. Campus Verlag 2012, 10., akt. und erw. Aufl., kart., 294 Seiten Preis: EUR 24,99 ISBN: 978-3-593-39624-8 Reto Stuber webselling: Erfolgreiches Social Media Marketing Nachhaltiger Erfolg mit Facebook, Twitter, XING und Co.! Data Becker Verlag 4., überarb. Aufl., 492 Seiten Preis: EUR 29,95 ISBN: 978-3-815-83063-5 ➔ Betrieblicher Umweltschutz Einerseits behandelt dieses Werk die Umweltpolitik und ihre bisherigen Programme und Gesetzgebungen. Andererseits beschreibt es den Stand der Dinge bei der Umsetzung im betrieblichen Umweltschutz aufgrund der ISO-Norm 14001 bzw. der EMAS-Verordnung, bietet Verbesserungsvorschläge und wirft einen Blick auf kommende Entwicklungen und Tendenzen. Wolfgang Hackenauer, Axel Dick Geschichte der Umweltpolitik in der Europäischen Union Die Beiträge von Managementsystemen und speziellen Umweltprogrammen zur Realisierung der EU-Umwelt politik in Österreich. Quality Austria 2012, 1. Aufl. Preis: EUR 29,70 ISBN: 978-3-9502295-1-6 News 25 25 KSV1870 Gläubigerschutz Aktuelles aus Rechtsprechung und richterlicher Praxis Sanierungsplanantrag und Aufschiebung der Verwertung Erstellung von Jahresabschlüssen und einer Fortführungsprognose Hat der Schuldner einen Antrag auf Abschluss eines Sanierungsplans beantragt, kann das Insolvenzgericht nach Einvernehmung des Insolvenzverwalters und des Gläubigerausschusses anordnen, mit der Verwertung der Insolvenzmasse bis zur Beschlussfassung durch die Gläubigerversammlung innezuhalten, falls der Antrag vom Insolvenzgericht nicht als unzulässig zurückgewiesen wird. Der Sanierungsplan soll die wertzerstörende Verwertung des Konkursvermögens verhindern. Das Zustandekommen des Sanierungsplans soll dadurch gefördert werden, dass einerseits die eine Erwerbsgelegenheit bildenden Vermögenswerte weiterhin der Erzielung von Einkünften zur Gläubigerbefriedigung dienen können und andererseits der Schuldner sowie die den Sanierungsplan unterstützenden Dritten motiviert bleiben, Anstrengungen zur Vermögenserhaltung und damit zur Erfüllung des Sanierungsplans zu setzen. Die Behauptung, infolge des Insolvenzverfahrens über die Hauptkundin der Gesellschaft und die dadurch erforderliche Erstellung einer Fortführungsprognose sei die rechtzeitige Fertigstellung der Bilanz unmöglich gewesen, ist nicht stichhaltig. Auch ein noch nicht festgestellter bzw. geprüfter Jahresabschluss einer prüfpflichtigen Gesellschaft kann eingereicht werden, sofern die fehlenden Unterlagen unverzüglich nach ihrem Vorliegen nachgereicht werden (6 Ob 53/05w; 6 Ob 132/11x). >> ZIK 2011/326, 236 UGB: §§ 277 ff, 283 OGH 14.9.2011, 6 Ob 168/11s Ein Beschluss auf Innehaltung mit der Verwertung setzt einen zulässigen Sanierungsplan voraus. Um dem Schuldner nicht die Möglichkeit zu geben, durch aussichtslose Anträge auf Abschluss eines Sanierungsplans die Verwertung der Masse zu verschleppen, besteht kein Rechtsanspruch auf einen derartigen Beschluss. Als weitere Voraussetzung für die Innehaltung mit der Verwertung muss der Sanierungsplan aussichtsreich erscheinen. Die Innehaltung mit der Verwertung ist auch nach einer Schließung des Unternehmens möglich. Genehmigt das Insolvenzgericht trotz eines Sanierungsplanantrags und eines Antrags auf Innehaltung die Verwertung einer Liegenschaft, hat es im Beschluss zu begründen, weshalb vor der Entscheidung über den Sanierungsplanantrag nicht mit der Verwertung innegehalten wird. >> ZIK 2011/319, 229 IO: §§ 117, 140 OLG Wien 29.3.2011, 28 R 28/11k §§ § § Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbricht Haftpflichtprozess gegenüber allen Beteiligten Durch die Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens werden alle die Masse betreffenden anhängigen Rechtsstreitigkeiten, in denen der Schuldner Kläger oder Beklagter ist, unterbrochen (3 Ob 171/08f; 9 Ob 60/10d). Auf Streitgenossen des Schuldners wirkt die Unterbrechung, wenn sie mit dem Schuldner eine einheitliche Streitpartei bilden. Halter, Lenker und Versicherer bilden insoweit eine einheitliche Streitpartei, als der gegen sie vorgebrachte Haftungsgrund identisch ist und es zur Verwirklichung der in § 28 KHVG vorgesehenen Erstreckungswirkung eines das Schadenersatzbegehren rechtskräftig aberkennenden Urteils bedarf (2 Ob 268/06k mwN; RIS-Justiz RS0035547 [T10]; auch RS0035489). Ein auf denselben Sachverhalt gegründeter Schadenersatzanspruch gegenüber dem Versicherten und dem Versicherer ist einheitlich zu beurteilen. Im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer von mehreren beklagten Parteien sind daher die Voraussetzungen einer einheitlichen Streitpartei gegeben und die Unterbrechung tritt auch gegenüber dem (den) mitbeklagten Streitgenossen ein (RIS-Justiz RS0064099). Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und ihre Wirkungen sind auch im Rechtsmittelverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen (2 Ob 165/10v mwN). Wird ein Insolvenzverfahren nach Erhebung einer Revision und nach Vorlage der Akten an den OGH eröffnet, ist während der ex lege eingetretenen Unterbrechung über das Rechtsmittel nicht zu entscheiden. Die Akten sind vielmehr vorerst unerledigt dem Erstgericht zurückzustellen (RIS-Justiz RS0036752). >> ZIK 2012/36, 26 IO: § 6 Abs 3, § 7 Abs 1 ZPO: § 14 KHVG: § 28 OGH 29.11.2011, 2 Ob 15/11m § Zahlungsunfähigkeit/Zustellung in der Ediktsdatei Die Nichtzahlung rückständiger Abgaben (beispielsweise für eine GKK) ist ein ausreichendes Indiz für das Bestehen der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, weil es sich bei diesen Forderungen um Betriebsführungskosten handelt, die von den zuständigen Behörden bekanntlich so rasch in Exekution gezogen werden, dass sich ein Zuwarten mit ihrer Zahlung bei vernünftiger wirtschaftlicher Gestion verbietet und im Allgemeinen nur aus einem Zahlungsunvermögen erklärbar ist. Der Nachweis einer solchen Nichtzahlung genügt daher zur Bescheinigung der Zahlungsunfähigkeit beim Insolvenzantrag des Gläubigers. Um dem Schuldner die Möglichkeit zu eröffnen, die bescheinigte Zahlungsunfähigkeit zu widerlegen, ist ihm der Eröffnungsantrag des Insolvenzgläubigers zuzustellen. Ist dabei die Feststellung einer Abgabestelle eines im Firmenbuch eingetragenen Rechtsträgers oder seiner Organe nicht möglich, kann die Zustellung durch Aufnahme in die Ediktsdatei erfolgen. Kommt das Schriftstück jedoch mit einer Ortsabwesenheitsmeldung zurück, so ist es nach Ablauf der Ortsabwesenheitsmeldung erneut zuzustellen, da offenbar eine gültige Abgabestelle vorhanden ist. Zudem müssen vor einer Zustellung durch Aufnahme in die Ediktsdatei alle zur Verfügung stehenden Mittel zur Erhebung einer Abgabestelle ausgeschöpft 26 werden. Eine Zustellung in der Ediktsdatei kommt erst infrage, wenn – etwa im Weg von Abfragen im Zentralen Melderegister und von Anfragen an den Hauptverband der Sozialversicherungsträger – auch die Abgabestelle einer vertretungsbefugten Person nicht ermittelt werden konnte. Zu diesem Zweck kann auch die Vernehmung von Auskunftspersonen geboten sein. Die fehlerhafte Zustellung führt jedoch nicht zur Nichtigkeit des Verfahrens, sondern nur zu einem Verfahrensmangel (OLG Wien 28 R 205/05f, 28 R 37/06a uva). Ein solcher ist beachtlich, wenn er die erschöpfende Erörterung und gründliche Beurteilung der Sache verhinderte. Der Antragsgegner muss daher bereits in seinem Rekurs gegen die fehlerhafte Zustellung das Bestehen der Zahlungsunfähigkeit widerlegen. >> ZIK 2012/44, 30 IO: § 70 Abs 1 S 1, §§ 252, 258 Abs 1 ZPO: § 496 Abs 1 Z 2 OLG Wien 8.7.2011, 28 R 121/11m Dt Restschuldbefreiung macht einen Zahlungsplan unzulässig Der Antrag auf Annahme eines Zahlungsplans ist unzulässig, wenn vor weniger als zehn Jahren ein Abschöpfungsverfahren eingeleitet wurde. Das ist auch der Fall, wenn in diesem Zeitraum vor einem dt Insolvenzgericht ein Verfahren zur Erlangung der Restschuldbefreiung eingeleitet wurde und mit ihrer Erteilung geendet hat. Da die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in einem EU-Mitgliedsstaat bereits mit der Wirksamkeit der E im Staat der Verfahrenseröffnung in allen anderen Mitgliedsstaaten anerkannt wird und sich die Wirkungen dieses Verfahrens auch auf Österreich erstrecken, erfüllt dieses Verfahren den Unzulässigkeitsgrund für den Antrag auf Annahme eines Zahlungsplans. >> ZIK 2012/48, 34 IO: § 194 Abs 2 Z 4 EuInsVO: Art 16, 25 LG Ried 20.9.2011, 6 R 198/11a § Zur Restschuldbefreiung im Abschöpfungs verfahren Erreicht der Schuldner im Abschöpfungsverfahren nicht die Quote von 10 % der Insolvenzforderungen, kann er eine sofortige Restschuldbefreiung aus Billigkeit beantragen. Diese ist aber generell ausgeschlossen, wenn die 10%ige Mindestquote deutlich unterschritten wird, was bei einer (im Anlassfall erreichten) Quote von 3,4 % der festgestellten Insolvenzforderungen der Fall ist. Subsidiär zur sofortigen Restschuldbefreiung aus Billigkeit kommt eine Aussetzung der E über deren Erteilung und die Festlegung von Ergänzungszahlungen infrage. Dabei hat der Schuldner einen Billigkeitsgrund hinsichtlich einzelner oder gar aller Gläubiger zu behaupten und zu bescheinigen, wobei einige der „insb“ zu berücksichtigenden Gründe im Gesetz ausdrücklich aufgezählt sind. Ob auch Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Betreuungspflichten des Schuldners einen Billigkeitsgrund darstellen, wird in Rechtsprechung und L unterschiedlich beurteilt. Unterschreitet der Schuldner die Mindestquote auch bei Auferlegung weiterer Zahlungen deutlich (im Anlassfall durch Erreichen einer Quote von 5,66 %), ist es ausgeschlossen, die in nahezu jedem Abschöpfungsverfahren anfallenden üblichen Verfahrenskosten zu berücksichtigen, denn es entspricht nicht der Billigkeit, geradezu selbstverständliche Kosten zulasten der Gläubiger in Anschlag zu bringen. Gleiches gilt für eine Arbeitsunfähigkeit, denn sehr viele Abschöpfungsverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass der davon betroffene Schuldner nicht oder nicht zur Gänze erwerbsfähig ist; würde man bereits diesen Umstand genügen lassen, um eine Billigkeitsentscheidung zulasten der Gläubiger zu fällen, wäre die gesetzlich ausdrücklich festgelegte Mindestquote häufig nicht erreichbar und die klare Intention des Gesetzes umgangen. Die vorzunehmende Interessenabwägung muss § § § § daher zulasten des Schuldners und zugunsten der Gläubiger ausschlagen, sodass eine Billigkeitsentscheidung iSd § 213 Abs 3 IO selbst dann, wenn in den dortigen Katalog auch andere Billigkeitsgründe einbezogen werden, nicht infrage kommt. Eine Verlängerung des Abschöpfungsverfahrens ist nicht möglich, wenn es angesichts der Einkünfte des Schuldners nahezu ausgeschlossen ist, dass es ihm möglich sein wird, in weiteren drei Jahren die auf die Mindestquote noch fehlende Restschuld zu bezahlen. >> ZIK 2012/49, 34 IO: § 213 LG Innsbruck 30.3.2011, 4 R 21/11h § § § 27 Infos Details zum Jahres programm der KSV1870 Akademie finden Sie auch unter akademie.ksv.at. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung! KSV1870 Akademie Seminarangebote Programm 2012 Nützen Sie als KSV1870 Mitglied Ihren Gutschein, und Sie erhalten für ein Seminar Ihrer Wahl 50 % auf den KSV1870 Mitgliedspreis! Erfolg ist planbar – Planspiel – toolgestützte Budgetierung und integrierte Finanzplanung für KMU / Wien Im Rahmen des Seminars erstellen und diskutieren Sie gemeinsam mit dem Vortragenden innerhalb eines Tages eine Planung für ein Unternehmen. Es werden die Vorteile der integrierten Planung aufgezeigt, die einfache Umsetzung des Planungsprozesses mit Unterstützung einer Planungssoftware und einem Notebook (die Planungssoftware steht jedem Teilnehmer im Anschluss an das Seminar auf Wunsch sechs Monate kostenfrei zur Verfügung) und die Auswirkungen auf Rating und Basel II offensichtlich gemacht. Auf Basis einer Vorjahresschlussbilanz plus aktueller Plandaten wird eine integrierte Planung (GuV, Bilanz, Finanzplan) abgebildet und diskutiert. ➔ 24.5.2012, 9.00–17.00 Uhr, Wien S.-Nr.: B12/0295/01 Trainer: Mag. Achim Hartmann Leiter Finanzplanung UniCredit Bank Austria AG, Universitätslektor (WU Wien, KFU Graz u. a.) Kosten: EUR 420,– für KSV1870 Mitglieder EUR 545,– für Gäste Durchführung einer Konfliktkostenanalyse im eigenen Unternehmen / Wien Unternehmen, die Konflikte nicht leugnen und daraus einen Gewinn ziehen möchten, lernen das Instrument der Konfliktkostenanalyse kennen. So können die vorhandenen Kosten, die mit Konflikten zusammenhängen, erhoben und Maßnahmen für Verbesserungen und Weiterentwicklungen des Unternehmens gemeinsam mit den Mitarbeitern erarbeitet werden. ➔ 14.6.2012, 9.00–17.00 Uhr, Wien S.-Nr.: B12/0301/01 Trainer: Mag. Robert Dullnig und Mag. Johannes Gotsmy Wirtschaftsmediatoren bei dieMediatoren.at Kosten: EUR 420,– für KSV1870 Mitglieder EUR 545,– für Gäste Forderungsmanagement – Sicherung und Durchsetzung von Forderungen / Wien Sie erhalten einen praxisnahen Überblick über die Möglichkeiten der Sicherung und Durchsetzung von Forderungen aus Waren- oder Leistungskrediten sowie Lösungsansätze zur Effizienzsteigerung des Debitorenmanagements. ➔ 21.6.2012, 9.00–17.00 Uhr, Wien S.-Nr.: R12/0045/01 Trainer: Dr. Andreas Rischka Anwaltskanzlei Putz & Partner Kosten: EUR 420,– für KSV1870 Mitglieder EUR 545,– für Gäste Forderungsmanagement – vom Geschäfts abschluss bis zur gerichtlichen Forderungsdurchsetzung / Wien Die sinkende Zahlungsmoral macht es notwendig, bereits bei Geschäftsabschluss verstärkt an die Sicherung und spätere Durchsetzung von Forde rungen aus Waren- oder Leistungskrediten zu denken. Mitarbeiter, die mit dem Abschluss von Verträgen bzw. mit Mahn- und Inkassoabläufen betraut sind, erhalten wertvolle Tipps und Lösungsansätze für ein effizientes Forderungsmanagement. ➔ 20.9.2012, 9.00–17.00 Uhr, Wien S.-Nr.: B12/0185/01 Trainer: Mag. Gabriele Böröcz-Rabl KSV1870 Forderungsmanagement GmbH Kosten: EUR 255,– für KSV1870 Mitglieder EUR 290,– für Gäste Findok – die Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen / Wien Sie werden sich auf einfache und rasche Art die Handhabung der Findok, des kostenfreien Internetdienstes des BMF, aneignen und über die vielfältigen Recherche- und Auswertungsmöglichkeiten Bescheid wissen. Darüber hinaus erhalten Sie auch einen detaillierten Einblick in das österreichische und europäische Rechtsinformationssystem (RIS, EUR-Lex). ➔ 27.9.2012, 9.00–17.00 Uhr, Wien S.-Nr.: B12/0401/01 Trainer: Manfred Baschiera Bundesministerium für Finanzen Kosten: EUR 270,– für KSV1870 Mitglieder EUR 340,– für Gäste Bonitätsprüfung und Früherkennung von Insolvenzrisiken / Salzburg Das Seminar macht Sie vertraut mit den Möglichkeiten der Bonitätsprüfung, und Sie lernen die Indikatoren für die Früherkennung der (beginnenden) Zahlungsunfähigkeit des Geschäftspartners kennen. So können Sie das Entstehen uneinbringlicher Forderungen weitgehend einschränken. ➔ 3.10.2012, 9.00–17.00 Uhr, Salzburg S.-Nr.: B12/0265/01 Trainer: Josef Almer und Alfred Majersky KSV1870 Information GmbH Kosten: EUR 350,– für KSV1870 Mitglieder EUR 465,– für Gäste Die angeführten Preise verstehen sich exkl. MwSt., inkl. Seminarunterlagen, Seminargetränken, Kaffeepausen, Mittagessen. Details zum Jahresprogramm der KSV1870 Akademie finden Sie auch unter akademie.ksv.at. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung! Mag. Katharina Henkel [email protected] Tel.: 050 1870-8498 Wollen Sie für Ihre Mitarbeiter ein INHOUSE-Seminar? Gerne planen wir für Sie maßgeschneiderte Trainings zu KSV1870 relevanten Themen! 28 KSV1870 Steuertipps Wichtige Neuigkeiten und Änderungen im Steuerrecht Vorwegbesteuerung von Pensionskassen leistungen In der Regierungsvorlage zum 1. Stabilitätsgesetz 2012 findet sich eine Änderung des Pensionskassengesetzes, die als steuerliche Kompensationsmaßnahme für die verstärkte Kürzung von Pensionskassenleistungen gedacht ist. Mit dieser Regelung wird Steuerpflichtigen die Möglichkeit eingeräumt, hinsichtlich ihrer aus Arbeitgeberbeiträgen finanzierten Pensionskassenleistungen von der nachgelagerten Besteuerung auf eine Vorwegbesteuerung umzusteigen. Die Option zur Vorwegbesteuerung kann bis 31.10.2012 durch folgende Personen beantragt werden: – Leistungsberechtigte, also Personen, die zum 31.12.2011 bereits einen Anspruch auf eine entsprechende Pensionskassenrente haben, und – Personen, die bis Ende 2012 das 60. Lebensjahr vollenden und eine entsprechende Anwartschaft haben. Weiters ist Voraussetzung, dass der zur Ermittlung der erwarteten Rentenleistung von der Pensionskasse verwendete Rechnungszins (je höher dieser ist, desto höher ist das Risiko von Pensionskürzungen) am 31.12.2011 oder zu einem späteren Zeitpunkt (bis 31.10.2012) mindestens 3,5 % ausmacht. Im Falle einer Option zur Vorwegbesteuerung muss die Pensionskasse bis 30.11.2012 25 % der zum 31.12.2011 ausgewiesenen Deckungsrückstellung (= das auf dem persönlichen Pensionskonto vorhandene Guthaben) an das Betriebsfinanzamt abführen. Dieser Steuersatz vermindert sich bei Leistungsberechtigten auf 20 %, wenn sie aus dieser Pensions kassenzusage im Jahr 2011 eine Jahresbrutto pension von nicht mehr als EUR 2.000 erhalten haben. Im Gegenzug zu dieser Vorwegbesteuerung werden die nach Abzug der Pauschalsteuer gewährten Renten wie arbeitnehmerfinanzierte Pensionskassenleistungen behandelt und somit nur noch 25 % dieser Leistungen besteuert (maximaler Steuersatz daher 12,5 % der Rente). Die Betroffenen müssen sich daher bis 31.10.2012 zwischen zwei Möglichkeiten entscheiden: •Sie können eine Rente aus dem vollen Deckungskapital beziehen, die zur Gänze der Tarifbesteuerung unterliegt. •Sie entscheiden sich zur Vorwegbesteuerung und kürzen damit die Deckungsrückstellung um 25 (bzw. 20) %. Die dadurch verminderte Rente müssen sie aber nur zu einem Viertel der Tarif besteuerung unterwerfen. In der Regel ist Vorwegbesteuerung günstiger als die volle nachgelagerte Besteuerung. Dieser Vorteil fällt umso höher aus, je höher die zukünftigen Einkünfte in der Ruhephase ausfallen. Außerdem steigt der Vorteil mit zunehmender Höhe der Veranlagungserträge der Pensionskasse. Die Vorwegbesteuerung wird aber dann zu einem schlechteren Ergebnis führen, wenn die in der Pension erzielten Grundeinkünfte (= Einkünfte ohne Pensionskassenleistungen, idR gesetzliche Pension) sehr niedrig sind. Stabilitätsgesetz 2012 am 28.3.2012 im Nationalrat beschlossen Umsatzsteuer – Verlängerung der Gestaltungsmöglichkeiten beim Vorsteuerabzug bis zum 1.9.2012 Als maßgebendes Datum für das Inkrafttreten war noch in der Regierungsvorlage der 1.4.2012 vorgesehen. Nicht zuletzt aufgrund des massiven Drucks von Gemeinde- und Städtebund wurde das Datum, ab dem die Möglichkeit zur umsatzsteuerpflichtigen Vermietung massiv eingeschränkt wird, auf den 1.9.2012 verschoben! Aus Rechtssicherheitsgründen wird nunmehr im Gesetz selbst definiert, dass als Beginn der Errichtung der Zeitpunkt zu verstehen ist, in dem bei vorliegender Baubewilligung mit der Bauausführung tatsächlich begonnen wird, also tatsächliche handwerkliche Baumaßnahmen erfolgen. Die bloße Erteilung eines spezifischen Bauauftrages an den Bauunternehmer ist im Hinblick auf die eindeutige gesetzliche Regelung nicht mehr ausreichend (siehe auch Erläuterungen zum Abänderungsantrag „Begriff … abschließend definiert“). Keine Änderung beim Inkrafttreten der Verlängerung des Vorsteuerberichtigungszeitraumes und der IESt Keine Änderung im Vergleich zur Regierungsvorlage ist bei der Übergangsbestimmung zum verlängerten 20-jährigen Vorsteuerberichtigungszeitraum erfolgt. Die Zusammenschau beider Übergangsbestimmungen kann daher dazu führen, dass bei Baubeginn VOR dem 1.9.2012 zwar dem Vermieter der volle Vorsteuerabzug zusteht, eine berichtigungsfreie Rückoption zur steuerfreien Vermietung aber erst nach 20 Jahren erfolgen kann. Betreffend Vermeidung der Immobilienertragsteuer (IESt) mussten eventuelle Einlagen in eine GmbH jedenfalls noch VOR dem 1.4.2012 durchgeführt werden, da seit dem 31.3.2012 Sacheinlagen jedenfalls die IESt auslösen! ACHTUNG: Einlagen in KGs stellen kein Tauschgeschäft dar und vermeiden nicht eine zukünftige IESt. Deutschland: Gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Steuer erklärungen ab 2011 Welche Steuererklärungen im Einzelnen sind künftig in Deutschland elektronisch abzugeben? Die gesetzliche Verpflichtung der Unternehmen zur elektronischen Übermittlung besteht grundsätzlich für: – Umsatzsteuererklärungen ab 2011 – Körperschaftsteuererklärungen sowie Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ab dem Veranlagungszeitraum 2011 – Gewerbesteuererklärungen und Erklärungen über die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages ab dem Erhebungszeitraum 2011 – Feststellungserklärungen für nach dem 31.12.2010 beginnende Feststellungszeiträume – die Anlage EÜR (Einnahmeüberschussrechnung) für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen IMPRESSUM: Medieninhaber: Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7; www.ksv.at; Herausgeber: Johannes Nejedlik; Verlagsort: Wien; Chefredaktion: Karin Stirner; Redaktion: Birgit Glanz, Mag. Sandra Kienesberger; Autoren dieser Ausgabe: Theresa Berger, Dott. Paolo Branchicella, Christian Neuhold, Wolfgang Weitlaner; Layout: Rock & Comp. Gesellschaft m.b.H.; Lektorat: Johannes Payer 29 Bei der Einkommensteuer trifft die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Jahressteuererklärung nur Personen, die Gewinneinkünfte erzielen. Gewinneinkünfte sind Einkünfte – aus Land- und Forstwirtschaft – aus Gewerbebetrieb – aus selbstständiger Tätigkeit Die Verpflichtung beginnt grundsätzlich mit Abgabe der Einkommensteuererklärung 2011. Sie besteht nicht, wenn die Gewinneinkünfte weniger als EUR 410 betragen und im Übrigen nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte erzielt werden. Für beschränkt Einkommensteuerpflichtige ist die elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärung derzeit aus technischen Gründen noch nicht möglich, sodass diese ihre Steuererklärungen bis auf weiteres nur in Papierform einreichen können. Die elektronische Übermittlung kann über Elster erfolgen. In Elster sind die Online-Dienstleistungen der deutschen Finanzverwaltung gebündelt. Dort finden Sie auch die benötigten Steuerformulare. Die Steuererklärungen sollten authentifiziert übermittelt werden. Das dazu erforderliche Softwarezertifikat erhalten Sie kostenlos nach einer Registrierung im ElsterOnline-Portal unter https://www.elster.de/eon_home.php. IFRS-Entwicklung: IASB erlässt Klarstellung zur Saldierung von Finanzinstrumenten Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 16.12.2011 eine Ergänzung zum IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung veröffentlicht, welche die Voraussetzungen für die Saldierung von Finanzinstrumenten klarstellt. Diese Ergänzung soll Inkonsistenzen der praktischen Handhabung bei der Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten beseitigen. In der Ergänzung wird die Bedeutung des gegenwärtigen Rechtsanspruchs zur Aufrechnung konkretisiert. Hierbei wird insbesondere darauf hingewiesen, dass das Recht nicht nur im normalen Geschäftsverlauf bestehen muss, sondern auch im Falle von Ausfall und Insolvenz Bestand haben muss. Weiterhin wird dargelegt, welche Systeme mit Bruttoausgleich als Nettoausgleich im Sinne des Standards angesehen werden können. Diese Klarstellung hat insbesondere Auswirkungen auf Verrechnungsstellen von Banken (sogenannte Clearing Houses). Die Ergänzung ist verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2014 beginnen, retrospektiv anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Das EU-Endorsement steht noch aus. Weiterhin wurde in diesem Zusammenhang eine Ergänzung zum IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben bezüglich der Anhangangaben bei Saldierung von Finanzinstrumenten gemacht. IFRS-Entwicklung: Änderung des Erstanwendungszeitpunktes von IFRS 9 Ebenfalls am 16.12.2011 hat das IASB eine Änderung zu IFRS 9 Finanzinstrumente veröffentlicht, die den verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 9 auf den 1.1.2015 (bislang 1.1.2013) verschiebt. Diese Änderung soll eine zeitgleiche Anwendung aller Vorschriften von IFRS 9 ermöglichen, da bislang nur die Phase 1 (Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten) abgeschlossen ist. Die Phasen 2 und 3 (Impairment und Hedge Accounting) des IAS 39 Replacement Project werden weiterhin diskutiert. Zusätzlich wird auf angepasste Vorjahreszahlen bei Erstanwendung von IFRS 9 verzichtet (gestaffelte Übergangsregelung). Ursprünglich war diese Erleichterung nur bei vorzeitiger Anwendung von IFRS 9 vor dem 1.1.2012 möglich. Die Erleichterung führt zu zusätzlichen Anhang angaben nach IFRS 7 im Übergangszeitpunkt. Diese sollen es den Investoren ermöglichen, die Auswirkungen zu beurteilen, die die Erstanwendung von IFRS 9 auf den Ansatz und die Bewertung von Finanzinstrumenten hat. Die Verschiebung des verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkts impliziert keine Änderung der bereits in der Phase 1 verabschiedeten Regelungen in IFRS 9. Eine frühere Anwendung bleibt weiterhin möglich. Das EU-Endorsement steht noch aus. IASB: Änderung zu IFRS 1 hinsichtlich Darlehen der öffentlichen Hand Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 13.3.2012 Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards veröffentlicht. Die Änderung beschäftigt sich damit, wie ein IFRSErstanwender ein Darlehen der öffentlichen Hand zu einem unter dem Marktzins liegenden Zinssatz im Übergangszeitpunkt zu bilanzieren hat. Für im Übergangszeitpunkt bestehende öffentliche Darlehen kann die Bewertung nach vorheriger Rechnungslegung beibehalten werden. Die Bewertungsregeln nach IAS 20.10A iVm IAS 39 gelten somit nur für solche öffentlichen Darlehen, die nach dem Übergangszeitpunkt eingegangen werden. IFRS 1 in der geänderten Fassung ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1.1.2013 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet. Die Pressemitteilung steht auf der Internetseite des IASB zum Download (Link: http://www.ifrs.org/Alerts/PressRelease/ IFRS+1+amendment+March+2012.htm) zur Verfügung. Zur Verfügung gestellt von der KPMG Austria GmbH. 30 News KSV1870 Wirtschaftsbarometer Flops & Tops in der österreichischen Wirtschaft Flops Die 10 größten Insolvenzfälle des Monats März 2012 zeigen einen repräsentativen Querschnitt durch die Branchen ohne einen besonderen Schwerpunkt: Bei den gegenwärtigen Spritpreisen ist eine Transportfirma kein über raschender Kandidat für ein Sanierungsverfahren, aber auch Bier und Eier produzierende Unternehmen aus der Nahrungsmittelbranche sowie ein metallverarbeitender Betrieb finden sich darunter. Der größte Fall ist ein Betreiber mehrerer Alters- und Pflegeheime, und auch andere Dienstleister finden sich unter den Flops. Keiner der Insolvenzfälle ist wirklich groß oder spektakulär. Und keiner dieser Insolvenzfälle befindet sich im Bundesland Wien. Das ist ein seit Jahren beobachtbares Phänomen: Wien ist für die allergrößten Pleiten bekannt. Aber in Wahrheit bzw. im Durchschnitt gibt es in Wien die kleinsten Fälle und die geringste Zahl an Sanierungen. Es ist ein Bundesland der Extreme, jedenfalls hinsichtlich des Insolvenzgeschehens. Die 10 größten Insolvenzen im März 2012 1.GEMEINSAM statt EINSAM GmbH Graz SV. o. EV. 9,4 Mio.* 2.Frigoservice Transport- und LogistikgesmbH Weingraben SV. o. EV. 6,2 Mio.* 3.underground – 8 secure computing GmbH, Informationstechnologie Linz Konkurs 3,9 Mio.* 4.K.B.M.P. Projektmanagement Trading Consulting GmbH Klagenfurt Konkurs 3,1 Mio.* 5.BIO-ENERGIE BetriebsgesmbH Vitis Konkurs 2,5 Mio.* 6.RITTERBRÄU Neumarkt GmbH Neumarkt/ Hausruckkreis SV. o. EV. 1,8 Mio.* 7.Kurt Haid (Legehennenbetrieb) Knittelfeld SV. o. EV. 1,6 Mio.* Grambach Konkurs 1,6 Mio.* Hermagor Konkurs 1,4 Mio.* Oberalm SV. m. EV. 1,4 Mio.* aX grid solutions gmbh 9.GSM-Gailtaler Stahl- und Maschinenbautechnik GmbH BW Handels- und Bauberatungs GmbH SV. o. EV. = Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung SV. m. EV. = Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung *geschätzte Passiva in EUR Gesamtinsolvenzen nach Bundesländern März 2012 März 2011 März 2012 618 200 593 175 150 125 100 75 50 25 213 166 104 93 16 22 88 78 31 45 21 25 34 29 83 83 28 52 W NÖ BGLD OÖ SLBG VLBG T STMK KTN Gesamt Eröffnete Insolvenzen nach Größenordnung der Verbindlichkeiten März 2012 Insolvenzen bis 1 Mio. EUR Insolvenzen über 1 Mio. EUR bis 5 Mio. EUR Insolvenzen über 5 Mio. EUR bis 10 Mio. EUR Insolvenzen über 10 Mio. EUR bis 50 Mio. EUR Insolvenzen über 50 Mio. EUR eröffnete Insolvenzen gesamt 339 13 2 0 0 354 48,6* 23,6* 15,5* 0,0* 0,0* 87,7* *geschätze Passiva in Mio. EUR 48,6 15,5 23,6 News Tops Viel Gemüse, ausreichend Vitamine, und das rund ums Jahr – kaum ein Ernährungswissenschafter, der das neben sportlicher Betätigung nicht von den Österreichern einfordert. Und so serviert uns die Branche Saftiges aller Art über die Gastronomie oder den Einzelhandel an den Esstisch. Trotz Ehec-Krise im Vorjahr weisen die Top 10 der Branche ein sehr geringes Ausfallsrisiko auf und zählen damit zu den Spitzen unternehmen Österreichs. 31 Die Top 10 im Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln 1. Bruno Melchart GmbH Hartkirchen 210 2. Fruchtexpress Grabher Gesellschaft m.b.H. & Co. KG Frastanz 212 3. Perlinger Gemüse GmbH Wallern 223 4. LGV-Frischgemüse Wien registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung Wien 233 5. Obst Hofer Handels-GmbH Ludersdorf 237 6. Wolfgang Schwaighofer GmbH Siezenheim 238 7. Obst Leopold Handels-GmbH Studenzen 240 8. Fritz Oswald GmbH Gleinstätten 242 9. Steirerfrucht Betriebsgesellschaft m.b.H. & Co. KG Unterfladnitz 245 10. F. Kröpfl Obsthandelsgesellschaft mbH Sebersdorf 248 *KSV-Rating Basis der Auswertung sind Unternehmen ab EUR 5 Mio. Umsatz und mind. 10 Beschäftigten. Stand: 27.03.2012 Branchenstruktur nach Bundesländern Bsp.: 20,1 % der Unternehmen sind in Niederösterreich ansässig. in Prozent 30 29,3 25 KSV-Rating Profil Verteilung auf KSV-Rating-Klassen in Vergleich zur Wirtschaft Österreich gesamt Bsp.: 37,7 % der Unternehmen sind in Rating-Klasse 2. 1 0,0 % 0,1 % 2 37,7 % 25,1 % 3 45,8 % 65,3 % 4 14,3 % 7,9 % 5 1,8 % 0,7 % 6 0,4 % 0,9 % Legende zum KSV-Rating: 100 – 199 kein Risiko, 200 – 299 sehr geringes Risiko, 300 –3 99 geringes Risiko, 400 – 499 erhöhtes Risiko, 500 – 599 hohes Risiko, 600 – 699 sehr hohes Risiko, 700 Insolvenzkennzeichen 20 20,1 15 16,1 14,3 10 8,4 5 5,1 W NÖ BGLD OÖ 2,2 1,9 SLBG VLBG 2,6 T STMK 49,1 % Kapitalgesellschaften Branchenstruktur nach Rechtsformen Bsp.: 19,4 % der Unternehmen dieser Branche sind Personengesellschaften. 29,7 % Einzelunternehmen 1,8 % Sonstige 19,4 % Personengesellschaften KTN Wir liefern nicht, weil wir nicht wissen, ob der neue Kunde auch zahlen wird. Gehen wir es lieber vorsichtig an, auch auf die Gefahr hin, dass er uns abspringt oder sich für die Konkurrenz entscheidet, sicher ist sicher. Geschäft fällt an, Geschäft fällt um. PRISMA prüft, ob Ihr Kunde zahlungsfähig ist. Sie steuern Vertrieb und Liquidität. PRISMA liefert die nötigen Informationen und ersetzt - sollte doch etwas passieren - den Schaden. Eine Partnerschaft, die sich auszahlt. So sicher kann Geschäft sein. www.prisma-kredit.com PR1SMA Die Kreditversicherung.