Pressemitteilung der GAT Katalysatoren GmbH Diskussion um

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Pressemitteilung der GAT Katalysatoren GmbH Diskussion um
Pressemitteilung der GAT Katalysatoren GmbH
Diskussion um Diesel-Partikelfilter
Neutrale Verbraucherinformation oder gezielte Verbraucherverunsicherung
zur Förderung hochpreisiger Produktanbieter? Deutsche Umwelthilfe e.V. im
Zwielicht!
1. Seit dem 13.08.2007 hält der Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) die Öffentlichkeit
sowie die zuständigen Politiker und Behörden mit immer neuen Horrormeldungen
über vermeintlich nicht funktionierende Nachrüst-Rußpartikelfiltersysteme einiger
Hersteller
– insbesondere auch solchen der Firma GAT – in Atem. Alle einschlägigen
Berichte
des
DUH
sind
dabei
mit
der
direkten
oder
indirekten
Verbraucherempfehlung verbunden, bei einer Nachrüstung tunlichst auf die
vergleichsweise teuren Produkte entweder der Automobilhersteller oder der
Anbieter HJS bzw. Twintec zurückzugreifen und von anderen Systemen, die
auch als „Billigsysteme“ abqualifiziert werden, die Finger zu lassen.
2. Inzwischen verdichten sich allerdings die Indizien, dass es dem DUH bei seiner
Campagne keineswegs um die Vermittlung neutraler Verbraucherinformationen,
sondern in erster Linie um finale und wettbewerbswidrige Aktivitäten zugunsten
hochpreisiger Systemanbieter geht. Abgesehen davon, dass die vom DUH
empfohlenen Hersteller HJS und Twintec dem DUH, wie man hört, auch mit
finanziellen Unterstützungen zur Seite stehen, ist Folgendes festzustellen:
a) Die vom DUH im Rahmen seiner Erstberichterstattung vom 13.08.2007,
durch die die gesamte Diskussion ausgelöst wurde, zitierten Gutachten bzw.
Vergleichstests
des
TÜV-Süd
wurden
ohne
Berücksichtigung
der
gesetzlichen Prüfungsvorschriften gemäß Anlage XXVI zu § 47 StVZO
erstellt und waren schon von daher unbrauchbar bzw. in keiner Weise
aussagefähig. Dies wurde mittlerweile sowohl vom TÜV-Süd als auch vom
Auftraggeber dieses Privatgutachtens, der Firma ATR, zugestanden bzw.
bestätigt (vgl. die beiden als Anlagen 1 und 2 beigefügten Pressemitteilungen
des TÜV-Süd und der Firma ATR).
b) Das vom DUH zitierte, nicht gesetzeskonform erstellte Privatgutachten des
TÜV-Süd war von Seiten des Auftraggebers, der Firma ATR, nur für interne
Zwecke und nicht zur Veröffentlichung bestimmt und ist nach ausdrücklicher
Erklärung von ATR (siehe Anlage
2) von dieser auch nicht an
außenstehende Dritte, vor allen Dingen auch nicht an den DUH,
weitergegeben worden. D.h. bei der vermeintlichen „Quelle“ des DUH
handelt es sich um bei ATR rechtswidrig „abhanden gekommene“
Geschäftsunterlagen.
c) Der Tag der Veröffentlichung der vermeintlichen Testergebnisse des TÜVSüd durch den DUH (13.08.2007) lag „zufällig (?!)“ in zeitlicher Hinsicht
kurz vor dem Beginn der Internationalen Automobilausstellung (IAA) in
Frankfurt. Bei der IAA handelt es sich nicht nur um die weltweit wichtigste
Fachmesse für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugzubehörteile, sondern
gleichzeitig auch um das größte Fachforum zur Verbreitung – negativer –
Firmen- und Produktinformationen.
d) Der Veröffentlichungstermin wurde im Übrigen so gewählt, dass das
Kraftfahrtbundesamt, das vom DUH ausdrücklich zum Widerruf der
Zulassungen für nicht hochpreisige Diesel-Partikelfiltersysteme aufgefordert
wird, Prüffahrzeuge zur Überprüfung jener Systeme nicht mehr rechtzeitig
vor der IAA beschaffen konnte und somit nicht rechtzeitig vor der IAA
Prüfungen durchführen konnte bzw. kann.
e) Im Übrigen hat der DUH im Rahmen seiner Berichterstattung über den Inhalt
der Überprüfungen des TÜV-Süd bemerkenswerterweise nicht erwähnt,
dass bei den Prüfungen der Diesel-Partikelfilter für das Prüfungsfahrzeug
Audi
A6
TDI
keiner
der
testgegenständlichen
Nachrüstfilter,
also
insbesondere auch der Audi Original-Nachrüstfilter und die Filter von HJS
und Twintec, die gesetzlichen Grenzwerte für NOx und HC + NOx erfüllt hat,
sondern nach jenem Test alle Filter die maßgeblichen Grenzwerte in nicht
unerheblichem Umfang überschritten haben. Der DUH muss sich deshalb
fragen lassen, warum er diesen Teil der Prüfungsergebnisse, der auch für die
Hochpreisanbieter
nicht
positiv
ausgefallen
Berichterstattung bewusst ausgeblendet hat.
ist,
im
Rahmen
seiner
3. Der mehr als dubiose Feldzug des DUH zugunsten der hochpreisigen
Produktanbieter wird indessen in Bezug auf Diesel-Partikelfilter der Firma GAT
auch in der Zukunft keinen Erfolg haben:
a) Alle von der Firma GAT vertriebenen GAT-EuroFilter entsprechen den
einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denjenigen der
Anlage XXVI zu § 47 Abs. 3 a) der StVZO. Alle GAT-Produkte haben die dort
geregelten aufwendigen Prüfungsverfahren nicht nur durchlaufen, sondern
vor allen Dingen alle Tests mit Erfolg bestanden und sind deshalb durch das
Kraftfahrtbundesamt (KBA) uneingeschränkt zum Vertrieb zugelassen
worden.
b) Entgegen den offensichtlichen Erwartungen des DUH war die Firma GAT in
der Lage, noch rechtzeitig vor Beginn der IAA ihre Produkte erneut auf der
Grundlage
der
gesetzlichen
Prüfungsvorschriften,
also
insbesondere
entsprechend den Regelungen der Anlage XXVI zu § 47 StVZO, durch ein
neutrales Prüfungsinstitut überprüfen zu lassen. Ablichtungen des gesamten
Prüfungsberichtes stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.
Die
erneute
unabhängige
Überprüfung
bestätigt,
dass
Diesel-
Partikelfiltersysteme der Firma GAT in jeder Hinsicht den gesetzlichen
Vorschriften entsprechen und es von daher keinen vernünftigen Grund
gibt, anstelle der GAT-Produkte auf diejenigen teurerer Produktanbieter
zurückzugreifen.
Gladbeck, den 10. September 2007
GAT Katalysatoren GmbH
- Geschäftsleitung gez. Christoph Amft
Artikel aus kfz-betrieb online
Autor: Andreas Wehner
Datum: 31.08.2007
Partikelfilter-Test: TÜV Süd gibt Erklärung ab
Veröffentlichung der Ergebnisse nicht autorisiert
Im Streit um die Wirksamkeit von Dieselpartikelfiltern hat sich jetzt auch
der TÜV Süd zu Wort gemeldet. Die Prüforganisation hatte den
umstrittenen Partikelfiltertest durchgeführt (»kfz-betrieb ONLINE«
berichtete) . Das Unternehmen wies darauf hin, dass es den
Produktvergleich nach Kundenspezifikationen vorgenommen habe. Der
Auftraggeber habe konkrete und detaillierte Vorgaben für die Testkriterien
und die Auswahl der Prüffahrzeuge gemacht, heißt es in einer
Pressemitteilung. Der Testbericht sei für den Auftraggeber erstellt und von
TÜV Süd nicht veröffentlicht worden.
"In den vergangenen Tagen wurden von verschiedenen Stellen mehrere Auszüge aus dem
Testbericht veröffentlicht", sagt Dr. Eckart von Westerholt, Geschäftsführer der TÜV Süd
Automotive GmbH. "Diese Veröffentlichungen waren von TÜV Süd Automotive nicht autorisiert
und stellen das Ergebnis des Produktvergleichs verkürzt, verallgemeinernd und damit zum Teil
missverständlich dar."
Durch die Nichterwähnung der zugrunde gelegten Prüfkriterien werde dabei der Eindruck erweckt,
TÜV Süd habe die Filtersysteme wie bei einer Zulassungsprüfung anhand der Anlage XXVI zu § 47
StVZO geprüft und sie im Anschluss an diese Prüfung für generell untauglich befunden. Dies sei
nicht der Fall.
Messung direkt am Fahrzeug
Auf Basis der konkreten Vorgaben des Auftraggebers seien die Filter an zwei Pkw getestet
worden, die repräsentativ für gebrauchte Dieselfahrzeuge auf deutschen Straßen seien. Die
Messung hätten die Tester auf einem Prüfstand direkt an den Fahrzeugen durchgeführt - anders
als nach Anlage XXVI zu § 47 StVZO, wo die Messung auf einem reinen Motorenprüfstand
vorgeschrieben ist, wie ein TÜV-Sprecher erklärte.
Bei den Abgasmessungen im Rahmen des Produktvergleichs wurden die Partikelgrenzwerte, die
zum Erreichen der Minderungsstufe PM 2 erforderlich sind, bei beiden Prüffahrzeugen mit zwei
der fünf getesteten Systeme nicht erreicht. "Daher ist es korrekt zu behaupten, dass die
gesetzlich geforderten Grenzwerte zur Erreichung der Partikelminderungsstufe PM 2 bei diesen
Fahrzeugen mit zwei der fünf getesteten Systeme nicht eingehalten wurden", sagte von
Westerholt.
Die Werte für die Partikelminderungsquote seien gemäß den Anforderungen des Auftraggebers in
einem im Vergleich zu einer Homologationsprüfung gemäß Anlage XXVI zu § 47 StVZO
vereinfachten Prüfablauf ermittelt worden. Im Rahmen des Produktvergleichs hätten die
Messungen ergeben, dass auch die gesetzlich vorgeschriebene Partikelminderung von mindestens
30 Prozent von zwei der fünf Systeme in Kombination mit den beiden Prüffahrzeugen nicht
erreicht worden sei. "Damit ist auch die Aussage richtig, dass im Rahmen des Produktvergleichs
auch die vorgeschriebene Partikelminderung mit den von uns getesteten Fahrzeugen nicht
erreicht wurde", erklärte der Geschäftsführer von TÜV Süd Automotive.
Vorschriftsmäßigkeit nicht in Abrede gestellt
Das Unternehmen weist in seiner Pressemitteilung darauf hin, dass alle fünf im Rahmen des
Produktvergleichs getesteten Nachrüst-Filter eine Zulassung gemäß Anlage XXVI zu § 47 StVZO
aufwiesen, die vom Kraftfahrt-Bundesamt ausgestellt sei. Der Produktvergleich stelle nicht die
grundsätzliche Vorschriftsmäßigkeit der getesteten Systeme in Abrede. Die Ergebnisse des
Vergleichs seien ausschließlich im Zusammenhang mit dem konkret vorgegebenen Testumfeld zu
sehen.
Weitere Links:
Zum Artikel: "TÜV-Dieselfiltertest: Der Streit spitzt sich zu" (URL:
http://www.kfzbetrieb.de/news/kb_beitrag_5566952.html)
31.08.2007