Anleitung zum Wissenschaftlichen Arbeiten

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Anleitung zum Wissenschaftlichen Arbeiten
Prof. Dr. Christian Huber
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht,
Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht
Anleitung zum
Wissenschaftlichen Arbeiten
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ...................................................................................................................................... 1
1) Formatierungsvorgaben ......................................................................................................... 3
2) Aufbau einer wissenschaftlichen Arbeit ................................................................................ 3
a) Deckblatt .................................................................................................................... 3
b) Inhaltsverzeichnis....................................................................................................... 4
c) Abkürzungsverzeichnis .............................................................................................. 5
d) Literaturverzeichnis.................................................................................................... 6
e) Rechtsprechungsverzeichnis (ggf. auch Tabellen- und Abbildungsverzeichnis)....... 8
f) untergliederte Ausarbeitung des Themas.................................................................... 9
g) ggf. Anhang................................................................................................................ 9
h) Versicherung des Bearbeiters..................................................................................... 9
3) Fußnoten .............................................................................................................................. 10
4) Normzitate............................................................................................................................ 13
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Vorwort
Vorwort
Eine gelungene wissenschaftliche Arbeit zeichnet sich nicht nur durch eine inhaltlich ansprechende und fachlich korrekte Themenaufbereitung aus, sondern muss auch in formaler Gestaltung, Aufbau, Art der Vorgehensweise bzw. Darstellung wissenschaftlichen Standards genügen. Ebenso wird die Qualität Ihrer Arbeit durch entsprechende Sorgfalt bei der Manuskripterstellung bzw. dem daraus (nicht) erkennbaren Bemühen um sprachliche Korrektheit (Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung) und Präzision (Ausdruck, Fachsprache) beeinflusst.
Die vorliegende Anleitung soll Ihnen bei der Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit helfen
und einige insoweit zu beachtende Grundregeln, vor allem aber die hier am Lehrstuhl für juristische Arbeiten zu beherzigenden Besonderheiten vermitteln. Sie ergänzt bzw. präzisiert damit
die von Ihnen grundsätzlich zu beachtende ausführliche Anleitung zur Erstellung einer Diplomarbeit der wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsausschüsse (FB 8), die Sie auf den
dort angebotenen Internet-Seiten unter der Rubrik „Seminare“ finden, und ist gegenüber dieser
vorrangig zu beachten.
Sollten sich insoweit trotz aller Bemühungen um Vollständigkeit und Klarheit spezielle Fragen
nicht anhand der vorstehenden Anleitungen klären lassen, können Sie sich selbstverständlich
an Ihren betreuenden Wissenschaftlichen Mitarbeiter wenden.
Prof. Dr. Ch. Huber
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Formatierungsvorgaben/Aufbau
1. Formatierungsvorgaben
a) Schriftart:
Times New Roman
b) Schriftgröße:
12 pt; Ausnahmen: Überschriften (max. 14 pt) und Fußnoten (10 pt)
c) Formatierung:
Blocksatz mit oder ohne Silbentrennung
d) Zeilenabstand:
1,5-fach (Fußnoten 1-fach)
e) Korrekturrand:
am rechten Blattrand jeweils 5 cm, im Übrigen WordStandardeinstellung
f) Umfang:
bitte den jeweiligen Prüfungsordnungen entnehmen
(i.d.R. Diplomarbeiten: 60-80 Seiten; Bachelorarbeiten: 30-50 Seiten)
2. Aufbau einer wissenschaftlichen Arbeit
•
Deckblatt
•
Inhaltsverzeichnis
•
Abkürzungsverzeichnis
•
Literaturverzeichnis
•
Rechtsprechungsverzeichnis (ggf. auch Tabellen-, Abbildungsverzeichnis und Internetverzeichnis)
•
Kernstück: Ausarbeitung des Themas
•
ggf. Anhang
•
Versicherung des Bearbeiters
a) Deckblatt
Angaben zum Thema, Bearbeiter, Betreuer und Hochschuleinrichtung (diese Angaben sollten
bei Bindung der Arbeit zusätzlich auf dem Einbanddeckel gedruckt stehen)
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Inhaltsverzeichnis
b) Inhaltsverzeichnis
) Gliederung
Zur formalen Untergliederung Ihrer inhaltlichen Ausarbeitung können Sie entweder eine numerische oder eine alphanumerische Gliederung verwenden.
Beachten Sie: Für jede Gliederungsebene müssen mindestens zwei Gliederungspunkte vorliegen (kein 1. ohne 2. bzw. kein A ohne B)!
Numerische Ordnung
Alphanumerische Ordnung
1
1.1
1.2
1.2.1
1.2.2
1.2.2.1
1.2.2.2
2
A.
I.
1.
a)
)
)
b)
2.
II.
B.
Teile
Kapitel
(weiteres) Kapitel
Abschnitt
(weiterer) Abschnitt
Unterabschnitt
(weiterer) Unterabschnitt
Teile
(Lateinische Großbuchstaben)
(Römische Zahlen)
(Arabische Zahlen)
(Lateinische Kleinbuchstaben)
(Griechische Kleinbuchstaben)
(Griechische Kleinbuchstaben)
(Lateinische Kleinbuchstaben)
(Arabische Zahlen)
(Römische Zahlen)
(Lateinische Großbuchstaben)
) Seitennummerierung
Kernstück:
Nummerierung mit arabischen Ziffern (1, 2, 3,…).
Alle anderen Seiten: Durchnummerierung mit römischen Ziffern (I, II, III,…) und zwar
beginnend mit der „II“ auf dem Inhaltsverzeichnis, da das Deckblatt
die nicht sichtbare „I“ trägt (die „I“ wird also nicht auf dem Deckblatt
vermerkt!)
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Inhaltsverzeichnis
Beispiel zur Seitennummerierung:
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis................................................................................................................II
Abkürzungsverzeichnis..................................................................................................... IV
Literaturverzeichnis.........................................................................................................VII
Rechtsprechungsverzeichnis .................................................................................................
Einleitung ...............................................................................................................................1
A. Erster Teil ..........................................................................................................................2
B. …
…
F. Fazit..................................................................................................................................75
Anhang ....................................................................................................................................
Versicherung...........................................................................................................................
c) Abkürzungsverzeichnis
Auflistung aller benutzten Abkürzungen, auch von Zeitschriften und Kommentaren
Hilfreich ist insoweit das umfassende und am Lehrstuhl vorhandene Werk von Kirchner/Butz,
Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 5. Aufl. 2003, Verlag De Gruyter Recht, Berlin.
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Literaturverzeichnis
d) Literaturverzeichnis
•
Auflistung aller verwendeten Monografien, Dissertationen, Lehrbücher, Kommentare,
Handbücher, Sammelwerke, Festschriftenbeiträge, Aufsätze und Entscheidungsanmerkungen.
• Das Literaturverzeichnis ist nach Autorennachnamen alphabetisch zu ordnen. Akademische Titel sind hierbei nicht zu nennen. Eine Untergliederung in Werkkategorien
(Kommentare, Aufsätze etc.) ist nicht vorzunehmen.
•
In diesem Verzeichnis sind die folgenden Angaben zu machen:
Ø
Vollständiger Autorenname (ggfs. Herausgebername)
Ø
Titel des Beitrags/Werks, ggf. Band
Ø
Auflage und Jahr
Ø Verlag und Verlagsort (nicht bei Zeitschriften und Entscheidungsanmerkungen)
Ist eine Angabe nicht verfügbar, so muss dies kenntlich gemacht werden. Ein Zeitungsartikel, der keinen Hinweis auf den Autor enthält, wird beispielsweise „O.V.,
Titel…“ zitiert, wobei „O.V.“ für „ohne Verfasserangabe“ steht, eine nicht verfügbare Angabe des Erscheinungsortes wird durch „o.O.“ (ohne Ortsangabe) ersetzt.
Verlage werden ohne Nennung von Rechtsformzusätzen (OHG, KG, GmbH) aufgeführt.
•
Es ist mit den neuesten Auflagen (zu recherchieren auf der Homepage des jeweiligen
Verlages) zu arbeiten! Sollte nur eine 1. Auflage veröffentlicht worden sein, unterbleibt
eine Angabe der Auflage. Die Staudinger-Kommentierungen werden seit 1993 nicht
mehr nach Auflage, sondern als (Neu-)Bearbeitung mit Jahresangabe zitiert.
•
Jeder Literaturfundstelle ist jeweils noch am Ende in Klammern anzufügen, wie diese
in der Fußnote zitiert wurde. Bei Kommentaren besteht die Besonderheit, dass der
konkrete Bearbeiter nur in der Fußnote genannt wird, im Literaturverzeichnis hingegen
schlicht als „Bearbeiter“ benannt wird.
•
Auf der folgenden Seite finden Sie Beispiele für das Literaturverzeichnis.
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Literaturverzeichnis
Zeitschriftenaufsätze:
Huber, Christian, Fiktive Kfz-Sachschadensabrechnung de luxe? – Die DEKRAEntscheidung, MDR 2003, 1205 (zit.: Ch. Huber in MDR 2003, 1205)
Monografien/Lehrbücher/Dissertationen:
Huber, Christian, Fragen der Schadensberechnung, 2. Aufl. 1995, Verlag Manz,
Wien (zit.: Ch. Huber, Fragen der Schadenberechnung, S.)
Kommentare/Handbücher:
Bei „Klassikern“ (z.B. Palandt, Münchener Kommentar, Soergel, Erman):
Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 67. Auflage, Verlag C.H. Beck, München 2008
(zit.: Palandt/Bearbeiter § Rn.)
Bei allen anderen:
Roth, Günter H./Altmeppen, Holger, Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), Kommentar, 4. Aufl. 2003, Verlag C.H. Beck, München (Roth/Altmeppen/Bearbeiter § Rn.)
Sammelwerk-/Festschriftenbeiträge:
Baur, Jürgen F., Kartellrecht und Politik, in: Festschrift für Bernhard Großfeld zum
65. Geburtstag, hrsg. v. Ulrich Hübner und Werner F. Ebke, 1999, Verlag Recht
und Wirtschaft, Heidelberg, S. 73 (zit.: Baur in FS Großfeld, S.)
Anmerkungen zu Entscheidungen:
Ch. Huber, Anmerkung zu OLG München 30.05.1995, 24 W 152/94, NZV 1997,
377 (zit.: OLG München NZV 1997, 377 (Ch. Huber))
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Literaturverzeichnis/Rechtsprechungsverzeichnis
Internetquellen:
Grundsätzlich sollten Internetfundstellen aus Gründen der Schnelllebigkeit und
Veränderlichkeit nur ausnahmsweise zitiert werden, also insbesondere dann, wenn
die Quelle nicht in gedruckter Form verfügbar ist.
Deutscher Richterbund, Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts, URL:
http://www.drb.de (Stand: 18.12.2006)
e) Rechtsprechungsverzeichnis
•
Auflistung aller zitierten Gerichtsentscheidungen, chronologisch nach Instanz und Datum (höhere Gerichte zuerst, innerhalb gleicher Gerichte nach Datum, dabei aktuelle
Rechtsprechung zuerst)
•
das KG entspricht einem OLG
•
nach Möglichkeit allerneueste Rechtsprechung verwenden
•
Reihenfolge bei mehreren Quellen:
1. BGHZ-Fundstellen
2. NJW- oder NJW-RR-Fundstellen
3. Alle weiteren Fundstellen (Reihenfolge hier egal)
•
Zitierweise: Seitenangabe bezieht sich auf die erste Seite der Entscheidung (hier wird
die zitierte Seite selbst nicht mehr genannt!)
BGH 9.11.1993, VI ZR 62/93, NJW 1994, 234
OLG Hamm Datum, Az, Fundstelle
LG Düsseldorf Datum, Az, Fundstelle
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Kernstück/Anhang/Versicherung
f) Kernstück: Ausarbeitung des Themas
a) Einleitung: Kurze Darstellung des Themas sowie des diesem zugrunde liegenden
Problems und Hintergrundes, um den Leser möglichst klar in die Materie einzuführen
b) Hauptteil: nachvollziehbare Aufbereitung des Themas, ggf. Zwischenergebnisse darstellen, aktuelle Beispiele nennen nach abstrakten Ausführungen und Fachbegriffen,
Vermeidung von Wiederholungen und abschweifenden Ausführungen!
c) Fazit: Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse und Darstellung etwaiger
Ausblicke/Entwicklungen
Hinweise: Machen Sie sinnvolle Absätze nach Gedankenschritten!
g) Anhang
In den Anhang gehören z.B. nicht gängige Gesetze und Verordnungen, EU-Richtlinien, Tarifverträge etc.
h) Versicherung
Der Verfasser der Arbeit muss versichern, dass er die Arbeit selbständig und ohne Benutzung
anderer
als
der
angegebenen
Hilfsmittel
angefertigt
hat.
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Fußnoten
3. Fußnoten
•
Für wörtliche oder sinngemäße Zitate ist in der Fußnote zwingend eine Quellenangabe
erforderlich. Wörtliche Zitate sind nur zu verwenden, wenn es wirklich auf den genauen
Wortlaut ankommt. Sie sind dann in Anführungsstriche zu setzen.
•
Eine Fußnote wird im Fließtext am Ende des (Halb-)Satzes hinter dem Syntaxzeichen
(Punkt, Komma) oder unmittelbar an einem erläuterungsbedürftigen Begriff oder unmittelbar an einem ausdrücklich benannten Gericht/Autorennamen angebracht und
muss mit der entsprechenden Fundstellenangabe in der Fußzeile derselben Seite aufgeführt sein. Eine Fußnote sollte möglichst nur für ein bis drei vorstehende Sätze als Belegnachweis dienen. Alle Fußnoten sind durchgängig zu nummerieren.
•
Jede Fußnote beginnt stets mit einem Großbuchstaben und endet stets mit einem Punkt.
Zwischen mehreren Fundstellenangaben innerhalb der Fußnote ist jeweils ein Semikolon zu setzen, dem ein Leerzeichen folgt.
•
Soll in zwei unmittelbar aufeinander folgenden Fußnoten aus derselben Quelle zitiert
werden (z. B. aus einem Aufsatz), muss diese kein zweites Mal ausführlich genannt
werden, sondern es reicht, wenn stellvertretend ein die weitgehende Übereinstimmung
zum Ausdruck bringendes „a.a.O.“ in der Fußnote erscheint, ergänzt um die sich ggf.
unterscheidenden Fundstellenbestandteile, etwa eine andere Seitenzahl. Wenn die zu zitierende Fundstelle mit der zuvor zitierten in allen Bestandteilen identisch ist, also auch
die Seitenzahl dieselbe ist, wird stellvertretend für die ausführliche Zitierung in der
Fußnote das die Identität zum Ausdruck bringende Wort „ebenda“ verwendet.
•
Als Beleg für eine herrschende Meinung (h.M.) oder ständige oder jüngere Rechtsprechung reicht die Angabe nur einer Fundstelle nicht aus: hier sind zwei bis drei verschiedene Fundstellen für eine h.M. bzw. Urteile für eine Rechtsprechungslinie erforderlich.
Als herrschende Meinung wird eine Meinung bezeichnet, die sowohl von der überwiegenden Zahl der Gerichte als auch von der überwiegenden Zahl der Lehre getragen
wird.
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Fußnoten
Als herrschende Lehre (h.L.) wird die überwiegend in der Lehre vertretene Ansicht bezeichnet, während als Mindermeinung (MM) nur die von einer Minderheit in Lehre oder Rechtsprechung vertretene Ansicht bezeichnet wird. Eine gegenteilige Ansicht wird
„a.A.“ (andere Ansicht) abgekürzt.
•
Der Zusatz „vgl.“ ist nur voranzustellen, wenn eine Fundstellenzitierung für eine von
Ihnen in der Diplomarbeit getroffene Aussage nicht ohne zusätzliche gedankliche
Transferleistung des Lesers verständlich/nachvollziehbar wäre oder wenn Sie trotz
sorgfältiger Recherche nicht unmittelbar auf eine zentrale Fundstelle zugreifen und sich
dann ausnahmsweise nur dadurch behelfen können, dass Sie eine Ihnen vorliegende
Fundstelle zitieren, die ihrerseits die eigentlich gemeinte Fundstelle zitiert (sog. „mittelbares Zitat“ möglichst zu vermeiden!).
•
Rechtsprechungsnachweise dürfen nur durch Rechtsprechungsfundstellen belegt werden, nicht durch Kommentar- oder Buchfundstellen.
•
Wenn mehrmals das gleiche Gericht mit unterschiedlichen Fundstellen zitiert wird,
dann wird das Gericht nur einmal am Anfang der Fn. genannt, danach dann nur noch
die anderen Fundstellen ohne Angabe dieses Gerichts.
•
Wenn Urteil auf Fachzeitschrift zitiert wurde, dann ist Zitierung aus BeckRS überflüssig.
•
Zitierreihenfolge: Entscheidungen, Anmerkungen zu Entscheidungen, Aufsätze
•
Unveröffentlichte Entscheidungen müssen mit Gericht, Datum und Geschäftszahl (Az.)
angegeben werden.
•
Vermeiden Sie beim längeren Zitieren aus derselben Quelle die wiederholte Angabe
dieser Fundstelle in den Fußnoten. Hier reicht die einmalige Nennung der Quelle am
Ende der Ausführungen (d.h. eine Fn. sollte maximal 2mal hintereinander exakt ein und
dieselbe Fundstelle wiedergeben).
•
Der Nachname (Vorname nur bei häufigen Namen mit Initialen, z.B. Ch. Huber) des
konkret zitierten Verfassers ist kursiv hervorzuheben. Mitverfasser sind durch Schrägstrich zu verbinden (z.B. Koller/Roth/Morck).
•
Im Folgenden finden Sie Beispiele für das Zitieren in Fußnoten. Bitte beachten Sie,
dass die genaue Zitierweise abhängig von der zitierten Quelle ist.
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Fußnoten
Bei zwei angegebenen Seitenzahlen bezieht sich die erste Zahl auf die Anfangsseite und
die zweite auf die zitierte Seite. Wenn sich das Zitat auf der Anfangsseite befindet, so
wird diese Seite nur einmal zitiert. Erstreckt sich das Zitat über zwei Seiten, so wird an
die zitierte Seite ein „f.“ angehängt, erstreckt es sich über mehr als zwei Seiten, so wird
ein „ff.“ angehängt.
Zitieren aus Zeitschriften:
Ch. Huber, MDR 2003, 1205, 1207.
Zitieren aus Kommentaren:
Palandt/Heinrichs, § 138 Rn. 2.
Zitieren aus Handbüchern:
Wussow/Baur, Kap. 2 Rn. 161.
Zitieren aus Sammelwerken:
Baur, in: Hübner/Ebke (Hrsg.), S. 73 , 75.
Zitieren aus Festschriften:
Lorenz, in: FS Deutsch, S. 251, 261 f..
Zitieren aus Büchern/Monografien/Dissertationen nach Randnummern oder
Seiten:
Brox, Rn. 832.
Ch. Huber, § 2 Rn. 48.
Unholtz, S. 125 ff..
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Fußnoten
Wenn Sie vom gleichen Autor mehrere Werke in Ihrer Arbeit zitieren, so ist zur
Unterscheidung ein prägnanter Kurztitel hinzuzufügen, z.B.:
Ch. Huber, Schadensersatzrecht, S. 280.
Ch. Huber, Schadensberechnung, S. 560.
Zitieren von Rechtsprechungsentscheidungen und Anmerkungen:
BGH NJW 2003, 426, 428.
BGH NJW 2003, 426, 428 (Ch. Huber)
Zitieren von Internetquellen (nur ausnahmsweise)
Deutscher Richterbund, Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts, URL:
http://www.drb.de (Stand: 18.12.2006).
Zitieren aus Bundestagsdrucksachen:
Eine Aufnahme in das voranzustellende Literatur- oder Quellenverzeichnis erfolgt
nicht, d. h. eine Zitierung erfolgt nur in den Fußnoten, z.B.:
BT-Drucks. 14/8017, S. 3.
4. Normzitate
Normen werden immer nur im Text, nicht in der Fußnote zitiert. Sie sind mit einschlägiger
Gesetzesbezeichnung im Text präzise mit Absatz und Satz (und ggf. Halbsatz (HS), Variante
(Var.) bzw. Alternative (Alt.) oder Nr. bzw. lit.) zu zitieren, z.B.:
Entweder § 433 I 1 BGB
oder
§ 433 Abs. 1 S.1 BGB
§ 437 Nr. 1 BGB
§ 438 I Nr. 1 a BGB
§ 305b BGB
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Fußnoten
§ 439 I 1. Alt. BGB
§§ 433 ff. (Bezugnahme auf mehrere folgende Normen)
§§
280
f.
(Bezugnahme
auf
die
nächste
folgende
Norm)
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Fußnoten/Normzitate
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