Anleitung zum Wissenschaftlichen Arbeiten
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Anleitung zum Wissenschaftlichen Arbeiten
Prof. Dr. Christian Huber Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht Anleitung zum Wissenschaftlichen Arbeiten Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort ...................................................................................................................................... 1 1) Formatierungsvorgaben ......................................................................................................... 3 2) Aufbau einer wissenschaftlichen Arbeit ................................................................................ 3 a) Deckblatt .................................................................................................................... 3 b) Inhaltsverzeichnis....................................................................................................... 4 c) Abkürzungsverzeichnis .............................................................................................. 5 d) Literaturverzeichnis.................................................................................................... 6 e) Rechtsprechungsverzeichnis (ggf. auch Tabellen- und Abbildungsverzeichnis)....... 8 f) untergliederte Ausarbeitung des Themas.................................................................... 9 g) ggf. Anhang................................................................................................................ 9 h) Versicherung des Bearbeiters..................................................................................... 9 3) Fußnoten .............................................................................................................................. 10 4) Normzitate............................................................................................................................ 13 Seite 2 Vorwort Vorwort Eine gelungene wissenschaftliche Arbeit zeichnet sich nicht nur durch eine inhaltlich ansprechende und fachlich korrekte Themenaufbereitung aus, sondern muss auch in formaler Gestaltung, Aufbau, Art der Vorgehensweise bzw. Darstellung wissenschaftlichen Standards genügen. Ebenso wird die Qualität Ihrer Arbeit durch entsprechende Sorgfalt bei der Manuskripterstellung bzw. dem daraus (nicht) erkennbaren Bemühen um sprachliche Korrektheit (Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung) und Präzision (Ausdruck, Fachsprache) beeinflusst. Die vorliegende Anleitung soll Ihnen bei der Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit helfen und einige insoweit zu beachtende Grundregeln, vor allem aber die hier am Lehrstuhl für juristische Arbeiten zu beherzigenden Besonderheiten vermitteln. Sie ergänzt bzw. präzisiert damit die von Ihnen grundsätzlich zu beachtende ausführliche Anleitung zur Erstellung einer Diplomarbeit der wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsausschüsse (FB 8), die Sie auf den dort angebotenen Internet-Seiten unter der Rubrik „Seminare“ finden, und ist gegenüber dieser vorrangig zu beachten. Sollten sich insoweit trotz aller Bemühungen um Vollständigkeit und Klarheit spezielle Fragen nicht anhand der vorstehenden Anleitungen klären lassen, können Sie sich selbstverständlich an Ihren betreuenden Wissenschaftlichen Mitarbeiter wenden. Prof. Dr. Ch. Huber Seite 3 Formatierungsvorgaben/Aufbau 1. Formatierungsvorgaben a) Schriftart: Times New Roman b) Schriftgröße: 12 pt; Ausnahmen: Überschriften (max. 14 pt) und Fußnoten (10 pt) c) Formatierung: Blocksatz mit oder ohne Silbentrennung d) Zeilenabstand: 1,5-fach (Fußnoten 1-fach) e) Korrekturrand: am rechten Blattrand jeweils 5 cm, im Übrigen WordStandardeinstellung f) Umfang: bitte den jeweiligen Prüfungsordnungen entnehmen (i.d.R. Diplomarbeiten: 60-80 Seiten; Bachelorarbeiten: 30-50 Seiten) 2. Aufbau einer wissenschaftlichen Arbeit • Deckblatt • Inhaltsverzeichnis • Abkürzungsverzeichnis • Literaturverzeichnis • Rechtsprechungsverzeichnis (ggf. auch Tabellen-, Abbildungsverzeichnis und Internetverzeichnis) • Kernstück: Ausarbeitung des Themas • ggf. Anhang • Versicherung des Bearbeiters a) Deckblatt Angaben zum Thema, Bearbeiter, Betreuer und Hochschuleinrichtung (diese Angaben sollten bei Bindung der Arbeit zusätzlich auf dem Einbanddeckel gedruckt stehen) Seite 4 Inhaltsverzeichnis b) Inhaltsverzeichnis ) Gliederung Zur formalen Untergliederung Ihrer inhaltlichen Ausarbeitung können Sie entweder eine numerische oder eine alphanumerische Gliederung verwenden. Beachten Sie: Für jede Gliederungsebene müssen mindestens zwei Gliederungspunkte vorliegen (kein 1. ohne 2. bzw. kein A ohne B)! Numerische Ordnung Alphanumerische Ordnung 1 1.1 1.2 1.2.1 1.2.2 1.2.2.1 1.2.2.2 2 A. I. 1. a) ) ) b) 2. II. B. Teile Kapitel (weiteres) Kapitel Abschnitt (weiterer) Abschnitt Unterabschnitt (weiterer) Unterabschnitt Teile (Lateinische Großbuchstaben) (Römische Zahlen) (Arabische Zahlen) (Lateinische Kleinbuchstaben) (Griechische Kleinbuchstaben) (Griechische Kleinbuchstaben) (Lateinische Kleinbuchstaben) (Arabische Zahlen) (Römische Zahlen) (Lateinische Großbuchstaben) ) Seitennummerierung Kernstück: Nummerierung mit arabischen Ziffern (1, 2, 3,…). Alle anderen Seiten: Durchnummerierung mit römischen Ziffern (I, II, III,…) und zwar beginnend mit der „II“ auf dem Inhaltsverzeichnis, da das Deckblatt die nicht sichtbare „I“ trägt (die „I“ wird also nicht auf dem Deckblatt vermerkt!) Seite 5 Inhaltsverzeichnis Beispiel zur Seitennummerierung: Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis................................................................................................................II Abkürzungsverzeichnis..................................................................................................... IV Literaturverzeichnis.........................................................................................................VII Rechtsprechungsverzeichnis ................................................................................................. Einleitung ...............................................................................................................................1 A. Erster Teil ..........................................................................................................................2 B. … … F. Fazit..................................................................................................................................75 Anhang .................................................................................................................................... Versicherung........................................................................................................................... c) Abkürzungsverzeichnis Auflistung aller benutzten Abkürzungen, auch von Zeitschriften und Kommentaren Hilfreich ist insoweit das umfassende und am Lehrstuhl vorhandene Werk von Kirchner/Butz, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 5. Aufl. 2003, Verlag De Gruyter Recht, Berlin. Seite 6 Literaturverzeichnis d) Literaturverzeichnis • Auflistung aller verwendeten Monografien, Dissertationen, Lehrbücher, Kommentare, Handbücher, Sammelwerke, Festschriftenbeiträge, Aufsätze und Entscheidungsanmerkungen. • Das Literaturverzeichnis ist nach Autorennachnamen alphabetisch zu ordnen. Akademische Titel sind hierbei nicht zu nennen. Eine Untergliederung in Werkkategorien (Kommentare, Aufsätze etc.) ist nicht vorzunehmen. • In diesem Verzeichnis sind die folgenden Angaben zu machen: Ø Vollständiger Autorenname (ggfs. Herausgebername) Ø Titel des Beitrags/Werks, ggf. Band Ø Auflage und Jahr Ø Verlag und Verlagsort (nicht bei Zeitschriften und Entscheidungsanmerkungen) Ist eine Angabe nicht verfügbar, so muss dies kenntlich gemacht werden. Ein Zeitungsartikel, der keinen Hinweis auf den Autor enthält, wird beispielsweise „O.V., Titel…“ zitiert, wobei „O.V.“ für „ohne Verfasserangabe“ steht, eine nicht verfügbare Angabe des Erscheinungsortes wird durch „o.O.“ (ohne Ortsangabe) ersetzt. Verlage werden ohne Nennung von Rechtsformzusätzen (OHG, KG, GmbH) aufgeführt. • Es ist mit den neuesten Auflagen (zu recherchieren auf der Homepage des jeweiligen Verlages) zu arbeiten! Sollte nur eine 1. Auflage veröffentlicht worden sein, unterbleibt eine Angabe der Auflage. Die Staudinger-Kommentierungen werden seit 1993 nicht mehr nach Auflage, sondern als (Neu-)Bearbeitung mit Jahresangabe zitiert. • Jeder Literaturfundstelle ist jeweils noch am Ende in Klammern anzufügen, wie diese in der Fußnote zitiert wurde. Bei Kommentaren besteht die Besonderheit, dass der konkrete Bearbeiter nur in der Fußnote genannt wird, im Literaturverzeichnis hingegen schlicht als „Bearbeiter“ benannt wird. • Auf der folgenden Seite finden Sie Beispiele für das Literaturverzeichnis. Seite 7 Literaturverzeichnis Zeitschriftenaufsätze: Huber, Christian, Fiktive Kfz-Sachschadensabrechnung de luxe? – Die DEKRAEntscheidung, MDR 2003, 1205 (zit.: Ch. Huber in MDR 2003, 1205) Monografien/Lehrbücher/Dissertationen: Huber, Christian, Fragen der Schadensberechnung, 2. Aufl. 1995, Verlag Manz, Wien (zit.: Ch. Huber, Fragen der Schadenberechnung, S.) Kommentare/Handbücher: Bei „Klassikern“ (z.B. Palandt, Münchener Kommentar, Soergel, Erman): Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 67. Auflage, Verlag C.H. Beck, München 2008 (zit.: Palandt/Bearbeiter § Rn.) Bei allen anderen: Roth, Günter H./Altmeppen, Holger, Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), Kommentar, 4. Aufl. 2003, Verlag C.H. Beck, München (Roth/Altmeppen/Bearbeiter § Rn.) Sammelwerk-/Festschriftenbeiträge: Baur, Jürgen F., Kartellrecht und Politik, in: Festschrift für Bernhard Großfeld zum 65. Geburtstag, hrsg. v. Ulrich Hübner und Werner F. Ebke, 1999, Verlag Recht und Wirtschaft, Heidelberg, S. 73 (zit.: Baur in FS Großfeld, S.) Anmerkungen zu Entscheidungen: Ch. Huber, Anmerkung zu OLG München 30.05.1995, 24 W 152/94, NZV 1997, 377 (zit.: OLG München NZV 1997, 377 (Ch. Huber)) Seite 8 Literaturverzeichnis/Rechtsprechungsverzeichnis Internetquellen: Grundsätzlich sollten Internetfundstellen aus Gründen der Schnelllebigkeit und Veränderlichkeit nur ausnahmsweise zitiert werden, also insbesondere dann, wenn die Quelle nicht in gedruckter Form verfügbar ist. Deutscher Richterbund, Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts, URL: http://www.drb.de (Stand: 18.12.2006) e) Rechtsprechungsverzeichnis • Auflistung aller zitierten Gerichtsentscheidungen, chronologisch nach Instanz und Datum (höhere Gerichte zuerst, innerhalb gleicher Gerichte nach Datum, dabei aktuelle Rechtsprechung zuerst) • das KG entspricht einem OLG • nach Möglichkeit allerneueste Rechtsprechung verwenden • Reihenfolge bei mehreren Quellen: 1. BGHZ-Fundstellen 2. NJW- oder NJW-RR-Fundstellen 3. Alle weiteren Fundstellen (Reihenfolge hier egal) • Zitierweise: Seitenangabe bezieht sich auf die erste Seite der Entscheidung (hier wird die zitierte Seite selbst nicht mehr genannt!) BGH 9.11.1993, VI ZR 62/93, NJW 1994, 234 OLG Hamm Datum, Az, Fundstelle LG Düsseldorf Datum, Az, Fundstelle Seite 9 Kernstück/Anhang/Versicherung f) Kernstück: Ausarbeitung des Themas a) Einleitung: Kurze Darstellung des Themas sowie des diesem zugrunde liegenden Problems und Hintergrundes, um den Leser möglichst klar in die Materie einzuführen b) Hauptteil: nachvollziehbare Aufbereitung des Themas, ggf. Zwischenergebnisse darstellen, aktuelle Beispiele nennen nach abstrakten Ausführungen und Fachbegriffen, Vermeidung von Wiederholungen und abschweifenden Ausführungen! c) Fazit: Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse und Darstellung etwaiger Ausblicke/Entwicklungen Hinweise: Machen Sie sinnvolle Absätze nach Gedankenschritten! g) Anhang In den Anhang gehören z.B. nicht gängige Gesetze und Verordnungen, EU-Richtlinien, Tarifverträge etc. h) Versicherung Der Verfasser der Arbeit muss versichern, dass er die Arbeit selbständig und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt hat. Seite 10 Fußnoten 3. Fußnoten • Für wörtliche oder sinngemäße Zitate ist in der Fußnote zwingend eine Quellenangabe erforderlich. Wörtliche Zitate sind nur zu verwenden, wenn es wirklich auf den genauen Wortlaut ankommt. Sie sind dann in Anführungsstriche zu setzen. • Eine Fußnote wird im Fließtext am Ende des (Halb-)Satzes hinter dem Syntaxzeichen (Punkt, Komma) oder unmittelbar an einem erläuterungsbedürftigen Begriff oder unmittelbar an einem ausdrücklich benannten Gericht/Autorennamen angebracht und muss mit der entsprechenden Fundstellenangabe in der Fußzeile derselben Seite aufgeführt sein. Eine Fußnote sollte möglichst nur für ein bis drei vorstehende Sätze als Belegnachweis dienen. Alle Fußnoten sind durchgängig zu nummerieren. • Jede Fußnote beginnt stets mit einem Großbuchstaben und endet stets mit einem Punkt. Zwischen mehreren Fundstellenangaben innerhalb der Fußnote ist jeweils ein Semikolon zu setzen, dem ein Leerzeichen folgt. • Soll in zwei unmittelbar aufeinander folgenden Fußnoten aus derselben Quelle zitiert werden (z. B. aus einem Aufsatz), muss diese kein zweites Mal ausführlich genannt werden, sondern es reicht, wenn stellvertretend ein die weitgehende Übereinstimmung zum Ausdruck bringendes „a.a.O.“ in der Fußnote erscheint, ergänzt um die sich ggf. unterscheidenden Fundstellenbestandteile, etwa eine andere Seitenzahl. Wenn die zu zitierende Fundstelle mit der zuvor zitierten in allen Bestandteilen identisch ist, also auch die Seitenzahl dieselbe ist, wird stellvertretend für die ausführliche Zitierung in der Fußnote das die Identität zum Ausdruck bringende Wort „ebenda“ verwendet. • Als Beleg für eine herrschende Meinung (h.M.) oder ständige oder jüngere Rechtsprechung reicht die Angabe nur einer Fundstelle nicht aus: hier sind zwei bis drei verschiedene Fundstellen für eine h.M. bzw. Urteile für eine Rechtsprechungslinie erforderlich. Als herrschende Meinung wird eine Meinung bezeichnet, die sowohl von der überwiegenden Zahl der Gerichte als auch von der überwiegenden Zahl der Lehre getragen wird. Seite 11 Fußnoten Als herrschende Lehre (h.L.) wird die überwiegend in der Lehre vertretene Ansicht bezeichnet, während als Mindermeinung (MM) nur die von einer Minderheit in Lehre oder Rechtsprechung vertretene Ansicht bezeichnet wird. Eine gegenteilige Ansicht wird „a.A.“ (andere Ansicht) abgekürzt. • Der Zusatz „vgl.“ ist nur voranzustellen, wenn eine Fundstellenzitierung für eine von Ihnen in der Diplomarbeit getroffene Aussage nicht ohne zusätzliche gedankliche Transferleistung des Lesers verständlich/nachvollziehbar wäre oder wenn Sie trotz sorgfältiger Recherche nicht unmittelbar auf eine zentrale Fundstelle zugreifen und sich dann ausnahmsweise nur dadurch behelfen können, dass Sie eine Ihnen vorliegende Fundstelle zitieren, die ihrerseits die eigentlich gemeinte Fundstelle zitiert (sog. „mittelbares Zitat“ möglichst zu vermeiden!). • Rechtsprechungsnachweise dürfen nur durch Rechtsprechungsfundstellen belegt werden, nicht durch Kommentar- oder Buchfundstellen. • Wenn mehrmals das gleiche Gericht mit unterschiedlichen Fundstellen zitiert wird, dann wird das Gericht nur einmal am Anfang der Fn. genannt, danach dann nur noch die anderen Fundstellen ohne Angabe dieses Gerichts. • Wenn Urteil auf Fachzeitschrift zitiert wurde, dann ist Zitierung aus BeckRS überflüssig. • Zitierreihenfolge: Entscheidungen, Anmerkungen zu Entscheidungen, Aufsätze • Unveröffentlichte Entscheidungen müssen mit Gericht, Datum und Geschäftszahl (Az.) angegeben werden. • Vermeiden Sie beim längeren Zitieren aus derselben Quelle die wiederholte Angabe dieser Fundstelle in den Fußnoten. Hier reicht die einmalige Nennung der Quelle am Ende der Ausführungen (d.h. eine Fn. sollte maximal 2mal hintereinander exakt ein und dieselbe Fundstelle wiedergeben). • Der Nachname (Vorname nur bei häufigen Namen mit Initialen, z.B. Ch. Huber) des konkret zitierten Verfassers ist kursiv hervorzuheben. Mitverfasser sind durch Schrägstrich zu verbinden (z.B. Koller/Roth/Morck). • Im Folgenden finden Sie Beispiele für das Zitieren in Fußnoten. Bitte beachten Sie, dass die genaue Zitierweise abhängig von der zitierten Quelle ist. Seite 12 Fußnoten Bei zwei angegebenen Seitenzahlen bezieht sich die erste Zahl auf die Anfangsseite und die zweite auf die zitierte Seite. Wenn sich das Zitat auf der Anfangsseite befindet, so wird diese Seite nur einmal zitiert. Erstreckt sich das Zitat über zwei Seiten, so wird an die zitierte Seite ein „f.“ angehängt, erstreckt es sich über mehr als zwei Seiten, so wird ein „ff.“ angehängt. Zitieren aus Zeitschriften: Ch. Huber, MDR 2003, 1205, 1207. Zitieren aus Kommentaren: Palandt/Heinrichs, § 138 Rn. 2. Zitieren aus Handbüchern: Wussow/Baur, Kap. 2 Rn. 161. Zitieren aus Sammelwerken: Baur, in: Hübner/Ebke (Hrsg.), S. 73 , 75. Zitieren aus Festschriften: Lorenz, in: FS Deutsch, S. 251, 261 f.. Zitieren aus Büchern/Monografien/Dissertationen nach Randnummern oder Seiten: Brox, Rn. 832. Ch. Huber, § 2 Rn. 48. Unholtz, S. 125 ff.. Seite 13 Fußnoten Wenn Sie vom gleichen Autor mehrere Werke in Ihrer Arbeit zitieren, so ist zur Unterscheidung ein prägnanter Kurztitel hinzuzufügen, z.B.: Ch. Huber, Schadensersatzrecht, S. 280. Ch. Huber, Schadensberechnung, S. 560. Zitieren von Rechtsprechungsentscheidungen und Anmerkungen: BGH NJW 2003, 426, 428. BGH NJW 2003, 426, 428 (Ch. Huber) Zitieren von Internetquellen (nur ausnahmsweise) Deutscher Richterbund, Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts, URL: http://www.drb.de (Stand: 18.12.2006). Zitieren aus Bundestagsdrucksachen: Eine Aufnahme in das voranzustellende Literatur- oder Quellenverzeichnis erfolgt nicht, d. h. eine Zitierung erfolgt nur in den Fußnoten, z.B.: BT-Drucks. 14/8017, S. 3. 4. Normzitate Normen werden immer nur im Text, nicht in der Fußnote zitiert. Sie sind mit einschlägiger Gesetzesbezeichnung im Text präzise mit Absatz und Satz (und ggf. Halbsatz (HS), Variante (Var.) bzw. Alternative (Alt.) oder Nr. bzw. lit.) zu zitieren, z.B.: Entweder § 433 I 1 BGB oder § 433 Abs. 1 S.1 BGB § 437 Nr. 1 BGB § 438 I Nr. 1 a BGB § 305b BGB Seite 14 Fußnoten § 439 I 1. Alt. BGB §§ 433 ff. (Bezugnahme auf mehrere folgende Normen) §§ 280 f. (Bezugnahme auf die nächste folgende Norm) Seite 15 Fußnoten/Normzitate Seite 16