Vortrag "Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung"
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Vortrag "Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung"
ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung – Dipl.-Ing. Hiltmann 11.11.2014 Seite 1 Der Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung entsprach nicht dem Geltungsbereich der Sicherheitskennzeichnungsrichtlinie (92/58 EWG). (damit galt auch die ASR A1.3 nur eingeschränkt) Die dadurch bestehende Regelungslücke wurde durch die Vorschrift BGV A8 der gesetzlichen Unfallversicherung geschlossen Die BGV A8 galt dabei nur noch für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung 1. im Reisegewerbe und Marktverkehr, 2. in Transportmitteln, sofern diese im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden, 3. für Felder, Wälder und sonstige Flächen, die zu einem landoder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören, aber außerhalb seiner bebauten Fläche liegen Fachlich kein Problem, da ASR A1.3 und BGV A8 inhaltlich gleich - keine unterschiedlichen Anforderungen Dipl.-Ing. Hiltmann 11.11.2014 Seite 2 Rechtsgrundlagen Änderung der Arbeitstättenverordnung im Juli 2010 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen vom 19. Juli 2010 Artikel 4 „Änderung der Arbeitsstättenverordnung“ …… 2. In § 1 Absatz 2 werden nach der Angabe „§ 5“ die Wörter „sowie Anhang Ziffer 1.3“ eingefügt. Dipl.-Ing. Hiltmann 11.11.2014 Seite 3 1. Die ArbStättV gilt nun hinsichtlich der Sicherheitskennzeichnung für die bisher ausgeklammerten Arbeitsbereiche 2. Der Anwendungsbereich der ASR A1.3 muss angepasst und die BGV A8 muss aufgehoben werden Die Mitgliederversammlung der DGUV hat auf ihrer Sitzung 1/2012 am 23./24.5.2012 den UV-Trägern empfohlen die BGV A8 außer Kraft zu setzen. Die DGUV hat die UV-Träger mit Rundschreiben vom 03.06.2012 gebeten die Außerkraftsetzungsverfahren einzuleiten. Dipl.-Ing. Hiltmann 11.11.2014 Seite 4 ASR A1.3 Wesentliche Änderungen 5.1 Sicherheitszeichen und Zusatzzeichen (1) Sicherheitszeichen und Zusatzzeichen müssen den festgelegten Gestaltungsgrundsätzen nach Tabelle 1 bzw. 2 entsprechen. Die Bedeutung von geometrischer Form und Sicherheitsfarbe für Sicherheitszeichen sind der Tabelle 1 zu entnehmen. (3) Brandschutzzeichen können in Verbindung mit einem Richtungspfeil als Zusatzzeichen nach Abb. 1 verwendet werden. (4) Rettungszeichen für Mittel und Einrichtungen zur Ersten-Hilfe können in Verbindung mit einem Richtungspfeil als Zusatzzeichen nach Abb. 2 verwendet werden. Dipl.-Ing. Hiltmann 11.11.2014 Seite 5 ASR A1.3 Normen - Basis der Sicherheitskennzeichnung In der ASR soll daher zu den Sicherheitszeichen auf zwei Normen verwiesen werden: DIN EN ISO 7010 „Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen“ DIN 4844 -2 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 2: Registrierte Sicherheitszeichen“ Beide Normen, da die ISO 7010 und somit auch die DIN EN ISO 7010 einige nationale Zeichen nicht enthält. z.B. Dipl.-Ing. Hiltmann 11.11.2014 Seite 6 Normen - Basis der Sicherheitskennzeichnung Folgen der Übernahme der ISO 7010 als DIN EN ISO 7010 Die DIN 4844-2 enthält nur noch Zeichen, die in der DIN EN ISO 7010 nicht enthalten sind. Europaweit/Weltweit gleiche Zeichen für den gleichen Sachverhalt (überwiegend) ISO - Zeichen werden automatisch zu EN-Zeichen und damit zu nationalen Zeichen Es gibt derzeit überwiegend nur geringfügige Abweichungen zu den bisher in Deutschland verwendeten Zeichen, da sich die deutschen Vorstellungen zur Gestaltung der Zeichen und nicht z.B. die amerikanischen Vorstellungen durchsetzten konnten. Deutschland, insbesondere Vertreter der DGUV und der Unfallversicherungsträger, haben sich stark in der ISO 7010 engagiert. Dipl.-Ing. Hiltmann 11.11.2014 Seite 7 Unterschiede zwischen den „alten“ und „neuen“ Zeichen Einige bisher in der ASR enthaltene Zeichen entfallen Es werden neue Zeichen in die ASR aufgenommen Viele, wenn nicht alle verbleibenden Zeichen sind grafisch verändert Alle Zeichen haben keine Lichtkante mehr, da die Lichtkante nicht „Bestandteil“ des Zeichens ist. Sie dient nur dem Kontrast zum Anbringungsort. Dipl.-Ing. Hiltmann 11.11.2014 Seite 8 Sicherheitszeichen mit „kaum“ auffälligen Änderungen (Beispiele) Für Fußgänger verboten Abstellen oder Lagern verboten Rauchen verboten alt Dipl.-Ing. Hiltmann neu 11.11.2014 Seite 9 Die Sicherheitszeichen mit auffällige Änderungen (Beispiele) alt neu Kopfschutz Warnung vor Gasflaschen Dipl.-Ing. Hiltmann 11.11.2014 Seite 10 Die Sicherheitszeichen mit auffällige Änderungen Vorteil des Flammensymbols: bessere Unterscheidung zur Fluchtwegkennzeichnung bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung und nachleuchtender Ausführung der Zeichen Deshalb bitte, bitte, bitte nicht so Dipl.-Ing. Hiltmann 11.11.2014 Seite 11 Die Sicherheitszeichen die neu in Normen und ASR enthalten sind (Beispiele) Benutzen von Handschuhen verboten Dipl.-Ing. Hiltmann Handlauf benutzen Notausstieg mit Fluchtleiter 11.11.2014 Seite 12 Sicherheitszeichen mit geänderter Bezeichnung (Beispiel) Dipl.-Ing. Hiltmann 11.11.2014 Seite 13 Sicherheitszeichen die nicht mehr in Normen und ASR enthalten sind (Beispiele) In diesem Zeichen kommt zum Ausdruck, dass ein elektrisches Bauteil nicht berührt werden darf. Das Gefahrstoffzeichen in diesem Warnzeichen ist nicht mehr aktuell. Dipl.-Ing. Hiltmann Abgedeckt durch Keine neues Zeichen Es konnte keine geeignete Darstellungsmöglichkeit unter Verwendung der GHS-Zeichen Gefunden werden. 11.11.2014 Seite 14 Sicherheitszeichen die nicht mehr in der ASR aber noch in den Normen enthalten sind Anwendungszweck zu speziell. Daher keine Aufnahme in die neue ASR Warnung vor Kippgefahr beim Walzen Hinweis Warnung vor Gefahren durch eine Förderanlage im Gleis Die ASR enthält nicht alle den Arbeitsschutz betreffenden Zeichen aus den Normen. Für „besondere“ Anwendungszwecke finden Sie möglicherweise genormte Zeichen in den Normen EN ISO 7010/DIN 4844-2 Dipl.-Ing. Hiltmann 11.11.2014 Seite 15 Austausch geänderter Sicherheitszeichen ? Das Sachgebiet Sicherheitskennzeichnung hat dem BMAS, auf dessen Wunsch hin, Zeichen benannt, bei denen über eine Austauschpflicht nachgedacht werden könnte. Diese Zeichen sind: Alt Neu Dipl.-Ing. Hiltmann 11.11.2014 Seite 16 Austausch geänderter Sicherheitszeichen ? Dipl.-Ing. Hiltmann 11.11.2014 Seite 17 Austausch geänderter Sicherheitszeichen ? z.Zt. Wird eine neue DGUV-Information „Sicherheitsund Gesundheitsschutzkennzeichnung erarbeitet. Sie befindet sich im Entwurfsstadium und wir hoffen, dass sie in der 1. Hälfte 2015 erscheint. Hier werden Entscheidungshilfen genannt: Dipl.-Ing. Hiltmann 11.11.2014 Seite 18 Austausch geänderter Sicherheitszeichen ? • Beim Neubau bzw. wesentlichen Änderungen einer Arbeitsstätte sollen nur die neuen Zeichen verwendet werden. • In Neubauten auf einem bestehenden Betriebsgelände sollen die neuen Zeichen auch dann verwendet werden, wenn im übrigen Betriebsgelände die alten Sicherheitszeichen beibehalten werden. Dipl.-Ing. Hiltmann 11.11.2014 Seite 19 Austausch geänderter Sicherheitszeichen ? • Muss in einem Objekt ein bestehendes Zeichen ersetzt werden, so kann hierfür das entsprechende alte oder neue Zeichen verwendet werden. Wird ein neues Zeichen verwendet, so sind in diesem Objekt alle alten Zeichen mit dieser Sicherheitsaussage gegen neue Zeichen zu tauschen. • Wird ein bestehendes Brandschutzzeichen durch ein neues Brandschutzzeichen ersetzt, so sind aufgrund des zusätzlichen Erkennungsmerkmals (Flamme) alle vorhandenen Brandschutzzeichen durch neue Zeichen zu ersetzen. Dipl.-Ing. Hiltmann 11.11.2014 Seite 20 Dipl.-Ing. Hiltmann 11.11.2014 Seite 21 Dipl.-Ing. Hiltmann 11.11.2014 Seite 22 Dipl.-Ing. Hiltmann 11.11.2014 Seite 23