Altenheim der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Roth

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Altenheim der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Roth
Altenheim der Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Roth - Schwabach
Heimkonzept
Inhaltsverzeichnis
A.
EINLEITUNG:...............................................................................................................3
1. Definition des Heimkonzeptes.................................................................................3
2. Leitbild der AWO Kreisverband Roth - Schwabach..............................................3
B.
HAUPTTEIL: .................................................................................................................5
1. Darstellung des Hauses...........................................................................................5
1.1. Lage und Umgebung.............................................................................................5
1.2 Ausstattung des Hauses.......................................................................................5
1.3 Grundausstattung der Zimmer.............................................................................6
1.4 Gemeinschaftsräume............................................................................................6
1.5 Ausstattung der Wohnbereiche............................................................................6
1.6 Bewohnerklientel und Aufnahmekriterien..........................................................7
2. Heimorganisation.......................................................................................................8
2.1 Organisationsstrukturen........................................................................................8
2.2. Heimleitung..............................................................................................................8
2.3 Personelle Rahmenbedingungen.......................................................................8
2.3.1 Personalstruktur..................................................................................................8
2.3.2 Mitarbeiterqualifikation.......................................................................................9
2.4 Qualitätssicherungskonzept.................................................................................9
2.4.1 Qualitätssicherungskontrollen.........................................................................9
a. Strukturqualität..............................................................................................................9
b. Prozeßqualität.............................................................................................................10
c. Ergebnisqualität .........................................................................................................10
d. Externe Qualitätskontrollen......................................................................................10
2.4.2 Besprechungsstrukturen.................................................................................10
2.4.3 Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter ........................................................11
3. Pflegeleitbild ..............................................................................................................11
3.1 Pflegeverständnis.................................................................................................11
3.2 Pflegeziele..............................................................................................................12
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3.3 Pflegemaßnahmen ..............................................................................................12
3.3.1. Grundpflege .......................................................................................................12
3.3.1.1 Körperpflege ..................................................................................................12
3.3.1.2 Ernährung...........................................................................................................13
3.3.1.3 Mobilität...............................................................................................................13
3.3.1.4 Hauswirtschaftliche Versorgung....................................................................14
3.3.1.5 Medizinische Grundversorgung .....................................................................15
3.3.1.6 Pflegedokumentation.......................................................................................15
3.3.1.7 Psychosoziale Betreuung................................................................................15
3.3.1.8 Betreuung Sterbender......................................................................................16
3.3.2 Behandlungspflege;.........................................................................................16
3.3.3
Versorgung von Bewohnern mit eingeschränkter Alltagskompetenz..17
3.4 Pflegeorganisation ...............................................................................................17
3.5 Qualifikation der Mitarbeiter ................................................................................17
4. Sozialpädagogische Arbeit .....................................................................................18
4.1 Sozialpädagogischer Ansatz ..............................................................................18
4.2. Methode der sozialpädagogischen Arbeit .........................................................19
4.3. Mitarbeiter in der sozialpädagogischen Arbeit..................................................20
5. Verwaltung..................................................................................................................20
5.1 Aufgaben der Verwaltung ....................................................................................20
5.2 Mitarbeiter...............................................................................................................21
6. Speisenversorgung..................................................................................................21
6.1 Organisation der Mahlzeiten...............................................................................21
6.2 Mitarbeiter in der Küche.......................................................................................21
7. Hauswirtschaft...........................................................................................................22
7.1 Hausreinigung.......................................................................................................22
7.2 Wäscheversorgung ..............................................................................................22
7.3 Personelle Ausstattung .......................................................................................22
8. Hausmeister..............................................................................................................23
9. Heimgesetz, Heimvertrag........................................................................................23
10. Pflegesatz...................................................................................................................23
11. Öffentlichkeitsarbeit..................................................................................................24
11.1 Angehörigenarbeit ............................................................................................24
11.2 Einbindung in das öffentliche Leben ............................................................24
11.3 Darstellung nach außen..................................................................................25
C.
SCHLUSS:..................................................................................................................25
Anlage:..............................................................................................................................26
Heimvertrag ab 05/2010......................................................................................................26
Eigene Notizen:...............................................................................................................26
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A.
EINLEITUNG:
1.
Definition des Heimkonzeptes
Das Heimkonzept ist die schriftliche Fixierung des Zweckes und der Zielsetzung
unserer Arbeit, inklusive aller sich daraus ableitenden Regelungen quantitativer
und qualitativer Art.
2.
Leitbild der AWO Kreisverband Roth - Schwabach
Mit sozialem Engagement treten wir für die Schwachen in unserer Gesellschaft ein.
Wir wollen wirksame Angebote entwickeln, die menschenwürdige
Lebensbedingungen schaffen.
Im Dienstleistungsbereich „Pflegeheim“ ist die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband
Roth - Schwabach ein kompetenter und zuverlässiger Partner, der die Interessen
der Bewohner in den Mittelpunkt stellt. Betriebswirtschaftliche Erfordernisse und
soziale Verantwortung verpflichten uns zu ökonomischem Handeln. Wir bieten
qualitativ hochwertige Leistungen durch fachliche und menschliche Kompetenz
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unserer Mitarbeiter, professionelle Arbeitsorganisation und laufende
Qualitätssicherung. Wir arbeiten mit „Herz und Verstand“ und festigen damit das
Vertrauen in unseren Einrichtungen.
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B.
HAUPTTEIL:
1.
Darstellung des Hauses
1.1. Lage und Umgebung
Die kreisfreie Stadt Schwabach liegt im Herzen Mittelfrankens, im Landkreis Roth,
zwischen den Städten Ansbach und Nürnberg. Es besteht gute Verkehrsanbindung
per Bus und Bahn nach Nürnberg; innerorts verkehren Stadtbuslinien.
Der Schwerpunkt der Schwabacher Industrie liegt in der Metallverarbeitung. Die
wichtigsten Industriezweige sind: Schrauben, Federn , Nadeln , Maschinenbau,
Elektroartikel, außerdem das altertümliche Gewerbe der Blattgoldschlägerei,
wodurch
Schwabach weit über die Landesgrenzen Bayerns hinaus bekannt
wurde. Für ihre Bemühungen auf dem Gebiet der Altstadtsanierung wurde die
Stadt Schwabach 1980 mit der Europa Nostra-Medaille ausgezeichnet.
Auch in unserem Haus, im Herzen Schwabachs, wurde alte und neue Baukunst
miteinander verknüpft, was das besondere Flair des Hauses ausmacht. Der durch
Glas auf zwei Ebenen transparent gestaltete Eingangsbereich, der die Verbindung
zwischen dem denkmalgeschütztem Altbau und dem 1991 neu errichteten
Gebäudeteil darstellt, symbolisiert gleichzeitig die Offenheit des Heimes. Das
Haus verfügt über 103 Betten, in 43 Doppel- und 17 Einzelzimmer auf drei
Wohnbereichen, und wurde als reines Altenpflegeheim konzipiert.
1.2
Ausstattung des Hauses
Das Altenpflegeheim ist das Zuhause der Bewohner und wir sind bemüht dem
Wohncharakter Rechnung zu tragen.
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Dies bedeutet, dass jeder Bewohner in seinem Wohnbereich individuelle
Gestaltungsmöglichkeiten hat und persönliche Gegenstände, wie kleinere
Möbelstücke oder Wanddekoration, mitbringen kann.
1.3
Grundausstattung der Zimmer
Die Zimmer sind ausgestattet mit Holzmöbeln, Buche natur.
Zur Grundausstattung gehören das elektromotorisch höhenverstellbare Pflegebett,
ein Nachttisch und ein abschließbarer Kleiderschrank mit verschließbarem
Wertfach. Außerdem befinden sich in den Zimmern ein Tisch mit Stühlen und ein
Sideboard, die aber ggf. gegen persönliche Möbelstücke ausgetauscht werden
können.
Jedes Zimmer ist mit Medienleisten versehen und hat eine behindertengerechte
Nasszelle mit Dusche und Toilette.
1.4
Gemeinschaftsräume
Im Erdgeschoß des Hauses befinden sich zwei Gemeinschaftsräume. Dies wäre
zunächst der Speisesaal, der außerhalb der Mahlzeiten für Feierlichkeiten des
Heimes, als Fernsehraum und für offene Angebote der AWO genutzt wird. Hier wird
von Montag bis Freitags der stationäre Mittagstisch für die Bürger Schwabachs
angeboten, wodurch Außenkontakte gefördert werden. Der zweite Raum ist für
kleinere Gruppenaktivitäten konzipiert und wird für die regelmäßig stattfindenden
Gottesdienste genutzt. Darüber hinaus befinden sich auf allen Fluren Sitzecken mit
Tischen und Polstermöbeln, wo sich kleine Bewohnergruppen regelmäßig treffen.
1.5
Ausstattung der Wohnbereiche
Zur Ausstattung der
einzelnen Wohnbereiche gehört
mindestens
ein
Wohnbereichsbad mit hydraulisch verstellbarer Badewanne, das Dienstzimmer
des Pflegepersonals mit Medikamentenschränken und Dokumentationssystems,
Pausenraum des Pflegepersonals mit kleiner Spülküche, Umkleideräume und
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Personaltoiletten, ein Fäkalienraum, sowie mehrere Materialräume für Pflegehilfsund Putzmittel.
1.6
Bewohnerklientel und Aufnahmekriterien
In unserer Einrichtung werden ältere Menschen aus allen Bevölkerungsschichten,
bei denen eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI vorliegt, aufgenommen.
Darunter fallen Menschen mit altersbedingten Abbauprozessen wie z.B. Zustand
nach Schlaganfall, Durchblutungsstörungen, Stoffwechselerkrankungen.
Einwohner Schwabachs und der Umgebung haben bei der Heimplatzvergabe
Vorrang, da uns eine regionale Einbindung und die Sicherstellung eines
kontinuierlichen Kontaktes zum sozialen Umfeld sehr wichtig sind.
Langjährige AWO Mitgliedschaft hat selbstverständlich positive Auswirkungen auf
die Vergabe eines Heimplatzes, die Mitgliedschaft ist jedoch nicht verpflichtend.
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2.
Heimorganisation
2.1
Organisationsstrukturen
Die Leitungsstrukturen in unserer Einrichtung werden durch ein Organigramm klar
geregelt. Für die einzelnen Bereiche Verwaltung, Pflege, sozialpädagogische
Betreuung und Hauswirtschaft sind die
Zuständigkeiten definiert. Als
Führungsmethode kommt in der Einrichtung der kooperative Stil zum Tragen.
2.2. Heimleitung
Der Heimleiter ist zuständig für die Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit der
Einrichtung in dem von der Geschäftsführung bzw. Vorstandschaft des
Kreisverbandes gegebenen Rahmen. Die Belegung des Hauses führt er in
Absprache mit dem Pflegedienstleiter durch, des Weiteren ist er für die Erstellung
des
Investitions-,
Fortbildungs-
und
des
Personalentwicklungsplanes
verantwortlich. Öffentlichkeitsarbeit ist ein weiterer Aufgabenbereich des
Heimleiters, auch liegt die Qualitätssicherung und die
konzeptionelle
Weiterentwicklung der Einrichtung in den Händen der Heimleitung.
2.3
Personelle Rahmenbedingungen
2.3.1 Personalstruktur
In unserem Heim sind ca. 80 Mitarbeiter, die meisten davon in Teilzeit, beschäftigt.
Im Einzelnen bestehen folgende Zuständigkeiten:
Für alle Bereiche: Heimleitung, Verwaltungsangestellte, Sozialpädagogin und
Hausmeister
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Für den Pflegebereich: Pflegedienstleitung, Wohnbereichsleitung, Schichtführung,
Altenpfleger/Innen, Krankenschwester/pfleger, Pflegehelfer/Innen.
Für den hauswirtschaftlichen Bereich: Küchenleitung, stellv. Küchenleitung,
Köchin/Koch, Küchenhilfe, Raumpfleger/Innen, Näherin, Wäscherin.
2.3.2 Mitarbeiterqualifikation
Mehr als 50% unserer Mitarbeiter können eine qualifizierte Ausbildung vorweisen.
Wir setzen bei unseren Mitarbeitern nicht nur fundiertes Fachwissen und die
Fähigkeit zur Teamarbeit voraus, sondern erwarten die ständige Bereitschaft zur
fachlichen Weiterbildung und die Identifikation mit dem Leitbild und den Zielen der
Arbeiterwohlfahrt.
2.4
Qualitätssicherungskonzept
2.4.1 Qualitätssicherungskontrollen
Qualitätssicherung ist für uns ein Instrument um die Zufriedenheit aller Beteiligten
(Bewohner, Angehörige, Mitarbeiter, Träger, externe Dienste) sicherzustellen. Die
Qualitätssicherung soll auch dazu dienen, das Vertrauen in unser Haus und
unsere Leistungen zu schaffen und zu erhalten.
In unserem Qualitätssicherungskonzept sind interne und externe Maßnahmen
genau definiert.
a. Strukturqualität
Die Strukturqualität bezeichnet generell die Rahmenbedingungen für unser Heim
(Betriebstyp, materielle und personelle Ausstattung) sie entsprechen den derzeit
gültigen
gesetzlichen
Vorgaben
(Heimmindestbauverordnung,
Heimpersonalverordnung, Heimmitwirkungsgesetz, SGB XI, SGB V, BSHG,
Arbeitsgesetze, etc.).
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b. Prozeßqualität
Die Prozeßqualität bezieht sich auf den Versorgungs- und Pflegeablauf.
Leistungen sind durch Arbeit nach Standards
und exakter Dokumentation
nachvollziehbar.
c. Ergebnisqualität
Ergebnisqualität beschreibt den Gesundheits- und Zufriedenheitsgrad des
Bewohners. Hierbei geht es um den Vergleich der geplanten Ziele mit dem
tatsächlich erreichten Zustand.
Bei Abweichung vom Soll-Ist-Zustand werden die Ursachen ermittelt und adäquate
Maßnahmen eingeleitet.
d. Externe Qualitätskontrollen
Durch MDK, Gewerbeaufsicht, FQA, Gesundheitsamt, TÜV, Feuerwehr und
Berufsgenossenschaft erfolgen bereits externe Kontrollen zur Überprüfung der
Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen.
Auf Kreisverbandsebene existieren ein Arbeitskreise ( AK HL, AK PDL, AK
Hauswirtschaft,
AK
Personalentwicklung,
AK
betriebliches
Gesundheitsmanagement), der sich mit Themen der Qualitätssicherung und prüfung befassen. Desweiteren überprüfen die Fachkraft für Arbeitssicherheit und
der Betriebsarzt die Einhaltung ihrer entsprechenden Vorschriften.
2.4.2 Besprechungsstrukturen
Da in unserem Haus viele Berufsgruppen zum Wohle der Bewohner miteinander
arbeiten, wird Wert auf einen regelmäßigen Informationsaustausch gelegt. Einmal
im
Monat
findet eine
Pflegedienstleitung,
Bereichsleitersitzung statt, an
Soz.-Päd.,
der
Wohnbereichsleitungen,
Heimleitung,
Küchenleitung,
Hauswirtschaftsleitung und Hausmeister teilnehmen. Jedes Vierteljahr gibt es auf
den einzelnen Wohnbereichen die Wohnbereichsbesprechung, an der alle
Pflegemitarbeiter des jeweiligen Wohnbereichs, Heimleitung, Pflegedienstleitung
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und Soz-Päd. teilnehmen. Darüber hinaus steht es jeder Wohnbereichsleitung frei
interne Besprechungen anzusetzen. Kurzbesprechungen zwischen Heimleitung
und allen Bereichen, sowie zwischen Pflegedienstleitung und den einzelnen
Wohnbereichen finden täglich statt. Im Pflegedienst gibt es
bei jedem
Schichtwechsel eine Übergabe, in der auch die Pflegeplanung mit allen
anwesenden Mitarbeitern stattfindet.
2.4.3 Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter
Es wird sehr viel Wert auf die Fort- und Weiterbildung der einzelnen Mitarbeiter
gelegt. So gibt es für alle Berufsgruppen des Hauses sowohl interne
Fortbildungen, als auch die Möglichkeit an externe Weiterbildungsveranstaltungen
teilzunehmen.
3.
Pflegeleitbild
3.1
Pflegeverständnis
Wir orientieren uns an einem ganzheitlichen Menschenbild, das jede Person als
Einheit von Seele, Körper und Geist ansieht. Unser Ziel ist es, dass jedem
Bewohner ein Leben in Würde ermöglicht wird. Es muss ihm mit Achtung und
Respekt begegnet werden. Die Pflege orientiert sich an den Bedürfnissen und
Gewohnheiten, sowie an der lebensgeschichtlichen Entwicklung jedes Einzelnen.
Vorhandene Kompetenzen und Ressourcen müssen genutzt werden, u m
größtmögliche Selbstbestimmung und Selbständigkeit zu geben, wodurch auch
die Lebensqualität und Lebenszufriedenheit gesteigert wird. Pflege ist für uns eine
anspruchsvolle, professionelle Dienstleistung, die eine hohe Qualifikation in
fachlicher und persönlicher Hinsicht voraussetzt. Außerdem muss Bereitschaft zur
Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen und dem sozialen Umfeld des
Bewohners bestehen.
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3.2
Pflegeziele
Ziel unserer stationären Pflege und Versorgung ist es, unter Berücksichtigung der
bisherigen Lebensgewohnheiten und der individuellen Biographie einen Beitrag zu
leisten zu
• der Befriedigung der körperlichen, geistigen, seelischen, sozialen und
religiösen Grundbedürfnisse der Bewohner
• der Bewältigung von Lebenskrisen
• der Erhaltung oder Wiedergewinnung einer möglichst selbständigen
Lebensführung bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens
• der Gestaltung wohnlicher und privater Lebensbedingungen
• der Gestaltung eines als sinnvoll erlebten Alltags
• der Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben der Gemeinschaft.
3.3
Pflegemaßnahmen
3.3.1. Grundpflege
3.3.1.1
Körperpflege
Die Körperpflege orientiert sich an den persönlichen Gewohnheiten und
Ressourcen des Pflegebedürftigen.
Die Intimsphäre soll gewahrt sein und der Zeitpunkt der Körperpflege ist mit dem
Bewohner abzustimmen. Die Pflegeperson unterstützt den selbstverständlichen
Umgang mit dem Thema „Ausscheidungen/Ausscheiden“.
Die Körperpflege beinhaltet:
• das Waschen, Duschen und Baden;
dies umfasst das Schneiden von Fingernägeln, die Haarpflege. ggf. auch den
Einsatz von Hilfsmitteln, und den Transport zur Waschgelegenheit. Wenn Bedarf
besteht wird auch Kontakt zu Fußpflege oder Friseur hergestellt.
• die Zahnpflege;
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diese beinhaltet insbesondere das Zähneputzen, die Prothesenversorgung und
die Mundhygiene.
• das Kämmen;
einschl. Herrichten der Tagesfrisur.
• das Rasieren;
einschl. der Gesichtspflege.
• Blasen- oder Darmentleerung;
diese enthält auch die Pflege bei der Katheter-, Anus-Praeter und Urinalversorgung
sowie Pflege bei der physiologischen Blasen- und Darmentleerung, Waschen des
Intimbereiches einschl. der Hautpflege, ggf. Wechsel der Wäsche. Bei
Ausscheidungsproblemen regt die Fachkraft eine ärztliche Abklärung an.
3.3.1.2
Ernährung
Schon bei der Planung von Mahlzeiten ist eine ausgewogene Ernährung
anzustreben. Der Einsatz von speziellen Hilfsmitteln ist zu fördern und zu ihrem
Gebrauch ist anzuleiten. Der Bewohner ist bei der Essens- und Getränkeauswahl
zu beraten.
Die Ernährung umfasst:
• Das mundgerechte Zubereiten der Nahrung, sowie Unterstützung bei der
Aufnahme der Nahrung. Hierzu gehören auch vorbereitende Tätigkeiten, wie z.B.
das Hochstellen des Kopfteiles am Bett, die die Aufnahme von fester und
flüssiger Nahrung ermöglichen. Ebenso die portionsgerechte Vorgabe der
Nahrung, Hilfestellung beim Umgang mit Besteck und Menüfolge. Die
Nahrungsverweigerung ist als ein besonderes Problem zu betrachten, das
genau hinterfragt und differenziert bewertet werden muss.
• Hygienemaßnahmen wie z.B. Mundpflege, Händewaschen, Säubern/Wechsel
der Kleidung.
3.3.1.3
Mobilität
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Ziel der Mobilität ist die Förderung der Beweglichkeit innerhalb aber auch
außerhalb des Pflegeheimes. Hierbei soll durch angemessene Hilfsmittel der
Umgang mit Bewegungsdefiziten erleichtert werden. Beim Aufstehen und
Zubettgehen sind die individuellen Schlaf- und Ruhegewohnheiten und evtl.
Schlafstörungen zu berücksichtigen.
Die Mobilität beinhaltet
• das Aufstehen und Zubettgehen sowie das Betten und Lagern;
das Aufstehen und Zubettgehen umfasst auch die Hilfestellung beim An- und
Ablegen von Körperersatzstücken, wie Prothesen. Das Betten schließt die
Beurteilung für die sachgerechte Ausstattung des Bettes mit zusätzlichen
Gegenständen und Lagerungshilfen mit ein. Lagern umfasst alle Maßnahmen, die
dem Bewohner das körper- und situationsgerechte Liegen und
Sitzen
innerhalb/außerhalb des Bettes ermöglichen, Sekundärerkrankungen wie
Kontrakturen und Dekubitus vorbeugen und Selbständigkeit unterstützen.
• das Gehen, Stehen, Treppensteigen
hierzu gehört auch die Ermunterung und Hilfestellung zum Aufstehen und
Bewegen vor allem bei Bettlägerigen und Rollstuhlfahrern, ferner die Hilfestellung
beim Benutzen von Gehwagen (Rollatoren)
• das Verlassen und Wiederaufsuchen des Pflegeheimes;
dabei sind solche Aktivitäten außerhalb des Pflegeheimes zu unterstützen, die der
Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen.
• das An- und Auskleiden
dies beinhaltet ggf. ein An- und Ausziehtraining aber auch die gemeinsame
Auswahl der Kleidung durch Bewohner und Pflegeperson.
3.3.1.4
Hauswirtschaftliche Versorgung
Ziel der hauswirtschaftlichen Versorgung ist die Förderung zur Selbstversorgung in
einer hygienegerechten Umgebung.
Zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehören
• die Sicherstellung hygienischer Maßnahmen z.B. Bett, Nachttisch säubern,
Bettwäschewechsel bei Bedarf etc.
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• Anleitung und Hilfe bei Verrichtungen des täglichen Lebens, wie Bettenmachen,
Ordnung im Zimmer halten
3.3.1.5
Medizinische Grundversorgung
Ziel der medizinischen Grundversorgung ist es, durch eine regelmäßige
medizinische Kontrolle den individuellen Gesundheitszustand des Bewohners zu
erhalten.
Zur medizinischen Grundversorgung gehören:
• regelmäßige
Vitalzeichenkontrolle
wie
Blutdruck,
Pulsfrequenz,
Gewichtskontrolle und Blutzuckermessung
• Richten
und
Ausgabe
von
Medikamenten
und
Kontrolle
der
Medikamenteneinnahme
• Vorbereitung, Durchführung und Ausarbeitung von Arztvisiten im Heim
• Vorbereitung von Facharztbesuchen innerhalb und außerhalb des Heimes
• Hilfestellung bei Einweisungen ins Krankenhaus
3.3.1.6
Pflegedokumentation
Ziel der Pflegedokumentation ist es, dass aufgrund der Pflegeanamnese und der
Biographie des Bewohners eine individuelle Pflegeplanung erstellt und der
gegenwärtige Stand jederzeit nachvollziehbar ist.
Zur Pflegedokumentation gehören u.a.:
• Pflegeanamnese
• Lebensgeschichte
• individuelle Pflegeplanung nach AEDL`s (nach Krohwinkel)
• Dokumentation aller durchgeführter Maßnahmen und Verrichtungen
3.3.1.7
Psychosoziale Betreuung
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Psychosoziale Betreuung hat das Ziel, dass der Bewohner bei der Bewältigung von
Lebenskrisen und in persönlichen Fragen Hilfe und Beistand erfährt. Sie schließt
insbesondere ein:
• Hilfe beim Einzug ins Heim
• Krisenintervention
• Beratung in persönlichen Angelegenheiten
• Hilfe bei der Erledigung persönlicher Angelegenheiten
3.3.1.8
Betreuung Sterbender
Die Betreuung Sterbender ist notwendig, damit sich der Sterbende nicht
alleingelassen fühlt und um ihm in den letzten Stunden, soweit es möglich ist
Erleichterung und Beistand zu geben. Sie schließt auch die Versorgung der
Verstorbenen mit ein. Unsere Grundsätze zur Betreuung Sterbender sind i m
Konzept Sterbebegleitung (QM Handbuch) explizit aufgeführt.
3.3.2 Behandlungspflege;
Die Behandlungspflege dient der Durchführung ärztlich angeordnete Maßnahmen.
Sie beinhaltet insbesondere:
• Mitwirkung bei Injektionen und Infusionen
• Durchführung von Einläufen, Legen von Kathetern bei Frauen und Durchführung
anderer medizinischer Verordnungen
• Verbandwechsel/Wundpflege
• Durchführung ärztl. angeordneter prophylaktischer Maßnahmen
• Versorgung von PEG - Sonden
• Durchführung postoperativer Maßnahmen nach ärztl. Anordnung
• Anus Praeter Pflege
• Dekubitusbehandlung nach ärztlicher Anordnung
• Spezielle Krankenbeobachtung und/ -überwachung
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3.3.3 Versorgung von Bewohnern mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Gerade Bewohner mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz, nach den Kriterien
des § 87b SGB XI, brauchen eine besondere Betreuung und Unterstützung. Derzeit
sechs Betreuungsassistenten teilen sich drei Vollzeitstellen in diesem Bereich und
decken diesen besonderen Bedarf. Im hausinternen Konzept zur „Versorgung von
Bewohnern mit eingeschränkter Alltagskompetenz“, sind ihre Tätigkeiten näher
dargestellt. Alles in Allem erfolgt die Versorgung aber in einem
multiprofessionellem Prozess, da das Zusammenwirken aller, mit dem Bewohner
in Kontakt stehenden, Betreuungs- und Bezugspersonen für eine individuelle, sich
an den Bedürfnissen des Bewohners orientierende, Betreuung wesentlich ist.
3.4
Pflegeorganisation
Der Dienst des Pflegepersonals ist in Früh-, Spät- und Nachtschichten eingeteilt.
Jeder Wohnbereich ist in verschiedene Bereiche unterteilt. Für jeden Bereich ist in
jeder Schicht jeweils eine Pflegekraft zuständig somit haben die Bewohner immer
einen festen Ansprechpartner, der sich um alle pflegerischen und persönlichen
Belange kümmert, die während seiner Dienstzeit anfallen. Täglich anfallende
organisatorische Aufgaben, die nicht direkt bewohnerbezogen sind, sind anteilig
auf die Bereiche verteilt.
3.5
Qualifikation der Mitarbeiter
Die personelle Ausstattung unseres Heimes orientiert sich an den Anforderungen
der Qualitätsvereinbarung nach § 80 SGB XI und den Vorgaben der
Heimpersonalverordnung. Sie soll eine bedarfsgerechte, gleichmäßige und
fachlich qualifizierte Versorgung unserer Bewohner ermöglichen und eine am
allgemeinen Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse orientierten Pflege
gewährleisten.
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Der Pflegedienst untersteht der Pflegedienstleitung. Sie ist verantwortlich für die
fachliche Planung der Pflegeprozesse, die fachgerechte Führung
der
Pflegedokumentation, die an dem individuellen Pflegebedarf orientierte
Dienstplanung der Pflegekräfte und die Durchführung von Dienstbesprechungen
im Pflegebereich.
Auf den Wohnbereichen arbeiten Altenpfleger/ -innen, Krankenschwestern,
Altenpflegehelfer/ -innen und ausgebildete Fachkräfte im Anerkennungshalbjahr
miteinander. Jeder Wohnbereich hat eine Wohnbereichsleitung, die neben der
Mitarbeit in der Pflege für administrative Aufgaben zuständig ist. Ist diese nicht
anwesend, deckt diesen Aufgabenbereich die so genannte Schichtführung ab.
4.
Sozialpädagogische Arbeit
Die sozialpädagogische Arbeit orientiert sich ebenfalls an dem unter Punkt 3.1
genannten Pflegeverständnis und den unter Punkt 3.2 genannten Pflegezielen.
4.1
Sozialpädagogischer Ansatz
Um ein hohes Maß an Lebensqualität und Lebenszufriedenheit zu geben, halten
wir es für wichtig, ein breites Angebot an Freizeitaktivitäten innerhalb und
außerhalb des Hauses zu bieten. Jeder Bewohner soll die seinen Fähigkeiten und
Bedürfnissen entsprechenden Angebote wahrnehmen können. Neben der
Gestaltung eines Alltags, der als sinnvoll erlebt wird, ist es ein weiteres Ziel
unserer Arbeit, soziale Kontakte der Bewohner untereinander zu schaffen und zu
fördern. Hierbei geht es uns vor allem darum, Isolation und Vereinsamung zu
vermeiden. Mit unseren ganzheitlichen Angeboten sollen Körper, Seele und Geist
der Bewohner angeregt werden. Es sollen Ressourcen geweckt, eigene
Fähigkeiten und Stärken bewusst gemacht und die Möglichkeit gegeben werden,
diese auch intensiv im Alltag einzusetzen.
Die sozialpädagogische Arbeit beinhaltet auch die Anleitung der Mitarbeiter i m
Speisesaal. Hier wird das tägliche Frühstück und einmal wöchentlich auch das
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Abendessen in Buffetform gereicht. Die Mitarbeiter im Speisesaalservice sollen
einzelne Bewohner unterstützen und
Hilfestellung geben,
damit
ein
gemeinschaftliches Esserleben möglichst lange erhalten, außerdem soll durch
gemeinsame Mahlzeiten die Kommunikation und der Kontakt untereinander
gefördert werden.
Es werden auch Veranstaltungen außerhalb des Heimes regelmäßig besucht und
Einkaufsbummel oder Spaziergänge unternommen, damit die Teilnahme a m
sozialen und kulturellen Leben außerhalb des Hauses gefördert wird. In diesem
Bereich ist es auch wichtig, dass immer wieder „Außenstehende“ z.B. Schulen,
Kindergärten, Seniorengruppen ins Heim eingeladen werden, um an Aktivitäten
teilzunehmen.
Einmal im Monat wird auch am Wochenende oder an einem Feiertag eine Aktivität
angeboten, die sich vor allem auf die Bereiche der kulturellen Veranstaltungen
außerhalb des Hauses, auf die Ausrichtung von religiösen Feiertagen oder
besondere kulinarische Angebote des Hauses konzentriert.
Die religiöse Betreuung durch die Pfarrgemeinden wird durch ständige
Kontaktpflege, Betreuung der kirchlichen Besuchsdienste und durch aktive
Gestaltung kleiner religiöser Feiern von dem sozialpädagogischen Team
unterstützt.
4.2. Methode der sozialpädagogischen Arbeit
Es wird überwiegend mit Gruppen gearbeitet. Zum einen gibt es Angebote wie
Bastelgruppe, Kaffeenachmittage und die Abendrunde mit Spielen oder Kino für
alle Bewohner. Hier finden wöchentlich 2 - 3 Angebote statt, an denen jeweils ca.
10 - 50 Bewohner teilnehmen. Darüber hinaus gibt es in jedem Wohnbereich
zweimal wöchentlich Angebote für dementiell erkrankte Bewohner. Diese Gruppen
haben eine Größe zwischen 3 - 8 Bewohnern.
Ein- bis zweimal im Monat finden Feiern und besonderen Abendessen statt, bei
denen auch die Angehörigen willkommen sind. Ausflüge, die viermal jährlich
organisiert werden, sollen auch zu einem bewussten jahreszeitlichen Erleben
beitragen.
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Darüber hinaus führen die Mitarbeiter der Pflege regelmäßig in ihren
Wohnbereichen die
"10-Minuten-Aktivierung"
nach Ute Schmidt-Hackenberg
durch. Die Schulung der Mitarbeiter und fachliche Begleitung dieser Maßnahme
gehört zum Aufgabenbereich der Sozialpädagogischen Fachkraft.
Die psychosoziale Betreuung, wie unter Punkt 3.3.1.7 angesprochen, wird
selbstverständlich auch von dem sozialpädagogischen Team, mit übernommen.
Die sozialpädagogische Arbeit schließt auch konzeptionelle Arbeit, Kontaktpflege
zu allen ehrenamtlichen Mitarbeitern des Hauses und die Öffentlichkeitsarbeit ein.
4.3. Mitarbeiter in der sozialpädagogischen Arbeit
Für diese Tätigkeit steht eine Dipl.-Sozialpädagogin als 30-Std.-Kraft pro Woche zur
Verfügung. Sie wird unterstützt durch Zivildienstleistende, Freiwilliges Soziales
Jahr, einer geringfügig Beschäftigten Erzieherin, Mitarbeitern des Pflegedienstes
und ehrenamtlichen Mitarbeitern.
5.
Verwaltung
5.1
Aufgaben der Verwaltung
Die Mitarbeiter der Verwaltung sind für den reibungslosen Ablauf der
verwaltungstechnischen Vorgänge, wie Anlegen und Führen von Bewohnerakten,
Bearbeitung von Rechnungen etc. verantwortlich. Darüber hinaus verwahren sie
auch kleinere Barbeträge der Bewohner, um die Wege zu Banken und Sparkassen
zu ersparen.
Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen zu folgenden Zeiten zur Verfügung
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Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 11.15 Uhr
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Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 17-00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Samstag
10.00 – 14.00 Uhr
Auszahlung von Barbeträgen ist aus organisatorischen Gründen nur am Dienstag
und Donnerstag möglich.
5.2
Mitarbeiter
Zur Zeit arbeiten zwei Halbtagskräfte in der Verwaltung. Sie sind wie oben erwähnt
auch am Nachmittag zu erreichen, um Angehörigen eine Kontaktaufnahme zu
ermöglichen.
6.
Speisenversorgung
6.1
Organisation der Mahlzeiten
Das Frühstück, Mittag - und Abendessen wird in der hauseigenen Küche nach den
Wünschen des Bewohners auf einem Tablett angerichtet. Im Speisesaal gibt e s
das Frühstück und einmal wöchentlich auch das Abendessen in Buffetform. Der
Nachmittagskaffee mit kleinem Imbiss wird von den Mitarbeiter/-innen des
Pflegedienstes gerichtet. Neben Normalkost gibt es die Möglichkeit leichte
Vollkost, Diabetikerkost und sämtliche nach ärztl. Anordnung benötigte Kostformen
wie z.B. Glutenfrei, Natriumarm, Kaliumarm zu wählen.
6.2
Mitarbeiter in der Küche
Die Mitarbeiter der Küche unterstehen der Küchenleitung und deren Stellvertretung.
Beide sind ausgebildete Köche, einer davon
diätetisch geschulter Koch. Das
weitere Personal besteht aus zwei Köchen (m/w) und Küchenhilfen, die sowohl in
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Vollzeit als auch Teilzeit in verschiedenen Schichten arbeiten. Die Küche versorgt
neben dem Heim noch diverse Kindergärten, Schulen etc. und ist auch für das
„Essen auf Rädern“ zuständig. Die Küche ist für ca. 600 Essen ausgelegt.
7.
Hauswirtschaft
7.1
Hausreinigung
Wir haben uns bewusst entschlossen fest angestellte Reinigungskräfte in
unserem Haus einzusetzen, damit der Bewohner auch hier seine Ansprechpartner
kennt. Die Zimmer werden von dem Reinigungsdienst 5x wöchentlich gesäubert.
Dasselbe
gilt
für
die
Wohnbereichsräume
und
Flure.
Die
weiteren
Reinigungsarbeiten werden nach Plan ausgeführt. Die Anweisung hierzu unterliegt
dem Hausmeister.
7.2
Wäscheversorgung
Vom Haus werden Handtücher, Waschlappen und Flachwäsche zur Verfügung
gestellt. Ober- und Unterbekleidung werden, sofern sie waschbar sind, in der
hauseigenen Wäscherei gereinigt. Dasselbe gilt auch für die Handtücher und
Waschlappen. Die Flachwäsche wird außer Haus gegeben. Kleinere Näharbeiten
an der Kleidung oder das Zeichnen der einzelnen Bekleidungsstücke übernimmt
die hauseigene Nähstube.
7.3
Personelle Ausstattung
Alle Mitarbeiter des Reinigungsdienstes und der Wäscheversorgung sind der
Hauswirtschaftsleitung/Hausmeister untergeordnet. Im Reinigungsdienst gibt e s
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derzeit 2 Ganztags-, 6 Halbtags- und eine 24-Std.-Kraft. Für die Wäscheversorgung
stehen eine Ganztags- und eine 24-Std.-Kraft zur Verfügung.
8.
Hausmeister
Der Hausmeister ist zuständig für die Wartung und Instandhaltung sämtlicher
technischer Anlagen im Haus. Er führt kleinere Reparaturen selbst durch oder
nimmt Kontakt zu den technischen Diensten auf. Außerdem ist er für die Pflege der
Außenanlagen verantwortlich.
9.
Heimgesetz, Heimvertrag
Wir arbeiten auf der gesetzlichen Grundlage des Heimgesetzes. Hier wird
sichergestellt, dass die Interessen und Bedürfnisse der Heimbewohner vor
Beeinträchtigungen
geschützt
werden
und
Selbständigkeit
und
Selbstverantwortung gewahrt bleibt. Auch unser Heimvertrag wurde aufgrund
dieses Heimgesetzes erstellt. In unserem Haus vertreten zwei Heimfürsprecher
die Interessen der Bewohner, auch werden von diesen Bewohnerbefragungen
durchgeführt.
10.
Pflegesatz
Die Festlegung der Heimkosten erfolgt durch die Entgeltvereinbarung mit den
verschiedenen Kostenträgern. Sie richten sich seit 1996, nach in Kraft treten der
zweiten Stufe der Pflegeversicherung, nach Pflegestufen mit den jeweilig
verschiedenen Tagessätzen
Pflegestufe 0
Tagessatz
60,74
Pflegestufe 1
Tagessatz
80,78
Pflegestufe 2
Tagessatz
93,75
Pflegestufe 3
Tagessatz
102,77
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dzt. Einzelzimmerzuschlag
5,10 €
Die Leistungen der Pflegekassen erfolgen erst nach
Einstufung des
medizinischen Dienstes (MDK)
Pflegestufe 1
monatlich
bis zu 1023.-
Pflegestufe 2
monatlich
bis zu 1279.-
Pflegestufe 3
monatlich
bis zu 1510.-
jedoch nicht mehr als maximal 75% der Heimkosten
( siehe Anlage 4 )
Stand 1/10
11.
Öffentlichkeitsarbeit
11.1 Angehörigenarbeit
Um das Wohlbefinden unsere Bewohner zu garantieren, legen wir sehr viel Wert
auf eine kontinuierliche und intensive Zusammenarbeit mit deren Angehörigen. So
sind Gesprächsmöglichkeiten mit den Leitungskräften und den Pflegemitarbeitern
jederzeit gegeben.
Zu den monatlich stattfindenden Feiern und dem Brunchbüfett, das zweimal
jährlich angeboten wird, sind selbstverständlich auch alle interessierten
Angehörigen eingeladen.
Zweimal jährlich findet außerdem ein Angehörigenabend statt. Hierbei geht es
nicht nur um Kontaktpflege, sondern wir wollen durch fachlich fundierte Vorträge
Einblick in neue pflegewissenschaftliche Erkenntnisse und deren Umsetzung in
unserem Haus geben.
11.2 Einbindung in das öffentliche Leben
Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass unsere Bewohner in das Leben der
Stadt Schwabach eingebunden sind. Aus diesem Grund nehmen wir mit unseren
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Bewohnern regelmäßig an den kulturellen Veranstaltungen der Stadt Schwabach
wie Bürgerfest, Kirchweih, Wirtefest, Faschingsumzug und Theateraufführungen i m
Markgrafen Saal teil. Außerdem pflegen wir einen regen Kontakt zu unserem AWOOrtsverein, Kindergärten Schulen und diversen Chorgemeinschaften.
Auch die Einbindung in die evangelische und katholische Kirchengemeinde wird
durch die wöchentlich stattfindenden Gottesdienste in unserem Haus verstärkt.
Darüber hinaus bieten wir an den bedeutenden Feiertagen des Kirchenjahres
ökumenische Gottesdienste für alle Bewohner und deren Angehörige an.
11.3 Darstellung nach außen
Mit Interessenten für einen Heimplatz führen wir auf Leitungsebene (Heimleitung,
Pflegedienstleitung und Sozialpädagogin) ein ausführliches Aufnahmegespräch
mit Führung durch unser Haus.
Zum alljährlich stattfindenden Tag der offenen Tür werden alle Bürger Schwabachs
und Umgebung herzlich eingeladen. Auch hier wird das
Haus
durch
Informationsgespräche und Hausführungen vorgestellt.
Wir stehen in engem Kontakt mit der Lokalpresse, die über unsere regelmäßigen
Veranstaltungen, Ausflüge und weitere Aktivitäten berichtet.
C.
SCHLUSS:
Dass ein Konzept einer permanenten Weiterentwicklung bedarf und dies auch
umgesetzt wird, erkennt man daran, dass es sich bei unserem Heimkonzept u m
die bereits 15. Version, Stand April 10, handelt. Die andauernde Weiterentwicklung
sowohl im altenpflegewissenschaftlichen Bereich, als auch politische Neuerungen
und daraus abgeleitete veränderte Rechtsgrundlagen, z.B. Wohn- und
Betreuungsvertragsgesetz,
das
Pflege-
qualitätsicherungsgesetz,
Gesundheitsmodernisierungsgesetz, haben sofortige Auswirkungen auf die
Fortschreibung des Heimkonzeptes, da sich
gerade
durch
politische
Entscheidungen die Rahmenbedingungen für Einrichtungen wie unsere
verändern. Themen wie Qualitätssicherung finden sofortigen Niederschlag, sowohl
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H. Hoch
H. Watzl
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in der Arbeit, als auch im Konzept. Auch müssen wir unsere Arbeit immer wieder
kritisch reflektieren um zu sehen „wo wir stehen“ und um somit auch Transparenz
gegenüber den Kostenträgern zu schaffen mit der Zielsetzung, eine gesicherte und
ausreichende Finanzierung für unsere Einrichtung zu erreichen.
Anlage:
Wohn- und Betreuungsvertrag ab 04/2010
Vergütungsvereinbarung nach § 85 SGB XI
Bayerische Leitlinien für vollstationäre Pflege vom 26.03.1998
Heimordnung
Eigene Notizen:
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