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E U R O P AB E R I C H T Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union in Brüssel Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 Inhaltsverzeichnis POLITISCHE SCHWERPUNKTE UND EUROPÄISCHES PARLAMENT .................................................. 6 EP: Plenarsitzung in Straßburg vom 09.05.2016 - 12.05.2016 ................................................................... 6 Öffentliche Anhörung im EP zum Thema Transparenz der Interessenvertretung ...................................... 7 Debatte über Spitzenkandidaten bei Europawahl ....................................................................................... 8 Spitzentreffen EU-Japan am 03.05.2016 .................................................................................................... 8 STAATSMINISTERIUM DES INNERN, FÜR BAU UND VERKEHR ........................................................ 9 ASYL UND MIGRATION ........................................................................................................................................ 9 Kommission legt erstes Legislativpaket zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylpakets vor .... 9 EuGH: Ablehnung eines Antrags auf Familienzusammenführung kann zulässig sein ............................. 11 VISAPOLITIK ..................................................................................................................................................... 11 Kommission schlägt Visaliberalisierung für türkische Staatsbürger vor .................................................... 11 Kommission schlägt Visaliberalisierung für Bürger des Kosovo vor ......................................................... 12 TERRORISMUSBEKÄMPFUNG ............................................................................................................................. 13 EP verabschiedet neue Europol-Verordnung ............................................................................................ 13 SCHENGEN ...................................................................................................................................................... 14 Kommission und Rat ermöglichen zeitlich befristete Kontrollen an den Binnengrenzen .......................... 14 EU-AUßENGRENZEN ........................................................................................................................................ 15 Kommission überarbeitet Ein- und Ausreisesystem für Drittstaatsangehörige ......................................... 15 INNENPOLITIK................................................................................................................................................... 16 Wesentliche Ergebnisse des JI-Rats am 21.04.2016 in Luxemburg ......................................................... 16 VERKEHRSPOLITIK ........................................................................................................................................... 17 Kommission leitet rechtliche Schritte gegen Straßennutzungsgebühren in Deutschland und Großbritannien ein ..................................................................................................................................... 17 SCHIENENVERKEHR ......................................................................................................................................... 18 EP verabschiedet Vorschriften zur „technischen Säule“ des Vierten Eisenbahnpakets ........................... 18 Kommission verklagt die Niederlande wegen Nichteinhaltung von Sicherheits- und Interoperabilitätsvorschriften ..................................................................................................................... 19 VERKEHRSINFRASTRUKTUR .............................................................................................................................. 20 Kommission verleiht Murcia und Malmö Preise für nachhaltige Mobilität ................................................. 20 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ .............................................................................................20 Eurostat veröffentlicht Studie zu unbegleiteten, minderjährigen Asylbewerbern in der EU im Jahr 2015 20 European Case Law Identifier: Kommission schaltet neue Suchmaschine frei ........................................ 21 EuGH stellt erstmals App für Smartphones und Tablets zur Verfügung ................................................... 21 2 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 Kommission startet Konsultation zum grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen ................... 22 STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN, FÜR LANDESENTWICKLUNG UND HEIMAT ............................22 Wesentliche Ergebnisse der Sitzung der Eurogruppe am 22.04.2016 ..................................................... 22 Wesentliche Ergebnisse des informellen ECOFIN-Rates am 22./23.04.2016 .......................................... 23 Wesentliche Ergebnisse der außerordentlichen Sitzung der Eurogruppe am 09.05.2016 ....................... 25 Kommission veröffentlicht Frühjahrsprognose 2016 ................................................................................. 26 Eurostat veröffentlicht Haushaltszahlen für 2015 ...................................................................................... 26 EZB und Kommission veröffentlichen Jahresberichte zur Finanzstabilität und Finanzmarktintegration ... 27 EZB erhöht Bankenaufsichtsgebühren gegenüber 2015 deutlich ............................................................. 28 EZB beschließt Einstellung der Produktion und Ausgabe der 500-€-Banknote ........................................ 29 Kommission verklagt Deutschland wegen Mehrwertsteuervorschriften für Reisebüros ........................... 29 Trilogeinigung zur Barrierefreiheit von Webseiten öffentlicher Stellen ...................................................... 29 STAATSMINISTERIUM FÜR W IRTSCHAFT UND MEDIEN, ENERGIE UND TECHNOLOGIE .....................31 W IRTSCHAFT MIT BINNENMARKT UND INDUSTRIE ............................................................................................... 31 Kommission veröffentlicht Frühjahrsprognose 2016 zur wirtschaftlichen Entwicklung der EU ................. 31 EP verabschiedet drei Entschließungen zur europäischen Kohäsionspolitik ............................................ 31 Kommission startet Konsultation zum grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen ................... 32 Rat und EP stimmen der Verschiebung der Anwendungsfrist für die Finanzmarktrichtlinie MiFID II zu .. 32 DIGITALES UND MEDIEN.................................................................................................................................... 33 Kommission veröffentlicht Ergebnis der öffentlichen Konsultation zur Überprüfung der Satelliten- und Kabelrichtlinie ............................................................................................................................................ 33 Kommission veröffentlicht Ergebnis der öffentlichen Konsultation zur Überprüfung der Roaming-Märkte33 AUßENWIRTSCHAFT.......................................................................................................................................... 34 EP verabschiedet Entschließung zur Zuerkennung des Marktwirtschaftsstatus für China ....................... 34 ENERGIE ......................................................................................................................................................... 34 Gericht der Europäischen Union (EuG) weist Nichtigkeitsklage Deutschlands gegen Kommissionsbeschluss von 2014 zum EEG 2012 ab ............................................................................... 34 Kommission verschärft Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der Strom- und Gasrichtlinien................................................................................................. 35 SONSTIGES...................................................................................................................................................... 35 EuGH bestätigt Gültigkeit der neuen Richtlinie über Tabakerzeugnisse .................................................. 35 STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN ..................................36 Kommission verklagt Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der Nitratrichtlinie ...................... 36 Interventionsmengen für Butter und Magermilchpulver verdoppelt ........................................................... 36 EP verabschiedet Entschließung zur Rolle der Berggebiete in der Kohäsionspolitik ............................... 37 EuG weist Nichtigkeitsklage Deutschlands gegen Kommissionsbeschluss von 2014 zum EEG 2012 ab 37 3 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) des Europäischen Parlaments (EP) stimmt neuen Regelungen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen und -krankheiten zu ........................... 38 STAATSMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES, FAMILIE UND INTEGRATION ..............................38 ARBEITSRECHT ................................................................................................................................................ 38 Nationale Parlamente leiten Subsidiaritätsverfahren gegen Reformvorschlag zur Arbeitnehmerentsendung ein („Gelbe Karte") ........................................................................................... 38 ARBEITSMARKT- UND SOZIALPOLITIK ................................................................................................................. 39 EP-Plenum: Entschließung zum Elternurlaub, Aussprache über Jugendbeschäftigung .......................... 39 ARBEITSMARKT ................................................................................................................................................ 39 Eurostat veröffentlicht Erwerbslosenquote in den Regionen..................................................................... 39 Eurostat veröffentlicht Erwerbstätigenquote 2015 ..................................................................................... 40 Arbeitslosenquote im Euroraum bei 10,2 % .............................................................................................. 40 STAATSMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND KULTUS, W ISSENSCHAFT UND KUNST ............................41 Trilogeinigung zur Barrierefreiheit von Webseiten öffentlicher Stellen ...................................................... 41 Horizont 2020: Kommission legt ersten jährlichen Monitoring Report 2014 vor ....................................... 41 Eurostat: Weitere Fortschritte bei Europa-2020-Bildungszielen im Jahr 2015 .......................................... 42 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ .................................................42 UMWELT UND NATURSCHUTZ ............................................................................................................................ 42 Kommission verklagt Deutschland wegen Gewässerverunreinigung durch Nitrat .................................... 42 EuGH erklärt die für 2013 - 2020 festgesetzte jährliche Höchstmenge an kostenlosen Emissionszertifikaten für ungültig .............................................................................................................. 43 EP verabschiedet Entschließung zur Rolle der Berggebiete in der Kohäsionspolitik ............................... 44 Unterzeichnung des Klimaschutzabkommens von Paris in New York ...................................................... 44 Anteil der Umweltsteuern bei 6,3 % der Steuereinnahmen in der EU ...................................................... 44 Europäische Umweltagentur veröffentlicht Bericht zur Bodennutzung in städtischen Gebieten .............. 45 VERBRAUCHERSCHUTZ .................................................................................................................................... 45 EuGH bestätigt Gültigkeit der neuen Richtlinie über Tabakerzeugnisse .................................................. 45 EuGH-Urteil zur Einhaltung der Vorschriften im Verbraucherschutz bei Insolvenzverfahren ................... 46 Kommission veröffentlicht Jahresbericht 2015 über gefährliche Produkte ............................................... 47 STAATSMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT UND PFLEGE ................................................................47 EuGH bestätigt Gültigkeit der neuen Richtlinie über Tabakerzeugnisse .................................................. 47 Kommission veröffentlicht Bericht des zweiten Gesundheitsprogramms (2008 - 2013) ........................... 48 Gesundheitssicherheitsausschuss (HSC) diskutiert zu Mangel an Keuchhusten-Impfstoff ...................... 48 IUK- UND MEDIENPOLITIK ........................................................................................................49 Welttag der Pressefreiheit: Kommission sichert Schutz der Meinungsfreiheit zu ..................................... 49 Netzneutralitätsvorschriften und nächste Senkung der Roaming-Gebühren in Kraft ............................... 50 4 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 Kommission veröffentlicht Konsultationsergebnisse zur Kabel- und Satellitenrichtlinie ........................... 50 Kommission bittet um Stellungnahmen zu Verpflichtungsangeboten von Paramount Pictures................ 50 Kommission beschließt technische Voraussetzungen für die Nutzung der mobilen Internetdienste des 700-MHz-Frequenzbands .......................................................................................................................... 51 Kommission: Untersuchung bezüglich der Vectoring-Pläne der Telekom ................................................ 51 5 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 POLITISCHE SCHWERPUNKTE UND EUROPÄISCHES PARLAMENT EP: PLENARSITZUNG IN STRAßBURG VOM 09.05.2016 - 12.05.2016 Im Zentrum der Plenartagung vom 09.05.2016 - 12.05.2016 standen der am 09.05.2016 stattfindende Europatag, die Reform des EU-Asylsystems, die Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit des Schengensystems und das Rettungspaket für Griechenland. Wesentliche, bis Redaktionsschluss vorliegende Ergebnisse waren: Reform des EU-Asylsystems: Die Abgeordneten hoben in der Debatte hervor, dass das Dublin-System in seiner aktuellen Gestalt nicht funktioniere. Es müssen durch ein effizientes Asylsystem auf der Grundlage der Solidarität unter den EU-Mitgliedern ersetzt werden. Schengensystem: Die Mehrheit der Abgeordneten sah in der Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen eine ernsthafte Gefahr für das Schengensystem. Sie betonten die Notwendigkeit, die Außengrenzen angemessen zu schützen. Der anwesende Kommissar Dimitris Avramopoulos, zuständig für Migration und Inneres, nannte als Ziel für Aufhebung der Binnengrenzkontrollen das Ende diesen Jahres. Kampf gegen Terror: Das EP verabschiedete zudem eine Verordnung, die die Kompetenzen der europäischen Polizeibehörde Europol deutlich ausweitet, um sie besser für den Kampf gegen internationalen Terrorismus und organisierte Kriminalität zu wappnen. Durch den Austausch von Fahndungsdaten soll die Zusammenarbeit mit den nationalen Polizei- und Justizstellen der 28 EU-Mitgliedstaaten verbessert, ein „EuropeanCounter Terrorism Center“ mit zusätzlichen Fahndern eingerichtet und ein Einsatz von gemeinsamen Ermittlungsteams von Beamten aus mehreren EU-Staaten unter dem Dach von Europol ermöglicht werden. Die Verordnung soll am 01.05.2017 in Kraft treten. 6 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 Rettungspaket für Griechenland: Die S&D, GUE/NGL und Grüne-Fraktionen, aber auch EKR-Mitglieder, sprachen sich für einen Schuldenerlass aus und warnten davor, Griechenland weitere Reformen aufzubürden. EVP-Mitglieder hingegen betonten die Notwendigkeit von Reformen. Kohäsionspolitik: Das EP-Plenum verabschiedete insgesamt drei nicht-legislative Entschließungen zur Kohäsionspolitik. Es äußerte sich positiv zu den neuen Instrumenten für die territoriale Entwicklung im Rahmen der Kohäsionspolitik 2014–2020. Die zweite Entschließung beschäftigt sich mit der künftigen – aus Sicht des EP zu stärkenden – Rolle von Berggebieten in der Kohäsionspolitik, die dritte mit der Beschleunigung der Umsetzung der Kohäsionspolitik (siehe hierzu Beitrag des StMWi in diesem EB). Die nächste Plenarsitzung in Straßburg findet vom 06.06.2016 – 09.06.2016 statt. Pressemitteilungen des EP zur Plenartagung: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/press-release/plenary/2016-05-09 ÖFFENTLICHE ANHÖRUNG IM EP ZUM THEMA TRANSPARENZ DER INTERESSENVERTRETUNG Am 02.05.2016 fand im EP eine öffentliche Anhörung zum Thema Transparenz der Interessenvertretung statt, bei der mit Experten auch über die künftige Ausgestaltung des Transparenzregisters für Interessenvertreter (Lobbyisten) diskutiert wurde. Die Kommission plant, das bestehende Register vom Kommission und EP zu reformieren. Während der Debatte herrschte Einigkeit darüber, dass eine transparente Interessenvertretung ein Schlüsselfaktor ist, um das Vertrauen der Bürger in die EU-Institutionen zu stärken. Laut dem Erstem Vizepräsidenten der Kommission, Frans Timmermans, dürfe sich ein verpflichtendes Transparenzregister (und die damit verbundenen Verpflichtung zur Offenlegung von Treffen mit Lobbyisten) allerdings lediglich auf höherrangige EU-Entscheidungsträger beziehen, um kein „bürokratisches Monstrum“ hervorzubringen. Des Weiteren äußerte sich Timmermans zur Stellung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, wobei er sich eine Einbeziehung in das Transparenzregister grundsätzlich gut vorstellen konnte, jedoch die Unterschiede zwischen den Regionen und Staaten zu beachten seien. Im Jahr 2011 wurde erstmals ein gemeinsames Transparenzregister von EP und Kommission eingeführt. Im Zuge seiner Erneuerung eröffnete die Kommission am 01.03.2016 eine bis zum 01.06.2016 laufende öffentliche Konsultation. Die Kommission beabsichtigt den Vorschlag für das überarbeitete Register im Herbst 2016 zu veröffentlichen. 7 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 Artikel des EP zur Konferenz: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160429STO25312/Verbindliches-TransparenzregisterKonferenz-im-Parlament Briefing zum Transparenzregister (in englischer Sprache): http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2016/581950/EPRS_BRI(2016)581950_EN.pdf Website des Transparenzregisters: http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/homePage.do?redir=false&locale=de DEBATTE ÜBER SPITZENKANDIDATEN BEI EUROPAWAHL In Brüssel wird derzeit um die Zukunft des Systems der Spitzenkandidaten bei Europawahlen debattiert, nach welchem der Posten des Kommissionspräsidenten an den Spitzenkandidaten der größten Fraktion im EP vergeben wird. Hintergrund sind Berichte, dass der Mehrheit der Staats- und Regierungschefs daran gelegen sei, dieses System bei der nächsten Europawahl 2019 nicht wieder anzuwenden, sondern den Kommissionspräsidenten selbst zu bestimmen. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und Parlamentspräsident Martin Schulz sprechen sich für die Beibehaltung des Systems der Spitzenkandidaten aus. Laut Presseberichten appellierten nun auch die Jugendorganisationen der Europäischen Parteienfamilien an den Rat für den Erhalt des seit 2014 eingeführten Spitzenkandidaten-Prinzips. Die Parteijugend sieht die demokratisch legitimierte Weiterentwicklung der EU bedroht. Die Debatte ist auch im Zusammenhang mit der am 11.11.2015 vom EP initiierten Reform des Europäischen Wahlrechts zu sehen (EB 11/15), die das System der Spitzenkandidaten gesetzlich festlegen soll. Pressemitteilung des EP zur EU-Wahlrechtsreform: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20151109IPR01698/Parlament-fordert-EUWahlrechtsreform-Spitzenkandidaten-und-Sperrklauseln SPITZENTREFFEN EU-JAPAN AM 03.05.2016 Am 03.05.2016 trafen der Präsident des ER Donald Tusk und Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker im Rahmen des EU-Japan Führungstreffens in Brüssel auf Japans Premierminister Shinzo Abe. Das Treffen diente u. a. zur Vorbereitung des G7-Gipfels am 26./27.05.2016 in Ise-Shima, Japan. Zudem tauschte man sich zur Migrations- und Flüchtlingskrise aus, wobei Tusk betonte, dass man ein globales Bewusstsein schaffen müsse, da kein Land diese Krise alleine lösen könne. So müsse die internationale Gemeinschaft Länder wie den Libanon und Jordanien finanziell unterstützen. In Bezug auf die bilateralen Beziehungen zu Japan wurden die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen mit der EU und die strategischen Partnerschaft thematisiert. 8 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 Pressemittelung des Rates zum EU-Japan Führungstreffen (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/en/european-council/president/ Anmerkungen des Ratspräsidenten (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/05/03-tusk-remarks-eu-japan-leaders-meeting/ STAATSMINISTERIUM DES INNERN, FÜR BAU UND VERKEHR AS Y L UN D M IG R AT IO N KOMMISSION LEGT ERSTES LEGISLATIVPAKET ZUR REFORM DES GEMEINSAMEN EUROPÄISCHEN ASYLPAKETS VOR Die Kommission legte am 04.05.2016 den ersten Teil eines Vorschlagpakets zur Umsetzung der geplanten Reform des Europäischen Asylsystems vor. Dieses sieht als drei Säulen eine Neufassung des DublinSystems, eine Anpassung des Eurodac-Systems und die Schaffung einer EU-Asylagentur vor. Der Verordnungsvorschlag zur Neufassung der sogenannten Dublin-III-Verordnung (EU) Nr. 604/2013 [KOM(2016)270 endg.] hält am Grundsatz fest, dass Asylbewerber ihren Asylantrag in dem Land stellen müssen, in dem sie erstmals in die EU einreisen, sofern sie nicht über Familienangehörige in einem anderen EU-Mitgliedstaat verfügen. Ergänzt werden soll diese Regelung durch einen sogenannten FairnessMechanismus, durch den die Haupt-Ankunftsländer, wie aktuell Griechenland und Italien, entlastet würden, falls dort erneut eine große Anzahl an Flüchtlingen in relativ kurzer Zeit ankäme. Nach dem Mechanismus würde automatisch festgestellt werden, ob das Asylbewerberaufkommen in den einzelnen Ländern, gemessen an ihrer Größe und ihrem relativen Wohlstand, einen Schwellenwert um das Anderthalbfache übersteigt. Ab dann würden neue Asylbewerber ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit nach einer Prüfung ihres Antrags auf die übrigen EU-Mitgliedstaaten verteilt, bis das Asylbewerberaufkommen wieder unter den betreffenden Schwellenwert sinkt. Für den Fall, dass ein Mitgliedstaat sich der Verteilung aus dem automatischen Mechanismus verweigert, schlägt die Kommission eine Art Strafzahlung in Höhe von 250.000 € pro Person vor, die an denjenigen Mitgliedstaat, der an dessen Stelle einen Asylbewerber übernimmt, ausgezahlt werden soll. Zudem möchte der vorgeschlagene Umverteilungsmechanismus das Engagement der Mitgliedstaaten bei der unmittelbaren Neuansiedlung von Schutzbedürftigen aus Drittländern berücksichtigen sowie zu einer Verkürzung der Bearbeitungsverfahren beitragen. Durch eine klare Formulierung der Rechtspflichten der Asylbewerber, wie die räumliche Beschränkung für den Erhalt von materiellen Leistungen und Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen, sollen Anreize gegen einen Missbrauch und die Sekundärmigration geschaffen werden. Um die Anwendung eines reformierten Dublin-Systems zu flankieren, legte die Kommission als zweite Säule einen Vorschlag zur Überarbeitung der EurodacVerordnung (EU) Nr. 603/2013 [KOM(2016)272 endg.] für den Abgleich von Fingerabdruckdaten vor. Hierbei soll der Geltungsbereich der Verordnung ausgeweitet werden, um den Mitgliedstaaten die Speicherung und 9 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 Abfrage der Daten von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen zu gestatten, die keinen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben und sich illegal in der EU aufhalten. Damit könnte die Identitätsfeststellung der Personen für eine Rückführung bzw. Rückübernahme schneller erfolgen. Als dritte Säule schlägt die Kommission eine Überarbeitung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010 zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) [KOM(2016)271 endg.] vor. Ziel ist es, das EASO in eine EU-Asylagentur mit einem erweiterten Mandat und weiter gefassten Aufgaben umwandeln. Eine der Hauptaufgaben der Agentur soll die Handhabung des Schwellenwerts sein, auf dem der Fairnessmechanismus eines neuen Dublin-Systems zur Umverteilung von Asylbewerbern beruht. Darüber hinaus möchte die Kommission, dass das EASO erstmals auch operativ tätig wird. In diesem Zusammenhang sieht die Kommission die Möglichkeit einer sogenannten Notfall-Intervention vor, bei der das EASO – ähnlich wie bei einem erweiterten Grenz- und Küstenschutzmandat unter Frontex (EB 21/15) – unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen den Willen eines Mitgliedstaats tätig werden kann. Als nächsten Schritt plant die Kommission Gesetzgebungsvorschläge zur Reform der Asylverfahrens- und der Anerkennungsrichtlinie sowie der Richtlinie über Aufnahmebedingungen vorzulegen. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-1620_de.htm Mitteilung der Kommission vom 06.04.2016: https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2016/DE/1-2016-197-DE-F1-1.PDF Vorschlag zur Neufassung der Dublin-III-Verordnung [KOM(2016)270 endg.] (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposalimplementation-package/docs/20160504/dublin_reform_proposal_en.pdf Dublin-III-Verordnung (EU) Nr. 604/2013: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:180:0031:0059:DE:PDF Vorschlag zur Anpassung der Eurodac-Verordnung[KOM(2016)272 endg.] (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposalimplementation-package/docs/20160504/eurodac_proposal_en.pdf Eurodac-Verordnung (EU) Nr. 603/2013: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R0603&from=de Vorschlag zur Anpassung der EASO-Verordnung [KOM(2016)271 endg.] (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposalimplementation-package/docs/20160504/easo_proposal_en.pdf EASO-Verordnung (EU) Nr. 439/2010: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:132:0011:0028:DE:PDF 10 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 EUGH: ABLEHNUNG EINES ANTRAGS AUF FAMILIENZUSAMMENFÜHRUNG KANN ZULÄSSIG SEIN Am 21.04.2016 urteilte der EuGH in der Rechtssache C-558/14 (Mimoun Khachab / Subdelegación del Gobierno en Álava), dass Mitgliedstaaten einen Antrag auf Familienzusammenführung ablehnen können, wenn sich aus einer Prognose auf Grundlage der Einkünfte in den letzten sechs Monaten ergibt, dass der Zusammenführende während des Jahres nach der Antragstellung nicht über feste, regelmäßige und ausreichende Einkünfte verfügen würde. Die Familienzusammenführungsrichtlinie (2003/86/EG) soll grundsätzlich die Zusammenführung von Familienangehörigen, die keine EU-Bürger sind, fördern. Nach der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten u. a. dem Ehegatten des Zusammenführenden die Einreise und den Aufenthalt gestatten, sofern dieser z. B. über Wohnraum, eine Krankenversicherung und über feste und regelmäßige Einkünfte verfügt, die für seinen eigenen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen ohne die Inanspruchnahme von Sozialleistungen ausreichen. Nach spanischem Recht darf eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung jedoch nicht erteilt werden, wenn zweifelsfrei festgestellt wird, dass keine Aussicht auf eine Beibehaltung der finanziellen Mittel des Zusammenführenden im Laufe des ersten Jahres nach dem Tag der Antragstellung besteht. Das zuständige Obergericht für das Baskenland hatte Zweifel, ob die spanische Regelung mit der Familienzusammenführungsrichtlinie vereinbar sei. Nach Auffassung des EuGH ist der Zeitraum von einem Jahr, während dessen der Zusammenführende über ausreichende Einkünfte verfügen muss, angemessen und verhältnismäßig. Zudem stellte das Gericht fest, dass die Richtlinie keine genauen Vorgaben über den Prognosezeitraum über die Berechnung der künftigen Einkünfte auf der Grundlage der Einkünfte des Zusammenführenden in den letzten sechs Monaten enthält. Insofern urteilte der EuGH, dass die spanischen Rechtsvorschriften mit der Richtlinie vereinbar seien. Pressemitteilung des EuGH: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-04/cp160042de.pdf Urteil des EuGH: http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-558/14 Richtlinie über die Familienzusammenführung (2003/86/EG): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=URISERV:l33118&from=DE VI S AP O L IT IK KOMMISSION SCHLÄGT VISALIBERALISIERUNG FÜR TÜRKISCHE STAATSBÜRGER VOR Am 04.05.2016 veröffentlichte die Kommission einen Vorschlag zur Visaliberalisierung für türkische Staatsbürger. Voraussetzung ist allerdings, dass die Türkei die noch ausstehenden Zielvorgaben des Fahrplans für die Visaliberalisierung erfüllt, wie es von türkischer Seite am 18.03.2016 im Rahmen der EUTürkei-Erklärung zugesagt wurde (EB 07/16). Um eine Visaliberalisierung für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bis Ende Juni 2016 noch erreichen zu können, musste die Kommission spätestens bis Anfang Mai 2016 einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten. In ihrem dritten Bericht über die Fortschritte der Türkei bei der Erfüllung der Vorhaben des Fahrplans für die 11 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 Visaliberalisierung [KOM(2016)278 endg.] schlägt die Kommission eine Aufhebung der Visumspflicht für türkische Staatsbürger vor. Dabei geht die Kommission davon aus, dass die Türkei die ausstehenden Anforderungen (7 von 72) des Fahrplans noch vor Abschluss des Gesetzgebungsprozesses umsetzen wird. Zu den noch durch die Türkei zu erfüllenden Vorgaben zählt u. a., dass die türkischen Rechtsvorschriften zur Terrorismusbekämpfung den europäischen Standards angeglichen werden. Bislang lehnt die Türkei eine rasche Änderung der Antiterrorgesetze allerdings ab. Die Visafreiheit soll laut Kommissionsvorschlag nur für Inhaber biometrischer Pässe nach EU-Standards gelten. Nachdem das türkische System für die Erstellung von Pässen erst Ende 2016 umgestellt sein soll, will die Kommission auch bis Ende 2017 provisorische Dokumente akzeptieren, die zwischen 01.06.2016 - 31.12.2016 erstellt werden und die Standards der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) erfüllen. Zudem schlägt die Kommission eine weitere Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der Liste der visumsbefreiten Länder [KOM(2016)279 endg.] vor. Diese solle durch einen Aussetzungsmechanismus erweitert werden, nach dem in Ausnahmesituationen und als letztes Mittel die Visumsfreiheit für einen temporären Zeitraum ausgesetzt werden kann. Mit diesem Vorschlag wird sich voraussichtlich auch der Rat „Justiz und Inneres“ bei seiner Sitzung am 20.05.2016 befassen. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-1622_de.htm Dritter Fortschrittsbericht für die Visaliberalisierung der Türkei [KOM(2016)278 endg.]: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposalimplementationpackage/docs/20160504/third_progress_report_on_turkey_visa_liberalisation_roadmap_en.pdf Vorschlag zur Änderung der Liste der visumsbefreiten Länder [KOM(2016)279 endg.]: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposalimplementation-package/docs/20160504/turkey_proposal_en.pdf Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der Liste der visumsbefreiten Länder: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32001R0539&from=DE KOMMISSION SCHLÄGT VISALIBERALISIERUNG FÜR BÜRGER DES KOSOVO VOR Am 04.05.2016 veröffentlichte die Kommission einen Vorschlag zur Visaliberalisierung für die Bürger des Kosovo [COM(2016) 277 final]. In ihrem vierten Fortschrittsbericht [COM(2016) 276 final] bestätigt die Kommission, dass das Kosovo sämtliche im Fahrplan für die Visaliberalisierung enthaltenen Anforderungen erfüllt habe, sofern es bis zur Annahme des Vorschlags durch das EP und den Rat das Grenzabkommen mit Montenegro ratifiziert und weitere Erfolge bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität nachweisen kann. Nach Annahme des Vorschlags durch das EP und den Rat würden kosovarische Bürger mit biometrischen Reisepässen die Möglichkeit erhalten, für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen visumfrei in alle EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Irlands) sowie in die vier assoziierten Schengen-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und die 12 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 Schweiz) einzureisen. Die Befreiung von der Visumpflicht gilt nur für Kurzaufenthalte, z. B. bei Geschäftsreisen, Familienbesuchen oder als Touristen. EU-Bürger können bereits jetzt visumfrei in das Kosovo reisen. Im Zuge der Diskussionen um eine Visaliberalisierung für türkische Staatsbürger wurde auch eine weitere Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der Liste der visumsbefreiten Länder [KOM(2016)279 endg.] vorgeschlagen (siehe Beitrag in diesem EB). Diese solle durch einen Aussetzungsmechanismus erweitert werden, nach dem in Ausnahmesituationen und als letztes Mittel die Visumsfreiheit für einen temporären Zeitraum ausgesetzt werden kann. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-1626_de.htm Vorschlag der Kommission zur Visaliberalisierung für das Kosovo [COM(2016) 277 final] (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposalimplementation-package/docs/20160504/kosovo_proposal_en.pdf Vierter Fortschrittsbericht für die Visaliberalisierung für das Kosovo [COM(2016) 276 final] (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposalimplementationpackage/docs/20160504/fourth_progress_report_on_kosovo_visa_liberalisation_roadmap_en.pdf Vorschlag zur Änderung der Liste der visumsbefreiten Länder [KOM(2016)279 endg.] (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposalimplementation-package/docs/20160504/turkey_proposal_en.pdf Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der Liste der visumsbefreiten Länder: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32001R0539&from=DE T ERRO RI SM US B EK ÄM PFUN G EP VERABSCHIEDET NEUE EUROPOL-VERORDNUNG Am 11.05.2016 hat das EP im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens eine neue EuropolVerordnung verabschiedet. Diese wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten und ab dem 01.05.2017 wirksam sein. Bereits Ende letzten Jahres konnten EP und Rat im Trilog eine Einigung erzielen. Ziel des Rechtsakts ist die Ausstattung der Polizeibehörde Europol mit neuen Kompetenzen im Kampf gegen organisierte Kriminalität und den internationalen Terrorismus. Gemäß der neuen Verordnung soll Europol Mitwirkungsrechte im Bereich des Menschenschmuggels und des illegalen Drogen- und Waffenhandels erhalten. Zur effizienteren Bekämpfung grenzübergreifender Kriminalität sollen hierzu Fahndungsdaten zwischen den 28 Mitgliedstaaten ausgetauscht werden. Aufgrund der Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus hat die Kommission am 02.12.2015 ein zweites Maßnahmenpaket zur Terrorismusbekämpfung verabschiedet (EB 20/15) sowie am 01.01.2016 das „Europäische Zentrum zur Terrorbekämpfung“ eröffnet. Dieses soll durch die Einstellung von 35 zusätzlichen Fahndern gestärkt werden. 13 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 Da der internationale Charakter des Terrorismus eine engere Kooperation zwischen den Behörden erfordere, sollen länderübergreifende Ermittlungsteams eingesetzt und die einzelnen Mitgliedstaaten verpflichtet werden, Europol alle relevanten Informationen zukommen zu lassen. Zudem wird die EU-Internetmeldestelle „Internet Referral Unit“ (IRU) unter dem Dach von Europol weiter gestärkt. Soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter sollen direkt aufgefordert werden, Internetinhalte zur Radikalisierung und Anwerbung von potentiellen Terroristen von ihren Internetseiten zu löschen. Um ein Gegengewicht zu dem erweiterten Mandat von Europol zu erhalten, wurde erstmals die Einsetzung eines Kontrollausschusses beschlossen, der sowohl mit nationalen Abgeordneten als auch mit Mitgliedern des EP besetzt sein und jährlich Bericht erstatten soll. Zur Gewährleistung des Datenschutzes wurde beschlossen, dass der Europäische Datenschutzbeauftragte künftig alle Tätigkeiten von Europol überwachet. Pressemitteilung des EP: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160504IPR25747/Polizeizusammenarbeit-Parlamentr%C3%BCstet-Europol-f%C3%BCr-Kampf-gegen-Terror-auf Angenommener Text des EP: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-20160215+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE Hintergrundinformationen zur Europol-Verordnung: https://www.euractiv.de/section/gesundheit-und-verbraucherschutz/news/europol-verordnung-facebook-undco-sollen-terror-propaganda-freiwillig-loeschen/ SC H EN G E N KOMMISSION UND RAT ERMÖGLICHEN ZEITLICH BEFRISTETE KONTROLLEN AN DEN BINNENGRENZEN Am 04.05.2016 legte die Kommission den Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss des Rates mit einer Empfehlung für zeitlich befristete Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen, die das Funktionieren des Schengen-Raums insgesamt gefährden [KOM(2016)275 endg.], vor. Dieser wurde am 12.05.2016 vom Rat angenommen. Der Vorschlag zielt auf die Fortführung vorübergehender Kontrollen an bestimmten Binnengrenzen des Schengen-Raums in Deutschland, Österreich, Schweden, Dänemark und Norwegen für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten ab. Als Begründung hierfür wurde genannt, dass Griechenland trotz großer Fortschritte bei der Verbesserung des Schutzes seiner EU-Außengrenze nicht alle festgestellten Mängel innerhalb der dreimonatigen Frist angemessen und umfassend beheben konnte (EB 02/16; EB 07/16). Die Mitteilung der Kommission zum griechischen Grenzschutz [KOM(2016) 220 endg.] umfasst insgesamt 49 Empfehlungen aus den Bereichen Registrierungsprozess, Rückführung, Küstenschutz, Risikoanalyse, Personalressourcen und Training, Grenzkontrollen, Infrastruktur und Ausstattung sowie zu allgemeine Themen wie der Überwachung und Analyse von Grenzübertritten. Um einer Bedrohung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit durch Sekundärbewegungen irregulärer Migranten entgegenzuwirken, ersuchten die Innenminister Deutschlands, Frankreichs, Österreichs und Schwedens 14 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 sowie der für Migration und Integration zuständige Minister Dänemarks in einem gemeinsamen Schreiben vom 02.05.2016 die Kommission, dem Rat die Beibehaltung bzw. die Einführung temporärer Binnengrenzkontrollen ab dem 13.05.2016 vorzuschlagen. Mit der Annahme des Vorschlags durch den Rat ist eine Verlängerung der Binnenkontrollen bis zu sechs Monaten möglich. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-1627_de.htm Pressemitteilung des Rates (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/05/12-internal-border-controls/ Fahrplan der Kommission „Zurück zu Schengen“ vom 04.03.2016 (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/borders-and-visas/schengen/docs/communicationback-to-schengen-roadmap_en.pdf Vorschlag der Kommission für befristete Binnengrenzkontrollen [KOM(2016)275 endg.] (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposalimplementation-package/docs/20160504/schengen_proposal_en.pdf Mitteilung der Kommission zum Grenzschutz Griechenlands [KOM(2016) 220 endg.] (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposalimplementation-package/docs/20160412/communication_assessment_greece_action_plan_en.pdf EU - AU ß ENG R EN Z EN KOMMISSION ÜBERARBEITET EIN- UND AUSREISESYSTEM FÜR DRITTSTAATSANGEHÖRIGE Am 06.04.2016 stellte die Kommission einen überarbeiteten Vorschlag für eine Verordnung über das Einreise/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den EU-Außengrenzen und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Strafverfolgungszwecken und zur Änderung der Verordnung für das Visa-Informationssystem (EG) Nr. 767/2008 und der Verordnung zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (EU) Nr. 1077/2011 vor. Der Vorschlag zählt zum Maßnahmenpaket der Kommission für „intelligente Grenzen“, das bereits am 28.02.2013 vorgestellt wurde und neben dem EES ein Registrierungsprogramm für Reisende (RTP) zur erleichterten Einreise von Vielreisenden in den SchengenRaum umfasst. Auf der Grundlage des EES soll künftig eine effektivere Kontrolle möglich sein, ob die zulässige Dauer bei Kurzaufenthalten eingehalten wird. Grenzkontrollen könnten dann stärker automatisiert stattfinden und ein Dokumenten- oder Identitätsbetrug leichter aufgedeckt werden. In dem System sollen alle Nicht-EU-Bürger registriert werden, die für einen Kurzaufenthalt (von höchstens 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen) in den Schengen-Raum einreisen dürfen. Erfasst werden der Name des Reisenden, die Art des Reisedokuments, biometrische Daten sowie der Zeitpunkt und der Ort der Ein- und Ausreise. Einreiseverweigerungen würden ebenfalls im System erfasst und mit einer Warnung für die nationalen Behörden versehen. Zwischen dem EES und dem Visa-Informationssystem (VIS) soll Interoperabilität 15 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 bestehen. Zudem sieht der Verordnungsentwurf vor, dass die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europol unter genau festgelegten Bedingungen und im Einklang mit den EU-Datenschutzvorschriften Zugang zum Ein- und Ausreisesystem haben sollen. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-1247_de.htm Vorschlag für eine Verordnung über das Einreise-/Ausreisesystem (EES) (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/securing-eu-borders/legaldocuments/docs/20160406/regulation_proposal_entryexit_system_borders_package_en.pdf Verordnung für das Visa-Informationssystem ((EG) Nr. 767/2008): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=URISERV:l14517&from=DE Verordnung zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen ((EU) Nr. 1077/2011): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32011R1077&from=DE Maßnahmenpaket der Kommission zu „intelligenten Grenzen“ (28.02.2013): http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-162_de.htm IN NE N PO L IT IK WESENTLICHE ERGEBNISSE DES JI-RATS AM 21.04.2016 IN LUXEMBURG Am 21.04.2016 trat der JI-Rat in Luxemburg zusammen. Als wichtigstes Ergebnis nahmen die Justiz- und Innenminister der Mitgliedstaaten die zuvor vom Plenum des Parlaments verabschiedete Kompromissfassung der EU-PNR-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung an. Die Minister unterstützten den Kommissionsvorschlag, die EU-Grenzschutzagentur FRONTEX zu einer Europäischen Grenz- und Küstenwache auszubauen, und kamen überein, ungeachtet der noch ausstehenden Annahme im Gesetzgebungsverfahren bereits jetzt organisatorische Vorbereitungen auf den Weg zu bringen, die eine rasche Arbeitsaufnahme und Einsatzbereitschaft ermöglichen sollen. Die Minister berieten über die nach den Terroranschlägen des 22.03.2016 in Brüssel angestoßenen Maßnahmen und Initiativen und betonten die Bedeutung eines schnellen und effizienten Informationsaustauschs zwischen den Sicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten. Die Minister gaben den Auftrag, eine Vereinbarung zu Anforderungen an eine integrierte Europäische Informationsarchitektur in den Bereichen Justiz und Inneres auszuarbeiten, die Datenbanken der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden sowie Datenbanken aus den Bereichen Migration und Grenzschutz umfassen soll. Die Minister sprachen sich zudem für eine Stärkung des Europäischen Terrorismusabwehrzentrums bei EUROPOL aus. Im Bereich der Migrationspolitik verabschiedeten die Minister Ratsschlussfolgerungen zur Konvergenz der Asylentscheidungsverfahren. Sie berieten zudem über den Stand der Umsetzung der EU-Türkei-Vereinbarung. Dabei wurde deutlich, dass einige Mitgliedstaaten deutlich weniger Aufnahmeplätze für die Umsiedlung von schutzbedürftigen Syrern aus der Türkei bereitstellen als vereinbart. Auch die Zahl der bereitgestellten nationalen Experten zur Unterstützung der Umsetzung in Griechenland bleibt hinter den vereinbarten Zahlen zurück. Gleiches gilt für den Vollzug der 16 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 Umsiedlungsbeschlüsse. Die Minister kamen überein, die Arbeiten an der Umsetzung der Beschlüsse zu beschleunigen, ohne jedoch eine konkrete Vereinbarung zu treffen. Die Minister führten zudem eine erste Orientierungsdebatte zur Mitteilung der Kommission zur Überarbeitung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und zur Optimierung legaler Migrationsmöglichkeiten in die EU (EB 06/16). Pressemitteilung des Rates zur Annahme der EU-PNR-Richtlinie (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/04/21-council-adopts-eu-pnr-directive/ Pressemitteilung des Rates zu den Ergebnissen der Ratstagung (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/jha/2016/04/st08065_en16_pdf/ Webseite des Rates zum JI-Rat (in englischer Sprache)): http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/jha/2016/04/21/?utm_source=dsmsauto&utm_medium=email&utm_campaign=Justice+and+Home+Affairs+Council%2c+21%2f04%2f2016++Main+results V ER K EH R S PO L IT IK KOMMISSION LEITET RECHTLICHE SCHRITTE GEGEN STRAßENNUTZUNGSGEBÜHREN IN DEUTSCHLAND UND GROßBRITANNIEN EIN Die Kommission gab am 28.04.2016 bekannt, dass sie rechtliche Schritte gegen Deutschland und Großbritannien wegen der Einführung von Straßennutzungsgebühren eingeleitet hat. Der erste Fall betrifft die Einführung einer Infrastrukturabgabe in Verbindung mit einer Entlastung inländischer Fahrzeughalter in der Bundesrepublik im Juni 2015. Der zweite Fall betrifft die Einführung einer Vignette für LKW im Gegenzug für eine steuerliche Entlastung in Großbritannien im April 2014. In beiden Verfahren kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Entlastung inländischer Nutzer in Form einer 1:1 Absenkung der Kfz-Steuer de facto zu einer Befreiung inländischer Nutzer von der Straßennutzungsgebühr führe. Dies jedoch sieht die Kommission als diskriminierend an. Im Verfahren gegen Deutschland macht die Kommission zudem deutlich, dass auch die Preise für Kurzfristvignetten zu teuer seien im Verhältnis zu den Kosten, die für längerfristige Vignetten anfallen, die insbesondere inländische Autofahrer erwerben (müssen). Auch dies sei diskriminierend. Da die Bundesregierung diese grundlegenden Bedenken der Kommission nicht habe ausräumen können, habe die Kommission nun die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet und der Bundesregierung eine begründete Stellungnahme zugeleitet. In dieser wird die Bundesrepublik aufgefordert, die Maut-Gesetzgebung in Deutschland innerhalb von zwei Monaten mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen. Sollte die Bundesregierung dieser Aufforderung nicht binnen zwei Monaten nachkommen, kann die Kommission Klage vor dem EuGH erheben. Im Verfahren gegen Großbritannien erging zunächst ein Aufforderungsschreiben. Großbritannien hat nun zwei Monate Zeit, zu den von der Kommission vorgetragenen Argumenten Stellung zu nehmen. Sollte die Kommission die Antworten für unzureichend befinden, kann sie auch im Verfahren gegen Großbritannien eine Begründete Stellungnahme erlassen und so die zweite Stufe des Verfahrens einleiten. 17 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-1456_de.htm Erläuterung der Kommission zu Vertragsverletzungsverfahren im März 2016 (in englischer Sprache): http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-1452_en.htm Hintergrundinformation der Kommission zu Vertragsverletzungsverfahren (in englischer Sprache): http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/12/12&format=HTML&aged=0&language=E N&guiLanguage=en SC HI E N EN V E RK E HR EP VERABSCHIEDET VORSCHRIFTEN ZUR „TECHNISCHEN SÄULE“ DES VIERTEN EISENBAHNPAKETS Am 28.04.2016 verabschiedete das Plenum des EP mit großer Mehrheit die Vorschriften zur „technischen Säule“ des vierten Eisenbahnpakets. Bereits am 17.06.2015 hatten Vertreter von Rat, Kommission und EP im Trilog eine informelle Verständigung hierzu erzielt (EB 13/15). Die „technische Säule“ besteht aus einer Verordnung über die Europäische Eisenbahnagentur (ERA-VO), einer Richtlinie über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der EU (Interop-RL) sowie einer Richtlinie zur Eisenbahnsicherheit (RSD). Wesentliches Ziel ist es, Zeit- und Kostenersparnisse bei der Bescheinigung von technischen und sicherheitsrelevanten Normen für Betreiber, Wagen und Lokomotiven zu erzielen. Hiermit soll die Dienstleistungsqualität verbessert, das Angebot für Bahnreisende vielseitiger gestaltet und zur Erreichung der Emissionsziele der EU im Verkehrsbereich beigetragen werden. Zudem soll die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) zur einzigen Anlaufstelle für die Erteilung von EU-weit gültigen Fahrzeuggenehmigungen und Sicherheitsbescheinigungen im grenzüberschreitenden Verkehr werden. Hersteller und Betreiber müssten dann nicht mehr eine Zulassung in jedem einzelnen Land beantragen. Beim Inverkehrbringen von Fahrzeugen oder Anbieten von Dienstleistungen innerhalb eines Mitgliedstaats sollen die Unternehmen eine Wahlmöglichkeit zwischen der ERA oder einer nationalen Behörde erhalten. Daneben soll die ERA die Entwicklung der Zugsteuerungs- und Kommandosysteme unterstützen. Diese würde dann beispielsweise vor der Veröffentlichung von Ausschreibungen für die streckenseitige Ausrüstung die vorgesehenen technischen Lösungen mit Blick auf das Europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS) bewerten. Die neuen Genehmigungs- und Bescheinigungsverfahren werden innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften wirksam. EU-Länder können diese Frist um ein Jahr verlängern, wenn sie die ERA und die EU-Kommission davon in Kenntnis setzen und ihre Entscheidung begründen. Der Verabschiedung der „technischen Säule“ ging am 19.04.2016 eine informelle Einigung zwischen Rat und EP zur „politischen Säule“ des vierten Eisenbahnpakets voraus (EB 07/16). Nachdem es zunächst im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) nicht gelungen war, diese Einigung zu bestätigen, verabschiedete der AStV den Kompromiss am 27.04.2016. Im Mai 2016 wird sich der Verkehrsausschuss des EP mit dem Kompromiss zur „politischen Säule“ befassen. Die formelle Verabschiedung des gesamten vierten Eisenbahnpakets soll dann bis Herbst 2016 erfolgen. 18 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 Pressemitteilung des EP: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160426IPR24744/EU-Eisenbahnpaket-ErsterReformschritt-beseitigt-technische-H%C3%BCrden Hintergrundinformationen zum Vierten Eisenbahnpaket (in englischer Sprache): http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160427BKG24994/The-4th-railway-package Fragen und Antworten zum Vierten Eisenbahnpaket: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-1383_de.htm KOMMISSION VERKLAGT DIE NIEDERLANDE WEGEN NICHTEINHALTUNG VON SICHERHEITS- UND INTEROPERABILITÄTSVORSCHRIFTEN Am 28.04.2016 gab die Kommission bekannt, dass sie beabsichtigt, die Niederlande vor dem EuGH in zwei getrennten Verfahren sowohl wegen der Nichteinhaltung von Sicherheits- als auch von Interoperabilitätsvorschriften im Schienenverkehr verklagen zu wollen. Mit der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit (2004/49/EG) werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, eine unabhängige Sicherheitsbehörde und eine Stelle für die Untersuchung von Störungen einzurichten sowie nach gemeinsamen Grundsätzen für das Sicherheitsmanagement entsprechende Regeln zur Überwachung der Eisenbahnsicherheit festzulegen. Nach Auffassung der Kommission erfüllen die niederländischen Rechtsvorschriften weder die Grundsätze zur Beschlussfassung der Sicherheitsbehörden, noch die Einhaltung einer Frist von vier Monaten für die Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen oder genehmigungen. Auch gegen Polen wurde beispielsweise am 25.02.2016 von der Kommission eine Klage wegen der mangelnden Umsetzung der Richtlinie 2004/49/EG beim EuGH eingereicht (EB 04/16). Auf der anderen Seite regelt die Richtlinie 2008/57/EG über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft die Bedingungen für die Interoperabilität des Eisenbahnsystems und die Gewährleistung der Kompatibilität der Infrastruktur, der Fahrzeuge, der Signalgebung sowie anderer Teilsysteme innerhalb des Schienennetzes in der EU. Nachdem den Forderungen der Kommission nicht nachgekommen wurde, verklagt diese nun die Niederlande vor dem EuGH. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-1458_de.htm Richtlinie 2004/49/EG über die Eisenbahnsicherheit: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=URISERV:l24201a&from=DE Richtlinie 2008/57/EG über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:191:0001:0045:DE:PDF 19 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 V ER K EH R SI NF R AST R UKT U R KOMMISSION VERLEIHT MURCIA UND MALMÖ PREISE FÜR NACHHALTIGE MOBILITÄT Die Kommission gab am 20.04.2016 die Gewinner der Preise für nachhaltige Mobilität in Brüssel bekannt. Die Stadt Murcia (Spanien) wurde mit dem European Mobility Week Award 2015 ausgezeichnet; die Stadt Malmö (Schweden) belegte den ersten Platz für die Planung nachhaltiger städtischer Mobilität (Sustainable Urban Mobility Planning (SUMP) Award). Die Auszeichnungen wurden durch die Verkehrskommissarin Violeta Bulc und den Umweltkommissar Karmenu Vella überreicht. Ziel der Kommission ist es, den CO 2-Ausstoß in Städten zu senken und zu einem umweltfreundlicheren Stadtverkehr beizutragen. Kommissarin Bulc würdigte die intermodalen Transportmöglichkeiten im städtischen Verkehr in Murcia und Malmö als Vorzeigebeispiele für andere Städte in Europa. Zusätzlich verwies Kommissar Vella auf die Synergieeffekte durch die Verbindung von Verkehrsträgern, die den Menschen Zeit spart und zur Verbesserung der Luftqualität beiträgt. Die Stadt Murcia konzentriert sich dabei auf den intermodalen Verkehr zwischen Autofahrern, Fußgängern und Radfahrern. Maßnahmen sind u. a. die Förderung von Elektromobilität (E-Bikes und Elektrorollern), die Öffnung von Busspuren für Fahrradfahrer, die Bereitstellung von Fahrradständern in Bussen und die Erweiterung von gebührenpflichtigen Parkzonen. Malmö überzeugte die Jury mit einer ehrgeizigen Vision eines Mobilitätssystems zur Förderung nachhaltiger Verkehrsträger. Hierfür wurde die Verkehrsplanung eng mit der Stadtplanung verknüpft und berücksichtigt Pendlermuster, soziale Faktoren und den barrierefreien Zugang zum städtischen Verkehr. Zusätzlich sollen neue Ansätze zum nachhaltigen Transport von Gütern und Waren im Mobilitätssystem berücksichtigt werden. Pressemitteilung der Kommission (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/transport/themes/urban/news/2016-04-20-sump-award-winners_en.htm STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ EUROSTAT VERÖFFENTLICHT STUDIE ZU UNBEGLEITETEN, MINDERJÄHRIGEN ASYLBEWERBERN IN DER EU IM JAHR 2015 Am 02.05.2016 hat Eurostat eine Studie zu dem Thema unbegleitete, minderjährige Asylbewerber in der EU veröffentlicht. Untersuchungsgegenstand waren die Zahl an sich, der Anteil der unbegleiteten an allen minderjährigen Asylbewerbern, die Altersstruktur, die Geschlechterverteilung und die Herkunft. Die Auswertung der Zahlen ergibt, dass im Jahre 2015 88.300 der Asylbewerber, die ihren Antrag auf Asyl in der EU stellten, unter 18 Jahren und unbegleitet waren. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Zahl damit fast vervierfacht. Die größte Anzahl der unbegleiteten, minderjährigen Asylbewerber stellte ihren Antrag in Schweden (40 %, 35.300), gefolgt von Deutschland (16 %, 14.400). 20 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 In der EU waren fast ein Viertel (23 %) der registrierten minderjährigen Asylbewerber unbegleitet. Weitere Informationen: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7244682/3-02052016-AP-DE.pdf/4e9e86e6-26ec-4d499484-bc8120dc1b62 EUROPEAN CASE LAW IDENTIFIER: KOMMISSION SCHALTET NEUE SUCHMASCHINE FREI Im Zuge ihres Bestreben, Entscheidungen der Justiz transparenter zu gestalten, hat die Kommission am 11.05.2016 eine neue Suchmaschine auf dem E–Justice-Portal frei geschaltet. Die Suchmaschine namens „European Case Law Identifier“ (ECLI) soll es den Bürgern, Unternehmen aber auch den Praktikern und Akademikern erleichtern, Entscheidungen nationaler, aber auch internationaler Gerichte und Gerichtshöfe zu finden. Über ECLI haben die Nutzer Zugang zu ungefähr 4 Mio. Rechtsentscheidungen des EuGHs, des Europäischen Patentgerichts und Entscheidungen aus derzeit sieben Mitgliedstaaten: neben Deutschland sind dies Spanien, Frankreich, Tschechien, Finnland, Slowenien und die Niederlande. Die Suchmaschine steht bis auf Gälisch in allen offiziellen Amtssprachen zur Verfügung. Die Suche kann unter anderem unter Verwendung von Schlüsselwörtern, Staat, Gericht oder Datum der Entscheidung erfolgen. Pressemeldung (in englischer Sprache): http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-16-1711_en.htm Nähere Informationen (in englischer Sprache) zu ECLI: https://e-justice.europa.eu/content_european_case_law_identifier_ecli-175-en.do?clang=en ECLI-Suchmaschine: https://e-justice.europa.eu/content_ecli_search_engine-430-en.do?clang=en EUGH STELLT ERSTMALS APP FÜR SMARTPHONES UND TABLETS ZUR VERFÜGUNG Ab 11.05.2016 hat der EuGH seine neue App, genannt CVRIA, vorgestellt, die nun über „Google Play“ und „App Store“ herunter geladen werden kann und im Betriebsformat Android und iOS zur Verfügung steht. Der Nutzer kann zwischen 23 Amtssprachen der EU wählen. Dann stehen ihm die vier Rubriken „Rechtsprechung“, „Gerichtskalender“, „Pressemeldungen“ und „Suche“ offen. In der Rubrik „Rechtsprechung“ erhält man Zugang zu den jüngsten Urteilen, Beschlüssen und Schlussanträgen. Die in den nächsten fünf Wochen angesetzten Termine für mündliche Verhandlungen, Schlussanträge und Urteilsverkündungen können unter „Gerichtskalender“ abgerufen und unter „Pressemeldungen“ die letzten zehn Pressemeldungen eingesehen werden. Die Rubrik „Suche“ ermöglicht neben der Volltextsuche auch eine Recherche anhand der Namen der Parteien, des Datums oder der Rechtssachennummer. 21 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 Pressemeldung: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-05/cp160051de.pdf KOMMISSION STARTET KONSULTATION ZUM GRENZÜBERSCHREITENDEN HANDEL MIT DIENSTLEISTUNGEN Am 02.05.2016 hat die Kommission im Zuge der Umsetzung ihrer Binnenmarktstrategie eine Konsultation zum grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen veröffentlicht, um zu evaluieren, wie weitere Hürden im Binnenmarkt abgebaut werden können. Die Konsultation befasst sich u. a. mit den regulatorischen Hemmnisse für Unternehmensdienstleister („Business Services“) und der Bauwirtschaft sowie den Voraussetzungen für den Zugang zu Berufshaftpflichtversicherungen für Dienstleistungsanbieter. Zudem plant die Kommission gegen Ende diesen Jahres die Einführung eines sogenannten „Dienstleistungspasses“ für bestimmte Branchen, der Auskunft über die beruflichen Qualifikationen seines Inhabers geben soll. Die Konsultation richtet sich an alle betroffenen Interessenvertreter, insbesondere Dienstleistungsanbieter und Kunden aus den Bereichen Bauwirtschaft und „Business Services“ (Architekten, freie Ingenieure, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, etc.) sowie der Versicherungswirtschaft und staatliche Behörden. Einsendungen können bis zum 26.07.2016 erfolgen. Der Fragebogen ist derzeit nur auf Englisch erhältlich. Konsultation (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/newsroom/cf/itemdetail.cfm?item_id=8796&lang=de STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN, FÜR LANDESENTWICKLUNG UND HEIMAT WESENTLICHE ERGEBNISSE DER SITZUNG DER EUROGRUPPE AM 22.04.2016 Am 22.04.2016 traf sich die Eurogruppe im Vorfeld des informellen ECOFIN-Rates in Amsterdam. Wesentliche Themen waren der Sachstand im Programmland Griechenland und die Fortführung des Meinungsaustauschs zu Reformen der nationalen Insolvenzregime. Die Euro-Finanzminister wurden von den Institutionen und dem griechischen Finanzminister über den Sachstand der laufenden Verhandlungen über die erste Überprüfung des Anpassungsprogramms informiert. Die Eurogruppe forderte die griechische Regierung auf, zügig eine Einigung mit den Institutionen über ein Reformpaket zu erzielen. Die EuroFinanzminister waren sich einig, dass wegen der Unsicherheit von Vorhersagen und des geringen Vertrauens in die Umsetzung der vereinbarten Reformen ein Notfallmechanismus mit zusätzlichen, automatischen Maßnahmen für den Fall notwendig ist, dass die Erreichung des Primärüberschussziels von 3,5 % des BIP für 2018 gefährdet ist. Zudem erteilten die Euro-Finanzminister das Mandat, die Schuldentragfähigkeit Griechenlands zu analysieren und die verschiedenen Möglichkeiten für Schuldenerleichterungen auszuloten. Im Rahmen der Diskussionsreihe zur Strukturreformpolitik mit Bedeutung für die Eurozone insgesamt haben 22 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 die Euro-Finanzminister ihren Meinungsaustausch über Reformen des nationalen Insolvenzrechts fortgeführt und eine gemeinsame Erklärung verabschiedet. Darin betont die Eurogruppe die Wichtigkeit von effektiven und effizienten Insolvenzregimen in den Mitgliedstaaten, um den hohen Anteil notleidender Kredite in den Bankbilanzen vieler Euroländer abzubauen und einen reibungslosen Entschuldungsprozess einzuleiten. Daher einigte sich die Eurogruppe auf einige allgemeine Grundprinzipien, die als Leitfaden für Reformen im Bereich des Insolvenzrechts dienen können, wobei klargestellt wurde, dass bei deren Anwendung nationale Besonderheiten zu berücksichtigen sind. Demnach sind schnelle Umsetzung, Kosteneffektivität und Vorhersehbarkeit zusammen mit eindeutigen Regelungen für grenzüberschreitende Insolvenzfälle die Schlüssel für die Schaffung effizienter Insolvenzregime. Die Euro-Finanzminister kündigten an, die Reformfortschritte im Insolvenzbereich weiter zu beobachten, das nächste Mal im Herbst, und betonten dabei erneut die Bedeutung von Benchmarking zur Verfolgung der gemeinsamen Ziele. Pressestatement von Eurogruppenchef Dijsselbloem (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2016/4/47244640339_en_635969380800000000.pdf Erklärung der Eurogruppe zu nationalen Insolvenzregimen (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2016/4/47244640335_en_635969240400000000.pdf Weitergehende Informationen (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/eurogroup/2016/04/22/ WESENTLICHE ERGEBNISSE DES INFORMELLEN ECOFIN-RATES AM 22./23.04.2016 Am 22./23.04.2016 kamen die EU-Finanzminister gemeinsam mit den EU-Notenbankchefs auf Einladung der niederländischen Ratspräsidentschaft zu einer zweitägigen informellen Tagung des Rates für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) in Amsterdam zusammen. Wesentliche Themen waren die Krisenreaktionsfähigkeit des EU-Haushalts, die Stärkung der Bankenunion, der Enthüllungsskandal um die Panama Papers und eine nachhaltige, klimaorientierte Finanzpolitik am Freitag sowie die Verbesserung der Anwendbarkeit des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) und die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs am Samstag. Beschlüsse wurden aufgrund des informellen Charakters der Tagung nicht gefasst. Im Rahmen eines Arbeitsmittagessen mit der für den EU-Haushalt zuständigen Vizepräsidentin der Kommission Kristalina Georgieva diskutierten die EU-Finanzminister die Zukunft des EU-Haushalts. Insbesondere ging es um die Frage, wie die Krisenreaktionsfähigkeit des laufenden Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) verbessert werden kann, ohne die Obergrenzen zu erhöhen. Der Schwerpunkt müsste aus Sicht der Mitgliedstaaten auf einer Ausweitung der vorhandenen Flexibilitätsinstrumente liegen, die aufgrund der akuten Migrationskrise schon weitgehend ausgereizt sind, etwa weitergehende zeitliche Umschichtungen oder Umschichtungen zwischen verschiedenen Rubriken. Zudem fand ein Meinungsaustausch über die Stärkung der Bankenunion, insbesondere über die regulatorische Behandlung von Staatsanleihen statt. Der niederländische Finanzminister Jeroen Dijsselbloem als aktueller Ratsvorsitzender verwies auf die Absicht der Ratspräsidentschaft, im Juni einen Fahrplan zu beschließen, der 23 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 alle Maßnahmen zur Vollendung der Bankenunion bis zum Jahr 2024 umfassen soll, etwa die Vollendung des gemeinsamen einheitlichen Regelwerks, den EDIS-Vorschlag und ein gemeinsamer Backstop für den europäischen Abwicklungsfonds. Aus aktuellem Anlass debattierten die EU-Finanzminister auch die Folgen aus Panama Leaks. Dabei unterstützten alle 28 EU-Mitgliedstaaten die im Rahmen der IWF-Frühjahrstagung vorgetragene G5-Initiative zur Einführung eines automatischen Informationsaustauschs über wechselnde wirtschaftliche Eigentümer von Firmen. Die Kommission wurde gebeten, diesen Vorschlag aufzugreifen und legislativ umzusetzen. Im Nachgang zum Pariser Klimaabkommen debattierte der ECOFIN-Rat, wie der Finanzsektor zum Ziel einer CO2-armen Wirtschaft beitragen kann. Insbesondere sei Transparenz notwendig, um Investoren und Verbraucher bei ihren Investitionsentscheidungen zu helfen. Die EU-Finanzminister diskutierten auch Möglichkeiten zur Verbesserung der Funktionsweise und der Effektivität des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Rahmen der geltenden Regelungen, um die Vorthersehbarkeit zu erhöhen und den Pakt glaubwürdiger zu machen. Zum einen könnte die Anzahl der Indikatoren reduziert und ein Fokus auf Indikatoren gelegt werden, auf die die Entscheidungsträger direkten Einfluss haben. Zum anderen könnte das Verfahren zur Überwachung der Einhaltung der Vorgaben des Pakts stärker die mittelfristige Haushaltsentwicklung in den Blick nehmen. Der Wirtschafts- und Finanzausschuss soll die Details ausarbeiten und anschließend die Kommission die Vorschläge prüfen, so dass der ECOFIN im Herbst über mögliche Verbesserungen der Funktionsweise entscheiden kann. Gegenstand des Meinungsaustauschs zum Mehrwertsteuerbetrug waren Maßnahmen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie zur effektiveren Bekämpfung. Die niederländische Ratspräsidentschaft stellte ein TNA-Projekt der Benelux-Länder für einen elektronischen automatischen Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden (TNA = Transaction Network Analysis and Ranking Tool) vor. Dieses fand breite Unterstützung unter den Mitgliedstaaten. Die Kommission wird bis zum Mai-ECOFIN eine Machbarkeitsanalyse erstellen. Papier der niederländischen Ratspräsidentschaft zu Panama Papers (in englischer Sprache): http://english.eu2016.nl/binaries/eu2016-en/documents/publications/2016/04/22/informal-ecofin---line-to-takenl-presidency/ecofin-line-to-take.pdf Papier der niederländischen Ratspräsidentschaft zur regulatorischen Behandlung von Staatsanleihen (in englischer Sprache): https://www.rijksoverheid.nl/binaries/rijksoverheid/documenten/kamerstukken/2016/04/14/bijlage-8presidency-paper-strengthening-the-banking-union/bijlage-8-presidency-paper-%E2%80%93-strengtheningthe-banking-union.pdf Weitergehende Informationen (in englischer Sprache): http://english.eu2016.nl/latest/news/2016/04/22/finance-ministers-meeting-in-amsterdam 24 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 WESENTLICHE ERGEBNISSE DER AUßERORDENTLICHEN SITZUNG DER EUROGRUPPE AM 09.05.2016 Am 09.05.2016 fand in Brüssel eine außerordentliche Sitzung zum Sachstand des dritten griechischen Rettungsprogramms statt. Dabei ging es im Wesentlichen um die Reformmaßnahmen, mit denen die erste Programmüberprüfung abgeschlossen werden soll, den geforderten Notfallmechanismus, der bei Nichterreichung der Primärüberschussziele automatisch greifen soll, sowie die Tragfähigkeit der griechischen Schuldenlast und sich daraus ergebender möglicher Schuldenerleichterungen. Die Eurogruppe begrüßte in einer Erklärung das am Vortag vom griechischen Parlament beschlossene Legislativpaket, das den Weg für einen erfolgreichen Abschluss der ersten Programmüberprüfung bereite. Die Institutionen werden nun prüfen, ob das Legislativpaket den Vorgaben des Anpassungsprogramms entspricht, kündigte Eurogruppenchef Jeroen Dijsselbloem an. Die Euro-Finanzminister konkretisierten in der gemeinsamen Erklärung auch die Ausgestaltung des Notfallmechanismus, der vorab vom griechischen Parlament legislativ beschlossen werden soll. Sollte Griechenland objektiv nachprüfbar seine jährlichen Primärüberschussziele verfehlen, müssen automatisch zusätzliche fiskalische Maßnahmen greifen. Die Eurogruppe führte eine erste Diskussion zur Notwendigkeit, Ausgestaltung, Zeitplan und Konditionalität möglicher Schuldenerleichterungen, Entscheidungen wurden von den Euro-Finanzministern nicht getroffen. Die Euro-Finanzminister vereinbarten einige allgemeine Leitlinien für mögliche zusätzliche Schuldenerleichterungen, wie Förderung des Marktzugangs, Glättung des Tilgungsprofils, Anreize für strukturelle Anpassungen auch nach Programmabschluss sowie Flexibilität, um auf unerwartete Wirtschaftswachstums- und Zinsentwicklungen zu reagieren. Zudem skizzierte die Eurogruppe einen gestaffelten Ansatz. Kurzfristig, das heißt während des laufenden Anpassungsprogramms, seien die Maßnahmen auf die Verbesserung der Schulden- und Liquiditätsmanagements des Programms beschränkt. Erst mittelfristig, das heißt bei einem erfolgreichen Abschluss des Programms Ende 2018, sollen Schuldenerleichterungen durch längere Zahlungsfristen und tilgungsfreie Zeiten sowie Verwendung der SMP- und ANFA-Gewinne möglich sein. Nominale Schuldenschnitte schließt die Eurogruppe nach wie vor kategorisch aus. Die Ergebnisse der technischen Arbeit der Euroarbeitsgruppe, etwa auch Methoden zur Bewertung der Schuldentragfähigkeit, sollen in der nächsten regulären Sitzung der Eurogruppe am 24.05.2016 erörtert und hierzu eine Vereinbarung gefunden werden, kündigte Dijsselbloem an. Pressestatement von Eurogruppenchef Dijsselbloem (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/05/09-jd-remarks/ Erklärung der Eurogruppe (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/05/09-eg-statement-greece/ Pressestatement von Wirtschafts- und Währungskommissar Pierre Moscovici (in englischer und französischer Sprache): http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-16-1701_en.pdf Weitergehende Informationen (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/eurogroup/2016/05/09/ 25 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 KOMMISSION VERÖFFENTLICHT FRÜHJAHRSPROGNOSE 2016 Am 03.05.2016 hat die Kommission ihre Frühjahrsprognose zur wirtschaftlichen Entwicklung der EU veröffentlicht. Diese enthält die Vorhersagen für die wirtschaftliche Entwicklung in der EU und für die Entwicklung der Haushaltsdefizite in den Jahren 2016 - 2017. Demnach erwartet die Kommission eine etwas verlangsamte, anhaltende wirtschaftliche Erholung getrieben durch die äußerst lockere Geldpolitik, anziehende Investitionen und eine steigende Binnennachfrage. Dem stehen aber auch erhebliche Unsicherheiten gegenüber, wie etwa die schwachen Wachstumsaussichten der Weltwirtschaft, geopolitische Spannungen und das Brexit-Referendum. Valdis Dombrovskis, Vizepräsident für Euro und sozialen Dialog, verwies daher auf die wachsende Bedeutung interner Impulse für das künftige Wachstum, wie Strukturreformen, Bewältigung der hohen öffentlichen und privaten Verschuldung und die Stabilisierung der Finanzmärkte. Es wird für 2016 ein BIP-Wachstum von 1,8 % in der EU und 1,6 % im Euro-Währungsraum vorausgesagt. Im kommenden Jahr geht man von 1,9 % in der EU und 1,8 % im Euroraum aus. Die Kommission rechnet damit, dass die Arbeitslosenquote 2016 auf 8,9 % in der EU und im Euro-Währungsraum auf 10,3 % zurückgehen wird. Hierbei weisen Griechenland (24,7 %) und Spanien (20,0 %) die höchste Arbeitslosigkeit auf, aber auch Kroatien (15,5 %) und Zypern (13,4 %) verzeichnen hohe Quoten. In diesen Ländern wird aber auch der stärkste Rückgang erwartet, etwa in Spanien von 22,1 % in 2015 auf 18,1 % in 2017. Die Kommission erwartet für 2016, dass das Haushaltsdefizit sowohl im Euro-Währungsraum als auch in der EU auf -1,9 % beziehungsweise -2,1 % des BIP weiter sinkt. Das höchste Defizit sollen dabei Spanien (-3,9 %), Frankreich (-3,4 %) und Griechenland (-3,1 %) aufweisen. Für 2017 wird prognostiziert, dass in der Eurozone nur noch Frankreich (-3,2 %) und Spanien (-3,1 %) nicht die Maastricht-Grenze von 3 % des BIP einhalten werden. Die gesamtstaatliche Schuldenquote soll auch 2016 nach ihrem Höhepunkt in 2014 in der EU auf 86,4 % und im Euroraum auf 92,2 % weiter sinken. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-1613_de.pdf Frühjahrsprognose 2016 (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/eeip/pdf/ip025_en.pdf Überblick/Zusammenfassung (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/economy_finance/eu/forecasts/2016_spring/overview_en.pdf Anmerkungen von Wirtschaftskommissar Moscovici (in englischer und französischer Sprache): http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-16-1649_en.pdf Präsentation der Kommission (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/economy_finance/eu/forecasts/2016_spring/spring_forecast_2016_ppt_en.pdf EUROSTAT VERÖFFENTLICHT HAUSHALTSZAHLEN FÜR 2015 Am 21.04.2016 hat die europäische Statistikbehörde Eurostat neue Zahlen zu den öffentlichen Defiziten und zum Schuldenstand im Euroraum und in der EU für das Jahr 2015 veröffentlicht. Demnach beläuft sich das 26 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 Haushaltsdefizit im Euroraum auf 2,1 % des BIP und in der EU auf 2,4 %. Der öffentliche Schuldenstand lag bei 90,7 % beziehungsweise 85,2 %. Damit ist das öffentliche Defizit gegenüber 2014 (Eurozone: 2,6 %; EU28: 3,0 %) erneut zurückgegangen und erstmals sank auch die öffentliche Verschuldungsquote im Vergleich zum Vorjahr (Eurozone: 92,0 %; EU28: 86,8 %). Im Jahr 2015 wiesen sieben Mitgliedstaaten – gegenüber zwölf im Vorjahr – ein Defizit über der 3 %-Maastricht-Grenze auf: Griechenland (-7,2 %), Spanien (-5,1 %), Portugal und das Vereinigte Königreich (jeweils -4,4 %), Frankreich (-3,5 %), Kroatien (3,2 %) und die Slowakei (-3,0 %). Dreistellige Verschuldungsquoten verzeichneten 2015 erneut Griechenland (176,9 %), Italien (132,7 %), Portugal (129,0 %), Zypern (108,9 %) und Belgien (106,0 %). Die geringsten Haushaltsdefizite finden sich in Litauen (-0,2 %), der Tschechischen Republik (-0,4 %), Rumänien (-0,7 %) und dem ehemaligen Programmland Zypern (-1,0 %). Schweden kann für das Jahr 2015 einen ausgeglichenen Haushaltssaldo aufweisen, Luxemburg (+1,2 %), Deutschland (+0,7 %) und Estland (+0,4 %) einen Überschuss. In Deutschland ist zudem die Verschuldungsquote wieder deutlich von 74,7 % auf 71,2 % des BIP gesunken. Pressemitteilung von Eurostat: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7235996/2-21042016-AP-DE.pdf/eff26083-c29f-40b1-ad1f39dc6f3057be EZB UND KOMMISSION VERÖFFENTLICHEN JAHRESBERICHTE ZUR FINANZSTABILITÄT UND FINANZMARKTINTEGRATION Am 25.4.2016 stellten Kommission und EZB wie bereits in den Vorjahren in einer gemeinsamen Konferenz zum Thema „Europäische finanzielle Integration und Stabilität“ ihre Jahresberichte zur Finanzstabilität und Finanzmarktintegration vor. Der von der Kommission herausgegebene Europäische Finanzstabilitäts- und Integrationsbericht erscheint seit 2004 und beschreibt in einem ersten Teil zum einen die Entwicklungen der Finanzmärkte und Wirtschaftsstrukturen in Europa (Kapitel 1), zum anderen die Entwicklungen des europäischen Kapitalmarktes und Maßnahmen zur Steuerung jener Entwicklung (Kapitel 2). In Kapitel 3 werden die vorherrschenden Kräfte der Marktfinanzierung beschrieben. Die diesjährige Ausgabe des Finanzstabilitäts- und Integrationsberichts der Kommission ist gleichzeitig auch ein erster Sachstandsbericht zur Umsetzung des Aktionsplans für eine Kapitalmarktunion (CMU) vom 30.09.2015. Der Bericht verweist in Kapitel 1 darauf, dass sich die Finanzierungsbedingungen in der EU im letzten Jahr sehr positiv entwickelt hätten. Dies liege vor allem an der expansiven Währungspolitik. Während Bankkreditzinsen sanken und die Anleiheausgabe an große Unternehmen im Euroraum insgesamt stieg, nahm auch erstmals seit Jahren wieder die Kreditvergabe an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften zu. Gleichzeitig gerieten die europäischen Finanzmärkte in 2015, aber vor allem Anfang 2016, zunehmend unter Druck. Dafür sind insbesondere externe Faktoren maßgeblich, etwa anhaltende Anpassungsprozesse in Schwellenländern, geopolitische Spannungen sowie die 27 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 entgegengesetzte Geldpolitik in den wesentlichen Industrieländern. Zudem belasteten Sorgen um die Ertragskraft der europäischen Banken die Kursentwicklung im Finanzsektor. Mit ihrem seit 2005 herausgegebenen Jahresbericht will die EZB durch eine indikatorengestützte Analyse der aktuellen Entwicklung der europäischen Finanzmärkte eine weitere Integration der Finanzmärkte in Europa fördern. Die Kernbotschaft ist wie im Vorjahr, dass sich die Erholung der Finanzmarktintegration vor allem wegen der Errichtung des Einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF), der anhaltenden wirtschaftlichen Erholung und der expansiven Geldpolitik der EZB auch 2015 fortgesetzt hat, allerdings aufgrund der jüngsten finanziellen Turbulenzen etwas moderater. Auch wenn sich die Bankkreditzinsen für Unternehmen und Private in den Euroländern weiter angenähert hätten, verlangsamte sich dieser Trend jedoch im Frühjahr/Sommer 2015 wegen negativen Einwirkungen aus verschiedenen Marktbereichen. Der aktuelle Trend bei der Finanzmarktintegration im Euroraum sei daher nicht klar bestimmbar, fasst der Bericht zusammen. Vor diesem Hintergrund fordert die EZB entschiedenes Handeln, damit die Finanzmarktintegration nicht zum Erliegen kommt. Dies gilt etwa für die Vollendung der Bankenunion durch Schaffung eines Europäischen Einlagensicherungssystems, weitere Harmonisierung der Bankenaufsicht und Umsetzung der weiteren Vorschläge aus dem Fünf-Präsidentenbericht. Des Weiteren wird im Bericht auch das geplante Europäische Einlagensicherungssystem (EDIS) detailliert angesprochen. Nach der Auffassung sowohl der EZB als auch der Kommission sollte dabei der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) als ständige finanzielle Notfallreserve der europäischen Einlagensicherung dienen. Pressemitteilung der EZB (in englischer Sprache): https://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2016/html/pr160425.en.html Europäischer Finanzstabilitäts- und Integrationsbericht 2015 (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/finance/financial-analysis/docs/efsir/160425-efsir-2016_en.pdf EZB-Jahresbericht 2015 zur Finanzmarktintegration in Europa (in englischer Sprache): https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/other/financialintegrationineurope201604.en.pdf?a39a7de4caf4e6f5c899c 724f78bc48a Rede von Finanzmarktkommissar Lord Hill (in englischer Sprache): http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-16-1561_en.pdf EZB ERHÖHT BANKENAUFSICHTSGEBÜHREN GEGENÜBER 2015 DEUTLICH Am 28.04.2016 hat die EZB-Bankenaufsicht den Gesamtbetrag der Aufsichtsgebühren für 2016 festgesetzt. Demnach belaufen sich die von allen Kreditinstituten des Euroraums zu tragenden Gebühren auf 404 Mio. €, ein Anstieg von 23,9 % gegenüber dem Vorjahr. Die EZB begründet dies mit Kostensteigerungen, etwa durch einen größeren Personalbedarf, höhere Raumkosten und den 2016 geplanten Bankenstresstest. Die von der EZB direkt beaufsichtigten 129 bedeutenden Banken tragen 88,4 % zum Gebührenaufkommen bei, die 3200 weniger bedeutenden Banken 11,6 %. Die Gebührenhöhe bemisst sich nach Größe und Risikoprofil einer Bank. Die Gebührenbescheide wird die EZB im Oktober versenden. 28 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 Pressemitteilung der EZB-Bankenaufsicht: https://www.bankingsupervision.europa.eu/press/pr/date/2016/html/sr160428.de.html EZB BESCHLIEßT EINSTELLUNG DER PRODUKTION UND AUSGABE DER 500-€-BANKNOTE Am 04.05.2016 hat der EZB-Rat beschlossen, dass der 500-€-Schein nicht mehr gedruckt und dessen Ausgabe gegen Ende des Jahres 2018 eingestellt werden soll. Dies bedeutet, dass die seit 2013 schrittweise gedruckte neue Europa-Serie mit den 100-€- und 200-€-Banknoten enden wird und es keine neuen 500-€Schein mehr geben wird. Die EZB stellte aber auch klar, dass die im Umlauf befindlichen 500er-Banknoten ihren Wert behalten und weiter als reguläres Zahlungsmittel verwendet werden können. Die EZB begründet diesen Schritt damit, dass der 500-Euro-Schein zunehmend von Kriminellen genutzt wird, um deren illegale Einkünfte zu verschleiern oder Geld zu waschen. Statistiken der EZB zufolge machen die 500er-Banknoten nur drei Prozent aller Euro-Banknoten aus. Pressemitteilung der EZB: https://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2016/html/pr160504.de.html KOMMISSION VERKLAGT DEUTSCHLAND WEGEN MEHRWERTSTEUERVORSCHRIFTEN FÜR REISEBÜROS Am 28.04.2016 hat die Kommission gegen Deutschland Klage vor dem EuGH wegen Versäumung der Anpassung von Mehrwertsteuervorschriften für Reisebüros eingereicht. Aus Sicht der Kommission verstößt das deutsche Mehrwertsteuerrecht insoweit gegen die Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Diese sieht vor, dass zur Vereinfachung der Abrechnung von Pauschalreisen Reisebüros die Gewinnmarge als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Mehrwertsteuer heranziehen sollen. Die Kommission rügt an den deutschen Vorschriften, dass die Anwendung dieser Sonderregelung unzulässigerweise auf Privatpersonen beschränkt wird. Zum anderen erlaubten die deutschen Behörden den Reisebüros, für alle Pauschalreisen, die sie in einem Steuerzeitraum erbringen, eine einzige Gewinnmarge anzusetzen, obwohl laut Kommission für jede Reiseleistung eine Nettogewinnspanne vorgeschrieben ist. Die Klageerhebung ist die dritte Stufe im Vertragsverletzungsverfahren. Bereits im September 2015 wurde Deutschland von der Kommission mit einer begründeten Stellungnahme zur Anpassung der Mehrwertsteuervorschriften für Reisebüros aufgefordert (EB 17/15). Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-1461_de.pdf TRILOGEINIGUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT VON WEBSEITEN ÖFFENTLICHER STELLEN Am 03.05.2016 haben EP und Rat in den Trilogverhandlungen zum Richtlinienvorschlag über einen barrierefreien Zugang zu Webseiten des öffentlichen Sektors eine informelle Einigung erzielt. Ziel dieser EU29 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 weiten Regelungen ist es, insbesondere blinden, gehörlosen und schwerhörigen Menschen den Zugang zu Webseiten und Apps öffentlicher Stellen zu erleichtern. Die konsolidierte Fassung des Textes liegt derzeit noch nicht vor, nach aktuellen Informationen lassen sich Umfang und Inhalt der Richtlinie wie folgt beschreiben: Betroffen sind Webseiten und Apps aller öffentlichen Stellen, wie etwa staatliche und kommunale Verwaltungen, Gerichte, Polizeistellen, öffentliche Krankenhäuser, Universitäten und Bibliotheken. Ausgenommen sind zum Beispiel Rundfunkanstalten, live übertragene Medieninhalte sowie digitalisierte Kultursammlungen auf den ansonsten barrierefrei zu gestaltenden Webseiten von Bibliotheken und Museen. Mitgliedstaaten können zudem entscheiden, auch Schulen und Kindergärten vom Anwendungsbereich auszunehmen, soweit dies nicht grundlegende Verwaltungsfunktionen betrifft. In begründeten Einzelfällen kann man sich außerdem auf eine Unverhältnismäßigkeitsklausel berufen. Auf Wunsch des EP werden auch Intranet- und das Extranetseiten erfasst, sofern die jeweiligen Seiten nach Inkrafttreten der Regelung veröffentlicht oder substanziell überarbeitet wurden. Zudem soll ein sogenanntes Feedback-System installiert werden: Internetnutzer sollen die Möglichkeit bekommen, konkrete Informationen anzufordern, wenn die jeweiligen Inhalte aufgrund einer Ausnahme nicht barrierefrei zugänglich sind. Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Auskunft können sie bei von dem jeweiligen Mitgliedstaat festgelegten Behörden Beschwerde wegen mangelnder Barrierefreiheit einlegen. Die Mitgliedstaaten werden zudem verpflichtet, die Internetseiten regelmäßig auf Barrierefreiheit zu überprüfen und hierzu der Kommission sowie öffentlich zu berichten. Der Kompromisstext muss nun noch vom EP und vom Rat gebilligt, die Richtlinie nach der sprachjuristischen Überprüfung formal verabschiedet und im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Mitgliedstaaten müssen den Rechtsakt dann innerhalb von 21 Monaten in nationales Recht umsetzen. Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, inhaltlich wie auch beim Anwendungsbereich weitergehende Vorgaben zu machen. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-1654_de.pdf Pressemitteilung des Rates (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2016/5/47244640578_en_635979103800000000.pdf Pressemitteilung des EP (in englischer Sprache): http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160504IPR25703/pdf 30 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND MEDIEN, ENERGIE UND TECHNOLOGIE W IRT S CH AFT M IT BI NN E NM AR KT U ND I N DU ST RI E KOMMISSION VERÖFFENTLICHT FRÜHJAHRSPROGNOSE 2016 ZUR WIRTSCHAFTLICHEN ENTWICKLUNG DER EU Am 03.05.2016 hat die Kommission ihre Frühjahrsprognose 2016 zur wirtschaftlichen Entwicklung der EU veröffentlicht. Danach erwartet die Kommission für das Jahr 2016 ein weiterhin verhaltenes, wirtschaftliches Wachstum des BIP von 1,6 % im Euroraum und von 1,8 % in der EU sowie Wachstumsraten für das Jahr 2017 von 1,8 % für den Euroraum und 1,9 % in der EU. Die Kommission weist auf hohe Unterschiede innerhalb der Mitgliedstaaten hin, mit den Spitzenreitern Irland (4,9 %), Malta (4,1 %) und Luxemburg (3,3 %) sowie dem Schlusslicht Griechenland (- 0,3 %). Deutschland wird nach den Prognosen mit 1,6 % im Mittelfeld liegen. Die wirtschaftliche Erholung wird getrieben durch die äußerst lockere Geldpolitik, anziehende Investitionen und eine steigende Binnennachfrage. Erhebliche Unsicherheiten ergeben sich aus den schwachen Wachstumsaussichten der Weltwirtschaft, geopolitischen Spannungen und dem ungewissen Ausgang des Referendums in Großbritannien zum EU-Austritt, wodurch die Binnennachfrage erheblich an Bedeutung für das Wirtschaftswachstum gewinnt. Auf dem Arbeitsmarkt erwartet die Kommission im Jahr 2016 einen Rückgang der Arbeitslosenquote auf 10,3 % im Euroraum und auf 8,9 % in der EU. Für Deutschland wird eine Arbeitslosenquote von 4,6 % erwartet während Griechenland (24,7 %) und Spanien (20,0 %) die höchste Arbeitslosigkeit in der EU verzeichnen werden. Für 2017 wird ein weiterer Rückgang der Arbeitslosenquote prognostiziert. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-1613_de.htm Frühjahrsprognose 2016 (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/eeip/pdf/ip020_en.pdf EP VERABSCHIEDET DREI ENTSCHLIEßUNGEN ZUR EUROPÄISCHEN KOHÄSIONSPOLITIK Das Plenum des EP hat am 10./11.05.2016 insgesamt drei nicht-legislative Entschließungen zur Kohäsionspolitik verabschiedet. Zum einen äußerte es sich positiv zu den neuen Instrumenten für die territoriale Entwicklung im Rahmen der Kohäsionspolitik 2014 – 2020: Integrierte territoriale Investitionen (ITI) und von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (CLLD). Die zweite Entschließung beschäftigt sich mit der künftigen – aus Sicht des EP zu stärkenden – Rolle von Berggebieten in der Kohäsionspolitik, die dritte mit der Beschleunigung der Umsetzung der Kohäsionspolitik. 31 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 Entschließung zur territorialen Entwicklung im Rahmen der Kohäsionspolitik 2014 – 2020: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8-TA-20160211+0+DOC+PDF+V0//DE Entschließung zur Rolle der Berggebiete in der Kohäsionspolitik: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8-TA-20160213+0+DOC+PDF+V0//DE Entschließung zur Beschleunigung der Umsetzung der Kohäsionspolitik: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8-TA-20160217+0+DOC+PDF+V0//DE KOMMISSION STARTET KONSULTATION ZUM GRENZÜBERSCHREITENDEN HANDEL MIT DIENSTLEISTUNGEN Am 02.05.2016 hat die Kommission im Rahmen ihrer Binnenmarktstrategie eine Konsultation zum grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen gestartet, um weitere Hürden im Binnenmarkt abzubauen. Im Mittelpunkt der Konsultation steht die zum Jahresende 2016 geplante Einführung eines Dienstleistungspasses für spezifische Berufe, der Auskunft über die Qualifikation seines Inhabers geben soll. Daneben geht es in der Konsultation um regulatorische Hemmnisse für Unternehmensdienstleister („Business Services“) und die Bauwirtschaft sowie den Voraussetzungen für den Zugang zu Berufshaftpflichtversicherungen für Dienstleistungsanbieter. Alle Stakeholder sind zur Beteiligung aufgerufen, insbesondere Dienstleistungsanbieter und Kunden aus den Bereichen Bauwirtschaft und „Business Services“ (Architekten, freie Ingenieure, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, etc.) sowie die Versicherungswirtschaft und staatliche Behörden. Die Konsultation läuft bis zum 26.07.2016. Konsultation (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/newsroom/cf/itemdetail.cfm?item_id=8796&lang=de RAT UND EP STIMMEN DER VERSCHIEBUNG DER ANWENDUNGSFRIST FÜR DIE FINANZMARKTRICHTLINIE MIFID II ZU Am 03.05.2016 haben die Verhandlungsteams des Rates und des EP der von der Kommission am 10.02.2016 vorgeschlagenen Verschiebung der Frist für die Anwendung der neuen Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II, 2014/65/EU) auf den 03.01.2018 zugestimmt (EB 03/16). Gleichzeitig soll der Endtermin für die Mitgliedstaaten zur Umsetzung von MiFID II in nationales Recht auf den 03.07.2017 festgelegt werden. Als Grund für die Verschiebung wurde von der EU-Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA angegeben, dass weder Behörden noch Marktteilnehmer die für die Umsetzung notwendigen, komplexen Dateninfrastrukturen bis Januar 2017 bereitstellen können. Die Verschiebung um ein Jahr wird sich auf die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Anlagen in Finanzinstrumente und auf den Betrieb geregelter Finanzmärkte auswirken. 32 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 Pressemitteilung des Rates: http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/04/28-markets-financial-instruments/ Vorschlag der Kommission für eine delegierte Verordnung: http://ec.europa.eu/finance/securities/docs/isd/mifid/160425-delegated-regulation_de.pdf Änderungswünsche des Rates gegenüber dem Kommissionsvorschlag: http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-7474-2016-ADD-1/de/pdf DIG IT AL E S UN D M ED IE N KOMMISSION VERÖFFENTLICHT ERGEBNIS DER ÖFFENTLICHEN KONSULTATION ZUR ÜBERPRÜFUNG DER SATELLITEN- UND KABELRICHTLINIE Am 04.05.2016 hat die Kommission das Ergebnis der öffentlichen Konsultation zur Überprüfung der Satelliten- und Kabelrichtlinie (93/83/EWG) veröffentlicht, welche unter anderem das Herkunftslandprinzip, die Wahrnehmung von Weiterverbreitungsrechten, das Mediationssystem und die Verhandlungspflicht regelt. Die Konsultation war Teil der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt und hatte das Ziel, Feedback für den weiteren Evaluierungsprozess der geltenden Regeln zu erhalten sowie Einblicke zu erlangen, inwieweit mögliche Änderungen der Richtlinie einen grenzüberschreitenden Rundfunkprogrammen fördern können. An der Zugang zu Fernseh- und Konsultation beteiligten sich 257 Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen aus 24 Mitgliedsländern. Bericht der Kommission (in englischer Sprache): https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/full-report-public-consultation-review-eu-satellite-and-cabledirective KOMMISSION VERÖFFENTLICHT ERGEBNIS DER ÖFFENTLICHEN KONSULTATION ZUR ÜBERPRÜFUNG DER ROAMING-MÄRKTE Am 04.05.2016 hat die Kommission das Ergebnis der öffentlichen Konsultation zur Überprüfung der nationalen Roaming-Märkte veröffentlicht. Ziel der Konsultation im Rahmen der digitalen Binnenmarktstrategie war es, vor dem Hintergrund der Abschaffung der Roaming-Gebühren zum 15.06.2017 Einblicke in die Funktionsweise der Roaming-Märkte in der EU zu erlangen. Dabei sollte die Konsultation auch zeigen, mit welchen regulatorischen Maßnahmen die Abschaffung der Roaming-Gebühren (RLAH – Roam Like At Home) am besten umgesetzt werden kann. Die Kommission erhielt 97 Rückmeldungen von Mobilfunkanbietern, Netzwerkbetreibern, Verbraucherorganisationen, öffentlichen Stellen, Unternehmen und Einzelpersonen aus 25 Mitgliedsländern. Bericht der Kommission (Kurzfassung; in englischer Sprache): https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/summary-report-public-consultation-review-nationalwholesale-roaming-markets-fair-use-policy 33 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 Bericht der Kommission (Langfassung; in englischer Sprache): https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/full-synopsis-report-public-consultation-review-nationalwholesale-roaming-markets AU ß E NW I RT SC H AFT EP VERABSCHIEDET ENTSCHLIEßUNG ZUR ZUERKENNUNG DES MARKTWIRTSCHAFTSSTATUS FÜR CHINA Nach einer Plenardebatte im EP am 10.05.2016, bei der auch Vertreter des Rats und der Kommission angehört wurden, hat das Plenum am 12.05.2016 eine Entschließung zur Zuerkennung des Marktwirtschaftsstatus für China verabschiedet (EB 01/16 und 03/16). Danach spricht sich das EP dagegen aus, China den Status einer Marktwirtschaft zu gewähren, da die in der EU geltenden Kriterien für Marktwirtschaften insbesondere aufgrund des starken staatlichen Einflusses auf die Wirtschaft in China nicht erfüllt seien. Die Kommission wird aufgefordert, gemeinsam mit ihren wichtigsten Handelspartnern das weitere Vorgehen abzustimmen und hierzu einen Vorschlag vorzulegen. Entschließungstexte des EP: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+MOTION+P8-RC-20160607+0+DOC+PDF+V0//DE EN E RG IE GERICHT DER EUROPÄISCHEN UNION (EUG) WEIST NICHTIGKEITSKLAGE DEUTSCHLANDS GEGEN KOMMISSIONSBESCHLUSS VON 2014 ZUM EEG 2012 AB Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am 10.05.2016 die Nichtigkeitsklage Deutschlands vom Februar 2015 gegen den Kommissionsbeschluss vom November 2014 zum deutschen Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) in der Fassung von 2012 vollumfänglich abgewiesen. Zwar hatte die Kommission die bis Ende 2014 geltende Fassung des EEG als für größtenteils mit dem europäischen Beihilfenrecht gemäß Art. 107 Abs. 3 AEUV vereinbar erklärt, die Maßnahmen Deutschlands (Förderung von Produzenten von Erneuerbaren-Strom sowie die Begrenzung der EEG-Umlage für energieintensive Unternehmen) aber grundsätzlich als staatliche Beihilfen gemäß Art. 107 Abs. 1 AEUV deklariert (EB 21/14). Hiergegen klagte Deutschland vor dem EuG, der der Kommission in ihrer rechtlichen Beurteilung aber nun Recht gab: Die Verringerung der EEG-Umlage habe für energieintensive Unternehmen einen Vorteil im Sinne des Beihilfenrechts dargestellt, da sie sie von einer Belastung befreite, die sie normalerweise hätten tragen müssen. Zudem hätte sich der Ausgleichsmechanismus wesentlich vom Vorläufergesetz (vg. PreussenElektra, C379/98) unterschieden, so dass die Mittel als staatliche Mittel hätten angesehen werden müssen. 34 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 Pressemitteilung des EuG: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-05/cp160049de.pdf Das Urteil wird hier veröffentlicht: http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=T-47/15 KOMMISSION VERSCHÄRFT VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN GEGEN DEUTSCHLAND WEGEN UNZUREICHENDER UMSETZUNG DER STROM- UND GASRICHTLINIEN Die Kommission hat am 28.04.2016 im Rahmen des im Februar 2015 eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland eine mit Gründen versehene Stellungnahme an die Bundesregierung übermittelt. Darin fordert sie Deutschland erneut auf, bei der Umsetzung der Stromrichtlinie 2009/72/EG und der Gasrichtlinie 2009/73/EG nachzubessern, insbesondere was die Vorschriften zum unabhängigen Übertragungsnetzbetreiber (ITO) und zur nationalen Regulierungsstelle anbelangt. Die Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Umsetzung zu ergreifen, andernfalls kann die Kommission Klage von dem Gericht der Europäischen Union (EuG) erheben. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-1452_de.htm SO N ST IG E S EUGH BESTÄTIGT GÜLTIGKEIT DER NEUEN RICHTLINIE ÜBER TABAKERZEUGNISSE Der EuGH hat am 04.05.2016 entschieden, dass die neue Richtlinie der Europäischen Union über Tabakerzeugnisse (2014/40/EU) und damit das Verbot von Mentholzigaretten, die einheitliche Etikettierung von Verpackungen sowie die Sonderregelungen für elektronische Zigaretten rechtmäßig sind. Polen hat mit Unterstützung durch Rumänien gegen die Richtlinie geklagt. Diese sieht ein Verbot des Inverkehrbringens von Tabakerzeugnissen mit einem charakteristischen Aroma wie Menthol ab 2020 vor. Die Verpackung darf keine Elemente, die das Produkt bewerben oder zu dessen Konsum anregen soll, enthalten und muss zu 65 % gesundheitsbezogene Warnhinweise enthalten. Die Sonderregelung für elektronische Zigaretten sieht vor, dass jedes Produkt, das auf dem Markt eingeführt werden soll, bei den nationalen Behörden anzumelden ist, ebenfalls Warnhinweise angebracht sind und ein Beipackzettel beigefügt ist. Der EuGH urteilte, dass das Verbot von Mentholzigaretten zum Gesundheitsschutz beiträgt, indem die Attraktivität dieser Zigaretten verringert wird und somit die Abhängigkeit sowohl unter neuen als auch unter Gewohnheitsrauchern verringert werden kann. Darüber hinaus werde damit das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes für Tabakwaren erleichtert. Die Vorschriften für eine einheitliche Etikettierung der Verpackung sind nach Auffassung des EuGH verhältnismäßig, um Verbraucher vor den mit dem Tabakgebrauch verbundenen Gefahren zu schützen. Auch die Sonderregelungen für E-Zigaretten bestätigte der EuGH, da diese andere objektive Merkmale als andere Tabakerzeugnisse besitzten und damit nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen werde (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB). 35 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 Urteile: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=177721&pageIndex=0&doclang=DE&mode=r eq&dir=&occ=first&part=1&cid=668297 http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=177723&pageIndex=0&doclang=de&mode=r eq&dir=&occ=first&part=1&cid=272506 http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=177724&pageIndex=0&doclang=de&mode=r eq&dir=&occ=first&part=1&cid=272643 STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN KOMMISSION VERKLAGT DEUTSCHLAND WEGEN UNZUREICHENDER UMSETZUNG DER NITRATRICHTLINIE Am 28.04.2016 hat die Kommission bekannt gegeben, dass sie Deutschland vor dem Gerichtshof der EU (EuGH) wegen unzureichender Umsetzung der Nitratrichtlinie (Richtlinie 91/676/EWG) über die Düngeverordnung (nationales Umsetzungsprogramm der Nitratrichtlinie) verklagt. Die Kommission bemängelt zum einen, dass von Deutschland die bestehende Düngeverordnung und die darin enthaltenen Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Gewässerverunreinigung durch Nitrat nicht durch weitreichendere Maßnahmen ergänzt wurden, obwohl die im Jahr 2012 an die Kommission übermittelten Daten und Berichte über den Verunreinigungszustand von Gewässern durch Nitrat keine Verbesserung bei der Nitratbelastung von Gewässern aufzeigen. Zum anderen sieht die Kommission auch in dem derzeit vorliegenden Entwurf der neuen Düngeverordnung die darin vorgesehenen Maßnahmen als unzureichend an, um die Gewässerbelastung durch Nitrat zu begrenzen. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-1453_de.htm INTERVENTIONSMENGEN FÜR BUTTER UND MAGERMILCHPULVER VERDOPPELT Die neue Regelung der Kommission bezüglich der Interventionsobergrenze für Butter und Magermilchpulver ist am 19.04.2016 formell in Kraft getreten. Die Erhöhung der Interventionsmengen soll einen Beitrag zur Stabilisierung des Milchmarktes leisten. Die Interventionsobergrenze für Butter ist auf 100.000 t angehoben worden, die Interventionsobergrenze für Magermilchpulver beträgt nun 218.000 t. Mit der Anhebung erfolgt der Ankauf wieder zu Festpreisen. Die Erhöhung der Interventionsobergrenzen sind ein weiterer Schritt in der Umsetzung der im März angekündigten Sondermaßnahmen. Pressemitteilung der Kommission (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/agriculture/newsroom/273_en.htm 36 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 Regelungen der Interventionsobergrenzen: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0591&from=EN Detaillierte Aufschlüsselung der gekauften Mengen (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/agriculture/milk-market-observatory/pdf/eu-stocks-butter-smp_en.pdf Im März angekündigte Sondermaßnahmen (in englischer Sprache): http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-806_en.htm EP VERABSCHIEDET ENTSCHLIEßUNG ZUR ROLLE DER BERGGEBIETE IN DER KOHÄSIONSPOLITIK Am 11.05.2016 hat das EP drei nicht-legislative Entschließungen zur Kohäsionspolitik verabschiedet, darunter eine zur künftigen – aus Sicht des EP zu stärkenden – Rolle von Berggebieten in der Kohäsionspolitik. In der Entschließung fordert das EP, dass Berggebiete künftig stärker als bisher in der Kohäsionspolitik Berücksichtigung finden sollen. Ähnlich wie im Landwirtschaftsbereich bedürfe es hierfür einer klaren Definition sowie einer konkreten Agenda für die Entwicklung von Berggebieten. Letztere könnte dann als ein territorialer Schwerpunkt in die Kohäsionspolitik ab 2021 Eingang finden und sollte aufgrund der oft isolierten Lage von Berggebieten besonders den Einsatz erneuerbarer Energieträger sowie die Schließung der digitalen Kluft adressieren (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB). Link zur Entschließung zur Rolle der Berggebiete in der Kohäsionspolitik: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8-TA-20160213+0+DOC+PDF+V0//DE EUG WEIST NICHTIGKEITSKLAGE DEUTSCHLANDS GEGEN KOMMISSIONSBESCHLUSS VON 2014 ZUM EEG 2012 AB Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am 10.05.2016 die Nichtigkeitsklage Deutschlands vom Februar 2015 gegen den Kommissionsbeschluss vom November 2014 zum deutschen Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) in der Fassung von 2012 vollumfänglich abgewiesen. Zwar hatte die Kommission die bis Ende 2014 geltende Fassung des EEG als für größtenteils mit dem europäischen Beihilfenrecht gemäß Art. 107 Abs. 3 AEUV vereinbar erklärt, die Maßnahmen Deutschlands (Förderung von Produzenten von Erneuerbaren-Strom sowie die Begrenzung der EEG-Umlage für energieintensive Unternehmen) aber grundsätzlich als staatliche Beihilfen gemäß Art. 107 Abs. 1 AEUV deklariert (EB 21/14). Hiergegen klagte Deutschland vor dem EuG, der der Kommission in ihrer rechtlichen Beurteilung aber nun Recht gab: Die Verringerung der EEG-Umlage habe für energieintensive Unternehmen einen Vorteil im Sinne des Beihilfenrechts dargestellt, da sie sie von einer Belastung befreite, die sie normalerweise hätten tragen müssen. Zudem hätte sich der Ausgleichsmechanismus wesentlich vom Vorläufergesetz (vg. PreussenElektra, C379/98) unterschieden, so dass die Mittel als staatliche Mittel hätten angesehen werden müssen (siehe hierzu Beitrag des StMWi in diesem EB). 37 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 Pressemitteilung des EuG: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-05/cp160049de.pdf Das Urteil wird hier veröffentlicht: http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=T-47/15 AUSSCHUSS FÜR LANDWIRTSCHAFT UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG (AGRI) DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS (EP) STIMMT NEUEN REGELUNGEN ZUM SCHUTZ VOR PFLANZENSCHÄDLINGEN UND -KRANKHEITEN ZU Der AGRI des EP billigte am 26.04.2016 die mit dem Rat erzielte informelle Einigung über neue Regelungen gegen die Einschleppung von Pflanzenschädlingen und -krankheiten und für einen Schnellreaktionsmechanismus bei hochriskanten Gefährdungslagen. Die Berichterstatterin MdEP Anthea McIntyre (EKR/GBR) führte aus, dass Pflanzenschädlinge und -krankheiten nicht vor den Grenzen der EU halt machen, und deshalb neue Regelungen erforderlich seien, um die biologische Vielfalt in der EU zu schützen. Zugleich muss darauf geachtet werden, dass der Handel mit Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen nicht durch die Einführung zusätzlicher bürokratischer Hürden zum Erliegen komme. Der Agrarausschuss stimmte mit 35 Stimmen bei vier Gegenstimmen und mit vier Enthaltungen für die erzielte Einigung. Link zur Pressemeldung des AGRI (in englischer Sprache): http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160420IPR24146/Plant-health-agriculture-MEPsendorsedeal-to-fight-influx-of-pests-to-the-EU STAATSMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES, FAMILIE UND INTEGRATION AR B E IT S R EC HT NATIONALE PARLAMENTE LEITEN SUBSIDIARITÄTSVERFAHREN GEGEN REFORMVORSCHLAG ZUR ARBEITNEHMERENTSENDUNG EIN („GELBE KARTE") Zum Reformvorschlag für die Entsende-Richtlinie (96/71/EG; EB 05/16) haben elf nationale Parlamente das Verfahren der sogennanten gelben Karte ausgelöst, das heißt eine Subsidiaritätskontrolle nach Art. 7 Abs. 2 S. 1 des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon initiiert. Der hier erforderliche Schwellenwert (19 von 56 Stimmen) wurde mit dem Beschluss der slowakischen Nationalversammlung zum insgesamt dritten Mal (mit 22 Stimmen) erreicht. Begründete Stellungnahmen haben Parlamente aus den Mitgliedstaaten Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Estland, Litauen, Lettland, Ungarn, Polen, Rumänien, Slowakei sowie Dänemark innerhalb der Frist (hier bis 10.05.2016) abgegeben. Jedes nationale Parlament hat dabei zwei Stimmen, die 38 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 häufig auf zwei Kammern verteilt sind. Die Kommission muss den Vorschlag aufgrund der „gelben Karte" überprüfen und kann nach Abschluss beschließen, an dem Vorschlag festzuhalten, ihn zu ändern oder ihn zurückzuziehen. AR B E IT SM AR KT - UN D SO Z I AL P O LIT I K EP-PLENUM: ENTSCHLIEßUNG ZUM ELTERNURLAUB, AUSSPRACHE ÜBER JUGENDBESCHÄFTIGUNG Das EP fasste am 12.05.2016 in seiner Plenarwoche eine Entschließung zur Umsetzung der Richtlinie (2010/18/EU), die insbesondere der Durchführung der von den Sozialpartnern geschlossenen, überarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub dient. Der angenommene Initiativbericht (Berichterstatterin MdEP Arena (S&D/BEL)) hebt unter anderem hervor, dass die Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Formen aufweise. Die Klassifizierung der verschiedenen Urlaubsarten auf EU-Ebene sei schwierig, da nicht alle Mitgliedsstaaten den getrennten und sequenziellen Ansatz der EU bei Mutterschaftsurlaub und Elternzeit eingeführt hätten. Das EP begrüße, dass einige Mitgliedstaaten die Richtlinie über deren gleichgeschlechtliche Mindestanwendungsbereich Paare umgesetzt hätten. hinaus Das EP zum Beispiel fordere die für Selbstständige Mitgliedstaaten zu und einer familienorientierten Sozialpolitik auf. Es sehe weiterhin ein Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Elternzeit. Das EP beziehe sich dabei auch auf statistische Angaben von Eurostat für das Jahr 2010, wonach von 3,5 Mio. Eltern, die Elternurlaub genommen hätten, nur 94.800 (2,7 %) Männer seien. Eltern seien für die Vorteile, die eine Teilnahme an Programmen zur frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung für ihre Kinder und sie selbst mit sich bringe, insgesamt zu sensibilisieren. Planungssicherheit insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen sei gleichfalls zu berücksichtigen. Am 10.05.2016 fand überdies eine mündliche Aussprache mit Kommission und Rat im Plenum statt, die sich mit der weiteren Absenkung der Jugendarbeitslosigkeit befasste. Schwerpunkte waren insbesondere die Auswirkungen der Jugendgarantie und der Prozess des Europäischen Semesters. Zur Entschließung (Rahmenvereinbarungen des Elternurlaubs): http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=REPORT&reference=A8-2016-0076&language=DE AR B E IT SM AR KT EUROSTAT VERÖFFENTLICHT ERWERBSLOSENQUOTE IN DEN REGIONEN Eurostat veröffentlichte am 28.04.2016 die Erwerbslosenquote der 274 EU-Regionen, die im Vergleich zu 2014 (10,2 %) auf 9,4 % gesunken sei. In den einzelnen Regionen gebe es immer noch gravierende Unterschiede. Die niedrigste Quote hätten die deutschen Regionen Freiburg und Niederbayern mit je 2,5 % aufgewiesen, gefolgt von Oberbayern und der Oberpfalz mit 2,7 %. In Deutschland liege die Erwerbslosenquote mit 4,6 % unter dem EU-Durchschnitt von 9,4 %. Bayern weise eine Quote von 2,9 % auf. 39 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 Die Erwerbslosenquote verteile sich auf die sieben bayerischen Regierungsbezirke wie folgt: Niederbayern (2,5 %), Oberbayern (2,7 %), Oberpfalz (2,7 %), Mittelfranken (3,0 %), Unterfranken (3,0 %), Schwaben (3,0 %) und Oberfranken (3,8 %). Die höchste Erwerbslosenquote sei in den beiden spanischen Regionen Melilla (34 %) sowie Andalusien (31,5 %) gegeben. Pressemitteilung von Eurostat: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7241279/1-28042016-BP-DE.pdf/a26f0f5f-e89b-463f-b56b099f641a787c EUROSTAT VERÖFFENTLICHT ERWERBSTÄTIGENQUOTE 2015 Eurostat veröffentlichte am 26.04.2016 die Erwerbstätigenquote der Mitgliedstaaten im Jahr 2015. Demnach sei die Erwerbstätigenquote der Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren in der EU von 69,2 % (2014) auf 70,1 % im Jahr 2015 angestiegen. Der Anstieg der Erwerbstätigenquote sei in Ungarn, Estland, Spanien, Bulgarien, Lettland, Irland und der Slowakei am stärksten. Erwerbstätigenquoten über 75 % seien in Schweden (80,5 %), Deutschland (78,0 %) und den Niederlanden (76,4 %) festgestellt worden. Die niedrigsten Erwerbstätigenquoten seien demgegenüber in Griechenland (54,9 %), Kroatien und Italien (je 60,5 %) sowie Spanien (62,0 %) registriert worden. Deutschland, Estland, Litauen und Schweden hätten ihre nationalen Zielwerte nach dem Europa-2020-Beschäftigungsziel damit bereits erreicht. Neue Spitzenwerte ergäben sich auch für Frauen und für ältere Arbeitnehmer. Pressemitteilung von Eurostat: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7240298/3-26042016-AP-DE.pdf/8652326b-ddd1-4d77bb46-4ab282be4f97 ARBEITSLOSENQUOTE IM EURORAUM BEI 10,2 % Laut Eurostat lag die saisonbereinigte Arbeitslosenquote im Euroraum (ER19) im März 2016 bei 10,2 %, ein Rückgang gegenüber Februar 2016 (10,4 %) sowie dem Vorjahresmonat (11,2 %), und gilt als die niedrigste Quote seit August 2011. In der EU28 liege die Arbeitslosenquote im März 2016 bei 8,8 %, dies sei ein Rückgang gegenüber 8,9 % im Februar 2016 sowie 9,7 % im März 2015 und bedeute die niedrigste Quote seit April 2009. Die niedrigsten Arbeitslosenquoten im März 2016 hätten dabei die Tschechische Republik (4,1 %) und Deutschland (4,2 %). Die höchsten Quoten seien in Griechenland (24,4 % im Januar 2016) und Spanien (20,4 %) registriert worden. Über ein Jahr betrachtet sinke die Arbeitslosenquote im März 2016 in 25 Mitgliedstaaten, unverändert bleibe sie in Belgien und steige in Österreich (von 5,6 % auf 5,8 %), Lettland (von 9,8 % auf 9,9 %) und Finnland (von 9,2 % auf 9,3 %) an. Die stärksten Rückgänge würden in Zypern (von 16,2 % auf 12,1 %), Bulgarien (von 10,3 % auf 7,3 %) und Spanien (von 23,0 % auf 20,4 %) festgestellt. Pressemitteilung von Eurostat: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7244020/3-29042016-AP-DE.pdf 40 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 STAATSMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND KULTUS, WISSENSCHAFT UND KUNST TRILOGEINIGUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT VON WEBSEITEN ÖFFENTLICHER STELLEN Am 03.05.2016 haben EP, Rat und Kommission in den Trilogverhandlungen zum Richtlinienvorschlag über einen barrierefreien Zugang zu Webseiten des öffentlichen Sektors eine informelle Einigung erzielt. Ziel dieser EU-weiten Regelungen ist es, insbesondere blinden, gehörlosen und schwerhörigen Menschen den Zugang zu Webseiten und Apps öffentlicher Stellen zu erleichtern. Der Anwendungsbereich der Richtlinie ist sehr weit und betrifft auch Tausende Einrichtungen im Geschäftsbereich des StMBW. Die konsolidierte Fassung des Textes liegt derzeit noch nicht vor, nach derzeitigen Informationen lassen sich Umfang und Inhalt der Richtlinie wie folgt beschreiben: Der Anwendungsbereich der Richtlinie umfasst Webseiten und Apps aller öffentlichen Stellen, wie etwa staatliche und kommunale Verwaltungen, Universitäten und Bibliotheken. Ausgenommen sind zum Beispiel Rundfunkanstalten, live übertragene Medieninhalte sowie digitalisierte Kultursammlungen auf den ansonsten barrierefrei zu gestaltenden Webseiten von Bibliotheken und Museen. Mitgliedstaaten können zudem entscheiden, auch Schulen und Kindergärten vom Anwendungsbereich auszunehmen, soweit dies nicht grundlegende Online-Verwaltungsfunktionen betrifft. In begründeten Einzelfällen kann man sich außerdem auf eine Unverhältnismäßigkeitsklausel berufen. Hiernach müssen Einrichtungen, die sich übermäßiger Belastung durch die Umsetzung der Richtlinie ausgesetzt sehen, Barrierefreiheit nur insoweit sicherstellen, als ihnen dies möglich ist. Zudem müssen sie eine Bewertung sämtlicher relevanter Faktoren, so eine Abwägung von Kosten und Nutzen für die öffentliche Einrichtung durchführen. Die Unverhältnismäßigkeitsklausel ist insbesondere für kleinere kulturelle öffentliche Einrichtungen von Bedeutung, die unterschiedslos vom Anwendungsbereich umfasst werden. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-1654_de.pdf Pressemitteilung des Rates (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2016/5/47244640578_en_635979103800000000.pdf Pressemitteilung des EP (in englischer Sprache): http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160504IPR25703/pdf HORIZONT 2020: KOMMISSION LEGT ERSTEN JÄHRLICHEN MONITORING REPORT 2014 VOR Die Kommission veröffentlichte am 12.04.2016 mit dem „Horizon 2020 Monitoring Report 2014“ den ersten jährlichen Kontrollbericht über die Umsetzung ihres Förderprogrammes „Horizont 2020“. Der Bericht umfasst die ersten 58 Ausschreibungen des Jahres 2014 sowie all diejenigen Forschungsprojekte, welche bis zum 01.12.2015 ein Grant Agreement unterzeichnen konnten, und listet unter anderem Antragszahlen, Bewilligungsquoten und Fördersummen auf. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum Fördermittel in Höhe von 8,4 Mrd. € an 4.074 Projekte vergeben. Ein besonderes Interesse gilt im vorliegenden Bericht dem Übergang 41 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 vom 7. Forschungsrahmenprogramm (FP7) und der operativen Umsetzung der unter dem Nachfolger „Horizont 2020“ angepassten Verwaltungsanforderungen an die Projektpartner. Forschungsakteure aus Deutschland waren im Berichtszeitraum besonders erfolgreich und konnten mit 20,7 % den höchsten Förderanteil unter den 28 Mitgliedstaaten der EU einwerben. In der Rangliste der 50 europaweit erfolgreichsten Hochschulen sind mit der Technischen Universität München (TUM) auf Platz 10 und der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) auf Platz 28 zwei bayerische Vertreter zu finden, denen es gelungen ist 37,7 Mio. € beziehungsweise 28,4 Mio. € einzuwerben. First Horizon2020 Annual Monitoring Report und Infographik (in englischer Sprache): https://ec.europa.eu/research/evaluations/index_en.cfm EUROSTAT: WEITERE FORTSCHRITTE BEI EUROPA-2020-BILDUNGSZIELEN IM JAHR 2015 Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) hat am 27.04.2016 einen Bericht zum aktuellen Stand hinsichtlich der in der Europa-2020-Strategie festgelegten Kernziele im Bereich Bildung veröffentlicht. Eurostat stellt bei beiden Bildungsindikatoren kontinuierliche Fortschritte auf europäischer Ebene fest: Während der Anteil der 30- bis 34-Jährigen mit tertiärem Bildungsabschluss weiter angestiegen sei, sei eine Reduzierung der Quote frühzeitiger Schul- und Ausbildungsabgänger zu verzeichnen gewesen. Im Jahr 2015 hätten 38,7 % der 30- bis 34-Jährigen über einen tertiären Bildungsabschluss verfügt, 2002 seien dies nur 23,6 % gewesen. Dabei sei der Anstieg bei den Frauen (2002: 24,5 %, 2015: 43,4 %) größer als bei den Männern (2002: 22,6 %, 2015: 34 %). Insgesamt kommt Europa dem Kernziel der Strategie „Europa 2020“, das bei 40 % liegt, weiter näher. Für Deutschland stellt der Bericht fest, dass der Anteil der 30- bis 34Jährigen mit tertiärem Bildungsabschluss bei 32,3 % liege. Der nationale Zielwert für Deutschland von 42 % umfasst jedoch auch die post-sekundäre, nicht-tertiäre Bildung (ISCED 1997, Stufe 4), worauf Eurostat lediglich in einer Fußnote verweist, und liegt deutlich über der angegebenen Prozentzahl. Pressemitteilung von Eurostat: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7242563/3-27042016-AP-DE.pdf/df74f8a9-568b-45df-9b4f3c831a4e56aa STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ UM W ELT UN D N AT U R SC HU T Z KOMMISSION VERKLAGT DEUTSCHLAND WEGEN GEWÄSSERVERUNREINIGUNG DURCH NITRAT Am 28.04.2016 hat die Kommission bekannt gegeben, dass sie Deutschland vor dem EuGH verklagt, weil es versäumt hat, strengere Maßnahmen gegen die Gewässerverunreinigung durch Nitrat zu ergreifen und damit 42 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 gegen die Nitratrichtlinie 91/676/EWG verstoßen hat. Von Deutschland 2012 übermittelte Daten sowie Berichte deutscher Behörden aus jüngster Zeit würden belegen, dass die Nitratverunreinigung des Grundwassers und der Oberflächengewässer einschließlich der Ostsee nicht sinkt, sondern ansteigt. Trotz dieser Entwicklungen hätte Deutschland keine hinreichenden Zusatzmaßnahmen getroffen, um die Nitratverunreinigung wirksam zu bekämpfen und seine einschlägigen Rechtsvorschriften (Düngeverordnung) entsprechend den für Nitrat geltenden EU-Vorschriften zu überarbeiten. Im Fall einer Verurteilung muss Deutschland mit einer Geldstrafe rechnen. Die Höhe richtet sich nach Dauer und Schwere des Verstoßes sowie der Zahlungsfähigkeit des betreffenden Staates. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-1453_de.htm EUGH ERKLÄRT DIE FÜR 2013 - 2020 FESTGESETZTE JÄHRLICHE HÖCHSTMENGE AN KOSTENLOSEN EMISSIONSZERTIFIKATEN FÜR UNGÜLTIG Am 28.04.2016 hat der EuGH das Urteil gefällt, dass die von der Kommission für den Zeitraum 2013 - 2020 festgelegte jährliche Höchstmenge an kostenlosen Treibhausgasemissionszertifikaten ungültig ist. Die Kommission bekommt für die Festlegung einer neuen Höchstmenge zehn Monate Zeit, wobei die bis heute bereits erfolgten Zertifikatszuteilungen nicht in Frage gestellt werden können. Die Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG sieht vor, dass Mitgliedstaaten einen Teil der Zertifikate kostenlos zuteilen können. Ist die Menge der von den Mitgliedstaaten vorläufig zugeteilten kostenlosen Zertifikate größer als die von der Kommission festgelegte Höchstmenge, wird ein einheitlicher sektorübergreifender Korrekturfaktor angewendet, um die vorläufig zugeteilten Zertifikate zu verringern. Mehrere Unternehmen aus Italien, Österreich und der Niederlande haben gegen die Zuteilung durch die nationalen Behörden und damit mittelbar gegen die von der Kommission 2011 und 2013 festgelegte jährliche Höchstmenge an kostenlosen Zertifikaten und dem damit festgelegten Korrekturfaktor geklagt. Der EuGH urteilte, dass der Beschluss der Kommission von 2011, in dem die Emissionen von Stromerzeugern bei der Festlegung der jährlichen Höchstmenge nicht berücksichtigt wurden, nach den Vorgaben der Richtlinie gültig ist. Der Beschluss der Kommission von 2013 jedoch, in dem der Korrekturfaktor festgelegt wurde, ist ungültig, da der Geltungsbereich der Richtlinie erweitert wurde und die Aluminium- und Chemieindustrie einbezogen wurde. Darüber hinaus dürfen laut der Richtlinie nur Emissionen von Anlagen zur Berechnung herangezogen werden, die ab 2013 in das System einbezogen wurden, der Kommission aber nicht alle dazu notwendigen Daten der Mitgliedstaaten vorgelegen haben, um diese Berechnung korrekt durchzuführen. Da für die Zeit ab Verkündung dieses Urteils ein vorübergehendes Rechtsvakuum besteht, urteilte der EuGH, dass die Zuteilungen, die die Mitgliedstaaten aufgrund der bis dahin gültigen Rechtslage bereits getroffen haben, nicht in Frage gestellt werden können und die Kommission zehn Monate Zeit bekommt eine neue Höchstmenge festzulegen und erst dann das Urteil wirksam wird. 43 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 Link zum Urteil: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=177348&pageIndex=0&doclang=DE&mode=r eq&dir=&occ=first&part=1&cid=668081 EP VERABSCHIEDET ENTSCHLIEßUNG ZUR ROLLE DER BERGGEBIETE IN DER KOHÄSIONSPOLITIK Am 11.05.2016 hat das EP drei nicht-legislative Entschließungen zur Kohäsionspolitik verabschiedet, darunter eine zur künftigen – aus Sicht des EP zu stärkenden – Rolle von Berggebieten in der Kohäsionspolitik. In der Entschließung fordert das EP, dass Berggebiete künftig stärker als bisher in der Kohäsionspolitik Berücksichtigung finden sollen. Ähnlich wie im Landwirtschaftsbereich bedürfe es hierfür einer klaren Definition sowie einer konkreten Agenda für die Entwicklung von Berggebieten. Letztere könnte dann als ein territorialer Schwerpunkt in die Kohäsionspolitik ab 2021 Eingang finden und sollte aufgrund der oft isolierten Lage von Berggebieten besonders den Einsatz erneuerbarer Energieträger sowie die Schließung der digitalen Kluft adressieren (siehe hierzu Beitrag des StMWi in diesem EB). Link zur Entschließung zur Rolle der Berggebiete in der Kohäsionspolitik: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8-TA-20160213+0+DOC+PDF+V0//DE UNTERZEICHNUNG DES KLIMASCHUTZABKOMMENS VON PARIS IN NEW YORK Am 22.04.2016 haben EU-Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič und die niederländische Umweltministerin Sharon Dijksma in New York das Klimaschutzabkommen von Paris im Namen der EU unterzeichnet. Mit der Unterzeichnung beginnt der interne Ratifizierungsprozess. Das Abkommen tritt in Kraft, wenn es mindestens von 55 Vertragsparteien, die für mindestens 55 % der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich sind, ratifiziert wurde. Innerhalb der EU gibt es ein Legislativverfahren auf EU-Ebene, das die Zustimmung des EP und des Rates erfordert, darüber hinaus müssen alle 28 Mitgliedstaaten den Vertrag ratifizieren. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-1485_de.htm ANTEIL DER UMWELTSTEUERN BEI 6,3 % DER STEUEREINNAHMEN IN DER EU Am 22.04.2016 veröffentlichte EUROSTAT einen Bericht über den Anteil der Umweltsteuern an den Gesamtsteuereinnahmen im Jahr 2014. In der EU beliefen sich die Umweltsteuern im Jahr 2014 auf 343,6 Mrd. €, nachdem sie 2004 282,0 Mrd. € betragen hatten. Allerdings ist der Anteil der Umweltsteuern an den Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen in diesem Zehnjahreszeitraum von 6,8 % im Jahr 2004 auf 6,3 % im Jahr 2014 zurückgegangen. Der Hauptanteil der Einnahmen entfiel dabei mit ca. 75 % auf 44 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 Energiesteuern, ca. 20 % auf Verkehrssteuern und ca. 5 % auf Steuern auf Umweltverschmutzung und Ressourcensteuern. Der Anteil der Umweltsteuern am Gesamtsteueraufkommen war in Slowenien, Kroatien und Griechenland mit ca. 10,5 % am höchsten, in Frankreich und Belgien mit 4,5 % am niedrigsten. In Deutschland liegt der Anteil bei 5,2 %. Der Anteil der Umweltsteuern an den Gesamtsteuereinnahmen ist ein Indikator zur Ressourceneffizienz, der dazu dient, die Umsetzung des Fahrplans für ein ressourcenschonendes Europa zu überwachen. Ziel ist, den Anteil der Umweltsteuern an den Gesamtsteuereinnahmen deutlich zu erhöhen. Bericht von EUROSTAT (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Environmental_tax_statistics EUROPÄISCHE UMWELTAGENTUR VERÖFFENTLICHT BERICHT ZUR BODENNUTZUNG IN STÄDTISCHEN GEBIETEN Am 28.04.2016 hat die Europäische Umweltagentur (EEA) einen Bericht zur Bodenqualität in städtischen Gebieten und deren effizienteren Nutzung veröffentlicht. Dem Bericht zufolge verschlechtern vor allem Industrie, Umweltverschmutzung und eine Übernutzung die Qualität der Böden in und um Städte. Die zwei größten Probleme sind Altlasten und die Bodenversiegelung sowie die Bodenverdichtung, durch die die Wasserabsorption beeinträchtigt wird. Um die Funktionstüchtigkeit, den ökologischen und den wirtschaftlichen Wert der Böden zu erhalten, sollten daher verschiedene Maßnahmen getroffen werden, wie die Schaffung von Richtlinien und Vorschriften, vor allem in Bezug auf Landnutzung und räumliche Planung. Außerdem müsse das Bodenmanagement, einschließlich Wiederverwendung und Recycling, einen wichtigeren Stellenwert einnehmen, insbesondere bei der Planung von Bauprojekten und der Stadtplanung im Allgemeinen. Durch markt- oder preisbasierte Methoden wie Steuern könnten zudem Anreize für bodenfreundlichere Praktiken geschaffen werden. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist laut dem Bericht, das Bodenbewusstsein von Regierungen und der Öffentlichkeit zu stärken. Link zum Bericht (in englischer Sprache): http://www.eea.europa.eu/publications/soil-resource-efficiency V ER BR AU C H E R SC HU T Z EUGH BESTÄTIGT GÜLTIGKEIT DER NEUEN RICHTLINIE ÜBER TABAKERZEUGNISSE Am 04.05.2016 urteilte der EuGH, dass die neue Richtlinie der Europäischen Union über Tabakerzeugnisse (2014/40/EU) und damit das Verbot von Mentholzigaretten, die einheitliche Etikettierung von Verpackungen sowie die Sonderregelungen für elektronische Zigaretten rechtmäßig sind. Polen, Zigarettenhersteller sowie Vertreiber elektronischer Zigaretten hatten gegen die Richtlinie geklagt. Diese sieht ein Verbot des Inverkehrbringens von Tabakerzeugnissen mit einem charakteristischen Aroma wie Menthol ab 2020 vor. Die Verpackung darf keine Elemente, die das Produkt bewerben oder zu dessen Konsum anregen soll, enthalten 45 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 und muss zu 65 % gesundheitsbezogene Warnhinweise enthalten. Die Sonderregelung für elektronische Zigaretten sieht vor, dass jedes Produkt, das auf dem Markt eingeführt werden soll, bei den nationalen Behörden anzumelden ist, ebenfalls Warnhinweise angebracht sind und ein Beipackzettel beigefügt ist. Der EuGH urteilte nun, dass das Verbot von Mentholzigaretten zum Gesundheitsschutz beiträgt, indem die Attraktivität dieser Zigaretten verringert wird und somit die Abhängigkeit sowohl unter neuen als auch unter Gewohnheitsrauchern verringert werden kann. Darüber hinaus werde damit das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes für Tabakwaren erleichtert. Die Vorschriften für eine einheitliche Etikettierung der Verpackung sind nach Auffassung des EuGH verhältnismäßig, um Verbraucher vor den mit dem Tabakgebrauch verbundenen Gefahren zu schützen. Auch die Sonderregelungen für E-Zigaretten bestätigte der EuGH, da diese andere objektive Merkmale als andere Tabakerzeugnisse besitzen und damit nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen wird. Links zu den Urteilen: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=177721&pageIndex=0&doclang=DE&mode=r eq&dir=&occ=first&part=1&cid=668297 http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=177723&pageIndex=0&doclang=de&mode=r eq&dir=&occ=first&part=1&cid=272506 http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=177724&pageIndex=0&doclang=de&mode=r eq&dir=&occ=first&part=1&cid=272643 EUGH-URTEIL ZUR EINHALTUNG DER VORSCHRIFTEN IM VERBRAUCHERSCHUTZ BEI INSOLVENZVERFAHREN Am 22.04.2016 hat der EuGH geurteilt, dass die Verpflichtung nationaler Gerichte, von Amts wegen die Einhaltung der Vorschriften des Unionsrechts auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes zu prüfen, auf Insolvenzverfahren Anwendung findet. Aufgrund dieser Verpflichtung hat das nationale Gericht auch zu prüfen, ob die in Verbraucherkreditverträgen aufzuführenden Informationen in klarer und prägnanter Form angegeben worden sind. Das Urteil geht zurück auf ein Insolvenzverfahren gegen die Eheleute Radlinger durch das Regionalgericht Prag, in dem Einwendungen gegen Forderungen aus einem Verbraucherkredit an das Ehepaar Radlinger erhoben wurden. In diesem Zusammenhang fragte das Regionalgericht Prag den EuGH, ob die tschechischen Rechtsvorschriften, nach denen es dem Insolvenzgericht nicht erlaubt ist von Amts wegen die Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln eines Verbrauchervertrags zu prüfen, mit EUVerbraucherschutzrecht vereinbar ist und ob das nationale Gericht von Amts wegen zu prüfen hat, ob die Informationen in Verbraucherkreditverträgen klar und prägnant sind. Link zum Urteil: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=176802&pageIndex=0&doclang=DE&mode=r eq&dir=&occ=first&part=1&cid=668506 46 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 KOMMISSION VERÖFFENTLICHT JAHRESBERICHT 2015 ÜBER GEFÄHRLICHE PRODUKTE Am 25.04.2016 hat die Kommission den Jahresbericht 2015 des Rapex-Schnellwarnsystems für gefährliche Produkte in der EU veröffentlicht. Im Jahr 2015 sind mehr als 2000 gefährliche Produkte im Schnellwarnsystem „Rapid Alert System for dangerous products" gemeldet worden. Wie bereits 2014 waren auch 2015 vor allem Spielzeug (27 %) sowie Bekleidung, Textilien und Modeartikel (17 %) betroffen. Die häufigsten genannten Risiken waren chemische Risiken (25 %) und Verletzungsgefahr (22 %). Die häufigsten chemischen Risiken waren schädliche Schwermetalle wie Nickel und Blei in Modeschmuck sowie Phthalate (Weichmacher) in Spielzeug. Der Großteil der gefährlichen Produkte (62 %) stammt nach wie vor aus China. Der Anteil der gemeldeten gefährlichen Waren aus der EU lag bei 15 %. Insgesamt handelte es sich dabei um 313 Produkte, von denen 73 aus Deutschland stammten. In Deutschland gingen die meisten Gefahrenmeldungen (94) zum Bereich Kraftfahrzeuge ein. Danach folgten Meldungen zu Kleidung (31) und Spielzeug (17). Eine neue Herausforderung ist der zunehmende Anteil der online erworbenen Produkte aus Ländern außerhalb der EU, wodurch Waren die möglicherweise keiner Sicherheitsprüfung unterzogen wurden, per Post direkt zum Käufer geliefert werden. Die Kommission plant, dies bei ihren weiteren Arbeiten zur Produktsicherheit zu berücksichtigen sowie die Zusammenarbeit mit Grenzkontrollpersonal und OnlinePlattformen zu erweitern. Link zum Jahresbericht 2015 (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/consumers/consumers_safety/safety_products/rapex/reports/index_en.htm STAATSMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT UND PFLEGE EUGH BESTÄTIGT GÜLTIGKEIT DER NEUEN RICHTLINIE ÜBER TABAKERZEUGNISSE Der EuGH hat am 04.05.2016 entschieden, dass die neue Richtlinie der Europäischen Union über Tabakerzeugnisse (2014/40/EU) und damit das Verbot von Mentholzigaretten, die einheitliche Etikettierung von Verpackungen sowie die Sonderregelungen für elektronische Zigaretten rechtmäßig sind. Polen hat mit Unterstützung durch Rumänien gegen die Richtlinie geklagt. Diese sieht ein Verbot des Inverkehrbringens von Tabakerzeugnissen mit einem charakteristischen Aroma wie Menthol ab 2020 vor. Die Verpackung darf keine Elemente, die das Produkt bewerben oder zu dessen Konsum anregen soll, enthalten und muss zu 65 % gesundheitsbezogene Warnhinweise enthalten. Die Sonderregelung für elektronische Zigaretten sieht vor, dass jedes Produkt, das auf dem Markt eingeführt werden soll, bei den nationalen Behörden anzumelden ist, ebenfalls Warnhinweise angebracht sind und ein Beipackzettel beigefügt ist. Der EuGH urteilte, dass das Verbot von Mentholzigaretten zum Gesundheitsschutz beiträgt, indem die Attraktivität dieser Zigaretten verringert wird und somit die Abhängigkeit sowohl unter neuen als auch unter Gewohnheitsrauchern verringert werden kann. Darüber hinaus werde damit das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes für 47 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 Tabakwaren erleichtert. Die Vorschriften für eine einheitliche Etikettierung der Verpackung sind nach Auffassung des EuGH verhältnismäßig, um Verbraucher vor den mit dem Tabakgebrauch verbundenen Gefahren zu schützen. Auch die Sonderregelungen für E-Zigaretten bestätigte der EuGH, da diese andere objektive Merkmale als andere Tabakerzeugnisse besitzten und damit nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen werde (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB). Urteile: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=177721&pageIndex=0&doclang=DE&mode=r eq&dir=&occ=first&part=1&cid=668297 http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=177723&pageIndex=0&doclang=de&mode=r eq&dir=&occ=first&part=1&cid=272506 http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=177724&pageIndex=0&doclang=de&mode=r eq&dir=&occ=first&part=1&cid=272643 KOMMISSION VERÖFFENTLICHT BERICHT DES ZWEITEN GESUNDHEITSPROGRAMMS (2008 - 2013) Die Kommission hat am 10.05.2016 den Ex-post-Evaluierungsbericht des zweiten Gesundheitsprogramms (2008 - 2013) veröffentlicht. Es wurden wesentliche Aspekte der Durchführung des Programms bewertet, wobei die Schwerpunkte auf der Verwaltung des Programms, seiner Wirksamkeit, der Verbreitung der Ergebnisse und den Synergien mit anderen EU-Programmen lagen. Insgesamt führte das Programm zu nützlichen Erkenntnissen und Daten, die als Grundlage für politische Entscheidungen und weitere Forschung dienen. So wurden beispielsweise bewährte Verfahren, Instrumente und Methoden entwickelt, die sowohl für die Fachkräfte im Gesundheitswesen als auch unmittelbar für die Bürgerinnen und Bürger Vorteile erbringen. Es unterstützte außerdem die Erhebung von Vergleichsdaten in der EU; Beispiele hierfür sind die europäischen Gesundheitsindikatoren (ECHI) und die ORPHANET-Datenbank zu seltenen Krankheiten. Ferner wurden Leitlinien erarbeitet und Schulungs-/Aufklärungsmaterialien erstellt. Im Vergleich zum ersten Gesundheitsprogramm (2003 - 2007) konnten deutliche Verbesserungen festgestellt werden. In dem Bericht wurden auch Faktoren aufgezeigt, die die potenzielle Wirkung der im Rahmen des zweiten Gesundheitsprogramms finanzierten Maßnahmen beeinträchtigt. Bericht der Kommission vom 10.05.2016: http://ec.europa.eu/health/programme/docs/ex-post_2nd-hp-2008-13_comm-report_de.pdf GESUNDHEITSSICHERHEITSAUSSCHUSS (HSC) DISKUTIERT ZU MANGEL AN KEUCHHUSTENIMPFSTOFF Der Gesundheitssicherheitsausschuss (HSC) hat auf seiner Sitzung am 15.04.2016 die Risikoanalyse zum Mangel an azellulärem Impfstoff gegen Keuchhusten des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) diskutiert und dessen Empfehlungen befürwortet. Demnach sollten Kleinkinder und diejenigen mit direktem Kontakt zu besonders gefährdeten Personengruppen vorrangig 48 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 geimpft werden. Ferner wird die Verwendung von alternativen Impfstoffen mit einer entsprechenden Sicherheits- und Effektivitätskontrolle, anstatt einer Änderung der Impfstoffrichtlinie, empfohlen. Mögliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Impfstoffmangels sind die Klärung der Rechtslage, die Standardisierung der Methoden, bessere Vorhersagen zur Impfstoffnachfrage, Verstärkung der Impfstoffforschung sowie die Überarbeitung des Impfstoffbeschaffungsmanagements. Die Handlungsempfehlungen der Experten sollen laut Kommission in den Entwurf eines Konzeptpapiers zum Impfstoffmangel einfliessen. Die nächste Expertendiskussion wird bei einer Ad-hoc-Tagung im Mai oder Juni stattfinden. Protokoll der Sitzung des HSC am 15.04.2016 (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/health/preparedness_response/docs/ev_20160415_flash_en.pdf IUK- UND MEDIENPOLITIK WELTTAG DER PRESSEFREIHEIT: KOMMISSION SICHERT SCHUTZ DER MEINUNGSFREIHEIT ZU Anlässlich des Welttags der Pressefreiheit (EB 09/15) erklärte Kommissar Günther Oettinger (Digitale Wirtschaft und Gesellschaft), alles dafür zu tun, damit Pressefreiheit und Unabhängigkeit der Medien gewahrt werden. Dabei setze er auf Dialog und verwies in diesem Zusammenhang auf das am 17./18.11.2016 in Brüssel stattfindende EU-Grundrechte-Kolloquium zum Thema Medienvielfalt. Seitens der Kommission werden Erster Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans und die Kommissare Oettinger und Jourová mit den Teilnehmern über die Schlüsselrolle von freien und vielfältigen Medien in demokratischen Gesellschaften diskutieren. Der Fokus solle dabei auf digitalen Medien liegen. Statement des Ersten Kommissionsvizepräsidenten Frans Timmermans und Kommissar Oettinger anlässlich des Welttags der Pressefreiheit am 03.05.2016 (in englischer Sprache): http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-16-1653_en.htm Erklärung der Hohen Vertreterin Federica Mogherini im Namen der EU anlässlich des Welttags der Pressefreiheit am 03.05.2016: http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/05/02-hr-declaration-world-press-freedom-day3-may/?utm_source=dsmsauto&utm_medium=email&utm_campaign=Erkl%C3%A4rung+der+Hohen+Vertreterin+Federica+Mogherini+i m+Namen+der+Europ%C3%A4ischen+Union+anl%C3%A4sslich+des+Welttags+der+Pressefreiheit+am+3.+ Mai+2016 EU-Kolloquium über Grundrechte (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/justice/newsroom/fundamental-rights/events/161117_en.htm 49 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 NETZNEUTRALITÄTSVORSCHRIFTEN UND NÄCHSTE SENKUNG DER ROAMING-GEBÜHREN IN KRAFT Seit dem 30.04.2016 gelten erstmals in der EU Vorschriften zur Netzneutralität, die allen Bürgern einen diskriminierungsfreien Zugang zu Internetinhalten gewährleisten. Gleichzeitig wurden die Roaming-Gebühren, die Mobilfunkanbieter für die Nutzung von Handys und Smartphones im EU-Ausland verlangen dürfen, nochmals gesenkt (EB 13/15). Internetauftritt der Kommission zu Roaming (in englischer Sprache): https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/roaming Webseite der Kommissions-Vertretung in Deutschland: http://ec.europa.eu/germany/news/kosten-für-telefonieren-und-internet-surfen-im-ausland-fallen-weiter_de KOMMISSION VERÖFFENTLICHT KONSULTATIONSERGEBNISSE ZUR KABEL- UND SATELLITENRICHTLINIE Am 04.05.2016 veröffentlichte die Kommission die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zur Überprüfung der Satelliten- und Kabelrichtlinie (EB 15/15). Dabei wurden zur Förderung des grenzüberschreitenden Zugangs zu Fernseh- und Rundfunkprogrammen in der EU Beiträge zur Frage erbeten, ob die aktuellen Regelungen für den heutigen Mediensektor im digitalen Umfeld noch angemessen sind. Von den insgesamt 157 Antworten kamen die meisten aus Deutschland, dem Vereinigten Königreich und Portugal. Im Einzelnen waren die Stellungnahmen je nach Frage und Teilnehmer sehr uneinheitlich. Während die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten grundsätzlich eine Ausweitung der Richtlinie auf den Onlinesektor befürworteten, sprachen sich die Privaten überwiegend dagegen aus. Die Ergebnisse der Konsultation sollen in den für 21.09.2016 angekündigten Evaluierungsbericht zur Überprüfung der Kabel- und Satellitenrichtlinie einfließen. Weitere Informationen (in englischer Sprache): https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/full-report-public-consultation-review-eu-satellite-and-cabledirective KOMMISSION BITTET UM STELLUNGNAHMEN ZU VERPFLICHTUNGSANGEBOTEN VON PARAMOUNT PICTURES In einem am 22.04.2016 eröffneten einmonatigen Konsultationsverfahren gibt die Kommission allen betroffenen Marktteilnehmern die Möglichkeit, zu den Verpflichtungsangeboten von Paramount Pictures im Rahmen des seit Januar 2014 laufenden Kartellverfahrens (EB 02/14) Stellung zu nehmen. Der Konzern möchte mit den Verpflichtungsangeboten die kartellrechtlichen Bedenken der Kommission in Bezug auf bestimmte Vertragsklauseln, die das grenzüberschreitende Angebot von Pay-TV-Diensten verhindern, ausräumen. 50 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 08/2016 vom 13.05.2016 Link zu einer Zusammenfassung der Verpflichtungsangebote im Amtsblatt der EU: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52016XC0422(02)&from=EN KOMMISSION BESCHLIEßT TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER MOBILEN INTERNETDIENSTE DES 700-MHZ-FREQUENZBANDS Am 28.04.2016 nahm die Kommission einen Durchführungsbeschluss an, in dem die technischen Voraussetzungen für eine EU-weite, harmonisierte Nutzung des 700-MHz-Frequenzbands geregelt werden. Auf diese Weise soll die Frequenzverwaltung innerhalb der EU vereinheitlicht werden und das Risiko von grenzüberschreitenden Störungen reduziert werden. Um dem wachsenden Bedarf der netzlosen Breitbandverbindungen gerecht zu werden, legte die Kommission am 02.02.2016 einen Vorschlag für ein langfristiges Konzept für die Nutzung des Ultrahochfrequenzbands (470-790 MHz) vor (EB 03/16). Information der Kommission über den Durchführungsbeschluss (in englischer Sprache): https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/commission-sets-out-technical-conditions-allocate-moreradio-frequencies-mobile-Internet KOMMISSION: UNTERSUCHUNG BEZÜGLICH DER VECTORING-PLÄNE DER TELEKOM Am 10.05.2016 eröffnete die Kommission eine vertiefte Untersuchung bezüglich der Pläne der Bundesnetzagentur, der Deutschen Telekom den Ausbau der Kupfernetzwerke durch die sogenannte Vectoring-Technologie zu genehmigen (EB 07/16). Beitrag zur Untersuchung auf der Seite der Kommission (in englischer Sprache): https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/european-commission-opens-depth-investigation-germanregulators-plan-allow-deutsche-telekom 51