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HuK-Te-INFO 002
Stand: Okt. 2007
Raumheizer für feste Brennstoffe nach DIN EN 13240:2005
Anleitungen und Kennzeichnung der Feuerstätten
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1. Anwendung der harmonisierten europäischen Norm
Die Ausgabe des "Official Journal of the European Communities" vom 08.06.2005 legte den Zeitpunkt für die
Anwendung der harmonisierten europäischen Normen im Bereich Feuerstätten für feste Brennstoffe fest. Die
EN 13240 mit seiner Änderung A2 ist seit dem 01.07.2005 als harmonisierte europäische Norm verbindlich anzuwenden. Ab diesem Zeitpunkt ist die Kennzeichnung mit dem CE - Zeichen möglich. In Deutschland wurde die
Norm mit ihrer Änderung A2 als DIN EN 13240:2005-10 veröffentlicht.
Mit der Ausgabe des "Official Journal of the European Communities" vom 08.06.2006 wurde die Übergangsfrist
für die Umsetzung um 1 Jahr verlängert. Das heißt, bis 01.07.2007 konnte das Ü- Zeichen auf Basis der alten
nationalen Normen angewandt werden. Danach ist das CE- Kennzeichen auf Basis der europäischen Normen
für alle Feuerstätten für feste Brennstoffe verbindlich anzuwenden.
Mit der Bekanntmachung der DIN EN 13240:2005-10 als harmonisierte Norm nach § 3 Abs. 1 Satz 2 des Bauproduktengesetz im Bundesanzeiger vom 23.11.2005 ist die DIN EN 13240 auch in Deutschland offiziell anwendbar und die Feuerstätte mit dem CE - Kennzeichen in Verkehr zu bringen.
2. Änderung der Bedienungsanleitung und des Geräteschildes
Neben der Änderung bezüglich der Kennzeichnung der Geräte mit dem CE- Zeichen gibt es auch Änderungen
für die Bedienungs- und Installationsanleitungen. Neu ist, dass der Wirkungsgrad und die Emissionswerte der
Feuerstätten auf dem Geräteschild anzugeben sind.
In der DIN EN 13240 werden für die Angaben, die in den Aufstellungs - und Bedienungsanleitungen sowie auf
dem Geräteschild anzugeben sind, als Mindestanforderungen festgelegt, die von den Herstellern einzuhalten
sind. Es steht jedem Hersteller frei, weitere Angaben zu machen.
2.1 Welche Angaben müssen die Bedienungsanleitungen nach DIN EN 13240:2005 mindestens enthalten?
Die Bedienungsanleitung muss mindestens folgende Hinweise enthalten:
eine Verweisung auf alle notwendigen nationalen und europäischen Normen sowie örtliche Vorschriften, die
für die Installation der Feuerstätte zu beachten sind;
ein Verzeichnis empfohlener Brennstoffe, deren Art und Sorte nach der Norm;
Anleitung für das Nachfüllen von Brennstoff und die Entaschung, über die maximale Füllhöhe im Brennraum
und die Brenndauer bei Nennwärmeleistung für die empfohlenen Brennstoffe;
eine Beschreibung des richtigen und sicheren Betriebes der Feuerstätte und über den Anzündvorgang;
einen Hinweis darauf, die Feuerstätte nicht als Abfallverbrennungsofen zu verwenden und keine ungeeigneten/unzulässigen Brennstoffe zu benutzen;
einen Hinweis auf die richtige Bedienung von Einstelleinrichtungen und Bedienelementen;
Belüftungsanforderungen für gleichzeitigen Betrieb mit anderen Feuerstätten falls zutreffend;
-
einen Hinweis zum sicheren Betrieb der Feuerstätte besonders bei schlechten Wetterbedingungen oder
Störungen des Förderdrucks;
einen Hinweis auf die regelmäßige Überprüfung durch einen Fachmann;
-
eine Warnung, dass Feuerraum und Aschekastenabdeckung immer geschlossen gehalten werden müssen,
außer beim Anzünden, beim Nachfüllen von Brennstoff und der Entaschung und um den Austritt von Heizgas zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Feuerstätte mit offenem Feuerraum betrieben wird;
-
einen Hinweis über den Betrieb mit offenem Feuerraum, falls erforderlich;
eine Beschreibung der Wirkungsweise der thermischen Ablaufsicherung;
einen Hinweis auf ausreichende Bereitstellung von Verbrennungsluft und Luft für die Belüftung; und dass
Verbrennungsluft-Eintrittsöffnungen nicht verschlossen sein dürfen;
Fehlererkennung und das Verfahren der sicheren Außerbetriebnahme der Feuerstätte im Störfall, z.B. bei
Überlastung, Unterbrechung der Wasserversorgung;
-
eine Warnung, dass Teile der Feuerstätte – besonders die äußeren Oberflächen – während des Betriebes
heiß werden und entsprechende Vorsicht geboten ist;
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Anleitungen und Kennzeichnung der Feuerstätten
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Schutzmaßnahmen gegen Brandgefahr von brennbaren Bauteilen;
-
einen Hinweis auf regelmäßige Reinigung der Feuerstätte, des Verbindungsstücks sowie des Schornsteins;
einen Warnhinweis, dass die Feuerstätte nicht verändert werden darf;
Anleitung für den Schwachlastbetrieb;
-
Hinweis auf den Einbau von nur solchen Ersatzteilen, die vom Hersteller zugelassen sind;
Hinweis auf Maßnahmen bei Schornsteinbrand
einen Hinweis, ob die Feuerstätte für Mehrfachbelegung des Schornsteins geeignet ist;
der Hinweis, ob die Feuerstätte im Dauerbrand oder Zeitbrand betrieben werden darf und wie dies erreicht
wird;
Angaben über die Einstellung der Umluftgitter, falls vorhanden.
2.2 Welche Angaben müssen die Aufstellanleitungen nach DIN EN 13240:2005 mindestens enthalten?
Die Aufstellanleitung muss mindestens folgende Hinweise enthalten:
-
eine Verweisung auf alle notwendigen nationalen und europäischen Normen sowie örtliche Vorschriften, die
für die Installation der Feuerstätte zu beachten sind;
Modellnummer und Typ der Feuerstätte;
die Nennwärmeleistung in kW oder W;
die Raumwärmeleistung in kW oder W;
die Wasserwärmeleistung in kW oder W;
den maximalen Betriebswasserdruck in bar (falls zutreffend);
notwendige Sicherheitsabstände zu brennbaren Bauteilen und andere Empfehlungen für Schutzmaßnahmen gegen Brandgefahr von brennbaren Baustoffen (wenn gefordert);
die Anforderungen an die Zufuhr von Verbrennungsluft und erforderlichenfalls an die Belüftung und den Betrieb mit anderen Feuerstätten;
das Erfordernis, dass Lufteintrittsgitter nicht leicht verschließbar anzuordnen sind;
das Gewicht der Feuerstätte in kg;
die Anforderungen an den Mindestförderdruck (in Pa) für Nennwärmeleistung, falls erforderlich für offenen
und geschlossenen Feuerraum;
-
Abgasmassenstrom in g/s bei offenem oder geschlossenem Feuerraum nach Angaben des Herstellers, sofern durch nationale oder örtliche Vorschriften verlangt (oder alternativ Nennwärmeleistung, Wirkungsgrad
und mittlerer CO2-Gehalt bei Nennwärmeleistung für alle geprüften Brennstoffe).
-
ob die Feuerstätte für die Mehrfachbelegung geeignet ist;
die mittlere Abgastemperatur in °C direkt hinter dem Abgasstutzen bei Nennwärmeleistung gemessen, bei
geschlossenen Feuerraumtüren;
-
-
einen Hinweis auf die Mindestmaße für die erforderliche Öffnung in der Verkleidung und/oder FeuerstättenNische für den Einbau eines Raumheizers;
Hinweis über das Aufstellen der Feuerstätte nur bei ausreichender Tragfähigkeit der Aufstellfläche. Bei unzureichender Tragfähigkeit müssen geeignete Maßnahmen (z. B. Platte zur Lastverteilung) getroffen werden, um diese zu erreichen;
Hinweise für erforderliche Reinigungsmöglichkeiten für die Feuerstätte, für das Verbindungsstück und den
Schornstein;
den Zusammenbau der Feuerstätte bei Anlieferung in Bauteilen/Baugruppen, falls erforderlich;
Hinweis für den Einbau einer Absperrvorrichtung, falls erforderlich;
den Wasserinhalt und über das Anbringen eines Entleerungshahns im untersten Bereich des Wasserumlaufs (falls erforderlich);
die Einstellung der Temperatur-Regeleinrichtung und der Justierung im kalten Zustand;
Möglichkeiten, um überschüssige Wärme im Störfall abzuführen;
Angaben über die Installation von Umluftgittern, insbesondere im Hinblick auf die Umgebungstemperaturen
von Wänden, Böden und Decken oder anderer angrenzender Bauteile um die Feuerstätte.
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2.3 Welche Punkte müssen auf dem Geräteschild nach DIN EN 13240:2005 angegeben werden?
Jede Feuerstätte muss dauerhaft und lesbar an einer einsehbaren Stelle, die auch im eingebauten Zustand der
Feuerstätte noch erkennbar ist, mit folgenden Mindest-Angaben gekennzeichnet sein:
die Nummer dieser Europäischen Norm;
dem Namen des Herstellers oder dem eingetragenen Warenzeichen;
-
die Modellnummer oder -bezeichnung;
die Raumwärmeleistung in kW oder W;
der Nennwärmeleistung (oder mit einem Bereich von Wärmeleistungen in Abhängigkeit von den Brennstoffen je nach Anwendbarkeit) in kW, von ... (der kleinsten) kW bis ... (zur höchsten) kW oder W;
die gemessene CO-Konzentration bei 13 % O2-Gehalt und der ermittelte Energieeffizienz
der maximal zulässige Wasserbetriebsdruck in bar (falls zutreffend);
die Mindestabstände zu brennbaren Bauteilen in mm (falls zutreffend);
der Hinweis, ob die Mehrfachbelegung des Schornsteins zulässig ist;
der Hinweis: Lesen und befolgen Sie die Bedienungsanleitung;
der Hinweis: ausschließlich empfohlene Brennstoffe verwenden;
der Hinweis, ob die Feuerstätte für Zeit- oder Dauerbrand geeignet ist.
3. Information zu Fehlangaben in den Anleitungen
Hersteller sollten auf die Richtigkeit der Angaben in den Anleitungen achten, denn Fehlangaben in der Aufstellanleitung führen zu einem Sachmangel des Gerätes. Eine mangelhafte Montage-/Aufstellanleitung kann somit
zu einem Gewährleistungsfall werden. In der Folge eines Gewährleistungsfalles stehen Anforderungen an den
Hersteller wie Nachbesserung, Ersatzlieferung bzw. Rücktritt oder Minderung des Kaufpreises. Die Kosten für
die dazu erforderlichen Aufwendungen für Transport, Materialien und Arbeit hat der Verkäufer bzw. Hersteller
zu tragen. Eine Mangel des Gerätes kann auch zu Schadensersatzansprüche führen.
4. Verhinderung von überhöhten Förderdrücken
Abgasanlagen und Schornsteine müssen so beschaffen sein, dass stets ein erforderlicher Unterdruck zur sicheren Abgasführung vorhanden ist. Die sichere Funktion der Abgasanlagen und Schornsteine wird dabei von der
jeweiligen Witterung und den Betriebsbedingungen des Wärmeerzeugers beeinflusst.
Eine wesentliche Rolle bei dem in der Praxis auftretendem Förderdruck spielen die Abmessungen der Abgasanlage und des Schornsteins, wie lichter Querschnitt und wirksame Schornsteinhöhe.
Im ganzen gilt: "Je länger und schlanker der Schornstein ist, um so größer ist der Förderdruck im Abgassystem."
Sowohl ein zu niedriger als auch ein zu hoher Förderdruck wirkt sich negativ auf das Feuerungsverhalten der
Feuerstätte aus. Eine sichere Abführung der Verbrennungsprodukte und damit die Einhaltung eines minimalen
Förderdrucks kann notfalls mit mechanischer Unterstützung sichergestellt werden.
4.1 Was passiert bei einem zu hohem Förderdruck?
Ist der Förderdruck zur Ableitung der Abgase einer Feuerstätte im Abgassystem zu hoch, dann wird die Feuerstätte stark überlastet und das kann zu Schäden an der Feuerstätte führen.
Nebenbei steigen die Emissionen der Feuerstätte an, was zu einer unnötigen Belastung der Umwelt führt. Es ist
daher im Sinne der Feuerstätte sowie der Umwelt, dass der Förderdruck eine gewisse Großenordnung nicht
übersteigt sondern dem in der Aufstellanleitung der Feuerstätte angegebenen notwendigen Förderdruck entspricht.
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4.2 Was sollte der Hersteller tun?
Der HKI Industrieverband empfiehlt den Herstellern, die Begrenzung des Förderdrucks sowie den Sachverhalt
zu der Verursachung unnötiger Emissionen in die Bedienungsanleitungen aufzunehmen.
Beispiel:
-
Der notwendige Förderdruck für die Feuerstätte beträgt 15 Pa. Bei höheren Förderdrücken steigen die
Emissionen der Feuerstätte, die Feuerstätte wird stark belastet und kann beschädigt werden.
Die Höhe des maximalen Förderdrucks ist dabei feuerstättenabhängig und sollte vom Hersteller angegeben
werden.
4.3 Wie kann der angegebene maximale Förderdruck eingehalten werden?
Hilfreich kann ein sogenannter Förderdruckbegrenzer bzw. eine Nebenluftvorrichtungen sein, die nach Maßgabe der einschlägigen Normen einzubauen ist.
Wenn der für die Feuerstätte zu verwendende Schornstein einen Förderdruck erzeugt, der den vom Hersteller angegebenen Wert überschreitet, dann wird der Förderdruckbegrenzer ausgelöst. Eine Klappe im Abgassystem öffnet
sich und führt so zu einer Verringerung des Förderdrucks im Abgassystem.
5. Mehrfachbelegung
Mehrfachbelegung bedeutet, dass mehrere Feuerstellen an die gleiche Abgasanlage angeschlossen sind. Voraussetzung dafür ist neben einem ausreichenden Querschnitt des Schornsteins die Ausführung aller angeschlossenen Öfen bzw. Kaminöfen in der Bauart 1.
-
Kaminöfen der Bauart 1 werden als geschlossene Feuerstelle abgenommen und dürfen nur geschlossen betrieben werden.
-
Kaminöfen der Bauart 2 können alternativ mit geschlossener oder offener Feuerraumtür betrieben werden. Sie sind offenen Kaminen gleichgestellt und benötigen daher einen eigenen Schornstein.
Hinweis: In Deutschland sind diese Bauarten nach wie vor über die DIN 18896 definiert.
6. Weitere Hinweise und Empfehlungen des HKI
Der HKI empfiehlt in der Bedienungsanleitung und eventuell auch auf dem Geräteschild einen Hinweis anzubringen, dass es sich bei den Angaben von Wirkungsgraden und Emissionswerten um Prüfstandswerte handelt.
Denn in der Praxis können die definierten Verbrennungszustände aus den Prüfungen aufgrund verschiedener
Faktoren vor Ort, wie z.B. Schornstein und Witterungsbedingungen, abweichen.
Des weiteren sollten die Hersteller über die Forderungen in der Norm hinaus Angaben zum Brennstoffdurchsatz
und der Wärmeabgabe über die Gerätefront (nach den neuen Fachregeln des verarbeitenden Handwerks) in
den Anleitungen machen. Um negative Auswirkungen der EnEV zu vermeiden, sollten keine Angaben zum
Raumheizvermögen bei Zusatzfeuerstätten allerdings gemacht werden.
Bei der Bauart 1 wird empfohlen, den Abgasstutzendurchmesser auf 130 mm zu begrenzen.
Im Rahmen der Anforderungen an Hygiene und Umwelt gibt es das Mandat M/136, dass sich mit Anforderungen an Bauprodukten im Kontakt mit Trinkwasser beschäftigt. Wir empfehlen im Zusammenhang mit dem Mandat M/136 eine Information in die Bedienungsanleitung aufzunehmen, dass die Feuerstätte für feste Brennstoffe
mit wasserführenden Bauteilen nicht zur Beheizung von Trinkwasser geeignet ist.
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7. CE- Kennzeichnung nach DIN EN 13240
-
Beispiel: Angaben der CE- Kennzeichnung
CE-Konformitätszeichen bestehend
aus CE-Symbol gemäß Richtlinie
93/68/EWG.
Muster GmbH, Berliner Straße 1, D-60596 Frankfurt
Name oder Warenzeichen und registrierte Anschrift des Herstellers
06
Letzten zwei Ziffern des Jahres, in
dem die Kennzeichnung angebracht
wurde
EN 13240:2001 und A2:2004
Raumheizer (Zeitbrandfeuerstätte) für feste Brennstoffe mit
Wassererwärmung
Nr. der Europäischen Norm
Produktbeschreibung
Typ: Muster
und
Angaben über normierte Eigenschaften
Abstand zu brennbaren Bauteilen:
CO-Emission (bezogen auf 13% O2):
seitlich 20 cm
hinten 20 cm
vorne 80 cm
Scheitholz 0,08 %
Braunkohlenbriketts
0,08 %
Max. Betriebsdruck:
2,5 bar
Abgastemperatur:
205 °C
Nennwärmeleistung:
Anteil Wasserleistung:
Wirkungsgrad:
8 kW
ca. 5,5 kW
Scheitholz 84 %
Zulässige Brennstoffe:
Braunkohlenbriketts82%
Scheitholz,
Braunkohlenbriketts
Gerät ist zur Mehrfachbelegung geeignet
Bedienungsanleitung beachten
Darf nicht ohne Wasserkreislauf betrieben werden
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8. Anwendung der Bauproduktenrichtlinie
In der "Richtlinie 89/106/EWG über Bauprodukte", werden keine Angaben gemacht in welcher Amtssprache die
Beschriftungen, Warnhinweise oder Anleitungen aufgebracht bzw. verfasst werden müssen. Daher müssen anhand der Richtlinie 2001/95/EG "Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit" nur Warnhinweise in der Amtssprache des Landes verfasst sein, in der das Produkt geliefert wird. Die Bauproduktenrichtlinie
enthält auch keine Vorschrift hinsichtlich der Sprache eines Testberichts.
Eine Besonderheit der Bauproduktenrichtlinie ist, dass das Konformitätszertifikat in der Amtssprache bzw. den
Amtssprachen des Landes zu erstellen sind, in das das Produkt geliefert wird.
Für Kaminöfen bedeutet das, dass die Warnhinweise anhand der Richtlinie 2001/95/EG und nach EN 13240
schriftliche Anleitungen für Installation, Betrieb, Wartung und ggf. für den Zusammenbau in der Amtssprache
des Landes verfasst sein müssen in das es geliefert wird. Alle anderen Texte auf dem Kamineinsatz und Geräteschild sind in der Sprache frei wählbar.
Sind die Bestimmungen des Anhangs erfüllt, so stellt der Hersteller oder sein im EWR ansässiger Bevollmächtigter eine Konformitätserklärung aus, welche das Anbringen der CE-Kennzeichnung erlaubt, und erhält diese
aufrecht.
Die Konformitätserklärung umfasst:
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Name und Anschrift des Herstellers oder seines im EWR ansässigen Bevollmächtigten und Herstellungsort
Beschreibung des Produkts (Typ, Bezeichnung, Verwendung ...) und eine Kopie der Informationen zur CE Kennzeichnung
Vorschriften, denen das Produkt entspricht (z. B. Anhang ZA dieser EN)
besondere Bestimmungen für die Verwendung des Produkts (z. B. unter besonderen Umständen)
Name und Anschrift (oder Kennnummer) der zugelassenen Prüfstelle
Name und Stellung der zur Unterzeichnung im Namen des Herstellers oder seines Bevollmächtigten ermächtigten Person.
Sowohl die EN 13240 sowie die Bauproduktenrichtlinie geben keinen Hinweis darüber, ob die Lieferung der
Konformitätserklärung mit dem Produkt bzw. ob eine Erklärung für die Konformität mehrerer Modelle zulässt ist
oder nicht. Aufgrund dieser Tatsache ist nach unserer Einschätzung keine Beilage der Konformitätserklärung
sondern nur die Bereitstellung zu jedem Produkt notwendig.