CE-Kennzeichnung - Ofen
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CE-Kennzeichnung - Ofen
CE-Zeichen CE-Kennzeichnung Die CE-Kennzeichnung bedeutet „Communautés Européennes“. Sie ist das äußere Zeichen dafür, dass ein Produkt den dem Hersteller auferlegten Anforderungen der Europäischen Gemeinschaft entspricht. Sie darf nur dann angebracht werden, wenn für das Produkt eine Richtlinie gilt, die die CE-Kennzeichnung vorsieht. Mit der CE-Kennzeichnung eines Produktes erklärt der Verantwortliche (Hersteller, Importeur), dass: - das Produkt allen anzuwendenden Gemeinschaftsvorschriften entspricht, und - alle vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren (z. B. Gefährdungsanalyse, Riskobewertung, Überprüfung der Normenkonformität) durchgeführt wurden. Durch Anbringen des CE-Zeichens auf dem Produkt – in Ausnahmefällen auf der Verpackung – wird die Konformität auch nach außen hin sichtbar gemacht. Das CE-Kennzeichen ist quasi der technische Reisepass für das Produkt innerhalb der EU / des EWR. Die CE-Kennzeichnung ist kein Normenkonformitätszeichen, sondern ein EG-Richtlinien-Konformitätszeichen mit Funktion als Aufsichtszeichen, das z. B. den Gewerbeaufsichtsbeamten in den EU-Ländern die Kontrolle über die zulässige Vermarktung (Inverkehrbringen) der Erzeugnisse erleichtern soll. Eine Besonderheit liegt im Bereich der Bauprodukten-Richtlinie vor, die ihre wesentlichen (in anderen Richtlinien "grundlegenden") Anforderungen nicht an das Bauprodukt, sondern an das daraus zu errichtende Bauwerk richtet. Die CE-Kennzeichnung besagt in diesem Fall, dass das Bauprodukt dem von der Europäischen Kommission für dieses Bauprodukt festgelegten Konformitätsnachweisverfahren hinsichtlich der Konformität mit der der CE-Kennzeichnung zugrunde liegenden Technischen Spezifikation erfolgreich unterzogen wurde und damit so beschaffen ist, dass das Bauwerk bei ordnungsgemäßer Planung und Ausführung die wesentlichen Anforderungen erfüllen kann. Feuerungsanlagen wie Feuerstätten für feste Brennstoffe bestehen aus Bauprodukten. In der Regel dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die das nationale Ü-Zeichen (Übereinstimmungszeichen) oder 1/4 CE-Zeichen die europäische CE-Kennzeichnung (Zeichen der Europäischen Gemeinschaft) als Verwendbarkeitsnachweis tragen. Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller die Konformität des Produktes mit allen zutreffenden EG-Richtlinien (für Feuerstätten Bauproduktenrichtlinie, ggf. Maschinenrichtlinie, ggf. EMV-Richtlinie, ggf. Niederspannungsrichtlinie, ggf. Druckgeräterichtlinie). Die CE-Kennzeichnung befindet sich in der Regel auf dem Typenschild. Speziell für Feuerstätten für feste Brennstoffe gilt: Feuerstätten für feste Brennstoffe können haben − eine CE-Kennzeichnung, sofern sie einer harmonisierten europäischen Norm entsprechen, wie - Raumheizer für feste Brennstoffe mit und ohne Wasser führende Bauteile nach DIN EN 13240 (als Ersatz für DIN 18890 und DIN 18891), - Kamineinsätze einschließlich offene Kamine nach DIN EN 13229 (als Ersatz für DIN 18895-1 bis -3), - Herde für feste Brennstoffe nach DIN EN 12815 (als Ersatz für DIN 18880-1 und -2 und DIN 18882), - Speicheröfen für feste Brennstoffe nach DIN EN 15250 - Heizkessel für feste Brennstoffe mit planmäßiger Wärmeabgabe an den Aufstellraum nach DIN EN 12809, - Raumheizer für die Verfeuerung von Holzpresslingen (Pelletöfen) nach DIN EN 14785. − sonst ein Ü-Zeichen, z. B. nach DIN EN 303-5 für Heizkessel ohne motorischen Antrieb für feste Brennstoffe ohne planmäßige Wärmeabgabe an den Aufstellraum. Beim Fehlen der CE-Kennzeichnung oder des Ü-Zeichens (z. B. bei der Wiederverwendung von gebrauchten Feuerstätten bzw. Teilen von Feuerungsanlagen) kann die Verwendung nur erfolgen, wenn die zuständige Baubehörde diese Abweichung zulässt z. B. durch Einzelfallentscheidung oder Erlass. Sofern der BSM in die Beurteilung einbezogen wird, ist darauf zu achten, dass die Feuerungsanlagen die materiellen Anforderungen der Verordnungen erfüllen, was z. B. auch bei Vorhandensein der bisher gültigen nationalen Zeichen, wie DINoder DVGW-Zeichen oder des Überwachungs- Zeichens (altes Ü-Zeichen) angenommen 2/4 CE-Zeichen werden kann. Die CE-Kennzeichnung muss mindestens folgende Daten enthalten: Der Hersteller oder sein im EWR ansässiger Bevollmächtigter ist für das Anbringen der CE-Kennzeichnung verantwortlich. Das CE-Kennzeichen muss der Richtlinie 93/68/EWG entsprechen und auf dem Ölheizofen aufgebracht sein (oder, wenn das nicht möglich ist, dann auf einem Aufkleber oder in den kommerziellen Begleitpapieren enthalten sein, z. B. Lieferschein). Neben dem CE-Symbol müssen folgende Informationen und Angaben angegeben werden: - Name und Anschrift des Herstellers; die letzten beiden Ziffern des Jahres der CE-Kennzeichnung; Nummer der Norm (z.B. EN 13240) Produktname und -typ empfohlene(r) Brennstoff(e) Abstände zu brennbaren Gegenständen Emission von Abgasbestandteilen (CO) Abgastemperatur Nennwärmeleistung Wirkungsgrad Zusätzlich sollte z.B. nach DIN EN 13240 oder DIN EN 13229 auf dem "Geräteschild" der Feuerstätte folgende Angaben gegeben werden: - die Raumwärmeleistung in kW oder W; - der Nennwärmeleistung (oder mit einem Bereich von Wärmeleistungen in Abhängigkeit von den Brennstoffen je nach Anwendbarkeit) in kW, von ... (der kleinsten) kW bis ... (zur höchsten) kW oder W; - die gemessene CO-Konzentration bei 13 % O2-Gehaltdie ermittelte ermittelte Energieeffizienz (Wirkunsgrad) in % - der maximal zulässige Wasserbetriebsdruck in bar (falls zutreffend); - die Mindestabstände zu brennbaren Bauteilen in mm (falls zutreffend); - der Hinweis, ob die Mehrfachbelegung des Schornsteins zulässig ist; - der Hinweis: Lesen und befolgen Sie die Bedienungsanleitung; - der Hinweis: ausschließlich empfohlene Brennstoffe verwenden; - der Hinweis, ob die Feuerstätte für Zeit- oder Dauerbrand geeignet ist. 3/4 CE-Zeichen Beispiel einer CE-Kennzeichnung für einen Kamineinsatz DIN EN 13229 mit wasserführenden Bauteilen: {gallery}CE_Kennzeichnung{/gallery} Die Kennzeichnung muss dauerhaft und lesbar an einer einsehbaren Stelle, die auch im eingebauten Zustand der Feuerstätte noch erkennbar ist, angebracht werden. Die CE-Kennzeichnung ist kein Hinweis dafür, dass die Feuerstätte im EWR hergestellt wurde, sondern besagt lediglich, dass die Feuerstätte vor seiner Markteinführung im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens des Anhangs ZA der zutreffenden Produktnorm geprüft wurde und den geltenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. einem harmonisierten Sicherheitsstandard) für den Verkauf auf diesem Markt entspricht. Der Hersteller hat sich demnach vergewissert, dass seine Feuerstelle mit allen geltenden grundlegenden Anforderungen (z. B. Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften) der anzuwendenden Richtlinie(n) übereinstimmt, oder, falls durch die Richtlinie(n) vorgeschrieben, das Produkt von einer benannten Stelle zur Prüfung der Konformität untersucht wurde. Benannte Stellen (Prüfstellen, notified body) sind staatlich akkreditierte Stellen, die die Konformitätsbewertung des Herstellungsprozesses im Auftrag eines Herstellers überprüfen und deren Korrektheit nach einheitlichen Bewertungsmaßstäben bescheinigen. Hersteller können sich an eine Benannte Stelle ihrer Wahl wenden, die für das entsprechende Verfahren und die betreffende Produktkategorie benannt ist. NANDO Verzeichnis der benannten Stellen zur Konformitätsbewertung (www.ec.europa.eu/enterprise/newapproach/nando) Es unterliegt der Verantwortung des Herstellers, die Konformitätsprüfung durchzuführen, die technischen Begleitunterlagen zusammenzustellen (u.a. Aufbau- und Bedienungsanleitung) , die EU-Konformitätserklärung auszustellen und die CE-Kennzeichnung an der Feuerstätte anzubringen. Vertreiber von Feuerstätten müssen überprüfen, ob die CE-Kennzeichnung und die begleitende Dokumentation vorhanden sind. Wird die Feuerstätte aus einem Drittland importiert, obliegt es dem Importeur, sich zu vergewissern, dass der Hersteller außerhalb der EU alle notwendigen Schritte unternommen hat und die Dokumentation auf Anfrage eingesehen werden kann. Falls Ihnen dieser Beitrag gefallen hat, würden wir uns über einen Beitrag in unser Gästebuch f reuen. Gerne nehmen wir auch konstruktive Kritik, Anregungen oder Hinweise über Fehler entgegen. Zugriffe auf diesen Beitrag: {oshits} 4/4