CE-Kennzeichnung - Ofen

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CE-Kennzeichnung - Ofen
CE-Zeichen
CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung bedeutet „Communautés Européennes“. Sie ist das äußere Zeichen
dafür, dass ein Produkt den dem Hersteller auferlegten Anforderungen der Europäischen
Gemeinschaft entspricht. Sie darf nur dann angebracht werden, wenn für das Produkt eine
Richtlinie gilt, die die CE-Kennzeichnung vorsieht.
Mit der CE-Kennzeichnung eines Produktes erklärt der Verantwortliche (Hersteller, Importeur),
dass:
- das Produkt allen anzuwendenden Gemeinschaftsvorschriften entspricht, und
- alle vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren (z. B. Gefährdungsanalyse,
Riskobewertung, Überprüfung der Normenkonformität) durchgeführt wurden.
Durch Anbringen des CE-Zeichens auf dem Produkt – in Ausnahmefällen auf der Verpackung
– wird die Konformität auch nach außen hin sichtbar gemacht. Das CE-Kennzeichen ist quasi
der technische Reisepass für das Produkt innerhalb der EU / des EWR.
Die CE-Kennzeichnung ist kein Normenkonformitätszeichen, sondern ein
EG-Richtlinien-Konformitätszeichen mit Funktion als Aufsichtszeichen, das z. B. den
Gewerbeaufsichtsbeamten in den EU-Ländern die Kontrolle über die zulässige Vermarktung
(Inverkehrbringen) der Erzeugnisse erleichtern soll.
Eine Besonderheit liegt im Bereich der Bauprodukten-Richtlinie vor, die ihre wesentlichen (in
anderen Richtlinien "grundlegenden") Anforderungen nicht an das Bauprodukt, sondern an das
daraus zu errichtende Bauwerk richtet.
Die CE-Kennzeichnung besagt in diesem Fall, dass das Bauprodukt dem von der Europäischen
Kommission für dieses Bauprodukt festgelegten Konformitätsnachweisverfahren hinsichtlich der
Konformität mit der der CE-Kennzeichnung zugrunde liegenden Technischen Spezifikation
erfolgreich unterzogen wurde und damit so beschaffen ist, dass das Bauwerk bei
ordnungsgemäßer Planung und Ausführung die wesentlichen Anforderungen erfüllen kann.
Feuerungsanlagen
wie Feuerstätten für feste Brennstoffe bestehen aus Bauprodukten. In der Regel dürfen nur
Bauprodukte verwendet werden, die das nationale Ü-Zeichen (Übereinstimmungszeichen) oder
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CE-Zeichen
die europäische CE-Kennzeichnung (Zeichen der Europäischen Gemeinschaft) als
Verwendbarkeitsnachweis tragen.
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller die Konformität des Produktes mit allen
zutreffenden EG-Richtlinien (für Feuerstätten Bauproduktenrichtlinie, ggf. Maschinenrichtlinie,
ggf. EMV-Richtlinie, ggf. Niederspannungsrichtlinie, ggf. Druckgeräterichtlinie).
Die CE-Kennzeichnung befindet sich in der Regel auf dem Typenschild.
Speziell für Feuerstätten für feste Brennstoffe gilt:
Feuerstätten für feste Brennstoffe können haben
− eine CE-Kennzeichnung, sofern sie einer harmonisierten europäischen Norm entsprechen,
wie
- Raumheizer für feste Brennstoffe mit und ohne Wasser führende Bauteile nach DIN EN
13240 (als Ersatz für DIN 18890 und DIN 18891),
- Kamineinsätze einschließlich offene Kamine nach DIN EN 13229 (als Ersatz für DIN
18895-1 bis -3),
- Herde für feste Brennstoffe nach DIN EN 12815 (als Ersatz für DIN 18880-1 und -2 und
DIN 18882),
- Speicheröfen für feste Brennstoffe nach DIN EN 15250
- Heizkessel für feste Brennstoffe mit planmäßiger Wärmeabgabe an den Aufstellraum
nach DIN EN 12809,
- Raumheizer für die Verfeuerung von Holzpresslingen (Pelletöfen) nach DIN EN 14785.
− sonst ein Ü-Zeichen, z. B. nach DIN EN 303-5 für Heizkessel ohne motorischen Antrieb für
feste Brennstoffe ohne planmäßige Wärmeabgabe an den Aufstellraum.
Beim Fehlen der CE-Kennzeichnung oder des Ü-Zeichens (z. B. bei der Wiederverwendung
von gebrauchten Feuerstätten bzw. Teilen von Feuerungsanlagen) kann die Verwendung nur
erfolgen, wenn die zuständige Baubehörde diese Abweichung zulässt z. B. durch
Einzelfallentscheidung oder Erlass. Sofern der BSM in die Beurteilung einbezogen wird, ist
darauf zu achten, dass die Feuerungsanlagen die materiellen Anforderungen der Verordnungen
erfüllen, was z. B. auch bei Vorhandensein der bisher gültigen nationalen Zeichen, wie DINoder DVGW-Zeichen oder des Überwachungs- Zeichens (altes Ü-Zeichen) angenommen
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CE-Zeichen
werden kann. Die CE-Kennzeichnung muss mindestens folgende Daten
enthalten:
Der Hersteller oder sein im EWR ansässiger Bevollmächtigter ist für das Anbringen der
CE-Kennzeichnung verantwortlich.
Das CE-Kennzeichen muss der Richtlinie 93/68/EWG entsprechen und auf dem Ölheizofen
aufgebracht sein (oder, wenn das nicht möglich ist, dann auf einem Aufkleber oder in den
kommerziellen Begleitpapieren enthalten sein, z. B. Lieferschein).
Neben dem CE-Symbol müssen folgende Informationen und Angaben angegeben werden:
-
Name und Anschrift des Herstellers;
die letzten beiden Ziffern des Jahres der CE-Kennzeichnung;
Nummer der Norm (z.B. EN 13240)
Produktname und -typ
empfohlene(r) Brennstoff(e)
Abstände zu brennbaren Gegenständen
Emission von Abgasbestandteilen (CO)
Abgastemperatur
Nennwärmeleistung
Wirkungsgrad
Zusätzlich sollte z.B. nach DIN EN 13240 oder DIN EN 13229 auf dem "Geräteschild" der
Feuerstätte folgende Angaben gegeben werden:
- die Raumwärmeleistung in kW oder W;
- der Nennwärmeleistung (oder mit einem Bereich von Wärmeleistungen in Abhängigkeit
von den Brennstoffen je nach Anwendbarkeit) in kW, von ... (der kleinsten) kW bis ... (zur
höchsten) kW oder W;
- die gemessene CO-Konzentration bei 13 % O2-Gehaltdie ermittelte ermittelte
Energieeffizienz (Wirkunsgrad) in %
- der maximal zulässige Wasserbetriebsdruck in bar (falls zutreffend);
- die Mindestabstände zu brennbaren Bauteilen in mm (falls zutreffend);
- der Hinweis, ob die Mehrfachbelegung des Schornsteins zulässig ist;
- der Hinweis: Lesen und befolgen Sie die Bedienungsanleitung;
- der Hinweis: ausschließlich empfohlene Brennstoffe verwenden;
- der Hinweis, ob die Feuerstätte für Zeit- oder Dauerbrand geeignet ist.
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CE-Zeichen
Beispiel einer CE-Kennzeichnung für einen Kamineinsatz DIN EN 13229 mit wasserführenden
Bauteilen:
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Die Kennzeichnung muss dauerhaft und lesbar an einer einsehbaren Stelle, die auch im
eingebauten Zustand der Feuerstätte noch erkennbar ist, angebracht werden.
Die CE-Kennzeichnung ist kein Hinweis dafür, dass die Feuerstätte im EWR hergestellt wurde,
sondern besagt lediglich, dass die Feuerstätte vor seiner Markteinführung im Rahmen des
Konformitätsbewertungsverfahrens des Anhangs ZA der zutreffenden Produktnorm geprüft
wurde und den geltenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. einem harmonisierten
Sicherheitsstandard) für den Verkauf auf diesem Markt entspricht.
Der Hersteller hat sich demnach vergewissert, dass seine Feuerstelle mit allen geltenden
grundlegenden Anforderungen (z. B. Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften) der
anzuwendenden Richtlinie(n) übereinstimmt, oder, falls durch die Richtlinie(n) vorgeschrieben,
das Produkt von einer benannten Stelle zur Prüfung der Konformität untersucht wurde.
Benannte Stellen (Prüfstellen, notified body) sind staatlich akkreditierte Stellen, die die
Konformitätsbewertung des Herstellungsprozesses im Auftrag eines Herstellers überprüfen und
deren Korrektheit nach einheitlichen Bewertungsmaßstäben bescheinigen. Hersteller können
sich an eine Benannte Stelle ihrer Wahl wenden, die für das entsprechende Verfahren und die
betreffende Produktkategorie benannt ist.
NANDO Verzeichnis der benannten Stellen zur Konformitätsbewertung
(www.ec.europa.eu/enterprise/newapproach/nando)
Es unterliegt der Verantwortung des Herstellers, die Konformitätsprüfung durchzuführen, die
technischen Begleitunterlagen zusammenzustellen (u.a. Aufbau- und Bedienungsanleitung) ,
die EU-Konformitätserklärung auszustellen und die CE-Kennzeichnung an der Feuerstätte
anzubringen. Vertreiber von Feuerstätten müssen überprüfen, ob die CE-Kennzeichnung und
die begleitende Dokumentation vorhanden sind. Wird die Feuerstätte aus einem Drittland
importiert, obliegt es dem Importeur, sich zu vergewissern, dass der Hersteller außerhalb der
EU alle notwendigen Schritte unternommen hat und die Dokumentation auf Anfrage eingesehen
werden kann.
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