Antrag auf Befreiung des Studienbeitrages

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Antrag auf Befreiung des Studienbeitrages
Fachhochschule Hannover
Studierendenverwaltung
Postfach 92 02 51
30441 Hannover
Antrag auf Befreiung des Studienbeitrages
Name:
Vorname:
Studiengang:
Matrikel-/Bewerbernummer:
Von der Erhebung der Studienbeiträge für das
Sommersemester 20
Wintersemester 20
bin ich gem. § 11 Abs. 3 NHG ausgenommen, weil:
ich während meines Studiums ein Kind / Kinder in häuslicher Gemeinschaft
tatsächliche betreue, das zu Beginn des jeweiligen Semesters das 14. Lebensjahr
noch nicht vollendet hat (ohne beurlaubt zu sein).
(Kopie der Geburtsurkunde und aktuelle Haushaltsbescheinigung sind beigefügt.)
ich eine / einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen pflege.
(Nahe Angehörige sind Ehegatten, Verwandte in gerader Linie, also Kinder, Enkel, Eltern und
Großeltern. Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ist beigefügt.)
ich ein in der Praxisphasen- oder Praxissemester-/ bzw. Prüfungsordnung
vorgesehenes praktisches Studiensemester in ausreichender Länge absolviere.
(Nachweis: Kopie Anmeldung zur Praxisphasen bzw. Praxissemester mit der Bestätigung der Fakultät
und Praxisvertrag)
ich ein in der Praxisphasen-/ bzw. Prüfungsordnung vorgesehene Studienzeit im
Ausland absolviere.
(Nachweise: Bescheinigung der Uni / FH im Ausland bzw. Vertrag, Bestätigung der Fakultät)
ich gleichzeitig an einer anderen Hochschule zum Studium in einem gemeinsamen
Studiengang eingeschrieben bin und dort den Studienbeitrag entrichte.
(Nachweise: Immatrikulationsbescheinigung, Nachweis der Überweisung des Beitrages)
04/2008
ich das Amt der Gleichstellungsbeauftragten wahrnehme, ohne hierfür beurlaubt
zu sein.
(Nachweise sind beigefügt.)
Ich versichere die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben.
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Datum
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Unterschrift
Hinweis:
Zur wahrheitsgemäßen Abgabe dieser Erklärung sind Sie nach § 11 Abs. 4
Niedersächsisches Hochschulgesetz verpflichtet. Liegen Anhaltspunkte für unvollständige
oder unrichtige Angaben vor, kann die Fachhochschule die Vorlage weiterer Unterlagen und
notfalls eine Versicherung an Eides statt fordern.
Anmerkungen:
Die Studienbeiträge in Höhe von 500 € sind ab dem Sommersemester 2007 von allen
Studierenden zu entrichten.
Weitere Erläuterungen finden sie auf dem Vordruck „Informationen zu Studienbeiträgen“
Eine Haushaltsbescheinigung erhalten Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder in einem
Bürgerbüro.
Bankverbindung für evtl. Rückerstattung:
Inhaber:
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Konto-Nr.:
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BLZ:
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Name der Bank:
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04/2008