Der AGILA Rundum

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Der AGILA Rundum
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flicht
Haftp
Hundehalternderpreis!
jetzt zum So ite 8
Infos ab Se
Krankenversicherung & Haftpflicht
Der AGILA Rundum-Schutz
02
| WILLKOMMEN
LEISTUNGEN UND VORTEILE
IM GESUNDHEITSPASS
|
03
So viel Schutz gibt’s nur bei der
AGILA Haustierversicherung!
erstattung:
Echte Kosten
hlt 100 %!
Die AGILA za
Kranken- und Unfallschutz
Auslandsschutz
100%ige Erstattung aller Tierarztkosten für die
ambulante und stationäre Behandlung von
Krankheiten und Unfallfolgen bis zur Leistungsgrenze (Hunde bis zu 1.000 EUR und Katzen bis zu 500 EUR im Versicherungsjahr)
inklusive:
Weltweit gültig: volle Kostenerstattung bei Reisen, die eine Dauer von zwei Monaten nicht
übersteigen. Inklusive Rücktransport nach
Deutschland.
✓ Arzneimittel
✓ Unterbringungskosten Tierklinik
✓ Diagnostik (u.a. Röntgen, Labor,
Übernahme aller Tierarztkosten ohne Höchstbetragsgrenze und ohne Selbstbeteiligung für
chirurgische Eingriffe unter Vollnarkose und
deren Nachbehandlung. Bis zum 3-fachen Satz
der Gebührenordnung für Tierärzte. Ab dem
5. Lebensjahr gilt eine Selbstbeteiligung von
jeweils 20%.
Ultraschall, EKG, CT, MRT)
✓ physikalischer Therapie
✓ homöopathischer Behandlung
Schnelle Regulierung
Die AGILA zahlt innerhalb von nur acht
Stunden.
OP-Kosten-Schutz
Verkehrsunfallschutz
Erstattung aller Tierarztkosten ohne Höchstbetragsgrenze für die Behandlung unmittelbarer
Folgen von Unfällen im öffentlichen Straßenverkehr.
Der umfassende Schutz der AGILA ist für mich
wirklich beispielhaft günstig!
„Ist die Katze gesund, freut sich der Mensch.”
Das gilt übrigens auch für uns Hunde!
Und damit das so bleibt, hat mich mein Mensch bei der AGILA versichert. Die bezahlt jetzt für uns
alle Kosten, wenn ich mal krank bin oder sogar einen Unfall habe. Und mit dem optionalen Vorsorgeschutz bekommt mein Mensch sogar das Geld für Impfungen und Wurmkuren wieder. Da merkt
man eben, dass die AGILA das Original ist. Und das schon seit 15 Jahren!
Einfach, gut und günstig
Von Anfang an dabei
Mein Mensch sagt, dass die AGILA die richtige
Wahl war. Mit einer einzigen Unterschrift und
geringen Kosten sind wir so ein Leben lang
rundum geschützt – egal was passiert. Und der
Doktor bekommt immer sofort sein Geld.
Ab der 8. Lebenswoche können wir Vierbeiner
schon zur AGILA. Wir müssen aber gesund sein!
Dann geht‘s gleich los: Für Unfälle und Vorsorgeschutz gibt‘s schon ab Vertragsbeginn eine
Kostenerstattung, auch direkt an den Tierarzt.
Menschen und Katzen wollen es ja immer ganz genau wissen, wenn’s um die Mäuse geht. Deshalb
habe ich mal nachgeschaut, was uns der AGILA Gesundheitspass so kostet. Und das kann sich sehen
lassen. Mein Mensch sagt: “Viel Leistung für wenig Geld – das lohnt sich!”
Beispiel 1: Kurt, ein kleiner Mischlingshund
Kurt wurde schon recht früh bei der AGILA
versichert. Seit dem 8. Lebensmonat genießt
er den umfassenden AGILA Schutz inkl. Vorsorgeschutz – für nur 36,90 EUR monatlich!
Beispiel 2: Charly, eine Karthäuserkatze
Charly ist gerade vier Jahre alt geworden –
und zu seinem Geburtstag gab es einen AGILA
Gesundheitspass. Jetzt geht Charly kostenfrei
zum Arzt – für nur 19,90 EUR monatlich!
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LEISTUNGSZUWACHS
IM GESUNDHEITSPASS
VORSORGESCHUTZ
UND ASSISTANCE
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05
Eine günstige Zusatzoption:
der AGILA Vorsorgeschutz!
Damit Ihr Tier lange gesund und munter bleibt
und Ihnen viel Freude bereitet, sollten Sie regelmäßig – mindestens aber einmal im Jahr – zu
Ihrem Tierarzt gehen. Neben den wichtigen
Impfungen können dabei im Rahmen kleinerer
Routineuntersuchungen mögliche Probleme
schnell erkannt und zumeist ohne großen Aufwand behandelt werden. Ein Gesundheitscheck
gehört deshalb bei Hunden und Katzen ebenso
wie bei Menschen zur Vorsorge einfach dazu!
Mit der Option “Vorsorgeschutz” machen Sie
aus Ihrem Gesundheitspass einfach und günstig
mehr: Wir übernehmen für Sie alle Kosten für
die regelmäßige Gesundheitsvorsorge Ihres Tieres – und das sogar auch dauerhaft weltweit!
Gesund bleiben wird von der AGILA belohnt:
der Leistungszuwachs für Hunde und Katzen!
Die AGILA möchte, dass Hunde und Katzen glücklich und gesund leben – deshalb wird Gesundheit
belohnt: Der Versicherungsschutz für tierärztliche
Behandlungen erhöht sich jährlich um 100 EUR
beim Hund und 50 EUR bei der Katze, wenn im
Versicherungsjahr (maßgeblich ist das Behand-
lungsdatum) keine Leistungen für die Behandlung von Krankheiten, Unfallfolgen oder Operationen bei der AGILA in Anspruch genommen
werden mussten. Leistungen im Vorsorgeschutz
bleiben hiervon natürlich unberührt. Die einmal
erreichte Leistungsgrenze bleibt erhalten.
Hund: 1.400 EUR
Versicherungsschutz
(Katze: 700 EUR)
Leistungen im Vorsorgeschutz
Erstattung von Vorsorgemaßnahmen für Hunde
und Katzen bis zu 100 EUR pro Versicherungsjahr für:
✓ Impfung
✓ Wurmkur
✓ Floh-/Zeckenmittel
✓ Gesundheitscheck
Weitere Vorteile für Sie:
✓ Weltweit dauerhaft gültig
✓ Geringe Kosten: nur 5 EUR monatlich
Entscheiden Sie sich für den stärksten Schutz für Ihr Tier: Für nur 5 EUR pro Monat zusätzlich
übernimmt die AGILA für Sie alle anfallenden Kosten, damit Sie immer ohne Kostensorge zum
Tierarzt gehen können. Der Vorsorgeschutz ist als Zusatzoption mit einem AGILA Gesundheitspass erhältlich.
Für Sie kostenfrei im Vorsorgeschutz:
die Serviceleistungen der AGILA ASSISTANCE!
In Zusammenarbeit mit der ROLAND Assistance bietet Ihnen die
AGILA einen zusätzlichen Service, der weit über den Versicherungsschutz hinausgeht. Entscheiden Sie sich jetzt für den optionalen Vorsorgeschutz – und schon profitieren Sie automatisch
und kostenfrei von zahlreichen Zusatzleistungen!
✓ 24-Stunden-Service-Hotline*: 01804 3032-345
Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar.
Hund: 1.300 EUR
✓ Sie suchen – wir finden!
(Katze: 650 EUR)
Hund: 1.200 EUR
Schnelle Hilfe bei der Suche nach Tierärzten,
Tierschulen und Tiersittern.
(Katze: 600 EUR)
✓ Ernährungs- und Gesundheitsberatung!
Hund: 1.100 EUR
(Katze: 550 EUR)
Kompetente Beratung, z.B. zum Thema „Was füttern?”
und „Wie halte ich mein Tier fit und gesund?”.
✓ Beratung im Trauerfall!
Auch bei der Suche nach Tierbestattungen und -friedhöfen.
Versicherungsjahr
2. Jahr
3. Jahr
4. Jahr
5. Jahr
*20 ct/Anruf a.d. T-Com-Festnetz, ggf. mobil abweichend.
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RASSETABELLE FÜR HUNDE
IM GESUNDHEITSPASS
BEITRAGSÜBERSICHT UND RASSETABELLE
FÜR KATZEN IM GESUNDHEITSPASS
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Wer gehört wohin ...? So finden Sie die richtige Gruppe für Ihr Tier!
Gruppe 1: Hundeschaft der kleineren Rassen z.B.
(alle Hunde bis 45 cm Schulterhöhe, die nicht zur speziellen
Hundeschaft gehören)
-
Basset und Beagle
Belgische Griffons (Brüsseler, Kleiner Brabant)
Corgi (Welsh, Cardigan, Pembroke)
Dachsbracken
-
Malteser
Mischlinge (kleine)
Niederlaufhunde (Französische, Schweizer)
Pudel (Toy-Pudel, Zwergpudel)
Sheltie/Shetland Sheepdog
Spaniel (kleine, außer Cocker)
Spitz (kleine, Mittelspitz)
Terrier (kleine, außer West Highland, Bullterrier)
Tibet-Terrier
Windhunde (kleine, Italienisches Windspiel)
Beitragsübersicht zum AGILA Gesundheitspass
(Die Einordnung Ihres Tieres entnehmen Sie bitte der nebenstehenden Tabelle)
Alter bei
Vertragsbeginn
Kleinere Rassen
GRUPPE I
Größere Rassen
GRUPPE II
Spez. Rassen
GRUPPE III
2 Mon. - 4 Jahre
31,90 EUR mtl.
37,90 EUR mtl.
43,90 EUR mtl.
5 - 7 Jahre
40,90 EUR mtl.
46,90 EUR mtl.
HUND
Unabhängig von Rasse und Haltungsform erhöht sich der monatliche Beitrag für jedes bereits
versicherte Tier bei Erreichen des 5. und 8. Lebensjahres um jeweils 5 EUR (Hund)/2,50 EUR (Katze).
Gruppe 2: Hundeschaft der größeren Rassen z.B.
(alle Hunde ab 45 cm Schulterhöhe, die nicht zur speziellen
Hundeschaft gehören)
- Bracken (Deutsche, Französische, Polnische, Russische,
Jugoslawische)
-
Cockerspaniel
Collie (Langhaar, Bearded, Border)
Deutsche Vorstehhunde (Deutsch Drahthaar)
Französische Vorstehhunde (Epagneul Français)
Harrier
- Laufhunde (große und mittelgroße Französische,
-
Schweizer, Skandinavische)
Mischlinge (mittlere/große)
Münsterländer (Großer, Kleiner)
Pinscher (außer Zwergpinscher)
Pointer und Pudel (Königspudel)
Schnauzer (außer Zwergschnauzer)
Schweißhunde (Hannoverscher, Bayerischer
Gebirgsschweißhund)
Setter (English, Gordon, Irish)
Spaniel (große, Springer, Water)
Spitz (große, Deutsch Großspitz, Wolfsspitz)
Terrier (große, Soft Coated Wheaten)
Windhunde (große, Whippet, Afghane, Greyhound)
Alter bei
Vertragsbeginn
Wohnungskatzen
Europ. Hauskatzen,
alle
Mischlingskatzen
Rassekatzen
(Englische, Französische, Pit Bull,
Staffordshire)
- Berghunde (PyrenäenBerghund, Mastin Español,
Mastin de los Pirineos)
- Bernhardiner
- Bobtail
- Bordeaux-Dogge
- Boxer
- Briard
- Chihuahua und Chow-Chow
- Dackel/Dachshunde/Teckel
- Dalmatiner und Dobermann
- Doggen (Deutsche, Dänische,
Südeuropäische)
- Husky (Sibirischer)
- Irischer Wolfshund
- King Charles Cavalier
- Lhasa Apso
- Molosser (Mastiff, Mastino)
- Mops
- Neufundländer
- Pekingese/Pekinese
- Retriever (Golden, Flat Coated,
Labrador)
- Rottweiler
- Schäferhunde (Deutsche,
Belgische, Holländische,
Amerikanisch-Kanadische)
- Sennenhunde (Berner, Große
Schweizer, Appenzeller)
- Shar Pei
- Terrier (West Highland,
Yorkshire, Airdale, Silky)
- Tosa Inu
alle Rassen
KATZE
GRUPPE I
GRUPPE II
2 Mon. - 5 Jahre
17,90 EUR mtl.
19,90 EUR mtl.
24,90 EUR mtl.
6 - 9 Jahre
23,90 EUR mtl.
25,90 EUR mtl.
28,90 EUR mtl.
GRUPPE III
Vorsorgeschutz für Hunde und Katzen: zusätzlich 5 EUR mtl. pro versichertem Tier
(Der Vorsorgeschutz ist nur bei gleichzeitigem Abschluss eines AGILA Gesundheitspasses erhältlich!)
Gruppe 3: Spezielle Hundeschaft
- Bulldogge und Bullterrier
Freigängerkatzen
ACHTUNG, SAMTPFÖTCHEN:
Katzen lassen sich ganz
einfach einordnen!
Bei Katzen machen wir keine großen Unterschiede.
Hauptsächlich achten wir von der AGILA auf das Alter
bei Beginn der Versicherung und auf die Haltungsform –
handelt es sich um eine Wohnungskatze oder darf Ihr
Tier auch im Freien herumlaufen? Die genaue Aufteilung für Katzen finden Sie direkt im Antrag!
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HUNDEHALTERHAFTPFLICHT
LEISTUNGEN UND VORTEILE IN
DER HUNDEHALTERHAFTPFLICHT
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09
Zum Glück gibt’s den
starken AGILA Schutz
Für ein unbeschwertes Leben mit mir hat sich mein Mensch gegen alle Fälle abgesichert: mit der Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung von der AGILA. Denn die springen für meinen Menschen ein, wenn
ich mal aus Versehen Schabernack anrichte. Egal was passiert, wir können jetzt sorgenfrei herumtollen – klasse!
Geringe Kosten – für alle Rassen
Unabhängig von meiner Rasse und meinem Alter kostet uns die Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung
von der AGILA nur 6 EUR im Monat (inkl. Versicherungsteuer von derzeit 19%). Und im Schadenfall
zahlt mein Mensch nur 80 EUR selbst dazu.
Alle Rassen –
jedes Alter:
keiner
Bei uns muss
en!
draußen bleib
Deckungssumme von 3.000.000 EUR
Für alle Sach- und Personenschäden, die mein Mensch wegen der gesetzlichen Haftpflicht zu zahlen
hat.
Versicherungssumme von 250.000 EUR
Für Vermögensschäden, die ich aus Versehen zu verantworten habe (aber ich passe ja auf).
Volle Leistung bei Fremdhütung
Die AGILA zahlt auch für uns, wenn mein Mensch mal nicht in der Nähe ist und ich von jemand anderem gehütet werde und einem Dritten einen Schaden zufüge.
Wir stehen Ihnen bei
Die AGILA lässt meinen Menschen nicht im Stich und hilft uns auch bei Regressen, Rechtsstreitigkeiten
und anderen Unannehmlichkeiten.
Es kann immer etwas passieren
Eigentlich bin ich ganz gehorsam
Ich war sogar in der Hundeschule und weiß, wie man sich so zu benehmen hat. Aber manchmal
spiele ich auch gerne Streiche oder bin abgelenkt – neulich musste ich zum Beispiel eine Katze über
die Straße jagen, Ehrensache. Hinterher hat mein Mensch aber ganz doll mit mir geschimpft ...
„Das kann teuer werden“, sagt mein Mensch
Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt vor: Wenn ich Menschen, Tieren oder Gegenständen Schaden
zufüge, haftet mein Mensch für alle entstandenen Kosten! Und das reicht vom zerrissenen Hosenbein des Briefträgers bis hin zu ernsthaften Verletzungen oder gar Autounfällen. Da können schnell
unabsehbare Kosten auf meinen Menschen zukommen.
Im Doppel noch günstiger
Ganze 24 EUR kann mein Mensch
mit AGILA sparen: Ganz einfach,
indem wir den Gesundheitspass
zusammen mit der Haftpflicht für
Hundehalter kombinieren!
Damit sind wir wirklich für alle
Fälle rundum abgesichert.
Und der Monatsbeitrag für die
AGILA Haftpflicht reduziert sich
von 6 EUR auf nur noch 4 EUR
– das rechnet sich richtig gut!
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HÄUFIG
GESTELLTE
FRAGEN
PRODUKTINFORMATIONSBLATT
|
11
Produktinformationsblatt
Haftpflicht
Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren.
Wir stehen Rede und Antwort
Wo finde ich eine Auflistung über die Versicherungsbeiträge für mein Tier?
Eine Auflistung der Versicherungsbeiträge für Ihr
Tier finden Sie auf Seite 13 dieser Broschüre sowie
im Internet unter: www.agila.de.
Rechnen Sie mit dem Tierarzt direkt ab?
Ja, natürlich. Sie zahlen keinen Cent mehr selbst.
Wir akzeptieren die Rechnung Ihres Tierarztes.
Wie melde ich einen Haftpflichtschaden?
Haftpflichtschäden bitten wir Sie innerhalb eines
Monats nach Schadenereignis formlos und schriftlich einfach per Post, Fax oder E-Mail einzureichen.
Vergessen Sie hier nicht, Ihre Vertragsnummer und
Namen plus Anschrift des Geschädigten mit anzugeben.
Wie bekomme ich meine Tierarztkosten erstattet?
Senden Sie uns einfach die Rechnung mit einem
Vermerk zu, an wen der Betrag überwiesen werden
soll. Wir überweisen dann umgehend den Rechnungsbetrag. Denken Sie daran, uns Ihre Rechnungen immer bis spätestens einen Monat nach Ablauf
des Versicherungsjahres einzureichen.
Werden Beiträge erstattet, wenn das Tier verstirbt
oder weggegeben wird?
Ja, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung das aktuelle Versicherungsjahr noch nicht abgelaufen ist,
bekommen Sie anteilig bereits gezahlte Beiträge
erstattet.
Was passiert bei Verkehrsunfällen?
In diesem Fall leistet die AGILA sogar unbegrenzt.
Unabhängig von der aktuellen Leistungsgrenze
zahlen wir alle Kosten zur Genesung Ihres Tieres.
Gibt es Altersbeschränkungen?
Ja, Hunde können im Alter zwischen zwei Monaten
und sieben Jahren aufgenommen werden. Katzen
werden zwischen zwei Monaten und neun Jahren bei
der AGILA aufgenommen. Diese Beschränkung gilt allein für den Eintrittstermin Ihres Tieres. Natürlich
bleibt Ihr Tier auch im hohen Alter geschützt.
Muss ich einen bestimmten Tierarzt wählen?
Nein, Sie haben bei der AGILA grundsätzlich die
freie Tierarztwahl.
Ab wann bin ich geschützt?
Beim Ausfüllen des Antrages können Sie selber mitbestimmen, ab wann Ihr Liebling geschützt werden
soll. Beantragen Sie den sofortigen Vorsorgeschutz
im Gesundheitspass, dann beginnt der Vertrag am
1. des laufenden Monats. Wenn Sie nicht den sofortigen Vorsorgeschutz wünschen, dann beginnt
der Vertrag zum 1. des Folgemonats. Die Vorsorge
und der Unfallschutz werden ab Vertragsbeginn
übernommen. Für alle anderen Krankheiten gilt
eine Wartezeit von 3 Monaten.
AGILA Haftpflichtschutz
(§§ 1,2 AHKV):
Der Versicherungsnehmer erhält als Privatperson in seiner Eigenschaft als Halter
und Hüter von Tieren Versicherungsschutz
gemäß den Allgemeinen Bedingungen für
die Haftpflicht- und Krankenversicherung
(AHKV), wenn er wegen eines nach Antragstellung durch das Tier verursachten
Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschadens aufgrund
gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
privatrechtlichen Inhalts durch einen Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird:
• 3.000.000 EUR
Deckungssumme für alle Sach- und
Personenschäden
• 250.000 EUR
Versicherungssumme für Vermögensschäden
• Selbstbeteiligung:
80 EUR pro Schadenfall
Günstige Beiträge:
6 EUR monatlich.
Beim zusätzlichen Abschluss eines AGILA
Gesundheitspasses oder einer AGILA
Operationskosten-Versicherung reduziert
sich der Monatsbeitrag für die AGILA
Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung auf
nur noch 4 EUR monatlich.
Beitragsfälligkeit (§ 10 AHKV):
Die für das jeweilige Vertragsjahr als Versicherungsperiode bemessene erste Prämie ist am 1. des auf die Antragstellung
folgenden Monats, Folgeprämien sind am
1. des Monats, in dem ein neues Versicherungsjahr beginnt, zu zahlen. Monatliche/vierteljährliche/halbjährliche
/jährliche Beitragsraten sind jeweils im
Voraus zum 1. des Monats/Quartals/Halbjahres/Versicherungsjahres zu zahlen. Der
Beitrag enthält die jeweilige gesetzliche
Versicherungsteuer. Bei Änderung des ge-
setzlichen Versicherungsteuersatzes ändern sich gleichzeitig mit Inkrafttreten die
Beiträge. Sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird der Beitrag im Lastschriftverfahren automatisch zur Fälligkeit von Ihrem im Antrag angegebenen
Konto abgebucht. Im Lastschriftverfahren
gilt die Beitragszahlung als rechtzeitig,
wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer
berechtigten Einziehung nicht widersprechen.
Vertragsbeginn (§ 8 AHKV):
Vertragsbeginn: Am 1. des auf die
Antragstellung folgenden Monats.
Versicherungsschutz: Ab Vertragsbeginn.
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht
rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen.
Der Versicherungsschutz beginnt
gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie nachweisen, dass Sie
die Nichtzahlung nicht zu vertreten
haben.
Laufzeit (§ 8 AHKV):
Der jeweilige Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Der
Vertrag verlängert sich danach jeweils um
weitere 12 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres
durch eine Partei in Textform gekündigt
wird. Bei Kündigung durch AGILA wegen
Zahlungsverzug ist eine Geschäftsgebühr
von 25 % der Jahresprämie durch den
Versicherungsnehmer zu zahlen.
Ausschlüsse (§ 3 AHKV):
Risikoausschlüsse sind § 3 AHKV zu entnehmen; insbesondere besteht kein Versicherungsschutz für:
• Über die gesetzliche Haftpflicht
hinausgehende Schäden.
• Schäden, die auf besonders Gefahr
Stand: 01/2009 | Tarif: HP
drohende Umstände oder Vorsatz
zurückzuführen sind.
• Flurschäden und Schäden durch
gewollten oder ungewollten Deckakt.
• Schäden an gemieteten, gepachteten
oder geliehenen Sachen.
• Ansprüche mitversicherter Personen
und in häuslicher Gemeinschaft lebender Angehöriger.
• Strafen und Bußgelder.
Wünschen Sie weitere Informationen?
Für Fragen steht Ihnen unser AGILATeam gern unter der Telefonnummer
0511 3032-345 zur Verfügung.
Mit etwaigen Beschwerden können Sie
sich auch an den
Ombudsmann für Versicherungen,
Postfach 080632, 10006 Berlin,
oder an die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108,
53117 Bonn, wenden.
Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.
AGILA Haustierversicherung AG
Postfach 365 | 30003 Hannover
Breite Straße 6 –8 | 30159 Hannover
Tel.: 0511 3032-345
Fax: 0511 3032-200
E-Mail: [email protected] | www.agila.de
Vorstand:
Thomas Schröder, Patrick Döring
Aufsichtsrat:
Hartmut Haastert (Vorsitzender)
Amtsgericht Hannover HR B 54594
12
|
PRODUKTINFORMATIONSBLATT
PRODUKTINFORMATIONSBLATT
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13
Produktinformationsblatt Gesundheitspass
Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren.
Leistungen im AGILA Gesundheitspass (§ 5 AHKV):
Der Versicherer gewährt Krankenkomplettschutz gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflicht- und Krankenversicherung (AHKV) für gesunde Hunde, die zum Zeitpunkt der
Antragstellung maximal 7 Jahre alt sind, und gesunde Katzen,
die zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal 9 Jahre alt sind.
Kranken- und Unfallschutz:
100%ige Erstattung aller Tierarztkosten für die ambulante und
stationäre Behandlung von Krankheiten und Unfallfolgen bis zur
Leistungsgrenze (beim Hund bis zu 1.000 EUR und bei der Katze
bis zu 500 EUR im Versicherungsjahr) inklusive: Arzneimittel / Unterbringungskosten Tierklinik / Diagnostik (u.a. Röntgen, Labor,
Ultraschall, EKG, CT) / physikalischer Therapie / homöopathischer
Behandlung.
OP-Kosten-Schutz:
Übernahme aller Tierarztkosten ohne Höchstbetragsgrenze für
chirurgische Eingriffe unter Vollnarkose und deren Nachbehandlung. Bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte.
Ab dem 5. Lebensjahr gilt eine Selbstbeteiligung von jeweils 20%
pro Versicherungsfall.
Verkehrsunfallschutz:
Erstattung aller Tierarztkosten ohne Höchstbetragsgrenze für die
Behandlung unmittelbarer Folgen von Unfällen mit motorisierten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr.
Vorsorgeschutz: (sofern zusätzlich vereinbart)
Erstattung von Vorsorgemaßnahmen (Impfung / Wurmkur / Floh/Zeckenmittel / Gesundheitscheck) für Hunde und Katzen bis zur
Leistungsgrenze von 100 EUR pro versichertem Tier und Versicherungsjahr. Im Vorsorgeschutz erbrachte Leistungen haben
keine Auswirkung auf den Leistungszuwachs.
Gesund bleiben wird belohnt:
Der AGILA Leistungszuwachs!
Die AGILA möchte, dass Hunde und Katzen glücklich und gesund
leben – deshalb wird Gesundheit belohnt: Der Kranken- und Unfallschutz für tierärztliche Behandlungen erhöht sich jährlich um
100 EUR beim Hund und 50 EUR bei der Katze, wenn im Versicherungsjahr (maßgeblich ist das Behandlungsdatum) keine Leistungen für die Behandlung von Krankheiten, Unfallfolgen oder
Operationen bei der AGILA in Anspruch genommen werden
mussten. Leistungen im Vorsorgeschutz bleiben hiervon natürlich unberührt. Die einmal erreichte Leistungsgrenze bleibt erhalten.
Kostenfrei im Vorsorgeschutz: Die AGILA ASSISTANCE!
In Zusammenarbeit mit der ROLAND Assistance bietet Ihnen die
AGILA einen zusätzlichen Service, der weit über den Vorsorgeschutz hinausgeht!
Stand: 01/2009 | Tarif: GP
• 24-Stunden-Service-Hotline: 01804 3032-345
(20 ct/Anruf a.d. T-Com-Festnetz, ggf. mobil abweichend.)
Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar.
• Sie suchen – wir finden!
Schnelle Hilfe bei der Suche nach Tierärzten, Tierschulen und Tiersittern.
• Ernährungs- und Gesundheitsberatung!
Kompetente Beratung, z.B. zum Thema „Was füttern?” und „Wie
halte ich mein Tier fit und gesund?”.
• Beratung im Trauerfall!
Auch bei der Suche nach Tierbestattungen und -friedhöfen.
Auslandsschutz:
Weltweit gültig: volle Kostenerstattung bei Reisen, die eine Dauer
von zwei Monaten nicht übersteigen. Inklusive medizinisch notwendigen Rücktransports des versicherten Tieres nach Deutschland. Bei vereinbartem Vorsorgeschutz ist Ihr Tier dauerhaft
weltweit geschützt.
Beitragsfälligkeit (§ 10 AHKV):
Die für das jeweilige Vertragsjahr als Versicherungsperiode bemessene Prämie ist in monatlichen/vierteljährlichen/halbjährlichen/jährlichen Beitragsraten jeweils im Voraus am 1. des
Monats/Quartals/Halbjahrs/Versicherungsjahres zu zahlen. Sie
enthält die jeweilige gesetzliche Versicherungsteuer. Bei Änderung des gesetzlichen Versicherungsteuersatzes ändern sich
gleichzeitig mit Inkrafttreten die Beiträge. Sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird der Beitrag im Lastschriftverfahren automatisch zur Fälligkeit von Ihrem im Antrag angegebenen Konto
abgebucht. Im Lastschriftverfahren gilt die Beitragszahlung als
rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen.
Vertragsbeginn (§ 8 AHKV):
Vertragsbeginn: Am 1. des auf die Antragstellung folgenden
Monats, bei gewähltem Sofortschutz am 1. des bei Antragstellung laufenden Monats. Versicherungsschutz: Für Leistungen im
Vorsorgeschutz und für Leistungen infolge Unfalls/Verkehrsunfalls mit Vertragsbeginn, in allen anderen Fällen 3 Monate nach
Vertragsbeginn.
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der
Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem
Sie den Beitrag zahlen. Der Versicherungsschutz beginnt
gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Laufzeit (§ 8 AHKV):
Der jeweilige Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von 12 Monaten
geschlossen. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um wei-
tere 12 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres durch eine Partei in Textform gekündigt wird. Bei
Kündigung durch AGILA wegen Zahlungsverzug ist eine Geschäftsgebühr von 25 % der Jahresprämie durch den Versicherungsnehmer zu zahlen.
Ombudsmann für Versicherungen, Postfach 080632,
10006 Berlin, oder an die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn,
wenden.
Ausschlüsse (§ 6 AHKV):
Die AGILA erstattet keine Kosten für Diät- und Ergänzungsfuttermittel, Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände, Kastration und
Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation), Prothesen des
Bewegungsapparates und Zahnsteinentfernung sowie Erstellung
von Bescheinigungen, Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen und
Kennzeichnung des Tieres.
Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon
unberührt.
Wünschen Sie weitere Informationen?
Für Fragen steht Ihnen unser AGILA-Team gern unter der Telefonnummer 0511 3032-345 zur Verfügung.
Mit etwaigen Beschwerden können Sie sich auch an den:
AGILA Haustierversicherung AG
Postfach 365 | 30003 Hannover
Breite Straße 6–8 | 30159 Hannover
Tel.: 0511 3032-345 | Fax: 0511 3032-200
E-Mail: [email protected] | www.agila.de
Vorstand: Thomas Schröder, Patrick Döring
Aufsichtsrat: Hartmut Haastert (Vorsitzender)
Amtsgericht Hannover HR B 54594
Die Beitragsübersicht zum AGILA Gesundheitspass!
HUND
Alter bei
Vertragsbeginn
Kleinere Rassen
GRUPPE I
Größere Rassen
GRUPPE II
Spez. Rassen
GRUPPE III
2 Mon. - 4 Jahre
31,90 EUR mtl.
37,90 EUR mtl.
43,90 EUR mtl.
5 - 7 Jahre
40,90 EUR mtl.
46,90 EUR mtl.
Unabhängig von Rasse und Haltungsform erhöht sich der monatliche Beitrag für jedes bereits
versicherte Tier bei Erreichen des 5. und 8. Lebensjahres um jeweils 5 EUR (Hund)/2,50 EUR (Katze).
Alter bei
Vertragsbeginn
Wohnungskatzen
Europ. Hauskatzen,
alle
Mischlingskatzen
Rassekatzen
Freigängerkatzen
alle Rassen
KATZE
GRUPPE I
GRUPPE II
GRUPPE III
2 Mon. - 5 Jahre
17,90 EUR mtl.
19,90 EUR mtl.
24,90 EUR mtl.
6 - 9 Jahre
23,90 EUR mtl.
25,90 EUR mtl.
28,90 EUR mtl.
Vorsorgeschutz für Hunde und Katzen: zusätzlich 5 EUR mtl. pro versichertem Tier
(Der Vorsorgeschutz ist nur bei gleichzeitigem Abschluss eines AGILA Gesundheitspasses erhältlich!)
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| ALLGEMEINE
BEDINGUNGEN
ALLGEMEINE
BEDINGUNGEN
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Allgemeine Bedingungen für die Haftp flicht- und Krankenversicherung (AHKV)
Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung
§ 1 Gegenstand der Versicherung
Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Halter und
Hüter von Tieren ohne gewerblichen oder
landwirtschaftlichen Zweck Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines nach
Antragstellung und während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses, das einen Personen-, Sachoder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf
Schadenersatz in Anspruch genommen wird.
§ 2 Versicherte Gefahren und Kosten
1. Der Versicherungsschutz erstreckt sich
im vereinbarten Umfang auf die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson aus den Gefahren
des täglichen Lebens als Halter und
Hüter von in der Versicherungsurkunde
genannten Tieren.
2. Der Versicherungsschutz erstreckt sich
im vereinbarten Umfang ebenso auf die
gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren
des täglichen Lebens des durch den Tierhalter beauftragten Hüters von in der
Versicherungsurkunde genannten Tieren.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
§ 3 Nicht versicherte Gefahren und
Kosten
Der Versicherer ersetzt keine Kosten für:
1. Haftpflichtansprüche, soweit sie über
den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen, insbesondere wenn
sie durch Ausübung der Jagd begründet
sind.
2. Ansprüche auf andere an die Stelle der
Erfüllung tretende Ersatzleistungen, z.B.
Gehalt, Ruhegehalt, Lohn und sonstige
festgesetzte Bezüge, Verpflegung, ärztliche Behandlung im Falle der Dienstbehinderung, Fürsorgeansprüche sowie
Ansprüche aus Tumultschadengesetzen.
3. Haftpflichtansprüche aus Schadenfällen,
die dem Versicherer nicht innerhalb von
1 Monat nach Eintritt in Textform durch
den Versicherungsnehmer gemeldet
10.
11.
worden sind. Schadenfälle sind diejenigen Ereignisse, die Ansprüche gegen den
Versicherungsnehmer nach sich ziehen
könnten, auch wenn noch keine Schadenersatzforderungen erhoben worden
sind.
Haftpflichtansprüche, die darauf zurückzuführen sind, dass der Versicherungsnehmer besonders Gefahr drohende
Umstände, deren Beseitigung der Versicherer billigerweise verlangen konnte
und verlangt hatte, nicht innerhalb einer
angemessenen Frist beseitigte. Ein Umstand, welcher zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne Weiteres als
besonders Gefahr drohend.
Haftpflichtansprüche aus Flurschäden.
Haftpflichtansprüche aus Schäden durch
gewollten und ungewollten Deckakt.
Haftpflichtansprüche wegen Schäden an
fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet, geliehen
oder durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind oder
die durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers
an oder mit diesen Sachen entstanden
sind.
Versicherungsansprüche aller Personen,
auf deren vorsätzliches Verhalten der
Schaden zurückzuführen ist.
Haftpflichtansprüche aus Schadenfällen
von Verwandten und Lebenspartnern
des Versicherungsnehmers, die mit ihm
in häuslicher Gemeinschaft leben.
Haftpflichtansprüche mitversicherter
Personen gegen den Versicherungsnehmer.
Strafen und Bußgelder.
Haustier-Krankenversicherung
§ 4 Versicherte Tiere und Aufnahme in
die Versicherung
1. Versichert sind die Haustiere, die im Versicherungsvertrag bezeichnet sind.
2. Es können gesunde Tiere ab dem tariflich oder vertraglich vereinbarten Lebensmonat bis zur Vollendung des
vereinbarten Lebensjahres aufgenommen werden.
3. Als nicht gesund und damit nicht versicherungsfähig gelten Tiere mit chronischen oder akuten Erkrankungen sowie
mit Anzeichen oder Symptomen einer
rassespezifischen Erkrankung, es sei
denn, die Erkrankung erfordert in Zukunft keinerlei medizinische Behandlung.
§ 5 Versicherte Gefahren und Kosten
1. Tritt bei einem versicherten Tier eine
Veränderung des Gesundheitszustandes
auf, die eine tierärztliche Behandlung
erforderlich macht, so ersetzt der Versicherer dem Versicherungsnehmer die
durch Originalrechnung des Tierarztes
nachgewiesenen und innerhalb der Vertragslaufzeit angefallenen Kosten im
nach Tarif und Vertrag vereinbarten Umfang, sofern die Originalrechnung des
Tierarztes spätestens innerhalb eines
Monats nach Ende des jeweiligen Versicherungsjahres vorliegt.
2. Der Versicherungsnehmer gibt dem Versicherer auf Wunsch die Gelegenheit,
Feststellungen über Grund und Höhe
der Kosten zu treffen. Die Ärzte, die das
versicherte Tier behandeln oder untersucht haben, sind ermächtigt, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
3. Sofern Unfallschutz vereinbart ist, ersetzt der Versicherer die unmittelbaren
und zeitnah zu behandelnden Folgen
eines Unfalls. Als Unfall gilt im Sinne
dieser Bedingungen, wenn das versicherte Tier durch ein plötzlich von
außen auf das versicherte Tier wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung
erleidet.
4. Der Verkehrsunfallschutz umfasst Leistungen nach Ziffer 3 als Folgen eines
von einem motorisierten Verkehrsteilnehmer verursachten Unfalls im öffentlichen Straßenverkehr. Der Versicherer
ist berechtigt, vor Entschädigungsleistung die polizeilichen Unterlagen zum
Unfall anzufordern bzw. Akteneinsicht
bei den zuständigen Behörden zu nehmen.
5. Sofern Operations-Kosten-Schutz vereinbart ist, ersetzt der Versicherer die
unmittelbaren Kosten einer Operation
inkl. unmittelbarer stationärer und ambulanter Nachsorge. Als Operation gilt
im Sinne dieser Bedingungen ein chirurgischer Eingriff unter Narkose zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes an einzelnen Organen
und/oder Gliedmaßen.
6. Sofern Vorsorgeschutz zusätzlich vereinbart ist, ersetzt der Versicherer die Kosten von Vorsorgemaßnahmen wie z.B.
Impfungen (außer Tetanus), Wurmkuren, Floh-/Zeckenbehandlungen im nach
Tarif und Vertrag vereinbarten Umfang.
§ 6 Nicht versicherte Gefahren und
Kosten
Der Versicherer ersetzt keine Kosten für:
1. Diät- und Ergänzungsfuttermittel
2. Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände
3. Kastration und Sterilisation
4. Prothesen des Bewegungsapparates
5. Erstellen von Bescheinigungen und Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen und
Kennzeichnung des Tieres
6. Im Operations-Kosten-Schutz werden
zudem keine Kosten ersetzt für Vorsorgemaßnahmen wie z.B. Impfungen
(außer Tetanus), Wurmkuren, Floh-/Zeckenbehandlungen sowie Zahnsteinentfernungen und Behandlungen zur
Geburtshilfe.
7. Vorsorgemaßnahmen wie z.B. Impfungen (außer Tetanus), Wurmkuren, Floh/Zeckenbehandlungen werden nur dann
übernommen, wenn der Vorsorgeschutz
zusätzlich versichert ist.
8. Die Erstattung der Kosten für alle mit
Ziffer 1–7 in Zusammenhang stehenden
Konsultationen ist ebenfalls ausgeschlossen.
§ 7 Tierarztwahl
1. Der Versicherungsnehmer ist in der
Wahl der Tierarztpraxis frei.
2. Der Versicherer kann im Einzelfall Tierarztpraxen durch vorherige Ankündigung in Form einer schriftlichen
Mitteilung an die in Betracht kommenden Versicherungsnehmer von der Behandlung der versicherten Tiere
ausschließen.
Allgemeine Regelungen
§ 8 Beginn und Ende von Vertrag und
Haftung
1. Vertrag und Haftung beginnen mit dem
im Versicherungsschein jeweils genannten Datum, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag
rechtzeitig zur Fälligkeit zahlt.
2. Vertrag und Haftung enden mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer
verlängern sich von Jahr zu Jahr, wenn
sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf durch eine Partei in Textform gekündigt werden.
3. Nach einem Schadenfall haben sowohl
der Versicherungsnehmer als auch der
Versicherer das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen. Die Frist
beginnt mit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung.
4. Bei Kündigung durch den Versicherer
wegen Zahlungsverzug zahlt der Versicherungsnehmer eine Geschäftsgebühr
von 25% der Jahresprämie an den Versicherer.
§ 9 Versicherungsort
Der Versicherungsschutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland. Während eines vorübergehenden Aufenthaltes bis zu zwei
Monaten besteht auch ohne besondere Vereinbarung weltweit Versicherungsschutz. Bei
gewähltem Vorsorgeschutz besteht dauerhafter Auslandsschutz.
§ 10 Versicherungsbeitrag
1. Der Versicherungsnehmer hat die erste
Jahresprämie (Beitrag) am 1. des auf
die Antragstellung folgenden Monats
zu zahlen; Folgeprämien am 1. des Monats, in dem ein neues Versicherungsjahr beginnt. Die Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung der ersten Prämie oder
der ersten Rate der ersten Prämie
ergeben sich aus § 37 VVG; im Übrigen
gilt § 38 VVG.
2. Ist Ratenzahlung vereinbart, so gelten
ausstehende Raten als gestundet. Sie
werden sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer in Verzug gerät.
Der Versicherer kann bei der Gestaltung
der Verträge Selbstbeteiligungen und
Schadenstaffelungen vorsehen. Besondere Vereinbarungen können für einzelne Tiere oder Gruppen von Tieren
getroffen werden.
§ 11 Anpassung des Beitrages
1. Der Versicherer kann die Prämie einmal
im Kalenderjahr ändern. Bei Erhöhung
der Prämie darf diese den zum Zeitpunkt
der Erhöhung für Neuverträge mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsumfang geltenden Prämiensatz
nicht übersteigen.
2. Die Beitragsanpassung wird dem Versicherungsnehmer schriftlich mitgeteilt.
3. Bei der Beitragserhöhung können Gruppen von Versicherungsnehmern oder Tieren, bei denen gemeinsame Merkmale
gegeben sind, teilweise oder gänzlich
ausgenommen werden.
§ 12 Form der Erklärungen des Versicherungsnehmers
Sämtliche Anzeigen und Erklärungen des
Versicherungsnehmers bedürfen der Textform und sind an den Versicherer zu richten.
§ 13 Rechtsgrundlagen, Verjährung, Gerichtsstand
1. Soweit nicht in den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen
Abweichendes bestimmt ist, gelten die
gesetzlichen Vorschriften. Mündliche
Vereinbarungen sind ungültig.
2. Die Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung ist
nach Anmeldung eines Anspruchs bis
zum Zugang der Entscheidung des Versicherers in Textform gehemmt.
3. Klagen gegen den Versicherer sind am
Gericht seines Sitzes, gegen den Versicherungsnehmer an dessen Wohnsitz zu
erheben. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht am
Wohnsitz des Versicherungsnehmers zuständig.
4. Es gilt deutsches Recht.
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