Der AGILA Rundum
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Der AGILA Rundum
en: inieren & spar Clever komb flicht Haftp Hundehalternderpreis! jetzt zum So ite 8 Infos ab Se Krankenversicherung & Haftpflicht Der AGILA Rundum-Schutz 02 | WILLKOMMEN LEISTUNGEN UND VORTEILE IM GESUNDHEITSPASS | 03 So viel Schutz gibt’s nur bei der AGILA Haustierversicherung! erstattung: Echte Kosten hlt 100 %! Die AGILA za Kranken- und Unfallschutz Auslandsschutz 100%ige Erstattung aller Tierarztkosten für die ambulante und stationäre Behandlung von Krankheiten und Unfallfolgen bis zur Leistungsgrenze (Hunde bis zu 1.000 EUR und Katzen bis zu 500 EUR im Versicherungsjahr) inklusive: Weltweit gültig: volle Kostenerstattung bei Reisen, die eine Dauer von zwei Monaten nicht übersteigen. Inklusive Rücktransport nach Deutschland. ✓ Arzneimittel ✓ Unterbringungskosten Tierklinik ✓ Diagnostik (u.a. Röntgen, Labor, Übernahme aller Tierarztkosten ohne Höchstbetragsgrenze und ohne Selbstbeteiligung für chirurgische Eingriffe unter Vollnarkose und deren Nachbehandlung. Bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte. Ab dem 5. Lebensjahr gilt eine Selbstbeteiligung von jeweils 20%. Ultraschall, EKG, CT, MRT) ✓ physikalischer Therapie ✓ homöopathischer Behandlung Schnelle Regulierung Die AGILA zahlt innerhalb von nur acht Stunden. OP-Kosten-Schutz Verkehrsunfallschutz Erstattung aller Tierarztkosten ohne Höchstbetragsgrenze für die Behandlung unmittelbarer Folgen von Unfällen im öffentlichen Straßenverkehr. Der umfassende Schutz der AGILA ist für mich wirklich beispielhaft günstig! „Ist die Katze gesund, freut sich der Mensch.” Das gilt übrigens auch für uns Hunde! Und damit das so bleibt, hat mich mein Mensch bei der AGILA versichert. Die bezahlt jetzt für uns alle Kosten, wenn ich mal krank bin oder sogar einen Unfall habe. Und mit dem optionalen Vorsorgeschutz bekommt mein Mensch sogar das Geld für Impfungen und Wurmkuren wieder. Da merkt man eben, dass die AGILA das Original ist. Und das schon seit 15 Jahren! Einfach, gut und günstig Von Anfang an dabei Mein Mensch sagt, dass die AGILA die richtige Wahl war. Mit einer einzigen Unterschrift und geringen Kosten sind wir so ein Leben lang rundum geschützt – egal was passiert. Und der Doktor bekommt immer sofort sein Geld. Ab der 8. Lebenswoche können wir Vierbeiner schon zur AGILA. Wir müssen aber gesund sein! Dann geht‘s gleich los: Für Unfälle und Vorsorgeschutz gibt‘s schon ab Vertragsbeginn eine Kostenerstattung, auch direkt an den Tierarzt. Menschen und Katzen wollen es ja immer ganz genau wissen, wenn’s um die Mäuse geht. Deshalb habe ich mal nachgeschaut, was uns der AGILA Gesundheitspass so kostet. Und das kann sich sehen lassen. Mein Mensch sagt: “Viel Leistung für wenig Geld – das lohnt sich!” Beispiel 1: Kurt, ein kleiner Mischlingshund Kurt wurde schon recht früh bei der AGILA versichert. Seit dem 8. Lebensmonat genießt er den umfassenden AGILA Schutz inkl. Vorsorgeschutz – für nur 36,90 EUR monatlich! Beispiel 2: Charly, eine Karthäuserkatze Charly ist gerade vier Jahre alt geworden – und zu seinem Geburtstag gab es einen AGILA Gesundheitspass. Jetzt geht Charly kostenfrei zum Arzt – für nur 19,90 EUR monatlich! 04 | LEISTUNGSZUWACHS IM GESUNDHEITSPASS VORSORGESCHUTZ UND ASSISTANCE | 05 Eine günstige Zusatzoption: der AGILA Vorsorgeschutz! Damit Ihr Tier lange gesund und munter bleibt und Ihnen viel Freude bereitet, sollten Sie regelmäßig – mindestens aber einmal im Jahr – zu Ihrem Tierarzt gehen. Neben den wichtigen Impfungen können dabei im Rahmen kleinerer Routineuntersuchungen mögliche Probleme schnell erkannt und zumeist ohne großen Aufwand behandelt werden. Ein Gesundheitscheck gehört deshalb bei Hunden und Katzen ebenso wie bei Menschen zur Vorsorge einfach dazu! Mit der Option “Vorsorgeschutz” machen Sie aus Ihrem Gesundheitspass einfach und günstig mehr: Wir übernehmen für Sie alle Kosten für die regelmäßige Gesundheitsvorsorge Ihres Tieres – und das sogar auch dauerhaft weltweit! Gesund bleiben wird von der AGILA belohnt: der Leistungszuwachs für Hunde und Katzen! Die AGILA möchte, dass Hunde und Katzen glücklich und gesund leben – deshalb wird Gesundheit belohnt: Der Versicherungsschutz für tierärztliche Behandlungen erhöht sich jährlich um 100 EUR beim Hund und 50 EUR bei der Katze, wenn im Versicherungsjahr (maßgeblich ist das Behand- lungsdatum) keine Leistungen für die Behandlung von Krankheiten, Unfallfolgen oder Operationen bei der AGILA in Anspruch genommen werden mussten. Leistungen im Vorsorgeschutz bleiben hiervon natürlich unberührt. Die einmal erreichte Leistungsgrenze bleibt erhalten. Hund: 1.400 EUR Versicherungsschutz (Katze: 700 EUR) Leistungen im Vorsorgeschutz Erstattung von Vorsorgemaßnahmen für Hunde und Katzen bis zu 100 EUR pro Versicherungsjahr für: ✓ Impfung ✓ Wurmkur ✓ Floh-/Zeckenmittel ✓ Gesundheitscheck Weitere Vorteile für Sie: ✓ Weltweit dauerhaft gültig ✓ Geringe Kosten: nur 5 EUR monatlich Entscheiden Sie sich für den stärksten Schutz für Ihr Tier: Für nur 5 EUR pro Monat zusätzlich übernimmt die AGILA für Sie alle anfallenden Kosten, damit Sie immer ohne Kostensorge zum Tierarzt gehen können. Der Vorsorgeschutz ist als Zusatzoption mit einem AGILA Gesundheitspass erhältlich. Für Sie kostenfrei im Vorsorgeschutz: die Serviceleistungen der AGILA ASSISTANCE! In Zusammenarbeit mit der ROLAND Assistance bietet Ihnen die AGILA einen zusätzlichen Service, der weit über den Versicherungsschutz hinausgeht. Entscheiden Sie sich jetzt für den optionalen Vorsorgeschutz – und schon profitieren Sie automatisch und kostenfrei von zahlreichen Zusatzleistungen! ✓ 24-Stunden-Service-Hotline*: 01804 3032-345 Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar. Hund: 1.300 EUR ✓ Sie suchen – wir finden! (Katze: 650 EUR) Hund: 1.200 EUR Schnelle Hilfe bei der Suche nach Tierärzten, Tierschulen und Tiersittern. (Katze: 600 EUR) ✓ Ernährungs- und Gesundheitsberatung! Hund: 1.100 EUR (Katze: 550 EUR) Kompetente Beratung, z.B. zum Thema „Was füttern?” und „Wie halte ich mein Tier fit und gesund?”. ✓ Beratung im Trauerfall! Auch bei der Suche nach Tierbestattungen und -friedhöfen. Versicherungsjahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr *20 ct/Anruf a.d. T-Com-Festnetz, ggf. mobil abweichend. 06 | RASSETABELLE FÜR HUNDE IM GESUNDHEITSPASS BEITRAGSÜBERSICHT UND RASSETABELLE FÜR KATZEN IM GESUNDHEITSPASS | 07 Wer gehört wohin ...? So finden Sie die richtige Gruppe für Ihr Tier! Gruppe 1: Hundeschaft der kleineren Rassen z.B. (alle Hunde bis 45 cm Schulterhöhe, die nicht zur speziellen Hundeschaft gehören) - Basset und Beagle Belgische Griffons (Brüsseler, Kleiner Brabant) Corgi (Welsh, Cardigan, Pembroke) Dachsbracken - Malteser Mischlinge (kleine) Niederlaufhunde (Französische, Schweizer) Pudel (Toy-Pudel, Zwergpudel) Sheltie/Shetland Sheepdog Spaniel (kleine, außer Cocker) Spitz (kleine, Mittelspitz) Terrier (kleine, außer West Highland, Bullterrier) Tibet-Terrier Windhunde (kleine, Italienisches Windspiel) Beitragsübersicht zum AGILA Gesundheitspass (Die Einordnung Ihres Tieres entnehmen Sie bitte der nebenstehenden Tabelle) Alter bei Vertragsbeginn Kleinere Rassen GRUPPE I Größere Rassen GRUPPE II Spez. Rassen GRUPPE III 2 Mon. - 4 Jahre 31,90 EUR mtl. 37,90 EUR mtl. 43,90 EUR mtl. 5 - 7 Jahre 40,90 EUR mtl. 46,90 EUR mtl. HUND Unabhängig von Rasse und Haltungsform erhöht sich der monatliche Beitrag für jedes bereits versicherte Tier bei Erreichen des 5. und 8. Lebensjahres um jeweils 5 EUR (Hund)/2,50 EUR (Katze). Gruppe 2: Hundeschaft der größeren Rassen z.B. (alle Hunde ab 45 cm Schulterhöhe, die nicht zur speziellen Hundeschaft gehören) - Bracken (Deutsche, Französische, Polnische, Russische, Jugoslawische) - Cockerspaniel Collie (Langhaar, Bearded, Border) Deutsche Vorstehhunde (Deutsch Drahthaar) Französische Vorstehhunde (Epagneul Français) Harrier - Laufhunde (große und mittelgroße Französische, - Schweizer, Skandinavische) Mischlinge (mittlere/große) Münsterländer (Großer, Kleiner) Pinscher (außer Zwergpinscher) Pointer und Pudel (Königspudel) Schnauzer (außer Zwergschnauzer) Schweißhunde (Hannoverscher, Bayerischer Gebirgsschweißhund) Setter (English, Gordon, Irish) Spaniel (große, Springer, Water) Spitz (große, Deutsch Großspitz, Wolfsspitz) Terrier (große, Soft Coated Wheaten) Windhunde (große, Whippet, Afghane, Greyhound) Alter bei Vertragsbeginn Wohnungskatzen Europ. Hauskatzen, alle Mischlingskatzen Rassekatzen (Englische, Französische, Pit Bull, Staffordshire) - Berghunde (PyrenäenBerghund, Mastin Español, Mastin de los Pirineos) - Bernhardiner - Bobtail - Bordeaux-Dogge - Boxer - Briard - Chihuahua und Chow-Chow - Dackel/Dachshunde/Teckel - Dalmatiner und Dobermann - Doggen (Deutsche, Dänische, Südeuropäische) - Husky (Sibirischer) - Irischer Wolfshund - King Charles Cavalier - Lhasa Apso - Molosser (Mastiff, Mastino) - Mops - Neufundländer - Pekingese/Pekinese - Retriever (Golden, Flat Coated, Labrador) - Rottweiler - Schäferhunde (Deutsche, Belgische, Holländische, Amerikanisch-Kanadische) - Sennenhunde (Berner, Große Schweizer, Appenzeller) - Shar Pei - Terrier (West Highland, Yorkshire, Airdale, Silky) - Tosa Inu alle Rassen KATZE GRUPPE I GRUPPE II 2 Mon. - 5 Jahre 17,90 EUR mtl. 19,90 EUR mtl. 24,90 EUR mtl. 6 - 9 Jahre 23,90 EUR mtl. 25,90 EUR mtl. 28,90 EUR mtl. GRUPPE III Vorsorgeschutz für Hunde und Katzen: zusätzlich 5 EUR mtl. pro versichertem Tier (Der Vorsorgeschutz ist nur bei gleichzeitigem Abschluss eines AGILA Gesundheitspasses erhältlich!) Gruppe 3: Spezielle Hundeschaft - Bulldogge und Bullterrier Freigängerkatzen ACHTUNG, SAMTPFÖTCHEN: Katzen lassen sich ganz einfach einordnen! Bei Katzen machen wir keine großen Unterschiede. Hauptsächlich achten wir von der AGILA auf das Alter bei Beginn der Versicherung und auf die Haltungsform – handelt es sich um eine Wohnungskatze oder darf Ihr Tier auch im Freien herumlaufen? Die genaue Aufteilung für Katzen finden Sie direkt im Antrag! 08 | HUNDEHALTERHAFTPFLICHT LEISTUNGEN UND VORTEILE IN DER HUNDEHALTERHAFTPFLICHT | 09 Zum Glück gibt’s den starken AGILA Schutz Für ein unbeschwertes Leben mit mir hat sich mein Mensch gegen alle Fälle abgesichert: mit der Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung von der AGILA. Denn die springen für meinen Menschen ein, wenn ich mal aus Versehen Schabernack anrichte. Egal was passiert, wir können jetzt sorgenfrei herumtollen – klasse! Geringe Kosten – für alle Rassen Unabhängig von meiner Rasse und meinem Alter kostet uns die Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung von der AGILA nur 6 EUR im Monat (inkl. Versicherungsteuer von derzeit 19%). Und im Schadenfall zahlt mein Mensch nur 80 EUR selbst dazu. Alle Rassen – jedes Alter: keiner Bei uns muss en! draußen bleib Deckungssumme von 3.000.000 EUR Für alle Sach- und Personenschäden, die mein Mensch wegen der gesetzlichen Haftpflicht zu zahlen hat. Versicherungssumme von 250.000 EUR Für Vermögensschäden, die ich aus Versehen zu verantworten habe (aber ich passe ja auf). Volle Leistung bei Fremdhütung Die AGILA zahlt auch für uns, wenn mein Mensch mal nicht in der Nähe ist und ich von jemand anderem gehütet werde und einem Dritten einen Schaden zufüge. Wir stehen Ihnen bei Die AGILA lässt meinen Menschen nicht im Stich und hilft uns auch bei Regressen, Rechtsstreitigkeiten und anderen Unannehmlichkeiten. Es kann immer etwas passieren Eigentlich bin ich ganz gehorsam Ich war sogar in der Hundeschule und weiß, wie man sich so zu benehmen hat. Aber manchmal spiele ich auch gerne Streiche oder bin abgelenkt – neulich musste ich zum Beispiel eine Katze über die Straße jagen, Ehrensache. Hinterher hat mein Mensch aber ganz doll mit mir geschimpft ... „Das kann teuer werden“, sagt mein Mensch Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt vor: Wenn ich Menschen, Tieren oder Gegenständen Schaden zufüge, haftet mein Mensch für alle entstandenen Kosten! Und das reicht vom zerrissenen Hosenbein des Briefträgers bis hin zu ernsthaften Verletzungen oder gar Autounfällen. Da können schnell unabsehbare Kosten auf meinen Menschen zukommen. Im Doppel noch günstiger Ganze 24 EUR kann mein Mensch mit AGILA sparen: Ganz einfach, indem wir den Gesundheitspass zusammen mit der Haftpflicht für Hundehalter kombinieren! Damit sind wir wirklich für alle Fälle rundum abgesichert. Und der Monatsbeitrag für die AGILA Haftpflicht reduziert sich von 6 EUR auf nur noch 4 EUR – das rechnet sich richtig gut! 10 | HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN PRODUKTINFORMATIONSBLATT | 11 Produktinformationsblatt Haftpflicht Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Wir stehen Rede und Antwort Wo finde ich eine Auflistung über die Versicherungsbeiträge für mein Tier? Eine Auflistung der Versicherungsbeiträge für Ihr Tier finden Sie auf Seite 13 dieser Broschüre sowie im Internet unter: www.agila.de. Rechnen Sie mit dem Tierarzt direkt ab? Ja, natürlich. Sie zahlen keinen Cent mehr selbst. Wir akzeptieren die Rechnung Ihres Tierarztes. Wie melde ich einen Haftpflichtschaden? Haftpflichtschäden bitten wir Sie innerhalb eines Monats nach Schadenereignis formlos und schriftlich einfach per Post, Fax oder E-Mail einzureichen. Vergessen Sie hier nicht, Ihre Vertragsnummer und Namen plus Anschrift des Geschädigten mit anzugeben. Wie bekomme ich meine Tierarztkosten erstattet? Senden Sie uns einfach die Rechnung mit einem Vermerk zu, an wen der Betrag überwiesen werden soll. Wir überweisen dann umgehend den Rechnungsbetrag. Denken Sie daran, uns Ihre Rechnungen immer bis spätestens einen Monat nach Ablauf des Versicherungsjahres einzureichen. Werden Beiträge erstattet, wenn das Tier verstirbt oder weggegeben wird? Ja, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung das aktuelle Versicherungsjahr noch nicht abgelaufen ist, bekommen Sie anteilig bereits gezahlte Beiträge erstattet. Was passiert bei Verkehrsunfällen? In diesem Fall leistet die AGILA sogar unbegrenzt. Unabhängig von der aktuellen Leistungsgrenze zahlen wir alle Kosten zur Genesung Ihres Tieres. Gibt es Altersbeschränkungen? Ja, Hunde können im Alter zwischen zwei Monaten und sieben Jahren aufgenommen werden. Katzen werden zwischen zwei Monaten und neun Jahren bei der AGILA aufgenommen. Diese Beschränkung gilt allein für den Eintrittstermin Ihres Tieres. Natürlich bleibt Ihr Tier auch im hohen Alter geschützt. Muss ich einen bestimmten Tierarzt wählen? Nein, Sie haben bei der AGILA grundsätzlich die freie Tierarztwahl. Ab wann bin ich geschützt? Beim Ausfüllen des Antrages können Sie selber mitbestimmen, ab wann Ihr Liebling geschützt werden soll. Beantragen Sie den sofortigen Vorsorgeschutz im Gesundheitspass, dann beginnt der Vertrag am 1. des laufenden Monats. Wenn Sie nicht den sofortigen Vorsorgeschutz wünschen, dann beginnt der Vertrag zum 1. des Folgemonats. Die Vorsorge und der Unfallschutz werden ab Vertragsbeginn übernommen. Für alle anderen Krankheiten gilt eine Wartezeit von 3 Monaten. AGILA Haftpflichtschutz (§§ 1,2 AHKV): Der Versicherungsnehmer erhält als Privatperson in seiner Eigenschaft als Halter und Hüter von Tieren Versicherungsschutz gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflicht- und Krankenversicherung (AHKV), wenn er wegen eines nach Antragstellung durch das Tier verursachten Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts durch einen Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird: • 3.000.000 EUR Deckungssumme für alle Sach- und Personenschäden • 250.000 EUR Versicherungssumme für Vermögensschäden • Selbstbeteiligung: 80 EUR pro Schadenfall Günstige Beiträge: 6 EUR monatlich. Beim zusätzlichen Abschluss eines AGILA Gesundheitspasses oder einer AGILA Operationskosten-Versicherung reduziert sich der Monatsbeitrag für die AGILA Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung auf nur noch 4 EUR monatlich. Beitragsfälligkeit (§ 10 AHKV): Die für das jeweilige Vertragsjahr als Versicherungsperiode bemessene erste Prämie ist am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats, Folgeprämien sind am 1. des Monats, in dem ein neues Versicherungsjahr beginnt, zu zahlen. Monatliche/vierteljährliche/halbjährliche /jährliche Beitragsraten sind jeweils im Voraus zum 1. des Monats/Quartals/Halbjahres/Versicherungsjahres zu zahlen. Der Beitrag enthält die jeweilige gesetzliche Versicherungsteuer. Bei Änderung des ge- setzlichen Versicherungsteuersatzes ändern sich gleichzeitig mit Inkrafttreten die Beiträge. Sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird der Beitrag im Lastschriftverfahren automatisch zur Fälligkeit von Ihrem im Antrag angegebenen Konto abgebucht. Im Lastschriftverfahren gilt die Beitragszahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Vertragsbeginn (§ 8 AHKV): Vertragsbeginn: Am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats. Versicherungsschutz: Ab Vertragsbeginn. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Der Versicherungsschutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Laufzeit (§ 8 AHKV): Der jeweilige Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres durch eine Partei in Textform gekündigt wird. Bei Kündigung durch AGILA wegen Zahlungsverzug ist eine Geschäftsgebühr von 25 % der Jahresprämie durch den Versicherungsnehmer zu zahlen. Ausschlüsse (§ 3 AHKV): Risikoausschlüsse sind § 3 AHKV zu entnehmen; insbesondere besteht kein Versicherungsschutz für: • Über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehende Schäden. • Schäden, die auf besonders Gefahr Stand: 01/2009 | Tarif: HP drohende Umstände oder Vorsatz zurückzuführen sind. • Flurschäden und Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt. • Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen. • Ansprüche mitversicherter Personen und in häuslicher Gemeinschaft lebender Angehöriger. • Strafen und Bußgelder. Wünschen Sie weitere Informationen? Für Fragen steht Ihnen unser AGILATeam gern unter der Telefonnummer 0511 3032-345 zur Verfügung. Mit etwaigen Beschwerden können Sie sich auch an den Ombudsmann für Versicherungen, Postfach 080632, 10006 Berlin, oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, wenden. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt. AGILA Haustierversicherung AG Postfach 365 | 30003 Hannover Breite Straße 6 –8 | 30159 Hannover Tel.: 0511 3032-345 Fax: 0511 3032-200 E-Mail: [email protected] | www.agila.de Vorstand: Thomas Schröder, Patrick Döring Aufsichtsrat: Hartmut Haastert (Vorsitzender) Amtsgericht Hannover HR B 54594 12 | PRODUKTINFORMATIONSBLATT PRODUKTINFORMATIONSBLATT | 13 Produktinformationsblatt Gesundheitspass Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Leistungen im AGILA Gesundheitspass (§ 5 AHKV): Der Versicherer gewährt Krankenkomplettschutz gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflicht- und Krankenversicherung (AHKV) für gesunde Hunde, die zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal 7 Jahre alt sind, und gesunde Katzen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal 9 Jahre alt sind. Kranken- und Unfallschutz: 100%ige Erstattung aller Tierarztkosten für die ambulante und stationäre Behandlung von Krankheiten und Unfallfolgen bis zur Leistungsgrenze (beim Hund bis zu 1.000 EUR und bei der Katze bis zu 500 EUR im Versicherungsjahr) inklusive: Arzneimittel / Unterbringungskosten Tierklinik / Diagnostik (u.a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT) / physikalischer Therapie / homöopathischer Behandlung. OP-Kosten-Schutz: Übernahme aller Tierarztkosten ohne Höchstbetragsgrenze für chirurgische Eingriffe unter Vollnarkose und deren Nachbehandlung. Bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte. Ab dem 5. Lebensjahr gilt eine Selbstbeteiligung von jeweils 20% pro Versicherungsfall. Verkehrsunfallschutz: Erstattung aller Tierarztkosten ohne Höchstbetragsgrenze für die Behandlung unmittelbarer Folgen von Unfällen mit motorisierten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr. Vorsorgeschutz: (sofern zusätzlich vereinbart) Erstattung von Vorsorgemaßnahmen (Impfung / Wurmkur / Floh/Zeckenmittel / Gesundheitscheck) für Hunde und Katzen bis zur Leistungsgrenze von 100 EUR pro versichertem Tier und Versicherungsjahr. Im Vorsorgeschutz erbrachte Leistungen haben keine Auswirkung auf den Leistungszuwachs. Gesund bleiben wird belohnt: Der AGILA Leistungszuwachs! Die AGILA möchte, dass Hunde und Katzen glücklich und gesund leben – deshalb wird Gesundheit belohnt: Der Kranken- und Unfallschutz für tierärztliche Behandlungen erhöht sich jährlich um 100 EUR beim Hund und 50 EUR bei der Katze, wenn im Versicherungsjahr (maßgeblich ist das Behandlungsdatum) keine Leistungen für die Behandlung von Krankheiten, Unfallfolgen oder Operationen bei der AGILA in Anspruch genommen werden mussten. Leistungen im Vorsorgeschutz bleiben hiervon natürlich unberührt. Die einmal erreichte Leistungsgrenze bleibt erhalten. Kostenfrei im Vorsorgeschutz: Die AGILA ASSISTANCE! In Zusammenarbeit mit der ROLAND Assistance bietet Ihnen die AGILA einen zusätzlichen Service, der weit über den Vorsorgeschutz hinausgeht! Stand: 01/2009 | Tarif: GP • 24-Stunden-Service-Hotline: 01804 3032-345 (20 ct/Anruf a.d. T-Com-Festnetz, ggf. mobil abweichend.) Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar. • Sie suchen – wir finden! Schnelle Hilfe bei der Suche nach Tierärzten, Tierschulen und Tiersittern. • Ernährungs- und Gesundheitsberatung! Kompetente Beratung, z.B. zum Thema „Was füttern?” und „Wie halte ich mein Tier fit und gesund?”. • Beratung im Trauerfall! Auch bei der Suche nach Tierbestattungen und -friedhöfen. Auslandsschutz: Weltweit gültig: volle Kostenerstattung bei Reisen, die eine Dauer von zwei Monaten nicht übersteigen. Inklusive medizinisch notwendigen Rücktransports des versicherten Tieres nach Deutschland. Bei vereinbartem Vorsorgeschutz ist Ihr Tier dauerhaft weltweit geschützt. Beitragsfälligkeit (§ 10 AHKV): Die für das jeweilige Vertragsjahr als Versicherungsperiode bemessene Prämie ist in monatlichen/vierteljährlichen/halbjährlichen/jährlichen Beitragsraten jeweils im Voraus am 1. des Monats/Quartals/Halbjahrs/Versicherungsjahres zu zahlen. Sie enthält die jeweilige gesetzliche Versicherungsteuer. Bei Änderung des gesetzlichen Versicherungsteuersatzes ändern sich gleichzeitig mit Inkrafttreten die Beiträge. Sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird der Beitrag im Lastschriftverfahren automatisch zur Fälligkeit von Ihrem im Antrag angegebenen Konto abgebucht. Im Lastschriftverfahren gilt die Beitragszahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Vertragsbeginn (§ 8 AHKV): Vertragsbeginn: Am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats, bei gewähltem Sofortschutz am 1. des bei Antragstellung laufenden Monats. Versicherungsschutz: Für Leistungen im Vorsorgeschutz und für Leistungen infolge Unfalls/Verkehrsunfalls mit Vertragsbeginn, in allen anderen Fällen 3 Monate nach Vertragsbeginn. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Der Versicherungsschutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Laufzeit (§ 8 AHKV): Der jeweilige Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um wei- tere 12 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres durch eine Partei in Textform gekündigt wird. Bei Kündigung durch AGILA wegen Zahlungsverzug ist eine Geschäftsgebühr von 25 % der Jahresprämie durch den Versicherungsnehmer zu zahlen. Ombudsmann für Versicherungen, Postfach 080632, 10006 Berlin, oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, wenden. Ausschlüsse (§ 6 AHKV): Die AGILA erstattet keine Kosten für Diät- und Ergänzungsfuttermittel, Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände, Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation), Prothesen des Bewegungsapparates und Zahnsteinentfernung sowie Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen und Kennzeichnung des Tieres. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt. Wünschen Sie weitere Informationen? Für Fragen steht Ihnen unser AGILA-Team gern unter der Telefonnummer 0511 3032-345 zur Verfügung. Mit etwaigen Beschwerden können Sie sich auch an den: AGILA Haustierversicherung AG Postfach 365 | 30003 Hannover Breite Straße 6–8 | 30159 Hannover Tel.: 0511 3032-345 | Fax: 0511 3032-200 E-Mail: [email protected] | www.agila.de Vorstand: Thomas Schröder, Patrick Döring Aufsichtsrat: Hartmut Haastert (Vorsitzender) Amtsgericht Hannover HR B 54594 Die Beitragsübersicht zum AGILA Gesundheitspass! HUND Alter bei Vertragsbeginn Kleinere Rassen GRUPPE I Größere Rassen GRUPPE II Spez. Rassen GRUPPE III 2 Mon. - 4 Jahre 31,90 EUR mtl. 37,90 EUR mtl. 43,90 EUR mtl. 5 - 7 Jahre 40,90 EUR mtl. 46,90 EUR mtl. Unabhängig von Rasse und Haltungsform erhöht sich der monatliche Beitrag für jedes bereits versicherte Tier bei Erreichen des 5. und 8. Lebensjahres um jeweils 5 EUR (Hund)/2,50 EUR (Katze). Alter bei Vertragsbeginn Wohnungskatzen Europ. Hauskatzen, alle Mischlingskatzen Rassekatzen Freigängerkatzen alle Rassen KATZE GRUPPE I GRUPPE II GRUPPE III 2 Mon. - 5 Jahre 17,90 EUR mtl. 19,90 EUR mtl. 24,90 EUR mtl. 6 - 9 Jahre 23,90 EUR mtl. 25,90 EUR mtl. 28,90 EUR mtl. Vorsorgeschutz für Hunde und Katzen: zusätzlich 5 EUR mtl. pro versichertem Tier (Der Vorsorgeschutz ist nur bei gleichzeitigem Abschluss eines AGILA Gesundheitspasses erhältlich!) 14 | ALLGEMEINE BEDINGUNGEN ALLGEMEINE BEDINGUNGEN | 15 Allgemeine Bedingungen für die Haftp flicht- und Krankenversicherung (AHKV) Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung § 1 Gegenstand der Versicherung Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Halter und Hüter von Tieren ohne gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zweck Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines nach Antragstellung und während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses, das einen Personen-, Sachoder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. § 2 Versicherte Gefahren und Kosten 1. Der Versicherungsschutz erstreckt sich im vereinbarten Umfang auf die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens als Halter und Hüter von in der Versicherungsurkunde genannten Tieren. 2. Der Versicherungsschutz erstreckt sich im vereinbarten Umfang ebenso auf die gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens des durch den Tierhalter beauftragten Hüters von in der Versicherungsurkunde genannten Tieren. 4. 5. 6. 7. 8. 9. § 3 Nicht versicherte Gefahren und Kosten Der Versicherer ersetzt keine Kosten für: 1. Haftpflichtansprüche, soweit sie über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen, insbesondere wenn sie durch Ausübung der Jagd begründet sind. 2. Ansprüche auf andere an die Stelle der Erfüllung tretende Ersatzleistungen, z.B. Gehalt, Ruhegehalt, Lohn und sonstige festgesetzte Bezüge, Verpflegung, ärztliche Behandlung im Falle der Dienstbehinderung, Fürsorgeansprüche sowie Ansprüche aus Tumultschadengesetzen. 3. Haftpflichtansprüche aus Schadenfällen, die dem Versicherer nicht innerhalb von 1 Monat nach Eintritt in Textform durch den Versicherungsnehmer gemeldet 10. 11. worden sind. Schadenfälle sind diejenigen Ereignisse, die Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer nach sich ziehen könnten, auch wenn noch keine Schadenersatzforderungen erhoben worden sind. Haftpflichtansprüche, die darauf zurückzuführen sind, dass der Versicherungsnehmer besonders Gefahr drohende Umstände, deren Beseitigung der Versicherer billigerweise verlangen konnte und verlangt hatte, nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigte. Ein Umstand, welcher zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne Weiteres als besonders Gefahr drohend. Haftpflichtansprüche aus Flurschäden. Haftpflichtansprüche aus Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt. Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet, geliehen oder durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind oder die durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit diesen Sachen entstanden sind. Versicherungsansprüche aller Personen, auf deren vorsätzliches Verhalten der Schaden zurückzuführen ist. Haftpflichtansprüche aus Schadenfällen von Verwandten und Lebenspartnern des Versicherungsnehmers, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen gegen den Versicherungsnehmer. Strafen und Bußgelder. Haustier-Krankenversicherung § 4 Versicherte Tiere und Aufnahme in die Versicherung 1. Versichert sind die Haustiere, die im Versicherungsvertrag bezeichnet sind. 2. Es können gesunde Tiere ab dem tariflich oder vertraglich vereinbarten Lebensmonat bis zur Vollendung des vereinbarten Lebensjahres aufgenommen werden. 3. Als nicht gesund und damit nicht versicherungsfähig gelten Tiere mit chronischen oder akuten Erkrankungen sowie mit Anzeichen oder Symptomen einer rassespezifischen Erkrankung, es sei denn, die Erkrankung erfordert in Zukunft keinerlei medizinische Behandlung. § 5 Versicherte Gefahren und Kosten 1. Tritt bei einem versicherten Tier eine Veränderung des Gesundheitszustandes auf, die eine tierärztliche Behandlung erforderlich macht, so ersetzt der Versicherer dem Versicherungsnehmer die durch Originalrechnung des Tierarztes nachgewiesenen und innerhalb der Vertragslaufzeit angefallenen Kosten im nach Tarif und Vertrag vereinbarten Umfang, sofern die Originalrechnung des Tierarztes spätestens innerhalb eines Monats nach Ende des jeweiligen Versicherungsjahres vorliegt. 2. Der Versicherungsnehmer gibt dem Versicherer auf Wunsch die Gelegenheit, Feststellungen über Grund und Höhe der Kosten zu treffen. Die Ärzte, die das versicherte Tier behandeln oder untersucht haben, sind ermächtigt, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 3. Sofern Unfallschutz vereinbart ist, ersetzt der Versicherer die unmittelbaren und zeitnah zu behandelnden Folgen eines Unfalls. Als Unfall gilt im Sinne dieser Bedingungen, wenn das versicherte Tier durch ein plötzlich von außen auf das versicherte Tier wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. 4. Der Verkehrsunfallschutz umfasst Leistungen nach Ziffer 3 als Folgen eines von einem motorisierten Verkehrsteilnehmer verursachten Unfalls im öffentlichen Straßenverkehr. Der Versicherer ist berechtigt, vor Entschädigungsleistung die polizeilichen Unterlagen zum Unfall anzufordern bzw. Akteneinsicht bei den zuständigen Behörden zu nehmen. 5. Sofern Operations-Kosten-Schutz vereinbart ist, ersetzt der Versicherer die unmittelbaren Kosten einer Operation inkl. unmittelbarer stationärer und ambulanter Nachsorge. Als Operation gilt im Sinne dieser Bedingungen ein chirurgischer Eingriff unter Narkose zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes an einzelnen Organen und/oder Gliedmaßen. 6. Sofern Vorsorgeschutz zusätzlich vereinbart ist, ersetzt der Versicherer die Kosten von Vorsorgemaßnahmen wie z.B. Impfungen (außer Tetanus), Wurmkuren, Floh-/Zeckenbehandlungen im nach Tarif und Vertrag vereinbarten Umfang. § 6 Nicht versicherte Gefahren und Kosten Der Versicherer ersetzt keine Kosten für: 1. Diät- und Ergänzungsfuttermittel 2. Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände 3. Kastration und Sterilisation 4. Prothesen des Bewegungsapparates 5. Erstellen von Bescheinigungen und Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen und Kennzeichnung des Tieres 6. Im Operations-Kosten-Schutz werden zudem keine Kosten ersetzt für Vorsorgemaßnahmen wie z.B. Impfungen (außer Tetanus), Wurmkuren, Floh-/Zeckenbehandlungen sowie Zahnsteinentfernungen und Behandlungen zur Geburtshilfe. 7. Vorsorgemaßnahmen wie z.B. Impfungen (außer Tetanus), Wurmkuren, Floh/Zeckenbehandlungen werden nur dann übernommen, wenn der Vorsorgeschutz zusätzlich versichert ist. 8. Die Erstattung der Kosten für alle mit Ziffer 1–7 in Zusammenhang stehenden Konsultationen ist ebenfalls ausgeschlossen. § 7 Tierarztwahl 1. Der Versicherungsnehmer ist in der Wahl der Tierarztpraxis frei. 2. Der Versicherer kann im Einzelfall Tierarztpraxen durch vorherige Ankündigung in Form einer schriftlichen Mitteilung an die in Betracht kommenden Versicherungsnehmer von der Behandlung der versicherten Tiere ausschließen. Allgemeine Regelungen § 8 Beginn und Ende von Vertrag und Haftung 1. Vertrag und Haftung beginnen mit dem im Versicherungsschein jeweils genannten Datum, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zur Fälligkeit zahlt. 2. Vertrag und Haftung enden mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf durch eine Partei in Textform gekündigt werden. 3. Nach einem Schadenfall haben sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen. Die Frist beginnt mit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. 4. Bei Kündigung durch den Versicherer wegen Zahlungsverzug zahlt der Versicherungsnehmer eine Geschäftsgebühr von 25% der Jahresprämie an den Versicherer. § 9 Versicherungsort Der Versicherungsschutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland. Während eines vorübergehenden Aufenthaltes bis zu zwei Monaten besteht auch ohne besondere Vereinbarung weltweit Versicherungsschutz. Bei gewähltem Vorsorgeschutz besteht dauerhafter Auslandsschutz. § 10 Versicherungsbeitrag 1. Der Versicherungsnehmer hat die erste Jahresprämie (Beitrag) am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats zu zahlen; Folgeprämien am 1. des Monats, in dem ein neues Versicherungsjahr beginnt. Die Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung der ersten Prämie oder der ersten Rate der ersten Prämie ergeben sich aus § 37 VVG; im Übrigen gilt § 38 VVG. 2. Ist Ratenzahlung vereinbart, so gelten ausstehende Raten als gestundet. Sie werden sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer in Verzug gerät. Der Versicherer kann bei der Gestaltung der Verträge Selbstbeteiligungen und Schadenstaffelungen vorsehen. Besondere Vereinbarungen können für einzelne Tiere oder Gruppen von Tieren getroffen werden. § 11 Anpassung des Beitrages 1. Der Versicherer kann die Prämie einmal im Kalenderjahr ändern. Bei Erhöhung der Prämie darf diese den zum Zeitpunkt der Erhöhung für Neuverträge mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsumfang geltenden Prämiensatz nicht übersteigen. 2. Die Beitragsanpassung wird dem Versicherungsnehmer schriftlich mitgeteilt. 3. Bei der Beitragserhöhung können Gruppen von Versicherungsnehmern oder Tieren, bei denen gemeinsame Merkmale gegeben sind, teilweise oder gänzlich ausgenommen werden. § 12 Form der Erklärungen des Versicherungsnehmers Sämtliche Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers bedürfen der Textform und sind an den Versicherer zu richten. § 13 Rechtsgrundlagen, Verjährung, Gerichtsstand 1. Soweit nicht in den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen Abweichendes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig. 2. Die Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung ist nach Anmeldung eines Anspruchs bis zum Zugang der Entscheidung des Versicherers in Textform gehemmt. 3. Klagen gegen den Versicherer sind am Gericht seines Sitzes, gegen den Versicherungsnehmer an dessen Wohnsitz zu erheben. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht am Wohnsitz des Versicherungsnehmers zuständig. 4. Es gilt deutsches Recht. Stand: 01/2009 | AHKV GP/HP Ihre Vorteile auf einen Blick! ✓ Kranken- und Unfallschutz ✓ OP-Kosten-Schutz ✓ Schnelle Regulierung ✓ Verkehrsunfallschutz ✓ Auslandsschutz ✓ Leistungszuwachs Optionaler Vorsorgeschutz inkl. AGILA ASSISTANCE! AGILA Haftpflicht zum Vorzugspreis: Sie sparen bis zu 24 EUR pro Jahr! Besuchen Sie uns im Internet: www.agila.de Tierbedarf: Reisen: ✓ Fressnapf ✓ Schecker ✓ Zooplus ✓ Flughund Reisen ✓ Pfötchenhotel Medien: Web-Links und weitere Informationen zu unseren Partnern finden Sie auf unserer Internetseite! ✓ Ein Herz für Tiere ✓ Gong Verlag ✓ Partner Hund Stand: 01/2009 Profitieren Sie auch von starken Partnern der AGILA Haustierversicherung! Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne! 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