Aussteller-Informationen 13.BST 4.6.

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Aussteller-Informationen 13.BST 4.6.
DEUTSCHER
BRENNSCHNEIDTAG ®
vom 04.06. bis 05.06.2013
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„Schneidtechnik im Wandel“
Was auf uns zukommt:
Faserlaser bis 25mm
Wasserstrahl mit 200mm
Feinplasma bis 100mm
Neue Normen, Trends ...
...
DEUTSCHER
BRENNSCHNEIDTAG ®
vom 04.06. bis 05.06.2013
Hier treffen Sie das „who-is-who“ der Schneidbranche.
Hier knüpfen Sie Kontakte.
• Die Leitveranstaltung der Schneidbranche
• Kongress und Messe - ohne Stress
• Präsentieren Sie Ihre Neuheiten und Produkte im Rahmen von
Fachvorträgen + Messe + Abendveranstaltung
• Kreative Visionen durch Workshops und ganzheitlichem Input
• Qualitativ und persönlich: Treffen Sie sich in lockerer Atmosphäre
mit Branchenkennern
• Maximaler Nutzen in einem innovativen Umfeld
• Angenehmes und entspanntes Ambiente
• Kontaktpflege mit Unternehmen aus Deutschland,
Österreich, Holland und der Schweiz
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Veranstaltungsort:
Event-Location Steinhaus im alten Bahnhof
- Südpark Bahnhofstr. 15
42651 Solingen
Tel. 0212 - 224 70 71
Was sagen Besucher und Aussteller zum Brennschneidtag? • Udo Mathias, GF Cortama: "Sehr gut organisiertes Event mit der richtigen Mischung der Aussteller!"
• Sacha Balbusso, Trametal: "Ich war das erste Mal auf dem Dt. Brennschneidtag und positiv überrascht - gute Veranstaltung."
• Dirk Köntje, Geschäftsführer Fa. W.Albrecht:
"Der Mix aus technischen Infos und Anstößen für die Arbeit als Vorgesetzter hat mir gut gefallen!“
• Volker Krink, Geschäftsführer Kjellberg Finsterwalde: "Eine insgesamt gelungene Fachveranstaltung!"
• Erik Lorenz, Liebherr:
"Informativer Tag mit geballtem Wissen und Konzentration auf das Wesentliche in der Schneidtechnik"
• Björn Kemper, Geschäftsführer Fa. Kemper:
"Informativer Austausch mit den Köpfen der Branche und sehr interessante Vorträge."
• Peter Arntz, Thermadyne: "Insgesamt eine gelungene Veranstaltung. Im Vergleich zu grossen Messen hat man hier besseren Kontakt und mehr Zeit."
• Peter Fuss: Gottwald Port Technology: "Nach der achten Veranstaltung, die ich jetzt schon mitgemacht habe, bin ich immer
wieder erstaunt, dass ich jedes mal viel Neues mitnehmen kann."
• Elmar Schönberger, Dillinger Hütte: "Gute Informationen und gute Organisation!"
• Kurt Nachbargauer, IHT Automatisierung: "Der Brennschneidtag ist eine erstklassige Möglichkeit, Anwender und Hersteller
in angenehmer Atmosphäre zu treffen."
© 2011,2013 Schneidforum® Consulting GmbH & Co.KG, Solingen Seite 2
Programm:
Veranstalter Schneidforum® Consulting, Solingen, Gerhard Hoffmann:
„Seit 1999 findet der Deutsche Brennschneidtag® statt. Durch Aktualität, Kontinuität und
Qualität hat er sich zur führenden Informations- und Netzwerkplattform der Schneidbranche
entwickelt. Ich lade Sie ein, mit dabei zu sein, und sich dem Motto der kommenden Veranstaltung zu stellen - Technik im Wandel! Doch nicht nur die Technik unterzieht sich einem
kontinuierlichem Wandel - auch der Brennschneidtag hat sein Gesicht in all den Jahren
verändert.Wandel bedeutet Veränderung. Wandel schließt Wechsel und Trennung nicht aus.
Wandel bedeutet, auf neues Wissen einzusteigen und neue Ufer anzupeilen. Wandel bedeutet
auch, auf neue Interessen einzugehen und sich weiter zu entwickeln.
Gerhard Hoffmann
Wir sind stolz darauf, Ihnen einen neuen, einen gewandelten Brennschneidtag zu präsentieren und freuen uns auf Ihren Besuch“.
Podiumsdiskussionen und Themenschwerpunkte
(in Bearbeitung, Änderungen vorbehalten):
- Faserlaser, bis 25mm
- Wasserstrahlschneiden bis 200mm
- Feinplasma bis 100mm
- Mehr Geld für den Zuschnitt!
- Besser kalkulieren, weniger ausgeben!
- Investitionen gut geplant!
- Betriebskosten im Kreuzfeuer!
- Umgang mit der DIN ISO 1090 in der Praxis
- Anwenderberichte:
Einsatz von Softwaretools in der Produktionsplanung
Fasenschneiden mit dem Roboter
Kongress
Abendprogramm Netzwerktreffen:
Lassen Sie den ersten Tag entspannt ausklingen,
geniessen Sie den Abend zusammen mit den anderen Teilnehmern,
bei Bier, Wein und Bayerischen Spezialitäten!
Verkaufsprofis wissen, wie bedeutend ein gutes get-together ist.
Kongress mit Ausstellung:
Ewartet werden ca. 150-200 Kongress-Besucher
30 Aussteller und ca. 200 Messe-Besucher!
Die Teilnehmer sind überwiegend Entscheider und Führungskräfte.
Nach jedem Workshop/Vortrag haben die Besucher genügend Zeit,
Ihren Stand zu besuchen. Wir planen mehrere Stunden hierfür ein!
Get-Together am Bavaria-Abend
Location mit first class kulinarischer Versorgung,
alles unter einem Dach, kurze Wege,
Parkplätze unmittelbar hinter dem Gebäude.
30 Aussteller präsentieren sich
Impressionen:
© 1999-2012 Schneidforum Consulting GmbH & Co.KG, Solingen
Buffet und Lounge: Netzwerk-Treffen
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Netzwerk
Consulting
Online Werbe-Portal
Schulungen, Seminare
Gütesiegel und Leitlinien
Kongress: Deutscher Brennschneidtag®
SCHNEIDFORUM ® CONSULTING
Aussteller-Anmeldung für den Deutschen Brennschneidtag®
am 4.6. bis 5.6.2013!
faxen an 0049 (0) 212 24 710 48
Aussteller:
Firmenname: .....................................................................................................................................................................
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Geschäftsführer/Unterschriftsberechtigter: .................................................................................................................
Strasse: ...............................................................................................................................................................................
PLZ / Stadt: ........................................................................................................................................................................
Telefon / Fax: .....................................................................................................................................................................
Email: ..................................................................................................................................................................................
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ..........................................................................................................................
Ansprechpartner/Messesachbearbeiter: ........................................................................................................................
Tel./Email: ..........................................................................................................................................................................
Wir beantragen gemäss den Teilnahmebedingungen die folgende Stellfläche:
Quadratmeter: ❏ 6 ❏ 9
❏ 12
❏ 15
❏ 18
❏ ......qm ❏ Maschinenplatz
Wunschstand Nr: .............. oder vergleichbar, falls nicht mehr frei!
Kosten Standfläche: (Mindestgröße 6qm) (Sondertarif für Maschinenstände, siehe unten!)
Grundpreis pro Quadratmeter: 255 €/qm
Sonderpreis für Abo-­‐Kunden des Schneidforums: 185 €/qm
zuzügl. einmalig Messepaket Allinclusive: 740,-­‐ € enthält: 2 Ausstellerausweise mit Kongressteilnahme und Kongressverpflegung, Abendprogramm Get-­‐
together, Werbeeintrag, 10 Besucher-­‐Codekarten, Stand, Teppich, WLAN, Tisch, Stühle, Strom.
Standard: Wir wünschen einen ❏ Bankett-Tisch oder
❏ Stehtisch
Wir benötigen zum Aufhängen der Poster/Banner:
❏ Anzahl Magnethalter: .................
Wir stellen eine Maschine aus: ❏ Schneidend
❏ Nicht schneidend
❏ Benötigen einen Gabelstapler mit .......... to, Einzelabrechnung nach Aufwand
Kategorien ankreuzen:
❏ Plasma
❏ Autogen
❏ Wasserstrahl
❏ Laser
❏ Schneidanlagen
❏ Gas, Gaszubehör
❏ Verschleißteile
❏ Entgratungsanlagen
❏ Sandstrahlen
❏ Richtmaschine
❏ Markierung
❏ CNC, Antriebstechnik
❏ Roboter
❏ Fasenanlagen
❏ Filteranlagen
❏ Brenntische
❏ Logistik, Lagersysteme
❏ Hebezeuge, Krananlagen
❏ Pressen, Abkanten
❏ CAD/CAM-Software
❏ Kalkulationssoftware, ERP
❏ Finanzen
❏ Verbände
❏ Komponenten und Zubehör
❏ Sonstiges
❏ Weitere Ausstellerausweise 39,-€
Anzahl ...............
❏ Mit Teilnahme am Kongress, Buffet, Abendprogramm, Getränken. 125€ Anzahl: ...............
Optional weitere Standrequisiten (Leihgebühr):
❏ Stuhl, 3€
Anzahl: .....................
❏ Bankett-Tisch, 12,50€
Anzahl: .....................
❏ Tischdecke, 6,50,Anzahl: .....................
❏ Bistrotisch, 12,50Anzahl: .....................
❏ Magnethalter, 5,Anzahl: .....................
❏ Elekt.Anschluss 400V, 80€
Anzahl: .....................
Optional Werbepaket auswählen:
(Beschreibung siehe nächste Seiten)
❏ Werbepaket Typ „Basic“
(1/2Seite, ...):
900€
❏ Werbepaket Typ „Premium“
(1 ganze Seite, ...): 1.900€
Mit dieser Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen, Preise , techn. Bedingungen und Allge. Geschäftsbedingungen, die auf unserer Webseite
www.schneidforum.de lesbar sind, rechtsverbindlich vom Unterzeichner und seinen Beschäftigten anerkannt:
Ort/Datum: ....................................................................... Rechtskräftige Unterschrift: ............................................................................................................
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PREISE:
nicht personalisiert wurden! Eine Rücknahme ausgestellter Auswei-­‐
se ist ausgeschlossen.
1. Kosten Standfläche: Preise unverändert seit 4 Jahren! (Mindestgröße 6qm)
Grundpreis pro Quadratmeter: Sonderpreis für Schneidforum-­‐Bestandskunden: 255 €/qm
185 €/qm
Messe-­‐Standpaket, die Basisinfrastruktur für Ihren Stand, im einzelnen bestehend aus:
-­‐ Ein BankeE-­‐Tisch (mit Tischdecke) oder wahlweise StehKsch
-­‐ Zwei Stühle
-­‐ Verdunkelung der Fensterrückwand
-­‐ Teppichboden inkl. Verlegung (Teppich-­‐Verbleib beim Hallenbetreiber)
-­‐ Reinigung
-­‐ Strom 230V/16A -­‐ Zwei Magnet-­‐Halter mit Nylonfaden für die PosterbefesKgung
-­‐ WLAN
-­‐ Werbe-­‐Grundpauschale: Visitenkarten-­‐Eintrag in das Aussteller-­‐ verzeichnis und Internet
-­‐ 10 Stk. BesucherrabaE-­‐Codekarten
-­‐ NEU: Standpaket für zwei Aussteller inklusive Teilnahme am Kongress, inkl. Buffet, Kongressgetränken und Teilnahme an
der „Bavaria“-­‐Abendveranstaltung. Gesamtpreis setzt sich zusammen aus: Grundpreis x qm zuzügl. Messe-­‐Standpaket. 740,-­‐€
2. Für Maschinenaussteller gilt eine Standpauschale für ca. 20qm Flä-­‐
che am historischen Bahnsteig (Aussengelände) von: 3.200,-­‐ für Schneidforum-­‐Kunden, bzw. 4.200,-­‐ Listenpreis für Gäste. zuzügl. dem Messe-­‐
Standpaket. Im Preis inbegriffen: 1 Tisch, 2 Stühle, Strom, Wasser, 10 Besucher RabaE-­‐Co-­‐
dekarten und 3 Ausstel-­‐
lerTckets inkl. Kon-­‐
gressbesuch, Getränke, Buffet und Abendveran-­‐
staltung.
3. Weiteres Standpersonal -­‐ Kapazitätserhöhung
Jeder Aussteller kann bis zu fünf weiteren Ausstellerausweisen mit Kongresspaket ordern. Nicht benöKgte Kongress-­‐Ausstellerausweise können auch an Kunden weiter gegeben werden, solange sie noch © 1999-2012 Schneidforum Consulting GmbH & Co.KG, Solingen
Aussteller-­‐Ausweis, EinlassKcket: 39,-­‐
OpTonal: Nur in KombinaTon mit dem Aussteller-­‐Ausweis:
Teilnahme am Kongress, Bavaria-­‐Abendveranstaltung, Bewirtung, Kongressgetränke, Buffet: 125,-­‐
4. OPTIONEN:
Optionen:
Leihmöbel: Stuhl
Einzelpreis in €:
3,-
Leihmöbel: Tischtuch
6,50-
Leihmöbel: Bankett-Tisch
12,50-
Leihmöbel: Stehtisch
12,50-
Leihgebühr: Magnethalter für Bilder
5,-
Anschluss: 400V, 3Ph, 50Hz,
16 / 32 oder 63A angeben
80,-
Besucher Rabatt-Codekarten
1 Paket = 20 Stk.
20,-
1 Kanne Kaffee mit Tassen für Standbewirtung
13,-
Für Maschinenaussteller:
Gabelstapler, Regenabdeckung, sonstiges:
Preis nach Aufwand
5. Alle Preise in €, zuzügl. ges. MwSt. Die Preise sind als Paketpreise zu verstehen, eine Nichtnutzung des beinhalteten KonKngentes berechKgt nicht zu Preisabzug. Skonto gilt als nicht vereinbart.
6. Werbung
Werbemaßnahmen jeglicher Art sind nur innerhalb des Standes gestaEet. Auch innerhalb des Standes sind Werbemaßnahmen nur eingeschränkt zulässig. Im Grundpreis ist die Werbe-­‐Basis-­‐Ausstat-­‐
tung enthalten: Der Firmenname und die Anschrih erscheinen im Ausstellerverzeichnis auf der Webseite sowie im Kongressheh. WerbemiEel dürfen ausschliesslich auf den eigenen, gemieteten Flächen aufgestellt werden. Soll Werbung auch innerhalb des Ge-­‐
ländes und der Kongresshalle gezeigt werden, so sind die opTona-­‐
len Werbepakete hierfür erforderlich.
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Op,on Werbepaket „Basic“ für 900€
-­‐ Auf einer halben Seite in Farbe erscheint die Werbeanzeige (bau-­‐
seits zu liefern) im Kongressheh und im Internet,
-­‐ Auf der Webseite wird ein 500 Zeichen langer Werbetext (bauseits zu liefern) zum Logo eingeblendet.
9. Personalisierung
Wie bereits im Vorjahr, so ist eine Personalisierung jedes Ausstellers und jedes Besuchers erforderlich. Dies erfolgt unkompliziert über unsere Webseite. Aussteller und Kongressteilnehmer erhalten ei-­‐
nen Namensausweis in Klebeform sowie ein nicht lösbares Berech-­‐
-­‐ Das Firmenlogo wird im Internet und im Kongressheh mit abge-­‐
druckt.
-­‐ Ein Rollup-­‐Banner (max. 1m Breite, Banner bauseits zu stellen) darf im Eingangsbereich an den dafür bereit gestellten Plätzen aufgestellt werden,
Kgungs-­‐Armband. Der ZutriE zum Kongress, Messe, Buffet und Abendveranstaltung ist nur mit gülKgem Ausstellerausweis möglich! -­‐ inkl. 50 Besucher RabaE-­‐Codekarten
Op,on Werbepaket „Premium“ für 1.900€
-­‐ Enthält die bisherigen Leistungen der Werbestufen 1, jedoch zu-­‐
sätzlich:
-­‐ Die Anzeige im Kongressheh erstreckt sich über eine ganze Seite.
-­‐ Im Foyer und Eingangsbereich dürfen zwei Rollup-­‐Banner (max. 1m breit, Banner bauseits zu stellen) aufgestellt werden. -­‐ Im Internet auf unserer Webseite dürfen bis zu 1.000 Zeichen Werbetext geschaltet werden. -­‐ Auflistung des Firmennamens/Logos auf der Sponsorenseite des Deutschen Brennschneidtags® im Schneidforum® und besondere Einladung über den Schneidforum-­‐NewsleEer -­‐ Ein Banner (bauseits) mit der max. Abmessung von 1,5m x 3m darf in der Kongresshalle aufgehängt werden.
-­‐ inkl. 100 Besucher RabaE-­‐Codekarten
7. Besucher Raba[-­‐Codekarten
Jeder Aussteller erhält ein KonKngent an Codekarten und kann wei-­‐
tere ordern. Ausser dem genannten Preis fallen keine weiteren Kos-­‐
ten beim Verteiler der Karten an, gleichgülKg ob sein Gast/Kunde den Code einlöst oder nicht. Mit diesem Instrument fördern wir die Beziehung zwischen den Ausstellern und ihrem Kundenkreis und bieten den Ausstellern ein förderliches MarkeKnginstrument an.
Denn jeder RabaE-­‐Code besitzt einen Geldwerten Vorteil.
8. OpTonal: Kaffee für Messebesucher -­‐ Standbewirtung
Aussteller mit KongressKcket verfügen, ebenso wie Kongressteil-­‐
nehmer über eine Vollverpflegung mit Kongressgetränken. Messe-­‐
besucher hingegen nicht. Wünscht der Aussteller jedoch eine ge-­‐
sonderte Standbewirtung, so kann er frischen Kaffee und Tassen und auch andere Getränke beim Restaurantbetreiber auf eigene Rech-­‐
nung abholen. Die Weitergabe der Kongressgetränke an nicht berechKgte Bezugs-­‐
personen ist nicht gestaEet. Es gelten die auf Messen üblichen Be-­‐
dingungen. AUSSTELLERBEDINGUNGEN für den Deutschen Brennschneidtag® 10.: Schneidforum ConsulKng GmbH & Co.KG
Brühler Str. 176a
42657 Solingen, DE
Tel. +49 (0) 212 24 710 47
Fax. +49 (0) 212 24 710 48
Email: [email protected]
11.Veranstaltungsort:
Event-­‐LocaKon Steinhaus am „Alten Bahnhof“ -­‐ Südpark
Bahnhofstr. 15
42651 Solingen, Tel. 0212 -­‐ 224 70 71
12.Veranstaltungstermin:
Kongress und Messe: 2-­‐tägig
Dienstag: 4.Juni 2013 ab 13 Uhr Empfang mit Imbiss
Beginn Kongress: 13:30Uhr
MiEwoch: 5. Juni 2013 ab 9 Uhr bis 17 Uhr
Auf-­‐ und Abbau für Aussteller:
Ausau: 4.Juni 2013 von 8 -­‐ 13 Uhr
Abbau: 5 Juni 2013 ab 17 Uhr -­‐ 24 Uhr
13.Standbeschreibung:
Die Fahrgastbrücke steht unter Denkmalschutz. Ein besonderes Ambiente ergibt sich aus dem langgezogenen überdachten Bereich, der aus Stahl und Beton besteht und in dem die Abnutzung der Zeit sich widerspiegelt. Die Fensterfront wird auf beiden Seiten mit Stoff verdunkelt -­‐ durch indirekte Beleuchtung mit Halogen-­‐Strahlern stellt sich eine besonders ansprechende Atmosphäre ein, die Hightech-­‐
Produkten entgegenkommt. Aus Sicherheitsgründen bleiben die © 1999-2012 Schneidforum Consulting GmbH & Co.KG, Solingen
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Fenster im ersten Bereich auf ca. 8m und ganz hinten unverdunkelt.
Der Fussboden besteht aus Beton und Teer-­‐Einlagen und ist durch für eine Beteiligung dar. Ein Konkurrenzausschluss erfolgt nicht. Mit der Anmeldung anerkennt der Aussteller die „Allgemeinen Mes-­‐
se-­‐ und Ausstellungsbedingungen“, die für die jeweiligen Veranstal-­‐
tungen gülKgen „Teilnahmebedingungen“, die „Preise und Lieferbe-­‐
dingungen“, die „Technischen Richtlinien/BesKmmungen“ und die langjährige Benutzung mit Fuss-­‐
wegen eingearbeitet, der Boden ist daher nicht an allen Stellen eben. Ein professionelles Ouuit wird durch einen dunklen neutralen Teppichboden erzeugt.
„Hausordnung“ verbindlich für sich und alle von ihm bei der Veran-­‐
staltung Beschähigten an. Alle Regelwerke sind im Downloadbereich der aus dem Anmeldeformular ersichtlichen Internetseite der jewei-­‐
ligen Veranstaltung einzusehen und auszudrucken. Sie werden vom Veranstalter auf Wunsch auch in gedruckter Form zur Verfügung gestellt.
Im MiEelgang der Brücke teilt ein Eisen-­‐Geländer die Gehrichtungen ab, so dass Besucher eingeladen werden, auf der einen Seite den Gang abzuschreiten und auf der anderen Seite wieder zurück zu kommen. Damit ist ein natürlicher Besucherstrom geregelt. Die max. Traglast des Bodens von 500kg/qm darf nicht überschriEen werden.
Das Erscheinungsbild der Ausstel-­‐
ler-­‐Stände soll Offenheit und Transparenz widerspiegeln, des-­‐
halb werden keine Seitenabtren-­‐
nungen eingesetzt. Jeder Ausstel-­‐
ler kann durch eigene Rollups, Beachflags oder Poster seinen Stand opKsch seitlich abtrennen, ohne dabei den Eindruck einer isolierenden Einhausung zu erwecken. Jeder Ausstellung wird ermu-­‐
Kgt, seinen Stand besonders offen und einladend zu gestalten. GleichzeiKg wird damit der Aufwand für alle Aussteller reduziert. Bildmaterial kann mit Hilfe von Hochleistungsmagneten mit Nylon-­‐
faden präsenKert werden. Die Magnete können samt Nylonfaden ausgeliehen werden. Die Au`ängung der Poster, Banner, Bildmate-­‐
rials und Standgestaltung erfolgt in Eigenregie des Ausstellers. Selbstverständlich können Aussteller ihre eigenen Display-­‐ und Rückwände verwenden. Die Stände sind nicht beschrihet. 14.Anmeldung
Der Antrag auf Zulassung zur Veranstaltung erfolgt durch Einrei-­‐
chung des rechtsverbindlich unterzeichneten Formulars „Aussteller -­‐Anmeldung“ beim Veranstalter. Der Anmelder ist an seine Anmel-­‐
dung bis 8 Tage nach dem in den „Teilnahmebedingungen“ bekannt gegebenen Anmeldeschluss, längstens bis sechs Wochen vor Eröff-­‐
nung der Messe/ Ausstellung gebunden, sofern inzwischen nicht die Zulassung erfolgt ist. An Anmeldungen, die später oder nach Anmel-­‐
deschluss eingehen, bleibt der Anmelder 14 Tage gebunden.
Mit Bedingungen oder Vorbehalten versehene Anmeldungen blei-­‐
ben unberücksichKgt. Platzierungswünsche stellen keine Bedingung © 1999-2012 Schneidforum Consulting GmbH & Co.KG, Solingen
15.Anmeldeschluss
ist der 20.12.2012
oder früher, wenn die vorgesehenen Flächen belegt sind. Wenn Flächen frei sind, ist eine Anmeldung auch nach Anmeldeschluss möglich. 16.Platzierung
Die Vergabe der Stände erfolgt in zeitlicher Reihenfolge der Anmel-­‐
dungen. Die Zuweisung eines Ausstellungsplatzes erfolgt durch den Veranstalter nach pflichtgemäßen Ermessen unter BerücksichKgung des Ausstellungsthemas, der Anmeldereihenfolge und den örtlichen Bedingungen. Entsprechende Vorgaben des Ausstellers in der An-­‐
meldung sind für den Veranstalter unverbindlich. Es wird darauf geachtet, dass keine WeEbewerber unmiEelbar nebeneinander stehen. Verschiebungen durch den Veranstalter sind zulässig. Im Falle nachträglicher Änderungswünsche haben diese schrihlich in-­‐
nerhalb von 8 Tagen nach Anmeldung zu erfolgen. Der Veranstalter ist berechKgt aus technischen oder organisatorischen Gründen auch nachträglich eine Standzuteilung, die Größe und die Abmessungen des Stands zu ändern, Ein-­‐, Durch-­‐ und Ausgänge zu verlegen oder zu schliessen. Hallenstützen, Pfeiler, Vorsprünge oder InstallaTonsanschlüsse sind Bestandteil des zugeteilten Stands und begründen keine Min-­‐
derungsansprüche. Sollte die zugeteilte Fläche in der Breite und Tiefe um mehr als 20 cm abweichen, so erstaEet der Veranstalter anteilig dem Aussteller die Mietdifferenz. Etwaige Standverschiebungen berechKgen jedoch nicht zum Rück-­‐
triE des Vertrags. Eine verbindliche Standreservierung erfolgt erst nach schrihlicher AuhragsbestäKgung durch das Schneidforum. Mündliche Absprachen und Wunschäußerungen können nicht zuge-­‐
sichert werden und gelten daher nicht. 17.Rücktri[
Der Ausstellungsvertrag ist grundsätzlich verbindlich, er ist nur aus wichKgem Grund unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschrihen kündbar. TriE ein Aussteller nach dem Anmeldeschluss, aber vor Seite 7
der Zulassung zurück, so verfallen eventl. geleistete Anzahlungen. Nach der Zulas-­‐
sung ist ein RücktriE oder eine Verringe-­‐
rung der Fläche nicht mehr möglich. Kann der Veranstalter die Fläche anderweiKg vermieten, so hat der gekündigte Aussteller 25% des Beteiligungsbeitrages zu bezahlen. Der Aussteller hahet auch im Falle der au-­‐
ßerordentlichen Kündigung durch den Ver-­‐
anstalter weiterhin in voller Höhe. Der Veranstalter ist befugt vom Ausstellungs-­‐
vertrag fristlos zurück zu treten, falls der Aussteller seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere der Zahlung der Teilnahmegebühren mit einer Überfälligkeit von 14 Tagen nach Zahlungsziel. Wobei der Aussteller auch im Falle der außerordentli-­‐
chen Vertragskündigung durch den Veran-­‐
stalter weiterhin in voller Höhe auf die vereinbarte Miete, die entstandenen und unvermeidbar zukünhig entstehenden Kosten und jeden sonsKgen Schaden des Veranstalters hahet.
18.Mitaussteller
Die Untervermietung oder sonsKge teilwei-­‐
se oder vollständige Überlassung der Standfläche an Mitaussteller oder sonsKge DriEe sowie die Annahme von Auhrägen für andere Firmen bedarf der ZusKmmung des Veranstalters. Die ZusKmmung ist unter genauer Angabe des Mitausstellers oder sonsKgen DriEen und der auszustellenden bzw. anzubietenden Produkte zusammen mit der Anmeldung des Ausstellers zu be-­‐
antragen. Die Mitausstellergebühr beträgt 450€ und beinhaltet einen weiteren Aus-­‐
stellerausweis. Diese Gebühr kann auch nachträglich in Rechnung gestellt werden. Der Aussteller bleibt einziger Vertragspart-­‐
ner und hahet gegenüber dem Veranstalter für die Einhaltung aller vertraglichen und gesetzlichen BesKmmungen auch durch die Mitaussteller und sonsKge DriEe, denen der Aussteller die Standfläche ganz oder teilweise überlassen hat. Die ausgestellten Waren müssen zur Beschreibung passen.
19.Versicherung:
Jeder Aussteller sorgt selber für die erfor-­‐
derliche Versicherung seiner Exponate und Ausstellungsstücke gegen Diebstahl, Be-­‐
schädigung, Vandalismus. Ebenso schließt jeder Aussteller eine Hah-­‐
pflichtversicherung ab, die für eventl. Schä-­‐
den des Gebäudes oder der Besucher oder anderen Aussteller, durch den Aussteller verursacht, in genügend hoher Deckung auzommt. Die Halle sowie die Brücke sind des Nachts abgeschlossen, jedoch ohne Wachpersonal. Werden Maschinen am Bahnsteig ausge-­‐
stellt, so sorgt der Veranstalter für Wach-­‐
personal im Aussenbereich, wobei er hier-­‐
bei keine Obhutspflichten übernimmt. Für die BeaufsichKgung des Stands und der Exponate ist der Ausstelelr selber verant-­‐
worlich.
20.Zahlungstermine:
Die Rechnungsstellung erfolgt ab Januar 2013 und ist innerhalb von 8 Tagen zu be-­‐
gleichen. Ist der Zahler säumig, kann der Stand anderweiKg vermietet werden, wo-­‐
bei der säumige Aussteller gleichwohl für die vereinbarte Standflächenmiete und die sonsKgen Kosten hahet. Die vorherige und vollständige Bezahlung der Ausstellerge-­‐
bühren ist Voraussetzung für die Teilnah-­‐
me. Die Zulassung, Ausstellerausweise, Freikarten etc. werden erst nach Zahlungs-­‐
eingang ausgehändigt. 21.Zulassungsvoraussetzungen:
Die Zulassung wird schrihlich bestäKgt und ist nur für den einen Aussteller gülKg und nicht übertragbar. Der Aussteller darf nur die Waren ausstellen, die im Warenver-­‐
nis. Der Veranstalter ist berechKgt, aus kon-­‐
zepKonellen Gründen, eine Beschränkung der angemeldeten Waren sowie einer Ver-­‐
änderung der Ausstellungsfläche und Standorte der Stände vorzunehmen. Er kann aus sachlichen Gründen einzelne Aussteller oder Warengruppen ausschlies-­‐
sen, die Zulassung widerrufen und die Veranstaltung für besKmmte Aussteller-­‐ und Besuchergruppen beschränken. Die NichtberücksichTgung von Platzierungs-­‐
wünschen oder sonsTgen Wünschen be-­‐
gründet kein Widerspruchsrecht. Die Zu-­‐
lassung kann vom Veranstalter widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht mehr gegeben sind oder vom Aussteller falsche Angaben angege-­‐
ben wurden. Nach der Zulassung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung rechtsverbind-­‐
lich, auch wenn sich besKmmte Wünsche des Ausstellers nicht erfüllen. 22.Vorbehalte, Force Majeure
Der Veranstalter ist berechKgt die Veran-­‐
staltung aus wichKgem Grund (z.B. Streik, Terror, Krieg, höhere Gewalt, Todesfall) zu verlegen, zu verkürzen, zeitweise ganz zu schliessen oder abzusagen. Der Veranstal-­‐
ter kann nach billigem Ermessen die Ver-­‐
anstaltung absagen, wenn die wirtschahli-­‐
che Tragfähigkeit nicht gesichert ist.
Mit der Absage enuallen wechselseiKge Verpflichtungen der Partner, Ansprüche auf ErstaEung bereits getäKgter Aufwen-­‐
dungen oder Schadensersatz können aus der Absage nicht hergeleitet werden. Wird die Veranstaltung verschoben, so reduziert sich weder die Teilnahmegebühr noch hat der Aussteller ein Anrecht auf Schadensersatz, er kann aber innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Nachricht zeichnis angemeldet wurden. Ein Rechtsan-­‐
schrihlich vom Vertrag zurück treten.
spruch auf Zulassung besteht nicht. Der 23.Hagungsausschluss:
Veranstalter entscheidet über die Zulassung Der Veranstalter übernimmt keine Ob-­‐
eines Ausstellers und dem Warenverzeich-­‐
huts-­‐pflicht für die Exponate oder andere © 1999-2012 Schneidforum Consulting GmbH & Co.KG, Solingen
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Wertgegenstände des Ausstellers. Der Aussteller hahet gegenüber dem Ver-­‐
anstalter für jeden Schaden, den er, seine Mitarbeiter oder vom ihm beauhragte Drit-­‐
te, ihm zufügen. Der Veranstalter trägt erforderlicher Erlaubnisse, z.B. GEMA. Der Veranstalter hat das Recht, Bild-­‐ und Tonaufzeichnungen jeglicher Art von Mes-­‐
seständen, Exponaten etc. anzuferTgen. Dieses Recht erstreckt sich auch auf die cken sollen so geschlossen werden, dass Sinn und Zweck des Vertrags erhalten blei-­‐
ben.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Solin-­‐
gen. Es ist ausschließlich Deutsches Recht keinerlei Versicherungsrisiko des Ausstel-­‐
lers. Er empfiehlt dem Aussteller den Ab-­‐
schluss einer eigenen Versicherung. Im Übrigen hahet der Veranstalter nach den gesetzlichen BesKmmungen, sofern der aufgenommenen Mitarbeiter des Ausstel-­‐
lers. Der Aussteller erklärt sein Ein-­‐
verständnis mit der automaKschen Verar-­‐
beitung und Weitergabe durch den Veran-­‐
stalter im Rahmen geschählicher Zwecke. unter Ausschluss des CISG anzuwenden. Es gelten unsere Allge. Geschähsbedingun-­‐
gen, die im Internet auf unserer Seite www.schneidforum.de lesbar sind.
Aussteller Ansprüche geltend macht, die Der Veranstalter hahet nicht für die Freiheit auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit be-­‐
von Rechten DriEer an den Ablichtungen. ruhen. Seine Hahung ist auf den vorher-­‐
26.Datenschutz
sehbaren, typischen Schaden beschränkt. Personenbezogene Daten werden nur im Soweit nicht vorstehend etwas anderes organisatorisch notwendigen Umfang er-­‐
geregelt ist, ist die Hahung des Veranstal-­‐
hoben. In keinem Fall werden die erhobe-­‐
ters ausgeschlossen.
nen Daten verkauh oder an DriEe weiter 24.Verjährung
gegeben. Vertragliche Ansprüche des Ausstellers 27.Termine Übersicht
gegen den Veranstalter verjähren innerhalb Anmeldeschluss als Aussteller: 20.12.2012 von 12 Monaten. Die Verjährungsfrist be-­‐
spätere Anmeldungen sind möglich, sofern ginnt mit dem Ende des Monats, in den der noch Plätze frei sind. Verspätete Anmelder Schlusstag der Veranstaltung fällt. Ansprü-­‐
versäumen die Werbemöglichkeiten, da che aus vorsätzlichen Pflichtverletzungen die WerbemiEel dann bereits im Druck unterliegen der gesetzlichen Verjährung.
sind.
25.Gewerbliche Schutzrechte, Fotografieren
Der Aussteller hat die Wahrung gewerbli-­‐
cher Schutzrechte sicher zu stellen. Der Veranstalter hat das Recht, Werbung die Anlieferung der Werbedaten, Anzeigen im PDF, TIFF, JPG-­‐Format bis zum 20.12.2012. Alle späteren ReakKonen können wir leider nicht mehr berücksichKgen.
gegen gute SiEe und Moral verstösst, auf 28.Salvatorische Klausel, Nebenabreden
Kosten des Ausstellers enuernen zu lassen. Nebenabreden sind nur dann verbindlich, Der Veranstalter ist berechTgt, aber nicht wenn sie schrihlich getroffen wurden und verpflichtet, im Falle nachgewiesener vom Veranstalter schrihlich bestäKgt wur-­‐
Schutzrechtsverletzungen oder anderer den. Verstösse, die Gegenstände vom Stand Technische, organisatorische und kauf-­‐
eniernen zu lassen und den Aussteller männische Änderungen vorbehalten. von der laufenden und zuküngigen Mes-­‐
Alle Ansprüche gegen den Veranstalter sind sen entschädigungslos auszuschliessen. schrihlich geltend zu machen, sie verjähren Dies betrifft auch gerichtlich nachgewie-­‐
innerhalb von 12 Monaten, nach Ende des sene Schutzrechtsverletzungen. Monats, in dem die Veranstaltung staE Jeglicher Verkauf oder entgeltliche Dienst-­‐
fand.
leistung an Privat-­‐ oder Geschähspersonen Diese Bedingungen bleiben auch dann gül-­‐
innerhalb des Veranstaltungsgeländes ist Kg, wenn einzelne BesKmmungen unwirk-­‐
untersagt. sam sein sollten. Die sich ergeben-­‐den Lü-­‐
Der Aussteller haget für die Einholung © 1999-2012 Schneidforum Consulting GmbH & Co.KG, Solingen
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Technische Richtlinien
29.Standbau und Betrieb des Standes
Der Veranstalter übt im gesamten Veran-­‐
staltungsbereich über Auf-­‐ und Abbau so-­‐
wie Durchführung der Veranstaltung das Hausrecht aus. Bei schweren Verstössen kann der Veranstalter den Aussteller mah-­‐
nen oder den Stand schliessen lassen. Bei der PräsentaTon von schneidenden Maschinen hat der Aussteller darauf zu achten, dass die Abmessungen für Türen und Tore eingehalten werden, ebenso für eine eventl. erforderliche Absauganlage gesorgt wird und umstehende Besucher durch Funkenflug, Strahlung etc. nicht gungskosten werden dem verursachenden Aussteller in Rechnung gestellt.
Werbung hat nur innerhalb der zugeteilten Standflächen zu erfolgen.
Der Betrieb von Lautsprecheranlagen, Mu-­‐
während der gesamten Dauer der Messe/
Ausstellung mit den angemeldeten Aus-­‐
stellungsgegenständen zu belegen und mit sachkundigem Personal zu besetzen. Die Reinigung des Standes obliegt dem Aus-­‐
sikdarbietungen jeglicher Art bedarf der Genehmigung des Veranstalters, die recht-­‐
zeiKg einzuholen ist. Im Interesse eines geordneten Messebetriebs, kann die Vor-­‐
führung von Maschinen und sonsKgen Ge-­‐
steller. Sie muss täglich nach dem Veran-­‐
staltungsende erfolgen. Dem Aussteller ist vorgeschrieben, Abfall zu vermeiden und Müll nach verwertbaren Stoffen zu tren-­‐
nen. Zusätzliche Entsorgungskosten wer-­‐
räten, deren Betrieb zu Störungen oder BeläsKgungen der Gäste oder anderen Aussteller führt, auch nach bereits erteilter Genehmigung ohne Schadensersatzan-­‐
spruch untersagt werden. den nach dem Verursacherprinzip berech-­‐
net. Die Lagerung von Leergut auf der Standflä̈che ist aus Gründen des Brand-­‐
schutzes nicht erlaubt.
Der Stand muss so betrieben werden, dass BeläsTgungen der Nachbarstände oder Gefährdungen der Besucher auszuschlie-­‐
ßen sind. Bei Zuwiderhandlungen macht der Veranstalter von seinem Hausrecht 32.WLAN
Für Aussteller steht eine WLAN-­‐Nutzung bereit. Ein Anrecht auf verfügbare Band-­‐
breiten und Downloadgeschwindigkeit gilt als nicht vereinbart. Erforderlich ist eine gesonderte Registrierung und Freigabe Gebrauch und behält sich den weiteren beim Hallenbetreiber.
Ausschluss des Ausstellers vor. Ein An-­‐
spruch auf Rückersta[ung der Standge-­‐ 33.Bewirtung:
Das Hallenmanagement untersagt das bühren ist ausgeschlossen. Werbung
Mitbringen von Speisen und Getränken.
Der Aussteller hahet für alle Schäden an Einrichtungen, Bodenbelägen, Wänden, 34.Die Stände dürfen bis 2,3m Höhe aufge-­‐
Türen, Tischen etc. die durch Ihn oder seine verletzt werden können und der Veranstal-­‐
baut werden. Aufgrund des Denkmalschut-­‐
Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter entstanden tungsort nicht beschädigt oder in Mitlei-­‐
zes sind beschädigende oder einträchK-­‐
sind.
denschag gezogen wird. Alle einschlägigen gende Massnahmen (Lack, Klebstoffe, Lö-­‐
Sicherheitsvorschrigen sind einzuhalten. 30.Gestaltung cher etc.) am Bauwerk nicht gestaEet. Auch ist die maximale Tragfähigkeit des Lediglich der Kopfstand am Ende der Brü-­‐
Der Veranstalter kann verlangen, dass Stä-­‐
Hallenbodens zu berücksichTgen. cke darf auch mit einem Banner in die nde, deren Ausau nicht genehmigt ist bzw. Jeder Aussteller sorgt für die nöKge Unter-­‐
Höhe bis ca. 3m gebaut werden, da hier die nicht den Ausstellungsbedingungen verteilung seiner elektrischen Energiean-­‐
keine Fensterverdunkelung erfolgt.
entsprechen, geändert oder enuernt wer-­‐
schlüsse und die Einhaltung der maximalen den. Kommt der Aussteller einer entspre-­‐ 35.Einlass-­‐ und Zugangskontrolle
Anschlusswerte, sowie der Einhaltung der chenden Aufforderung nicht unverzüglich Die Veranstaltung besteht aus dem Kon-­‐
Vorschrihen im Umgang mit Gasflaschen. nach, so kann die Enuernung oder Änd-­‐
gress sowie aus einer Messe. Durch fäl-­‐
Der Aussteller hat Abfall weitgehends zu erung durch den Veranstalter auf Kosten schungssichere Armbänder für Aussteller vermeiden und gegebenenfalls zu trennen des Ausstellers erfolgen. Muss aus dem und Kongress-­‐Teilnehmer erfolgt eine Zu-­‐
und vorschrihsmässig zu entsorgen. Zusätz-­‐
gleichen Grunde der Stand geschlossen triEskontrolle zum Kongress, der Abend-­‐
liche Entsorgungskosten werden nach dem werden, so ist ein Anspruch auf Rückersta-­‐
veranstaltung und zum Restaurant.
Verursacherprinzip in Rechnung gestellt. Eung der Standflächenmiete nicht gege-­‐
36.Die Tischabmessungen betragen: 2,2m x Dies gilt auch für angelieferte Exponate, die ben.
0,7m. Gegen Aufpreis sind auch StehKsche nach der Veranstaltung nicht wieder ent-­‐
31.Betriebspflicht, B
etrieb d
es S
tandes
opKonal erhältlich. Sind Barhocker ge-­‐
fernt werden und so vom Veranstalter ent-­‐
Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand wünscht, so sind diese bauseits zu stellen. sorgt werden müssen -­‐ derarKge Entsor-­‐
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37.Maschinen-­‐Aufstellung im Aussenbereich am Bahnsteig
Bis zu drei Maschinen können überdacht im Aussenbereich am ehemaligen Bahnsteig aufgestellt werden. Je nach WeEer kann durch den Veranstalter eine zusätzlich Seitenabdeckung ange-­‐
bracht werden, die Kosten werden geson-­‐
dert nach Aufwand in Rechnung gestellt. Für eine Nachtbewachung durch eine Wach-­‐ und Schließgesellschah ist gesorgt und im Standpreis enthalten.
Hinweis: Es ist keine Drucklug vorhanden. Es stehen zur Verfügung: 400V, 3~, 50Hz, CEE-­‐Form: 16A, 32A und 63A
Bei Bestellung erforderliche Energie ange-­‐
ben! Für elektr. Unterverteilung, Filter, Gase, Drucklug, Abfall-­‐ und Wasserentsor-­‐
gung sorgt der Aussteller selber
Zeichnung des zu hebenden Ladegutes an die Staplerfirma zu veranlassen, damit die-­‐
se den erforderlichen Stapler auswählen kann.
steller sorgt für seine eigene Untervertei-­‐
lung.
40.Auf-­‐ und Abbau
Ausau: 4.Juni 2013 von 8:00 -­‐ 13:00 Uhr
Abbau: 5. Juni 2013 ab 17 Uhr -­‐ 24Uhr
Der Auf-­‐ und Abbau erfolgt durch den Aus-­‐
steller. Der Aussteller sorgt dafür, dass sein Stand bessenrein verlassen wird und alle Exponate in der Abbauzeit enuernt worden sind. Der Aussteller sorgt auch für die rei-­‐
bungslose terminliche AbsKmmung mit seinen Spediteur im Rahmen der Abbauzeit und ist für seine Maschine/Exponate selber verantwortlich. Sollten Aussteller sich verspäten, so muss damit gerechnet werden, dass es zu Behin-­‐
derungen durch Besucher und anderweiKg eingesetztem Personal kommt. Änderun-­‐
38.Anlieferung
Ein Hubwagen mit 1to Tragkrah ist vorhan-­‐
den. Werden PaleEen angeliefert, so ist ein LKW mit Hub-­‐Bühne zu wählen. Die Anlie-­‐
ferung ist am 4.6.2013 ab 8:00 Uhr möglich. gen und Sonderwünsche können bei zu spät eintreffenden Ausstellern unter Um-­‐
ständen nicht mehr berücksichTgt werden. Grundsätzlich ist der Aussteller dazu ver-­‐
pflichtet den Standauoau rechtzeiTg ab-­‐
Auch die Maschinen müssen auf einem LKW mit Hubbühne angeliefert werden, da die Ladebordwand am Bahnsteig ange-­‐
schlagen werden kann und so ebenerdig mit der Ameise entladen wird. Sollte der zuschliessen, um den Messebetrieb nicht zu stören. Ein Abbau vor Beendigung der Messe ist nicht gesta[et!
Längere Auf-­‐ und Abbauzeiten sind nur mit Genehmigung der Messeleitung möglich. LKW keine Hubbühne besitzen, so muss Daraus entstehende Mehrkosten trägt der dies mindestens eine Woche vorher dem Aussteller.
Veranstalter bekannt gegeben werden, 41.Elektrik:
damit rechtzeiKg ein Stapler zur Verfügung Jeder Stand erhält 1 Steckdose 230V, 16A. steht. Die Kosten für den Stapler samt Fah-­‐
Die Halle wird hell erleuchtet -­‐ wird darü-­‐
rer trägt der Maschinen-­‐Aussteller und ber hinaus eine akzentuierende Standbe-­‐
rechnet selber direkt mit dem Staplerun-­‐
leuchtung gewünscht, so ist diese bauseits ternehmen ab. zu installieren. Jeder Aussteller sorgt für die 39.Stapler
von ihm benöKgte Anzahl an Steckdosen-­‐
Es ist kein Stapler vorhanden! Wird ein verlängerung/Steckdosenleiste, die er auf Gabelstapler benöKgt, so ist dies rechtzeiKg min. eine Woche vor Beginn anzuzeigen. Der Stapler wird bar oder auf Rechnung vom Anforderer bezahlt. Ebenso ist die Zusendung einer maßstabsgerechten seinem Stand benöKgt. Wird Starkstrom 400V benöKgt, so muss dies gesondert angegeben werden und wird extra in Rechnung gestellt. Jeder Aus-­‐
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