KBR Info Juni I nformationenzu 6 Wochen Urlaub

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KBR Info Juni I nformationenzu 6 Wochen Urlaub
INFORMATIONEN ZU
EINE WOCHE MEHR URLAUB - 6 WOCHEN PRO JAHR
Grundsätzlich hat jeder 5 Wochen Urlaub im Jahr, nach 25 Jahren Dienstzeit bekommt man
eine Woche dazu. Aber aufgepasst! Es werden auch Zeiten von anderen Arbeitgebern und
Schulen angerechnet, eine Mindestdienstzeit von 20 Jahren beim gleichen Arbeitgeber ist
nicht notwendig!
Urlaub ist im Urlaubsgesetz geregelt und gilt daher für alle Bereiche Handel, Fleisch,
Restaurant, Zentrale.
Anrechenbare Zeiten
Dienstzeiten beim selben Arbeitgeber werden komplett angerechnet, auch Lehrzeiten mit den vollen 3 Jahren, sowie
Arbeiter und Angestelltenzeiten. Wurde das Dienstverhältnis einmal aufgelöst, werden auch diese Zeiten voll angerechnet,
wenn die Unterbrechung nicht länger als 3 Monate gedauert hat und nicht durch Dienstnehmerkündigung, fristloser
Entlassung oder unberechtigten Austritt beendet wurde. Ansonsten werden die Zeiten aus vorherigen Dienstverhältnissen
beim selben Arbeitgeber aber wie Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber mit maximal 5 Jahren angerechnet.
1) Zeiten bei anderen Arbeitgebern, wenn sie mindestens 6 Monate gedauert haben
2) Zeiten als Selbständiger, mindestens 6 Monate lang
3) Zeiten als Entwicklungshelfer
maximal insgesamt 5 Jahre
Zeiten bei anderen Arbeitgebern werden angerechnet, sofern es sich um ein inländisches Arbeitsverhältnis handelt, das
länger als 6 Monate gedauert hat. Dabei ist es egal, ob die Zeiten beim anderen Arbeitgeber Arbeiter, Angestellten,
Lehrzeiten (volle 3 Jahre werden angerechnet), Zeiten aus öffentlichen Diensten oder Ähnliches waren.
Bei der selbständigen Erwerbstätigkeit ist belanglos, ob diese mit oder ohne Gewerbeberechtigung ausgeführt wurde, auch
freiberufliche Tätigkeiten oder selbständige Erwerbstätigkeit in der Landwirtschaft werden nach Vorlage eines Nachweises
(z.B. Steuerbescheid) angerechnet.
4) Schulzeiten, die über die allgemeine Schulpflicht hinausgehen
maximal insgesamt 4 Jahre
Schulzeiten an allgemeinbildenden höheren Schulen, berufsbildenden mittlere und höheren Schulen, Akademien, also z.B.
Gymnasium, Handelsschulen, Fachschulen, Handelsakademien, höhere technische und gewerbliche Lehranstalten,
pädagogische Akademien und vergleichbare Schulen.
Auch Schulzeiten über der allgemeinen Schulpflicht an ausländischen Schulen werden angerechnet.
Die Anrechnung von Schulzeiten ist unabhängig davon, ob die Schule mit Erfolg abgeschlossen wurde, es genügt der
Nachweis des Schulbesuchs.
Zeiten anderer Arbeitgeber (Punkt 1, 2, 3) und Zeiten höherer Schulen (Punkt 4) werden gesamt
maximal mit 7 Jahre angerechnet (siehe Beispiele auf der Rückseite)
5) Abgeschlossenes Hochschulstudium
maximal insgesamt 5 Jahre
Auch ein Hochschulstudium im Inland oder Ausland wird zusätzlich zu den sonstigen anrechenbaren Zeiten angerechnet,
wenn das Studium mit Erfolg abgeschlossen wurde. Das Ausmaß der Anrechnung richtet sich nach der gewöhnlichen
Dauer des Studiums, begrenzt mit maximal 5 Jahren.
Zusammenfallende anrechenbare Zeiten werden nur einmal berücksichtigt, also z.B. ein Studium, das während des
laufenden Dienstverhältnisses abgeschlossen wurde, wird nicht angerechnet.
s.tillinger/Mai 2008
Eine Mindestbetriebszugehörigkeit von 20 Jahren in der selben Firma zur Anrechnung der oben
genannten anrechenbaren Zeiten ist NICHT erforderlich,
Durch die Zusammenrechnung der Vordienstzeiten wird der Beginn Ihres Urlaubsjahres (= mit Eintrittsdatum) nicht
verändert, aber aufgrund der Anrechnung kann sich das Urlaubsausmaß auch während eines Urlaubsjahres verändern.
W a s i s t z u t u n?
Der Urlaubsanspruch ist ein gesetzlich gewährleisteter Anspruch, dessen Entstehen nicht durch die
Geltendmachung durch den Arbeitnehmer abhängig ist, daher ist der Arbeitgeber auch zur Anrechnung
von Dienstzeiten unabhängig von der Geltendmachung durch den Arbeitnehmer verpflichtet und sollte
schon bei der Begründung des Dienstverhältnisses nach anrechenbaren Dienstzeiten fragen.
Um sicher zu stellen, dass all Ihre anrechenbaren Dienstzeiten auch tatsächlich im Personalbüro
aufliegen, schicken Sie einfach Kopien Ihrer Schulzeugnisse und einen Versicherungsauszug der
Gebietskrankenkasse zum Nachweis von Berufsjahren bei anderen Arbeitgebern
an den Betriebsrat oder das Personalbüro
IZ NÖ Süd
Strasse 3, Objekt 16
2355 Wr. Neudorf
Beispiele
1) Ein Filialleiter mit Matura, war vorher 7 Jahre bei einem anderen Arbeitgeber:
Dienstzeiten beim anderen Arbeitgeber werden maximal angerechnet mit
Schulzeiten werden grundsätzlich maximal 4 Jahre angerechnet, da sie aber
mit anrechenbaren Dienstzeiten nach Punkt 1, 2 und 3 zusammenfallen,
nur so viele bis die Höchstgrenze von 7 Jahren erreicht ist, hier also
5 Jahren
2 Jahre
Anrechnung 7 Jahre, 6 Wochen Urlaub ab Vollendung des 18. Berufsjahres beim jetzigen Arbeitgeber im
Konzern
2) Eine Assistentin im Büro mit Matura, war vorher 4 Jahre bei einem anderen Arbeitgeber:
Dienstzeiten beim anderen Arbeitgeber werden angerechnet mit
Schulzeiten werden grundsätzlich maximal 4 Jahre angerechnet, da sie aber
mit anrechenbaren Dienstzeiten nach Punkt 1, 2 und 3 zusammenfallen,
nur so viele bis die Höchstgrenze von 7 Jahren erreicht ist, hier also
4 Jahren
3 Jahre
Anrechnung 7 Jahre, 6 Wochen Urlaub ab Vollendung des 18. Berufsjahres beim jetzigen Arbeitgeber im
Konzern
3) Ein Rayonsleiter mit Matura und abgeschlossenen Hochschulstudium, war vorher schon 4 Jahre bei einem anderen
Arbeitgeber beschäftigt und zwei Jahre selbständig erwerbstätig:
Dienstzeiten beim anderen Arbeitgeber 4 Jahre und selbständige
Erwerbstätigkeit 2 Jahre, maximal werden diese Dienstzeiten insgesamt angerechnet mit
5 Jahren
Schulzeiten werden grundsätzlich maximal 4 Jahre angerechnet, da sie aber mit
anrechenbaren Dienstzeiten nach Punkt 1, 2 und 3 zusammenfallen, nur so viele bis
die Höchstgrenze von 7 Jahre erreicht ist, in diesem Fall also nur mit
2 Jahren
Das abgeschlossene Hochschulstudium wird zusätzlich angerechnet mit maximal
5 Jahren
Insgesamt werden daher für das Urlausbausmaß von 6 Wochen 12 Jahre angerechnet. Mit Vollendung des 13.
Berufsjahres beim jetzigen Arbeitgeber im Konzern hat dieser Rayonsleiter Anspruch auf 6 Wochen Urlaub!
s.tillinger/Mai 2008

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