IMDS-Material-Daten-Blatt Bearbeitung
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TECHNISCHE RICHTLINIE 7.224.002.03 Deckblatt Titel: IMDS-Material-Daten-Blatt Bearbeitung Themenbereich: Spezifikationen Suchbegriffe: IMDS , MDB , RoHS Seite Titel / Inhaltsstichpunkte 1 2 Deckblatt / diese Seite 3 11 12 1 2 3 4 5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 6 7 Zweck Geltungsbereich Begriffe, Abkürzungen Symbole Regelungen Teilenummer Teilebenennung Teilgewicht Strukturbaum ID Nummer und Versionsnummer Zuständigkeit Mitgeltende Unterlagen Hierzu ist auch die Technische Richtlinie in Englisch vorhanden Erstellung Erstausgabe Änderung Überarbeitung Revision 00 Revision 02 FB1194e Tech-Guidelines_many-sided Ersteller: Armin Sterr, QM Revision: 4 Datum 12.10.04 Datum 28.08.07 Erstellt von Notarangelo Geändert von Keidel Freigegeben von R&D Freigegeben von R&D Seite 1 von 12 Reference: Organisationsanweisung 7.3.02 Verifizieren Sie die Aktualität dieses Dokuments durch Vergleich mit der Intranet-Version TECHNISCHE RICHTLINIE 7.224.002.03 Titel: IMDS-Material-Daten-Blatt Bearbeitung 1 Zweck Der Anhang definiert die Kriterien der Bühler Motor GmbH für die Entgegennahmen von Materialdatenblättern (MDB) aus den International Material Data System (IMDS). Das Einhalten dieser Regularien soll vermeiden, dass - Störungen im PPAP-Freigabeprozeß entstehen und - die elektronischen Materialdatenblätter vom Lieferanten abgelehnt werden. 2 Geltungsbereich Diese Spezifikation gilt für alle Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die von den Lieferanten der Bühler Motor Gruppe geliefert werden. Die Vorlage der IMDS Daten ist im Rahmen des PPAP-Freigabeverfahren zwingend notwendig. 3 Begriffe, Abkürzungen IMDS International Material Data System MDB Materialdatenblatt ROHS Restriction of Hazardous Substances (2002/95/EG) GADSL Global Automotive Declarable Substance List ILI-Liste ILI-Metalldatenbank FB1194e Tech-Guidelines_many-sided Ersteller: Armin Sterr, QM Revision: 4 Seite 2 von 12 Reference: Organisationsanweisung 7.3.02 Verifizieren Sie die Aktualität dieses Dokuments durch Vergleich mit der Intranet-Version TECHNISCHE RICHTLINIE 7.224.002.03 4 Symbole Symbole Das rote Quadrat ist das Symbol für ein Teil. • Teil Ein Teil ist eine komplette Zusammenbaugruppe oder ein Teil innerhalb einer Baugruppe, aus dem ein Teil gefertigt wird. Ein Teil muss min. 1 Werkstoff, 1 Halbzeug oder 1 Teil/Baugruppe angehängt haben. Der Teilename (Beschreibung) muss in englisch sein. Der Name darf in weiteren Sprachen hinzugefügt werden. • Baugruppe Ein Teil auf einem niedrigeren Niveau wird normalerweise als Baugruppe bezeichnet. Bei Verwendung muss sie min. 1 Werkstoff, 1 Halbzeug oder eine weitere Baugruppe angehängt haben. Der Name muss die Baugruppe beschreiben. Das Gesamtgewicht aller, an eine Baugruppe, angehängten Werkstoffe muss dem der Baugruppe entsprechen. Eine Baugruppe wird mit dem gleichen Symbol wie ein Teil dargestellt. • Gewichts Toleranz Die Toleranz der spezifischen Masse eines Teils darf nicht die auf der Teilezeichnung oder in Qualitätsrichtlinien (z.B. QS9000/PSW, VDA Buch2) erwähnten überschreiten. Das Errechnete Gewicht muss innerhalb der Toleranz des gemessenen sein. Der gelbe Kreis ist das Symbol für ein Halbzeug. • Halbzeug Ein Halbzeug ist nicht das gleiche wie eine Baugruppe. Es ist ein halbfertiges Produkt, z.B. ein Stahl Coil, Rohre, eine Lederhaut, welches noch weitere Fertigungsschritte (Schneiden, Stanzen) durchmacht um ein fertiges Produkt zu werden. Vor den weiteren Prozessen kann das Gewicht nicht bestimmt werden, deshalb werden sie ohne Gewicht ins IMDS eingetragen. Ein Halbzeug muss min. 1 Werkstoff oder ein Halbzeug angehängt haben. Es kann verschiedene Werkstoffe beinhalten z.B. beschichtetes Blech (Basismaterial + Elektrobeschichtung und Passivierung siehe Rec. 007) oder Drähte (Kupferlitze und Isolation, siehe Rec. 019) FB1194e Tech-Guidelines_many-sided Ersteller: Armin Sterr, QM Revision: 4 Seite 3 von 12 Reference: Organisationsanweisung 7.3.02 Verifizieren Sie die Aktualität dieses Dokuments durch Vergleich mit der Intranet-Version TECHNISCHE RICHTLINIE 7.224.002.03 Anteiltoleranz Das IMDS erlaubt einen Anteil eines Halbzeuges, Werkstoffs oder Reinstoffs unter einem Halbzeug zu definieren. Der Anteil kann ein fester Prozentsatz, der Rest - berechnet durch die anderen Prozentangaben des aktuellen Halbzeugs - oder als Toleranz “von X bis Y %”angegeben werden. Wenn die Angabe mit “von bis” gewählt wird, gilt für Werkstoffe und Halbzeuge unter einem Halbzeug die folgenden Grenzen: Anteil: von X% bis Y% Maximum M = Y% - X% 0 < X ≤ 100 M ≤ 20 MDBs vom Steering Committee (Supplier: IMDS-Committee, ID 423; IMDS-Committee/ILI Metals, ID 18986 or Steel & Iron List / Stahl und Eisen Liste, ID 313) publiziert, sind von diesen Regeln ausgenommen. Zwei kleine grüne Kreise sind das Symbol für einen Werkstoff. • Werkstoff Ein Werkstoff besteht normalerweise nur aus Reinstoffen. Die Summe der Reinstoffe muss 100% ergeben. In Ausnahmefällen kann ein Werkstoff aus weiteren Werkstoffen bestehen (z.B. ein gefüllte Thermoplaste bestehend aus dem Basispolymer, ein Masterbatch Farbe und ein Masterbatch Flammhemmer, welche zu einem neuen gefärbten, flammhemmenden, gefüllten Thermoplast gemischt werden, siehe Rec.010). Dies muss zu einem homogenen Werkstoff führen. Ein BasisWerkstoff mit einer Beschichtung zusammen in einen Wekrstoff darstellen ist verboten, dies muss in zwei (oder mehr) verschiedenen Werkstoffen beschrieben werden. Ein Werkstoff muss in dem Zustand beschrieben werden, wie er sich im fertigen Teil befindet. Es dürfen nur Reinstoffe beinhaltet sein welche im verarbeiteten Teil zu finden sind (z.B. ausgehärteter Kleber, eingebrannte oder gehärtete Überzüge ohne die verdampfenden Bestandteile). Für Details zu Reinstoffen siehe Seite7. FB1194e Tech-Guidelines_many-sided Ersteller: Armin Sterr, QM Revision: 4 Seite 4 von 12 Reference: Organisationsanweisung 7.3.02 Verifizieren Sie die Aktualität dieses Dokuments durch Vergleich mit der Intranet-Version TECHNISCHE RICHTLINIE 7.224.002.03 Felder: Name Reinstoff 1 Reinstoff 2 Reinstoff 3 Werkstoff (MDS) System System Pflichtfeld Pflichtfeld / Freigestellt Freigestellt Pflichtfeld / Freigestellt Pflichtfeld / Freigestellt Pflichtfeld Pflichtfeld / Freigestellt Freigestellt Freigestellt Freigestellt (Freigestellt) ID/Version: Nummer / Versionsnummer, werden automatisch vom System erstellt, wenn ein neuer Werkstoff zusammengestellt wird. Mit dieser Nummer kann der Werkstoff eindeutig indentifiziert werden. MDB Lieferant: MDB erstellende Firma FB1194e Tech-Guidelines_many-sided Ersteller: Armin Sterr, QM Revision: 4 Seite 5 von 12 Reference: Organisationsanweisung 7.3.02 Verifizieren Sie die Aktualität dieses Dokuments durch Vergleich mit der Intranet-Version TECHNISCHE RICHTLINIE 7.224.002.03 Name: Der Materialname muss immer den Werkstoff definieren und darf nicht allgemeiner Art sein. Werkstoffnamen müssen aus aktuellen Normen entnommen werden, z.B. • für metallische Werkstoffe: o Stahl – Steel / Iron List, EN 10027, JIS Normen, z.B. STM-C 540 o Alluminium Legierung – EN 573, JIS Normen, z.B.. Al-Si12 o Kupfer Legierungen – ISO Normen, z.B. CuAl5 o usw. • für Kunststoffe – ISO 1043-1 to 4 (siehe IMDS 010), z.B. PE-LD • für Elastomere – ISO 1629 (siehe IMDS 003), z.B. ACM • für thermoplastische Elastomere – ISO 18064 (siehe IMDS 013) Wenn kein Name aus interantionalen Normen existiert, muss er wie folgt beschriebend werden: • adhesive layer (für Klebstoffe) • fatting agent (z.B. für Leder) • finish (z.B. für Textilien) • lamination material (z.B. für laminierte Textilien) • primer, basecoat, clearcoat (für Farben) Der Name muss ins Feld EN in englisch eingetragen werden. Den Namen in anderen Sprachen einzustellen ist freiwillig. Handelsname: Produkt-Handelsname. Für Standardprodukte welche in öffentlichen Normen definiert sind (z.B. die meisten metallischen Materialien)ist der Eintrag nicht verpflichtend. In Zeichnungen werden oft die Handelsnamen bestimmt. Dann ist der Eintrag verpflichtend. Für Werkstoffe die nicht in öffentlichen Normen festgelegt sind (z.B. Kunststoffe, Öle, Fette, Kleber usw.), ist der Eintrag freiwillig aber nützlich um das Produkt eindeutig zu Identifizieren. Die Verpflichtung zur Offenlegung von Werkstoffen und deren Reinstoffen wird durch die Angabe des Handelsnamen nicht beeinflusst. FB1194e Tech-Guidelines_many-sided Ersteller: Armin Sterr, QM Revision: 4 Seite 6 von 12 Reference: Organisationsanweisung 7.3.02 Verifizieren Sie die Aktualität dieses Dokuments durch Vergleich mit der Intranet-Version TECHNISCHE RICHTLINIE 7.224.002.03 Interne Werkstoffnummer: Lieferanten benützen oft interne Werkstoffnummern um ihre Produkte zu identifizieren. Hier kann diese interne Werkstoffnummer reingeschrieben werden. Dieser Eintrag ist freigestellt und darf nicht mit der Std. Werkstoffnummer, beschrieben im nächsten Punkt, verwechselt werden. Werkstoffnummer: Für metallische Werkstoffe (Klassiffizierung 1-4), für die eine Werkstoffnummer in den öffentl. Normen definiert sind, ist der Eintrag verpflichtend. Für andere Werkstoffe ist es freiwillig oder sogar unmöglich (z.B. gefüllte oder ungefüllte Thermoplaste oder Elastomere), da keine Werkstoffnummern definiert sind. Symbol: Verpflichtend für Thermoplastik (gefüllt / ungefüllt , ISO 1043 1-4, siehe Recommendation IMDS 010),thermoplastische Elastomere (ISO 18064, siehe Recommendation 013) und Elastomere (ISO 1629, siehe Recommendation 003). Klassifizierung: Verpflichtend. Alle Werkstoffe müssen der korrekten Klasse zugeordnet sein. Normen/Standards: Öffentliche Normen in denen Werkstoffzusammensetzungen geregelt sind (z.B. EN, DIN, JIS, ASTM, ISO usw.). Für Werkstoffe die in solchen Normen beschrieben sind ist der Eintrag ist verpflichtend. Hausnormen: Freigestellt z.B. für Werkstoffe die nicht in öffentlichen Normen definiert sind. Bemerkung: Offenes Textfeld, nach dessen Inhalt nicht gesucht werden kann. Kundenwünsche für dieses Feld sind nicht sinnvoll / akzeptabel. Entwicklungsbemusterung: Freigestellt im Moment. Mit der Integration des IMDS in den Entwicklungsprozess wird dieses Feld gebraucht. Für die Entwicklungsbemusterung werden dann andere Prüfroutinen herangezogen, die an die weniger detaillierten Daten angepasst sind. Genauere Angaben sind in Recommandation 023 zu finden. FB1194e Tech-Guidelines_many-sided Ersteller: Armin Sterr, QM Revision: 4 Seite 7 von 12 Reference: Organisationsanweisung 7.3.02 Verifizieren Sie die Aktualität dieses Dokuments durch Vergleich mit der Intranet-Version TECHNISCHE RICHTLINIE 7.224.002.03 Anteilstoleranz : Für Werkstoffe welche unter Halbzeugen oder Materialien gelistet sind müssen die Anteilstoleranz in % angegeben werden. Die Grenze für die Anteilstoleranz ist in der unteren Tabelle aufgelistet: Anteil: von X% bis Y% Maximum M = Y% - X% 0 < X ≤ 100 M ≤ 20 MDBs vom Steering Committee (Supplier: IMDS-Committee, ID 423; IMDSCommittee/ILI Metals, ID 18986 or Steel & Iron List / Stahl und Eisen Liste, ID 313) publiziert sind von diesen Regeln ausgenommen. Ein blaues Dreieck ist das Symbol für ein Reinstoff. Reinstoff: • Ein Reinstoff ist ein Teil eines Werkstoffes. - Die vorhandenen Reinstoffe müssen der IMDS Reinstoffliste entnommen werde. Wenn ein Reinstoff fehlt, kann der IMDS Help Desk diese einstellen. Bevor Sie dies tun wird überprüft, ob der Reinstoff schon existiert oder eine Mischung aus verschiedenen, schon vorhandenen ist. In diesen Fällen würde das Einstellen verweigert werden. - Die Reinstoffe müssen in der Form eingestellt werden in der sie auch im Material existieren. D.h. ein elementarer breakdown vom Kunststoffen (C,H,N,O usw.) ist nicht zulässig. - Die Summe, der an ein Werkstoff angehängten Reinstoffe, muss 100% (oder > 100% bei Benutzung der Toleranzen) sein, um ein Datenblatt an eine andere Firma zu schicken. - Wenn möglich sollte immer der Reinstoff verwendet werden der die nächstliegende CAS-Nummer hat. Ausnahmen sind in den zugehörigen Recommendations festgelegt (z.B. Basispolymere, Basisduromere, Textilfasern usw.). - Maximales Toleranz des Anteils eines Reinstoffes. Die max. Toleranz eines Reinstoffes angehängt an ein Werkstoff hängt von der Klassifikation des Materials ab. Für folgende Klassen • 5.1.x Thermoplastik • 5.2 Thermoplastische Elastomere • 5.3 Elastomere / elastomere Verbunde • 5.4 / 5.4.x Duromere • 5.5.1 Kunststoffe (in Polymeren Verbunden) • 6.2 Kleber, Dichtstoffe gelten die folgenden Toleranzen: FB1194e Tech-Guidelines_many-sided Ersteller: Armin Sterr, QM Revision: 4 Seite 8 von 12 Reference: Organisationsanweisung 7.3.02 Verifizieren Sie die Aktualität dieses Dokuments durch Vergleich mit der Intranet-Version TECHNISCHE RICHTLINIE 7.224.002.03 Anteil: von X% bis Y% 0 ≤ X ≤ 7.5 7.5 < X ≤ 20 20 < X ≤ 100 Maximum M = Y% - X% M≤3 M≤5 M ≤ 10 Wenn das Material die Klasse • 9.2 Schmierstoffe hat, gilt alternative diese Tabelle: Anteil: von X% bis Y% 0≤X≤5 5 < X ≤ 20 20 < X ≤ 100 Maximum M = Y% - X% M≤4 M≤6 M ≤ 10 Wen andere Materialklassifikationen zutreffen, gilt folgende Tabelle für Reinstoffe: Anteil: von X% bis Y% 0 ≤ X ≤ 10 10 < X ≤ 20 20 < X ≤ 50 50 < X ≤ 100 Maximum M = Y% - X% M≤2 M≤4 M≤6 M ≤ 10 Wenn eine Spanne benutzt wird (z.B. 5%-7%) definiert die kleinere Zahl die Grenzen der Spannweite. Deshalb ist die Spanne 9% - 12% nicht erlaubt, da für 9% eine Spanne von +/- 1% gilt. Ausnahmen: • Wenn ein Reinstoff als Teil eines Werkstoffes in einer Norm mit größerer Spannweite festgelegt ist. • Wenn ein Reinstoff in einer Werksnorm mit einer größeren Spannweite festgelegt ist. Diese Werksnorm muss Teil der Lieferbedingungen sein. Diese Ausnahme muss in der Bemerkung eingetragen werden. • Alle Werkstoffe vom IMDS Steering Committee (IMDS-Committee, IMDS-Committee/ILI Metals, Stahl- und Eisenliste) Reinstoffe werden in vier verschiedene “Stoffklassen” aufgeteilt 1. Reinstoffe / Bestandteile Beinhalten die Hauptbestandteile eines Werkstoffes z.B. Basispolymere, Füllmaterial. Diese Information ist verpflichtend. FB1194e Tech-Guidelines_many-sided Ersteller: Armin Sterr, QM Revision: 4 Seite 9 von 12 Reference: Organisationsanweisung 7.3.02 Verifizieren Sie die Aktualität dieses Dokuments durch Vergleich mit der Intranet-Version TECHNISCHE RICHTLINIE 7.224.002.03 2. Meldepflichtige Reinstoffe Reinstoffe, die nach der GADSL Liste (ehemals ILRS, VDA 232-101, GMW3059, Ford WSS-M99P9999-A1 (Hex9), TSZ0001G) gemeldet werden müssen, da sie meldepflichtig und/oder verboten sind. Dies Stoffe erscheinen im IMDS farbig und können nicht vertraulich (siehe nächstes Kapitel)gesetzt werden. 3. Vertrauliche Stoffe Nicht meldepflichtige un/oder verbotene Stoffe (d.h. Stoffe die nicht in der GADSL Liste erwähnt sind, in schwarzer Schrift) können, unter Beachtung einiger Regeln, als vertraulich markiert werden. (Im ganzen darf die Menge nicht 10% pro homogenen Werkstoff überschreiten). Diese Daten können nur von „vertrauenswürdigen Anwender“ gelesen werden. Diese vertrauenswürdigen Anwender können vom Ersteller des MDBs bestimmt werden und können Angestellte von OEMs oder auch Angestellte eines Lieferanten sein. Der Ersteller der Daten bleibt also folglich der Besitzer der Daten. Entlang der Lieferantenkette sind diese Informationen nur für vertrauenswürdigen Anwender sichtbar. 4. Hoch vertauliche Stoffe Kleine Mengen nicht meldepflichtiger und/oder verbotener Stoffe, d.h. Stoffe die nicht auf der GADSL Liste stehen, könne als hoch vertraulich deklariert werde (gesamt nicht mehr als 10% außer es ist anders festgelegt). Diese sind im IMDS unter wild card eingetragen („jokers“) (siehe REC. 001 Kapitel 3.5.4). In diesen Fällen ist der Dateneigentümer verpflichtet die Daten zu archivieren (für min. 30 Jahren). In speziellen Fällen (Gesundheitsfürsorge, Umweltschutz) müssen die Daten vom Kunden eingesehen werden können. Wenn sich gesetzliche Bestimmungen, die GADSL oder andere Stoffverbotslisten ändern so daß der durch einen Joker ersetzte Stoff meldepflichtig und/oder verboten wird, ist der Lieferant verpflichtet das MDB dementsprechend zu erneuern (siehe Recommendation 022). In Summe dürfen die Stoffe der Klasse 3 und 4 nicht mehr als 10% eines Werkstoffes ausmachen (es sei denn es ist in einer Materialklasse oder Recommendation zugelassen oder vom IMDS-Committee, IMDS-Committee/ILI Meatals or Stahl und Eisenliste veröffentlicht). FB1194e Tech-Guidelines_many-sided Ersteller: Armin Sterr, QM Revision: 4 Seite 10 von 12 Reference: Organisationsanweisung 7.3.02 Verifizieren Sie die Aktualität dieses Dokuments durch Vergleich mit der Intranet-Version TECHNISCHE RICHTLINIE 7.224.002.03 5 Regelungen Bei der Entgegennahme von Materialdatenblättern (MDB) werden folgende Umfänge geprüft: 5.1 Bühler-Teilenummer Teilebenennung Strukturbaum (Hierarchie) Vollständigkeit des Teileumfangs Werkstoffname Handelsname Werkstoffklassifizierung nach VDA 231-106 ILRS Vertrauliche Reinstoffe Verwendung von Jokern Verbotene und deklarationspflichtige Reinstoffe nach VDA 232-101 Angaben zur Bemusterung Teilenummer Im Blatt „Empfänger-Info“ ist die Bühler- Teilenummer (11-Stellig) einzustellen. Die Teilenummer ist linksbündig, ohne Zwischenräume und ohne Sonderzeichen (z. B. Punkt) anzugeben. Ablehnungsgründe - fehlende Teilenummer - Teilnummer nicht Bühler-konform (weicht von Bühler-Teilenummer 11-Stellig ab, z. B. Lieferanten-Teilnummer) ein MDB für mehrere Teilnummern (z. B. für linkes und rechtes Teil gleichzeitig). 5.2 Teilebenennung Die Teilebenennung ist nach Bühler-Zeichnung bzw. CAD-Datei anzugeben (gilt analog für Halbzeugnummern). Ablehnungsgründe - Fehlende Teilebenennung - 5.3 Teilebenennung nicht Bühler-konform (z. B. Teilebenennung des Lieferanten) Teilegewicht Ablehnungsgründe - Abweichung des berechneten Gewichtes außerhalb der Toleranz FB1194e Tech-Guidelines_many-sided Ersteller: Armin Sterr, QM Revision: 4 Seite 11 von 12 Reference: Organisationsanweisung 7.3.02 Verifizieren Sie die Aktualität dieses Dokuments durch Vergleich mit der Intranet-Version TECHNISCHE RICHTLINIE 7.224.002.03 5.4 Strukturbaum Der Strukturbaum muss vollständig sein, die Hierarchie bei der Verwendung der Symbole muss korrekt sein. Hierarchie - In einer Ebene dürfen nur gleiche Symbole auftreten. - Einzelteile und Halbzeuge müssen durch Werkstoffe beschrieben sein. - Den Werkstoffen sind die entsprechenden Reinstoffe zuzuordnen. - Kleinteile umfangreicher ZSB können sinnvoll zu Werkstoffgruppen zusammengefasst werden. Ablehnungsgründe - Werkstoffebene fehlt (Reinstoff direkt am Teil bzw. Halbzeug angehängt) - ungleiche Symbole in einer Ebene - (vertrauliche Reinstoffe + Joker) 10 %-Grenze überschritten Hinweis 5.5 Fehlende Informationen zu Inhaltsstoffen (insbesondere zu Gefahrstoffen) sind vom Lieferanten gegebenenfalls durch Analysen zu ermitteln. ID Nummer und Versionsnummer Die ID wird vom System automatisch vergeben. Diese darf wegen Korrektur der Daten oder änderung des Teileindex verändert werden. Um ein bereits gesendetes MDB zu korrigieren muss im IMDS eine neue version erstellt werde. 6 7 - Zuständigkeit Materials R&D Mitgeltende Unterlagen EU-Altautoverordnung (2000/53/EG) RoHS (2002/95/EG) 76/769/EWG Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen Für spezielle Produkte: phtalate 2005/84/EG FB1194e Tech-Guidelines_many-sided Ersteller: Armin Sterr, QM Revision: 4 Seite 12 von 12 Reference: Organisationsanweisung 7.3.02 Verifizieren Sie die Aktualität dieses Dokuments durch Vergleich mit der Intranet-Version