IMDS-Material-Daten-Blatt Bearbeitung

Transcrição

IMDS-Material-Daten-Blatt Bearbeitung
TECHNISCHE RICHTLINIE 7.224.002.03
Deckblatt
Titel: IMDS-Material-Daten-Blatt Bearbeitung
Themenbereich: Spezifikationen
Suchbegriffe: IMDS , MDB , RoHS
Seite
Titel / Inhaltsstichpunkte
1
2
Deckblatt / diese Seite
3
11
12
1
2
3
4
5
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
6
7
Zweck
Geltungsbereich
Begriffe, Abkürzungen
Symbole
Regelungen
Teilenummer
Teilebenennung
Teilgewicht
Strukturbaum
ID Nummer und Versionsnummer
Zuständigkeit
Mitgeltende Unterlagen
Hierzu ist auch die Technische Richtlinie in Englisch vorhanden
Erstellung
Erstausgabe
Änderung
Überarbeitung
Revision
00
Revision
02
FB1194e Tech-Guidelines_many-sided
Ersteller: Armin Sterr, QM
Revision: 4
Datum
12.10.04
Datum
28.08.07
Erstellt von
Notarangelo
Geändert von
Keidel
Freigegeben von
R&D
Freigegeben von
R&D
Seite 1 von 12
Reference: Organisationsanweisung 7.3.02
Verifizieren Sie die Aktualität dieses Dokuments durch Vergleich mit der Intranet-Version
TECHNISCHE RICHTLINIE 7.224.002.03
Titel: IMDS-Material-Daten-Blatt Bearbeitung
1
Zweck
Der Anhang definiert die Kriterien der Bühler Motor GmbH für die Entgegennahmen von
Materialdatenblättern (MDB) aus den International Material Data System (IMDS).
Das Einhalten dieser Regularien soll vermeiden, dass
-
Störungen im PPAP-Freigabeprozeß entstehen und
-
die elektronischen Materialdatenblätter vom Lieferanten abgelehnt werden.
2
Geltungsbereich
Diese Spezifikation gilt für alle Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die von den Lieferanten
der Bühler Motor Gruppe geliefert werden.
Die Vorlage der IMDS Daten ist im Rahmen des PPAP-Freigabeverfahren zwingend
notwendig.
3
Begriffe, Abkürzungen
IMDS
International Material Data System
MDB
Materialdatenblatt
ROHS
Restriction of Hazardous Substances (2002/95/EG)
GADSL
Global Automotive Declarable Substance List
ILI-Liste
ILI-Metalldatenbank
FB1194e Tech-Guidelines_many-sided
Ersteller: Armin Sterr, QM
Revision: 4
Seite 2 von 12
Reference: Organisationsanweisung 7.3.02
Verifizieren Sie die Aktualität dieses Dokuments durch Vergleich mit der Intranet-Version
TECHNISCHE RICHTLINIE 7.224.002.03
4
Symbole
Symbole
Das rote Quadrat ist das Symbol für ein Teil.
•
Teil
Ein Teil ist eine komplette Zusammenbaugruppe oder ein Teil innerhalb
einer Baugruppe, aus dem ein Teil gefertigt wird. Ein Teil muss min. 1
Werkstoff, 1 Halbzeug oder 1 Teil/Baugruppe angehängt haben. Der
Teilename (Beschreibung) muss in englisch sein. Der Name darf in weiteren
Sprachen hinzugefügt werden.
•
Baugruppe
Ein Teil auf einem niedrigeren Niveau wird normalerweise als Baugruppe
bezeichnet. Bei Verwendung muss sie min. 1 Werkstoff, 1 Halbzeug oder
eine weitere Baugruppe angehängt haben. Der Name muss die Baugruppe
beschreiben. Das Gesamtgewicht aller, an eine Baugruppe, angehängten
Werkstoffe muss dem der Baugruppe entsprechen. Eine Baugruppe wird mit
dem gleichen Symbol wie ein Teil dargestellt.
•
Gewichts Toleranz
Die Toleranz der spezifischen Masse eines Teils darf nicht die auf der
Teilezeichnung oder in Qualitätsrichtlinien (z.B. QS9000/PSW, VDA Buch2)
erwähnten überschreiten.
Das Errechnete Gewicht muss innerhalb der Toleranz des gemessenen
sein.
Der gelbe Kreis ist das Symbol für ein Halbzeug.
•
Halbzeug
Ein Halbzeug ist nicht das gleiche wie eine Baugruppe. Es ist ein
halbfertiges Produkt, z.B. ein Stahl Coil, Rohre, eine Lederhaut,
welches noch weitere Fertigungsschritte (Schneiden, Stanzen)
durchmacht um ein fertiges Produkt zu werden. Vor den weiteren
Prozessen kann das Gewicht nicht bestimmt werden, deshalb werden
sie ohne Gewicht ins IMDS eingetragen.
Ein Halbzeug muss min. 1 Werkstoff oder ein Halbzeug angehängt
haben. Es kann verschiedene Werkstoffe beinhalten z.B. beschichtetes
Blech (Basismaterial + Elektrobeschichtung und Passivierung siehe
Rec. 007) oder Drähte (Kupferlitze und Isolation, siehe Rec. 019)
FB1194e Tech-Guidelines_many-sided
Ersteller: Armin Sterr, QM
Revision: 4
Seite 3 von 12
Reference: Organisationsanweisung 7.3.02
Verifizieren Sie die Aktualität dieses Dokuments durch Vergleich mit der Intranet-Version
TECHNISCHE RICHTLINIE 7.224.002.03
Anteiltoleranz
Das IMDS erlaubt einen Anteil eines Halbzeuges, Werkstoffs oder
Reinstoffs unter einem Halbzeug zu definieren. Der Anteil kann ein
fester Prozentsatz, der Rest - berechnet durch die anderen
Prozentangaben des aktuellen Halbzeugs - oder als Toleranz “von X
bis Y %”angegeben werden. Wenn die Angabe mit “von bis” gewählt
wird, gilt für Werkstoffe und Halbzeuge unter einem Halbzeug die
folgenden Grenzen:
Anteil: von X% bis Y% Maximum M = Y% - X%
0 < X ≤ 100
M ≤ 20
MDBs vom Steering Committee (Supplier: IMDS-Committee, ID 423;
IMDS-Committee/ILI Metals, ID 18986 or Steel & Iron List / Stahl und
Eisen Liste, ID 313) publiziert, sind von diesen Regeln ausgenommen.
Zwei kleine grüne Kreise sind das Symbol für einen Werkstoff.
•
Werkstoff
Ein Werkstoff besteht normalerweise nur aus Reinstoffen. Die Summe
der Reinstoffe muss 100% ergeben. In Ausnahmefällen kann ein
Werkstoff aus weiteren Werkstoffen bestehen (z.B. ein gefüllte
Thermoplaste bestehend aus dem Basispolymer, ein Masterbatch
Farbe und ein Masterbatch Flammhemmer, welche zu einem neuen
gefärbten, flammhemmenden, gefüllten Thermoplast gemischt werden,
siehe Rec.010). Dies muss zu einem homogenen Werkstoff führen. Ein
BasisWerkstoff mit einer Beschichtung zusammen in einen Wekrstoff
darstellen ist verboten, dies muss in zwei (oder mehr) verschiedenen
Werkstoffen beschrieben werden.
Ein Werkstoff muss in dem Zustand beschrieben werden, wie er sich im
fertigen Teil befindet. Es dürfen nur Reinstoffe beinhaltet sein welche
im verarbeiteten Teil zu finden sind (z.B. ausgehärteter Kleber,
eingebrannte oder gehärtete Überzüge ohne die verdampfenden
Bestandteile). Für Details zu Reinstoffen siehe Seite7.
FB1194e Tech-Guidelines_many-sided
Ersteller: Armin Sterr, QM
Revision: 4
Seite 4 von 12
Reference: Organisationsanweisung 7.3.02
Verifizieren Sie die Aktualität dieses Dokuments durch Vergleich mit der Intranet-Version
TECHNISCHE RICHTLINIE 7.224.002.03
Felder:
Name
Reinstoff 1
Reinstoff 2
Reinstoff 3
Werkstoff (MDS)
System
System
Pflichtfeld
Pflichtfeld / Freigestellt
Freigestellt
Pflichtfeld / Freigestellt
Pflichtfeld / Freigestellt
Pflichtfeld
Pflichtfeld / Freigestellt
Freigestellt
Freigestellt
Freigestellt
(Freigestellt)
ID/Version:
Nummer / Versionsnummer, werden automatisch vom System erstellt,
wenn ein neuer Werkstoff zusammengestellt wird. Mit dieser Nummer
kann der Werkstoff eindeutig indentifiziert werden.
MDB Lieferant:
MDB erstellende Firma
FB1194e Tech-Guidelines_many-sided
Ersteller: Armin Sterr, QM
Revision: 4
Seite 5 von 12
Reference: Organisationsanweisung 7.3.02
Verifizieren Sie die Aktualität dieses Dokuments durch Vergleich mit der Intranet-Version
TECHNISCHE RICHTLINIE 7.224.002.03
Name:
Der Materialname muss immer den Werkstoff definieren und darf nicht
allgemeiner Art sein. Werkstoffnamen müssen aus aktuellen Normen
entnommen werden, z.B.
• für metallische Werkstoffe:
o Stahl – Steel / Iron List, EN 10027, JIS Normen,
z.B. STM-C 540
o Alluminium Legierung – EN 573, JIS Normen, z.B.. Al-Si12
o Kupfer Legierungen – ISO Normen, z.B. CuAl5
o usw.
• für Kunststoffe – ISO 1043-1 to 4 (siehe IMDS 010), z.B. PE-LD
• für Elastomere – ISO 1629 (siehe IMDS 003), z.B. ACM
• für thermoplastische Elastomere – ISO 18064 (siehe IMDS 013)
Wenn kein Name aus interantionalen Normen existiert, muss er wie
folgt beschriebend werden:
• adhesive layer (für Klebstoffe)
• fatting agent (z.B. für Leder)
• finish (z.B. für Textilien)
• lamination material (z.B. für laminierte Textilien)
• primer, basecoat, clearcoat (für Farben)
Der Name muss ins Feld EN in englisch eingetragen werden. Den
Namen in anderen Sprachen einzustellen ist freiwillig.
Handelsname:
Produkt-Handelsname. Für Standardprodukte welche in öffentlichen
Normen definiert sind (z.B. die meisten metallischen Materialien)ist der
Eintrag nicht verpflichtend. In Zeichnungen werden oft die
Handelsnamen bestimmt. Dann ist der Eintrag verpflichtend. Für
Werkstoffe die nicht in öffentlichen Normen festgelegt sind (z.B.
Kunststoffe, Öle, Fette, Kleber usw.), ist der Eintrag freiwillig aber
nützlich um das Produkt eindeutig zu Identifizieren. Die Verpflichtung
zur Offenlegung von Werkstoffen und deren Reinstoffen wird durch die
Angabe des Handelsnamen nicht beeinflusst.
FB1194e Tech-Guidelines_many-sided
Ersteller: Armin Sterr, QM
Revision: 4
Seite 6 von 12
Reference: Organisationsanweisung 7.3.02
Verifizieren Sie die Aktualität dieses Dokuments durch Vergleich mit der Intranet-Version
TECHNISCHE RICHTLINIE 7.224.002.03
Interne Werkstoffnummer:
Lieferanten benützen oft interne Werkstoffnummern um ihre Produkte
zu identifizieren. Hier kann diese interne Werkstoffnummer
reingeschrieben werden. Dieser Eintrag ist freigestellt und darf nicht mit
der Std. Werkstoffnummer, beschrieben im nächsten Punkt,
verwechselt werden.
Werkstoffnummer:
Für metallische Werkstoffe (Klassiffizierung 1-4), für die eine
Werkstoffnummer in den öffentl. Normen definiert sind, ist der Eintrag
verpflichtend. Für andere Werkstoffe ist es freiwillig oder sogar
unmöglich (z.B. gefüllte oder ungefüllte Thermoplaste oder
Elastomere), da keine Werkstoffnummern definiert sind.
Symbol:
Verpflichtend für Thermoplastik (gefüllt / ungefüllt , ISO 1043 1-4, siehe
Recommendation IMDS 010),thermoplastische Elastomere (ISO 18064,
siehe Recommendation 013) und Elastomere (ISO 1629, siehe
Recommendation 003).
Klassifizierung:
Verpflichtend. Alle Werkstoffe müssen der korrekten Klasse zugeordnet
sein.
Normen/Standards:
Öffentliche Normen in denen Werkstoffzusammensetzungen geregelt
sind (z.B. EN, DIN, JIS, ASTM, ISO usw.). Für Werkstoffe die in
solchen Normen beschrieben sind ist der Eintrag ist verpflichtend.
Hausnormen:
Freigestellt z.B. für Werkstoffe die nicht in öffentlichen Normen definiert
sind.
Bemerkung:
Offenes Textfeld, nach dessen Inhalt nicht gesucht werden kann.
Kundenwünsche für dieses Feld sind nicht sinnvoll / akzeptabel.
Entwicklungsbemusterung:
Freigestellt im Moment. Mit der Integration des IMDS in den
Entwicklungsprozess wird dieses Feld gebraucht. Für die
Entwicklungsbemusterung werden dann andere Prüfroutinen
herangezogen, die an die weniger detaillierten Daten angepasst sind.
Genauere Angaben sind in Recommandation 023 zu finden.
FB1194e Tech-Guidelines_many-sided
Ersteller: Armin Sterr, QM
Revision: 4
Seite 7 von 12
Reference: Organisationsanweisung 7.3.02
Verifizieren Sie die Aktualität dieses Dokuments durch Vergleich mit der Intranet-Version
TECHNISCHE RICHTLINIE 7.224.002.03
Anteilstoleranz :
Für Werkstoffe welche unter Halbzeugen oder Materialien gelistet sind
müssen die Anteilstoleranz in % angegeben werden. Die Grenze für die
Anteilstoleranz ist in der unteren Tabelle aufgelistet:
Anteil: von X% bis Y% Maximum M = Y% - X%
0 < X ≤ 100
M ≤ 20
MDBs vom Steering Committee (Supplier: IMDS-Committee, ID 423; IMDSCommittee/ILI Metals, ID 18986 or Steel & Iron List / Stahl und Eisen Liste,
ID 313) publiziert sind von diesen Regeln ausgenommen.
Ein blaues Dreieck ist das Symbol für ein Reinstoff.
Reinstoff:
• Ein Reinstoff ist ein Teil eines Werkstoffes.
- Die vorhandenen Reinstoffe müssen der IMDS Reinstoffliste
entnommen werde. Wenn ein Reinstoff fehlt, kann der IMDS Help
Desk diese einstellen. Bevor Sie dies tun wird überprüft, ob der
Reinstoff schon existiert oder eine Mischung aus verschiedenen,
schon vorhandenen ist. In diesen Fällen würde das Einstellen
verweigert werden.
- Die Reinstoffe müssen in der Form eingestellt werden in der sie
auch im Material existieren. D.h. ein elementarer breakdown vom
Kunststoffen (C,H,N,O usw.) ist nicht zulässig.
- Die Summe, der an ein Werkstoff angehängten Reinstoffe, muss
100% (oder > 100% bei Benutzung der Toleranzen) sein, um ein
Datenblatt an eine andere Firma zu schicken.
- Wenn möglich sollte immer der Reinstoff verwendet werden der die
nächstliegende CAS-Nummer hat. Ausnahmen sind in den
zugehörigen Recommendations festgelegt (z.B. Basispolymere,
Basisduromere, Textilfasern usw.).
- Maximales Toleranz des Anteils eines Reinstoffes.
Die max. Toleranz eines Reinstoffes angehängt an ein Werkstoff
hängt von der Klassifikation des Materials ab. Für folgende Klassen
• 5.1.x Thermoplastik
• 5.2 Thermoplastische Elastomere
• 5.3 Elastomere / elastomere Verbunde
• 5.4 / 5.4.x Duromere
• 5.5.1 Kunststoffe (in Polymeren Verbunden)
• 6.2 Kleber, Dichtstoffe
gelten die folgenden Toleranzen:
FB1194e Tech-Guidelines_many-sided
Ersteller: Armin Sterr, QM
Revision: 4
Seite 8 von 12
Reference: Organisationsanweisung 7.3.02
Verifizieren Sie die Aktualität dieses Dokuments durch Vergleich mit der Intranet-Version
TECHNISCHE RICHTLINIE 7.224.002.03
Anteil: von X% bis Y%
0 ≤ X ≤ 7.5
7.5 < X ≤ 20
20 < X ≤ 100
Maximum M = Y% - X%
M≤3
M≤5
M ≤ 10
Wenn das Material die Klasse
• 9.2 Schmierstoffe
hat, gilt alternative diese Tabelle:
Anteil: von X% bis Y%
0≤X≤5
5 < X ≤ 20
20 < X ≤ 100
Maximum M = Y% - X%
M≤4
M≤6
M ≤ 10
Wen andere Materialklassifikationen zutreffen, gilt folgende Tabelle für
Reinstoffe:
Anteil: von X% bis Y%
0 ≤ X ≤ 10
10 < X ≤ 20
20 < X ≤ 50
50 < X ≤ 100
Maximum M = Y% - X%
M≤2
M≤4
M≤6
M ≤ 10
Wenn eine Spanne benutzt wird (z.B. 5%-7%) definiert die kleinere
Zahl die Grenzen der Spannweite. Deshalb ist die Spanne 9% - 12%
nicht erlaubt, da für 9% eine Spanne von +/- 1% gilt.
Ausnahmen:
• Wenn ein Reinstoff als Teil eines Werkstoffes in einer Norm mit
größerer Spannweite festgelegt ist.
• Wenn ein Reinstoff in einer Werksnorm mit einer größeren
Spannweite festgelegt ist. Diese Werksnorm muss Teil der
Lieferbedingungen sein. Diese Ausnahme muss in der Bemerkung
eingetragen werden.
• Alle Werkstoffe vom IMDS Steering Committee (IMDS-Committee,
IMDS-Committee/ILI Metals, Stahl- und Eisenliste)
Reinstoffe werden in vier verschiedene “Stoffklassen” aufgeteilt
1. Reinstoffe / Bestandteile
Beinhalten die Hauptbestandteile eines Werkstoffes z.B.
Basispolymere, Füllmaterial.
Diese Information ist verpflichtend.
FB1194e Tech-Guidelines_many-sided
Ersteller: Armin Sterr, QM
Revision: 4
Seite 9 von 12
Reference: Organisationsanweisung 7.3.02
Verifizieren Sie die Aktualität dieses Dokuments durch Vergleich mit der Intranet-Version
TECHNISCHE RICHTLINIE 7.224.002.03
2. Meldepflichtige Reinstoffe
Reinstoffe, die nach der GADSL Liste (ehemals ILRS, VDA 232-101,
GMW3059, Ford WSS-M99P9999-A1 (Hex9), TSZ0001G) gemeldet
werden müssen, da sie meldepflichtig und/oder verboten sind. Dies
Stoffe erscheinen im IMDS farbig und können nicht vertraulich (siehe
nächstes Kapitel)gesetzt werden.
3. Vertrauliche Stoffe
Nicht meldepflichtige un/oder verbotene Stoffe (d.h. Stoffe die nicht in
der GADSL Liste erwähnt sind, in schwarzer Schrift) können, unter
Beachtung einiger Regeln, als vertraulich markiert werden. (Im
ganzen darf die Menge nicht 10% pro homogenen Werkstoff
überschreiten). Diese Daten können nur von „vertrauenswürdigen
Anwender“ gelesen werden. Diese vertrauenswürdigen Anwender
können vom Ersteller des MDBs bestimmt werden und können
Angestellte von OEMs oder auch Angestellte eines Lieferanten sein.
Der Ersteller der Daten bleibt also folglich der Besitzer der Daten.
Entlang der Lieferantenkette sind diese Informationen nur für
vertrauenswürdigen Anwender sichtbar.
4. Hoch vertauliche Stoffe
Kleine Mengen nicht meldepflichtiger und/oder verbotener Stoffe, d.h.
Stoffe die nicht auf der GADSL Liste stehen, könne als hoch
vertraulich deklariert werde (gesamt nicht mehr als 10% außer es ist
anders festgelegt). Diese sind im IMDS unter wild card eingetragen
(„jokers“) (siehe REC. 001 Kapitel 3.5.4). In diesen Fällen ist der
Dateneigentümer verpflichtet die Daten zu archivieren (für min. 30
Jahren). In speziellen Fällen (Gesundheitsfürsorge, Umweltschutz)
müssen die Daten vom Kunden eingesehen werden können. Wenn
sich gesetzliche Bestimmungen, die GADSL oder andere
Stoffverbotslisten ändern so daß der durch einen Joker ersetzte Stoff
meldepflichtig und/oder verboten wird, ist der Lieferant verpflichtet das
MDB dementsprechend zu erneuern (siehe Recommendation 022).
In Summe dürfen die Stoffe der Klasse 3 und 4 nicht mehr als
10% eines Werkstoffes ausmachen (es sei denn es ist in einer
Materialklasse oder Recommendation zugelassen oder vom
IMDS-Committee, IMDS-Committee/ILI Meatals or Stahl und
Eisenliste veröffentlicht).
FB1194e Tech-Guidelines_many-sided
Ersteller: Armin Sterr, QM
Revision: 4
Seite 10 von 12
Reference: Organisationsanweisung 7.3.02
Verifizieren Sie die Aktualität dieses Dokuments durch Vergleich mit der Intranet-Version
TECHNISCHE RICHTLINIE 7.224.002.03
5
Regelungen
Bei der Entgegennahme von Materialdatenblättern (MDB) werden folgende Umfänge geprüft:
5.1
Bühler-Teilenummer
Teilebenennung
Strukturbaum (Hierarchie)
Vollständigkeit des Teileumfangs
Werkstoffname
Handelsname
Werkstoffklassifizierung nach VDA 231-106 ILRS
Vertrauliche Reinstoffe
Verwendung von Jokern
Verbotene und deklarationspflichtige Reinstoffe nach VDA 232-101
Angaben zur Bemusterung
Teilenummer
Im Blatt „Empfänger-Info“ ist die Bühler- Teilenummer (11-Stellig) einzustellen. Die
Teilenummer ist linksbündig, ohne Zwischenräume und ohne Sonderzeichen (z. B. Punkt)
anzugeben.
Ablehnungsgründe
-
fehlende Teilenummer
-
Teilnummer nicht Bühler-konform
(weicht von Bühler-Teilenummer 11-Stellig ab, z. B. Lieferanten-Teilnummer)
ein MDB für mehrere Teilnummern (z. B. für linkes und rechtes Teil gleichzeitig).
5.2
Teilebenennung
Die Teilebenennung ist nach Bühler-Zeichnung bzw. CAD-Datei anzugeben (gilt analog für
Halbzeugnummern).
Ablehnungsgründe
- Fehlende Teilebenennung
-
5.3
Teilebenennung nicht Bühler-konform
(z. B. Teilebenennung des Lieferanten)
Teilegewicht
Ablehnungsgründe
- Abweichung des berechneten Gewichtes außerhalb der Toleranz
FB1194e Tech-Guidelines_many-sided
Ersteller: Armin Sterr, QM
Revision: 4
Seite 11 von 12
Reference: Organisationsanweisung 7.3.02
Verifizieren Sie die Aktualität dieses Dokuments durch Vergleich mit der Intranet-Version
TECHNISCHE RICHTLINIE 7.224.002.03
5.4
Strukturbaum
Der Strukturbaum muss vollständig sein, die Hierarchie bei der Verwendung der Symbole
muss korrekt sein.
Hierarchie
- In einer Ebene dürfen nur gleiche Symbole auftreten.
-
Einzelteile und Halbzeuge müssen durch Werkstoffe beschrieben sein.
-
Den Werkstoffen sind die entsprechenden Reinstoffe zuzuordnen.
-
Kleinteile umfangreicher ZSB können sinnvoll zu Werkstoffgruppen
zusammengefasst werden.
Ablehnungsgründe
- Werkstoffebene fehlt
(Reinstoff direkt am Teil bzw. Halbzeug angehängt)
-
ungleiche Symbole in einer Ebene
-
(vertrauliche Reinstoffe + Joker) 10 %-Grenze überschritten
Hinweis
5.5
Fehlende Informationen zu Inhaltsstoffen (insbesondere zu Gefahrstoffen) sind
vom Lieferanten gegebenenfalls durch Analysen zu ermitteln.
ID Nummer und Versionsnummer
Die ID wird vom System automatisch vergeben. Diese darf wegen Korrektur der
Daten oder änderung des Teileindex verändert werden. Um ein bereits
gesendetes MDB zu korrigieren muss im IMDS eine neue version erstellt
werde.
6
7
-
Zuständigkeit
Materials
R&D
Mitgeltende Unterlagen
EU-Altautoverordnung (2000/53/EG)
RoHS
(2002/95/EG)
76/769/EWG Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser
gefährlicher Stoffe und Zubereitungen
Für spezielle Produkte: phtalate 2005/84/EG
FB1194e Tech-Guidelines_many-sided
Ersteller: Armin Sterr, QM
Revision: 4
Seite 12 von 12
Reference: Organisationsanweisung 7.3.02
Verifizieren Sie die Aktualität dieses Dokuments durch Vergleich mit der Intranet-Version

Documentos relacionados