Untitled - El Cartel Media

Transcrição

Untitled - El Cartel Media
KONTAKT
Martin Michel
Geschäftsleiter Verkauf
ph +49 89 64185 7010
[email protected]
Andreas von Berg
Joachim Riegel
Leiter Sonderwerbeformen und
Leiter Disposition
Kooperationen
ph +49 89 64185 7300
ph +49 89 64185 7700
[email protected]
[email protected]
Nicole Glatzmaier
Sabine Ensslin
Leiterin Verkaufssteuerung
Leiterin Verkaufsmarketing
ph +49 89 64185 7100
ph +49 89 64185 7400
[email protected] [email protected]
1
KONTAKT
TARIFARTEN RTL II 2012 / PREISSYSTEMATIK
TA
01
07
12
30
31
32
33
41
42
43
60
61
65
66
67
68
77
79
80
Standardtarif
Standardtarif Nacht 1 bis 5 Uhr
Standardtarif Kinder
Gegeneventtarif
Sponsoring Opener
Sponsoring Reminder
Sponsoring Closer
Kinder Sponsoring Opener
Kinder Sponsoring Reminder
Kinder Sponsoring Closer
Programmsplit
Scharniersplit
Abspannsplit
Presplit
Postsplit
Wettersplit
Promostory
Singlespot
News Countdown
Die Preissystematik besteht aus 5 Preislisten, die jeweils für eine oder mehrere
Tarifarten gültig sind:
Der Haupttarif ist gültig für Standardtarif (TA 01), Gegeneventtarif (TA 30) und
Sonderwerbeformen (TA 60-80).
Der Standardtarif Kinder ist gültig für Werbeinseln im Kinderumfeld (TA 12).
Der Standardtarif Nacht ist gültig für Werbeinseln im Nachtumfeld 1 bis 5 Uhr
(TA 07).
Der Sponsoringtarif ist gültig für Sponsoringhinweise im Erwachsenen- (TA 3133) bzw. Kinderumfeld (TA 41-43).
2
Änderungen und Druckfehler vorbehalten
RABATTE
SPOTPREISBERECHNUNG / RABATTSTAFFEL 2012
DIE SPOTPREISBERECHUNG ERFOLGT LINEAR:
SPOTPREIS=
30-SEKUNDEN-PREIS
30
X SPOTLÄNGE
OTC-PFLICHTHINWEIS:
Die 4-sekündigen, standardisierten Pflichthinweise für OTC-Produkte sind
kostenfrei.
Jahresumsatz in TEUR ab
-
125
150
250
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
4.000
5.000
6.000
Rabatt in %
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
3,0
4,0
5,0
5,5
6,0
7,0
10,0
11,0
3
Änderungen und Druckfehler vorbehalten
RABATTE
HAUPTTARIF TA 01, 30, 60 - 80
PREISE 2012 IN € - 30 SEKUNDEN
0 2012
PG
Saisonalitätsindex
1
150
2
210
3
270
4
330
5
390
6
450
7
510
8
570
9
630
10
690
11
780
• 12
870
13
960
14
1.050
15
1.140
16
1.230
17
1.320
18
1.410
19
1.500
20
1.590
21
1.710
22
1.830
23
1.950
24
2.070
25
2.190
26
2.310
27
2.430
28
2.580
29
2.730
30
2.880
31
3.030
32
3.180
33
3.330
34
3.510
Jan
62
90
120
180
210
240
270
330
360
390
420
480
540
600
660
720
750
810
870
930
990
1.050
1.140
1.200
1.290
1.350
1.440
1.500
1.590
1.680
1.800
1.890
1.980
2.070
2.190
Feb
87
120
180
240
300
330
390
450
510
540
600
690
750
840
900
990
1.080
1.140
1.230
1.320
1.380
1.500
1.590
1.710
1.800
1.920
2.010
2.100
2.250
2.370
2.520
2.640
2.760
2.910
3.060
Mrz
113
180
240
300
360
450
510
570
630
720
780
870
990
1.080
1.200
1.290
1.380
1.500
1.590
1.710
1.800
1.920
2.070
2.190
2.340
2.460
2.610
2.760
2.910
3.090
3.240
3.420
3.600
3.750
3.960
Apr
111
180
240
300
360
420
510
570
630
690
780
870
960
1.080
1.170
1.260
1.380
1.470
1.560
1.680
1.770
1.890
2.040
2.160
2.310
2.430
2.550
2.700
2.850
3.030
3.210
3.360
3.540
3.690
3.900
Mai
111
180
240
300
360
420
510
570
630
690
780
870
960
1.080
1.170
1.260
1.380
1.470
1.560
1.680
1.770
1.890
2.040
2.160
2.310
2.430
2.550
2.700
2.850
3.030
3.210
3.360
3.540
3.690
3.900
Jun
85
120
180
240
270
330
390
420
480
540
600
660
750
810
900
960
1.050
1.110
1.200
1.290
1.350
1.440
1.560
1.650
1.770
1.860
1.950
2.070
2.190
2.310
2.460
2.580
2.700
2.820
2.970
Jul
70
120
150
180
240
270
330
360
390
450
480
540
600
660
750
810
870
930
990
1.050
1.110
1.200
1.290
1.380
1.440
1.530
1.620
1.710
1.800
1.920
2.010
2.130
2.220
2.340
2.460
Aug
70
120
150
180
240
270
330
360
390
450
480
540
600
660
750
810
870
930
990
1.050
1.110
1.200
1.290
1.380
1.440
1.530
1.620
1.710
1.800
1.920
2.010
2.130
2.220
2.340
2.460
Sep
107
150
210
300
360
420
480
540
600
660
750
840
930
1.020
1.110
1.230
1.320
1.410
1.500
1.620
1.710
1.830
1.950
2.100
2.220
2.340
2.460
2.610
2.760
2.910
3.090
3.240
3.390
3.570
3.750
Okt
132
210
270
360
450
510
600
660
750
840
900
1.020
1.140
1.260
1.380
1.500
1.620
1.740
1.860
1.980
2.100
2.250
2.430
2.580
2.730
2.880
3.060
3.210
3.420
3.600
3.810
3.990
4.200
4.410
4.620
Nov
134
210
270
360
450
510
600
690
750
840
930
1.050
1.170
1.290
1.410
1.530
1.650
1.770
1.890
2.010
2.130
2.280
2.460
2.610
2.760
2.940
3.090
3.270
3.450
3.660
3.870
4.050
4.260
4.470
4.710
Dez
118
180
240
330
390
450
540
600
660
750
810
930
1.020
1.140
1.230
1.350
1.440
1.560
1.650
1.770
1.890
2.010
2.160
2.310
2.430
2.580
2.730
2.880
3.030
3.210
3.390
3.570
3.750
3.930
4.140
PG
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
4
TV PREISE
0 2012
PG
Saisonalitätsindex
35
3.690
36
3.870
37
4.050
38
4.260
39
4.470
40
4.710
41
4.950
42
5.190
43
5.460
44
5.730
45
6.030
46
6.330
47
6.660
48
7.020
49
7.380
50
7.740
51
8.130
52
8.550
53
8.970
54
9.420
55
9.900
56
10.410
57
10.950
58
11.490
59
12.090
60
12.690
61
13.320
62
13.980
63
14.700
64
15.450
65
16.260
66
17.130
67
18.030
68
18.990
69
20.010
Jan
62
2.280
2.400
2.520
2.640
2.760
2.910
3.060
3.210
3.390
3.540
3.750
3.930
4.140
4.350
4.590
4.800
5.040
5.310
5.550
5.850
6.150
6.450
6.780
7.110
7.500
7.860
8.250
8.670
9.120
9.570
10.080
10.620
11.190
11.760
12.420
Feb
87
3.210
3.360
3.510
3.720
3.900
4.110
4.320
4.530
4.740
4.980
5.250
5.520
5.790
6.120
6.420
6.720
7.080
7.440
7.800
8.190
8.610
9.060
9.540
9.990
10.530
11.040
11.580
12.150
12.780
13.440
14.160
14.910
15.690
16.530
17.400
Mrz
113
4.170
4.380
4.590
4.800
5.040
5.310
5.580
5.850
6.180
6.480
6.810
7.140
7.530
7.920
8.340
8.760
9.180
9.660
10.140
10.650
11.190
11.760
12.360
12.990
13.650
14.340
15.060
15.810
16.620
17.460
18.360
19.350
20.370
21.450
22.620
Apr
111
4.110
4.290
4.500
4.740
4.950
5.220
5.490
5.760
6.060
6.360
6.690
7.020
7.380
7.800
8.190
8.580
9.030
9.480
9.960
10.470
10.980
11.550
12.150
12.750
13.410
14.100
14.790
15.510
16.320
17.160
18.060
19.020
20.010
21.090
22.200
Mai
111
4.110
4.290
4.500
4.740
4.950
5.220
5.490
5.760
6.060
6.360
6.690
7.020
7.380
7.800
8.190
8.580
9.030
9.480
9.960
10.470
10.980
11.550
12.150
12.750
13.410
14.100
14.790
15.510
16.320
17.160
18.060
19.020
20.010
21.090
22.200
Jun
85
3.150
3.300
3.450
3.630
3.810
3.990
4.200
4.410
4.650
4.860
5.130
5.370
5.670
5.970
6.270
6.570
6.900
7.260
7.620
8.010
8.430
8.850
9.300
9.780
10.290
10.800
11.310
11.880
12.510
13.140
13.830
14.550
15.330
16.140
17.010
Jul
70
2.580
2.700
2.850
2.970
3.120
3.300
3.480
3.630
3.810
4.020
4.230
4.440
4.650
4.920
5.160
5.430
5.700
6.000
6.270
6.600
6.930
7.290
7.680
8.040
8.460
8.880
9.330
9.780
10.290
10.830
11.370
12.000
12.630
13.290
14.010
Aug
70
2.580
2.700
2.850
2.970
3.120
3.300
3.480
3.630
3.810
4.020
4.230
4.440
4.650
4.920
5.160
5.430
5.700
6.000
6.270
6.600
6.930
7.290
7.680
8.040
8.460
8.880
9.330
9.780
10.290
10.830
11.370
12.000
12.630
13.290
14.010
Sep
107
3.960
4.140
4.320
4.560
4.770
5.040
5.310
5.550
5.850
6.120
6.450
6.780
7.140
7.500
7.890
8.280
8.700
9.150
9.600
10.080
10.590
11.130
11.730
12.300
12.930
13.590
14.250
14.970
15.720
16.530
17.400
18.330
19.290
20.310
21.420
Okt
132
4.860
5.100
5.340
5.610
5.910
6.210
6.540
6.840
7.200
7.560
7.950
8.370
8.790
9.270
9.750
10.230
10.740
11.280
11.850
12.420
13.080
13.740
14.460
15.180
15.960
16.740
17.580
18.450
19.410
20.400
21.450
22.620
23.790
25.080
26.400
Nov
134
4.950
5.190
5.430
5.700
6.000
6.300
6.630
6.960
7.320
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SONDERWERBEFORMEN
Product Placement
Laufendes Programm
Product Placement
Product Placement
Laufendes Programm
ABLAUF
Fakten
•Redaktionelle Integration der Marke in den Handlungsablauf
•Die Inszenierung erfolgt aufmerksamkeitsstark, aber
nicht werblich
•Product Placement ist über MYDAS als eigene Werbeform buchbar
•Die Bewertung richtet sich nach Länge und Tiefe der
Vorteile
Integration
•Die Markeninszenierung wird harmonisch, sinnstiftend •Die Bezahlung erfolgt auf Festpreis
und nicht werblich in das redaktionelle Geschehen •Neutrale Kennzeichnung von Sendungen mit Product
Placement am Anfang, Ende und nach jedem UWB
integriert.
•Die redaktionelle Einbindung präsentiert die Marke un aufdringlich und glaubwürdig.
•Die konzeptionelle Gestaltung von Product Placement
macht die Inszenierung über einen längeren Zeitraum
wiederholbar und erhöht so Aufmerksamkeit und
Glaubwürdigkeit.
Definition
•Mit Inkrafttreten des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrags im April 2010 besteht die Möglichkeit,
Product Placement in Form von Integration von
Namen, Marken, Produkten, Dienstleistungen etc. in
ein redaktionell gestaltetes Angebot gegen Bezahlung
umzusetzen.
12
SONDERWERBEFORMEN
EXCLUSIVE POSITION: PRESPLIT & POSTSPLIT
Programm
Presplit
Werbetrenner
U*
Programmtrailer
Postsplit
Programm
ABLAUF
Definition
•Im Presplit wird ein klassischer Werbespot ohne Werbetrenner in exklusiver Position direkt am Programm
und vor dem nachfolgenden Werbetrenner und -block
platziert.
•Der Postsplit zeigt einen klassischen Werbespot
ohne Werbetrenner in exklusiver Position nach dem
Programmtrailer und direkt vor dem Wiedereinstieg
ins Programm.
Vorteile
•Der Presplit profitiert von der Nähe zur Zielgruppe und
der Alleinstellung des Spots direkt nach dem Ausstieg
aus dem Programm.
•Der Postsplit profitiert von der Nähe zur Zielgruppe
und der Alleinstellung des Spots vor dem direkten
Wiedereinstieg in das Programm.
Gemeinsame Hauptmerkmale
•Unterteiltes Fernsehbild, kein Werbetrenner
•Werbebotschaft mit Bild und Ton im Hauptfenster
•Programmhinweis ohne Ton im Rahmen
•Online über MYDAS buchbar
•Werbekennzeichnung
•Digitale Materialanlieferung 3 Werktage vor Ausstrahlung
•Buchung auch als Diary möglich:
•Länge ab 7 Sekunden
•Hoher Werbedruck durch zahlreiche Schaltungen
über Sendetag möglich
•Ideal zur Bewerbung kurzfristiger Events, Markenlaunches und aktueller Preiskommunikation
für Handelsunternehmen
•Hohe Buchungsflexibilität durch zahlreiche
Platzierungsoptionen
Besonderheiten Postsplit
•Integrierter Countdown 13
*U = Unterbrecherwerbeblock
SONDERWERBEFORMEN
EXCLUSIVE POSITION: ABSPANNSPLIT & SCHARNIERSPLIT
Programm
Abspannsplit
Neues Programm
Programmtrailer
Scharniersplit
Programm
ABLAUF
Definition
•Der Abspannsplit wird unmittelbar in den Abspann
eines Spielfilms oder einer Serie eingebunden. Während im Hauptfenster der Spot präsentiert wird, laufen
im Rahmen die Credits des beendeten Formats.
•Der Scharniersplit wird ohne Werbetrenner zwischen
zwei Sendungen platziert. Während im Rahmen ein
Programmhinweis mit Countdown eingeblendet wird,
läuft der klassische Werbespot mit Bild und Ton im
Hauptfenster.
Gemeinsame Hauptmerkmale
•Unterteiltes Fernsehbild, kein Werbetrenner
•Werbebotschaft mit Bild und Ton im Hauptfenster
•Werbekennzeichnung
•Digitale Materialanlieferung 3 Werktage vor Ausstrahlung
Besonderheiten Abspannsplit
•Programmcredits ohne Ton im Sendungsabspann
Besonderheiten Scharniersplit
•Programmhinweis ohne Ton im Rahmen
•Integrierter Countdown
Vorteile
•Der Werbespot, der im Abspannsplit mit Bild und Ton •Buchung auch als Diary möglich
im Hauptfenster läuft, erhält durch die unmittelbare
Anbindung an das Programm die volle Aufmerksamkeit der Zielgruppe.
•Durch die exklusive Alleinstellung und den Hinweis
auf die Fortsetzung des Programms profitiert der
Scharniersplit von der gesteigerten Aufmerksamkeit
der Zielgruppe.
14
SONDERWERBEFORMEN
EXCLUSIVE POSITION: PROGRAMMSPLIT & TEASERSPLIT
Programm
Programmsplit
Programmende
S*
Neues Programm
Programmende
Teasersplit
Vorschautrailer
ABLAUF
Definition
•Der Programmsplit ist eine Splitscreen-Variante, die
exklusiv zwischen zwei Programmelementen innerhalb
einer Sendung platziert wird. Während der Werbespot
mit Bild und Ton im Hauptfenster abläuft, wird im Rahmen ein Programmhinweis mit Countdown und ein
redaktioneller Teaser eingeblendet.
•Der Teasersplit zeigt einen klassischen Werbespot
in exklusiver Position direkt am Ende einer Sendung.
Währenddessen läuft im Rahmen ein Countdown, der
auf den folgenden Programm-Teaser hinweist: „Wie
geht es nächste Woche weiter bei ...?“
Vorteile
•Der Programmsplit wird in exklusiver Alleinstellung
an einem festgelegten individuellen Ankerplatz im
Format integriert.
•Der Teasersplit profitiert von der Nähe zur Zielgruppe,
der Alleinstellung des Spots und der dramaturgisch
spannenden Platzierung direkt am Programm und vor
dem Trailer zur nächsten Episode.
Gemeinsame Hauptmerkmale
•Unterteiltes Fernsehbild, kein Werbetrenner
•Werbebotschaft mit Bild und Ton im Hauptfenster
•Integrierter Countdown
•Werbekennzeichnung
•Digitale Materialanlieferung 3 Werktage vor Ausstrahlung
Besonderheiten Programmsplit
•Programmhinweis ohne Ton im Rahmen und redaktionellem Teaser mit Countdown
Besonderheiten Teasersplit
•Hinweis auf folgenden Programmteaser durch Countdown ohne Ton im Rahmen
15
*S = Scharnierwerbeblock
SONDERWERBEFORMEN
EXCLUSIVE POSITION: NEWS COUNTDOWN, SINGLESPOT & SPOTPREMIERE
Programmende
News Countdown
RTL II News
Spotpremiere
Neues Programm
Singlespot
Programm
ABLAUF
Definition
•Im News Countdown wird unmittelbar vor den RTL II News
ein klassischer Werbespot ohne Werbetrenner exklusiv platziert.
•Die Spotpremiere präsentiert einen klassischen Werbespot
zum ersten Mal im deutschen Fernsehen – und das in hochwertigen Primetime-Umfeldern.
•Der Singlespot ist ein klassischer Werbespot im Vollbild, der
durch einen speziellen Werbetrenner vom Programm getrennt
wird. Die Zuschauer werden im Werbetrenner explizit auf die
Fortsetzung des Programms nach nur einem Spot hingewiesen.
Vorteile
•Die Sonderplatzierung des News Countdowns im RTL II
News-Design bietet einen optimalen Audience Flow in die
nachfolgende Hauptnachrichtensendung.
•Die Alleinstellung der Spotpremiere mit dem redaktionellen
Hinweis auf die Erstausstrahlung im Werbetrenner und die
reichweitenstarke Platzierung in der Primetime bieten einen
optimalen Start für Ihre neue Kampagne.
•Die werbliche Botschaft wird im Singlespot im Vollbild und in
exklusiver Alleinstellung präsentiert.
Gemeinsame Hauptmerkmale
•Digitale Materialanlieferung 3 Werktage vor Ausstrahlung
Besonderheiten News Countdown
•Unterteiltes Fernsehbild, kein Werbetrenner
•Werbebotschaft mit Bild und Ton im Hauptfenster
•Werbekennzeichnung
•Redaktionelles Programmelement im Rahmen
(z. B. News-Schlagzeilen) mit oder ohne Countdown
Besonderheiten Spotpremiere
•Werbespot im Vollbild
•Wird erstmals im deutschen Fernsehen ausgestrahlt
•Hinweis auf Spotpremiere erfolgt durch speziellen Werbetrenner
•Integration von Making-Of-Sequenzen möglich
Besonderheiten Singlespot
•Klassischer Werbespot mit Vollbild in Alleinstellung
•Trennung von Programm erfolgt durch einen speziellen
Werbetrenner mit Hinweis auf die Fortsetzung des Programms
nach nur einem Spot
16
SONDERWERBEFORMEN
Exclusive Position: Diary
Programm A
Diary
U*
Trailer
Diary
Programm A
Diary
Programm B
ABLAUF
Fakten
•Unterteiltes Fernsehbild, kein Werbetrenner
•Werbebotschaft mit Bild und Ton im Hauptfenster
•Zahlreiche Schaltungen über den Sendetag
•Länge ab 7 Sekunden
•Programmhinweis ohne Ton im Rahmen
•Werbekennzeichnung
Vorteile
•Durch die hohe Schaltungsfrequenz generiert der •Materialanlieferung 3 Werktage vor Ausstrahlung
Diary einen hohen Werbedruck und steigert dadurch
die Kontaktwahrscheinlichkeit mit der Zielgruppe.
•Der Diary ist die ideale Kommunikationslösung für die
Bewerbung kurzfristiger Events, Markenlaunches und
aktueller Preiskommunikation für Handelsunternehmen.
•Die zahlreichen Platzierungsoptionen versprechen
eine hohe Buchungsflexibilität.
Definition
•Der Druck machts! Im Diary werden kurze Splits
in hoher Ausstrahlungsfrequenz in exklusiver Positionierung direkt nach, vor oder zwischen dem Programm
platziert.
17
*U = Unterbrecherwerbeblock
SONDERWERBEFORMEN
EXCLUSIVE POSITION: WETTERSPLIT
Programm
U*
RTL II News-Schlagzeilen
Wettersplit
Trailer
Programm
ABLAUF
Fakten
•Unterteiltes Fernsehbild, kein Werbetrenner
•Werbebotschaft mit Bild und Ton im Hauptfenster
•Redaktioneller Wetterhinweis ohne Ton im Rahmen
•Mehrere Platzierungen direkt nach den RTL II NewsSchlagzeilen um ca. 18:15, 18:45, 19:20 und 19:50 Uhr
möglich
•Länge ab 15 Sekunden
Vorteile
•Durch die hohe redaktionelle Flexibilität (z. B. Grillwet- •Werbekennzeichnung
ter, Reisewetter, Biowetter u. v. m.) ist der Wettersplit •Digitale Materialanlieferung 3 Werktage vor Ausstrahdas ideale Umfeld für alle wetterabhängigen Kampalung
gnen.
•Der Wettersplit bietet eine optimale Ergänzung zum
Wettersponsoring um 20:14 Uhr.
•Durch mehrere zeitnahe Platzierungen an einem Sendetag wird ein hoher Werbedruck erzeugt.
Definition
•Flexibilität und hoher Fit! Der Wettersplit zeigt einen
klassischen Werbespot in Alleinstellung direkt nach
den RTL II News-Schlagzeilen und vor dem Programmtrailer. Im Rahmen werden die tagesaktuellen,
kundenindividuellen Wetteranzeigen integriert.
18
*U = Unterbrecherwerbeblock
SONDERWERBEFORMEN
SPECIAL CREATION: PROMOSPLIT
Programm
Werbetrenner
U*
Programmtrailer
Promosplit
Programmtrailer
Programm
ABLAUF
Fakten
•Unterteiltes Fernsehbild, kein Werbetrenner
•Individuell gestaltbare Integration der Werbebotschaft
in die Programmpromotion des Senders
•Programmtrailer wird von der Werbebotschaft unterbrochen
•Promotionhinweis im Rahmen
Vorteile
•Werbekennzeichnung
•Der dynamische Übergang von der Senderpromoti- •Materialanlieferung 10 Werktage vor Ausstrahlung als
TGA-Sequenz
on zum Werbespot bietet höchste Aufmerksamkeit in
exklusiver Alleinstellung im Promotionblock des Senders.
Definition
•Die Platzierung des Promosplits erfolgt direkt während eines oder zwischen zwei Programmtrailern,
wobei sowohl die inhaltliche als auch die visuelle Integration bezugnehmend auf den Spotinhalt individuell
gestaltet werden kann.
19
*U = Unterbrecherwerbeblock
SONDERWERBEFORMEN
SPECIAL CREATION: FRAMESPLIT
Laufendes Programm
Framesplit
Framesplit
Framesplit
Laufendes Programm
ABLAUF
Definition
•Individuell und passgenau! Der Framesplit ist eine
vorproduzierte, animierte Werbemaske, die in das mit
Bild und Ton weiterlaufende Programm integriert wird.
Framesplits werden individuell konzipiert und genau
an die Kommunikationsanforderungen Ihrer Kampagne angepasst.
Vorteile
•Produktbotschaften werden in einen individuell gestalteten Rahmen in das laufende Programm eingebettet.
Durch diese besonders hohe Programmnähe in exklusiver Alleinstellung erreicht der Framesplit eine maximale Aufmerksamkeit in der Zielgruppe.
•Passend zu Ihrer Kampagnenaussage platzieren wir
den Framesplit genau dann, wenn der Programminhalt
auf Ihre Markenbotschaft einzahlt.
Fakten
•Unterteiltes Fernsehbild, kein Werbetrenner
•Werbebotschaft im individuell gestalteten Rahmen
•Platzierung direkt im laufenden Programm
•Programm läuft mit Bild und Ton weiter
• Länge ab 20 Sekunden
•Werbekennzeichunng
•Materialanlieferung 10 Werktage vor Ausstrahlung als
TGA-Sequenz
20
SONDERWERBEFORMEN
SPECIAL CREATION: SKYSCRAPER & CUT IN
Laufendes Programm
Skyscraper
Laufendes Programm
S*
Neues Programm
Cut In
Laufendes Programm
ABLAUF
Definition
•Der Skyscraper wird als animierter und individuell
gestaltbarer Werbebanner über das laufende Programm
gelegt.
•Der Cut In ist eine animierte, individuell gestaltete
Maske, die in das mit Bild und Ton weiterlaufende
Programm eingeblendet wird.
Gemeinsame Hauptmerkmale
•Programm läuft im Hauptfenster mit Bild und Ton weiter
•Grafisch animiert und individuell gestaltbar
•Kein Werbetrenner
•Werbekennzeichnung
•Materialanlieferung 10 Werktage vor Ausstrahlung als
TGA-Sequenz
Vorteile
•Der Skyscraper garantiert die volle Aufmerksamkeit
der Zielgruppe sowie den unmittelbaren Imagetransfer
durch die dynamische Einblendung der werblichen
Botschaft in das redaktionelle Umfeld.
•Eingebettet in das direkte Programmumfeld bietet der
Cut In die Möglichkeit, kurze, prägnante Werbebotschaften in exklusiver Platzierung zu kommunizieren
und profitiert so von einer erhöhten Aufmerksamkeit.
•Passend zu Ihrer Kampagnenaussage platzieren wir
diese Sonderwerbeformen genau dann, wenn der
Programminhalt auf Ihre Markenbotschaft einzahlt.
Besonderheiten Skyscraper
•Unterteiltes Fernsehbild oder transparenter, vertikaler
Werbebanner über dem laufenden Programm
•Audiokennung teilweise möglich
Besonderheiten Cut In
•Horizontale Einblendung während des redaktionellen
Programms
•Audiokennung teilweise möglich
21
*S = Scharnierwerbeblock
SONDERWERBEFORMEN
Special Creation: Promostory
Programm
Promostory-Trenner*
Promostory*
U*
Programmende
ABLAUF
Definition
•Markeninszenierung leicht gemacht! Bei der Promostory
wird ein Werbespot in exklusiver Position zwischen
zwei Programmelementen platziert.
Fakten
•Werbebotschaft mit Bild und Ton im Vollbild
•Mindestlänge 90 Sekunden
• Kennzeichnung als Dauerwerbesendung
•Materialanlieferung 10 Werktage vor Ausstrahlung
Vorteile
•Bei der Promostory können sämtliche Werbebotschaften integriert werden. Egal ob emotional oder informativ – sie ist ideal bei der Kommunikation erklärungsbedürftiger Produkte.
•Durch die Platzierung und das Design im Look & Feel
des direkten Programumfelds wird der Audience Flow
optimal genutzt.
•Wird ein Moderator als Testimonial eingesetzt, erhöht
sich die Akzeptanz und Glaubwürdigkeit der Promostory.
22
*U = Unterbrecherwerbeblock, **Platzierungsbeispiel, weitere Alternativen auf Anfrage möglich
SONDERWERBEFORMEN
GEWINNSPIEL
Programm
Gewinnspiel*
U*
Programmtrailer
Gewinnspiel*
Programmende
ABLAUF
Definition
•Das Gewinnspiel kann exklusiv im Promotionumfeld
von RTL II (Programm oder Trailerfläche) platziert werden.
Die Zuschaueraufrufe werden per Spot oder Gewinnspieltafel im direkten Formatumfeld platziert. Die
Anmorderation erfolgt direkt durch handelnde Sendergesichter und die Gewinnspielfrage nimmt inhaltlich
Bezug zum Format und/oder dem ausgelobten
Gewinn. Die Gestaltung erfolgt im Look & Feel des
Formats.
Besonderheiten
• Verschiedene Platzierungs- und Gestaltungsmöglichkeiten
• Attraktive Crossmediaoptionen bei rtl2.de oder KundenWebsite
• Spotproduktion über EL CARTEL MEDIA möglich
• Verrechnung des Gewinnspiels mit Mediawert möglich
•Crossselling auf Anfrage
• Digitale Materialanlieferung 3 Werktage vor Ausstrahlung
Vorteile
•Aufmerksamkeitsstarke Präsenz des Produktes
•Emotionalisierung und positiver Imagetransfer
•Große Reichweite durch exklusive Platzierung in oder
am Format
•Hohe Glaubwürdigkeit und Mitmachmotivation durch
Anmoderation
•Direkter Kontakt zur Zielgruppe durch Online-Verlinkung
23
*U = Unterbrecherwerbeblock, **Platzierungsbeispiel, weitere Alternativen auf Anfrage möglich
SONDERWERBEFORMEN
SPONSORING: PROGRAMM- & LABEL-SPONSORING
Opener
Programm
U*
Trailer
Reminder
Programmende
Closer
ABLAUF
Definition
•Während bei einem klassischen Programm-Sponsoring der Werbekunde als exklusiver Presenter einer
einzelnen Sendung auftritt,
•betrifft dies beim Label-Sponsoring alle Formate eines
bestimmten RTL II Labels.
Gemeinsame Hauptmerkmale
•Länge je Element 7 Sekunden
•Digitale Materialanlieferung 3 Werktage vor Ausstrahlung
Besonderheiten Programm-Sponsoring
•Präsentation einer einzelnen Sendung durch den Programm-Sponsor mit Opener, Reminder, Closer sowie
Gemeinsame Vorteile
optional Programmtrailer (Trailer-Sponsoring)**
•Das Programm- und Label-Sponsoring bietet
einen unverwechselbaren und einzigartigen Auftritt
im programmlichen Umfeld und bewirkt neben der Besonderheiten Label-Sponsoring
Bekanntheitssteigerung der beworbenen Produkte eine •Präsentation aller Sendungen eines Senderlabels
intensive Veknüpfung zwischen Image und Inhalt der
durch den Label-Sponsor mit Opener, Reminder,
Sendung bzw. Label und Ihrer Markenwelt.
Closer sowie optional Programmtrailer (Trailer-Sponsoring)**
•Die Sponsoringelemente können individuell gestaltet
sein, ein Produkt zeigen und einen imageprägenden
Slogan nennen.
24
*U = Unterbrecherwerbeblock, **Trailer-Sponsoring nur in Verbindung mit einem Programm- und Label- Sponsoring möglich
SONDERWERBEFORMEN
SPONSORING: RUBRIKEN-SPONSORING
Programm
Opener
Individ. Programmrubrik
Closer
Programm
ABLAUF
Definition
•Innerhalb einer RTL II Sendung tritt der Werbetreibende
als exklusiver Presenter einer redaktionellen, in sich
abgeschlossenen Rubrik auf. Die Platzierung der
Rubrik in der laufenden Sendung ermöglicht eine
extrem hohe Verbindung zwischen Format und Sponsor.
Besonderheiten
•Exklusive Integration einer Marke als Presenter eines
abgeschlossenen Sendungs-Bestandteils
•Zahlreiche Möglichkeiten zum crossmedialen Markenauftritt
•Sponsoring-Elemente jeweils 7 Sekunden
•Digitale Materialanlieferung 10 Werktage vor Ausstrahlung
Vorteile
•Durch die direkte Platzierung der Sponsoring Billboards in das laufende Programm und die inhaltliche
Nähe des redaktionellen Themas zum Kunden, wird
eine extrem starke Identifikation der Marke mit dem
Format hergestellt.
•Es findet nahezu kein Zuschauerverlust statt, da die
Rubrik inklusive des Rubriken-Sponsorings als
Bestandteil der Sendung eingebettet ist.
•Durch die hohe Affintität zwischen Marke und Rubrik
entsteht eine hochqualitative Marken-Allianz zwischen
Sendung und Werbetreibenden.
25
SONDERWERBEFORMEN
SPONSORING: TITEL-SPONSORING
Sendungsopener
Programm
U*
Programmende
Sendungscloser
ABLAUF
Besonderheiten
Definition
•Beim Titel-Sponsoring wird der Sponsor durch die •Integration einer Marke in Titel und Artwork der
Sendung
Nennung im Formattitel in das Sendungsumfeld sowie in sämtliche CI- und Kommunikationsmaßnahmen •Eingliederung in sämtliche Kommunikationsmaßnahmen (Trailer, Anzeigen, Format)
zum Format integriert. Dies bietet eine extrem hohe
Verbindung zwischen Format und Sponsor und eine
einzigartige Awareness beim Zuschauer.
Vorteile
•Die Integration des Werbungtreibenden in den Formattitel bietet eine besondere Exklusivität durch die
Alleinstellung im Sendungstitel, einen positiven Imagetransfer auf die Marke sowie zahlreiche Möglichkeiten
zum crossmedialen Markenauftritt.
•Individuell entwickelte Sendungskonzepte von RTL II
ermöglichen einer Marke oder einem Produkt einen
individuellen und exponierten Kommunikationsauftritt.
26
*U = Unterbrecherwerbeblock
SONDERWERBEFORMEN
SPONSORING: TAGES-SPONSORING
Opener
Programmstrecke
U*
Reminder
Neue Programmstrecke
Closer
ABLAUF
Definition
•Mit dem Tages-Sponsoring ist der Werbungtreibende
über den gesamten Sendetag eng mit den Formaten
verknüpft.
Vorteile
•Präsentation aller freien Formate eines Programmtages mit maximaler Aufmerksamkeit.
•Durch die thematische Verknüpfung des beworbenen Produkts mit dem Tagesprogramm (bspw. an
bestimmten Thementagen wie Valentinstag, Tag der
Milch etc.) wird eine hohe Awareness und ein positiver
Imagetransfer generiert.
•Ideale Voraussetzung für ein Storysponsoring, Emotionalisierung über alle Sponsoringelemente hinweg.
Fakten
•Imageprägender Slogan möglich
•Opener, Reminder, Closer
•Länge jew. 7 Sekunden
•Digitale Materialanlieferung 10 Werktage vor Ausstrahlung
27
*U = Unterbrecherwerbeblock
SONDERWERBEFORMEN
SPONSORING TA 31-33
PREISE 2012 IN € - 7 SEKUNDEN
0 2012
PG
Saisonalitätsindex
1
46
2
64
3
82
4
100
5
118
6
137
7
155
8
173
9
191
10
209
11
237
12
264
13
291
14
319
15
346
16
373
17
400
18
428
19
455
20
482
21
519
22
555
23
592
24
628
25
664
26
701
27
737
28
783
29
828
30
874
31
919
32
965
33
1.010
34
1.065
Jan
62
27
36
55
64
73
82
100
109
118
127
146
164
182
200
218
228
246
264
282
300
319
346
364
391
410
437
455
482
510
546
573
601
628
664
Feb
87
36
55
73
91
100
118
137
155
164
182
209
228
255
273
300
328
346
373
400
419
455
482
519
546
582
610
637
683
719
764
801
837
883
928
Mrz
113
55
73
91
109
137
155
173
191
218
237
264
300
328
364
391
419
455
482
519
546
582
628
664
710
746
792
837
883
937
983
1.037
1.092
1.138
1.201
Apr
111
55
73
91
109
127
155
173
191
209
237
264
291
328
355
382
419
446
473
510
537
573
619
655
701
737
774
819
865
919
974
1.019
1.074
1.119
1.183
Mai
111
55
73
91
109
127
155
173
191
209
237
264
291
328
355
382
419
446
473
510
537
573
619
655
701
737
774
819
865
919
974
1.019
1.074
1.119
1.183
Jun
85
36
55
73
82
100
118
127
146
164
182
200
228
246
273
291
319
337
364
391
410
437
473
501
537
564
592
628
664
701
746
783
819
855
901
Jul
70
36
46
55
73
82
100
109
118
137
146
164
182
200
228
246
264
282
300
319
337
364
391
419
437
464
491
519
546
582
610
646
673
710
746
Aug
70
36
46
55
73
82
100
109
118
137
146
164
182
200
228
246
264
282
300
319
337
364
391
419
437
464
491
519
546
582
610
646
673
710
746
Sep
107
46
64
91
109
127
146
164
182
200
228
255
282
309
337
373
400
428
455
491
519
555
592
637
673
710
746
792
837
883
937
983
1.028
1.083
1.138
Okt
132
64
82
109
137
155
182
200
228
255
273
309
346
382
419
455
491
528
564
601
637
683
737
783
828
874
928
974
1.037
1.092
1.156
1.210
1.274
1.338
1.401
Nov
134
64
82
109
137
155
182
209
228
255
282
319
355
391
428
464
501
537
573
610
646
692
746
792
837
892
937
992
1.047
1.110
1.174
1.229
1.292
1.356
1.429
Dez
118
55
73
100
118
137
164
182
200
228
246
282
309
346
373
410
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Alle Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt. Änderungen und Druckfehler vorbehaten. TA = Tarifart PG = Preisgruppe
Sponsoring Preise
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ONLINE
Eine Idee – viele Kanäle:
vernetzte Kommunikation bei EL CARTEL MEDIA und RTL II
Klassische Kommunikation ist effektiv – vernetzte Kommunikation ist effektiver. Der Medienkonsum wandelt sich stetig.
Deshalb reicht der klassische TV-Spot oft nicht mehr aus, Ihre Markenwelt in vollem Umfang erlebbar zu machen. Nutzen
Sie den Strukturwandel der Medienwelt, und profitieren Sie von den neuen Möglichkeiten, mit Ihrer Zielgruppe in Kontakt
zu treten. RTL II liefert mit seinen attraktiven Programmmarken einen effektiven inhaltlichen Anker für Ihre Markenkommunikation, und das über alle Kanäle hinweg.
Wir entwickeln für Sie einen individuellen und kreativen Kommunikationsansatz, der Ihr Produkt plattformübergreifend
mit unseren Programmmarken verknüpft - TV, Online und Social Media sowie Print. Nutzen Sie die Vorteile der jeweiligen
Plattform für Ihre Kommunikationsziele.
Starten Sie Ihre Kampagne mit TV als effektivstem Reichweitenmedium und platzieren Sie Ihre Kommunikationsbotschaft
ergänzend über die Online-Plattformen rtl2.de und THEDOME.de maßgeschneidert bei Ihrer Zielgruppe. Interaktive Kommunikation auf Facebook sowie eine attraktive Printverlängerung runden Ihren Markenauftritt ab. Hier bietet Ihnen unser
Kontakt zu anderen Medien- und Verlagshäusern einen optimalen Spielraum und attraktive Synergieeffekte. So sprechen
Sie auf jedem Kanal Ihre Zielgruppe individuell an und maximieren die Wirkung Ihrer Kampagne.
Nutzen Sie die hohe Aufmerksamkeit, die starke Programmmarken erzielen und profitieren Sie von den Abstrahleffekten
auf Ihre Marke.
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ONLINE
WWW.RTL2.DE
RTL II bietet mit seinem Online-Portal rtl2.de eine hochwertige Internetseite,
die den Usern umfangreiche Einblicke in die Programmwelt des Senders bietet
und ein crossmediales Web-Erlebnis inszeniert. Zu den einzelnen TV-Formaten
bietet die Website umfangreiche Zusatz- und Hintergrundinformationen, wie
etwa Interviews mit den Protagonisten, aktuelle Rezepte der Kochsendungen
oder Tipps und Tricks der Experten. Viele Video-Clips mit unterhaltenden und
informativen Inhalten sowie großflächige Animationen und Bildergalerien runden
das multimediale Online-Erlebnis ab. Für Spiele-Fans bietet rtl2.de zahlreiche
Online-Games aus verschiedenen Genres, attraktive Gewinnspiele locken mit
spannenden Preisen.
Mehr Informationen und echte Mehrwerte: Das erwartet den Internetnutzer bei
www.rtl2.de.
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ONLINE
RTL2.de – Kurzporträt der nutzerstruktur
rtl2.de erreicht monatlich 1,03 Mio. Unique User, Männer und Frauen werden
gleichermaßen angesprochen.
Der typische rtl2.de User ist:
• Jung, zwischen 20 und 39 Jahre alt (45,2 %)
• Berufstätig (54,5 %)
Der typische rtl2.de User interessiert sich für:
• Heimkino / Surround-Anlage
• Computer / Videogames
• Bücher
• Schuhe
• Körperpflegeprodukte
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Quelle: IVW Messung, AGOF Internet facts 2010-IV
ONLINE
Schwerpunkte bei RTL2.de
Video-Content
Die beliebten RTL II-Formate gibt es jetzt auch als VoD-Angebot.
Ganze Episoden oder auch nur Best-Offs, umfassender und aktueller
Video-Content zu den Top-Sendungen von RTL II.
Crossmediale Aufbereitung der Inhalte
Verknüpfen Sie Ihre Produkte mit den Formaten im TV und bei rtl2.de
und schaffen Sie so eine direkte Interaktion mit Ihrer Zielgruppe.
Zielgruppenspezifische Ansprache
Spannende Themen-Umfelder (wie Kochen, Auto, Wohnen) ermöglichen eine direkte Ansprache der interessierten Kernzielgruppe.
Großes Fanpotenzial
Die beliebten und bekannten Sendungsmarken von RTL II haben
ein großes Fanpotential. Bei rtl2.de und auch bei Facebook.
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ONLINE
Buchbare rubriken bei rtl2.de
magazine
& reportagen
Dokumentationen, Magazine, Reportagen, News
Top-Formate: GRIP – Das Motormagazin, EXKLUSIV, RTL II News
reality
& shows
Crime, Doku-Soaps, Kochen, Musik, Shows & Talk
Top-Formate: Big Brother, Die Geissens, X-Diaries, Die Kochprofis
serien
& filme
Serien, Bollywood, Hollywood, Kino & DVD
Top-Formate: True Blood, Stargate, King of Queens, Dexter
music
& comedy
Shows, News, Stars, Videos & Bilder
Top-Formate: THE DOME, Fun Club, Die neue Hitparade
mypokito
& kids
Kindgerechte Inhalte für die 6- bis 13-Jährigen
Top-Formate: Dragon Ball, Pokémon, Naruto
games
& community
Download-, Online-, 3D Multiplayer-, PC/Konsolen-Spiele, Gewinnspiele,
Kooperationen
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ONLINE
werbeMöglichkeiten Bei rtl2.de
Bei rtl2.de haben Sie vielfältige Möglichkeiten, Ihre Produkte zu bewerben. Neben klassischen Werbeformen ist zum Beispiel auch die Platzierung von PreRoll
Ads oder aufmerksamkeitsstarken Wallpapern möglich. Umfangreichere Integrationsmöglichkeiten bieten Ihnen die Belegung eines Format-Sponsorings oder
die Integration eines Gewinnspiels. Mögliche Werbemaßnahmen in der Übersicht:
Online-Integration bei rtl2.de
• Sponsorings
• Kundenindividuelle Microsites (Advertorials)
• Gewinnspiel-Integration
• Skinning
Klassische Online-Werbeformen bei rtl2.de*
• Skyscraper, Superbanner und Medium Rectangle
• Pop Up & Pop Under
• Layer Ad
• Tandem Ad, Peel Ad und Interstitial / Prestitial
• Wallpaper
• PreRoll Ad, PostRoll Ad (beide inkl. Companion Ad)
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* Für die Buchung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der InteractiveMedia CCSP GmbH, abzurufen unter http://www.interactivemedia.net/de/agb
ONLINE
rtl2.de ADVERTORIAL
Bieten Sie den Nutzern umfassende Produktinformationen zu einem eigenen
speziellen Themenschwerpunkt in einem redaktionellem Umfeld. Nutzen Sie die
hohe Aufnahmebereitschaft der Leser für Ihre Marke und/oder Ihr Produkt.
Advertorials können innerhalb eines Formats oder losgelöst in einem Channel
eingebunden werden.
Mögliche Bestandteile
• Redaktionelle Inhalte bis max. 6 HTML-Seiten
(je nach Buchungsumfang)
• Bildergalerie
• Gewinnspiel
• PreRoll Video Ad
• Bewerbung über Teaser-Boxen auf weiteren rtl2.de Unterseiten
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ONLINE
RTL2.de Sponsoring
5.
Verbinden Sie Ihren guten Namen mit einem attraktiven Content-Angebot! Als
Sponsor eines redaktionellen Themas stehen Sie unübersehbar im Vordergrund.
1.
Hier ein Beispiel mit allen möglichen Bestandteilen für den Aufbau der Seite:
1. Integration des Kundenlogos auf allen Seiten des ausgewählten Formats als
„präsentiert von …“
2.
2. Feste Logo-Integration via Contentbild auf allen Formatseiten
3. Teaser-Integration auf der Format-Startseite
3.
4. Integration eines PreRoll Video Ads (Premium-Paket)
5. Möglichkeiten: Integration eines PreRoll VideoAds
(Premium-Paket), CompanionAd, Hintergrund-Skinning und exklusive Belegung Banner und Skyscraper
4.
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ONLINE
GEWINNSPIEL-SPECIAL
Machen Sie durch die gezielte Platzierung eines Gewinnspiels bei rtl2.de auf
Ihr Produkt aufmerksam. Das Gewinnspiel gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr
Produkt gezielt dort im redaktionellen Umfeld zu platzieren, wo es maximale
Wirkung zeigt. Durch die Interaktivität und die vernetzte Kommunikation über
eine redaktionelle Online-Integration erfährt die Kampagne zusätzlich gesteigerte Aufmerksamkeit.
• Gewinnspiel-Microsite (bestehend aus einer Gewinnspiel-Seite und einer
Teilnahmeformular-Seite) bei rtl2.de in der gewünschten Rubrik
• Zusätzliche Option, das Gewinnspiel um bis zu zwei Neben- oder Unterseiten
zu erweitern, z. B. Produktinfos, Starporträt, Bildergalerie, Videoimplementierung
• Teaser während des gesamten Gewinnspiel-Zeitraums in affinen Umfeldern
wie z. B. Homepage, Games & Interaktiv, Filme & Stars
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ONLINE
WWW.THEDOME.DE
thedome.de ist die zentrale Kommunikationsplattform von Europas größter
regelmäßiger Musikshow und bietet den Fans Zugang zur schillernden Welt ihrer
Stars sowie Informations- und Interaktionsmöglichkeiten rund um die THE DOMEEvents.
Der Webauftritt verknüpft Show-Elemente wie Liveauftritte, Interviews oder
unveröffentlichte Auftritte ideal mit den interaktiven Community-Funktionen. So
können die THE DOME-User sich direkt zu den einzelnen Video- und Bildbeiträgen austauschen. Durch Backstage-Reportagen oder Live-Chats mit den Stars
bringt thedome.de die Kids & Teens noch näher an ihre Idole und bietet ihnen
einen tollen Blick hinter die Kulissen.
In Gewinnspielen oder beim „THE DOME Battle King“-Contest können sie
neben Tickets auch Meet & Greets mit ihren Stars und eine Backstage-Führung
gewinnen oder sogar selber die Stars interviewen.
Die Marke THE DOME positioniert sich mit der erfolgreichen TV-Show, der
Website, der Compilation und dem Magazin so attraktiv und jugendaffin wie
nie zuvor!
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ONLINE
EL CARTEL MEDIA
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Ausstrahlung von Fernsehwerbung. Gültig ab 01.07.2011
01. Definitionen
02. Vertragsgegenstand
03. Vertragsschluss
04. Ausstrahlungen
05. Zurückweisung
06. Sendematerial / Produkte
07. Mängel
08. Umbuchung, Kündigung
09. Preisberechnung, Preisänderungen
10. Rabatte
11. Zahlungsbedingungen
12. Nutzungsrechte, Rechtegarantien
13. Haftung
14. Datenschutz
15. Schlussbestimmungen
01. Definitionen
1.1 „Werbespot“ ist ein mindestens fünfsekündiger Film,
in dem ein Produkt oder eine Dienstleistung innerhalb einer Werbeinsel im Fernsehprogramm beworben wird.
1.2 „Product Placement“ ist die Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marken, Tätigkeiten (im Folgenden „Produkt“ oder „Produkte“ genannt)
eines Herstellers oder Erbringers von Produkten in der
Produktion gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung mit dem Ziel der Absatzförderung. Die kostenlose
Bereitstellung von Produkten ist Produktplatzierung,
sofern die betreffenden Produkte von bedeutendem Wert
sind. Ein Produkt ist von bedeutendem Wert, wenn sein
Wert ein Prozent der Produktionskosten oder mehr, bzw.
mindestens EURO 1.000,00 beträgt. Die Bestimmung des
bedeutenden Wertes gilt für jede Ware oder Dienstleistung
gesondert. Werden mehrere Leistungen durch das selbe
Unternehmen bereit gestellt, werden die Leistungen
jedoch wertmäßig addiert.
1.3 „Sonderwerbeform“ ist jede sonstige Form der
Produkt- oder Markenpräsentation im Fernsehprogramm,
die kein Werbespot und kein Product Placement ist.
1.4 Werbespots, Product Placement und Sonderwerbeformen werden zusammen „Werbung“ genannt.
1.5 „Auftrag“ ist der Vertrag zwischen dem Fernsehsender,
bei dem die Werbung zur Ausstrahlung kommen soll,
(im Folgenden „Sender“ genannt), vertreten durch die
EL CARTEL MEDIA GmbH & Co. KG (im Folgenden „EL
CARTEL MEDIA“ genannt), und dem Vertragspartner (im
Folgenden „Kunde“ genannt) über die Ausstrahlung von
Werbung.
1.6 Unter einer Eckplatzierung versteht man die erste und
zweite sowie letzte und vorletzte Position im Werbeblock.
Wunschplatzierungen können mit einem Aufschlag von
20% gekauft werden
02. Vertragsgegenstand
2.1 EL CARTEL MEDIA vermarktet die Werbezeiten des
Senders und Produktionen des Senders für Product
Placement und handelt als Vertreter des Senders.
2.2 Für alle Aufträge gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine
eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich
widersprochen. Abweichungen von diesen AGB sind nur
wirksam, wenn sie von EL CARTEL MEDIA schriftlich
bestätigt werden.
2.3 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der
Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Zugang ausdrücklich Widerspruch erhebt.
03. Vertragsschluss
3.1 Angebote von EL CARTEL MEDIA sind vorbehaltlich
einer anders lautenden Vereinbarung oder Mitteilung
unverbindlich und stehen stets unter dem Vorbehalt der
Verfügbarkeit der angebotenen Werbezeiten bzw. der Produktion und Ausstrahlung der Sendung, in der ein Produkt
platziert werden soll.
3.2 Unterbreitet der Kunde ein Angebot, so kommt der
Auftrag durch schriftliche oder elektronische Annahme
durch EL CARTEL MEDIA zustande, oder, falls die
Annahme nicht vor Ausstrahlung der Werbung erfolgt,
durch Ausstrahlung.
3.3 Aufträge von Agenturen werden nur für namentlich
genau benannte Werbungtreibende angenommen. EL
CARTEL MEDIA ist berechtigt, von der Agentur einen
Mandatsnachweis zu verlangen. Die Fakturierung erfolgt
an die Agentur. Bei Buchungen von Agenturen behält
sich EL CARTEL MEDIA das Recht vor, Buchungsbestätigungen an den Werbungtreibenden weiterzuleiten. Die
Agentur tritt mit Auftragserteilung die Zahlungsansprüche
gegen ihre Kunden aus dem der Forderung zugrunde
liegenden Werbevertrag an den Sender ab (Sicherungsabtretung). Der Sender nimmt diese Abtretung an.
3.4 Agenturen können die für einen Werbungtreibenden
gebuchten Sendetermine nicht auf einen anderen Werbungtreibenden oder eine andere Agentur übertragen
lassen.
3.5 Die Zusammenfassung von mehreren Werbungtreibenden in einer Werbesendung, sog. Verbundwerbung,
bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von
EL CARTEL MEDIA. Die Werbungtreibenden sind namentlich zu benennen. EL CARTEL MEDIA ist zur Erhebung
eines Verbundzuschlags berechtigt.
04. Ausstrahlungen
4.1 Ausstrahlungen von Werbespots und Sonderwerbeformen:
4.1.1 Angaben zu bestimmten Sendezeiten, Terminen
oder Werbeblöcken sind lediglich als unverbindliche Planungsvorgaben zu verstehen, sofern diese nicht schriftlich verbindlich vereinbart wurden. EL CARTEL MEDIA
wird sich in diesem Fall nach Kräften darum bemühen,
die Ausstrahlung des Werbespots in einem vom Kunden
gewünschten Werbeblock zu ermöglichen, ohne hierfür
Gewähr zu übernehmen. EL CARTEL MEDIA ist aber
berechtigt, eine Verschiebung der Ausstrahlung vorzunehmen, solange die tatsächliche Ausstrahlung in der
gebuchten Preisgruppe erfolgt und der Kunde darüber
unterrichtet wird.
43
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Ausstrahlung von Fernsehwerbung.
4.1.2 EL CARTEL MEDIA ist berechtigt, neben den in den
Programmschemata ausgewiesenen Werbeblöcken
weitere Werbeblöcke anzubieten. Konkurrenzausschluss
innerhalb eines Werbeblocks oder Programmumfeldes
wird grundsätzlich nicht gewährleistet.
4.1.3 EL CARTEL MEDIA ist berechtigt, Werbung, die
für Kinder und Jugendliche nicht geeignet ist, unabhängig von etwa im Auftrag genannten Zeiten, in Zeiten zu
verschieben, zu denen die Werbung in zulässiger Weise
ausgestrahlt werden kann.
4.1.4 Bei Werbung, für die schriftlich verbindlich Sendezeiten, Termine oder Werbeblöcke vereinbart wurden, bedarf die Verschiebung grundsätzlich der Zustimmung
des Kunden. Stimmt der Kunde der Verschiebung nicht
zu, vereinbaren die Parteien einen neuen Ausstrahlungstermin. Können sich die Parteien nicht auf einen neuen
Termin einigen, entfällt die Ausstrahlungsverpflichtung.
Bereits erbrachte Leistungen sind unverzüglich zu erstatten.
4.1.5 Die Zustimmung gemäß 4.1.4 ist bei nur geringfügigen zeitlichen und dem Kunden zumutbaren Verschiebungen entbehrlich. Die Verschiebung einer Werbung ist
geringfügig, wenn sie innerhalb des gleichen redaktionellen Umfeldes erfolgt und sie zu keiner wesentlichen
Abweichung der Ausstrahlung von dem ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt führt.
4.1.6 Die Zustimmung gemäß 4.1.4 ist außerdem entbehrlich, wenn der Sender den vorgesehenen Programmablauf wegen aktueller Geschehnisse, aus ernsthaften
technischen Gründen, wegen höherer Gewalt, Streik
oder gesetzlicher Bestimmungen ändert. EL CARTEL
MEDIA wird den Kunden über eine solche Verschiebung
informieren, soweit es sich nicht um eine geringfügige
Verschiebung handelt.
4.1.7 Der Sender ist berechtigt, die Werbung im gesamten
Sendegebiet des Senders auszustrahlen, ein Anspruch
des Kunden besteht jedoch nur für das deutsche Sendegebiet.
4.1.8 Nach Abschluss des Sendemonats stellt EL CARTEL
MEDIA dem Kunden Sendebestätigungen mit Angabe
der tatsächlichen Ausstrahlungszeit und der jeweiligen
Werbeinseln zur Verfügung.
4.2. Ausstrahlungen von Sendungen, in denen Produkte
platziert werden:
4.2.1 Angaben zur Ausstrahlung der Sendung, insbesondere Sendeplatz, Sendezeitraum und Häufigkeit der
Ausstrahlung sind vorbehaltlich redaktioneller Entscheidungen und daher unverbindlich. EL CARTEL MEDIA
übernimmt keine Gewährleistung dafür, wann, wie lange
und in welchem Zusammenhang das Produkt in der
Sendung zu sehen ist oder erwähnt wird. Diese Entscheidungen liegen ebenfalls im freien Ermessen der Redaktion
der Sendung.
4.2.2 Bei einer Verschiebung des Sendeplatzes erfolgt
keine Erstattung, insbesondere keine (anteilige) Rückerstattung des geleisteten Entgelts. Dies gilt für entgeltliches
und unentgeltliches Product Placement.
4.2.3 Bei entgeltlichem Product Placement erbringt EL
CARTEL MEDIA lediglich im Falle einer Absetzung der
Produktion oder von Teilen der Produktion vor deren Erstausstrahlung eine angemessene Entschädigung, die EL
CARTEL MEDIA festlegt.
4.2.4 EL CARTEL MEDIA ist grundsätzlich berechtigt, für
die angebotene Sendung weitere Product Placements anzunehmen. Ein Konkurrenzausschluss ist nicht vereinbart.
4.2.5 Ziffer 4.1.7 findet entsprechende Anwendung auf
Sendungen, in denen Produkte platziert werden.
05. Zurückweisung
5.1 EL CARTEL MEDIA ist nicht verpflichtet, Werbung des
Kunden vor Ausstrahlung anzusehen und zu prüfen.
5.2 EL CARTEL MEDIA behält sich auch bei verbindlich
angenommenen Aufträgen vor, die Ausstrahlung ganz
oder teilweise zurückzuweisen bzw. keine weiteren Aus-
strahlungen vorzunehmen, wenn die zur Verfügung gestellte Werbung oder der Ausstrahlungszeitpunkt der Werbung gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen,
insbesondere auch gegen die jeweils geltenden gemeinsamen Werberichtlinien der Landesmedienanstalten
verstößt, nicht den technischen Vorschriften (siehe Ziff.
6) entspricht oder den Interessen von EL CARTEL MEDIA
oder des Senders widerspricht. Die Zurückweisung bzw.
der Abbruch der Ausstrahlung eines Werbespots ist dem
Kunden durch EL CARTEL MEDIA jeweils unverzüglich
mitzuteilen.
5.3 Erfolgt die Zurückweisung bzw. der Abbruch der weiteren Ausstrahlung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich neue
bzw. geänderte Werbung zur Ausstrahlung zur Verfügung
zu stellen, auf die die Zurückweisungs- bzw. Abbruchsgründe nicht zutreffen. Sollte diese Ersatz-Werbung für
die Einhaltung des vereinbarten Ausstrahlungszeitpunkts
verspätet zur Verfügung gestellt werden, so dass die Ausstrahlung nicht mehr möglich ist, behält EL CARTEL MEDIA dessen ungeachtet den Vergütungsanspruch, als ob
die Ausstrahlung zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt wäre.
5.4 Erfolgt die Zurückweisung bzw. der Abbruch aus
Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, so kann
dieser im Hinblick auf die zurückgewiesene Werbung
von dem Auftrag zurücktreten und Rückzahlung bereits
geleisteter Zahlungen verlangen, soweit diese noch nicht
durch Ausstrahlungen verbraucht sind. Weitergehende
Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
06. Sendematerial / Produkte
6.1 Sendematerial für Werbespots und Sonderwerbeformen:
6.1.1 Der Kunde ist verpflichtet, EL CARTEL MEDIA das
für die Ausstrahlung notwendige Material (Motivpläne und
Sendekopien) in technisch einwandfreier Qualität bis spätestens 7 Werktage vor dem vereinbarten Sendetermin,
während der Bürozeiten (Mo.-Fr. 9.00-18.00 Uhr), kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für die rechtzeitige Lieferung
des Materials ist der Kunde verantwortlich.
44
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Ausstrahlung von Fernsehwerbung.
6.1.2 Die Sendekopien sind EL CARTEL MEDIA als
Videobänder, in der Sendenorm Digital Betacam PAL
zur Verfügung zu stellen. Alternativ kann eine digitale
Spotanlieferung erfolgen. Werbung in HD kann ausschließlich auf dem digitalen Weg angeliefert werden.
Physische Anlieferung:
Digital Betacam PAL: Bild: Pal-D1 Signale in 16:9 anamorph und den Normen ITU-R BT.601/656 entsprechend. Ton: digital nach AES/EBU mit Vollaussteuerungspegel = +6 dBu. Der Time Code (VITC und LTC
identisch) muss steigend und ohne Unterbrechung
enthalten sein.
Digitale Spotanlieferung -per Webinterface:
Format:
SD: MXF-Container gemäß OP1a mit 50 Mbit/s VideoDatenstrom im IMX-Format (D10) nach SMPTE 386M
mit 50 Halbbildern pro Sekunde, max. 5 Minuten Länge
HD: MXF-Container gemäß OP1a mit dem Kodierungsalgorithmus XDCAM-HD 422 (1080i/25), max. 5 Minuten Länge
Generell gilt, die technischen Richtlinien und Spezifikation zur digitalen Anlieferung unter www.elcartelmedia.
de/AGB zu beachten.
Hinsichtlich des Sendematerials gilt sowohl für Videobänder als auch für die digitale Spotanlieferung: Bei
erkennbar ungeeignetem oder beschädigtem Sendematerial fordert EL CARTEL MEDIA unverzüglich Ersatz
an. Der Kunde trägt die Gefahr bei der Übermittlung
des Materials.
Da die Sendeabwicklung technisch im HD 1080i/25
Format arbeitet, werden während Ausstrahlung alle
SD-Spots zunächst auf HD konvertiert (upconversion).
Für die Verbreitung der SD-Sendewege (z.B. DVB-T,
Satellit-SD) wird das HD-Sendesignal nach SD konvertiert (downconversion).
6.1.3 Der Kunde ist verpflichtet, EL CARTEL MEDIA
gleichzeitig mit der Übersendung der Sendekopien die
für die Abrechnung mit der GEMA oder anderen Verwertungsgesellschaften notwendigen Angaben, insbesondere Produzent, Verlag, Komponist, Titel und Länge der
verwendeten Musik in zweifacher schriftlicher und in elektronischer Form (per E-Mail an: [email protected],
auf CD-Rom oder Diskette) mitzuteilen.
6.1.4 Die Sendekopien sind zu übersenden an: EL CARTEL
MEDIA GmbH & Co. KG, Motivdisposition, Lil-DagoverRing 1, 82031 Grünwald.
6.1.5 Die überlassenen Unterlagen und Sendekopien
(Material) werden von EL CARTEL MEDIA nicht verwahrt,
sondern als File archiviert, um einen erneuten Einsatz auch
nach länger zurückliegendem Ausstrahlungstermin zu
ermöglichen. Eine Archivierung des physischen Sendebands durch EL CARTEL MEDIA erfolgt nicht. EL CARTEL
MEDIA ist zur Vernichtung des zur Verfügung gestellten
Materials berechtigt, sofern der Kunde nicht bereits
ausdrücklich bei der Anlieferung eine Rücksendung des
Materials fordert. Eine Rücksendung erfolgt nur in diesem
Fall und auf Kosten des Kunden innerhalb von 20 Tagen
nach dem letzten Ausstrahlungstermin. EL CARTEL
MEDIA haftet nicht für Schäden oder Verlust des Materials, es sei denn, EL CARTEL MEDIA hat vorsätzlich oder
fahrlässig gehandelt. EL CARTEL MEDIA ist zur Zurückbehaltung des Materials bis zur vollständigen Zahlung des
Auftrages berechtigt.
6.1.6 Wird die Ausstrahlung der Werbung zu dem vereinbarten Zeitpunkt unmöglich, weil die EL CARTEL MEDIA
übergebenen Unterlagen oder Sendekopien technisch
oder anderweitig fehlerhaft sind oder werden sie nicht
rechtzeitig zur Verfügung gestellt, und hat der Kunde dies
zumindest überwiegend zu vertreten, kann EL CARTEL
MEDIA die für die vereinbarte Sendezeit geschuldete Vergütung dem Kunden in Rechnung stellen, auch wenn die
Werbung nicht zur Ausstrahlung kommt.
6.2 Lieferung von Produkten zur Produktplatzierung / zum
Product Placement:
6.2.1 Der Kunde stellt das mangelfreie zu platzierende
Produkt für die Produktion zum vereinbarten Zeitpunkt am
vereinbarten Ort auf eigene Kosten zur Verfügung. Soweit
Ort und Zeitpunkt nicht vereinbart sind, stellt der Kunde
das Produkt am Sitz des Senders zum Produktionsstart
zur Verfügung. Soweit es sich bei dem Produkt nicht um
eine Dienstleistung oder um ein Produkt handelt, welches
während der Produktion verbraucht wird, holt der Kunde
das Produkt nach Fertigstellung der Produktion der Sendung, in die das Produkt eingebunden werden soll, auf
eigene Kosten wieder an dem vereinbarten Ort ab.
6.2.2 Die Kosten für den Transport (Anlieferung sowie
Abholung) des Produktes übernimmt der Kunde.
6.2.3 Der Kunde haftet für das Produkt sowie etwaige
durch die Platzierung und Verwendung des Produktes oder dessen verspätete oder mangelhafte Anlieferung entstehende Schäden unbeschränkt und stellt EL
CARTEL MEDIA, den Sender sowie die Produktionsfirma von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit
der Platzierung des Produktes in der Sendung frei. Dies
schließt angemessene Kosten der Rechtsverteidigung
ein. EL CARTEL MEDIA ist insbesondere in den Fällen der
verspäteten oder unterlassenen Anlieferung und der Anlieferung eines mangelhaften Produktes zur Vermeidung
von Schäden, insbesondere zur Vermeidung von Produktionsausfall, dazu berechtigt ein entsprechendes Ersatzprodukt auf Kosten des Kunden zu besorgen.
6.2.4 Der Kunde wird das Produkt ausreichend versichern.
07. Mängel
7.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Werbung unverzüglich mit oder nach Ausstrahlung zu überprüfen und einen
etwaigen offensichtlichen Mangel unverzüglich und einen
sonstigen Mangel spätestens 2 Wochen nach Ausstrahlung anzuzeigen, anderenfalls gilt die Ausführung des Auftrags als genehmigt. Im Fall eines von EL CARTEL MEDIA
oder vom Sender zu vertretenden Mangels ist die Haftung
zunächst auf Nacherfüllung beschränkt, d.h. die Werbung
wird in einem vergleichbaren programmlichen Umfeld derselben Preisgruppe ausgestrahlt. EL CARTEL MEDIA wird
dem Kunden den Ausstrahlungstermin rechtzeitig mitteilen. Sollte die Nacherfüllung wiederholt fehlschlagen,
kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder, bei
nicht nur geringfügigen Mängeln, Rücktritt vom Auftrag
verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind
ausgeschlossen. Die Haftung von EL CARTEL MEDIA für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und die Verletzung von
45
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Ausstrahlung von Fernsehwerbung.
Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
grammänderungen beim Sender auftreten.
7.2 Ein Mangel der Werbung liegt nicht vor bei einer Sendestörung, die weniger als 10 % der technischen Reichweite betrifft, es sei denn diese Sendestörung beruht
auf einem mindestens grob fahrlässigen Verhalten des
Senders. Basis für die Feststellung einer Sendestörung
ist das Störungsprotokoll der Kabel Deutschland GmbH,
Network Monitoring Center.
8.5 Die vorstehenden Regelungen der Ziffern 8.1 bis 8.4
finden keine Anwendung auf Aufträge über die Einbindung
von Product Placement.
7.3 Die vorstehenden Regelungen der Ziffern 7.1 und 7.2
finden keine Anwendung auf Product Placement.
08. Umbuchung, Kündigung
8.1 Der Sender, wie auch der Kunde, sind berechtigt,
Aufträge über die Ausstrahlung von Werbung ganz oder
teilweise bis zu sechs Wochen vor dem ersten Ausstrahlungstermin ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Der
Kunde ist berechtigt, Aufträge über die Ausstrahlung von
Werbung ganz oder teilweise bis zu 10 Werktage vor dem
ersten Ausstrahlungstermin umzubuchen.
8.2 Widerruft der Kunde seinen Auftrag ohne Einhaltung
der genannten Frist, wird sich der Sender bemühen, die
Werbung so kurzfristig wie unter Aufrechterhaltung des
ordentlichen Sendeablaufes möglich, nicht mehr auszustrahlen, übernimmt dafür jedoch keine Haftung. Der Kunde bleibt im Fall des Widerrufs zur vollständigen Zahlung
verpflichtet, es sei denn er kann nachweisen, dass dem
Sender ein geringerer Schaden entstanden ist.
8.3 Die Kündigung eines Auftrages, der die Ausstrahlung
von Werbespots mit einer Dauer von mehr als 90 Sekunden Länge oder Sonderwerbeformen zum Gegenstand
hat, ist ausgeschlossen.
8.4 Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für EL CARTEL
MEDIA bzw. den Sender besteht insbesondere dann,
wenn konkrete Anhaltspunkte über die wesentliche
Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des
Kunden bestehen oder wenn unvorhergesehene Pro-
09. Preisberechnung, Preisänderungen
9.1 Es gilt die bei Abschluss des Auftrages gültige Preisliste. Für die Preisberechnung ist die tatsächliche Dauer
des Werbespots zugrunde zu legen. Preise für Sonderwerbeformen und Product Placement werden gesondert vereinbart. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher
Mehrwertsteuer. Der Kunde trägt eine etwa anfallende
urheber- bzw. leistungsschutzrechtliche Vergütung, die
wegen der ausgestrahlten Werbung an Verwertungsgesellschaften zu zahlen ist.
9.2 EL CARTEL MEDIA ist jederzeit berechtigt, die Preise
zu ändern. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, treten neue Preise auch für laufende Aufträge
sofort in Kraft. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Kunde
innerhalb von 3 Tagen nach entsprechender Mitteilung
durch EL CARTEL MEDIA berechtigt, den Auftrag umzubuchen oder schriftlich vom Auftrag zurück zu treten, dies
gilt nicht für Product Placement.
9.3 Die Preisberechnung für entgeltliches Product Placement bezieht sich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich
etwas anderes vereinbart wurde, nur auf die Erstausstrahlung der Sendung.
10. Rabatte
10.1 Gemäß der Preislisten von EL CARTEL MEDIA (jeweils gültiger Stand) können auf die Listenpreise Rabatte auf die Gesamtrechnungssumme für innerhalb eines
Kalenderjahres ausgestrahlte Werbung eines Kunden bei
einem Sender gewährt werden. Sonderwerbeformen werden bei der Berechnung der Rabattstaffel berücksichtigt,
eine Rabattgewährung auf die Sonderwerbeformen selbst
erfolgt jedoch nicht. Product Placement wird weder bei
der Berechnung der Rabattstaffel berücksichtigt noch
findet eine Rabattgewährung auf Product Placements
statt. Rabatte werden zum Berechnungszeitpunkt lediglich
vorläufig gewährt. Die endgültige Abrechnung erfolgt am
Ende des Kalenderjahres rückwirkend, entsprechend der
tatsächlich abgenommenen Werbesendezeit.
10.2 Agenturen erhalten für die von ihnen erteilten Aufträge, ausgenommen für Aufträge von Product Placement,
eine Entlohnung in Höhe von 15% des Rechnungsnettos, d.h. auf die Rechnungssumme ohne MwSt und nach
Abzug von sonstigen Rabatten, aber vor Skonto. Diese
Agenturentlohnung (AE) wird vom Rechnungsbetrag in
Abzug gebracht. Ein solcher Anspruch besteht nur gegen
Nachweis der Agenturtätigkeit und Fakturierung an die
Agentur. Gegenüber Kleinst- und Scheinagenturen behält
sich EL CARTEL MEDIA die Ablehnung der Agenturentlohnung vor.
10.3 Auf Anfrage kann EL CARTEL MEDIA der Gewährung eines Konzernrabattes für mehrere Kunden (Mutterund Tochtergesellschaften) schriftlich zustimmen, wenn
eine kapitalmäßige Beteiligung zwischen der Mutter- und
Tochtergesellschaft mit mehr als 50% am 1.1. des Kalenderjahres besteht. Die Anfrage und der Nachweis über die
Konzernzugehörigkeit ist gegenüber EL CARTEL MEDIA
bis spätestens 30.06. des Kalenderjahres zu erbringen.
Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt, bei Konzernaustritten innerhalb eines Kalenderjahres, die EL CARTEL MEDIA unverzüglich
anzuzeigen sind, findet allenfalls eine anteilige Rabattgewährung statt.
11. Zahlungsbedingungen
11.1 Die Vergütung für die Ausstrahlung von Werbung bei
dem Sender wird grundsätzlich monatlich im Voraus auf
Basis des bis dahin in Auftrag gegebenen Volumens in
Rechnung gestellt.
11.2 Bei Zahlungseingang innerhalb von zehn Tagen ab
Rechnungsdatum wird 2% Skonto gewährt, jedoch nur
dann, wenn der Rechnungsbetrag spätestens drei Werktage vor der ersten Ausstrahlung dieses Monats beim
Sender eingeht und alle vorausgegangenen Rechnungen
bezahlt sind.
11.3 Bei nachträglicher Änderung der Auftragsdaten im
Rechnungszeitraum erstellt EL CARTEL MEDIA eine Er-
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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Ausstrahlung von Fernsehwerbung.
gänzungsrechnung, in der entweder der noch zu zahlende
Differenzbetrag in Rechnung gestellt oder eine Gutschrift
ausgestellt wird. Bei Zahlungseingang des Differenzbetrages beim Sender innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum wird 2% Skonto gewährt, jedoch nur dann,
wenn der Kunde bereits bei der ursprünglich für diesen
Monat gestellten Rechnung zum Skontoabzug berechtigt
war.
arten wie Satellit, terrestrisch und Kabel, einschließlich
Kabelweitersendung und der notwendigen Sublizenzrechte für die weiterverbreitenden Kabelunternehmen. Ausgenommen hiervon sind die vom Sender pauschal von der
GEMA erworbenen Senderechte. Die Rechteübertragung
erfolgt zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Umfang. Dies gilt
insbesondere auch für das Recht, die Nutzungsrechte auf
mit der Sendeabwicklung beauftragte Dritte zu übertragen
und die Ausstrahlung der Werbung mittels aller bekannten
technischen Verfahren vorzunehmen.
Überlassung an dem Produkt entstehen.
11.5 Der Kunde gerät in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 3 Wochen nach Rechnungsdatum
auf das auf der Rechnung angegebene Konto des Senders eingegangen ist.
12.2 Der Kunde sichert zu, über diese Rechte zu verfügen
und diese nicht anderweitig (insbesondere auf eine andere
Verwertungsgesellschaft) übertragen zu haben.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur aufgrund von Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
11.6 Schecks werden stets nur erfüllungshalber angenommen.
12.3 Im Verhältnis zum Sender trägt der Kunde allein die
rundfunkrechtliche, wettbewerbsrechtliche und sonstige
Verantwortung für die zur Verfügung gestellte Werbung
und das Produkt. Im Falle der Geltendmachung von
Ansprüchen durch Dritte gegen die Ausstrahlung der
Werbung oder die Produkte stellt der Kunde den Sender
von allen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang
frei. Dies schließt angemessene Kosten der Rechtsverteidigung ein.
11.4 Auf Antrag des Kunden kann Zahlung nach dem
Abbuchungsverfahren eingeräumt werden.
11.7 Bankspesen (z. B. wegen mangelnder Deckung,
Rückscheckgebühren, Auslands-, Stornogebühren, etc.)
gehen zu Lasten des Kunden.
11.8 Sollte der Rechnungsbetrag nicht spätestens drei
Werktage vor Ausstrahlung bei dem Sender eingegangen
sein oder im Falle von Zahlungsverzug ist der Sender berechtigt, die (weitere) Ausstrahlung zu unterlassen, bis der
Kunde die Zahlung vollständig geleistet hat. Das gilt auch
für den Fall, dass nach Vertragsschluss erkennbar wird,
dass der Zahlungsanspruch des Senders durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird.
11.9 Übernimmt der Sender die Produktion von Werbung
aufgrund gesonderter vertraglicher Vereinbarung, wird die
dafür vereinbarte Vergütung gesondert in Rechnung gestellt. Die Vergütung hierfür ist mit Rechnungsstellung in
voller Höhe ohne Abzug zur Zahlung fällig.
12. Nutzungsrechte, Rechtegarantien
12.1 Der Kunde überträgt auf den Fernsehsender sämtliche Rechte zur Fernsehnutzung an dem Werbespot, der
Sonderwerbeform bzw. dem in eine Sendung eingebundenen Produkt. Dies beinhaltet alle technischen Nutzungs-
12.4 Der Kunde garantiert, dass weder die Werbung noch
der Zeitpunkt der Ausstrahlung der Werbung, sofern dieser
von ihm festgelegt wurde, gegen rechtliche, insbesondere
auch wettbewerbsrechtliche, rundfunkstaatsvertragliche
Bestimmungen und Werberichtlinien, verstößt.
13. Haftung
13.1 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Sender nur für
die Verletzung von Kardinalpflichten und nur in Höhe des
vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Dies gilt
auch für Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern
oder Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbeschränkung gilt
nicht für Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit. Die Regelungen in dieser Ziffer 13.1 gelten bei
Product Placement auch in Bezug auf Schäden, die nach
14. Datenschutz
14.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass personenbezogene Daten des Kunden, die dieser EL CARTEL
MEDIA bzw. dem Sender zur Verfügung stellt, sowie
Daten, die sich aus der Erteilung und Durchführung
von Aufträgen ergeben, insbesondere zum Zweck der
Marktforschung, durch EL CARTEL MEDIA, den Sender
und Dritte genutzt und elektronisch maschinell verarbeitet
werden.
15.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Sender
und dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Gerichtsstand ist
München, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliche Sondervermögen sind.
15.3 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser
AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingung gilt dasjenige, was die
Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit
vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg
zu erzielen.
15.4 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des
Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch EL
CARTEL MEDIA. Eine Änderung dieser Schriftformklausel
ist nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wird
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AGB
IMPRESSUM
Herausgeber
EL CARTEL MEDIA GmbH & Co. KG
lil-dagover-ring 1
82031 grünwald
ph +49 89 64185 7950
fx +49 89 64185 7009
[email protected]
Projektmanagement
Alexandra Ölke, Robert Schaperjahn
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