LOGO! Preisliste 06/2011

Transcrição

LOGO! Preisliste 06/2011
LOGO! Preisliste
06/2011
Bezeichnung
Bestellnummer
E-Nummer
Preis
in €
Preis
in SFr.
LOGO! Programmiersoftware
Programmiertool für das komfortable, effiziente und übersichtliche Erstellen und Simulieren
(mit Status-anzeige) des Schaltprogrammes am PC. Einfach und schnell mit „drag and drop“.
LOGO! Soft Comfort V7.x auf CD-ROM
6ED1 058-0BA02-0YA1
ohne ENummer
49.00
66.15
6ED1 058-0CA02-0YE1
ohne ENummer
19.00
25.65
Zur Übertragung des Programmes vom PC zu LOGO! Ethernet, 2 Meter, gekreuzt
6XV1870-3RH20
ohne ENummer
19.00
25.65
LOGO! PC-Kabel RS 232
Zur Übertragung des Programmes vom PC zu LOGO! basic
6ED1 057-1AA00-0BA0
560 903 009
75.00
101.25
LOGO! PC-Kabel USB
Zur Übertragung des Programmes vom PC zu LOGO! basic
Inkl. Treiber auf CD
6ED1 057-1AA01-0BA0
560 903 010
75.00
101.25
6ED1 050-1AA00-0AE7
6ED1 050-1AA00-0CE7
6ED1 050-1AA00-0EE7
560 990 139
560 990 149
560 990 159
11.00
11.00
11.00
14.85
14.85
14.85
6ED1 057-3AA02-0AA0 560 940 000
6ED1 057-3BA00-0AA5 560 940 007
155.00
155.00
209.25
209.25
6ED1 057-3BA10-0AA0
560 901 770
249.00
336.15
6ED1 055-4MH00-0BA0 560 999 109
130.00
175.50
LOGO! 12/24 RCE
Versorgungsspannung 12V DC oder 24V DC
Anschluss Ethernet RJ 45
8 Digitaleingänge 12V DC oder 24V DC (Eingänge 1, 2, 7 und 8 sind auch
als Analogeingänge 0..10V verwendbar)
4 Digitalausgänge Relais 10A (3A induktiv)
6ED1 052-1MD00-0BA7
ohne ENummer
194.00
261.90
LOGO! 230 RCE
Versorgungsspannung AC/DC 115/230V
Anschluss Ethernet RJ 45
8 Digitaleingänge AC/DC 115/230V
4 Digitalausgänge Relais 10A (3A induktiv)
6ED1 052-1FB00-0BA7
ohne ENummer
194.00
261.90
Inkl. elektronischem Handbuch, 6-sprachig
Upgrade LOGO! Soft Comfort auf CD-ROM
Von LOGO! Soft Comfort V1.0, V2.0, V3.0, V4.0, V5.0, V6.x auf V7.x
Industrial Ethernet TP XP cord cable
Handbuch zu LOGO! ..0BA6 (LOGO! basic)
Deutsch
Französisch
Italienisch
LOGO! Starterkit
Inhalt:
LOGO! 230 RC oder 12/24 RC, USB Kabel PC-LOGO!,
Programmiersoftware LOGO! Soft Comfort V6.x,
Handbuch deutsch, LOGO! Schraubendreher
News Box mit LOGO! 230 RC
News Box mit LOGO! 12/24 RC
LOGO! TD Starterkit
Inhalt:
LOGO! 12/24 RCo, Textdisplay LOGO! TD inkl. Verbindungskabel
zu LOGO!, Programmierkabel USB PC-LOGO!, Programmiersoftware LOGO! Soft Comfort V6.x, Handbuch deutsch
LOGO! TD News Box mit LOGO! 12/24 RCo
Bedienen/Beobachten HMI
Textdisplay LOGO! TD
Inkl. Verbindungskabel 2,5m zu LOGO! CPU
·
Bis 50 Meldetexte
·
Bis 4 Zeilen à 24 Zeichen
·
Text-Ticker
·
Bargraph
Grundgerät LOGO! Ethernet mit hinterleuchtetem Display und Tastatur
Leistungsmerkmale:
· Speicher für 400 Funktionsblöcke
• Grosser Befehlsumfang:
o 8 Grundfunktionen
o 30 Sonderfunktionen
o 50 Meldetexte
• Integrierte Remanenz
Grundgerät LOGO! Basic mit hinterleuchtetem Display und Tastatur
Leistungsmerkmale:
· Speicher für 200 Funktionsblöcke
• Grosser Befehlsumfang:
o 8 Grundfunktionen
o 30 Sonderfunktionen
o 50 Meldetexte
• Integrierte Remanenz
LOGO! 12/24 RC
Versorgungsspannung 12V DC oder 24V DC
8 Digitaleingänge 12V DC oder 24V DC (Eingänge 1, 2, 7 und 8 sind auch
als Analogeingänge 0..10V verwendbar)
4 Digitalausgänge Relais 10A (3A induktiv)
6ED1 052-1MD00-0BA6 560 911 306
115.00
155.25
LOGO! 24 C
Versorgungsspannung 24V DC
8 Digitaleingänge 24V DC (Eingänge 1, 2, 7 und 8 sind auch als Analogeingänge
0..10V verwendbar)
4 Digitalausgänge Transistor 24V DC, 0.3A
6ED1 052-1CC01-0BA6
102.00
137.70
560 912 307
Seite 3 von 6
LOGO! 24 RC (AC/DC)
Versorgungsspannung 24V AC/DC
8 Digitaleingänge 24V AC/DC
4 Digitalausgänge Relais 10A (3A induktiv)
6ED1 052-1HB00-0BA6
560 911 307
115.00
155.25
LOGO! 230 RC
Versorgungsspannung AC/DC 115/230V
8 Digitaleingänge AC/DC 115/230V
4 Digitalausgänge Relais 10A (3A induktiv)
6ED1 052-1FB00-0BA6
560 911 310
118.00
159.30
LOGO! 12/24 RCo
Versorgungsspannung 12V DC oder 24V DC
8 Digitaleingänge 12V DC oder 24V DC (Eingänge 1, 2, 7 und 8
sind auch als Analogeingänge 0..10V verwendbar)
4 Digitalausgänge Relais 10A (3A induktiv)
6ED1 052-2MD00-0BA6 560 911 316
92.00
124.20
LOGO! 24 Co
Versorgungsspannung 24V DC
8 Digitaleingänge 24V DC (Eingänge 1, 2, 7 und 8 sind auch als Analogeingänge
0..10V verwendbar)
4 Digitalausgänge Transistor 24V DC, 0.3A
6ED1 052-2CC01-0BA6
560 912 317
88.00
118.80
LOGO! 24 RCo (AC/DC)
Versorgungsspannung 24V AC/DC
8 Digitaleingänge 24V AC/DC
4 Digitalausgänge Relais 10A (3A induktiv)
6ED1 052-2HB00-0BA6
560 911 317
92.00
124.20
LOGO! 230 RCo
Versorgungsspannung AC/DC 115/230V
8 Digitaleingänge AC/DC 115/230V
4 Digitalausgänge Relais 10A (3A induktiv)
6ED1 052-2FB00-0BA6
560 911 320
94.00
126.90
LOGO! DM8 12/24 R
Versorgungsspannung 12V DC oder 24V DC
4 Digitaleingänge 12V DC oder 24V DC
4 Digitalausgänge Relais 5A (3A induktiv)
6ED1 055-1MB00-0BA1 560 910 006
63.00
85.05
LOGO! DM8 24
Versorgungsspannung 24V DC
4 Digitaleingänge 24V DC
4 Digitalausgänge Transistor 24V DC, 0.3A
6ED1 055-1CB00-0BA0 560 910 007
58.00
78.30
LOGO! DM8 24 R (AC/DC)
Versorgungsspannung 24V AC/DC
4 Digitaleingänge 24V AC/DC
4 Digitalausgänge Relais 5A (3A induktiv)
6ED1055-1HB00-0BA0
560 910 017
63.00
85.05
LOGO! DM8 230 R
Versorgungsspannung AC/DC 115/230 V
4 Digitaleingänge AC/DC 115/230V
4 Digitalausgänge Relais 5A (3A induktiv)
6ED1 055-1FB00-0BA1 560 910 000
63.00
85.05
LOGO! DM16 24
Versorgungsspannung 24V DC
8 Digitaleingänge 24V DC
8 Digitalausgänge Transistor 24V DC, 0.3A
6ED1 055-1CB10-0BA0 560 910 107
94.00
126.90
LOGO! DM16 24 R (DC)
Versorgungsspannung 24V DC
8 Digitaleingänge 24V DC
8 Digitalausgänge Relais 5A (3A induktiv)
6ED1055-1NB10-0BA0
560 910 117
102.00
137.70
LOGO! DM16 230 R
Versorgungsspannung AC/DC 115/230 V
8 Digitaleingänge AC/DC 115/230V
8 Digitalausgänge Relais 5A (3A induktiv)
6ED1 055-1FB10-0BA0 560 910 100
102.00
137.70
LOGO! AM2
2 Analogeingänge
•
Spannung 0...10 V
•
Strom
0...20 mA / 4...20 mA
•
Auflösung bis 10 bit
6ED1 055-1MA00-0BA0 560 910 016
76.00
102.60
LOGO! RTD
2 Analogeingänge
•
PT 100 und PT 1'000 (mischen der Sensoren zulässig)
•
-50... +200 °C
•
2- oder 3-Leiter Anschluss
•
max. Abweichung 0.25 °C
•
Versorgungsspannung DC 12/24 V
6ED1 055-1MD00-0BA1 560 910 026
92.00
124.20
LOGO! AM2 AQ
2 Analogausgänge
•
Spannung 0...10 V
•
Strom
0...20 mA / 4...20 mA
•
Versorgungsspannung DC 24V
6ED1 055-1MM00-0BA1 560 910 027
109.00
147.15
LOGO! AS-Interface
Über den Bus stehen dem Master 4 digitale Eingänge und 4 digitale Ausgänge auf dem LOGO! zur
Verfügung
3RK1 400-0CE10-0AA2 560 920 006
76.30
103.01
LOGO! CM EIB / KNX
Maximale Ein-/Ausgänge via EIB:
•
16 digitale Eingänge
•
12 digitale Ausgänge
•
8 analoge Eingänge
6BK1 700-0BA00-0AA1 560 920 014
149.00
201.15
Grundgerät LOGO! Basic ohne hinterleuchtetes Display und Tastatur
Leistungsmerkmale:
•
wie LOGO! mit Display
Erweiterungsmodule digital
Erweiterungsmodule analog
Erweiterungsmodule Kommunikation
Seite 4 von 6
Stromversorgungen LOGO! Power
Geregelte Stromversorgungen zur Umwandlung der Netzspannung
AC 85…264V sowie DC 110…300V in die Betriebsspannung 24V DC oder 12V DC (erforderlich bei
LOGO! Varianten 12/24V oder 24V wie auch für die entsprechenden Erweiterungsmodul)
LOGO! Power 24 / 1.3
Betriebsspannung 24V DC
Nenn-Ausgangsstrom 1.3A
6EP1 331-1SH03
560 600 107
49.00
66.15
LOGO! Power 24 / 2.5
Betriebsspannung 24V DC
Nenn-Ausgangsstrom 2.5A
6EP1 332-1SH43
560 600 117
65.00
87.75
LOGO! Power 24 / 4
Betriebsspannung 24V DC
Nenn-Ausgangsstrom 4A
6EP1 332-1SH52
560 932 007
89.00
120.15
LOGO! Power 12 / 1.9
Betriebsspannung 12V DC
Nenn-Ausgangsstrom 1.9A
6EP1 321-1SH03
560 932 006
69.00
93.15
LOGO! Power 12 / 4.5
Betriebsspannung 12V DC
Nenn-Ausgangsstrom 4.5A
6EP1 322-1SH03
560 932 106
92.00
124.20
LOGO! Contact
Brummfreies Schaltmodul für direktes Schalten ohmscher Verbraucher bis 20A und Motoren bis 4
KW
LOGO! Contact 24
Schaltspannung 24V
6ED1 057-4CA00-0AA0
560 505 107
17.00
22.95
LOGO Contact 230
Schaltspannung 230V
6ED1 057-4EA00-0AA0
560 504 100
14.00
18.90
LOGO! Speichermodul violett (ab ..0BA4 einsetzbar)
Programm kopieren oder schützen
6ED1 056-1DA00-0BA0
560 901 119
18.00
24.30
LOGO! Batteriemodul grün (ab ..0BA6 einsetzbar)
Stützen der Uhrzeit während bis zu zwei Jahren
6ED1 056-6XA00-0BA0
560 999 119
18.00
24.30
LOGO! kombiniertes Speicher-/Batteriemodul braun (ab ..0BA6 einsetzbar)
Programm kopieren oder schützen und stützen der Uhrzeit
6ED1 056-7DA00-0BA0
560 999 129
29.00
39.15
LOGO! Prommer für Versionen ..0BA1 bis 0BA5
Zum programmieren von bis zu acht Programmodulen gleichzeitig.
6AG1 057-1AA01-0BA5
560 999 009
346.00
467.10
LOGO! – Modem Adapterkabel
Für die Kommunikation LOGO! – analoges Modem
6ED1 057-1CA00-0BA0
560 903 019
25.00
33.75
LOGO! Fronttafeleinbausatz 4TE
Für ein LOGO! Grundgerät
Schutz IP30 ohne und IP65 mit aufgesetzter Frontscheibe!
6AG1 057-1AA00-0AA0
560 999 059
43.00
58.05
6AG1 057-1AA00-0AA3
ohne ENummer
47.00
63.45
LOGO! Fronttafeleinbausatz 8TE
Für ein LOGO! Grundgerät und max. 2 Erweiterungsmodule
Schutz IP30 ohne und IP65 mit aufgesetzter Frontscheibe!
6AG1 057-1AA00-0AA1
560 930 000
73.00
98.55
LOGO! Fronttafeleinbausatz 8TE mit Bedientasten
Für ein LOGO! Grundgerät und max. 2 Erweiterungsmodule
Schutz IP30 ohne und IP65 mit aufgesetzter Frontscheibe!
6AG1 057-1AA00-0AA2
560 930 010
80.00
108.00
LOGO! TD-Kabel
Ersatzteil für LOGO! TD,
Länge 2.5m
6ED1 057-1BA00-0BA0
ohne ENummer
36.00
48.60
6ED1 057-1DA00-0BA0
ohne ENummer
10.00
13.50
6ED1 054-3CA10-0YB0
ohne Enummer.
499.00
673.65
6ED1 054-3CA10-0YB1
ohne Enummer.
529.00
714.15
Zubehör (für alle Varianten)
LOGO! Fronttafeleinbausatz 4TE mit Bedientasten
Für ein LOGO! Grundgerät
Schutz IP30 ohne und IP65 mit aufgesetzter Frontscheibe!
LOGO! TD Montagezubehör
Ersatzteil für LOGO! TD
LOGO! Insys GSM 4.1 Box
GSM Modem für LOGO!, inkl. Parametriersoftware HS Comm, Antenne und Adapterkabel
Für den Betrieb sind zusätzlich notwendig:
SIM Karte
LOGO! PC-Kabel
LOGO! Insys GSM 4.1 Box Compact
GSM Compact Modem für LOGO!, inkl. Parametriersoftware HS Comm, Antenne und Adapterkabel
Für den Betrieb sind zusätzlich notwendig:
SIM Karte
LOGO! PC-Kabel
Seite 5 von 6
Allgemeine Lieferbedingungen der Siemens Schweiz AG für das Produktegeschäft (Version 09.2008)
1.
Allgemeines
1.1 Angebote, die keine Annahmefrist (Bindefrist) enthalten, sind unverbindlich.
1.2 Die vorliegenden Lieferbedingungen sind verbindlich, wenn sie in unserem Angebot bzw. in
unseren Produkt- / Preislisten oder in unserer Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur dann Gültigkeit, wenn und soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind.
1.3 Sofern unsere Lieferung auch handelsübliche Softwareprogramme samt zugehöriger Dokumentation umfasst, gelten hierfür ausschliesslich die massgebenden Liefer- und Lizenzbedingungen der betreffenden Unterlieferanten.
1.4 Bei von uns zu erstellenden kundenspezifischen Anlagen / Produkten gelangen grundsätzlich
unsere "Allgemeinen Lieferbedingungen für kundenspezifische Anlagen" zur Anwendung.
2.
Werbeprospekte, Pläne und technische Unterlagen
2.1 Werbeprospekte und -kataloge sind ohne anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich.
Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert
sind.
2.2 Jede Vertragspartei behält sich alle Rechte an Plänen, technischen Unterlagen und Softwareprogrammen vor, die sie der anderen Vertragspartei ausgehändigt hat. Die empfangende Vertragspartei anerkennt diese Rechte und wird Pläne, Unterlagen und Softwareprogramme ohne vorgängiges schriftliches Einverständnis der anderen Vertragspartei weder Dritten zugänglich machen noch ausserhalb des Zwecks verwenden, zu dem sie ihr übergeben worden sind.
3.
3.2 Falls sich die der Preisbildung zugrundeliegenden Verhältnisse, insbesondere die Währungsparitäten oder die staatlichen / behördlichen Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle, etc. zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und dem vereinbarten Liefertermin ändern, so sind wir berechtigt, unsere Preise und Konditionen den veränderten Bedingungen anzupassen.
Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort fällig und bis spätestens am
30. Tag nach Rechnungsdatum zu bezahlen, ohne Skonto und ohne jeden anderen Abzug.
Die Zahlungen sind auf eines unserer Konti bei den in den Rechnungen aufgeführten Banken
zu leisten. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn der fällige Betrag einem dieser Konti in Schweizerfranken gutgeschrieben ist und uns zur freien Verfügung steht.
Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig.
4.2 Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so gerät er ohne Mahnung in
Verzug und hat ab dem 31. Tag nach Rechnungsdatum einen Verzugszins von 8% p.a. zu
entrichten.
5.
6.
8.2 Der Besteller hat Lieferung und Leistungen innert angemessener Frist zu prüfen und uns
eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies, so gelten Lieferung
und Leistungen - unter Vorbehalt allenfalls versteckter Mängel - als genehmigt.
8.3 Wir werden die uns gemäss Ziff.8.2 mitgeteilten Mängel nach unserer Wahl durch Instandstellung oder Ersatzlieferung so rasch als möglich beheben. Der Besteller hat uns die hierzu erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Soweit dabei fehlerhafte Teile ersetzt werden,
gehen die ausgewechselten fehlerhaften Teile in unser Eigentum über.
8.4 Wegen Mängel irgendwelcher Art an Lieferung oder Leistungen hat der Besteller keine
Rechte und Ansprüche ausser den in dieser Ziff.8 und den in Ziff.9 (Gewährleistung, Haftung
für versteckte Mängel) ausdrücklich genannten.
9.
Lieferfrist
6.1 Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit Eingang einer schriftlichen, technisch und kaufmännisch
bereinigten Bestellung, sofern sämtliche behördlichen Formalitäten eingeholt bzw. erfüllt sind.
Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf die Lieferung erfolgt bzw. deren
Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt worden ist.
6.2 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen:
- wenn uns die Angaben, die wir zur Vertragserfüllung benötigen, nicht rechtzeitig zugehen,
oder wenn der Besteller nachträglich Änderungen oder Ergänzungen verlangt und damit eine
Verzögerung der Lieferungen oder Leistungen verursacht;
- wenn Hindernisse auftreten, die wir trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden können, ungeachtet, ob diese bei uns, beim Besteller oder bei einem Dritten entstehen.
Als solche Hindernisse gelten beispielsweise behördliche Massnahmen oder Unterlassungen;
Aufruhr, Mobilmachung, Krieg; Arbeitskonflikte, Aussperrungen, Streiks, Unfälle und andere
erhebliche Betriebsstörungen; Epidemien, Naturereignisse; terroristische Aktivitäten. Die Vertragsparteien werden in einem solchen Falle für eine entsprechende Anpassung des Vertrages Hand bieten;
Für ersetzte oder reparierte Teile des Liefergegenstandes beträgt die Gewährleistungsfrist 6
Monate ab deren Ersatz oder Abschluss der Reparatur, falls die Gewährleistungsfrist gemäss
vorstehendem Absatz für den Liefergegenstand früher abläuft.
9.2 Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte ohne unsere vorgängige
schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller,
falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und uns Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
9.3 Wir verpflichten uns, auf schriftliche Aufforderung des Bestellers alle Teile des Liefergegenstandes, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach unserer Wahl auszubessern oder zu ersetzen. Die beanstandeten Teile sind uns auf Verlangen zuzustellen. Soweit fehlerhafte Teile ersetzt werden, gehen die ausgewechselten fehlerhaften Teile in unser Eigentum über.
Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gemäss Ziff.9.1 Abs.1 erstreckt sich die Gewährleistung
für ersetzte oder reparierte Teile (Ziff.9.1 Abs.2) des Liefergegenstandes nur auf die betreffenden ersetzten oder reparierten Teile. Die Kosten für Ausbau, Transport und Wiedereinbau
solcher Teile sind vom Besteller zu übernehmen.
9.4 Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in den Spezifikationen ausdrücklich als solche
bezeichnet worden sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Sind die zugesicherten Eigenschaften nicht oder nur teilweise erfüllt, so hat der Besteller
zunächst Anspruch auf unverzügliche Nachbesserung durch uns.
Hierzu hat uns der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Gelingt diese Nachbesserung nicht oder nur teilweise, so hat der Besteller Anspruch auf eine angemessene Herabsetzung des Preises. Ist der Mangel derart schwerwiegend, dass er nicht innert
angemessener Frist behoben werden kann, und sind Lieferung oder Leistungen zum bekanntgegebenen Zweck nicht oder nur in erheblich vermindertem Masse brauchbar, so hat
der Besteller das Recht, die Annahme des mangelhaften Teils der Lieferung zu verweigern
oder, wenn ihm eine Teilannahme wirtschaftlich nicht zumutbar ist, vom Vertrag zurückzutreten. Wir können nur dazu verpflichtet werden, diejenigen Beträge zurückzuerstatten, die uns
für die vom Rücktritt betroffenen Teile bezahlt worden sind.
9.5 Von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar
infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, z.B. infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer
oder elektrolytischer Einflüsse, nicht von uns ausgeführter Bau- oder Montagearbeiten, sowie
infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben.
9.6 Voraussetzung für eine Gewährleistung bei fehlerhaften Softwareprogrammen ist, dass der
Fehler in der unveränderten Originalfassung des betreffenden Softwareprogrammes reproduzierbar und überdies möglichst detailliert dokumentiert ist. Bei Verlust oder Beschädigung von
Daten und /oder Datenträgermaterial umfasst die Gewährleistung nicht den Aufwand für die
Wiederbeschaffung verlorener Daten.
9.7 Wegen Mängel in Material, Konstruktion oder Ausführung wie auch wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in Ziff.9.1 bis
Ziff.9.4 ausdrücklich genannten.
10.
Nach Erreichen des Maximums der Verzugsentschädigung hat uns der Besteller schriftlich eine angemessene Nachfrist anzusetzen. Wird diese Nachfrist aus von uns zu vertretenden
Gründen nicht eingehalten, so ist der Besteller berechtigt, die Annahme des verspäteten Teils
der Lieferung zu verweigern. Ist ihm eine Teilannahme wirtschaftlich nicht zumutbar, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits geleistete Zahlungen gegen Rückgabe erfolgter Lieferungen zurückzufordern.
6.4 Wegen Verspätung der Lieferung oder Leistungen hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in dieser Ziff.6 ausdrücklich genannten. Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder rechtswidriger Absicht und nur
insoweit, als die vorstehende Verzugsentschädigung zur Deckung des Schadens nicht ausreicht.
7.
Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab unserem Werk auf den
Besteller über. Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen,
die wir nicht zu vertreten haben, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung
ab unserem Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an
wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert.
Weitere Haftung
Andere als die in diesen Lieferbedingungen ausdrücklich genannten Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, insbesondere alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages
oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie
Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von
anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen grober Fahrlässigkeit oder rechtswidriger Absicht oder soweit ihm zwingendes Recht entgegen steht.
- wenn der Besteller oder von ihm beigezogene Dritte mit den von ihnen auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten im Verzug sind, oder
wenn der Besteller die Zahlungsbedingungen nicht einhält.
6.3 Der Besteller ist berechtigt, bei verspäteter Lieferung eine Verzugsentschädigung geltend zu
machen, soweit eine Verspätung nachweisbar durch uns verschuldet wurde und der Besteller
einen Schaden als Folge dieser Verspätung glaubhaft machen kann. Wird dem Besteller
durch rechtzeitige Ersatzlieferung ausgeholfen, fällt der Anspruch auf eine Verzugsentschädigung dahin. Die Verzugsentschädigung beträgt für jede volle Woche der Verspätung höchstens 0,5%, insgesamt aber nicht mehr als 5%, berechnet auf dem Vertragspreis des verspäteten Teils der Lieferung. Die ersten zwei Wochen der Verspätung geben keinen Anspruch auf
eine Verzugsentschädigung.
Gewährleistung, Haftung für versteckte Mängel
9.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist (Garantiefrist)
für den Liefergegenstand 12 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Lieferung ab unserem
Werk zu laufen. Wird der Versand aus Gründen verzögert, die wir nicht zu vertreten haben, so
endet die Gewährleistungsfrist spätestens 18 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft.
Eigentumsvorbehalt
Wir bleiben Eigentümer unserer gesamten Lieferungen, bis wir die vereinbarten Zahlungen
vollständig erhalten haben. Mit Zustandekommen des Vertrages ermächtigt uns der Besteller,
die Eintragung des Eigentumsvorbehalts in den amtlichen Registern gemäss den betreffenden Landesgesetzen vornehmen zu lassen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.
Der Besteller wird die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts instandhalten und zu unseren Gunsten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer,
Wasser und sonstige Risiken versichern und überdies alle Massnahmen treffen, damit unser
Eigentumsanspruch weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.
Prüfung und Abnahme
8.1 Die Lieferung wird bei uns soweit üblich vor Versand geprüft. Verlangt der Besteller weitergehende Prüfungen, sind diese separat zu vereinbaren und vom Besteller zu bezahlen. Die
Durchführung einer besonderen Abnahmeprüfung sowie die Festlegung der dafür geltenden
Bedingungen bedürfen einer separaten Vereinbarung.
Preise
3.1 Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise in Schweizer-Franken. Für
Lieferungen an Besteller in der Schweiz gilt: Ware ab unserem Werk (d.h. unser jeweiliger
schweizerischer Lagerort) gemäss INCOTERMS 2000.
4.
8.
11.
Ausfuhrbestimmungen
11.1
Unsere Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund
von nationalen oder internationalen Vorschriften des Aussenwirtschaftsrechts, insbesondere Exportkontrollbestimmungen, sowie keine Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen.
Der Besteller verpflichtet sich, im Falle der Weiterveräusserung und/oder des Exports von vertraglichen Lieferungen die Bestimmungen des Schweizer Güterkontrollgesetzes und der Güterkontrollverordnung, die Exportbestimmungen an seinem Sitz sowie die Bestimmungen der US Export Administration Regulations und Commerce Control List einzuhalten. Er verpflichtet sich des Weiteren,
diese Verpflichtungen seinem Abnehmer zu überbinden.
11.2
12.
Anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis untersteht dem schweizerischen materiellen Recht. Das Übereinkommen
der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (sogen. Wiener Kaufrecht) vom 11.4.1980 gelangt für dieses Vertragsverhältnis nicht zur Anwendung.
13.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für den Besteller und für uns ist Zürich. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller
auch an seinem Sitz zu belangen.
Siemens Schweiz AG
Allgemeine Lieferbedingungen der Siemens Schweiz AG für das Produktegeschäft (Version 09.2008)
Ergänzungen zu den "Allgemeinen Lieferbedingungen der Siemens Schweiz AG" für alle Produktlinien
der Automatisierungs- und Antriebstechnik (Industry Automation and Drive Technologies)
______________________________________________________________________________________________________________________
14. Preise (Ergänzung zu Art. 3 ALB-P)
Die Preise basieren auf der EURO-Listenpreisliste. Bei Bestellungen in Schweizer Franken
gilt die Paritätsklausel gemäss aktueller Schweizer Preisliste oder gültigem Angebot.
Die angebotenen Preise verstehen sich DDP (Incoterms 2000) für die Schweiz und EU, exkl.
MWST und rein netto, ohne jegliche Skontoabzüge. Als Preisberechnungsgrundlage gelten
die in unseren Katalogen und Preislisten publizierten unverbindlichen Bruttopreise.
Auf die Preise der Erzeugnisse, die Silber, Blei, Aluminium und/oder Kupfer enthalten, können, wenn die jeweiligen Grenzwerte der Basisnotierungen überschritten werden, Zuschläge
verrechnet werden. Für die Verrechnung der Zuschläge ist die jeweilige Notierung für verarbeitetes Siber, Blei in Kabeln, Aluminium in Kabeln bzw. die Elektrolytkupfer am Tage des
Bestelleinganges massgebend.
Wir behalten uns das Recht vor, bei Änderungen die Listenpreise anzupassen und die Nettopreise neu zu verhandeln.
15. Zahlungsbedingungen (Ergänzung zu Art. 4 ALB-P)
Liegt der Auftragswert über CHF 50’000.- oder beträgt die vom Kunden gewünschten Lieferfrist mehr als drei Monate, so gilt für die Zahlung des Preises
- 1/3 des Auftragswertes zahlbar bei Auftragserteilung
- 2/3 des Auftragswertes zahlbar bei Lieferung.
16. Mengenrabatt
Es gelten die im Angebot offerierten Rabatte. Beträgt der Wert einer Bestellung mit einem Listenpreis weniger als CHF 150.-, wird grundsätzlich kein Rabatt gewährt. Erfolgt die Bestellung
in elektronischer Form (über A&D Mall (Internet), Mail2Edi oder mittels Edifact-Anbindung)
werden die Rabatte auch auf Bestellungen gewährt, die weniger als CHF 150.- betragen.
17. Lieferzeiten (Ergänzung zu Art. 11 ALB-P)
Lieferzeit gemäss unserer Auftragsbestätigung.
18. Ausfuhrbestimmung (Ergänzung zu Art. 11 ALB-P)
Die mit „AL/EKN ungleich N“ gekennzeichneten Güter unterliegen bei der Ausfuhr aus der
Schweiz den schweizerischen Ausfuhrvorschriften, aus der EU der europäischen bzw. deutschen Ausfuhrgenehmigungspflicht. Die mit „ECCN ungleich N“ gekennzeichneten Güter unterliegen der US-Reexportgenehmigungspflicht. Auch ohne Kennzeichen, bzw. bei Kennzeichen „EKN:N“, „AL:N“ oder „ECCN:N“ kann sich eine Genehmigungspflicht, unter anderem
durch den Endverbleib und Verwendungszweck der Güter, ergeben. In der Regel sind EKN
und ECCN unserer Rechnung bzw. unserem Lieferschein zu entnehmen, andernfalls können
wir Sie bei deren Ermittlung unterstützen.
Um einen effizienten und zuverlässigen Service bieten zu können bitten wir den Besteller,
Rücksendungen wie folgt zu adressieren:
Siemens Schweiz AG
Verfügung IA&DT
c/o PostLOGISTICS AG
Heinrich Stutz-Str. 27
8902 Urdorf
21. Reparaturen und Austausch
Defekte Komponenten werden nach unserem Ermessen ausgetauscht oder repariert, wobei
im Regelfall ein Austausch vorgenommen wird. Der Austausch defekter Komponenten hat
den Vorteil, dass bei einem Ausfall die Anlage schnell wieder verfügbar ist. Der Besteller erhält von uns ein Ersatzteil im Austausch (gleiche Artikelnummer) in der Regel innert drei Arbeitstagen (Standard-Austausch). Auf Wunsch des Bestellers und gegen separate Bezahlung
ist ein Ersatzteil innert eines Arbeitstages (Express- Austausch per Postexpress oder mittels
Kurierdienst) verfügbar, sofern das Teil an Lager ist.
Der Besteller ist verpflichtet, uns die defekten Komponenten innert zehn Arbeitstagen nach
Erhalt des Austausch-Ersatzteils in reparaturfähigem Zustand zurückzusenden. Ansonsten
wird dem Besteller der volle Listenpreis für das gelieferte Austausch-Ersatzteil in Rechnung
gestellt.
Reparaturen erfolgen zu den folgenden Bedingungen: Die Normalreparatur dauert ca. 3-5
Wochen. Auf Wunsch wird dem Besteller kostenlos ein Reparaturbericht in deutscher oder
englischer Sprache mitgeliefert.
Für besonders dringende Fälle bieten wir zusätzlich gegen Aufpreis die Schnellreparatur an.
Auf Wunsch des Bestelelrs liefern wir die reparierte Komponente mit spezifischen Einstellungen gegen Aufpreis nach Aufwand zurück.
Besteht bezüglich defekten Komponenten zwischen dem Besteller und uns ein gültiger Wartungsvertrag, so sind dessen Bestimmungen vorbehalten.
Reparatur-Rücksendungen bitte immer mit Fehlerbeschreibung (Formular siehe
www.siemens.ch/automation/repairs) an folgende Adresse senden:
Siemens Schweiz AG
Reparaturen und Ersatzteile
c/o PostLOGISTICS AG
19. Softwareprodukte
Für Nutzung und Gewährleistung von Softwareprodukten gelten zusätzlich die jeweiligen Allgemeinen Bedingungen, die jedem Software-Paket beigelegt sind.
20. Rücksendungen
Von uns irrtümlich gelieferte Liefergegenstände (Mengenüberschreitung oder Lieferung eines
anderen als des bestellten Produktes) werden von uns zurückgenommen und dem Besteller
eine bereits geleistete Zahlung vollständig zurück vergütet, vorausgesetzt, die Rücksendung
der Liefergegenstände erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Datum des Lieferscheins.
Danach gelten die Liefergegenstände als vom Besteller angenommen und sind von diesem
zu bezahlen.
Für den Fall, dass der Besteller Liefergegenstände irrtümlich bestellt („Falschbestellung“)
oder der eine Bestellung annullieren möchte („Storno“), sind wir nicht verpflichtet, Rücksendungen entgegenzunehmen oder zu bereits geleistete Zahlungen zurück zu vergüten. Eine
Rücknahme der Produkteklassen C und D wird von uns in keinem Fall akzeptiert. In begründeten Einzelfällen sind wir nach unserem Ermessen und gemäss den nachfolgenden Bedingungen bereit, Liefergegenstände der Klassen A und B zurückzunehmen und allfällig bereits
geleistete Zahlungen dem Besteller zurück zu vergüten:
•
Falschbestellung: Im Falle einer von uns akzeptierten Rücknahme bei den Produktklassen A und B werden Liefergegenstände der Klasse A zu 85%, solche der Klasse
B zu 70% zurück vergütet.
•
Storno: Im Falle einer von uns akzeptierten Rücknahme bei den Produktklassen A
und B werden Liefergegenstände der Klasse A zu 100%, solche der Klasse B zu 70%
zurückvergütet.
•
Die Liefergegenstände müssen in der wiederverwendbaren Originalverpackung und
originalversiegelt an uns zurückgeschickt werden.
•
Der Mindestwert der Rücksendungen muss mindestens CHF 250.-, bezogen auf den
Verrechnungspreis je Position, betragen.
•
Voraussetzung für jede Rücknahme und Rückvergütung ist, dass die Liefergegenstände innert sechs Wochen ab Lieferscheindatum an uns zurückgesandt werden. Bei
Überseelieferungen gilt für den Beginn der Rücksendefrist das Lieferscheindatum
plus ein Monat.
•
Der Originallieferschein muss der Rücksendung beiliegen.
•
Rücksendungen haben innerhalb Europas "Frei Haus" zu erfolgen, d.h. die Transportkosten trägt der Rücksender.
* Produktklassen
A: problemlos, kurzfristig wiederverwendbar
B: eingeschränkt bzw. nur mittelfristig wiederverwendbar
C: auftrags-/kundenspezifisch gefertigte/beschaffte Produkte und i. d. R. nicht wiederverwendbar bzw. -verwertbar
D: auftrags-/kundenspezifisch gefertigte Produkte mit erforderlicher Engineeringleistung und
nicht wiederverwend- bzw. -verwertbar (Design for Customer)
Heinrich Stutz-Str. 27
8902 Urdorf
Detaillierte Angaben zum Bestellvorgang, Preisen und Antworten auf weitere Fragen erhalten
Sie unter:
Tel:
+41 (0)848 822 811
Fax:
+41 (0)848 822 815
E-mail:
[email protected]
22. Preise und weitere Angaben zu unserem Service Leistungskatalog
Detaillierte Angaben zum Bestellvorgang, zu den Preisen der einzelnen Dienstleistungen und
Antworten auf weitere Fragen erhalten Sie unter:
Tel:
+41 (0)848 822 811
Fax:
+41 (0)848 822 815
E-mail:
[email protected]
www.siemens.ch/automation/service&support
www.siemens.ch/automation/serviceguide
Die direkte Verbindung zu Industry Automation and Drive Technologies
Bestellungen / Auftragsbearbeitung
Retourware
Bestellungen
[email protected]
Fax +41 (0)848 822 855
Lieferadresse für Retourware
Siemens Schweiz AG
Retourware IA&DT
c/o PostLogistics AG
Heinrich Stutz-Strasse 27
CH-8902 Urdorf
E-Business - Die IA&DT Shopping Mall
Während 7 Tagen rund um die Uhr:
www.siemens.ch/mall
Auftragsbearbeitung
Tel. +41 (0)848 822 833
Fax +41 (0)848 822 855
[email protected]
E-Business - Die IA&DT Shopping Mall
www.siemens.ch/mall
Getriebe und Motoren:
Service und Retourwaren
Gebrüder Meier AG
Allmendstrasse 10
CH-8105 Regensdorf
www.gebrueder-meier.ch
Assistance-Center / Technical Support
Service / Einsatzteile / Reparaturen
Verkaufsberatung / Technical Consulting
Tel. +41 (0)848 822 844
Fax +41 (0)848 822 855
[email protected]
www.siemens.ch/adassistance
Service Helpline
Tel. +41 (0)848 822 866
Fax +41 (0)848 822 876
[email protected]
Technical Support
Tel. +41 (0)848 822 888
Fax +41 (0)848 822 876
Technische Anfragen während 7 Tagen rund um die Uhr:
www.siemens.ch/automation/support-request
Training
Sitrain
Trainings-Center IA&DT
Tel. +41 (0)848 822 800
Fax +41 (0)848 822 801
[email protected]
www.siemens.ch/sitrain
Reparaturservice
Tel. +41 (0)848 822 811
Fax +41 (0)848 822 815
[email protected]
Ersatzteilservice
Tel. +41 (0)848 822 812
Fax +41 (0)848 822 815
[email protected]
Getriebe und Motoren:
Gebrüder Meier AG
Tel. +41 (0)44 870 93 93
Fax +41 (0)44 870 93 94
[email protected]
Allgemeine Lieferbedingungen
Es gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen für das Produktegeschäft der
Siemens Schweiz AG, inkl. den Ergänzungen zu den «Allgemeinen
Lieferbedingungen der Siemens Schweiz AG» für alle Produktelinien der
Automatisierungs- und Antriebstechnik, Version September 2008.
Wechselkursvorbehalt
Die Preise basieren auf einem Kalkulationsfaktor (Devisenverkaufskurs) von
EURO 1.– = CHF 1.35. Bei Paritätsänderungen von mehr als zwei Punkten bis zum
Tag der Lieferung werden die Preise angepasst.
www.siemens.ch/automation
Siemens Schweiz AG
Industry Sector
Industry Automation and
Drive Technologies
Freilagerstrasse 40
CH-8047 Zürich
Tel. +41 (0)848 822 844

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