Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats
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Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/6776 19. Wahlperiode 23.07.10 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Timmermann (SPD) vom 16.07.10 und Betr.: Antwort des Senats Wohnungsbauentwicklungsplan des Senats – Umzugsförderung für Seniorinnen und Senioren Die Anzahl älterer Mitbürger steigt an. Viele dieser älteren Mitbürger haben den nachvollziehbaren Wunsch, so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung mit Freuden, Bekannten und Nachbarn zu verbleiben. Dies ist vielleicht dort noch möglich, wo die entsprechenden Einfamilienhäuser barrierefrei umgebaut werden können. Im Bereich des Geschosswohnungsbaus ist dies jedoch nicht problemlos möglich. Gerade angesichts des sinkenden Rentenniveaus fehlt es zunehmend an geeignetem und preisgünstigem Wohnraum für Seniorinnen und Senioren. Die Folge davon ist, dass die Betroffenen entweder frühzeitig ihre vertraute Umgebung aufgeben und in eine Seniorenwohnanlage umziehen oder in ihren Wohnungen verbleiben, obwohl diese inzwischen zu groß oder auch aufgrund der baulichen Gegebenheiten vollkommen ungeeignet sind. Auch im Wohnungsbauentwicklungsplan des Senats aus dem Jahr 2009 wird ausgeführt, dass der Anteil älterer, auf barrierefreie Wohnungen angewiesener Haushalte weiter ansteigen wird. Aus diesem Grund hat der Senat die zuständige Behörde beauftragt, spezielle Förderkonzepte zu entwickeln. In früheren Jahren wurde der Umzug von Senioren durch die „Globalrichtlinie über die Gewährung von Umzugsprämien zur Freimachung von großen unterbelegten öffentlich geförderten Mietwohnungen“ gefördert, sodass diese in die Lage versetzt wurden, den Umzug sowie gegebenenfalls erforderliche Umbauten zu finanzieren. Diese Richtlinie lief zum 31.12.2006 aus. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt (WK), des Statistikamts Nord (Bautätigkeitsstatistik) und von SAGA GWG wie folgt: 1. Wie viele Wohnungen gibt es nach Kenntnis des Senats in den sieben Hamburger Bezirken? (Bitte für jeden Bezirk getrennt angeben sowie getrennt, ob es sich dabei um Miet- oder Eigentumswohnungen handelt.) Wohnungsbestand am 31. Dezember 2009 in den Bezirken: Bezirk Hamburg-Mitte Altona Eimsbüttel Hamburg-Nord Wohnungen in Wohnund Nichtwohngebäuden 136.140 125.798 131.647 166.618 Drucksache 19/6776 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode Wohnungen in Wohnund Nichtwohngebäuden 202.727 54.124 72.887 889.941 Bezirk Wandsbek Bergedorf Harburg Hamburg insgesamt Hinsichtlich der Aufteilung in Miet- und Eigentumswohnungen für Hamburg siehe Drs. 19/822. 2. Wie viele dieser Mietwohnungen sind öffentlich gefördert oder frei finanziert? Der Bestand an öffentlich geförderten Mietwohnungen (1. Förderungsweg und Förderung nach dem Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz - WoFG) gliedert sich wie folgt: HamburgMitte 27.948 3. Altona Eimsbüttel 13.600 7.445 Wie viele Einzimmer-, Zweizimmer- et cetera -wohnungen unterhält die SAGA GWG in Hamburg? (Bitte getrennt nach den sieben Bezirken sowie nach der Zimmeranzahl angeben.) Bezirk Hamburg-Mitte Altona Eimsbüttel Hamburg-Nord Wandsbek Bergedorf Harburg Gesamt SAGA GWG 4. HamburgNord Wandsbek Bergedorf Harburg 8.868 23.995 9.553 9.768 Wohnungen SAGA GWG nach Zimmerzahl in den Bezirken 1 Zimmer 2 Zimmer 3 Zimmer 4 Zimmer >= 5 Zimmer 2.710 11.446 15.158 5.308 342 1.777 7.042 9.867 3.135 350 891 3.895 3.580 1.108 125 1.928 5.499 5.767 1.396 200 3.035 10.735 13.352 4.402 455 518 1.773 2.702 687 94 912 3.248 4.903 1.511 233 11.771 43.638 55.329 17.547 1.799 Gibt es auch heute noch – nach dem Auslaufen der Globalrichtlinie über die Gewährung von Umzugsprämien zur Freimachung von großen unterbelegten öffentlich geförderten Mietwohnungen – eine Förderung der Senioren bei einem Umzug von einer größeren in eine kleinere Sozialwohnung? Wenn ja, wie viele Personen haben diese Förderungsmöglichkeit in den letzten drei Jahren beantragt, wie vielen wurde sie bewilligt und welche Förderbeträge wurden pro Jahr insgesamt ausbezahlt? Eine direkte finanzielle Förderung von Umzügen für Senioren aus großen in kleinere Sozialwohnungen gibt es nicht mehr. Gleichwohl besteht nach der Globalrichtlinie über die Sicherung der Zweckbestimmung der sonstigen geförderten Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern sowie das Freimachen von mietpreisgünstigen Wohnungen des 1. Förderungswegs (Umschichtung) für Mieter, die ihre öffentlich geförderte Wohnung (oder eine nicht preisgebundene Wohnung des städtischen Wohnungsunternehmens SAGA GWG) aufgeben wollen, die Möglichkeit, auch bei Überschreitung der jeweils maßgeblichen Einkommensgrenze Wohnungen der sonstigen Förderwege zu beziehen. Im November 2006 hat die zuständige Behörde außerdem den Bezirksämtern nahegelegt, bei älteren Wohnungssuchenden, die eine öffentlich geförderte Seniorenwohnung beziehen möchten, Einkommensüberschreitungen bis zu 50 Prozent zuzulassen. Grund für diese Maßnahme war, einen Beitrag gegen die angespannte Marktsituation in diesem Teilsegment zu leisten. 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode 5. Drucksache 19/6776 Welche Voraussetzungen mussten die Antragsteller grundsätzlich erfüllen, um gefördert zu werden? Eine Umzugsprämie wurde nach der Globalrichtlinie über die Gewährung von Umzugsprämien zur Freimachung von großen unterbelegten öffentlich geförderten Mietwohnungen (Sozialwohnungen) vom 3. November 1998 gewährt, wenn das Gesamteinkommen der Antragstellerin oder des Antragstellers und der zur Familie/zum Haushalt rechnenden Angehörigen die nach den §§ 25 fortfolgende Zweites Wohnungsbaugesetz (II. WoBauG) in der Fassung vom 19. August 1994 (BGBl. I S. 2138), zuletzt geändert am 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2970, 2986), maßgebende Einkommensgrenze um nicht mehr als 15 vom Hundert überstieg. Der Vomhundertsatz erhöhte sich auf 30 vom Hundert in den Fällen, in denen gemäß § 25b II. WoBauG nur einmal ein pauschaler Abzug von 10 vom Hundert nach Absatz 1 oder der pauschale Abzug von 6 vom Hundert nach Absatz 3 zum Tragen kam. Bei Auszug von Angehörigen aus einer nicht mehr von Rollstuhlbenutzerinnen beziehungsweise -benutzern bewohnten behindertengerechten Wohnung war die Einhaltung der Einkommensgrenze nicht erforderlich. 6. Sofern diese Umzüge nicht mehr gefördert wurden, warum wurde diese Art der Förderung nach dem Auslaufen der Globalrichtlinie zum 31.12.2006 eingestellt und aus welchen Gründen? Das Umzugsprämienprogramm wurde aufgrund nicht auszuschließender Mitnahmeeffekte sowie wegen bestehender Konsolidierungsverpflichtungen mit Senatsbeschluss vom 17. Juli 2001 auf das Freimachen von behindertengerecht ausgestatteten öffentlich geförderten Mietwohnungen (Sozialwohnungen) beschränkt. Die Globalrichtlinie über die Gewährung von Umzugsprämien zur Freimachung von behindertengerecht ausgestatteten öffentlich geförderten Mietwohnungen (Sozialwohnungen) trat am 31. Dezember 2006 außer Kraft und wurde ab 1. Januar 2007 ersetzt durch die Fachanweisung der zuständigen Behörde über die Gewährung von Umzugsprämien zur Freimachung von behindertengerecht ausgestatteten öffentlich geförderten Mietwohnungen für Rollstuhlfahrer (Sozialwohnungen), die bis zum 31. Dezember 2012 gilt. 7. Wie viele Personen haben in den Jahren 2004 – 2006 die in der vorbezeichneten Globalrichtlinie verankerte Art der Förderung in Anspruch genommen und wie hoch war der jährliche Förderungsbetrag? In den Jahren 2004 bis 2006 wurden Umzugsprämien pauschal in Höhe von 3.800 Euro auf Grundlage der Globalrichtlinie über die Gewährung von Umzugsprämien zur Freimachung von behindertengerecht ausgestatteten öffentlich geförderten Mietwohnungen (Sozialwohnungen) gewährt: • im Jahr 2004: vier Umzugsprämien, • im Jahr 2005: zwei Umzugsprämien und • im Jahr 2006: drei Umzugsprämien. 8. Wie will der Senat das Problem in den Griff bekommen, dass das Rentenniveau weiter sinkt, es aber zu wenig barrierefreien, bezahlbaren Wohnraum in Hamburg für die ständig wachsende Anzahl von Seniorinnen und Senioren in Hamburg gibt? Der Senat hat bedarfsgerechte Förderprogramme entwickelt, die die Entstehung von barrierereduzierten und barrierefreien Wohnungen in Hamburg sowohl im Neubau als auch durch Modernisierung von bestehenden Wohnungen unterstützt. Diese Förderprogramme sind verbunden mit Mietpreis- und Belegungsbindungen, sodass bezahlbarer Wohnraum für entsprechend Bedürftige entsteht. 9. Welche konkreten Förderangebote hat die zuständige Behörde zur Förderung von behindertengerechtem Wohnraum, Behindertenwohngemeinschaften und anderen besonderen Wohnformen, wie in dem Wohnungsbauentwicklungsplan 2009 des Senats angekündigt, entwickelt? 3 Drucksache 19/6776 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode Der Senat hat im Rahmen der Mietwohnungsbauförderung das neue Förderprogramm „Besondere Wohnformen“ aufgelegt, damit das Wohnungsangebot für das gemeinsame Wohnen und Leben von Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen oder psychischen Einschränkungen, die zusätzlich zur Versorgung mit Wohnraum besondere (ambulante) Betreuungsleistungen benötigen, beziehungsweise Menschen mit anderen individuellen Problemlagen ausgeweitet wird. Darüber hinaus wird die Entstehung von seniorengerechten beziehungsweise barrierefreien oder barrierearmen Wohnungen in der Mietwohnungsneubauförderung – Segment A und R – sowie mit dem Modernisierungsprogramm „Barrierefreier Umbau“ wie bisher weiter gefördert (siehe www.wk-hamburg.de). 10. Wurden diesbezüglich bereits Pilotprojekte durchgeführt? Wenn ja, welche und mit welchem Fördervolumen? Wenn nein, warum nicht? 11. Wann werden nun entsprechende Pilotprojekte in welcher Form und mit welcher vorläufigen Fördersumme durchgeführt werden? Im Programm „Besondere Wohnformen“ wurden in 2009 insgesamt 71 Wohnungen mit einem Subventionsbarwert in Höhe von 1,36 Millionen Euro bewilligt. 4