Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats

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Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
19/6776
19. Wahlperiode
23.07.10
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Karin Timmermann (SPD) vom 16.07.10
und
Betr.:
Antwort des Senats
Wohnungsbauentwicklungsplan des Senats – Umzugsförderung für
Seniorinnen und Senioren
Die Anzahl älterer Mitbürger steigt an. Viele dieser älteren Mitbürger haben
den nachvollziehbaren Wunsch, so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung mit Freuden, Bekannten und Nachbarn zu verbleiben. Dies ist vielleicht dort noch möglich, wo die entsprechenden Einfamilienhäuser barrierefrei umgebaut werden können. Im Bereich des Geschosswohnungsbaus ist
dies jedoch nicht problemlos möglich. Gerade angesichts des sinkenden
Rentenniveaus fehlt es zunehmend an geeignetem und preisgünstigem
Wohnraum für Seniorinnen und Senioren. Die Folge davon ist, dass die Betroffenen entweder frühzeitig ihre vertraute Umgebung aufgeben und in eine
Seniorenwohnanlage umziehen oder in ihren Wohnungen verbleiben, obwohl
diese inzwischen zu groß oder auch aufgrund der baulichen Gegebenheiten
vollkommen ungeeignet sind. Auch im Wohnungsbauentwicklungsplan des
Senats aus dem Jahr 2009 wird ausgeführt, dass der Anteil älterer, auf barrierefreie Wohnungen angewiesener Haushalte weiter ansteigen wird. Aus
diesem Grund hat der Senat die zuständige Behörde beauftragt, spezielle
Förderkonzepte zu entwickeln.
In früheren Jahren wurde der Umzug von Senioren durch die „Globalrichtlinie
über die Gewährung von Umzugsprämien zur Freimachung von großen unterbelegten öffentlich geförderten Mietwohnungen“ gefördert, sodass diese in
die Lage versetzt wurden, den Umzug sowie gegebenenfalls erforderliche
Umbauten zu finanzieren. Diese Richtlinie lief zum 31.12.2006 aus.
Ich frage den Senat:
Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der
Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt (WK), des Statistikamts Nord (Bautätigkeitsstatistik) und von SAGA GWG wie folgt:
1.
Wie viele Wohnungen gibt es nach Kenntnis des Senats in den sieben
Hamburger Bezirken? (Bitte für jeden Bezirk getrennt angeben sowie getrennt, ob es sich dabei um Miet- oder Eigentumswohnungen handelt.)
Wohnungsbestand am 31. Dezember 2009 in den Bezirken:
Bezirk
Hamburg-Mitte
Altona
Eimsbüttel
Hamburg-Nord
Wohnungen in Wohnund Nichtwohngebäuden
136.140
125.798
131.647
166.618
Drucksache 19/6776
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode
Wohnungen in Wohnund Nichtwohngebäuden
202.727
54.124
72.887
889.941
Bezirk
Wandsbek
Bergedorf
Harburg
Hamburg insgesamt
Hinsichtlich der Aufteilung in Miet- und Eigentumswohnungen für Hamburg siehe Drs.
19/822.
2.
Wie viele dieser Mietwohnungen sind öffentlich gefördert oder frei finanziert?
Der Bestand an öffentlich geförderten Mietwohnungen (1. Förderungsweg und Förderung nach dem Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz - WoFG) gliedert sich wie folgt:
HamburgMitte
27.948
3.
Altona Eimsbüttel
13.600
7.445
Wie viele Einzimmer-, Zweizimmer- et cetera -wohnungen unterhält die
SAGA GWG in Hamburg? (Bitte getrennt nach den sieben Bezirken sowie nach der Zimmeranzahl angeben.)
Bezirk
Hamburg-Mitte
Altona
Eimsbüttel
Hamburg-Nord
Wandsbek
Bergedorf
Harburg
Gesamt
SAGA GWG
4.
HamburgNord
Wandsbek Bergedorf Harburg
8.868
23.995
9.553
9.768
Wohnungen SAGA GWG nach Zimmerzahl
in den Bezirken
1 Zimmer 2 Zimmer 3 Zimmer 4 Zimmer >= 5 Zimmer
2.710
11.446
15.158
5.308
342
1.777
7.042
9.867
3.135
350
891
3.895
3.580
1.108
125
1.928
5.499
5.767
1.396
200
3.035
10.735
13.352
4.402
455
518
1.773
2.702
687
94
912
3.248
4.903
1.511
233
11.771
43.638
55.329
17.547
1.799
Gibt es auch heute noch – nach dem Auslaufen der Globalrichtlinie über
die Gewährung von Umzugsprämien zur Freimachung von großen unterbelegten öffentlich geförderten Mietwohnungen – eine Förderung der
Senioren bei einem Umzug von einer größeren in eine kleinere Sozialwohnung?
Wenn ja, wie viele Personen haben diese Förderungsmöglichkeit in den
letzten drei Jahren beantragt, wie vielen wurde sie bewilligt und welche
Förderbeträge wurden pro Jahr insgesamt ausbezahlt?
Eine direkte finanzielle Förderung von Umzügen für Senioren aus großen in kleinere
Sozialwohnungen gibt es nicht mehr. Gleichwohl besteht nach der Globalrichtlinie
über die Sicherung der Zweckbestimmung der sonstigen geförderten Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern sowie das Freimachen von mietpreisgünstigen Wohnungen des 1. Förderungswegs (Umschichtung) für Mieter, die
ihre öffentlich geförderte Wohnung (oder eine nicht preisgebundene Wohnung des
städtischen Wohnungsunternehmens SAGA GWG) aufgeben wollen, die Möglichkeit,
auch bei Überschreitung der jeweils maßgeblichen Einkommensgrenze Wohnungen
der sonstigen Förderwege zu beziehen.
Im November 2006 hat die zuständige Behörde außerdem den Bezirksämtern nahegelegt, bei älteren Wohnungssuchenden, die eine öffentlich geförderte Seniorenwohnung beziehen möchten, Einkommensüberschreitungen bis zu 50 Prozent zuzulassen. Grund für diese Maßnahme war, einen Beitrag gegen die angespannte Marktsituation in diesem Teilsegment zu leisten.
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode
5.
Drucksache 19/6776
Welche Voraussetzungen mussten die Antragsteller grundsätzlich erfüllen, um gefördert zu werden?
Eine Umzugsprämie wurde nach der Globalrichtlinie über die Gewährung von Umzugsprämien zur Freimachung von großen unterbelegten öffentlich geförderten Mietwohnungen (Sozialwohnungen) vom 3. November 1998 gewährt, wenn das Gesamteinkommen der Antragstellerin oder des Antragstellers und der zur Familie/zum
Haushalt rechnenden Angehörigen die nach den §§ 25 fortfolgende Zweites Wohnungsbaugesetz (II. WoBauG) in der Fassung vom 19. August 1994 (BGBl. I S. 2138),
zuletzt geändert am 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2970, 2986), maßgebende Einkommensgrenze um nicht mehr als 15 vom Hundert überstieg. Der Vomhundertsatz
erhöhte sich auf 30 vom Hundert in den Fällen, in denen gemäß § 25b II. WoBauG nur
einmal ein pauschaler Abzug von 10 vom Hundert nach Absatz 1 oder der pauschale
Abzug von 6 vom Hundert nach Absatz 3 zum Tragen kam.
Bei Auszug von Angehörigen aus einer nicht mehr von Rollstuhlbenutzerinnen beziehungsweise -benutzern bewohnten behindertengerechten Wohnung war die Einhaltung der Einkommensgrenze nicht erforderlich.
6.
Sofern diese Umzüge nicht mehr gefördert wurden, warum wurde diese
Art der Förderung nach dem Auslaufen der Globalrichtlinie zum
31.12.2006 eingestellt und aus welchen Gründen?
Das Umzugsprämienprogramm wurde aufgrund nicht auszuschließender Mitnahmeeffekte sowie wegen bestehender Konsolidierungsverpflichtungen mit Senatsbeschluss
vom 17. Juli 2001 auf das Freimachen von behindertengerecht ausgestatteten öffentlich geförderten Mietwohnungen (Sozialwohnungen) beschränkt.
Die Globalrichtlinie über die Gewährung von Umzugsprämien zur Freimachung von
behindertengerecht ausgestatteten öffentlich geförderten Mietwohnungen (Sozialwohnungen) trat am 31. Dezember 2006 außer Kraft und wurde ab 1. Januar 2007 ersetzt
durch die Fachanweisung der zuständigen Behörde über die Gewährung von Umzugsprämien zur Freimachung von behindertengerecht ausgestatteten öffentlich geförderten Mietwohnungen für Rollstuhlfahrer (Sozialwohnungen), die bis zum 31. Dezember 2012 gilt.
7.
Wie viele Personen haben in den Jahren 2004 – 2006 die in der vorbezeichneten Globalrichtlinie verankerte Art der Förderung in Anspruch
genommen und wie hoch war der jährliche Förderungsbetrag?
In den Jahren 2004 bis 2006 wurden Umzugsprämien pauschal in Höhe von 3.800
Euro auf Grundlage der Globalrichtlinie über die Gewährung von Umzugsprämien zur
Freimachung von behindertengerecht ausgestatteten öffentlich geförderten Mietwohnungen (Sozialwohnungen) gewährt:
•
im Jahr 2004: vier Umzugsprämien,
•
im Jahr 2005: zwei Umzugsprämien und
•
im Jahr 2006: drei Umzugsprämien.
8.
Wie will der Senat das Problem in den Griff bekommen, dass das Rentenniveau weiter sinkt, es aber zu wenig barrierefreien, bezahlbaren
Wohnraum in Hamburg für die ständig wachsende Anzahl von Seniorinnen und Senioren in Hamburg gibt?
Der Senat hat bedarfsgerechte Förderprogramme entwickelt, die die Entstehung von
barrierereduzierten und barrierefreien Wohnungen in Hamburg sowohl im Neubau als
auch durch Modernisierung von bestehenden Wohnungen unterstützt. Diese Förderprogramme sind verbunden mit Mietpreis- und Belegungsbindungen, sodass bezahlbarer Wohnraum für entsprechend Bedürftige entsteht.
9.
Welche konkreten Förderangebote hat die zuständige Behörde zur Förderung von behindertengerechtem Wohnraum, Behindertenwohngemeinschaften und anderen besonderen Wohnformen, wie in dem Wohnungsbauentwicklungsplan 2009 des Senats angekündigt, entwickelt?
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Drucksache 19/6776
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode
Der Senat hat im Rahmen der Mietwohnungsbauförderung das neue Förderprogramm
„Besondere Wohnformen“ aufgelegt, damit das Wohnungsangebot für das gemeinsame Wohnen und Leben von Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen
oder psychischen Einschränkungen, die zusätzlich zur Versorgung mit Wohnraum
besondere (ambulante) Betreuungsleistungen benötigen, beziehungsweise Menschen
mit anderen individuellen Problemlagen ausgeweitet wird.
Darüber hinaus wird die Entstehung von seniorengerechten beziehungsweise barrierefreien oder barrierearmen Wohnungen in der Mietwohnungsneubauförderung – Segment A und R – sowie mit dem Modernisierungsprogramm „Barrierefreier Umbau“ wie
bisher weiter gefördert (siehe www.wk-hamburg.de).
10. Wurden diesbezüglich bereits Pilotprojekte durchgeführt?
Wenn ja, welche und mit welchem Fördervolumen?
Wenn nein, warum nicht?
11. Wann werden nun entsprechende Pilotprojekte in welcher Form und mit
welcher vorläufigen Fördersumme durchgeführt werden?
Im Programm „Besondere Wohnformen“ wurden in 2009 insgesamt 71 Wohnungen
mit einem Subventionsbarwert in Höhe von 1,36 Millionen Euro bewilligt.
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