Registrierung - A-und
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Registrierung - A-und
Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e. V. Hauptgeschäftsstelle – Steinerne Furt 71/71a – 86167 Augsburg Anmeldung eines einzelnen Hundes zur Aufnahme in das Gebrauchshund-Register des SV Reg.Nr. Nur von der HG auszufüllen Der „Deutsche Schäferhund“ (Rufname) Geschlecht Rüde Hündin Wurftag bzw. Alter (Mindestalter bei der Eintragung 6 Monate) Farbe und Abzeichen: Besondere Kennzeichen: Widerristhöhe: Tätowiernummer: Der o.g. Hund hat bereits Prüfungen abgelegt, Nachweise darüber sind dem Antrag beizulegen! Angaben zur Abstammung: Vater: Mutter: für den o.g. Deutschen Schäferhund ist eine Ahnentafel eines Dissidenz-Vereins vorhanden. ! Diese Original-Papiere sind unaufgefordert dem Antrag beizufügen und werden von der HG einbehalten bzw. hinterlegt ! Ich versichere eidesstattlich, daß keine Ahnentafel für den o.g. Deutschen Schäferhund vorhanden ist Züchter: Voreigentümer: Jetziger Eigentümer: Mitgl.-Nr.: Straße: PLZ und Wohnort: Ich versichere durch meine Unterschrift, daß ich die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß gemacht habe und verpflichte mich zur Entrichtung der Registergebühr. Ort ________________________, den ___________________ _________________________________ Unterschrift Bescheinigung Für den Zuchtwart, Übungswart oder Leistungsrichter Der oben bezeichnete Hund entspricht in der äußeren Erscheinung den Rassezeichen des Deutschen Schäferhundes, die im Rassestandard festgelegt sind. Ort und Datum _________________________________________ Name _________________________________________ (in Druckbuchstaben) __________________________________ Unterschrift / Stempel OG Aufgenommen werden können nur Hunde, die den äußerlichen Rassekennzeichen eines Deutschen Schäferhundes entsprechen. Ausgeschlossen davon sind alle anderen Rassen, auch belgische und amerikanisch-canadisch weiße Schäferhunde. Teilnahme anderer Rassen an SV-Prüfungen Aufgrund der vielen Unstimmigkeiten unter den Ortsgruppen bezüglich der Teilnahme anderer Rassen an SVPrüfungen teilen wir folgendes mit: Grundsätzlich können alle andersrassigen Hunde (auch Mischlinge ohne Papiere) an SV-Prüfungen teilnehmen. Ein Schäferhundmischling muß nicht im Gebrauchshundregister des SV eingetragen sein, um an Prüfungen teilnehmen zu können. In das Gebrauchshundregister des SV aufgenommen, können auch nur die Hunde, die von der äußeren Erscheinung dem Rassekennzeichen eines Deutschen Schäferhundes entsprechen. Ausgeschlossen davon sind alle andersrassigen Hunde, auch belgische und amerikanisch-canadisch weiße Schäferhunde. Ausstellung Bewertungsnachweise: alle fremd-, gemischtrassige und Registerhunde Hunde, die im Zuchtbuch des SV eingetragen sind --> erhalten einen Leistungsnachweis --> erhalten ein Beurteilungs- und Bewertungsheft Streichungen in allen o. g. Bewertungsausweisen dürfen grundsätzlich nur von der Hauptgeschäftsstelle vorgenommen werden! Ausstellung Beurteilungs- und Bewertungshefte: Beurteilungs- und Bewertungshefte erhalten nur Deutsche Schäferhunde, die eine vom SV ausgefertigte oder vom Zuchtbuchamt des SV anerkannte und durch Eintragungsvermerk beglaubigte Ahnentafel besitzen. Deutsche Schäferhunde mit ausländischen Ahnentafeln, die nur eine Zuchtbuch-Nummer des ausländischen Verbandes nachweisen können, erhalten ebenso ein Beurteilungs- und Bewertungsheft mit entsprechender Eintragung auf der Ahnentafel. Das Beurteilungs- und Bewertungsheft kann nur dann ausgestellt werden, wenn noch kein Leistungsheft des ausländischen Verbandes vorliegt. Beurteilungs- und Bewertungshefte dürfen nur in Verbindung mit der Original-Ahnentafel, auf der das Heft eingetragen werden muß, ausgestellt werden. Es ist darauf zu achten, daß alle geforderten Angaben eingetragen werden und diese Eintragung auch vom Aussteller unterschriftlich bestätigt wird. Erstausstellungen können nur durch die Hauptgeschäftsstelle, die Ortsgruppe oder durch den Leistungsrichter erfolgen. Zweitschriften können grundsätzlich nur von der Hauptgeschäftsstelle, im Zusammenhang mit der OriginalAhnentafel, einer Verlusterklärung und einer Bestätigung des Zuchtwarts über die Richtigkeit der Tätowiernummer, ausgestellt werden.