Handreichung Fotonutzung - Schwäbischer Albverein – Service

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Handreichung Fotonutzung - Schwäbischer Albverein – Service
Hauptgeschäftsstelle Stuttgart
Sabine Wächter
Pressereferentin
E-Mail: [email protected]
Telefonnummer: 0711-22585-43
Juli 2014
Handreichung Fotonutzung
Für Ortsgruppen-Vorsitzende: Bei der Nutzung von Fotomaterial ist es in letzter Zeit öfter zu
Unklarheiten oder gar zu Rechtsverstößen gekommen.
Anbei finden Sie ein paar Regeln und Umgangsempfehlungen bzgl. Fotonutzung und Bildrechten.
Bitte geben Sie diese Information an die OG-Mitglieder weiter (z.B. bei der
Mitgliederversammlung).
Achtung: Etwaige Anwaltskosten, die sich aus Verstößen an Urheber-, Nutzungs- oder
Persönlichkeitsrechten ergeben, müssen die Ortsgruppen selbst tragen. Ebenso durch die
Ortsgruppen zu tragen sind auch alle weiteren finanziellen Forderungen, die sich aus der Nutzung
von Foto- und Filmmaterial ergeben können.
Foto- bzw. Filmnutzung Print und Online
o Keine Fotos/Filmdateien aus dem Internet verwenden.
o Urheberrecht generell klären: Wer hat das Foto/Film gemacht (Bildautor)? Woher
stammen sie (Bildquelle, z.B. Organisation)? Fällt ein Bildhonorar an? Wenn ja, ist
ein solches durch die jeweilige Ortsgruppe zu entrichten.
o Nutzungsrecht festlegen; Nutzungsrecht heißt, dass der Urheber einem anderen
das Recht einräumen kann, sein Werk für bestimmte Nutzungszwecke zu
verwenden. Nutzungsrecht am besten schriftlich fixieren, möglichst zeitlich
unbefristet und nicht mediengebunden (also Print und Online-Publikationen) und
Nutzungsrechte zur Weiterleitung von Bildmaterial an die Presse einräumen lassen.
o Bei Nutzung eigener Fotos bzw. von OG-Mitgliedern erstellter Aufnahmen: Bitte
schriftlich erklären lassen, dass der Schwäbische Albverein das Recht zur Nutzung
für alle Print- und Onlinemedien erhält und der Name des Bildautors genannt wird
(wenn erwünscht). Ansonsten als Bildquelle: Schwäbischer Albverein.
o Persönlichkeitsrechte abklären: Wenn es sich um keine öffentliche Veranstaltung
mit vielen Personen (mindestens 7, dabei keine Person besonders exponiert)
handelt, dann sollte man die Fotografierten fragen, ob sie damit einverstanden sind,
dass die Fotos für Print und Onlinemedien des Schwäbischen Albvereins sowie zum
Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit publiziert werden dürfen. Am besten schriftlich
(siehe Beispiel Kinder).
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Rundschreiben 2/2014
Hauptgeschäftsstelle Stuttgart
Sabine Wächter
Pressereferentin
E-Mail: [email protected]
Telefonnummer: 0711-22585-43
o Fotos mit Kindern. Vorsicht: Sie genießen einen besonderen Schutz. Am besten
auf Fotoveröffentlichung verzichten oder nur mit Einverständniserklärung (auch hier
keine garantierte Rechtssicherheit möglich).
Achtung: Unter sieben Jahren sind Kinder nicht geschäftsfähig, ab acht sind die
Kinder eingeschränkt geschäftsfähig und haben ein Mitspracherecht. Ab 14 braucht
man das Einverständnis der Jugendlichen selbst
o Beispiel Formulierung Einverständniserklärung Kinder:
o Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Fotos/das Foto, auf welchem
ich/mein Kind im Rahmen einer Veranstaltung/Aktion/usw. des Schwäbischen
Albvereins abgelichtet bin/ist, zum Zwecke von Veröffentlichungen für
Printpublikationen und Onlinemedien (Homepage, Social Media) des Schwäbischen
Albvereins genutzt werden dürfen. Zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit dürfen die
fotografischen Aufnahmen auch an die Presse weitergegeben werden.
Generell: Keine garantierte Rechtssicherheit möglich, da Beweislast immer beim Nutzer.
So verhalten Sie sich im Falle einer Abmahnung
1. Sie erhalten eine Abmahnung:
Zum Beispiel von einem Fotografen oder einer Anwaltskanzlei. Bitte nehmen Sie diese
Abmahnung ernst. Der erste Schritt sollte eine Kontaktaufnahme mit der Hauptgeschäftsstelle in
Stuttgart sein. Lassen Sie alle Dokumente und Schreiben der Hauptgeschäftsstelle zukommen.
Reagieren Sie unverzüglich.
2. Unterlassungserklärung:
Bei der Abmahnung ist meist eine Unterlassungserklärung beigefügt. Diese nicht unterschreiben!
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung diese zu unterschreiben. Meist sind Fristen
angegeben. Deswegen sollte man sich nicht unter Druck setzen lassen. Unterzeichnen Sie nichts
und zahlen Sie nichts voreilig.
3. Kontakt mit Gegenseite:
Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf. Es könnte zur Preisgabe von Informationen
kommen, die einen Schaden verursachen.
Die Hauptgeschäftsstelle lässt die Sachlage von der Anwaltskanzlei prüfen. Weitere Schritte
werden gemeinsam besprochen.
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Rundschreiben 2/2014