2016 32 - Amt Trave-Land
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2016 32 - Amt Trave-Land
UNS DÖRPER 20. Jahrgang MITTWOCH, den 10. August 2016 Nummer 16 Woche 32 Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land Unsere neue Auszubildende Sarah Perske Bericht siehe Seite: 6 für die Gemeinden Bahrenhof, Blunk, Bühnsdorf, Dreggers, Fahrenkrug, Geschendorf, Glasau, Groß Rönnau, Klein Gladebrügge, Klein Rönnau, Krems II, Negernbötel, Nehms, Neuengörs, Pronstorf, Rohlstorf, Schackendorf, Schieren, Seedorf, Stipsdorf, Strukdorf, Travenhorst, Traventhal, Wakendorf I, Weede, Wensin, Westerrade Nächste Termine UNS DÖRPER Redaktionsschluss: Mittwoch, 17. August 2016 Erscheinungstag: Mittwoch, 24. August 2016 Nummer 16/Woche 32/Seite: 2 Uns Dörper Behörden, Verbände, Organisationen 10. August 2016 Nummer 16/Woche 32/Seite: 3 Uns Dörper SCHIEDSAMTSBEZIRKE im AMT TRAVE-LAND Aufgaben: Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen, z. B. bei Ansprüchen aus dem Nachbarrecht und wegen Verletzung der persönlichen Ehre (Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Drohung, Beleidigung). Die Einschaltung des Schiedsamtes ist bei Delikten im Bereich der Privatklage dem Gerichtsverfahren zwingend vorgeschaltet. Zuständige Schiedspersonen im Amt Trave-Land: Schiedsamtsbezirk 4 (Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers, Klein Gladebrügge, Neuengörs, Schieren, Stipsdorf, Traventhal, Wakendorf I, Weede): Schiedsmann: Manfred Quitschau, Quaaler Str. 9, 23795 Schieren, Tel.: 04551 1600 Stellvertreter: Eva Schneider-Stork, Segeberger Straße 64, 23795 Klein Gladebrügge, Tel. 04551 94945 Schiedsamtsbezirk 5 (Geschendorf, Pronstorf, Strukdorf, Westerrade): Schiedsmann: Theo Meiß, Bahnhofstr. 36, 23815 Westerrade, Tel.: 04553 212 Stellvertreter: Ingo Studt, Bahnhofstr. 46, 23815 Westerrade, Tel.: 04553 397 Schiedsamtsbezirk Nr. 8 (Blunk, Fahrenkrug, Groß Rönnau, Klein Rönnau, Negernbötel, Schackendorf): Schiedsmann: Dieter Beuk, Dorfstr. 48 a, 23795 Negernbötel, Tel.: 04551 3382 Stellvertreterin: Gundula Göttsch, Am Bornkamp 1, 23795 Schackendorf, Tel.: 04551 3982 Schiedsamtsbezirk Nr. 9 (Krems II, Nehms, Rohlstorf, Travenhorst, Seedorf, Wensin): Schiedsmann: Manfred Schmidt, An den Tannen 10 (OT Weite Welt), 23823 Seedorf, Tel.: 04555 1037 Stellvertreter: Eckehard Heisinger, An den Tannen 33 (OT Weite Welt), 23823 Seedorf, Tel. 04555/7157337 Schiedsamtsbezirk Nr. 10 (Glasau): Schiedsmann: Bernd Plog, Am Huben 5, 23719 Glasau, Tel.: 04525 2113 Stellvertreter: Sven Blank, Liensfelder Kirchenweg 3, 23719 Glasau, Tel.: 04527 9738508 Deutsche Rentenversicherung Auskunfts- und Beratungsstellen Bad Oldesloe, Lübeck, Neumünster und Oldenburg i. H. Bad Oldesloe: Adresse: Sprechtage: Lübeck: Adresse: Sprechtage: Mommsenstraße 12, 23843 Bad Oldesloe (Eingang: Käthe-Kollwitz-Straße gegenüber vom Bahnhof) Tel.: 04531 8043-0, Fax: 04531 8043-10 Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:30 Uhr Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck Tel.: 0451/485-25450 Montag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Neumünster: Adresse: Sprechtage: 10. August 2016 Christianstraße 9, 24534 Neumünster Tel.: 04321 4093-0, Fax: 04321 4093-21 Montag: Dienstag: Mittwoch und Freitag: Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 15:00 Uhr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:30 Uhr Oldenburg i.H.: Adresse: Markt 22 - 23, 23758 Oldenburg Tel.: 04361/50819-0 Sprechtage: Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Wasserbeschaffungsverband Wakendorf I Zuständig für die Wasserversorgung (Trink- und Brauchwasser) in den Mitgliedsgemeinden Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers, Neuengörs, Wakendorf I im Kreis Segeberg und Rehhorst sowie Feldhorst (nur im Ortsteil Havighorst) im Kreis Stormarn sind: Technische Betreuung: Wasserwerker Michael Riedel Wasserwerker Andreas Rohlf Telefon: 04550 985760 Gebührenabrechnungen: Amt Trave-Land - Lena Meynerts, Tel.: 04551 9908-24 Geschäftsführung: Amt Trave-Land - Simone David, Tel.: 04551 9908-37 Verbandsvorsteherin: Karin David, Tel.: 04550 985637 Stellv. Verbandsvorsteher: Hans-Peter Ulverich, Tel.: 04550 656 NOTDIENSTE: In der Zeit vom 01.03. - 31.10. Montag bis Donnerstag ab 16:00 Uhr Freitag ab 12:00 Uhr In der Zeit vom 01.11. - 28.02. Montag bis Donnerstag ab 16:30 Uhr Freitag ab 15:00 Uhr Fa. Papenburg 0171 7288906 o. 0178 2778948 ZWECKVERBAND WASSERVERSORGUNG GESCHENDORF/WESTERRADE Der Zweckverband Wasserversorgung Geschendorf/Westerrade versorgt die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Geschendorf und Westerrade ab dem Wasserwerk mit Frischwasser. Die Wassergewinnung im Wasserwerk erfolgt durch die Stadtwerke Lübeck. Verbandsvorsteherin, Silke Behrens Tel. 04553 795 Geschäftsführung Amt Trave-Land, Frau David Tel. 04551 9908-37 Gebührenabrechnung, Frau Meynerts Tel. 04551 9908-24 Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Lübeck Tel. 0451 8882661 ZWECKVERBAND ABWASSERBESEITIGUNG RÖNNAU Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Rönnau ist zuständig für die Entsorgung des Schmutzwassers in den Gemeinden Groß Rönnau und Klein Rönnau. Verbandsvorsteher, Holger Poppitz Geschäftsführung Amt Trave-Land, Frau David Gebührenabrechnung, Frau Meynerts Bereitschaftsdienst, Wege-Zweckverbabd Tel. 04551 84472 Tel. 04551 9908-37 Tel. 04551 9908-24 Tel. 04551 9090 und 0170 4134427 Nummer 16/Woche 32/Seite: 4 Uns Dörper STÖRUNGSDIENST TAG und NACHT des ZWECKVERBANDES OSTHOLSTEIN GAS- und WASSERVERSORGUNG für die Gemeinden Glasau und Pronstorf 04561 399400 Kreisbauernverband Segeberg Rosenstraße 9 b (ab dem 09.03.2015) , 23795 Bad Segeberg Telefon: 04551 2425 oder 04551 91341 Fax: 04551 968712, Mail: [email protected] Sprechzeiten: Montags und freitags, jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ansonsten nach Vereinbarung) Landwirtschaftliche Sozialversicherung - gleiche Adresse und Telefonnummer wie oben Sprechzeiten: Jeden 2. und 4. Freitag im Monat in der Zeit von 9.00 - 11.00 Uhr (Herr Butz – Bauernverband Schleswig-Holstein) Kreissportverband Segeberg e. V. Geschäftsstelle An der Trave 1 a 23795 Bad Segeberg Tel.: 04551 968866 Fax: 04551 968867 E-Mail: [email protected] Homepage: www.se-sport.de Versichertenberaterin/ Versichertenältester der Deutschen Rentenversicherung Der persönliche Service ganz in meiner Nähe sæ !USKUNFTæZUæ&RAGENæDERæGESETZLICHENæ2ENTENVERSICHERUNG sæ +ONTENKLÜRUNG sæ 2ENTENANTRÜGEBERATUNG Versichertenältester Herr Broecker Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung Sprechtag: jeden Dienstag von 17:00 - 20:00 Uhr Rosenweg 7, 23795 Fahrenkrug (Tel. 04551 91661) Versichertenberaterin Frau Scheppach-Kusch An folgenden Terminen jeweils von 14:00 - 18:00 Uhr wird Frau Scheppach-Kusch Sie hier bei uns im Amt Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg in Rentenfragen beraten: Donnerstag, 18. August 2016 oder auch 1 x im Monat donnerstags von 15:00 - 18:00 Uhr in der Amtsverwaltung Boostedt-Rickling, Außenstelle Rickling. Den genauen Termin erfragen Sie bitte telefonisch unter der Nummer 04328 17931 (Frau Beitat). Sie können auch direkt zu Frau Scheppach-Kusch Kontakt aufnehmen (Tel. 04192 819319) und einen Termin (auch Hausbesuch) vereinbaren. Die Beratung ist kostenlos. 10. August 2016 Ärztlicher Bereitschaftsdienst in Schleswig-Holstein außerhalb der Sprechzeiten der Arztpraxen Telefon 116 117 Der ärztliche Bereitschaftsdienst in Schleswig-Holstein ist ein Angebot für alle Versicherten und wird von der Kassenärztlichen Vereinigung organisiert. Sie kümmert sich darum, dass Patienten in dringenden medizinischen Fällen auch außerhalb der regulären Sprechzeiten ambulant behandelt werden. Auch nachts, am Wochenende und an den Feiertagen stehen Ärzte bereit, kranke Menschen zu versorgen. Die Versorgung findet in Anlaufpraxen statt, die gleichmäßig übers Land verteilt sind und sich in der Regel in Krankenhäusern befinden. Wenn Patienten aus gesundheitlichen Gründen die Anlaufpraxis nicht aufsuchen können, kommt ein Arzt zu ihnen nach Hause. Koordiniert wird der ärztliche Bereitschaftsdienst von der Leitstelle der KVSH in Bad Segeberg. Medizinisch ausgebildetes Personal hilft den Anrufern weiter und nennt die nächstliegende Anlaufpraxis. Sollte sich im Verlauf des Telefonats herausstellen, dass ein akuter Notfall vorliegt, verständigt die Leitstelle den Rettungsdienst und setzt ggf. den Notarzt ein. Der Bereitschaftsdienst ist nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst, der in lebensbedrohlichen Fällen unter der Rufnummer 112 Hilfe leistet. Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung kostenlos unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117 (Mo., Di. u. Do., 18 - 8 Uhr; Mi. u. Fr., 13 - 8 Uhr; Sa., So., feiertags ganztags) Allgemeine Anlaufpraxis der KVSH AK Segeberger Kliniken GmbH Krankenhausstraße 2, Bad Segeberg Mo., Di., Do. v. 19:00 - 21:00 Uhr; Mi. + Fr., 17:00 - 21:00 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag, 10:00 - 13:00 Uhr + 17:00 - 21:00 Uhr DRK-Rettungsleitstellennummer: 04551 19222 Krankentransport und Rettungsdienst im Kreis Segeberg Kinderärztliche Anlaufpraxis der KVSH Kinderklinik UKSH Lübeck, Ratzeburger Allee 160, 23562 Lübeck Öffnungszeiten: Mi. u. Fr. 16:00 - 19:00 Uhr Sa., So. u. feiertags 10:00 - 13:00 Uhr + 16:00 - 19:00 Uhr Kinderärztliche Anlaufpraxis der KVSH in Neumünster Friedrich-Ebert-Krankenhaus Kinderklinik, Friesenstr. 1, 24534 Neumünster Öffnungszeiten: Mi. u. Fr. 17:00 - 19:00 Uhr Sa. So. u. feiertags 09:00 - 12:00 Uhr + 17:00 - 19:00 Uhr Zahnärztlicher Notdienst: Der zahnärztliche Notdienst kann unter Telefon 04192 2014367 erfragt werden. Augenärztlicher- und HNO-ärztlicher Bereitschaftsdienst: mittwochs und freitags (außer an Feiertagen) 16:00 - 18:00 Uhr samstags, sonntags und feiertags 10:00 - 12:00 Uhr Die diensthabende Praxis erfragen Sie bitte unter der kostenlosen Rufnummer 116117. Nummer 16/Woche 32/Seite: 5 Uns Dörper Wichtige Rufnummern Tierklinik Wahlstedt Wiesenweg 2 - 8, 23812 Wahlstedt Tel. 04554 2227 o. 2228, Notdienst: 0151 12153739 Frauenberatungsstelle/Notruf Frauenzimmer, Bad Segeberg Telefon: 04551 3818 Ev. Bildungswerk Bad Segeberg Schutzengel - Frühe Hilfen für Familien Falkenburger Straße 88 23795 Bad Segeberg, Tel. 04551 993345 wellcome - praktische Hilfe für Familien nach der Geburt Falkenburger Str. 88, 23795 Bad Segeberg 04551 993345 [email protected] Pflegestützpunkt Kreis Segeberg Beratungsstelle für ältere Bürger und ihre Angehörigen Die Beratungsstelle unterstützt und berät seit 1981 ältere Bürger und ihre Angehörigen trägerunabhängig in allen Fragen rund um Alterskrankheiten, Alterungsvorgänge und Pflege. Zu den Angeboten gehören Telefonberatung, persönliche Beratungen in den Beratungsstellen im Kreis Segeberg und Hausbesuche. Darüber hinaus werden in Kooperation mit der Alzheimergesellschaft Ehrenamtliche geschult, es gibt Angehörigengruppen und Betreuungsgruppen für Menschen, die an einer Demenz erkrankt sind. Offene Sprechstunde: Donnerstag, 17 - 19 Uhr Ort: Begegnungs- und Beratungszentrum Kirchstr. 9 23795 Bad Segeberg Telefon: 04551 955112 Behördenlotsen (BELO‘s) Diakonisches Werk der Kirchenkreise Plön und Segeberg GmbH Suchtberatungsstelle der ATS Gartenstraße 17, 23795 Bad Segeberg Tel. 04551 84358 Sprechzeiten: Dienstag: 15:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr Polizeistation Bad Segeberg Dorfstraße 16 - 18, 23795 Bad Segeberg Tel. 04551 8840 FEUERWEHR-NOTRUF 112 POLIZEI NOTRUF 110 Begegnungs- und Beratungszentrum Kirchstraße 9, 23795 Bad Segeberg Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Tel. 04551 955-102/Fax: 04551 955-309 E-Mail: [email protected] Sie finden hier: Anziehungspunkt, Baby- und Kinderbekleidungsshop/ATP - Ambulant betreutes Wohnen/Behördenlotsen/Deutscher Kinderschutzbund Segeberg GmbH/Erziehungs- und Lebensberatung/Flexible Sozialpädagogische Hilfen/ Flüchtlingsbeauftragte des Kirchenkreises Plön-Segeberg/Frühe Hilfen + wellcome/Gesundheitsforum Segeberg/Hospizverein/Migrationssozialberatung/Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer Mütter- u. Mutter/Vater/KindKuren - Kurberatung- und Vermittlungsstelle/Pflegestützpunkt Kreis Segeberg Beratungsstelle für ältere Bürger und ihre Angehörigen Praxis ohne Grenzen/Schuldnerberatungsstelle der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V./TRIO - Treffpunkt im Ort 10. August 2016 Nummer 16/Woche 32/Seite: 6 Uns Dörper 10. August 2016 Verkehrseinschränkungen im Zuge der B 432 im Bauabschnitt 2 Bad Segeberg bis Klein Rönnau B 432, Deckenerneuerung von Warderdamm - Gnissau (Bauabschnitt 1) und Bad Segeberg - Klein Rönnau (Bauabschnitt 2) Die ursprünglich geplanten Zeiten werden sich aufgrund einer Optimierung des Bauablaufes und zur Minimierung der Beeinträchtigungen der Anlieger in Klein Rönnau geringfügig ändern. Es ist derzeit geplant, ab dem 22.08.2016 im Bereich der Kreuzung Plöner Eck bis zum Ortsausgang von Klein Rönnau in Richtung Scharbeutz eine temporäre Einstreifigkeit mit einer Lichtsignalanlage einzurichten. In dem Zeitraum 25.08.2016 bis 30.08.2016 ist es erforderlich den Bereich auch für die Anwohner und den ÖPNV-Verkehr voll zu sperren. Die betroffenen Anwohner erhalten die genauen Sperrungen im Vorwege per Hauswurfsendungen. Der anschließende Bereich von der Kreuzung Plöner Eck bis zur Einmündung Chausseebaum wird dann im Zeitraum vom 02.09. - 19.09.2016 jeweils halbseitig gesperrt, jedoch ist es jedoch auch hier erforderlich eine kurzzeitige Vollsperrung für den Anliegerverkehr einzurichten. Dies ist derzeit für den 15. und 16.09.2016 vorgesehen. Auch hier werden die betroffenen Anlieger über die Sperrungen per Hauswurfsendungen informiert. Im Anschluss wird der Streckenabschnitt von der Einmündung Chausseebaum bis zum Ortseingang von Bad Segeberg unter Vollsperrung erneuert. Diese Arbeiten sind für den Zeitraum 19.09.2016 bis 30.09.2016 vorgesehen. Die Umleitungen für den Durchgangsverkehr werden bereits ab dem 22.08.2016 eingerichtet. Der Verkehr von der Ostsee in Richtung Bad Segeberg wird dann über die U3 ab Gnissau über die L69 zur BAB A21 Anschlussstelle Trappenkamp geleitet. Von Bad Segeberg in Richtung Ostsee wird die Umleitung ab Bad Segeberg über die BAB A20 bis zur Anschlussstelle Geschendorf und weiter über die L69 nach Gnissau als U2 ausgewiesen. Es wird um Verständnis für die erforderlichen Arbeiten und die damit entstehenden Behinderungen gebeten. Spenden statt wegwerfen Hilfe für Flüchtlinge Das Amt Trave-Land bittet die Bürger um Sachspenden für Flüchtlinge. In den vergangenen Wochen und Monaten kamen vermehrt Flüchtlinge aus den Krisengebieten wie z.B. Syrien und Afghanistan nach Schleswig-Holstein. Sie stellten einen Antrag auf Asyl in Deutschland. Abzusehen ist, dass nicht alle Anträge genehmigt werden. Bis darüber entschieden ist, hat Schleswig-Holstein und auch andere Bundesländer diesen Menschen aber Unterkunft zu gewähren und sie zu versorgen. Jeder Bezirk im Kreis Segeberg bekommt im Verhältnis zur Einwohnerzahl Asylbewerber zugewiesen, um die er sich zu kümmern hat. Im Amtsbezirk sind es so viele (Prognose 2016: 297 Personen), dass zurzeit ein großer Mangel an Unterkünften und Grundausstattung besteht. Es fehlt es noch an vielen Dingen. „Dringend benötigt werden Bettwäsche, Handtücher, Duschtücher, Geschirrtücher, Geschirr, Besteck, Gläser, Tassen aber keine Möbel. Wer sich im Sinne der Flüchtlinge engagieren möchte, kann die Sachen in Vorabsprache mit Frau David vom Amt Trave-Land unter der Telefonnummer: 04551 990839 oder Frau Waßmann 04551 990868 anmelden. Die Spenden werden im Amt Trave-Land gesammelt und dann in die Asylbewerberunterkünfte gebracht. Amt Trave-Land Die Amtsvorsteherin Wichtige Information: Öffentliche Ausschreibung/Bekanntmachung Die Gemeinde Fahrenkrug plant den Bau einer Kindertagesstätte/ eines Bildungszentrums. Die Bekanntmachungstexte sind auf der Internetseite des Amtes Trave-Land (www.amt-trave-land.de) unter dem Punkt Öffentliche Ausschreibungen zu finden. Für weitere Informationen zu dieser Ausschreibung wenden Sie sich bitte an Herrn Zepernick unter der Tel. Nr. 04551 990862 oder per E-Mail an [email protected] oder an Herrn Meyer unter der Tel. Nr. 04551 990865 oder per E-Mail an [email protected]. August 2016 19. Aug. 08:30 Uhr Tagesfahrt der Landfrauen nach Sonderburg 20. Aug. Stoppelfete des Blunker Jugendclubs 27. Aug. 13:00 Uhr Dorffest mit Fahrradrallye ab 19:00 Uhr Grillfest am Gemeindehaus Nummer 16/Woche 32/Seite: 7 Uns Dörper LandFrauenVerein Bornhöved und Umgebung e.V. Liebe Landfrauen. Unsere nächste Tagesfahrt führt uns am Freitag, den 19. August 2016 mit Kalkberg-Reisen Bad Segeberg nach Langballigau und Sonderburg. Wir fahren um 9:45 Uhr ab Blunk, 9:50 Uhr ab Tensfeld, 9:55 Uhr ab Trappenkamp, 10:00 Uhr ab Gönnebek und 10:05 Uhr ab Bornhöved. Der Bus ist gegen 21:00 Uhr wieder in Bornhöved. Die Fahrt kostet inkl. Busfahrt, Mittagessen und Schifffahrt nach Sonderburg 52,00 EUR. Bezahlung bis zum 10. August 2016 auf das Vereinskonto. Bitte den Personalausweis nicht vergessen. Für unsere Fahrt am Donnerstag, den 15. September 2016 nach Eutin ins „Brauhaus“ und anschließendem Nachtwächterrundgang gibt es noch freie Plätze. Gäste sind herzlich willkommen. Anmeldungen nimmt bis zum 1. September 2016 Christa Stamer, Tel. 04557 981938, entgegen. Wichtige Information: Öffentliche Ausschreibung/Bekanntmachung Die Gemeinde Fahrenkrug plant den Bau einer Kindertagesstätte/eines Bildungszentrums. Die Bekanntmachungstexte sind auf der Internetseite des Amtes Trave-Land (www.amt-trave-land. de) unter dem Punkt Öffentliche Ausschreibungen zu finden. Für weitere Informationen zu dieser Ausschreibung wenden Sie sich bitte an Herrn Zepernick unter der Tel. Nr. 04551 990862 oder per E-Mail an [email protected] oder an Herrn Meyer unter der Tel. Nr. 04551 990865 oder per E-Mail an [email protected]. Wettbewerb für einen neuen Straßennamen Die Arbeiten im Ortskern gehen gut und planmäßig voran. Allerdings fehlt der neu entstandenen Straße um das Bürgerhaus noch ein Name. Daher möchte die Gemeindevertretung Sie im Rahmen eines Wettbewerbes zur Namensfindung bitten und auffordern, während des Sommers bis Ende September als Bürger, Verein oder Gruppe Vorschläge zu machen. Erste Ideen während der letzten Sitzungen reichten von einer historischen Namensgebung auf diesem Gebiet (Wurthredder) über Aigreplatz bis zum nicht ganz ernst gemeinten Vorschlag „Rasselbandenstraße“. Die Vorschläge senden Sie bitte an den Bürgermeister ([email protected]). In der nächsten Gemeindevertretersitzung soll dann der neue Straßenname festgelegt und somit der Sieger des Wettbewerbs gefunden werden. Ich wünsche Ihnen auch im Namen der Gemeindevertretung eine sonnige Sommer- und Ferienzeit. Sebastian Fuß Maßnahmenausschussvorsitzender 10. August 2016 August 2016 10. Aug. 14.30 17:00 Uhr 11. Aug. 19:30 Uhr 16. Aug. 12:30 Uhr 19. Aug. 20:00 Uhr 23. Aug. 09:30 Uhr 25. Aug. 19:00 Uhr Sozialverband - Spiele- u. Kaffeenachmittag im Bürgerhaus Vorstandssitzung der Freiwilligen Feuerwehr Ausfahrt des Seniorenclub nach Heiligenhafen mit Stadtrundfahrt und Kaffeetrinken im Strandcafé. Anmeldung bei H. Grün, 04551 4571 oder W. Lippmann, 04551 7188 Feuerwehrdienst - Aktive - Feuerwehrhaus Kulturverein Wandergruppe, Treffpunkt Bürgerhaus Treffen der MS-Gruppe im Bürgerhaus Kindervogelschiessen 15./16.07.2016 Am 15./16.07. fand das jährliche Kindervogelschiessen in Fahrenkrug statt. Durch den Bau der neuen KiTa musste das Orga-Team den gesamten Aufbau samt Spiele, Schmückplatz, Grill- und Getränkestand auf den Schulhof und dem dazugehörigen Spielplatz unterbringen. Das neue Erscheinungsbild wurde durchweg als positiv gesehen. Am Freitag ab 16 Uhr war das Festgelände fest in Kinderhand. Bei der Rekordteilnehmerzahl von 185 Kindern (2015: 140 Kinder) wurden in fünf Altersgruppen die Königspaare ausgespielt. Die Kinder zeigten ihr Geschickt im Ringestechen mit dem Fahrrad, Armbrustschießen, Dosenwerfen, Leitergolf, Sandballwerfen, diversen Wasserspielen und Ringewerfen. Zusätzlich spielten ca. 50 Kinder außerhalb der Wertung auf dem KiTa-Grundstück. Um 18.30 Uhr wurde entgegen der letzten Jahre die Proklamation der Königspaare und der 2. bzw 3. Platzierten auf dem Schulhof durchgeführt. Ab 19.30 Uhr stand die Aufgabe bevor, die drei Königskutschen, zwei Anhänger für die KiTa- und Vorschulkinder und Fahrräder unter Hilfe der Königseltern mit Girlanden zu schmücken. Am darauffolgenden Tag wurden die Wagen und Kutschen mit frischen Schnittblumen und selbst gebastelter Pappdekoration durch die Königseltern versehen, bevor um 14 Uhr der Festumzug mit der Unterstützung der Feuerwehr und Polizei von Sportplatz startete. Musikalisch wurde der Umzug von Spielmannszug der SV Eintracht Lübeck 04 begleitet. Nach 1,5 Stunden endete der Umzug auf dem Schulhof, wo die Platzierungen der einzelnen Altersgruppe vollzogen wurden. Die Kinder waren sehr aufgeregt, da es nun zur Preisausgabe gehen wird. Die Besucher des Festes sahen nur glückliche Kinder mit „Geschenken“ aus den Räumlichkeiten der Schule kommen. Es war wieder mal ein rundumgelungenes Fest. Selbst das Wetter spielte wieder super mit. Aber als dies ist nur mit ehrenamtlichen Helfern möglich. Das Orga-Team möchte sich recht herzlich bei allen Helfern, ob bei dem Wimpelteam, den Auf- und Abbauern, den Geld- und Kuchenspendern, den Spendensammlern, den Geschenkeeinkäufern, den Spielbetreuern, der Jugendfeuerwehr, der aktiven Feuerwehr, der Polizeistation Wahlstedt, den Grünholern, den Treckerfahrern, den Helfern aus der Grillhütte, Getränkewagen und Caferia und den unterstützenden Firmen und allen, die ich jetzt vergessen habe, bedanken. Im Namen des Orga-Team Sven Hansen Nummer 16/Woche 32/Seite: 8 Uns Dörper 10. August 2016 Fortsetzung der Chronik Fahrenkrug Liebe Fahrenkrugerinnen und Fahrenkruger, ich schreibe an der Fortsetzung der Fahrenkruger Chronik. Wenn Sie zuhause irgendetwas haben (z.B. ein Foto, ein Schriftstück, der Besitz eines Gegenstandes), was Ihrer Meinung nach in die Chronik gehören könnte, dann informieren Sie mich bitte. Heinz Jürgensen Bahnhofstraße 4 a, 23795 Fahrenkrug, Tel. 04551 3823 August 29. Aug. 29. Aug. 16:45 19:30 Uhr Tischfussball DRK-Blutspende in der Grundschule Goldenbek Nach dem großen Erfolg 2014 kommt MacPiet jetzt wieder nach Geschendorf! Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Glasau am Montag, den 15.08.2016 um 20:00 Uhr, Ort: Sarau, Alte Schule, Tagesordnung: Gemeinde Geschendorf Lagerhalle mit Rolltor (ehem. Gaststätte Lindenhof) zu vermieten, Größe ca. 230 qm, Mietpreis 300,00 Euro/mtl. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den Bürgermeister, Tel. 04553 354. (öffentlich) 1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2 Einwohnerfragestunde Teil 1 3 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Wegeausschusses vom 07.04.2016 4 Stand der Beschlussfassung Nummer 16/Woche 32/Seite: 9 Uns Dörper 5 Beratung übe die gemeindlichen Vorgaben zum geplanten Neubaugebiet im Bereich Hökerstieg/Enge Straße und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung für die Gemeindevertretung 6 Rentnerwohnheim - Erneuerung Gartenzaun 7 Beratung und Beschlussfassung zur Herstellung eines Parkstreifens im Bereich Kirchplatz 8 Verschiedenes 9 Einwohnerfragestunde Teil 2 Der Ausschussvorsitzende gez. Bernhard Horstmann Die Gemeinde Glasau trauert um Lutz Müller 10. August 2016 Nostalgische Oldtimerfahrt am 13. August Wir kommen auch durch Ihren Ort. Längst haben sich Besitzer und Freunde des Oldtimer-AutomobilSports für die Teilnahme an den ADAC Klingberg Classics angemeldet und werden in ihren blitzblankgesputzten Karossen die nostalgische und sehenswerte Route abfahren. Der Streckenverlauf führt sie in diesem Jahr durch viele Gemeinden des Amtes Trave Land. Wer sich auch an diesen alten Fahrzeugen freuen kann, sollte die Ortsdurchfahrten und Zwischenstopps nicht verpassen. sæ 3TARTæUNDæ:IELæISTæINæ)TZSTEDT sæ CAææ5HRæ.EUENGRSæ'ESCHENDORFæ sæ +AFFEEPAUSEæABææ5HRæINæ7ESTERRADE sæ 7EITERæGEHTSæDANNæDURCHæ0RONSTORFæ!HRENSBKæ+LENZAUæ,IENSFELD sæ -ITTAGSPAUSEæABæCAææ5HRæIMæ'EMEINDEZENTRUMæ'LASAU Sarau. sæ $IEæ&AHRZEUGEæWERDENæABææ5HRæVOMæ'EMEINDEZENTRUMæINæ-Inutenabständen über den Gutshof in Glasau auf die weitere Reise geschickt. sæ 2ÔCKFAHRTæÔBERæ3EEKAMPæ"ERLINæ'ARBEKæ1UAALæ3CHIERENæUSW Fahrtleiter: Heiko Rave, Daniel Larberg Seit 1994 hat sich Lutz Müller zunächst als bürgerliches Mitglied und seit 2003 als Gemeindevertreter für die Belange der Gemeinde Glasau eingesetzt und sich aktiv an der Weiterentwicklung beteiligt. Mit seinem Fachwissen hat er sich insbesondere im Bau- und Wegeausschuss engagiert. Ein schonender und zukunftsweisender Umgang mit der Natur war Lutz immer ein besonderes Anliegen, dieses konnte er auch in seiner jahrelangen Tätigkeit als Naturschutzbeauftragter der Gemeinde immer wieder vorantreiben. Wir sind dankbar für sein langjähriges Engagement in unserer Gemeinde und werden Lutz Müller ein ehrendes Andenken bewahren. Unsere Gedanken sind bei seiner Familie. Gemeinde Glasau Henning Frahm (Bürgermeister) August 2016 17. Aug. 15:00 Uhr 26. Aug. 19:00 Uhr Spielenachmittag DRK/Gemeinde, Alte Schule JHV TSV Sarau-Förderverein im TSV Casino Die Gemeinde Groß Rönnau sucht zum 01.09.2016 eine/n Hausmeister/in für unsere „Alte Schule“. Die Tätigkeit umfasst die Vermietung sowie die Reinigung der Räumlichkeiten. Es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung (der Stundenlohn beträgt 10,00 Euro). Haben Sie Interesse daran, so melden Sie sich bitte bei Roswitha Levermann, Tel. 04551 81402 oder bei Gesche Gilenski, Tel. 04551 84438. Nummer 16/Woche 32/Seite: 10 Uns Dörper August 2016 22. Aug. Senioren - Spielenachmittag LandFrauenVerein Rönnau und Umgebung e.V. „Geh dahin, wo der Pfeffer wächst !“ Aber wohin denn bitte schön? Seit dem Besuch im Gewürzmuseum „Spicy“ in der Hamburger Speicherstadt weiß ich es. Der Pfeffer wächst in Südindien in der Region Malawa. Unterhaltsam hat uns die Museumsleiterin Frau Vierk viel Interessantes über Gewürze erzählt, z. B. über die Anbauregionen, Herstellung der Gewürze, aber auch heilende Wirkung. Es ist wohl nur wenigen bekannt, dass der Genuss von größeren Mengen an Muskat schlimmstenfalls zu Halluzi-nationen führen kann. Dagegen ist Safran das teuerste Gewürz. Es wird im Iran angebaut und ein Kilogramm kostet ca. 10.000 EUR. Ein Arbeiter benötigt dafür aber auch 14 Tage um aus 150.000 Blüten die Stempelnarben herauszuziehen. 10. August 2016 Der nächste Programmpunkt war eine Kanalfahrt. Am Jungfernstieg sind wir auf ein Flachschiff eingestiegen, welches uns durch die Binnenalster, Aussenalster und weiter bis zur Nordstadt auf dem Alsterkanal schipperte. Es ist erstaunlich, wie viele Grünflächen es in der Großstadt Hamburg gibt. Vom Schiff aus konnten wir vom engen Kanal auf die Parkanlagen der Villen schauen. Bei dem herrlichen Sonnentag suchten viele Wassersportler die Erfrischung auf dem Wasser. Große Trauerweiden geben der Fahrt ein idyllisches Flair. Der „Schipper“ hat während der Fahrt viel über Häuser und Parks, die am Kanal liegen, erzählt. Hamburg ist mit 2500 Brücken die Stadt mit den meisten Brücken Europas, einige davon haben wir bei dieser Kanalfahrt passiert. Fotos: Erika Thomsen Landfrauenverein Rönnau u. U. Anneliese Lohse, Schriftführerin Nach dem Vortrag durften wir viele der Gewürze anfassen und riechen. Mit dem Duft der „1000 Gewürze“ in der Nase ging es weiter zum Mittagessen in die Krameramtsstuben, nahe der St. Michaeliskirche. Die Krameramtsstuben wurden im 17. Jh. errichtet, dort lebten die „Krämer-Witwen“ in kleinen Wohnungen. Seinerzeit verpflichteten sich die Mitglieder der Kolonialhändler-Innung für die Witwen so sorgen. Weil diese Fachwerkgebäude unter Denkmalschutz stehen, darf natürlich nichts modernisiert werden. Für die Mitarbeiter des Restaurants ist es aber auch eine Herausforderung. Die Küche befindet sich im 2. Stock, die Servicekräfte müssen alle Speisen auf engen Treppen hinab tragen - kein leichter Job! Aber das Essen war vorzüglich und der Service klappte prima. Hallo Kinder, folgt uns auch dieses Jahr in die Jagdgründe von Winnetou und lasst uns gemeinsam die KarlMay-Festspiele in Bad Segeberg besuchen. Wir treffen uns am 26.08.2016 um 13:30 Uhr am Feuerwehrhaus in Klein Gladebrügge und sind gegen 18:00 Uhr wieder zurück. Die Gemeinde Klein Gladebrügge lädt dazu alle Kinder bis 16 Jahre zu diesem Ausflug herzlich ein. Die kleinen Cowboys und Cowgirls (bis 6 Jahre) müssen bitte eine Begleitperson mitbringen. Bitte gebt die Anmeldung bis spätestens 19.08.2016 bei Familie Hagen (Traventhaler Straße 5), Familie Diedrichsen (Oldesloer Straße 1) oder Familie Schuldt (Öber de Beek 13) ab. Der Kulturausschuss würde sich über eine rege Teilnahme freuen. ✂ Verbindliche Anmeldung zum Karl-May-Ausflug am 26.8.2016 Name: __________________________________ Alter: __________________________________ Begleitperson: __________________________________ Nummer 16/Woche 32/Seite: 11 Uns Dörper 10. August 2016 32. Rönnauer Kleidermarkt im Gemeindezentrum Alte Schule/ Feuerwehrhaus in Groß Rönnau Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Klein Rönnau für das Gebiet “Fläche östlich angrenzend an die Grundstücke Chausseebaum 6 - 22 und südlich der Straße Rahland“ Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Rönnau hat in ihrer Sitzung am 19.07.2016 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 12 für das Gebiet „Fläche östlich angrenzend an die Grundstücke Chausseebaum 6 - 22 und südlich der Straße Rahland“ aufzustellen. Planungsziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Baugrundstücken zur Deckung des örtlichen Neubaubedarfs zu schaffen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Klein Rönnau, 26.07.2016 Gemeinde Klein Rönnau Der Bürgermeister gez. Dietrich Herms 18. September 2016 von 10:00 bis 12:00 Uhr Wir starten erneut unseren Kleidermarkt mit Kinderbekleidung, Umstandsbekleidung, Fahrzeugen, Kinderwagen, Autositzen usw., sowie einem Kinderflohmarkt mit Spielsachen und Büchern. Schwangere werden vorzeitig ab 9.30 Uhr eingelassen. Für das leibliche Wohl und zur Stärkung steht ein reichhaltiges Kuchenbuffet bereit. Wir freuen uns auf Euch...! Bei Interesse an einer Verkaufsnummer, einem Kinderflohmarktstand oder als Helfer, bitte ab dem 22.08.16* anmelden per Email unter [email protected] * Zu früh eingehende Emails können leider nicht berücksichtigt werden! Der SC Rönnau sucht einen Übungsleiter! Es wird dringend ein lizensierter Übungsleiter für eine bestehende Rücken- und Relax-Gruppe gesucht. Mittwochs, 16:30 - 17:45 Uhr Haus Rönnau, 23795 Klein Rönnau Nähere Informationen unter [email protected] oder unter [email protected]. Der SC Rönnau freut sich auf Ihre Bewerbung. August 2016 August 2016 21. Aug. 11:00 16:00 Uhr 28. Aug. 11:00 16:00 Uhr Mühlenbesichtigung Mühlenbesichtigung 29. Aug. 35. KW Ende der Sommerferien Aufstellen Schilder Schulanfänger Nummer 16/Woche 32/Seite: 12 Uns Dörper 10. August 2016 (3) Zur Reinigung gehört auch der Winterdienst. Diese umfasst das Schneeräumen auf den Fahrbahnen und Gehwegen sowie bei Schnee- und Eisglätte das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen, bei denen die Gefahr auch bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar ist. §2 Übertragung der Reinigungspflicht (1) Die Reinigungspflicht für die im anliegenden Straßenverzeichnis besonders kenntlich gemachten Fahrbahnen und Gehwege wird in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke den Eigentümern auferlegt. Sind die Grundstückseigentümer beider Straßenseiten reinigungspflichtig, so erstreckt sich die Reinigungspflicht nur bis zur Straßenmitte. Das Straßenverzeichnis ist Bestandteil dieser Satzung. (2) An Stelle des Eigentümers trifft die Reinigungspflicht 1. den Erbbauberechtigten, 2. den Nießbraucher, sofern er das gesamte Grundstück selbst nutzt, 3. den dinglich Wohnberechtigten, sofern ihm das ganze Wohngebäude zur Nutzung überlassen ist. (3) Auf Antrag des Reinigungspflichtigen kann ein Dritter durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gemeinde mit deren Zustimmung die Reinigungspflicht an seiner Stelle übernehmen, wenn eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird; die Zustimmung ist jederzeit widerruflich und nur solange wirksam, wie die Haftpflichtversicherung besteht. Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Neuengörs Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und des § 45 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes SchleswigHolstein (StrWG) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 16.12.2003 folgende Straßenreinigungssatzung erlassen: §1 Gegenstand der Reinigungspflicht (1) Die Gemeinde betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, bei Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen jedoch nur innerhalb der Ortsdurchfahrten, als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigungspflicht nicht nach § 2 anderen übertragen wird. (2) Die Reinigungspflicht der Gemeinde umfasst die Reinigung der Fahrbahnen und der Gehwege. Zur Fahrbahn gehören auch die Trennstreifen, befestigten Seitenstreifen, die Bushaltestellenbuchten sowie die Radwege. Gehwege sind alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist, als Gehwege gelten auch die gemeinsamen Rad- und Gehwege nach § 41 Abs. 2 StVO. §3 Art und Umfang der Reinigungspflicht (1) Die Reinigungspflicht umfasst die Säuberung der in § 2 Abs. 1 genannten Straßenteile einschließlich der Beseitigung von Abfällen geringen Umfangs, Laub und die Leerung der Straßenpapierkörbe. Vegetation ist zu entfernen, wenn dadurch der Straßenverkehr behindert, die nutzbare Breite von Geh- und Radwegen eingeschränkt wird oder wenn die Vegetation die Straßenbeläge schädigen. (2) Fahrbahnen und Gehwege sind in dem im Straßenverzeichnis bestimmten Reinigungsrhythmus zu säubern. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind sauber zu halten. Belästigende Staubentwicklung ist zu vermeiden. Kehricht und sonstiger Unrat sind nach Beendigung der Säuberung unverzüglich zu entfernen. (3) Die Gehwege sind in einer Breite von 1,00 m von Schnee freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte sind die Fußgängerüberwege und die besonders gefährlichen Stellen auf den von den Grundstückseigentümern zu reinigenden Fahrbahnen - wenn nötig auch wiederholend - zu bestreuen, wobei abstumpfende Mittel vorrangig vor auftauenden Mitteln eingesetzt werden sollen. (4) Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich unterbleiben sollte; ihre Verwendung ist nur erlaubt, a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist, b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, zum Beispiel Treppen, Rampen, Brückenauf- oder abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltige oder sonstige auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht abgelagert werden. (5) In der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. (6) An Haltestellen fair öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten und bei Nummer 16/Woche 32/Seite: 13 Uns Dörper Glätte bestreut werden, dass ein gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist. (7) Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder - wo dies nicht möglich ist - auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden. (8) In Wohngebieten ohne Gehwege ist der Paragraf 3 in vollem Umfang anzuwenden. §4 Außergewöhnliche Verunreinigung Wer eine öffentliche Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, hat gemäß § 46 StrWG die Verunreinigung ohne Aufforderung und ohne schuldhafte Verzögerung zu beseitigen. Andernfalls kann die Gemeinde die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen. Unberührt bleibt die Verpflichtung des Reinigungspflichtigen, die Verunreinigung zu beseitigen, soweit ihm dies zumutbar ist. §5 Grundstücksbegriff (1) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist grundsätzlich das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne. (2) Als anliegend im Sinne dieser Satzung gilt ein Grundstück dann, wenn es an Bestandteile der Straße heranreicht. Als anliegend gilt ein Grundstück auch dann, wenn es durch Grün- oder Geländestreifen, die keiner selbständigen Nutzung dienen, von der Straße getrennt ist. §6 Ordnungswidrigkeiten (1) Für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gilt § 56 StrWG und § 23 FStrG. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. seiner Reinigungspflicht nach §§ 2 und 4 dieser Satzung nicht nachkommt 2. gegen ein Ge- oder Verbot des § 3 dieser Satzung verstößt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu 500 EUR geahndet werden. §7 Ausnahmen Befreiungen von der Verpflichtung zur Reinigung der Straßen können ganz oder teilweise nur dann auf besonderen Antrag erteilt werden, wenn auch unter Berücksichtigung des allgemeinen Wohles die Durchführung der Reinigung dem Pflichtigen nicht zugemutet werden kann. §8 Straßenreinigungsgebühren Sofern die Gemeinde zur teilweisen Deckung der Kosten für die von ihr durchgeführte Reinigung der öffentlichen Straßen Benutzungsgebühren erhebt, erfolgt dieses auf der Grundlage einer gesondert erlassenen Gebührensatzung. §9 Verarbeitung personenbezogener Daten (1) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dieser Satzung ist die Gemeinde berechtigt, die erforderlichen personen- und grundstücksbezogenen Daten aus den Unterlagen des Grundbuchamtes, des Katasteramtes, der Meldebehörde und der unteren Bauaufsichtsbehörde zu verwenden. Insbesondere ist die Gemeinde berechtigt, 1. Angaben aus den Grundsteuerakten, wer Grundstückseigentümerin und/oder Grundstückseigentümer des jeweils zu reinigenden Grundstückes ist und deren und/oder dessen Anschrift, sofern § 31 Abs. 3 Abgabenordnung nicht entgegensteht; 2. Angaben des Grundbuchamtes aus den Grundbuchakten und des Katasteramtes aus einen Akten, wer Grundstückseigentümerin und/oder Grundstückseigentümer des jeweils zu reinigenden Grundstückes ist und deren und/oder dessen Anschrift; 10. August 2016 3. Angaben des Einwohnermeldeamtes aus dem Melderegister über die Anschrift der Grundstückseigentümerin und/oder des Grundstückseigentümers des jeweils zu reinigenden Grundstücks, sofern § 2 Abs. 4 des Landesmeldegesetzes nicht entgegensteht; 4. Angaben des Katasteramtes zu den Abmessungen der jeweils zu reinigenden Grundstücke; 5. Angaben der unteren Bauaufsichtsbehörde zur Abgrenzung der öffentlichen Grundstücke zu den jeweils zu reinigenden Grundstücken; 6. Angaben des Grundbuchamtes bzw. des Katasteramtes zur Abgrenzung der gemeindlichen Grundstücke zu den jeweils zu reinigenden Privatgrundstücken zu verwenden. (2) Die nach Abs. 1 erhobenen sowie die weiteren im Zusammenhang mit der Straßenreinigung angefallenen und anfallenden personenbezogenen Daten darf die Gemeinde nur zum Zweck der Erfüllung ihrer Aufgaben als Trägerin der Straßenreinigung verwenden, speichern und weiterverarbeiten. Bezüglich der Löschung der personenbezogenen Daten findet § 19 Abs. 3 Landesdatenschutzgesetz Anwendung. § 10 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 15.01.1974 außer Kraft. Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen. Anlage gem. § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Neuengörs vom 17.12.2003 Straßenverzeichnis Für die nachstehenden Straßen wird die 14-tägige Reinigung folgender Straßenteile in der Frontlänge den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegt: - die Gehwege mit Ausnahme derjenigen Teile, die als Parkplatz für Kraftfahrzeuge besonders gekennzeichnet sind, - die begehbaren Seitenstreifen, - die Radwege, auch soweit deren Benutzung für Fußgänger geboten ist, - die Fußgängerstraßen, - die Rinnsteine - die Gräben, - die Grabenverrohrungen, die dem Grundstücksanschluss dienen, - die als Parkplatz für Kraftfahrzeuge besonders gekennzeichneten Flächen Ortsteil Neuengörs Dorfstraße Mielsdorfer Straße Mühlenstraße Schulstraße Twiete Weeder Straße Gremelskamp Ortsteil Altengörs Bahnhofstraße Eitzredder Neuengörser Straße Segeberger Straße Stöbbenberg Ortsteil Stubben Am Dorfplatz Stubber Dorfstraße Söhrener Straße Nummer 16/Woche 32/Seite: 14 Uns Dörper 10. August 2016 Baugrundstück in Neuengörs Ortsteil Altengörs Die Gemeinde Neuengörs bietet noch ein voll erschlossenes Baugrundstück im Baugebiet „Ortsteil Altengörs, Gelände südlich der Neuengörser Straße, Grundstück Neuengörser Straße 2 - 4“ zum Verkauf an. Der Kaufpreis beträgt 80,50 E/qm inklusive Erschließungs- und Anschlussbeiträge. Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt Trave-Land, Frau Windisch, Tel. (04551 9908-30). Danach wurde sich beim Kaffee-und Kuchenbuffet gestärkt, Kinderschminken angeboten und alte und neue Fotos auf der Leinwand angesehen. Der Grill war natürlich nochmal an und später gab es dann auch Spiele für die Erwachsenen, wobei die Lichtpunktanlage nochmals zum Einsatz kam und der Wanderpokal an die Gewinner Tea Stürwohld und Andreas Rottgardt übergeben werden konnten. So manches nette Gespräch und Getränk sorgte für gute Laune bis spät in die Nacht hinein. Wann: Wo: Parkplatz: Vogelschießen in Altengörs Für die Jungen und Mädchen aus Altengörs war das Vogelschießen wieder etwas ganz Besonderes. Eingebunden waren auch diesmal wieder die Kinder der Flüchtlingsfamilien und so ging es am 16.07.2015 um 10:00 Uhr bei strahlendem Sonnenschein los, die Spiele waren eröffnet. Ganz im Sinne „alles für die Kinder“ wurden alte und neue Spiele angeboten! Von „Schweinewerfen“, „Zitternix“, Minigolf, Balanceboard über „Melk die Kuh“ bis hin zum alt bekannten Vogelpicken war alles dabei. Der Vogel wurde natürlich von der Gruppe der großen Jungen beschossen. Für besonderen Spaß bei der Gruppe der großen Mädchen sorgte dieses Jahr erstmals die Licht-Punktanlage, welche uns freundlicherweise von den Segeberger Bürgerschützen von 1955 e. V. zur Verfügung gestellt wurde. Für die Pausen stand auch dieses Jahr eine Hüpfburg bereit und die Kids konnten sich coole Glitzertattoos aufbringen lassen. Wurst und Fleisch vom Grill sorgten für volle Bäuche kurz vor der Mittagspause. Neben den Wettkämpfen gehört auch der große Festumzug mit zur Tradition, so dass am Nachmittag die Abholung der Königinnen und Könige mit Fahnenträger Jori Heykes stattfand: Mit passender Musikbegleitung des Lübecker Stadtorchesters wurden die Hoheiten Lena Beibatschenko, Matti Bogomil, Enie Boss, Tim Voss, Martje Heykes und Mauritz Krause von ihren Untertanen kräftig gefeiert und mit Trecker und geschmückter Kutsche durch das Dorf gefahren. 3. September 2016, Start um 11:00 Uhr Stubber Dorfstr. 16 in Stubben (Gem. Neuengörs) Stubber Dorfstr. 9 (Andreas Frahm) Unsere Freiwillige Feuerwehr ist uns wichtig! Gerade auf dem Dorf ist die Feuerwehr eine der wichtigsten Einrichtungen, die es gibt: Denn stellt Euch vor es brennt und keiner ist da zum Löschen! Glücklicherweise gibt es überall freiwillige Bürger, die sich sozial engagieren. Im Ernstfall sind sie schnell da und bereit unser Leben und unser Hab und Gut zu schützen. Dieses Turnier soll ein kleiner Beitrag sein, um unserer Ortswehr zu zeigen, wie wichtig sie uns ist. Die Einnahmen sollen in eine Sachspende umgewandelt werden, die ihren Einsatz für uns sicherer machen soll. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Außerdem gibt es für die Zuschauer, neben dem Fußballturnier, ein buntes Rahmenprogramm mit vielen Spielen. Wir hoffen auf viele Teamanmeldungen und viele Zuschauer, die uns bzw. die Freiwillige Feuerwehr unterstützen möchten. Zur Anmeldung: Euer Team sollte aus 7 Spielern bestehen. Anmelden könnt Ihr Euch bis zum 20. August bei Mirke Roeder von den Stubber Festlüd: Rufnummer: 04550 985604 oder 0152 31805401 oder per WhatsApp oder E-Mail an [email protected] Fußballschuhe sind keine Pflicht, dafür aber gute Laune! Ein lustiges Outfit ist gerne erlaubt ... Das Startgeld beträgt 14 EUR pro Team. Eure Nummer 16/Woche 32/Seite: 15 Uns Dörper 10. August 2016 - 3. Bauleitplanverfahren der Gemeinde Pronstorf 4. Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pronstorf für das Gebiet „Ortsteil Reinsbek, nördlich der Ligusterstraße, östlich der Hauptstraße (L 71), Gelände des Kinder- und Ballspielplatzes“ Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Pronstorf für das Gebiet „Ortsteil Reinsbek, nördlich der Ligusterstraße, östlich der Hauptstraße (L 71), Gelände des Kinder- und Ballspielplatzes“ sæ "ETEILIGUNGæDERæFFENTLICHKEITæNACHæeææ!BSææ"AUGESETZBUCHæ (öffentliche Auslegung) Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 14.07.2016 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pronstorf für das Gebiet „Ortsteil Reinsbek, nördlich der Ligusterstraße, östlich der Hauptstraße (L 71), Gelände des Kinder- und Ballspielplatzes“ und der Entwurf der Begründung dazu sowie der zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Pronstorf für das Gebiet „Ortsteil Reinsbek, nördlich der Ligusterstraße, östlich der Hauptstraße (L 71), Gelände des Kinder- und Ballspielplatzes“ und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit vom 22.08.2016 bis zum 22.09.2016 in der Amtsverwaltung Trave-Land in 23795 Bad Segeberg, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, Erdgeschoss, Zimmer 10, während der Dienststunden öffentlich aus. Darüber hinaus sind auch Terminvereinbarungen möglich. Des Weiteren sind folgende umweltrelevante Unterlagen verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus: 1. Umweltbericht (Teil der Begründung) für beide Planverfahren 2. Landschaftsplan der Gemeinde Pronstorf 3. Schalltechnische Untersuchung TÜV Nord, Mai 2015 4. die eingegangenen Stellungnahmen zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 11 aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Planungsziele insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kulturund Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft. Die v. g. Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen: 1. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Menschen: - finden sich in der Begründung, im Umweltbericht, in der schalltechnischen Untersuchung sowie in den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beiden Planverfahren - es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: baubedingte Auswirkungen, Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen, Geräuschbelastungen, 2. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere: - finden sich in der Begründung, im Umweltbericht sowie in den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beiden Planverfahren 5. 6. 7. es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen auf Vogelarten durch das Planvorhaben, Maßnahmen zur Sicherung der ökologischen Funktion wie z. B. Nisthilfen, Auswirkungen auf Fledermäuse und deren Quartiere, Bauzeitenregelung Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen: - finden sich in der Begründung, im Umweltbericht sowie in den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beiden Planverfahren - es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Baubedingte Auswirkungen, Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen, Flächennutzungen, Knick- und Gehölzbestand, ortsbildprägender Baumbestand Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser: - finden sich in der Begründung, im Umweltbericht sowie in den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beiden Planverfahren - es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Baubedingte Auswirkungen, Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen, Flächennutzung, Versiegelung, Ausgleichsmaßnahmen, Renaturierungsmaßnahmen Reinsbek, Löschwasserversorgung Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft: - finden sich in der Begründung, im Umweltbericht sowie in den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beiden Planverfahren - es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Baubedingte Auswirkungen, Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft: - finden sich in der Begründung, im Umweltbericht sowie in den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beiden Planverfahren - es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Baubedingte Auswirkungen, Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen, Auswirkungen auf das Ortsbild Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter: - finden sich in der Begründung, im Umweltbericht sowie in den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beiden Planverfahren - es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Denkmalschutz, Archäologie Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltrelevanten Unterlagen während der Dienststunden einsehen sowie Stellungnahmen hierzu zur Niederschrift oder schriftlich abgeben. Darüber hinaus sind auch Terminvereinbarungen möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 11 unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 11 nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 11 nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig. Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47f der Gemeindeordnung. Gemeinde Pronstorf Die Bürgermeisterin gez. Bettina Albert Nummer 16/Woche 32/Seite: 16 Uns Dörper 10. August 2016 August 2016 18. Aug. 29. Aug. 16:45 19:30 Uhr Grill-Nachmittag des Seniorenclub Pronstorf auf der Terrasse des Ihlseerestaurants in Bad Segeberg DRK-Blutspende in der Grundschule Goldenbek Satzung der Gemeinde Schackendorf über die Veränderungssperre für das Gebiet „Hauptstraße 2 - 4 und 3 - 13 b, Twiete 1 - 11 und 2 - 10 sowie Altdorf 1 - 15 und 8 - 26“ Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Rohlstorf am Montag, den 22.08.2016 um 19:30 Uhr, Ort: Warder, Alte Schule, Tagesordnung: (öffentlich) 1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 28.06.2016 3 Breitbandversorgung 4 Einwohnerfragezeit Der Bürgermeister gez. Dirk Johannsen §1 Sicherung der Planung Die Gemeinde Schackendorf hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 28.07.2016 beschlossen, für den in § 2 bezeichneten Bereich den Bebauungsplan Nr. 10 aufzustellen. Planungsziel ist die Ordnung der städtebaulichen Entwicklung und die Sicherung der gewachsenen städtebaulichen Struktur mit seinem vorhandenen dorftypischen Maß der baulichen Nutzung. Hierzu sollen insbesondere Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sowie zu den Grundstücksgrößen und den überbaubaren Grundstücksflächen getroffen werden, die sicherstellen, dass künftige Bauvorhaben sich an der gewachsenen städtebaulichen Struktur orientieren. Zur Sicherung der Planung für diesen Bereich wird die Veränderungssperre erlassen. §2 Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus der Karte, die als Anlage zur Veränderungssperre Bestandteil dieser Satzung ist. August 2016 24. Aug. 15:00 Uhr Die Gemeinde Schackendorf hat in ihrer Sitzung der Gemeindevertretung am 28.07.2016 aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) und des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), in der zur Zeit des Satzungsbeschlusses gültigen Fassungen, folgende Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet „Hauptstraße 2 - 4 und 3 - 13 b, Twiete 1 - 11 und 2 - 10 sowie Altdorf 1 - 15 und 8 - 26“ beschlossen: Seniorenclub Rohlstorf - Eis essen - Beiträge aus den eigenen Reihen Die Schützensparte des Sport- und Schützenvereins Quaal e.V. 1961 sucht Verstärkung. Wer hat Lust und Interesse am Schießsport mit den modernen Katuschen-Luftgewehren? Egal, ob männlich oder weiblich. Nicht nur das Schießen wird bei uns gepflegt, nein auch die Geselligkeit kommt nicht zu kurz. Wir treffen uns immer am Donnerstag um 19:30 Uhr für die Erwachsenen und am Freitag für die Jugendlichen um 18:00 Uhr im Schützenhaus in Quaal. Wir würden uns freuen, wenn Ihr oder Sie mal zum Probeschießen reinschauen. Anfragen beim Schützenmeister: Arthur Schmidt, Tel. 04559 626. §3 Rechtswirkung der Veränderungssperre In dem Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen: 1. Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch (BauGB) nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden, 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. §4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre Die Veränderungssperre tritt am Tage nach der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Auf die Vorschriften des § 18 Baugesetzbuch (BauGB) über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre und über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Nummer 16/Woche 32/Seite: 17 Uns Dörper Geltendmachung wird hingewiesen. Auf die Rechtswirkung des § 4 Gemeindeordnung (GO) wird ebenfalls hingewiesen. Alle Interessierten können die Satzung über die Veränderungssperre von diesem Tage an beim Amt Trave-Land in der Waldemarvon-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, Zimmer 10, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Darüber hinaus sind auch Terminvereinbarungen möglich. Gemeinde Schackendorf Der Bürgermeister gez. Alexander Scheffler künftige Bauvorhaben sich an der gewachsenen städtebaulichen Struktur orientieren. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Schackendorf gleichzeitig beschlossen hat, den Bebauungsplan Nr. 10 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen. Um die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten sowie ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, wird eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgen. Während des Auslegungszeitraumes, der rechtzeitig im örtlichen Bekanntmachungsblatt „Uns Dörper“ bekannt gemacht wird, können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen dazu abgeben. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Gemeinde Schackendorf Der Bürgermeister gez. Alexander Scheffler Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Schackendorf für das Gebiet „Hauptstraße 2 - 4 und 3 - 13 b, Twiete 1 - 11 und 2 - 10 sowie Altdorf 1 - 15 und 8 - 26“ Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schackendorf hat in ihrer Sitzung am 28.07.2016 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Schackendorf für das Gebiet „Hauptstraße 2 - 4 und 3 - 13 b, Twiete 1 - 11 und 2 - 10 sowie Altdorf 1 - 15 und 8 - 26“ aufzustellen. Planungsziel ist die Ordnung der städtebaulichen Entwicklung und die Sicherung der gewachsenen städtebaulichen Struktur mit seinem vorhandenen dorftypischen Maß der baulichen Nutzung. Hierzu sollen insbesondere Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sowie zu den Grundstücksgrößen und den überbaubaren Grundstücksflächen getroffen werden, die sicherstellen, dass 10. August 2016 Nummer 16/Woche 32/Seite: 18 Uns Dörper 10. August 2016 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Stipsdorf für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund des § 95b der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 05. Juli 2016 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen: §1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf _____________________________________________________________________________________________________________________ 1. im Ergebnisplan der Gesamtbetrag der Erträge 3.700,00 EUR 279.600,00 EUR 275.900,00 EUR Gesamtbetrag der Aufwendungen 6.500,00 EUR 327.800,00 EUR 321.300,00 EUR Jahresüberschuss Jahresfehlbetrag 2.800,00 EUR 48.200,00 EUR 45.400,00 EUR 2. im Finanzplan der Gesamtbetrag der 3.700,00 EUR 277.100,00 EUR 273.400,00 EUR Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Gesamtbetrag der 6.500,00 EUR 303.200,00 EUR 296.700,00 EUR Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 10.500,00 EUR 33.000,00 EUR 43.500,00 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 25.600,00 EUR 49.700,00 EUR 75.300,00 EUR §2 Es werden neu festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen erhöht um von bisher von bisher von bisher von bisher vermindert um 30.000,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 0 Stellen auf auf auf auf 40.000,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 0 Stellen §3 Die weiteren Festsetzungen der Haushaltssatzung des Jahres 2016 bleiben unverändert. Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 20. Juli 2016 erteilt. Stipsdorf, den 21. Juli 2016 gez. Kresse Bürgermeister Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit den Anlagen liegen ab heute zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude des Amtes Trave-Land, Zimmer 1, Waldemar-von-Mohl-Str. 10, 23795 Bad Segeberg, aus (Einsicht während der Öffnungszeiten). Bad Segeberg, den 21. Juli 2016 Amt Trave-Land - Die Amtsvorsteherin Einweihung des neuen Feuerwehrgerätehauses in Stipsdorf Am 28. Mai 2016 konnten die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Stipsdorf, nach gut 700 eigens geleisteten Arbeitsstunden, endlich ihr neues Feuerwehrgerätehaus einweihen. Bei strahlendem Sonnenschein wurden viele Gäste, darunter der Oberbürgermeister aus Norderstedt - Hans-Joachim Grothe, der Landrat - Jan Peter Schröder, Pastorin Lenz, der Bürgermeister aus Bad Segeberg - Dieter Schönfeldt - und Vertreter der umliegenden Wehren begrüßt. Bei Kaffee, Kuchen, Spanferkel und kühlen Getränken wurde bis in die Nacht hinein getanzt und gefeiert. Als besondere Überraschung rückten die Kameraden aus Norderstedt mit ihrer gerade frisch eingeweihten Drehleiter an. Die Gäste konnten die schöne Aussicht über Stipsdorf im Korb der Drehleiter genießen. Bedanken möchten sich die Kameraden der Feuerwehr Stipsdorf bei allen Spendern, die uns mit zahlreichen Sach- und vor allen Dingen Geldspenden tatkräftig unterstützt haben. Wir konnten so, nach der Einweihung unseren Aufenthaltsraum im neuen Gerätehaus aus diesen Spenden ausbauen. Auf diesem Wege noch mal vielen Dank für die Geschenke, Spenden und an alle Helfer. Anne Günther, stellv. Gemeindewehrführerin Stipsdorf Nummer 16/Woche 32/Seite: 19 Uns Dörper 10. August 2016 August 29. Aug. 16:45 - 19:30 Uhr DRK-Blutspende in der Grundschule Goldenbek Impressum Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Trave-Land Verlag + Satz: Druck: Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Redaktion: Internet und E-Mail: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG; Röbeler Straße 9, 17209 Sietow Verantwortlich: Druckhaus WITTICH; An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster, Tel. 03535/489-0 Amtlicher Teil: Außeramtlicher Teil: Anzeigenteil: Tel.: 039931/57 90; Fax: 039931/5 79-30 Erscheinungsweise: Tel.: 039931/57 9-16; Fax: 039931/57 9-45 Auflage: www.wittich.de, E-Mail: [email protected] Amt Trave-Land - Die Amtsvorsteherin Mike Groß (V. i. S. d. P.) Jan Gohlke 14-täglich, wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Amtsbereich verteilt 8670 Exemplare VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG Heimat- und Bürgerzeitungen Für Textveröffentlichungen, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Nummer 16/Woche 32/Seite: 20 Uns Dörper 10. August 2016 20. August 2016 ab 18:00 Uhr Tonnenfest „Am Löschteich“ August 2016 17. Aug. 21. Aug. 09:00 Uhr Ausfahrt der Landfrauen Schlamersdorf zum größten deutschen Paprika-Gewächshaus nach Hemmingstedt Volkslauf des TuS Garbek - Start Sportplatz Garbek Alle Westerrader und Westerraderinnen, Groß und Klein, Jung und „Alt“, sind herzlich eingeladen, einen gemütlichen gemeinsamen Abend hinter dem Löschteich zu verbringen. Für Getränke, Grillwurst und Hintergrundmusik ist gesorgt. Die Freiwillige Feuerwehr übernimmt die Bewirtung und bietet 2 Spiele an. Der Vogelschießerverein Westerrade überreicht Gutscheine an unsere Kinder. Der WZV vergibt Gutscheine gegen Rückgabe der orangenen Tonne und verlost Preise! Wir freuen uns auf ALLE, kommt einfach hin! Viele Grüße von der Freiwilligen Feuerwehr, dem Vogelschießerverein Westerrade, dem Wege-Zweckverband und Ihrer Gemeindevertretung Westerrade Ihre Bgm. Silke Behrens Wer terminlich verhindert ist und seine Tonne nicht zurückbringen kann, meldet sich bitte unter 04553 795 (auch AB) oder per Mail [email protected] Der Tonnen – Abholservice wird dann beauftragt. Vielen Dank. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Rönnau am Dienstag, den 16.08.2016 um 19:30 Uhr, Ort: Groß Rönnau, Alte Schule, Tagesordnung: August 2016 01. - 28. Aug. 18. Aug. 29. Aug. 16:45 19:30 Uhr SV Westerrade - Sommerferienprogramm Seniorenclub Pronstorf - Grill-Nachmittag „Ihlsee-Restaurant“ DRK-Blutspende in der Grundschule Goldenbek mit Altkleidersammlung (öffentlich) 1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2 Genehmigung der Niederschrift vom 13.10.2015 3 Berichte des Verbandsvorstehers 4 Beschluss über die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2014 und Bestätigung des Beschlusses über den Jahresabschluss 2014 5 Sanierung der Hausanschlussleitung in Groß Rönnau, Zur Trave 4 6 Austausch von Schachtdeckeln in der B432 und Plöner Straße: Beschluss über Auftragsvergabe 7 Beschlussfassung zur Auftragsvergabe Austausch von Schachtabdeckungen im Bereich der B 432 8 Sanierung von Abwasserleitungen im Bereich der B 432 9 Beschlussfassung zur Auftragsvergabe Sanierung von Abwasserleitungen im Bereich der B 432 10 Rohrbruchbeseitigung am Dorfplatz, Klein Rönnau 11 Einwohnerfragezeit 12 Verschiedenes Der Bürgermeister gez. Holger Poppitz Nummer 16/Woche 32/Seite: 21 Uns Dörper 10. August 2016 Kirchengemeinde Schlamersdorf Kirchengemeinde Segeberg Sonntag 14. August 10:00 Uhr - Marienkirche „Ich setzte meinen Fuß in die Luft und sie trug“ - Lebensübergänge mit Pastorin Elke Hoffmann und Ehrenamtlichen des Hospizvereins. Musik: Angela Nicke-Wagemester Sonntag, 21. August 10:00 Uhr - Marienkirche „Gemeinsam auf dem Weg mit Rut und Noomi“ - von Aufbruch und Neubeginn in alter Zeit und heute mit Pastorin Ute Schöttler-Block und der Frauengruppe am Glindenberg. Musik: Angela Nicke-Wagemester Kirchengemeinde Gnissau Sonntag, 14. August 10:00 Uhr Gottesdienst mit Taufe, Pastor Teckenburg Sonntag, 28. August 10:00 Uhr Gottesdienst, Pastor Teckenburg Kirchengemeinde Pronstorf Vicelinkirche Sonntag, 14. August 10:00 Uhr Gottesdienst Sonntag, 21. August 10:00 Uhr Gottesdienst, P. i. R. Caesar Ev.-luth. Kirchengemeinde Sarau Sonntag, 14. August 17:30 Uhr Sommerkirche mit den Pfadfindern im Anschluss Grillen Sonntag, 21. August 10:00 Uhr Sommerkirche: Thema: Seht die Vögel unter dem Himmel im Anschluss Kaffee und Kuchen Sonntag, 14. August 10:00 Uhr Sommerkirche Gottesdienst in Schlamersdorf, Pastor Meyer Sonntag, 21. August 10:00 Uhr Sommerkirche Gottesdienst in Warder, Pastor Scheel Kirchengemeinde Warder Sonntag, 14. August 10:00 Uhr Sommerkirche Gottesdienst in Schlamersdorf, Pastor Meyer Sonntag, 21. August 10:00 Uhr Sommerkirche Gottesdienst in Warder, Pastor Scheel Katholische Pfarrei Sankt Johannes Sankt Josef - St. Johannes der Täufer, Bad Segeberg mittwochs 08:30 Uhr 09:00 Uhr sonntags 09:00 Uhr Rosenkranzgebet Eucharistiefeier Gottesdienst St. Josef, Trappenkamp sonntags 11:00 Uhr Eucharistiefeier St. Adalbert, Wahlstedt samstags 18:00 Uhr Eucharistiefeier An jedem letzten Sonntag im Monat findet in der St.-AdalbertKirche in Wahlstedt um 16:00 Uhr ein Gottesdienst in portugiesischer Sprache statt. Nummer 16/Woche 32/Seite: 22 Uns Dörper Evangel.-Freikirchl. Gemeinde Christuskirche Moltkestr. 4, Bad Segeberg So., 14.08.2016 10:00 Uhr Gottesdienst, Pastor Jörg Schröder So., 21.08.2016 10:00 Uhr Gottesdienst, Pastor Jörg Schröder So., 28.08.2016 10:00 Uhr Gottesdienst, Pastor Jörg Schröder 10. August 2016 Nicht vergessen werden sollte das Schönste an der Schule: die Pausen. Obst und Gemüse sowie das Pausenbrot sind am besten in einer gut schließenden Dose aus hochwertigem Kunststoff oder Edelstahl aufgehoben. Dies spart viel Verpackungsmüll, und nichts kann auslaufen oder zerdrücken. Auch Trinkflaschen sollten aus diesen Materialien oder aus bruchsicher ummanteltem Glas hergestellt sein. Bei allen Käufen gilt: An der Qualität sparen kostet bares Geld. Hochwertige Materialien müssen nicht so schnell ausgetauscht werden. Häufige Neukäufe belasten die Umwelt und das Portemonaie. Umweltfreundlicher Schulstart Die Schultasche nachhaltig füllen Für viele Kinder beginnt nach den Sommerferien ein ganz neuer Lebensabschnitt: die Schule. Das Wichtigste für die zukünftigen ABC-Schützen ist sicher der Ranzen. Möglichst bunt und fröhlich, mit angesagten Motiven und viel Zubehör ist er in den meisten Familien schon ausgesucht und wartet auf seinen ersten Einsatz. Zahlreiche Extras bringt der neue Begleiter meist schon mit, aber für den Schulstart braucht es noch einiges an Ausstattung mehr. „Die Spurensucher“ Linus, Lia und Julius (v. li.) vom Mühlenhort des Familienzentrums Christiansfelde, hier mit Erzieherin Daniela Petersen, gehen mit Schulheften aus 100 % Recyclingpapier und unlackierten Buntstiften an den Schulstart. Mit bunten Brotdosen und Trinkflachen sind sie echte Müllvermeider. Umfangreich sind die Materiallisten, die abgearbeitet werden müssen. Der Martin-Meiners-Förderverein gibt einige Tipps, wie Eltern beim Einkauf darauf achten können, dass die Umwelt geschont und unnötiger Müll vermieden wird. Und sparen kann man dabei auch noch! Grundsätzlich sollten Eltern auf umweltschonende und ungiftige Materialien wie Holz, Leder und Metall (kein Aluminium) setzen. Hefte und Malblöcke werden in Recyclingpapier angeboten, dass fast genauso weiß wie normales Papier ist. Sicheres Erkennungszeichen ist er „Blaue Engel“, denn dann ist das paier oder karton aus 100 Proznet Altpaier hergestellt. Auf Plastik sollte möglichst verzichtet werden. Umschläge, Schnellhefter und Sammelmappen aus Pappe sind umweltschonender und halten länger. Buntstifte und Pinsel malen unlackiert genauso bunt. Und mit einem Stiftverlängerer aus Holz oder Metall können teure Bunt- und Bleistifte bis zum Ende aufgebraucht werden. Bei Tuschkästen sollte darauf geachtet werden, dass die einzelnen Farbtöpfchen austauschbar sind. So muss nicht gleich der ganze Kasten entsorgt werden, nur weil die Lieblingsfarben aufgebraucht sind. FLYER GÜNSTIG setzen, drucken und verteilen! Alles aus einer Hand! VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG Röbeler Straße 9 · 17209 Sietow Tel. 03 99 31/5 79-31 · e-mail: [email protected] Nummer 16/Woche 32/Seite: 23 Uns Dörper 10. August 2016 Kennen Sie schon? Wir stellen Ihnen Ihre Fachleute aus der Region vor! Baugeschäft Kfz-Service Kfz.-Service Reparaturen aller Art der Hier schraubt lbst! se ch no Meister Thimo Jütting Kfz.-Mechanikermeister Bahnhofstraße 61 · 23815 Westerrade Tel.: 0 45 53/98 98 73 · www.kfz-juetting.de Bautrocknung Malerbetrieb Heizung & Sanitär Werbeagentur ').)#3"..3)%"+.)#3+-.)# Bäder und Heizung * $%('%)& 4!"+(%-!"")3"%2.)#(%-1,-"( .-%)"+-+ '"%)5)). ///!$"%2.)#&'%)&!" *%' "'0 Solar- und Photovoltaik WERBUNG die ankommt „Uns Dörper“ Ihr persönlicher Ansprechpartner SIEGBERT KELL Büro Lübeck 0451/49 05 19 16 LINUS WITTICH KG VERLAG + DRUCK Königstraße 58 · 23552 Lübeck · Tel. 0451/ 49 05 19 13 · Fax 0451/ 7 06 22 57 E-mail: [email protected] · www.wittich.de Nummer 16/Woche 32/Seite: 24 Uns Dörper Kennen Sie schon? Wir stellen Ihnen Ihre Fachleute aus der Region vor! Sonstige 10. August 2016 BAUEN, RENOVIEREN, GARTEN & Wohnen Dach-Modernisierung leicht gemacht Ulrich Kannecht Maurer- u. Betonbauermeister Kannecht Bau Neuengörser Straße 2 23795 Weede/Söhren Tel.: 0 45 53/ 99 64 44 Fax: 0 45 53/ 9 96 48 95 Mobil: 0173/1 37 33 94 Zeit bedeutet beim Bauen und Modernisieren bekanntlich bares Geld. Metall-Fassaden und -Dächer punkten in dieser Hinsicht mit ihrer einfachen Verarbeitbarkeit: Die vorgefertigten Bahnen, die bis zu zwölf Meter lang sein können, lassen sich deutlich schneller verlegen als etwa Faserzementplatten oder klassische Dachpfannen. Für sicheren Halt und Sturmfestigkeit ist durch die feste Verschraubung der Metallbahnen mit dem Unterbau gesorgt. Da die Eindeckung permanent Wind und Wetter ausgesetzt ist, werden etwa die Stahl- oder Aluminium-Profilbleche von Luxmetall hochwertig beschichtet. Damit bleibt die Eindeckung über die gesamte Nutzungszeit korrosionsfrei. djd Gartenpflege & Gestaltung Inh. Frank Maaß $ORFSTR¬¬s¬¬"LUNK 4E)¬¬¬¬¬ &AX¬¬¬¬¬ -OBIL¬¬¬¬¬ WWWGARTENBAUMAASSDE Wir suchen zuverlässige/n Mitarbeiter/in! Rundum-Badespaß im Garten wetten, es gibt auch nette Plaketten Automobil GmbH Mo., Di., Do. 09.00 - 16.30 Uhr Fr. 12.30 - 16.30 Uhr Jasmin Str. 1 · 23795 Bad Segeberg Tel. 0451/ 87 29 10 Im eigenen Swimmingpool zu planschen ist eines der herrlichsten Sommervergnügen. Was früher oft ein finanzieller Kraftakt war oder gar ein Wunschtraum blieb, ist heute für immer mehr Pool-Fans erschwinglich: „Qualitäts-Pools made in Germany“ in vielerlei Formen und Größen gibt es dank cleverer Produktionsverfahren und durchdachter KomplettpaketKonzepte nicht nur für alle Ansprüche, sondern auch für etwas schmalere Geldbeutel. Bei der Auswahl des richtigen Gartenpools sind verschiedene Faktoren zu beachten: die umgebende Architektur, die Grundstücksgröße, Lichtverhältnisse, Sonnenstände und die jeweiligen Nutzungswünsche. Die konfigurierbaren Schwimmbad-Komplettlösungen aus einer Hand bedürfen keiner langen Planungsphase. Bei einem Aufstellbecken beispielsweise vergehen von der Anlieferung bis zum ersten Eintauchen nur wenige Tage. So können auch Kurzentschlossene während einer laufenden Badesaison noch in den Genuss der ersehnten Abkühlung kommen. Weitere Informationen unter www.future-pool.de . pr.jaeger Anzeigen kinderleicht online buchen: WITTICH.DE/ANZEIGEN Foto: future-pool.de Nummer 16/Woche 32/Seite: 25 Uns Dörper ■ Kleinanzeige Kaufe hochwertige Damen-/Herrenbekleidung (Mäntel/Jacken), Leder-/Abendgard., Handtaschen, Zinn, Bleikristall, Schallplatten, Näh-/Schreibmaschinen, Herren-/Damenfahrräder Tel. 0151-66819152 GESUCHT UND GEFUNDEN! Zu jeder Zeit selbst gestalten! Anzeigen ONLINE BUCHEN: WITTICH.DE/FAMILIENANZEIGEN p p i t o r t s a G ! s t a n o M des 10. August 2016 Für jeden Mechatroniker IT-Fachkraft das Richtige ildung b r e t i e W ng Ausbildu Traumjob Last-Minute (MiB). Der Mangel an Fachkräften erstreckt sich durch viele Berufszweige. Die Kampagne „Durchstarten in MV – Dein Land, deine Chance“ (www. durchstarten-in-mv.de) wirbt mit Last-Minute-Ausbildungsplatzangeboten und hofft so, die jungen Leute im Land zu halten. Immerhin suchen Arbeitgeber verschiedener Branchen noch immer nach Auszubildenden, so dass die Suche nach dem Traumjob noch weitergehen kann. Das Wirtschaftsministerium stellt gemeinsam mit den Wirtschaftskammern die Angebote der Unternehmen bereit, über die es sich zu informieren lohnt. Der Wirtschaftsminister Harrry Glawe rät dazu, neben der gezielten Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz im Web gleichzeitig die oft angebotenen Schnuppertage oder Firmenpraktika zu nutzen. Im Mai dieses Jahres standen den 7.151 gemeldeten Bewerbern (Mai 2012: 7.132 Bewerber) 9.933 Ausbildungsplätze (Mai 2012: 10.477) gegenüber. Davon waren 9.837 betriebliche Ausbildungsplätze. Es werden also auch in diesem Jahr mehr Berufsausbildungsplätze angeboten, als es Bewerber gibt. Noch sind in allen Berufen Lehrstellen unbesetzt, die meisten stehen jedoch in der Gastronomie zur Verfügung. Knapp 500 Köche, etwa 400 Restaurantund 350 Hotelfachkräfte werden derzeit noch gesucht. Gebessert hat sich die Übernahmesituation. Die rechtzeitige Bindung der Azubis an das Unternehmen sichert den Fortbestand dieser. 2005 wurde nur jeder dritte Absolvent nach seiner Ausbildung übernommen. Das entspricht 32 Prozent. Heute sind es 56 Prozent. Karrieremöglichkeiten, Fortbildungen für die Mitarbeiter und die Entlohnung sind dabei von Bedeutung. So hoch war die Aussicht auf einen Job im Ausbildungsbetrieb in M-V noch nie. Das Internetportal der Landesfachkräftekam- pagne www.durchstarten-in-mv. de können freie Angebote für einen Ausbildungsplatz über die IHKs des Landes direkt abgerufen werden. Darüber hinaus bietet der Azubi-Atlas die Möglichkeit, nach Praktikumsund Ausbildungsplätzen bei mehr als 1.160 Unternehmen in verschiedenen Regionen zu forsten sowie sich über duale Studiengänge und über 300 Berufsbilder zu informieren. Die Informationsplattform wird aus Mitteln des ESF (Europäischer Sozialfonds) finanziert. Mit ihr wollen das Land und die IHKs dem Fachkräftemangel entgegen wirken und gleichzeitig für einen Berufsstart in M-V werben. Microsoft Office: Word, Excel, Powerpoint, Access (mit Fachcoach) Laufender Einstieg Lohn- und Gehaltsbuchhaltung mit Lexware, DATEV und Baulohnabrechnung Start: 16.08.2016 Büroassistenz Vollzeit Start: 16.08.2016 Teilzeit Start: 25.08.2016 MS Office für Internet und Büro Start: 30.08.2016 Fachkraft für Finanzbuchhaltung mit DATEV und SAP ® ERP 6.0 Vollzeit Start: 30.08.2016 Teilzeit Start: 12.08.2016 Personalfachkraft mit Lexware, DATEV und SAP® ERP 6.0 Vollzeit Start: 27.09.2016 Teilzeit Start: 15.09.2016 Klinische Kodierfachkraft inkl. PEPP Start: 19.10.2016 Nummer 16/Woche 32/Seite: 26 Uns Dörper 10. August 2016 Y}} oZk8ly8} {8 8Ö^}8LÇ8 }}8}}D8~}z}8^ 8|}8d}}8 n \}8o}}z|}y8 oZk8lyD8}}8|}8 }8 |}{}8 y}8 o}}zE |yz}}D8|88}}8}E }8^ 8|}8o}}z|8}R8 e8Ö^}8LÇ8}}{}8l}}E }8}8d}}}8||}8 8 `~}8}}8^y{{y{}F8\yz}8 z} }8}8}8o{}E }8}z8|8}}88} 8}E }}8l} F8\}8o}}z|8 8{8y8|}8}}}8lyE {}8z}y8}|}R8Ö^}8LÇ8 8{8 8Z}}8z}8}}8 Z|{}8|}8Y}8 ~8Yz}8~y}}F8\}8c8 8 }}8 }8 8 ]8 8y}8o}}z|y}zE }8~8ZEYz}}R8n8 y~ {}8 iy~}E }8z}8h}yE8|}8a E z} yy} }Ec}8z88 8kYhEY}|}E8|8dE c}8Å8}8y}8y}8{8 8 }}}8k}y}}8 y8|}8ek8g~~{}8hy }8 ]{}8|8[F8z}}{}F a8]}}}8 8}{E }8d}}~8 ]}8o}}z|8 8}}8 d}~ y8 Ö^}8 LÇ8 z}}8 l}} }|}8|}8e{}8 }z88}{}|}D8}{}8 ay}8 |}8 g~~{}Ehy}8 }8 z}y|}8 {}8|8}8}8 r}8}88Z}yz}8z}E }F8_} }y 8 8} 8}E {}8Z|z}y}8}E }8}8{8}8d}y8y{8 }8Z}|~}8y }F8 \}8}}8~y}8z}8h}h8 88y8|8}8{8|y8 hy 88_|8y~8y}E }F8Y|}}8}8 8o|8 z}}8 l}}8 z}yz}}8 |8 {}8 8 }}D8 }8 y8 k}}z}~}8}}F8\}8o}}E z|8y88}|} 8z}}zE }8r}8z}}D8|8|}8 c|y}8|8yz8y{8Z}E |y~8}}zyF8k8}8}8{8 ~}z}8|8}zz} F8\}8 m}{8}~8|yz}8z}8|}8 }}zy}}8d}y~ 8 oZk8d}f}8d}¡F8 URLAUB e}8[y{}8y~8|} 8YE z} y _}}}88Ö^}8LÇ8~8 y8|}}}D8|}8^}|}8|yy8 yz}D88o}8}}|8 8}}}8|8 8}} 8}E }}8d}y8|y8}{}8 d}}88}}{}F8\}8l}E } }|}8z} }8}zD8 }{}8ay}8}8}}~}8|8 }}}8 {}8|8zy}88 }8c }}}88]}}}8 }}8yF8]8^y{{y{8}8 z} 8d}}8} y}8y8YE }{y}88k}}R8]8}8 y~8||}}8^y}8}8|8 88~}}8r}}8~8E ~}}}8aF8]}}8 8 }}8n}}8}}8 k{8~8k{D8|}8}}E {}|}8hy }8y}E |}F8o}8|y}}8z}}8|}8 n}}8z}D8zy8}}8 ^}}8 8~}{}E }8Y~yz}}}8yF8 \y8Y}z88oZk8lyE 8 {}8 {8 y8 Yz}E {}|}8 8 n}}8 8 o|8 |8 ek8 g~~{}D8 |}8 }8c}}88o|D8]{}D8 h}h8|}8Y{{}8}zE z} 8|8~}z}8y~E8|8 yzy}8}F8 o}8|}8ek8g~~{}Ehy }8 z}}{D8y8y}8n}}8y~8 |} 8Yz} yF8\}8o|D8 ]{}D8 h}h8 |8 Y{{}8 |8 }}8 ky|y|8 8 ZF8 o}8 8}8}8 }D8 }~8|}8e|}y~|}}8 }}8 k}}y}}F8 \}8 ^E y}8y8z}}}}8 z}8}}8Z|{}8|}8 Y}8~8Yz}8|}8y|}}8 ^|}}8}~}F8 g}El}8{}8|y8d}E }}z8 yzF8 \}8 d}}~8 |8 8}} 8oZkEr}~y8 z}{}F Y}8{}8a~ y}8 8|}8~}z}8k} y}8 8 l} y8ek8g~~{}8z8}8}8 }8 FzyF|}G }}z|E {~E~~{}E |E}{}E}Ey{{}E E~y{{y{G Rügen AN DER MECKLENBURGISCHEN SEENPLATTE Rostock Lübeck Hamburg A20 Güstrow A19 Schwerin Plau am See A24 Parchim B103 Ferienpark Lenz am Plauer See B19 6 AF Röbel AF Meyenburg Berlin Mobil.: 0178-5319513 Tel.: 039931-543679 www.ferienkontor-mv.de [email protected] Der FERIENPARK LENZ am Plauer See befindet sich im Herzen der Mecklenburger Seenplatte. Diese umfasst zusammen mit der Mecklenburgischen Schweiz - rund ein Drittel von Mecklenburg-Vorpommern und ist die am dünnsten besiedelte Region Deutschlands. Das Herz dieser Region bilden die so genannten Oberseen Müritz, Plauer See, Kölpinsee, Fleesensee und Drewitzer See, wobei diese Großseen insgesamt eine Wasserfläche von etwas 250 Quadratkilometern haben. Unterschiedliche Naturlandschaften der mehreren kleinen Seenplatten prägen das Landschaftsbild. Von den nach Schätzungen 1.000 Seen ist die Müritz mit 110 Quadratkilometer Fläche das größte Gewässer. Das weitverzweigte Kanalsystem macht die Mecklenburger Seenplatte zum größten zusammenhängenden Binnen-Wassersportgebiet Europas. Nummer 16/Woche 32/Seite: 27 Uns Dörper Blendende Aussichten Erhöhte Blendempfindlichkeit ist eine Begleiterscheinung vieler Augenerkrankungen. Eine normale Sonnenbrille reicht dann oft nicht aus, da sie nur das UV-Licht herausfiltert. Für die Blendung ist aber auch der kurzwellige Blauanteil des sichtbaren Lichts verantwortlich. Denn dieses wird im Auge besonders stark gestreut, überstrahlt dann das Bild auf der Netzhaut und stört auch das Kontrastsehen. Kantenfilterbrillen etwa von Eschenbach Optik filtern zusätzlich zum UV-Licht auch das Blaulicht ganz oder teilweise heraus und vermindern so die Blendung. djd Foto: djd/Eschenbach Optik Lesen und mehr am Bildschirm Längere Texte etwa in Zeitschriften oder Büchern lassen sich oft bequemer lesen, wenn man die Sehhilfe nicht ständig über den Text führen muss. Zu Hause kann dann ein Bildschirmlesegerät gute Dienste leisten, unter dem ein größerer Bereich sichtbar ist. Solche Geräte eignen sich außerdem zum Schreiben von Briefen oder zum Ausfüllen der Steuererklärung. Auch bieten sie oft eine Selbstbetrachtungsfunktion, die beim Kämmen, Schminken oder Eincremen nützlich ist. Unter www.sehbehindertenspezialist.de gibt es mehr Informationen. djd 10. August 2016 Immobilien-Leibrente: So funktioniert die Rente aus Stein Die Immobilien-Leibrente stößt auch in Deutschland immer mehr auf Interesse. Bietet sie doch vor allem für Senioren mit einer geringen Rente und wenig Ersparnissen die Möglichkeit, ihre Einnahmen im Alter zu erhöhen, ohne aus dem vertrauten Zuhause ausziehen zu müssen. Das eigene Haus oder die Wohnung wird zwar verkauft, die ehemaligen Eigentümer bleiben jedoch lebenslang mietfrei darin wohnen. Zudem erhalten sie eine monatliche attraktive Rentenzahlung. Beides, das mietfreie Wohnrecht und die Leibrente, werden notariell verankert und im Grundbuch eingetragen. Das gibt den Verkäufern ein Höchstmaß an Sicherheit. „Das im eigenen Haus steckende Vermögen wird bei der Leibrente schon zu Lebzeiten nutzbar gemacht“, sagt Friedrich Thiele, Vorstand der Deutschen Leibrenten AG. Mit der Ermittlung des Immobilienwerts wird ein unabhängiger Sachverständiger betraut. Er stellt sicher, dass ein marktgerechter Preis die Grundlage für die Rentenberechnung ist. Der Wert der Immobilie bildet die Basis für die Ermittlung der Leibrente. In die Berechnung der monatlichen Zahlungen fließen zudem Alter und Geschlecht des Immobilieneigentümers, der Wert des lebenslangen Wohnrechts und die Kosten für die Immobilienbewirtschaftung mit ein. Generell gilt: Je älter die Senioren, desto höher die monatliche Leibrente. Eine Mindestlaufzeit sorgt dafür, dass Rentenzahlungen auch vererbt werden können, sollte der Verkäufer schon kurz nach Vertragsabschluss sterben. Geeignet ist die ImmobilienLeibrente für Senioren ab 70 Jahren, und zwar für Alleinstehende und Paare. Ganz wichtig: Sie darf nicht verwechselt werden mit einer Umkehrhypothek. Im Gegensatz zur Leibrente handelt es sich bei der sogenannten umgekehrten Hypothek um einen Kredit von einer Bank, der in Raten ausgezahlt wird. Am Ende der Laufzeit muss die Hypothek abgelöst werden oder die Immobilie wechselt in den Besitz der Bank. Läuft der Vertrag vor dem Tod des Eigentümers aus, droht also in hohem Alter der Umzug und die Ratenauszahlungen enden. Bei der Immobilien-Leibrente dagegen handelt es sich um ein einfaches und transparentes Immobilienprodukt. Die Leibrente wird auch vom Bundesverband Initiative 50plus empfohlen. Experten-Telefon Leibrente: Sie möchten sich über eine Immobilien-Leibrente informieren? Friedrich Thiele, Vorstand der Deutschen Leibrenten AG, beantwortet am 23. und 25. August zwischen 9 und 12 Uhr Ihre Fragen unter der Nummer 069-94 98 56 10. Beispielrechnung Leibrente (www.deutsche-leibrenten.de) @ Paar (beide 75 Jahre) @ Wert des Eigenheims: @ Wert des mietfreien Wohnrechts: @ Leibrente: @ Gesamtwert der Leibrente: Achtung, Kopfhörer! Laute Musik und Telefonate über Kopfhörer, immer wieder laute Konzerte - das sind die Hauptgründe dafür, dass die Zahl der Jugendlichen mit Hörminderung stetig steigt. Allein in Baden-Württemberg beträgt der Hörverlust bei rund 15 Prozent der Jugendlichen bereits mehr als 20 Dezibel. „An den Haarsinneszellen im Ohr entstehen durch die Dauerbeschallung bleibende Schäden“, sagt Christiane Schubert, Leitung der Abteilung Pädakustik des Hörgeräte-Herstellers Phonak. Maximal 15 Minuten am Stück und nicht zu laut sollte deshalb über Kopfhörer Musik gehört werden. djd - Anzeige - 250.000 € 800 €/pro Monat 650 €/pro Monat 1.450 €/pro Monat Nummer 16/Woche 32/Seite: 28 Uns Dörper 10. August 2016 Gesundheit wichtiger denn je Andere Länder, anderes Licht Sommerzeit ist Reisezeit - von Juni bis September zieht es die Deutschen wieder in die Ferne. Egal ob im sonnigen Süden, im Hochgebirge oder am Meer: Fast überall ist die Sonneneinstrahlung deutlich stärker, als Mitteleuropäer es von zu Hause gewöhnt sind. Noch dazu verbringen wir im Urlaub viel mehr Zeit im Freien als in einer durchschnittlichen Bürowoche. Das ist nicht nur für die Haut eine Herausforderung, sondern auch für die Augen, die deshalb gut geschützt werden sollten. Sowohl die im Sonnenlicht enthaltenen UV-Strahlen als auch der kurzwellige, blaue Anteil des sichtbaren Lichts können die Netzhaut angreifen und langfristig Augenerkrankungen wie etwa die Altersbedingte Makuladegeneration (AMD) begünstigen. Gezielten Schutz dagegen bieten Brillen, die nicht nur wie übliche Sonnengläser über einen UV-Filter, sondern zusätzlich über einen Blaulichtfilter verfügen. Die genaue Funktion solcher Filter erklärt das Verbraucherportal Ratgeberzentrale unter www.rgz24.de/Blaulichtfilter. djd Foto: djd/A. Schweizer Löwen Apotheke und Löwen Sanitätshaus Ihre Partner für Gesundheit in Bad Segeberg Ihre Gesundheit liegt in unseren Händen! unser Service: Hausbesuche· Lieferung frei Haus Rezeptservice u. v. m. Auch der Hörsinn „altert“ Der Hörsinn ist der erste Sinn, der sich bei der Entwicklung des Menschen im Mutterleib ausbildet. Bereits in der 28. Woche kann das ungeborene Baby hören und reagiert auf Geräusche. Es speichert die Stimme der Mutter und wird ruhig bei klassischer Musik. Nach seiner Geburt ist der Hörsinn einer der wichtigsten Sinne. Über den Hörsinn nimmt das Kind Kontakt mit seiner Umwelt auf und lernt sprechen. Wie unser gesamter Körper altert auch unser Hörsinn. Das (Frequenz-) Hören nimmt kontinuierlich ab und wir verstehen nicht mehr so klar wie in jün % "# $# geren Jahren. Besonders Konsonanten im Hochtonbereich wie g, k, f und s sind nicht mehr so deutlich zu un terscheiden. ! moderne Prothesen und Orthesen individuelle CarbonAktiveinlagen Kurhausstraße 7 - 14 · 23795 Bad Segeberg Tel.: 04551.3717 · www.loewenapotheke-segeberg.de