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Inanspruchnahme eines Vertreters für Einwanderungsangelegenheiten
Die Dienste eines Vertreters sind bei der Bewerbung für das New Brunswick Provincial Nominee Program
(NBPNP) nicht erforderlich. Wenn Sie die Anweisungen im Bewerbungsleitfaden befolgen, können Sie die
erforderlichen Formulare selbst ausfüllen und einreichen. Alle Formulare und Informationen, die Sie für den
Antrag auf eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung (Permanent Resident Status) benötigen, stehen
kostenlos auf unserer Website zur Verfügung.
Wenn Sie einen Vertreter für Einwanderungsangelegenheiten beauftragen, bedeutet dies nicht, dass Ihre
Bewerbung stärker beachtet oder schneller bearbeitet wird. Die Inanspruchnahme eines Vertreters ist keine
Garantie für den Erfolg Ihrer Bewerbung.
Es gibt zwei Arten von Vertretern für Einwanderungsangelegenheiten: bezahlte und unbezahlte. Die
Regierung von New Brunswick verkehrt mit bezahlten Vertretern nur, wenn diese Mitglied in einer der
folgenden Organisationen sind:
Rechtsanwälte und Anwaltsassistenten, die ordentliche Mitglieder der Rechtsanwaltskammer einer
kanadischen Provinz oder eines Territoriums sind
Notare, die ordentliche Mitglieder der Chambre des notaires du Québec sind
Einwanderungsberater, die ordentliche Mitglieder des Immigration Consultants of Canada Regulatory
Council sind
Wenn Sie einen bezahlten Vertreter beauftragen, der kein Mitglied der oben aufgeführten Organisationen ist,
wird Ihre Bewerbung an Sie zurückgesandt.
Unbezahlte Dritte wie Familienangehörige, Freunde, Nichtregierungs- oder religiöse Organisationen dürfen in
Ihrem Auftrag handeln.
Wenn Sie die Dienste eines Vertreters in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie Ihrer Bewerbung das
Formular Use of a Representative (IMM 5476) beifügen.
Zum Schutz Ihrer Privatsphäre werden wir Ihre persönlichen Daten nur an Ihren Berater, Rechtsanwalt oder
sonstigen Vertreter weitergeben, wenn Sie ihn in dem Formular Use of a Representative (IMM 5476)
ausdrücklich benannt haben.
Vergessen Sie bitte nicht, dass Sie für alle Angaben in Ihrer Bewerbung selbst verantwortlich sind – auch
wenn Sie einen Vertreter beauftragen. Wenn die Angaben in Ihrer Bewerbung falsch oder irreführend sind,
wird Ihre Bewerbung für das Programm abgelehnt.
Ab 30. Juni 2011 ist das Immigration Consultants of Canada Regulatory Council (ICCRC) die
Regulierungsstelle für Einwanderungsberater. Einwanderungsberater, die zum 30. Juni 2011 ordentliche
Mitglieder der Canadian Society of Immigration Consultants (CSIC) gewesen sind, können sich beim ICCRC
registrieren lassen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.cic.gc.ca/english/information/protection/antifraud.asp.
Zur Erinnerung:
• Sie brauchen keinen Vertreter für Einwanderungsangelegenheiten beauftragen, um sich für die
Einwanderung über das Programm zu bewerben.
• Vertreter für Einwanderungsangelegenheiten haben keine besonderen Beziehungen zu
Regierungsbeamten der Provinz New Brunswick und können den Erfolg Ihrer Bewerbung nicht garantieren.
• Das Einreichen von gefälschten Dokumenten führt zur Ablehnung Ihrer Bewerbung.
• Kostenlose Bewerbungsformulare und -leitfäden finden Sie auf unserer Website unter
www.gnb.ca/immigration.
• Personen mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung (Permanent Residents) und Wohnsitz in New
Brunswick stehen öffentlich finanzierte Dienste (Settlement Services) zur Verfügung, um ihnen das Einleben
zu erleichtern.
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