SEPA-Präsentation Vereine - Sparkasse Worms-Alzey-Ried

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SEPA-Präsentation Vereine - Sparkasse Worms-Alzey-Ried
Sparkasse
Finanzgruppe
Worms-Alzey-Ried
Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Umstellung auf die neuen SEPAZahlverfahren
SEPA – Single Euro Payments Area:
Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa
Definition
Ziele
SEPA ist der einheitliche EuroZahlungsverkehrsraum, in dem
inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach
gleichen Regeln behandelt werden.
SEPA ermöglicht grenzenloses
Bezahlen in ganz Europa durch die
Nutzung einheitlicher
Zahlungsverkehrsinstrumente und
Standards.
Bargeldlose Zahlungen sollen damit
in 32 Staaten Europas so einfach,
sicher und effizient getätigt werden
wie bereits die heutigen Inlandszahlungen.
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Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum
umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten
Teilnehmende Länder
Land
Land
Belgien
Malta
Bulgarien
Monaco
Dänemark
Niederlande
Deutschland
Norwegen
Estland
Österreich
Finnland
Polen
Frankreich
Portugal
Griechenland
Rumänien
Großbritannien
Schweiz
Irland
Schweden
Island
Spanien
Italien
Slowenien
Liechtenstein
Slowakei
Litauen
Tschechische Republik
Luxemburg
Ungarn
Lettland
Zypern
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IBAN und BIC – Die neue Kontokennung
IBAN
BIC
– International Bank Account Number/
Internationale Bankkontonummer
– Besteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl
sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen
– Business Identifier Code/Internationale
Bankleitzahl
– Besteht aus 8 oder 11 Stellen.
– Enthält in Kurzform den Institutsnamen,
das Land, den Ort und ggf. die Filiale/
das angeschlossene Institut
(z. B. MALADE51WOR)
Beispiel:
Länderkenn- Prüfziffer
zeichen
2-stellig
DE
!
41
Bankleitzahl
8-stelllig
55350010
Kontonummer des
Kunden 10-stelllig
(ggf. mit Vornullen)
0000123456
- Geben Sie IBAN und BIC auf Ihren Briefbögen, Rechnungen, etc. an
- Aktualisieren Sie auch alle anderen Medien, z. B. Ihre Homepage
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Der EU-Gesetzgeber schreibt Abschaltung nationaler
Euro-Zahlverfahren zum 01.02.2014 vor
01.02.2014
– Die nationalen Euro-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften
werden abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt.
– Zahlungsdienstleister in Deutschland und ihre Kunden müssen auf die
SEPA-Zahlverfahren umgestellt haben
– Für inländische SEPA-Zahlungen ist ab diesem Termin die Angabe der IBAN
ausreichend (BIC ist optional)
– In einer Übergangsfrist können Verbraucher noch bis zum 01.02.2016
Inlandsüberweisungen mit Kontonummer und BLZ einreichen. Die
Sparkasse rechnet diese dann in IBAN und BIC um.
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Die SEPA-Überweisung
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Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen Blick
1.
IBAN und ggf. BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl
2.
Einzelüberweisungen sind beleglos oder per Formular möglich,
Sammelüberweisungen sind nur noch beleglos möglich
3.
Auftragswährung ist immer Euro
4.
Nutzung für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen
5.
Europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages
!
- Die zukünftig eingesetzte Zahlungsverkehrsanwendung muss
SEPA-Überweisungen verarbeiten können.
- Die Einreichung von Disketten ist nicht mehr möglich.
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Die SEPA-Lastschrift
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Europaweit Geldeinzüge tätigen:
Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren im Überblick (I)
B
Das SEPA-Lastschriftverfahren ermöglicht
inländische und grenzüberschreitende
Lastschrifteinzüge in Euro.
B
Der Zahlungsempfänger benötigt vom
Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschriftmandat (ähnlich der bisherigen
Einzugsermächtigung).
B
Der Zahlungsempfänger muss eine
Inkassovereinbarung mit der Sparkasse
abschließen
B
Bei Einreichung der Lastschrift muss ein
exaktes Fälligkeitsdatum angegeben
werden.
B
Vor einem geplanten Einzug ist eine
schriftliche Vorabinformation des
Zahlungsempfängers an den
Zahlungspflichtigen erforderlich (z. B.
durch einen Vertrag oder eine Rechnung).
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Europaweit Geldeinzüge tätigen:
Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren im Überblick (II)
B
Festgelegte Vorlagefristen müssen
bei der Einreichung der Lastschrift
beachtet werden (bei der Sparkasse Worms-AlzeyRied: 6 Geschäftstage bei Erst-/Einmal- und 3
Geschäftstage bei Folgelastschriften, jew. bis 15 Uhr).
Eine verkürzte Vorlagefrist von 2 Geschäftstagen für
Lastschriften innerhalb Deutschlands ist ab
November 2013 möglich.
B
Ein Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen
ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von
8 Wochen nach Belastung.
B
Erfolgt eine Belastung ohne gültiges SEPALastschriftmandat, beträgt der Erstattungsanspruch
des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monate nach der
Belastungsbuchung.
B
B
Der Einreicher benötigt eine
Gläubiger-Identifikationsnummer.
Die Einreichung erfolgt ausschließlich
beleglos.
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Die Gläubiger-Identifikationsnummer
B
Die Gläubiger-Identifikationsnummer (kurz Gläubiger-ID) dient der
Identifikation eines Lastschrifteinreichers unabhängig von seiner
Bankverbindung. Sie setzt sich wie folgt zusammen:
ISO-Ländercode Prüfziffer
DE
02
Geschäftsbereichskennung
ZZZ
Nationales Identifikationsmerkmal
01234567890
– Sie kann ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank im Internet
beantragt werden:
http://glaeubiger-id.bundesbank.de
– Die Länge beträgt in Deutschland immer 18 Stellen
– Die Geschäftsbereichskennung ist vom Zahlungsempfänger frei
belegbar (Vorbelegung ZZZ)
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Beantragung der Gläubiger-Identifikationsnummer
Folgende Daten werden bei der Antragstellung benötigt:
Name und Anschrift des Vereins
Nummer des Vereinsregisterauszugs sowie Ort des
Registergerichts
Angaben zu einer Ansprechperson:
Name
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
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Gestaltung der Gläubiger-ID
Ein Sportverein könnte seine Gläubiger-ID etwa so gestalten:
Von der Bundesbank mitgeteilt: DE02ZZZ01234567890
Die rot angezeigten Zeichen können durch den Verein individuell
festgelegt werden:
DE02VOL01234567890
DE02TUR01234567890
DE02TEN01234567890
DE02FUS01234567890
Volleyball
Turnen
Tennis
Fußball
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Inkassovereinbarung
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Das SEPA-Lastschriftmandat
Das SEPA-Lastschriftmandat…
– ist Voraussetzung für den Einzug von
SEPA-Lastschriften und muss vom
Zahlungspflichtigen eingeholt werden
– besteht aus einem einheitlichen
Autorisierungstext und Angaben zum
Zahlungspflichtigen und
Zahlungsempfänger
– muss eine individuelle Kennung (die
Mandatsreferenz) aufweisen
– Kennzeichnung für wiederkehrende/
einmalige Zahlungen
– ist vom Zahlungspflichtigen zu
unterschreiben
– gilt grundsätzlich unbefristet,
es sei denn:
– der Zahlungspflichtige widerruft
das Mandat oder
– das Mandat verfällt 36 Monate
nach erstem bzw. letztem Einzug
bei Nichtnutzung
– ist im Original durch den Zahlungsempfänger mindestens 14 Monate
nach dem letzten Einzug in der
gesetzlich vorgeschrieben Form
aufzubewahren
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Die Mandatsreferenz dient der eindeutigen Identifizierung
eines SEPA-Lastschriftmandats
Sie wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPA-Lastschriftmandat vergeben
und dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID zur eindeutigen Identifizierung eines SEPAMandats. Der Aufbau kann vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden.
Beispiel einer
Mandatsreferenz
XYZ/12345-67-89
– Die Länge beträgt maximal 35
alphanumerische Zeichen
– Als (Sonder-)Zeichen können
verwendet werden:
0–9A–Za–z´:?,-(+.)/
Andere Zeichen sind nicht zulässig,
z. B. ä, ö, ü oder Leerzeichen
Sollte die Mandatsreferenz bei Vereinbarung des SEPA-Lastschriftmandates
noch nicht bekannt sein (z. B. Mitgliedsnummer), hat der Zahlungsempfänger
diese dem Zahlungspflichtigen vor dem ersten Einzug mitzuteilen.
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Gestaltung der Mandatsreferenz
Bei der Festlegung der Mandatsreferenz können z. B. die
folgenden Angaben berücksichtigt werden:
Bezug zur Mitgliedsnummer
Bezug zur Abteilung
Bezug zum Zahlerkonto
fortlaufende, neue Nummer
Vom Aufbau der Mandatsreferenz hängt zum Beispiel ab,
ob bei dem Beitritt eines Vereinsmitglieds zu einer neuen
Abteilung ein neues SEPA-Lastschriftmandat erforderlich ist
wie mit Mandatsänderungen und -widerrufen umgegangen
werden muss
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Gestaltung der Mandatsreferenz
Bei Änderung des SEPA-Mandats muss die bestehende Mandatsreferenz
durch eine neue Mandatsreferenz ersetzt werden. Sofern sich die
verwendete Mandatsreferenz an bestehenden Stammdaten (z. B.
Mitgliedsnummer) ausrichtet, kann die Verwendung einer Versionierung
sinnvoll sein, damit die Stammdaten auch nach einer Änderung weiter als
Bestandteil der Mandatsreferenz genutzt werden können.
Beispiel: Mitgliedsnummer = 4711
Mandatsreferenz = 471100
Vorteil: Bei der Änderung des Mandats muss nur die Versionsnummer
geändert werden, die Mitgliedsnummer kann weiter als
Bestandteil der Mandatsreferenz bestehen bleiben.
neue Mandatsreferenz nach Änderung: 471101
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Mögliche Fälle der Mandatsänderung
B
Grundsätzlich sind Änderungen von Mandatsdaten ohne Vereinbarung
und Unterzeichnung eines neuen Mandats möglich.
Änderungen durch Zahlungsempfänger
Änderungen durch Zahlungspflichtigen
Mandatsreferenz
(z. B. aus organisatorischen Gründen)
IBAN und/oder BIC
(Kontonummer bzw. Zahlstelle des Zahlungspflichtigen)
des Namens bzw. der Rechtsform
des Zahlungsempfängers
(z. B. Fusion, Umfirmierung)
Name
(z. B. Heirat)
Adresse
(z. B. Umzug)
Adresse
(z. B. Umzug)
Gläubiger-ID
Änderungen sind in der vereinbarten
Weise und im Datensatz mitzuteilen
!
Änderungen sind in der vereinbarten
Weise mitzuteilen
Ausnahme: Wenn sich die Person des Zahlungspflichtigen oder des
Zahlungsempfängers ändert, muss der Zahlungspflichtige zwingend ein
neues Mandat unterzeichnen.
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Die Vorabinformation („Pre-Notification“)
Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, den Zahlungspflichtigen
spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit über einen geplanten Einzug
zu informieren. Eine kürzere Frist kann zwischen Zahlungsempfänger und
Zahlungspflichten vereinbart werden.
Die Mitteilung kann sowohl einen als auch mehrere Einzüge ankündigen.
Die Vorabinformation enthält den Fälligkeitstag und den Betrag des
nächsten Lastschrifteinzuges unter Angabe der Bankverbindung des
Zahlungspflichtigen. Ebenso müssen die Gläubiger-ID und die
Mandatsreferenz angegeben werden.
!
Nehmen Sie ggf. die für die Vorabinformation erforderlichen Angaben
in Ihre Mitgliedsanträge auf.
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Beispiel Aufnahmeantrag und Mandat
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Weiternutzung bereits bestehender
Einzugsermächtigungen
Bereits erteilte schriftliche Einzugsermächtigungen können als SEPA-LastschriftMandat weiter genutzt werden. Folgende ergänzende Aktivitäten sind dazu durch den
Lastschrifteinreicher durchführen:
B
Eine Inkassovereinbarung für die Nutzung von SEPA-Basis-Lastschriften mit
seinem Kreditinstitut abschließen.
B
Eine Mandatsreferenz für jedes Lastschriftmandat vergeben.
B
Den Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug schriftlich über
die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den SEPA-Umstellungstermin
informieren. Die Mitteilung kann entweder per Brief oder im Verwendungszweck
der letzten Inlandslastschrift vor der Umstellung erfolgen.
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Weiternutzung der Einzugsermächtigung aus technischer
Sicht
Beim Wechsel vom
Einzugsermächtigungsauf das SEPA-BasisLastschriftverfahren
muss der erste Einzug
einer SEPA-BasisLastschrift im Datensatz
als Erstlastschrift
gekennzeichnet
werden.
Der Verwendungszweck für die SEPAZahlverfahren ist auf 140
Zeichen (4 Zeilen × 35
Zeichen) begrenzt. Bisher
waren bis zu 378 Zeichen möglich
(14 Zeilen × 27 Zeichen).
Als Ausstellungsdatum des SEPA-Lastschriftmandates ist das
Datum der Unterrichtung
bzw. bei Mitteilung über
den Verwendungszweck
das Einreichungsdatum
der Lastschriftdatei
zu verwenden.
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Weiternutzung bestehender Dauerlastschriften
– bestehende Dauerlastschriften können in SEPADauerlastschriften umgewandelt werden.
– hierzu sind aber Ergänzungen der vorhandenen Angaben
(insbesondere Mandatsreferenz) erforderlich.
– auch bei Dauerlastschriften müssen die Zahlungspflichtigen über
die Umwandlung der bestehenden Einzugsermächtigungen
informiert werden.
– alle Zahlungsempfänger von Dauerlastschriften werden
voraussichtlich im Juni 2013 angeschrieben.
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Electronic Banking Anwendungen
Online-Banking der Sparkasse Worms-Alzey-Ried
– kostengünstige Einreichung von Zahlungsverkehrsaufträgen
– Die SEPA-Funktionen für Überweisungen sind bereits eingebunden
– Die Einreichung von SEPA-Lastschriften ist voraussichtlich ab Juni 2013 möglich.
S-Verein
– Online-Vereinsverwaltung mit SEPA-Unterstützung
– umfassende Erläuterungen im Anschluss an diese Präsentation
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Fazit
Durch den gesetzlich vorgeschriebenen Migrations-Endtermin
zum 01.02.2014 stehen Vereine vor der Herausforderung, die SEPAUmstellung erfolgreich und rechtzeitig zu meistern.
Beginnen Sie frühzeitig mit den Umstellungsarbeiten und schließen Sie
diese nach Möglichkeit bereits im Jahr 2013 ab.
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit
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