SEPA-Präsentation Vereine - Sparkasse Worms-Alzey-Ried
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SEPA-Präsentation Vereine - Sparkasse Worms-Alzey-Ried
Sparkasse Finanzgruppe Worms-Alzey-Ried Deutscher Sparkassen- und Giroverband Umstellung auf die neuen SEPAZahlverfahren SEPA – Single Euro Payments Area: Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa Definition Ziele SEPA ist der einheitliche EuroZahlungsverkehrsraum, in dem inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach gleichen Regeln behandelt werden. SEPA ermöglicht grenzenloses Bezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungsverkehrsinstrumente und Standards. Bargeldlose Zahlungen sollen damit in 32 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie bereits die heutigen Inlandszahlungen. Sparkasse Worms-Alzey-Ried 23.05.2013 Seite 2 Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten Teilnehmende Länder Land Land Belgien Malta Bulgarien Monaco Dänemark Niederlande Deutschland Norwegen Estland Österreich Finnland Polen Frankreich Portugal Griechenland Rumänien Großbritannien Schweiz Irland Schweden Island Spanien Italien Slowenien Liechtenstein Slowakei Litauen Tschechische Republik Luxemburg Ungarn Lettland Zypern Sparkasse Worms-Alzey-Ried 23.05.2013 Seite 3 IBAN und BIC – Die neue Kontokennung IBAN BIC – International Bank Account Number/ Internationale Bankkontonummer – Besteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen – Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl – Besteht aus 8 oder 11 Stellen. – Enthält in Kurzform den Institutsnamen, das Land, den Ort und ggf. die Filiale/ das angeschlossene Institut (z. B. MALADE51WOR) Beispiel: Länderkenn- Prüfziffer zeichen 2-stellig DE ! 41 Bankleitzahl 8-stelllig 55350010 Kontonummer des Kunden 10-stelllig (ggf. mit Vornullen) 0000123456 - Geben Sie IBAN und BIC auf Ihren Briefbögen, Rechnungen, etc. an - Aktualisieren Sie auch alle anderen Medien, z. B. Ihre Homepage Sparkasse Worms-Alzey-Ried 23.05.2013 Seite 4 Der EU-Gesetzgeber schreibt Abschaltung nationaler Euro-Zahlverfahren zum 01.02.2014 vor 01.02.2014 – Die nationalen Euro-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften werden abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt. – Zahlungsdienstleister in Deutschland und ihre Kunden müssen auf die SEPA-Zahlverfahren umgestellt haben – Für inländische SEPA-Zahlungen ist ab diesem Termin die Angabe der IBAN ausreichend (BIC ist optional) – In einer Übergangsfrist können Verbraucher noch bis zum 01.02.2016 Inlandsüberweisungen mit Kontonummer und BLZ einreichen. Die Sparkasse rechnet diese dann in IBAN und BIC um. Sparkasse Worms-Alzey-Ried 23.05.2013 Seite 5 Die SEPA-Überweisung Sparkasse Worms-Alzey-Ried 23.05.2013 Seite 6 Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen Blick 1. IBAN und ggf. BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl 2. Einzelüberweisungen sind beleglos oder per Formular möglich, Sammelüberweisungen sind nur noch beleglos möglich 3. Auftragswährung ist immer Euro 4. Nutzung für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen 5. Europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages ! - Die zukünftig eingesetzte Zahlungsverkehrsanwendung muss SEPA-Überweisungen verarbeiten können. - Die Einreichung von Disketten ist nicht mehr möglich. Sparkasse Worms-Alzey-Ried 23.05.2013 Seite 7 Die SEPA-Lastschrift Sparkasse Worms-Alzey-Ried 23.05.2013 Seite 8 Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren im Überblick (I) B Das SEPA-Lastschriftverfahren ermöglicht inländische und grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge in Euro. B Der Zahlungsempfänger benötigt vom Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschriftmandat (ähnlich der bisherigen Einzugsermächtigung). B Der Zahlungsempfänger muss eine Inkassovereinbarung mit der Sparkasse abschließen B Bei Einreichung der Lastschrift muss ein exaktes Fälligkeitsdatum angegeben werden. B Vor einem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformation des Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen erforderlich (z. B. durch einen Vertrag oder eine Rechnung). Sparkasse Worms-Alzey-Ried 23.05.2013 Seite 9 Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren im Überblick (II) B Festgelegte Vorlagefristen müssen bei der Einreichung der Lastschrift beachtet werden (bei der Sparkasse Worms-AlzeyRied: 6 Geschäftstage bei Erst-/Einmal- und 3 Geschäftstage bei Folgelastschriften, jew. bis 15 Uhr). Eine verkürzte Vorlagefrist von 2 Geschäftstagen für Lastschriften innerhalb Deutschlands ist ab November 2013 möglich. B Ein Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von 8 Wochen nach Belastung. B Erfolgt eine Belastung ohne gültiges SEPALastschriftmandat, beträgt der Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monate nach der Belastungsbuchung. B B Der Einreicher benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Die Einreichung erfolgt ausschließlich beleglos. Sparkasse Worms-Alzey-Ried 23.05.2013 Seite 10 Die Gläubiger-Identifikationsnummer B Die Gläubiger-Identifikationsnummer (kurz Gläubiger-ID) dient der Identifikation eines Lastschrifteinreichers unabhängig von seiner Bankverbindung. Sie setzt sich wie folgt zusammen: ISO-Ländercode Prüfziffer DE 02 Geschäftsbereichskennung ZZZ Nationales Identifikationsmerkmal 01234567890 – Sie kann ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank im Internet beantragt werden: http://glaeubiger-id.bundesbank.de – Die Länge beträgt in Deutschland immer 18 Stellen – Die Geschäftsbereichskennung ist vom Zahlungsempfänger frei belegbar (Vorbelegung ZZZ) Sparkasse Worms-Alzey-Ried 23.05.2013 Seite 11 Beantragung der Gläubiger-Identifikationsnummer Folgende Daten werden bei der Antragstellung benötigt: Name und Anschrift des Vereins Nummer des Vereinsregisterauszugs sowie Ort des Registergerichts Angaben zu einer Ansprechperson: Name Telefonnummer E-Mail-Adresse Sparkasse Worms-Alzey-Ried 23.05.2013 Seite 12 Gestaltung der Gläubiger-ID Ein Sportverein könnte seine Gläubiger-ID etwa so gestalten: Von der Bundesbank mitgeteilt: DE02ZZZ01234567890 Die rot angezeigten Zeichen können durch den Verein individuell festgelegt werden: DE02VOL01234567890 DE02TUR01234567890 DE02TEN01234567890 DE02FUS01234567890 Volleyball Turnen Tennis Fußball Sparkasse Worms-Alzey-Ried 23.05.2013 Seite 13 Inkassovereinbarung Sparkasse Worms-Alzey-Ried 23.05.2013 Seite 14 Das SEPA-Lastschriftmandat Das SEPA-Lastschriftmandat… – ist Voraussetzung für den Einzug von SEPA-Lastschriften und muss vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden – besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und Angaben zum Zahlungspflichtigen und Zahlungsempfänger – muss eine individuelle Kennung (die Mandatsreferenz) aufweisen – Kennzeichnung für wiederkehrende/ einmalige Zahlungen – ist vom Zahlungspflichtigen zu unterschreiben – gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: – der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder – das Mandat verfällt 36 Monate nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung – ist im Original durch den Zahlungsempfänger mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug in der gesetzlich vorgeschrieben Form aufzubewahren Sparkasse Worms-Alzey-Ried 23.05.2013 Seite 15 Die Mandatsreferenz dient der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Lastschriftmandats Sie wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPA-Lastschriftmandat vergeben und dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID zur eindeutigen Identifizierung eines SEPAMandats. Der Aufbau kann vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden. Beispiel einer Mandatsreferenz XYZ/12345-67-89 – Die Länge beträgt maximal 35 alphanumerische Zeichen – Als (Sonder-)Zeichen können verwendet werden: 0–9A–Za–z´:?,-(+.)/ Andere Zeichen sind nicht zulässig, z. B. ä, ö, ü oder Leerzeichen Sollte die Mandatsreferenz bei Vereinbarung des SEPA-Lastschriftmandates noch nicht bekannt sein (z. B. Mitgliedsnummer), hat der Zahlungsempfänger diese dem Zahlungspflichtigen vor dem ersten Einzug mitzuteilen. Sparkasse Worms-Alzey-Ried 23.05.2013 Seite 16 Gestaltung der Mandatsreferenz Bei der Festlegung der Mandatsreferenz können z. B. die folgenden Angaben berücksichtigt werden: Bezug zur Mitgliedsnummer Bezug zur Abteilung Bezug zum Zahlerkonto fortlaufende, neue Nummer Vom Aufbau der Mandatsreferenz hängt zum Beispiel ab, ob bei dem Beitritt eines Vereinsmitglieds zu einer neuen Abteilung ein neues SEPA-Lastschriftmandat erforderlich ist wie mit Mandatsänderungen und -widerrufen umgegangen werden muss Sparkasse Worms-Alzey-Ried 23.05.2013 Seite 17 Gestaltung der Mandatsreferenz Bei Änderung des SEPA-Mandats muss die bestehende Mandatsreferenz durch eine neue Mandatsreferenz ersetzt werden. Sofern sich die verwendete Mandatsreferenz an bestehenden Stammdaten (z. B. Mitgliedsnummer) ausrichtet, kann die Verwendung einer Versionierung sinnvoll sein, damit die Stammdaten auch nach einer Änderung weiter als Bestandteil der Mandatsreferenz genutzt werden können. Beispiel: Mitgliedsnummer = 4711 Mandatsreferenz = 471100 Vorteil: Bei der Änderung des Mandats muss nur die Versionsnummer geändert werden, die Mitgliedsnummer kann weiter als Bestandteil der Mandatsreferenz bestehen bleiben. neue Mandatsreferenz nach Änderung: 471101 Sparkasse Worms-Alzey-Ried 23.05.2013 Seite 18 Mögliche Fälle der Mandatsänderung B Grundsätzlich sind Änderungen von Mandatsdaten ohne Vereinbarung und Unterzeichnung eines neuen Mandats möglich. Änderungen durch Zahlungsempfänger Änderungen durch Zahlungspflichtigen Mandatsreferenz (z. B. aus organisatorischen Gründen) IBAN und/oder BIC (Kontonummer bzw. Zahlstelle des Zahlungspflichtigen) des Namens bzw. der Rechtsform des Zahlungsempfängers (z. B. Fusion, Umfirmierung) Name (z. B. Heirat) Adresse (z. B. Umzug) Adresse (z. B. Umzug) Gläubiger-ID Änderungen sind in der vereinbarten Weise und im Datensatz mitzuteilen ! Änderungen sind in der vereinbarten Weise mitzuteilen Ausnahme: Wenn sich die Person des Zahlungspflichtigen oder des Zahlungsempfängers ändert, muss der Zahlungspflichtige zwingend ein neues Mandat unterzeichnen. Sparkasse Worms-Alzey-Ried 23.05.2013 Seite 19 Die Vorabinformation („Pre-Notification“) Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, den Zahlungspflichtigen spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit über einen geplanten Einzug zu informieren. Eine kürzere Frist kann zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichten vereinbart werden. Die Mitteilung kann sowohl einen als auch mehrere Einzüge ankündigen. Die Vorabinformation enthält den Fälligkeitstag und den Betrag des nächsten Lastschrifteinzuges unter Angabe der Bankverbindung des Zahlungspflichtigen. Ebenso müssen die Gläubiger-ID und die Mandatsreferenz angegeben werden. ! Nehmen Sie ggf. die für die Vorabinformation erforderlichen Angaben in Ihre Mitgliedsanträge auf. Sparkasse Worms-Alzey-Ried 23.05.2013 Seite 20 Beispiel Aufnahmeantrag und Mandat Sparkasse Worms-Alzey-Ried 23.05.2013 Seite 21 Weiternutzung bereits bestehender Einzugsermächtigungen Bereits erteilte schriftliche Einzugsermächtigungen können als SEPA-LastschriftMandat weiter genutzt werden. Folgende ergänzende Aktivitäten sind dazu durch den Lastschrifteinreicher durchführen: B Eine Inkassovereinbarung für die Nutzung von SEPA-Basis-Lastschriften mit seinem Kreditinstitut abschließen. B Eine Mandatsreferenz für jedes Lastschriftmandat vergeben. B Den Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug schriftlich über die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den SEPA-Umstellungstermin informieren. Die Mitteilung kann entweder per Brief oder im Verwendungszweck der letzten Inlandslastschrift vor der Umstellung erfolgen. Sparkasse Worms-Alzey-Ried 23.05.2013 Seite 22 Weiternutzung der Einzugsermächtigung aus technischer Sicht Beim Wechsel vom Einzugsermächtigungsauf das SEPA-BasisLastschriftverfahren muss der erste Einzug einer SEPA-BasisLastschrift im Datensatz als Erstlastschrift gekennzeichnet werden. Der Verwendungszweck für die SEPAZahlverfahren ist auf 140 Zeichen (4 Zeilen × 35 Zeichen) begrenzt. Bisher waren bis zu 378 Zeichen möglich (14 Zeilen × 27 Zeichen). Als Ausstellungsdatum des SEPA-Lastschriftmandates ist das Datum der Unterrichtung bzw. bei Mitteilung über den Verwendungszweck das Einreichungsdatum der Lastschriftdatei zu verwenden. Sparkasse Worms-Alzey-Ried 23.05.2013 Seite 23 Weiternutzung bestehender Dauerlastschriften – bestehende Dauerlastschriften können in SEPADauerlastschriften umgewandelt werden. – hierzu sind aber Ergänzungen der vorhandenen Angaben (insbesondere Mandatsreferenz) erforderlich. – auch bei Dauerlastschriften müssen die Zahlungspflichtigen über die Umwandlung der bestehenden Einzugsermächtigungen informiert werden. – alle Zahlungsempfänger von Dauerlastschriften werden voraussichtlich im Juni 2013 angeschrieben. Sparkasse Worms-Alzey-Ried 23.05.2013 Seite 24 Electronic Banking Anwendungen Online-Banking der Sparkasse Worms-Alzey-Ried – kostengünstige Einreichung von Zahlungsverkehrsaufträgen – Die SEPA-Funktionen für Überweisungen sind bereits eingebunden – Die Einreichung von SEPA-Lastschriften ist voraussichtlich ab Juni 2013 möglich. S-Verein – Online-Vereinsverwaltung mit SEPA-Unterstützung – umfassende Erläuterungen im Anschluss an diese Präsentation Sparkasse Worms-Alzey-Ried 23.05.2013 Seite 25 Fazit Durch den gesetzlich vorgeschriebenen Migrations-Endtermin zum 01.02.2014 stehen Vereine vor der Herausforderung, die SEPAUmstellung erfolgreich und rechtzeitig zu meistern. Beginnen Sie frühzeitig mit den Umstellungsarbeiten und schließen Sie diese nach Möglichkeit bereits im Jahr 2013 ab. Sparkasse Worms-Alzey-Ried 23.05.2013 Seite 26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Sparkasse Worms-Alzey-Ried 23.05.2013 Seite 27