Katastervermessung

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Katastervermessung
Vermessung AVT ZT- Gm bH
I n gen ie urko nsul e nte n für
Ve rme ssungswe se n
KATASTERVERMESSUNG
1 B AU O R D N U NG UND BA USTEL L E
Der Vermesser ist ein wichtiger Begleiter
bei Bauvorhaben. Er sorgt für Rechtssicherheit vor, während und nach dem Bau
und hilft bei der Einhaltung der Tiroler Bauordnung (TBO).
LAGEPLAN GEM. § 23 TBO
Mit dem Bauansuchen ist ein Lageplan mit
den in der Tiroler Bauordnung vorgeschriebenen Inhalten einzureichen.
Für die Berechnung des Grenzabstandes
ist die genaue Kenntnis des Grenzverlaufes
und der Höhenverhältnisse notwendig.
anzubringen und Fehler mit geringeren Kosten zu beseitigen.
Das Schnurgerüst kennzeichnet die genaue
Lage der Hausfluchten, die Bestätigung
über die korrekte Lage wird der Gemeinde
vorgelegt.
HÖHENKONTROLLE GEM. § 29 (3) TBO
Um zu verhindern, dass das Gebäude zu
hoch gebaut wird ist die Höhe der obersten
Ziegelschar, vor Aufsetzen der Dachkonstruktion, vom Vermesser zu kontrollieren.
Die Einhaltung des Baubescheides wird für
die Gemeinde bestätigt.
SCHNURGERÜST GEM. § 29 (2) TBO
Wenn es ans Mauern geht, muss der eingereichte Bauplan des Architekten oder
Baumeisters eingehalten werden.
Die Tiroler Bauordnung sieht vor, den Vermesser nach Fertigstellung der Bodenplatte und vor der Errichtung des aufsteigenden Mauerwerks zu holen. Zu diesem
Zeitpunkt ist es noch möglich Korrekturen
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Ingenieurkonsulenten für
Vermessungswesen
KUBATURERMITTLUNG
Die Ermittlung des Volumens der Baugrube, bzw. der bewegten Massen durch den
Vermesser als neutrale Institution liefert
eindeutige Abrechnungsmengen und –kosten.
2 G R U ND STÜ C K
Der Vermesser ist eine Urkundsperson, die
aufgrund seiner staatlich verliehenen Befugnis, Veränderungen im Kataster und Grundbuch verfassen kann.
Grenzverlauf dauerhaft gesichert.
Eine Ersitzung von Teilen dieses Grundstückes ist ebenfalls nicht mehr möglich.
TEILUNG
Wenn ein Grundstück geteilt werden soll,
dann ist eine Vermessungsurkunde notwendig. Umfangreiche rechtliche Bestimmungen wie das Raumordnungsgesetz, die
Tiroler Bauordnung, das Liegenschaftsteilungsgesetz, das Grundbuchsgesetz sind
einzuhalten.
Der Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen steht dem Grundstückseigentümer
von der Idee, über die Vermessung und
Verhandlung der Grundstücksgrenzen mit
den Nachbarn, bis zur verbücherungsfähigen Teilungsurkunde mit seinem Fachwissen zur Seite.
Bei unbekannten oder nicht eindeutigen
Grenzverläufen prüft der Ingenieurkonsulent alle alten Dokumente und führt mit den
Nachbarn eine Verhandlung der Grenzen in
der Natur durch
Ein zur Gänze vermessenes und verhandeltes Grundstück kann in ein rechtsverbindliches Grenzkatastergrundstück umgewandelt werden. Damit ist das Eigentum im
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BESTANDSAUFNAHME
Vor der Planung ist eine Bestandsaufnahme in der Natur durch den Vermesser
notwendig. Bestehende Gebäude mit den
Fassaden, das Gelände in Form von Schichtenlinien und Profilen werden vermessen.
Häufig ist auch die Darstellung von Wasserleitungen, Kanalisation, Kabel und Leitungen in dieser Bestandsaufnahme gewünscht.
Der
nen
und
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Projektant bzw. Bauherr bekommt eiLage-Höhenplan als CAD-Datensatz
kann schnell und zuverlässig mit seiWerkzeugen weiterplanen.
FASSADENAUFNAHME
Bei der Fassadenaufnahme werden Einzelpunkte aufgenommen und ein hochauflösendes Photo bzw. Messbild erstellt.
GRENZRÜCKSTECKUNG
Wenn bereits vermessene Grenzpunkte
nicht mehr auffindbar oder unkenntlich/
unsicher geworden sind, können diese jederzeit wieder hergestellt werden und bei
einer Begehung mit den betroffenen Anrainern an die Eigentümer übergeben werden.
GUTACHTENERSTELLUNG
Für strittige Grenzen sind Gutachten zu erstellen. Einige unserer Ingenieurkonsulenten
sind als allgemein beeidete gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Gerichte tätig.
3 S U N T IME R
Eine „Suntimer“-Messung beschreibt die
Sonnenlaufbahn mit Kennzeichnung der
Jahres- und Tageszeiten und unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten. Die
Sonnenbahn wird dabei in ein vor Ort erstelltes Panoramafoto eingearbeitet. Durch
diesen Umstand werden die wahren Verhältnisse, bedingt durch Abschattungen, von
zum Beispiel nahe stehenden Bäumen oder
Nachbargebäuden, sichtbar gemacht. Die
somit ermöglichte Ermittlung von Sonnen
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und Schattenzeiten hilft die Lage und Ausrichtung von Gebäuden und Solaranlagen zu
optimieren.
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4 A NS P R E C HP A RTNER
Imst
ROMAN MARKOWSKI
Innsbruck
JOSEF WENDL
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Tel: +43 5412 69 30 - 0
Tel: +43 512 58 18 72 - 0
Mobil: +43 664 817 40 68
Mobil: +43 664 817 40 55
Landeck
JOHANNES PAULITSCH
Reutte
PETER TREFALT
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Tel: +43 5442 63 800
Tel: +43 5672 62 246
Mobil: +43 664 817 40 96
Mobil: +43 664 817 40 66
St. Johann in Tirol
SIEGFRIED SIEGELE
Zell am Ziller
ENGELBERT SIEGELE
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Tel: +43 5352 63 693
Tel: +43 5282 26 65
Mobil: +43 664 817 40 62
Mobil: +43 664 817 40 81
Imst
ALEXANDER TREFALT
E-Mail: [email protected]
Tel: +43 5412 69 30 - 0
Mobil: +43 664 817 40 80
IMST
Eichenweg 42 | 6460 Imst
REUTTE
Breitenwanger Straße 12 | 6600 Reutte
E-Mail: [email protected]
Tel: +43 5412 69 30 - 0
Fax: +43 5412 6930 - 26
E-Mail: [email protected]
Tel: +43 5672 62 246
Fax: +43 5672 62 246 - 76
INNSBRUCK
Maria-Theresien-Straße 49 | 6020 Innsbruck
ST. JOHANN IN TIROL
Leharweg 9 | 6380 St. Johann i. Tirol
E-Mail: [email protected]
Tel: +43 512 58 18 72
Fax: +43 512 58 18 72 - 76
E-Mail: [email protected]
Tel: +43 5352 63 693 - 0
Fax: +43 5352 63 693 - 26
LANDECK
Malser Straße 20 | 6500 Landeck
ZELL AM ZILLER
Steinfeld 5 | 6280 Zell a. Ziller
E-Mail: [email protected]
Tel: +43 5442 63 800
Fax: +43 5442 63 800 - 16
E-Mail: [email protected]
Tel: +43 5282 26 65
Fax: +43 5282 26 65 - 16
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