Katastervermessung
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Katastervermessung
Vermessung AVT ZT- Gm bH I n gen ie urko nsul e nte n für Ve rme ssungswe se n KATASTERVERMESSUNG 1 B AU O R D N U NG UND BA USTEL L E Der Vermesser ist ein wichtiger Begleiter bei Bauvorhaben. Er sorgt für Rechtssicherheit vor, während und nach dem Bau und hilft bei der Einhaltung der Tiroler Bauordnung (TBO). LAGEPLAN GEM. § 23 TBO Mit dem Bauansuchen ist ein Lageplan mit den in der Tiroler Bauordnung vorgeschriebenen Inhalten einzureichen. Für die Berechnung des Grenzabstandes ist die genaue Kenntnis des Grenzverlaufes und der Höhenverhältnisse notwendig. anzubringen und Fehler mit geringeren Kosten zu beseitigen. Das Schnurgerüst kennzeichnet die genaue Lage der Hausfluchten, die Bestätigung über die korrekte Lage wird der Gemeinde vorgelegt. HÖHENKONTROLLE GEM. § 29 (3) TBO Um zu verhindern, dass das Gebäude zu hoch gebaut wird ist die Höhe der obersten Ziegelschar, vor Aufsetzen der Dachkonstruktion, vom Vermesser zu kontrollieren. Die Einhaltung des Baubescheides wird für die Gemeinde bestätigt. SCHNURGERÜST GEM. § 29 (2) TBO Wenn es ans Mauern geht, muss der eingereichte Bauplan des Architekten oder Baumeisters eingehalten werden. Die Tiroler Bauordnung sieht vor, den Vermesser nach Fertigstellung der Bodenplatte und vor der Errichtung des aufsteigenden Mauerwerks zu holen. Zu diesem Zeitpunkt ist es noch möglich Korrekturen Katastervermessung www.avt.at Vermessung AVT ZT-GmbH Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen KUBATURERMITTLUNG Die Ermittlung des Volumens der Baugrube, bzw. der bewegten Massen durch den Vermesser als neutrale Institution liefert eindeutige Abrechnungsmengen und –kosten. 2 G R U ND STÜ C K Der Vermesser ist eine Urkundsperson, die aufgrund seiner staatlich verliehenen Befugnis, Veränderungen im Kataster und Grundbuch verfassen kann. Grenzverlauf dauerhaft gesichert. Eine Ersitzung von Teilen dieses Grundstückes ist ebenfalls nicht mehr möglich. TEILUNG Wenn ein Grundstück geteilt werden soll, dann ist eine Vermessungsurkunde notwendig. Umfangreiche rechtliche Bestimmungen wie das Raumordnungsgesetz, die Tiroler Bauordnung, das Liegenschaftsteilungsgesetz, das Grundbuchsgesetz sind einzuhalten. Der Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen steht dem Grundstückseigentümer von der Idee, über die Vermessung und Verhandlung der Grundstücksgrenzen mit den Nachbarn, bis zur verbücherungsfähigen Teilungsurkunde mit seinem Fachwissen zur Seite. Bei unbekannten oder nicht eindeutigen Grenzverläufen prüft der Ingenieurkonsulent alle alten Dokumente und führt mit den Nachbarn eine Verhandlung der Grenzen in der Natur durch Ein zur Gänze vermessenes und verhandeltes Grundstück kann in ein rechtsverbindliches Grenzkatastergrundstück umgewandelt werden. Damit ist das Eigentum im Katastervermessung www.avt.at Vermessung AVT ZT-GmbH Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen BESTANDSAUFNAHME Vor der Planung ist eine Bestandsaufnahme in der Natur durch den Vermesser notwendig. Bestehende Gebäude mit den Fassaden, das Gelände in Form von Schichtenlinien und Profilen werden vermessen. Häufig ist auch die Darstellung von Wasserleitungen, Kanalisation, Kabel und Leitungen in dieser Bestandsaufnahme gewünscht. Der nen und nen Projektant bzw. Bauherr bekommt eiLage-Höhenplan als CAD-Datensatz kann schnell und zuverlässig mit seiWerkzeugen weiterplanen. FASSADENAUFNAHME Bei der Fassadenaufnahme werden Einzelpunkte aufgenommen und ein hochauflösendes Photo bzw. Messbild erstellt. GRENZRÜCKSTECKUNG Wenn bereits vermessene Grenzpunkte nicht mehr auffindbar oder unkenntlich/ unsicher geworden sind, können diese jederzeit wieder hergestellt werden und bei einer Begehung mit den betroffenen Anrainern an die Eigentümer übergeben werden. GUTACHTENERSTELLUNG Für strittige Grenzen sind Gutachten zu erstellen. Einige unserer Ingenieurkonsulenten sind als allgemein beeidete gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Gerichte tätig. 3 S U N T IME R Eine „Suntimer“-Messung beschreibt die Sonnenlaufbahn mit Kennzeichnung der Jahres- und Tageszeiten und unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten. Die Sonnenbahn wird dabei in ein vor Ort erstelltes Panoramafoto eingearbeitet. Durch diesen Umstand werden die wahren Verhältnisse, bedingt durch Abschattungen, von zum Beispiel nahe stehenden Bäumen oder Nachbargebäuden, sichtbar gemacht. Die somit ermöglichte Ermittlung von Sonnen Katastervermessung und Schattenzeiten hilft die Lage und Ausrichtung von Gebäuden und Solaranlagen zu optimieren. www.avt.at Vermessung AVT ZT-GmbH Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen 4 A NS P R E C HP A RTNER Imst ROMAN MARKOWSKI Innsbruck JOSEF WENDL E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Tel: +43 5412 69 30 - 0 Tel: +43 512 58 18 72 - 0 Mobil: +43 664 817 40 68 Mobil: +43 664 817 40 55 Landeck JOHANNES PAULITSCH Reutte PETER TREFALT E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Tel: +43 5442 63 800 Tel: +43 5672 62 246 Mobil: +43 664 817 40 96 Mobil: +43 664 817 40 66 St. Johann in Tirol SIEGFRIED SIEGELE Zell am Ziller ENGELBERT SIEGELE E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Tel: +43 5352 63 693 Tel: +43 5282 26 65 Mobil: +43 664 817 40 62 Mobil: +43 664 817 40 81 Imst ALEXANDER TREFALT E-Mail: [email protected] Tel: +43 5412 69 30 - 0 Mobil: +43 664 817 40 80 IMST Eichenweg 42 | 6460 Imst REUTTE Breitenwanger Straße 12 | 6600 Reutte E-Mail: [email protected] Tel: +43 5412 69 30 - 0 Fax: +43 5412 6930 - 26 E-Mail: [email protected] Tel: +43 5672 62 246 Fax: +43 5672 62 246 - 76 INNSBRUCK Maria-Theresien-Straße 49 | 6020 Innsbruck ST. JOHANN IN TIROL Leharweg 9 | 6380 St. Johann i. Tirol E-Mail: [email protected] Tel: +43 512 58 18 72 Fax: +43 512 58 18 72 - 76 E-Mail: [email protected] Tel: +43 5352 63 693 - 0 Fax: +43 5352 63 693 - 26 LANDECK Malser Straße 20 | 6500 Landeck ZELL AM ZILLER Steinfeld 5 | 6280 Zell a. Ziller E-Mail: [email protected] Tel: +43 5442 63 800 Fax: +43 5442 63 800 - 16 E-Mail: [email protected] Tel: +43 5282 26 65 Fax: +43 5282 26 65 - 16 Katastervermessung www.avt.at