Arbeitsplatz Förderschule und Schwerpunktschule
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Arbeitsplatz Förderschule und Schwerpunktschule
Rheinland-pfälzische Schule 02/2016 Zeitschrift des Verbandes Bildung und Erziehung Rheinland-Pfalz 03.02.2016 / 67. Jahrgang Mehr Gerechtigkeit wa(a)gen. Damit Lehrer nicht sitzen bleiben. Arbeitsplatz Förderschule und Schwerpunktschule n Wechselprüfung II – der Stand der Dinge n Bevölkerung: Rheinland-Pfalz wird älter – Inhalt – – Editorial – Leitartikel Magazin Aktuell Thema Junger VBE Personalia Recht Seniorinnen & Senioren Infos & Technik Aus den Kreisverbänden Wir gratulieren Termine Zum Schluss ... 3 4 6 8 19 20 21 24 25 27 28 29 30 Betrifft: Grundschulen 2016 Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Grundschulen in Rheinland-Pfalz sind in ihrem pädagogischen Auftrag von den gesellschaftlichen Herausforderungen besonders betroffen. Das ist nicht erst seit heute so. Grundschulen nehmen alle Kinder auf, unabhängig von sozialer, ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit. Grundschulen spiegeln damit ein Bild unserer Gesellschaft, ihrer Entwicklungen, ihrer Probleme, aber auch ihrer Potenziale. Impressum 03. Februar 2016, 66. Jahrgang Herausgeber Verband Bildung und Erziehung (VBE), Landesverband Rheinland-Pfalz Adam-Karrillon-Str. 62, 55118 Mainz Telefon: 0 61 31-61 64 22, Telefax: 61 64 25 [email protected] Redaktion dieser Ausgabe: Hjalmar Brandt (verantwortlich) br [email protected] Viele Reformen sind in den vergangenen Jahren unternommen worden, um den pädagogischen Auftrag der Grundschulen mit der gesellschaftlichen Entwicklung abzustimmen. So ist die Grundschule als Volle Halbtagsschule die pädagogische Antwort auf den Wandel von Familie und Lebenswelt. Die Individualisierung des Lernens, der gemeinsame Unterricht Dr. Markus Bachen mb (Veranstaltungen / Regionales) [email protected] Frank Handstein fh (Reportage / Recht) [email protected] Dominik Hoffmann dh (Recht) [email protected] Marlies Kulpe mkl (Bildungspolitik / Rubriken) [email protected] Lars Lamowski lal (Primarstufe) [email protected] Klaus Schmidt kfs (Reportage / Berufspolitik / Zum Schluss) [email protected] Verlag: VBE Bildungs-Service GmbH Adam-Karrillon-Str. 62 55118 Mainz Fotos/Grafik: Jan Roeder: Titel; 3, 4, 5, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 22,23, Thorben Wengert / pixelio.de: S. 7 Mechthild Hebler: 27 (unten) Hjalmar Brandt: 5, 20 (oben), 21, VBE-Archiv: 20 (unten), 27 (oben), Grafiken: Typoly 2, 6, Rückseite für alle Kinder im Rahmen der Inklusion und jetzt die Integration der von Flucht und Vertreibung betroffenen Kinder sind weitere Etappen der Veränderung. Daraus entstehen immer neue Herausforderungen im pädagogischen Alltag. Nicht wenige befürchten eine Überforderung des Systems. Vor diesem Hintergrund hat der VBE Rheinland-Pfalz eine Bestandsaufnahme der Grundschulsituation durchgeführt, die auf einer landesweiten Umfrage unter allen nahezu 1.000 Grundschulen basiert. Im Rahmen einer Pressekonferenz wurden Ende Januar nach Redaktionsschluss die Ergebnisse der Analyse vorgestellt. Zugleich startet der VBE Rheinland-Pfalz seine Grundschulkampagne 2016, die unter dem Motto steht ... ein guter GRUND SCHULE zu stärken. Damit will der VBE die gesellschaftliche Bedeutung grundlegender Bildung an den Grundschulen unseres Landes unterstreichen und deutlich machen, dass die Grundschulen das Fundament für erfolgreiches Lernen, für soziale Integration und für die persönliche Entwicklung der Kinder schaffen – wie keine Schule sonst. Dazu demnächst mehr in dieser Zeitung – seien Sie gespannt! Ihre RpS-Redaktion Die RpS erscheint zehnmal im Jahr. Für VBE-Mitglieder ist der Bezugspreis durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Nichtmitglieder bestellen beim Verlag zum Preis von 4,80 Euro vierteljährlich einschließlich Vermittlungsgebühren. Redaktionsschluss 10.02.2016 für Heft 03/2016 Den Inhalt namentlich gezeichneter Artikel verantworten deren Verfasser. Nachdruck ist nur mit Zustimmung der Redaktion und Quellenangabe zulässig. Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Gewähr. Gesamtherstellung, Anzeigenverwaltung Wilke Mediengruppe GmbH Oberallener Weg 1, 59069 Hamm E-Mail: [email protected] Hier die Auflösung des Rätsels aus Heft 12/2015-01/2016 Die Auflösung aus dem letzten Heft 12/15 und 01/16 1 A H 21 L 27 E T 42 L 51 ISSN: 1869 3717 O C 16 22 E A N D 37 E F A K 65 A 70 N 84 O C C E A N I E L 38 T 47 I C R H S L S E A O H R V 81 61 D L F S E I 56 F E L E L E 90 R E 57 U 62 29 S K N O 34 A 25 L T 78 Z 35 E 39 L I V N 87 R A R 58 K 63 D I E N B E R E E L E 48 N O H 59 L I D O O F Z N R Z L S C H 36 T 80 64 N E E L T A S E T 40 E I A 55 49 L G L 50 A N T I 74 O N L B W A L A R T T E 41 E Z B N 75 K E 83 A A U G N U O H M N S M E E I I E 32 A T 12 A A D A I A E U U M M P U H I D G A 31 U S H C A 73 I 88 A S N O M H 82 O 92 Z E D U L 30 11 20 A N L 79 26 H S 54 A 69 N 10 15 A 46 S C N 14 U G D O E N I V 9 A T 72 E E R K V 71 T H A 53 S E 85 A N N Z E T I T M T 8 19 E 52 A T Z W I I I R U E E O N 7 R G L O 6 I 45 E D I N G T E T E E R 44 B L 24 E F 86 S R A G I 18 O G 28 T 77 5 N A 68 B 17 O H 93 O 43 A M A 76 33 R E 67 23 L E 4 E K 60 66 3 A F Z 89 H 13 S S S 2 W R Die nächste RpS erscheint am 03. März 2016. R T 91 Die letzten Worte des U-Boot-Kapitäns lauteten: I R G E N DWA S S T I N K T H I E R I C H G E H K U R Z L UE F T E N MA L Die Gewinner dieses Rätsels und damit Gewinner von je 6 Flaschen Wein aus rheinland-pfälzischen Anbaugebieten sind: Hermann Thomas, 66994 Dahn Kurt Rottmayer, 76855 Annweiler Gabriele Briel, 53498 Bad Breisig Die Redaktion gratuliert herzlich! Die letzten Worte des U-‐Boot-‐Kapitäns lauteten: 2 I R G E N D W A S S T I N K T H I E R I C H G E H M A L K U R Z L U E F T E N Rheinland-pfälzische Schule 02/2016 – Leitartikel – Sonderpädagogische Förderung in Rheinland-Pfalz – ein Fall von Parallelgesellschaften? In Rheinland-Pfalz bestehen zurzeit zwei Formen der sonderpädagogischen Förderung: Förderschulen und Schwerpunktschulen. Das „System Förderschule“ hat eine lange Tradition in unserem Schulwesen. Erste Wurzeln der Hilfsschulen finden sich schon Mitte des 19. Jahrhunderts, in den 50-er Jahren des 20. Jahrhunderts kommt es zur Gründung der ersten Sonderschulen, der heutigen Förderschulen. Ab 1960 findet auf Initiative der Kultusministerkonferenz eine Neuordnung des Sonderschulwesens statt. Es entstehen verschiedene Schultypen. Auch in Rheinland-Pfalz erfolgt somit eine Differenzierung in sieben verschiedene Formen der Förderschulen. Diese Untergliederung macht sicherlich Sinn, denn beeinträchtigten Menschen wurde lange Zeit der Zugang zu Bildung verwehrt. Um ihnen Bildung zu ermöglichen, hat man spezielle Systeme geschaffen. Dabei hat sich Folgendes gezeigt: Verschiedene Formen der Beeinträchtigung bedingen verschiedene Zugänge zur Bildung – und vor allem verschiedene Fördermöglichkeiten. Durch Separation und Differenzierung soll die bestmögliche Förderung ermöglicht werden. Jedoch ist die Existenz der Förderschulen nicht unumstritten. Kritiker sehen die vorgegebene bestmögliche Förderung in speziellen Schulen nicht umgesetzt und fordern eine Beschulung aller beeinträchtigten Kinder und Jugendlichen an Regelschulen. Nach ihrer Meinung kann nur so soziale Integration und eine adäquate Förderung erfolgen. In Deutschland versucht man diesem Anspruch seit der UNESCO-Erklärung von Salamanca im Jahr 1994 Rechnung zu tragen. Hier wurde erstmals die Forderung erhoben, Bildungssysteme inklusiv zu gestalten. Den Regelschulen soll die Möglichkeit gegeben sein, alle Schülerinnen und Schüler – mit und ohne Beeinträchtigungen – gemeinsam zu beschulen. Durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 wird dieses Ziel stringenter verfolgt. In Rheinland-Pfalz hat sich aus vorgenannten Gründen neben dem „System Förderschule“ das „System Schwerpunktschule“ seit 15 Jahren etabliert. Beide Systeme sind flächendeckend vorhanden, auch an Schwerpunktschulen wird die sonderpädagogische Förderung beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher angeboten. Rheinland-pfälzische Schule 02/2016 Sind also beide Parallelsysteme – als pädagogische Parallelgesellschaften – bildungspolitisch gewollt oder nur der fiskalischen Situation geschuldet? Studien belegen, dass ein inklusives Schulsystem höhere Kosten im Hinblick auf den Personalbedarf und die Umgestaltung der Schulgebäude verursacht. Grundsätzlich ist es sicher möglich, das entstandene sonderpädagogische System umzugestalten. Dies kann aber nur im Zusammenhang mit Alexander Stepp einer grundlegenden Reform des gesamten Schulsystems erfolgen. Letztendlich wird aber dieser große Schritt nicht gegangen. Ich habe Erfahrungen in beiden Parallelsystemen gesammelt. Aus meiner Sicht ist eine umfassende sonderpädagogische Förderung aller beeinträchtigten Schülerinnen und Schüler an Schwerpunktschulen derzeit nicht möglich. Hier fehlt es – trotz allem guten Willen – an sonderpädagogischem Personal, respektive an Differenzierung durch in den verschiedenen Fachrichtungen ausgebildeten Förderschullehrerinnen und -lehrern. Auch sind vielerorts die baulichen Voraussetzungen für eine adäquate Förderung nicht gegeben. Diese Umstände führen viele Kolleginnen und Kollegen an die Grenze ihrer psychischen und auch physischen Belastbarkeit, was sich letztlich negativ für alle auswirkt. An vielen Förderschulen besteht sicher eine hohe Arbeitsbelastung, es mangelt mittlerweile auch hier oft an qualifiziertem Personal. Jedoch sind in der Regel die räumlichen Voraussetzungen sehr gut. Auch ist die soziale Integration vielfach gegeben, was sich beispielsweise durch Übergänge junger Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zeigt. Förderschulen sind keine Sackgasse. Sie sind eine Straße, die sich vielfach verzweigt und aus meiner Sicht für die betroffenen Kinder und Jugendlichen vielfältige Möglichkeiten durch die bestmögliche Förderung bietet. Eltern bleibt die Wahlmöglichkeit. Sie müssen für ihr Kind eine Entscheidung treffen. Die in dieser RpS-Ausgabe vorgestellten Formen der Förder- und Schwerpunktschulen werden weiterhin Bestand haben. Mir bleibt abschließend zu betonen, dass die sonderpädagogische Förderung in ihrer durchaus berechtigten Ausdifferenzierung bestehen bleiben muss. Alexander Stepp stellvertretender VBE-Landesvorsitzender 3 – Magazin – Jede Grundschule im Norden erhält Inklusions-Assistenten M it insgesamt 542 soge- nannten Schulischen Assistenzen will Schleswig-Holstein das gemeinsame Lernen von behinderten und nichtbehinderten Kindern an allen Grundschulen verbessern. Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) kündigte am 5. Januar 2016 in Kiel an, das Land werde in den nächsten Monaten rund 350 Schulische Assistenzen einstellen. Zudem nehmen Schulen oder freie Träger selber solche neuartigen Kräfte in Anstellung. Das kostet das Land 13,2 Millionen Euro. Ursprünglich hätten bereits mit Beginn des Schuljahres Ende August Schulische Assistenzen ihren Job aufnehmen sollen. Die Aufgaben der Schulischen Assistenzen, die sich um alle Grundschüler kümmern sollen, beschrieb Ernst konkret: Dazu gehören Hilfestellung bei der Umsetzung von Arbeitsaufträgen, das Mitwirken an Fördermaßnahmen für Gruppen oder einzelne Schüler, Hilfe bei pädagogischen Angeboten außerhalb des Unterrichtes wie Projekttagen. Jede Grundschule erhalte mindestens eine Assistenz, die von morgens bis mittags da sei – also eine halbe Stelle. Für die neuartigen Jobausschreibungen gingen laut Ernst 1.300 Bewerbungen ein. dpa Senioren: Mainz weitet Expertenberatung für Schulen aus Die Erfahrung ehemaliger Schulleiter in der Bildungspraxis soll in Rheinland-Pfalz verstärkt zur Geltung kommen: Ein im vergangenen Jahr in der Pfalz gestartetes Pilotprojekt wird jetzt auf das ganze Land ausgeweitet, wie das Pädagogische Landesinstitut am 6. Januar 2016 in Boppard mitteilte. Schulen können über das Landesinstitut ab sofort 27 ehemalige Leiter von Bildungseinrichtungen für eine kostenlose Beratung anfordern. „Wir wollen die hohe Expertise sowie die jahrzehntelange Erfahrung und Kenntnisse des rheinland-pfälzischen Bildungssys- tems der Senior-Expertinnen und -Experten für Schulen im Land zugänglich machen“, erklärte Institutsdirektorin Birgit Pikowsky. Die Beratung erstreckt sich von der Personalauswahl über die Zusammenarbeit mit externen Partnern und das schulische Qualitätsmanagement bis zur Förderung einer „Teamkultur“. Die Schulleitungen erfüllten eine zentrale Rolle für die Qualität von Schule und Unterricht, sagte der Staatssekretär im Bildungsministerium Hans Beckmann (SPD). dpa Klaubert fordert einheitliche Entscheidung zu „Mein Kampf“ T hüringens Bildungsministerin Birgit Klaubert (Linke) dringt auf eine Verständigung mit ihren Länderkollegen zum Umgang mit der kommentierten Neuausgabe von Adolf Hitlers „Mein Kampf“. Es sollte eine einheitliche Haltung der Länder zum möglichen Einsatz im Unterricht geben, erklärte ein Sprecher am 4. Januar 2016 auf Anfrage. Klaubert fordere deshalb eine Entscheidung der Kultusministerkonferenz (KMK). Dem MDR sagte sie, ihr persönlicher, humanistischer Anspruch und der Respekt vor den Millionen Opfern der Nazidiktatur sagten allerdings „Nein“. Zum Jahresende liefen die Urheberrechte an „Mein Kampf“ aus, mit denen ein Nachdruck in Deutschland bislang verhindert wurde. Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) hatte sich bereits dafür ausgesprochen, dass die wissenschaftlich kommentierte Neuausgabe deutschlandweit im Schulunterricht eingesetzt werden sollte. Auch viele Bundesländer haben keine Bedenken, darunter die Bildungsministerien von Rheinland-Pfalz, Berlin, Bayern, Sachsen oder Brandenburg. 4 Auch aus der Wissenschaft kam ein positives Signal. Der Jenaer Didaktiker Uwe Hoßfeld sprach sich für die Verwendung der kommentierten Neuausgabe im Schulunterricht aus. „Das Buch ist ein Zeitdokument, dem wir uns stellen müssen“, sagte Hoßfeld der Deutschen Presse-Agentur. Die historisch-kritische Ausgabe von Adolf Hitlers Hetzschrift erscheint in einer Auflage von 4.000 Exemplaren. Sie wurde vom Münchner Institut für Zeitgeschichte erarbeitet. Anlass für das Erscheinen ist, dass die Urheberrechte Ende 2015 ausgelaufen sind. Sie lagen bisher beim Freistaat Bayern. Hitler hatte nach seinem Umsturzversuch im November 1923 in seiner Landsberger Festungshaft das Buch „Mein Kampf“ geschrieben. In der Hetzschrift sind etwa die Grundlagen für seine spätere Eroberungspolitik angelegt. Internet: http://dpaq.de/t8vR5 dpa/RED Rheinland-pfälzische Schule 02/2016 – Magazin – Mehr als 100 Pensionäre melden sich für Deutschunterricht 115 pensionierte Lehrer wollen angesichts der vielen Flüchtlinge an rheinland-pfälzische Schulen zurückkehren und ehrenamtlich Deutsch unterrichten. Sie sollen mit etwa vier bis acht Stunden in der Woche Lehrer in der Sprachförderung unterstützen und Schülern, die neu in die Bundesrepublik gekommen sind, Deutsch beibringen, wie das Bildungsministerium in Mainz am 4. Januar 2016 mitteilte. „Das ist eine Möglichkeit, den Bedarf ad hoc decken zu können. Ihre große pädagogische Erfahrung ist da sehr hilfreich“, sagte eine Sprecherin der Aufsichtsund Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier. Die ehemaligen Lehrer reagieren auf einen Aufruf von Bildungsministerin Vera Reiß (SPD), sich für Deutsch-Intensivkurse insbesondere für Flüchtlinge zu melden. Reiß hatte sich im Oktober an rund 2.100 ehemalige Deutschund Fremdsprachenlehrer gewandt, die in den vergangenen drei Jahren in Pension gegangen waren. Die Pensionäre können nun Schulungen und Fortbildungen besuchen. In Rheinland-Pfalz lernen laut Ministerium derzeit 4.160 Schüler in einem von 297 Intensivkursen Deutsch. Internet: n Pädagogisches Landesinstitut: http://dpaq.de/q6K8p PISA-Chef: Deutschland muss Stagnation überwinden Besser als je zuvor werden die neuen PISA-Tests nach Ein- schätzung von Chefkoordinator Andreas Schleicher Bildungserfolge und Misserfolge in weltweit mehr als 70 Ländern oder Regionen abbilden. Erstmals gehe es nicht nur um die Leistungen der 15-Jährigen in Naturwissenschaften, Mathematik und Lesekompetenz. „Diesmal messen wir auch das Wohlbefinden von Schülern und ihre soziale Kompetenz“, sagte der oberste OECD-Bildungsforscher der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Anfang Dezember 2016 präsentiert die OECD ihre Ergebnisse von PISA 2015. „Daran hatte sich ja früher die Kritik an PISA entzündet, dass Mathematik, Naturwissenschaften und Lesen/Textverständnis nicht alles sind. Deshalb ist das gemeinschaftliche Problemlösen, also Teamfähigkeit, ein so spannendes neues Feld, zu dem die OECD auch einen ganz eigenen Bericht anfertigen wird“, betonte Schleicher. Nach Angaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) nahmen an PISA 2012 etwa 510.000 Schüler aus 65 Ländern und Regionen teil. Nun seien es in erstmals computerbasierten Tests „um die 630.000“, sagte Schleicher. „Und 2018 werden wir sogar 85 Länder dabei haben. Der Zulauf ist groß, das Interesse am internationalen Vergleich wächst.“ dpa/RED Der weltweit größte Schulvergleichstest PISA wird seit 2000 alle drei Jahre von der OECD in Paris organisiert. Die OECD tut dies im Auftrag der Regierungen – beziehungsweise in Deutschland für die Kultusministerkonferenz der Bundesländer (KMK). dpa Internet: n OECD zu PISA 2015 (englisch): http://dpaq.de/RbjTj n OECD Deutschland zu PISA bis 2012: http://dpaq.de/SmhFd n OECD zu „PISA 2012 – Ergebnisse im Fokus“ (pdf ): http:// dpaq.de/J5shy n PISA-Beispielaufgaben 2015: http://dpaq.de/cyQnf n TU München zu früheren PISA-Tests: http://dpaq.de/AE36x n Bildungsforschungsinstitut DIPF zu PISA 2015: http://dpaq.de/JEshD Wir haben Zeit für unsere Mitglieder Noch Fragen? Der VBE gibt Antwort. VBE Rheinland Pfalz, Landesgeschäftsstelle Adam-Karrillon-Str. 62, 55118 Mainz Telefon: 0 61 31-61 64 22, Telefax: 61 64 25 [email protected], www.vbe-rp.de Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner: (von vorne nach hinten): Sabine Asal, Marzena Koczy, Karin Müller, Dominik Hoffmann und Hjalmar Brandt Rheinland-pfälzische Schule 02/2016 5 – Aktuell – Wechselprüfung II – Landtag verpasst Chance, dem Drama ein Ende zu bereiten: schule plus (Schuljahr 2009/2010) genauer, hat das Land Wertschätzung der Arbeit weiterhin Fehlanzeige! In der letzten RpS- Ausgabe haben wir darüber berichtet, dass ein Licht am Ende des Tunnels erkennbar würde. Leider ist es nur ein Kerzenschein. Statt den Knoten zu lösen und endgültig das Problem zu beseitigen, welches sich das Land durch die Schulstrukturreform selbst eingebrockt hat, werden nun aufgeblähte Prüfungsverfahren viel Zeit, personelle Ressourcen und Geld verschlingen und so manchen potenziellen Prüfling davon abhalten, sein Recht wahrzunehmen. Der VBE informiert hier weiter mit großem Einsatz an den Schulen und ermutigt die Kolleginnen und Kollegen, die entsprechenden Anträge zu stellen. Bekanntermaßen geht es auch ums Geld: Die Umwidmung sämtlicher Stellen von A 12 nach A 13 wäre mit Kosten von knapp 20 Mio. Euro jährlich verbunden. Da ist es leider klar, dass die Landesregierung dieses Problem gerne auf die lange Bank schieben möchte. Möglicherweise muss dann nach der Landtagswahl 2016 eine andere Koalition die Suppe auslöffeln. Dieses „Schwarzer-Peter-Spiel“ hat der VBE stets kritisiert und an die politisch verantwortlichen Akteure appelliert, endlich einen Einstieg in die amtsangemessene Besoldung zu gewährleisten. In politischen Gesprächen im Herbst erhielt dieses Anliegen Aufwind, als sich andeutete, in den aktuellen Haushaltsberatungen einen – wenn auch kleinen – Einstieg durch Bereitstellung einiger Stellen schaffen zu wollen. Der beschlossene Haushalt sieht dies jedoch nicht vor. Mal wieder ... Von der Bereitschaft ist nichts übrig geblieben außer einer Entschließung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, wonach die Landesregierung aufgefordert wird, ein Modell zu entwickeln, wie in der nächsten Legislatur (2016–2021) allen betroffenen Lehrkräften die Übertragung einer A-13-Stelle nach erfolgreicher Prüfung ermöglicht werden kann. Damit hat sich das Ministerium vom Gesetzgeber den Segen für das unsägliche Vorgehen geben lassen. Die Landtagsmitglieder haben die Entscheidung getroffen, die betroffenen Kolleginnen und Kollegen weiterhin im Regen stehen zu lassen und auf deren Kosten zu sparen. Dies gelingt dem Land bei den Personalkosten ganz gut: Die Differenz zwischen A 12 und A 13 liegt in den letzten Jahren stets bei über 400,00 Euro monatlich. Betrachtet man die Besoldungstabellen seit Einführung der Real- 6 an jeder Lehrkraft, die bereits seit damals im Einsatz in Realschulklassen war, Personalkosten in Höhe von 34.000 Euro gespart. Dabei sind Pensionsanwartschaften noch gar nicht eingerechnet. Aktuell sind knapp 4.500 Lehrkräfte betroffen, wobei damit ausgeblendet wird, dass sich viele Fälle durch Pensionierung in den letzten Jahren bereits „erledigt“ haben. Ausgehend hiervon hat das Land alleine an den aktuell noch im Einsatz befindlichen Kolleginnen und Kollegen Personalkosten in Höhe von über 153 Mio. Euro eingespart! Das politische Armutszeugnis lautet: Die Schulstrukturreform wurde durch die Einsparungen in der Besoldung der Kolleginnen und Kollegen mit GHS-Lehramt maßgeblich (mit)finanziert! Pro Jahr der weiteren Verzögerung spart das Land über 20 Mio. Euro reine Personalkosten. Das einzig Gute: In der nächsten Legislatur besteht der politische Wille, die Umwidmungen vorzunehmen. Es bleibt abzuwarten, was von diesen Absichten nach dem 13. März 2016 übrig bleibt. Ungeachtet dessen wird der VBE die Stellenbesetzung im Jahr 2016 in den Blick nehmen, denn durch die Bewährungsfeststellung sind die Lehrkräfte bei den Einstellungen bevorzugt zu berücksichtigen. Auch hier hat der VBE auf den möglichen Konflikt mit der Einstellung von jungen Kolleginnen und Kollegen hingewiesen und wird den Finger weiter in die Wunde legen. Nach erfolgreicher Prüfung keine Wartefrist für die Pensionswirksamkeit! Lange kursierten die Gerüchte, den Kolleginnen und Kollegen würde eine Umwidmung der Stelle nichts mehr bringen, wenn die Pensionierung binnen der kommenden zwei Jahre erfolgen wird. Mittlerweile hat das Ministerium auf Drängen des VBE bestätigt, dass die Wartefrist für die Pensionswirksamkeit (§ 12 Abs. 2 LBeamtVG) für die umgewidmeten Stellen nicht gilt. Daher lohnt sich die Wechselprüfung auch für die Kolleginnen und Kollegen, die binnen der kommenden beiden Jahre pensioniert werden sollen. Wechselprüfung II und Passivphase der ATZ? Ungeklärt ist weiterhin die Frage, wie mit den Kolleginnen und Kollegen umzugehen ist, die sich in der Passivphase der Altersteilzeit befinden. Das Land hat die Zulassung zur Prüfung unter Verweis auf den Ermessensspielraum verneint und damit deutlich gemacht, dass es dem betroffenen Personenkreis nicht helfen will. Dies ist eine Ohrfeige für die Lehrkräfte, die mit ihrem Einsatz maßgeblich zum Gelingen der Schulstrukturreform beigetragen haben. Der VBE wird seine Mitglieder im Rahmen entsprechender Recht- Rheinland-pfälzische Schule 02/2016 – Aktuell – schutzverfahren vertreten, erste Widerspruchsverfahren wurden bereits gestartet. Maßstab der weiteren Prüfung: Zeitnah! Das BVerwG hat dem Land auferlegt, eine zumutbare und zeitnahe Möglichkeit der Bewährungsfeststellung zu schaffen. Es bleibt daher abzuwarten, wie sich die Prüfungsverfahren entwickeln und wann Termine für welche Fächer angesetzt werden. Auch werden die Schulleitungen gebeten, die entsprechenden Gutachten zeitnah zu fertigen, denn die Anträge werden erst nach Eingang des Gutachtens weiterbearbeitet. Der VBE bleibt auch hier am Ball und bittet darum, Verzögerungen mitzuteilen, damit wir diese rechtlich prüfen und gegebenenfalls unterstützend eingreifen. dh Zunehmende Gewalt gegenüber Angehörigen des öffentlichen Dienstes Gemeinsame Grundsatzvereinbarung unterzeichnet M inisterpräsidentin Malu Dreyer, Innenminister Roger Lewentz, DGB-Bezirkschef Dietmar Muscheid und die dbb-Landesvorsitzende Lilli Lenz unterzeichneten im Dezember in Mainz eine auf dbb-Anregung erarbeitete Anti-Gewalt-Vereinbarung für den öffentlichen Landesdienst. Die dbb-Landesvorsitzende Lilli Lenz sagte: „Durch die jetzt unterzeichnete gemeinsame Erklärung wird deutlich gemacht, dass im Gewaltfall Dienststelle und Dienststellenleitung ohne jeden Vorbehalt hinter den angegriffenen Mitarbeitern stehen und sie in jeder denkbaren Beziehung unterstützen. “ den wollte. Im Jobcenter Neuss wurde eine Mitarbeiterin von einem Kunden erstochen, im Finanzamt Rendsburg ein Beamter erschossen. Im Oktober 2014 verletzte ein Asylbewerber im Rathaus der Stadt Frankenthal eine Mitarbeiterin mit Schlägen und Tritten massiv. Laut Bundesinnenministerium wurden 2014 bundesweit rund 700 Mitarbeiter von Rettungsdiensten angegriffen, ebenso 60.000 Polizisten und Vollzugsbeamte, etwa im Strafvollzug. Nach Auffassung des dbb sind dabei alle Bereiche des öffentlichen Dienstes in den Blick zu nehmen. Auch die kommunalen Arbeitgeber und Dienstherren sollen darin ein Vorbild sehen: Zusammen setzen sich die Unterzeichner dafür ein, dass Gewalt gegen das Personal im öffentlichen Dienst nicht verharmlost, sondern wirkungsvoll bekämpft und geahndet wird. Allein in den vergangenen drei Jahren kostete Gewalt mehrere Mitarbeiter von Dienststellen sogar das Leben: So starben die Sachbearbeiterin einer Führerscheinstelle in Schleswig, weil sie einem Lkw-Fahrer die Fahrerlaubnis verweigerte, und ein Gerichtsvollzieher in Karlsruhe, der bei einem Mann pfän- Aggression und eine zunehmende Ablehnung behördlicher Maßnahmen sind aus Sicht der Unterzeichner der Grundsatzvereinbarung ein gesamtgesellschaftliches Problem. Für den dbb rheinland-pfalz ist wichtig, dass der Staat seine Bürgerinnen und Bürger weiterhin gut erreicht angesichts der wachsenden gesellschaftlichen Herausforderungen. Die Verbindung Bürger-Behörde muss auf gegenseitigem Respekt beruhen. Diese Position muss die Politik auf allen Ebenen laut und deutlich vertreten, auch in der Gesetzgebung. dbb/RED Internationaler Bildungsgipfel 2016 in Deutschland Der Lehrerberuf im Mittelpunkt: Der sechste „International Summit on the Teaching Profession“ (ISTP) wird in diesem Jahr von der OECD, Education International (EI) und der Kultusministerkonferenz der Bundesrepublik Deutschland ausgerichtet. Bis zu 400 Experten aus Politik und Praxis werden am 3. und 4. März 2016 in Berlin erwartet, um über die aktuellen Herausforderungen zu diskutieren, vor denen Pädagoginnen und Pädagogen heute stehen. Die nationalen Gastgeber sind die Kultusministerkonferenz (KMK) sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Verband Bildung und Erziehung (VBE), beide Mitglieder in Education International. Die Bildungsministerinnen und -minister aus Europa, Nordamerika und der Asien-Pazifik-Region, hochrangige Mitglieder der Lehrerverbände sowie Vertreterinnen und Vertreter aus der Praxis werden vielfältige Fragestellungen mit Bezug zur Lehrerbildung auf dem Bildungsgipfel erörtern. Rheinland-pfälzische Schule 02/2016 Der ISTP ist ein zweitägiger Bildungskongress, der gemeinsam von OECD, Education International (Internationale Dachorganisation der Bildungsgewerkschaften) und dem jeweiligen ausrichtenden Land (2011 und 2012 USA, 2013 Niederlande, 2014 Neuseeland, 2015 Kanada) veranstaltet wird. Der ISTP geht auf eine Initiative von US-Präsident Barack Obama im Zusammenhang mit bildungspolitischen Reformen der US-Bundesregierung vor dem Hintergrund unbefriedigender PISA-Ergebnisse zurück und fand 2011 erstmals in New York statt. Ursprünglich nur als einmalige Veranstaltung vorgesehen, entwickelte sich der Summit aufgrund des großen internationalen Interesses zu einer jährlichen Veranstaltung, die jeweils von einem OECD-Mitgliedsstaat ausgerichtet wird. Mehr Information: http://www.istp2016.org. RED 7 – Thema – In Rheinland-Pfalz findet die Förderung beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher faktisch an Förderschulen und Schwerpunktschulen statt. Wir geben einen Überblick. RED Arbeitsplatz Förderschule und Schwerpunktschule Bildungschancen gerecht gestalten Wäre es nicht eine Selbstverständlichkeit in einer aufge- klärten, modernen Gesellschaft, die dem Einzelnen Freiheit, Würde und Lebenschancen bietet, jeden Menschen mit und ohne Handicap gleichermaßen am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen? Diese Fragestellung positiv zu beantworten, ist in der Vergangenheit nicht zufriedenstellend gelungen und scheint auch in Gegenwart und Zukunft schwierig zu bleiben. Mit der Gründung von Hilfsschulen, später Sonderschulen, hatte unsere Gesellschaft nach Einführung der Schulpflicht für alle Kinder eine Antwort auf diese Frage zu geben versucht. Neben vielen unterschiedlich erfolgreichen zusätzlichen Förderversuchen etablierte sich in Deutschland ein sehr ausdifferenziertes Sonderschulwesen, das den unterschiedlichen Ätiologien und Erscheinungsformen von Behinderungen gerecht werden wollte. An jedem Förderort wurde das Ziel verfolgt, junge Menschen auf ein selbstständiges und erfülltes gesellschaftliches Leben vorzubereiten, also größtmögliche Teilhabe zu ermöglichen. Die Sonderschulen sollten für Kinder mit Beeinträchtigungen einen Ausgleich schaffen, um dem Recht 8 auf Bildung zu entsprechen. Bei dieser Förderung hatten speziell dafür ausgebildete Pädagogen innere Differenzierung und Durchlässigkeit im Blick. Impliziert war auch die ständige Suche nach optimaler Integration in die handelnde Gesellschaft. „So viel Integration wie möglich – und so wenig Separation wie nötig“, brachte das gesellschaftliche Anliegen der Deutsche Bildungsrat 1973 auf den Punkt. Früherkennung von Behinderungen, Individualisierung, Binnendifferenzierung, Kooperation der Schularten und die Suche nach Formen von gemeinsamem Unterricht von Behinderten und Nichtbehinderten rückten mehr und mehr in den Focus pädagogischen Agierens. So entwickelten sich in Rheinland-Pfalz aus verschiedenen Schulversuchen – optimal mit Personal ausgestattet – die heutigen Schwerpunktschulen. Den Eltern stehen damit zwei Förderorte für eine örtlich beschränkte Auswahl für die Schullaufbahn ihrer beeinträchtigten Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur Verfügung. Die Personalversorgung für diese Schwerpunktschulen gleicht nicht annähernd der Personalisierung der Schulversuche. Inklusion, wie sie in der UN-Konvention postuliert wird, ist das noch lange nicht! Förderschulen und Schwerpunktschulen arbeiten mit dem gleichen Bildungsauftrag nebeneinander her. Während viele Kritiker die Abschaffung der Förderschulen fordern, finden sich auch sehr viele Befürworter, die die pädagogische Arbeit in den Förderschulen für wertvoll und segensreich halten. Nach deren Erfahrung organisieren die Förderschullehrer dort nach dem Erreichen der Berufsreife einen gelingenden Anschluss im Arbeitsleben. Junge Menschen stärken für ihren Lebensweg – das ist die Voraussetzung zur Teilhabe in der Gesellschaft. Nur auf dieser Grundlage kann Inklusion gelingen, von der heute so viele reden, leider auch sehr unreflektiert! Inklusion ist die Weiterentwicklung und eigentliche Perfektion sonderpädagogischer Förderung, eben Umgang mit Vielfalt. Behutsame Fortentwicklung der bestehenden Förderung erreicht das Ziel auf jeden Fall eher als ein radikaler Umbruch. Inklusion braucht Zeit. Inklusion muss über Jahre wachsen. Als ideelles Leitbild wie als materielle Wirklichkeit. Die Förderschulen werden auch weiterhin ihren Beitrag dazu leisten. Gerhard Bold Rheinland-pfälzische Schule 02/2016 – Thema – Die Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Innerhalb des vielgliedrigen Förderschulsystems in Rhein- Angebot für ihre Schüler an. Nur wenige Förderschulen mit land-Pfalz ist die Anzahl der Schulen mit den Förderschwerpunkt Lernen die größte Gruppe. Die Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf im Bereich Lernen sind demnach die weitaus größte Gruppe. Somit ist diese Schülerschaft auch für die Umsetzung der UN-Konventions-Ziele im Hinblick auf Inklusion politisch von besonderem Interesse. Die Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen umfasst die Klassenstufen 1 bis 9 und ist in die Primarstufe und die Sekundarstufe 1 gegliedert. Je nach Schulgröße werden auch einzelne Klassenstufen „jahrgangsübergreifend“ zusammengefasst und unterrichtet. Die Jugendlichen erwerben nach dem erfolgreichen Absolvieren der 9. Klasse die „Besondere Form der Berufsreife“ . In einigen Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen können die Schülerinnen und Schüler auch ein sogenanntes „Freiwilliges 10. Schuljahr“ absolvieren. Mit dem erfolgreichen Abschluss erhalten sie die „Berufsreife“. Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen stellen einen eigenen Bildungsgang dar, welcher auf eigenen Lehrplänen fußt. Diese Förderschulform hat selbstverständlich einen festumrissenen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Es werden Kinder unterrichtet, die im Bereich des schulischen Lernens, der Leistung und/oder des Lernverhaltens sonderpädagogische Unterstützungen brauchen, damit sie ihre individuellen Kompetenzen entwickeln und verwirklichen können. Aufgenommen in die Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden Kinder und Jugendlichen bei denen sich manifestiert oder anzunehmen ist, dass sie beim schulischen Lernen umfangreicheren Förderbedarf im Bereich der Schriftsprachkompetenzen und im mathematischen Bereich haben und bei denen anzunehmen ist, dass der Übergang in den Beruf besondere sonderpädagogische Unterstützung notwendig macht, damit Bildungsziele entsprechend den individuellen Kompetenzen erworben werden können. dem Förderschwerpunkt Lernen sind noch als Halbtagsschule organisiert. Die sonderpädagogische Förderung im Unterricht erfolgt durch Förderschullehrer/-innen und pädagogische Fachkräfte. Grundlage der Förderung sind die Lernausgangslage der Kinder und die individuellen Förderbedürfnisse der Schüler/-innen. Zentraler Baustein für die Arbeit mit dem Kind ist der individuelle Förderplan. Neben dem Ziel der gesellschaftlichen Teilhabe und einer selbstständigen Lebensführung zielt der Unterricht, basierend auf sonderpädagogischen Grundsätzen, darauf, die Kinder auf eine berufliche Tätigkeit oder im Idealfall auf eine Berufsausbildung vorzubereiten. Zu den Hauptfächern zählen folglich Deutsch, Mathematik und Arbeitslehre. In diesem Kontext haben viele Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen mittlerweile den Fokus auf die berufliche Arbeitswelt und das nachschulische Leben geschärft und eine Vielzahl von Angeboten wie Block- oder Tagespraktika, Schülerfirmen, Projekttage, Kompetenzfeststellungsverfahren, Berufswahlportfolios, Bewerber- und/ oder Benimmtraining, Ich-Stärkungs-Programme, Betriebserkundungen, Girls‘ Day, Boy‘s Day und Berufsmessen in ihr Qualitätsprogramm integriert. Gerade in diesem Kontext ist die Netzwerkbildung enorm wichtig und in den letzten Jahren zeitintensiver geworden. Kooperationen mit den „Abnehmern“ und Übergangsbegleitern, den Berufsschulen, Betrieben, Trägereinrichtungen, Kammern oder Arbeitsagenturen mit ihren Reha-Beraterinnen und -Beratern, haben zunehmend an Bedeutung gewonnen und sind in der Regel ein wesentlicher Bestandteil dieses Förderschultypes. Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs erfolgt durch die zuständige Schulbehörde. Dieses Verwaltungsverfahren wird eingeleitet, wenn zu vermuten ist, dass das Ziel der Grundschule oder die „Berufsreife“ nicht erreicht werden können oder eine Beeinträchtigung schulisches Lernen umfangreich erschwert. Daneben gibt es an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen zunehmend Schülerinnen und Schüler, die aufgrund verhaltenskreativer Besonderheiten einen Förderbedarf auch im Bereich des schulischen Lernens aufweisen. Ein Aufgabenfeld der Förderschullehrerinnen und -lehrer ist im Kontext der Festellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs die Diagnostik. Die meisten Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen sind mittlerweile Ganztagsschulen in Angebotsform und bieten somit ein zeitlich und pädagogisch ausgedehntes Rheinland-pfälzische Schule 12/2015–01/2016 9 – Thema – Für die Lehrkräfte sind neben ihrer unterrichtlichen Tätigkeit viele weitere Tätigkeiten zu verrichten. Von zentraler Bedeutung ist das Aufgabenfeld der Beratung. Neben Gesprächen und Beratungen mit den Eltern, Erziehungsberechtigten und Vertretern von Ämtern (Jugendamt, Sozialamt, Arbeitsamt ...) erfolgt auch eine starke Vernetzung mit den Regelschulen und den Kindergärten. Neben Förderschullehrer(inne)n und Pädagogischen Fachkräften können an Ganztagsschulen auch Personen beschäftigt sein, die ihr Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) absolvieren oder ein Annerkennungsjahr als Erzieher/-in Weitere Infos unter: http://sonderpaedagogik.bildung-rp.de/unterricht-in-der-foerderschule/ foerderschulformen/lernen.html absolvieren. Externe Partner können im Rahmen der Ganztagsschule verpflichtet werden und das Spektrum der an der Schule tätigen Personen erweitern. An einigen Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen sind zudem weitere externe Partner aktiv. Exemplarisch genannt seien hier Therapeuten, z. B. Logopäden oder Ergotherapeuten und Berufseinstiegsbegleiter/-innen. Ein wichtiger Baustein an vielen größeren Förderschulen ist die Schulsozialarbeit. Ein zentrales Aufgabenfeld der an der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen tätigen Lehrkräfte ist daher der Bereich der Kooperationen. Viele Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen sind „Stammschulen“ für Förderschullehrerinnen und -lehrer, die an Schwerpunktschulen oder in der Intergrierten Förderung (IFÖ) eingesetzt sind. Einige Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen sind zudem „Förder- und Beratungszentren“ und haben hierdurch einen erweiterten Auftrag. Tammo Scherr Die Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung Im Folgenden soll ein kleiner Einblick in die Schule mit In einer SFM sind unterschiedliche Bildungsgänge vertreten: dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung (SFM) gegeben werden – eine Schule, in der die Vielfältigkeit und Unterschiedlichkeit der Schüler Selbstverständlichkeit ist. An einer SFM werden Kinder und Jugendliche gefördert und unterrichtet, die eine körperliche Behinderung haben. Die Vielfältigkeit der Behinderungsarten ist groß. Das Spektrum der Behinderungen reicht von körperlichen, körperlichen und geistigen bis hin zu schwersten Mehrfachbehinderungen. Zur Schülerschaft können ebenfalls Kinder und Jugendliche mit Autismus oder chronischer Krankheit gehören oder Schüler, die eine schwere oder fortschreitende Erkrankung haben oder hatten. n Grundschule und Hauptschule / Berufsreife n Bildungsgang Lernen n Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung Es gibt die Klassenstufen 1 bis 12, die je nach Bildungsgang durchlaufen werden. Entsprechend dem Bildungsgang, in dem die Schüler beschult werden, erwerben sie ihren Schulabschluss: n Abschluss der Grundschule und Berufsreife (9 Klassenstufen) n Abschluss der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen (besondere Form der Berufsreife / 10 Klassenstufen) n Abschluss der Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung (12 Klassenstufen) Die SFM versteht sich als „offene“ Schule oder „Durchgangsschule“, d. h., Schüler können jederzeit an eine Regelschule wechseln oder von einer Regelschule aufgenommen werden. Es kann für ein Kind mit Behinderung bedeutsam sein, z. B. zuerst die Grundschulzeit an der SFM zu erleben, bevor es an eine weiterführende Regelschule wechselt. Für andere Schüler stellt sich heraus, dass die SFM für die komplette Schulzeit der richtige Ort zum Lernen ist. Außerdem können die Schüler an einer SFM je nach Entwicklung auch zwischen den einzelnen Bildungsgängen, die an der Schule vertreten sind, wechseln. Die Zusammensetzung der Klassen kann ebenfalls sehr vielfältig sein. Das Spektrum der Zusammensetzung reicht von Klassen mit einem bis zwei Bildungsgängen, z. B. Grundschüler und Schüler 10 Rheinland-pfälzische Schule 12/2015-01/2016 – Thema – mit dem Förderbedarf Lernen bis hin zu Integrationsklassen, in denen Schüler aller Bildungsgänge miteinander lernen. Die Schülerzahl variiert je nach Klassenzusammensetzung und Bildungsgang durchschnittlich von 6 bis 12 Schülern. So vielfältig wie die Schüler sind auch die Berufsgruppen, die an einer SFM vertreten ein können. Es arbeiten unter anderem Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Erzieher/-innen, Krankenschwestern und -pfleger, Heilerziehungspfleger/-innen, Integrationshelfer und Förderschullehrer miteinander. Die Klassenteams, die die Kinder unterrichten und fördern, setzen sich aus den Förderschullehrern und den pädagogischen Fachkräften zusammen. Die Zusammenarbeit aller Berufsgruppen – mit ihren vielfältigen Kompetenzen – ermöglicht eine sehr umfassende und professionelle Förderung. Die SFM ist als Ganztagsschule konzipiert. Die Therapien (Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie) der Schüler lassen sich dadurch in den Schultag integrieren. Das Mittagessen wird in der Schule eingenommen und die Schüler verfügen oft über AG-Angebote an einem Nachmittag. Auch die Versorgung der Schüler mit entsprechenden Hilfsmitteln aus dem orthopädischen Bereich oder zur Unterstützung der Kommunikation, die für die Lebensteilhabe und Bewältigung notwendig sind, wird von den Therapeuten in Absprache mit Ärzten und Eltern organisiert. U. Haupt (2011, S. 239) schreibt „So ist die Körperbehindertenschule eine lernende Schule. Sie ist herausgefordert, auf die sehr unterschiedlichen Nöte und Bildungsbedürfnisse körperbehinderter und chronisch kranker Kinder mit den Kindern und ihren Eltern in bezogener Zusammenarbeit der Fachkräfte mit ihren unterschiedlichen Arbeitsschwerpunkten Antworten zu finden. … Kinder mit so unterschiedlichen Kompetenzen, Sozialerfahrungen und Entwicklungsbedingungen wie körperbehinderte oder kranke Kinder mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen können nicht mit fertigen Konzepten, gleichen Unterrichtsmethoden oder Aufgaben gefördert werden. Es ist von größter Bedeutung, mit ihnen zu lernen, ihre persönlichen Lernwege kennenzulernen und diese mit didaktischem Geschick und Methodenflexibilität zu unterstützen. Basis ist das Vertrauen, dass auch geschädigte Kinder kompetent sind für ihre Entwicklung und dass sie lernen können, wenn individuell passende Lernangebote verbunden sind mit dem Erleben zugewandter Beziehungen.“ Haupt betont weiterhin, dass „emotionale Unterstützung, Förderung der Identitätsentwicklung und des Selbstwertbewusstseins, Raum für Selbstbestimmung in sozialer Verantwortung, Ausdrucksgestaltung, Unterstützung von Kontaktaufnahme mit Aufarbeitung von Konfliktlagen, soziale Teilhabe, Bewegungserleichterung und Hilfsmittel, Pflege ebenso wichtig sind wie die Unterstützung der kognitiven Entwicklung mit dem Hineinwachsen in die Kultur und der Aneignung von bedeutsamem Wissen für Lebensgestaltung, Teilhabe und berufliche Möglichkeiten.“ Rheinland-pfälzische Schule 02/2016 Die Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung ist eine Schule mit einem breiten Spektrum an Möglichkeiten und einer heterogenen Schülerschaft. Sie bietet gleichzeitig die Möglichkeit von Identifikationsprozessen in homogenen Gruppen. Neben den vielfältigen Bildungs- und Förderaufgaben an der SFM ist ein wesentlicher Bestandteil, dass Kinder und Jugendliche lernen, ihre Behinderung als besondere Facette ihrer Persönlichkeit anzunehmen. Um diesen Prozess zu durchlaufen, ist es wichtig, dass die Schüler in einer heterogenen Umgebung auch Homogenität mit Kindern erfahren, die aufgrund ihrer Behinderung eine ähnliche Erfahrungswelt teilen. Die Schülerschaft an der SFM ist in den letzten Jahren stark im Umbruch. Die Grund- und Hauptschulklassen werden immer seltener, da Kinder mit „reiner“ Körperbehinderung immer häufiger integrativ beschult werden. Im Gegenzug steigt der Anteil an Schülern mit schwerster Behinderung und geistiger Behinderung. Die SFM ist ein Ort, an dem die Kinder mit ihrer Behinderung oder Krankheit willkommen und akzeptiert sind und wo nicht von ihren Schwächen, sondern von ihren Entwicklungsmöglichkeiten und Kompetenzen ausgegangen wird (vgl. Haupt 2011, S. 284–285). Nicole Saueressig Literatur: Haupt, U. (2011): Behindert und gefördert – Kinder mit Körperbehinderungen in unserer Gesellschaft. München Weitere Infos unter: http://sonderpaedagogik.bildung-rp.de/unterricht-in-der-foerderschule/ foerderschulformen/motorische-entwicklung.html 11 – Thema – Die Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung Die Klassenstärke schwankt in der Regel zwischen sechs und zehn Schülerinnen und Schülern. Eine Besonderheit ist die Gliederung in pädagogische Einheiten, denen die Kinder und Jugendlichen entsprechend ihres Schulbesuchsjahres zugeordnet werden: Unter-, Mittel-, Ober- und Werkstufe. In den Stufen werden die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer individuellen Fähig- und Fertigkeiten unterrichtet, was ein sehr hohes Maß an Differenzierung erfordert, da die Schülerschaft sehr heterogen ist. Zentrales Anliegen ist die gesellschaftliche Teilhabe und die soziale Integration. Diese soll durch eine ganzheitliche Entwicklungsförderung im Unterricht erreicht werden. Hierzu wird für jedes Kind ein individueller Förderplan erstellt, der ständig fortgeschrieben wird. Geprägt ist der Unterricht von einer hohen Handlungsorientierung. Gefördert und gefordert werden die Schützlinge nach einem eigenen Lehrplan, der sich in verschiedene Aktivitätsbereiche gliedert. Historisch betrachtet sind die Schulen mit dem Förder- schwerpunkt ganzheitliche Entwicklung schon lange in der Bildungslandschaft existent. In Deutschland wurde die erste Schule für Geistigbehinderte 1965 in Frankfurt am Main gegründet. Seitdem bestehen diese Schulen im Prinzip in der heutigen Form. In Rheinland-Pfalz gibt es flächendeckend Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung, einige davon kombiniert mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung. Alle sind verpflichtende Ganztagsschulen. Unterrichtet werden Schülerinnen und Schüler, bei denen ein umfassender Förderbedarf in den Bereichen der geistigen Entwicklung, der Wahrnehmung, der Motorik, der Sprache und der sozialen Entwicklung besteht. Dieser bedingt wiederum eine spezielle Beschulung. Zum beschulten Personenkreis zählen in der Regel Kinder und Jugendliche mit einer klassischen geistigen Behinderung, mit Leistungsmöglichkeiten im Grenzbereich zur Lernbehinderung, mit autistischen Verhaltensmerkmalen, mit stark eingeschränkten sprachlichen Kommunikationsmöglichkeiten oder schwerstmehrfachbehinderte junge Menschen. Vor einer Ein- oder Umschulung wird ein sonderpädagogisches Gutachten angefertigt, welches den entsprechenden Förderbedarf festlegt. Eine Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulbehörde. Aufgenommen werden Kinder ab Beginn der Schulpflicht, die Schulbesuchszeit beträgt insgesamt zwölf Jahre. 12 In den Schulen bestehen verschiedene Unterrichtskonzeptionen, oft bezogen auf die verschiedenen Stufen. Nach dem 10. Schulbesuchsjahr wechseln alle Schülerinnen und Schüler in die Werkstufe, die als eine Art Berufsschulstufe gilt. Hier werden sie auf den Übergang Schule – Beruf vorbereitet. Unterrichtet wird in der Regel in Klassenteams. Diese Teams setzen sich aus Pädagogischen Fachkräften und Förderschullehrinnen und -lehrern zusammen. Die Pädagogischen Fachkräfte entstammen verschiedenen Berufsgruppen. In der Mehrzahl sind Erzieherinnen und Erzieher, aber auch beispielsweise Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger, Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Ergotherapeutinnen und -therapeuten, Krankenschwestern und -pfleger sowie Sozialpädagoginnen und -pädagogen zu finden. Viele Pädagogische Fachkräfte haben eine sonderpädagogische Zusatzausbildung. Sie sind eine tragende Säule im Hinblick auf den Unterricht, da sie einen Großteil davon abdecken. Von 33 Pflichtstunden für die Schülerinnen und Schüler werden pro Klassen nur circa 14 Unterrichtsstunden durch Förderschullehrerinnen und -lehrer abgedeckt. Ausgebildet werden an der SFG Förderschullehramtsanwärterinnen und -anwärter sowie angehende Erzieherinnen und Erzieher, die ihr Berufspraktikum an den Schulen absolvieren können. Unterstützt wird das Stammpersonal oft durch externe Therapeuten, die in den Schulen Therapien anbieten (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie). Rheinland-pfälzische Schule 02/2016 – Thema – An fast allen Schulen sind Personen zu finden, die ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren. Neben der Kooperation mit Eltern ist die Zusammenarbeit mit den verschiedensten Institutionen ein wichtiges Arbeitsfeld der Kolleginnen und Kollegen. Hierzu zählen beispielsweise die Kooperation mit Kindertagesstätten, Regelschulen, anderen Förderschulen, Jugendämtern und Heimen. Oder im Hinblick auf den Übergang Schule – Beruf die Vernetzung mit Integrationsfachdiensten, Werkstätten für behinderte Menschen oder verschiedenen Betrieben aus der Privatwirtschaft. Ein weiteres großes Arbeitsfeld ist die Beratung von Eltern, Schulen oder anderen Einrichtungen. Mittlerweile sind auch SFG zu Förder- und Beratungszentren ernannt worden oder sind in diesem Rahmen sogenannte Stammschulen für Beratung. Alexander Stepp Weitere Infos unter: http://sonderpaedagogik.bildung-rp.de/unterricht-in-der-foerderschule/ foerderschulformen/ganzheitliche-entwicklung.html Die Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache In die Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache wer- Sprache lediglich als Syndrom gestörter Tieden Kinder gem. gültiger Sonderschulordnung aufgenommen und unterrichtet, „bei denen Förderbedarf im Bereich der Sprache, des Sprechens und des kommunikativen Handelns besteht, die jedoch den Abschluss der Grundschule erreichen können“. Sie ist als verpflichtende Ganztagsschule ausgebaut und versteht sich als „Durchgangsschule” zur Regelschule, d. h. die betroffenen Kinder verbleiben meist zwischen 1–3 Jahre in der Schule und werden anschließend – sofern die schulischen Leistungen dies zulassen – unmittelbar zur wohnortnahen Grundschule umgeschult. Die Schulen mit dem FSP Sprache unterrichten somit im Bildungsgang Grundschule. In einer Klasse der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache werden bis zu 15 Kinder unterrichtet. Die Klassenteams bestehen aus einer Förderschullehrkraft mit der Fachrichtung Sprachbehindertenpädagogik und einer pädagogischen Fachkraft. Um die Förderung möglichst intensiv und individuell durchführen zu können, findet teilweise auch Einzelförderung statt. Ziel ist, die sprachlich beeinträchtigten Kinder so intensiv zu fördern, dass eine Rückschulung in die Regelschule spätestens zum Beginn des 3. Schuljahres gelingt. Die Verbesserung der Kommunikationsbereitschaft und Kommunikationsfähigkeit bis hin zur normgerechten Artikulations- und Redefähigkeit ist vorrangiges sprachliches Lernziel. Hinführende Teilziele sind die Verbesserung aller Wahrnehmungsleistungen, die Förderung der Konzentrationsfähigkeit und der Ausdauer, die Anbahnung eines angemessenen Sozialverhaltens, die Entwicklung einer angemessenen emotionalen Stabilität sowie die gezielte Förderung der Grob- und Feinmotorik. In der Schule mit dem FSP Sprache befinden sich Schülerinnen und Schüler mit komplexen Beeinträchtigungen im sprachlichen Bereich und umfassenden Entwicklungsbeeinträchtigungen im nichtsprachlichen Bereich. „Die Schülerinnen und Schüler der heutigen Sprachheilschule sind Risikokinder bzw. Problemschüler, deren auffällige Rheinland-pfälzische Schule 02/2016 fendimensionen und defizitärer Basalbereiche zu betrachten ist. Ihre tiefgreifende Sprach-Lern-Spielstörung überfordert die Lehrerinnen und Lehrer der Grundschule. Bleiben diese Kinder ohne zusätzliche sprachheilpädagogische Förderung, sind ihr Schulerfolg und ihre Persönlichkeitsentwicklung gefährdet.“ (Günther: Konzeption des Förderzentrums für Sprachbehinderte ... in : Die Sprachheilarbeit 4/1995 – S. 234 ff ). Sprachbeeinträchtigungen, die einen besonderen Förderbedarf begründen, können sich insbesondere äußern im n phonetischen Bereich durch Beeinträchtigungen von Atmung, Stimmgebung und Artikulation, n p honologischen Bereich durch Beeinträchtigungen der bedeutungsdifferenzierenden Verwendung von Sprachlauten und Sprachlautgruppen, n semantischlexikalischen Bereich durch eingeschränkte Begriffsbildung, reduzierten Wortschatz und erschwertes Sprachverständnis, n morphologisch-syntaktischen Bereich durch Beeinträchtigungen der Wort- und Satzbildung, n pragmatisch-kommunikativen Bereich durch Beeinträchtigungen des Sprechablaufs, des Redeflusses und des Gesprächsverhaltens, n im nonverbalen Bereich durch Beeinträchtigungen mimischer, gestischer und prosodischer Gestaltungsmöglichkeiten, n Schriftsprachgebrauch durch die stark eingeschränkte Fähigkeit zur altersgemäßen schriftlichen Sprachproduktion und -rezeption. Beate Schenk Weitere Infos unter: http://sonderpaedagogik.bildung-rp.de/unterricht-in-der-foerderschule/ foerderschulformen/sprache.html 13 – Thema – Schulen mit dem Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung In Rheinland-Pfalz gibt es insgesamt sieben Schulen mit Als Ganztagsschule in verpflichtender Form werden von dem Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung (E-Schulen). Alle Schulen befinden sich in privater Trägerschaft. All diese Schulen sind staatlich anerkannt. Eine Beschulung an einer E-Schule setzt in Rheinland-Pfalz außer einem schulischen Gutachten auch eine Jugendhilfemaßnahme voraus. In der Regel sind diese Jugendhilfeleistungen beim Schulträger angesiedelt. der 1. bis zur 9. Klasse derzeit ca. 65 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler werden jeweils entsprechend ihrer individuellen Möglichkeiten gefördert. Der Unterricht erfolgt in kleinen Lerngruppen von sieben bis zehn Schülerinnen und Schülern. Die multiprofessionellen Klassenteams (Förderschullehrer, Grund- und Hauptschullehrer, Diplompädagogen, Sozialpädagogen, Erzieher) arbeiten nach schulischen Förderplänen, die mit allen Beteiligten besprochen werden. Eine enge Zusammenarbeit des Klassenteams mit den Teams der Gruppen sowie mit den Eltern unserer Schüler ist gewünscht und wichtig. An der Schule kann der Schulabschluss der Förderschule Lernen erreicht werden (als besondere Form der Berufsreife). Bei einer E-Beschulung gehören also außer dem Kind mit seiner Familie sowie der Schule noch die Jugendhilfe (z. B. Tagesgruppe und Jugendamt) mit zum System. Eine enge Kooperation dieser Systeme ist Voraussetzung für eine gelingende Zusammenarbeit. Ein Beispiel: Die Schule St. Rafael (SFE/L) Die Schule St. Rafael ist eine staatlich anerkannte Förderschule mit dem Schwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung, Bildungsgang Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen sowie in Einzelfällen auch Bildungsgang Grundschule. Weitere Infos unter: http://sonderpaedagogik.bildung-rp.de/unterricht-in-der-foerderschule/ foerderschulformen/sozial-emotionale-entwicklung.html 14 Weitere pädagogische Schwerpunkte der Schule St. Rafael sind: nEs wird nach einem systemisch-lösungsorientierten Schulkonzept gearbeitet, bei dem die Arbeit mit Zielen, Wertschätzung, Transparenz und konsequentem Handeln sowie Beteiligung in allen Bereichen eine große Rolle spielt. nOberstes Ziel ist es, die Schüler so schnell und gut wie möglich in das öffentliche Schulsystem zurückzuführen. nDer Vermittlung der Kulturtechniken und Schlüsselqualifikationen kommt besonderer Stellenwert zu. nDie Vorbereitung auf ein Arbeitsleben ist Schwerpunkt in der Oberstufe. nBesonderer Wert wird auf Toleranz und die Einhaltung der Menschenrechte gelegt. nZudem steht die Schule den Lehrkräften und Schulleitungen umliegender Schulen bei Schwierigkeiten mit verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern beratend zur Seite. nIn Zusammenarbeit mit der Uni Landau sowie mit dem Studienseminar für Förderschulen Kaiserslautern werden Praktikanten, die für das Lehramt studieren, betreut; zudem werden seit 2006 Referendare für das Lehramt an Förderschulen (Fachrichtung E und L) ausgebildet. Zudem werden ein Freiwilliges soziales Jahr (FSJ) sowie das Anerkennungspraktikum von Erziehern in Ausbildung angeboten. nDie „Rückschulung“ unserer Schülerinnen und Schüler ins Regelschulsystem ist oberstes Ziel. Marion Poh Rheinland-pfälzische Schule 02/2016 – Thema – Die Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied A ls einzige Bildungsstätte ihrer Art in Rheinland-Pfalz hat sich die Landesschule in ihrer über 115-jährigen Geschichte als ein Kompetenzzentrum für die Belange blinder und sehbehinderter Kinder und Jugendlicher entwickelt – mit umfangreichen Aufgabenfeldern im schulischen und sozialen Bereich. Durch Frühförderung, integrative Kindertagesstätte, verschiedene Bildungsgänge im schulischen und beruflichen Bereich, Internat, Reha-Abteilung und in der Beratung & Unterstützung sehbehinderter und blinder Schülerinnen und Schüler an Regelschulen nimmt sie maßgeblichen Einfluss auf die erfolgreiche Teilhabe der jungen blinden und sehbehinderten Menschen an der Gesellschaft. Zum 01. August 2015 erhielt die Landesschule die Beauftragung als Förder- und Beratungszentrum in Bezug auf den Förderschwerpunkt Sehen, zuständig für Rheinland-Pfalz. Frühförderung: Der erste Aufgabenbereich umfasst die intensive Beratung und Begleitung blinder und sehbehinderter Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt. Sozialpädagoginnen betreuen landesweit in Außenstellen in ihrem regionalen Zuständigkeitsbereich insgesamt zurzeit 258 Kinder. 40 Kinder mit und ohne Behinderung besuchen die integrative Kindertagesstätte auf dem Gelände der Landesschule. Die beiden eigenständigen Förderschulformen Schule für Blinde und Schule für Sehbehinderte sind organisatorisch als Ganztagsschule in verpflichtender Form zusammengefasst. Beide Schulformen gliedern sich in verschiedene Schulstufen/Bildungsgänge mit folgenden Schulabschlüssen: Abschluss Grundschule, Abschluss Berufsreife (früher Hauptschulabschluss), Abschluss Besondere Form der Berufsreife und Abschluss der Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung. Durch den zweijährigen Besuch der Berufsfachschule 1 und 2 (Schwerpunkt Wirtschaft und Verwaltung) im Anschluss an die Berufsreife kann der Qualifizierte Sekundarabschluss I erworben werden. Berufsspektrum: Förderschullehrer, Berufsschullehrer, Erzieher und Sozialpädagoge als P. F. u. a. m. Mit dem Abschluss der besonderen Form der Berufsreife oder anderer schulischer Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der Ausbildung zum Bürsten- und Pinselmacher. Im Januar 2016 besuchen 160 Schülerinnen und Schüler die Landesschule in Neuwied. Die meisten von ihnen sind Fahrschüler (externe Schüler) und werden täglich zur Schule befördert. Liegt der Wohnort der Familie zu weit entfernt (Einzugsbereich Land Rheinland-Pfalz) oder dauert die tägliche Fahrtzeit zu lange, wohnen die Schüler während der Schultage im Internat. Darüber hinaus gibt Rheinland-pfälzische Schule 02/2016 es Plätze in Dauerwohngruppen. Im Rahmen der Kurzzeitbetreuung oder Verhinderungspflege besteht die Möglichkeit der Aufnahme ins Internat für einen begrenzten Zeitraum. Das Berufsspektrum umfasst Erzieher, Heilpädagogen, medizinisches Fachpersonal u. a. m. Beratung und Unterstützung: Mehr als 450 blinde und sehbehinderte Schüler werden landesweit wohnortnah an allen Schulformen in Bezug auf den Förderschwerpunkt Sehen unterstützt und begleitet. Diese nachfrageund ressourcenorientierte Beratung der Schulen vor Ort wird aktuell von 10 Förderschullehrer(inne)n durchgeführt. Spezielle Professionen wie z. B. eine Orthoptistin (Sehdiagnostik, Hilfsmittelberatung …) sowie Rehabilitationslehrerinnen für Blinde und Sehbehinderte (z. B. Training Orientierung und Mobilität) runden das spezielle pädagogische Förderangebot ab. Insgesamt werden landesweit durch die Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied nahezu 900 blinde und sehbehinderte junge Menschen vom Babyalter bis zur Berufsausbildung gefördert und betreut. Über das pädagogische Personal hinaus arbeiten mit Verwaltung, Großküche und Handwerkerbereich insgesamt ca. 240 Personen in den dargestellten Bereichen der Landesschule. Martina Henrich-Kleyer Leiterin der Landesschule für Blinde und Sehbehinderte, Neuwied Weitere Infos unter: www.blindenschule-neuwied.de 15 – Thema – Die Grundschule als Schwerpunktschule Im Schuljahr 2015/2016 gibt es in Eine Doppelbesetzung bietet die Chance, dass auch eine Rheinland-Pfalz 160 Grundschulen, die als Schwerpunktschulen ausgewiesen sind (http://mbwwk.rlp.de/ de/themen/bildung/inklusion/). Dementsprechend hoch ist auch der Bedarf an Förderschullehrer(inne)n an Grundschulen. Mit dem Eintritt in die Grundschule beginnt der „Ernst des Lebens“. Durch das Erlernen der Kulturtechniken werden die Grundlagen für schulisches Lernen und die Fähigkeit, sich die Welt selbstständig zu erschließen, gelegt. Damit dies für Schüler/-innen nicht zum Frust wird, ist es die Aufgabe des Förderschullehrers, gemeinsam mit den Grundschulkollegen individuell zu fördern. Grundlage für die pädagogische Arbeit bildet das Schwerpunktschulenkonzept, das jede Grundschule selbst entwickelt. Dieses Konzept regelt den Einsatz des Personals, Grundlagen der Zusammenarbeit etc. Der Kern einer erfolgreichen Arbeit bildet die Teamarbeit zwischen den Kollegen der unterschiedlichen Disziplinen. Innerhalb eines Teams werden Absprachen für den Unterricht getroffen, Förderpläne entwickelt und Entwicklungen der Schüler/-innen reflektiert. Der Einsatz der Förderschullehrkraft erfolgt in verschiedenen Klassen. Je nach Bedarf werden die Stunden auf die einzelnen Klassen verteilt. Eine Möglichkeit ist, dass eine Förderschullehrkraft für die Eingangsstufe (Klassenstufe 1 und 2) zuständig ist. In einer dreizügigen Schule bedeutet das den Einsatz in sechs Klassen. Dies erfordert ein hohes Maß an Flexibilität seitens der Förderschullehrkraft. Man arbeitet mit sechs unterschiedlichen Lehrerpersönlichkeiten zusammen, die neben ihrem Unterrichtsstil auch die Gestaltung von Ritualen etc. sehr unterschiedlich handhaben. Der zum Teil stündliche Wechsel zwischen den Klassen ist eine Herausforderung an die eigene Fähigkeit, sich schnell in ein anderes Umfeld einzufinden. Denn das Ziehen am gemeinsamen Strang ist essenziell für eine erfolgreiche Arbeit. Der Unterricht im Team kann in Form von Teamteaching erfolgen. Das bedeutet, die Grundschul- und die Förderschullehrkraft unterrichten zusammen die gesamte Klasse. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass eine Kleingruppe separat gefördert oder auch gefordert wird. Weitere Infos unter: http://inklusion.bildung-rp.de/informationen-fuer-schulen/ kompendium-schwerpunktschulen.html 16 Schülerin oder ein Schüler einzeln gefördert werden kann, wenn dies notwendig sein sollte. Gerade im Anfangsunterricht eröffnen sich so Wege, wie man Wiederholungs- und Förderbedarf rechtzeitig erkennen und entsprechend darauf reagieren kann. Wichtig ist, dass man die Art der Zusammenarbeit immer wieder neu bewertet und an den entsprechenden Lerngegenstand anpasst. Wenn der Einsatz der Förderschullehrkraft in einer Stufe erfolgt, kann sie zu einem Bindeglied zwischen den Klassen der Stufen werden. Dies kann die Kooperation innerhalb der Stufe optimieren. Absprachen werden leichter, Ideen schneller ausgetauscht. Es besteht leider auch die Gefahr, dass der Anspruch an die Förderschullehrkraft entsteht, alles zu wissen. Die genaue Kenntnis über die einzelnen Klassen begünstigt auch ein lückenloses Fortführen des Unterrichts im Krankheitsfall der Grundschullehrkraft. Man kann nahtlos und ohne Weiteres an den Unterrichtsthemen weiterarbeiten, ohne dass eine große Einweisung notwendig wird. Dieser große Vorteil für die betroffene Klasse kann aber schnell zum Nachteil für alle anderen Schülerinnen und Schüler werden. Denn während einer Krankheitswelle kann es unter Umständen aufgrund des hohen Vertretungsbedarfes zu vielen Ausfällen in der sonderpädagogischen Förderung kommen. Hier gilt es, einen gesunden Mittelweg zu finden. Als Grundlage einer gemeinsamen Arbeit stehen die individuellen Förderpläne, die nicht nur für Kinder mit einem diagnostizierten sonderpädagogischen Förderbedarf geschrieben werden, sondern auch für alle Schülerinnen und Schüler, die in einem bestimmten Bereich besondere Unterstützung benötigen. Dieser Förderplan wird gemeinsam im Klassenteam entwickelt, mit den Eltern und Kindern besprochen und nach einem festgelegten Zeitraum gemeinsam reflektiert und weitergeführt. Jede Schwerpunktschule hat eine zuständige Stammschule, die in der Regel die nächstgelegene Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen ist. Die meisten Förderschullehrkräfte an Schwerpunktschulen werden von dieser abgeordnet. Demzufolge erhalten sie auch von dieser Stammschule Aufträge zur Überprüfung von Schülerinnen und Schülern auf sonderpädagogischen Förderbedarf. Das erfolgreiche Arbeiten für einen Förderschullehrer an einer Schwerpunktschule hängt entscheidend von der Zusammenarbeit mit den Grundschulkollegen ab. Es müssen täglich Absprachen mit mehreren Kollegen getroffen werden, die auch von allen verbindlich eingehalten werden müssen. Die erforderliche Flexibilität kann zwar anstrengend sein, bietet aber die Chance auf vielseitiges Arbeiten. Manuela Noll-Hussong [email protected] Rheinland-pfälzische Schule 02/2016 – Thema – Schwerpunktschule Realschule plus Kunterbuntes Konfetti gehört zur Faschingszeit – eben- mann. Schließlich nutzt man als Förderschullehrer seine so bunt sehe ich das Schulleben an einer Realschule plus. Vielfältigkeit in allen Bereichen: Zappelphilipp und Bestensportler, Allgemeine Berufsreife und Mittlere Reife, Autist und Streichschlichter, Einzelkind und Wohngruppe, Verhaltenskreativer und Streber, Migrationshintergrund und Leistungsstärkster. Auf professioneller Ebene arbeiten Schulsozialarbeiter, Schulleitung, Sekretärinnen, Lehrer aller Schularten, Hausmeister, Ergotherapeuten, Hauswirtschafterinnen, Pädagogische Fachkräfte und FSJler zusammen und üben ihren Beruf innerhalb einer gemeinsamen Schulkultur aus. Diese bunte Mischung ist beste Voraussetzung, um Schüler nicht zu selektieren und alle miteinander lernen zu lassen. Aber: Im Alltag liegen einem unter den aktuellen Bedingungen viele Stolpersteine im Weg. Als Förderschullehrerin arbeite ich seit diesem Schuljahr in der Integration. Meine bisherigen Erfahrungen habe ich die letzten Jahre in einer Förderschule Lernen und Sprache gesammelt und mein Arbeitsfeld hat sich nun im Vergleich zur Förderschule in vielem verändert. Ich habe Glück, an einer Schwerpunktschule gelandet zu sein, an der Integration fest in der Schulcharta verankert ist und täglich mit viel Engagement von jedem Einzelnen umgesetzt wird. Differenzierung und individuelles Lernen gehören zum Unterrichtsalltag. Dennoch hatte ich die ersten Wochen trotz Einsatzfreude immer das Gefühl, dass ich den Schülern, aber auch den Klassen- und Fachlehrern nicht gerecht werden könne. Das Stundendeputat der Förderschullehrer und Pädagogischen Fachkräfte genügt oft nicht, um den Schülern die Förderung in dem Umfang anbieten zu können, die sie benötigen. Oft springt man von Klasse zu Klasse, um die Schüler zumindest in den Hauptfächern in einigen Stunden zu unterstützen. Als Sonderpädagoge steht die Beziehungsarbeit über allen anderen Tätigkeiten. Parallel in vielen Klassen zu wirken, erschwert dieses Schlüsselziel. Die integrative Arbeit als Förderschullehrer erfordert Team-, Beratungs-, Kritikfähigkeit und ein hohes Maß an Flexibilität. Die Möglichkeit, mit vielen Kollegen zusammenzuarbeiten, Teamteaching, die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen sowie das Beraten bereiten mir in meinem Beruf sehr viel Freude. Was meinen denn die Schüler? Ich möchte behaupten, dass sich die Förderschüler wohlfühlen in diesem Beschulungsmodell; sie sind Teil einer bunten Klassen- und Schulgemeinschaft. Doch Vergleiche unter Mitschülern bleiben natürlich auch im inklusivsten Modell nicht aus, ist aber irgendwie menschlich. Den Mitschülern ist sehr bewusst, wer „Integrativkind“ ist und wer nicht. Doch das scheint nur Nebensache. Ein Schüler kam in den letzten Wochen auf mich zu und sagte: „Mir ist alles zu schwer. Wo kann ich mich denn dafür anmelden, was der N. macht?“ Fördermaßnahmen als Normalsache und Jeder- Rheinland-pfälzische Schule 02/2016 Zeit, um alle Schüler zu unterstützen, sei es im Teamteaching, in Kleingruppen oder in Einzelförderung. Individuelle sonderpädagogische Maßnahmen können meiner Meinung nach an der Regelschule nicht in dem gleichen Umfang wie an Förderschulen angeboten werden, da der stramme Stunden- und Zeitplan einer großen Realschule plus und Fachoberschule dafür wenig Raum lässt. Dafür scheinen viele Angebote in dieser Schulform umfangreicher und vielfältiger, wie beispielsweise Schulveranstaltungen, Wettbewerbe, Kooperationen und schulinterne Programme. Eine für alle Seiten erfolgreiche Integration kann nur gelingen, wenn die Bedingungen stimmen. Es genügt nicht, sich mit steigenden Zahlen von Integrationsschülern auf Bundesebene in den Medien zu profilieren, denn Zahlen sagen nicht alles. Die Bedingungen müssen so geschaffen werden, dass sich alle Professionen in ihrem eigenen Wirkungsspektrum voll entfalten können. Das gelingt nur in kleineren Klassen und durch ein Mehr an Doppelbesetzungen und Förderlehrerstunden. Ansonsten liegt die Mehrarbeit bei den sowieso schon hart arbeitenden Fachlehrern. Dazu müssen Schule und Regierung bereit sein zu investieren. An Erfahrung, Zeit und Geld. Individualität als Normalität. Genauso normal wie Konfetti zur Faschingszeit. Sabine Drechsler Weitere Infos unter: http://inklusion.bildung-rp.de/informationen-fuer-schulen/ kompendium-schwerpunktschulen.html 17 – Thema – Kleiner Leitfaden für neu gewählte Personalratsmitglieder „Aller Anfang ist (nicht) schwer!“ (Teil 24) Vierteljahresgespräch: Falls im Dezember kein Viertel- jahresgespräch stattgefunden hat, ist es jetzt höchste Zeit, dass sich Schulleitung und Örtlicher Personalrat (ÖPR) zusammensetzen. Gesprächsstoff gibt es zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres mehr als genug. Schulleitung und ÖPR haben einmal im Vierteljahr zu einer Besprechung zusammenzukommen; diese Gespräche müssen geführt werden. Weigert sich die Schulleitung, begeht sie ein Dienstvergehen (§ 47, Absatz 1 Beamtenstatusgesetz / § 9 LPersVG). Weigert sich der ÖPR, riskiert er seine Auflösung durch das Verwaltungsgericht (§ 22, Absatz 1 LPersVG). Die Gespräche sollen der Förderung der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2, Absatz 1 LPersVG) dienen. Sie haben den Zweck, wechselseitig zu informieren, den laufenden Meinungs- und Informationsaustausch zu erleichtern und eine sinnvolle Kooperation zu garantieren. Insbesondere sollen nach Möglichkeit aufgetretene Streitfälle innerhalb der Schule beigelegt werden. Die Bestimmung „einmal im Vierteljahr“ bedeutet nicht, dass außerhalb dieser Zeit keine Gespräche stattfinden dürfen. Das gesetzliche Gebot hat lediglich den Zweck, dass ein Mindestmaß an regelmäßigen Gesprächen gewährleistet bleibt. Das LPersVG trifft keine Festlegung, welche Themen besprochen werden sollen. Schulleitung und ÖPR sprechen sich über Zeit, Verfahren, Ort des Gesprächs sowie über die Themen ab. Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres stehen sicherlich die Personal- und Unterrichtsversorgung, u. a. Verlängerung von Vertretungsverträgen, geplante Versetzungen, Änderungen im Stundenplan, Aufsichts- und Vertretungsplan, der vorläufige Gliederungsplan, im Fokus. Möglich wäre es, dass sich Schulleitung und ÖPR abwechselnd zum Gespräch einladen und dabei auch den Gesprächsort festlegen. Grundsätzlich könnte man diese Termine auch in den Terminplan der Schule aufnehmen. Beim Vierteljahresgespräch handelt es sich nicht um eine Personalratssitzung. Deshalb gelten auch nicht die Vorschriften über die Geschäftsführung des Personalrates, wie z. B. das Anfertigen einer Niederschrift. Ratsam erscheinen jedoch einige Notizen als Gesprächsstütze. 18 An dem Gespräch nehmen nur der Schulleiter / die Schulleiterin und der gesamte ÖPR teil. In zwingenden Ausnahmefällen kann der Schulleiter / die Schulleiterin seine/ ihre Anwesenheit auf den/die ständige(n) Stellvertreter/-in delegieren, wenn dieser/diese mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet ist. Es kann sinnvoll sein, den/die Konrektor/-in grundsätzlich oder zu Angelegenheiten, die in seine/ihre Zuständigkeit fallen, einzuladen. Dies kann jedoch nur in beiderseitigem Einverständnis stattfinden. Der ÖPR kann die Teilnahmepflicht nicht auf den Vorstand oder sogar auf die/den Vorsitzende(n) delegieren. Das Vierteljahresgespräch ist die „intimste“ Art der Kommunikation zwischen Schulleitung und ÖPR und unterliegt deshalb ganz besonders der Verschwiegenheitspflicht (§ 71 LPersVG). Allerdings ist der ÖPR befugt, die Lehrkräfte darüber zu informieren, welche die Lehrkräfte berührenden Vorgänge im Vierteljahresgespräch behandelt und welche Entscheidungen dabei getroffen worden sind. Flexibilisierung der Arbeitszeit: § 7 der Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung (LehrArbZVO) besagt, dass der Schulleiter / die Schulleiterin „aus Gründen der Schuloder Unterrichtsorganisation längstens für ein Schuljahr die Unterrichtsverpflichtung einer Lehrkraft mit deren Einverständnis um bis zu zwei Wochenstunden, in Einzelfällen darüber hinaus, erhöhen oder verringern kann. In diesem Fall erhöht oder verringert sich die nach § 2, Absatz 1 in Verbindung mit den §§ 3 bis 6 maßgebliche Unterrichtsverpflichtung der Lehrkraft. Diese Abweichung ist möglichst im nächsten Schulhalbjahr, spätestens im nächsten Schuljahr auszugleichen. Entscheidungen der Schulleitung nach Satz 1 sind schriftlich festzuhalten. Der Ausgleichsanspruch bleibt bei einem Wechsel der Lehrkraft an eine andere Schule erhalten. Die Vorschriften über die Vergütung von Mehrarbeit bleiben dabei unberührt.“ Mehr Informationen zu den angesprochenen Sachverhalten sind dem PR-Reader „Partner auf Augenhöhe – vertrauensvolle Zusammenarbeit“ des VBE Rheinland-Pfalz zu entnehmen. Zu erhalten ist der Reader bei der VBE-Geschäftsstelle in Mainz (Preis € 6,00.- für Material, Porto und Versand). Zusammengestellt von Johannes Müller [email protected] Rheinland-pfälzische Schule 02/2016 Ein Förder- und Beratungszentrum stellt sich vor Z iel des Förder- und Beratungszentrums (FBZ) ist die Unterstützung der Inklusion, vorrangig der Prävention. Statt ausschließlich Grundschulen können nun alle Schulen das FBZ um Unterstützung bitten, auch Schwerpunktschulen. Zu Beginn setzt sich das FBZ mit allen Schulen in Verbindung, um über die gemeldeten Schülerinnen und Schüler zu sprechen. Die konkrete Unterstützung richtet sich nach der Dringlichkeit und dem Umfang des Unterstützungsbedarfs. Der Beratungsanteil der Arbeit an den Schulen wird größer. Beratung ist hierbei nicht verbal, sondern praktisch zu verstehen – gemeinsame Handlungsmöglichkeiten finden, ausprobieren und bewerten, bis die zusätzliche Unterstützung im Unterricht nicht mehr nötig ist. Die Beratung findet absolut vertraulich statt. Das Arbeitsfeld ist der reguläre Unterricht. Eine isolierte, separierte Förderung von Schülern mit Unterstützungsdarf entspricht nicht dem Ansatz der Inklusion. Es wird immer Schülerinnen und Schüler geben, die auf langfristige Unterstützung angewiesen sein werden. Diese Unterstützung wird u. a. über die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs zugewiesen. Gutachten werden also auch zukünftig geschrieben. Zum Umgang mit erweiterter Heterogenität und individueller Förderung In der Grundschulordnung heißt es in § 28 zu „Fördermaß- n falls möglich mit Doppelbesetzungen oder nahmen für Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten und Lernstörungen“: „(3) Die Förderung erfolgt, je nach Ausprägung der Schwierigkeiten und Störungen, in gestufter Form, vorrangig durch klasseninterne Differenzierungsmaßnahmen, nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden durch zusätzliche Förderung mit Doppelbesetzungen oder in Kleingruppen und, wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, durch integrierte sonderpädagogische Förderung.“ Daraus ergeben sich für die Lehrkräfte folgende Aufgaben: Förderung der Schülerschaft entsprechend ihrer individuellen Voraussetzungen auf Basis eines individuellen Förderplans. Die Förderung erfolgt n in gestufter Form n v orrangig durch klasseninterne Differenzierungsmaßnahmen Rheinland-pfälzische Schule 02/2016 in Kleingruppen Die Lehrkräfte des FBZ unterstützen dabei entsprechend: n TERMIN 1: Individuelle Lernstandsanalyse > Förderplanerstellung n TERMIN 2: Umsetzung des Förderplans > Differenzierung / Gestaltung des Unterrichts n TERMIN 3: Leistungsbeurteilung > Konsensbildung Inhalte des Förderplans: n Angaben zum Schüler (Diagnoseergebnisse, Hilfsmittel, Medikation) n Ist-Stand n Förderbereiche n Förderziele n Fördermaßnahmen n Evaluationsmöglichkeit n Fortschreibungstermin Melanie Stock n Kooperationspartner Junger VBE Rheinland-Pfalz [email protected] 19 – Personalia – Zum Tee bei ... Manfred Specht Fiddler on the Pel- lenz: Während andere die Blockflöte oder – moderner – ein Keyboard mit in den Unterricht nahmen, war es bei Manfred Specht die Geige. Die Geige war ihm Grundlage seiner Musikstunden, zunächst an den Volksschulen, dann an den Grundschulen seiner Heimat. Die Pellenz, nördlich von Koblenz am Ostrand der Eifel, ist sein Umfeld: eine Landschaft, die geprägt ist von der Bimsindustrie, die ihre Wirtschaftskraft noch immer dem letzten Ausbruch des Laacher Vulkans vor ca. 13.000 Jahren verdankt. – Musik hat im pädagogischen Leben von Manfred Specht immer eine besondere Rolle gespielt, seine Geige hat ihn stets begleitet – als geigender Lehrer auf der Pellenz. Er hat diesen Landstrich selten verlassen. Manfred Specht wurde 1936 in Miesenheim geboren, jetzt ein Stadtteil von Andernach, und er lebt dort noch heute. Seiner Einschulung 1942 mitten im 2. Weltkrieg folgte eine Schulzeit auf Raten, denn nach zwei Jahren wurde die Schule geschlossen. Als der Krieg vorbei war, wollte man den heranwachsenden Manfred nicht mehr in die 3. Klasse stecken; er kam direkt ins 5. Schuljahr. Zwei Schuljahre fehlen ihm also, aber das hat seiner weiteren Bildungslaufbahn offensichtlich nicht geschadet. Ab 1947 besuchte er die Kreismittelschule in Mendig. In der Zeit französischer Besatzung kam ihm seine fremdsprachliche Begabung gelegen, sie öffnete ihm Türen. Die nächste Station war das Pädagogium in Münstermaifeld, damals eine Einrichtung der Lehrerbildung, 1952 umgestaltet in ein staatliches Aufbaugymnasium. 1955 legte er hier sein Abitur ab. Manfred Specht wollte Lehrer werden, Volksschullehrer. Er ging also nach Trier auf die Pädagogische Akademie. Seinerzeit war das Studium für dieses Lehramt kurz; gerade mal zwei Jahre gab man dem pädagogischen Nachwuchs. 1957 trat er in Baar – damals Amt Mayen/Land, heute Verbandsgemeinde Vordereifel – seine erste Stelle in einer einklassigen Volksschule an. Im gleichen Jahr wurde er VBE-Mitglied. 1962 folgte das 2. Staatsexamen; sofort engagierte er sich in der Ausbildung seiner jungen Kollegen. Damals herrschte massiver Lehrermangel, der Staat ließ sich einiges einfallen, um auch Angehörigen anderer Berufe den Lehrerberuf schmackhaft zu machen. Manfred Specht hat mit diesen „Seiteneinsteigern“ eigentlich nur gute Erfahrungen gemacht, sie hatten Lebenspraxis. 20 Als Hauptlehrer war er von 1967 bis 1974 in Saffig tätig, bis diese Schule geteilt wurde: in die Hauptschule Plaidt, heute eine IGS, und in die Grundschule Saffig, an der blieb. 1979 holte man Manfred Specht als Rektor an die Grundschule nach Kruft, eine pädagogische Herausforderung unter schwierigen Bedingungen. Dort wurde er 1998 pensioniert. In seiner ganzen Lehrerlaufbahn kann sich Manfred Specht nur an eine schmerzliche Auseinandersetzung mit einem Schüler erinnern, dieses Erlebnis blieb haften. Ansonsten war sein zentrales pädagogisches Anliegen ein intensives Schulleben, eine Schulgemeinschaft in solidarischem Miteinander. Deshalb blieb er bis zum Schluss auch Klassenlehrer. Im VBE Rheinland-Pfalz gehört Manfred Specht zum Urgestein. Hier war es insbesondere seine „letzte“ Phase als Vertreter der Pensionärinnen und Pensionäre im VBE-Kreisverband Mayen-Koblenz, die seinen exzellenten Ruf unter den Kolleginnen und Kollegen begründete. Von 2002 bis 2015 führte er mit einer Regelmäßigkeit Veranstaltungen und Fahrten durch, die nicht nur im VBE ihresgleichen suchen. Er hat so ziemlich alle Orte in der Pellenz, im Raum Koblenz und weit darüber hinaus besucht , die kulturell oder historisch etwas hergaben. Wer mit ihm unterwegs war, kennt das Land, seine Menschen und Möglichkeiten. Seine Geige hat er allerdings nicht mehr dabei. Nur wenn er zur Ruhe kommt, dann streicht er den Bogen über die Saiten. Dann ist er wieder der Fiddler on the Pellenz – jetzt mit 80. br Manfred Specht war im Vorstand des VBE-Kreisverbandes Mayen-Koblenz fast 15 Jahre für die Betreuung der pensionierten Kolleginnen und Kollegen zuständig. Er bot mehrmals im Jahr Veranstaltungen an, an denen viele der Ruheständler gerne teilnahmen. Im Rahmen einer kleinen Feier bedankten sich Hans-Jürgen Schmitz (Vorsitzender, rechts) und Christoph Guckenbiehl (stellvertretender Vorsitzender, rechts) bei Manfred Specht für seine langjährige Tätigkeit. RED Rheinland-pfälzische Schule 02/2016 – Seniorinnen Alles, was&Recht Senioren ist ...– www.recht-fuer-lehrer.de ... das VBE-Rechtsberatungsangebot: direkt, kompetent, umfassend! Der VBE Rheinland-Pfalz bietet seinen Mitgliedern ein umfassendes Berufsund Rechtsberatungsangebot. Schwerpunkte sind u. a.: n Verwaltungs- und Dienstrecht n Beamten- und Tarifrecht n Schul- und Personal vertretungsrecht n Beihilferecht / Altersteilzeit / Pensionsberechnung Telefonberatungszeiten unseres Justiziars Dominik Hoffmann: Montag, 14:30 –16:30 Uhr Mittwoch, 11:00 –12:30 Uhr Donnerstag, 14:30 –16:30 Uhr Telefon 0 61 31 / 61 64 22 RA Dominik Hoffmann Anrechnungsstunden für ÖPR-Mitglieder Hinzuverdienst in der Pension? Rechtsfrage des Monats Wie viele Anrechnungsstunden stehen einem ÖPR zu? Gibt es festgelegte Stundenansätze oder können diese divergieren? Als Lehrer verfüge ich über eine Nebentätigkeitsgenehmigung für die Mitarbeit bei einer lokalen Zeitung. Ab August 2016 werde ich auf Antrag in den Ruhestand versetzt (mit Versorgungsabschlag). Nun möchte ich wissen, wie mein Nebeneinkommen bei der Pension berücksichtigt wird. Frage: Mein Kollege soll Vertretung im Fach Religion für eine Kollegin halten, die sich gerade in Elternzeit befindet. Diese Kollegin hat detaillierte Planungen hinterlassen. Mein Kollege möchte diese geplanten Stunden nicht halten, da er nicht religiös und auch keiner Kirche angehörig ist. Der Vertretungsunterricht an sich ist dabei nicht das Problem, wohl aber der vorgegebene Inhalt. Muss er die geplanten Stunden so halten oder kann er das ablehnen und die Stunden mit eigenen Inhalten füllen? a) Die Übernahme einer einzelnen Vertretungsstunde „Religion“ ist für jede Lehrkraft zumutbar, sodass dem Kollegen nichts anderes übrig bleibt, als sich an den Planungen zu orientieren. Gemäß § 39 LPersVG sind die Mitglieder des Personalrates von ihrer beruflichen Tätigkeit befreit, soweit sie es für die ordnungsgemäße Durchführung ihrer Aufgaben oder die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Befugnisse als erforderlich ansehen durften. Die Praxis kann in einer Dienstvereinbarung geregelt werden. Unbeschadet davon werden Anrechnungsstunden mindestens nach der folgenden Formel zu gewähren sein: Anzahl der Beschäftigten x Regelstundenmaß 450 Zur Ermittlung der Anrechnungsstunden wird das Ergebnis wie folgt gerundet: 0,000 – 0,249 ergibt 0,0 LWS, 0,250 – 0,749 ergibt 0,5 LWS, 0,750 – 0,999 ergibt 1,0 LWS u. s. w.. Darüber hinaus können bei Vorliegen von Tatbeständen, die eine intensive Beteiligung des ÖPR erforderlich machen (GTS, PES, mehrere Standorte u. a. m.), weitere Stunden durch die Schulleitung gewährt werden. Darüber sollte dann wiederum eine Dienstvereinbarung abgeschlossen werden. Die Schulaufsicht darf nicht regulierend eingreifen. Rheinland-pfälzische Schule 02/2016 Bezieht ein Versorgungsberechtigter ein Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen, werden seine Versorgungsbezüge gekürzt, soweit die Versorgung und die Einkünfte die gesetzlich bestimmte Höchstgrenze überschreiten. Nach Ablauf des Monats, in dem der Versorgungsempfänger die Regelaltersgrenze (§ 37 Abs. 1 S. 1 und Absatz 3 S. 1, 2 LBG) erreicht, werden nur noch Erwerbseinkommen aus Verwendungen im öffentlichen Dienst bei der Ruhensregelung berücksichtigt. Als Höchstgrenzen i. S. des § 73 Abs. 2 LBeamtVG gelten a) für Ruhestandsbeamte und Witwen die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet; b) für Waisen 40 vom Hundert der Höchstgrenze, die für Ruhestandsbeamte und Witwen gilt und c) f ür Ruhestandsbeamte, die wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall b) Bei der Frage der Verpflichtung zur Erteilung von Religionsunterricht kommt es auf den Status der Lehrkraft an: Verbeamtete Lehrkräfte müssen Religionsunterricht nicht halten, tarifbeschäftigte Lehrkräfte sind arbeitsrechtlich verpflichtet, auf Anordnung des Arbeitgebers den entsprechenden Unterricht zu erteilen. c) Keine Lehrkraft kann dazu verpflichtet werden, gegen ihren Willen Religionsunterricht zu erteilen. Der Kollege kann aufgrund der personellen Planungen zwar verpflichtet werden, die Vertretungsstunde zu übernehmen. Er kann jedoch die Inhalte anpassen und klassenorientiert ein anderes Fach unterrichten. 21 – Seniorinnen Alles, was&Recht Senioren ist ...– – Personalräte & Co. – www.recht-fuer-lehrer.de der Höchstgrenze für Ruhestandsbeamte und Witwen zuzüglich eines Betrages von 470,00 Euro. Die jeweilige Höchstgrenze erhöht sich um den kinderbezogenen Familienzuschlag. beruht, oder wegen Schwerbehinderung in den Ruhestand versetzt wurden, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze 71,75 v. H. Antwort Rechtsfrage des Monats Richtig ist Antwort C: Der Kollege kann nicht verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen. Dies ergibt sich bereits aus der Verfassung, denn Art. 7 Abs. 3 GG regelt: „Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.“ Dies betrifft sowohl Regelals auch Vertretungsunterricht. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben dies für eine elementare Voraussetzung der Religionsfreiheit gehalten und diese wesentliche Bedingung festgehalten. Unter Berücksichtigung des Umstands, dass das Grundgesetz in Bezug auf das Thema „Bildung“ weitgehend auf Festlegungen verzichtet, ist die verfassungsrechtliche Bedeutung dieser Regelung nicht zu überschätzen. RA & FAArbR Dominik Hoffmann 22 ! Achtung: Die unterbliebene Anzeige von Erwerbseinkommen schützt nicht vor der rückwirkenden Rückzahlung! Die Festsetzung der Versorgungsbezüge steht hinsichtlich der Ruhensregelungsvorschriften gem. §§ 73 bis 76 LBeamtVG unter einem „immanenten gesetzlichen Vorbehalt“. Die Versorgungsbehörde kann zum Zeitpunkt der Festsetzung der Versorgungsbezüge meist nicht voraussehen, ob später anderweitige Einkünfte des Versorgungsempfängers zu einem Ruhen der Versorgungsbezüge führen. Deshalb erfolgt die Zahlung der Versorgungsbezüge von Anfang an unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Anrechnung von Einkünften. Wird der Versorgungsbehörde nach der Festsetzung der Versorgungsbezüge bekannt, dass der Versorgungsempfänger anderweitige Einkünfte hat, werden die Einkünfte gem. §§ 73 bis 76 LBeamtVG rückwirkend auf die Versorgungsbezüge angerechnet. Die überzahlten Versorgungsbezüge sind vom Versorgungsempfänger zurückzuzahlen. Auch kann ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht den Tatbestand einer Straftat erfüllen! Ist Nebentätigkeit im Einzelfall ruhegehaltsfähig? Neben meinem vollen Deputat als Förderschullehrer bin ich mehrere Jahre mit 5 bzw. 6 Stunden im Rahmen einer Nebentätigkeitserlaubnis in einem Kinderheim beschäftigt gewesen. Nun wurde mir seitens des Landesamtes für Finanzen eine Dienstzeitberechnung erstellt und die jeweiligen Zeiten sind dort nicht als ruhegehaltsfähig aufgelistet? Was kann ich dagegen tun? Grundsätzlich steht gegen eine solche Entscheidung der Rechtsweg offen, sodass Sie binnen Monatsfrist (bei korrekter Rechtsbehelfsbelehrung) oder binnen Jahresfrist hiergegen Widerspruch erheben können. Allerdings wird der Widerspruch keinen Erfolg haben, denn die Nichtberücksichtigung dieser Nebentätigkeit ist rechtmäßig. Abgesehen davon, dass Ihnen aufgrund Ihres vollen Deputats bereits eine 100%ige Pensionsanwartschaft gewährt wird, ist eine Nebentätigkeit grundsätzlich nicht ruhegehaltsfähig. Die §§ 13 ff. setzen für eine Ruhegehaltsfähigkeit sonstiger Zeiten stets „Hauptberuflichkeit“ voraus. zusammengestellt von RA Dominik Hoffmann VG Trier: Vorsicht bei Nebentätigkeit! Dienstentfernung eines Justizobersekretärs Die landesweit für Disziplinarverfahren zuständige 3. Kammer des VG Trier hat einen Justizobersekretär wegen jahrelanger Verstöße gegen das Nebentätigkeitsrecht aus dem Dienst entfernt. Der Beamte hatte zwischen den Jahren 2009 und 2014 eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit als selbstständiger Hausverwalter ausgeübt und ein selbstständiges Hausmeistergewerbe betrieben, ohne die erforderliche Nebentätigkeitsgenehmigung einzuholen. Vielmehr hat er seinen Dienstherrn bewusst über den Umfang seiner Nebentätigkeiten – eine solche war ihm ledig- lich als Hausverwalter für eine Wohnungse i g e n t ü m e rg e m e i n s c h a f t i n e i n e m zeitlichen Umfang von durchschnittlich zwei Wochenstunden und einer Hausmeistertätigkeit im Umfang von drei Wochenstunden genehmigt worden – getäuscht, die Nebentätigkeiten auch während der Dienstzeit und in Zeiten der Erkrankung sowie unter Inanspruchnahme dienstlicher Mittel (PC) ausgeübt. Damit habe der Beklagte ein schweres Dienstvergehen begangen, so die Richter der 3. Kammer. Er habe gegen elementare und im Interesse der Funktionsfähigkeit Rheinland-pfälzische Schule 02/2016 – Seniorinnen Alles, was&Recht Senioren ist ...– www.recht-fuer-lehrer.de des öffentlichen Dienstes unabdingbare beamtenrechtliche Verhaltensgebote verstoßen, indem er sich über Jahre hinweg neben dem Beamtenverhältnis eine neue berufliche Existenz als Hausverwalter und Hausmeister mit einem fortwährenden Einkommen aufgebaut habe. Besonders schwer wiege dabei, dass er seine eigentliche Arbeit vernachlässigt habe, weil er die Hausverwaltertätigkeit nachweislich auch während der Dienstzeit ausgeübt habe, wodurch es regelmäßig zu Rückständen in der ihm obliegenden Sachbearbeitung gekommen sei. Gleiches gelte für den Umstand, dass er in Zeiten von Erkrankungen, in de- nen er seine Arbeitskraft seinem Dienstherrn nicht zur Verfügung gestellt hat, seiner Hausverwalter- und Hausmeistertätigkeit weiter nachgegangen sei. Weder vom Dienstherrn noch von der Allgemeinheit könne jedoch Verständnis dafür erwartet werden, dass ein von Steuergeldern alimentierter Beamter seine dienstlichen Aufgaben nicht in einem zeitlich angemessenen Rahmen bewältigen kann, demgegenüber jedoch in der Lage ist, in der Dienstzeit seiner Nebentätigkeit nachzugehen. Urteil vom 17. November 2015 – 3 K 1253/15.TR (noch nicht rechtskräftig) OVG RLP: LaktoStop 3300 FCC bei Laktoseintoleranz ist beihilfefähig! Das Land Rheinland-Pfalz ist verpflichtet, Das VG gab der hiergegen erhobenen Klage einem Beamten, der an einer Laktoseintoleranz mit Krankheitswert leidet, Beihilfe zu seinen Aufwendungen für das laktosehaltige Präparat LaktoStop 3300 FCC zu gewähren. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz und bestätigte damit die vorangehende Entscheidung des VG. Der Kläger ist Beamter des beklagten Landes. Nach ärztlicher Diagnose leidet er unter einer primären Laktoseintoleranz, die sich bei ihm darin äußert, dass bereits die Aufnahme kleinerer Mengen Laktose zu erheblichen klinischen Symptomen (z. B. Darmkoliken, osmotische Diarrhoe, Übelkeit u. a.) führt. Der Kläger machte bei der Beihilfestelle des Beklagten Aufwendungen in Höhe von jeweils 17,49 € für 100 Tabletten für das ärztlich verordnete Präparat LaktoStop 3300 FCC geltend. Der dort enthaltene Wirkstoff Laktase wird eingesetzt, um Laktose (Milchzucker) in verdauliche Einfachzucker aufzuspalten und dadurch die genannten klinischen Symptome zu vermeiden oder abzuschwächen. Das Land lehnte die Beihilfefähigkeit mit der Begründung ab, dass das Präparat keine Zulassung oder Registrierung als Arzneimittel besitze und als diätetisches Lebensmittel vertrieben werde. Das Mittel diene der erhöhten Versorgung des menschlichen Körpers mit bestimmten Nähr- oder Wirkstoffen. Rheinland-pfälzische Schule 02/2016 statt und verpflichtete das Land, dem Kläger die beantragte Beihilfe zu gewähren. Eine Laktoseintoleranz stelle auch unter Berücksichtigung der Verbreitung jedenfalls dann eine Krankheit im Sinne des Beihilferechts dar, wenn – wie beim Kläger – bereits geringe Mengen aufgenommener Laktose zu erheblichen klinischen Symptomen führe. Das Präparat sei als beihilfefähiges Arzneimittel anzuerkennen und unterfalle nicht dem gesetzlichen Ausschluss von Aufwendungen für Mittel, die geeignet seien, Güter des täglichen Bedarfs zu ersetzen. im Sinne des Arzneimittelgesetzes komme es hierfür nicht an. Urteil vom 15. Dezember 2015, Aktenzeichen: 2 A 10542/15.OVG Mit der vom VG zugelassenen Berufung machte der Beklagte geltend, dass zugunsten der Verwaltungspraxis im Grenzbereich zwischen Arznei- und Lebensmitteln objektiv leicht nachprüfbare Kriterien erforderlich seien. Bei dem Mittel LaktoStop 3300 FCC handle es sich um Diätkost und nicht um ein Arzneimittel. Des Weiteren sei das Präparat geeignet, Güter des täglichen Bedarfs zu ersetzen, und auch deshalb von der Beihilfe ausgeschlossen. Das OVG bestätigte das Urteil des VG und wies die Berufung des Beklagten zurück. Das Präparat LaktoStop 3300 FCC sei ein Arzneimittel im Sinne des Beihilferechts. Auf die formelle Einordnung als Arzneimittel 23 – Seniorinnen & Senioren – Bevölkerung: Rheinland-Pfalz wird älter In seiner 4. Bevölkerungsvorausberechnung für Rhein- land-Pfalz aus dem Jahr 2015 hat das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz folgende Hauptentwicklungen vorausberechnet (Ergebnisse der mittleren Variante): Der Anteil der älteren Menschen in der Bevölkerung steigt Damit würde die Bevölkerungszahl im Jahr 2035 voraussichtlich der Bevölkerungszahl von 1991 entsprechen; 2060 würden in Rheinland-Pfalz den Berechnungen zufolge so viele Menschen wie im Jahr 1959 leben. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen, die aus Familien mit Migrationshintergrund stammen, wird deutlich steigen Die rheinland-pfälzische Bevölkerung mit Migrationshintergrund ist im Durchschnitt deutlich jünger als die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund: Während in 2009 bei der Gruppe der Menschen mit Migrationshintergrund 26,6 % jünger als 18 Jahre waren, galt dies für die übrige Bevölkerung nur für 14,8 %. Fast jeder Vierte (24,1 %) ohne Migrationshintergrund war über 65 Jahre, dies traf aber nur für 9,4 % der Menschen mit Migrationshintergrund zu. (Quelle: Zuwanderungs- und Integrationsbericht der Landesregierung 2009/2010) Im Jahr 2013 war die Hälfte der Menschen in Rheinland-Pfalz älter als 46 Jahre (Medianalter), 2035 würde sie den Vorausberechnungen nach voraussichtlich älter als 50 Jahre und 2060 älter als 52 Jahre sein. Der Anteil der über 65-Jährigen an der Bevölkerung würde bis 2035 von heute 20,6 % auf voraussichtlich 30,6 % steigen (bis 2060 auf 33,2 %). Besonders stark würde der Anteil der über 80-Jährigen zunehmen; von heute 5,6 % auf 9,1 % im Jahr 2035 und 13,9 % im Jahr 2060. Der Anteil von Kindern, Jugendlichen sowie Frauen und Männern im erwerbsfähigen Alter an der Bevölkerung sinkt Der Anteil der unter 20-Jährigen würde laut Vorausberechnung bis 2035 von heute 18,3 % auf 16,6 % zurückgehen, bis 2060 auf 15,6 %. Der Anteil der Menschen im erwerbsfähigen Alter (Alter zwischen 20 und 65 Jahren) sinkt voraussichtlich von derzeit 61,0 % bis 2035 auf 52,8 % und auf 51,1 % bis 2060. Dabei stiege auch der Altersdurchschnitt der Arbeitskräfte deutlich an. Die Bevölkerungszahl geht zurück Laut der mittleren Vorausberechnungsvariante würde die Zahl der Menschen im Land von heute ca. 4 Millionen auf 3,84 Millionen im Jahr 2035, bis 2060 auf 3,37 Millionen sinken. Dies entspräche einem Rückgang von 3,8 % bis 2035 und von 15,7 % bis 2060. Die Bevölkerungsentwicklung verläuft regional sehr unterschiedlich In einigen Regionen würde gemäß der Vorausberechnung die Bevölkerung bis 2035 (die kreisfreien Städte Frankenthal, Landau, Ludwigshafen, Mainz, Speyer, Trier und Worms sowie die Landkreise Mainz-Bingen, Trier-Saarburg und der Rhein-Pfalz-Kreis) noch zunehmen, in anderen ginge sie zurück. Und auch die erwarteten Altersstrukturveränderungen zeigten regional unterschiedliche Ausprägungen. Dabei werden die Landkreise von der demografischen Entwicklung voraussichtlich stärker betroffen sein als die kreisfreien Städte. Die Gesundheitsberichterstattung des Landes hat die neuen Daten des Statistischen Landesamtes eingestellt. Bei diesem Indikator können Sie verschiedene Projektionsjahre (in 5-Jahresschritten bis 2060) eingeben und neben der Veränderung der Bevölkerung (auf Landes- und Kreisebene) insgesamt sowie „Jugend-“ und „Altenquotienten“ aufrufen, ausdrucken und abspeichern. © Statistisches Landesamt In der Statistischen Analyse »Rheinland-Pfalz 2060 – vierte regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung« werden die Ergebnisse der aktuellen Bevölkerungsprojektion des Statistischen Landesamtes für das Land insgesamt sowie für die kreisfreien Städte und Landkreise vorgestellt. Quellen: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz http://msagd.rlp.de ; Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz www.statistik.rlp.de RED 24 Rheinland-pfälzische Schule 02/2016 – Infos & Technik – USB-Stick mit OTG „On the Go“ bei USB-Sticks bedeutet, dass sie ohne Umweg vom PC, Smartphone oder Tablet genutzt werden können. Möglich wird dies durch zwei Anschlüsse, die „normale“ USB-Buchse und eine Micro-Version. Damit entfallen die sonst notwendigen Adapter. Mit einer Kapazität von 64 GB und dem schnellen USB 3.0 kostet solch ein Stick ab ca. 20 € (z. B. SanDisk Ultra Dual). Kaufkriterien für solch einen Stick sollten Geschwindigkeit, Garantiedauer und Preis sein. Außerdem sind die robusteren versenkbaren Anschlüsse im mobilen Einsatz von Vorteil. Sollten Sie 2016 den Kauf eines neuen Smartphones erwägen, sollten Sie mit dem Kauf warten. Viele neue Geräte haben dann den neuen USB-C-Anschluss. Windows-Store Wie Apple und Google will auch Microsoft in Zukunft durch den Windows Store kräftig verdienen. Mit Windows 10 versucht Microsoft, die App-Grenzen zwischen PC und mobilen Geräten wie Tablet oder Smartphone verschwinden zu lassen. Dafür wurde der Store runderneuert. So wurden z. B. die Suchergebnisse optimiert und die Empfehlungen mehr an die Nutzer angepasst. Größtes Manko des Shops ist jedoch das im Vergleich zu den anderen Systemen eingeschränkte Angebot. So gibt es im Store ca. 350.000 Apps, während Apple und Google jeweils ca. 1.5 Mio. Apps im Angebot haben. Selbst der Amazon Appstore hat mehr Angebote als Windows. Android Marshmallow Die neue Android Version 6.0 ist da! Leider bekommen nicht alle Smartphones und Tablets dieses Update. Selbst Google-Geräte wie das Nexus 4 und das Nexus 7 (2012) sind außen vor. Anders als bei Windows ist man auf den Service des Herstellers angewiesen, es kann lange dauern, bis z. B. Samsung das Update für seine aktuellen Geräte zur Verfügung stellt. Dabei bietet „Marshmallow“ einige Verbesserungen. So können z. B. Apps einzelne Berechtigungen entzogen werden und die Akkulaufzeit soll durch ein Standby-Management deutlich länger werden. Auch sollen USB-Sticks endlich direkt lesbar sein, eine NTFS-Unterstützung fehlt jedoch noch immer. Ob Ihr Gerät demnächst ein Update bekommt, können Sie z. B. hier nachschlagen: www.pcwelt.de/2112615 Routerwahl Ein Router ist das Gerät, das an die Telefon- oder Kabeldose angeschlossen ist und Sie ins Internet bringt. Von einigen Anbietern wird der Router gestellt, ein eigener kann nicht verwendet werden. Diese Gängelei sollte im nächsten Jahr beendet werden. Da der Bundesrat dem Gesetzentwurf jedoch nicht zugestimmt hat, wird daraus vorerst nichts. BlackBerry Priv Ein 5,5-Zoll-Smartphone mit echter ausschiebbarer Tastatur? Das neue „Priv“ von BlackBerry hat diesen Luxus. Neben einem Druckpunkt beim Tippen ist ein weiterer Vorteil, dass das Display nicht von der Tastatur verdeckt wird. Nachteilig ist, dass nur hochkant getippt werden kann. Das Android-Smartphone soll außerdem mit speziellen Sicherheitsfunktionen glänzen. Die technischen Spezifikationen (z. B. Snapdragon 808 und eine Auflösung von 2560 x 1.440 Pixel) sind auf Highend-Niveau. Leider scheint auch der Verkaufspreis auf Apple- oder Samsungniveau zu liegen. Wenn er wirklich knapp 800 € beträgt, ist ein Erfolg für den angeschlagenen Hersteller fraglich. www.blackberry.com Blu-Ray-Player Auf der IFA in Berlin hat Samsung den ersten Blu-Ray-Player mit Ultra-HD-Auf- Rheinland-pfälzische Schule 02/2016 lösung (4k) vorgestellt. Ist eine „normale“ Blu-Ray eingelegt, wird diese entsprechend hochskaliert. Im Frühjahr 2016 soll der „UBD-K8500“ zu kaufen sein. Dann soll es auch eine erste Auswahl an 4k-Blu-Rays geben. Der Player soll unter 500 € kosten, die ersten passenden Filme dazu ca. 30 €. YouNow Der neue Streaming-Dienst „YouNow“ wird bei Jugendlichen immer beliebter. Er ermöglicht die Live-Übertragung von Videos, die jeder andere Internet-Nutzer sehen kann. Auch Live-Unterhaltungen (Chats) sind möglich, die ebenso wie die Videos öffentlich sind. Die Gefahr dabei ist, dass insbesondere Jugendliche unbedacht ihre Adresse, Telefonnummer oder andere persönliche Daten von sich preisgeben. Bei den Live-Videos besteht zudem die Gefahr, dass gegen Urheber- oder Personenschutzrecht verstoßen wird. So kann z. B. die urheberrechtlich geschützte Musik im Hintergrund zu einer Abmahnung führen. www.younow.com Ebay Plus Ebay entwickelt sich immer mehr vom Versteigerungs- zum reinen Verkaufsportal. Dazu passt auch das neue Angebot „Ebay Plus“, das zu einem Preis von jährlich 19,90 € bei Zahlung bis 14:00 Uhr einen Versand am selben Tag garantiert. Evtl. Versand- und Rückversandkosten entfallen dabei. Allerdings haben sich erst 10 % der Ebay-Händler angeschlossen. Monitore Eigentlich waren sie schon ausgestorben, die „TN-Panels“ im Computer-Monitor. Abgelöst wurden sie von den viel besseren „IPS-Panels“, die z. B. auch bei schrägem Blickwinkel ein scharfes und kontrastreiches Bild liefern. Insbesondere in preiswerten hoch auflösenden 4K-Monitoren finden sie sich heute wieder. Da die Herstellung viel günstiger ist, können z. B. 27 Zoll große 4K-Monitore bereits für 300 € angeboten werden. Schon am Schreibtisch kann der Kontrast bei dieser Größe an den Bildschirmrändern deutlich abnehmen. Empfehlenswert sind diese Mo- 25 .: ie u. a lesen S usgabe hsten A c ä n r e In d d tube Re n You ws 10 Tools o it d n Win eschwindigke -G n DSL cht! erwüns Wünsche ungen ld n, e e g m n k u c Rü reg r: n Sie An en Auto Schicke erkungen an d m oder An e @gmx.d N.Ristic – Infos & Technik – delle nicht, achten Sie also beim Kauf auf die IPS-Technik! Natürlich sollten Sie auch auf mehrere digitale Eingänge (HDMI, DVI und Display Port), eine gute Ausleuchtung und die Möglichkeit, die Höhe zu verstellen, Wert legen. Vor dem Kauf eines 4K-Monitors sollten Sie prüfen, ob Ihre Grafikkarte die hohe Auflösung ausgeben kann. Eine gute 4k-fähige Grafikkarte kostet zurzeit immerhin mindestens etwa 350 €! Brett- und Kartenspiele. Doch gute Spiele zu finden ist schwer, das Angebot ist riesig! Hier finden Sie Tests mit ausführlicher Beschreibung und zahlreichen Abbildungen: www.brettspiele-report.de www.reich-der-spiele.de Disco-Lautsprecher „Regnet‘s an Sankt Nikolaus, wird der Winter streng und graus.“ Diese und andere Bauernregeln zum Wettergeschehen finden Sie z. B. hier: www.bauernregeln.net www.wetter.de/bauernregeln.html Der Bluetooth-Lautsprecher „ILUV Aud Mini 6 Party“ hat gegenüber den vielen anderen Lautsprechern eine Besonderheit: er leuchtet im Rhythmus der Musik. Der Klang ist preisklassen- und größentypisch eher bescheiden. Für eine ad-hoc-Party mit Musik vom Smartphone reicht der Akku-Lautsprecher aber aus. Er kostet ca. 50 €. Damit ist er weitaus günstiger als der vergleichbare „JBL Pulse“ (ca. 140 €), der dafür aber den besseren Klang hat. www.iluv.com App-Tipp: DB-Navigator Sie haben eine BahnCard? Dann ist diese App für Sie fast Pflicht! Neu ist nämlich, dass die BahnCard in der App hinterlegt werden kann und nicht mehr ständig mitgeführt werden muss – das Smartphone reicht aus. Daneben gibt es natürlich auch noch z. B. die Live-Auskunft, den Verspätungs-Alarm oder die Buchungsmöglichkeiten. Die App ist für fast alle Systeme kostenlos verfügbar. Internet Browser, Newsreader, Chat-Programm und HTML-Editor bietet das Internet-Paket von „SeaMonkey“. Freiwillige Entwickler pflegen damit die eingestellte „Mozilla Suite“ weiter. Dies geschieht unter dem Dach von mozilla. org, dem Hersteller von Firefox. Damit ist bei jedem Update der aktuelle Firefox-Browser Grundlage des guten SeaMonkey-Browsers. www.seamonkey.at Winterzeit ist Spielezeit! Nicht nur am Computer, es gibt auch noch echte 26 Schon Blätter gesammelt und gepresst? Doch zu welchem Baum gehört welches Blatt? Hier finden Sie die Antwort: www.blattbestimmung.de Tipps und Tricks Firefox Ist Ihnen die Darstellung einer Seite zu klein? Dann zoomen Sie! Entweder mit gedrückter <Strg>-Taste und dem Mausrad oder mit <Strg> und <+> oder <->. Mit der F11-Taste erhalten Sie zudem ein Vollbild, d. h. die untere Windows-Leiste und die oberen Firefox-Leisten verschwinden. nes muss nach längerem Drücken des Power-Schalters in dem dann erscheinenden Menü der Punkt „Ausschalten“ etwas länger angetippt werden. Dann erscheint die Frage, ob im abgesicherten Modus gestartet werden soll. Mailprogramme Outlook und andere Mailprogramme machen gelegentlich Probleme. So ist z. B. Windows 10 nur eingeschränkt mit Outlook 2003 kompatibel. Benötigen Sie wirklich ein Mailprogramm? Die meisten E-Mail-Dienste wie gmx, web, GMail oder T-Online bieten inzwischen so viele Möglichkeiten, dass meist auf ein spezielles Mailprogramm verzichtet werden kann. Der Vorteil ist, dass Sie mit einem Internetzugang überall auf Ihre Adressen und Mails zugreifen können. Bei fast allen Anbietern ist es möglich, Ordner anzulegen und die Mails entsprechend zu sortieren. Während früher der geringe Speicherplatz bei den kostenlosen Postfächern ein Problem war, ist heute der verfügbare Speicher fast immer ausreichend. So bietet z. B. GMail 15 GByte kostenlos, meist ausreichend für mehrere Jahre Mailempfang ohne zu löschen! Word: Wörter ermitteln Firefox: Surfspuren löschen Sie surfen in der Schule, wollen aber nicht, dass jeder sehen kann, welche Seiten Sie besucht haben? Dann öffnen Sie entweder ein „privates Fenster“ (<Strg>+<shift>+<p>) oder löschen am Ende Ihre Surfspuren. Schnell gelangen Sie über <Strg>-<shift>+<Entf> in das Löschmenü. Dort können Sie wählen, was gelöscht werden soll. Android: abgesicherter Modus Nicht nur Windows, auch Android hat einen „abgesicherten Modus“. In ihm können Sie z. B. Schadprogramme deinstallieren, die sich sonst einer Deinstallation verweigern (z. B. den „Bundestrojaner“). Um in diesen Modus zu gelangen, haben sich allerdings die Hersteller verschiedene Methoden ausgedacht. Bei Samsung muss das Smartphone ausgeschaltet und dann beim Einschalten die Leiser-Taste gedrückt werden. Bei anderen Smartpho- Sie haben Lieblingswörter? Mit Word können Sie feststellen, wie oft Sie sie genutzt haben. Setzen Sie die Schreibmarke an d e n A n f a n g d e s Te x t e s (<Strg>+>Pos 1>. Nun rufen Sie im Register Start den Punkt Ersetzen auf. Tragen Sie nun in beide Felder das gesuchte Wort ein. Wenn Sie auf „alle ersetzen“ klicken zeigt Word an, wie oft das Wort im Text vorkommt. Word: letzte Textstelle Sie öffnen ein Dokument, die Textmarke steht am Beginn des Textes. Wenn Sie an die Stelle gelangen wollen, an der Sie aufgehört haben, drücken Sie <shift>+<F5>. Word „merkt“ sich die letzten drei Textstellen, die Sie so ansteuern können. Nur bei Word 2007 funktioniert diese Tastenkombination nicht. Rheinland-pfälzische Schule 02/2016 – Aus den Kreisverbänden – VBE besucht das Förder- und Beratungszentrum Rhein-Lahn S ehr interessiert zeigten sich die Teilnehmer/-innen an der Informationsveranstaltung „Förder- und Beratungszentrum Rhein-Lahn – das Unterstützungssystem der inklusiven Förderung“, die am 19. November 2016 in Singhofen stattfand. Ziel der Veranstaltung war es, interessierten Kolleginnen und Kollegen die Arbeitsweise des Förder-und Beratungszentrums (FBZ) darzustellen. Zunächst berichtete der Schulleiter der Erich-Kästner-Schule und Leiter des FBZ, Jürgen Hoder über die Entstehung und Konzeption des Zentrums. Mit der Novellierung des Schulgesetzes wurde die Bildung von Förder- und Beratungszentren auf den Weg gebracht. Auf Antrag des Rhein-Lahn-Kreises wurde am 04. Februar 2015 die Erich-Kästner-Schule vom MBWWK mit den Aufgaben eines FBZ beauftragt. Um allen Förderschwerpunkten gerecht zu werden, wurde die Zusammenarbeit mit den Förderschulen des Landkreises und mit überregionalen Förderschulen vereinbart. Dazu gehören nOranienschule Singhofen (Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache), nFreiherr-vom-Stein-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen), nTaunusschule Nastätten (Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen), nChristiane-Herzog-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung), nLandesschule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied, nLandesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied. Aufmerksame Kolleginnen und Kollegen folgen den Ausführungen von Jürgen Hoder. Anschaulich und aufschlussreich stellte Jürgen Hoder die Konzeption des FBZ und den daraus entstandenen Arbeitsauftrag dar. Alle Mitarbeiter verstehen sich als Ansprechpartner für Eltern, Erzieher und Lehrer. Ziel sei es, so zu beraten und zu unterstützen, dass Schülerinnen und Schüler, die einen besonderen Förderbedarf besitzen oder anderer Hilfen bedürfen, an den Regelschulen verbleiben können. Anschließend wurden anhand von Fallbeispielen die konkreten Abläufe im Beratungsprozess geschildert. Nach der Vorstellung des FBZ nutzten die Teilnehmer/-innen die restliche Zeit für einen regen fachlichen Gedankenaustausch. Dabei wurde der teilweise Wegfall der integrierten Förderung an der Grundschule kritisch gesehen. Mehr Informationen unter www.fbz-rlk.de Karin Mey VBE-Kreisvorsitzende VBE-Kreisverband Bernkastel-Wittlich Zur Erinnerung an Hermann Josef Hebler * 22.10.1939 + 21.11.2015 H ermann Josef Hebler gehörte seit 1964 dem VBE Rheinland-Pfalz und seit 2006 dem Kreisvorstand als Vertreter der Seniorinnen und Senioren an. Mit sehr großem Engagement, Verlässlichkeit und dabei seine Person nie in den Vordergrund drängend nahm der Kollege seine Aufgaben in unserem Kreisverband und darüber hinaus bei entsprechenden Treffen auf regionaler und Landesebene wahr. Besonders für die Gruppe der Seniorinnen und Senioren hatte er immer wieder neue Ideen für Veranstaltungen, deren Planung und Organisation er übernahm. Wir wussten die Anliegen unserer Seniorinnen und Senioren bei ihm in guten Händen. Viele Veranstaltungen und Fahrten hielt Hermann Josef Hebler für uns mit seiner Ka- Rheinland-pfälzische Schule 02/2016 mera fest. Als begnadeter Hobbymaler stellte er uns Fotos seiner Arbeiten z. B. für Einladungsschreiben und unseren jährlichen Weihnachtsbrief an die Mitglieder zur Verfügung. Auf Beschluss der Delegiertenversammlung des VBE-Landesverbandes wurde Hermann Josef Hebler 2013 in Anerkennung seiner verdienstvollen Tätigkeit im VBE mit der Ehrenmedaille des VBE Rheinland-Pfalz ausgezeichnet. Wir werden Hermann Josef Hebler mit seiner ruhigen, humorvollen und herzlichen Art in unserem Vorstandsteam sehr vermissen. Rosemarie Manstein VBE-Kreisvorsitzende Hermann-Josef Hebler † 27 – Wir gratulieren – Wir gratulieren unseren Geburtstagskindern im März 2016 n zum 94. Geburtstag am 16.03. Erich Holeschovsky Pommernstr. 7 76829 Landau n zum 89. Geburtstag am 01.03. Paul Fuhr Neuweg 13 55743 Idar-Oberstein am 03.03. Ruth Dehne-Schlegel Freiherr-v.-Stein-Str. 1 67466 Lambrecht n zum 88. Geburtstag am 01.03. Hans Teusch Bergweiler Str. 17 54518 Hupperath am 05.03. Alois Martin Auf dem Acker 1 56203 Höhr-Grenzhausen n zum 87. Geburtstag am 16.03. Rainer Quinten Kirchberg 37 a 56626 Andernach n zum 84. Geburtstag am 12.03. Marliese Wagner Branchweilerhofstr. 10 67433 Neustadt n zum 83. Geburtstag am 09.03. Annemarie Müller Nisterstr. 3 57627 Hachenburg am 14.03. Renate Jansky Am Königsborn 4 55126 Mainz am 18.03. Hermann-Josef Wies Boelckestr. 12 56073 Koblenz n zum 82. Geburtstag am 12.03. Ewald Weber Neuerburger Str. 7 54634 Bitburg am 25.03. Hans Aulenbacher Kolpingstr. 38 56751 Polch am 28.03. Erwin Selb Holunderweg 20 67346 Speyer n zum 81. Geburtstag am 01.03. Erwin Pickan Kirchstr. 4 54570 Densborn am 12.03. Hiltrud Barth Am Wald 18 55595 Spabrücken am 12.03. Hubertus Bartsch Unterer Kurweg 12 67316 Carlsberg am 17.03. Magdalene Noner Schulstr. 51 53426 Schalkenbach am 30.03. Franz Kauth Blussustr. 11 55130 Mainz n zum 80. Geburtstag am 06.03. Reinhold Zimmer Dürerstr. 10 a 54294 Trier-Zewen am 08.03. Josef Wagner Dillstr. 5 56412 Nentershausen am 08.03. Franz Bleicher Bienwaldstr. 5 76889 Kapsweyer 28 am 13.03. Gunter Bug Schlittweg 17 67361 Freisbach am 18.03. Peter Kaufmann Uhlandstr. 5 56751 Polch am 25.03. Christel Klassmann Südstr. 10 56412 Oberelbert n zum 79. Geburtstag am 20.03. Rosemarie Rehm-Stephan Anemonenweg 8 a 55129 Mainz n zum 78. Geburtstag am 05.03. Heinrich Enkrich Kruppstr. 17 56642 Kruft am 08.03. Josef Ambrosius Max.-Kolbe-Str. 44 54516 Wittlich am 11.03. Karl Hermann Matthias Kaiser-Wilhelm-Ring 81 55118 Mainz am 13.03. Edith Gura co. W. Beerwald / Kiefernstr. 3 55496 Argenthal am 15.03. Hans Heberer Oberwindhagenerstr. 34 53578 Windhagen am 15.03. Norbert Sahm Eckstr. 14 66851 Queidersbach am 23.03. Marianne Müller Korumstr. 3 54294 Trier n zum 77. Geburtstag am 01.03. Winfried Berrens Kiefernweg 4 54516 Wittlich am 02.03. Erika Müller Ringstr. 9 55595 Hargesheim am 02.03. Irmgard Hellersberg Goethestr. 28 56288 Kastellaun am 08.03. Norbert Meinhard Peter-Weyer-Str. 2 55129 Mainz am 12.03. Reinhard Theis Raiffeisenstr. 20 54472 Monzelfeld am 16.03. Rainer Becher Im Seifen 15 56414 Dreikirchen am 17.03. Klaus Wagner Zum Kreinerberg 12 66663 Besseringen am 21.03. Horst Grentzer Schumannring 56 76761 Rülzheim n zum 76. Geburtstag am 01.03. Peter Feltes Auf Bobüsch 15 54343 Föhren am 02.03. Marlies Meyring Gartenstr. 32 76855 Annweiler am 05.03. Margret Kappi Bahnstr. 6 56414 Dreikirchen am 05.03. Alma Max Eichendorffstr. 1 54516 Wittlich am 07.03. Doris Zak Kurparkstr. 13 56112 Lahnstein am 13.03. Rudolf Schuff Otto-Frank-Str. 12 67454 Haßloch am 16.03. Monika Seib-Cembolista Neuweg 37 55130 Mainz am 17.03. Berthold Müller Hinter Eichbaum 53 55595 Wallhausen am 21.03. Josef Dahm Kolpingstr. 7 56220 Urmitz am 23.03. Gisela Krütten Meulenstr. 27 54313 Zemmer am 30.03. Karl Mutsch Brahmsstr. 2 54497 Morbach am 15.03. Norbert Hundt Hauptstr. 9 51598 Friesenhagen am 18.03. Klaus Rausch Im Höhberg 21 54344 Kenn am 19.03. Josef Schmitt Beyerhofgasse 3 56154 Boppard am 22.03.1943 Josef Kotschenreuther Kleiststr. 14 67258 Heßheim n zum 75. Geburtstag am 04.03. Reinhold Anton Bergstr. 23 54424 Thalfang am 05.03. Doris Eyrisch Domacker 14 55743 Idar-Oberstein am 15.03. Dieter Schwab Görresstr. 60 a 56254 Müden am 23.03. Lieselotte Sieveke Blumenwiese 14 54329 Konz-N‘mennig am 27.03. Hermann Haid In den 14 Morgen 19 55268 Nieder-Olm am 30.03. Paul Specht Krokusweg 31 55126 Mainz n zum 74. Geburtstag am 04.03. Margret Pokorny Serriger Str. 69 54439 Saarburg am 07.03. Manfred Windhausen Im Flur 15 54614 Schönecken am 13.03. Franz Fischer Bodelschwinghstr. 41 66976 Rodalben am 17.03. Gertrud Schlechtriemen Backesstr. 15 57572 Niederfischbach am 17.03. Christine Jung Gustav-Kietz-Str. 5 67549 Worms am 19.03. Maria Heinz Steinkaul 10 54317 Lorscheid b. Trier am 31.03. Doris Link Bachstr. 21 56422 Wirges n zum 73. Geburtstag am 04.03. Edeltrud Maus Fr.-v.-Stein-Str. 31 55559 Bretzenheim am 05.03. Elisabeth Müller Am Ruhberg 6 56459 Girkenroth am 07.03. Franz Rumpler Zweibrücker Str. 49 66987 Thaleischweiler-Fröschen am 10.03. Rainer Heimig Kiefernweg 4 54293 Trier am 13.03. Heidemarie Machon Eselsdamm 34 67346 Speyer am 15.03. Roswitha Klee Am Hüttenberg 9 56077 Koblenz n zum 72. Geburtstag am 02.03. Mechtild Hebler Schloßstr. 40 54516 Wittlich am 04.03. Bernd Schäfer Habsburgring 110 56727 Mayen am 06.03. Helga Günster Waldstr. 3 56237 Deesen am 08.03. Brunhilde Hess Auf der Hardt 1 67746 Merzweiler am 14.03. Maria-Luise Rosinsky Richard-Wagner-Str. 41 67433 Neustadt am 20.03. Norbert Schroeter Heimbacher Str. 12 56566 Neuwied am 24.03. Heide Moll Auf der alten Burg 15 56567 Neuwied am 25.03. Helmtrud Belzer An den Deichstücken 3 67550 Worms am 28.03. Erwin Beiersdörfer Hauptstr. 22 67259 Großniedesheim am 30.03. Edith Ossig Dr.-Karl-Aschoff-Str. 3 55543 Bad Kreuznach n zum 71. Geburtstag am 01.03. Maria Pathak Im Rosengarten 3 54338 Schweich am 09.03. Christa Bloch Erzbergerstr. 4 67292 Kirchheimbolanden am 19.03. Monika Neiser Albert-Schweitzer-Str. 9 56179 Vallendar am 19.03. Matthias Richter Brunnenstr. 25 54518 Hupperath am 22.03. Elfriede Becker Heinzerather Str. 68 54538 Olkenbach am 22.03. Herbert Blumenstiel Hauptstr. 65 67487 Maikammer am 23.03. Hans-Jakob Barth Friedhofstr. 3 66907 Glan-Münchweiler n zum 70. Geburtstag am 20.03. Monika Renner In der Pforte 40 54296 Trier am 25.03. Ursula Meister Akazienweg 3 56288 Kastellaun Rheinland-pfälzische Schule 02/2016 – Termine – VBE-Kreisverband Rhein-Lahn-Kreis lädt ein zur Fortbildung ins Mathematikum Gießen (PL-AZ: 16ST20601) Ort: Termin: Anmeldung: Programm: Liebigstr. 8, 35390 Gießen, www.mathematikum.de Mittwoch, 24. Februar 2016, 10.00 Uhr – 17.00 Uhr Kreisvorstand Karin Mey, Tel.: 02621-40129 oder [email protected] 10:00 Uhr: Ankunft, Begrüßung und Einführung ins Mathematikum (Laila Samuel) 10:30 Uhr: Freies Erkunden des Mathematikums durch die Lehrerinnen und Lehrer 11:30 Uhr: Fortbildung „Mathematische Experimente“, Teil 1 (Laila Samuel) 13:00 Uhr: Pause 13:30 Uhr: Fortbildung „Mathematische Experimente“, Teil 2 (Laila Samuel) 15:00 Uhr: Ende der Veranstaltung und Verabschiedung Der VBE-Kreisverband organisiert einen Bus! Mittwoch 24.02.20 16 10–17 Uhr VBE-Landeskonferenz Landtagswahl 2016 – Chance auf Veränderung? Ort: Termin: Programm: Bildungszentrum Erbacher Hof, Mainz 02. März 2016 , 10.00 bis 16.00 Uhr nBegrüßung und Eröffnung Gerhard Bold nVertrauen und Engagement – der VBE an den Schulen in Rheinland-Pfalz Iris Segrodnik, VBE-Referentin für Mitgliederbetreuung nVBE-Perspektiven der Schul- und Gewerkschaftspolitik Gerhard Bold, VBE-Landesvorsitzender nVor der Landtagswahl – Bilanz und Ausblick Vera Reiß, Staatsministerin für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur nFragestunde Plenum – Mittagspause – Schulpolitisches Hearing mit Vertreterinnen und Vertretern der Parteien und Fraktionen nEröffnung Sabine Mages, stellvertretende VBE-Landesvorsitzende n Statements der Fraktionen und Parteien n Plenardebatte nSchlusswort Gerhard Bold, VBE-Landesvorsitzender ch two 6 Mit 201 . 3 0 02. 6 Uhr 1 10– VBE-Kreisverband Germersheim Das interaktive Whiteboard im Klassenzimmer Ort: Termin: Anmeldung: Grundschule Kandel, Marktstr. 6, 76870 Kandel Freitag, 11. März 2016, 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr bis zum 19.02.2016 an [email protected] Programm: Der KV Germersheim lädt alle Interessierten ein zum Präsentationsworkshop in Kandel/ Pfalz. Ein interaktives Whiteboard und verschiedenste digitale Medien bieten weitreichende Möglichkeiten im Unterricht, die, eingebunden in die Lernumgebung, mit allen Lernmethoden kombinierbar sind. Raphael Stoll, KR der GS Annweiler und Setkoordinator SINUS an Grundschulen 2005–2013, wird in diesem Präsentationsworkshop Einsteigern und Anwendern Einblicke in den täglichen Unterricht mit einem SmartBoard geben und zu folgenden Inhalten referieren: • Impulse für jeden Lehrertyp • Praktisches am SmartBoard für Anfänger und Fortgeschrittene • Digitale Unterrichtsbeispiele • Einbindung des Internets und geeignete Lernsoftware • Einsatz von Dokumentenkamera und Smart-Response-System in memoriam Willi Steioff Konrektor a. D. Bergstr. 6 65556 Limburg geb. 08.09.1945 † 30.11.2015 Hermann Malsch Min.Rat a. D. Klauerstr. 11 55129 Mainz geb. 21.09.1921 † 07.11.2015 Rheinland-pfälzische Schule 02/2016 Freit ag 11.03 .2016 14.30 17.30 Uhr Wir werden unseren verstorbenen Mitgliedern ein ehrendes Andenken bewahren. Anne Barth Lehrerin a. D. Friedhofstr. 3 66907 Glan-Münchweiler geb. 07.02.1945 † 17.11.2015 Horst Houben Rektor a. D. Dr.-Mutterer-Str. 3 56377 Nassau geb. 11.01.1925 † 11.11.2015 Maria Teschke Lehrerin a. D. Wilhelm-Leuschner-Str. 10 56076 Koblenz geb. 07.07.1941 † 13.10.2015 29 – Zum Schluss ... – Das große „Noch 364 Tage und ich hab jetzt schon keinen Bock mehr“-Rätsel hrern e L s a W ällt so einf Die Buchstaben in den gelb markierten Feldern (absteigend von links nach rechts gelesen) ergeben den Lösungssatz. (und Lehrerinnen natürlich auch)* ... wenn sie sich in ihrem Ordnungsbewusstsein verschaukelt fühlen: Ich wäre auch lieber ein Teppich, dann könnte ich morgens liegenbleiben ... Wenn ihr nochmal so lang zum Klo braucht, bringe ich Euch nächstens einen Kasten Sägemehl mit ... ... wenn sie vom Gipfel der Denkmöglichkeiten nach unten blicken: Geometrie brauchst du, damit du deinen Garten in Ellipsenform anlegen kannst ... Der Punkt ist eine verhungerte Kugel ... ... wenn sie – offen und gerade wie sie sind – keinen Hehl aus ihren politischen Einsichten machen: Dazu äußerte sich schon Goethe, der meinte: Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen ... Auch Linke haben mindestens ein rechtes Bein ... Was so ein echter Christdemokrat ist, der liebt seine Feindbilder ... Sozialdemokraten waren früher Leute, die arbeiteten und kein Geld hatten ... Zitate aus dem echten Schulleben, gesammelt von Dieter Kroppach (), meinem Deutschlehrer br 30 Viel Spaß wünscht die Redaktion! waagerecht: 1 Planet der römischen Liebesgöttin 4 Kultfilm am Sonntagabend 7 In der Zukunft 10 Nicht alles was glänzt, ist das 14 Bundesstaat der USA 15 Big-Bang-Pulver 16 Dringend, zwingend 17 Vorname von Mütze 19 Da landete die Hexe selbst drin 21Der kleine ? – nicht nur zur Weihnachtszeit 22 Massive Töne 23 Der hat einem im ? 25 Verblödungsmedium 27 Mutti von Mutti 28 Nicht weit 29 Die erspart den Zimmermann 31 Gibt’s fast nur in der Losbude 35Begründer der Quantenphysik, Geburtsort (KFZ-Kennz.) 38 Party 39 Da brennt die Kerze 40 Dann ist Wasser wirklich hart 41 Mein Name ist James, sagte ? ? 7 44 Selten 46Dieser Baum musste schon für viele deutsche Wohnzimmer sterben 49 Schwur 50 Manche haben sogar 5 Sterne 51 Wort mit gleicher Bedeutung 52 Chininhaltiges Erfrischungsgetränk 54 Royal Navy 56 Amerikanische Fluggesellschaft 58 Wohn- und Brutstätte von Vögeln 60 Fällt dieses Jahr scheinbar aus 61 Dokument mit objektivem Sachverhalt 63 Sitz von Schalke 04 (KFZ-Kennz.) 64 Dichter 65 Spannend 66 Gesetzwidrig 70 Eigenverantwortliches Arbeiten 71 Gibt sich meist launisch und affektiert 73 Kleidung der Richter (Mz.) 75 Sitzt der Kopf drauf 76 Angabe von Wohnung und Anschrift 77 Ziemlich groß dieser Knabe 78 Space Shuttle für Grüne Männchen 79Postalisches Kurzzeichen von 14 waagerecht 80 Ich weiß von nichts 81 Das Eckige 82 Dauerbrenner aus der Dose 83 Treibhausgas Senkrecht: 2 Ich 3 Land mit Vorwahl +256 5 Da kriegste schwer Luft 6 Spaßvogel ohne Nachnamen 8 Ist der nicht im Tank? 9 Anleitung zur Zubereitung 11 Gestörte Sinneswahrnehmung 12 Gedanke, Vorstellung, guter Einfall 13 Das himmlische Kind 14 Inselstaat 16 Erneuerbare Energien 18 Arbeiterpartei Kurdistans 20Gehste weg vom ?. ist der Überzieher weg. 24 Gibt’s auf der Uhr 26 Vielleicht passt das hier 27 Stelle mit ‘ner Quelle 30Hier spricht man Det on Dat op Santes Platt 32Seelischer Zustand in der 6. Unterrichtsstunde 33 Einmal schütteln: TEZHICHO 34 The Boss 36 ? –12– alter Polizeifilm Rheinland-pfälzische Schule 02/2016 1 2 3 4 5 6 7 12 8 9 10 17 18 11 13 14 15 16 19 21 20 22 23 28 29 24 30 25 31 33 34 35 26 27 32 36 37 38 39 40 41 44 47 50 42 45 46 48 49 51 52 53 54 55 59 58 43 56 60 61 63 57 62 64 65 66 67 69 68 70 75 71 76 72 73 77 74 78 79 80 81 82 83 - 37 Ee-dah-how nannten es die Indianer 42 Großer Discounter hat ein L verloren 43Wahlspruch dieses Landes: Zweimal Ente süß-sauel 45 Hängt die Hand dran 47Manche können nicht mal den vom Schlips - 48 Little Boy 49 Keimzelle 50 ? im Kopf 53 Kommen nach den Vorfahren 54 россиянин 55 Lichtenstein ist einer 57 Biggest Town in the EU 59 ? in Seattle 61Logische Schlussfolgerung, die 62 The Extra-Terrestrial 67 Versuchen, Probleme zu lösen, die es ohne sie gar nicht gäbe 68 Der Franzl – Spitzname 69 (14+6) : 2 -n 72 Lackähnliche Substanz 74Da nimmt man zuerst zu und nur schwer wieder ab kfs etwas als wahr annimmt Rheinland-pfälzische Schule 02/2016 31 … eine VBE-Kampagne für die Grundschulen in Rheinland-Pfalz – hier demnächst mehr … D N U LE R G CHrUken! Szu stä r ein e gut Bei uns wird Bei uns werden chancen erkannt! Talent gefördert! Bei uns werden welten entdeckt! Rheinland-Pfalz lz Pfa dlan R n hei w.v w w e p.d r be