Arbeitsplatz Förderschule und Schwerpunktschule

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Arbeitsplatz Förderschule und Schwerpunktschule
Rheinland-pfälzische Schule
02/2016
Zeitschrift des
Verbandes Bildung und Erziehung
Rheinland-Pfalz
03.02.2016 / 67. Jahrgang
Mehr Gerechtigkeit wa(a)gen.
Damit Lehrer nicht sitzen bleiben.
Arbeitsplatz
Förderschule und Schwerpunktschule
n Wechselprüfung II – der Stand der Dinge
n Bevölkerung: Rheinland-Pfalz wird älter
– Inhalt –
– Editorial –
Leitartikel
Magazin
Aktuell
Thema
Junger VBE
Personalia
Recht
Seniorinnen & Senioren
Infos & Technik
Aus den Kreisverbänden
Wir gratulieren
Termine
Zum Schluss ...
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Betrifft: Grundschulen 2016
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Grundschulen in Rheinland-Pfalz sind in
ihrem pädagogischen Auftrag von den gesellschaftlichen Herausforderungen besonders
betroffen. Das ist nicht erst seit heute so.
Grundschulen nehmen alle Kinder auf, unabhängig von sozialer, ethnischer oder religiöser
Zugehörigkeit. Grundschulen spiegeln damit
ein Bild unserer Gesellschaft, ihrer Entwicklungen, ihrer Probleme, aber auch ihrer Potenziale.
Impressum
03. Februar 2016, 66. Jahrgang
Herausgeber
Verband Bildung und Erziehung (VBE),
Landesverband Rheinland-Pfalz
Adam-Karrillon-Str. 62, 55118 Mainz
Telefon: 0 61 31-61 64 22, Telefax: 61 64 25
[email protected]
Redaktion dieser Ausgabe:
Hjalmar Brandt (verantwortlich) br
[email protected]
Viele Reformen sind in den vergangenen Jahren unternommen worden, um den pädagogischen Auftrag der Grundschulen mit der gesellschaftlichen Entwicklung abzustimmen. So
ist die Grundschule als Volle Halbtagsschule
die pädagogische Antwort auf den Wandel von
Familie und Lebenswelt. Die Individualisierung
des Lernens, der gemeinsame Unterricht
Dr. Markus Bachen mb
(Veranstaltungen / Regionales)
[email protected]
Frank Handstein fh
(Reportage / Recht)
[email protected]
Dominik Hoffmann dh
(Recht)
[email protected]
Marlies Kulpe mkl
(Bildungspolitik / Rubriken)
[email protected]
Lars Lamowski lal
(Primarstufe)
[email protected]
Klaus Schmidt kfs
(Reportage / Berufspolitik / Zum Schluss)
[email protected]
Verlag:
VBE Bildungs-Service GmbH
Adam-Karrillon-Str. 62
55118 Mainz
Fotos/Grafik:
Jan Roeder: Titel; 3, 4, 5, 8, 9, 10, 11, 12,
13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 22,23,
Thorben Wengert / pixelio.de: S. 7
Mechthild Hebler: 27 (unten)
Hjalmar Brandt: 5, 20 (oben), 21,
VBE-Archiv: 20 (unten), 27 (oben),
Grafiken: Typoly 2, 6, Rückseite
für alle Kinder im Rahmen der Inklusion und
jetzt die Integration der von Flucht und Vertreibung betroffenen Kinder sind weitere Etappen
der Veränderung. Daraus entstehen immer
neue Herausforderungen im pädagogischen
Alltag. Nicht wenige befürchten eine Überforderung des Systems.
Vor diesem Hintergrund hat der VBE Rheinland-Pfalz eine Bestandsaufnahme der Grundschulsituation durchgeführt, die auf einer landesweiten Umfrage unter allen nahezu 1.000
Grundschulen basiert. Im Rahmen einer Pressekonferenz wurden Ende Januar nach Redaktionsschluss die Ergebnisse der Analyse vorgestellt.
Zugleich startet der VBE Rheinland-Pfalz seine
Grundschulkampagne 2016, die unter dem
Motto steht ... ein guter GRUND SCHULE zu
stärken. Damit will der VBE die gesellschaftliche Bedeutung grundlegender Bildung an den
Grundschulen unseres Landes
unterstreichen und deutlich
machen, dass die Grundschulen
das Fundament für erfolgreiches
Lernen, für soziale Integration
und für die persönliche
Entwicklung der Kinder schaffen –
wie keine Schule sonst. Dazu
demnächst mehr in dieser
Zeitung – seien Sie gespannt!
Ihre RpS-Redaktion
Die RpS erscheint zehnmal im Jahr.
Für VBE-Mitglieder ist der Bezugspreis durch den
Mitgliedsbeitrag abgegolten. Nichtmitglieder bestellen beim Verlag zum Preis von 4,80 Euro
vierteljährlich einschließlich Vermittlungsgebühren.
Redaktionsschluss
10.02.2016 für Heft 03/2016
Den Inhalt namentlich gezeich­neter Artikel
verantworten deren Verfasser.
Nachdruck ist nur mit Zustimmung der Redaktion
und Quellenangabe zulässig. Für unverlangt
eingesandte Manuskripte besteht keine Gewähr. Gesamtherstellung, Anzeigenverwaltung
Wilke Mediengruppe GmbH
Oberallener Weg 1, 59069 Hamm
E-Mail: [email protected]
Hier die Auflösung des Rätsels aus Heft 12/2015-01/2016
Die Auflösung aus dem letzten Heft 12/15 und 01/16 1
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Die nächste RpS ­erscheint
am 03. März 2016.
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Die letzten Worte des U-Boot-Kapitäns lauteten:
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Die Gewinner dieses Rätsels und damit Gewinner von je
6 Flaschen Wein aus rheinland-pfälzischen Anbaugebieten sind:
Hermann Thomas, 66994 Dahn
Kurt Rottmayer, 76855 Annweiler
Gabriele Briel, 53498 Bad Breisig
Die Redaktion gratuliert herzlich!
Die letzten Worte des U-­‐Boot-­‐Kapitäns lauteten: 2
I R G E N D W A S S T I N K T H I E R I C H G E H M A L K U R Z L U E F T E N Rheinland-pfälzische Schule 02/2016
– Leitartikel –
Sonderpädagogische Förderung in
Rheinland-Pfalz –
ein Fall von Parallelgesellschaften?
In Rheinland-Pfalz bestehen zurzeit zwei Formen der
sonderpädagogischen Förderung: Förderschulen und
Schwerpunktschulen.
Das „System Förderschule“ hat eine lange Tradition in
unserem Schulwesen. Erste Wurzeln der Hilfsschulen finden sich schon Mitte des 19. Jahrhunderts, in den 50-er
Jahren des 20. Jahrhunderts kommt es zur Gründung der
ersten Sonderschulen, der heutigen Förderschulen.
Ab 1960 findet auf Initiative der Kultusministerkonferenz
eine Neuordnung des Sonderschulwesens statt. Es entstehen verschiedene Schultypen. Auch in Rheinland-Pfalz
erfolgt somit eine Differenzierung in sieben verschiedene
Formen der Förderschulen.
Diese Untergliederung macht sicherlich Sinn, denn beeinträchtigten Menschen wurde lange Zeit der Zugang zu
Bildung verwehrt. Um ihnen Bildung zu ermöglichen, hat
man spezielle Systeme geschaffen. Dabei hat sich Folgendes gezeigt: Verschiedene Formen der Beeinträchtigung bedingen verschiedene Zugänge zur Bildung – und
vor allem verschiedene Fördermöglichkeiten.
Durch Separation und Differenzierung soll die bestmögliche Förderung ermöglicht werden.
Jedoch ist die Existenz der Förderschulen nicht unumstritten. Kritiker sehen die vorgegebene bestmögliche Förderung in speziellen Schulen nicht umgesetzt und fordern
eine Beschulung aller beeinträchtigten Kinder und Jugendlichen an Regelschulen. Nach ihrer Meinung kann
nur so soziale Integration und eine adäquate Förderung
erfolgen.
In Deutschland versucht man diesem Anspruch seit der
UNESCO-Erklärung von Salamanca im Jahr 1994 Rechnung
zu tragen. Hier wurde erstmals die Forderung erhoben,
Bildungssysteme inklusiv zu gestalten. Den Regelschulen
soll die Möglichkeit gegeben sein, alle Schülerinnen und
Schüler – mit und ohne Beeinträchtigungen – gemeinsam
zu beschulen. Durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 wird dieses Ziel stringenter verfolgt.
In Rheinland-Pfalz hat sich aus vorgenannten Gründen
neben dem „System Förderschule“ das „System Schwerpunktschule“ seit 15 Jahren etabliert. Beide Systeme sind
flächendeckend vorhanden, auch an Schwerpunktschulen wird die sonderpädagogische Förderung beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher angeboten.
Rheinland-pfälzische Schule 02/2016
Sind also beide Parallelsysteme – als pädagogische
Parallelgesellschaften – bildungspolitisch gewollt
oder nur der fiskalischen Situation geschuldet?
Studien belegen, dass ein inklusives Schulsystem
höhere Kosten im Hinblick auf den Personalbedarf
und die Umgestaltung der Schulgebäude verursacht. Grundsätzlich ist es sicher möglich, das entstandene sonderpädagogische System umzugestalten. Dies kann aber nur im Zusammenhang mit Alexander Stepp
einer grundlegenden Reform des gesamten Schulsystems erfolgen. Letztendlich wird aber dieser große
Schritt nicht gegangen.
Ich habe Erfahrungen in beiden Parallelsystemen gesammelt. Aus meiner Sicht ist eine umfassende sonderpädagogische Förderung aller beeinträchtigten Schülerinnen
und Schüler an Schwerpunktschulen derzeit nicht möglich. Hier fehlt es – trotz allem guten Willen – an sonderpädagogischem Personal, respektive an Differenzierung
durch in den verschiedenen Fachrichtungen ausgebildeten Förderschullehrerinnen und -lehrern. Auch sind vielerorts die baulichen Voraussetzungen für eine adäquate
Förderung nicht gegeben.
Diese Umstände führen viele Kolleginnen und Kollegen
an die Grenze ihrer psychischen und auch physischen Belastbarkeit, was sich letztlich negativ für alle auswirkt.
An vielen Förderschulen besteht sicher eine hohe Arbeitsbelastung, es mangelt mittlerweile auch hier oft an
qualifiziertem Personal. Jedoch sind in der Regel die
räumlichen Voraussetzungen sehr gut. Auch ist die soziale Integration vielfach gegeben, was sich beispielsweise
durch Übergänge junger Menschen in den allgemeinen
Arbeitsmarkt zeigt.
Förderschulen sind keine Sackgasse. Sie sind eine Straße, die sich vielfach verzweigt und aus meiner Sicht für
die betroffenen Kinder und Jugendlichen vielfältige Möglichkeiten durch die bestmögliche Förderung bietet. Eltern bleibt die Wahlmöglichkeit. Sie müssen für ihr Kind
eine Entscheidung treffen.
Die in dieser RpS-Ausgabe vorgestellten Formen der Förder- und Schwerpunktschulen werden weiterhin Bestand
haben. Mir bleibt abschließend zu betonen, dass die sonderpädagogische Förderung in ihrer durchaus berechtigten Ausdifferenzierung bestehen bleiben muss.
Alexander Stepp
stellvertretender VBE-Landesvorsitzender
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– Magazin –
Jede Grundschule im Norden erhält
Inklusions-Assistenten
M it insgesamt 542 soge-
nannten Schulischen Assistenzen will Schleswig-Holstein das gemeinsame Lernen
von behinderten und nichtbehinderten Kindern an allen
Grundschulen verbessern.
Bildungsministerin Britta
Ernst (SPD) kündigte am 5. Januar 2016 in Kiel an, das Land
werde in den nächsten Monaten rund 350 Schulische Assistenzen einstellen. Zudem
nehmen Schulen oder freie
Träger selber solche neuartigen Kräfte in Anstellung. Das
kostet das Land 13,2 Millionen Euro. Ursprünglich hätten
bereits mit Beginn des Schuljahres Ende August Schulische Assistenzen ihren Job aufnehmen sollen.
Die Aufgaben der Schulischen Assistenzen, die sich um
alle Grundschüler kümmern sollen, beschrieb Ernst konkret: Dazu gehören Hilfestellung bei der Umsetzung von
Arbeitsaufträgen, das Mitwirken an Fördermaßnahmen
für Gruppen oder einzelne Schüler, Hilfe bei pädagogischen Angeboten außerhalb des Unterrichtes wie Projekttagen. Jede Grundschule erhalte mindestens eine Assistenz, die von morgens bis mittags da sei – also eine
halbe Stelle. Für die neuartigen Jobausschreibungen gingen laut Ernst 1.300 Bewerbungen ein.
dpa
Senioren: Mainz weitet Expertenberatung für Schulen aus
Die Erfahrung ehemaliger Schulleiter in der Bildungspraxis soll in Rheinland-Pfalz verstärkt zur Geltung kommen: Ein im vergangenen Jahr in der Pfalz gestartetes Pilotprojekt wird jetzt auf das ganze Land ausgeweitet, wie
das Pädagogische Landesinstitut am 6. Januar 2016 in
Boppard mitteilte. Schulen können über das Landesinstitut ab sofort 27 ehemalige Leiter von Bildungseinrichtungen für eine kostenlose Beratung anfordern. „Wir wollen
die hohe Expertise sowie die jahrzehntelange Erfahrung
und Kenntnisse des rheinland-pfälzischen Bildungssys-
tems der Senior-Expertinnen und -Experten für Schulen
im Land zugänglich machen“, erklärte Institutsdirektorin
Birgit Pikowsky. Die Beratung erstreckt sich von der Personalauswahl über die Zusammenarbeit mit externen
Partnern und das schulische Qualitätsmanagement bis
zur Förderung einer „Teamkultur“. Die Schulleitungen erfüllten eine zentrale Rolle für die Qualität von Schule und
Unterricht, sagte der Staatssekretär im Bildungsministerium Hans Beckmann (SPD).
dpa
Klaubert fordert einheitliche Entscheidung zu „Mein Kampf“
T
hüringens Bildungsministerin Birgit Klaubert (Linke)
dringt auf eine Verständigung mit ihren Länderkollegen
zum Umgang mit der kommentierten Neuausgabe von
Adolf Hitlers „Mein Kampf“. Es sollte eine einheitliche
Haltung der Länder zum möglichen Einsatz im Unterricht
geben, erklärte ein Sprecher am 4. Januar 2016 auf Anfrage. Klaubert fordere deshalb eine Entscheidung der Kultusministerkonferenz (KMK). Dem MDR sagte sie, ihr persönlicher, humanistischer Anspruch und der Respekt vor
den Millionen Opfern der Nazidiktatur sagten allerdings
„Nein“.
Zum Jahresende liefen die Urheberrechte an „Mein
Kampf“ aus, mit denen ein Nachdruck in Deutschland bislang verhindert wurde. Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) hatte sich bereits dafür ausgesprochen,
dass die wissenschaftlich kommentierte Neuausgabe
deutschlandweit im Schulunterricht eingesetzt werden
sollte. Auch viele Bundesländer haben keine Bedenken,
darunter die Bildungsministerien von Rheinland-Pfalz,
Berlin, Bayern, Sachsen oder Brandenburg.
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Auch aus der Wissenschaft kam ein positives Signal. Der
Jenaer Didaktiker Uwe Hoßfeld sprach sich für die Verwendung der kommentierten Neuausgabe im Schulunterricht aus. „Das Buch ist ein Zeitdokument, dem wir uns
stellen müssen“, sagte Hoßfeld der Deutschen Presse-Agentur.
Die historisch-kritische Ausgabe von Adolf Hitlers Hetzschrift erscheint in einer Auflage von 4.000 Exemplaren.
Sie wurde vom Münchner Institut für Zeitgeschichte erarbeitet. Anlass für das Erscheinen ist, dass die Urheberrechte Ende 2015 ausgelaufen sind. Sie lagen bisher
beim Freistaat Bayern. Hitler hatte nach seinem Umsturzversuch im November 1923 in seiner Landsberger Festungshaft das Buch „Mein Kampf“ geschrieben. In der
Hetzschrift sind etwa die Grundlagen für seine spätere
Eroberungspolitik angelegt.
Internet: http://dpaq.de/t8vR5
dpa/RED
Rheinland-pfälzische Schule 02/2016
– Magazin –
Mehr als 100 Pensionäre melden sich für Deutschunterricht
115 pensionierte Lehrer wollen angesichts der vielen
Flüchtlinge an rheinland-pfälzische Schulen zurückkehren
und ehrenamtlich Deutsch unterrichten. Sie sollen mit
etwa vier bis acht Stunden in der Woche Lehrer in der
Sprachförderung unterstützen und Schülern, die neu in
die Bundesrepublik gekommen sind, Deutsch beibringen,
wie das Bildungsministerium in Mainz am 4. Januar 2016
mitteilte. „Das ist eine Möglichkeit, den Bedarf ad hoc decken zu können. Ihre große pädagogische Erfahrung ist
da sehr hilfreich“, sagte eine Sprecherin der Aufsichtsund Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier.
Die ehemaligen Lehrer reagieren auf einen Aufruf von Bildungsministerin Vera Reiß (SPD), sich für Deutsch-Intensivkurse insbesondere für Flüchtlinge zu melden. Reiß
hatte sich im Oktober an rund 2.100 ehemalige Deutschund Fremdsprachenlehrer gewandt, die in den vergangenen drei Jahren in Pension gegangen waren. Die Pensionäre können nun Schulungen und Fortbildungen besuchen. In Rheinland-Pfalz lernen laut Ministerium derzeit
4.160 Schüler in einem von 297 Intensivkursen Deutsch.
Internet:
n Pädagogisches Landesinstitut: http://dpaq.de/q6K8p
PISA-Chef: Deutschland muss Stagnation überwinden
Besser als je zuvor werden die neuen PISA-Tests nach Ein-
schätzung von Chefkoordinator Andreas Schleicher Bildungserfolge und Misserfolge in weltweit mehr als 70 Ländern oder Regionen abbilden. Erstmals gehe es nicht nur
um die Leistungen der 15-Jährigen in Naturwissenschaften,
Mathematik und Lesekompetenz. „Diesmal messen wir
auch das Wohlbefinden von Schülern und ihre soziale Kompetenz“, sagte der oberste OECD-Bildungsforscher der
Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Anfang Dezember
2016 präsentiert die OECD ihre Ergebnisse von PISA 2015.
„Daran hatte sich ja früher die Kritik an PISA entzündet,
dass Mathematik, Naturwissenschaften und Lesen/Textverständnis nicht alles sind. Deshalb ist das gemeinschaftliche Problemlösen, also Teamfähigkeit, ein so spannendes
neues Feld, zu dem die OECD auch einen ganz eigenen Bericht anfertigen wird“, betonte Schleicher.
Nach Angaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) nahmen an PISA 2012
etwa 510.000 Schüler aus 65 Ländern und Regionen teil.
Nun seien es in erstmals computerbasierten Tests „um die
630.000“, sagte Schleicher. „Und 2018 werden wir sogar
85 Länder dabei haben. Der Zulauf ist groß, das Interesse
am internationalen Vergleich wächst.“
dpa/RED
Der weltweit größte Schulvergleichstest PISA wird seit 2000
alle drei Jahre von der OECD in Paris organisiert. Die OECD tut dies
im Auftrag der Regierungen – beziehungsweise in Deutschland für
die Kultusministerkonferenz der
Bundesländer (KMK).
dpa
Internet:
n OECD zu PISA 2015 (englisch):
http://dpaq.de/RbjTj
n OECD Deutschland zu PISA bis
2012:
http://dpaq.de/SmhFd
n OECD zu „PISA 2012 – Ergebnisse im Fokus“ (pdf ): http://
dpaq.de/J5shy
n PISA-Beispielaufgaben 2015:
http://dpaq.de/cyQnf
n TU München zu früheren
PISA-Tests:
http://dpaq.de/AE36x
n Bildungsforschungsinstitut
DIPF zu PISA 2015:
http://dpaq.de/JEshD
Wir haben Zeit für unsere Mitglieder
Noch Fragen? Der VBE gibt Antwort.
VBE Rheinland Pfalz, Landesgeschäftsstelle
Adam-Karrillon-Str. 62, 55118 Mainz
Telefon: 0 61 31-61 64 22, Telefax: 61 64 25
[email protected], www.vbe-rp.de
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
(von vorne nach hinten):
Sabine Asal, Marzena Koczy, Karin Müller,
Dominik Hoffmann und Hjalmar Brandt
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– Aktuell –
Wechselprüfung II –
Landtag verpasst Chance, dem Drama ein Ende zu bereiten:
schule plus (Schuljahr 2009/2010) genauer, hat das Land
Wertschätzung der Arbeit weiterhin Fehlanzeige!
In der letzten RpS- Ausgabe haben wir darüber berichtet,
dass ein Licht am Ende des Tunnels erkennbar würde. Leider ist es nur ein Kerzenschein.
Statt den Knoten zu lösen und endgültig das Problem zu
beseitigen, welches sich das Land durch die Schulstrukturreform selbst eingebrockt hat, werden nun aufgeblähte
Prüfungsverfahren viel Zeit, personelle Ressourcen und
Geld verschlingen und so manchen potenziellen Prüfling
davon abhalten, sein Recht wahrzunehmen. Der VBE informiert hier weiter mit großem Einsatz an den Schulen und
ermutigt die Kolleginnen und Kollegen, die entsprechenden
Anträge zu stellen. Bekanntermaßen geht es auch ums
Geld: Die Umwidmung sämtlicher Stellen von A 12 nach
A 13 wäre mit Kosten von knapp 20 Mio. Euro jährlich verbunden. Da ist es leider klar, dass die Landesregierung dieses Problem gerne auf die lange Bank schieben möchte.
Möglicherweise muss dann nach der Landtagswahl 2016
eine andere Koalition die Suppe auslöffeln.
Dieses „Schwarzer-Peter-Spiel“ hat der VBE stets kritisiert und an die politisch verantwortlichen Akteure appelliert, endlich einen Einstieg in die amtsangemessene Besoldung zu gewährleisten.
In politischen Gesprächen im Herbst erhielt dieses Anliegen
Aufwind, als sich andeutete, in den aktuellen Haushaltsberatungen einen – wenn auch kleinen – Einstieg durch Bereitstellung einiger Stellen schaffen zu wollen. Der beschlossene Haushalt sieht dies jedoch nicht vor. Mal wieder
... Von der Bereitschaft ist nichts übrig geblieben außer einer Entschließung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen,
wonach die Landesregierung aufgefordert wird, ein Modell
zu entwickeln, wie in der nächsten Legislatur (2016–2021)
allen betroffenen Lehrkräften die Übertragung einer
A-13-Stelle nach erfolgreicher Prüfung ermöglicht werden
kann.
Damit hat sich das Ministerium vom
Gesetzgeber den Segen für das unsägliche Vorgehen geben lassen. Die
Landtagsmitglieder haben die Entscheidung getroffen, die betroffenen
Kolleginnen und Kollegen weiterhin
im Regen stehen zu lassen und auf
deren Kosten zu sparen. Dies gelingt
dem Land bei den Personalkosten
ganz gut: Die Differenz zwischen A 12
und A 13 liegt in den letzten Jahren
stets bei über 400,00 Euro monatlich. Betrachtet man die Besoldungstabellen seit Einführung der Real-
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an jeder Lehrkraft, die bereits seit damals im Einsatz in Realschulklassen war, Personalkosten in Höhe von 34.000
Euro gespart. Dabei sind Pensionsanwartschaften noch gar
nicht eingerechnet. Aktuell sind knapp 4.500 Lehrkräfte betroffen, wobei damit ausgeblendet wird, dass sich viele Fälle durch Pensionierung in den letzten Jahren bereits „erledigt“ haben. Ausgehend hiervon hat das Land alleine an
den aktuell noch im Einsatz befindlichen Kolleginnen und
Kollegen Personalkosten in Höhe von über 153 Mio. Euro
eingespart!
Das politische Armutszeugnis lautet: Die Schulstrukturreform wurde durch die Einsparungen in der Besoldung der
Kolleginnen und Kollegen mit GHS-Lehramt maßgeblich
(mit)finanziert! Pro Jahr der weiteren Verzögerung spart
das Land über 20 Mio. Euro reine Personalkosten.
Das einzig Gute: In der nächsten Legislatur besteht der politische Wille, die Umwidmungen vorzunehmen. Es bleibt
abzuwarten, was von diesen Absichten nach dem 13. März
2016 übrig bleibt. Ungeachtet dessen wird der VBE die Stellenbesetzung im Jahr 2016 in den Blick nehmen, denn durch
die Bewährungsfeststellung sind die Lehrkräfte bei den Einstellungen bevorzugt zu berücksichtigen. Auch hier hat der
VBE auf den möglichen Konflikt mit der Einstellung von jungen Kolleginnen und Kollegen hingewiesen und wird den
Finger weiter in die Wunde legen.
Nach erfolgreicher Prüfung keine Wartefrist für die
Pensionswirksamkeit!
Lange kursierten die Gerüchte, den Kolleginnen und Kollegen würde eine Umwidmung der Stelle nichts mehr bringen,
wenn die Pensionierung binnen der kommenden zwei Jahre
erfolgen wird. Mittlerweile hat das Ministerium auf Drängen
des VBE bestätigt, dass die Wartefrist für die Pensionswirksamkeit (§ 12 Abs. 2 LBeamtVG) für die umgewidmeten
Stellen nicht gilt. Daher lohnt sich die Wechselprüfung auch
für die Kolleginnen und Kollegen, die binnen der kommenden beiden Jahre pensioniert werden sollen.
Wechselprüfung II und Passivphase der ATZ?
Ungeklärt ist weiterhin die Frage, wie mit den Kolleginnen
und Kollegen umzugehen ist, die sich in der Passivphase
der Altersteilzeit befinden. Das Land hat die Zulassung zur
Prüfung unter Verweis auf den Ermessensspielraum verneint und damit deutlich gemacht, dass es dem betroffenen
Personenkreis nicht helfen will. Dies ist eine Ohrfeige für
die Lehrkräfte, die mit ihrem Einsatz maßgeblich zum Gelingen der Schulstrukturreform beigetragen haben. Der VBE
wird seine Mitglieder im Rahmen entsprechender Recht-
Rheinland-pfälzische Schule 02/2016
– Aktuell –
schutzverfahren vertreten, erste Widerspruchsverfahren
wurden bereits gestartet.
Maßstab der weiteren Prüfung: Zeitnah!
Das BVerwG hat dem Land auferlegt, eine zumutbare und
zeitnahe Möglichkeit der Bewährungsfeststellung zu
schaffen. Es bleibt daher abzuwarten, wie sich die Prüfungsverfahren entwickeln und wann Termine für welche
Fächer angesetzt werden. Auch werden die Schulleitungen gebeten, die entsprechenden Gutachten zeitnah zu
fertigen, denn die Anträge werden erst nach Eingang des
Gutachtens weiterbearbeitet. Der VBE bleibt auch hier am
Ball und bittet darum, Verzögerungen mitzuteilen, damit
wir diese rechtlich prüfen und gegebenenfalls unterstützend eingreifen. dh
Zunehmende Gewalt gegenüber Angehörigen des öffentlichen Dienstes
Gemeinsame Grundsatzvereinbarung unterzeichnet
M
inisterpräsidentin Malu Dreyer, Innenminister Roger
Lewentz, DGB-Bezirkschef Dietmar Muscheid und die
dbb-Landesvorsitzende Lilli Lenz unterzeichneten im Dezember in Mainz eine auf dbb-Anregung erarbeitete Anti-Gewalt-Vereinbarung für den öffentlichen Landesdienst. Die dbb-Landesvorsitzende Lilli Lenz sagte:
„Durch die jetzt unterzeichnete gemeinsame Erklärung
wird deutlich gemacht, dass im Gewaltfall Dienststelle
und Dienststellenleitung ohne jeden Vorbehalt hinter den
angegriffenen Mitarbeitern stehen und sie in jeder denkbaren Beziehung unterstützen. “
den wollte. Im Jobcenter Neuss wurde eine
Mitarbeiterin von einem Kunden erstochen,
im Finanzamt Rendsburg ein Beamter erschossen. Im Oktober 2014 verletzte ein Asylbewerber im Rathaus der Stadt Frankenthal
eine Mitarbeiterin mit Schlägen und Tritten
massiv. Laut Bundesinnenministerium wurden 2014 bundesweit rund 700 Mitarbeiter
von Rettungsdiensten angegriffen, ebenso
60.000 Polizisten und Vollzugsbeamte, etwa
im Strafvollzug.
Nach Auffassung des dbb sind dabei alle Bereiche des
öffentlichen Dienstes in den Blick zu nehmen. Auch die
kommunalen Arbeitgeber und Dienstherren sollen darin
ein Vorbild sehen: Zusammen setzen sich die Unterzeichner dafür ein, dass Gewalt gegen das Personal im öffentlichen Dienst nicht verharmlost, sondern wirkungsvoll bekämpft und geahndet wird. Allein in den vergangenen
drei Jahren kostete Gewalt mehrere Mitarbeiter von
Dienststellen sogar das Leben: So starben die Sachbearbeiterin einer Führerscheinstelle in Schleswig, weil sie einem Lkw-Fahrer die Fahrerlaubnis verweigerte, und ein
Gerichtsvollzieher in Karlsruhe, der bei einem Mann pfän-
Aggression und eine zunehmende Ablehnung behördlicher Maßnahmen sind aus
Sicht der Unterzeichner der Grundsatzvereinbarung ein gesamtgesellschaftliches Problem. Für den dbb rheinland-pfalz ist wichtig, dass der
Staat seine Bürgerinnen und Bürger weiterhin gut erreicht angesichts der wachsenden gesellschaftlichen Herausforderungen. Die Verbindung Bürger-Behörde muss
auf gegenseitigem Respekt beruhen. Diese Position muss
die Politik auf allen Ebenen laut und deutlich vertreten,
auch in der Gesetzgebung.
dbb/RED
Internationaler Bildungsgipfel 2016 in Deutschland
Der Lehrerberuf im Mittelpunkt: Der sechste „International
Summit on the Teaching Profession“ (ISTP) wird in diesem
Jahr von der OECD, Education International (EI) und der Kultusministerkonferenz der Bundesrepublik Deutschland ausgerichtet. Bis zu 400 Experten aus Politik und Praxis werden
am 3. und 4. März 2016 in Berlin erwartet, um über die aktuellen Herausforderungen zu diskutieren, vor denen Pädagoginnen und Pädagogen heute stehen. Die nationalen Gastgeber sind die Kultusministerkonferenz (KMK) sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der
Verband Bildung und Erziehung (VBE), beide Mitglieder in
Education International. Die Bildungsministerinnen und -minister aus Europa, Nordamerika und der Asien-Pazifik-Region, hochrangige Mitglieder der Lehrerverbände sowie Vertreterinnen und Vertreter aus der Praxis werden vielfältige
Fragestellungen mit Bezug zur Lehrerbildung auf dem Bildungsgipfel erörtern.
Rheinland-pfälzische Schule 02/2016
Der ISTP ist ein zweitägiger Bildungskongress, der gemeinsam von OECD, Education International (Internationale
Dachorganisation der Bildungsgewerkschaften) und dem jeweiligen ausrichtenden Land (2011 und 2012 USA, 2013 Niederlande, 2014 Neuseeland, 2015 Kanada) veranstaltet wird.
Der ISTP geht auf eine Initiative von US-Präsident Barack
Obama im Zusammenhang mit bildungspolitischen Reformen der US-Bundesregierung vor dem Hintergrund unbefriedigender PISA-Ergebnisse zurück und fand 2011 erstmals
in New York statt. Ursprünglich nur als einmalige Veranstaltung vorgesehen, entwickelte sich der Summit aufgrund des
großen internationalen Interesses zu einer jährlichen Veranstaltung, die jeweils von einem OECD-Mitgliedsstaat ausgerichtet wird.
Mehr Information: http://www.istp2016.org.
RED
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– Thema –
In Rheinland-Pfalz findet die Förderung beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher faktisch
an Förderschulen und Schwerpunktschulen statt. Wir geben einen Überblick.
RED
Arbeitsplatz Förderschule und Schwerpunktschule
Bildungschancen gerecht gestalten
Wäre es nicht eine Selbstverständlichkeit in einer aufge-
klärten, modernen Gesellschaft, die dem Einzelnen Freiheit, Würde und Lebenschancen bietet, jeden Menschen
mit und ohne Handicap gleichermaßen am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen?
Diese Fragestellung positiv zu beantworten, ist in der Vergangenheit nicht zufriedenstellend gelungen und scheint
auch in Gegenwart und Zukunft schwierig zu bleiben.
Mit der Gründung von Hilfsschulen, später Sonderschulen, hatte unsere Gesellschaft nach Einführung der Schulpflicht für alle Kinder eine Antwort auf diese Frage zu geben versucht. Neben vielen unterschiedlich erfolgreichen
zusätzlichen Förderversuchen etablierte sich in Deutschland ein sehr ausdifferenziertes Sonderschulwesen, das
den unterschiedlichen Ätiologien und Erscheinungsformen von Behinderungen gerecht werden wollte. An jedem
Förderort wurde das Ziel verfolgt, junge Menschen auf ein
selbstständiges und erfülltes gesellschaftliches Leben
vorzubereiten, also größtmögliche Teilhabe zu ermöglichen. Die Sonderschulen sollten für Kinder mit Beeinträchtigungen einen Ausgleich schaffen, um dem Recht
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auf Bildung zu entsprechen. Bei dieser Förderung hatten
speziell dafür ausgebildete Pädagogen innere Differenzierung und Durchlässigkeit im Blick. Impliziert war auch die
ständige Suche nach optimaler Integration in die handelnde Gesellschaft. „So viel Integration wie möglich – und so
wenig Separation wie nötig“, brachte das gesellschaftliche Anliegen der Deutsche Bildungsrat 1973 auf den
Punkt.
Früherkennung von Behinderungen, Individualisierung,
Binnendifferenzierung, Kooperation der Schularten und
die Suche nach Formen von gemeinsamem Unterricht von
Behinderten und Nichtbehinderten rückten mehr und
mehr in den Focus pädagogischen Agierens. So entwickelten sich in Rheinland-Pfalz aus verschiedenen Schulversuchen – optimal mit Personal ausgestattet – die heutigen
Schwerpunktschulen. Den Eltern stehen damit zwei Förderorte für eine örtlich beschränkte Auswahl für die
Schullaufbahn ihrer beeinträchtigten Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur Verfügung. Die Personalversorgung für diese Schwerpunktschulen gleicht nicht
annähernd der Personalisierung der Schulversuche. Inklusion, wie sie in der UN-Konvention postuliert wird, ist das
noch lange nicht! Förderschulen und Schwerpunktschulen
arbeiten mit dem gleichen Bildungsauftrag nebeneinander her. Während viele Kritiker die Abschaffung der Förderschulen fordern, finden sich auch sehr viele Befürworter, die die pädagogische Arbeit in den Förderschulen für
wertvoll und segensreich halten. Nach deren Erfahrung
organisieren die Förderschullehrer dort nach dem Erreichen der Berufsreife einen gelingenden Anschluss im Arbeitsleben. Junge Menschen stärken für ihren Lebensweg
– das ist die Voraussetzung zur Teilhabe in der Gesellschaft.
Nur auf dieser Grundlage kann Inklusion gelingen, von der
heute so viele reden, leider auch sehr unreflektiert! Inklusion ist die Weiterentwicklung und eigentliche Perfektion
sonderpädagogischer Förderung, eben Umgang mit Vielfalt. Behutsame Fortentwicklung der bestehenden Förderung erreicht das Ziel auf jeden Fall eher als ein radikaler
Umbruch.
Inklusion braucht Zeit. Inklusion muss über Jahre wachsen. Als ideelles Leitbild wie als materielle Wirklichkeit.
Die Förderschulen werden auch weiterhin ihren Beitrag
dazu leisten.
Gerhard Bold
Rheinland-pfälzische Schule 02/2016
– Thema –
Die Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
Innerhalb des vielgliedrigen Förderschulsystems in Rhein- Angebot für ihre Schüler an. Nur wenige Förderschulen mit
land-Pfalz ist die Anzahl der Schulen mit den Förderschwerpunkt Lernen die größte Gruppe. Die Schülerinnen und
Schüler mit einem Förderbedarf im Bereich Lernen sind
demnach die weitaus größte Gruppe. Somit ist diese Schülerschaft auch für die Umsetzung der UN-Konventions-Ziele im Hinblick auf Inklusion politisch von besonderem Interesse. Die Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen umfasst die Klassenstufen 1 bis 9 und ist in die Primarstufe
und die Sekundarstufe 1 gegliedert. Je nach Schulgröße
werden auch einzelne Klassenstufen „jahrgangsübergreifend“ zusammengefasst und unterrichtet. Die Jugendlichen erwerben nach dem erfolgreichen Absolvieren der 9.
Klasse die „Besondere Form der Berufsreife“ . In einigen
Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen können die
Schülerinnen und Schüler auch ein sogenanntes „Freiwilliges 10. Schuljahr“ absolvieren. Mit dem erfolgreichen Abschluss erhalten sie die „Berufsreife“.
Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen stellen einen
eigenen Bildungsgang dar, welcher auf eigenen Lehrplänen
fußt. Diese Förderschulform hat selbstverständlich einen
festumrissenen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Es werden Kinder unterrichtet, die im Bereich des schulischen
Lernens, der Leistung und/oder des Lernverhaltens sonderpädagogische Unterstützungen brauchen, damit sie
ihre individuellen Kompetenzen entwickeln und verwirklichen können. Aufgenommen in die Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden Kinder und Jugendlichen bei
denen sich manifestiert oder anzunehmen ist, dass sie
beim schulischen Lernen umfangreicheren Förderbedarf im
Bereich der Schriftsprachkompetenzen und im mathematischen Bereich haben und bei denen anzunehmen ist, dass
der Übergang in den Beruf besondere sonderpädagogische
Unterstützung notwendig macht, damit Bildungsziele entsprechend den individuellen Kompetenzen erworben werden können.
dem Förderschwerpunkt Lernen sind noch als Halbtagsschule organisiert.
Die sonderpädagogische Förderung im Unterricht erfolgt
durch Förderschullehrer/-innen und pädagogische Fachkräfte. Grundlage der Förderung sind die Lernausgangslage der Kinder und die individuellen Förderbedürfnisse der
Schüler/-innen. Zentraler Baustein für die Arbeit mit dem
Kind ist der individuelle Förderplan.
Neben dem Ziel der gesellschaftlichen Teilhabe und einer
selbstständigen Lebensführung zielt der Unterricht, basierend auf sonderpädagogischen Grundsätzen, darauf, die
Kinder auf eine berufliche Tätigkeit oder im Idealfall auf
eine Berufsausbildung vorzubereiten. Zu den Hauptfächern zählen folglich Deutsch, Mathematik und Arbeitslehre. In diesem Kontext haben viele Förderschulen mit dem
Förderschwerpunkt Lernen mittlerweile den Fokus auf die
berufliche Arbeitswelt und das nachschulische Leben geschärft und eine Vielzahl von Angeboten wie Block- oder
Tagespraktika, Schülerfirmen, Projekttage, Kompetenzfeststellungsverfahren, Berufswahlportfolios, Bewerber- und/
oder Benimmtraining, Ich-Stärkungs-Programme, Betriebserkundungen, Girls‘ Day, Boy‘s Day und Berufsmessen in ihr Qualitätsprogramm integriert.
Gerade in diesem Kontext ist die Netzwerkbildung enorm
wichtig und in den letzten Jahren zeitintensiver geworden.
Kooperationen mit den „Abnehmern“ und Übergangsbegleitern, den Berufsschulen, Betrieben, Trägereinrichtungen, Kammern oder Arbeitsagenturen mit ihren Reha-Beraterinnen und -Beratern, haben zunehmend an Bedeutung
gewonnen und sind in der Regel ein wesentlicher Bestandteil dieses Förderschultypes.
Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
erfolgt durch die zuständige Schulbehörde. Dieses Verwaltungsverfahren wird eingeleitet, wenn zu vermuten ist,
dass das Ziel der Grundschule oder die „Berufsreife“ nicht
erreicht werden können oder eine Beeinträchtigung schulisches Lernen umfangreich erschwert. Daneben gibt es an
Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen zunehmend
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund verhaltenskreativer Besonderheiten einen Förderbedarf auch im Bereich
des schulischen Lernens aufweisen. Ein Aufgabenfeld der
Förderschullehrerinnen und -lehrer ist im Kontext der Festellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs die Diagnostik.
Die meisten Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen
sind mittlerweile Ganztagsschulen in Angebotsform und
bieten somit ein zeitlich und pädagogisch ausgedehntes
Rheinland-pfälzische Schule 12/2015–01/2016
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– Thema –
Für die Lehrkräfte sind neben ihrer unterrichtlichen Tätigkeit viele weitere Tätigkeiten zu verrichten. Von zentraler
Bedeutung ist das Aufgabenfeld der Beratung. Neben Gesprächen und Beratungen mit den Eltern, Erziehungsberechtigten und Vertretern von Ämtern (Jugendamt, Sozialamt, Arbeitsamt ...) erfolgt auch eine starke Vernetzung mit
den Regelschulen und den Kindergärten.
Neben Förderschullehrer(inne)n und Pädagogischen Fachkräften können an Ganztagsschulen auch Personen beschäftigt sein, die ihr Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) absolvieren oder ein Annerkennungsjahr als Erzieher/-in
Weitere Infos unter:
http://sonderpaedagogik.bildung-rp.de/unterricht-in-der-foerderschule/
foerderschulformen/lernen.html
absolvieren. Externe Partner können im Rahmen der Ganztagsschule verpflichtet werden und das Spektrum der an
der Schule tätigen Personen erweitern.
An einigen Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen
sind zudem weitere externe Partner aktiv. Exemplarisch genannt seien hier Therapeuten, z. B. Logopäden oder Ergotherapeuten und Berufseinstiegsbegleiter/-innen. Ein
wichtiger Baustein an vielen größeren Förderschulen ist
die Schulsozialarbeit. Ein zentrales Aufgabenfeld der an
der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen tätigen
Lehrkräfte ist daher der Bereich der Kooperationen.
Viele Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen sind
„Stammschulen“ für Förderschullehrerinnen und -lehrer,
die an Schwerpunktschulen oder in der Intergrierten Förderung (IFÖ) eingesetzt sind. Einige Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen sind zudem „Förder- und Beratungszentren“ und haben hierdurch einen erweiterten Auftrag.
Tammo Scherr
Die Schule mit dem Förderschwerpunkt
motorische Entwicklung
Im Folgenden soll ein kleiner Einblick in die Schule mit In einer SFM sind unterschiedliche Bildungsgänge vertreten:
dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung (SFM) gegeben werden – eine Schule, in der die Vielfältigkeit und
Unterschiedlichkeit der Schüler Selbstverständlichkeit ist.
An einer SFM werden Kinder und Jugendliche gefördert und
unterrichtet, die eine körperliche Behinderung haben. Die
Vielfältigkeit der Behinderungsarten ist groß. Das Spektrum der Behinderungen reicht von körperlichen, körperlichen und geistigen bis hin zu schwersten Mehrfachbehinderungen. Zur Schülerschaft können ebenfalls Kinder und
Jugendliche mit Autismus oder chronischer Krankheit gehören oder Schüler, die eine schwere oder fortschreitende
Erkrankung haben oder hatten.
n Grundschule und Hauptschule / Berufsreife
n Bildungsgang Lernen
n Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung
Es gibt die Klassenstufen 1 bis 12, die je nach Bildungsgang
durchlaufen werden.
Entsprechend dem Bildungsgang, in dem die Schüler beschult werden, erwerben sie ihren Schulabschluss:
n Abschluss der Grundschule und Berufsreife (9 Klassenstufen)
n Abschluss der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen (besondere Form der Berufsreife / 10 Klassenstufen)
n Abschluss der Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung (12 Klassenstufen)
Die SFM versteht sich als „offene“ Schule oder „Durchgangsschule“, d. h., Schüler können jederzeit an eine Regelschule wechseln oder von einer Regelschule aufgenommen
werden.
Es kann für ein Kind mit Behinderung bedeutsam sein, z. B.
zuerst die Grundschulzeit an der SFM zu erleben, bevor es
an eine weiterführende Regelschule wechselt. Für andere
Schüler stellt sich heraus, dass die SFM für die komplette
Schulzeit der richtige Ort zum Lernen ist.
Außerdem können die Schüler an einer SFM je nach Entwicklung auch zwischen den einzelnen Bildungsgängen, die an
der Schule vertreten sind, wechseln. Die Zusammensetzung
der Klassen kann ebenfalls sehr vielfältig sein. Das Spektrum der Zusammensetzung reicht von Klassen mit einem
bis zwei Bildungsgängen, z. B. Grundschüler und Schüler
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Rheinland-pfälzische Schule 12/2015-01/2016
– Thema –
mit dem Förderbedarf Lernen bis hin zu Integrationsklassen,
in denen Schüler aller Bildungsgänge miteinander lernen.
Die Schülerzahl variiert je nach Klassenzusammensetzung
und Bildungsgang durchschnittlich von 6 bis 12 Schülern.
So vielfältig wie die Schüler sind auch die Berufsgruppen,
die an einer SFM vertreten ein können.
Es arbeiten unter anderem Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Erzieher/-innen, Krankenschwestern
und -pfleger, Heilerziehungspfleger/-innen, Integrationshelfer und Förderschullehrer miteinander. Die Klassenteams, die die Kinder unterrichten und fördern, setzen sich
aus den Förderschullehrern und den pädagogischen Fachkräften zusammen. Die Zusammenarbeit aller Berufsgruppen – mit ihren vielfältigen Kompetenzen – ermöglicht eine
sehr umfassende und professionelle Förderung.
Die SFM ist als Ganztagsschule konzipiert. Die Therapien
(Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie) der Schüler lassen sich dadurch in den Schultag integrieren. Das Mittagessen wird in der Schule eingenommen und die Schüler
verfügen oft über AG-Angebote an einem Nachmittag.
Auch die Versorgung der Schüler mit entsprechenden
Hilfsmitteln aus dem orthopädischen Bereich oder zur Unterstützung der Kommunikation, die für die Lebensteilhabe und Bewältigung notwendig sind, wird von den Therapeuten in Absprache mit Ärzten und Eltern organisiert.
U. Haupt (2011, S. 239) schreibt „So ist die Körperbehindertenschule eine lernende Schule. Sie ist herausgefordert, auf die sehr unterschiedlichen Nöte und Bildungsbedürfnisse körperbehinderter und chronisch kranker Kinder
mit den Kindern und ihren Eltern in bezogener Zusammenarbeit der Fachkräfte mit ihren unterschiedlichen Arbeitsschwerpunkten Antworten zu finden. … Kinder mit so unterschiedlichen Kompetenzen, Sozialerfahrungen und Entwicklungsbedingungen wie körperbehinderte oder kranke
Kinder mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen können
nicht mit fertigen Konzepten, gleichen Unterrichtsmethoden oder Aufgaben gefördert werden. Es ist von größter
Bedeutung, mit ihnen zu lernen, ihre persönlichen Lernwege kennenzulernen und diese mit didaktischem Geschick
und Methodenflexibilität zu unterstützen. Basis ist das
Vertrauen, dass auch geschädigte Kinder kompetent sind
für ihre Entwicklung und dass sie lernen können, wenn individuell passende Lernangebote verbunden sind mit dem
Erleben zugewandter Beziehungen.“ Haupt betont weiterhin, dass „emotionale Unterstützung, Förderung der Identitätsentwicklung und des Selbstwertbewusstseins, Raum
für Selbstbestimmung in sozialer Verantwortung, Ausdrucksgestaltung, Unterstützung von Kontaktaufnahme
mit Aufarbeitung von Konfliktlagen, soziale Teilhabe, Bewegungserleichterung und Hilfsmittel, Pflege ebenso
wichtig sind wie die Unterstützung der kognitiven Entwicklung mit dem Hineinwachsen in die Kultur und der Aneignung von bedeutsamem Wissen für Lebensgestaltung, Teilhabe und berufliche Möglichkeiten.“
Rheinland-pfälzische Schule 02/2016
Die Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung ist eine Schule mit einem breiten Spektrum an
Möglichkeiten und einer heterogenen Schülerschaft. Sie
bietet gleichzeitig die Möglichkeit von Identifikationsprozessen in homogenen Gruppen.
Neben den vielfältigen Bildungs- und Förderaufgaben an
der SFM ist ein wesentlicher Bestandteil, dass Kinder und
Jugendliche lernen, ihre Behinderung als besondere Facette ihrer Persönlichkeit anzunehmen. Um diesen Prozess zu
durchlaufen, ist es wichtig, dass die Schüler in einer heterogenen Umgebung auch Homogenität mit Kindern erfahren, die aufgrund ihrer Behinderung eine ähnliche Erfahrungswelt teilen.
Die Schülerschaft an der SFM ist in den letzten Jahren stark
im Umbruch. Die Grund- und Hauptschulklassen werden
immer seltener, da Kinder mit „reiner“ Körperbehinderung
immer häufiger integrativ beschult werden. Im Gegenzug
steigt der Anteil an Schülern mit schwerster Behinderung
und geistiger Behinderung.
Die SFM ist ein Ort, an dem die Kinder mit ihrer Behinderung oder Krankheit willkommen und akzeptiert sind und
wo nicht von ihren Schwächen, sondern von ihren Entwicklungsmöglichkeiten und Kompetenzen ausgegangen wird
(vgl. Haupt 2011, S. 284–285).
Nicole Saueressig
Literatur:
Haupt, U. (2011): Behindert und gefördert – Kinder mit Körperbehinderungen in unserer Gesellschaft. München
Weitere Infos unter:
http://sonderpaedagogik.bildung-rp.de/unterricht-in-der-foerderschule/
foerderschulformen/motorische-entwicklung.html
11
– Thema –
Die Schule mit dem Förderschwerpunkt
ganzheitliche Entwicklung
Die Klassenstärke schwankt in der Regel zwischen sechs
und zehn Schülerinnen und Schülern. Eine Besonderheit ist
die Gliederung in pädagogische Einheiten, denen die Kinder
und Jugendlichen entsprechend ihres Schulbesuchsjahres
zugeordnet werden: Unter-, Mittel-, Ober- und Werkstufe.
In den Stufen werden die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer individuellen Fähig- und Fertigkeiten unterrichtet, was ein sehr hohes Maß an Differenzierung erfordert, da die Schülerschaft sehr heterogen ist.
Zentrales Anliegen ist die gesellschaftliche Teilhabe und die
soziale Integration. Diese soll durch eine ganzheitliche Entwicklungsförderung im Unterricht erreicht werden. Hierzu
wird für jedes Kind ein individueller Förderplan erstellt, der
ständig fortgeschrieben wird. Geprägt ist der Unterricht von
einer hohen Handlungsorientierung. Gefördert und gefordert werden die Schützlinge nach einem eigenen Lehrplan,
der sich in verschiedene Aktivitätsbereiche gliedert.
Historisch betrachtet sind die Schulen mit dem Förder-
schwerpunkt ganzheitliche Entwicklung schon lange in
der Bildungslandschaft existent. In Deutschland wurde
die erste Schule für Geistigbehinderte 1965 in Frankfurt
am Main gegründet. Seitdem bestehen diese Schulen im
Prinzip in der heutigen Form.
In Rheinland-Pfalz gibt es flächendeckend Schulen mit
dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung, einige davon kombiniert mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung. Alle sind verpflichtende Ganztagsschulen.
Unterrichtet werden Schülerinnen und Schüler, bei denen
ein umfassender Förderbedarf in den Bereichen der geistigen Entwicklung, der Wahrnehmung, der Motorik, der
Sprache und der sozialen Entwicklung besteht. Dieser bedingt wiederum eine spezielle Beschulung.
Zum beschulten Personenkreis zählen in der Regel Kinder
und Jugendliche mit einer klassischen geistigen Behinderung, mit Leistungsmöglichkeiten im Grenzbereich zur
Lernbehinderung, mit autistischen Verhaltensmerkmalen,
mit stark eingeschränkten sprachlichen Kommunikationsmöglichkeiten oder schwerstmehrfachbehinderte junge
Menschen. Vor einer Ein- oder Umschulung wird ein sonderpädagogisches Gutachten angefertigt, welches den
entsprechenden Förderbedarf festlegt. Eine Entscheidung
über die Aufnahme trifft die Schulbehörde. Aufgenommen werden Kinder ab Beginn der Schulpflicht, die Schulbesuchszeit beträgt insgesamt zwölf Jahre.
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In den Schulen bestehen verschiedene Unterrichtskonzeptionen, oft bezogen auf die verschiedenen Stufen. Nach
dem 10. Schulbesuchsjahr wechseln alle Schülerinnen und
Schüler in die Werkstufe, die als eine Art Berufsschulstufe
gilt. Hier werden sie auf den Übergang Schule – Beruf vorbereitet.
Unterrichtet wird in der Regel in Klassenteams. Diese Teams
setzen sich aus Pädagogischen Fachkräften und Förderschullehrinnen und -lehrern zusammen. Die Pädagogischen
Fachkräfte entstammen verschiedenen Berufsgruppen. In
der Mehrzahl sind Erzieherinnen und Erzieher, aber auch
beispielsweise Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger,
Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Ergotherapeutinnen und -therapeuten, Krankenschwestern und -pfleger sowie Sozialpädagoginnen und -pädagogen zu finden. Viele
Pädagogische Fachkräfte haben eine sonderpädagogische
Zusatzausbildung.
Sie sind eine tragende Säule im Hinblick auf den Unterricht,
da sie einen Großteil davon abdecken. Von 33 Pflichtstunden für die Schülerinnen und Schüler werden pro Klassen
nur circa 14 Unterrichtsstunden durch Förderschullehrerinnen und -lehrer abgedeckt.
Ausgebildet werden an der SFG Förderschullehramtsanwärterinnen und -anwärter sowie angehende Erzieherinnen
und Erzieher, die ihr Berufspraktikum an den Schulen absolvieren können. Unterstützt wird das Stammpersonal oft
durch externe Therapeuten, die in den Schulen Therapien
anbieten (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie).
Rheinland-pfälzische Schule 02/2016
– Thema –
An fast allen Schulen sind Personen zu finden, die ein
Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren.
Neben der Kooperation mit Eltern ist die Zusammenarbeit
mit den verschiedensten Institutionen ein wichtiges Arbeitsfeld der Kolleginnen und Kollegen. Hierzu zählen beispielsweise die Kooperation mit Kindertagesstätten, Regelschulen, anderen Förderschulen, Jugendämtern und
Heimen. Oder im Hinblick auf den Übergang Schule – Beruf die Vernetzung mit Integrationsfachdiensten, Werkstätten für behinderte Menschen oder verschiedenen Betrieben aus der Privatwirtschaft.
Ein weiteres großes Arbeitsfeld ist die Beratung von Eltern, Schulen oder anderen Einrichtungen. Mittlerweile
sind auch SFG zu Förder- und Beratungszentren ernannt
worden oder sind in diesem Rahmen sogenannte Stammschulen für Beratung.
Alexander Stepp
Weitere Infos unter:
http://sonderpaedagogik.bildung-rp.de/unterricht-in-der-foerderschule/
foerderschulformen/ganzheitliche-entwicklung.html
Die Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache
In die Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache wer- Sprache lediglich als Syndrom gestörter Tieden Kinder gem. gültiger Sonderschulordnung aufgenommen und unterrichtet, „bei denen Förderbedarf im Bereich der Sprache, des Sprechens und des kommunikativen Handelns besteht, die jedoch den Abschluss der
Grundschule erreichen können“. Sie ist als verpflichtende
Ganztagsschule ausgebaut und versteht sich als „Durchgangsschule” zur Regelschule, d. h. die betroffenen Kinder verbleiben meist zwischen 1–3 Jahre in der Schule
und werden anschließend – sofern die schulischen Leistungen dies zulassen – unmittelbar zur wohnortnahen
Grundschule umgeschult. Die Schulen mit dem FSP Sprache unterrichten somit im Bildungsgang Grundschule.
In einer Klasse der Schule mit dem Förderschwerpunkt
Sprache werden bis zu 15 Kinder unterrichtet. Die Klassenteams bestehen aus einer Förderschullehrkraft mit
der Fachrichtung Sprachbehindertenpädagogik und einer
pädagogischen Fachkraft. Um die Förderung möglichst intensiv und individuell durchführen zu können, findet teilweise auch Einzelförderung statt.
Ziel ist, die sprachlich beeinträchtigten Kinder so intensiv
zu fördern, dass eine Rückschulung in die Regelschule
spätestens zum Beginn des 3. Schuljahres gelingt.
Die Verbesserung der Kommunikationsbereitschaft und
Kommunikationsfähigkeit bis hin zur normgerechten Artikulations- und Redefähigkeit ist vorrangiges sprachliches
Lernziel. Hinführende Teilziele sind die Verbesserung aller
Wahrnehmungsleistungen, die Förderung der Konzentrationsfähigkeit und der Ausdauer, die Anbahnung eines
angemessenen Sozialverhaltens, die Entwicklung einer
angemessenen emotionalen Stabilität sowie die gezielte
Förderung der Grob- und Feinmotorik.
In der Schule mit dem FSP Sprache befinden sich Schülerinnen und Schüler mit komplexen Beeinträchtigungen im
sprachlichen Bereich und umfassenden Entwicklungsbeeinträchtigungen im nichtsprachlichen Bereich. „Die
Schülerinnen und Schüler der heutigen Sprachheilschule
sind Risikokinder bzw. Problemschüler, deren auffällige
Rheinland-pfälzische Schule 02/2016
fendimensionen und defizitärer Basalbereiche zu betrachten ist. Ihre tiefgreifende
Sprach-Lern-Spielstörung überfordert die
Lehrerinnen und Lehrer der Grundschule.
Bleiben diese Kinder ohne zusätzliche
sprachheilpädagogische Förderung, sind ihr
Schulerfolg und ihre Persönlichkeitsentwicklung gefährdet.“ (Günther: Konzeption
des Förderzentrums für Sprachbehinderte ...
in : Die Sprachheilarbeit 4/1995 – S. 234 ff ).
Sprachbeeinträchtigungen, die einen besonderen Förderbedarf begründen, können sich
insbesondere äußern im
n phonetischen Bereich durch Beeinträchtigungen von Atmung, Stimmgebung und
Artikulation,
n p honologischen Bereich durch Beeinträchtigungen der bedeutungsdifferenzierenden Verwendung von Sprachlauten und Sprachlautgruppen,
n semantischlexikalischen Bereich durch eingeschränkte
Begriffsbildung, reduzierten Wortschatz und erschwertes Sprachverständnis,
n morphologisch-syntaktischen Bereich durch Beeinträchtigungen der Wort- und Satzbildung,
n pragmatisch-kommunikativen Bereich durch Beeinträchtigungen des Sprechablaufs, des Redeflusses und
des Gesprächsverhaltens,
n im nonverbalen Bereich durch Beeinträchtigungen mimischer, gestischer und prosodischer Gestaltungsmöglichkeiten,
n Schriftsprachgebrauch durch die stark eingeschränkte
Fähigkeit zur altersgemäßen schriftlichen Sprachproduktion und -rezeption.
Beate Schenk
Weitere Infos unter:
http://sonderpaedagogik.bildung-rp.de/unterricht-in-der-foerderschule/
foerderschulformen/sprache.html
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– Thema –
Schulen mit dem Förderschwerpunkt sozial-emotionale
Entwicklung
In Rheinland-Pfalz gibt es insgesamt sieben Schulen mit Als Ganztagsschule in verpflichtender Form werden von
dem Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung
(E-Schulen). Alle Schulen befinden sich in privater Trägerschaft.
All diese Schulen sind staatlich anerkannt. Eine Beschulung an einer E-Schule setzt in Rheinland-Pfalz außer einem schulischen Gutachten auch eine Jugendhilfemaßnahme voraus. In der Regel sind diese Jugendhilfeleistungen beim Schulträger angesiedelt.
der 1. bis zur 9. Klasse derzeit ca. 65 Schülerinnen und
Schüler unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler werden jeweils entsprechend ihrer individuellen Möglichkeiten gefördert. Der Unterricht erfolgt in kleinen Lerngruppen von sieben bis zehn Schülerinnen und Schülern.
Die multiprofessionellen Klassenteams (Förderschullehrer, Grund- und Hauptschullehrer, Diplompädagogen, Sozialpädagogen, Erzieher) arbeiten nach schulischen Förderplänen, die mit allen Beteiligten besprochen werden.
Eine enge Zusammenarbeit des Klassenteams mit den
Teams der Gruppen sowie mit den Eltern unserer Schüler
ist gewünscht und wichtig.
An der Schule kann der Schulabschluss der Förderschule
Lernen erreicht werden (als besondere Form der Berufsreife).
Bei einer E-Beschulung gehören also außer dem Kind mit
seiner Familie sowie der Schule noch die Jugendhilfe
(z. B. Tagesgruppe und Jugendamt) mit zum System. Eine
enge Kooperation dieser Systeme ist Voraussetzung für
eine gelingende Zusammenarbeit.
Ein Beispiel: Die Schule St. Rafael (SFE/L)
Die Schule St. Rafael ist eine staatlich anerkannte Förderschule mit dem Schwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung, Bildungsgang Schule mit dem Förderschwerpunkt
Lernen sowie in Einzelfällen auch Bildungsgang Grundschule.
Weitere Infos unter:
http://sonderpaedagogik.bildung-rp.de/unterricht-in-der-foerderschule/
foerderschulformen/sozial-emotionale-entwicklung.html
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Weitere pädagogische Schwerpunkte der Schule St. Rafael sind:
nEs wird nach einem systemisch-lösungsorientierten
Schulkonzept gearbeitet, bei dem die Arbeit mit Zielen, Wertschätzung, Transparenz und konsequentem
Handeln sowie Beteiligung in allen Bereichen eine große Rolle spielt.
nOberstes Ziel ist es, die Schüler so schnell und gut wie
möglich in das öffentliche Schulsystem zurückzuführen.
nDer Vermittlung der Kulturtechniken und Schlüsselqualifikationen kommt besonderer Stellenwert zu.
nDie Vorbereitung auf ein Arbeitsleben ist Schwerpunkt
in der Oberstufe.
nBesonderer Wert wird auf Toleranz und die Einhaltung
der Menschenrechte gelegt.
nZudem steht die Schule den Lehrkräften und Schulleitungen umliegender Schulen bei Schwierigkeiten mit
verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern beratend zur Seite.
nIn Zusammenarbeit mit der Uni Landau sowie mit dem
Studienseminar für Förderschulen Kaiserslautern werden Praktikanten, die für das Lehramt studieren, betreut; zudem werden seit 2006 Referendare für das
Lehramt an Förderschulen (Fachrichtung E und L) ausgebildet. Zudem werden ein Freiwilliges soziales Jahr
(FSJ) sowie das Anerkennungspraktikum von Erziehern
in Ausbildung angeboten.
nDie „Rückschulung“ unserer Schülerinnen und Schüler
ins Regelschulsystem ist oberstes Ziel.
Marion Poh
Rheinland-pfälzische Schule 02/2016
– Thema –
Die Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied
A
ls einzige Bildungsstätte ihrer Art in Rheinland-Pfalz
hat sich die Landesschule in ihrer über 115-jährigen Geschichte als ein Kompetenzzentrum für die Belange blinder und sehbehinderter Kinder und Jugendlicher entwickelt – mit umfangreichen Aufgabenfeldern im schulischen und sozialen Bereich. Durch Frühförderung,
integrative Kindertagesstätte, verschiedene Bildungsgänge im schulischen und beruflichen Bereich, Internat,
Reha-Abteilung und in der Beratung & Unterstützung sehbehinderter und blinder Schülerinnen und Schüler an Regelschulen nimmt sie maßgeblichen Einfluss auf die erfolgreiche Teilhabe der jungen blinden und sehbehinderten Menschen an der Gesellschaft. Zum 01. August 2015
erhielt die Landesschule die Beauftragung als Förder- und
Beratungszentrum in Bezug auf den Förderschwerpunkt
Sehen, zuständig für Rheinland-Pfalz.
Frühförderung: Der erste Aufgabenbereich umfasst die intensive Beratung und Begleitung blinder und sehbehinderter Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt. Sozialpädagoginnen betreuen landesweit in Außenstellen in
ihrem regionalen Zuständigkeitsbereich insgesamt zurzeit 258 Kinder. 40 Kinder mit und ohne Behinderung besuchen die integrative Kindertagesstätte auf dem Gelände der Landesschule.
Die beiden eigenständigen Förderschulformen Schule für
Blinde und Schule für Sehbehinderte sind organisatorisch
als Ganztagsschule in verpflichtender Form zusammengefasst. Beide Schulformen gliedern sich in verschiedene
Schulstufen/Bildungsgänge mit folgenden Schulabschlüssen: Abschluss Grundschule, Abschluss Berufsreife
(früher Hauptschulabschluss), Abschluss Besondere
Form der Berufsreife und Abschluss der Schule mit dem
Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung. Durch den
zweijährigen Besuch der Berufsfachschule 1 und 2
(Schwerpunkt Wirtschaft und Verwaltung) im Anschluss
an die Berufsreife kann der Qualifizierte Sekundarabschluss I erworben werden. Berufsspektrum: Förderschullehrer, Berufsschullehrer, Erzieher und Sozialpädagoge
als P. F. u. a. m.
Mit dem Abschluss der besonderen Form der Berufsreife
oder anderer schulischer Voraussetzungen besteht die
Möglichkeit der Ausbildung zum Bürsten- und Pinselmacher.
Im Januar 2016 besuchen 160 Schülerinnen und Schüler
die Landesschule in Neuwied. Die meisten von ihnen sind
Fahrschüler (externe Schüler) und werden täglich zur
Schule befördert. Liegt der Wohnort der Familie zu weit
entfernt (Einzugsbereich Land Rheinland-Pfalz) oder dauert die tägliche Fahrtzeit zu lange, wohnen die Schüler
während der Schultage im Internat. Darüber hinaus gibt
Rheinland-pfälzische Schule 02/2016
es Plätze in Dauerwohngruppen. Im Rahmen der Kurzzeitbetreuung oder Verhinderungspflege besteht die Möglichkeit der Aufnahme ins Internat für einen begrenzten
Zeitraum. Das Berufsspektrum umfasst Erzieher, Heilpädagogen, medizinisches Fachpersonal u. a. m.
Beratung und Unterstützung: Mehr als 450 blinde und
sehbehinderte Schüler werden landesweit wohnortnah
an allen Schulformen in Bezug auf den Förderschwerpunkt Sehen unterstützt und begleitet. Diese nachfrageund ressourcenorientierte Beratung der Schulen vor Ort
wird aktuell von 10 Förderschullehrer(inne)n durchgeführt.
Spezielle Professionen wie z. B. eine Orthoptistin (Sehdiagnostik, Hilfsmittelberatung …) sowie Rehabilitationslehrerinnen für Blinde und Sehbehinderte (z. B. Training
Orientierung und Mobilität) runden das spezielle pädagogische Förderangebot ab.
Insgesamt werden landesweit durch die Landesschule für
Blinde und Sehbehinderte Neuwied nahezu 900 blinde
und sehbehinderte junge Menschen vom Babyalter bis
zur Berufsausbildung gefördert und betreut.
Über das pädagogische Personal hinaus arbeiten mit Verwaltung, Großküche und Handwerkerbereich insgesamt
ca. 240 Personen in den dargestellten Bereichen der Landesschule.
Martina Henrich-Kleyer
Leiterin der Landesschule für
Blinde und Sehbehinderte, Neuwied
Weitere Infos unter:
www.blindenschule-neuwied.de
15
– Thema –
Die Grundschule als Schwerpunktschule
Im Schuljahr 2015/2016 gibt es in Eine Doppelbesetzung bietet die Chance, dass auch eine
Rheinland-Pfalz 160 Grundschulen,
die als Schwerpunktschulen ausgewiesen sind (http://mbwwk.rlp.de/
de/themen/bildung/inklusion/).
Dementsprechend hoch ist auch
der Bedarf an Förderschullehrer(inne)n an Grundschulen. Mit dem Eintritt in die Grundschule beginnt der
„Ernst des Lebens“. Durch das Erlernen der Kulturtechniken werden
die Grundlagen für schulisches Lernen und die Fähigkeit, sich die Welt
selbstständig zu erschließen, gelegt. Damit dies für Schüler/-innen
nicht zum Frust wird, ist es die Aufgabe des Förderschullehrers, gemeinsam mit den Grundschulkollegen individuell zu fördern.
Grundlage für die pädagogische Arbeit bildet das Schwerpunktschulenkonzept, das jede Grundschule selbst entwickelt. Dieses Konzept regelt den Einsatz des Personals,
Grundlagen der Zusammenarbeit etc. Der Kern einer erfolgreichen Arbeit bildet die Teamarbeit zwischen den
Kollegen der unterschiedlichen Disziplinen. Innerhalb eines Teams werden Absprachen für den Unterricht getroffen, Förderpläne entwickelt und Entwicklungen der Schüler/-innen reflektiert.
Der Einsatz der Förderschullehrkraft erfolgt in verschiedenen Klassen. Je nach Bedarf werden die Stunden auf die
einzelnen Klassen verteilt. Eine Möglichkeit ist, dass eine
Förderschullehrkraft für die Eingangsstufe (Klassenstufe
1 und 2) zuständig ist. In einer dreizügigen Schule bedeutet das den Einsatz in sechs Klassen. Dies erfordert ein
hohes Maß an Flexibilität seitens der Förderschullehrkraft. Man arbeitet mit sechs unterschiedlichen Lehrerpersönlichkeiten zusammen, die neben ihrem Unterrichtsstil auch die Gestaltung von Ritualen etc. sehr unterschiedlich handhaben. Der zum Teil stündliche
Wechsel zwischen den Klassen ist eine Herausforderung
an die eigene Fähigkeit, sich schnell in ein anderes Umfeld einzufinden. Denn das Ziehen am gemeinsamen
Strang ist essenziell für eine erfolgreiche Arbeit.
Der Unterricht im Team kann in Form von Teamteaching
erfolgen. Das bedeutet, die Grundschul- und die Förderschullehrkraft unterrichten zusammen die gesamte Klasse. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass eine
Kleingruppe separat gefördert oder auch gefordert wird.
Weitere Infos unter:
http://inklusion.bildung-rp.de/informationen-fuer-schulen/
kompendium-schwerpunktschulen.html
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Schülerin oder ein Schüler einzeln gefördert werden
kann, wenn dies notwendig sein sollte. Gerade im Anfangsunterricht eröffnen sich so Wege, wie man Wiederholungs- und Förderbedarf rechtzeitig erkennen und entsprechend darauf reagieren kann. Wichtig ist, dass man
die Art der Zusammenarbeit immer wieder neu bewertet
und an den entsprechenden Lerngegenstand anpasst.
Wenn der Einsatz der Förderschullehrkraft in einer Stufe
erfolgt, kann sie zu einem Bindeglied zwischen den Klassen der Stufen werden. Dies kann die Kooperation innerhalb der Stufe optimieren. Absprachen werden leichter,
Ideen schneller ausgetauscht. Es besteht leider auch die
Gefahr, dass der Anspruch an die Förderschullehrkraft
entsteht, alles zu wissen. Die genaue Kenntnis über die
einzelnen Klassen begünstigt auch ein lückenloses Fortführen des Unterrichts im Krankheitsfall der Grundschullehrkraft. Man kann nahtlos und ohne Weiteres an den
Unterrichtsthemen weiterarbeiten, ohne dass eine große
Einweisung notwendig wird. Dieser große Vorteil für die
betroffene Klasse kann aber schnell zum Nachteil für alle
anderen Schülerinnen und Schüler werden. Denn während einer Krankheitswelle kann es unter Umständen aufgrund des hohen Vertretungsbedarfes zu vielen Ausfällen
in der sonderpädagogischen Förderung kommen. Hier gilt
es, einen gesunden Mittelweg zu finden.
Als Grundlage einer gemeinsamen Arbeit stehen die individuellen Förderpläne, die nicht nur für Kinder mit einem
diagnostizierten sonderpädagogischen Förderbedarf geschrieben werden, sondern auch für alle Schülerinnen
und Schüler, die in einem bestimmten Bereich besondere
Unterstützung benötigen. Dieser Förderplan wird gemeinsam im Klassenteam entwickelt, mit den Eltern und Kindern besprochen und nach einem festgelegten Zeitraum
gemeinsam reflektiert und weitergeführt.
Jede Schwerpunktschule hat eine zuständige Stammschule, die in der Regel die nächstgelegene Schule mit
dem Förderschwerpunkt Lernen ist. Die meisten Förderschullehrkräfte an Schwerpunktschulen werden von dieser abgeordnet. Demzufolge erhalten sie auch von dieser
Stammschule Aufträge zur Überprüfung von Schülerinnen
und Schülern auf sonderpädagogischen Förderbedarf.
Das erfolgreiche Arbeiten für einen Förderschullehrer an
einer Schwerpunktschule hängt entscheidend von der Zusammenarbeit mit den Grundschulkollegen ab. Es müssen täglich Absprachen mit mehreren Kollegen getroffen
werden, die auch von allen verbindlich eingehalten werden müssen. Die erforderliche Flexibilität kann zwar anstrengend sein, bietet aber die Chance auf vielseitiges Arbeiten.
Manuela Noll-Hussong
[email protected]
Rheinland-pfälzische Schule 02/2016
– Thema –
Schwerpunktschule Realschule plus
Kunterbuntes Konfetti gehört zur Faschingszeit – eben- mann. Schließlich nutzt man als Förderschullehrer seine
so bunt sehe ich das Schulleben an einer Realschule plus.
Vielfältigkeit in allen Bereichen: Zappelphilipp und Bestensportler, Allgemeine Berufsreife und Mittlere Reife,
Autist und Streichschlichter, Einzelkind und Wohngruppe,
Verhaltenskreativer und Streber, Migrationshintergrund
und Leistungsstärkster. Auf professioneller Ebene arbeiten Schulsozialarbeiter, Schulleitung, Sekretärinnen, Lehrer aller Schularten, Hausmeister, Ergotherapeuten,
Hauswirtschafterinnen, Pädagogische Fachkräfte und
FSJler zusammen und üben ihren Beruf innerhalb einer
gemeinsamen Schulkultur aus. Diese bunte Mischung ist
beste Voraussetzung, um Schüler nicht zu selektieren
und alle miteinander lernen zu lassen. Aber: Im Alltag liegen einem unter den aktuellen Bedingungen viele Stolpersteine im Weg.
Als Förderschullehrerin arbeite ich seit diesem Schuljahr
in der Integration. Meine bisherigen Erfahrungen habe ich
die letzten Jahre in einer Förderschule Lernen und Sprache
gesammelt und mein Arbeitsfeld hat sich nun im Vergleich
zur Förderschule in vielem verändert. Ich habe Glück, an
einer Schwerpunktschule gelandet zu sein, an der Integration fest in der Schulcharta verankert ist und täglich mit
viel Engagement von jedem Einzelnen umgesetzt wird. Differenzierung und individuelles Lernen gehören zum Unterrichtsalltag. Dennoch hatte ich die ersten Wochen trotz
Einsatzfreude immer das Gefühl, dass ich den Schülern,
aber auch den Klassen- und Fachlehrern nicht gerecht werden könne. Das Stundendeputat der Förderschullehrer
und Pädagogischen Fachkräfte genügt oft nicht, um den
Schülern die Förderung in dem Umfang anbieten zu können, die sie benötigen. Oft springt man von Klasse zu Klasse, um die Schüler zumindest in den Hauptfächern in einigen Stunden zu unterstützen. Als Sonderpädagoge steht
die Beziehungsarbeit über allen anderen Tätigkeiten. Parallel in vielen Klassen zu wirken, erschwert dieses Schlüsselziel. Die integrative Arbeit als Förderschullehrer erfordert Team-, Beratungs-, Kritikfähigkeit und ein hohes Maß
an Flexibilität. Die Möglichkeit, mit vielen Kollegen zusammenzuarbeiten, Teamteaching, die Arbeit mit den Kindern
und Jugendlichen sowie das Beraten bereiten mir in meinem Beruf sehr viel Freude.
Was meinen denn die Schüler? Ich möchte behaupten,
dass sich die Förderschüler wohlfühlen in diesem Beschulungsmodell; sie sind Teil einer bunten Klassen- und
Schulgemeinschaft. Doch Vergleiche unter Mitschülern
bleiben natürlich auch im inklusivsten Modell nicht aus,
ist aber irgendwie menschlich. Den Mitschülern ist sehr
bewusst, wer „Integrativkind“ ist und wer nicht. Doch das
scheint nur Nebensache. Ein Schüler kam in den letzten
Wochen auf mich zu und sagte: „Mir ist alles zu schwer.
Wo kann ich mich denn dafür anmelden, was der N.
macht?“ Fördermaßnahmen als Normalsache und Jeder-
Rheinland-pfälzische Schule 02/2016
Zeit, um alle Schüler zu unterstützen, sei es im Teamteaching, in Kleingruppen oder in Einzelförderung.
Individuelle sonderpädagogische Maßnahmen können
meiner Meinung nach an der Regelschule nicht in dem
gleichen Umfang wie an Förderschulen angeboten werden, da der stramme Stunden- und Zeitplan einer großen
Realschule plus und Fachoberschule dafür wenig Raum
lässt. Dafür scheinen viele Angebote in dieser Schulform
umfangreicher und vielfältiger, wie beispielsweise Schulveranstaltungen, Wettbewerbe, Kooperationen und schulinterne Programme.
Eine für alle Seiten erfolgreiche Integration kann nur gelingen, wenn die Bedingungen stimmen. Es genügt nicht,
sich mit steigenden Zahlen von Integrationsschülern auf
Bundesebene in den Medien zu profilieren, denn Zahlen
sagen nicht alles. Die Bedingungen müssen so geschaffen werden, dass sich alle Professionen in ihrem eigenen
Wirkungsspektrum voll entfalten können. Das gelingt nur
in kleineren Klassen und durch ein Mehr an Doppelbesetzungen und Förderlehrerstunden. Ansonsten liegt die
Mehrarbeit bei den sowieso schon hart arbeitenden Fachlehrern. Dazu müssen Schule und Regierung bereit sein
zu investieren. An Erfahrung, Zeit und Geld. Individualität
als Normalität. Genauso normal wie Konfetti zur Faschingszeit.
Sabine Drechsler
Weitere Infos unter:
http://inklusion.bildung-rp.de/informationen-fuer-schulen/
kompendium-schwerpunktschulen.html
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– Thema –
Kleiner Leitfaden für neu gewählte Personalratsmitglieder
„Aller Anfang ist (nicht) schwer!“ (Teil 24)
Vierteljahresgespräch: Falls im Dezember kein Viertel-
jahresgespräch stattgefunden hat, ist es jetzt höchste
Zeit, dass sich Schulleitung und Örtlicher Personalrat
(ÖPR) zusammensetzen. Gesprächsstoff gibt es zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres mehr als genug.
Schulleitung und ÖPR haben einmal im Vierteljahr zu einer Besprechung zusammenzukommen; diese Gespräche
müssen geführt werden. Weigert sich die Schulleitung,
begeht sie ein Dienstvergehen (§ 47, Absatz 1 Beamtenstatusgesetz / § 9 LPersVG). Weigert sich der ÖPR, riskiert er seine Auflösung durch das Verwaltungsgericht
(§ 22, Absatz 1 LPersVG). Die Gespräche sollen der Förderung der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2, Absatz
1 LPersVG) dienen. Sie haben den Zweck, wechselseitig
zu informieren, den laufenden Meinungs- und Informationsaustausch zu erleichtern und eine sinnvolle Kooperation zu garantieren. Insbesondere sollen nach Möglichkeit aufgetretene Streitfälle innerhalb der Schule beigelegt werden.
Die Bestimmung „einmal im Vierteljahr“ bedeutet nicht, dass außerhalb
dieser Zeit keine Gespräche stattfinden dürfen. Das gesetzliche Gebot
hat lediglich den Zweck, dass ein
Mindestmaß an regelmäßigen Gesprächen gewährleistet bleibt.
Das LPersVG trifft keine Festlegung,
welche Themen besprochen werden
sollen. Schulleitung und ÖPR sprechen sich über Zeit, Verfahren, Ort
des Gesprächs sowie über die Themen ab. Zu Beginn des zweiten
Schulhalbjahres stehen sicherlich die
Personal- und Unterrichtsversorgung, u. a. Verlängerung von Vertretungsverträgen, geplante Versetzungen, Änderungen im Stundenplan, Aufsichts- und Vertretungsplan, der vorläufige Gliederungsplan, im Fokus.
Möglich wäre es, dass sich Schulleitung und ÖPR abwechselnd zum Gespräch einladen und dabei auch den
Gesprächsort festlegen. Grundsätzlich könnte man diese
Termine auch in den Terminplan der Schule aufnehmen.
Beim Vierteljahresgespräch handelt es sich nicht um eine
Personalratssitzung. Deshalb gelten auch nicht die Vorschriften über die Geschäftsführung des Personalrates,
wie z. B. das Anfertigen einer Niederschrift. Ratsam erscheinen jedoch einige Notizen als Gesprächsstütze.
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An dem Gespräch nehmen nur der Schulleiter / die Schulleiterin und der gesamte ÖPR teil. In zwingenden Ausnahmefällen kann der Schulleiter / die Schulleiterin seine/
ihre Anwesenheit auf den/die ständige(n) Stellvertreter/-in delegieren, wenn dieser/diese mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet ist. Es kann sinnvoll sein,
den/die Konrektor/-in grundsätzlich oder zu Angelegenheiten, die in seine/ihre Zuständigkeit fallen, einzuladen.
Dies kann jedoch nur in beiderseitigem Einverständnis
stattfinden. Der ÖPR kann die Teilnahmepflicht nicht auf
den Vorstand oder sogar auf die/den Vorsitzende(n) delegieren.
Das Vierteljahresgespräch ist die „intimste“ Art der Kommunikation zwischen Schulleitung und ÖPR und unterliegt deshalb ganz besonders der Verschwiegenheitspflicht (§ 71 LPersVG). Allerdings ist der ÖPR befugt, die
Lehrkräfte darüber zu informieren, welche die Lehrkräfte
berührenden Vorgänge im Vierteljahresgespräch behandelt und welche Entscheidungen dabei getroffen worden
sind.
Flexibilisierung der Arbeitszeit: § 7 der Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung (LehrArbZVO) besagt, dass der
Schulleiter / die Schulleiterin „aus Gründen der Schuloder Unterrichtsorganisation längstens für ein Schuljahr
die Unterrichtsverpflichtung einer Lehrkraft mit deren
Einverständnis um bis zu zwei Wochenstunden, in Einzelfällen darüber hinaus, erhöhen oder verringern kann. In
diesem Fall erhöht oder verringert sich die nach § 2, Absatz 1 in Verbindung mit den §§ 3 bis 6 maßgebliche Unterrichtsverpflichtung der Lehrkraft. Diese Abweichung
ist möglichst im nächsten Schulhalbjahr, spätestens im
nächsten Schuljahr auszugleichen. Entscheidungen der
Schulleitung nach Satz 1 sind schriftlich festzuhalten. Der
Ausgleichsanspruch bleibt bei einem Wechsel der Lehrkraft an eine andere Schule erhalten. Die Vorschriften
über die Vergütung von Mehrarbeit bleiben dabei unberührt.“
Mehr Informationen zu den angesprochenen Sachverhalten sind dem PR-Reader „Partner auf Augenhöhe – vertrauensvolle Zusammenarbeit“ des VBE Rheinland-Pfalz
zu entnehmen. Zu erhalten ist der Reader bei der VBE-Geschäftsstelle in Mainz (Preis € 6,00.- für Material, Porto
und Versand).
Zusammengestellt von
Johannes Müller
[email protected]
Rheinland-pfälzische Schule 02/2016
Ein Förder- und Beratungszentrum
stellt sich vor
Z
iel des Förder- und Beratungszentrums (FBZ) ist die Unterstützung der Inklusion, vorrangig der Prävention. Statt
ausschließlich Grundschulen können nun alle Schulen das
FBZ um Unterstützung bitten, auch Schwerpunktschulen.
Zu Beginn setzt sich das FBZ mit allen Schulen in Verbindung, um über die gemeldeten Schülerinnen und Schüler
zu sprechen. Die konkrete Unterstützung richtet sich nach
der Dringlichkeit und dem Umfang des Unterstützungsbedarfs.
Der Beratungsanteil der Arbeit an den Schulen wird größer.
Beratung ist hierbei nicht verbal, sondern praktisch zu verstehen – gemeinsame Handlungsmöglichkeiten finden,
ausprobieren und bewerten, bis die zusätzliche Unterstützung im Unterricht nicht mehr nötig ist. Die Beratung findet
absolut vertraulich statt.
Das Arbeitsfeld ist der reguläre Unterricht. Eine isolierte,
separierte Förderung von Schülern mit Unterstützungsdarf
entspricht nicht dem Ansatz der Inklusion.
Es wird immer Schülerinnen und Schüler geben, die auf
langfristige Unterstützung angewiesen sein werden. Diese
Unterstützung wird u. a. über die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs zugewiesen. Gutachten
werden also auch zukünftig geschrieben.
Zum Umgang mit erweiterter Heterogenität und
individueller Förderung
In der Grundschulordnung heißt es in § 28 zu „Fördermaß- n falls möglich mit Doppelbesetzungen oder
nahmen für Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten und Lernstörungen“:
„(3) Die Förderung erfolgt, je nach Ausprägung der Schwierigkeiten und Störungen, in gestufter Form, vorrangig durch
klasseninterne Differenzierungsmaßnahmen, nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden
durch zusätzliche Förderung mit Doppelbesetzungen oder
in Kleingruppen und, wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, durch integrierte sonderpädagogische Förderung.“
Daraus ergeben sich für die Lehrkräfte folgende Aufgaben:
Förderung der Schülerschaft entsprechend ihrer individuellen Voraussetzungen auf Basis eines individuellen Förderplans.
Die Förderung erfolgt
n in gestufter Form
n v orrangig durch klasseninterne
Differenzierungsmaßnahmen
Rheinland-pfälzische Schule 02/2016
in Kleingruppen
Die Lehrkräfte des FBZ unterstützen dabei entsprechend:
n TERMIN 1: Individuelle Lernstandsanalyse
> Förderplanerstellung
n TERMIN 2: Umsetzung des Förderplans
> Differenzierung / Gestaltung des Unterrichts
n TERMIN 3: Leistungsbeurteilung
> Konsensbildung
Inhalte des Förderplans:
n Angaben zum Schüler
(Diagnoseergebnisse, Hilfsmittel, Medikation)
n Ist-Stand
n Förderbereiche
n Förderziele
n Fördermaßnahmen
n Evaluationsmöglichkeit
n Fortschreibungstermin
Melanie Stock
n Kooperationspartner
Junger VBE Rheinland-Pfalz
[email protected]
19
– Personalia –
Zum Tee bei ...
Manfred Specht
Fiddler on the Pel-
lenz: Während andere
die Blockflöte oder –
moderner – ein Keyboard mit in den Unterricht nahmen, war
es bei Manfred Specht
die Geige. Die Geige
war ihm Grundlage
seiner Musikstunden,
zunächst an den
Volksschulen, dann an den Grundschulen seiner Heimat.
Die Pellenz, nördlich von Koblenz am Ostrand der Eifel, ist
sein Umfeld: eine Landschaft, die geprägt ist von der Bimsindustrie, die ihre Wirtschaftskraft noch immer dem letzten
Ausbruch des Laacher Vulkans vor ca. 13.000 Jahren verdankt. – Musik hat im pädagogischen Leben von Manfred
Specht immer eine besondere Rolle gespielt, seine Geige
hat ihn stets begleitet – als geigender Lehrer auf der Pellenz. Er hat diesen Landstrich selten verlassen.
Manfred Specht wurde 1936 in Miesenheim geboren, jetzt
ein Stadtteil von Andernach, und er lebt dort noch heute.
Seiner Einschulung 1942 mitten im 2. Weltkrieg folgte eine
Schulzeit auf Raten, denn nach zwei Jahren wurde die
Schule geschlossen. Als der Krieg vorbei war, wollte man
den heranwachsenden Manfred nicht mehr in die 3. Klasse
stecken; er kam direkt ins 5. Schuljahr. Zwei Schuljahre
fehlen ihm also, aber das hat seiner weiteren Bildungslaufbahn offensichtlich nicht geschadet.
Ab 1947 besuchte er die Kreismittelschule in Mendig. In
der Zeit französischer Besatzung kam ihm seine fremdsprachliche Begabung gelegen, sie öffnete ihm Türen. Die
nächste Station war das Pädagogium in Münstermaifeld,
damals eine Einrichtung der Lehrerbildung, 1952 umgestaltet in ein staatliches Aufbaugymnasium. 1955 legte er hier
sein Abitur ab.
Manfred Specht wollte Lehrer werden, Volksschullehrer. Er
ging also nach Trier auf die Pädagogische Akademie. Seinerzeit war das Studium für dieses Lehramt kurz; gerade
mal zwei Jahre gab man dem pädagogischen Nachwuchs.
1957 trat er in Baar – damals Amt Mayen/Land, heute Verbandsgemeinde Vordereifel – seine erste Stelle in einer
einklassigen Volksschule an. Im gleichen Jahr wurde er
VBE-Mitglied. 1962 folgte das 2. Staatsexamen; sofort engagierte er sich in der Ausbildung seiner jungen Kollegen.
Damals herrschte massiver Lehrermangel, der Staat ließ
sich einiges einfallen, um auch Angehörigen anderer Berufe den Lehrerberuf schmackhaft zu machen. Manfred
Specht hat mit diesen „Seiteneinsteigern“ eigentlich nur
gute Erfahrungen gemacht, sie hatten Lebenspraxis.
20
Als Hauptlehrer war er von 1967 bis 1974 in Saffig tätig, bis
diese Schule geteilt wurde: in die Hauptschule Plaidt, heute
eine IGS, und in die Grundschule Saffig, an der blieb. 1979
holte man Manfred Specht als Rektor an die Grundschule
nach Kruft, eine pädagogische Herausforderung unter
schwierigen Bedingungen. Dort wurde er 1998 pensioniert.
In seiner ganzen Lehrerlaufbahn kann sich Manfred Specht
nur an eine schmerzliche Auseinandersetzung mit einem
Schüler erinnern, dieses Erlebnis blieb haften. Ansonsten
war sein zentrales pädagogisches Anliegen ein intensives
Schulleben, eine Schulgemeinschaft in solidarischem Miteinander. Deshalb blieb er bis zum Schluss auch Klassenlehrer.
Im VBE Rheinland-Pfalz gehört Manfred Specht zum Urgestein. Hier war es insbesondere seine „letzte“ Phase als
Vertreter der Pensionärinnen und Pensionäre im VBE-Kreisverband Mayen-Koblenz, die seinen exzellenten Ruf unter
den Kolleginnen und Kollegen begründete. Von 2002 bis
2015 führte er mit einer Regelmäßigkeit Veranstaltungen
und Fahrten durch, die nicht nur im VBE ihresgleichen suchen. Er hat so ziemlich alle Orte in der Pellenz, im Raum
Koblenz und weit darüber hinaus besucht , die kulturell
oder historisch etwas hergaben. Wer mit ihm unterwegs
war, kennt das Land, seine Menschen und Möglichkeiten.
Seine Geige hat er allerdings nicht mehr dabei. Nur wenn
er zur Ruhe kommt, dann streicht er den Bogen über die
Saiten. Dann ist er wieder der Fiddler on the Pellenz – jetzt
mit 80.
br
Manfred Specht war im Vorstand des VBE-Kreisverbandes
Mayen-Koblenz fast 15 Jahre für die Betreuung der pensionierten Kolleginnen und Kollegen zuständig. Er bot mehrmals im Jahr Veranstaltungen an, an denen viele der Ruheständler gerne teilnahmen. Im Rahmen einer kleinen Feier
bedankten sich Hans-Jürgen Schmitz (Vorsitzender, rechts)
und Christoph Guckenbiehl (stellvertretender Vorsitzender,
rechts) bei Manfred Specht für seine langjährige Tätigkeit.
RED
Rheinland-pfälzische Schule 02/2016
– Seniorinnen
Alles, was&Recht
Senioren
ist ...–
www.recht-fuer-lehrer.de
... das VBE-Rechtsberatungsangebot:
direkt, kompetent, umfassend!
Der VBE Rheinland-Pfalz bietet seinen
Mitgliedern ein umfassendes Berufsund Rechtsberatungsangebot.
Schwerpunkte sind u. a.:
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n Schul- und Personal­
vertretungsrecht
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Pensionsberechnung
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Mittwoch, 11:00 –12:30 Uhr
Donnerstag, 14:30 –16:30 Uhr
Telefon 0 61 31 / 61 64 22
RA Dominik Hoffmann
Anrechnungsstunden für ÖPR-Mitglieder
Hinzuverdienst in der Pension?
Rechtsfrage des Monats
Wie viele Anrechnungsstunden stehen einem ÖPR zu? Gibt es festgelegte Stundenansätze oder können diese divergieren?
Als Lehrer verfüge ich über eine Nebentätigkeitsgenehmigung für die Mitarbeit bei
einer lokalen Zeitung. Ab August 2016 werde ich auf Antrag in den Ruhestand versetzt (mit Versorgungsabschlag). Nun
möchte ich wissen, wie mein Nebeneinkommen bei der Pension berücksichtigt
wird.
Frage:
Mein Kollege soll Vertretung im Fach Religion für eine Kollegin halten, die sich gerade in Elternzeit befindet. Diese Kollegin
hat detaillierte Planungen hinterlassen.
Mein Kollege möchte diese geplanten
Stunden nicht halten, da er nicht religiös
und auch keiner Kirche angehörig ist. Der
Vertretungsunterricht an sich ist dabei
nicht das Problem, wohl aber der vorgegebene Inhalt. Muss er die geplanten
Stunden so halten oder kann er das ablehnen und die Stunden mit eigenen Inhalten füllen?
a) Die Übernahme einer einzelnen Vertretungsstunde „Religion“ ist für jede Lehrkraft zumutbar, sodass dem Kollegen
nichts anderes übrig bleibt, als sich an
den Planungen zu orientieren.
Gemäß § 39 LPersVG sind die Mitglieder
des Personalrates von ihrer beruflichen Tätigkeit befreit, soweit sie es für die ordnungsgemäße Durchführung ihrer Aufgaben oder die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Befugnisse als erforderlich
ansehen durften. Die Praxis kann in einer
Dienstvereinbarung geregelt werden. Unbeschadet davon werden Anrechnungsstunden mindestens nach der folgenden Formel
zu gewähren sein:
Anzahl der Beschäftigten x Regelstundenmaß
450
Zur Ermittlung der Anrechnungsstunden
wird das Ergebnis wie folgt gerundet: 0,000
– 0,249 ergibt 0,0 LWS, 0,250 – 0,749 ergibt
0,5 LWS, 0,750 – 0,999 ergibt 1,0 LWS
u. s. w..
Darüber hinaus können bei Vorliegen von
Tatbeständen, die eine intensive Beteiligung des ÖPR erforderlich machen (GTS,
PES, mehrere Standorte u. a. m.), weitere
Stunden durch die Schulleitung gewährt
werden. Darüber sollte dann wiederum eine
Dienstvereinbarung abgeschlossen werden.
Die Schulaufsicht darf nicht regulierend eingreifen.
Rheinland-pfälzische Schule 02/2016
Bezieht ein Versorgungsberechtigter ein Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen,
werden seine Versorgungsbezüge gekürzt,
soweit die Versorgung und die Einkünfte
die gesetzlich bestimmte Höchstgrenze
überschreiten. Nach Ablauf des Monats, in
dem der Versorgungsempfänger die Regelaltersgrenze (§ 37 Abs. 1 S. 1 und Absatz 3
S. 1, 2 LBG) erreicht, werden nur noch Erwerbseinkommen aus Verwendungen im
öffentlichen Dienst bei der Ruhensregelung
berücksichtigt.
Als Höchstgrenzen i. S. des § 73 Abs. 2 LBeamtVG gelten
a) für Ruhestandsbeamte und Witwen die
ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der
Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der
sich das Ruhegehalt berechnet;
b) für Waisen 40 vom Hundert der Höchstgrenze, die für Ruhestandsbeamte und
Witwen gilt und
c) f ür Ruhestandsbeamte, die wegen
Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem
Dienstunfall
b) Bei der Frage der Verpflichtung zur Erteilung von Religionsunterricht kommt es
auf den Status der Lehrkraft an: Verbeamtete Lehrkräfte müssen Religionsunterricht nicht halten, tarifbeschäftigte Lehrkräfte sind arbeitsrechtlich verpflichtet,
auf Anordnung des Arbeitgebers den entsprechenden Unterricht zu erteilen.
c) Keine Lehrkraft kann dazu verpflichtet
werden, gegen ihren Willen Religionsunterricht zu erteilen. Der Kollege kann aufgrund der personellen Planungen zwar
verpflichtet werden, die Vertretungsstunde zu übernehmen. Er kann jedoch die Inhalte anpassen und klassenorientiert ein
anderes Fach unterrichten.
21
– Seniorinnen
Alles, was&Recht
Senioren
ist ...–
– Personalräte & Co. –
www.recht-fuer-lehrer.de
der Höchstgrenze für Ruhestandsbeamte
und Witwen zuzüglich eines Betrages von
470,00 Euro. Die jeweilige Höchstgrenze erhöht sich um den kinderbezogenen Familienzuschlag.
beruht, oder wegen Schwerbehinderung in
den Ruhestand versetzt wurden, bis zum
Erreichen der Regelaltersgrenze 71,75 v. H.
Antwort Rechtsfrage des Monats
Richtig ist Antwort C:
Der Kollege kann nicht verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.
Dies ergibt sich bereits aus der Verfassung, denn Art. 7 Abs. 3 GG regelt:
„Kein Lehrer darf gegen seinen Willen
verpflichtet werden, Religionsunterricht
zu erteilen.“ Dies betrifft sowohl Regelals auch Vertretungsunterricht.
Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben dies für eine elementare Voraussetzung der Religionsfreiheit gehalten und diese wesentliche Bedingung
festgehalten. Unter Berücksichtigung
des Umstands, dass das Grundgesetz in
Bezug auf das Thema „Bildung“ weitgehend auf Festlegungen verzichtet, ist
die verfassungsrechtliche Bedeutung
dieser Regelung nicht zu überschätzen.
RA & FAArbR Dominik Hoffmann
22
!
Achtung: Die unterbliebene Anzeige von Erwerbseinkommen schützt nicht vor der
rückwirkenden Rückzahlung! Die Festsetzung der Versorgungsbezüge steht hinsichtlich der Ruhensregelungsvorschriften
gem. §§ 73 bis 76 LBeamtVG unter einem
„immanenten gesetzlichen Vorbehalt“. Die
Versorgungsbehörde kann zum Zeitpunkt
der Festsetzung der Versorgungsbezüge
meist nicht voraussehen, ob später anderweitige Einkünfte des Versorgungsempfängers zu einem Ruhen der Versorgungsbezüge führen. Deshalb erfolgt die Zahlung der
Versorgungsbezüge von Anfang an unter
dem Vorbehalt einer nachträglichen Anrechnung von Einkünften. Wird der Versorgungsbehörde nach der Festsetzung der
Versorgungsbezüge bekannt, dass der Versorgungsempfänger anderweitige Einkünfte hat, werden die Einkünfte gem. §§ 73 bis
76 LBeamtVG rückwirkend auf die Versorgungsbezüge angerechnet. Die überzahlten
Versorgungsbezüge sind vom Versorgungsempfänger zurückzuzahlen. Auch kann ein
Verstoß gegen die Anzeigepflicht den Tatbestand einer Straftat erfüllen!
Ist Nebentätigkeit im Einzelfall ruhegehaltsfähig?
Neben meinem vollen Deputat als Förderschullehrer bin ich mehrere Jahre mit 5
bzw. 6 Stunden im Rahmen einer Nebentätigkeitserlaubnis in einem Kinderheim beschäftigt gewesen. Nun wurde mir seitens
des Landesamtes für Finanzen eine Dienstzeitberechnung erstellt und die jeweiligen
Zeiten sind dort nicht als ruhegehaltsfähig
aufgelistet? Was kann ich dagegen tun?
Grundsätzlich steht gegen eine solche Entscheidung der Rechtsweg offen, sodass Sie
binnen Monatsfrist (bei korrekter Rechtsbehelfsbelehrung) oder binnen Jahresfrist
hiergegen Widerspruch erheben können.
Allerdings wird der Widerspruch keinen Erfolg haben, denn die Nichtberücksichtigung
dieser Nebentätigkeit ist rechtmäßig. Abgesehen davon, dass Ihnen aufgrund Ihres
vollen Deputats bereits eine 100%ige Pensionsanwartschaft gewährt wird, ist eine
Nebentätigkeit grundsätzlich nicht ruhegehaltsfähig. Die §§ 13 ff. setzen für eine Ruhegehaltsfähigkeit sonstiger Zeiten stets
„Hauptberuflichkeit“ voraus.
zusammengestellt von
RA Dominik Hoffmann
VG Trier: Vorsicht bei Nebentätigkeit!
Dienstentfernung eines Justizobersekretärs
Die landesweit für Disziplinarverfahren
zuständige 3. Kammer des VG Trier hat einen Justizobersekretär wegen jahrelanger
Verstöße gegen das Nebentätigkeitsrecht
aus dem Dienst entfernt.
Der Beamte hatte zwischen den Jahren
2009 und 2014 eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit als selbstständiger Hausverwalter ausgeübt und ein selbstständiges
Hausmeistergewerbe betrieben, ohne die
erforderliche Nebentätigkeitsgenehmigung
einzuholen. Vielmehr hat er seinen Dienstherrn bewusst über den Umfang seiner Nebentätigkeiten – eine solche war ihm ledig-
lich als Hausverwalter für eine Wohnungse i g e n t ü m e rg e m e i n s c h a f t i n e i n e m
zeitlichen Umfang von durchschnittlich zwei
Wochenstunden und einer Hausmeistertätigkeit im Umfang von drei Wochenstunden
genehmigt worden – getäuscht, die Nebentätigkeiten auch während der Dienstzeit
und in Zeiten der Erkrankung sowie unter
Inanspruchnahme dienstlicher Mittel (PC)
ausgeübt.
Damit habe der Beklagte ein schweres
Dienstvergehen begangen, so die Richter
der 3. Kammer. Er habe gegen elementare
und im Interesse der Funktionsfähigkeit
Rheinland-pfälzische Schule 02/2016
– Seniorinnen
Alles, was&Recht
Senioren
ist ...–
www.recht-fuer-lehrer.de
des öffentlichen Dienstes unabdingbare beamtenrechtliche Verhaltensgebote verstoßen, indem er sich über Jahre hinweg neben
dem Beamtenverhältnis eine neue berufliche Existenz als Hausverwalter und Hausmeister mit einem fortwährenden Einkommen aufgebaut habe. Besonders schwer
wiege dabei, dass er seine eigentliche Arbeit vernachlässigt habe, weil er die Hausverwaltertätigkeit nachweislich auch während der Dienstzeit ausgeübt habe, wodurch es regelmäßig zu Rückständen in der
ihm obliegenden Sachbearbeitung gekommen sei. Gleiches gelte für den Umstand,
dass er in Zeiten von Erkrankungen, in de-
nen er seine Arbeitskraft seinem Dienstherrn nicht zur Verfügung gestellt hat, seiner Hausverwalter- und Hausmeistertätigkeit weiter nachgegangen sei. Weder vom
Dienstherrn noch von der Allgemeinheit
könne jedoch Verständnis dafür erwartet
werden, dass ein von Steuergeldern alimentierter Beamter seine dienstlichen Aufgaben
nicht in einem zeitlich angemessenen Rahmen bewältigen kann, demgegenüber jedoch in der Lage ist, in der Dienstzeit seiner
Nebentätigkeit nachzugehen.
Urteil vom 17. November 2015 – 3 K
1253/15.TR (noch nicht rechtskräftig)
OVG RLP: LaktoStop 3300 FCC bei
Laktoseintoleranz ist beihilfefähig!
Das Land Rheinland-Pfalz ist verpflichtet, Das VG gab der hiergegen erhobenen Klage
einem Beamten, der an einer Laktoseintoleranz mit Krankheitswert leidet, Beihilfe zu
seinen Aufwendungen für das laktosehaltige
Präparat LaktoStop 3300 FCC zu gewähren.
Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz und
bestätigte damit die vorangehende Entscheidung des VG.
Der Kläger ist Beamter des beklagten Landes. Nach ärztlicher Diagnose leidet er unter
einer primären Laktoseintoleranz, die sich
bei ihm darin äußert, dass bereits die Aufnahme kleinerer Mengen Laktose zu erheblichen klinischen Symptomen (z. B. Darmkoliken, osmotische Diarrhoe, Übelkeit u. a.)
führt. Der Kläger machte bei der Beihilfestelle des Beklagten Aufwendungen in Höhe von
jeweils 17,49 € für 100 Tabletten für das ärztlich verordnete Präparat LaktoStop 3300 FCC
geltend. Der dort enthaltene Wirkstoff Laktase wird eingesetzt, um Laktose (Milchzucker)
in verdauliche Einfachzucker aufzuspalten
und dadurch die genannten klinischen Symptome zu vermeiden oder abzuschwächen.
Das Land lehnte die Beihilfefähigkeit mit der
Begründung ab, dass das Präparat keine Zulassung oder Registrierung als Arzneimittel
besitze und als diätetisches Lebensmittel
vertrieben werde. Das Mittel diene der erhöhten Versorgung des menschlichen Körpers mit bestimmten Nähr- oder Wirkstoffen.
Rheinland-pfälzische Schule 02/2016
statt und verpflichtete das Land, dem Kläger
die beantragte Beihilfe zu gewähren. Eine
Laktoseintoleranz stelle auch unter Berücksichtigung der Verbreitung jedenfalls dann
eine Krankheit im Sinne des Beihilferechts
dar, wenn – wie beim Kläger – bereits geringe Mengen aufgenommener Laktose zu erheblichen klinischen Symptomen führe. Das
Präparat sei als beihilfefähiges Arzneimittel
anzuerkennen und unterfalle nicht dem gesetzlichen Ausschluss von Aufwendungen
für Mittel, die geeignet seien, Güter des täglichen Bedarfs zu ersetzen.
im Sinne des Arzneimittelgesetzes komme
es hierfür nicht an.
Urteil vom 15. Dezember 2015,
Aktenzeichen: 2 A 10542/15.OVG
Mit der vom VG zugelassenen Berufung
machte der Beklagte geltend, dass zugunsten der Verwaltungspraxis im Grenzbereich
zwischen Arznei- und Lebensmitteln objektiv leicht nachprüfbare Kriterien erforderlich
seien. Bei dem Mittel LaktoStop 3300 FCC
handle es sich um Diätkost und nicht um ein
Arzneimittel. Des Weiteren sei das Präparat
geeignet, Güter des täglichen Bedarfs zu ersetzen, und auch deshalb von der Beihilfe
ausgeschlossen. Das OVG bestätigte das
Urteil des VG und wies die Berufung des Beklagten zurück.
Das Präparat LaktoStop 3300 FCC sei ein
Arzneimittel im Sinne des Beihilferechts.
Auf die formelle Einordnung als Arzneimittel
23
– Seniorinnen & Senioren –
Bevölkerung: Rheinland-Pfalz wird älter
In seiner 4. Bevölkerungsvorausberechnung für Rhein-
land-Pfalz aus dem Jahr 2015 hat das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz folgende Hauptentwicklungen vorausberechnet (Ergebnisse der mittleren Variante):
Der Anteil der älteren Menschen in der
Bevölkerung steigt
Damit würde die Bevölkerungszahl im Jahr 2035 voraussichtlich der Bevölkerungszahl von 1991 entsprechen;
2060 würden in Rheinland-Pfalz den Berechnungen zufolge so viele Menschen wie im Jahr 1959 leben.
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen,
die aus Familien mit Migrationshintergrund stammen, wird deutlich steigen
Die rheinland-pfälzische Bevölkerung mit Migrationshintergrund ist im Durchschnitt deutlich jünger als die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund: Während in 2009 bei
der Gruppe der Menschen mit Migrationshintergrund
26,6 % jünger als 18 Jahre waren, galt dies für die übrige
Bevölkerung nur für 14,8 %. Fast jeder Vierte (24,1 %)
ohne Migrationshintergrund war über 65 Jahre, dies traf
aber nur für 9,4 % der Menschen mit Migrationshintergrund zu. (Quelle: Zuwanderungs- und Integrationsbericht
der Landesregierung 2009/2010)
Im Jahr 2013 war die Hälfte der Menschen in Rheinland-Pfalz älter als 46 Jahre (Medianalter), 2035 würde sie
den Vorausberechnungen nach voraussichtlich älter als 50
Jahre und 2060 älter als 52 Jahre sein. Der Anteil der über
65-Jährigen an der Bevölkerung würde bis 2035 von heute
20,6 % auf voraussichtlich 30,6 % steigen (bis 2060 auf
33,2 %). Besonders stark würde der Anteil der über
80-Jährigen zunehmen; von heute 5,6 % auf 9,1 % im Jahr
2035 und 13,9 % im Jahr 2060.
Der Anteil von Kindern, Jugendlichen sowie
Frauen und Männern im erwerbsfähigen
Alter an der Bevölkerung sinkt
Der Anteil der unter 20-Jährigen würde laut Vorausberechnung bis 2035 von heute 18,3 % auf 16,6 % zurückgehen,
bis 2060 auf 15,6 %.
Der Anteil der Menschen im erwerbsfähigen Alter (Alter
zwischen 20 und 65 Jahren) sinkt voraussichtlich von derzeit 61,0 % bis 2035 auf 52,8 % und auf 51,1 % bis 2060.
Dabei stiege auch der Altersdurchschnitt der Arbeitskräfte
deutlich an.
Die Bevölkerungszahl geht zurück
Laut der mittleren Vorausberechnungsvariante würde die
Zahl der Menschen im Land von heute ca. 4 Millionen auf
3,84 Millionen im Jahr 2035, bis 2060 auf 3,37 Millionen
sinken. Dies entspräche einem Rückgang von 3,8 % bis
2035 und von 15,7 % bis 2060.
Die Bevölkerungsentwicklung verläuft
regional sehr unterschiedlich
In einigen Regionen würde gemäß der Vorausberechnung
die Bevölkerung bis 2035 (die kreisfreien Städte Frankenthal, Landau, Ludwigshafen, Mainz, Speyer, Trier und
Worms sowie die Landkreise Mainz-Bingen, Trier-Saarburg
und der Rhein-Pfalz-Kreis) noch zunehmen, in anderen
ginge sie zurück. Und auch die erwarteten Altersstrukturveränderungen zeigten regional unterschiedliche Ausprägungen. Dabei werden die Landkreise von der demografischen Entwicklung voraussichtlich stärker betroffen sein
als die kreisfreien Städte.
Die Gesundheitsberichterstattung des Landes hat die neuen Daten des Statistischen Landesamtes eingestellt. Bei
diesem Indikator können Sie verschiedene Projektionsjahre (in 5-Jahresschritten bis 2060) eingeben und neben der
Veränderung der Bevölkerung (auf Landes- und Kreisebene) insgesamt sowie „Jugend-“ und „Altenquotienten“
aufrufen, ausdrucken und abspeichern.
© Statistisches Landesamt
In der Statistischen Analyse »Rheinland-Pfalz 2060 – vierte regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung« werden die Ergebnisse der aktuellen Bevölkerungsprojektion
des Statistischen Landesamtes für das Land insgesamt sowie für die kreisfreien Städte und Landkreise vorgestellt.
Quellen: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und
Demografie Rheinland-Pfalz http://msagd.rlp.de ; Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz www.statistik.rlp.de
RED
24
Rheinland-pfälzische Schule 02/2016
– Infos & Technik –
USB-Stick mit OTG
„On the Go“ bei USB-Sticks bedeutet,
dass sie ohne Umweg vom PC, Smartphone oder
Tablet genutzt werden können.
Möglich
wird dies durch zwei Anschlüsse, die
„normale“ USB-Buchse und eine
Micro-Version. Damit entfallen die
sonst notwendigen Adapter. Mit einer
Kapazität von 64 GB und dem schnellen USB 3.0 kostet solch ein Stick ab
ca. 20 € (z. B. SanDisk Ultra Dual).
Kaufkriterien für solch einen Stick sollten Geschwindigkeit, Garantiedauer
und Preis sein. Außerdem sind die robusteren versenkbaren Anschlüsse im
mobilen Einsatz von Vorteil. Sollten Sie
2016 den Kauf eines neuen Smartphones erwägen, sollten Sie mit dem Kauf
warten. Viele neue Geräte haben dann
den neuen USB-C-Anschluss.
Windows-Store
Wie Apple und Google will auch Microsoft in Zukunft durch den Windows
Store kräftig verdienen. Mit Windows
10 versucht Microsoft, die App-Grenzen
zwischen PC und mobilen Geräten wie
Tablet oder Smartphone verschwinden
zu lassen. Dafür wurde der Store runderneuert. So wurden z. B. die Suchergebnisse optimiert und die Empfehlungen mehr an die Nutzer angepasst.
Größtes Manko des Shops ist jedoch
das im Vergleich zu den anderen Systemen eingeschränkte Angebot. So gibt
es im Store ca. 350.000 Apps, während
Apple und Google jeweils ca. 1.5 Mio.
Apps im Angebot haben. Selbst der
Amazon Appstore hat mehr Angebote
als Windows.
Android Marshmallow
Die neue Android Version 6.0 ist da!
Leider bekommen
nicht alle Smartphones und Tablets dieses Update. Selbst
Google-Geräte wie
das Nexus 4 und
das Nexus 7 (2012)
sind außen vor. Anders als bei
Windows ist man auf den Service des
Herstellers angewiesen, es kann lange
dauern, bis z. B. Samsung das Update
für seine aktuellen Geräte zur Verfügung stellt. Dabei bietet „Marshmallow“ einige Verbesserungen. So können z. B. Apps einzelne Berechtigungen entzogen werden und die
Akkulaufzeit soll durch ein Standby-Management deutlich länger werden. Auch sollen USB-Sticks endlich direkt lesbar sein, eine NTFS-Unterstützung fehlt jedoch noch immer. Ob Ihr
Gerät demnächst ein Update bekommt, können Sie z. B. hier nachschlagen:
www.pcwelt.de/2112615
Routerwahl
Ein Router ist das Gerät, das an die Telefon- oder Kabeldose angeschlossen
ist und Sie ins Internet bringt. Von einigen Anbietern wird der Router gestellt,
ein eigener kann nicht verwendet werden. Diese Gängelei sollte im nächsten
Jahr beendet werden. Da der Bundesrat dem Gesetzentwurf jedoch nicht zugestimmt hat, wird daraus vorerst
nichts.
BlackBerry Priv
Ein 5,5-Zoll-Smartphone mit echter
ausschiebbarer
Tastatur? Das neue
„Priv“ von BlackBerry hat diesen Luxus. Neben einem
Druckpunkt beim
Tippen ist ein weiterer Vorteil, dass das Display nicht
von der Tastatur verdeckt wird. Nachteilig ist, dass nur hochkant getippt
werden kann. Das Android-Smartphone soll außerdem mit speziellen Sicherheitsfunktionen glänzen. Die technischen Spezifikationen (z. B. Snapdragon 808 und eine Auflösung von 2560
x 1.440 Pixel) sind auf Highend-Niveau.
Leider scheint auch der Verkaufspreis
auf Apple- oder Samsungniveau zu liegen. Wenn er wirklich knapp 800 € beträgt, ist ein Erfolg für den angeschlagenen Hersteller fraglich.
www.blackberry.com
Blu-Ray-Player
Auf der IFA in Berlin hat Samsung den
ersten Blu-Ray-Player mit Ultra-HD-Auf-
Rheinland-pfälzische Schule 02/2016
lösung (4k) vorgestellt. Ist eine „normale“ Blu-Ray eingelegt, wird diese
entsprechend hochskaliert. Im Frühjahr
2016 soll der „UBD-K8500“ zu kaufen
sein. Dann soll es auch eine erste Auswahl an 4k-Blu-Rays geben. Der Player
soll unter 500 € kosten, die ersten
passenden Filme dazu ca. 30 €.
YouNow
Der neue Streaming-Dienst „YouNow“
wird bei Jugendlichen immer beliebter.
Er ermöglicht die Live-Übertragung von
Videos, die jeder andere Internet-Nutzer sehen kann. Auch Live-Unterhaltungen (Chats) sind möglich, die ebenso wie die Videos öffentlich sind. Die
Gefahr dabei ist, dass insbesondere Jugendliche unbedacht ihre Adresse, Telefonnummer oder andere persönliche
Daten von sich preisgeben. Bei den
Live-Videos besteht zudem die Gefahr,
dass gegen Urheber- oder Personenschutzrecht verstoßen wird. So kann z.
B. die urheberrechtlich geschützte Musik im Hintergrund zu einer Abmahnung führen.
www.younow.com
Ebay Plus
Ebay entwickelt sich immer mehr vom
Versteigerungs- zum reinen Verkaufsportal. Dazu passt auch das neue
Angebot „Ebay Plus“, das zu einem
Preis von jährlich 19,90 € bei Zahlung
bis 14:00 Uhr einen Versand am selben
Tag garantiert. Evtl. Versand- und
Rückversandkosten entfallen dabei. Allerdings haben sich erst 10 % der
Ebay-Händler angeschlossen.
Monitore
Eigentlich waren sie schon ausgestorben, die „TN-Panels“ im Computer-Monitor. Abgelöst wurden sie von den viel
besseren „IPS-Panels“, die z. B. auch
bei schrägem Blickwinkel ein scharfes
und kontrastreiches Bild liefern. Insbesondere in preiswerten hoch auflösenden 4K-Monitoren finden sie sich heute
wieder. Da die Herstellung viel günstiger ist, können z. B. 27 Zoll große
4K-Monitore bereits für 300 € angeboten werden. Schon am Schreibtisch
kann der Kontrast bei dieser Größe an
den Bildschirmrändern deutlich abnehmen. Empfehlenswert sind diese Mo-
25
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oder An
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@gmx.d
N.Ristic
– Infos & Technik –
delle nicht, achten Sie also
beim Kauf auf
die IPS-Technik! Natürlich sollten
Sie auch auf mehrere digitale Eingänge
(HDMI, DVI und Display Port), eine gute
Ausleuchtung und die Möglichkeit, die
Höhe zu verstellen, Wert legen. Vor
dem Kauf eines 4K-Monitors sollten Sie
prüfen, ob Ihre Grafikkarte die hohe
Auflösung ausgeben kann. Eine gute
4k-fähige Grafikkarte kostet zurzeit immerhin mindestens etwa 350 €!
Brett- und Kartenspiele. Doch gute
Spiele zu finden ist schwer, das Angebot ist riesig! Hier finden Sie Tests mit
ausführlicher Beschreibung und zahlreichen Abbildungen:
www.brettspiele-report.de
www.reich-der-spiele.de
Disco-Lautsprecher
„Regnet‘s an Sankt Nikolaus, wird der
Winter streng und graus.“ Diese und
andere Bauernregeln zum Wettergeschehen finden Sie z. B. hier:
www.bauernregeln.net
www.wetter.de/bauernregeln.html
Der Bluetooth-Lautsprecher „ILUV Aud
Mini 6 Party“ hat gegenüber den vielen
anderen Lautsprechern eine Besonderheit: er leuchtet im Rhythmus der Musik. Der Klang ist preisklassen- und
größentypisch eher bescheiden. Für
eine ad-hoc-Party mit Musik vom
Smartphone reicht der Akku-Lautsprecher aber aus. Er kostet ca. 50 €. Damit ist er weitaus günstiger als der vergleichbare „JBL Pulse“ (ca. 140 €), der
dafür aber den besseren Klang hat.
www.iluv.com
App-Tipp: DB-Navigator
Sie haben eine BahnCard? Dann ist
diese App für Sie fast Pflicht! Neu ist
nämlich, dass die BahnCard in der App
hinterlegt werden kann und nicht mehr
ständig mitgeführt werden muss – das
Smartphone reicht aus. Daneben gibt
es natürlich auch noch z. B. die
Live-Auskunft, den Verspätungs-Alarm
oder die Buchungsmöglichkeiten. Die
App ist für fast alle Systeme kostenlos
verfügbar.
Internet
Browser, Newsreader, Chat-Programm
und HTML-Editor bietet das Internet-Paket von „SeaMonkey“. Freiwillige Entwickler pflegen damit die eingestellte „Mozilla Suite“ weiter. Dies geschieht unter dem Dach von mozilla.
org, dem Hersteller von Firefox. Damit
ist bei jedem Update der aktuelle Firefox-Browser Grundlage des guten SeaMonkey-Browsers.
www.seamonkey.at
Winterzeit ist Spielezeit! Nicht nur am
Computer, es gibt auch noch echte
26
Schon Blätter gesammelt und gepresst? Doch zu welchem Baum gehört
welches Blatt? Hier finden Sie die Antwort:
www.blattbestimmung.de
Tipps und Tricks
Firefox
Ist Ihnen die Darstellung einer Seite zu
klein? Dann zoomen Sie! Entweder mit
gedrückter <Strg>-Taste und dem
Mausrad oder mit <Strg> und
<+> oder <->. Mit der F11-Taste
erhalten Sie zudem ein Vollbild, d. h.
die untere Windows-Leiste und die
oberen Firefox-Leisten verschwinden.
nes muss nach längerem Drücken des
Power-Schalters in dem dann erscheinenden Menü der Punkt „Ausschalten“
etwas länger angetippt werden. Dann
erscheint die Frage, ob im abgesicherten Modus gestartet werden soll.
Mailprogramme
Outlook und andere Mailprogramme
machen gelegentlich Probleme. So ist
z. B. Windows 10 nur eingeschränkt mit
Outlook 2003 kompatibel. Benötigen
Sie wirklich ein Mailprogramm? Die
meisten E-Mail-Dienste wie gmx, web,
GMail oder T-Online bieten inzwischen
so viele Möglichkeiten, dass meist auf
ein spezielles Mailprogramm verzichtet
werden kann. Der Vorteil ist, dass Sie
mit einem Internetzugang überall auf
Ihre Adressen und Mails zugreifen können. Bei fast allen Anbietern ist es
möglich, Ordner anzulegen und die
Mails entsprechend zu sortieren. Während früher der geringe Speicherplatz
bei den kostenlosen Postfächern ein
Problem war, ist heute der verfügbare
Speicher fast immer ausreichend. So
bietet z. B. GMail 15 GByte kostenlos,
meist ausreichend für mehrere Jahre
Mailempfang ohne zu löschen!
Word: Wörter ermitteln
Firefox: Surfspuren löschen
Sie surfen in der Schule, wollen aber
nicht, dass jeder sehen kann, welche
Seiten Sie besucht haben? Dann öffnen Sie entweder ein „privates Fenster“ (<Strg>+<shift>+<p>)
oder löschen am Ende Ihre Surfspuren.
Schnell gelangen Sie über
<Strg>-<shift>+<Entf> in das
Löschmenü. Dort können Sie wählen,
was gelöscht werden soll.
Android: abgesicherter Modus
Nicht nur Windows, auch Android hat
einen „abgesicherten Modus“. In ihm
können Sie z. B. Schadprogramme
deinstallieren, die sich sonst einer
Deinstallation verweigern (z. B. den
„Bundestrojaner“). Um in diesen Modus zu gelangen, haben sich allerdings
die Hersteller verschiedene Methoden
ausgedacht. Bei Samsung muss das
Smartphone ausgeschaltet und dann
beim Einschalten die Leiser-Taste gedrückt werden. Bei anderen Smartpho-
Sie haben
Lieblingswörter?
Mit Word
können
Sie feststellen, wie oft Sie sie genutzt
haben. Setzen Sie die Schreibmarke an
d e n A n f a n g d e s Te x t e s
(<Strg>+>Pos 1>. Nun rufen Sie
im Register Start den Punkt Ersetzen
auf. Tragen Sie nun in beide Felder das
gesuchte Wort ein. Wenn Sie auf „alle
ersetzen“ klicken zeigt Word an, wie oft
das Wort im Text vorkommt.
Word: letzte Textstelle
Sie öffnen ein Dokument, die Textmarke steht am Beginn des Textes. Wenn
Sie an die Stelle gelangen wollen, an
der Sie aufgehört haben, drücken Sie
<shift>+<F5>. Word „merkt“ sich
die letzten drei Textstellen, die Sie so
ansteuern können. Nur bei Word 2007
funktioniert diese Tastenkombination
nicht.
Rheinland-pfälzische Schule 02/2016
– Aus den Kreisverbänden –
VBE besucht das Förder- und
Beratungszentrum Rhein-Lahn
S
ehr interessiert zeigten sich die Teilnehmer/-innen an
der Informationsveranstaltung „Förder- und Beratungszentrum Rhein-Lahn – das Unterstützungssystem der inklusiven Förderung“, die am 19. November 2016 in
Singhofen stattfand.
Ziel der Veranstaltung war es, interessierten Kolleginnen
und Kollegen die Arbeitsweise des Förder-und Beratungszentrums (FBZ) darzustellen. Zunächst berichtete der
Schulleiter der Erich-Kästner-Schule und Leiter des FBZ,
Jürgen Hoder über die Entstehung und Konzeption des
Zentrums. Mit der Novellierung des Schulgesetzes wurde
die Bildung von Förder- und Beratungszentren auf den
Weg gebracht.
Auf Antrag des Rhein-Lahn-Kreises wurde am 04. Februar
2015 die Erich-Kästner-Schule vom MBWWK mit den Aufgaben eines FBZ beauftragt. Um allen Förderschwerpunkten gerecht zu werden, wurde die Zusammenarbeit mit
den Förderschulen des Landkreises und mit überregionalen Förderschulen vereinbart. Dazu gehören
nOranienschule Singhofen
(Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache),
nFreiherr-vom-Stein-Schule
(Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen),
nTaunusschule Nastätten
(Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen),
nChristiane-Herzog-Schule
(Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische
Entwicklung),
nLandesschule für Gehörlose und Schwerhörige
Neuwied,
nLandesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied.
Aufmerksame Kolleginnen und Kollegen folgen den Ausführungen von Jürgen Hoder.
Anschaulich und aufschlussreich stellte Jürgen Hoder die
Konzeption des FBZ und den daraus entstandenen Arbeitsauftrag dar. Alle Mitarbeiter verstehen sich als Ansprechpartner für Eltern, Erzieher und Lehrer. Ziel sei es,
so zu beraten und zu unterstützen, dass Schülerinnen
und Schüler, die einen besonderen Förderbedarf besitzen
oder anderer Hilfen bedürfen, an den Regelschulen verbleiben können.
Anschließend wurden anhand von Fallbeispielen die konkreten Abläufe im Beratungsprozess geschildert. Nach
der Vorstellung des FBZ nutzten die Teilnehmer/-innen
die restliche Zeit für einen regen fachlichen Gedankenaustausch. Dabei wurde der teilweise Wegfall der integrierten Förderung an der Grundschule kritisch gesehen.
Mehr Informationen unter www.fbz-rlk.de
Karin Mey
VBE-Kreisvorsitzende
VBE-Kreisverband Bernkastel-Wittlich
Zur Erinnerung an Hermann Josef Hebler
* 22.10.1939 + 21.11.2015
H
ermann Josef Hebler gehörte seit 1964 dem VBE Rheinland-Pfalz und seit 2006 dem Kreisvorstand als Vertreter
der Seniorinnen und Senioren an. Mit sehr großem Engagement, Verlässlichkeit und dabei seine Person nie in
den Vordergrund drängend nahm der Kollege seine Aufgaben in unserem Kreisverband und darüber hinaus bei
entsprechenden Treffen auf regionaler und Landesebene
wahr. Besonders für die Gruppe der Seniorinnen und Senioren hatte er immer wieder neue Ideen für Veranstaltungen, deren Planung und Organisation er übernahm.
Wir wussten die Anliegen unserer Seniorinnen und Senioren bei ihm in guten Händen. Viele Veranstaltungen und
Fahrten hielt Hermann Josef Hebler für uns mit seiner Ka-
Rheinland-pfälzische Schule 02/2016
mera fest. Als begnadeter Hobbymaler stellte er uns
Fotos seiner Arbeiten z. B. für Einladungsschreiben
und unseren jährlichen Weihnachtsbrief an die Mitglieder zur Verfügung. Auf Beschluss der Delegiertenversammlung des VBE-Landesverbandes wurde
Hermann Josef Hebler 2013 in Anerkennung seiner
verdienstvollen Tätigkeit im VBE mit der Ehrenmedaille des VBE Rheinland-Pfalz ausgezeichnet. Wir
werden Hermann Josef Hebler mit seiner ruhigen,
humorvollen und herzlichen Art in unserem Vorstandsteam sehr vermissen.
Rosemarie Manstein
VBE-Kreisvorsitzende
Hermann-Josef Hebler †
27
– Wir gratulieren –
Wir gratulieren unseren Geburtstagskindern im März 2016
n zum 94. Geburtstag
am 16.03.
Erich Holeschovsky
Pommernstr. 7  76829 Landau
n zum 89. Geburtstag
am 01.03.
Paul Fuhr
Neuweg 13  55743 Idar-Oberstein
am 03.03.
Ruth Dehne-Schlegel
Freiherr-v.-Stein-Str. 1
67466 Lambrecht
n zum 88. Geburtstag
am 01.03.
Hans Teusch
Bergweiler Str. 17  54518 Hupperath
am 05.03.
Alois Martin
Auf dem Acker 1
56203 Höhr-Grenzhausen
n zum 87. Geburtstag
am 16.03.
Rainer Quinten
Kirchberg 37 a  56626 Andernach
n zum 84. Geburtstag
am 12.03.
Marliese Wagner
Branchweilerhofstr. 10
67433 Neustadt
n zum 83. Geburtstag
am 09.03.
Annemarie Müller
Nisterstr. 3  57627 Hachenburg
am 14.03.
Renate Jansky
Am Königsborn 4  55126 Mainz
am 18.03.
Hermann-Josef Wies
Boelckestr. 12  56073 Koblenz
n zum 82. Geburtstag
am 12.03.
Ewald Weber
Neuerburger Str. 7  54634 Bitburg
am 25.03.
Hans Aulenbacher
Kolpingstr. 38  56751 Polch
am 28.03.
Erwin Selb
Holunderweg 20  67346 Speyer
n zum 81. Geburtstag
am 01.03.
Erwin Pickan
Kirchstr. 4  54570 Densborn
am 12.03.
Hiltrud Barth
Am Wald 18  55595 Spabrücken
am 12.03.
Hubertus Bartsch
Unterer Kurweg 12  67316 Carlsberg
am 17.03.
Magdalene Noner
Schulstr. 51  53426 Schalkenbach
am 30.03.
Franz Kauth
Blussustr. 11  55130 Mainz
n zum 80. Geburtstag
am 06.03.
Reinhold Zimmer
Dürerstr. 10 a  54294 Trier-Zewen
am 08.03.
Josef Wagner
Dillstr. 5  56412 Nentershausen
am 08.03.
Franz Bleicher
Bienwaldstr. 5  76889 Kapsweyer
28
am 13.03.
Gunter Bug
Schlittweg 17  67361 Freisbach
am 18.03.
Peter Kaufmann
Uhlandstr. 5  56751 Polch
am 25.03.
Christel Klassmann
Südstr. 10  56412 Oberelbert
n zum 79. Geburtstag
am 20.03.
Rosemarie Rehm-Stephan
Anemonenweg 8 a  55129 Mainz
n zum 78. Geburtstag
am 05.03.
Heinrich Enkrich
Kruppstr. 17  56642 Kruft
am 08.03.
Josef Ambrosius
Max.-Kolbe-Str. 44  54516 Wittlich
am 11.03.
Karl Hermann Matthias
Kaiser-Wilhelm-Ring 81  55118 Mainz
am 13.03.
Edith Gura co. W. Beerwald /
Kiefernstr. 3  55496 Argenthal
am 15.03.
Hans Heberer
Oberwindhagenerstr. 34
53578 Windhagen
am 15.03.
Norbert Sahm
Eckstr. 14  66851 Queidersbach
am 23.03.
Marianne Müller
Korumstr. 3  54294 Trier
n zum 77. Geburtstag
am 01.03.
Winfried Berrens
Kiefernweg 4  54516 Wittlich
am 02.03.
Erika Müller
Ringstr. 9  55595 Hargesheim
am 02.03.
Irmgard Hellersberg
Goethestr. 28  56288 Kastellaun
am 08.03.
Norbert Meinhard
Peter-Weyer-Str. 2  55129 Mainz
am 12.03.
Reinhard Theis
Raiffeisenstr. 20  54472 Monzelfeld
am 16.03.
Rainer Becher
Im Seifen 15  56414 Dreikirchen
am 17.03.
Klaus Wagner
Zum Kreinerberg 12
66663 Besseringen
am 21.03.
Horst Grentzer
Schumannring 56  76761 Rülzheim
n zum 76. Geburtstag
am 01.03.
Peter Feltes
Auf Bobüsch 15  54343 Föhren
am 02.03.
Marlies Meyring
Gartenstr. 32  76855 Annweiler
am 05.03.
Margret Kappi
Bahnstr. 6  56414 Dreikirchen
am 05.03.
Alma Max
Eichendorffstr. 1  54516 Wittlich
am 07.03.
Doris Zak
Kurparkstr. 13  56112 Lahnstein
am 13.03.
Rudolf Schuff
Otto-Frank-Str. 12  67454 Haßloch
am 16.03.
Monika Seib-Cembolista
Neuweg 37  55130 Mainz
am 17.03.
Berthold Müller
Hinter Eichbaum 53
55595 Wallhausen
am 21.03.
Josef Dahm
Kolpingstr. 7  56220 Urmitz
am 23.03.
Gisela Krütten
Meulenstr. 27  54313 Zemmer
am 30.03.
Karl Mutsch
Brahmsstr. 2  54497 Morbach
am 15.03.
Norbert Hundt
Hauptstr. 9  51598 Friesenhagen
am 18.03.
Klaus Rausch
Im Höhberg 21  54344 Kenn
am 19.03.
Josef Schmitt
Beyerhofgasse 3  56154 Boppard
am 22.03.1943
Josef Kotschenreuther
Kleiststr. 14  67258 Heßheim
n zum 75. Geburtstag
am 04.03.
Reinhold Anton
Bergstr. 23  54424 Thalfang
am 05.03.
Doris Eyrisch
Domacker 14  55743 Idar-Oberstein
am 15.03.
Dieter Schwab
Görresstr. 60 a  56254 Müden
am 23.03.
Lieselotte Sieveke
Blumenwiese 14
54329 Konz-N‘mennig
am 27.03.
Hermann Haid
In den 14 Morgen 19
55268 Nieder-Olm
am 30.03.
Paul Specht
Krokusweg 31  55126 Mainz
n zum 74. Geburtstag
am 04.03.
Margret Pokorny
Serriger Str. 69  54439 Saarburg
am 07.03.
Manfred Windhausen
Im Flur 15  54614 Schönecken
am 13.03.
Franz Fischer
Bodelschwinghstr. 41
66976 Rodalben
am 17.03.
Gertrud Schlechtriemen
Backesstr. 15  57572 Niederfischbach
am 17.03.
Christine Jung
Gustav-Kietz-Str. 5  67549 Worms
am 19.03.
Maria Heinz
Steinkaul 10  54317 Lorscheid b. Trier
am 31.03.
Doris Link
Bachstr. 21  56422 Wirges
n zum 73. Geburtstag
am 04.03.
Edeltrud Maus
Fr.-v.-Stein-Str. 31  55559 Bretzenheim
am 05.03.
Elisabeth Müller
Am Ruhberg 6  56459 Girkenroth
am 07.03.
Franz Rumpler
Zweibrücker Str. 49
66987 Thaleischweiler-Fröschen
am 10.03.
Rainer Heimig
Kiefernweg 4  54293 Trier
am 13.03.
Heidemarie Machon
Eselsdamm 34  67346 Speyer
am 15.03.
Roswitha Klee
Am Hüttenberg 9  56077 Koblenz
n zum 72. Geburtstag
am 02.03.
Mechtild Hebler
Schloßstr. 40  54516 Wittlich
am 04.03.
Bernd Schäfer
Habsburgring 110  56727 Mayen
am 06.03.
Helga Günster
Waldstr. 3  56237 Deesen
am 08.03.
Brunhilde Hess
Auf der Hardt 1  67746 Merzweiler
am 14.03.
Maria-Luise Rosinsky
Richard-Wagner-Str. 41
67433 Neustadt
am 20.03.
Norbert Schroeter
Heimbacher Str. 12  56566 Neuwied
am 24.03.
Heide Moll
Auf der alten Burg 15  56567 Neuwied
am 25.03.
Helmtrud Belzer
An den Deichstücken 3
67550 Worms
am 28.03.
Erwin Beiersdörfer
Hauptstr. 22  67259 Großniedesheim
am 30.03.
Edith Ossig
Dr.-Karl-Aschoff-Str. 3
55543 Bad Kreuznach
n zum 71. Geburtstag
am 01.03.
Maria Pathak
Im Rosengarten 3  54338 Schweich
am 09.03.
Christa Bloch
Erzbergerstr. 4
67292 Kirchheimbolanden
am 19.03.
Monika Neiser
Albert-Schweitzer-Str. 9
56179 Vallendar
am 19.03.
Matthias Richter
Brunnenstr. 25  54518 Hupperath
am 22.03.
Elfriede Becker
Heinzerather Str. 68
54538 Olkenbach
am 22.03.
Herbert Blumenstiel
Hauptstr. 65  67487 Maikammer
am 23.03.
Hans-Jakob Barth
Friedhofstr. 3
66907 Glan-Münchweiler
n zum 70. Geburtstag
am 20.03.
Monika Renner
In der Pforte 40  54296 Trier
am 25.03.
Ursula Meister
Akazienweg 3  56288 Kastellaun
Rheinland-pfälzische Schule 02/2016
– Termine –
VBE-Kreisverband Rhein-Lahn-Kreis
lädt ein zur Fortbildung ins Mathematikum Gießen (PL-AZ: 16ST20601)
Ort: Termin:
Anmeldung: Programm:
Liebigstr. 8, 35390 Gießen, www.mathematikum.de
Mittwoch, 24. Februar 2016, 10.00 Uhr – 17.00 Uhr
Kreisvorstand Karin Mey, Tel.: 02621-40129 oder [email protected]
10:00 Uhr: Ankunft, Begrüßung und Einführung ins Mathematikum (Laila Samuel)
10:30 Uhr: Freies Erkunden des Mathematikums durch die Lehrerinnen und Lehrer
11:30 Uhr: Fortbildung „Mathematische Experimente“, Teil 1 (Laila Samuel)
13:00 Uhr: Pause
13:30 Uhr: Fortbildung „Mathematische Experimente“, Teil 2 (Laila Samuel)
15:00 Uhr: Ende der Veranstaltung und Verabschiedung
Der VBE-Kreisverband organisiert einen Bus!
Mittwoch
24.02.20
16
10–17 Uhr
VBE-Landeskonferenz
Landtagswahl 2016 – Chance auf Veränderung?
Ort: Termin:
Programm:
Bildungszentrum Erbacher Hof, Mainz
02. März 2016 , 10.00 bis 16.00 Uhr
nBegrüßung und Eröffnung
Gerhard Bold
nVertrauen und Engagement – der VBE an den Schulen in Rheinland-Pfalz
Iris Segrodnik, VBE-Referentin für Mitgliederbetreuung
nVBE-Perspektiven der Schul- und Gewerkschaftspolitik
Gerhard Bold, VBE-Landesvorsitzender
nVor der Landtagswahl – Bilanz und Ausblick
Vera Reiß, Staatsministerin für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur
nFragestunde
Plenum
– Mittagspause –
Schulpolitisches Hearing
mit Vertreterinnen und Vertretern der Parteien und Fraktionen
nEröffnung
Sabine Mages, stellvertretende VBE-Landesvorsitzende
n Statements der Fraktionen und Parteien
n Plenardebatte
nSchlusswort
Gerhard Bold, VBE-Landesvorsitzender
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3
0
02. 6 Uhr
1
10–
VBE-Kreisverband Germersheim
Das interaktive Whiteboard im Klassenzimmer
Ort: Termin:
Anmeldung: Grundschule Kandel, Marktstr. 6, 76870 Kandel
Freitag, 11. März 2016, 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr
bis zum 19.02.2016 an [email protected]
Programm:
Der KV Germersheim lädt alle Interessierten ein zum Präsentationsworkshop in Kandel/
Pfalz. Ein interaktives Whiteboard und verschiedenste digitale Medien bieten weitreichende Möglichkeiten im Unterricht, die, eingebunden in die Lernumgebung, mit allen Lernmethoden kombinierbar sind. Raphael Stoll, KR der GS Annweiler und Setkoordinator SINUS
an Grundschulen 2005–2013, wird in diesem Präsentationsworkshop Einsteigern und
Anwendern Einblicke in den täglichen Unterricht mit einem SmartBoard geben und zu
folgenden Inhalten referieren:
• Impulse für jeden Lehrertyp
• Praktisches am SmartBoard für Anfänger und Fortgeschrittene
• Digitale Unterrichtsbeispiele
• Einbindung des Internets und geeignete Lernsoftware
• Einsatz von Dokumentenkamera und Smart-Response-System
in memoriam
Willi Steioff
Konrektor a. D.
Bergstr. 6
65556 Limburg
geb. 08.09.1945
† 30.11.2015
Hermann Malsch
Min.Rat a. D.
Klauerstr. 11
55129 Mainz
geb. 21.09.1921
† 07.11.2015
Rheinland-pfälzische Schule 02/2016
Freit
ag
11.03
.2016
14.30
17.30
Uhr
Wir werden unseren verstorbenen Mit­gliedern
ein ehrendes Andenken bewahren.
Anne Barth
Lehrerin a. D.
Friedhofstr. 3
66907 Glan-Münchweiler
geb. 07.02.1945
† 17.11.2015
Horst Houben
Rektor a. D.
Dr.-Mutterer-Str. 3
56377 Nassau
geb. 11.01.1925
† 11.11.2015
Maria Teschke
Lehrerin a. D.
Wilhelm-Leuschner-Str. 10
56076 Koblenz
geb. 07.07.1941
† 13.10.2015
29
– Zum Schluss ... –
Das große „Noch 364 Tage und
ich hab jetzt schon keinen Bock
mehr“-Rätsel
hrern
e
L
s
a
W
ällt
so einf
Die Buchstaben in den gelb markierten Feldern (absteigend von links nach
rechts gelesen) ergeben den Lösungssatz.
(und Lehrerinnen natürlich auch)*
... wenn sie sich in ihrem Ordnungsbewusstsein verschaukelt fühlen:
Ich wäre auch lieber ein
Teppich, dann könnte ich
morgens liegenbleiben ...
Wenn ihr nochmal so lang
zum Klo braucht, bringe ich
Euch nächstens einen Kasten Sägemehl mit ...
... wenn sie vom Gipfel der Denkmöglichkeiten nach unten blicken:
Geometrie brauchst du,
damit du deinen Garten
in Ellipsenform anlegen
kannst ...
Der Punkt ist eine verhungerte Kugel ...
... wenn sie – offen und gerade wie sie sind
– keinen Hehl aus ihren politischen Einsichten machen:
Dazu äußerte sich schon
Goethe, der meinte: Wer
sich allzu grün macht, den
fressen die Ziegen ...
Auch Linke haben mindestens ein rechtes Bein ...
Was so ein echter Christdemokrat ist, der liebt
seine Feindbilder ...
Sozialdemokraten waren
früher Leute, die arbeiteten und kein Geld
hatten ...
Zitate aus dem echten Schulleben,
gesammelt von Dieter Kroppach (),
meinem Deutschlehrer
br
30
Viel Spaß wünscht die Redaktion!
waagerecht:
1 Planet der römischen Liebesgöttin
4 Kultfilm am Sonntagabend
7 In der Zukunft
10 Nicht alles was glänzt, ist das
14 Bundesstaat der USA
15 Big-Bang-Pulver
16 Dringend, zwingend
17 Vorname von Mütze
19 Da landete die Hexe selbst drin
21Der kleine ? – nicht nur zur
Weihnachtszeit
22 Massive Töne
23 Der hat einem im ?
25 Verblödungsmedium
27 Mutti von Mutti
28 Nicht weit
29 Die erspart den Zimmermann
31 Gibt’s fast nur in der Losbude
35Begründer der Quantenphysik,
Geburtsort (KFZ-Kennz.)
38 Party
39 Da brennt die Kerze
40 Dann ist Wasser wirklich hart
41 Mein Name ist James, sagte ? ? 7
44 Selten
46Dieser Baum musste schon für viele
deutsche Wohnzimmer sterben
49 Schwur
50 Manche haben sogar 5 Sterne
51 Wort mit gleicher Bedeutung
52 Chininhaltiges Erfrischungsgetränk
54 Royal Navy
56 Amerikanische Fluggesellschaft
58 Wohn- und Brutstätte von Vögeln
60 Fällt dieses Jahr scheinbar aus
61 Dokument mit objektivem
Sachverhalt
63 Sitz von Schalke 04 (KFZ-Kennz.)
64 Dichter
65 Spannend
66 Gesetzwidrig
70 Eigenverantwortliches Arbeiten
71 Gibt sich meist launisch und
affektiert
73 Kleidung der Richter (Mz.)
75 Sitzt der Kopf drauf
76 Angabe von Wohnung und Anschrift
77 Ziemlich groß dieser Knabe
78 Space Shuttle für Grüne Männchen
79Postalisches Kurzzeichen von
14 waagerecht
80 Ich weiß von nichts
81 Das Eckige
82 Dauerbrenner aus der Dose
83 Treibhausgas
Senkrecht:
2 Ich
3 Land mit Vorwahl +256
5 Da kriegste schwer Luft
6 Spaßvogel ohne Nachnamen
8 Ist der nicht im Tank?
9 Anleitung zur Zubereitung
11 Gestörte Sinneswahrnehmung
12 Gedanke, Vorstellung, guter Einfall
13 Das himmlische Kind
14 Inselstaat
16 Erneuerbare Energien
18 Arbeiterpartei Kurdistans
20Gehste weg vom ?. ist der
Überzieher weg.
24 Gibt’s auf der Uhr
26 Vielleicht passt das hier
27 Stelle mit ‘ner Quelle
30Hier spricht man Det on Dat op
Santes Platt
32Seelischer Zustand in der
6. Unterrichtsstunde
33 Einmal schütteln: TEZHICHO
34 The Boss
36 ? –12– alter Polizeifilm
Rheinland-pfälzische Schule 02/2016
1
2
3
4
5
6
7
12
8
9
10
17
18
11
13
14
15
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25
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57
62
64
65
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67
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70
75
71
76
72
73
77
74
78
79
80
81
82
83
-
37 Ee-dah-how nannten es die
Indianer
42 Großer Discounter hat ein L
verloren
43Wahlspruch dieses Landes:
Zweimal Ente süß-sauel
45 Hängt die Hand dran
47Manche können nicht mal den vom
Schlips
-
48 Little Boy
49 Keimzelle
50 ? im Kopf
53 Kommen nach den Vorfahren
54 россиянин
55 Lichtenstein ist einer
57 Biggest Town in the EU
59 ? in Seattle
61Logische Schlussfolgerung, die
62 The Extra-Terrestrial
67 Versuchen, Probleme zu lösen, die
es ohne sie gar nicht gäbe
68 Der Franzl – Spitzname
69 (14+6) : 2 -n
72 Lackähnliche Substanz
74Da nimmt man zuerst zu und nur
schwer wieder ab
kfs
etwas als wahr annimmt
Rheinland-pfälzische Schule 02/2016
31
… eine VBE-Kampagne
für die Grundschulen in Rheinland-Pfalz –
hier demnächst mehr …
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gut
Bei uns wird
Bei uns werden
chancen
erkannt!
Talent
gefördert!
Bei uns werden
welten
entdeckt!
Rheinland-Pfalz
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