Informationen für die Eltern über die „Partnerschaft mit Familien
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Informationen für die Eltern über die „Partnerschaft mit Familien
Informationen für die Eltern über die „Partnerschaft mit Familien Tagespflege im Landkreis Regensburg“ Ihre Ansprechpartner: Frau Raffler und Frau Fischer Zu erreichen unter: Tel.: 0941/4009-491 bzw. 0941/4009-234 E-mail: [email protected] Fax: 0941/4009-427 Im: Landratsamt -Kreisjugendamt- Regensburg Altmühlstr. 3 93059 Regensburg Sie möchten Ihr Kind über das Kreisjugendamt Regensburg von einer/m Tagesmutter/-vater betreuen, bilden und erziehen lassen. Wir, die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen sowie Ihr/e Tagesmutter/-vater werden unser Bestes tun, um Ihr Kind sicher zu betreuen, ihm Entwicklungsanregungen zu geben und die Betreuungszeit positiv zu gestalten. Wir hoffen auf eine gute Zusammenarbeit! Als Basis dafür möchten wir Ihnen einige Hinweise mitgeben. Wer bietet Tagespflege an? Tagespflege wird meistens von Frauen in der Altersgruppe von 25 bis 40 Jahren angeboten - in der Mehrzahl verheiratet und in der Regel mit mindestens einem eigenen Kind. Betreut werden Tageskinder vor allem aus Freude am Umgang mit Kindern und mit dem Wunsch, über die Tätigkeit in der eigenen Familie hinaus etwas Sinnvolles zu tun - oft als Kompromiss zwischen reiner Familien- und voller Berufstätigkeit. Natürlich spielt der Wunsch, etwas dazu zu verdienen, ebenso eine Rolle. Allerdings sind hier die Möglichkeiten begrenzt. Qualifikation der Tagespflegemütter und -väter Tagespflegepersonen, die vom Kreisjugendamt vermittelt werden, haben zu Beginn für die Ausübung der Tagespflege eine mindestens 100-stündige Qualifizierung absolviert oder haben die Ausbildung als Erzieher/-in, Kinderpfleger/-in, Sozialpädagoge/-in und Diplompädagoge/-in. Weiterhin bilden sich die Tagespflegepersonen jedes Jahr im Umfang von mind. 15 Stunden fort. Die persönlichen Vorraussetzungen (Führungszeugnis, ärztliches Attest) und die räumlichen Voraussetzungen wurden von uns überprüft. Jede unserer Tagespflegepersonen kann eine Pflegeerlaubnis vorweisen. Kreisjugendamt Regensburg, Stand: März 2013 Die Tagespflege richtet sich an folgende Altersgruppen: Kinder unter drei Jahren: In dieser Altersgruppe spricht vieles für die Betreuung bei einer Tagespflegeperson. Die Situation bei der Tagesmutter ist überschaubar für das Kind, es gibt einen familiären Rahmen, und die Tagesmutter kann individuell auf das Kind eingehen. Kinder ab dem dritten Lebensjahr zusätzlich zum Kindergarten/ Hort: Tagespflege kann auch für ältere Kinder eine gute Form der Tagesbetreuung sein, da auf die Kinder individuell eingegangen werden kann und eine gewisse zeitliche Flexibilität gegeben ist. Kontaktaufnahme: Wir geben Telefonnummern von in Frage kommenden Tagespflegepersonen an Sie weiter, mit denen Sie dann Kontakt aufnehmen können. Bereits vor Beginn der Tagespflege sollten Sie möglichst viele Einzelheiten mit der Tagespflegeperson besprechen. Bedenken Sie, dass das, was Sie im Umgang mit Ihrem Kind für selbstverständlich halten, von dieser völlig anders gesehen werden kann. Es ist sicher von Vorteil, wenn Sie offen und frühzeitig sagen, was Sie wollen, und Probleme schnell ansprechen. Bei einem ersten Gespräch sollten Sie folgende Punkte abklären: Besprechen Sie die Bring- und Abholzeit an den verschiedenen Tagen. Bedenken Sie mögliche Veränderungen und Ausnahmen. Wie ist die Erreichbarkeit der Tagespflegeperson? Zu Fuß? Öffentliche Verkehrsmittel? Gibt es Haustiere bei der Tagespflegeperson? Gibt es besondere Essgewohnheiten? Wie soll z.B. mit Süßigkeiten umgegangen werden? Wie sieht es mit dem Fernsehen aus? Sind gesundheitliche Probleme (z.B. Allergien) Ihres Kindes zu berücksichtigen? Beziehen Sie Ihr Kind entsprechend seinem Alter mit ein. Besuchen Sie die Tagespflegeperson eventuell noch vor der endgültigen Entscheidung ein zweites Mal zusammen mit Ihrem Kind. Wenn Sie sich für eine Tagespflegeperson entschieden haben: Informieren Sie uns bitte darüber, für welche Tagespflegeperson Sie sich entschieden haben und buchen Sie bitte bei uns die Betreuungszeiten für Ihr Kind (unser Buchungsformular finden Sie im Internet unter www.landkreis-regensburg.de, Rubrik: Landratsamt, Stichwort Tagespflege). Die Tagespflege kann unter folgenden Voraussetzungen über das Jugendamt gebucht werden: - bei Kindern unter einem Jahr: Sie sind erwerbstätig bzw. in Schulausbildung (Vereinbarung von Familie und Beruf), bzw. für das Wohl des Kindes ist eine zusätzliche Betreuung notwendig - bei Kindern über einem und unter drei Jahren: keine weiteren Voraussetzungen - bei Kindern ab dem dritten Lebensjahr nur bei besonderem Bedarf oder ergänzend zum Kindergarten. Bei der qualifizierten Tagespflege über das Jugendamt erfolgen die Pflegegeldzahlungen an die Tagesmutter direkt vom Jugendamt. Sie als Eltern zahlen einen festen monatlichen Kostenbeitrag an das Jugendamt; weitere Kosten (z.B. finanzielle Leistungen an die Tagespflegeperson) fallen nicht an. Da wir als Jugendamt und „Träger“ der Tagespflege kommunale und staatliche Förderung erhalten, kann die qualifizierte Tagespflege über das Jugendamt kostengünstiger als privat organisierte Tagespflege angeboten werden. Kostenbeitrag der Eltern: Für die Inanspruchnahme der Tagespflege haben wir gem. § 90 Abs. 1 SGBVIII einen Kostenbeitrag festgesetzt, der abhängig ist von der gebuchten durchschnittlichen wchtl. Betreuungszeit und der an den Landkreis Regensburg zu zahlen ist. Der Kostenbeitrag fällt auch bei Krankheit des Kindes, Urlaub der Eltern und bei Ausfall der Tagespflegeperson an. 2 Kreisjugendamt Regensburg, Stand: März 2013 Derzeit sind folgende Kostenbeiträge festgelegt: (Stand: 01.01.2013) Buchungszeit tgl. =2 Std. >2-3 Std. >3-4 Std. >4-5 Std. >5-6 Std. >6-7 Std. >7-8 Std. >8-9 Std. >9 Std. Elternbeitrag wchtl. 10 Std. 15 Std. 20 Std. 25 Std. 30 Std. 35 Std. 40 Std. 45 Std. 50 Std. mtl. 81,00 € 122,00 € 163,00 € 204,00 € 244,00 € 285,00 € 326,00 € 367,00 € 408,00 € Hinweis: Es erfolgt kein Nacharbeiten bzw. Gutschreiben von gebuchten Stunden durch die Tagespflegeperson, z.B. bei früherer Abholung durch die Eltern! Beispiel für die Berechnung der durchschnittlichen täglichen Betreuungszeit: Das Kind wird am Montag, Dienstag und Donnerstag je 5 Stunden betreut. Die wöchentliche Betreuungszeit beträgt 15 Stunden, die durchschnittliche tägliche Betreuungszeit (15 Std. / 5 Tage) 2-3 Std. Betreuungszeiten in der Nacht (20 bis 6 Uhr) werden nur zu 40 % als Buchungszeit berücksichtigt. Wenn Sie die Kosten der Tagespflege nicht in voller Höhe selbst bezahlen können, besteht die Möglichkeit auf finanzielle Förderung durch das Kreisjugendamt im Rahmen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe. Der Zuschuss kann frühestens vom Monat der Antragstellung an gezahlt werden. Genauere Auskünfte erteilt das Kreisjugendamt Wirtschaftliche Jugendhilfe, Tel.: 0941/4009-334 E-Mail: [email protected] Der Antrag auf Erstattung des Kostenbeitrags im Rahmen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe kann ebenfalls aus dem Internet unter www.landkreis-regensburg.de; Rubrik: Landratsamt, Stichwort: Tagespflege herunter geladen werden. Verpflegung Ihres Kindes: Es ist mit der Tagespflegeperson abzuklären, ob das Mittagessen von der Tagespflegeperson gestellt wird, oder ob dem Kind eine Brotzeit bzw. Zwischenmahlzeiten mitzugeben sind. Evtl. erforderliche Windeln, Pflegeprodukte sowie besondere Nahrung (Fläschchen, Gläschen, Fertigbrei, Sondernahrung für Allergiker, etc.) müssen ebenfalls von den Eltern mitgebracht werden. Mit Ausnahme von evtl. Eintrittsgeldern für Freizeitunternehmungen ist die/der Tagesmutter/-vater nicht berechtigt, finanzielle Leistungen unmittelbar von den Eltern anzunehmen oder zu verlangen. 3 Kreisjugendamt Regensburg, Stand: März 2013 Ein guter Start Wichtig ist eine ausreichend lange Eingewöhnungsphase, die Ihrem Kind Zeit lässt, sich mit all dem Neuen, das es bei der/dem Tagesmutter/-vater vorfindet, vertraut zu machen - dem Familienleben, den anderen Tageskindern, den Räumlichkeiten und den Abläufen in der Pflegestelle. Die folgenden Hinweise gelten vor allem für jüngere Kinder bis drei Jahre. Aber auch wenn Ihr Kind etwas älter ist, werden Sie vielleicht Anregungen finden. Ihr Kind begleiten: Begleiten Sie Ihr Kind einige Tage zur Tagespflegeperson. Sie müssen gar nicht viel tun. Ihre bloße Anwesenheit im Raum genügt, um für Ihr Kind einen "sicheren Hafen" zu schaffen, in den es sich jederzeit zurückziehen kann, wenn es sich überfordert fühlt. Wenn Mutter oder Vater (oder vielleicht die Großeltern) beobachtend in einem Bereich des Raumes anwesend sind, ergibt sich für das Kind ein schützender Rahmen zur Eingewöhnung. Auf dieser Basis kann Ihr Kind seine Ausflüge in die neue Umgebung vertrauensvoll unternehmen. Vor allem anwesend sein: Wenn Ihr Kind schon krabbeln oder laufen kann, ermöglichen Sie ihm, zu Ihnen zu kommen oder von Ihnen weg zu gehen, wie es das selbst gerade möchte. Drängen Sie es zu keinem bestimmten Verhalten. Lesen oder stricken Sie nicht, und überlassen Sie die Sorge um die anderen Kinder ruhig der Tagesmutter. Genießen Sie es einfach, Ihr Kind bei seiner Erkundung der neuen Umgebung zu beobachten. Die Fröhlichkeit und Gelassenheit Ihres Kindes heißt nicht, dass Ihre Anwesenheit nicht notwendig ist. Ihr Kind wirkt so unbeschwert, weil Sie dabei sind. Sein Verhalten würde sich in den meisten Fällen sofort ändern, wenn Sie während der ersten Tage fort gingen. Unterstützen Sie das Interesse des Kindes an der Tagespflegeperson. Als Eltern haben Sie einen sehr großen Einfluss auf Ihr Kind. Wenn Sie freundlich zur/m Tagesmutter/-vater sprechen, wird Ihr Kind es bemerken und entspannter an die neue Situation herangehen. Schutzsuche erwidern: Werden Kinder im ersten und zweiten Lebensjahr überfordert oder durch etwas Unerwartetes irritiert, suchen sie meistens Schutz bei ihrer Bezugsperson. Sie weinen oder rufen, laufen ihr nach, heben die Arme auf, schmiegen oder klammern sich an oder suchen auf andere Weise körperliche Nähe. Je nachdem, wie stark das Kind beunruhigt ist, findet es im engen Körperkontakt oder durch bloßen Blickkontakt sein inneres Gleichgewicht wieder. Eine fremde Person, also auch die Tagespflegeperson, kann das Kind in der ersten Zeit meistens nicht beruhigen. Sie sollten deshalb in der Anfangszeit die Schutzsuche erwidern - bis die Tagespflegeperson selbst in der Lage ist, Ihr Kind in dieser Weise zu beruhigen. Machen Sie sich keine Gedanken über die Gründe der Schutzsuche. Gehen Sie zunächst einmal davon aus, dass das Kind schon einen Grund dafür haben wird. Es überrascht immer wieder, dass ein Kind, das sich eben noch weinend an Mutter oder Vater angeklammert hat, sich oft schon nach wenigen Augenblicken wieder löst und seine Erkundungen in der neuen Umgebung fortsetzt. Wenn Ihr Kind in einer solchen Situation Ihre Nähe sucht, sollten Sie es nicht drängen, sich wieder zu lösen. In diesem Fall würden Sie in der Regel das Gegenteil erreichen, nämlich erneutes Anklammern. Ruhiges Abwarten, bis sich Ihr Kind von allein wieder der Umgebung zuwendet, ist die beste (und „schnellste“) Methode. Lassen Sie Ihr Kind die neue Umgebung selbst entdecken: Kinder reagieren sehr unterschiedlich auf eine neue Umgebung. Die einen wenden sich anfangs vielleicht vorsichtig und zögernd, die anderen ohne Bedenken und energisch allem Neuen zu. Das hängt vom Temperament und den Vorerfahrungen Ihres Kindes ab. Sie sollten in jedem Fall sein Verhalten akzeptieren. Häufig finden sich Kinder, die zunächst eher ängstlich wirken, später sehr gut in ein neues Umfeld ein. Kinder lernen eine neue Umgebung am schnellsten kennen, wenn sie nicht gedrängt werden. Der Übergang: Recht schnell macht sich Ihr Kind nicht nur mit den neuen Räumen vertraut, sondern auch mit der Tagespflegeperson. Es baut innerhalb kurzer Zeit eine gute Bindung zu seiner/seinem Tagesmutter/-vater auf, so dass diese/r nach einiger Zeit die Funktion der "sicheren Basis" für Ihr Kind übernehmen kann. Die/Der Tagesmutter/-vater kann nun Ihr Kind trösten, wenn es weint. Erst wenn Ihr Kind eine Beziehung dieser Art aufgebaut hat, kann es Ihre vorübergehende Abwesenheit akzeptieren. 4 Kreisjugendamt Regensburg, Stand: März 2013 Wie lange sollten Sie Ihr Kind begleiten? Die Dauer der Eingewöhnung „steuert“ Ihr Kind. Empfehlenswert ist in jedem Falle eine Begleitung über einen Zeitraum von 2-3 Wochen (ein Zeitraum von weniger als einer Woche ist in der Regel zu kurz). Die Tagespflegeperson steht Ihnen bei dieser Entscheidung hilfreich zur Seite und wird Sie bei Bedarf auch darauf aufmerksam machen, wenn eine längere Begleitung für das Wohl Ihres Kindes erforderlich ist. Es genügt, wenn Sie mit Ihrem Kind in den ersten Tagen für ein oder zwei Stunden bei den Tageseltern sind. Wendet sich Ihr Kind häufig ängstlich an Sie, sucht es Blickkontakt zu Ihnen bzw. bei Verdruss Ihre Nähe, sollte Sie einen längeren Zeitraum ins Auge fassen. Nach einem ersten kurzen Fernbleiben am 4. Tag, können Sie sich ab Beginn der zweiten Woche (aber bitte nicht an einem Montag!) zunächst für kurze, dann allmählich länger werdende Zeiten verabschieden. Sie sollten jedoch zunächst in der Tagespflegestelle bleiben, um notfalls zur Stelle zu sein, falls Ihr Kind Reaktionen zeigt, auf die die/der Tagesmutter/-vater noch nicht beruhigend und helfend eingehen kann. Der erste Trennungsversuch: In den ersten drei Tagen machen Sie besser noch keine Trennungsversuche. Diese Tage spielen für die Eingewöhnung Ihres Kindes eine besonders wichtige Rolle und sollten nicht durch eine Trennung belastet werden. Am vierten Tag können Sie versuchen, sich für kurze Zeit zu verabschieden und den Raum zu verlassen. Die Reaktion Ihres Kindes auf diesen ersten wirklichen Trennungsversuch in der neuen Umgebung enthält wichtige Anhaltspunkte über die richtige Dauer der Eingewöhnungszeit. Sollte Ihr Kind beginnen zu protestieren, wenn Sie den Raum verlassen, gehen Sie trotzdem für einen Moment hinaus. Bleiben Sie aber bitte in der Nähe der Tür. Wenn die/der Tagesmutter/-vater Ihr Kind nicht innerhalb von wenigen Augenblicken beruhigen kann, kehren Sie wieder zurück. Wann ist die Eingewöhnung geglückt? Die Eingewöhnungszeit ist positiv verlaufen, wenn die/der Tagesmutter/-vater Ihr Kind trösten kann. Trotz der guten Bindung, die Ihr Kind zu seiner Tagespflegeperson aufgenommen hat, bedeutet das nicht, dass es nicht mehr weint, wenn Sie sich nach dem Bringen von ihm verabschieden. Die Tagesmutter ist aber in diesem Fall in der Lage, Ihr Kind einfühlsam zu beruhigen und es auf die Situation in der Tagespflegestelle einzustimmen Bitte verabschieden Sie sich immer von ihrem Kind, da es ansonsten in seinem Vertrauen verunsichert wird. Anfangs nur halbtags: Wenn irgend möglich, sollten Sie Ihr Kind zumindest in den ersten Wochen nur halbtags in der Tagespflegestelle betreuen lassen. Bedenken Sie, dass auch bei einer gut verlaufenden Eingewöhnungszeit Ihr Kind all seine Kraft und sein Können braucht, um sich mit den neuen Verhältnissen vertraut zu machen. Der richtige Zeitpunkt der Eingewöhnung Beginnen Sie mit der Eingewöhnung besser nicht erst kurz vor Beginn Ihrer Berufstätigkeit. Planen Sie etwa 4-6 Wochen ein, damit Sie auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren können. Die Eingewöhnungszeit sollte nicht mit anderen Veränderungen in der Familie (wie z. B. Geburt oder Schuleintritt eines Geschwisterkindes, Umzug der Familie oder ähnliche Ereignisse) zusammenfallen. Das könnte Ihr Kind überfordern. Verschieben Sie die Eingewöhnungszeit bei Erkrankung Ihres Kindes. Erkrankungen (auch scheinbar geringfügige, wie z. B. Erkältungen) beeinträchtigen das Interesse und die Fähigkeit des Kindes, sich mit der neuen Umgebung auseinanderzusetzen. „Montags nie“ heißt die Devise für alle neuen Aktivitäten im Rahmen der Eingewöhnung. Dies gilt besonders für das Schlafen legen und das erste Alleinbleiben des Kindes in der neuen Umgebung. Kindern fällt es nach einem Wochenende, das sie mit ihren Eltern verbracht habe, am Wochenbeginn meistens besonders schwer, sich wieder in der noch nicht hinreichend vertrauten Umgebung zurecht zu finden. 5 Kreisjugendamt Regensburg, Stand: März 2013 Wer sollte die Eingewöhnung machen? Sofern Ihr Kind besondere Schwierigkeiten hat, sich von Ihnen zu trennen, könnte es sinnvoll sein, dass der andere Elternteil das Kind in der Eingewöhnungszeit begleitet. Es ist durchaus möglich, dass sich ein Kind in Begleitung des Vaters leichter in die neue Umgebung eingewöhnt als mit seiner Mutter (oder umgekehrt). Wenn Sie Ihr Kind zur Tagespflegeperson gebracht haben, gehen Sie bitte nicht fort, ohne sich von Ihrem Kind zu verabschieden. Sie setzen das Vertrauen Ihres Kindes zu sich aufs Spiel und müssen damit rechnen, dass es Sie nach einer solchen Erfahrung nicht aus den Augen lässt oder sich "vorsichtshalber" an Sie klammert. Immer verabschieden: Wenn Sie sich verabschieden, mag es sein, dass Ihr Kind weint oder auf andere Weise versucht, Sie zum Bleiben zu bewegen bzw. mitgenommen werden will. Die Intention Ihres Kindes, seinen geschätzten und geliebten Elternteil zum Bleiben zu veranlassen, ist durchaus verständlich. Wenn die Eingewöhnungszeit gut verlaufen ist und Ihr Kind eine vertrauensvolle Beziehung zur Tagespflegeperson aufgebaut hat, wird es sich nach Ihrem Weggang rasch trösten lassen und die Zeit in der Tagespflegestelle für Spiel- und Erkundungsaktivitäten nutzen können. Halten Sie bitte Ihren Abschied - in Absprache mit ihrer/m Tagesmutter/-vater kurz. Kinder reagieren auf einen kurzen Abschied meistens mit weniger Stress. (überarbeitet nach Hans-Joachim Laewen, Beate Andres & Eva Hedervari, "Ohne Eltern geht es nicht. Die Eingewöhnung von Kindern in Krippen und Tagespflegestellen." FIPP-Verlag, Berlin 1990) Gewohnheiten im Tagesablauf Ihres Kindes Essen: Informieren Sie die Tagesmutter/-vater darüber, was Ihr Kind normalerweise und gerne isst, ob es auf bestimmte Nahrungsmittel empfindlich reagiert, wie Sie mit Süßigkeiten verfahren, bei Kleinkindern: ob Flasche oder Löffel Verwendung finden. Schlafen: Schläft Ihr Kind tagsüber noch? Wenn ja, wann, wie oft, wie lange. Denken Sie gegebenenfalls an Bett, Kinderbett, Matratze, Nuckel, Kuscheltier. Gibt es Besonderheiten beim Einschlafen? Kleidung, Wäsche: Denken Sie an Wechselwäsche. Kleidung, Wäsche und Windeln müssen von Ihnen mitgebracht, gewaschen und instand gesetzt werden. Spielgewohnheiten: Was mag Ihr Kind besonders gern, was gar nicht? Darf es mit Fingerfarbe, Knete, Wasser, Matsch spielen, sich schmutzig machen? Sauberkeit: Toilettengewohnheiten, wann und wie oft Zähne putzen, Hände waschen, Besonderheiten. Umgang: Was darf Ihr Kind, was keinesfalls? Welche Ängste, Angewohnheiten, Vorlieben hat es? Was beruhigt Ihr Kind? Wie sollen Konflikte gelöst werden? Soll Ihr Kind Fernsehen, Video sehen dürfen? Wie soll mit Computerspielen umgegangen werden? Ggf: in welchen Kindergarten/ in welche Schule geht Ihr Kind? Hat es spezielle Schwierigkeiten? Wenn ja, welche? Welche Hilfe ist bei den Hausaufgaben nötig? Wie reagiert Ihr Kind in neuer Umgebung und gegenüber Fremden? Wie verhielt es sich eventuell in einer früheren Tagespflegestelle oder Krippe? Gesundheit, Krankheiten Informieren Sie die/den Tagesmutter/-vater über die Impfungen Ihres Kindes. Hinterlassen Sie eine Kopie des Impfpasses. Außerdem muss die Tagespflegeperson über bisherige Erkrankungen (vor allem in letzter Zeit), Allergien, besondere Anfälligkeiten, etc. Bescheid wissen. Wie soll die/den Tagesmutter/-vater mit der Krankheit umgehen, vor allem, wenn sich diese verschlimmert? Medikamente sollte die Tagespflegeperson nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch oder aufgrund einer ärztlichen Verordnung geben! Besprechen Sie das eingehend und geben Sie gegebenenfalls eine entsprechende schriftliche Einwilligung. Regeln Sie Arztbesuche: In welchen Fällen, zu welchem Arzt etc. Hinterlassen Sie Krankenkassendaten. 6 Kreisjugendamt Regensburg, Stand: März 2013 Kinderärztliche Früherkennungsuntersuchung Art. 9a Abs. 2 BayKiBiG Die Tagespflegepersonen wurden verpflichtet, sich bereits vor Abschluss einer Betreuungsvereinbarung die Teilnahme Ihres Kindes an der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung nachweisen zu lassen. In der Regel wird dieser Nachweis durch die Vorlage des ordnungsgemäß abgestempelten und unterschriebenen Kinder-Untersuchungsheftes geführt. Im Rahmen der gesellschaftlichen Verpflichtung zum Schutze der Kinder, bitten wir Sie, diese Maßnahme mit zu tragen und Ihr Untersuchungsheft vorzulegen. Alternativ kann der Nachweis auch durch eine entsprechende ordnungsgemäße Bestätigung des Kinderarztes über die durchgeführte fällige Früherkennungsuntersuchung erfolgen. Eventuell dafür anfallende Kosten sind jedoch von Ihnen selbst zu tragen. Bring- und Abholzeiten Es kommt oft vor, dass Kinder zu verschiedenen Zeiten bei der/dem Tagesmutter/-vater betreut werden. Für deren Tagesablauf und für das eigene Familienleben ist es daher unabdingbar, dass die Tageskinder pünktlich gebracht und abgeholt werden und die vereinbarten Zeiten insgesamt eingehalten werden. Wenn Kinder morgens unregelmäßig bzw. später gebracht werden, ist dies für die Organisation in der Tagespflegestelle störend, da die/der Tagesmutter/vater und die anwesenden Kinder nicht rechtzeitig mit dem geplanten Tagesablauf beginnen können. Die/der Tagesmutter/-vater muss rechtzeitig informiert werden, wenn Sie Ihr Kind einmal nicht bringen. Spielzeug Bitte geben sie Ihrem Kind altersgerechtes Spielzeug mit. Aber bitte bedenken Sie, nicht das mitzugeben, was ihm am liebsten ist, da Beschädigungen nicht ausgeschlossen werden können. Wenn Eltern Urlaub oder frei haben Kinder freuen sich ebenso wie Erwachsene über Urlaub und genießen es, wenn sie mit ihren Eltern zusammen sein können. Wenn Sie während Ihrer Urlaubszeit trotzdem Betreuung für Ihr Kind brauchen, sprechen Sie dies bitte mit Ihrer/Ihrem Tagesmutter/-vater ab. Diese/r sollte jederzeit wissen, ob Sie in einem Notfall am Arbeitsplatz erreichbar sind oder Urlaub haben. Wenn die/der Tagesmutter/-vater nicht betreut Die Tagespflegeperson ist selbständig tätig und kann daher nach eigener Entscheidung Tage festlegen, an denen sie die Betreuung nicht übernimmt. Bedenken Sie außerdem, dass auch die/der Tagesmutter/-vater einmal krank werden kann. Bei Ausfall der Tagespflegeperson besteht gegenüber dem Kreisjugendamt ein Anspruch auf Ersatzbetreuung. Die Ersatzbetreuung wird in der Regel durch eine andere Tagespflegeperson abgedeckt, die im Vorhinein festgelegt wird. Hierzu ist es jedoch erforderlich, dass Sie Ihr Kind/ Ihre Kinder auch bei der Ersatzpflegeperson eingewöhnen und regelmäßig Kontakt halten. Bitte machen Sie sich noch vor Beginn der Betreuung Gedanken darüber, wie die Ersatzbetreuung geregelt werden soll. 7 Kreisjugendamt Regensburg, Stand: März 2013 Haftungsfragen Die Tagespflegeperson und das Tagespflegekind werden bei einer Sammelversicherung über das Kreisjugendamt für die Belange des Tagespflegeverhältnisses haftpflichtversichert. Die Kosten dafür trägt das Kreisjugendamt. Zu beachten ist, dass Kinder unter sieben Jahren für angerichtete Schäden nicht verantwortlich sind. Tagespflegepersonen sind in den Fällen versichert, in denen sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und so den Schaden ermöglichten. Ein Schaden, der Ansprüche an Sie zur Folge haben könnte, ist uns unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche anzuzeigen. Dem Anzeigenden wird dann von der Versicherung ein Formular für die eingehende Schadensanzeige zugesandt, das er umgehend ausgefüllt zurücksenden muss. Unfallversicherung des Kindes Wenn die/der Tagesmutter/-vater im Besitz einer gültigen Pflegeerlaubnis ist, ist Ihr Kind während der Betreuungszeit bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (www.kuvb.de) gesetzlich unfallversichert. Verletzungen, Unfälle während der Unterbringung bei der Tagespflegeperson sind an die Bayerische Landesunfallkasse zu melden. Zusammenarbeit Für ein gutes Gelingen der Tagespflege steht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. In erster Linie findet diese statt zwischen Eltern und Tagesmutter/-vater. Eine gute Zusammenarbeit bedeutet nicht automatisch, dass diese reibungs- und konfliktfrei geschehen muss. Unterschiedliche Standpunkte dürfen sein. Wichtig ist, wenn Ihnen etwas nicht gefällt oder Sie mit etwas nicht einverstanden sind, es sofort anzusprechen, Ihre/Ihr Tagesmutter/-vater hat dafür ein offenes Ohr. Umgekehrt ist es positiv, wenn auch Sie bereit sind, sich die Anliegen der/des Tagesmutter/-vaters anzuhören und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Die Buchungsvereinbarung wird geschlossen zwischen den Eltern, der/dem Tagesmutter/-vater und dem Kreisjugendamt. Es handelt sich um eine „Dreiecksbeziehung“. Diese hat den Vorteil, dass man notfalls, bei scheinbar unüberbrückbaren Standpunkten auf eine Vermittlungsmöglichkeit durch uns zurückgreifen kann. Bitte scheuen Sie sich nicht, diese Möglichkeit im Ernstfall in Anspruch zu nehmen. Wir sind für Sie da. Wir freuen uns auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit! 8 Kreisjugendamt Regensburg, Stand: März 2013