Schülerbeförderung - Kreisverwaltung Bad Kreuznach

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Schülerbeförderung - Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Schülerbeförderung (Stand 2014)
ADS Hargesheim
Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt.
Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme:
 Besuch der ADS als nächstgelegene Schule in privater Trägerschaft
und
 der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM.
Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10
(Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel).
Schülerbeförderung:
Durch den langjährigen „ gewachsenen Einzugsbereich der ADS Hargesheim „
besteht für viele Schüler/innen eine direkte Beförderungsmöglichkeit (s. Seite 3).
Bei Ortschaften die keine Fahrmöglichkeit haben ist eine Privatbeförderung zur /ab
Schule oder zur/ab nächstgelegenen Haltestelle notwendig.
Anspruch auf Einrichtung neuer ÖPNV- oder Schulbuslinien besteht nicht.
Die Fahrten zur ADS Hargesheim erfolgen ausnahmslos im ÖPNV durch die
ORN bzw. VGK Bad Kreuznach.
Die Fahrkarten werden in der Regel spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule
ausgegeben. Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt
im Linienbus verweigert werden kann.
Durch den Fahrkartenkauf entsteht ein Beförderungsvertrag. Dieser ist
abgeschlossen zwischen Eltern und Verkehrsunternehmen.
Fahrpläne
Die aktuellen Fahrzeiten der Linienbusse bitten wir den jeweiligen Haltestellen in den
Orten zu entnehmen.
-1-
Eigenanteil
Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen bis einschl.
Klassenstufe 10 kostenfrei.
Zumutbare Wartezeiten:
Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt
(Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde)
Bei „sonstigen“ Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse
kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering
als möglich zu halten.
Sitz- und Stehplätze
Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus
ausgewiesen. Eine „ Überfüllung“ liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht.
Kosten:
Um die Fahrten zu den Schulen und Kindergärten wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch
Verbindungen durch den gesamten Landkreis und über die Kreisgrenzen hinweg vor.
Daraus können sich auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen ergeben, obwohl
im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind.
Ohne diese Verknüpfungen und die dazu erforderliche Rücksichtnahme würden
erheblich mehr Busse mit ganz gravierend höheren Kosten benötigt.
Fritz-Card
Für die ÖPNV-Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger (ORN/VGK) gegen
Zahlung einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung /Fritz-Card).
Weitere Fragen zur Schülerbeförderung:
0671 – 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner
Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten
ORN: 0671 – 84 120 0
VGK: 0671 – 89 804 0
Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der
Internetseite der Kreisverwaltung:
Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung
-2-
Aus folgenden Orten bestehen direkte ÖPNV-Fahrmöglichkeiten zum Besuch
der ADS Hargesheim (bitte Fahrzeiten an den Haltestellen beachten)
(Rückfahrten nach 13. 20 Uhr teilweise in anderer Zusammensetzung)
Rheinböllen, Erbach, Dichtelbach, Seibersbach, Dörrebach,
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Schöneberg, Eckenroth, Stromberg, Roth, Schweppenhausen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Warmsroth, Daxweiler, Schweppenhausen, Windesheim
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Entenpfuhl, Winterbach, Gebroth, Allenfeld, Argenschwang , Hergenfeld , Wallhausen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Winterburg, Gebroth, Winterbach, Münchwald, Spall, Argenschwang, Spabrücken, Dalberg
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Wallhausen, Gutenberg
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Laubenheim, Guldental
-------------------------------------------------------------------------------------------------------- -----------------Bad Sobernheim, Oberstreit, Waldböckelheim, Burgsponheim , Bockenau Sponheim
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Mandel, Roxheim
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Staudernheim, Boos, Schloßböckelheim, Niederhausen, Norheim , Traisen, Rüdesheim
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Bad Münster , Bad Kreuznach
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Sommerloch, Braunweiler, St. Katharinen, Roxheim
------------------------------------------------------------------------------------------------------ --------------------Hüffelsheim, Weinsheim, Rüdesheim
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Langenlonsheim, Bretzenheim
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Dorsheim-Burg Layen, Rümmelsheim, Waldlaubersheim
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Bingen, Weiler, Waldalgesheim, Genheim
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Hackenheim, Bosenheim, Planig
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Planig, Ippesheim
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Winzenheim
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------Feilbingert, Hallgarten, Ebernburg
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------Bei Nachmittagsunterricht gibt es nur Heimfahrmöglichkeiten ab Hargesheim-Ort.
-3-
Schülerbeförderung (Stand 2014)
Berufsbildende Schulen (Bad Kreuznach und Kirn)
Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt.
Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme:
 Besuch der nächstgelegenen BBS des gewählten Bildungsganges
 Der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM.
 In Teilbereichen ist die Fahrkostenübernahme einkommensabhängig
Berufsbildende Schulen im Landkreis Bad Kreuznach
 BBS Technik-Gewerbe-Hauswirtschaft-Sozialwesen Bad Kreuznach
 BBS Wirtschaft Bad Kreuznach
 BBS Sozialwesen (Diakonie-Anstalten ) Bad Kreuznach
 BBS Kirn
Bildungsgänge:
Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
Berufsfachschule 1. und 2. Jahr



Fahrkostenübernahme nur auf Antrag (an der BBS erhältlich)
Es ist kein Einkommensnachweis erforderlich
Es ist kein Eigenanteil an den Fahrkosten zu zahlen
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Bildungssgänge (z.B.).:
Höhere Berufsfachschule
Wirtschaftsgymnasium
Fachoberschule
Berufliche Gymnasien



Fahrkostenübernahme nur auf Antrag (an der BBS erhältlich)
Die Fahrkostenübernahme ist einkommensabhängig (s. Seite 2)
Es ist ein Eigenanteil an den Fahrkosten zu zahlen
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Anmerkung:
Beim Besuch von berufsbildenden Schulen außerhalb des Landkreis Bad Kreuznach (z.B.
Bingen, Mainz, Idar-Oberstein) ist die Fahrkostenübernahme bei der dortigen Kreis- bzw.
Stadtverwaltung zu beantragen.
-1-
Einkommensgrenzen für die Fahrkostenübernahme:
bei 1 Personensorgeberechtigten: 22.750,-- € + 3.750,00 € für jedes weitere Kind
bei 2 Personensorgeberechtigten: 26.500,-- € + 3.750,00 € für jedes weitere Kind
bei 1 Personensorgeberechtigten + zusammenlebenden Lebenspartner
26.500,-- € + 3.750,-- € für jedes weitere Kind
Maßgebend ist der Gesamtbetrag der positiven Einkünfte / Bruttojahreseinkommen.
Dieser ist nachzuweisen (z.B. Steuerbescheid, Lohnsteuerkarte, ALG-Bescheid).
Eigenanteil an den Fahrkosten:
Ist bei Bewilligung grundsätzlich zu zahlen (Stand 1.1.2014 mtl. 25,90 €).
Ein Erlass kann beantragt werden.
Einkommensgrenze für den Erlass
(* 13.000,-- € Bruttojahreseinkommen + 1.050,-- € für jedes weiter Kind mit Kindergeld)
Bei Bewilligung werden die Fahrkarten zur Mitfahrt im ÖPNV bei rechtzeitiger
Antragstellung spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben.
Bei Überschreiten der Einkommensgrenze ist kein Antrag auf Fahrkostenübernahme
erforderlich. Die Fahrkarten sind von den Eltern direkt beim Verkehrsunternehmen
(VGK / ORN) zu beantragen und zu bezahlen.
Weitere Fragen zur Schülerbeförderung:
0671 – 803 1658 Frau Soine
/ 1656 Frau Merklinger
1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner
Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten
ORN: 0671 – 84 120 0 / VGK: 0671 – 89 804 0 / Fa. Herz: 06788 - 350
Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der
Internetseite der Kreisverwaltung:
Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung
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Schülerbeförderung (Stand 2014)
G-8 - Gymnasium Bad Sobernheim
Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt.
Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme:
 Besuch als nächstgelegenes G-8 Gymnasium in öffentlicher Trägerschaft
und
 der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM.
Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10
(Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel).
Fahrmöglichkeiten (s. Seiten 3 + 4):
Die Schülerbeförderung zum Schulstandort Bad Sobernheim erfolgt ausnahmslos im
Linienverkehr (ÖPNV).
Die Fahrkarten werden spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben.
Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im Linienbus
verweigert werden kann.
Anspruch auf Einrichtung neuer ÖPNV-Linien gibt es nicht
Bei Orten für die keine Fahrmöglichkeit besteht, kann bei Privatbeförderung eine
Barerstattung beantragt werden.
Fahrpläne
Die Fahrmöglichkeiten bzw. Fahrzeiten der ÖPNV-Linienbusse sind an den
Haltestellen ersichtlich
Fahrzeitänderungen, insbesondere zum Schuljahresbeginn; sind möglich
Deshalb bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten.
Eigenanteil (Klassestufen 5 – 10)
Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen kostenfrei .
-1-
Zumutbare Wartezeiten:
Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt
(Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde – nach Schulende Ganztagsschule)
Bei „sonstigen“ Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse
kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering
als möglich zu halten.
Sitz- und Stehplätze
Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus
ausgewiesen. Eine „ Überfüllung“ liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht.
Fritz-Card
Für die ÖPNV-Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger (ORN) gegen Zahlung
einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung /Fritz-Card).
Kosten:
Um die Fahrten zu den Schulen und Kindergärten wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch
Verbindungen durch den gesamten Landkreis und über die Kreisgrenzen hinweg vor.
Daraus können sich auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen ergeben, obwohl
im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind.
Weitere Fragen zur Schülerbeförderung:
0671 – 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek
Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten
ORN: 0671 – 84 120 0
Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der
Internetseite der Kreisverwaltung:
Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung
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Schulbesuch des Gym. Bad Sobernheim als Ganztagsschule
(freiwillig für Klassenstufen 5 – 6 / Schulende 15.20 Uhr)
Für Schüler/innen die am Nachmittagsunterricht teilnehmen bestehen
folgende Heimfahrmöglichkeiten (montags bis donnerstags)
(Stand 2013/14 – Änderungen insbesondere zum Schuljahresbeginn sind möglich
bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten)
ÖPNV - ORN
273-35 / ca. 15.35 Uhr ab Münchwiesen
Nussbaum, Monzingen, Weiler, Merxheim, Martinstein, Simmertal, Hochstetten, Kirn
276-31/ ca. 15.35 Uhr ab Münchwiesen
Dörndich, Daubach, Rehbach, Auen, Langenthal, Kallweiler, Waldfriede, Seesbach
262-15 / ca. 15.35 Uhr ab Münchwiesen
Meddersheim, Kirschroth, Bärweiler, Lauschied, Desloch über Monzingen-Bhf.
260-125 / ca. 15.40 Uhr ab Bahnhof über Staudernheimer Straße
Staudernheim, Odernheim, Rehborn, Raumbach, Meisenheim
(Lettweiler, Löllbach, Odenbach, Schmittweiler, Hundsbach - ab Meisenheim privat)
251-42 / ca. 15.35 Uhr ab Münchwiesen
Steinhardt, Waldböckelheim, Bockenau, Oberstreit, Boos, Schloßböckelheim
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Ippenschied, Winterburg, Winterbach (Schulbus Fa. Scherer)
haben eine Heimfahrmöglichkeit um ca. 16.05 Uhr ab Münchwiesen (Fa. Scherer)
(über Leinenborn, Rehbach, Daubach, Winterbach, Winterburg, Ippenschied
(oder Mitfahrt 15.35 ORN-Bus bis Rehach / Daubach oder Bockenau – ab dort privat)
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Weitere Fragen zur Schülerbeförderung:
0671- 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek
Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten:
ORN:
0671 – 84 120 0
Fa. Scherer: 06765 - 270
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Schulbesuch des EFG Bad Sobernheim als G-8 Gymnasium
Für die Schüler/innen (ab Klasse 7) bestehen folgende Heimfahrmöglichkeiten
(montags bis donnerstags)
(Stand 2013/14 – Änderungen insbesondere zum Schuljahresbeginn sind möglich
bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten)
ÖPNV-ORN
273-35 / ca. 16.35 Uhr: ab Bahnhof
Nussbaum, Monzingen, Merxheim, Weiler, Martinstein, Simmertal, Hochstetten, Kirn
276-31/ ca. 16.35 Uhr: ab Bahnhof
Dörndich, Daubach, Rehbach, Auen, Langenthal, Kallweiler, Waldfriede, Seesbach
262-15 / ca. 16.30 Uhr: ab Bahnhof
Meddersheim, Kirschroth, Bärweiler, Lauschied
260-127 / ca. 16.40 Uhr ab Bahnhof über Staudernheimer Straße
Staudernheim, Odernheim , Rehborn, Raumbach, Meisenheim
(Boos / Schloßböckelh. bis Staudernheim – dort Umstiegsmöglichkeit)
251 / ca. 16.41 Uhr ab Bahnhof
Steinhardt, Waldböckelheim, Bockenau ,
(Ippenschied, Winterburg und Winterbach bis Bockenau – dort Umstiegsmöglichkeit)
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Weitere Fragen zur Schülerbeförderung:
0671- 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek
Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten:
ORN: 0671 – 84 120 0
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Schülerbeförderung (Stand 2014)
Gymnasien Bad Kreuznach (Stama, Röka, Li-Hi)
Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt.
Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme:
 Besuch als nächstgelegenes G 9 - Gymnasium in öffentlicher Trägerschaft
und
 der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM.
oder der Fußweg ist besonders gefährlich
Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10
(Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel).
Schülerbeförderung:
Die Fahrten zum Schulstandort Bad Kreuznach erfolgen ausnahmslos im ÖPNV.
durch die Linienbusse der ORN bzw. VGK
Die Fahrkarten zur Mitfahrt im ÖPNV werden spätestens zum Schuljahresbeginn in
der Schule ausgegeben. Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten
die Mitfahrt im Linienbus verweigert werden kann.
Durch den Fahrkartenkauf entsteht ein Beförderungsvertrag. Dieser ist
abgeschlossen zwischen Eltern und Verkehrsunternehmen.
Bei Ortschaften die keine Fahrmöglichkeit haben ist eine Privatbeförderung zur /ab
Schule oder zur / ab nächstgelegenen Haltestelle notwendig.
Fahrpläne
Die jeweils aktuellen Fahrzeiten der Linienbusse (ORN / VGK) sind an den
Haltestellen veröffentlicht.
Eigenanteil
Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen bis einschl.
Klassenstufe 10 kostenfrei.
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Sitz- und Stehplätze
Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus
ausgewiesen. Eine „ Überfüllung“ liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht.
Zumutbare Wartezeiten:
Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt
(Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde bzw. nach der Ganztagsschule)
Bei „sonstigen“ Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse
kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering
als möglich zu halten.
Kosten:
Um die Fahrten zu den Schulen und Kindergärten wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch
Verbindungen durch den gesamten Landkreis und über die Kreisgrenzen hinweg vor.
Daraus können sich auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen ergeben, obwohl
im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind.
Ohne diese Verknüpfungen und die dazu erforderliche Rücksichtnahme würden
erheblich mehr Busse mit ganz gravierend höheren Kosten benötigt.
Fritz-Card
Für die ÖPNV-Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger (ORN/VGK) gegen
Zahlung einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung / Fritz-Card).
Weitere Fragen zur Schülerbeförderung:
0671 – 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner
1658 Frau Soine
/ 1656 Frau Merklinger
Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten
ORN: 0671 – 84 120 0
/
VGK: 0671 – 89 804 0
Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der
Internetseite der Kreisverwaltung:
Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung
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Schülerbeförderung (Stand 2014)
Gymnasium Kirn
Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt.
Anspruchsvoraussetzungen für eine Fahrkostenübernahme:
 Besuch als nächstgelegenes G9 -Gymnasium (in öffentlicher Trägerschaft)
und
 der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM.
oder der Fußweg ist besonders gefährlich
Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10
(Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel).
Fahrten im ÖPNV bzw. Schulbus:
Die Schülerbeförderung erfolgt überwiegend im Linienverkehr (ÖPNV) der ORN.
Die Fahrkarten werden spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben.
Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im Linienbus
verweigert werden kann.
Lediglich für die Wohngebiete „Kirn-Auf dem Loh“ sowie aus Meckenbach ist jeweils
ein Schulbus der Fa. Herz eingesetzt.
Diese Schüler/innen erhalten einen Berechtigungsausweis zur Mitfahrt im Schulbus.
Bei Orten für die keine Fahrmöglichkeit besteht, kann bei Privatbeförderung eine
Barerstattung beantragt werden.
Fahrpläne
Die Fahrmöglichkeiten bzw. Fahrzeiten der ÖPNV-Linienbusse sind an den
Haltestellen ersichtlich.
Fahrzeitänderungen, insbesondere zum Schuljahresbeginn; sind möglich
Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten.
Schulbusse Herz: Auf dem Loh ab 7.20 Uhr / Meckenbach ab 7.30 Uhr weiter „Über Nahe“.
Eigenanteil
Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen bis
einschl. Klassenstufe 10 kostenfrei.
-1-
Zumutbare Wartezeiten:
Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt
(Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde – nach Schulende der Ganztagsschulen)
Bei „sonstigen“ Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse
kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering
als möglich zu halten.
Sitz- und Stehplätze
Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus
ausgewiesen. Eine „ Überfüllung“ liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht.
Fritz-Card
Für die ÖPNV-Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger (ORN) gegen Zahlung
einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung /Fritz-Card).
Kosten:
Um die Fahrten zu den Schulen und Kindergärten wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch
Verbindungen durch den gesamten Landkreis und über die Kreisgrenzen hinweg vor.
Daraus können sich auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen ergeben, obwohl
im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind.
Weitere Fragen zur Schülerbeförderung:
0671 – 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner
1658 Frau Soine
/ 1656 Frau Merklinger
Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten
ORN: 0671 – 84 120 0 / Fa. Herz: 06788 - 350
Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der
Internetseite der Kreisverwaltung:
Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung
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Schülerbeförderung (Stand 2014)
Paul-Schneider-Gym. Meisenheim (in privater Trägerschaft)
Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt.
Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme:
 Besuch des PSG als nächstgelegenes Gymnasium in privater Trägerschaft
und
 der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM.
Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10
(Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel).
Fahrten im ÖPNV bzw. Schulbus:
Die Schülerbeförderung erfolgt überwiegend im Linienverkehr (ÖPNV).
Die Fahrkarten werden spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben.
Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im Linienbus
verweigert werden kann.
Lediglich für Lauschied, Abtweiler und Raumbach (Fa. Molter) sowie für
Hefersweiler u.a. über Adenbach (Fa. Herz) ist je ein Schulbus eingesetzt.
Diese Schüler/innen erhalten einen Berechtigungsausweis zur Mitfahrt im Schulbus.
Bei Orten für die keine Fahrmöglichkeit besteht, kann bei Privatbeförderung eine
Barerstattung beantragt werden.
Fahrkostenübernahme für Schüler/innen aus dem Landkreis Kusel
(gilt nicht für Lauterecken , Medard und Odenbach)
Für diese Schüler/innen erfolgt die Fahrkostenübernahme im Rahmen der
Barerstattung (Fahrkarte selber kaufen und zur Erstattung bei uns einreichen).
Über das genaue Verfahren werden nach Eingang des Fahrkostenantrages
die Eltern entsprechend informiert .
Eigenanteil
Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen kostenfrei.
(bis einschl. Kl. 10)
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Fahrpläne
Die Fahrmöglichkeiten bzw. Fahrzeiten der ÖPNV-Linienbusse sind an den
Haltestellen ersichtlich
Fahrzeitänderungen, insbesondere zum Schuljahresbeginn; sind möglich
Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten.
Zumutbare Wartezeiten:
Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt
(Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde – nach Schulende Ganztagsschule)
Bei „sonstigen“ Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse
kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering
als möglich zu halten.
Sitz- und Stehplätze
Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus
ausgewiesen. Eine „ Überfüllung“ liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht.
Fritz-Card
Für die ÖPNV-Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger (ORN) gegen Zahlung
einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung /Fritz-Card).
Weitere Fragen zur Schülerbeförderung:
0671 – 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner
1658 Frau Soine
/ 1656 Frau Merklinger
Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten
ORN: 0671 – 84 120 0
Fa. Herz: 06788 – 350
Fa. Molter: 06753 - 3089
Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der
Internetseite der Kreisverwaltung:
Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung
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Fahrmöglichkeiten zum PSG Meisenheim bestehen aus:
(Morgens und Rückfahrt nach 13.00 Uhr (teilweise in anderer Zusammensetzung)
ORN Linienverkehre:

7.03 Uhr Heimweiler, Limbach, Hundsbach, Jeckenbach
(Becherbach und Otzweiler - mit Umstieg bzw. privat)

7.20 Uhr Schweinschied, Löllbach, Jeckenbach, Breitenheim

7.35 Uhr Desloch, Breitenheim

7.15 Uhr Bad Sobernheim, Staudernheim, Odernheim und Rehborn (2 Busse)

7.30 Uhr Lettweiler und Rehborn

7.00 Uhr Alsenz, Niedermoschel, Obermoschel, Unkenbach, Schmittweiler, Callbach

7.40 Uhr Callbach und Schmittweiler

7.17 Uhr Roth, Becherbach, Gangloff und Reiffelbach

7.30 Uhr ab Lauterecken, Medard, Odenbach
Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Fahrplanaushängen beachten
Rückfahrten nach 13.00 Uhr:
 ORN – Linienverkehre lt. Fahrplan
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Schulbusse:
Fa. Molter: 7.03 Uhr Lauschied, Abtweiler, Raumbach
Fa. Herz:
6.51 Uhr ab Hefersweiler über Adenbach
Fa. Molter: ca. 13.15 Uhr nach Lauschied über Raumbach und Abtweiler
Fa. Herz: ca. 13.15 Uhr nach Hefersweiler u.a. über Adenbach (außer mittwochs)
ca. 15.40 Uhr nach Hefersweiler u.a. über Adenbach (nur mittwochs)
Anmerkung:
Beim Besuch von Schüler/innen aus Orten außerhalb der VG Meisenheim ist bei der
Hin- und/oder Rückfahrt evt. ein Umstieg erforderlich (z.B. in Bad Sobernheim oder
Lauterecken). Die aktuellen Fahrzeiten mit evt. Umstiegsmöglichkeiten können Sie
bei der ORN erfragen (0671 – 84 120 0).
Ein Anspruch auf Einrichtung passender Anschlussfahrten besteht nicht.
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Schülerbeförderung bei Schulende um 15.30 Uhr (nur mittwochs)
(265 - 32 ÖPNV / ca. 15.35 Uhr ab Gym.)
Breitenheim , Jeckenbach, Desloch, Löllbach, Schweinschied, Hundsbach, Limbach,
Heimweiler, Kirn
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------(260 - 151 ÖPNV – ca 15.40 Uhr ab Bahnhof)
Odenbach, Medard , Lauterecken
Mitfahrt der Odenbacher Schüler/innen im Schulbus Fa. Herz nach Adenbach u.a. möglich
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
(260 -128 ÖPNV)
Rehborn, Odernheim, Staudernheim , Bad Sobernheim
täglich 260-128
(15.45 Uhr ab Bhf.) – Rehborn, Odernh., Staudernh., Bad Sob.
nur mittwochs - 148 ( 15.38 Uhr ab PSG) – Rehborn, Odernheim
(Lettweiler nur Rückfahrt um 16.10 Uhr ab Grundschule - Ganztagsschule)
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
(252/254- 266 ÖPNV ca. 15.35 Uhr ab Gym.)
Callbach, Schmittweiler, Reiffelbach, Gangloff/Roth/Becherbach, Unkenbach,
Nieder/Obermoschel , Alsenz
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Schulbus Fa. Herz
(ca. 15.35 Uhr ab Gymnasium)
Adenbach, Ginsweiler, Nussbach, Rathskirchen, Reichsthal, Hefersweiler, Reipoltskirchen
Mitnahme der Odenbacher PSG-Schüler/innen möglich
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Schulbus Fa. Molter
Raumbach, Abtweiler, Lauschied
(Rückfahrt um 16.10 Uhr ab Grundschule - Ganztagsschüler/innen)
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Kosten:
Um die Fahrten zu den Schulen und Kindergärten wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch
Verbindungen durch den gesamten Landkreis und über die Kreisgrenzen hinweg vor.
Daraus können sich auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen ergeben, obwohl
im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind.
-4-
Schülerbeförderung (Stand 2014)
IGS Bad Kreuznach
Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt.
Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme:
 Besuch als nächstgelegene integrierte Gesamtschule
und
 der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM.
oder der Fußweg ist besonders gefährlich
Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10
(Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel).
Schülerbeförderung (s. auch nachfolgende Auflistung):
Die Fahrten zum Schulstandort Bad Kreuznach erfolgen ausnahmslos im ÖPNV.
durch die Linienbusse der ORN bzw. VGK
Die Fahrkarten zur Mitfahrt im ÖPNV werden spätestens zum Schuljahresbeginn in
der Schule ausgegeben. Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten
die Mitfahrt im Linienbus verweigert werden kann.
Durch den Fahrkartenkauf entsteht ein Beförderungsvertrag. Dieser ist
abgeschlossen zwischen Eltern und Verkehrsunternehmen.
Bei Ortschaften die keine Fahrmöglichkeit haben ist eine Privatbeförderung zur /ab
Schule oder zur / ab nächstgelegenen Haltestelle notwendig.
Fahrpläne
Die aktuellen Fahrzeiten der Linienbusse bitten wir den jeweiligen Haltestellen
zu entnehmen.
Eigenanteil
Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen bis einschl.
Klassenstufe 10 kostenfrei.
-1-
Sitz- und Stehplätze
Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus
ausgewiesen. Eine „ Überfüllung“ liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht.
Zumutbare Wartezeiten:
Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt
(Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde bzw. nach der Ganztagsschule)
Bei „sonstigen“ Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse
kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering
als möglich zu halten.
Kosten:
Um die Fahrten zu den Schulen und Kindergärten wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch
Verbindungen durch den gesamten Landkreis und über die Kreisgrenzen hinweg vor.
Daraus können sich auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen ergeben, obwohl
im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind.
Ohne diese Verknüpfungen und die dazu erforderliche Rücksichtnahme würden
erheblich mehr Busse mit ganz gravierend höheren Kosten benötigt.
Fritz-Card
Für die ÖPNV-Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger (ORN/VGK) gegen
Zahlung einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung / Fritz-Card).
Weitere Fragen zur Schülerbeförderung:
0671 – 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner
1658 Frau Soine
/ 1656 Frau Merklinger
Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten
ORN: 0671 – 84 120 0
/
VGK: 0671 – 89 804 0
Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der
Internetseite der Kreisverwaltung:
Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung
-2-
Schülerbeförderung (Stand 2014)
IGS Stromberg
Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt.
Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme:
 Besuch als nächstgelegene integrierte Gesamtschule
 der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM.
oder der Fußweg ist besonders gefährlich
Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10
(Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel).
Schülerbeförderung (s. auch nachfolgende Auflistung):
Durch den langjährigen „ gewachsenen Einzugsbereich der IGS Stromberg „ besteht
für viele Schüler/innen eine Beförderungsmöglichkeit (ÖPNV / Schulbus – s. Blatt 4).
Die Fahrten zum Schulstandort Stromberg erfolgen überwiegend im ÖPNV
aber auch teilweise in Schulbussen (s. Blatt 4).
Anspruch auf Einrichtung neuer ÖPNV- oder Schulbuslinien besteht nicht.
Die Fahrkarten werden in der Regel spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule
ausgegeben. Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt
im Linienbus verweigert werden kann.
Bei Ortschaften die keine Fahrmöglichkeit haben ist eine Privatbeförderung zur /ab
Schule oder zur / ab nächstgelegenen Haltestelle notwendig.
Fahrpläne
Die aktuellen Fahrzeiten der Linienbusse bitten wir den jeweiligen Haltestellen in
den Orten zu entnehmen.
Eigenanteil
Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen bis einschl.
Klassenstufe 10 kostenfrei.
-1-
Zumutbare Wartezeiten:
Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt
(Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde bzw. nach der Ganztagsschule)
Bei „sonstigen“ Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse
kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering
als möglich zu halten.
Sitz- und Stehplätze
Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus
ausgewiesen. Eine „ Überfüllung“ liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht.
Fritz-Card
Für die ÖPNV-Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger (ORN) gegen Zahlung
einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung /Fritz-Card).
Hinweis:
Durch den Fahrkartenkauf entsteht ein Beförderungsvertrag. Dieser ist
abgeschlossen zwischen Eltern und Verkehrsunternehmen.
Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten
ORN: 0671 – 84 120 0
/ KVG: 0671 – 89 804 0
Fa. Sedlmeier: 06724 – 3000 / Fa. Wink: 0671 - 36073
Weitere Fragen zur Schülerbeförderung:
0671- 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner
1658 Frau Soine
/ 1656 Frau Merklinger
Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der
Internetseite der Kreisverwaltung:
Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung
-2-
Beim Besuch der IGS Stromberg bestehen folgende Fahrmöglichkeiten
(Hinfahrt sowie Rückfahrt bei Schulende nach der 6. Stunde)
Öffentliche Linienverkehre (ÖPNV)
230-508: Argenthal, Ellern (über Daxweiler und Warsmroth)
230-026: Rheinböllen (über Seibersbach)
230-901: (ab Bacharach – mit Umstieg) Bingen, Weiler, Waldalgesheim
203-007: Bingen, Weiler, Waldalgesheim/Genheim , Roth
231-004: Büdesheim, Münster-Sarmsheim, Rümmelsheim , Dorsheim
231-038: KH, Winzenheim, Langenlonsheim, Laubenheim, Waldlaubersheim
232-205: Dörrebach, Seibersbach
232-209: Daxweiler, Warmsroth
240-203: Bretzenheim, Langenlonsheim, Guldental, Windesheim
240-005:Guldental, Windesheim
248-001: Schöneberg, Eckenroth, Schweppenhausen
Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten
Schulbus KVG:
7.15 Uhr Schindeldorf
Schulbus KVG:
ab ca. 6.58 Hargesheim, Gutenberg, Wallhausen, Hergenfeld
Schulbus KVG: ab ca. 7.03
Uhr Rüdesheim, Mandel, Roxheim
Schulbus Fa. Wink: ab
ca. 6.45 Uhr Spall, Münchwald, Argenschwang,
Dalberg, Spabrücken
Schulbus – Sedlmeier:
Manubach, Breitscheid, Dichtelbach, Erbach, Liebshausen
(diese Touren werden je nach Schülerzahlen festgelegt – die Fahrzeiten können gegen
Sommerferienende bei der Fa. Sedlmeier erfragt werden 06724 – 3000)
Die Rückfahrten bei Schulende nach der 6. Stunde erfolgen im ÖPNV und bei
den Schulbussen teilweise in anderer Zusammensetzung der Orte.
(bitte die Haltestellenbeschilderung an der IGS Stromberg beachten)
-3-
Schülerbeförderung beim Besuch der IGS Stromberg als Ganztagsschule
Für Ganztagsschüler/innen der IGS sind Nachmittagsheimfahrmöglichkeiten
eingerichtet (montags bis donnerstags).
Derzeit bestehen folgende Nachmittagsheimfahrmöglichkeiten (nach 16.00 Uhr):
(montags bis freitags)
ÖPNV - Bus 1: 16.05 Uhr ab IGS - Warsmroth, Daxweiler, Seibersbach, Dörrebach
ÖPNV - Bus 2: 16.17 Uhr - Weiler b. Bingen, Waldalgesheim, Bingen
ÖPNV - Bus 3: 16.19 Uhr ab IGS - Rheinböllen, Ellern, Argenthal
ÖPNV – Bus 4: 16.07 Uhr ab Haltestelle Königsbergerstraße
Schweppenhausen, Windesheim, Guldental, Langenlonsheim
Bretzenheim , Bad Kreuznach
Bei sonstigen Orten ist eine Privatabholung ab Schule bzw. ab der
nächstgelegenen Haltestelle des Busses erforderlich.
Schulbusse (ca. 16.05 Uhr / 16.10 Uhr ab IGS – nur montags bis donnerstags):
Fa. Sedlmeier: Schindeldorf / Dichtelbach , Erbach, Breitscheid
Fa. Sedlmeier: Rümmelsheim, Dorsheim, Laubenheim, Münster-Sarmsheim
Fa. Wink: Roth, Genheim, Waldlaubersheim, Schweppenhausen, Eckenroth,
Schöneberg, Hergenfeld, Wallhausen, Hargesheim, Roxheim, Rüdesheim,
Mandel
Bei sonstigen Orten und bei Schulende freitags nach 13.00 Uhr ist eine
Privatabholung ab Schule bzw. ab der nächstgelegenen Haltestelle des
Busses erforderlich.
-4-
Schülerbeförderung (Stand 2014)
Realschule plus Bad Kreuznach (kooperativ)
Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt.
Anspruchsvoraussetzungen zur Fahrkostenübernahme:
 Besuch als nächstgelegene Realschule plus in kooperativer Form
und
 der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM.
Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10
(Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel).
Fahrmöglichkeiten:
Die Schülerbeförderung zum Schulstandort Bad Kreuznach erfolgt ausnahmslos im
Linienverkehr (ÖPNV) der ORN bzw. Verkehrsgesellschaft Bad Kreuznach (VGK).
Die Fahrkarten werden in der Regel spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule
ausgegeben.
Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im Linienbus
verweigert werden kann.
Bei Orten für die keine Fahrmöglichkeit besteht, kann bei Privatbeförderung eine
Barerstattung beantragt werden.
Fahrpläne
Die Fahrmöglichkeiten bzw. Fahrzeiten der ÖPNV-Linienbusse sind an den
Haltestellen ersichtlich. Fahrzeitänderungen, insbesondere zum Schuljahresbeginn;
sind möglich.
Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten.
Eigenanteil
Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen kostenfrei.
-1-
Zumutbare Wartezeiten:
Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt
(Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde – nach Schulende Ganztagsschule)
Bei „sonstigen“ Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse
kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering
als möglich zu halten.
Sitz- und Stehplätze
Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus
ausgewiesen. Eine „ Überfüllung“ liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht.
Fritz-Card
Für die ÖPNV-Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger (ORN) gegen Zahlung
einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung /Fritz-Card).
Kosten:
Um die Fahrten zu den Schulen und Kindergärten wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch
Verbindungen durch den gesamten Landkreis und über die Kreisgrenzen hinweg vor.
Daraus können sich auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen ergeben, obwohl
im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind.
Weitere Fragen zur Schülerbeförderung:
0671 – 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner
1658 Frau Soine
/ 1656 Frau Merklinger
Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten
ORN: 0671 – 84 120 0 / VGK: 0671 - 84 120 0
Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der
Internetseite der Kreisverwaltung:
Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung
-2-
Schülerbeförderung (Stand 2014)
Realschule plus Bad Sobernheim (kooperativ)
Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt.
Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme:
 Besuch als nächstgelegene Realschule plus in kooperativer Form
und
 der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM.
Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10
(Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel).
Fahrmöglichkiewten (s. Seite 3):
Die Schülerbeförderung zum Schulstandort Bad Sobernheim erfolgt ausnahmslos im
Linienverkehr der ORN (ÖPNV).
Die Fahrkarten werden spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben.
Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im Linienbus
verweigert werden kann.
Anspruch auf Einrichtung neuer ÖPNV-Linien gibt es nicht
Bei Orten für die keine Fahrmöglichkeit besteht, kann bei Privatbeförderung eine
Barerstattung beantragt werden.
Fahrpläne
Die Fahrmöglichkeiten bzw. Fahrzeiten der ÖPNV-Linienbusse sind an den
Haltestellen ersichtlich
Fahrzeitänderungen, insbesondere zum Schuljahresbeginn; sind möglich
Deshalb bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten.
Eigenanteil
Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen kostenfrei.
-1-
Zumutbare Wartezeiten:
Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt
(Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde – nach Schulende Ganztagsschule)
Bei „sonstigen“ Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse
kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering
als möglich zu halten.
Sitz- und Stehplätze
Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus
ausgewiesen. Eine „ Überfüllung“ liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht.
Fritz-Card
Für die ÖPNV-Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger (ORN) gegen Zahlung
einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung /Fritz-Card).
Kosten:
Um die Fahrten zu den Schulen und Kindergärten wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch
Verbindungen durch den gesamten Landkreis und über die Kreisgrenzen hinweg vor.
Daraus können sich auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen ergeben, obwohl
im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind.
Weitere Fragen zur Schülerbeförderung:
0671 – 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek
Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten
ORN: 0671 – 84 120 0
Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der
Internetseite der Kreisverwaltung:
Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung
-2-
morgendliche Fahrmöglichkeiten zum Besuch der Realschule plus Bad Sobernheim
(vorbehaltlich Änderungen der Fahrrouten durch die ORN)
Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten
Seesbach , Langenthal, Auen,
Martinstein, Merxheim , Meddersheim
ab Kirn, Martinstein, Weiler/Gonrather Hof, Monzingen, Nussbaum
Merxheim, Meddersheim
Monzingen, Nussbaum
Monzingen hat grundsätzlich auch Fahrmöglichkeit im Zug nach/ab Bad Sobernheim
Meisenheim, Rehborn, Odernheim, Staudernheim
Meisenheim, Raumbach, Rehborn, Odernheim, Staudernheim
Meisenheim, Rehborn, Lettweiler, Odernheim, Staudernheim
(Lettweiler bei der Rückfahrt mit Umstieg in Rehborn)
Abtweiler
Staudernheim hat grundsätzlich auch Fahrmöglichkeit im Zug nach/ab Bad Sobernh.
Lauschied, Bärweiler, Kirschroth, Meddersheim
Entenpfuhl, Ippenschied, Winterbach, Winterburg, Allenfeld, Rehbach, Daubach, Dörndich
Bockenau, Sponheim, Burgsponheim, Waldböckelheim
Bockenau, Steinhardt
Boos, Schloßböckelheim, Waldböckelheim, Oberstreit
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

13.00 Uhr Rückfahrten von den Schulen Bad Sobernheim lt. Fahrplan
Anmerkung
Beim Besuch von Schüler/innen aus Orten der VG Meisenheim (z.B. Callbach,
Breitenheim u.a.) ist bei der Hin-/ Rückfahrt ein Umstieg in Meisenheim erforderlich.
Die Fahrzeiten mit evt. Umstiegsmöglichkeiten können Sie bei der ORN erfragen.
-3-
Schulbesuch der RS plus Bad Sobernheim - Ganztagsschule (GTS)
Für Schüler/innen der GTS bestehen folgende Heimfahrmöglichkeiten
(montags bis donnerstags)
(Stand 2013/14 - bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten
Änderungen insbesonders zum Schuljahresbeginn sind möglich)
273-35 / ca. 15.35 Uhr ab Münchwiesen
Nussbaum, Monzingen, Weiler, Merxheim, Martinstein, Simmertal, Hochstetten, Kirn
276-31/ ca. 15.35 Uhr ab Münchwiesen
Dörndich, Daubach, Rehbach, Auen, Langenthal, Kallweiler, Waldfriede, Seesbach
262-15 / ca. 15.35 Uhr ab Münchwiesen
Meddersheim, Kirschroth, Bärweiler, Lauschied, Desloch über Monzingen-Bhf.
260-125 / ca. 15.40 Uhr ab Bahnhof über Staudernheimer Straße
Staudernheim, Odernheim, Rehborn, Raumbach, Meisenheim
(Lettweiler, Löllbach, Odenbach, Schmittweiler, Hundsbach - ab Meisenheim privat)
251-42 / ca. 15.35 Uhr ab Münchwiesen
Steinhardt, Waldböckelheim, Bockenau, Oberstreit, Boos, Schloßböckelheim
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ippenschied, Winterburg, Winterbach (Schulbus Fa. Scherer)
haben eine Heimfahrmöglichkeit um ca. 16.05 Uhr ab Münchwiesen (Fa. Scherer)
(über Leinenborn, Rehbach, Daubach, Winterbach, Winterburg, Ippenschied
(oder Mitfahrt 15.35 ORN-Bus bis Rehach / Daubach oder Bockenau – ab dort privat)
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Weitere Fragen zur Schülerbeförderung:
0671- 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek
Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten:
ORN:
0671 – 84 120 0
Fa. Scherer: 06765 - 270
-4-
Schülerbeförderung (Stand 2014)
Realschule plus Ebernburg (kooperativ)
Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt.
Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme:
 Besuch als nächstgelegene Realschule plus in kooperativer Form
und
 der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM.
Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10
(Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel).
Eine Fahrkostenübernahme für Schüler/innen aus Bad Kreuznach erfolgt nur,
wenn eine Ablehnung zum Besuch der Realschule plus Bad Kreuznach vorliegt
Fahrten im ÖPNV (s. auch nachfolgende Auflistung):
Für alle Schüler/innen aus den Orten der Verbandsgemeinde Bad Münster sowie
teilweise für Schüler/innen aus Orten der Verbandsgemeinde Rüdesheim bestehen
Fahrmöglichkeiten im ÖPNV (s. Seite 3).
Anspruch auf Einrichtung neuer ÖPNV- oder Schulbuslinien besteht nicht.
Ansonsten kann eine Barerstattung bei Privatbeförderung erfolgen.
Fahrpläne
Die Fahrmöglichkeiten bzw. Fahrzeiten der Linienbusse sind an den Haltestellen in
den Orten veröffentlicht oder können bei den Verkehrsunternehmen erfragt werden
(ORN: 0671 – 84 120 0 oder VGK: 0671 - 89 804 0)
Fahränderungen, insbesondere zum Schuljahresbeginn, sind möglich.
Deshalb bitte immer auch die Fahrzeiten an den Haltestellen beachten.
Eigenanteil
Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen kostenfrei.
.
-1-
Zumutbare Wartezeiten:
Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt
(Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde)
Bei „sonstigen“ Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse
kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering
als möglich zu halten.
Sitz- und Stehplätze
Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus
ausgewiesen. Eine „ Überfüllung“ liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht.
Fritz-Card
Für die Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger gegen Zahlung einer Gebühr
die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung.
Kosten:
Um die Fahrten zu den Schulen und Kindergärten wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch
Verbindungen durch den gesamten Landkreis und über die Kreisgrenzen hinweg vor.
Daraus können sich auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen ergeben, obwohl
im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind.
Ohne diese Verknüpfungen und die dazu erforderliche Rücksichtnahme würden
erheblich mehr Busse mit ganz gravierend höheren Kosten benötigt.
Weitere Fragen zur Schülerbeförderung:
0671 – 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner
1658 Frau Soine
/ 1656 Frau Merklinger
Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten:
ÖPNV-VGK 0671 – 84 120 0
ÖPNV-ORN: 0671 – 84 120 0
Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der
Internetseite der Kreisverwaltung:
Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung
-2-
Fahrmöglichkeiten zur Realschule plus Ebernburg (alles ÖPNV):
Morgendliche Hinfarten
KVG: ca. 7.18 Uhr ab Feilbingert
KVG: ca. 7.05 Uhr Obermoschel über Hallgarten und Feilbingert
KVG: ca. 7.01 Uhr Niedermoschel über Hochstätten und Altenbamberg
ORN: ca. 7.13 Uhr Duchroth, Oberhausen, Niederhausen, Norheim
ORN: ca. 7.20 Uhr Hüffelsheim, Traisen, Norheim
ORN: ca. 6.53 Uhr Hargesheim, Mandel, Weinsheim, Hüffelsheim
ORN: 7.03 Uhr Roxheim , Rüdesheim
Änderungen, insbesondere zum Schuljahresbeginn, sind möglich,
Deshalb immer die aktuellen Fahrzeiten der Linienbusse an den Haltestellen beachten.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Rückfahrten nach Schulende 13.00 Uhr - lt. Fahrplänen
KVG: ca. 13.05 Uhr ab Schule bis Feilbingert und Hallgarten
KVG: ca. 13.10 Uhr ab Schulgelände bis Feilbingert und Hallgarten
KVG: ca. 13.05 Uhr ab Schule nach Altenbamberg / Hochstätten bis Obermoschel
(ORN)
ca. 13.00 Uhr ab Schule nach Norheim, Niederhausen, Oberhausen, Duchroth
(ORN)
ca. 13.00 Uhr ab Schule nach Hüffelsheim, Weinsheim, Mandel, Roxheim
(ORN)
ca. 13.00 Uhr ab Schule nach Norheim, Traisen, Rüdesheim, Roxheim, Hargesheim
Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten und Fahrrouten an den Haltestellen beachten.
Anmerkung:
Für Alsenz besteht die Fahrmöglichkeit im Zug bis / ab Bad Münster – Bahnhof.
Für Sitters besteht eine Fahrmöglichkeit im Bus ab / bis Obermoschel.
-3-
Schülerbeförderung (Stand 2014)
Realschule plus Kirn – Auf Halmen (kooperativv)
Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt.
Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme:
 Besuch als nächstgelegene Realschule plus in kooperativer Form
und
 der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM.
oder der Fußweg ist besonders gefährlich
Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10
(Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel).
Fahrten im ÖPNV bzw. Schulbus:
Die Schülerbeförderung erfolgt überwiegend im Linienverkehr (ÖPNV) der ORN bzw.
der Fa. Herz Die Fahrkarten werden spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule
ausgegeben. Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im
Linienbus verweigert werden kann.
Lediglich für das Wohngebiet „Auf dem Loh“ ist ein Schulbus der Fa. Herz eingesetzt.
Diese Schüler/innen erhalten einen Berechtigungsausweis zur Mitfahrt im Schulbus.
(Hinfahrt 7.20 Uhr / Rückfahrten ab Bahnhof Kirn ca. 13.20 Uhr bzw. ca. 16.20 Uhr)
Bei Orten für die keine Fahrmöglichkeit besteht, kann bei Privatbeförderung eine
Barerstattung beantragt werden.
Fahrpläne
Die Fahrmöglichkeiten bzw. Fahrzeiten der ÖPNV-Linienbusse sind an den
Haltestellen ersichtlich
Fahrzeitänderungen, insbesondere zum Schuljahresbeginn; sind möglich
Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten.
Eigenanteil
Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen kostenfrei.
-1-
Zumutbare Wartezeiten:
Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt
(Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde – nach Schulende Ganztagsschule)
Bei „sonstigen“ Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse
kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering
als möglich zu halten.
Sitz- und Stehplätze
Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus
ausgewiesen. Eine „ Überfüllung“ liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht.
Fritz-Card
Für die ÖPNV-Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger (ORN) gegen Zahlung
einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung /Fritz-Card).
Kosten:
Um die Fahrten zu den Schulen und Kindergärten wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch
Verbindungen durch den gesamten Landkreis und über die Kreisgrenzen hinweg vor.
Daraus können sich auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen ergeben, obwohl
im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind.
Weitere Fragen zur Schülerbeförderung:
0671 – 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner
1658 Frau Soine
/ 1656 Frau Merklinger
Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten
ORN: 0671 – 84 120 0 / Fa. Herz: 06788 - 350
Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der
Internetseite der Kreisverwaltung:
Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung
-2-
Schülerbeförderung (Stand 2014)
Realschule plus Kirn – Kyrau (integrativ)
Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt.
Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme:
 Besuch als nächstgelegene Realschule plus in integrativer Form
und
 der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM.
oder der Fußweg ist besonders gefährlich
Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10
(Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel).
Fahrten im ÖPNV bzw. Schulbus:
Die Schülerbeförderung erfolgt überwiegend im Linienverkehr (ÖPNV).
Die Fahrkarten werden spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben.
Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im Linienbus
verweigert werden kann.
Lediglich für die Wohngebiete „Kirn-Auf dem Loh“ sowie aus Meckenbach ist jeweils
ein Schulbus der Fa. Herz eingesetzt.
Diese Schüler/innen erhalten einen Berechtigungsausweis zur Mitfahrt im Schulbus.
Bei Orten für die keine Fahrmöglichkeit besteht, kann bei Privatbeförderung eine
Barerstattung beantragt werden.
Fahrpläne
Die Fahrmöglichkeiten bzw. Fahrzeiten der ÖPNV-Linienbusse sind an den
Haltestellen ersichtlich.
Fahrzeitänderungen, insbesondere zum Schuljahresbeginn; sind möglich
Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten.
Schulbusse Herz: Auf dem Loh ab 7.20 Uhr / Meckenbach ab 7.30 Uhr weiter „Über Nahe“.
Eigenanteil
Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen kostenfrei.
-1-
Zumutbare Wartezeiten:
Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt
(Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde – nach Schulende Ganztagsschule)
Bei „sonstigen“ Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse
kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering
als möglich zu halten.
Sitz- und Stehplätze
Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus
ausgewiesen. Eine „ Überfüllung“ liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht.
Fritz-Card
Für die ÖPNV-Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger (ORN) gegen Zahlung
einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung /Fritz-Card).
Kosten:
Um die Fahrten zu den Schulen und Kindergärten wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch
Verbindungen durch den gesamten Landkreis und über die Kreisgrenzen hinweg vor.
Daraus können sich auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen ergeben, obwohl
im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind.
Weitere Fragen zur Schülerbeförderung:
0671 – 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner
1658 Frau Soine
/ 1656 Frau Merklinger
Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten
ORN: 0671 – 84 120 0 / Fa. Herz: 06788 - 350
Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der
Internetseite der Kreisverwaltung:
Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung
-2-
Schülerbeförderung (Stand 2014)
Realschule plus Langenlonsheim (integrativ)
Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt.
Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme:
 Besuch als nächstgelegene Realschule plus in integrativer Form
und
 der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM.
Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10
(Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel).
Fahrten im Schulbus bzw. ÖPNV (s. auch nachfolgende Auflistung):
Für Schüler/innen aus Windesheim, Guldental, Bretzenheim, Laubenheim,
Rümmelsheim, Dorsheim, Winzenheim und Bad Kreuznach erfolgt die
Schülerbeförderung in den bestehenden Schulbuslinien (s. Seite 3).
Lediglich die Schüler/innen aus Münster-Sarmsheim fahren im ÖPNV.
Anspruch auf Einrichtung neuer ÖPNV- oder Schulbuslinien besteht nicht.
Ansonsten kann eine Barerstattung bei Privatbeförderung erfolgen.
Eigenanteil
Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen kostenfrei.
.
-1-
Zumutbare Wartezeiten:
Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt
(Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde bzw. nach der Ganztagsschule)
Bei „sonstigen“ Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse
kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering
als möglich zu halten.
Sitz- und Stehplätze
Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus
ausgewiesen. Eine „ Überfüllung“ liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht.
Kosten:
Um die Fahrten zu den Schulen und Kindergärten wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch
Verbindungen durch den gesamten Landkreis und über die Kreisgrenzen hinweg vor.
Daraus können sich auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen ergeben, obwohl
im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind.
Ohne diese Verknüpfungen und die dazu erforderliche Rücksichtnahme würden
erheblich mehr Busse mit ganz gravierend höheren Kosten benötigt.
Weitere Fragen zur Schülerbeförderung:
0671 – 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek
Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten:
KVG-Schulbusse: 0671 – 84 120 0
ÖPNV-ORN:
0671 – 84 120 0
Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der
Internetseite der Kreisverwaltung:
Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung
-2-
Fahrmöglichkeiten zum Besuch der Realschule plus Langenlonsheim:
Morgens:
KVG-Bus 1: 7.08 Uhr ab Bad Kreuznach Bhf. ab Wilhelmstraße-Brunnen über Stadtwerke
KVG-Bus 2: 7.08 Uhr ab Bad Kreuznach (Stadthaus u.a. über Winzenheim)
KVG-Bus 2a: 7.30 Uhr ab Bretzenheim (Riedle und Ortsmitte)
KVG-Bus 4: 7.10 Uhr ab Rümmelsheim, Burg Layen, Dorsheim, Laubenheim
KVG-Bus 5: 7.20 Uhr ab Windesheim über 7.25 Uhr Guldental
ORN-ÖPNV: ca. 7.25 Uhr ab Münster-Sarmsheim
----------------------------------------------------------------------------------------------Heimfahrten bei Schulende um 13.00 Uhr (Mo. – Fr.):
KVG-Bus 1: ca. 13.20 Uhr über Bretzenheim nach Bad Kreuznach (nur Bhf.)
KVG-Bus 2: ca. 13.05 Uhr nach Laubenheim, Dorsheim, Rümmelsheim / Burg Layen
KVG-Bus 3: ca. 13.05 Uhr über Guldental nach Windesheim
KVG-Bus 4: ca. 13.30 Uhr über Winzenheim nach Bad Kreuznach
ORN-ÖPNV: ca. 13.26 Uhr nach Münster-Sarmsheim
(wegen Teilnahme der Ganztagsschüler/innen an den Heimfahrten freitags um 13.00 Uhr
kann eine andere Tourenzusammenstellung erfolgen)
--------------------------------------------------------------------------------------------------
Nachmittagsheimfahrten beim Besuch der Ganztagsschule:
(montags bis donnerstags)
Schulbus 1:
ca. 16.10 Uhr ab Schule (Änderung der Abfahrtszeit ab dem Schuljahr 2014/15 möglich)
Guldental, Windesheim, Dorsheim, Rümmelsheim/Burg Layen ,
Münster-Sarmsheim (nur Trollmühle), Laubenheim
Schulbus 2:
ca. 16.10 Uhr ab Schule (Änderung der Abfahrtszeit ab dem Schuljahr 2014/15 möglich)
Bretzenheim, Winzenheim, Bad Kreuznach (bis Bahnhof)
-3-
Schülerbeförderung (Stand 2014)
Realschule plus Meisenheim (integrativ)
Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt.
Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme:
 Besuch als nächstgelegene Realschule plus in integrativer Form
und
 der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM.
Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10
(Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel).
Fahrten im ÖPNV bzw. Schulbus:
Die Schülerbeförderung erfolgt überwiegend im Linienverkehr der ORN (ÖPNV).
Die Fahrkarten werden spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben.
Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im Linienbus
verweigert werden kann.
Lediglich für Lauschied, Abtweiler und Raumbach (Fa. Molter) sowie für
Ginsweiler und Adenbach (Fa. Herz) ist je ein Schulbus eingesetzt.
Diese Schüler/innen erhalten einen Berechtigungsausweis zur Mitfahrt im Schulbus.
Bei Orten für die keine Fahrmöglichkeit besteht, kann bei Privatbeförderung eine
Barerstattung beantragt werden.
Fahrpläne
Die Fahrmöglichkeiten bzw. Fahrzeiten der ÖPNV-Linienbusse sind an den
Haltestellen ersichtlich
Fahrzeitänderungen, insbesondere zum Schuljahresbeginn; sind möglich
Deshalb bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten.
Eigenanteil
Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen kostenfrei.
-1-
Zumutbare Wartezeiten:
Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt
(Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde – nach Schulende Ganztagsschule)
Bei „sonstigen“ Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse
kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering
als möglich zu halten.
Sitz- und Stehplätze
Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus
ausgewiesen. Eine „ Überfüllung“ liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht.
Fritz-Card
Für die ÖPNV-Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger (ORN) gegen Zahlung
einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung /Fritz-Card).
Kosten:
Um die Fahrten zu den Schulen und Kindergärten wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch
Verbindungen durch den gesamten Landkreis und über die Kreisgrenzen hinweg vor.
Daraus können sich auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen ergeben, obwohl
im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind.
Weitere Fragen zur Schülerbeförderung:
0671 – 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner
1658 Frau Soine
/ 1656 Frau Merklinger
Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten
ORN: 0671 – 84 120 0
Fa. Herz: 06788 – 350
Fa. Molter: 06753 - 3089
Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der
Internetseite der Kreisverwaltung:
Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung
-2-
Fahrmöglichkeiten zur Realschule plus Meisenheim bestehen aus:
(Morgens und Rückfahrt nach 13.00 Uhr (teilweise in anderer Zusammensetzung)
ORN Linienverkehre:

7.03 Uhr Heimweiler, Limbach, Hundsbach, Jeckenbach
(Becherbach und Otzweiler - mit Umstieg bzw. privat)

7.20 Uhr Schweinschied, Löllbach, Jeckenbach, Breitenheim

7.35 Uhr Desloch, Breitenheim

7.15 Uhr Bad Sobernheim, Staudernheim, Odernheim und Rehborn (2 Busse)

7.30 Uhr Lettweiler und Rehborn

7.00 Uhr Alsenz, Niedermoschel, Obermoschel, Unkenbach, Schmittweiler, Callbach

7.40 Uhr Callbach und Schmittweiler

7.17 Uhr Roth, Becherbach, Gangloff und Reiffelbach

7.30 Uhr Lauterecken, Medard, Odenbach
Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Fahrplanaushängen beachten
Rückfahrten nach 13.00 Uhr:
 ORN – Linienverkehre lt. Fahrplan
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Schulbusse:
Fa. Molter: 7.03 Uhr Lauschied, Abtweiler, Raumbach
Fa. Herz:
7.15 Uhr Ginsweiler, Adenbach über Odenbach
Fa. Molter: ca. 13.15 Uhr nach Lauschied über Raumbach und Abtweiler
Fa. Herz: ca. 13.15 Uhr nach Adenbach und Ginsweiler über Odenbach
Anmerkung:
Beim Besuch von Schüler/innen aus Orten außerhalb der VG Meisenheim ist bei der
Hin- und/oder Rückfahrt evt. ein Umstieg erforderlich (z.B. in Bad Sobernheim ). Die
derzeitigen Fahrzeiten mit evt. Umstiegsmöglichkeiten können Sie bei der ORN
erfragen (0671 – 84 120 0).
Ein Anspruch auf Einrichtung passender Anschlussfahrten besteht nicht.
-3-
Schülerbeförderung beim Besuch der RS plus Meisenheim als Ganztagsschule
Für die Ganztagsschüler/innen wird eine Nachmittagsheimfahrt (ÖPNV oder
Schulbus) eingerichtet, wenn mindestens 5 Schüler/innen an der jeweiligen Fahrt
teilnehmen. Teilweise nehmen auch die Schüler/innen der Grundschule und des
Kindergartens Meisenheim teil.
Die Zusammensetzung der Fahrrouten hängt von den Anmeldezahlen der einzelnen
Orte ab.
Fahrrouten (Stand 2013/14) – ca. 16.05 / 16.10 Uhr ab Grundschule/Kindergarten:
Schulbus 1: Breitenheim, Jeckenbach, Löllbach, Schweinschied, Hundsbach, Becherbach
Heimweiler
Schulbus 2: Raumbach, Abtweiler und Lauschied
Schulbus 3: Vorfahrt Callbach – dann zurück und über Callbach nach Schmittweiler
Schulbus 4: Roth, Gangloff, Becherbach
Schulbus 5: Desloch, Breitenheim
ÖPNV:
Rehborn, Lettweiler, Odernheim, Staudernheim, Bad Sobernheim
ÖPNV:
Odenbach, Medard, Lauterecken
Schulbusse 1:
Schulbus 2:
Schulbus 3:
Schulbus 4:
Schulbus 5:
= Fa. Werner
= Fa. Molter
= Taxi-Schwarz.
= Fa. Scherer
= Taxi-Brauer
Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten:
ORN: 0671 – 84 120 0
Herz-Reisen, Sien
(06788 – 350)
Fa. Molter, Abtweiler
(06753 / 3089)
Fa. Werner, Odernheim
(06755 / 1399)
Fa. Schwarz, Meisenheim (06753 – 964488)
Kreuznacher Verkehrsges. (0671 / 89 804 25)
Fa. Scherer, Gemünden
(06765 – 270)
-4-
Schülerbeförderung (Stand 2014)
Realschule plus Waldböckelheim (integrativ)
Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt.
Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme:
 Besuch als nächstgelegene Realschule plus in integrativer Form
und
 der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM.
Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10
(Neuantrag nur erforderlich bei Schul- oder Wohnortwechsel).
Fahrten im ÖPNV bzw. Schulbus (s. auch nachfolgende Auflistung):
(Boos, Oberstreit, Schloßböckelheim, Hüffelsheim, Weinsheim, Bockenau, Sponheim,
Burgsponheim und teilweise Orte der Verbandsgemeinde Bad Sobernheim)
Die Schülerbeförderung erfolgt für diese Orte im Linienverkehr (ÖPNV) der ORN.
Die Fahrkarten werden spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben.
Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im Linienbus
verweigert werden kann.
Für Ippenschied, Winterburg, Daubach und Rehbach ist ein Schulbus eingesetzt
Diese Schüler/innen erhalten einen Berechtigungsausweis zur Mitfahrt im Schulbus.
Ein Anspruch auf Einrichtung zusätzlicher Fahrten oder Anschlussfahrten besteht
nicht. In diesen Fällen kann eine Barerstattung für die Privatbeförderung erfolgen.
Eigenanteil
Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen kostenfrei. .
-1-
Zumutbare Wartezeiten:
Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt
(Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde)
Bei „sonstigen“ Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse
kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering
als möglich zu halten.
Sitz- und Stehplätze
Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus
ausgewiesen. Eine „ Überfüllung“ liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht.
Fritz-Card
Für die ÖPNV-Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger (ORN) gegen Zahlung
einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung /Fritz-Card).
Weitere Fragen zur Schülerbeförderung:
0671 – 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner
1658 Frau Soine
/ 1656 Frau Merklinger
Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten
ORN: 0671 – 84 120 0
Fa. Werner: 06755 - 1399
-
Fa. Sedlmeier: 06724 – 3000
Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der
Internetseite der Kreisverwaltung:
Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung
-2-
Bus-Fahrmöglichkeiten zur Realschule plus Waldböckelheim bestehen aus:
Hinfahrten:
ÖPNV:
ORN: ca. 7.12 Uhr Rother Hof, 7.13 Uhr Schloßböckelheim, 7.22 Uhr Boos
ORN: ca. 7.21 Uhr Weinsheim, 7.25 Uhr Hüffelsheim
ORN: ca. 7.08 Uhr Bockenau, 7.16 Uhr Sponheim, 7.19 Uhr Burgsponheim
ORN: Auen, Langenthal, Monzingen, Nussbaum, Meddersheim Merxheim
(alle bis Bad Sobernheim – evt. Umstieg erforderlich)
ca. 7.21 Uhr ab Sobernheim über 7.26 Uhr Steinhardt
ORN: ca. 7.11 Uhr ab Bad Sobernheim, 7.16 Uhr Staudernheim-Brücke,
7.21 Uhr Oberstreit
Bitte aber immer die Fahrzeiten an den Fahrplanaushängen der Haltestellen beachten
Schulbus (Fa. Werner):
7.02 Uhr Ippenschied, 7.09 Uhr Winterburg, 7.13 Uhr Rehbach, 7.15 Uhr Daubach
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Rückfahrten nach 13.00 Uhr
ORN: Oberstreit, Staudernheim, Bad Sobernheim,
Monzingen, Meddersheim, Merxheim, Martinstein
ORN: Rother Hof, Schloßböckelheim, Boos
ORN: Hüffelsheim, Weinsheim, Rüdesheim
ORN: Bockenau, Sponheim, Burgsponheim
Schulbus Fa. Werner: : ca. 12.55 Uhr ab Schule
über Steinhardt nach Bockenau, Daubach, Rehbach,
Schulbus Fa. Sedlmeier: ca. 12.50 Uhr nach Winterburg, Ippenschied
(über Grundschule Bockenau)
Anmerkung:
Für Orte bei denen keine Heimfahrmöglichkeit besteht (z.B. Auen, Nußbaum, Kirschroth).
ist eine Privatabholung ab der nächstgelegenen Haltestelle erforderlich.
-3-
Schülerbeförderung (Stand 2014)
Realschule plus Wallhausen (integrativ)
Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt.
Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme:
 Besuch als nächstgelegene Realschule plus in integrativer Form
und
 der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM.
Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10
(Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel).
Fahrten im ÖPNV bzw. Schulbus (s. Seite 3 + 4):
Die Schülerbeförderung erfolgt überwiegend im Linienverkehr (ÖPNV).
Die Fahrkarten werden spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben.
Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im Linienbus
verweigert werden kann.
Lediglich für Mandel ist ein Schulbus eingesetzt.
Diese Schüler/innen erhalten einen Berechtigungsausweis zur Mitfahrt im Schulbus.
Bei Orten für die keine Fahrmöglichkeit besteht, kann bei Privatbeförderung eine
Barerstattung beantragt werden.
Fahrpläne
Die Fahrmöglichkeiten bzw. Fahrzeiten der ÖPNV-Linienbusse sind an den
Haltestellen ersichtlich
Fahrzeitänderungen, insbesondere zum Schuljahresbeginn; sind möglich
Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten.
Eigenanteil
Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen kostenfrei.
-1-
Zumutbare Wartezeiten:
Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt
(Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde – nach Schulende Ganztagsschule)
Bei „sonstigen“ Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse
kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering
als möglich zu halten.
Sitz- und Stehplätze
Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus
ausgewiesen. Eine „ Überfüllung“ liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht.
Fritz-Card
Für die ÖPNV-Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger (ORN) gegen Zahlung
einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung /Fritz-Card).
Kosten:
Um die Fahrten zu den Schulen und Kindergärten wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch
Verbindungen durch den gesamten Landkreis und über die Kreisgrenzen hinweg vor.
Daraus können sich auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen ergeben, obwohl
im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind.
Weitere Fragen zur Schülerbeförderung:
0671 – 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner
1658 Frau Soine
/ 1656 Frau Merklinger
Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten
ORN: 0671 – 84 120 0
Fa. Scherer: 06765-270 / Fa. Westrich: 06783 – 99500 / Fa. Wink: 0671 - 36073
Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der
Internetseite der Kreisverwaltung:
Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung
-2-
Fahrmöglichkeiten zur / ab Realschule plus Wallhausen bestehen aus:
(Morgens und Rückfahrt nach 13.00 Uhr - Rückfahrten evt. in anderer Zusammensetzung)
ORN Linienverkehr:

ca. 7.17 Uhr Bad Kreuznach (ab Bahnhof), Rüdesheim, Roxheim (Gelenkbus)
(Hackenheim, Bosenheim u.a. Fahrmöglichkeit mit Umstieg in Bad Kreuznach
bitte prüfen ob zeitgerechte Anschlussfahrmöglichkeiten bestehen)

ca.7.31 Uhr Hargesheim, Gutenberg

ca. 7.30 Uhr St. Katharinen, Sommerloch, Braunweiler

ca. 7.25 Uhr Spabrücken, Hergenfeld

ca. 7.38 Uhr Spabrücken, Dalberg

ca. 7.15 Uhr Allenfeld, Gebroth, Münchwald, Spall, Argenschwang

ca. 7.27 Uhr Allenfeld, Argenschwang (kommt von Winterbach)
Rückfahrten in die o.a. Orte lt. Fahrplänen - bis spätestens 13.20 Uhr
Änderungen insbesondere zum Schuljahresbeginn sind möglich.
Bitte deshalb immer auch die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten
Schulbus Fa. Scherer:
7.30 Uhr ab Mandel
(7.05 Uhr Waldböckelheim, 7.15 Uhr Bockenau, 7.22 Uhr Sponheim – bei Ganztagsschulbesuch)
13.15 Uhr ab Schule nach Mandel (montags bis donnerstags)
13.15 Uhr ab Schule über Mandel bis Waldböckelheim (freitags)
16.10 Uhr ab Schule über Mandel bis Waldböckelheim (montags bis donnerstags)
diverse Schulbusse
Hüffelsheim und Weinsheim
(Mitfahrt grundsätzlich nur bei Besuch der Realschule plus Wallhausen als
Ganztagsschule oder Schwerpunktschule)
-3-
Schülerbeförderung beim Besuch der Schulen Wallhausen als Ganztagsschule
Es bestehen folgende Nachmittagsheimfahrmöglichkeiten um ca. 16.05 / 16.10 Uhr ab Schule
(montags bis donnerstags)
ORN-Linienfahrt:
Gutenberg, Hargesheim, Roxheim, Rüdesheim, Bad Kreuznach (bis Bahnhof)
(Hackenheim, Bosenheim u.a. Fahrmöglichkeit mit Umstieg in Bad Kreuznach
bitte prüfen ob zeitgerechte Anschlussfahrmöglichkeiten bestehen)
Schulbus Fa. Westrich:
Dalberg, Spabrücken, Argenschwang, Spall, Allenfeld, Winterburg
Winterbach, Gebroth, Münchwald
Schulbus Fa. Wink:
Hergenfeld, Schöneberg, Schweppenhausen
Schulbus Fa. Scherer:
Braunweiler, St. Katharinen, Mandel, Sponheim, Bockenau, Waldböckelheim,
Weinsheim, Hüffelsheim
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Fahrrouten werden je nach Anmeldezahlen zum Ganztagsschulbesuch
zusammengestellt. Voraussetzung für die Einrichtung einer Fahrt ist, dass
mindestens 5 Schüler/innen daran teilnehmen.
Bei Privatbeförderung (für Orte die nicht angefahren werden) kann auf Antrag eine
Kostenerstattung erfolgen. Erstattet werden die Kosten für eine (fiktive) ÖPNV Fahrkarte auf dieser Fahrstrecke.
-4-
Fahrkostenübernahme im Bereich der Sekundarstufe II
(Alfred-Delp-Schule Hargesheim / Klassenstufen 11 - 13)
Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt.
Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme in der Sek. II:
 Besuch als nächstgelegenes Gymnasium in privater Trägerschaft
 der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM
 unterschreiten einer Einkommensgrenze
 Antrag ist erforderlich (im Schulsekretariat erhältlich)
Maßgebend ist der Gesamtbetrag der positiven Einkünfte/Bruttojahreseinkommen.
Dieser ist nachzuweisen (z.B. Steuerbescheid, Lohnsteuerkarte, ALG II-Bescheid).
Einkommensgrenzen:
bei 1 Personensorgeberechtigten: 22.750,-- € + 3.750,00 € für jedes weitere Kind
bei 2 Personensorgeberechtigten: 26.500,-- € + 3.750,00 € für jedes weitere Kind
bei 1 Personensorgeberechtigten + zusammenlebenden Lebenspartner
26.500,-- € + 3.750,-- € für jedes weitere Kind
Bei Bewilligung der Übernahme der Fahrkosten wird grundsätzlich die Zahlung
eines Eigenanteils fällig (Stand 1.1.2014 mtl. 25,90 €). Dafür ist die dem Antrag
beiliegende Einzugsermächtigung auszufüllen.
Die Befreiung zur Zahlung des Eigenanteils kann, bei unterschreiten einer
Einkommensgrenze*, beantragt werden.
(*13.000,-- € Bruttojahreseinkommen + 1.050,-- € für jedes weitere Kind mit Kindergeld)
Überschreiten der Einkommensgrenze:
Dann ist kein Antrag auf Fahrkostenübernahme erforderlich.
Die Fahrkarten sind von den Eltern beim Verkehrsunternehmen (VGK / ORN)
zu beantragen und zu bezahlen.
-1-
Fahrkarten:
Bei rechtzeitiger Antragstellung und Bewilligung des Fahrkostenantrages erhalten die
Schüler/innen die Fahrkarten spätestens zum Schuljahresbeginn in den Schulen
ausgehändigt.
Die ÖPNV-Fahrkarten berechtigen zur Mitfahrt in allen Buslinien innerhalb der
Wabengültigkeit der Karte (z.B. auch an Ferientagen).
Bei Verlust des Fahrkartenblockes erfolgt gegen Zahlung einer Gebühr beim
Verkehrsträger pro Schuljahr ein einmaliger Ersatz.
Bei Umzug oder Schulwechsel sind die restlichen Fahrkarten unverzüglich bei der
Schule oder direkt an die Kreisverwaltung zurückzugeben. Soweit dies verspätet oder
nicht erfolgt, sind die dem Landkreis dadurch entstandenen Kosten zu erstatten.
Beförderungsarten zum Schulstandort Hargesheim
Alle Touren nach Hargesheim sind Linienfahrten (ÖPNV) der ORN bzw. VGK.
Nachmittagsheimfahrten erfolgen ab Hargesheim –ORT.
Anspruch auf Einrichtung neuer ÖPNV- oder Schulbuslinien besteht nicht.
Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Fahrplanaushängen beachten.
Bei Ortschaften die keine Fahrverbindung haben ist eine Privatbeförderung zur
Schule oder zur nächstgelegenen Haltestelle erforderlich.
Weitere Fragen zur Schülerbeförderung:
0671- 803 1640 Herr Barthelmeh
Fragen zum Antrag auf Fahrkostenübernahme
0671- 803 1642 Frau Rahner
-2-
Aus folgenden Orten bestehen direkte ÖPNV-Fahrmöglichkeiten zum Besuch
der ADS Hargesheim (bitte immer die Fahrzeiten an den Haltesellten beachten)
(Rückfahrten nach 13. 20 Uhr teilweise in anderer Zusammensetzung)
Rheinböllen, Erbach, Dichtelbach, Seibersbach, Dörrebach, Liebshausen (mit Umstieg)
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Schöneberg, Eckenroth, Stromberg, Roth, Schweppenhausen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Warmsroth, Daxweiler, Schweppenhausen, Windesheim
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Entenpfuhl, Winterbach, Gebroth, Allenfeld, Argenschwang , Hergenfeld , Wallhausen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Winterburg, Gebroth, Winterbach, Münchwald, Spall, Argenschwang, Spabrücken, Dalberg
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Wallhausen, Gutenberg
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Laubenheim, Guldental
------------------------------------------------------------------------------------------------- ------------------------Bad Sobernheim, Oberstreit, Waldböckelheim, Burgsponheim , Bockenau Sponheim
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Mandel, Roxheim
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Staudernheim, Boos, Schloßböckelheim, Niederhausen, Norheim , Traisen, Rüdesheim
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Bad Münster , Bad Kreuznach
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Sommerloch, Braunweiler, St. Katharinen, Roxheim
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Hüffelsheim, Weinsheim, Rüdesheim
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Langenlonsheim, Bretzenheim
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Dorsheim-Burg Layen, Rümmelsheim, Waldlaubersheim
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ --Bingen, Weiler, Waldalgesheim, Genheim
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Hackenheim, Bosenheim, Planig
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Planig, Ippesheim
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Winzenheim
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------Feilbingert, Hallgarten, Ebernburg
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------Bei Ortschaften die keine Fahrmöglichkeit haben ist eine Privatbeförderung zur Schule
oder zur nächstgelegenen Haltestelle notwendig.
Bei Nachmittagsunterricht gibt es nur Heimfahrmöglichkeiten ab Hargesheim-Ort.
Fragen zur den Fahrmöglichkeiten bzw. Fahrzeiten:
0671 - 84 120 0 (ORN) oder 0671 - 89 804 0 (VGK - Verkehrsges. Bad Kreuznach)
-3-
Fahrkostenübernahme im Bereich der Sekundarstufe II
(EFG Bad Sobernheim / Klassenstufen 11 - 13)
Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt.
Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme in der Sek. II:
 Besuch als nächstgelegenes Gymnasium in öffentlicher Trägerschaft
 der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM
 unterschreiten einer Einkommensgrenze
 Antrag ist erforderlich (im Schulsekretariat erhältlich)
Maßgebend ist der Gesamtbetrag der positiven Einkünfte/Bruttojahreseinkommen.
Dieser ist nachzuweisen (z.B. Steuerbescheid, Lohnsteuerkarte, ALG II-Bescheid).
Einkommensgrenzen:
bei 1 Personensorgeberechtigten: 22.750,-- € + 3.750,00 € für jedes weitere Kind
bei 2 Personensorgeberechtigten: 26.500,-- € + 3.750,00 € für jedes weitere Kind
bei 1 Personensorgeberechtigten + zusammenlebenden Lebenspartner
26.500,-- € + 3.750,-- € für jedes weitere Kind
Bei Bewilligung der Übernahme der Fahrkosten wird grundsätzlich die Zahlung
eines Eigenanteils fällig (Stand 1.1.2014 mtl. 25,90 €). Dafür ist die dem Antrag
beiliegende Einzugsermächtigung auszufüllen.
Die Befreiung zur Zahlung des Eigenanteils kann, bei unterschreiten einer
Einkommensgrenze*, beantragt werden.
(*13.000,-- € Bruttojahreseinkommen + 1.050,-- € für jedes weitere Kind mit Kindergeld)
Überschreiten der Einkommensgrenze:
Dann ist kein Antrag auf Fahrkostenübernahme erforderlich.
Die Fahrkarten sind von den Eltern beim Verkehrsunternehmen (VGK / ORN)
zu beantragen und zu bezahlen.
-1-
Fahrkarten:
Bei rechtzeitiger Antragstellung und Bewilligung des Fahrkostenantrages erhalten die
Schüler/innen die Fahrkarten spätestens zum Schuljahresbeginn in den Schulen
ausgehändigt.
Die ÖPNV-Fahrkarten berechtigen zur Mitfahrt in allen Buslinien innerhalb der
Wabengültigkeit der Karte (z.B. auch an Ferientagen).
Bei Verlust des Fahrkartenblockes erfolgt gegen Zahlung einer Gebühr beim
Verkehrsträger pro Schuljahr ein einmaliger Ersatz.
Bei Umzug oder Schulwechsel sind die restlichen Fahrkarten unverzüglich bei der
Schule oder direkt an die Kreisverwaltung zurückzugeben. Soweit dies verspätet oder
nicht erfolgt, sind die dem Landkreis dadurch entstandenen Kosten zu erstatten.
Beförderungsarten zum Schulstandort Bad Sobernheim
Alle Touren nach Bad Bad Sobernheim sind Linienfahrten (ÖPNV) der ORN.
Anspruch auf Einrichtung neuer ÖPNV- oder Schulbuslinien besteht nicht.
Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Fahrplanaushängen beachten.
Bei Ortschaften die keine Fahrverbindung haben ist eine Privatbeförderung zur
Schule oder zur nächstgelegenen Haltestelle erforderlich.
Weitere Fragen zur Schülerbeförderung:
0671- 803 1640 Herr Barthelmeh
Fragen zum Antrag auf Fahrkostenübernahme
0671- 803 1658 Frau Soine / 1656 Frau Merklinger
Fragen zu den Fahrmöglichkeiten:
ORN Bad Kreuznach: 0671 – 84 120 0
-2-
morgendliche Fahrmöglichkeiten zum Besuch des EFG Bad Sobernheim
(vorbehaltlich Änderungen der Fahrrouten durch die ORN)
Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten
Seesbach , Langenthal, Auen,
Martinstein, Merxheim , Meddersheim
ab Kirn, Martinstein, Weiler/Gonrather Hof, Monzingen, Nussbaum
Merxheim, Meddersheim
Monzingen, Nussbaum
Monzingen hat grundsätzlich auch Fahrmöglichkeit im Zug nach/ab Bad Sobernheim
Meisenheim, Rehborn, Odernheim, Staudernheim
Meisenheim, Raumbach, Rehborn, Odernheim, Staudernheim
Meisenheim, Rehborn, Lettweiler, Odernheim, Staudernheim
(Lettweiler bei der Rückfahrt mit Umstieg in Rehborn)
Abtweiler
Staudernheim hat grundsätzlich auch Fahrmöglichkeit im Zug nach/ab Bad Sobernh.
Lauschied, Bärweiler, Kirschroth, Meddersheim
Entenpfuhl, Ippenschied, Winterbach, Winterburg, Allenfeld, Rehbach, Daubach, Dörndich
Bockenau, Sponheim, Burgsponheim, Waldböckelheim
Bockenau, Steinhardt
Boos, Schloßböckelheim, Waldböckelheim, Oberstreit
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

13.00 Uhr Rückfahrten von den Schulen Bad Sobernheim lt. Fahrplan
Anmerkung
Beim Besuch von Schüler/innen aus Orten der VG Meisenheim (z.B. Callbach,
Breitenheim u.a.) ist bei der Hin-/ Rückfahrt ein Umstieg in Meisenheim erforderlich.
Die Fahrzeiten mit evt. Umstiegsmöglichkeiten können Sie bei der ORN erfragen.
-3-
Nachmittagsheimfahrmöglichkeiten
ÖPNV - ORN
273-35 / ca. 15.35 Uhr ab Münchwiesen
Nussbaum, Monzingen, Weiler, Merxheim, Martinstein, Simmertal, Hochstetten, Kirn
276-31/ ca. 15.35 Uhr ab Münchwiesen
Dörndich, Daubach, Rehbach, Auen, Langenthal, Kallweiler, Waldfriede, Seesbach
262-15 / ca. 15.35 Uhr ab Münchwiesen
Meddersheim, Kirschroth, Bärweiler, Lauschied, Desloch über Monzingen-Bhf.
260-125 / ca. 15.40 Uhr ab Bahnhof über Staudernheimer Straße
Staudernheim, Odernheim, Rehborn, Raumbach, Meisenheim
(Lettweiler, Löllbach, Odenbach, Schmittweiler, Hundsbach - ab Meisenheim privat)
251-42 / ca. 15.35 Uhr ab Münchwiesen
Steinhardt, Waldböckelheim, Bockenau, Oberstreit, Boos, Schloßböckelheim
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ippenschied, Winterburg, Winterbach (Schulbus Fa. Scherer)
haben eine Heimfahrmöglichkeit um ca. 16.05 Uhr ab Münchwiesen (Fa. Scherer)
(über Leinenborn, Rehbach, Daubach, Winterbach, Winterburg, Ippenschied
(oder Mitfahrt 15.35 ORN-Bus bis Rehach / Daubach oder Bockenau – ab dort privat)
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------__________________________________________________________________
ÖPNV-ORN
273-35 / ca. 16.35 Uhr: ab Bahnhof
Nussbaum, Monzingen, Merxheim, Weiler, Martinstein, Simmertal, Hochstetten, Kirn
276-31/ ca. 16.35 Uhr: ab Bahnhof
Dörndich, Daubach, Rehbach, Auen, Langenthal, Kallweiler, Waldfriede, Seesbach
262-15 / ca. 16.30 Uhr: ab Bahnhof
Meddersheim, Kirschroth, Bärweiler, Lauschied
260-127 / ca. 16.40 Uhr ab Bahnhof über Staudernheimer Straße
Staudernheim, Odernheim , Rehborn, Raumbach, Meisenheim
(Boos / Schloßböckelh. bis Staudernheim – dort Umstiegsmöglichkeit)
251 / ca. 16.41 Uhr ab Bahnhof
Steinhardt, Waldböckelheim, Bockenau ,
(Ippenschied, Winterburg und Winterbach bis Bockenau – dort Umstiegsmöglichkeit)
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
-4-
Fahrkostenübernahme im Bereich der Sekundarstufe II
(Gymnasien Bad Kreuznach – Stama / Röka / Li-Hi / Klassenstufen 11 - 13)
Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt.
Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme in der Sek. II:
 Besuch als nächstgelegenes Gymnasium in öffentlicher Trägerschaft
 der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM
 unterschreiten einer Einkommensgrenze
 Antrag ist erforderlich (im Schulsekretariat erhältlich)
Maßgebend ist der Gesamtbetrag der positiven Einkünfte/Bruttojahreseinkommen.
Dieser ist nachzuweisen (z.B. Steuerbescheid, Lohnsteuerkarte, ALG II-Bescheid).
Einkommensgrenzen:
bei 1 Personensorgeberechtigten: 22.750,-- € + 3.750,00 € für jedes weitere Kind
bei 2 Personensorgeberechtigten: 26.500,-- € + 3.750,00 € für jedes weitere Kind
bei 1 Personensorgeberechtigten + zusammenlebenden Lebenspartner
26.500,-- € + 3.750,-- € für jedes weitere Kind
Bei Bewilligung der Übernahme der Fahrkosten wird grundsätzlich die Zahlung
eines Eigenanteils fällig (Stand 1.1.2014 mtl. 25,90 €). Dafür ist die dem Antrag
beiliegende Einzugsermächtigung auszufüllen.
Die Befreiung zur Zahlung des Eigenanteils kann, bei unterschreiten einer
Einkommensgrenze*, beantragt werden.
(*13.000,-- € Bruttojahreseinkommen + 1.050,-- € für jedes weitere Kind mit Kindergeld)
Überschreiten der Einkommensgrenze:
Dann ist kein Antrag auf Fahrkostenübernahme erforderlich.
Die Fahrkarten sind von den Eltern beim Verkehrsunternehmen (VGK / ORN)
zu beantragen und zu bezahlen.
-1-
Fahrkarten:
Bei rechtzeitiger Antragstellung und Bewilligung des Fahrkostenantrages erhalten die
Schüler/innen die Fahrkarten spätestens zum Schuljahresbeginn in den Schulen
ausgehändigt.
Die ÖPNV-Fahrkarten berechtigen zur Mitfahrt in allen Buslinien innerhalb der
Wabengültigkeit der Karte (z.B. auch an Ferientagen).
Bei Verlust des Fahrkartenblockes erfolgt gegen Zahlung einer Gebühr beim
Verkehrsträger pro Schuljahr ein einmaliger Ersatz.
Bei Umzug oder Schulwechsel sind die restlichen Fahrkarten unverzüglich bei der
Schule oder direkt an die Kreisverwaltung zurückzugeben. Soweit dies verspätet oder
nicht erfolgt, sind die dem Landkreis dadurch entstandenen Kosten zu erstatten.
Beförderungsarten zum Schulstandort Bad Kreuznach
Alle Touren nach Bad Kreuznach sind Linienfahrten (ÖPNV) der ORN bzw. VGK.
Anspruch auf Einrichtung neuer ÖPNV- oder Schulbuslinien besteht nicht.
Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Fahrplanaushängen beachten.
Bei Ortschaften die keine Fahrverbindung haben ist eine Privatbeförderung zur
Schule oder zur nächstgelegenen Haltestelle erforderlich.
Weitere Fragen zur Schülerbeförderung:
0671- 803 1640 Herr Barthelmeh
Fragen zum Antrag auf Fahrkostenübernahme:
0671 – 803 1658 Frau Soine / 1656 Frau Merklinger
Fragen zu den Fahrmöglichkeiten:
0671 – 84 120 0: ORN Bad Kreuznach
0671 – 89 804 0: Verkehrsgesellschaft Bad Kreuznach
-2-
Fahrkostenübernahme im Bereich der Sekundarstufe II
(Gymnasium Kirn / Klassenstufen 11 - 13)
Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt.
Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme in der Sek. II:

Besuch als nächstgelegenes Gymnasium in öffentlicher Trägerschaft

der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM

unterschreiten einer Einkommensgrenze

Antrag ist erforderlich (im Schulsekretariat erhältlich)
Maßgebend ist der Gesamtbetrag der positiven Einkünfte/Bruttojahreseinkommen.
Dieser ist nachzuweisen (z.B. Steuerbescheid, Lohnsteuerkarte, ALG II-Bescheid).
Einkommensgrenzen:
bei 1 Personensorgeberechtigten: 22.750,-- € + 3.750,00 € für jedes weitere Kind
bei 2 Personensorgeberechtigten: 26.500,-- € + 3.750,00 € für jedes weitere Kind
bei 1 Personensorgeberechtigten + zusammenlebenden Lebenspartner
26.500,-- € + 3.750,-- € für jedes weitere Kind
Bei Bewilligung der Übernahme der Fahrkosten wird grundsätzlich die Zahlung
eines Eigenanteils fällig (Stand 1.1.2014 mtl. 25,90 €). Dafür ist die dem Antrag
beiliegende Einzugsermächtigung auszufüllen.
Die Befreiung zur Zahlung des Eigenanteils kann, bei unterschreiten einer
Einkommensgrenze*, beantragt werden.
(*13.000,-- € Bruttojahreseinkommen + 1.050,-- € für jedes weitere Kind mit Kindergeld)
Überschreiten der Einkommensgrenze:
Dann ist kein Antrag auf Fahrkostenübernahme erforderlich.
Die Fahrkarten sind von den Eltern beim Verkehrsunternehmen (ORN / Fa. Herz)
zu beantragen und zu bezahlen.
-1-
Fahrkarten:
Bei rechtzeitiger Antragstellung und Bewilligung des Fahrkostenantrages erhalten die
Schüler/innen die Fahrkarten spätestens zum Schuljahresbeginn in den Schulen
ausgehändigt.
Die ÖPNV-Fahrkarten berechtigen zur Mitfahrt in allen Buslinien innerhalb der
Wabengültigkeit der Karte (z.B. auch an Ferientagen).
Bei Verlust des Fahrkartenblockes erfolgt gegen Zahlung einer Gebühr beim
Verkehrsträger pro Schuljahr ein einmaliger Ersatz.
Bei Umzug oder Schulwechsel sind die restlichen Fahrkarten unverzüglich bei der
Schule oder direkt an die Kreisverwaltung zurückzugeben. Soweit dies verspätet oder
nicht erfolgt, sind die dem Landkreis dadurch entstandenen Kosten zu erstatten.
Beförderungsarten zum Schulstandort Kirn
Alle Touren nach Kirn sind Linienfahrten (ÖPNV) der ORN bzw. Fa. Herz
Ausnahme: Kirn „Auf dem Loh“ und Meckenbach = Schulbus
Anspruch auf Einrichtung neuer ÖPNV- oder Schulbuslinien besteht nicht.
Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Fahrplanaushängen beachten.
Bei Ortschaften die keine Fahrverbindung haben ist eine Privatbeförderung zur
Schule oder zur nächstgelegenen Haltestelle erforderlich.
Weitere Fragen zur Schülerbeförderung:
0671- 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner
Fragen zum Antrag auf Fahrkostenübernahme:
0671 – 803 1658 Frau Soine / 1656 Frau Merklinger
Fragen zu den Fahrmöglichkeiten:
0671 – 84 120 0: ORN Bad Kreuznach
0671 – 89 804 0: Verkehrsgesellschaft Bad Kreuznach
-2-
Fahrkostenübernahme im Bereich der Sekundarstufe II
(PSG Meisenheim / Klassenstufen 11 - 13)
Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt.
Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme in der Sek. II:
 Besuch als nächstgelegenes Gymnasium in privater Trägerschaft
 der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM
 unterschreiten einer Einkommensgrenze
 Antrag ist erforderlich (im Schulsekretariat erhältlich)
Maßgebend ist der Gesamtbetrag der positiven Einkünfte/Bruttojahreseinkommen.
Dieser ist nachzuweisen (z.B. Steuerbescheid, Lohnsteuerkarte, ALG II-Bescheid).
Einkommensgrenzen:
bei 1 Personensorgeberechtigten: 22.750,-- € + 3.750,00 € für jedes weitere Kind
bei 2 Personensorgeberechtigten: 26.500,-- € + 3.750,00 € für jedes weitere Kind
bei 1 Personensorgeberechtigten + zusammenlebenden Lebenspartner
26.500,-- € + 3.750,-- € für jedes weitere Kind
Bei Bewilligung der Übernahme der Fahrkosten wird grundsätzlich die Zahlung
eines Eigenanteils fällig (Stand 1.1.2014 mtl. 25,90 €). Dafür ist die dem Antrag
beiliegende Einzugsermächtigung auszufüllen.
Die Befreiung zur Zahlung des Eigenanteils kann, bei unterschreiten einer
Einkommensgrenze*, beantragt werden.
(*13.000,-- € Bruttojahreseinkommen + 1.050,-- € für jedes weitere Kind mit Kindergeld)
Überschreiten der Einkommensgrenze:
Dann ist kein Antrag auf Fahrkostenübernahme erforderlich.
Die Fahrkarten sind von den Eltern beim Verkehrsunternehmen (ORN / Fa. Herz)
zu beantragen und zu bezahlen.
-1-
Fahrkarten:
Bei rechtzeitiger Antragstellung und Bewilligung des Fahrkostenantrages erhalten die
Schüler/innen die Fahrkarten spätestens zum Schuljahresbeginn in den Schulen
ausgehändigt.
Die ÖPNV-Fahrkarten berechtigen zur Mitfahrt in allen Buslinien innerhalb der
Wabengültigkeit der Karte (z.B. auch an Ferientagen).
Bei Verlust des Fahrkartenblockes erfolgt gegen Zahlung einer Gebühr beim
Verkehrsträger pro Schuljahr ein einmaliger Ersatz.
Bei Umzug oder Schulwechsel sind die restlichen Fahrkarten unverzüglich bei der
Schule oder direkt an die Kreisverwaltung zurückzugeben. Soweit dies verspätet oder
nicht erfolgt, sind die dem Landkreis dadurch entstandenen Kosten zu erstatten.
Beförderungsarten zum Schulstandort Meisenheim

Die Fahrten zum Schulstandort Meisenheim erfolgen überwiegend im ÖPNV
Bitte immer die Fahrzeiten an den Fahrplanaushängen beachten
Lediglich für Lauschied, Abtweiler und Raumbach (Fa. Molter) sowie für aus der
Richtung Reipoltskirchen u.a. über Ginsweiler und Adenbach (Fa. Herz) ist je ein
Schulbus eingesetzt.
Diese Schüler/innen erhalten einen Berechtigungsausweis zur Mitfahrt im Schulbus.
Anspruch auf Einrichtung neuer ÖPNV- oder Schulbuslinien besteht nicht.
Bei Ortschaften die keine Fahrverbindung haben ist eine Privatbeförderung zur
Schule oder nächstgelegenen Haltestelle notwendig.
Weitere Fragen zur Schülerbeförderung:
0671- 803 1640 Herr Barthelmeh
Fragen zum Antrag auf Fahrkostenübernahme
0671 – 803 1658 Frau Soine / 1656 Frau Merklinger
Fragen zu den Fahrzeiten und Fahrmöglichkeiten:
0671 – 84 120 0: ORN Bad Kreuznach
Fa. Herz: 06788 – 350
Fa. Molter, 06753 – 3089
-2-
Direkte Fahrmöglichkeiten zum Besuch des PSG Meisenheim bestehen aus:
(Rückfahrten nach Schulende um 13.00 Uhr bzw. mittwochs um 15.30 Uhr
teilweise in anderer Zusammensetzung)
ORN Linienverkehr:

ca. 6.55 Uhr Kirn, Heimweiler, Limbach, Hundsbach, Jeckenbach
(Becherbach, Otzweiler mit Umstieg)

ca. 7.20 Uhr Schweinschied, Löllbach, Jeckenbach, Breitenheim

ca. 7.35 Uhr Desloch, Breitenheim

ca. 7.15 Uhr Bad Sobernheim, Staudernheim, Odernheim und Rehborn (2 Busse)

ca. 7.30 Uhr Lettweiler und Rehborn

ca. 7.00 Uhr Alsenz, Niedermoschel, Obermoschel, Unkenbach

ca.7.40 Uhr Callbach und Schmittweiler

ca. 7.17 Uhr Roth,Becherbach, Gangloff und Reiffelbach

ca. 7.30 Uhr Lauterecken, Medard, Odenbach
Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten der Linienbusse lt. Fahrplanaushang beachten
Schulbusse:
Fa. Molter: 7.03 Uhr Lauschied, Abtweiler, Raumbach
Rückfahrten: 13.10 Uhr bzw. 16.05 Uhr (nur mittwochs)
Fa. Herz: 6.51Uhr Hefersweiler, Rathskirchen, Reipoltsk., Nussbach, Ginsweiler, Adenbach
Rückfahrten: 13.00 Uhr bzw. 15.40 Uhr (nur mittwochs)
ÖPNV - Rückfahrten nach Schulende 13.00 Uhr (lt. Fahrplanaushängen)
ÖPNV – Rückfahrten nach Schulende 15.30 Uhr (nur mittwochs)
(s. Blatt 4)
-3-
Nachmittagsheimfahrten (nur mittwochs) PSG
(ca. 15.35 Uhr ab Gym.)
Breitenheim , Jeckenbach, Desloch, Löllbach, Schweinschied, Hundsbach, Limbach,
Heimweiler, Kirn
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
(ca 15.40 Uhr ab Bahnhof)
Odenbach, Medard , Lauterecken
(Mitfahrt der Odenbacher Schüler/innen im Schulbus Fa. Herz nach Adenbach u.a. möglich)
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
(260 -128 ÖPNV)
Rehborn, Odernheim, Staudernheim , Bad Sobernheim
täglich
(15.45 Uhr ab Bhf.) – Rehborn, Odernh., Staudernh., Bad Sob.
nur mittwochs zusätzlich ( 15.38 Uhr ab PSG) – Rehborn, Odernheim
Lettweiler - Rückfahrt um 16.10 Uhr ab Grundschule Meisenheim
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
(ca. 15.35 Uhr ab Gym.)
Callbach, Schmittweiler, Reiffelbach, Gangloff/Roth/Becherbach, Unkenbach,
Nieder/Obermoschel , Alsenz
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Schulbus Fa. Herz
(ca. 15.35 Uhr ab Gymnasium)
Adenbach, Ginsweiler, Nussbach, Rathskirchen, Reichsthal, Hefersweiler, Reipoltskirchen
(teilweise Mitfahrt von Odenbacher PSG-Schüler/innen möglich)
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Schulbus Fa. Molter
(ca. 16.05 Uhr ab Grundschule Meisenheim)
Raumbach, Abtweiler, Lauschied
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
-4-
Fahrkostenübernahme im Bereich der Sekundarstufe II
(IGS Stromberg / Klassenstufen 11 - 13)
Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt.
Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme in der Sek. II:




Besuch als nächstgelegene IGS in öffentlicher Trägerschaft
der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM
unterschreiten einer Einkommensgrenze
Antrag ist erforderlich (im Schulsekretariat erhältlich)
Maßgebend ist der Gesamtbetrag der positiven Einkünfte/Bruttojahreseinkommen.
Dieser ist nachzuweisen (z.B. Steuerbescheid, Lohnsteuerkarte, ALG II-Bescheid).
Einkommensgrenzen:
bei 1 Personensorgeberechtigten: 22.750,-- € + 3.750,00 € für jedes weitere Kind
bei 2 Personensorgeberechtigten: 26.500,-- € + 3.750,00 € für jedes weitere Kind
bei 1 Personensorgeberechtigten + zusammenlebenden Lebenspartner
26.500,-- € + 3.750,-- € für jedes weitere Kind
Bei Bewilligung der Übernahme der Fahrkosten wird grundsätzlich die Zahlung
eines Eigenanteils fällig (Stand 1.1.2014 mtl. 25,90 €). Dafür ist die dem Antrag
beiliegende Einzugsermächtigung auszufüllen.
Die Befreiung zur Zahlung des Eigenanteils kann, bei unterschreiten einer
Einkommensgrenze*, beantragt werden.
(*13.000,-- € Bruttojahreseinkommen + 1.050,-- € für jedes weitere Kind mit Kindergeld)
Überschreiten der Einkommensgrenze:
Dann ist kein Antrag auf Fahrkostenübernahme erforderlich.
Die Fahrkarten sind von den Eltern bei den Verkehrsunternehmen (ORN/VRM)
zu beantragen und zu bezahlen.
Ausnahme:
Bei Mitfahrt in Schulbussen (z.B. Orte der VG Rüdesheim, Breitscheid, Erbach u.a. )
ist auch bei überschreiten der Einkommensgrenze ein Antrag auf Mitfahrt im Schulbus
bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach zu stellen.
-1-
Fahrkarten:
Bei rechtzeitiger Antragstellung und Bewilligung des Fahrkostenantrages erhalten die
Schüler/innen die Fahrkarten spätestens zum Schuljahresbeginn in den Schulen
ausgehändigt.
Die ÖPNV-Fahrkarten berechtigen zur Mitfahrt in allen Buslinien innerhalb der
Wabengültigkeit der Karte (z.B. auch an Ferientagen).
Bei Verlust des Fahrkartenblockes erfolgt gegen Zahlung einer Gebühr beim
Verkehrsträger pro Schuljahr ein einmaliger Ersatz.
Bei Fahrt im Schulbus erhalten die Schüler/innen einen Berechtigungsausweis zur
Mitfahrt im Schulbus (kein Kauf einer „Fritz-Card“ möglich.).
Bei Umzug oder Schulwechsel sind die restlichen Fahrkarten unverzüglich bei der
Schule oder direkt an die Kreisverwaltung zurückzugeben. Soweit dies verspätet oder
nicht erfolgt, sind die dem Landkreis dadurch entstandenen Kosten zu erstatten.
Beförderungsarten zum Schulstandort Stromberg

Die Fahrten zum Schulstandort Stromberg erfolgen überwiegend im ÖPNV
aber auch in Schulbussen (s. nachfolgende Auflistung)
Anspruch auf Einrichtung neuer ÖPNV- oder Schulbuslinien besteht nicht.
Bei Ortschaften die keine Fahrverbindung haben ist eine Privatbeförderung zur
Schule oder nächstgelegenen Haltestelle notwendig.
Weitere Fragen zur Schülerbeförderung:
0671- 803 1640 Herr Barthelmeh
Weitere Fragen zum Antrag auf Fahrkostenübernahme:
0671 – 803 1658 Frau Soine / 1656 Frau Soine
Fragen zu den Fahrmöglichkeiten:
ORN Bad Kreuznach: 0671 – 84 120 0
/
KVG: 0671 – 89 804 0
Fa. Sedlmeier: 06724 – 3000 Fa. Wink: 0671 - 36073
Fa. Herz: 06788 – 350
Fa. Molter, 06753 – 3089
-2-
Beim Besuch der IGS Stromberg bestehen folgende Fahrmöglichkeiten
(Hinfahrt sowie Rückfahrt bei Schulende nach der 6. Stunde / 13.00 Uhr)
Öffentliche Linienverkehre (ÖPNV)
230-508: Argenthal, Ellern (über Daxweiler und Warsmroth)
230-026: Rheinböllen (über Seibersbach)
230-901: (ab Bacharach – mit Umstieg) Bingen, Weiler, Waldalgesheim
203-007: Bingen, Weiler, Waldalgesheim/Genheim , Roth
231-004: Büdesheim, Münster-Sarmsheim, Rümmelsheim , Dorsheim
231-038: KH, Winzenheim, Langenlonsheim, Laubenheim, Waldlaubersheim
232-205: Dörrebach, Seibersbach
232-209: Daxweiler, Warmsroth
240-203: Bretzenheim, Langenlonsheim, Guldental, Windesheim
240-005:Guldental, Windesheim
248-001: Schöneberg, Eckenroth, Schweppenhausen
Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten
Schulbus KVG:
7.15 Uhr Schindeldorf
Schulbus KVG:
ab ca. 6.58 Hargesheim, Gutenberg, Wallhausen, Hergenfeld
Schulbus KVG: ab ca. 7.03
Schulbus Fa. Wink: ab
Uhr Rüdesheim, Mandel, Roxheim
ca. 6.45 Uhr Spall, Münchwald, Argenschwang,
Dalberg, Spabrücken
Schulbusse – Fa. Sedlmeier:
Manubach, Breitscheid, Dichtelbach, Erbach, Liebshausen
(diese Touren werden je nach Schülerzahlen festgelegt – die Fahrzeiten können gegen
Sommerferienende bei der Fa. Sedlmeier erfragt werden 06724 – 3000)
Die Rückfahrten bei Schulende nach der 6. Stunde (13.00 Uhr) erfolgen im
ÖPNV und bei den Schulbussen teilweise in anderer Zusammensetzung der
Orte als morgens (bitte die Haltestellenbeschilderung an der IGS Stromberg beachten).
-3-
Schülerbeförderung bei Nachmittagsunterricht
Für Ganztagsschüler/innen der IGS sind Nachmittagsheimfahrmöglichkeiten
eingerichtet (montags bis donnerstags).
Diese können auch von den Oberstufenschüler/innen genutzt
werden.
Derzeit bestehen folgende Nachmittagsheimfahrmöglichkeiten (nach 16.00 Uhr):
(montags bis freitags)
ÖPNV - Bus 1: 16.05 Uhr ab IGS - Warsmroth, Daxweiler, Seibersbach, Dörrebach
ÖPNV - Bus 2: 16.17 Uhr - Weiler b. Bingen, Waldalgesheim, Bingen
ÖPNV - Bus 3: 16.19 Uhr ab IGS - Rheinböllen, Ellern, Argenthal
ÖPNV – Bus 4: 16.07 Uhr ab Haltestelle Königsbergerstraße
Schweppenhausen, Windesheim, Guldental, Langenlonsheim
Bretzenheim , Bad Kreuznach
Bei sonstigen Orten ist eine Privatabholung ab Schule bzw. ab der
nächstgelegenen Haltestelle des Busses erforderlich.
Schulbusse (ca. 16.05 Uhr / 16.10 Uhr ab IGS – nur montags bis donnerstags):
Fa. Sedlmeier: Schindeldorf / Dichtelbach , Erbach, Breitscheid
Fa. Sedlmeier: Rümmelsheim, Dorsheim, Laubenheim, Münster-Sarmsheim
Fa. Wink: Roth, Genheim, Waldlaubersheim, Schweppenhausen, Eckenroth,
Schöneberg, Hergenfeld, Wallhausen, Hargesheim, Roxheim, Rüdesheim,
Mandel
Bei sonstigen Orten und bei Schulende freitags nach 13.00 Uhr ist eine
Privatabholung ab Schule bzw. ab der nächstgelegenen Haltestelle des
Busses erforderlich.
-4-

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