Preisliste Technische Isolierung Deutschland 2015

Transcrição

Preisliste Technische Isolierung Deutschland 2015
Haus- und Klimatechnik
Preisliste Technical Solutions
Preisliste Technische Isolierung
Deutschland 2015
Haus- und Klimatechnik
gültig ab 16. Februar 2015
Knauf Insulation – Ihre Ansprechpartner
Verkaufsleiter
Waldemar Kosiol
Mobil: 0171 8833434
Telefax: 02546 9391967
[email protected]
Verkaufsgebiet Nordost
Verkaufsgebiet Nordwest
Pascal Sommer
Mobil: 0170 7906374
PLZ: 20-29, 30-34, 37, 40-49, 50-54, 56-59
Telefax: 08571 4044173
Hamburg
Verkaufsgebiet Nordwest
Berlin
[email protected]
Verkaufsgebiet Nordost
Waldemar Kosiol
Mobil: 0171 8833434
PLZ: 00-09, 10-19, 38-39, 98-99
Telefax: 08571 4044480
[email protected]
Hannover
Gelsenkirchen
Dortmund
Leipzig
Köln
Verkaufsgebiet Süden
Timo Bintakies
Mobil: 0151 72708534
PLZ: 35-36, 55, 60-69, 70-79, 80-89, 90-97
Telefax: 08571 4044486
[email protected]
Innendienst Auftragsannahme
Katharina März
Frankfurt
Nürnberg
Kaiserslautern
Stuttgart
Verkaufsgebiet Süden
Telefon: 08571 40-207
Telefax: 08571 40-251
München
[email protected]
Knauf Insulation GmbH
Headoffice Technical Solutions
Parkring 15 - 17
D-85748 Garching bei München
Telefon +49 89 800 74 66-0
Telefax +49 89 800 74 66-40
www.knaufinsulation-ts.com
Weitere Information finden Sie
auch auf unserer Website unter
www.knaufinsulation-ts.com
2
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Rohrschale HPS 035 AluR
Die Knauf Insulation EnEV-Rohrschale aus Steinwolle
mit Alukaschierung überzeugt auf voller Länge.
• Garantiert EnEV-konform bei von Knauf Insulation empfohlener
Dimensionierung
• gewickelt, geschliffen und alukaschiert für eine zuverlässige
Wärmedämmung
• einseitig längs geschlitzt für die einfache Endmontage am Rohr
mit einer Länge von 1200 mm für eine schnelle und effiziente
Verlegung
• CE-Konformität gemäß der europäischen Produktnorm EN 14303
NEUE
NEN
DIMENSIO
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ansprechendes Alu-Design
leichte Verarbeitung dank
Selbstklebe-Verschluß
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Inhaltsverzeichnis
Anwendungsübersicht Haus- und Klimatechnik................ 5
Wissenwertes .................................................................... 15
Auftrags- und Logistikservice .................................................... 16
Haus- und Klimatechnik
Wichtige Begriffsdefinitionen nach AGI Q132 ........................... 16
NEU
Haustechnik-Rohrschale HPS 035 AluR ...........
...........
6-8
!
Erläuterungen zur VDI 6022 ..................................................... 18
Lamellenmatte LMF AluR ............................................................. 9
Klimakanalplatte KDL 035 GVB ................................................ 10
Schalldämpfende Wirkung von Steinwolleplatten......................... 17
VDI 2055 .............................................................................. 18
CE-Zeichen ............................................................................. 19
Klimakanalplatte KDL 035 GW1 ............................................... 11
RAL-Gütezeichen ..................................................................... 19
Schalldämpferplatte KSB 035 GW2 .......................................... 12
Marine Equipment Directive (MED) ............................................ 20
Klimakanalplatte KDB 035 AluR ................................................ 13
Übereinstimmungskennzeichen ................................................. 20
Hinweise ................................................................................ 21
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen ........ 22– 23
Baulicher Brandschutz
Weichschottplatte FPB D150 ..................................................... 14
H IN W E IS
:
Neue Dim
e
n
s
io
n
en bei
Knauf In
sulation
Rohrsch
alen
4
Anwendungsübersicht Haus- und Klimatechnik
Heizungs-/ Kalt-/
Warmwasserleitung
RLT-Anlagen
RLT-Anlage
Luftkanal
aussen
Luftkanal
innen
Schalldämpfer- /
Kulissenbau
Einhausung von
Maschinen und
Anlagenteilen
Lüftungskanäle
Vierkant
RLT-Anlagen
gemäß VDI 6022
Brandschutz
(Weichschott-System)
RLT-Anlage
Rohrschale
HPS 035 AluR
Klimakanalplatte
KDL 035 GVB
•
•
•
•
Klimakanalplatte
KDL 035 GW1
•
•
•
•
•
Schalldämpferplatte
KSB 035 GW2
•
•
•
Klimakanalplatte
KDB 035 AluR
Weichschottplatte
FPB D150
•
•
•
•
•
Diese Anwendungsauswahl ist nur eine grobe Übersicht. Bitte prüfen Sie jeweils, ob die Materialien für den Einsatzbereich tatsächlich geeignet sind.
Hinweis: Um eine Leistungserklärung (DoP) für ein Produkt zu erhalten kopieren Sie einfach die auf den Produktdokumenten angegebene URL
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5
Haus- und Klimatechnik
Produkt- und Preisübersicht Haustechnik-Rohrschale
HINWE
IS:
Neue D
imensio
nen
verfügb
ar!
Rohrschale
Haustechnik-Rohrschale HPS 035 AluR
Dicke 20 mm
Durchmesser Artikel- EUR
(mm)
Nr.
/m
15
18
22
28
35
42
48
54
60
64
70
76
89
102
108
114
133
140
159
168
194
219
245
273
305
324
243085
243088
243092
243100
243110
243120
243131
243142
243153
243164
323892
243175
243186
243197
243208
VerpaAnzahl
ckungs- Liefer- Artikel- EUR
LFM je
Nr.
/m
inhalt
zeit
Palette
m
5,05 1036,80
5,20 907,20
5,45 777,60
5,85 648,00
6,80 540,00
7,30 388,80
7,95 345,60
8,30 302,40
9,00 259,20
9,35 216,00
10,50 237,60
11,25 194,40
12,50 194,40
13,85 86,40
14,60 86,40
Verfügbarkeit: •= 4 Arbeitstageº
Dicke 30 mm
57,60
50,40
43,20
36,00
30,00
21,60
19,20
16,80
14,40
12,00
13,20
10,80
10,80
4,80
4,80
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
243087
243090
243094
243102
243112
243122
243133
243144
243155
243166
323894
243177
243188
243199
243210
454328
323904
454534
454541
454546
454631
243270
323116
323125
323917
323918
•= 7 Arbeitstageº •= 10 Arbeitstageº/ºº;
7,40
7,50
7,95
8,90
9,35
10,15
10,80
11,55
11,95
13,15
13,50
14,35
15,00
16,50
16,95
17,40
19,20
21,80
24,30
28,50
31,40
36,45
46,90
51,30
56,20
58,95
Dicke 40 mm
VerpaAnzahl
ckungs- Liefer- ArtikelLFM je
inhalt
Nr.
zeit
Palette
m
540,00
540,00
432,00
432,00
345,60
259,20
216,00
172,80
172,80
172,80
194,40
151,20
129,60
86,40
86,40
86,40
86,40
79,20
62,40
60,00
48,00
38,40
33,60
26,40
21,60
21,60
30,00
30,00
24,00
24,00
19,20
14,40
12,00
9,60
9,60
9,60
10,80
8,40
7,20
4,80
4,80
4,80
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
243091
243095
243103
243113
243123
243134
243145
243156
243167
323895
243178
243189
454263
454265
454332
323905
454535
454543
243252
243262
243271
323117
323126
323134
323142
EUR
/m
10,50
10,95
11,80
12,50
13,35
14,20
14,80
15,40
15,75
16,55
17,20
18,55
20,20
20,45
21,45
23,50
26,40
29,05
33,20
38,25
41,20
57,05
61,85
67,45
70,60
Dicke 50 mm
VerpaAnzahl
ckungs- Liefer- ArtikelLFM je
inhalt
Nr.
zeit
Palette
m
302,40
280,80
259,20
194,40
194,40
194,40
172,80
129,60
129,60
108,00
86,40
86,40
86,40
86,40
86,40
72,00
64,80
60,00
55,20
43,20
38,40
26,40
21,60
21,60
16,80
16,80
15,60
14,40
10,80
10,80
10,80
9,60
7,20
7,20
6,00
4,80
4,80
4,80
4,80
4,80
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
EUR
/m
Dicke 60 mm
VerpaAnzahl
ckungs- Liefer- ArtikelLFM je
inhalt
Nr.
zeit
Palette
m
EUR
/m
DurchVerpaAnzahl
ckungs- Liefer- messer
LFM je
(mm)
inhalt
zeit
Palette
m
•
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•
•
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•
•
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243114
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243135
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243168
323896
243179
454262
454511
454522
454531
323906
454536
243243
243253
243263
243272
323118
323127
323135
323143
15,45
15,75
15,95
17,10
17,55
17,70
19,70
19,85
20,30
21,10
22,75
24,40
24,99
25,95
28,10
29,25
31,25
40,50
44,15
48,30
68,00
71,30
79,80
81,45
194,40
194,40
172,80
129,60
129,60
108,00
108,00
86,40
86,40
86,40
86,40
76,80
72,00
72,00
60,00
57,60
48,00
48,00
38,40
31,20
24,00
21,60
16,80
14,40
10,80
10,80
9,60
7,20
7,20
6,00
6,00
4,80
4,80
4,80
4,80
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
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1,20
1,20
1,20
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1,20
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243105
243115
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243136
243147
243158
454256
323897
454259
454503
454515
454525
454532
323907
243234
243244
243254
243264
243273
323119
323128
323136
323144
19,85
20,30
21,50
22,55
23,40
23,10
23,60
24,10
25,00
25,85
27,40
29,15
23,00
30,70
33,10
34,50
36,65
47,60
52,30
56,20
76,75
81,35
83,90
94,55
129,60
129,60
108,00
108,00
86,40
86,40
86,40
86,40
86,40
86,40
72,00
62,40
60,00
60,00
48,00
48,00
43,20
38,40
31,20
28,80
21,60
21,60
14,40
14,40
7,20
7,20
6,00
6,00
4,80
4,80
4,80
4,80
4,80
4,80
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
•
•
•
•
•
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•
•
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•
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15
18
22
28
35
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48
54
60
64
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108
114
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219
245
273
305
324
º= eintreffend beim Großhändler ab Tag der Bestellung, ºº = Mindestbestellmenge nötig
Folienverpackung (1 Stück)
Kartonverpackung, 18 Kartons auf einer Pallette,
Abmessungen Karton: H x B x T = 1200 x 400 x 400 mm
Andere Dimensionen oder Verpackungseinheiten auf Anfrage!
Die technischen Angaben dienen nur zu Informationszwecken.
Aktuelle und vollständige Angaben siehe Datenblatt. www.knaufinsulation-ts.com
Haus- und Klimatechnik
6
Produkt- und Preisübersicht Haustechnik-Rohrschale
HINWE
IS:
Neue D
imensio
nen
verfügb
ar!
Rohrschale
Rohrschale HPS 035 AluRHPS 035 AluR
Haustechnik-Rohrschale
Dicke 70 mm
Durchmesser Artikel(mm)
Nr.
EUR
/m
22
28
35
42
48
54
60
64
70
76
89
102
108
114
133
140
159
168
194
219
243098
243106
243116
243126
454249
454252
454477
454494
323898
454497
454505
454517
454528
454533
323908
243235
243245
243255
243265
243274
24,40
25,30
26,35
27,40
28,25
29,20
30,10
29,05
30,00
30,70
32,70
34,45
35,40
36,15
38,80
40,30
42,50
55,85
60,15
64,70
86,40
86,40
86,40
86,40
86,40
86,40
79,20
74,40
72,00
72,00
60,00
55,20
50,40
48,00
40,80
43,20
38,40
33,60
28,80
24,00
4,80
4,80
4,80
4,80
4,80
4,80
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
245
273
305
324
323120 87,85
323129 92,00
323137 99,20
323145 103,95
21,60
16,80
14,40
12,00
1,20
1,20
1,20
1,20
Verfügbarkeit: •= 4 Arbeitstageº
Dicke 80 mm
VerpaAnzahl
ckungs- Liefer- Artikel- EUR
LFM je
inhalt
Nr.
/m
zeit
Palette
m
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
243099
454230
454246
454463
454467
454472
454479
454496
323899
454500
454509
243204
243215
243226
323909
243236
243246
243256
243266
243275
29,30
30,45
31,60
32,85
33,80
34,40
35,65
33,25
37,20
36,75
38,05
40,05
41,20
41,70
44,55
46,40
48,80
63,60
70,85
73,20
86,40
86,40
86,40
76,80
72,00
72,00
64,80
60,00
60,00
60,00
50,40
48,00
48,00
43,20
38,40
38,40
31,20
28,80
24,00
21,60
4,80
4,80
4,80
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
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1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
•
•
•
•
323121
323130
323138
323146
101,25
105,60
114,45
120,05
19,20
14,40
12,00
12,00
1,20
1,20
1,20
1,20
•
•
•
•
•
•
•
•= 7 Arbeitstageº •= 10 Arbeitstageº/ºº;
Dicke 90 mm
VerpaAnzahl
ckungs- Liefer- ArtikelLFM je
inhalt
Nr.
zeit
Palette
m
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
EUR
/m
Dicke 100 mm
VerpaAnzahl
ckungs- Liefer- Artikel- EUR
LFM je
inhalt
Nr.
/m
zeit
Palette
m
36,15
37,20
38,60
39,40
40,45
41,60
42,20
43,45
44,30
46,55
48,80
49,95
50,95
54,40
56,55
58,90
71,45
77,65
89,45
72,00
72,00
62,40
60,00
60,00
57,60
52,80
48,00
48,00
43,20
38,40
38,40
38,40
31,20
31,20
28,80
24,00
21,60
21,60
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
243109
243119
243129
243140
243151
243162
243173
323901
243184
243195
243206
243217
243228
323911
243238
243248
243258
243268
243277
42,15
43,45
44,75
45,95
46,60
48,15
48,80
49,95
50,95
51,70
52,75
53,50
54,75
57,85
60,00
62,75
81,60
94,50
96,15
60,00
60,00
52,80
52,80
50,40
48,00
48,00
40,80
43,20
38,40
33,60
33,60
31,20
26,40
28,80
24,00
21,60
21,60
16,80
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
323122 114,65
323131 123,15
323139 131,45
14,40
12,00
12,00
1,20
1,20
1,20
•
•
•
323123 129,05
323132 135,85
14,40
12,00
1,20
1,20
454460
454461
454465
454469
454474
454493
243172
323900
243183
243194
243205
243216
243227
323910
243237
243247
243257
243267
243276
Dicke 120 mm
VerpaAnzahl
ckungs- Liefer- Artikel- EUR
LFM je
inhalt
Nr.
/m
zeit
Palette
m
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
DurchVerpaAnzahl
ckungs- Liefer- messer
LFM je
(mm)
inhalt
zeit
Palette
m
61,80
62,95
64,75
65,90
66,50
67,90
69,40
72,05
73,80
75,80
77,35
81,75
84,80
87,45
98,75
121,20
122,90
38,40
38,40
38,40
38,40
33,60
31,20
31,20
28,80
24,00
24,00
24,00
21,60
21,60
21,60
16,80
14,40
12,00
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
1,20
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
323124 158,85
12,00
1,20
•
243130
243141
243152
243163
243174
323902
243185
243196
243207
243218
243229
323912
243239
243249
243259
243269
243278
22
28
35
42
48
54
60
64
70
76
89
102
108
114
133
140
159
168
194
219
245
273
305
324
º= eintreffend beim Großhändler ab Tag der Bestellung, ºº = Mindestbestellmenge nötig
Folienverpackung (1 Stück)
Kartonverpackung, 18 Kartons auf einer Pallette,
Abmessungen Karton: H x B x T = 1200 x 400 x 400 mm
Andere Dimensionen oder Verpackungseinheiten auf Anfrage!
Die technischen Angaben dienen nur zu Informationszwecken.
Aktuelle und vollständige Angaben siehe Datenblatt. www.knaufinsulation-ts.com
7
Haus- und Klimatechnik
Produkt- und Preisübersicht Haustechnik-Rohrschale
Rohrschale
Rohrschale HPS 035 AluRHPS 035 AluR
Haustechnik-Rohrschale
Mindest-Dämmdicken gemäß EnEV (100%) für gängige Rohrtypen
Dämmstoffdicken
(mm)1
20
15
EnEV 100%
18
EnEV 100%
EnEV 200%
22
EnEV 100%
EnEV 200%
28
EnEV 100%
35
42
30
40
50
60
70
80
Werte geprüft und deklariert gemäß DIN 14303
EnEV 100%2
ir empfehlen bei abweichenden
W
Rohrdurchmessern wie z.B. bei
Kunststoffrohren die Rohrschale mit
dem nächstgrößeren Innendurchmesser zu verwenden.
2
Bitte beachten Sie abweichende
Mindest-Dämmdicken für Kupferund Edelstahlrohre.
3
Bitte beachten Sie abweichende
Mindest-Dämmdicken für
Edelstahlrohre.
1
EnEV 200%
EnEV 200%2
EnEV 100%
EnEV 200%
EnEV 100%
EnEV 200%
48
EnEV 100%
54
EnEV 100%
EnEV 200%
EnEV 100%
EnEV 200%
3
60
EnEV 100%
64
EnEV 100%
70
76
Rohraussendurchmesser (Nennmaß) (mm)
Produkteigenschaften:
100
EnEV 100%
EnEV 100%2
89
EnEV 100%
102
EnEV 100%
108
EnEV 100%
114
EnEV 100%
133
140
159
Passende Mindest-Dämmschichtdicke
HPS035 AluR zur Erfüllung der EnEV
(100%);
Passende Mindest-Dämmschichtdicke
HPS035 AluR zur Erfüllung der EnEV
(200%);
ergänzendes Knauf Insulation
Lieferprogramm
Eigenschaften
Wärmeleitfähigkeit
Zeichen
Beschreibung/Daten
Einheit
ϑm
10
50
100
150
°C
λN
0,033
0,037
0,044
0,052
W/(m·K)
Baustoffklasse*
---
Feuerwiderstand
Rohrabschottung
--
Wasserdampfdiffusionsäquivalente Luftschichtdicke
AS-Qualität
(Anteil wasserlösl. ChloridIonen)
A2L-s1, d0
DO≤ 300mm
A2-s1, d0
DO > 300mm
Prüfmethode/
Anforderung
EN ISO 8497
---
EN 13501-1
R120 als durchgängige Isolierung
(Details siehe abP-Nr: P-MPA-E-15-001)
---
DIN 4102
(EN 1366-3)
sd
100
m
EN 13469
---
≤ 10
mg/kg
EN 13468
AGI Q132
ST(+)
Faserseite ≤ 500, Aluminiumseite ≤ 80
°C
EN 14707
Silikonfreiheit der Fasern
---
Hergestellt ohne Silikonölzusatz
---
---
Hydrophobierung
Wp
Wasseraufnahme ≤ 1,0 kg/m²
---
EN 13472
Obere Anwendungsgrenztemperatur
* In Abhängigkeit vom Aussendurchmesser
168
Hinweise zur Installation
Vor Beginn der Montagearbeiten ist sicher zu stellen, dass sämtliche Klebeflächen
trocken und frei von Staub, Fett und Verschmutzungen sind.
Um die Rohrschalen HPS 035 AluR zur Montage auf dem Rohr problemlos aufklappen
zu können weisen diese auf der Gegenseite der Längsöffnung eine leichte Schlitzung
auf. Ein Aufschieben auf das zu dämmende Rohr wird dadurch deutlich erleichtert.
Bevor die Längsnaht mittels der selbstklebenden Überlappung verschlossen werden
kann ist der Abdeckstreifen zu entfernen; dies kann auch abschnittsweise erfolgen. Die
Rohrschalenhälften sind vor dem Anpressen der Selbstklebebeschichtung passgenau
gegeneinander auszurichten. Das feste Anpressen der selbstklebenden Beschichtung
muss über die gesamte Längsfuge hinweg geleistet werden.
Haus- und Klimatechnik
Die Stöße der Rohrschalen sind durch überlappende Abdeckungen mit selbstklebendem Alu-Tape zu versiegeln.
Sofern die Umgebungstemperatur im Moment der Verarbeitung weniger als 10°C
beträgt kann die anfängliche Klebekraft eingeschränkt sein. Es bedarf dann besonders
sorgfältiger Verarbeitung, wobei sich der notwendige Anpressdruck zur Erreichung
einer dauerhaften Verbindung erhöht und entsprechend durch den Verarbeiter gewährleistet werden muss.
Verschiedene nationale Verarbeitungsnormen bzw. Richtlinien (DIN 4140 etc.) sehen
vor, dass die Rohrschalen mit Bindedraht zusätzlich zu sichern sind.
Für kaltgehende Leitungen wird eine Versiegelung der Längsnaht mittels Alu-Tape
gefordert.
Faserschmelzpunkt, Glimmverhalten & EnEV (D)
Der Schmelzpunkt der Steinwollfasern liegt oberhalb von 1000°C (gemäß DIN
4102-17).
Das Glimmverhalten des Produktes ist in Einklang mit den Anforderungen der Bauregelliste des DiBT (abZ Nr. Z-56.411-989).
Das Produkt bietet eine Wärmeleitfähigkeit (gem. EnEV) von 0,035 W/m·K bei
40°C Mitteltemperatur für das gesamte Produktprogramm (Innendurchmesser
15-219mm und Dämmdicken 20-100mm) und wird jährlich durch FIW/München
güteüberwacht.
8
Produkt- und Preisübersicht Haustechnik-Lamelle
Lamellenmatten
Lamella Forte LMF AluR
300 ºC
Artikel-Nr.
EAN Code
Dicke (mm)
Länge* (mm)
242 4842
9 002 824 604 335
20
10000
500
1000**
10,00
15
242 4767
9 002 824 600 108
30
8000
500
1000**
8,00
15
242 4843
9 002 824 604 342
40
6000
500
1000**
6,00
242 4848
9 002 824 604 359
50
5000
500
1000**
5,00
242 4850
9 002 824 604 366
60
4000
500
1000**
286 310
3 850 340 762 796
70
3500
500
242 4851
9 002 824 604 397
80
3000
242 4846
9 002 824 604 403
100
2500
riffe bei
NEU: Trageg
onalen
großdimensi
den
in
Einzelgeb
Produkteigenschaften:
Eigenschaften
Preis €/m2
Lieferzeit
150,00
9,50
120,00
10,80
15
90,00
13,15
15
75,00
15,00
4,00
15
60,00
16,65
1000**
3,50
15
52,50
18,70
•
•
•
•
•
auf Anfrage
500
1000**
3,00
15
45,00
20,50
500
1000**
2,50
15
37,50
23,75
•
•
Produktbeschreibung:
Zeichen
Beschreibung / Daten
Einheit
Prüfmethode / Anforderung
ST(+)
Wolleseite bis 300
Aluminiumseite bis 100
°C
AGI Q 132
EN 14706
Wärmeleitfähigkeit in
Abhängigkeit von der
Temperatur*
ϑ
Nennrohdichte
ρ
40
kg/m3
AGI Q 132
EN 1602
Dämmstoffkennziffer*
---
10.02.02.30.04
---
AGI Q 132
AS-Qualität*
---
≤ 10
ppm
AGI Q 132
EN 13468
Hydrophobierung*
WP
≤ 1,0
kg/m2
AGI Q 132
Baustoffklasse
---
A2
---
DIN 4102
Schmelzpunkt der Fasern
---
≥ 1000
°C
DIN 4102-17
WasserdampfdiffusionsWiderstandszahl
sd
> 100
m
EN 12086
Ohne Silikonöl
---
Hergestellt ohne Silikonölzusatz
---
---
λ
m2/VPE** Rollen/Palette m2/Palette
* Fix-Längen auf Anfrage. ** VPE = Verpackungseinheit (VPE = 2 Rollen bei Breite 500 mm). Verladeeinheit = 1 Palette.
Verfügbarkeit: •= 4 Arbeitstageº •= 7 Arbeitstageº •= 10 Arbeitstageº/ºº; º= eintreffend beim Großhändler ab Tag der Bestellung, ººMindestbestellmenge nötig
Steinwolle-Lamellenmatte
Obere Anwendungsgrenztemperatur*
Breite (mm)
50
100
150
200
250
300
°C
0,044 0,054 0,067 0,083 0,104 0,130 W/(m·K)
Lamella Forte LMF AluR ist eine Steinwolle-Lamellenmatte aus einseitig auf reißfeste, glasgitterverstärkte Aluminium-Folie geklebten SteinwolleStreifen (Lamellen), die überwiegend senkrecht zur Auflagefläche stehen. Dadurch ergibt sich eine gute Druckfestigkeit bei gleichzeitig ausreichender Flexibilität für gute Verarbeitbarkeit. Nichtbrennbar, temperaturbeständig, schall- und wärmedämmend, alterungsbeständig, wasserabweisend.
EN 12667
Anwendungsbereiche:
Lamella Forte LMF AluR wird für den Wärme-, Schall- und Brandschutz von betriebstechnische Anlagen verwendet, wie z.B.:
• Klima- und Lüftungsleitungen
• Rohrleitungen
• Behälter
• Tankanlagen
• Wärmespeicher
Hinweis: Anwendungstemperatur bis 300 °C (Steinwolle) und 100 °C (Aluminiumseite)
*überwacht nach VDI 2055.
Die technischen Angaben dienen nur zu Informationszwecken. Aktuelle und vollständige Angaben siehe Datenblatt.
www.knaufinsulation-ts.com
Haus- und Klimatechnik
9
Produkt- und Preisübersicht Haus- und Klimatechnik
Haus- und Klimatechnik
Klimakanalplatte KDL 035 GVB
Artikel-Nr.
EAN Code
Dicke* (mm)
Länge* (mm)
Breite* (mm)
m2/VPE**
Stück/Palette
m2/Palette
Preis €/m2
243 1567
3 838 905 745 323
30
1000
600
8,40
168
100,80
10,65
244 2354
3 838 905 760 180
40
1000
600
7,20
120
72,00
11,00
244 2356
3 838 905 760 203
50
1000
600
6,00
200
120,00
12,75
244 2352
3 838 905 760 159
100
1000
600
3,00
100
60,00
19,60
Lieferzeit
auf Anfrage
* Varianten der Abmessungen und/oder Raumgewichte auf Anfrage. Mindestbestellmengen sind zu beachten ** VPE = Verpackungseinheit = 1 Plattenpaket; Verladeeinheit = 1 Palette
Verfügbarkeit: •= 4 Arbeitstageº
•= 7 Arbeitstageº •= 10 Arbeitstageº/ºº;
º= eintreffend beim Großhändler ab Tag der Bestellung, ºº = Mindestbestellmenge nötig
Klimakanalplatte, mit Glasvlies
Produkteigenschaften:
Produktbeschreibung:
Eigenschaften
Zeichen
Beschreibung / Daten
Einheit
Prüfmethode/Anforderung
Obere Anwendungsgrenztemperatur
ST(+)
250*
°C
DIN EN 14706
Wärmeleitfähigkeit
in Abhängigkeit von
der Temperatur
λ
0,035
W/(m·K)
EN 12667
Hydrophobierung
Wp
≤ 1,0
kg/m2
DIN EN 1609
Ohne Silikonöl
---
Hergestellt ohne Silikonölzusatz
---
---
Baustoffklasse
---
A1
---
EN 13501-1
Schmelzpunkt der Fasern
---
≥ 1000
°C
DIN 4102-17
WasserdampfdiffusionsWiderstandszahl
μ
1
---
EN 12086
Schallabsorbtionsgrad
(50 mm)
Die Klimakanalplatte KDL 035 GVB ist eine Steinwolle-Dämmplatte einseitig kaschiert mit Glasvlies schwarz.
Nicht brennbar, schall- und wärmedämmend, schallschluckend, form- und alterungsbeständig und wasser­abweisend.
f
125
250
500
αS
0,36
1,00
1,00
f
1000
2000
4000
αS
1,00
1,00
1,00
Hz
Hz
EN 20354
Anwendungsbereiche:
Die Klimakanalplatte KDL 035 GVB ist besonders für die Innendämmung von Luftkanäle, RLT-Anlagen und für Schalldämpfer geeignet.
• Luftkanäle, RLT-Anlagen
•Schalldämpfer
Anwendungstemperatur Wollseite bis 250 °C (ab ca.180 °C Bindemittelverflüchtigung). Anwendungstemperatur Glasvliesseite bis 150 °C.
Schmelzpunkt der Steinwollefaser >1000 °C.
AS-Qualtät auf Anfrage.
*Anwendungstemperatur Glasvliesseite 150 °C
Die technischen Angaben dienen nur zu Informationszwecken. Aktuelle und vollständige Angaben siehe Datenblatt.
www.knaufinsulation-ts.com
10
Haus- und Klimatechnik
Produkt- und Preisübersicht Haus- und Klimatechnik
Haus- und Klimatechnik
Klimakanalplatte KDL 035 GW1
Artikel-Nr.
EAN Code
Dicke* (mm)
Länge* (mm)
Breite* (mm)
m2/VPE**
Stück/Palette
m2/Palette
Preis €/m2
Lieferzeit
243 1546
3 838 905 745 057
30
1200
625
10,50
252
189,00
16,95
auf Anfrage
243 1543
3 838 905 743 040
50
1200
625
7,50
150
112,50
19,00
auf Anfrage
243 1542
3 838 905 745 019
100
1200
625
3,75
75
56,25
25,70
Artikel-Nr.
EAN Code
Dicke* (mm)
Länge* (mm)
Breite* (mm)
m /VPE**
Stück/Palette
m /Palette
Preis €/m
2
auf Anfrage
2
Lieferzeit
243 1552
3 838 905 745 149
30
2000
1200
196,80
82
196,80
16,95
•
243 1551
3 838 905 745 132
50
2000
1200
124,80
50
120,00
19,00
243 1554
3 838 905 745 118
100
2000
1200
62,40
26
62,40
25,70
•
•
* Varianten der Abmessungen und/oder Raumgewichte auf Anfrage. Mindestbestellmengen sind zu beachten. ** VPE = Verpackungseinheit = 1 Plattenpaket; Verladeeinheit = 1 Palette
Verfügbarkeit: •= 4 Arbeitstageº
Klimakanalplatte, mit Glasseidengewebe
•= 7 Arbeitstageº •= 10 Arbeitstageº/ºº;
Produkteigenschaften:
º= eintreffend beim Großhändler ab Tag der Bestellung, ººMindestbestellmenge nötig
Produktbeschreibung:
Eigenschaften
Zeichen
Beschreibung / Daten
Einheit
Prüfmethode/Anforderung
Obere Anwendungsgrenztemperatur
ST(+)
250*
°C
DIN EN 14706
Wärmeleitfähigkeit
in Abhängigkeit von
der Temperatur
λ
0,035
W/(m·K)
EN 12667
Hydrophobierung
Wp
≤ 1,0
kg/m2
DIN EN 1609
Die Klimakanalplatte KDL 035 GW1 ist eine Steinwolle-Dämmplatte mittlerer Rohdichte, einseitig kaschiert mit Glasseidengewebe schwarz.
Nicht brennbar, schall- und wärmedämmend, schallschluckend, form- und alterungsbeständig und wasserabweisend.
Ohne Silikonöl
---
Hergestellt ohne Silikonölzusatz
---
---
Baustoffklasse
---
A1
---
EN 13501-1
Schmelzpunkt der Fasern
---
≥ 1000
°C
DIN 4102-17
WasserdampfdiffusionsWiderstandszahl
μ
1
---
EN 12086
Schallabsorbtionsgrad
2
f
125
250
500
αS
0,36
1,00
1,00
f
1000
2000
4000
αS
1,00
1,00
1,00
Hz
Hz
EN 20354
Anwendungsbereiche:
Kombinierte Wärme- und Schalldämmung. Verwendung als innenliegende Luftkanaldämmung sowie im Kulissen- und Schalldämpferbau.
Speziell geeignet zu Erreichung von System-Standards gemäß VDI 6022. Schall- und Wärmedämmung im Geräte- und Anlagenbau.
• Luftkanäle, RLT-Anlagen
• Schalldämpfer
Anwendungstemperatur Wollseite bis 250 °C (ab ca.180 °C Bindemittelverflüchtigung). Anwendungstemperatur Glasseidengewebeseite bis
180 °C. Schmelzpunkt der Steinwollefaser >1000 °C.
AS-Qualtät auf Anfrage.
*Anwendungstemperatur Glasseidengewebeseite bis 180 °C.
Die technischen Angaben dienen nur zu Informationszwecken. Aktuelle und vollständige Angaben siehe Datenblatt.
www.knaufinsulation-ts.com
11
Haus- und Klimatechnik
Produkt- und Preisübersicht Haus- und Klimatechnik
Haus- und Klimatechnik
Schalldämpferplatte KSB 035 GW2
Artikel-Nr.
EAN Code
Dicke* (mm)
Länge* (mm)
Breite* (mm)
Bund/Palette
m2/Palette
Preis €/m2
243 1534
3 838 905 744 920
100
2000
1200
26
62,40
34,25
243 1544
3 838 905 744 968
200
2000
1200
13
31,20
51,20
Lieferzeit
auf Anfrage
* Varianten der Abmessungen und/oder Raumgewichte auf Anfrage. Mindestbestellmengen sind zu beachten. ** VPE = Verpackungseinheit = 1 Plattenpaket; Verladeeinheit = 1 Palette
Verfügbarkeit: •= 4 Arbeitstageº
•= 7 Arbeitstageº •= 10 Arbeitstageº/ºº;
º= eintreffend beim Großhändler ab Tag der Bestellung, ºº = Mindestbestellmenge nötig
Schalldämpferplatte,
mit doppelseitigen Glasseidengewebe
Produkteigenschaften:
Produktbeschreibung:
Eigenschaften
Zeichen
Beschreibung / Daten
Einheit
Prüfmethode/Anforderung
Obere Anwendungsgrenztemperatur
ST(+)
180
°C
DIN EN 14706
Wärmeleitfähigkeit
in Abhängigkeit von
der Temperatur
λ
0,035
W/(m·K)
EN 12667
Hydrophobierung
Wp
≤ 1,0
kg/m2
DIN EN 1609
Nicht brennbar, schall- und wärmedämmend, schallschluckend, form- und alterungsbeständig und wasserabweisend.
Ohne Silikonöl
---
Hergestellt ohne Silikonölzusatz
---
---
Baustoffklasse
---
A1
---
EN 13501-1
Schmelzpunkt der Fasern
---
≥ 1000
°C
DIN 4102-17
WasserdampfdiffusionsWiderstandszahl
μ
1
---
EN 12086
Schallabsorbtionsgrad
Schalldämpferplatte KSB 035 GW2 ist eine Steinwolle-Dämmplatte beidseitig kaschiert mit Glasseidengewebe schwarz.
f
125
250
500
αS
0,36
1,00
1,00
f
1000
2000
4000
αS
1,00
1,00
1,00
Hz
Hz
EN 20354
Anwendungsbereiche:
Kombinierte Warme- und Schalldämmung. Verwendung als innenliegende Luftkanaldämmung sowie im Kulissen- und Schalldämpferbau.
Speziell geeignet zu Erreichung von System-Standards gemäß VDI 6022. Schall- und Wärmedämmung im Geräte- und Anlagenbau.
• Luftkanäle, RLT-Anlagen
• Schalldämpfer
Anwendungstemperatur Wollseite bis 250 °C (ab ca.180 °C Bindemittelverflüchtigung). Glasseidengewebeseite 180 °C. Schmelzpunkt der
Steinwollefaser >1000 °C. AS-Qualtät auf Anfrage.
Die technischen Angaben dienen nur zu Informationszwecken. Aktuelle und vollständige Angaben siehe Datenblatt.
www.knaufinsulation-ts.com
12
Haus- und Klimatechnik
Produkt- und Preisübersicht Haus- und Klimatechnik
Haus- und Klimatechnik
Klimakanalplatte KDB 035 AluR
Artikel-Nr.
EAN Code
Dicke* (mm)
Länge* (mm)
Breite* (mm)
m2/VPE**
Stück/Palette
m2/Palette
Preis €/m2
243 1529
3 838 905 744 869
50
1200
625
7,50
150
112,50
13,95
243 1528
3 838 905 744 852
60
1200
625
6,00
120
90,00
16,50
243 1522
3 838 905 744 791
100
1200
625
3,75
75
56,25
26,35
Lieferzeit
auf Anfrage
* Varianten der Abmessungen und/oder Raumgewichte auf Anfrage. Mindestbestellmengen sind zu beachten. ** VPE = Verpackungseinheit = 1 Plattenpaket; Verladeeinheit = 1 Palette
Verfügbarkeit: •= 4 Arbeitstageº
•= 7 Arbeitstageº •= 10 Arbeitstageº/ºº;
º= eintreffend beim Großhändler ab Tag der Bestellung, ººMindestbestellmenge nötig
Klimakanalplatte, mit armierter Reinalufolie
Produkteigenschaften:
Produktbeschreibung:
Eigenschaften
Zeichen
Beschreibung / Daten
Einheit
Prüfmethode/Anforderung
Obere Anwendungsgrenztemperatur
ST(+)
250
°C
EN 14706
Wärmeleitfähigkeit
λ
0,035
W/(m·K)
EN 12667
Hydrophobierung
Wp
≤ 1,0
kg/m2
EN 1609
Ohne Silikonöl
---
Hergestellt ohne Silikonölzusatz
---
---
Baustoffklasse
---
A1
---
EN 13501-1
Schmelzpunkt der Fasern
---
≥ 1000
°C
DIN 4102-17
WasserdampfdiffusionsWiderstandszahl
μ
1
---
EN 12086
Alu-Folie Wasserdampfdiffusionswiderstand
sd
≥ 350
m
EN 12086
Spezifische
Wärmekapazität
---
0,84
kJ/kgK
---
Die Klimakanalplatte KDB 035 AluR ist eine Steinwolle-Dämmplatte mit mittlerer Rohdichte, einseitig kaschiert mit armierter Reinalufolie.
Nicht brennbar, schall- und wärmedämmend, form- und alterungsbeständig und wasserabweisend.
Anwendungsbereiche:
Die Klimakanalplatte KDB 035 AluR ist besonders für die Aussendämmung von Luftkanäle, RLT-Anlagen geeignet.
• Luftkanäle, RLT-Anlagen
Anwendungstemperatur Wollseite bis 250 °C (ab ca.180 °C Bindemittelverflüchtigung). Anwendungstemperatur Aluminiumseite bis 100 °C.
Schmelzpunkt der Steinwollefaser >1000 °C. AS-Qualtät auf Anfrage.
Die technischen Angaben dienen nur zu Informationszwecken. Aktuelle und vollständige Angaben siehe Datenblatt.
www.knaufinsulation-ts.com
13
Haus- und Klimatechnik
Produkt- und Preisübersicht Haus- und Klimatechnik
Baulicher Brandschutz
Weichschottplatte FPB D150
Artikel-Nr.
EAN Code
Dicke* (mm)
Länge* (mm)
Breite* (mm)
m2/VPE**
Stück/Palette
m2/Palette
Preis €/m2
Lieferzeit
241 4273
9002824103661
50
1000
625
2,50
100
50,00
12,05
241 5218
9002824129999
60
1000
625
2,50
64
40,00
14,45
•
243 3476
3838905748065
80
1000
625
1,88
66
41,25
19,10
•
•
* Varianten der Abmessungen und/oder Raumgewichte auf Anfrage. Mindestbestellmengen sind zu beachten. ** VPE = Verpackungseinheit = 1 Plattenpaket; Verladeeinheit = 1 Palette
Verfügbarkeit: •= 4 Arbeitstageº
•= 7 Arbeitstageº •= 10 Arbeitstageº/ºº;
º= eintreffend beim Großhändler ab Tag der Bestellung, ºº = Mindestbestellmenge nötig
Weichschottplatte
Produkteigenschaften:
Produktbeschreibung:
Eigenschaften
Zeichen
Beschreibung/Daten
Einheit
Prüfmethode/
Anforderung
Obere Anwendungsgrenztemperatur
ST(+)
700
°C
EN 14706
Wärmeleitfähigkeit in
Abhängigkeit von der
Temperatur
ϑ
50
100
200
300
°C
λ
0,044
0,049
0,063
0,082
W/(m·K)
ϑ
400
500
600
700
°C
λ
0,106
0,136
0,168
0,205
W/(m·K)
Die Weichschottplatte FPB D150 ist eine hochfeste Steinwolle-Platte mit einer Nennrohdichte von 150 kg/m³.
EN 12667
Anwendungsbereiche:
AS-Qualität*
---
≤ 10
ppm
EN 13468
Nennrohdichte
ρ
150
kg/m3
EN 1602
Hydrophobierung
Wp
≤ 1,0
kg/m
EN 1609
Baustoffklasse
---
A1
---
EN 13501-1
Schmelzpunkt der Fasern
---
≥ 1000
°C
DIN 4102-17
Wasserdampfdiffusions­
Widerstandszahl
μ
1
---
EN 12086
Ohne Silikonöl
---
Hergestellt ohne Silikonölzusatz
---
Strömungswiderstand
r
≥ 50
kPa·s/m²
2
Die Weichschottplatte FPB D150 ist besonders als Systemkomponente im baulichen Brandschutz geeignet.
• Weichschotte
• Bekleidung von Lüftungskanälen
EN 29053
* AS-Qualität auf Anfrage.
Die technischen Angaben dienen nur zu Informationszwecken. Aktuelle und vollständige Angaben siehe Datenblatt.
www.knaufinsulation-ts.com
Haus- und Klimatechnik
14
Wissenswertes
Auftrags- und Logistikservice
Mindestbestellmenge
Grundsätzlich ist die Mindestabnahmemenge eine volle LKW-Ladung. Teillieferungen,
abweichend von der Mindestbestellmenge, sind auf Anfrage möglich. Alle in diesem Lieferprogramm angeführten Materialien sind unter Umständen NICHT als Standardmaterial
verfügbar. Für Anfragen zu Kleinmengen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Die
kleinste Liefermenge von Lagermaterial ist eine Palette.Sonderproduktionen sind ab einer
Liefermenge von 2,5 t Gesamtgewicht möglich.
Sonderprodukte
Die aktuell erhältlichen Maße sind in dieser Preisliste auf­geführt. Andere Maße sind bei
Sonderbestellungen erhältlich und nach Auftragsbestätigung abzunehmen. Da diese nur
auf Bestellung hergestellt werden, weichen die Lieferzeiten und Mindestbestellmengen
von denen der Standardprodukte ab. Wenden Sie sich in diesem Fall an den Kundenservice.
Lieferungen/Standzeit
Die Lieferwagen müssen innerhalb von 120 Minuten am Empfangsort entladen werden.
Nach Ablauf dieser Zeit wird dem Kunden ein Standgeld in Höhe von 50,- € je angebrochener Stunde berechnet. Nach Ablauf von 4 Stunden werden dem Kunden sämtliche
durch die Standzeit verursachten Zusatzkosten in Rechnung gestellt.
Lieferzeiten
Die in dieser Preisliste angegebenen Lieferzeiten beziehen sich auf formgerechte Bestellungen kompletter LKW-Ladungen, die vor 12 h Mittags eingegangen sind. Teilladungen
können die Lieferzeit verlängert. Es handelt sich hierbei um die maximale Anzahl an Arbeitstagen, die wir für die Direktlieferung zum Großhandel im Bezugsland dieser Preisliste
benötigen. Regionale Feiertage können die Lieferzeit verlängern. U.U. kann die Lieferung
bereits früher ankommen. Stellen Sie daher bereits vorab Lagerkapazitäten bereit.
Bitte beachten Sie eventuelle Mindestbestellmengen. Eine verbindliche Angabe der Lieferzeit finden Sie auf Ihrer Auftragsbestätigung.
Bestellungen
Bestellungen haben in schriftlicher Form zu erfolgen. Wenn für eine Bestellung in Bezug
auf unsere Standardproduktpalette gesonderte Preise vereinbart wurden, geben Sie bitte
den Preis und die Projektbezeichnung bei der Bestellung an.
Auftragsbestätigung
Für jeden angenommenen Auftrag erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung. Um
Ihnen den gewohnten Service bieten zu können, überprüfen Sie bitte, dass für jeden
Auftrag auch eine Bestätigung vorhanden ist.
Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen für diesbezügliche Rückfragen gerne zur Verfügung.
Wichtige Begriffsdefinitionen nach AGI Q132
Obere Anwendungsgrenztemperatur
Anhand der oberen Anwendungsgrenztemperatur werden Dämmstoffe hinsichtlich ihres
Verhaltens bei höheren Temperaturen eingestuft. Die Temperatur wird im Labor unter,
nach DIN EN 14706 und DIN EN 14707, festgelegten und von der Lieferform abhängigen Bedingungen ermittelt und regelmäßig in unabhängigen Prüfinstituten geprüft.
Obere Anwendungstemperatur
Die Obere Anwendungstemperatur liegt im Allgemeinen unter der oberen Anwendungsgrenztemperatur. Sie beschreibt die Temperaturbeständigkeit unter Einsatzbedingungen,
d.h. dass der Dämmstoff auch unter statischen oder dynamischen Belastungen der Temperatur dauerhaft ausgesetzt werden kann ohne dass seine Eigenschaften beeinträchtigt
werden. Der Abminderungsfaktor fa zur Ermittlung der Anwendungstemperatur kann aus
der Tabelle 6 der AGI Q132 – 2006 ermittelt werden.
AS-Qualität
Unter bestimmten Bedingungen kann durch Chloridionen an nichtrostenden austenitischen Stählen Spannungsrisskorrosion ausgelöst werden. Deshalb dürfen ausschließlich
Dämmstoffe mit AS-Qualität an diesen Stählen verwendet werden. Der Anteil an Chlorid-
ionen in diesen Dämmstoffen darf bei der Prüfung im Mittelwert 10 mg/kg Dämmstoff
nicht überschreiten. Um nicht Chloridionen aus der Umwelt aufzunehmen, müssen die
Dämmstoffe witterungsgeschützt gelagert werden.
Wärmeleitfähigkeit
Die Wärmeleitfähigkeit beschreibt die Dämmwirkung eines Dämmstoffes und wird mit
dem Buchstaben λ bezeichnet. Je niedriger der Wert desto besser die Dämmwirkung.
Die in dieser Preisliste und in den Datenblättern angegebenen Wärmeleitfähigkeiten sind
Nennwerte. Die Werte werden entweder in Abhängigkeit von der Temperatur angegeben
oder, wenn nur eine Wärmeleitfähigkeit angegeben ist, wird diese bei einer Temperatur
von 10 °C gemessen. Aus den angegebenen Nennwerten ist die Betriebswärmeleitfähigkeit nach VDI 2055 zu ermitteln.
Dämmstoffkennziffer
Die Dämmstoffkennziffer besteht aus 5 Zahlenpaaren wobei jedes Zahlenpaar eine andere Produkteigenschaft beschreibt. Als Beispiel hier die Dämmstoffkennziffer der Knauf
Insulation Drahtnetzmatte WM 640.
10.01.02.64.08
Rohdichte 80 kg/m³
Obere Anwendungsgrenztemperatur 640 °C
Grenzkurve der Wärmeleitfähigkeit
Grenzkurve 2
Lieferform
Drahtnetzmatte
Mineralwolle
16
Schalldämpfende Wirkung von Steinwolleplatten
Steinwolleplatten weisen aufgrund Ihrer faserig-offenen Struktur generell gute schallabsorbierende Eigenschaften auf. Schallabsorption bezeichnet das Vermögen eines Werkstoffs oder Bauteils, die Schallintensität auftreffenden Schalls zu verringern und ihn nicht
in die Umgebung zurückzuwerfen; man spricht dabei auch von einem schallschluckenden
Verhalten.
Die Wirksamkeit eines Bauteils als Schalldämpfer wird durch den Schallabsorptionsgrad
(α) angegeben; der sogenannte „praktische Schallabsorptionsgrad (αp) gibt die Dämpfwirkung eines Bauteils bei sechs Frequenzen im Oktavabstand an. Die Werte liegen
dabei üblicherweise zwischen 0,0 und 1,0; wobei 1,0 einer totalen Auslöschung des
auftreffenden Schalls im jeweils betrachteten Frequenzbereich entspricht.
Die spezifische Auslegung im Einzelfall unter Berücksichtigung von Materialstärke
(Dicke), Rohgewicht und ggf. Oberflächenkaschierung ist für den Verarbeiter aufgrund
der grundsätzlichen Komplexität bei akustischen Anwendungsbereichen oftmals eine
große Herausforderung.
Die bezüglich der Schallabsorptionswirkung bestimmenden Einflussgrößen einer Steinwolleplatte sind
1. das Raumgewicht
2. die Oberflächenbeschaffenheit kaschiert oder unkaschiert
3. die Dicke des Materials
Erstaunlicherweise sind jedoch die beiden erstgenannten Parameter bei Steinwolleplatten
nahezu vernachlässigbar, sofern man ausschließlich die Absorptionsleistung betrachtet.
Sie wird somit im Wesentlichen von der Dicke der Steinwolleplatte bestimmt. Eine Zunahme der Materialstärke geht mit einer Verbesserung der Absorptionswirkung im unteren Frequenzbereich einher.
Dies gilt jedoch nur, sofern als Kaschierung eine Material mit einer ‚offenen Struktur‘
wie zum Beispiel Glasvlies (GVB) oder Glassseidengewebe (GW) gewählt wird. Kaschierungen mit Folien, insbesondere Aluminiumfolie (Alu, AluR), sind dagegen hinsichtlich
einer gewünschten Schallabsorption nicht verwendbar.
Die folgende Tabelle zeigt die αp-Werte sowie Klassifizierungsergebnisse verschieden dicker Steinwollplatten (Raumgewicht 50kg/cbm; naturbelassene, unkaschierte Oberfläche)
Schallabsorptionswerte und Klassifizierung von Steinwolleplatten (unkaschiert; 50 kg/m³)
Dicke [mm]
Frequenzbereich [Hz]
Klassifizierung
Praktischer Schallabsorptionsgrad (αp)
125
250
500
1000
2000
4000
Bewerteter Schallabsorptiongrad (αp)
[DIN EN ISO 11654:1997]
Klassifizierung der Schallabsorption
[DIN EN ISO 11654:1997]
Verbale Bewertung
[VDI 3775 (2000-02)]
Noice Reduction Coefficient
[ASTM C423:1989]
20
0,05
0,20
0,50
0,75
0,85
0,90
0,50 (MH)
D
absorbierend
0,55
50
0,25
0,70
1,00
1,00
1,00
1,00
1,00 (MH)
A
höchst-absorbierend
0,95
100
0,60
1,00
1,00
1,00
1,00
1,00
1,00 (MH)
A
höchst-absorbierend
1,05
200
0,90
1,00
1,00
1,00
1,00
1,00
1,00 (MH)
A
höchst-absorbierend
1,05
Bei der tatsächlichen Auswahl eines Bauteils zur Schalldämpfung gehen neben der reinen Absorptionswirkung noch andere Faktoren in die Überlegung ein.
Bezüglich der konstruktiven Ausgestaltung muss so z.B. auch die Produktfestigkeit, abgeleitet vom Raumgewicht beachtet, werden.
Die Wahl der Kaschierung hängt maßgeblich von der mechanischen Beanspruchung der Oberfläche bzw. den hygienischen Erfordernissen im jeweiligen Anwendungsfall ab.
17
Erläuterungen zur VDI 6022
Bedeutung der VDI 6022 bei Konzeptionierung und Bau raumlufttechnischer Anlagen (RLT-Anlagen)
Die VDI 6022 ist eine europaweit angewandte technische Richtlinie mit normativem
Charakter. Es handelt sich nicht um eine Produktnorm, welche Anforderungen an einzelne
Komponenten regelt. Somit können Steinwolle-Produkte nach dieser Norm weder geprüft
noch eingestuft werden.
Die VDI 6022 regelt vielmehr die Hygieneanforderungen an RLT-Anlagen und -Geräte als
Ganzes, wobei u.a. auch die jeweilige strömungstechnische Auslegung Berücksichtigung
findet.
Die von Knauf Insulation angebotenen Produkte mit Glasgewebekaschierung sind in der
Regel gut geeignet den Anforderungen dieser Richtlinie als Teil des Gesamtsystems zu
genügen.
Als Sondereigenschaften können darüber hinaus überwacht und angegeben werden:
Zertifikat
Nach positivem Bewertungsergebnis erteilt DIN CERTCO ein Zertifikat, das eine Gültigkeit
von 2 Jahren besitzt - verbunden mit einem Nutzungsrecht für das „Überwachungszeichen nach VDI 2055“. Das Verfahren zur Produktüberwachung (mit jährlicher Kontrollprüfung und Überwachung des QS-Systems) stellt sicher, dass die Konformität mit den
oben genannten Anforderungen auch nach der Prüfung aufrechterhalten wird.
Alle Zertifikatinhaber werden in einer öffentlichen Liste geführt, die auf der Homepage
unter „Zertifikatinhaber“ jederzeit kostenlos abrufbar ist.
VDI 2055
Güteüberwachung der PRODUKTE (TS)
Während für den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit von Bauund Dämmstoffen für Gebäude vom Gesetzgeber entsprechende
Verordnungen geschaffen wurden, fehlen solche gesetzlichen
Regelungen für die Dämmstoffe zur Dämmung betriebstechnischer Anlagen bisher.
• die AS-Qualität
• die Wasseraufnahme
• der längenbezogener Strömungswiderstand
• die Druckfestigkeit
Vor dem Hintergrund einer gleichbleibenden Produktqualität sowie gesicherter Produkt-Kennwerte hat sich die deutsche Dämmstoffindustrie daher vor
Jahren auf freiwilliger Basis ein eigenes Gütesicherungssystem geschaffen.
Folgende Haupteigenschaften sind Gegenstand der Prüfung und Überwachung:
• die Wärmeleitfähigkeit
• die obere Anwendungsgrenztemperatur
• das Brandverhalten und
• Sonstige (z. B. µ-Wert)
Nur diejenigen werksgefertigten Dämmstoffe erhalten das „Überwachungszeichen
nach VDI 2055“, die ihre Übereinstimmung mit der VDI 2055 durch eine erfolgreich
bestandene Prüfung in einem anerkannten Prüflaboratorium und anschließender neutraler
Bewertung unter Beweis gestellt haben.
Quelle: http://www.dincertco.de
• die Rohdichte und
• die Maße
18
CE-Zeichen
Konformität mit europäischen Vorschriften (insbes. Produktnormen; für TI: EN 14303)
Mit der Schaffung des europäischen Binnenmarktes hat die Europäische Union (EU) für
bestimmte Produktkategorien auf dem Markt besondere Sicherheitsvorschriften festgelegt. Diese Vorschriften gehen viel weiter, als die allgemeinen Sicherheitsanforderungen,
die jedes Produkt erfüllen muss.
Wie funktioniert das System?
Wie oben erwähnt, müssen Hersteller sicherstellen, dass ihr Produkt die relevanten
Sicherheitsanforderungen erfüllt. Dies geschieht beispielweise, indem mögliche Risiken
analysiert werden und das Erzeugnis stichprobenartig überprüft wird. Nach Abschluss
dieses Verfahrens muss die CE-Kennzeichnung an dem Produkt angebracht werden.
Bei bestimmten Produktkategorien, wie z. B. Gasheizkesseln oder Kettensägen, kann
die Sicherheit des Produkts aufgrund der höheren Sicherheitsrisiken nicht ausschließlich
durch den Hersteller geprüft werden. In diesen Fällen wird die Sicherheitsprüfung von
einer unabhängigen Organisation durchgeführt, welche von den nationalen Behörden
benannt wird. Erst nachdem dieser Vorgang abgeschlossen ist, kann der Hersteller die
CE-Kennzeichnung an dem Produkt anbringen.
leistung von Gesundheitsschutz, Sicherheit und Umweltschutz) entsprechen. Sie ist ein
Garant für die Konformität eines Produkts mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen.
Die CE-Kennzeichnung wird vom Hersteller am Produkt angebracht. Durch die Anbringung
der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller in eigener Verantwortung, dass das Produkt
alle geltenden rechtlichen Anforderungen der EU erfüllt. Es liegt in der Verantwortung des
Herstellers, zu gewährleisten, dass die verkauften Waren mit der einschlägigen Gesetzgebung übereinstimmen und gegebenenfalls sicherzustellen, dass das Produkt durch eine
benannte Stelle einer Konformitätsbewertung unterzogen wird.
Gemäß diesen Vorschriften muss der Hersteller eine ausdrückliche Erklärung darüber abgeben, dass seine Produkte sicher sind. Gemeinsam mit dieser Erklärung wird auch die
CE-Kennzeichnung an dem Produkt angebracht. Importeure müssen sicherstellen, dass
der Hersteller die notwendigen Schritte unternommen hat, um der Erklärung gerecht zu
werden. Großhändler sind dazu verpflichtet, mit der erforderlichen Sorgfalt vorzugehen,
und müssen unsichere Produkte erkennen und aus dem Vertrieb zu ziehen.
Die CE-Kennzeichnung ist für viele Produkte verpflichtend. Sie ist ein Hinweis darauf,
dass das Produkt geprüft wurde und es den gesetzlichen Anforderungen der EU zur Gewährleistung von Gesundheitsschutz, Sicherheit und Umweltschutz entspricht, bevor es
in Verkehr gebracht wurde.
Die CE-Kennzeichnung ermöglicht den freien Warenverkehr innerhalb des Europäischen
Marktes von Produkten, die den Anforderungen der EU-Gesetzgebung (z. B. zur Gewähr-
Das CE-Zeichen ist kein Qualitäts- oder Gütesiegel; es weist auch weder eine bestimmte
Leistungsfähigkeit noch Eignung für bestimmte Anwendungsfälle nach. Die Überprüfung
der Eignung von Bauprodukten und ggf. deren Auslegung und Dimensionierung hat stets
mit Bezug auf die spezifische Anwendung durch den Endanwender zu erfolgen.
•zeigen an, dass das Produkt oder die Dienstleistung alle wesentlichen Anforderungen
tige Eigen- und neutrale Fremdüberwachung, dem sich die Hersteller und Anbieter
freiwillig unterwerfen. Das stellt die Zuverlässigkeit der RAL Gütezeichen sicher.
Was ist die CE-Kennzeichnung?
Der europäische Binnenmarkt (die 27 Mitgliedsstaaten der EU
und die EFTA-Mitgliedsländer Island, Norwegen und Liechtenstein)
bietet enorme Vorteile für Verbraucher. Das breite und vielfältige
Produktangebot in Europa ist für uns bereits zur Selbstverständlichkeit geworden. Als
Verbraucher erwartet man natürlich auch, dass die gekauften Produkte sicher sind.
Quelle: http://ec.europa.eu/enterprise/policies/single-market-goods/cemarking/
index_de.htm
RAL-Gütezeichen
Güteüberwachung der FASERN
RAL Gütezeichen
• sind sichtbare, interessenneutrale und objektive Ausweise
der besonderen Güte von Produkten und Dienstleistungen. Das
bedeutet, dass sie für besonders hohe Qualität stehen und aufgrund ihrer Neutralität besonders vertrauenswürdig sind.
an die besonders hohen Qualitätseigenschaften erfüllen. Verbraucher können deshalb
sicher sein, dass die strengen Bestimmungen die wesentlichen Eigenschaften umfassen, die für die Nutzung eines Produkts oder einer Dienstleistung wichtig sind.
Quelle: http://www.ral-guetezeichen.de
•stehen für die zuverlässige Einhaltung dieses hohen Qualitätsanspruchs durch ste-
19
Übereinstimmungskennzeichen
Bauaufsichtliche Zulassung; nationales, deutsches Gegenstück zu CE
Das oftmals sogenannte „Ü-Zeichen“ heißt eigentlich Übereinstimmungskennzeichen. Für Verbraucher stellt es den Nachweis
dar, dass Bauprodukte in Übereinstimmung mit bauaufsichtlichen
Normen und anerkannten Regeln der Bautechnik sowie gesetzlichen Bestimmungen stehen. Die Einhaltung der Bestimmungen
werden in der Regel von unabhängige Prüfinstituten überprüft.
Das Übereinstimmungskennzeichen ergänzt das CE-Zeichen und stellt quasi das
Gegenstück dazu auf nationaler Ebene dar. Das Übereinstimmungskennzeichen ist kein
Qualitäts- oder Gütesiegel; es weist auch weder eine bestimmte Leistungsfähigkeit
noch Eignung für bestimmte Anwendungsfälle nach. Die Überprüfung der Eignung von
Bauprodukten und ggf. deren Auslegung und Dimensionierung hat stets mit Bezug auf die
spezifische Anwendung durch den Endanwender zu erfolgen.
Marine Equipment Directive (MED)
Konformität mit maritimen Sicherheits- und Umwelt-Vorschriften
Zielsetzung der Marine Equipment
Directive ist:
sowei relevante internationale Test- und Produkt-Standards) in Bezug auf die zu betrachtenden Produkte.
• Sicherstellen und Verbessern der Sicherheit auf See und Vermeidung maritimer Verschmutzungen durch einheitliche Anwendung
internationaler Vorschriften (IMO Konventionen und Beschlüssen
•Sicherstellung des freien Handels und der uneingeschränkten Nutzung innhalb der
Europäischen Wirtschaftsgemeinsachaft (EWG/EEA), bestehend aus der EU und den
EFTA-Mitgliedsstaaten.
Die Richtlinie erfordert die Zertifizierung bestimmter Ausrüstungsgegenstände und Bauteile, die an Bord von Schiffen genutzt werden. Grundsätzliche Anforderungen werden
ebenso bezüglich der Produkte wie bezüglich der Herstellungsbetrieb spezifiziert. Die Konformitätsüberwachung umfasst sowohl die Bauweise als auch den Herstellungsprozess.
20
Hinweise
Mehrwertsteuer
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten. Es handelt sich um
Preise für Lieferungen im Inland.
Weitere Hinweise
Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Allge­meinen Verkaufs-, Liefer- und
Zahlungsbedingungen zugrunde, welche auf den Seiten 32-33 nachzulesen sind.
Entsorgung von Produktreststoffen
Generell sind für alle unsere Produkte entsprechende Sicherheitsdatenblätter verfügbar.
Diese können jederzeit angefordert werden. Grundsätzlich sollte aber für alle Fragen
der Ent­sorgung die Angabe der Abfallschlüsselnummer für die zu ent­sorgenden Produkte
ausreichend sein.
Bitte beachten Sie die Verarbeitungsrichtlinien sowie die entsprechenden Normen und
Regeln der Technik. Bitte beachten Sie des weiteren, dass die Verantwortung für den
sach- und fachgerechten Einbau und das Einhalten der relevanten Bau­vor­schriften dem
Planer und den Bauausführenden ob­­liegen. Weitere Informationen zu den Produkten
und um­fassenden Service von Knauf Insulation finden Sie unter www.knaufinsulation.de.
Für unsere Produkte gelten folgende Abfallschlüsselnummern:
Die Preisangaben in diesem Lieferprogramm stellen unverbindlich empfohlene Richtpreise
dar. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr, Änderungen behalten wir uns vor.
Entsorgung Produktreststoffe
Produktgruppe
Abfallschlüsselnummer
Steinwolle
EAK-Nr. 170 604
Sie finden diese Schlüsselnummern ebenfalls in unseren Sicherheitsdatenblättern wieder.
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Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
I. Allgemeines – Geltungsbereich
1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen
Verkaufsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien,
ohne besonderen erneuten Hinweis. Sie gelten auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht
ausdrücklich auf sie berufen, insbesondere auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von
unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichender Geschäftsbedingungen des Bestellers Lieferungen
oder Leistungen an den Besteller vorbehaltlos erbringen.
2. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers
erkennen wir nicht an, auch nicht durch vorbehaltlose Vertragsdurchführung.
3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dem Besteller durch unsere Preislisten, Rechnungen,
E-Mails und Internetveröffentlichungen bekannt.
II. Angebote und Vertragsabschluss, Leistungsinhalt
1. Unsere Angebote gegenüber dem Besteller sind freibleibend. Erst die Bestellung gilt als bindendes Angebot.
Die Annahme dieses Angebotes erfolgt nach unserer Wahl durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder
vorbehaltlose Erbringung der bestellten Lieferungen oder Leistungen.
2. Die technischen Daten und Beschreibungen in unseren Produktinformationen oder Werbematerialien und
technische Merkblätter, sowie Angaben durch Hersteller oder seiner Gehilfen im Sinne des § 434 Abs.
1, Satz 3 BGB, sind keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien der von uns zu liefernden Waren,
es sei denn die Angaben werden einzelvertraglich vereinbart. Für die Ware einschlägige identifizierte
Verwendungen nach der Europäischen Chemikalienverordnung REACH stellen weder eine Vereinbarung
einer entsprechenden vertraglichen Beschaffenheit der Ware noch eine nach dem Vertrag vorausgesetzte
Verwendung dar.
3. Bei Verkäufen nach Muster oder Probe beschreiben diese lediglich fachgerechte Probegemäßheit, stellen
aber keine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der von uns zu liefernden Waren dar.
4. Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung
und Anwendung unserer Waren befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen, auf die
Eignung der Produkte für die beabsichtigten Zwecke.
III. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
1. Es gelten die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages vereinbarten, insbesondere im Bestellschein bzw.
der Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Ist ein Preis nicht ausdrücklich bestimmt, gelten die zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäß unserer Preisliste. Für die Berechnung der Preise
sind die von uns ermittelten Volumina, Gewichte und Mengen maßgebend, wenn der Besteller nicht unverzüglich nach Empfang der Ware widerspricht. Zu diesen Preisen (Auftragswert netto) kommen zusätzlich
die am Liefertag geltende Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und – soweit vereinbart – die
Kosten der Transportversicherung hinzu. Bei Auslandslieferungen können anderweitige länderspezifische
Abgaben hinzukommen. Der sich hieraus ergebende Betrag ist der Rechnungsendbetrag (einschließlich
Umsatzsteuer).
2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen anzupassen, wenn nach Abschluss
des Vertrages Kostenänderungen durch Tarifabschlüsse, Preiserhöhungen der Vorlieferanten oder
Wechselkursschwankungen eintreten. Diese Preisänderungen werden spätestens vier Wochen vor
Inkrafttreten der neuen Preise schriftlich mitgeteilt. Sofern der Besteller nicht binnen einer Woche nach
Bekanntgabe den neuen Preisen widerspricht, gelten diese als angenommen. Dies gilt nicht, sofern ein
Festpreis vereinbart wurde.
3. Unsere Rechnungen sind – soweit nicht ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde – 30 Tage
ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Nach Ablauf des auf der Rechnung mitgeteilten
Fälligkeitsdatums kommt der Besteller gemäß § 286 II Nr. 2 BGB in Verzug. Soweit wir unseren
Kunden Skonto gewähren, berechnet sich der Skontobetrag aus dem Rechnungsendbetrag (einschließlich Umsatzsteuer) abzüglich einer Frachtkostenpauschale i.H.v. 8 %, eventueller Kosten der
Transportversicherung und – bei Auslandslieferungen – anderweitiger länderspezifischer Abgaben.
4. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5. Wenn der Besteller fällige Rechnungen nicht zahlt, ein eingeräumtes Zahlungsziel überschreitet oder
sich nach Vertragsabschluss die Vermögensverhältnisse des Bestellers verschlechtern oder wir nach
Vertragsabschluss ungünstige Auskünfte über den Besteller erhalten, die die Zahlungsfähigkeit oder
Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld des
Bestellers fällig zu stellen und unter Abänderung der getroffenen Vereinbarungen Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung oder nach erfolgter Lieferung sofortige Zahlung aller unserer Forderungen, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen, zu verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn der Besteller seine Zahlungen
einstellt, ein Scheck des Bestellers nicht eingelöst wird, ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Bestellers beantragt oder eröffnet wurde oder mangels Masse das Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden ist.
IV. Liefer- und Leistungszeit, Leistungsverzug
1. Lieferzeiten gelten nur annäherungsweise, sofern nicht schriftlich ausdrücklich ein Fixgeschäft vereinbart
worden ist. Die Angabe von Lieferfristen erfolgt grundsätzlich unter dem Vorbehalt vertragsgemäßer
Mitwirkung des Bestellers. Werden dennoch vereinbarte Lieferzeiten aus von uns zu vertretenden
Umständen überschritten, kann der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist, die mindestens 15 Werktage betragen muss, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt
hat schriftlich zu erfolgen. Lieferungen an Samstagen sind nur nach besonderer Vereinbarung und gegen
Aufpreis möglich.
2. Wir geraten erst nach Ablauf einer vom Besteller gesetzten angemessenen Nachfrist, die mindestens 15
Werktage betragen muss, in Verzug. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und von uns nicht zu vertretender Umstände, wie z.B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser
und ähnliche Umstände, Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen, Lieferfristenüberschreitungen oder
Lieferausfälle von unseren Lieferanten sowie Betriebsunterbrechungen aufgrund von Rohstoff-, Energieoder Arbeitskräftemangel, Streik, Aussperrung, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung,
Verkehrsstörungen, behördlichen Eingriffen, sind wir – soweit wir durch die genannten Umstände unverschuldet an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Leistungspflichten gehindert sind – berechtigt, die Lieferung
bzw. Leistung über die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
Wird hierdurch die Lieferung oder Leistung um mehr als einen Monat verzögert, sind sowohl wir als auch
der Besteller unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche berechtigt, unter den Voraussetzungen
gem. Ziff. VIII. 1 - 5 dieser Verkaufsbedingungen hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Menge
vom Vertrag schriftlich zurückzutreten.
3. In jedem Verzugsfall ist unsere Schadensersatzpflicht nach Maßgabe der Regelungen in Ziff. VIII. 1-5
begrenzt.
4. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen innerhalb der vereinbarten Liefer- und Leistungszeiten
berechtigt, wenn dies für den Besteller zumutbar ist.
5. Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungspflichten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung
der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt uns vorbehalten.
6. Etwaige Stehzeit- oder Manipulationskostenforderungen werden bei Zurechtbestehen jedenfalls nur bis zur
Höhe der Frachtkosten der gegenständlichen Lieferung ersetzt.
7. Gerät der Besteller mit dem Abruf, der Abnahme oder Abholung in Verzug oder ist eine Verzögerung des
Versandes oder der Zustellung von ihm zu vertreten, so sind wir unbeschadet weitergehender Ansprüche
berechtigt, eine Kostenpauschale in Höhe der ortsüblichen Lagerkosten zu verlangen, unabhängig davon,
ob wir die Ware bei uns oder einem Dritten einlagern. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass
kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
V. Gefahrübergang, Transport- und Verpackungskosten
1. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers bzw. Empfängers, also auch dann, wenn
Preisstellung franko Empfangsbahnhof oder frei Baustelle vereinbart wurde. Wir sind zur
Versicherung der Ware nicht verpflichtet. Kommt der Käufer in Annahme- oder Schuldnerverzug,
geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware auf
ihn über. Das gleiche gilt bei Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten. Führen wir Ver- und/oder
Entladungen und/oder Transporte aufgrund individueller vertraglicher Regelungen durch, erfolgen
diese auf Grund der Allgemeinen Bedingungen der Spediteure (ADSp) oder der Frachtführer, die
für die jeweilige Verladung bzw. Transporte Geltung haben. Schadenersatzansprüche gegen uns
können insoweit nur bei grobem Verschulden (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit) geltend gemacht
werden. Die Preise verstehen sich mit Standardverpackung, frei Bestimmungsort, nicht entladen, in
kompletten Lademitteln, sofern nicht eine andere Beförderungsart ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Erfolgt auf Wunsch des Bestellers eine vom Standard abweichende Verpackung, wird diese zum
Selbstkostenpreis berechnet.
3. Erfolgt der Versand der Ware auf Europaletten, so werden diese berechnet; bei frachtfreier Rückgabe der
Europaletten in unbeschädigtem Zustand an eines unserer Werke/Auslieferungslager werden sie durch
Gutschrift unter Abzug einer individuell zu vereinbarenden Bearbeitungsgebühr wieder vergütet.
4. Eventuelle LKW-KRAN-Selbstentladungen geschehen auf Kosten und Risiko des Bestellers.
VI. Pflichten des Bestellers/Eigentumsvorbehaltssicherung
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen gegenwärtigen
oder zukünftigen Forderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung gegen den Besteller zustehen, unser
Eigentum. Die Aufnahme der Kaufpreisforderung gegen den Besteller in eine laufende Rechnung und die
Anerkennung eines Saldos berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache bis zum vollständigen Eigentumserwerb pfleglich zu behandeln.
3. Der Besteller darf die in unserem Eigentum stehenden Waren weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Er ist jedoch nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen berechtigt, die gelieferten Waren
im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Die vorgenannte Berechtigung besteht nicht,
soweit der Besteller den aus der Weiterveräußerung der Waren entstehenden Anspruch gegen seinen
Vertragspartner – jeweils wirksam – im Voraus an einen Dritten abgetreten oder verpfändet oder mit ihm
ein Abtretungsverbot vereinbart hat.
4. Der Besteller tritt an uns zur Sicherung der Erfüllung aller unserer in Ziffer VI. 1 genannten Ansprüche schon
jetzt alle – auch künftig entstehenden und bedingten – Forderungen aus einem Weiterverkauf der von uns
gelieferten Waren mit allen Nebenrechten in Höhe von 110 % brutto des Wertes der gelieferten Waren mit
Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
5. Solange und soweit der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, ist er
zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen gegen seine Kunden im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung ermächtigt. Er ist jedoch nicht berechtigt, hinsichtlich dieser Forderungen ein
Kontokorrentverhältnis oder Abtretungsverbot mit seinen Kunden zu vereinbaren oder sie an Dritte abzutreten oder zu verpfänden. Besteht entgegen Satz 2 ein Kontokorrentverhältnis zwischen dem Besteller und
den Erwerbern unserer Vorbehaltsware, bezieht sich die im Voraus abgetretene Forderung auch auf den
anerkannten Saldo sowie im Falle der Insolvenz des Erwerbers auch auf den dann vorhandenen Saldo.
6. Auf unser Verlangen hat der Besteller seine an uns abgetretenen Forderungen einzeln nachzuweisen und
seinen Schuldnern die erfolgte Abtretung bekanntzugeben mit der Aufforderung, bis zur Höhe unserer
Ansprüche gegen den Besteller an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Schuldner
des Bestellers von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden von diesen Befugnissen jedoch solange keinen Gebrauch machen, wie der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen
ordnungsgemäß und ohne Verzug nachkommt, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des
Bestellers nicht gestellt wurde und der Besteller seine Zahlungen nicht einstellt. Tritt einer der vorgenannten
Fälle hingegen ein, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Forderungseinzug erforderlichen Angaben macht und die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt.
7. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
8. Wird die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet, oder vermischt oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware (Fakturaendbetrag, einschließlich
Mehrwertsteuer) zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung/Vermischung oder Verbindung.
Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt
gelieferte Kaufsache. Erfolgt Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung in der Weise, dass die Sache
des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig
Miteigentum überträgt. Der Besteller ist berechtigt, im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs
über die durch Be- oder Verarbeitung oder Umbildung oder Verbindung oder Vermischung neu entstandenen
Produkte im ordentlichen Geschäftsgang ohne Verpfändung oder Abtretung zu verfügen, solange er seinen
Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns rechtzeitig nachkommt. Der Besteller tritt seine
Forderungen aus dem Verkauf dieser neuen Produkte, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, schon jetzt
im Umfang unseres Eigentumsanteils an der verkauften Waren zur Sicherung an uns ab. Wenn der Besteller
die gelieferte Ware mit einer Hauptsache verbindet oder vermischt, tritt er bereits jetzt seine Ansprüche
22
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
9.
gegen den Ditten bis zur Höhe des Wertes unserer Waren an uns ab. Wir nehmen diese Abtretungen hiermit an.
Der Besteller tritt uns auch die Forderungen bis zur Höhe des Wertes unserer Waren zur Sicherung unserer
Forderungen ab, die durch die Verbindung unserer Waren mit einem Grundstück gegen einen Dritten
erwachsen.
10. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Bestellers
insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten unsere zu sichernden Forderungen
gegen den Besteller um mehr als 20 % übersteigt.
11. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug mit mehr als 10 % des
Rechnungsbetrages für einen nicht unerheblichen Zeitraum, sind wir – unbeschadet uns zustehender weiterer (Schadensersatz-) Ansprüche – berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von uns gelieferten
Waren zurück zu verlangen. Wir sind nach Rücknahme der von uns gelieferten Waren zu deren Verwertung
befugt. Der Verwertungserlös ist auf die gegenüber uns bestehenden Verbindlichkeiten des Bestellers –
abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
VII.Rechte des Bestellers bei Mängeln
1. Offene Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind uns gegenüber vom Besteller
unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage nach Empfang der Ware durch den Besteller schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von acht Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich
anzuzeigen. Der Käufer hat die Pflicht, erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung zu prüfen, ob die
gelieferte Ware mangelfrei ist und für die vorgesehene Verwendung geeignet ist. Dies gilt auch, wenn sie
in Systemen verarbeitet werden, die nicht von uns bezogen wurden. Werden eventuelle Mängel erst bei
der Verarbeitung festgestellt, so sind die Arbeiten sofort einzustellen und die noch nicht verarbeiteten,
ungeöffneten Originalgebinde sicherzustellen. Sie sind uns auf Verlangen zur Prüfung zur Verfügung zu
stellen. Nach drei Monaten ab dem Übergang der Gefahr auf den Besteller gemäß Ziffer V. 1. sind Rügen
von versteckten Mängeln ausgeschlossen und gelten als verspätet soweit sie hätten zumutbar erkennbar
sein müssen. Bei einer gemäß Ziff. VII. Satz 1 bis 7 verspäteten oder nicht ordnungsgemäß geltend
gemachten Mängelrüge verliert der Besteller unter den Voraussetzungen von Ziff. VIII. 1 bis 5 dieser
Verkaufsbedingungen seine Mängelrechte, es sei denn, der Mangel ist von uns arglistig verschwiegen
worden.
2. Im Fall von Mängeln an von uns gelieferten Waren sind wir nach unserer Wahl nur zur Nachbesserung
oder zur Lieferung mangelfreier Ware verpflichtet (Nacherfüllung). Sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit
oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen,
die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach
seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Eine
Nachbesserung gilt nach dem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus der Art der Sache
oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Soweit der Besteller wegen Mängeln an von uns
gelieferten Waren einen Schaden erlitten oder vergebliche Aufwendungen hat, richtet sich unsere Haftung
hierfür nach Ziff. VII.1, Ziff. VIII. 1 bis 5 und Ziff. IX.
VIII.
Rechte und Pflichten unseres Unternehmens
1. Eine Haftung unseres Unternehmens für Schäden oder vergebliche Aufwendungen – gleich aus welchem
Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden oder die vergeblichen Aufwendungen
a) von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht verursacht worden oder
b) auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen
zurückzuführen ist. Gemäß Ziff.VIII. 1 a) und b) haften wir für Schäden oder vergebliche Aufwendungen,
die durch eine nicht gesondert zu vergütende Beratung oder Auskunft verursacht worden sind, nur bei
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, soweit diese Pflichtverletzung keinen Sachmangel
gemäß § 434 BGB der von uns gelieferten Ware darstellt.
2. Haften wir gemäß Ziffer VIII. 1. a) für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass
grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, ist unsere Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften in diesem Fall insbesondere nicht für entgangenen Gewinn des Bestellers und nicht vorhersehbare mittelbare Folgeschäden. Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen gemäß Satz 1 und 2 gelten in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von unseren Mitarbeitern oder Beauftragten verursacht werden.
3.
4.
5.
6.
Wir haften nicht für mittelbare Schäden des Bestellers, die diesem wegen der Geltendmachung von
Vertragsstrafeansprüchen Dritter entstehen.
Die vorstehenden in Ziffer VIII. 1. bis 2. genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit unsere
Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist oder wenn Ansprüche
aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gegen uns geltend gemacht werden.
Fehlt der von uns gelieferten Ware eine garantierte Eigenschaft, haften wir nur für solche Schäden, deren
Ausbleiben Gegenstand der Garantie war.
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffern VIII. 1.-3. vorgesehen ist, ist – ohne
Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere
auch für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss gemäß § 311 Abs. 3 BGB,
positiver Vertragsverletzung gemäß § 280 BGB oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß § 823 BGB.
Wir haften nicht bei Unmöglichkeit oder Verzögerung der Erfüllung von Lieferverpflichtungen, wenn die
Unmöglichkeit oder Verzögerung auf der vom Besteller veranlassten ordnungsgemäßen Befolgung von
öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Europäischen Chemikalienverordnung
REACH beruhen.
Soweit diese Schadensersatzhaftungen ausgeschlossen oder gemäß Ziffer VIII. 1. - 4. eingeschränkt ist,
gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie Verrichtungsgehilfen.
IX. Verjährung von Ansprüchen
1. Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln an von uns gelieferten Waren oder wegen von uns pflichtwidrig
erbrachter Leistungen – einschließlich Schadensersatzansprüchen und Ansprüchen auf Ersatz vergeblicher
Aufwendungen – verjähren innerhalb eines Jahres, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Ziffern IX. 2.
bis 4. etwas anderes ergibt oder das Gesetz gemäß §§ 439 Abs. 1 Nr. 2 (Sachen für Bauwerke), 479
Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt.
2. Ist der Besteller Unternehmer und hat er oder ein anderer Käufer in der Lieferkette als Unternehmer
aufgrund von Mängeln an von uns gelieferten neu hergestellten Sachen, die auch als neu hergestellte
Sachen an einen Verbraucher geliefert wurden, Ansprüche des Verbrauchers erfüllt, tritt die Verjährung
von Ansprüchen des Bestellers gegen uns aus §§ 437 und 478 Abs. 2 BGB frühestens zwei Monate nach
dem Zeitpunkt ein, in dem der Besteller oder der andere Käufer in der Lieferkette als Unternehmer die
Ansprüche des Verbrauchers erfüllt hat, es sei denn, der Besteller hätte sich gegenüber seinem Kunden/
Vertragspartner auf die Einrede der Verjährung erfolgreich berufen können. Die Verjährung der Ansprüche
des Bestellers gegen uns wegen von uns gelieferter mangelhafter Ware tritt in jedem Fall ein, soweit die
Ansprüche des Kunden/Vertragspartners des Bestellers wegen Mängeln an den von uns an den Besteller
gelieferten Waren gegen den Besteller verjährt sind, spätestens aber 5 Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem
wir die jeweiligen Waren an unseren Besteller abgeliefert haben.
3. Haben wir eine nicht gesondert zu vergütende Beratung und/oder Auskunft pflichtwidrig erbracht, ohne
dass wir im Zusammenhang mit der Auskunft oder Beratung Ware geliefert haben oder ohne dass die
pflichtwidrige Beratung oder Auskunft einen Sachmangel gemäß § 434 BGB der von uns gelieferten
Ware darstellt, verjähren darauf beruhende Ansprüche gegen uns innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem
Verjährungsbeginn. Ansprüche des Bestellers/Kunden gegen uns aus der Verletzung vertraglicher,
vorvertraglicher oder gesetzlicher Pflichten, die keinen Sachmangel gemäß § 434 BGB der von uns zu
liefernden bzw. gelieferten Ware darstellen, verjähren ebenfalls innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem
Verjährungsbeginn. Soweit die vorgenannten Pflichtverletzungen einen Sachmangel gemäß § 434 BGB
der von uns im Zusammenhang mit der Beratung oder Auskunft gelieferten Ware darstellen, gelten für die
Verjährung der darauf beruhenden Ansprüche die in Ziff. 1 und 2 sowie 4 getroffenen Regelungen.
4. Bei von uns gelieferten neu hergestellten Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise
für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, verjähren die
Ansprüche des Bestellers innerhalb von fünf Jahren ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Abweichend von
Satz 1 gilt eine Verjährungsfrist von vier Jahren, soweit der Besteller die von uns gelieferte Sache für die
Erfüllung von Verträgen verwendet hat, in die Teil B der Verdingungsordnung für Bauleistungen insgesamt
einbezogen worden ist oder zwei Jahre, sofern es sich nur rein für Bauwerksreparaturen verwandte
Materialien handelt. Die Verjährung gemäß vorstehendem Satz tritt frühestens zwei Monate nach dem
Zeitpunkt ein, in dem der Besteller die Ansprüche aus Mangelhaftigkeit des Bauwerks, die durch die von
5.
uns gelieferte Sache verursacht worden ist, gegenüber seinem Vertragspartner erfüllt hat, es sei denn, der
Besteller hätte sich gegenüber seinem Kunden/Vertragspartner auf die Einrede der Verjährung erfolgreich
berufen können. Die Verjährung der Ansprüche des Bestellers gegen uns wegen von uns gelieferter mangelhafter Ware tritt in jedem Fall ein, sobald die Ansprüche des Kunden/Vertragspartners des Bestellers gegen
den Besteller wegen Mängeln an der von uns an den Besteller gelieferten Ware verjährt sind, spätestens
aber fünf Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem wir die jeweilige Ware an unseren Besteller geliefert haben.
Die in Ziff. 1 bis 3 getroffenen Bestimmungen gelten nicht für die Verjährung von Ansprüchen wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit soweit nicht für die Verjährung von Ansprüchen
nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen Rechtsmängeln der von uns gelieferten Waren, die in einem
dinglichen Recht eines Dritten bestehen, aufgrund dessen die Herausgabe der von uns gelieferten Ware
verlangt werden kann. Sie gelten ferner nicht für die Verjährung von Ansprüchen unseres Bestellers/
Kunden, die darauf beruhen, dass wir Mängel an von uns gelieferten Waren arglistig verschwiegen oder
wir eine Pflicht vorsätzlich grob fahrlässig verletzt haben. In den in dieser Ziffer IX. 5 genannten Fällen
gelten für die Verjährung dieser Ansprüche die gesetzlichen Verjährungsfristen.
X.Rücknahmen
Die Rücknahme der von uns gelieferten mangelfreien Ware ist ausgeschlossen. Erklären wir uns ausnahmsweise mit der Rücknahme mangelfreier Ware einverstanden, so erfolgt eine Gutschrift dafür nur
insoweit, wie wir die uneingeschränkte Wiederverwendbarkeit feststellen. Für die Kosten der Prüfung,
Aufbereitung, Umarbeitung und Neuverpackung werden die tatsächlichen Kosten, mindestens 20 % des
Rechnungsbetrages oder mindestens 30 Euro abgezogen. Eine derartige Gutschrift wird nicht ausgezahlt,
sondern dient nur zur Verrechnung mit künftigen Lieferungen.
XI.Abtretungsverbot
Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung dürfen Rechte bzw. Ansprüche gegen uns, insbesondere
wegen Mängeln an von uns gelieferten Waren oder wegen von uns begangener Pflichtverletzungen, weder
ganz noch teilweise auf Dritte übertragen oder an Dritte verpfändet werden; § 354 a HGB bleibt hiervon
unberührt.
XII.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht,
Handelsklauseln
1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche zwischen uns und Kaufleuten oder
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist unser Sitz.
Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen haben wir jedoch das Recht, Klage gegen
einen Besteller auch an dessen gesetzlichem Gerichtsstand anhängig zu machen.
2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen uns und dem Besteller findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung, so wie es zwischen deutschen Kaufleuten gilt und in den jeweiligen Lieferländern
wirksam vereinbart werden konnte (siehe I dieser Verkaufsbedingungen). Die Anwendung der Vorschriften
über den internationalen Warenkauf (CSIG – Wiener UNKaufrecht) und des deutschen Internationalen
Privatrechts werden ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Soweit Handelsklauseln nach den International Commercial Terms (INCOTERMS) vereinbart sind, gelten die
INCOTERMS in der jeweils neuesten Fassung (derzeit INCOTERMS 2000).
XIII.Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, teilunwirksam oder durch eine
Sondervereinbarung ausgeschlossen sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht
berührt.
2. Wir speichern Daten unserer Besteller im Rahmen unserer gegenseitigen Geschäftsbeziehungen gemäß
Bundesdatenschutzgesetz.
Stand: 02.02.2010
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und Illustrationen in diesem Dokument wurde mit äußerster Sorgfalt vorgegangen. Dennoch können Fehler nicht vollkommen ausgeschlossen werden.
Der Herausgeber und die Redakteure übernehmen keinerlei rechtliche oder
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Folgen. Der Herausgeber und die Redakteure sind für alle Verbesserungsvorschläge bzw. Hinweise auf etwaige Fehler dankbar.
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