Nr. 04/2016
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Nr. 04/2016
PUTBUSSER NACHRICHTEN NR: 04/2016 XXVII. JAHRGANG 25. APRIL 2016 A M T L I C H E S M I T T E I L U N G S B L AT T D E R S TA D T P U T B U S Was im Mai nicht blüht, wirds im September nicht nachholen. I N H A LT: AMTLICHE UND ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN TERMINE UND VERANSTALTUNGEN SEITE 2 – 8 SEITE 12 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Die Stadtvertretung der Stadt Putbus hat in ihrer 13. Sitzung am 21.03.2016 folgende Beschlüsse gefasst: 1. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Putbus Die Stadtvertretung der Stadt Putbus beschließt die nachfolgende 1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung des Eigenbetriebes der Stadt Putbus vom 15.12.2014. Der Bereich Gebäudemanagement wird zum 01.01.2016 aus dem Eigenbetrieb ausgegliedert und wieder von der Stadtverwaltung übernommen. Frau Wilke wird ermächtigt, die Vergabeentscheidung zu treffen und den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Aufhebung Beschluss Nr. VI. 37-15 der 9. Sitzung vom 7. 15. Juni 2015, Abschließender Beschluss über die 4. Änderung des fortgeltenden Teil-Flächennutzungsplanes Putbus der Stadt Putbus, bezogen auf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. XXVIII-B-11 „Feriendorf Klein Stresow“ der Stadt Putbus 1.Die Stadtvertreter der Stadt Putbus beschließen die Aufhebung des Beschlusses Nr. VI. 37-15 der 9. Sitzung vom 15. Juni 2015 – Abschließender Beschluss über die 4. Änderung des fortgeltenden Teil-Flächennutzungsplanes Putbus der Stadt Putbus, bezogen auf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. XXVIII-B-11 „Feriendorf Klein Stresow“ der Stadt Putbus. 2.Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist zu wiederholen. Die Träger öffentlicher Belange sind hierüber zu informieren. Die Wiederholung, Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. 2. Billigung der Kalkulation der Kurabgabe unter Beibehaltung der bisherigen Abgabensätze für den Kalkulationszeitraum ab 2016 Die Stadtvertretung der Stadt Putbus billigt die vorliegende Kalkulation der Kurabgabe vom 16.10.2015 unter Beibehaltung der bisherigen Abgabensätze für den Kalkulationszeitraum ab 2016. 3. Beschlussfassung zur Haushaltssatzung mit -plan für 2016/2017 der Stadt Putbus einschließlich Stellenplan und Anlagen sowie des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes mit den Anlagen für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 Die Stadtvertretung der Stadt Putbus ist im Vorfeld, über eine Neubesetzung von freiwerdenden Stellen zu informieren. Dies wird von Frau Wilke zugesagt. Die vorliegende Doppelhaushaltssatzung für die Jahre 2016 und 2017 mit -plan, Stellenplan und Anlagen sowie der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes mit Anlagen der Stadt Putbus für 2016 und 2017 werden zum Beschluss erhoben. Die Haushaltssatzung 2016/2017 einschließlich aller Unterlagen wird dem Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen als Untere Rechtsaufsichtsbehörde nach Beschlussfassung der Stadtvertretung zur Genehmigung vorgelegt. 8. Aufhebung Beschluss Nr. VI. 38-15 der 9. Sitzung vom 15. Juni 2015, Beschluss zum Durchführungsvertrag sowie Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. XXVIII-B-11 „Feriendorf Klein Stresow“ der Stadt Putbus 1.Die Stadtvertreter der Stadt Putbus beschließen die Aufhebung des Beschlusses Nr. VI. 38-15 der 9. Sitzung vom 15. Juni 2015 - Beschluss zum Durchführungsvertrag sowie Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. XXVIII-B-11 „Feriendorf Klein Stresow“ der Stadt Putbus. 2.Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist zu wiederholen. Die Träger öffentlicher Belange sind hierüber zu informieren. Die Wiederholung, Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Annahme von Spenden 4. Die Stadtvertretung beschließt die Annahme der Spenden in Höhe von 8.185,59 €. Mit Inkrafttreten der neuen Kommunalverfassung am 13.07.2011 ist die Stadtvertretung gem. § 44(4) KV M-V verpflichtet über die Annahme von Spenden zu entscheiden. Nr.Name Zuwendung 1. Sparkasse 2.960,00 € Vorpommern 2. Klaus und 5.225,59 € Andrea Prokop Zuwendungszweck zur Förderung des Feuerschutzes zur Förderung des Denkmalschutzes 9. Abwägungsbeschluss für die 1. Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. XXVII-B-10 „Wohnmobilstellplatz an der Lauterbacher Chaussee“ der Stadt Putbus; Stand Öffentlichkeitsbeteiligung 2015 1.Die, während der öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung des Entwurfes zu 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. XXVII-B-10 „Wohnmobilstellplatz an der Lauterbacher Chaussee“ der Stadt Putbus vorgebrachten Bedenken und Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben die Mitglieder der Stadtvertretung der Stadt Putbus in ihrer Sitzung vom 21.03.2016 mit den in der Anlage beigefügten Ergebnissen geprüft bzw. abgewogen. 2.Die Abwägungsergebnisse entsprechend den Festlegungen im Abwägungsvorschlag gemäß Anlage sind in den Satzungsentwurf durch das Planungsbüro einzuarbeiten. Annahme einer Sachspende für die Freiwillige Feuerwehr 5. gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V und § 5 Abs. 8 der Hauptsatzung der Stadt Putbus Die Stadtvertretung der Stadt Putbus beschließt die Annahme der folgenden Sachspende für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Putbus: Digitale Kompaktkamera Sony DSC-HX60 und 4 Jahre Plusschutz, mit einem Wert von 379,00 €. Gespendet von Familie Möller, Bergen auf Rügen. Ausschreibung von Stromlieferung 2018/2019 6. Die Stadtvertretung beschließt die Beschaffung von Strom für die Lieferjahre 2018/2019 für städtische Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung im Rahmen einer elektronischen Ausschreibung durchführen zu lassen. Die Bürgermeisterin PN # 04.16 2 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 13.Kostenfreies Parken auf kostenpflichtigen städtischen Parkplätzen für aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Putbus Die Stadtvertretung Putbus beschließt, für die aktiven Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Putbus, einen Parkausweis ausstellen zu lassen, der das Parken auf allen städtischen gebührenpflichtigen Parkplätzen, während der erlaubten Höchstdauer, ermöglicht. Dieser Ausweis wird auf ein Jahr befristet ausgestellt und enthält das KFZ-Kennzeichen des jeweiligen Kameraden. Bei Austritt aus der Freiwilligen Feuerwehr oder bei andauerndem Nichterscheinen, beispielsweise während der Übungsstunden, ist dieser Parkausweis an die Stadtverwaltung zurückzugeben. 3.Die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen vorgebracht haben, sind von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 4.Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. 5.Der Vorhabenträger trägt die Kosten des Verfahrens. 10.Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. XXVII-B-10 „Wohnmobilstellplatz an der Lauterbacher Chaussee“ der Stadt Putbus 1.Die, während der öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung des Entwurfes zur 1. Änderung über den fortgeltenden Bebauungsplan Nr. XXVII-B-10 „Wohnmobilstellplatz an der Lauterbacher Chaussee“ der Stadt Putbus, vorgebrachten Bedenken und Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben die Mitglieder der Stadtvertretung der Stadt Putbus in ihrer Sitzung vom 21.03.2016 mit den in der Anlage beigefügten Ergebnissen geprüft bzw. abgewogen. 2.Die Abwägungsergebnisse entsprechend den Festlegungen im Abwägungsvorschlag gemäß Anlage sind in den Satzungsentwurf durch das Planungsbüro einzuarbeiten. 3.Die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen vorgebracht haben, sind von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 4.Die Stadtvertretung billigt den überarbeiteten Entwurf für die 1. Änderung der Satzung über den fortgeltenden Bebauungsplan Nr. XXVII-B-10 „Wohnmobilstellplatz an der Lauterbacher Chaussee“ der Stadt Putbus. Der Satzungsentwurf ist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Der Entwurf ist öffentlich in der Stadtverwaltung Putbus, im Bauamt, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht auszulegen. Die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. 5.Die Begründung wird gebilligt. 6.Der Vorhabenträger trägt die Kosten des Verfahrens. 7.Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses außer Anlage 4 14.Änderung der Schuleinzugsbereichssatzung des Landkreises Vorpommern-Rügen ab dem Schuljahr 2016/2017 Die Stadtvertretung der Stadt Putbus unterstützt den Antrag der Stadtvertretung der Stadt Bergen auf Rügen auf Änderung der Schuleinzugsbereichssatzung des Landkreises Vorpommern-Rügen, für die Regionalschulen der Stadt Bergen auf Rügen und • deren Ortsteile grundsätzlich keine Einzugsbereiche festzulegen und die Regionalschulen „Am Grünen Berg“ und „Am Rugard“ • als örtlich zuständige Schulen für die Ortsteile der Stadt Putbus, Beuchow, Dolgemost, Freetz, Groß Stresow, Güstelitz, Ketelshagen, Klein Stresow, Lauterbach, Lonvitz, Muglitz, Nadelitz, Neuendorf, Neukamp, Pastitz, Posewald, Vilmnitz, Wobbanz und Wreechen zu bestimmen. Die Bürgermeisterin Frau Wilke rät dazu, dass sich die betroffenen Eltern zusätzlich an den Bürgerbeauftragten des Landes, Herrn Crone, wenden sollen. per Post oder persönlich: Bürgerbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Schlossstraße 8, 19053 Schwerin telefonisch: Tel.: 0385 525-2709, Fax: 0385 525-2744 auf elektronischem Weg: [email protected] Putbus, den 25.04.2016 11.Antrag der „Fraktion der CDU Putbus, Denk mal!“ zur Beschilderung des Radweges Lauterbach – Mönchgut Die Stadtvertretung Putbus beauftragt die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Biosphärenreservatsamt und dem Landkreis, für den Radweg Lauterbach-Mönchgut Voraussetzungen zu schaffen, dass die Radfahrer durch die Goor geleitet werden können und nicht wie derzeit über Vilmnitz. Wilke Bürgermeisterin 12.Antrag der „Fraktion der CDU Putbus, Denk mal!“ zum Erhalt des Schienenpersonennahverkehrs von Lauterbach Mole nach Bergen Die Stadtvertretung der Stadt Putbus beauftragt die Bürgermeisterin, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für den Erhalt des Schienenpersonennahverkehrs zwischen BergenPutbus-Lauterbach Mole einzusetzen, dafür Unterstützer wie beispielweise den Tourismusverband, das Biosphärenreservatsamt Südost-Rügen und die Internationale Naturschutzakademie auf der Insel Vilm zu gewinnen und mit entsprechenden Argumenten dem Verkehrsministerium vorzutragen. Die Stadtvertretung ist in den nächsten Stadtvertretersitzungen über mögliche Fortschritte zu unterrichten. 3 PN # 04.16 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Betriebssatzung „Eigenbetrieb Stadt Putbus“ Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) sowie des § 8 Eigenbetriebsverordnung ( EigVO M-V) vom 25. Februar 2008 (GVOBl. M-V 2008, S. 71) wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung der Stadt Putbus vom 21.03.2016 die 1. Änderung zur Betriebssatzung „Eigenbetrieb der Stadt Putbus“ eingearbeitet und erlassen: 8) die Herstellung und der Vertrieb eigener Printerzeugnisse (z.B. Gastgeberverzeichnis, Imagebroschüre, Veranstaltungskalender, Werbeflyer usw.) 9) die Durchführung kultureller Veranstaltungen 10)die Durchführung von Stadt-, Park- und Sonderführungen 11)die Vermarktung touristisch relevanter städtischer Objekte, z.B. Marstall, Hafen, u.a. 12)der Betrieb/die Unterhaltung der städtischen, öffentlichen WC-Anlagen mit Ausnahme der WC-Anlage im Stadthafen Lauterbach 13)die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Strände in Neuendorf, Wreechen, Goor, Altkamp und Groß Stresow Die Stadt Putbus überträgt zu diesem Zwecke (5) 1) die Festsetzung und Einziehung der Hafen- und Hafennutzungsgebühren 2) die Festsetzung und Einziehung der Kurabgabe 3) die Festsetzung und Einziehung der Fremdenverkehrsabgabe nach den jeweils von der Stadt Putbus erlassenen Abgabensatzungen in der jeweils geltenden Fassung auf den „Eigenbetrieb Stadt Putbus“. §1 Name und Rechtsstellung des Eigenbetriebes Der Eigenbetrieb führt den Namen „Eigenbetrieb Stadt Put(1) bus“. Der Eigenbetrieb wird als organisatorisch, verwaltungsmäßig (2) und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen (Sondervermögen) gemäß § 1 Abs. 2 EigVO M-V ohne eigene Rechtspersönlichkeit auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieser Betriebssatzung geführt. §2 Gegenstand des Eigenbetriebes Der Eigenbetrieb umfasst die Bereiche (1) 1 Wohnungswirtschaft 2) Hafen 3) Kurverwaltung Der Eigenbetrieb / Wohnungswirtschaft (2) 1) errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen 2 stellt Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden, Gewerbebauten, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Einrichtungen bereit 3) stellt eine sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung sicher 4) unterstützt die kommunale Siedlungspolitik und Maßnahmen der Infrastruktur 5) führt städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen durch Der Eigenbetrieb / Hafen (3) 1) verwaltet und betreut den kommunalen Stadthafen Lauterbach der Stadt Putbus 2) fördert die Entwicklung des Warenumschlags im Stadthafen zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor der Stadt Putbus 3) kann Investitionen zur infrastrukturellen Ausgestaltung des Hafen durchführen 4) trägt Sorge für eine attraktive Gestaltung des Hafens für Bürger, Besucher und Nutzer im Einvernehmen mit dem Bereich Kurverwaltung 5) setzt die Hafen- und Hafennutzungsgebühren fest und zieht diese ein. (4) Dem Eigenbetrieb / Kurverwaltung obliegt 1) die touristisches Betreuung der Gäste, Urlauber und Einwohner der Stadt Putbus sowie die Durchführung und Förderung kur- und tourismusrelevanter Aufgaben 2) die Festsetzung und Einziehung der Kurabgabe 3) die Festsetzung und Einziehung der Fremdenverkehrsabgabe 4) die Durchführung des touristischen Marketings durch Präsentation im Internet, in Printmedien, auf Messen, usw. 5) die Erstellung, der Betrieb und die Pflege der Website „www.ruegen-putbus.de“ 6) der Betrieb der Putbus-Information 7) die Zimmervermittlung / der Zimmernachweis PN # 04.16 §3 Stammkapital Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt für den Bereich Wohnungswirtschaft 255.645,94 EUR 1) (in Worten: zweihundertfünfundfünfzigtausendsechshundertfünfundvierzig 94/100) und wird als Sacheinlage der Mietwohngrundstücke der Stadt Putbus erbracht. Der dieses Stammkapital übersteigende Wert der Sacheinlage ist als Rücklage einzustellen. für den Bereich Hafen 0,00 EUR (in Worten: null) 2) für die Kurverwaltung 0,00 EUR EUR (in Worten: null) 3) §4 Leitung des Betriebes Zur Leitung des Betriebes bestellt die Stadtvertretung einen (1) Betriebsleiter. Ist ein Betriebsleiter nicht bestellt, so obliegt gemäß § 2 (1) EigVO M-V die Leitung des Eigenbetriebes dem Bürgermeister. Der Betriebsleiter leitet den Eigenbetrieb selbständig. (2) Er kann die Bezeichnung Kurdirektor führen. Der allgemeine Vertreter ist der Stellvertretende Betriebs(3) leiter. Im Einzelfall kann der Betriebsleiter einen anderen Mitarbeiter mit seiner Vertretung beauftragen. §5 Vertretung des Betriebes Gesetzlicher Vertreter des Eigenbetriebes und Dienstvorge(1) setzter der Betriebsleitung und der Mitarbeiter des Eigenbetriebes ist der Bürgermeister. Er entscheidet bei allen Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und hat gegenüber der Betriebsleitung ein Weisungs- und Selbsteintrittsrecht, wenn durch deren Aufgabenwahrnehmung negative Auswirkungen für den Betrieb zu erwarten sind. Die Betriebsleitung vertritt den Betrieb nach außen. Die Ver(2) tretungsbefugnis umfasst unbeschadet des Absatzes 1 alle Angelegenheiten, die in die Entscheidungszuständigkeit der Betriebsleitung fallen. Der Schriftverkehr des Eigenbetriebes wird geführt unter (3) dem Briefkopf Stadt Putbus Der Bürgermeister Eigenbetrieb … 4 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN (4) Die Betriebsleitung kann mit Zustimmung des Bürgermeisters auf weitere Bedienstete Zeichnungsbefugnisse übertragen. Verpflichtungserklärungen oder Vollmachten sind vom Bür(5) germeister und vom Betriebsleiter bzw. deren Stellvertretern handschriftlich zu unterzeichnen und mit dem Dienstsiegel zu versehen. Verpflichtungserklärungen oder Vollmachten bis zu einer Wertgrenze von 5.000,00 EUR bei einmaligen und von 1.000,00 EUR bei wiederkehrenden Leistungen können von der Betriebsleitung in einfacher Schriftform ausgefertigt werden. 8 TVöD entscheidet der Bürgermeister über Einstellungen, Höhergruppierungen und Kündigungen. Der Bürgermeister erlässt in unaufschiebbaren Angelegen(3) heiten des Eigenbetriebes an Stelle der Stadtvertretung oder des Betriebsausschusses dringliche Anordnungen. Er hat die Stadtvertretung oder den Betriebsausschuss in der nächsten Sitzung hiervon in Kenntnis zu setzen und gemäß § 38 Abs. 4 Satz 2, 3 KV M-V die erforderliche Genehmigung einzuholen. §8 Aufgaben des Betriebsausschusses Der Betriebsausschuss besteht aus 7 Stadtvertretern, die (1) aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden bestimmen. Dem Betriebsausschuss obliegen alle Entscheidungen, die (2) nicht nach § 22 Abs. 3 KV M-V bzw. § 5 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung M-V der Stadtvertretung vorbehalten sind. Der Betriebsausschuss trifft Entscheidungen nach § 5 Abs. 2 (3) Eigenbetriebsverordnung M-V und gemäß § 6 der Hauptsatzung der Stadt Putbus über: 1) die Genehmigung von Verträgen nach § 38 Abs. 6 Satz 6 und 7 der Kommunalverfassung in sinngemäßer Anwendung für die Belange des Eigenbetriebes bei Verträgen, die auf einmalige Leistungen gerichtet sind, innerhalb einer Wertgrenze von 5.000,00 EUR bis 25.000 EUR sowie bei wiederkehrenden Leistungen innerhalb einer Wertgrenze von 2.500,00 EUR bis 5.000,00 EUR der Leistungsrate 2) die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben, bei überplanmäßigen Ausgaben bis zu einer Wertgrenze von 25.000,00 EUR sowie bei außerplanmäßigen Ausgaben innerhalb einer Wertgrenze von 5.000,00 EUR bis 25.000,00 EUR je Ausgabenfall 3) die Verfügung über Vermögen des Eigenbetriebes, insbesondere über die Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, Schenkungen, die Hingabe und die Aufnahme von Krediten durch den Eigenbetrieb innerhalb einer Wertgrenze von 10.000,00 EUR bis 25.500,00 EUR sowie die Entscheidung über die Genehmigung von Vorwegbeleihungen bis zu einer Wertgrenze von 250.000,00 EUR 4) Personalangelegenheiten im Einvernehmen mit der Betriebsleitung. Dazu gehört die Ernennung, Beförderung und Entlassung von Beamten der Laufbahngruppe 2. Bei Beschäftigten ab der Entgeltgruppe 9 TVöD entscheidet der Betriebsausschuss über Einstellungen, Höhergruppierungen und Kündigungen 5) die Vergabe von Lieferungen und Leistungen im Rahmen des genehmigten Vermögensplanes, wenn der Gegenstandswert im Einzelfall 25.000,00 EUR übersteigt 6) den Erlass von Forderungen und den Abschluss von außergerichtlichen Vergleichen, soweit der Gegenstandswert im Einzelfall 5.000,00 EUR übersteigt 7) die Einleitung eines Rechtsstreits bzw. die Einlegung eines Rechtsmittels, soweit der Streitwert 2.500,00 EUR im Einzelfall übersteigt 8) die Gewährung von Gehaltsvorschüssen und Darlehen an die Mitglieder der Betriebsleitung bis zu einer Höhe von 2.500,00 EUR. Die Sitzungen des Betriebsausschusses sind nicht öffentlich. (4) §6 Entscheidungsbefugnisse der Betriebsleitung Die Betriebsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten, die (1) ihr durch diese Betriebssatzung übertragen worden sind. Der Betriebsleitung unterliegt die laufende Betriebsführung. Sie leitet den Eigenbetrieb eigenverantwortlich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und kaufmännischen Grundsätzen. Zu den Aufgaben der Betriebsleitung gehört insbesondere: (2) 1) die Aufstellung und Ausführung des Wirtschaftsplanes, 2) das Führen der laufenden Geschäfte des Eigenbetriebes (hierzu zählt insbesondere der innerbetriebliche Personaleinsatz), 3) der Einkauf von regelmäßig benötigten Rohstoffen und Materialien, 4) die Anordnung und vertragliche Bindung der notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen und Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen bis zu bestimmten Wertgrenzen 5) die Leitung des Rechnungswesens, 6) die Wahrnehmung der Vorgesetztenfunktion gegenüber den Beschäftigten des Eigenbetriebes, 7) die Außenvertretung des Eigenbetriebes, soweit dies zur laufenden Betriebsführung gehört, zur gesetzlichen Vertretung der Gemeinde ist der Betriebsleiter nicht befugt; § 38 Absatz 2 der Kommunalverfassung bleibt unberührt, 8) die Vorbereitung der Beschlüsse des Betriebsausschusses und der Stadtvertretung in Angelegenheiten des Eigenbetriebes, 9) die Teilnahme an den Sitzungen des Betriebsausschusses und der Stadtvertretung in Angelegenheiten des Eigenbetriebes, 10)das Erstellen von Zwischenberichten für den Bürgermeister und den Betriebsausschuss 11)die Aufstellung des Jahresabschlusses. Die Betriebsleitung trifft Entscheidungen über die in § 9 Abs. (3) 3 dieser Satzung genannten Angelegenheiten unterhalb der dort genannten Wertgrenzen. Der Bürgermeister ist laufend über wichtige Entscheidungen der Betriebsleitung zu informieren. Die Betriebsleitung führt die Beschlüsse der Gemeindever(4) tretung, ihrer Ausschüsse und die Entscheidungen des Bürgermeisters in Angelegenheiten des Eigenbetriebes aus. §7 Aufgaben des Bürgermeisters Der Bürgermeister ist Dienstvorgesetzter der im Eigenbe(1) trieb verwendeten Beamten und Beschäftigten der Stadt. Er führt die Dienstaufsicht über die Beschäftigten des Eigenbetriebes. Er erlässt die Dienstanweisung für die Betriebsleitung. Der Bürgermeister entscheidet in Personalangelegenheiten (2) im Einvernehmen mit der Betriebsleitung. Dazu gehören die Ernennung, Beförderung und Entlassung von Beamten der Laufbahngruppe 1. Bei Beschäftigten bis zur Entgeltgruppe weiter auf S. 6 5 PN # 04.16 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN §9 Aufgaben der Stadtvertretung Die Stadtvertretung entscheidet über: Erlass und Änderung der Betriebssatzung 1. Bestellung des Betriebsausschusses sowie Berufung und 2. Abberufung seiner Mitglieder Bestellung der Betriebsleitung sowie Berufung, Abberufung 3. und Regelung der Dienstverhältnisse Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss 4. Festsetzung und Änderung des Wirtschaftsplanes 5. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, Behandlung 6. des Jahresergebnisses sowie Entlastung der Betriebsleitung Rückzahlung von Eigenkapital aus dem Eigenbetrieb 7. Verfügung über Vermögen des Eigenbetriebes, insbesonde8. re über die Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, Schenkungen, die Hingabe und die Aufnahme von Krediten durch den Eigenbetrieb über einer Wertgrenze von 25.500,00 EUR, die Entscheidung über die Genehmigung von Vorwegbeleihungen über der Wertgrenze von 250.000,00 EUR sowie die Veräußerung von Vermögensgegenständen unter ihrem Wert und die Verpflichtung hierzu wesentliche Änderung des Betriebsumfanges des Eigenbe9. triebes, insbesondere die Übernahme von neuen Aufgaben, für die eine gesetzliche Verpflichtung nicht besteht 10.Änderung der Rechtsform des Eigenbetriebes 11.die Festsetzung allgemeiner Lieferbedingungen, insbesondere der allgemeinen Tarife (gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 EigVO M-V) 12.Gewährung von Krediten der Stadt an den Eigenbetrieb oder des Eigenbetriebes an die Stadt oder an einen anderen Eigenbetrieb der Stadt (gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 EigVO M-V) bericht an die Stadtvertretung zur Feststellung des Jahresabschlusses weiter. Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen, deren Ge(4) samtvolumen 5.000,00 EUR übersteigt, sind einzeln darzustellen und zu erläutern. Für die Erforderlichkeit eines Nachtragswirtschaftsplanes (5) werden gem. § 14 Abs. 7 EigVO M-V in Verbindung mit § 48 Kommunalverfassung folgende Wertgrenzen festgesetzt: 1) Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassung gilt a) ein Jahresverlust als erheblich, wenn er 2 von Hundert der Erträge überschreitet b)die Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Jahresverlustes um 50 von Hundert als wesentlich 2) Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 3 Kommunalverfassung sind a) Mehraufwendungen als erheblich anzusehen, wenn sie im Einzelfall 2 von Hundert der Gesamtaufwendungen des laufenden Haushaltsjahres übersteigen b)Mehrauszahlungen für Investitionen als erheblich anzusehen, wenn sie im Einzelfall 20 von Hundert der Gesamtaufwendungen des laufenden Haushaltsjahres übersteigen. 3) Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nr. 1 Kommunalverfassung gelten unabweisbare Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen als geringfügig, wenn sie 20 von Hundert der Auszahlungen für die Investitionstätigkeit nicht übersteigen. § 12 Sprachformen Soweit in dieser Satzung Bezeichnungen, die für Frauen und Männer gelten, in der männlichen Sprachform verwendet werden, gelten die Bezeichnungen für Frauen in der weiblichen Sprachform. § 10 Berichtspflichten Die Betriebsleitung hat den Betriebsausschuss und den Bür(1) germeister über alle wichtigen Angelegenheiten des Eigenbetriebes rechtzeitig und regelmäßig zu unterrichten und auf Verlangen Auskunft zu erteilen, insbesondere wenn sich das Jahresergebnis gegenüber dem Erfolgsplan verschlechtert und die Verschlechterung die Haushaltslage der Stadt beeinträchtigen kann oder wenn sich eine Gefährdung der Liquidität des Eigenbetriebes abzeichnet. Bei erfolgsgefährdenden Mindererträgen hat die Betriebslei(2) tung den Bürgermeister unverzüglich zu unterrichten. (3)Die Betriebsleitung hat den Bürgermeister und den Betriebsausschuss vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen, die Umsetzung des Wirtschaftsplanes sowie über die Entwicklung der Liquidität schriftlich zu unterrichten. Daneben hat die Betriebsleitung dem Bürgermeister auf Verlangen alle sonstigen finanzwirtschaftlichen Auskünfte und Zwischenberichte auch in kürzeren Abständen zu erteilen. § 13 Wertgrenzen Alle in dieser Satzung angegebenen Wertgrenzen beziehen sich auf Bruttowerte. § 14 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Putbus, den 25.04.2016 B. Wilke Bürgermeisterin § 11 Wirtschaftsjahr, Wirtschaftsplan, Jahresabschluss Wirtschaftsjahr ist das Haushaltsjahr der Stadt Putbus. (1) Die Betriebsleitung hat den aufzustellenden Wirtschaftsplan (2) nebst Anlagen bis spätestens zum 1. 11. eines jeden Jahres über den Betriebsausschuss dem Bürgermeister vorzulegen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind bis zum Ab(3) lauf von drei Monaten nach Abschluss des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen, zu unterschreiben und nach Durchführung der Jahresabschlussprüfung gemäß KPG über den Bürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen. Der Bürgermeister leitet den Jahresabschluss und den Lage- PN # 04.16 6 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Öffentlichen Auslegung des Entwurfes der die I. Änderung der Satzung über den fortgeltenden Bebauungsplan Nr. XXVII-B-10 „Wohnmobilstellplatz an der Lauterbacher Chaussee“ der Stadt Putbus gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der Entwurf der I. Änderung der Satzung über den fortgeltenden Bebauungsplan Nr. XXVII-B-10 „Wohnmobilstellplatz an der Lauterbacher Chaussee“ der Stadt und die Begründung sind von der Stadtvertretung der Stadt Putbus in der Sitzung am 21. März 2016 gebilligt und zur Auslegung bestimmt worden. Der Entwurf des I. Änderung der Satzung über den fortgeltenden Bebauungsplan Nr. XXVII-B-10 „Wohnmobilstellplatz an der Lauterbacher Chaussee“ der Stadt und die Begründung liegen in der Zeit vom 02. Mai bis einschließlich 03. Juni 2016 im Rathaus der Stadtverwaltung Putbus, Markt 8, Bauamt (EG) Zimmer 11 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Putbus den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig. Putbus, den 25.04.2016 Wilke Bürgermeisterin Eigenbetrieb der Stadt Putbus: SGB Wohnungswirtschaft/Finanzen/Hafen Sachgebietsleiter Wohnungswirtschaft/Finanzen Wohnungswirtschaft/Hafen Hauswart/techn. Service Hafenmeister SGB Kurverwaltung Sachgebietsleiterin Putbus-Information Herr Hein Frau Fiebing Frau Prey Hr. Leistikow Herr Paape 88946 61431 61431 61431 461 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Frau Lahann Frau Schädlich Frau Hellwig Hr. Dr. Bittner 60964 431 431 431 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Kasnevitz Bildungsstandort Deutschland Im Zuge des Aktionsrahmens „Bildungsstandort Deutschland“ der Gemeinsamen Wissenschaftskommission von Bund und Ländern, organisiert das Humboldteum den Schüleraustausch für die Deutsche Schule Quito (Ecuador). Dazu suchen wir Familien, die offen sind, von Samstag, den 11. Juni bis Samstag, den 23. Juli 2016 einen lateinamerikanischen Jugendlichen als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Da das Austauschprogramm auf gemeinnütziger und nichtmaterieller Grundlage organisiert wird, wären wir über Ihre Mithilfe bei der Suche nach Gastfamilien für die ecuadorianischen Jugendlichen sehr dankbar. Durch eine Bekanntmachung unserer Pressemitteilung in Ihren Gemeindenachrichten, stoßen Sie für Ihre Bürger ein Fenster in die „Arche Noah“ Ecuador auf, und eröffnen damit auch die Möglichkeit eines Gegenbesuchs nach Ecuador im Oktober 2016 – also ein echter Austausch. Im vergangenen November konnten wir durch die Veröffentlichung unseres Angebotes bereits die Hälfte der Austauschschüler in eine deutsche Gastfamilie vermitteln. Damit aber alle interessierten ecuadorianischen Jugendlichen am Deutschlandaustausch teilnehmen können, ersuchen wir um Ihre Mithilfe. Für Fragen oder weitergehende Auskünfte erreichen Sie uns tagsüber unter der zentralen Rufnummer 0711-222 14 00 und per Mail. Uli B. Hüttl, Direktor Forensis Am 18.03.2016 tagte die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Kasnevitz. Das Protokoll dieser Versammlung und der Verteilungsplan der Jagdgenossenschaft liegen bei dem Vorsitzenden des Vorstandes, Herrn Uwe Pohl, wohnhaft Altkamp 6 in 18581 Putbus, Tel. 038301 61854, für 2 Wochen ab der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung aus. Die Versammlung der Jagdgenossen beschloss unter anderem, den Reinertrag aus der Jagdnutzung für das Jagdjahr 2015/2016 zur Auszahlung zu bringen. Es erfolgte auch der Abschluss des Pachtvertrages mit der Pächtergemeinschaft Kasnevitz ab 01.04.2016. Um die Auszahlung der Pacht vornehmen zu können, bittet der Vorstand alle Eigentümer von bejagbaren Flächen im Territorium der ehemaligen Gemeinde Kasnevitz, dem Vorsitzenden Herrn Uwe Pohl , sofern in den Vorjahren noch nicht geschehen, ihre Eigentumsnachweise nachzureichen sowie die Bankverbindung bzw. Änderungen zu beidem mitzuteilen. Der Jagdvorstand weist darauf hin, dass Ansprüche auf die Auszahlung der Jagdpacht mit einer Frist von insgesamt 4 Jahren geltend gemacht werden können. Altkamp, den 25.04.2016 für den Jagdvorstand gez. Pohl, Jagdvorsteher 7 PN # 04.16 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachung Als Bürgermeisterin der Stadt Putbus bin ich kraft Gesetzes Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Ketelshagen und lade Sie zur Gründungsversammlung am 25.05.2016 um 19.00 Uhr in den großen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Putbus ein. Eingeladen sind Eigentümer bejagbarer Flächen der Gemarkung Ketelshagen. Tagesordnung: Begrüßung, Eröffnung der Versammlung • Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschluss• fähigkeit und der Tagesordnung Beschluss über die Gründung der Jagdgenossenschaft • Ketelshagen Wahl eines Vorstandes der Jagdgenossenschaft Ketels• hagen Beschluss über die Satzung der Jagdgenossenschaft Ketels• hagen Sonstiges • Schlusswort des Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft • Ketelshagen Die Flächen der Jagdgenossenschaft Ketelshagen waren bisher im Bestand der Jagdgenossenschaft Kasnevitz. Die Jagdgenossen, die ihr Eigentum bisher noch nicht nachgewiesen haben, müssen einen entsprechenden Eintrag in das Grundbuch oder einen gleichwertigen Nachweis dem Vorstand zu Beginn der Versammlung vorlegen. Putbus, den 25.04.2016 Wilke Bürgermeisterin Flurkartenausschnitt Ketelshagen Der Tourismus und Gewerbeverein Putbus e.V. lädt ein Tanz in den Mai Am Sonnabend, den 30. April, laden wir traditionell zum Tanz in den Mai herzlich ein. Wie gewohnt, findet die Veranstaltung im Feuerwehrgerätehaus statt. Beginn ist um 20.00 Uhr. Für Getränke und kleinen Imbiß ist stets gesorgt, Eintritt 3,– €. Der Tourismus und Gewerbeverein Putbus e.V. lädt zur Stadt und Parkführung mit Herrn Christian Bruhn am 7. Mai 2016 ein. Treffpunkt 10.00Uhr Pädagogium Circus 16, die Teilnahme ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Alle, die gerne tanzen und Spaß am Leben haben. Anmeldung TGV Putbus e.V. Regina Dabel Tel. 038301 60467 Feuerwehrförderverein Putbus e. V. PN # 04.16 8 Vorbereitungen auf das 25-jährige Jubiläum der Jugendfeuerwehr und Kinderfest in Putbus Foto: Herr Stemmler In der letzten Ausgabe der Putbusser Nachrichten berichteten wir aus dem Arbeitskreis Putbusser Kinderfest. Er bereitet für den Nachmittag des 4. Juni ein Geburtstags- und Kinderfest in und am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Putbus vor. Vorgesehen ist, ein reichhaltiges Kinderprogramm zu organisieren. Eingeladen zur Mitwirkung sind alle Vereine sowie Kinderund Jugendeinrichtungen unserer Stadt. Diese Spenden helfen auch, die Arbeit der Jugendfeuerwehr attraktiv zu gestalten. Spendenbescheinigungen werden ausgestellt. Bankverbindung des Feuerwehrförderverein Putbus e.V.: Sparkasse Vorpommern ∙ IBAN: DE 09 1505 0500 0832 1306 13 ∙BIC: NOLADE21GRW ∙ Betr.: 25 Jahre Jugendfeuerwehr und Kinderfest Auskunft geben: Renate Grünberg, Tel.: 88455, eMail: [email protected], und Martin Stemmler, Tel.: 889764, eMail: [email protected]. Nicht jeder Verein ist in der Lage, die für sein Angebot benötigten Materialien selbst zu finanzieren. Deshalb bittet der Arbeitskreis wie im letzten Jahr um Spenden zur Förderung des Kinderfestes. Fahrt zur Landesgartenschau Eutin Wer möchte zur Landesgartenschau nach Eutin mitfahren? Liebe Putbusser Bürger, ich möchte gern eine Busfahrt zur Landesgartenschau in unsere Partnerstadt nach Eutin am 11.06.2016 organisieren. Für die Busfahrt ist ein Unkostenbeitrag in Höhe von höchstens 30,00 € zu entrichten. Der genaue Preis richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmer. Falls Interesse besteht können Sie sich hierzu bis zum 12.05.2016 verbindlich unter der Putbusser Telefonnummer: 64310 oder 64315 e-mail:[email protected] anmelden. Ihre Bürgermeisterin Beatrix Wilke 9 PN # 04.16 Die Kleiderkammer ist umgezogen! Nachdem wir im Rathaus im Oktober 2015 in einem provisorischen Raum eine Kleiderkammer eröffnen konnten, hat die Stadt Putbus uns nun neue Räume im Bauhof am Mühlenberg 19 zur Verfügung gestellt. Der Helferkreis hat zusammen mit Asylbewerbern die Kleiderkammer gereinigt, die Wände gemalt und mit einem Fußbodenbelag versehen. In diesem Zusammenhang möchten wir Herrn Rainer Grübel und dem TOOM Baumarkt für die großartige Unterstützung danken, auch Frau Wilke, Herr Möller und Herr Reile haben sich sehr für uns eingesetzt! Neue Regale hat uns Frau Christel Abraham aus Baabe gestiftet! Die Kleiderkammer ist jeden Donnerstag von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. Da wir jetzt über größere Räume verfügen, können wir auch neue Kleiderspenden annehmen. Wir benötigen hauptsächlich Damen- und Herrenkleidung in kleinen Größen und Kinderbekleidung, da wir jetzt auch mehr Familien in Putbus aufgenommen haben. Wenn noch jemand einen Schulranzen abzugeben hat, würden wir uns sehr freuen! Bitte beachten Sie, dass wir nur zu den Öffnungszeiten der Kleiderkammer ihre Spende annehmen können. Für die Kleiderkammer suchen wir noch weitere ehrenamtliche Helfer, damit immer mindestens 2 Personen die Aufsicht haben! Gesucht werden auch 2 Fahrräder für junge Asylbewerber, die bei Herrn Rolker auf dem Obsthof in Altkamp Arbeit gefunden haben. Auch Kinderfahrräder werden gesucht, hier bitte bei Herrn Reile oder bei Frau Radvan in der Stadtverwaltung melden. Für den Helferkreis Barbara Lüth Rückblick auf Ostern in Putbus: 15. Jahre Ostern – Basteln in der „Schloßkirche“ und Ostereier suchen an der Schlosskirche im Park zu Putbus Der Osterhase hatte auch in diesem Jahr 650 Ostereier im Schlosspark versteckt. Die süßen Ostersachen verteilte der Osterhase persönlich. Danke möchte der Tourismus und Gewerbeverein Putbus e.V. allen Helfern und Spendern für die Treue zu dieser Veranstaltung in all den Jahren sagen. Danke an Familie Rüdiger Kind, Familie Ermes, der Rheumaliga Ortsgruppe Putbus, dem Förderverein Fürstliches Pädagogium zu Putbus, Hotel Wreecher Hof, Familie Jaich Wasserferienwelt, Hotel Nautilus Frau Klatte, Familie Loers Hafenhotel Viktoria, Familie Raulf Hotel Badehaus Goor, Familie Preller EDEKA Markt Lauterbach, der Kirche, sowie unserem Osterhasen Herrn Hannes Kraski. Regina Dabel Vors. Tourismus und Gewerbeverein Putbus e.V. m tb vbo u kt p uc k dr uc ge dr ge rü 134_anz original n original rügenprodukt PN # 04.16 10 us circus 13 | 18581 putbus auf rügen | tel. 03 83 01 / 80 60 | [email protected] | www.ruegen-druck.de Starke Frauen und Mädchen nach Selbstverteidigungskurs Im März absolvierten 23 Mädchen und Frauen erfolgreich einen Selbstverteidigungskurs. Dazu trafen sich diese in den Räumen der Johannesloge am Circus. Zuerst lehrte Andreas Kuhfuß von der Kampf-Sport-Gemeinschaft e.V. das richtige Verhalten, wenn ein Fremder zu nahe kommt, denn die ersten Sekunden sind die entscheidenden. Als es anschließend darum ging, was zu tun ist, wenn sich dieser Fremde nicht abwimmeln lässt und das Opfer bereits festhält, wurde es spannend. Trainer Andreas spielte die Situation mit jeder einzelnen Teilnehmerin durch, die sich dann entsprechend wehren sollte. Er rief dazu auf, die Hemmungen, einen fremden Menschen anzufassen oder auch wehzutun, zu überwinden, denn ansonsten ist eine Selbstverteidigung nicht möglich. Dies war für die meisten Frauen und Mädchen eine der wichtigsten Erkenntnisse bei der praktischen Umsetzung. Weiterhin lernten die Teilnehmerinnen während dieses Kurses nicht nur spezielle Griffe, wie man sich aus bestimmten Positionen losreißen kann sondern sie lernten auch die Schmerzpunkte des Körpers kennen um sich einem möglichen Angreifer ohne großen Kraftaufwand zur Wehr setzen zu können. Alle Teilnehmerinnen waren sich einig, für die Zukunft gut gewappnet zu sein. Sie würden gern wieder solch einen Kurs absolvieren wollen. Nur durch regelmäßiges Üben bleibt das richtige Verhalten in Erinnerung, denn im Ernstfall zählt jede Sekunde. Ein großes Dankeschön gilt an dieser Stelle dem Landkreis, der Johannesloge „Rugia zur Hoffnung“ sowie der Stadt Putbus für die freundliche Unterstützung dieses Selbstverteidigungskurses. Ihre Gleichstellungsbeauftragte Julia Präkel Nicole Prochnow wehrt sich gerade als sie von Andreas Kuhfuß an den Haaren gezogen wird; Foto J. Präkel Rote Lippen soll man küssen ... geladen. Bis auf den allerletzten Platz war der Raum vor der Kegelbahn gefüllt. Über 40 Frauen konnten durch Harald Bindernagel, Stellv. Vorsitzender des SB begrüßt werden. Unter ihnen auch die Bürgermeisterin, Frau Wilke. Der Schlagerchor, übrigens auch überwiegend Frauen, gab Alles. Sie hatten Schlager ausgewählt, die sich schon vor vielen, vielen Jahren in unseren Köpfen und auch Herzen einen festen Platz gesichert haben. Ob es nun „Mendessino“, „Marmor, Stein und Eisen bricht“ oder „Marina“ war, ich habe gestaunt, wie textsicher viele der Anwesenden waren. Nach dem 1 stündigen Programm des 1. Rügener Schlagerchores wurden uns Kaffee und Kuchen serviert. Wir hatten vom vielen Singen einen richtig trockenen Mund, da kam der Kaffee gerade recht. Frauentagsfeier der Seniorinnen im Hotel Koos Foto: H. Schrank … dies war nur einer der tollen Schlager aus dem Repertoire des 1. Rügener Schlagerchores, den der Chor am 10. März für die Seniorinnen der Stadt Putbus darbot. Ich glaube, dass ich für viele der anwesenden Frauen spreche, wenn ich den Organisatoren, dem Rügener Schlagerchor und den Angestellten des Hotel Koos für den gelungenen Nachmittag danke. Der Ortsverband der Volkssolidarität und der Seniorenbeirat hatten zur traditionellen Frauentagsfeier in das Hotel Koos ein- 11 Heidrun Schrank Seniorenbeirat der Stadt Putbus PN # 04.16 TERMINE UND V E R A N S TA LT U N G E N STADTVERTRETUNG / FACHAUSSCHÜSSE 03. Mai 2016, Dienstag, 19.00 Uhr Fachausschuss für Bildung, Kultur und Soziales, Sitzungssaal, Rathaus Putbus 11.Mai 2016, Mittwoch, 18.30 Uhr Fachausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Parkentwicklung, Sitzungssaal, Rathaus Putbus 12. Mai 2016, Donnerstag, 18.00 Uhr Fachausschuss für Finanzen, Sitzungssaal, Rathaus Putbus 23. Mai 2016, Montag, 18.00 Uhr Sitzung der Stadtvertretung, Sitzungssaal, Rathaus Putbus Die Sitzungszeiten der Fachausschüsse können sich verändern. Bitte entnehmen Sie die aktuellen Zeiten der Homepage www.putbus.de/Politik und den Aushängen in den Schaukästen. ORANGERIE PUTBUS Stadtinformation Putbus Alleestraße 35 – linker Eingang, Tel. 03 83 01 / 4 31 (Ansprechpartner für Touristen, Gäste und Vermieter) Öffnungszeiten: Mai bis Oktober Dienstag – Sonntag 10.00 – 17.00 Uhr Ausstellungszentrum der KulturStiftung Rügen, Alleestraße 35, 18581 Putbus Tel. 03 83 01 / 88 97 97 Öffnungszeiten: April Dienstag – Samstag 11.00 – 16.00 Uhr Mai bis Oktober Dienstag – Sonntag 10.00 – 17.00 Uhr Ausstellung der Galerie des Landkreises und der KulturStiftung Rügen 16.04. – 22.05.16 Thomas Sander, Medienkunst 28.05. – 03.07.16 Manfred Schulze-Alex, Fotografie, Malerei, Skulptur CIRCUS 1 – Aktuelle Kunst im Kronprinzenpalais 28.05., 17.00 Uhr: Ausstellungseröffnung Robert Kraiss, Zeichnung & Objekt Ausstellung bis 10.07.2016 DAUERAUSSTELLUNG IM RATHAUS Putbusser Hobbymaler stellen ihre Werke vor, die Werke können zum Teil auch käuflich erworben werden. TANZNACHMITTAGE für Senioren im Hafenhotel Viktoria Gemeinschaftsaktion Seniorenbeirat und VS-Ortsgruppe Termine: 27. April, 26. Mai, 22. Juni, 27. Juli jeweils 14.00 – 16.30 Uhr Unkostenbeitrag 7,00 € für Kaffee satt, 1 Stück Kuchen und nonstop Musik PN # 04.16 DAUERFÜHRUNGEN 2016 Auf den Spuren der Zauberflöte – Die Magie der weißen Stadt Montag: 30.05., 13.06., 27.06., 11.07., 25.07., 08.08., 22.08., 05.09. Treffpunkt: Bahnhof Putbus, 13.15 Uhr, kostenfrei mit Kurkarte Parkzeit – Ein Spaziergang zu alten Bäumen im Schlosspark Samstag: 14.05., 21.05., 11.06., 18.06., 09.07., 16.07., 13.08., 20.08., 10.09., 17.09., 08.10, 15.10. Treffpunkt: Bahnhof, 11.15 Uhr, 7,– € / Pers. Geführte Wanderungen mit dem Ranger durch die Goor Mai bis Oktober, jeden Dienstag, Treffpunkt: Hafen Lauterbach, Fischladen, 10.15 Uhr, kostenfrei Radwanderung mit dem Ranger zu den Kollen im Putbusser Land Mittwoch: 25.05., 22.06., 20.07., 17.08., 14.09., 12.10. Treffpunkt: Orangerie Vorplatz, 10.00 Uhr, kostenfrei VERANSTALTUNGEN jeden Mittwoch ab 17.00 Uhr Treff der Spinnradgruppe der DRK-Ortsgruppe Putbus in der DRK-Wohnanlage „Goor“ in Lauterbach jeden Freitag ab 08.00 Uhr Wochenmarkt auf dem Putbusser Markt Monat Mai 03.05. 10.15 Uhr Geführte Wanderung mit dem Ranger des Biosphärenreservates Südost Rügen durch die Goor Treffpunkt: Fischladen, Parkplatz Hafen 14. – 16.05. Floh- und Krammarkt, Hafen Lauterbach 25.05. 10.00 Uhr Geführte Radwanderung zu den Kollen im Putbus Land mit dem Ranger des Biosphärenreservates Südost Rügen, Treffpunkt: Orangerie 27.05. – 24.07.2016 Rotklee XI: Inspiriert von … Ausstellung Markt 10 27. – 29.5. Floh- und Krammarkt, Hafen Lauterbach 30.05. 13.15 Uhr „Auf den Spuren der Zauberflöte“, geführte Wanderung durch den Schlosspark; Dauer 2 Stunden, kostenfrei mit Kurkarte, sonst 5,00 € Treffpunkt: Bahnhof 31.05. Geführte Radwanderung zu den Kollen im Putbus Land mit dem Ranger des Biosphärenreservates Südost Rügen Gemeinsamer VA-Plan Seniorenbeirat / VS-Ortsgruppe 02., 09.,23., 30. Mai, Montag 10.00 Uhr Chorprobe im Hort 14.00 Uhr Treff der Ortsgruppe der VS im Jugendclub 09.Mai, Montag 10.00 Uhr Bürgersprechstunde des Seniorenbeirates im kleinen Saal, Rathaus Bitte Seiteneingang benutzen! 12 03., 10., 17., 24., 31. Mai, Dienstag 13.30 Uhr „Fitmooker“ in der Turnhalle Putbus 10., 24. Mai, Dienstag 14.00 Uhr Senioren ans Netz in der Grundschule 04. Mai, Mittwoch 10.00 Uhr 1. Hilfe-Training für Senioren im Hort 14.00 Uhr Kegeln im Pommernstübchen 04., 11., 18., 25. Mai, Mittwoch 13.30 Uhr Seniorenskat im Jugendclub 14.00 Uhr Rommespiele im Jugendclub 07. Mai, Sonnabend 10.00 Uhr Stadt- und Parkführung mit Chistian Bruhn Treffpunkt: Pädagogium (Anmeldungen an Frau Dabel, Tel. 038301 60467) 12. Mai, Donnerstag 14.00 Uhr Vortrag zum Thema: Hausnotruf im Pommernstübchen 12., 19., 26. Mai, Donnerstag 14.30 Uhr Kaffeerunde „Klönsnack“ im Jugendclub 06., 13., 20., 27. Mai, Freitag 13.30 Uhr Handarbeiten im kleinen Saal des Rathauses (Neu) THEATER PUTBUS Markt 13, Tel. 03 83 01 / 80 80 Kassenöffnungszeiten: Dienstag – Freitag 10.00 bis 13.00 und 16.00 – 18.00 Uhr (ausser Feiertags); Tageskasse 1 Stunde vor Vorstellungsbeginn (Telefon 03 83 01 / 80 83 30) PUTBUS-FESTSPIELE 05. Mai 20.00 Uhr Eröffnungsgala mit der staatl. Ballettschule Berlin 07. Mai 20.00 Uhr Boreas Quartett Bremen – Theatre of the absurd, Musik-Licht-Installation 08. Mai 16.00 Uhr Die Bremer Stadtmusikanten, Familienkonzert 14. Mai 20.00 Uhr Mizuka Kano, Klavier 15. Mai 11.00 – 16.00 Uhr Musik im Park, Musik an lauschigen Plätzen im Schlosspark Carmen, Oper von Bizet 20.00 Uhr 16. Mai 18.00 Uhr 5. Philharmonisches Konzert, Philh. Orchester Vorpommern 21. Mai 20.00 Uhr Festspielnachlese: Das ist ja tierisch, Jugendblasorchester Grimmen 20. Mai 20.00 Uhr Wladimir Kaminers Russendisco 22. Mai 16.00 Uhr Am Samstag kam das Sams zurück, Familienvorstellung 26./27. Mai 10.00 Uhr In 80 Tagen um die Welt, Familienvorstellung 29. Mai 20.00 Uhr Meier Müller Schulze – Oder nie wieder einsam Theaterführungen ganzjährig nach Aushang am Theater I N F O R M AT I O N E N A U S DEN KIRCHENGEMEINDEN P U T B U S, K A S N E V I T Z UND VILMNITZ Kirche und Stadt Suchet der Stadt Bestes. GEMEINDEVERANSTALTUNGEN IM MAI: Kinderkreise (Christenlehre) montags, 16.00 Uhr (1.-6.Klasse) im Pfarramt Putbus Die Bibel, Jer 29,7 Seit knapp einem Monat bin ich jetzt in Putbus und hatte bereits viele Begegnungen, die mir wertvoll sind. Dazu gehören freundliche Begegnungen mit der Bürgermeisterin von Putbus, die nicht für mich allein wertvoll sind, sondern überhaupt für die Kirche und die Stadt mit den dazugehörigen Dörfern. Ich verstehe es von der Bibel her als unseren kirchlichen Auftrag, der Stadt Bestes zu suchen; und ich glaube, es ist für Kirche und Stadt gut, das Miteinander zu pflegen. Mir, der ich jetzt neu in diesem schönen Pfarrsprengel tätig bin, fallen da bereits verschiedene Bereiche ein. Ich denke zum einen an die Urlauberarbeit, die hier ja auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor ist. Zum anderen denke ich an die Ethik, an die Werte, nach denen wir leben. Wenn uns bewusster wird, worauf unsere Werte basieren, hilft das, mit gegenwärtigen Herausforderungen gut umzugehen. Aktuell ist hier die Flüchtlingskrise. Wie gehen wir mit den Flüchtlingen in unserer Stadt um? Und wie pflegen wir den Zusammenhalt in unserer Bevölkerung? Das scheint mir eine zunehmende Herausforderung zu sein. Verstehen wir uns als christliches Land und wenn ja, wie wirkt sich das aus in der Bewahrung und Pflege unserer Werte und in der Hilfe für Fremde? Ich glaube, hier ist es wichtig, den Austausch zu pflegen. Ich denke auch an die Gebäude. Die Kirchen sind Teil unserer Dörfer und Städte. Als Stadt und Kirche tragen wir gemeinsam Verantwortung für unsere drei so schönen verschiedenen Kirchen. Ein Beispiel für die gute Zusammenarbeit ist auch diese Seite, die wir als Kirche in den Putbusser Nachrichten schreiben dürfen. Dafür bin ich dankbar. Genuss am Wonnemonat Mai wünscht Ihnen Ihr Jochen Müller-Busse, Pastor ---------------------------------------------EV. GOTTESDIENSTE IM MONAT MAI: So 01.05. Rogate Do 05.05. Christi Himmelfahrt So 08.05. Exaudi Gold. Konfirmation So 15.05. Pfingstsonntag Mo 16.05. Pfingstmontag So 22.05. Trinitatis So 29.05. 1. So. nach Trinitatis 09.00 Uhr Kasnevitz (A) 10.30 Uhr Putbus (A) 10.00 Uhr Vilmnitz (A) 10.00 Uhr 14.00 Uhr 10.30 Uhr 09.00 Uhr 10.30 Uhr 09.00 Uhr 10.30 Uhr 09.00 Uhr 10.30 Uhr Vilmnitz(A) Putbus (A) Putbus (A) Kasnevitz (A) Vilmnitz (A) Kasnevitz Putbus Vilmnitz Putbus (K) (A) – Abendmahlsgottesdienst (K) – Kindergottesdienst Kirchenchor dienstags, 19.00 Uhr in der Michaelskapelle Putbus Bastelkreis donnerstags, 15.00 Uhr im Pfarramt Putbus Arbeitskreis Kreatives Gestalten montags, 18.30 Uhr im Pfarramt Putbus Helferkreis Montag, den 02. Mai 19.00 Uhr, im Pfarramt Putbus Gemeindenachmittag Putbus Donnerstag, 12.Mai 15.00 Uhr im Pfarramt Putbus Gemeindenachmittag Vilmnitz Donnerstag, 19.Mai 15.00 Uhr im Pfarrhaus Vilmnitz Gemeindenachmittag Kasnevitz Donnerstag, 26.Mai 15.00 Uhr bei Familie Hurtienne Evangelischer Frauenkreis Freitag, 19.Mai 19.30 Uhr, Vilmnitz Oberin Petra Zulauf Gedankenlos, Sprachlos – wie gehen wir miteinander um? ---------------------------------------------Mitarbeiter und Anschriften der Ev. Kirchengemeinden: Ev. Pfarramt Pastor Müller-Busse Alleestraße 34, 18581 Putbus eMail: [email protected] Tel. 038301/436, Fax 038301/88031 www.kirche-putbus.de auch bei: www.ruegen-putbus.de Sprechzeiten im Pfarramt: dienstags und donnerstags, von 10.00 – 12.00 Uhr Kinderkreise: telefonisch über das Pfarramt Friedhöfe Kasnevitz und Putbus: Dietmar Kraski, Tel. 038301/60887 oder 0172/6094413 Friedhof Vilmnitz: Hans-Jürgen Hoge, Tel. 0162/7337115 Ev. Kindertagesstätte „St. Martinsgarten“: Alleestraße 34, 18581 Putbus Leiterin: Marianne Czulak, Tel. 038301/898205 Kindergottesdienst: Sylvia Zander, Tel. 038301/677964 Arbeitskreis Kreatives Gestalten, Bastelkreis, Helferkreis: Christina Heidtmann, Tel. 038301/61413 Ev. Frauenkreis: Sylvia Zander, Tel. 038301/677964 Kirchenchor: Kantor Thomas Klee, Tel. 038393/121988 ---------------------------------------------Konto: Ev. Kirchengemeinden Kasnevitz, Putbus, Vilmnitz bei: Pommersche Volksbank e.G. IBAN: DE 43 1309 1054 0001 5248 44 BIC: GENODEF1HST 13 PN # 04.16 GEBURTSTAGE IM MAI 2016 DIE STADTVERWALTUNG GRATULIERT am 1. Mai Herrn Hans-Dieter Zorn, Krakvitz zum 75. Geburtstag am 20. Mai Frau Marliese Pankonin, Güstelitz zum 75. Geburtstag am 5. Mai Herrn Kurt Buchholz, Güstelitz zum 80. Geburtstag am 22. Mai Frau Luise Pohl, Kasnevitz zum 70. Geburtstag am 15. Mai Herrn Siegfried Schmiedel, Putbus zum 75. Geburtstag am 28. Mai Frau Elisabeth Manfraß, Putbus zum 75. Geburtstag am 17. Mai Frau Gertrud Kruse, Lauterbach zum 85. Geburtstag am 29. Mai Frau Hannelore Last, Putbus zum 80. Geburtstag am 19. Mai Frau Hella Salewski, Neuendorf Frau Ingrid Müller, Putbus zum 85. Geburtstag zum 80. Geburtstag GEWERBEJUBILÄEN: 01. Mai 2006 10 Jahre Vilm-Yachts GmbH Lauterbach 29. Mai 2006 10 Jahre Sven Ohseloff, Neukamp Dr. med. vet. Lavinia-Alexandra Dittberner Güstelitzer Str. 2 18581 Putbus Telefon: 038301 / 69 40 45 24/7 Notfallrufnummer MOBILE & STATIONÄRE Telefon: 038301 / 69 40 44 [email protected] www.tierarztpraxis-dittberner.de Die Eröffnung unserer stationären Tierarztpraxis erfolgt Anfang 2016! PN # 04.16 14 FÜR DIE KINDER DIE GRÖSSTEN SEIN. Inhaber Stefan Knapp Aber als Pflegefall wird das Erbe immer kleiner? PUTBUS Betreuen · Pflegen · Begleiten Vilmnitzer Dorfstraße 2 18581 Putbus Tel.: 038301 / 6 11 44 Mobil: 0172 / 3 81 95 63 Fax: 038301 / 6 22 87 WEITERDENKEN & HANDELN Büro Bergen Bahnhofstraße 13 18528 Bergen auf Rügen Tel.: 03838 / 40 48 400 Lassen Sie sich bei Ihrer Allianz vor Ort betraten. Sprechen Sie uns an! allianz-gurski.de H. Gurski • August-Bebel-Str. 36 • Telefon 6 09 24 Bürozeiten: Mo.- Fr. 9 - 12 Uhr • Di., Do. 14 - 18 Uhr [email protected] Malermeister Rainer Grübel Siedlung Holzhof Nr. 4 18581 Putbus Telefon 03 83 01 / 89 07 77 Mobil 01 62 / 2 16 00 05 Fax 03 83 01 / 89 07 76 • Maler- und Tapezierarbeiten • Fassadenarbeiten • Fußbodenbeläge • Vollwärmeschutz Häusliche Pfleg e ☎ 038304 263 Pflegedienst Pflegedienst „Kleine GbR Antje“ „Kleine Antje“ Hahnke „Kleine&Antje“ Hahnke Hahnke Bänecke GbR GbR Antje u. Katja Hahnke Dorfstraße 8 aund Antje Hahnke u. 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Der Herausgeber haftet nicht für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos, es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung dieser Beiträge. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers und nicht des Herausgebers wieder. Der Herausgeber behält sich das Recht vor, Manuskripte aus Platzgründen zu kürzen. · · Alle Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt, Nachdruck oder anderweitige Verwertung sind nur mit Quellenangaben gestattet. Herausgeber: Stadt Putbus • Markt 8 • 18581 Putbus Ansprechpartner: Frau Maaske, Telefon (03 83 01) 6 43 32 e-mail: [email protected] Herstellung und Anzeigenannahme: Rügen-Druck Putbus, Circus 13, 18581 Putbus Telefon (03 83 01) 8 06 16, Fax (03 83 01) 6 12 31 Die nächste Ausgabe der Putbusser Nachrichten erscheint am 30.05.2016, Redaktionsschluß: 10.05.2016 · \Y f :] ` mf \Y[ [`_m] f_] f :] Klöckner· Kelber Kelber Klöckner · KoosKoos · GbR GbR llerAr t eitenraar erarb k c t e d h c le a al D •Dachdeckerarbeiten lerrt art al rA lle en it a t n be e ar ar it r e er le ck al rb a de en r it ch e be n Da p ar ungt) er m pn le rtrigar Kemwerkstatt mit vost •Kl rfele Voal m itg) iten ttgun arartibe rk rfe eer (eigene pn W em e g) n un Kl e tig ig er (e rf hestratt mit vo werk alenlde Äc Met(eig r r chÄcehe ä lld ta e •M Metalld ·· · · · · Fritz-Reuter-Str. 10 · 18581 Putbus/Rügen fon: 03 83 01Fritz-Reuter-Straße / 89 84 15 fax: 03 83 01 10 / 89 ·8418581 16 Mobil:Putbus 01 52 / 05 49 66 63 / Rügen Fritz-Reuter-Str. 10 · 18581 Putbus/Rügen mail: [email protected] Fon:03 83 01/89 84 15·Fax:03 83 01/89 84 16 fon:Mobil:01 03 83 01 52/05 / 89 8449 15 66 fax:63·Mail:[email protected] 03 83 01 / 89 84 16 Mobil: 01 52 / 05 49 66 63 mail: [email protected] Henning Opolka Alleestraße 6 18581 Putbus Telefon (038301) 8 80 44 [email protected] KFZ-Werkstatt HOLGER WOLDT und Kommunaltechnik April, April, macht was er will! Meisterbetrieb Unser Wille ganz allein, soll’n zufriedene Kunden sein! Doch brauchen wir auch manchmal Ruh, am 06.05. bleibt die Werkstatt zu! Dorfstraße 34 · 18581 Kasnevitz · Tel.: 038301 / 61 8 45 · Fax: 038301 / 62 0 08 · www.kfz-kasnevitz.de 16