Nr. 04/2016

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Nr. 04/2016
PUTBUSSER
NACHRICHTEN
NR: 04/2016
XXVII. JAHRGANG
25. APRIL 2016
A M T L I C H E S M I T T E I L U N G S B L AT T
D E R S TA D T P U T B U S
Was im Mai nicht blüht,
wirds im September nicht nachholen.
I N H A LT:
AMTLICHE UND ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
TERMINE UND VERANSTALTUNGEN
SEITE 2 – 8
SEITE 12
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Die Stadtvertretung der Stadt Putbus hat in ihrer 13. Sitzung am 21.03.2016
folgende Beschlüsse gefasst:
1.
Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der
Stadt Putbus
Die Stadtvertretung der Stadt Putbus beschließt die nachfolgende 1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung des Eigenbetriebes der Stadt Putbus vom 15.12.2014.
Der Bereich Gebäudemanagement wird zum 01.01.2016 aus
dem Eigenbetrieb ausgegliedert und wieder von der Stadtverwaltung übernommen.
Frau Wilke wird ermächtigt, die Vergabeentscheidung zu treffen und den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu
erteilen.
Aufhebung Beschluss Nr. VI. 37-15 der 9. Sitzung vom
7.
15. Juni 2015, Abschließender Beschluss über die 4. Änderung des fortgeltenden Teil-Flächennutzungsplanes
Putbus der Stadt Putbus, bezogen auf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. XXVIII-B-11 „Feriendorf
Klein Stresow“ der Stadt Putbus
1.Die Stadtvertreter der Stadt Putbus beschließen die Aufhebung des Beschlusses Nr. VI. 37-15 der 9. Sitzung
vom 15. Juni 2015 – Abschließender Beschluss über die
4. Änderung des fortgeltenden Teil-Flächennutzungsplanes Putbus der Stadt Putbus, bezogen auf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. XXVIII-B-11 „Feriendorf Klein Stresow“ der Stadt Putbus.
2.Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB ist zu wiederholen. Die Träger öffentlicher Belange
sind hierüber zu informieren. Die Wiederholung, Ort und
Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind
mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
2.
Billigung der Kalkulation der Kurabgabe unter Beibehaltung der bisherigen Abgabensätze für den Kalkulationszeitraum ab 2016
Die Stadtvertretung der Stadt Putbus billigt die vorliegende
Kalkulation der Kurabgabe vom 16.10.2015 unter Beibehaltung der bisherigen Abgabensätze für den Kalkulationszeitraum ab 2016.
3.
Beschlussfassung zur Haushaltssatzung mit -plan für
2016/2017 der Stadt Putbus einschließlich Stellenplan
und Anlagen sowie des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes mit den Anlagen für die Haushaltsjahre 2016 und
2017
Die Stadtvertretung der Stadt Putbus ist im Vorfeld, über eine
Neubesetzung von freiwerdenden Stellen zu informieren.
Dies wird von Frau Wilke zugesagt.
Die vorliegende Doppelhaushaltssatzung für die Jahre 2016
und 2017 mit -plan, Stellenplan und Anlagen sowie der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes mit Anlagen der Stadt Putbus für 2016 und 2017 werden zum Beschluss erhoben.
Die Haushaltssatzung 2016/2017 einschließlich aller Unterlagen wird dem Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen
als Untere Rechtsaufsichtsbehörde nach Beschlussfassung
der Stadtvertretung zur Genehmigung vorgelegt.
8.
Aufhebung Beschluss Nr. VI. 38-15 der 9. Sitzung vom
15. Juni 2015, Beschluss zum Durchführungsvertrag
sowie Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den
vorhabenbezogenen B-Plan Nr. XXVIII-B-11 „Feriendorf
Klein Stresow“ der Stadt Putbus
1.Die Stadtvertreter der Stadt Putbus beschließen die Aufhebung des Beschlusses Nr. VI. 38-15 der 9. Sitzung vom
15. Juni 2015 - Beschluss zum Durchführungsvertrag sowie Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. XXVIII-B-11 „Feriendorf Klein
Stresow“ der Stadt Putbus.
2.Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB ist zu wiederholen. Die Träger öffentlicher Belange
sind hierüber zu informieren. Die Wiederholung, Ort und
Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind
mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Annahme von Spenden
4.
Die Stadtvertretung beschließt die Annahme der Spenden in
Höhe von 8.185,59 €.
Mit Inkrafttreten der neuen Kommunalverfassung am
13.07.2011 ist die Stadtvertretung gem. § 44(4) KV M-V verpflichtet über die Annahme von Spenden zu entscheiden.
Nr.Name
Zuwendung
1. Sparkasse
2.960,00 €
Vorpommern 2. Klaus und
5.225,59 €
Andrea Prokop Zuwendungszweck
zur Förderung des
Feuerschutzes
zur Förderung des
Denkmalschutzes
9.
Abwägungsbeschluss für die 1. Änderung der Satzung
über den Bebauungsplan Nr. XXVII-B-10 „Wohnmobilstellplatz an der Lauterbacher Chaussee“ der Stadt Putbus; Stand Öffentlichkeitsbeteiligung 2015
1.Die, während der öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung des Entwurfes zu 1. Änderung zum Bebauungsplan
Nr. XXVII-B-10 „Wohnmobilstellplatz an der Lauterbacher
Chaussee“ der Stadt Putbus vorgebrachten Bedenken
und Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit,
den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
haben die Mitglieder der Stadtvertretung der Stadt Putbus
in ihrer Sitzung vom 21.03.2016 mit den in der Anlage beigefügten Ergebnissen geprüft bzw. abgewogen.
2.Die Abwägungsergebnisse entsprechend den Festlegungen im Abwägungsvorschlag gemäß Anlage sind in
den Satzungsentwurf durch das Planungsbüro einzuarbeiten.
Annahme einer Sachspende für die Freiwillige Feuerwehr
5.
gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V und § 5 Abs. 8 der Hauptsatzung der Stadt Putbus
Die Stadtvertretung der Stadt Putbus beschließt die Annahme der folgenden Sachspende für die Freiwillige Feuerwehr
der Stadt Putbus:
Digitale Kompaktkamera Sony DSC-HX60 und 4 Jahre Plusschutz, mit einem Wert von 379,00 €. Gespendet von Familie
Möller, Bergen auf Rügen.
Ausschreibung von Stromlieferung 2018/2019
6.
Die Stadtvertretung beschließt die Beschaffung von Strom
für die Lieferjahre 2018/2019 für städtische Liegenschaften
und die Straßenbeleuchtung im Rahmen einer elektronischen
Ausschreibung durchführen zu lassen. Die Bürgermeisterin
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
13.Kostenfreies Parken auf kostenpflichtigen städtischen
Parkplätzen für aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Putbus
Die Stadtvertretung Putbus beschließt, für die aktiven Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Putbus, einen Parkausweis
ausstellen zu lassen, der das Parken auf allen städtischen
gebührenpflichtigen Parkplätzen, während der erlaubten
Höchstdauer, ermöglicht. Dieser Ausweis wird auf ein Jahr
befristet ausgestellt und enthält das KFZ-Kennzeichen des
jeweiligen Kameraden. Bei Austritt aus der Freiwilligen Feuerwehr oder bei andauerndem Nichterscheinen, beispielsweise während der Übungsstunden, ist dieser Parkausweis
an die Stadtverwaltung zurückzugeben.
3.Die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen vorgebracht haben, sind von
diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu
setzen.
4.Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
5.Der Vorhabenträger trägt die Kosten des Verfahrens.
10.Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung
der Satzung über den Bebauungsplan Nr. XXVII-B-10
„Wohnmobilstellplatz an der Lauterbacher Chaussee“
der Stadt Putbus
1.Die, während der öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung des Entwurfes zur 1. Änderung über den fortgeltenden Bebauungsplan Nr. XXVII-B-10 „Wohnmobilstellplatz an der Lauterbacher Chaussee“ der Stadt Putbus,
vorgebrachten Bedenken und Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange haben die Mitglieder der
Stadtvertretung der Stadt Putbus in ihrer Sitzung vom
21.03.2016 mit den in der Anlage beigefügten Ergebnissen geprüft bzw. abgewogen.
2.Die Abwägungsergebnisse entsprechend den Festlegungen im Abwägungsvorschlag gemäß Anlage sind in
den Satzungsentwurf durch das Planungsbüro einzuarbeiten.
3.Die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen vorgebracht haben, sind von
diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu
setzen.
4.Die Stadtvertretung billigt den überarbeiteten Entwurf für
die 1. Änderung der Satzung über den fortgeltenden Bebauungsplan Nr. XXVII-B-10 „Wohnmobilstellplatz an der
Lauterbacher Chaussee“ der Stadt Putbus. Der Satzungsentwurf ist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach
dem Baugesetzbuch auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Der Entwurf ist öffentlich
in der Stadtverwaltung Putbus, im Bauamt, während der
Dienststunden zu jedermanns Einsicht auszulegen. Die
Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen.
5.Die Begründung wird gebilligt.
6.Der Vorhabenträger trägt die Kosten des Verfahrens.
7.Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses außer
Anlage 4
14.Änderung der Schuleinzugsbereichssatzung des Landkreises Vorpommern-Rügen ab dem Schuljahr 2016/2017
Die Stadtvertretung der Stadt Putbus unterstützt den Antrag
der Stadtvertretung der Stadt Bergen auf Rügen auf Änderung der Schuleinzugsbereichssatzung des Landkreises Vorpommern-Rügen,
für die Regionalschulen der Stadt Bergen auf Rügen und
•
deren Ortsteile grundsätzlich keine Einzugsbereiche festzulegen und
die Regionalschulen „Am Grünen Berg“ und „Am Rugard“
•
als örtlich zuständige Schulen für die Ortsteile der Stadt
Putbus, Beuchow, Dolgemost, Freetz, Groß Stresow, Güstelitz, Ketelshagen, Klein Stresow, Lauterbach, Lonvitz,
Muglitz, Nadelitz, Neuendorf, Neukamp, Pastitz, Posewald, Vilmnitz, Wobbanz und Wreechen zu bestimmen.
Die Bürgermeisterin Frau Wilke rät dazu, dass sich die betroffenen Eltern zusätzlich an den Bürgerbeauftragten des Landes,
Herrn Crone, wenden sollen.
per Post oder persönlich:
Bürgerbeauftragter des Landes
Mecklenburg-Vorpommern,
Schlossstraße 8, 19053 Schwerin
telefonisch:
Tel.: 0385 525-2709,
Fax: 0385 525-2744
auf elektronischem Weg:
[email protected]
Putbus, den 25.04.2016
11.Antrag der „Fraktion der CDU Putbus, Denk mal!“ zur
Beschilderung des Radweges Lauterbach – Mönchgut
Die Stadtvertretung Putbus beauftragt die Stadtverwaltung in
Zusammenarbeit mit dem Biosphärenreservatsamt und dem
Landkreis, für den Radweg Lauterbach-Mönchgut Voraussetzungen zu schaffen, dass die Radfahrer durch die Goor
geleitet werden können und nicht wie derzeit über Vilmnitz.
Wilke
Bürgermeisterin
12.Antrag der „Fraktion der CDU Putbus, Denk mal!“ zum
Erhalt des Schienenpersonennahverkehrs von Lauterbach Mole nach Bergen
Die Stadtvertretung der Stadt Putbus beauftragt die Bürgermeisterin, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für den
Erhalt des Schienenpersonennahverkehrs zwischen BergenPutbus-Lauterbach Mole einzusetzen, dafür Unterstützer wie
beispielweise den Tourismusverband, das Biosphärenreservatsamt Südost-Rügen und die Internationale Naturschutzakademie auf der Insel Vilm zu gewinnen und mit entsprechenden Argumenten dem Verkehrsministerium vorzutragen.
Die Stadtvertretung ist in den nächsten Stadtvertretersitzungen über mögliche Fortschritte zu unterrichten.
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Betriebssatzung „Eigenbetrieb Stadt Putbus“
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das
Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13.07.2011
(GVOBl. M-V 2011, S. 777) sowie des § 8 Eigenbetriebsverordnung ( EigVO M-V) vom 25. Februar 2008 (GVOBl. M-V 2008, S.
71) wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung der Stadt
Putbus vom 21.03.2016 die 1. Änderung zur Betriebssatzung
„Eigenbetrieb der Stadt Putbus“ eingearbeitet und erlassen:
8)
die Herstellung und der Vertrieb eigener Printerzeugnisse
(z.B. Gastgeberverzeichnis, Imagebroschüre, Veranstaltungskalender, Werbeflyer usw.)
9)
die Durchführung kultureller Veranstaltungen
10)die Durchführung von Stadt-, Park- und Sonderführungen
11)die Vermarktung touristisch relevanter städtischer Objekte, z.B. Marstall, Hafen, u.a.
12)der Betrieb/die Unterhaltung der städtischen, öffentlichen WC-Anlagen mit Ausnahme der WC-Anlage im
Stadthafen Lauterbach
13)die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Strände in
Neuendorf, Wreechen, Goor, Altkamp und Groß Stresow
Die Stadt Putbus überträgt zu diesem Zwecke
(5)
1)
die Festsetzung und Einziehung der Hafen- und Hafennutzungsgebühren
2)
die Festsetzung und Einziehung der Kurabgabe
3)
die Festsetzung und Einziehung der Fremdenverkehrsabgabe nach den jeweils von der Stadt Putbus erlassenen
Abgabensatzungen in der jeweils geltenden Fassung auf
den „Eigenbetrieb Stadt Putbus“.
§1
Name und Rechtsstellung des Eigenbetriebes
Der Eigenbetrieb führt den Namen „Eigenbetrieb Stadt Put(1)
bus“.
Der Eigenbetrieb wird als organisatorisch, verwaltungsmäßig
(2)
und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen (Sondervermögen) gemäß § 1 Abs. 2 EigVO M-V ohne eigene
Rechtspersönlichkeit auf der Grundlage der gesetzlichen
Vorschriften und der Bestimmungen dieser Betriebssatzung
geführt.
§2
Gegenstand des Eigenbetriebes
Der Eigenbetrieb umfasst die Bereiche
(1)
1
Wohnungswirtschaft
2)
Hafen
3)
Kurverwaltung
Der Eigenbetrieb / Wohnungswirtschaft
(2)
1)
errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime
und Eigentumswohnungen
2
stellt Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen,
Läden, Gewerbebauten, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Einrichtungen bereit
3)
stellt eine sozial verantwortbare Wohnungsversorgung
für breite Schichten der Bevölkerung sicher
4)
unterstützt die kommunale Siedlungspolitik und Maßnahmen der Infrastruktur
5)
führt städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen durch
Der Eigenbetrieb / Hafen
(3)
1)
verwaltet und betreut den kommunalen Stadthafen Lauterbach der Stadt Putbus
2)
fördert die Entwicklung des Warenumschlags im Stadthafen zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor der Stadt
Putbus
3)
kann Investitionen zur infrastrukturellen Ausgestaltung
des Hafen durchführen
4)
trägt Sorge für eine attraktive Gestaltung des Hafens für
Bürger, Besucher und Nutzer im Einvernehmen mit dem
Bereich Kurverwaltung
5)
setzt die Hafen- und Hafennutzungsgebühren fest und
zieht diese ein.
(4)
Dem Eigenbetrieb / Kurverwaltung obliegt
1)
die touristisches Betreuung der Gäste, Urlauber und Einwohner der Stadt Putbus sowie die Durchführung und
Förderung kur- und tourismusrelevanter Aufgaben
2)
die Festsetzung und Einziehung der Kurabgabe
3)
die Festsetzung und Einziehung der Fremdenverkehrsabgabe
4)
die Durchführung des touristischen Marketings durch
Präsentation im Internet, in Printmedien, auf Messen,
usw.
5)
die Erstellung, der Betrieb und die Pflege der Website
„www.ruegen-putbus.de“
6)
der Betrieb der Putbus-Information
7)
die Zimmervermittlung / der Zimmernachweis
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§3
Stammkapital
Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt
für den Bereich Wohnungswirtschaft 255.645,94 EUR
1)
(in Worten: zweihundertfünfundfünfzigtausendsechshundertfünfundvierzig 94/100) und wird als Sacheinlage der Mietwohngrundstücke der Stadt Putbus erbracht. Der dieses
Stammkapital übersteigende Wert der Sacheinlage ist als
Rücklage einzustellen.
für den Bereich Hafen 0,00 EUR (in Worten: null)
2)
für die Kurverwaltung 0,00 EUR EUR (in Worten: null)
3)
§4
Leitung des Betriebes
Zur Leitung des Betriebes bestellt die Stadtvertretung einen
(1)
Betriebsleiter. Ist ein Betriebsleiter nicht bestellt, so obliegt
gemäß § 2 (1) EigVO M-V die Leitung des Eigenbetriebes
dem Bürgermeister.
Der Betriebsleiter leitet den Eigenbetrieb selbständig.
(2)
Er kann die Bezeichnung Kurdirektor führen.
Der allgemeine Vertreter ist der Stellvertretende Betriebs(3)
leiter. Im Einzelfall kann der Betriebsleiter einen anderen Mitarbeiter mit seiner Vertretung beauftragen.
§5
Vertretung des Betriebes
Gesetzlicher Vertreter des Eigenbetriebes und Dienstvorge(1)
setzter der Betriebsleitung und der Mitarbeiter des Eigenbetriebes ist der Bürgermeister. Er entscheidet bei allen Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und hat gegenüber
der Betriebsleitung ein Weisungs- und Selbsteintrittsrecht,
wenn durch deren Aufgabenwahrnehmung negative Auswirkungen für den Betrieb zu erwarten sind.
Die Betriebsleitung vertritt den Betrieb nach außen. Die Ver(2)
tretungsbefugnis umfasst unbeschadet des Absatzes 1 alle
Angelegenheiten, die in die Entscheidungszuständigkeit der
Betriebsleitung fallen.
Der Schriftverkehr des Eigenbetriebes wird geführt unter
(3)
dem Briefkopf
Stadt Putbus
Der Bürgermeister
Eigenbetrieb …
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
(4)
Die Betriebsleitung kann mit Zustimmung des Bürgermeisters auf weitere Bedienstete Zeichnungsbefugnisse übertragen.
Verpflichtungserklärungen oder Vollmachten sind vom Bür(5)
germeister und vom Betriebsleiter bzw. deren Stellvertretern
handschriftlich zu unterzeichnen und mit dem Dienstsiegel
zu versehen. Verpflichtungserklärungen oder Vollmachten bis
zu einer Wertgrenze von 5.000,00 EUR bei einmaligen und
von 1.000,00 EUR bei wiederkehrenden Leistungen können
von der Betriebsleitung in einfacher Schriftform ausgefertigt
werden.
8 TVöD entscheidet der Bürgermeister über Einstellungen,
Höhergruppierungen und Kündigungen.
Der Bürgermeister erlässt in unaufschiebbaren Angelegen(3)
heiten des Eigenbetriebes an Stelle der Stadtvertretung oder
des Betriebsausschusses dringliche Anordnungen. Er hat die
Stadtvertretung oder den Betriebsausschuss in der nächsten
Sitzung hiervon in Kenntnis zu setzen und gemäß § 38 Abs. 4
Satz 2, 3 KV M-V die erforderliche Genehmigung einzuholen.
§8
Aufgaben des Betriebsausschusses
Der Betriebsausschuss besteht aus 7 Stadtvertretern, die
(1)
aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden bestimmen.
Dem Betriebsausschuss obliegen alle Entscheidungen, die
(2)
nicht nach § 22 Abs. 3 KV M-V bzw. § 5 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung M-V der Stadtvertretung vorbehalten sind.
Der Betriebsausschuss trifft Entscheidungen nach § 5 Abs. 2
(3)
Eigenbetriebsverordnung M-V und gemäß § 6 der Hauptsatzung der Stadt Putbus über:
1)
die Genehmigung von Verträgen nach § 38 Abs. 6 Satz 6
und 7 der Kommunalverfassung in sinngemäßer Anwendung für die Belange des Eigenbetriebes bei Verträgen,
die auf einmalige Leistungen gerichtet sind, innerhalb
einer Wertgrenze von 5.000,00 EUR bis 25.000 EUR
sowie bei wiederkehrenden Leistungen innerhalb einer
Wertgrenze von 2.500,00 EUR bis 5.000,00 EUR der Leistungsrate
2)
die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben, bei überplanmäßigen Ausgaben bis zu einer Wertgrenze von 25.000,00 EUR sowie bei außerplanmäßigen
Ausgaben innerhalb einer Wertgrenze von 5.000,00 EUR
bis 25.000,00 EUR je Ausgabenfall
3)
die Verfügung über Vermögen des Eigenbetriebes, insbesondere über die Veräußerung oder Belastung von
Grundstücken, Schenkungen, die Hingabe und die Aufnahme von Krediten durch den Eigenbetrieb innerhalb
einer Wertgrenze von 10.000,00 EUR bis 25.500,00 EUR
sowie die Entscheidung über die Genehmigung von Vorwegbeleihungen bis zu einer Wertgrenze von 250.000,00
EUR
4)
Personalangelegenheiten im Einvernehmen mit der Betriebsleitung. Dazu gehört die Ernennung, Beförderung
und Entlassung von Beamten der Laufbahngruppe 2. Bei
Beschäftigten ab der Entgeltgruppe 9 TVöD entscheidet
der Betriebsausschuss über Einstellungen, Höhergruppierungen und Kündigungen
5)
die Vergabe von Lieferungen und Leistungen im Rahmen
des genehmigten Vermögensplanes, wenn der Gegenstandswert im Einzelfall 25.000,00 EUR übersteigt
6)
den Erlass von Forderungen und den Abschluss von außergerichtlichen Vergleichen, soweit der Gegenstandswert im Einzelfall 5.000,00 EUR übersteigt
7)
die Einleitung eines Rechtsstreits bzw. die Einlegung
eines Rechtsmittels, soweit der Streitwert 2.500,00 EUR
im Einzelfall übersteigt
8)
die Gewährung von Gehaltsvorschüssen und Darlehen
an die Mitglieder der Betriebsleitung bis zu einer Höhe
von 2.500,00 EUR.
Die Sitzungen des Betriebsausschusses sind nicht öffentlich.
(4)
§6
Entscheidungsbefugnisse der Betriebsleitung
Die Betriebsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten, die
(1)
ihr durch diese Betriebssatzung übertragen worden sind. Der
Betriebsleitung unterliegt die laufende Betriebsführung. Sie
leitet den Eigenbetrieb eigenverantwortlich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und kaufmännischen Grundsätzen.
Zu den Aufgaben der Betriebsleitung gehört insbesondere:
(2)
1)
die Aufstellung und Ausführung des Wirtschaftsplanes,
2)
das Führen der laufenden Geschäfte des Eigenbetriebes
(hierzu zählt insbesondere der innerbetriebliche Personaleinsatz),
3)
der Einkauf von regelmäßig benötigten Rohstoffen und
Materialien,
4)
die Anordnung und vertragliche Bindung der notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen und Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen bis zu bestimmten Wertgrenzen
5)
die Leitung des Rechnungswesens,
6)
die Wahrnehmung der Vorgesetztenfunktion gegenüber
den Beschäftigten des Eigenbetriebes,
7)
die Außenvertretung des Eigenbetriebes, soweit dies zur
laufenden Betriebsführung gehört, zur gesetzlichen Vertretung der Gemeinde ist der Betriebsleiter nicht befugt;
§ 38 Absatz 2 der Kommunalverfassung bleibt unberührt,
8)
die Vorbereitung der Beschlüsse des Betriebsausschusses und der Stadtvertretung in Angelegenheiten des Eigenbetriebes,
9)
die Teilnahme an den Sitzungen des Betriebsausschusses und der Stadtvertretung in Angelegenheiten des
Eigenbetriebes,
10)das Erstellen von Zwischenberichten für den Bürgermeister und den Betriebsausschuss
11)die Aufstellung des Jahresabschlusses.
Die Betriebsleitung trifft Entscheidungen über die in § 9 Abs.
(3)
3 dieser Satzung genannten Angelegenheiten unterhalb der
dort genannten Wertgrenzen. Der Bürgermeister ist laufend
über wichtige Entscheidungen der Betriebsleitung zu informieren.
Die Betriebsleitung führt die Beschlüsse der Gemeindever(4)
tretung, ihrer Ausschüsse und die Entscheidungen des Bürgermeisters in Angelegenheiten des Eigenbetriebes aus.
§7
Aufgaben des Bürgermeisters
Der Bürgermeister ist Dienstvorgesetzter der im Eigenbe(1)
trieb verwendeten Beamten und Beschäftigten der Stadt. Er
führt die Dienstaufsicht über die Beschäftigten des Eigenbetriebes. Er erlässt die Dienstanweisung für die Betriebsleitung.
Der Bürgermeister entscheidet in Personalangelegenheiten
(2)
im Einvernehmen mit der Betriebsleitung. Dazu gehören die
Ernennung, Beförderung und Entlassung von Beamten der
Laufbahngruppe 1. Bei Beschäftigten bis zur Entgeltgruppe
weiter auf S. 6
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
§9
Aufgaben der Stadtvertretung
Die Stadtvertretung entscheidet über:
Erlass und Änderung der Betriebssatzung
1.
Bestellung des Betriebsausschusses sowie Berufung und
2.
Abberufung seiner Mitglieder
Bestellung der Betriebsleitung sowie Berufung, Abberufung
3.
und Regelung der Dienstverhältnisse
Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss
4.
Festsetzung und Änderung des Wirtschaftsplanes
5.
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, Behandlung
6.
des Jahresergebnisses sowie Entlastung der Betriebsleitung
Rückzahlung von Eigenkapital aus dem Eigenbetrieb
7.
Verfügung über Vermögen des Eigenbetriebes, insbesonde8.
re über die Veräußerung oder Belastung von Grundstücken,
Schenkungen, die Hingabe und die Aufnahme von Krediten
durch den Eigenbetrieb über einer Wertgrenze von 25.500,00
EUR, die Entscheidung über die Genehmigung von Vorwegbeleihungen über der Wertgrenze von 250.000,00 EUR sowie
die Veräußerung von Vermögensgegenständen unter ihrem
Wert und die Verpflichtung hierzu
wesentliche Änderung des Betriebsumfanges des Eigenbe9.
triebes, insbesondere die Übernahme von neuen Aufgaben,
für die eine gesetzliche Verpflichtung nicht besteht
10.Änderung der Rechtsform des Eigenbetriebes
11.die Festsetzung allgemeiner Lieferbedingungen, insbesondere der allgemeinen Tarife (gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 EigVO
M-V)
12.Gewährung von Krediten der Stadt an den Eigenbetrieb oder
des Eigenbetriebes an die Stadt oder an einen anderen Eigenbetrieb der Stadt (gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 EigVO M-V)
bericht an die Stadtvertretung zur Feststellung des Jahresabschlusses weiter.
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen, deren Ge(4)
samtvolumen 5.000,00 EUR übersteigt, sind einzeln darzustellen und zu erläutern.
Für die Erforderlichkeit eines Nachtragswirtschaftsplanes
(5)
werden gem. § 14 Abs. 7 EigVO M-V in Verbindung mit § 48
Kommunalverfassung folgende Wertgrenzen festgesetzt:
1)
Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassung gilt
a)
ein Jahresverlust als erheblich, wenn er 2 von Hundert
der Erträge überschreitet
b)die Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Jahresverlustes um 50 von Hundert als wesentlich
2)
Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 3 Kommunalverfassung sind
a)
Mehraufwendungen als erheblich anzusehen, wenn
sie im Einzelfall 2 von Hundert der Gesamtaufwendungen des laufenden Haushaltsjahres übersteigen
b)Mehrauszahlungen für Investitionen als erheblich anzusehen, wenn sie im Einzelfall 20 von Hundert der
Gesamtaufwendungen des laufenden Haushaltsjahres
übersteigen.
3)
Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nr. 1 Kommunalverfassung
gelten unabweisbare Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen als geringfügig, wenn sie
20 von Hundert der Auszahlungen für die Investitionstätigkeit nicht übersteigen.
§ 12
Sprachformen
Soweit in dieser Satzung Bezeichnungen, die für Frauen und
Männer gelten, in der männlichen Sprachform verwendet werden, gelten die Bezeichnungen für Frauen in der weiblichen
Sprachform.
§ 10
Berichtspflichten
Die Betriebsleitung hat den Betriebsausschuss und den Bür(1)
germeister über alle wichtigen Angelegenheiten des Eigenbetriebes rechtzeitig und regelmäßig zu unterrichten und auf
Verlangen Auskunft zu erteilen, insbesondere wenn sich das
Jahresergebnis gegenüber dem Erfolgsplan verschlechtert
und die Verschlechterung die Haushaltslage der Stadt beeinträchtigen kann oder wenn sich eine Gefährdung der Liquidität des Eigenbetriebes abzeichnet.
Bei erfolgsgefährdenden Mindererträgen hat die Betriebslei(2)
tung den Bürgermeister unverzüglich zu unterrichten.
(3)Die Betriebsleitung hat den Bürgermeister und den Betriebsausschuss vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge
und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen, die
Umsetzung des Wirtschaftsplanes sowie über die Entwicklung der Liquidität schriftlich zu unterrichten. Daneben hat
die Betriebsleitung dem Bürgermeister auf Verlangen alle
sonstigen finanzwirtschaftlichen Auskünfte und Zwischenberichte auch in kürzeren Abständen zu erteilen.
§ 13
Wertgrenzen
Alle in dieser Satzung angegebenen Wertgrenzen beziehen sich
auf Bruttowerte.
§ 14
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Putbus, den 25.04.2016
B. Wilke
Bürgermeisterin
§ 11
Wirtschaftsjahr, Wirtschaftsplan, Jahresabschluss
Wirtschaftsjahr ist das Haushaltsjahr der Stadt Putbus.
(1)
Die Betriebsleitung hat den aufzustellenden Wirtschaftsplan
(2)
nebst Anlagen bis spätestens zum 1. 11. eines jeden Jahres
über den Betriebsausschuss dem Bürgermeister vorzulegen.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind bis zum Ab(3)
lauf von drei Monaten nach Abschluss des Wirtschaftsjahres
von der Betriebsleitung aufzustellen, zu unterschreiben und
nach Durchführung der Jahresabschlussprüfung gemäß KPG
über den Bürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen.
Der Bürgermeister leitet den Jahresabschluss und den Lage-
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Öffentlichen Auslegung des Entwurfes der die I. Änderung der Satzung
über den fortgeltenden Bebauungsplan Nr. XXVII-B-10 „Wohnmobilstellplatz
an der Lauterbacher Chaussee“ der Stadt Putbus gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf der I. Änderung der Satzung über den fortgeltenden
Bebauungsplan Nr. XXVII-B-10 „Wohnmobilstellplatz an der Lauterbacher Chaussee“ der Stadt und die Begründung sind von
der Stadtvertretung der Stadt Putbus in der Sitzung am 21. März
2016 gebilligt und zur Auslegung bestimmt worden.
Der Entwurf des I. Änderung der Satzung über den fortgeltenden
Bebauungsplan Nr. XXVII-B-10 „Wohnmobilstellplatz an der Lauterbacher Chaussee“ der Stadt und die Begründung liegen in der
Zeit vom 02. Mai bis einschließlich 03. Juni 2016 im Rathaus der
Stadtverwaltung Putbus, Markt 8, Bauamt (EG) Zimmer 11 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift
abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt
bleiben, wenn die Stadt Putbus den Inhalt nicht kannte und nicht
hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit
des B-Planes nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im
Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.
Putbus, den 25.04.2016
Wilke
Bürgermeisterin
Eigenbetrieb der Stadt Putbus: SGB Wohnungswirtschaft/Finanzen/Hafen
Sachgebietsleiter
Wohnungswirtschaft/Finanzen
Wohnungswirtschaft/Hafen
Hauswart/techn. Service
Hafenmeister
SGB Kurverwaltung
Sachgebietsleiterin
Putbus-Information
Herr Hein
Frau Fiebing
Frau Prey
Hr. Leistikow
Herr Paape
88946
61431
61431
61431
461
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Frau Lahann
Frau Schädlich
Frau Hellwig
Hr. Dr. Bittner
60964
431
431
431
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Bekanntmachung der
Jagdgenossenschaft Kasnevitz
Bildungsstandort Deutschland
Im Zuge des Aktionsrahmens „Bildungsstandort Deutschland“
der Gemeinsamen Wissenschaftskommission von Bund und
Ländern, organisiert das Humboldteum den Schüleraustausch
für die Deutsche Schule Quito (Ecuador). Dazu suchen wir Familien, die offen sind, von Samstag, den
11. Juni bis Samstag, den 23. Juli 2016 einen lateinamerikanischen Jugendlichen als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen,
um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben.
Da das Austauschprogramm auf gemeinnütziger und nichtmaterieller Grundlage organisiert wird, wären wir über Ihre Mithilfe bei
der Suche nach Gastfamilien für die ecuadorianischen Jugendlichen sehr dankbar.
Durch eine Bekanntmachung unserer Pressemitteilung in Ihren
Gemeindenachrichten, stoßen Sie für Ihre Bürger ein Fenster
in die „Arche Noah“ Ecuador auf, und eröffnen damit auch die
Möglichkeit eines Gegenbesuchs nach Ecuador im Oktober
2016 – also ein echter Austausch.
Im vergangenen November konnten wir durch die Veröffentlichung unseres Angebotes bereits die Hälfte der Austauschschüler in eine deutsche Gastfamilie vermitteln. Damit aber alle
interessierten ecuadorianischen Jugendlichen am Deutschlandaustausch teilnehmen können, ersuchen wir um Ihre Mithilfe.
Für Fragen oder weitergehende Auskünfte erreichen Sie uns
tagsüber unter der zentralen Rufnummer 0711-222 14 00 und
per Mail.
Uli B. Hüttl, Direktor Forensis Am 18.03.2016 tagte die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Kasnevitz. Das Protokoll dieser Versammlung und
der Verteilungsplan der Jagdgenossenschaft liegen bei dem Vorsitzenden des Vorstandes, Herrn Uwe Pohl, wohnhaft Altkamp 6
in 18581 Putbus, Tel. 038301 61854, für 2 Wochen ab der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung aus.
Die Versammlung der Jagdgenossen beschloss unter anderem,
den Reinertrag aus der Jagdnutzung für das Jagdjahr 2015/2016
zur Auszahlung zu bringen. Es erfolgte auch der Abschluss
des Pachtvertrages mit der Pächtergemeinschaft Kasnevitz ab
01.04.2016.
Um die Auszahlung der Pacht vornehmen zu können, bittet der
Vorstand alle Eigentümer von bejagbaren Flächen im Territorium
der ehemaligen Gemeinde Kasnevitz, dem Vorsitzenden Herrn
Uwe Pohl , sofern in den Vorjahren noch nicht geschehen, ihre
Eigentumsnachweise nachzureichen sowie die Bankverbindung
bzw. Änderungen zu beidem mitzuteilen.
Der Jagdvorstand weist darauf hin, dass Ansprüche auf die Auszahlung der Jagdpacht mit einer Frist von insgesamt 4 Jahren
geltend gemacht werden können.
Altkamp, den 25.04.2016
für den Jagdvorstand
gez. Pohl, Jagdvorsteher
7
PN # 04.16
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Bekanntmachung
Als Bürgermeisterin der Stadt Putbus bin ich kraft Gesetzes
Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Ketelshagen und lade
Sie zur Gründungsversammlung am 25.05.2016 um 19.00 Uhr
in den großen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Putbus
ein. Eingeladen sind Eigentümer bejagbarer Flächen der Gemarkung Ketelshagen.
Tagesordnung:
Begrüßung, Eröffnung der Versammlung
•
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschluss•
fähigkeit und der Tagesordnung
Beschluss über die Gründung der Jagdgenossenschaft
•
Ketelshagen
Wahl eines Vorstandes der Jagdgenossenschaft Ketels•
hagen
Beschluss über die Satzung der Jagdgenossenschaft Ketels•
hagen
Sonstiges
•
Schlusswort des Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft
•
Ketelshagen
Die Flächen der Jagdgenossenschaft Ketelshagen waren bisher
im Bestand der Jagdgenossenschaft Kasnevitz. Die Jagdgenossen, die ihr Eigentum bisher noch nicht nachgewiesen haben,
müssen einen entsprechenden Eintrag in das Grundbuch oder
einen gleichwertigen Nachweis dem Vorstand zu Beginn der Versammlung vorlegen.
Putbus, den 25.04.2016
Wilke
Bürgermeisterin
Flurkartenausschnitt Ketelshagen
Der Tourismus und Gewerbeverein
Putbus e.V. lädt ein
Tanz in den Mai
Am Sonnabend, den 30. April, laden wir traditionell zum Tanz
in den Mai herzlich ein. Wie gewohnt, findet die Veranstaltung im
Feuerwehrgerätehaus statt. Beginn ist um 20.00 Uhr.
Für Getränke und kleinen Imbiß ist stets gesorgt, Eintritt 3,– €.
Der Tourismus und Gewerbeverein Putbus e.V. lädt zur Stadt und
Parkführung mit Herrn Christian Bruhn am 7. Mai 2016 ein.
Treffpunkt 10.00Uhr Pädagogium Circus 16, die Teilnahme ist
kostenfrei.
Wir freuen uns auf Alle, die gerne tanzen und Spaß am Leben
haben.
Anmeldung TGV Putbus e.V.
Regina Dabel
Tel. 038301 60467
Feuerwehrförderverein Putbus e. V.
PN # 04.16
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Vorbereitungen auf das 25-jährige Jubiläum der Jugendfeuerwehr
und Kinderfest in Putbus
Foto: Herr Stemmler
In der letzten Ausgabe der Putbusser Nachrichten berichteten
wir aus dem Arbeitskreis Putbusser Kinderfest. Er bereitet für
den Nachmittag des 4. Juni ein Geburtstags- und Kinderfest
in und am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Putbus vor.
Vorgesehen ist, ein reichhaltiges Kinderprogramm zu organisieren. Eingeladen zur Mitwirkung sind alle Vereine sowie Kinderund Jugendeinrichtungen unserer Stadt.
Diese Spenden helfen auch, die Arbeit der Jugendfeuerwehr attraktiv zu gestalten. Spendenbescheinigungen werden ausgestellt.
Bankverbindung des Feuerwehrförderverein Putbus e.V.:
Sparkasse Vorpommern ∙ IBAN: DE 09 1505 0500 0832 1306
13 ∙BIC: NOLADE21GRW ∙ Betr.: 25 Jahre Jugendfeuerwehr und
Kinderfest
Auskunft geben: Renate Grünberg, Tel.: 88455, eMail: [email protected], und Martin Stemmler, Tel.: 889764, eMail:
[email protected].
Nicht jeder Verein ist in der Lage, die für sein Angebot benötigten
Materialien selbst zu finanzieren. Deshalb bittet der Arbeitskreis
wie im letzten Jahr um Spenden zur Förderung des Kinderfestes.
Fahrt zur Landesgartenschau Eutin
Wer möchte zur Landesgartenschau nach Eutin mitfahren?
Liebe Putbusser Bürger,
ich möchte gern eine Busfahrt zur Landesgartenschau in unsere
Partnerstadt nach Eutin am 11.06.2016 organisieren.
Für die Busfahrt ist ein Unkostenbeitrag in Höhe von höchstens
30,00 € zu entrichten.
Der genaue Preis richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmer.
Falls Interesse besteht können Sie sich hierzu bis zum
12.05.2016 verbindlich unter der Putbusser
Telefonnummer: 64310 oder 64315
e-mail:[email protected]
anmelden.
Ihre Bürgermeisterin
Beatrix Wilke
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PN # 04.16
Die Kleiderkammer ist umgezogen!
Nachdem wir im Rathaus im Oktober 2015 in einem provisorischen Raum eine Kleiderkammer eröffnen konnten, hat die
Stadt Putbus uns nun neue Räume im Bauhof am Mühlenberg
19 zur Verfügung gestellt.
Der Helferkreis hat zusammen mit Asylbewerbern die Kleiderkammer gereinigt, die Wände gemalt und mit einem Fußbodenbelag versehen.
In diesem Zusammenhang möchten wir Herrn Rainer Grübel und
dem TOOM Baumarkt für die großartige Unterstützung danken,
auch Frau Wilke, Herr Möller und Herr Reile haben sich sehr für
uns eingesetzt!
Neue Regale hat uns Frau Christel Abraham aus Baabe gestiftet!
Die Kleiderkammer ist jeden Donnerstag von 13.00 Uhr bis 17.00
Uhr geöffnet.
Da wir jetzt über größere Räume verfügen, können wir auch neue
Kleiderspenden annehmen.
Wir benötigen hauptsächlich Damen- und Herrenkleidung in kleinen Größen und Kinderbekleidung, da wir jetzt auch mehr Familien in Putbus aufgenommen haben. Wenn noch jemand einen
Schulranzen abzugeben hat, würden wir uns sehr freuen!
Bitte beachten Sie, dass wir nur zu den Öffnungszeiten der Kleiderkammer ihre Spende annehmen können.
Für die Kleiderkammer suchen wir noch weitere ehrenamtliche
Helfer, damit immer mindestens 2 Personen die Aufsicht haben!
Gesucht werden auch 2 Fahrräder für junge Asylbewerber, die
bei Herrn Rolker auf dem Obsthof in Altkamp Arbeit gefunden
haben.
Auch Kinderfahrräder werden gesucht, hier bitte bei Herrn Reile
oder bei Frau Radvan in der Stadtverwaltung melden.
Für den Helferkreis
Barbara Lüth
Rückblick auf Ostern in Putbus: 15. Jahre Ostern – Basteln in der „Schloßkirche“
und Ostereier suchen an der Schlosskirche im Park zu Putbus
Der Osterhase hatte auch in diesem Jahr 650 Ostereier im
Schlosspark versteckt. Die süßen Ostersachen verteilte der
Osterhase persönlich.
Danke möchte der Tourismus und Gewerbeverein Putbus e.V.
allen Helfern und Spendern für die Treue zu dieser Veranstaltung
in all den Jahren sagen.
Danke an Familie Rüdiger Kind, Familie Ermes, der Rheumaliga
Ortsgruppe Putbus, dem Förderverein Fürstliches Pädagogium
zu Putbus, Hotel Wreecher Hof, Familie Jaich Wasserferienwelt, Hotel Nautilus Frau Klatte, Familie Loers Hafenhotel
Viktoria, Familie Raulf Hotel Badehaus Goor, Familie Preller
EDEKA Markt Lauterbach, der Kirche, sowie unserem Osterhasen Herrn Hannes Kraski.
Regina Dabel
Vors. Tourismus und Gewerbeverein Putbus e.V.
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Starke Frauen und Mädchen nach Selbstverteidigungskurs
Im März absolvierten 23 Mädchen und Frauen erfolgreich einen
Selbstverteidigungskurs. Dazu trafen sich diese in den Räumen
der Johannesloge am Circus.
Zuerst lehrte Andreas Kuhfuß von der Kampf-Sport-Gemeinschaft e.V. das richtige Verhalten, wenn ein Fremder zu nahe
kommt, denn die ersten Sekunden sind die entscheidenden.
Als es anschließend darum ging, was zu tun ist, wenn sich dieser
Fremde nicht abwimmeln lässt und das Opfer bereits festhält,
wurde es spannend. Trainer Andreas spielte die Situation mit jeder einzelnen Teilnehmerin durch, die sich dann entsprechend
wehren sollte. Er rief dazu auf, die Hemmungen, einen fremden
Menschen anzufassen oder auch wehzutun, zu überwinden,
denn ansonsten ist eine Selbstverteidigung nicht möglich. Dies
war für die meisten Frauen und Mädchen eine der wichtigsten
Erkenntnisse bei der praktischen Umsetzung.
Weiterhin lernten die Teilnehmerinnen während dieses Kurses
nicht nur spezielle Griffe, wie man sich aus bestimmten Positionen losreißen kann sondern sie lernten auch die Schmerzpunkte des Körpers kennen um sich einem möglichen Angreifer
ohne großen Kraftaufwand zur Wehr setzen zu können.
Alle Teilnehmerinnen waren sich einig, für die Zukunft gut gewappnet zu sein. Sie würden gern wieder solch einen Kurs absolvieren wollen. Nur durch regelmäßiges Üben bleibt das richtige
Verhalten in Erinnerung, denn im Ernstfall zählt jede Sekunde.
Ein großes Dankeschön gilt an dieser Stelle dem Landkreis, der
Johannesloge „Rugia zur Hoffnung“ sowie der Stadt Putbus für
die freundliche Unterstützung dieses Selbstverteidigungskurses.
Ihre Gleichstellungsbeauftragte Julia Präkel
Nicole Prochnow wehrt sich gerade als sie von Andreas Kuhfuß
an den Haaren gezogen wird; Foto J. Präkel
Rote Lippen soll man küssen ...
geladen. Bis auf den allerletzten Platz war der Raum vor der
Kegelbahn gefüllt. Über 40 Frauen konnten durch Harald Bindernagel, Stellv. Vorsitzender des SB begrüßt werden. Unter ihnen
auch die Bürgermeisterin, Frau Wilke.
Der Schlagerchor, übrigens auch überwiegend Frauen, gab Alles.
Sie hatten Schlager ausgewählt, die sich schon vor vielen, vielen
Jahren in unseren Köpfen und auch Herzen einen festen Platz
gesichert haben. Ob es nun „Mendessino“, „Marmor, Stein und
Eisen bricht“ oder „Marina“ war, ich habe gestaunt, wie textsicher viele der Anwesenden waren.
Nach dem 1 stündigen Programm des 1. Rügener Schlagerchores wurden uns Kaffee und Kuchen serviert. Wir hatten vom
vielen Singen einen richtig trockenen Mund, da kam der Kaffee
gerade recht.
Frauentagsfeier der Seniorinnen im Hotel Koos
Foto: H. Schrank
… dies war nur einer der tollen Schlager aus dem Repertoire des
1. Rügener Schlagerchores, den der Chor am 10. März für die
Seniorinnen der Stadt Putbus darbot.
Ich glaube, dass ich für viele der anwesenden Frauen spreche,
wenn ich den Organisatoren, dem Rügener Schlagerchor und
den Angestellten des Hotel Koos für den gelungenen Nachmittag danke.
Der Ortsverband der Volkssolidarität und der Seniorenbeirat
hatten zur traditionellen Frauentagsfeier in das Hotel Koos ein-
11
Heidrun Schrank
Seniorenbeirat der Stadt Putbus
PN # 04.16
TERMINE UND
V E R A N S TA LT U N G E N
STADTVERTRETUNG /
FACHAUSSCHÜSSE
03. Mai 2016, Dienstag, 19.00 Uhr
Fachausschuss für Bildung, Kultur und
Soziales, Sitzungssaal, Rathaus Putbus
11.Mai 2016, Mittwoch, 18.30 Uhr
Fachausschuss für Wirtschaft,
Tourismus und Parkentwicklung, Sitzungssaal,
Rathaus Putbus
12. Mai 2016, Donnerstag, 18.00 Uhr
Fachausschuss für Finanzen, Sitzungssaal,
Rathaus Putbus
23. Mai 2016, Montag, 18.00 Uhr
Sitzung der Stadtvertretung, Sitzungssaal,
Rathaus Putbus
Die Sitzungszeiten der Fachausschüsse
können sich verändern.
Bitte entnehmen Sie die aktuellen Zeiten der
Homepage www.putbus.de/Politik und den
Aushängen in den Schaukästen.
ORANGERIE PUTBUS
Stadtinformation Putbus
Alleestraße 35 – linker Eingang,
Tel. 03 83 01 / 4 31 (Ansprechpartner für
Touristen, Gäste und Vermieter)
Öffnungszeiten: Mai bis Oktober
Dienstag – Sonntag
10.00 – 17.00 Uhr
Ausstellungszentrum der KulturStiftung
Rügen, Alleestraße 35, 18581 Putbus
Tel. 03 83 01 / 88 97 97
Öffnungszeiten: April
Dienstag – Samstag
11.00 – 16.00 Uhr
Mai bis Oktober
Dienstag – Sonntag
10.00 – 17.00 Uhr
Ausstellung der Galerie des Landkreises
und der KulturStiftung Rügen
16.04. – 22.05.16
Thomas Sander, Medienkunst
28.05. – 03.07.16
Manfred Schulze-Alex, Fotografie,
Malerei, Skulptur
CIRCUS 1 – Aktuelle Kunst
im Kronprinzenpalais
28.05., 17.00 Uhr: Ausstellungseröffnung
Robert Kraiss, Zeichnung & Objekt
Ausstellung bis 10.07.2016
DAUERAUSSTELLUNG
IM RATHAUS
Putbusser Hobbymaler stellen ihre Werke
vor, die Werke können zum Teil auch käuflich
erworben werden.
TANZNACHMITTAGE
für Senioren
im Hafenhotel Viktoria
Gemeinschaftsaktion Seniorenbeirat
und VS-Ortsgruppe
Termine:
27. April, 26. Mai, 22. Juni, 27. Juli
jeweils 14.00 – 16.30 Uhr
Unkostenbeitrag 7,00 € für Kaffee satt,
1 Stück Kuchen und nonstop Musik
PN # 04.16
DAUERFÜHRUNGEN 2016
Auf den Spuren der Zauberflöte –
Die Magie der weißen Stadt
Montag: 30.05., 13.06., 27.06., 11.07., 25.07.,
08.08., 22.08., 05.09.
Treffpunkt: Bahnhof Putbus, 13.15 Uhr,
kostenfrei mit Kurkarte
Parkzeit – Ein Spaziergang zu alten
Bäumen im Schlosspark
Samstag: 14.05., 21.05., 11.06., 18.06.,
09.07., 16.07., 13.08., 20.08., 10.09., 17.09.,
08.10, 15.10.
Treffpunkt: Bahnhof, 11.15 Uhr, 7,– € / Pers.
Geführte Wanderungen mit dem Ranger
durch die Goor
Mai bis Oktober, jeden Dienstag,
Treffpunkt: Hafen Lauterbach, Fischladen,
10.15 Uhr, kostenfrei
Radwanderung mit dem Ranger
zu den Kollen im Putbusser Land
Mittwoch: 25.05., 22.06., 20.07., 17.08.,
14.09., 12.10.
Treffpunkt: Orangerie Vorplatz, 10.00 Uhr,
kostenfrei
VERANSTALTUNGEN
jeden Mittwoch
ab 17.00 Uhr
Treff der Spinnradgruppe
der DRK-Ortsgruppe Putbus in der
DRK-Wohnanlage „Goor“ in Lauterbach
jeden Freitag
ab 08.00 Uhr
Wochenmarkt auf dem Putbusser Markt
Monat Mai
03.05.
10.15 Uhr
Geführte Wanderung mit dem
Ranger des Biosphärenreservates
Südost Rügen durch die Goor
Treffpunkt: Fischladen, Parkplatz Hafen
14. – 16.05.
Floh- und Krammarkt, Hafen Lauterbach
25.05.
10.00 Uhr
Geführte Radwanderung zu den
Kollen im Putbus Land mit dem Ranger
des Biosphärenreservates Südost Rügen,
Treffpunkt: Orangerie
27.05. – 24.07.2016
Rotklee XI: Inspiriert von …
Ausstellung Markt 10
27. – 29.5.
Floh- und Krammarkt, Hafen Lauterbach
30.05.
13.15 Uhr
„Auf den Spuren der Zauberflöte“,
geführte Wanderung durch den
Schlosspark; Dauer 2 Stunden,
kostenfrei mit Kurkarte, sonst 5,00 €
Treffpunkt: Bahnhof
31.05.
Geführte Radwanderung zu den
Kollen im Putbus Land mit dem Ranger
des Biosphärenreservates Südost Rügen
Gemeinsamer VA-Plan
Seniorenbeirat / VS-Ortsgruppe
02., 09.,23., 30. Mai, Montag
10.00 Uhr Chorprobe im Hort
14.00 Uhr Treff der Ortsgruppe der VS
im Jugendclub
09.Mai, Montag
10.00 Uhr Bürgersprechstunde des
Seniorenbeirates im kleinen Saal, Rathaus
Bitte Seiteneingang benutzen!
12
03., 10., 17., 24., 31. Mai, Dienstag
13.30 Uhr „Fitmooker“
in der Turnhalle Putbus
10., 24. Mai, Dienstag
14.00 Uhr Senioren ans Netz
in der Grundschule
04. Mai, Mittwoch
10.00 Uhr 1. Hilfe-Training für Senioren
im Hort
14.00 Uhr Kegeln im Pommernstübchen
04., 11., 18., 25. Mai, Mittwoch
13.30 Uhr Seniorenskat im Jugendclub
14.00 Uhr Rommespiele im Jugendclub
07. Mai, Sonnabend
10.00 Uhr Stadt- und Parkführung
mit Chistian Bruhn
Treffpunkt: Pädagogium (Anmeldungen
an Frau Dabel, Tel. 038301 60467)
12. Mai, Donnerstag
14.00 Uhr Vortrag zum Thema:
Hausnotruf im Pommernstübchen
12., 19., 26. Mai, Donnerstag
14.30 Uhr Kaffeerunde „Klönsnack“
im Jugendclub
06., 13., 20., 27. Mai, Freitag
13.30 Uhr Handarbeiten im kleinen Saal
des Rathauses (Neu)
THEATER PUTBUS
Markt 13, Tel. 03 83 01 / 80 80
Kassenöffnungszeiten: Dienstag – Freitag
10.00 bis 13.00 und 16.00 – 18.00 Uhr
(ausser Feiertags); Tageskasse 1 Stunde vor
Vorstellungsbeginn (Telefon 03 83 01 / 80 83 30)
PUTBUS-FESTSPIELE
05. Mai
20.00 Uhr
Eröffnungsgala mit der
staatl. Ballettschule Berlin
07. Mai
20.00 Uhr
Boreas Quartett Bremen – Theatre
of the absurd, Musik-Licht-Installation
08. Mai
16.00 Uhr
Die Bremer Stadtmusikanten,
Familienkonzert
14. Mai
20.00 Uhr
Mizuka Kano, Klavier
15. Mai
11.00 – 16.00 Uhr
Musik im Park, Musik an lauschigen
Plätzen im Schlosspark
Carmen, Oper von Bizet
20.00 Uhr
16. Mai
18.00 Uhr
5. Philharmonisches Konzert,
Philh. Orchester Vorpommern
21. Mai
20.00 Uhr
Festspielnachlese: Das ist ja tierisch,
Jugendblasorchester Grimmen
20. Mai
20.00 Uhr
Wladimir Kaminers Russendisco
22. Mai
16.00 Uhr
Am Samstag kam das Sams zurück,
Familienvorstellung
26./27. Mai
10.00 Uhr
In 80 Tagen um die Welt,
Familienvorstellung
29. Mai 20.00 Uhr
Meier Müller Schulze – Oder nie wieder
einsam
Theaterführungen ganzjährig nach Aushang
am Theater
I N F O R M AT I O N E N A U S
DEN KIRCHENGEMEINDEN
P U T B U S, K A S N E V I T Z
UND VILMNITZ
Kirche und Stadt
Suchet der Stadt Bestes.
GEMEINDEVERANSTALTUNGEN IM MAI:
Kinderkreise (Christenlehre)
montags, 16.00 Uhr (1.-6.Klasse) im Pfarramt Putbus
Die Bibel, Jer 29,7
Seit knapp einem Monat bin ich jetzt in Putbus und hatte bereits viele Begegnungen, die mir wertvoll sind. Dazu gehören
freundliche Begegnungen mit der Bürgermeisterin von Putbus,
die nicht für mich allein wertvoll sind, sondern überhaupt für die
Kirche und die Stadt mit den dazugehörigen Dörfern.
Ich verstehe es von der Bibel her als unseren kirchlichen Auftrag,
der Stadt Bestes zu suchen; und ich glaube, es ist für Kirche und
Stadt gut, das Miteinander zu pflegen.
Mir, der ich jetzt neu in diesem schönen Pfarrsprengel tätig bin,
fallen da bereits verschiedene Bereiche ein. Ich denke zum einen
an die Urlauberarbeit, die hier ja auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor ist.
Zum anderen denke ich an die Ethik, an die Werte, nach denen wir leben. Wenn uns bewusster wird, worauf unsere Werte
basieren, hilft das, mit gegenwärtigen Herausforderungen gut
umzugehen. Aktuell ist hier die Flüchtlingskrise. Wie gehen wir
mit den Flüchtlingen in unserer Stadt um? Und wie pflegen wir
den Zusammenhalt in unserer Bevölkerung? Das scheint mir
eine zunehmende Herausforderung zu sein. Verstehen wir uns
als christliches Land und wenn ja, wie wirkt sich das aus in der
Bewahrung und Pflege unserer Werte und in der Hilfe für Fremde? Ich glaube, hier ist es wichtig, den Austausch zu pflegen.
Ich denke auch an die Gebäude. Die Kirchen sind Teil unserer
Dörfer und Städte. Als Stadt und Kirche tragen wir gemeinsam
Verantwortung für unsere drei so schönen verschiedenen Kirchen.
Ein Beispiel für die gute Zusammenarbeit ist auch diese Seite,
die wir als Kirche in den Putbusser Nachrichten schreiben dürfen. Dafür bin ich dankbar.
Genuss am Wonnemonat Mai wünscht Ihnen
Ihr Jochen Müller-Busse, Pastor
---------------------------------------------EV. GOTTESDIENSTE IM MONAT MAI:
So
01.05. Rogate
Do 05.05. Christi Himmelfahrt
So 08.05. Exaudi Gold.
Konfirmation
So 15.05. Pfingstsonntag
Mo 16.05. Pfingstmontag
So
22.05. Trinitatis
So
29.05. 1. So. nach Trinitatis
09.00 Uhr Kasnevitz (A)
10.30 Uhr Putbus (A)
10.00 Uhr Vilmnitz (A)
10.00 Uhr
14.00 Uhr
10.30 Uhr
09.00 Uhr
10.30 Uhr
09.00 Uhr
10.30 Uhr
09.00 Uhr
10.30 Uhr
Vilmnitz(A)
Putbus (A)
Putbus (A)
Kasnevitz (A)
Vilmnitz (A)
Kasnevitz
Putbus
Vilmnitz
Putbus (K)
(A) – Abendmahlsgottesdienst (K) – Kindergottesdienst
Kirchenchor
dienstags, 19.00 Uhr in der Michaelskapelle Putbus
Bastelkreis
donnerstags, 15.00 Uhr im Pfarramt Putbus
Arbeitskreis Kreatives Gestalten
montags, 18.30 Uhr im Pfarramt Putbus
Helferkreis
Montag, den 02. Mai 19.00 Uhr, im Pfarramt Putbus
Gemeindenachmittag Putbus
Donnerstag, 12.Mai 15.00 Uhr im Pfarramt Putbus
Gemeindenachmittag Vilmnitz
Donnerstag, 19.Mai 15.00 Uhr im Pfarrhaus Vilmnitz
Gemeindenachmittag Kasnevitz
Donnerstag, 26.Mai 15.00 Uhr bei Familie Hurtienne
Evangelischer Frauenkreis
Freitag, 19.Mai 19.30 Uhr, Vilmnitz
Oberin Petra Zulauf
Gedankenlos, Sprachlos – wie gehen wir miteinander um?
---------------------------------------------Mitarbeiter und Anschriften der Ev. Kirchengemeinden:
Ev. Pfarramt
Pastor Müller-Busse
Alleestraße 34, 18581 Putbus
eMail: [email protected]
Tel. 038301/436, Fax 038301/88031
www.kirche-putbus.de
auch bei: www.ruegen-putbus.de
Sprechzeiten im Pfarramt: dienstags und donnerstags,
von 10.00 – 12.00 Uhr
Kinderkreise: telefonisch über das Pfarramt
Friedhöfe Kasnevitz und Putbus:
Dietmar Kraski, Tel. 038301/60887 oder 0172/6094413
Friedhof Vilmnitz: Hans-Jürgen Hoge, Tel. 0162/7337115
Ev. Kindertagesstätte „St. Martinsgarten“:
Alleestraße 34, 18581 Putbus
Leiterin: Marianne Czulak, Tel. 038301/898205
Kindergottesdienst: Sylvia Zander, Tel. 038301/677964
Arbeitskreis Kreatives Gestalten, Bastelkreis, Helferkreis:
Christina Heidtmann, Tel. 038301/61413
Ev. Frauenkreis: Sylvia Zander, Tel. 038301/677964
Kirchenchor: Kantor Thomas Klee, Tel. 038393/121988
---------------------------------------------Konto: Ev. Kirchengemeinden Kasnevitz, Putbus, Vilmnitz
bei:
Pommersche Volksbank e.G.
IBAN: DE 43 1309 1054 0001 5248 44 BIC: GENODEF1HST
13
PN # 04.16
GEBURTSTAGE IM
MAI 2016
DIE STADTVERWALTUNG GRATULIERT
am 1. Mai
Herrn Hans-Dieter Zorn, Krakvitz
zum 75. Geburtstag
am 20. Mai
Frau Marliese Pankonin, Güstelitz
zum 75. Geburtstag
am 5. Mai
Herrn Kurt Buchholz, Güstelitz
zum 80. Geburtstag
am 22. Mai
Frau Luise Pohl, Kasnevitz
zum 70. Geburtstag
am 15. Mai
Herrn Siegfried Schmiedel, Putbus
zum 75. Geburtstag
am 28. Mai
Frau Elisabeth Manfraß, Putbus
zum 75. Geburtstag
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Frau Gertrud Kruse, Lauterbach
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IMPRESSUM
Die Putbusser Nachrichten erscheinen 12 x jährlich, jeweils am letzten
Montag des Monats. Auf die Herausgabe wird durch eine Anzeige in der
„Ostsee-Zeitung“, Lokalblatt für den Landkreis Vorpommern-Rügen,
dienstags hingewiesen. Die Putbusser Nachrichten werden kostenfrei
an alle erreichbaren Haushalte des Stadtgebietes verteilt und sind zudem
einzeln (0,55 ”) oder im Abonnement zum Jahrespreis von 6,60 ” beim
Herausgeber zu beziehen.
Der Herausgeber haftet nicht für unverlangt eingesandte Manuskripte und
Fotos, es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung dieser Beiträge.
Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers
und nicht des Herausgebers wieder. Der Herausgeber behält sich das
Recht vor, Manuskripte aus Platzgründen zu kürzen.
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Alle Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt, Nachdruck
oder anderweitige Verwertung sind nur mit Quellenangaben gestattet.
Herausgeber: Stadt Putbus • Markt 8 • 18581 Putbus
Ansprechpartner: Frau Maaske, Telefon (03 83 01) 6 43 32
e-mail: [email protected]
Herstellung und Anzeigenannahme:
Rügen-Druck Putbus, Circus 13, 18581 Putbus
Telefon (03 83 01) 8 06 16, Fax (03 83 01) 6 12 31
Die nächste Ausgabe der Putbusser Nachrichten erscheint am 30.05.2016,
Redaktionsschluß: 10.05.2016
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