Programm des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung Hamm
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Programm des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung Hamm
ZENTRUM FÜR SCHULPRAKTISCHE LEHRERAUSBILDUNG HAMM Programm des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung Hamm gem. §2(2) GeschO vom 7.4.2004 Stand: Mai 2013 ZENTRUM FÜR SCHULPRAKTISCHE LEHRERAUSBILDUNG HAMM Programm des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung Hamm1 gem. §2(2) GeschO vom 7.4.2004 I. Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................1 II. Vorwort ......................................................................................................................2 III. Allgemeiner Teil des Programms des Zentrums ...........................................................3 1 1. Rahmenbedingungen ..........................................................................................................3 1.1 Grundsätzliche Vorüberlegungen ...............................................................................3 1.2 Vorgaben und Bedingungen........................................................................................3 1.2.1 Bildungspolitische Vorgaben für die Lehrerausbildung ..........................................4 1.2.2 Rechtsvorgaben für den Vorbereitungsdienst ........................................................4 1.2.3 Zentrumsspezifische/ seminarspezifische Standortbedingungen ..........................5 1.2.4 Weitere Bedingungen .............................................................................................6 2. Handlungsrahmen ...............................................................................................................6 2.1 Grundsätze der Zusammenarbeit ...............................................................................6 2.2 Grundsätze der Zusammenarbeit im ZfsL Hamm .......................................................7 2.3 Grundsätze der Zusammenarbeit mit den Ausbildungsschulen.................................7 2.4 Grundsätze der Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen ...................................8 2.5 Grundsätze der Zusammenarbeit in der Verwaltung .................................................8 3. Handlungskonzept...............................................................................................................8 3.1 Handlungsleitende pädagogische Prinzipien ..............................................................8 3.2 Konkretisierung des Handlungskonzeptes................................................................10 4. Entwicklungsperspektive...................................................................................................13 Beschluss der Konferenz des ZfsL Hamm vom 27. Juni 2014. 1 ZENTRUM FÜR SCHULPRAKTISCHE LEHRERAUSBILDUNG HAMM II. Vorwort Die Lehrerinnen- und Lehrerausbildung gliedert sich gemäß §2(2) LABG vom 12. Mai 2009 in zwei Phasen: Studium und Vorbereitungsdienst. 2 Die Ausbildung beider Phasen orientiert sich an bildungspolitischen Rahmenvorgaben. Neben der seminarseitigen Erstellung von 3 Ausbildungsprogrammen gem. §10(6) OVP vom 10. April 2011 ist für die zweite Phase der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung gemäß §2(2) Geschäftsordnung der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung vom 07.04.20074 ein Programm des Zentrums zu entwickeln. Ziel des Programms des Zentrums ist es, auf der Basis rechtlicher Vorgaben und unter Berücksichtigung standortspezifischer Bedingungen die sachgerechte und wirtschaftliche Aufgabenerledigung und damit die Qualität der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung in einem kooperativen Prozess zu sichern und zu verbessern.5’6 Gemäß Errichtungserlass (2003, umgesetzt 2004)7 und GeSchO (2004)8 bezieht sich das Programm des Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Hamm auf die im ZfsL Hamm verorteten Seminare: Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (seit 1964), Seminar für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung (seit 2004), Seminar für das Lehramt Grund-, Haupt- und Realschulen mit dem Schwerpunkt Primarstufe (seit 2005); umbenannt seit 2011 in das Seminar für das Lehramt an Grundschulen. Das Programm des ZfsL Hamm umfasst strukturell zwei Teile: Einen allgemeinen, heißt seminarübergreifenden und einen seminarspezifischen Teil. Im allgemeinen Teil des Programms des Zentrums werden folgende Aspekte thematisiert: Rahmenbedingungen, Handlungsrahmen, Handlungskonzept, Entwicklungsperspektive. Im seminarspezifischen Teil legen die drei Seminare des ZfsL Hamm ihre jeweiligen seminarspezifischen Ausbildungsprogramme vor. Hier erfolgt neben der Beschreibung seminarspezifischer Leitgedanken exemplarisch eine Konkretisierung der genannten Ziele und Überlegungen. Mit der Entwicklung eines Programms des ZfsL Hamm wurde im Jahr 2004 zielgerichtet begonnen. Im Leitungsteam wurden konzeptionelle Vorüberlegungen angestellt, die in einem kooperativ angelegten Abstimmungsprozess sowohl lehramtsspezifisch als auch lehramtsübergreifend unter Beteiligung aller an der Ausbildung Beteiligten und der Auszubildenden weiterentwickelt wurden und werden. Der Prozess orientiert sich an der Schrittfolge: Bestandsaufnahme, Analyse, Diagnose, Zielklärung und -vereinbarung, Handlungsplanung, Umsetzung der Handlung und Evaluation. Folglich versteht sich das vorliegende Programm des ZfsL Hamm als Protokoll eines permanenten Entwicklungsprozesses und dient als Arbeitsprogramm mittlerer Reichweite. Mit herzlichem Dank an alle Mitwirkenden Waltraud Heilmann 2 LABG (12. Mai 2009 §2(2): „...Die Ausbildung gliedert sich in Studium und Vorbereitungsdienst.“ OVP (2011) § 10(6): „Die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung legen in einem Ausbildungsprogramm Ziele und Handlungskonzepte für die Ausbildung sowie Verfahren der Evaluation fest.“ 4 GeSchO (2004) §2(2): „ ...Dazu gehören das Erstellen des Programms des Zentrums, die...“ 5 GeschO (2004) §2(2): „...die Koordinierung der ausbildungsfachlichen Aufgaben und der Ausbildungsveranstaltungen, die Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Lehreraus- und –fortbildung...“ 6 OVP (2011) §1: „...Den genannten Zielen dient die wissenschaftlich fundierte schulpraktische Ausbildung, die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und Schule gemeinsam verantworten.“ 7 Errichtungserlass vom 01.08.2003, umgesetzt am 01.02.2004. 8 Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 07.04.2004. 3 2 ZENTRUM FÜR SCHULPRAKTISCHE LEHRERAUSBILDUNG HAMM III. Allgemeiner Teil des Programms des ZfsL Hamm 1. Rahmenbedingungen 1.1 Grundsätzliche Vorüberlegungen Ausgehend von Ergebnissen internationaler Schulvergleichsstudien werden an die Lehrerinnen- und Lehrerausbildung folgende Forderungen gestellt9: eine Verzahnung der ersten und zweiten Phase, eine Schwerpunktsetzung, die das Selbstverständnis der Lehrerinnen und Lehrer als Expertinnen und Experten für Lernen und Lehren resp. für Unterrichten und Erziehen zum Inhalt hat, eine konsequente und systematische Ausrichtung des notwendigen resp. erforderlichen Kompetenzerwerbs auf das Berufsfeld hin und eine Lehrerinnen- und Lehrerausbildung, die auf die gesamte Berufsbiografie einer Lehrerin bzw. eines Lehrers ausgerichtet ist. Diese Forderungen unter Nutzung standortspezifischer Bedingungen umzusetzen, kann als „Kernelement eines auf Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung ausgerichteten Schulwesens“10 bezeichnet werden. 1.2 Vorgaben und Bedingungen Die für die Ausbildung im ZfsL Hamm relevanten Vorgaben und Bedingungen sind in einer Übersicht zusammengestellt. 9 Vgl. Terhart, E. (Hrsg): Perspektiven der Lehrerbildung in Deutschland. Abschlussbericht der von der KMK eingesetzten Kommission. Weinheim und Basel 2000 und Tillmann, K.-J.: Lehrerbildung - alltägliche Misere und notwendige Träume, in: Pädagogik 10/2002, S. 36f. 10 Bildungskommission NRW „Zukunft der Bildung – Schule der Zukunft“, Denkschrift 1995, S. 306. 3 ZENTRUM FÜR SCHULPRAKTISCHE LEHRERAUSBILDUNG HAMM 1.2.1 Bildungspolitische Vorgaben für die Lehrerausbildung Die 2002 von der KMK-Kommission formulierte „Perspektive der Lehrerbildung in Deutschland“ und die am 16. Dezember 2004 von der KMK verabschiedeten „Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften“ (KMK-Standards für die Lehrerbildung) sowie die „Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung“ KMK-Beschluss vom 16. Oktober 2008 i.d.F. vom 16. September 2010 geben den inhaltlichen und formalen Rahmen. Die hier formulierten Standards beschreiben die Zielperspektive für beide o. g. Phasen der Lehrerausbildung. 1.2.2 Rechtsvorgaben für Vorbereitungsdienst Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst ist auf der Grundlage weiterer rechtlicher Vorgaben kooperativ von den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und den Ausbildungsschulen zu gestalten; genannt seien: a) Lehrerausbildungsgesetz (LABG) vom 12. Mai 2009, b) Lehramtszugangsverordnung (LZV) vom 18. Juni 2009, c) MSW NRW 2010: Entwurf einer Konzeption für den neuen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen vom 25. Oktober 2010 (zitiert als OVP Entwurf 2010; unveröffentlicht) d) Verordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP) vom 10. April 2011, e) Anlage 1 der OVP 2011: Kerncurriculum vom Oktober 2011, f) Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) vom 6. Oktober 2009 geändert durch Verordnung vom 10. April 2011, g) Verordnung zum besonderen Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) vom 20.12.2012, h) Ordnung der Ausbildung und Prüfung für Fachlehrer an Sonderschulen im Bereich geistig oder körperlich behinderter Schüler und im Bereich der vorschulischen Erziehung von sehoder hörgeschädigten Kindern (APO/Fachl.SoSch) vom 9. September 1983 zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2005, i) Zukunft des Lehrens – Lernen für die Zukunft: Neue Medien in der Lehrerausbildung. Rahmenkonzept: Schriftenreihe Schule in NRW Nr. 9032, Düsseldorf 2000, j) Errichtungserlass mit Geschäftsordnung der Studienseminare für Lehrämter an Schulen vom 01.08.2003 umgesetzt am 01.02.2004 Errichtungserlass und Geschäftsordnung. Zu a) Lehrerausbildungsgesetz Dieses Gesetz gilt für Bachelor-/Master-Studiengänge, die an den Hochschulen bis spätestens Oktober 2011 neu eingerichtet werden; es modifiziert den Vorbereitungsdienst ab August 2011, den Seiteneinstieg in den Schuldienst bereits ab 2009. Im §2(1) wird das Ziel des Vorbereitungsdienstes wie folgt formuliert: „Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, ein Lehramt an öffentlichen Schulen selbstständig auszuführen.“ Zu b) Lehramtszugangsverordnung Die LZV definiert die Voraussetzungen für den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst. Sie enthält Vorschriften zum Lehramtsstudium für die neuen Bachelor-/MasterStudiengängen. Zu c) Entwurf einer Konzeption für den neuen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen vom 25. Oktober 2010 Dieser Entwurf beschreibt Hinweise zur Umsetzung der in der Verordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen festgeschriebenen Vorgaben. 4 ZENTRUM FÜR SCHULPRAKTISCHE LEHRERAUSBILDUNG HAMM Zu d) Verordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung präzisiert das im LABG formulierte Ziel der Ausbildung, gibt Inhalte und Organisationsformen an und legt Verbindlichkeiten und Verantwortlichkeiten bezüglich der Ausbildung und Prüfung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter fest. Zu e) Anlage 1 der OVP 2011: Kerncurriculum Im Kerncurriculum werden auf der Grundlage von Handlungsfeldern die Ansprüche, die an den Vorbereitungsdienst gestellt werden, konkretisiert. Bezogen auf die sechs Handlungsfelder werden zentrale Standards benannt und zu erreichende Kompetenzen beschrieben. Darüber hinaus werden den Lernorten ZfsL und Schule die von den jeweiligen Lernorten zu verantwortenden Ausbildungsaufgaben zugeordnet. Zu f) Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung Sie ist die Grundlage für die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst. Zu g) Verordnung zum besonderen Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung In ihr werden die Rahmenbedingungen für den Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung dargelegt. Zu h) Ordnung der Ausbildung und Prüfung für Fachlehrer an Sonderschulen im Bereich geistig oder körperlich behinderter Schüler und im Bereich der vorschulischen Erziehung von seh- oder hörgeschädigten Kindern In dieser Verordnung ist die Ausbildung und Prüfung der Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen festgelegt. Zu i) Zukunft des Lehrens – Lernen für die Zukunft: Neue Medien in der Lehrerausbildung Das Rahmenkonzept beschreibt die von den Auszubildenden zu erreichenden Kompetenzen im Umgang mit Medien. Zu j) Errichtungserlass und Geschäftsordnung Im Erlass vom 01.08.2003, umgesetzt am 01.02.2004, werden Art und Anzahl der in einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung arbeitenden Seminare beschrieben, in der Geschäftsordnung Zuständigkeiten und Mitwirkung. 1.2.3 Zentrumsspezifische bzw. seminarspezifische Standortbedingungen Im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Hamm werden derzeit (2014) ca. 380 Auszubildende von 76 Seminarausbilderinnen und Seminarausbildern – wie oben beschrieben – in drei unterschiedlichen Lehrämtern in den jeweiligen Seminaren ausgebildet. Das Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen bildet seit 2004 Referendarinnen und Referendare in der Tradition des ehemaligen Studienseminars für die Sekundarstufe II bzw. des Studienseminars für Lehrämter an Schulen Hamm, Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen aus. Hier wird eine 40-jährige Tradition am Standort Hamm fortgesetzt. 2009 wurde das Aufgabenfeld des Seminars um die Ausbildung im sog. Seiteneinstieg erweitert. Im Jahre 2004 wurde am damaligen Studienseminar für Lehrämter an Schulen Hamm das Seminar für das Lehramt Sonderpädagogik neu eingerichtet. In diesem Lehramt werden Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter grundständig ausgebildet. Seit 2013 wird in diesem Lehramt ebenfalls berufsbegleitend ausgebildet. Darüber hinaus werden seit 2009 Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen ausgebildet. 5 ZENTRUM FÜR SCHULPRAKTISCHE LEHRERAUSBILDUNG HAMM Im Februar 2005 wurde das Studienseminar für Lehrämter an Schulen Hamm um das Seminar für das Lehramt für Grund-, Haupt- und Realschulen mit dem Schwerpunkt Primarstufe erweitert; 2009 wurde dieses Lehramt auf die Ausbildung für die Grundschule konzentriert und umbenannt in „Seminar für das Lehramt an Grundschulen“. 1.2.4 Weitere Bedingungen Weitere Bedingungen, welche die Ausbildung und damit die Entwicklung Studienseminarprogramms beeinflussen, seien genannt: a) Spezifische individuelle bzw. berufsbiographische Voraussetzungen der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, b) Gegebenheiten der Ausbildungsschule(n) und c) Gegebenheiten des regionalen Umfeldes. eines Zu a) Spezifische Voraussetzungen der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter Die „spezifischen Voraussetzungen“, die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter der verschiedenen Lehrämter beim Eintritt in den Vorbereitungsdienst mitbringen, ihre individuellen Persönlichkeits- und Entwicklungsprofile – bedingt u. a. durch Schule, Studium und ggf. Berufstätigkeit – bestimmen Arbeitspläne sowie seminarspezifische Entwicklungsaufgaben und beeinflussen so entscheidend das jeweilige Ausbildungsprogramm der Seminare respektive das Studienseminarprogramm. Zu b) Gegebenheiten der Ausbildungsschule(n) Richtlinien und Lehrpläne sowie Neuerungen, die den Ausbildungsort „Schule“ betreffen, sind ausbildungsdidaktisch an beiden Lernorten – Schule und Seminar – auf unterschiedlichen Ebenen zu berücksichtigen. Derzeit sind dies die Implementierung der kompetenzorientierten Lehrpläne (KLP) und die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention (Artikel 24). Zu c) Gegebenheiten des regionalen Umfeldes Der Standort des ZfsL Hamm im „Pädagogischen Zentrum Hamm“ bietet hinsichtlich der Verwirklichung spezifischer Ausbildungsschwerpunkte in allen Seminaren weitreichende Möglichkeiten und kann mit Blick auf eine Kooperation mit externen Partnern als modellhaft angesehen werden. 2. Handlungsrahmen 2.1 Grundsätze der Zusammenarbeit Die genannten bildungspolitischen Rahmenbedingungen und Vorgaben für den Vorbereitungsdienst gilt es mit den genannten „Bedingungen“ auf der Basis bereits bestehender Erfahrungen und Konzepte miteinander zu verknüpfen und entsprechende seminarinterne sowie seminarübergreifende Zielperspektiven und Entwicklungsaufgaben zu formulieren. Dabei ist sowohl der Verbund der drei Seminare als auch der Standort des ZfsL Hamm im Pädagogischen Zentrum Hamm als Chance für die Lehrerausbildung zu werten und zu nutzen. Gemäß Geschäftsordnung vom März 2004 wurden in den Studienseminarkonferenzen vom 07. Juli 2005 und 13. Dezember 2005 „Grundsätze des Handelns“ beraten und verabschiedet. Sie beziehen sich auf organisatorische, konzeptionelle und inhaltliche Aspekte des Ausbildungs- und Verwaltungshandelns. Diese Grundsätze wurden in den Konferenzen des Zentrums11 an die in den vergangenen Jahren veränderten Rahmenbedingungen angepasst und entsprechend erweitert. 11 S. §6 (1) und § 7(3) GeschO vom 7.4.2004. 6 ZENTRUM FÜR SCHULPRAKTISCHE LEHRERAUSBILDUNG HAMM 2.2 Grundsätze der Zusammenarbeit im ZfsL Hamm Ein Handlungsrahmen hinsichtlich der Zusammenarbeit aller an der Ausbildung Beteiligten ist mit Blick auf verschiedene Ebenen vereinbart. Kommunikation und Kooperation erfolgen seminarintern und seminarübergreifend in Dienstbesprechungen, auf Konferenzen und in Arbeitskreisen. a) Leiterteamsitzungen Regelmäßig stattfindende Leiterteamsitzungen ermöglichen seminarübergreifend neben einem formellen Informationsaustausch Absprachen hinsichtlich der Seminarentwicklung bzw. der Entwicklung des ZfsL Hamm. b) Dienstbesprechungen Regelmäßige seminarinterne Dienstbesprechungen der Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder respektive Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter ermöglichen seminarspezifische Schwerpunktsetzungen und Absprachen. Seminarübergreifende Dienstbesprechungen der Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder respektive Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter dienen neben der wechselseitigen Information der Orientierung hinsichtlich der Seminar- und Zentrumsentwicklung. c) Arbeitskreise Seminarinterne Arbeitskreise entwickeln seminarspezifische Arbeitsschwerpunkte und setzen diese zielorientiert um; die entsprechenden Arbeitsergebnisse sind den jeweiligen Ausbildungsprogrammen der Seminare zu entnehmen. Seminarübergreifende Arbeitskreise ermöglichen durch Nutzung vorhandener Ressourcen die Umsetzung seminarübergreifender Arbeitsschwerpunkte und zeigen Synergieeffekte. Genannt seien hier: AK Pädagogisches Zentrum: Koordiniert in Kooperation mit den anderen Institutionen des pädagogischen Zentrums Hamm seminarübergreifende Ausbildungsveranstaltungen für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, AK Medien: Koordiniert die Nutzung sowohl informationstechnischer als auch herkömmlicher Medien, AK Fachleitereinführung: Begleitet bedarfsorientiert neu beauftragte Fachleitungen, AK Fachleiterfortbildung: Realisiert den an Entwicklungsschwerpunkten orientierten seminarübergreifenden Fortbildungsbedarf. d) Konferenzen Gemäß Geschäftsordnung der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung bieten Konferenzen den Rahmen für Empfehlungen und bindende Beschlüsse. 2.3 Grundsätze der Zusammenarbeit mit den Ausbildungsschulen Grundsätzlicher Leitgedanke am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Hamm zur Konkretisierung o. g. Ziele ist u. a. die Kooperation der Seminare mit den ihnen zugewiesenen Ausbildungsschulen. Diese Kooperation vollzieht sich auf unterschiedlichen Ebenen und ist dabei an verschiedene Personen gebunden. Neben den Seminarausbilderinnen und Seminarausbildern, den Fachlehrerinnen und Fachlehrern sowie den Ausbildungsbeauftragten spielen Seminar- und Schulleitungen eine zentrale Rolle. Strukturell erfolgt eine Zusammenarbeit auf unterschiedlichen Ebenen: Dienstbesprechungen/ Konferenzen mit Schulleitungen (zentral/ regional), Dienstbesprechungen mit Ausbildungsbeauftragten (zentral/ regional), Dienstbesprechungen in Schulgruppen. 7 ZENTRUM FÜR SCHULPRAKTISCHE LEHRERAUSBILDUNG HAMM Inhaltliche Absprachen beziehen sich u. a. auf: Information der Schulleitungen und Ausbildungsbeauftragten über o rechtliche Vorgaben und Bedingungen, o Stand und Planung der Seminarentwicklungsprozesse bzw. Entwicklungsvorhaben und Ergebnisse im ZfsL Hamm (Anschreiben, Berichte, Protokolle, Ausbildungsprogramme und -pläne, Web-Präsentation), Zuweisung der Lehramtsanwärter zu den Schulen (OVP §11, §12), Einsatz und Beratung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im selbstständigen Unterricht [OVP §11(7)], Entwicklung und Dokumentation des Ausbildungsprogramms der Ausbildungsschulen (OVP §14), Organisation des Prüfungsplans und Durchführung der Staatsprüfungen (OVP §31 ff), Unterstützung der Ausbildungsbeauftragten der Schulen (OVP §13), Organisation der Ausbildung gem. §12 OVP, Einsichtnahme in Aufgaben anderer Schulformen und Schulstufen. 2.4 Grundsätze der Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen Die Kooperation mit anderen Einrichtungen bezieht sich auf die u. g. Institutionen und erfolgt auf der Ebene von Dienstbesprechungen und Gesprächen an sog „Runden Tischen“: Schulamtsleitungen der unteren Schulaufsicht, Dezernate der Bezirksregierung, Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und zugehörige Seminare, Universitäten, insbesondere die Technischen Universität Dortmund, Institutionen des Pädagogischen Zentrums Hamm, weitere Einrichtungen wie Polizei und Rechtsabteilung der Stadt Hamm. 2.5 Grundsätze der Zusammenarbeit in der Verwaltung Absprachen und Vereinbarungen im Verwaltungshandeln betreffen: Zuständigkeiten, Abläufe, Formularwesen, Kommunikationsstrukturen und Grundstrukturen der Web-Präsentation. 3. Handlungskonzept 3.1 Handlungsleitende pädagogische Prinzipien In Anlehnung an eine „bildungsgangdidaktische Konzeption von Ausbildung“ ist Ausbildung dualistisch zu denken. Einerseits orientiert sich die Ausbildung, wie schon beschrieben, an rechtlichen Vorgaben und ist damit einem „objektiven Bildungsgang“ zuzuordnen, andererseits ist sie an den individuellen Voraussetzungen der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, dem „individuellen Bildungsgang“ auszurichten. Beide „Bildungsgänge“ werden in einem Ausbildungsprogramm zusammengefügt und in die Ausbildung, bezogen auf die Lernorte Schule und Seminar, implementiert. Vorgestellt wird ein „Handlungskonzept“, das die Implementation beider Bildungsgänge ermöglichen helfen soll. Dabei orientiert sich die Umsetzung der Vorgaben und Bedingungen an: der Prüfung bestehender Konzepte und der Fortschreibung gelingender Praxis, 8 ZENTRUM FÜR SCHULPRAKTISCHE LEHRERAUSBILDUNG HAMM der Konkretisierung in seminarspezifischen Arbeitsplänen, Ausbildungsprogrammen und im Programm des Zentrums, an der Formulierung von Entwicklungsschwerpunkten und einer entsprechenden Fortbildungsplanung, an einer seminarinternen Evaluation und somit einer gezielten Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Ausbildung. Gemäß Beschluss der Studienseminarkonferenz vom 07. Juli 2005 orientiert sich Seminarentwicklung an dem Leitgedanken: „Schaffung eines seminarübergreifenden Handlungsrahmens für seminarspezifische Gestaltungsmöglichkeiten, auf dessen Basis Handlungsfreiräume entstehen, die eine seminarspezifische Ausformung eröffnen, um so eine seminarspezifische, qualitätssichernde Weiterentwicklung der Ausbildung zu ermöglichen.“ Die Umsetzung und Konkretisierung dieses Leitgedankens orientiert sich an der Verpflichtung zu handlungsleitenden pädagogischen Prinzipien: a) Transparenz aller Rechtsvorgaben und des Handelns der Ausbilderinnen und Ausbilder, b) Theorie- und Praxisorientierung, c) Umsetzung outputorientierter Standards und Kompetenzen, d) Beachtung einer an erwachsenenpädagogischen Prinzipien orientierten Ausbildungsdidaktik, e) Kommunikation und Kooperation auf verschiedenen Ebenen, insbesondere im dualen System Schule und Seminar, f) Entwicklung konkreter Programme und Verdeutlichung eines standortspezifischen Profils, g) Sicherung und Weiterentwicklung der Ausbildungsqualität. Zu a) Transparenz aller Rechtsvorgaben und des Handelns der Ausbilderinnen und Ausbilder Die Transparenz des Handelns der Ausbilderinnen und Ausbilder ist ausbildungskonzeptionell verankert; insbesondere z. B. durch die Partizipation aller an der Ausbildung Beteiligten, der Verzahnung von Kern- und Fachseminararbeit und der Kooperation der Lernorte Schule und Seminar. Zu b) Theorie – und Praxisorientierung Die Ausbildung ist auf Anforderungen der Berufswirklichkeit, das heißt auf Unterricht und Schule ausgerichtet. Von Bedeutung ist in diesem Kontext die Theorie-Praxis-Verschränkung, die sich auf unterschiedlichen Ebenen manifestiert, so z. B. im Rahmen der formellen Seminararbeit und in den Kooperationsfeldern von Seminar und Schule. Exemplarisch seien hier neben der Fach- und Kernseminararbeit genannt: Unterrichtsnachbesprechungen, Schulgruppenarbeit und Arbeit in Selbstlerngruppen, Beratungsgespräche auf verschiedenen Ebenen, Unterrichtspraktische Prüfungen und Kolloquium im Staatsexamen. Zu c) Orientierung an Standards und Kompetenzen Standards erfüllen im Kontext der Seminar- und Zentrumsentwicklung Funktionen auf verschiedenen Ebenen: Sie konkretisieren die im Kerncurriculum benannten Handlungsfelder und Handlungssituationen mit Blick auf den Erwerb der entsprechenden Kompetenzen und ermöglichen somit eine seminarspezifische Ausprägung. Sie schaffen Transparenz gegenüber den Auszubildenden und allen an der Ausbildung Beteiligten. Sie sind Grundlage einer systematischen Evaluation. Ihre Konkretisierung erfolgt an den Lernorten Schule und Seminar. 9 ZENTRUM FÜR SCHULPRAKTISCHE LEHRERAUSBILDUNG HAMM Zu d) Beachtung erwachsenenpädagogischer Ausbildungsprinzipien Die Ausbildung in Seminar und Schule ist der Realisierung andragogischer Prinzipien verpflichtet, das heißt, sie schließt eine bildungsbiographische Reflexion ein. Die Bereitstellung von Ausbildungsmodulen, die entweder selbstständig oder in aufgaben- bzw. themenorientierten Arbeitsgruppen erarbeitet werden, unterstützt durch Individualisierung der Ausbildung diesen Ansatz. Zu e) Kommunikation und Kooperation auf verschiedenen Ebenen Auf der Ausbildungsebene wurden und werden organisatorische und konzeptionelle Aspekte angesprochen, diskutiert und vereinbart (s. o.: ‚Grundsätze der Zusammenarbeit’). Seminarinterne Kooperation: o horizontal [überfachliche Seminarausbildung = Kernseminare (KS)/ Fachseminare (FS) / Schulen], o vertikal [seminarintern, seminarübergreifend, zentrumsübergreifend, Bezirksregierung (BR), Ministerium]. Seminarexterne Kooperation: o Institutionen im Pädagogischen Zentrum Hamm, e-nitiative, Universitäten, Wirtschaftsunternehmen … Zu f) Entwicklung konkreter Programme und Verdeutlichung eines standortspezifischen Profils In den einzelnen Ausbildungsprogrammen der Seminare ist die individuelle Schwerpunktsetzung respektive Profilbildung konzeptionell mitgedacht. Genannt seien beispielsweise: Übergang von der Grundschule zu einer weiterführenden Schule u.a. im Rahmen des §12 OVP (Einsichtnahme in die besonderen Aufgaben an anderen Schulformen oder Schulstufen), Die Umsetzung inklusiven Unterrichts im Kontext „Diagnostizieren“ und „Fördern und Fordern“. Darüber hinaus ergibt sich die standortspezifisch Chance, eine zentrale Funktion im Bildungsauftrag der Stadt Hamm ein- und wahrzunehmen. Erste Schritte sind mit einer „Kooperationsvereinbarung über Leitlinien für die Zusammenarbeit im Pädagogischen Zentrum Hamm“ zwischen den Institutionen des Pädagogischen Zentrums Hamm im Jahr 2006 erfolgt. Zu g) Sicherung und Weiterentwicklung der Ausbildungsqualität Eine systemimmanent realisierte Evaluation sichert eine reflektierte Berufsprofessionalität unter Berücksichtigung der Prämisse des ganzheitlichen Lernens bei den Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern zu entwickeln und zu konsolidieren. 3.2 Konkretisierung des Handlungskonzeptes Seminarübergreifende Absprachen und Beschlüsse hinsichtlich der Umsetzung und Konkretisierung aller Vorgaben und Bedingungen bestimmen den Handlungsrahmen der Seminararbeit im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Hamm; sie sind in dem unten aufgeführten Schaubild zusammengefasst. Richtungweisend für eine effektive Seminararbeit und damit zielführend für alle an der Ausbildung Beteiligten sind die bereits angesprochenen pädagogischen handlungsleitenden Prinzipien. Sie gilt es an den Lernorten Schule und Seminar effizient und effektiv umzusetzen. Auf der Inhaltsebene werden gemäß o. g. Rechtsvorgaben den einzelnen Ausbildungsquartalen unterschiedliche Ausbildungsschwerpunkte zugeordnet12: 1. Quartal: Vermittlung der Startkompetenz, Vorbereitung auf den selbstständigen Unterricht (bdU), 2. Quartal: Aufbau einer reflexiven Handlungskompetenz im Sinne einer Fundierung (bdU), 3. Quartal: Aufbau einer reflexiven Handlungskompetenz im Sinne einer Fundierung (bdU), 12 Vgl. Protokoll der Dienstbesprechung der Bezirksregierung, Dez. 46 am 12.Mai 2006. 10 ZENTRUM FÜR SCHULPRAKTISCHE LEHRERAUSBILDUNG HAMM 4. Quartal: Aufbau einer reflexiven Professionalität (bdU), 5. Quartal: Aufbau einer reflexiven Professionalität (bdU), 6. Quartal: Integration – Abschlussausbildung mit Blick auf die Staatsprüfung und den Berufseinstieg. Die Realisierung der Schwerpunkte und Ihre Transformation in erkennbare Kompetenzen bei den Auszubildenden sind verknüpft mit Rahmenbedingungen auf organisatorischer und inhaltlicher Ebene. Ausbildungsorganisatorisch sind neben traditionellen Ausbildungsanlässen und -formen wie Unterrichtsbesuchen, Fach- und Kernseminaren weitere Organisationsformen abgesprochen, wie: Gruppenhospitationen, Seminartag, der je nach Seminar respektive Ausbildungsschwerpunkt kontinuierlich oder zeitlich geblockt durchgeführt wird, Intensiv- bzw. Kompakttage, „Pädagogische Tage“, Thementage, Projekttage mit obligatorischen und fakultativen Anteilen, in denen thematisch eingegrenzte Module bearbeitet werden, Schulgruppenarbeit, Selbstlerngruppen, Fallberatungsgruppen, Exkursionen, Einsichtnahme in die besonderen Aufgaben anderer Schulformen oder Schulstufen im 6. Ausbildungsquartal. Die inhaltliche Füllung der genannten Organisationsformen ist angebunden an „Grundsätze der inhaltlichen/ konzeptionellen Zusammenarbeit“ und damit fortlaufender Arbeitsschwerpunkt in den Seminaren des ZfsL Hamm. Im Ganzen gesehen orientiert und konkretisiert sich die Ausbildungsarbeit inhaltlich an überfachlichen und fachspezifischen Vorgaben, die schwerpunktmäßig in den einzelnen Ausbildungsprogrammen der Seminare aufgeschlüsselt werden. Ungeachtet dessen bestehen konkrete seminarübergreifende Absprachen in folgenden Bereichen: Ausbildungs-ABC (siehe Webpräsentation), Unterrichtsentwurf (wesentliche Merkmale guten Unterrichts, Struktur des Unterrichtsentwurfs), Ziel, Ablauf und Dokumentation der Beratungsgespräche, Organisation und Konzeption der Personenorientierten Beratung mit Coaching-Elementen, Einsichtnahme in die besonderen Aufgaben anderer Schulformen oder Schulstufen. Bei der Realisierung des genannten Arbeitsschwerpunktes, der inhaltlichen/ konzeptionellen Zusammenarbeit, stehen grundsätzlich vier Parameter, die sich wechselseitig hinsichtlich der Qualitätssicherung und -entwicklung von Ausbildung bedingen, im Zentrum der Überlegungen: a) Modularisierung, b) Dokumentation der Ausbildung/ Portfolio, c) Evaluation und d) Fortbildung der Ausbilder. Zu a) Modularisierung13 Ein Modul wird als eine Lehr-/ Lerneinheit verstanden, die unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben der Ausbildung eine Strukturierungshilfe für eine Orientierung der Ausbildung an den Bedürfnissen der Auszubildenden bietet. Ein Modulbaustein umfasst Thema und Leitung. Diese kann sowohl von den Kernseminarleitungen und/oder Fachleitungen, ggf. auch von Lehramtsanwärterinnen bzw. Lehramtsanwärtern als auch von externen Referentinnen bzw. 13 Vgl. Protokoll der Dienstbesprechung der Bezirksregierung, Dez. 46 am 05. Dezember 2005 und 10. März 2006. 11 ZENTRUM FÜR SCHULPRAKTISCHE LEHRERAUSBILDUNG HAMM Referenten wahrgenommen werden. Ebenso ist die Einbindung von Veranstaltungen außerhalb des Seminars denkbar. Der Bezugsrahmen einzelner Module sind die im Kerncurriculum formulierten Standards und Kompetenzen, die sich auf die dort genannten Handlungsfelder und Handlungssituationen beziehen. Einzelne Module sind mit Blick auf die Schwerpunkte der einzelnen Ausbildungsquartale so anzuordnen, dass sie sowohl die organisatorisch bedingte als auch die individuelle Progression berücksichtigen und ermöglichen. Die Entwicklung respektive Konkretion der Module ist fachbezogen, fachübergreifend, fach- und kernseminarübergreifend, lehramtsübergreifend und institutionsübergreifend und damit ggf. auch jahrgangsübergreifend denkbar. Eine Individualisierung der Ausbildung durch z. B. die Bereitstellung von Ausbildungsmodulen, die entweder selbstständig oder in aufgaben- bzw. themenorientierten Arbeitsgruppen erarbeitet werden können, wird ermöglicht. Somit ist eine individuelle Schwerpunktsetzung und Profilbildung während der Ausbildung konzeptionell mitgedacht. Dies kann eine Verbesserung der individuellen Einstellungschancen der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter bedeuten. Zu b) Dokumentation – Portfolio Eine Dokumentation der Ausbildung dient im Kontext der „Grundsätze der Leistungsmessung und Beurteilung“ 14 sowohl als Instrument der Selbstreflexion als auch der Fremdevaluation und unterstützt damit eigenverantwortliches und selbstgesteuertes Lernen. In den Seminaren des ZfsL Hamm erfolgt die Dokumentation auf der Grundlage des Portfolio Entwurfs des Ministeriums für Schule und Weiterbildung. 15 Unabhängig von dieser als Reflexionsportfolio angelegten Dokumentation werden Ausbildungsabläufe seminarintern gesondert festgehalten. Dabei werden neben Präsentations- auch Arbeitsmappen genutzt. Zu c) Evaluation Evaluation als Instrument der Qualitätssicherung und -entwicklung ist auf allen Ebenen der Seminarbzw. Zentrumsentwicklung konsequent mitgedacht. Ausbildung wird in den drei Seminaren des ZfsL Hamm 16 grundsätzlich als intentionales Handeln gesehen und hinsichtlich der gestellten und tatsächlich erreichten Ziele von allen an der Ausbildung Beteiligten auf allen Ebenen des Ausbilderhandelns kritisch überprüft. So werden im Rahmen der verschiedenen Ausbildungsveranstaltungen (Fachseminare/ Kernseminare / Schulgruppen) Gespräche, Gruppeninterviews und Befragungen durchgeführt. Darüber hinaus ist nach anfänglichen Zielvorgaben und zwischenzeitlichen Verständigungen ein weiterer Evaluationsschwerpunkt gegen Ende der Ausbildung eines jeden Ausbildungsjahrgangs sowohl für die Fach- als auch Kernseminararbeit mit Hilfe von Fragebögen gesetzt, in die auch eine Beurteilung des gesamten Themenspektrums, dessen jeweilige Gewichtung und Verteilung auf die Lernorte Schule und Seminar bzw. Orte der Kooperation sowie die Beurteilung eingesetzter Methoden einbezogen ist. Seminarspezifische respektive seminarübergreifende Ausbildungsmodule werden mit Hilfe spezifisch ausgerichteter Fragebögen im Anschluss an die jeweiligen Veranstaltungen direkt evaluiert. Hinsichtlich der Spezifika der Evaluationsmaßnahmen in den einzelnen Seminaren sei auf die entsprechenden Ausführungen in den einzelnen Ausbildungsgrammen verwiesen. Die Ergebnisse aller Evaluationsmaßnahmen werden periodisch in Dienstbesprechungen und Konferenzen auf allen Ebenen thematisiert und bei zukünftigen Planungen berücksichtigt. Zu d) Fortbildung Gemäß RdErl. v. 27.04.2004 zur Fort- und Weiterbildung (Stand 25.08.2004) wird eine an seminarspezifischen und seminarübergreifend formulierten Entwicklungsaufgaben ausgerichtete Fortbildung geplant und durchgeführt. 14 Vgl. Geschäftsordnung der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (2004). Lehrerausbildungsgesetz (LABG) vom 12. Mai 2009 §12 (1) „Alle Praxiselemente werden in einem Portfolio dokumentiert“. 16 Basis: Berichte der Seminarleitungen. 15 12 ZENTRUM FÜR SCHULPRAKTISCHE LEHRERAUSBILDUNG HAMM Grundsätzlich werden dabei folgende Ziele verfolgt: eine Kompetenzvermittlung bzw. –vertiefung, insbesondere für neu in das Amt der Seminarausbildung berufene Kolleginnen und Kollegen anhand eines konsensfähigen Curriculums17, eine Didaktisierung von Inhalten und Methoden mit Blick auf eine Qualitätssicherung und -entwicklung von Unterricht und Schule sowie eine Didaktisierung des Ausbildungshandelns. Schaubild - Konkretisierung des Handlungskonzepts 4. Entwicklungsperspektive Gemäß Konferenzbeschluss vom 07. Juli 2005 wurde einem sog. Koordinationsausschuss die Aufgabe übertragen, „Entwicklungsaufgaben und Arbeitsvorhaben mit Blick auf eine Seminar-/ Studienseminarprogrammentwicklung bzw. Entwicklung eines Programms des Zentrums zu formulieren und entsprechende Konkretisierungsvorhaben anzustoßen“. Der Ausschuss, der besetzt wurde mit je zwei Seminarausbilderinnen bzw. Seminarausbildern und je einer Lehramtsanwärterin 17 Vgl. Beschluss der Studienseminarkonferenz vom 13.12.2005. „Curriculum für Fachleitungen“. 13 ZENTRUM FÜR SCHULPRAKTISCHE LEHRERAUSBILDUNG HAMM bzw. einem Lehramtsanwärter der drei Seminare sowie den drei Seminarleitungen und der Leiterin des ZfsL Hamm, realisierte seit dem Jahr 2006 Arbeitsvorhaben zu folgenden Themenschwerpunkten: „Ursachen und Umgang mit Unterrichtsstörungen“, „Reflexion über Guten Unterricht“, „Reflexion über einen guten Lehrer/ eine gute Lehrerin“, „Personenorientierte Beratung mit Coachingelementen“ und „Umsetzung der UN-Behindertenkonvention (Artikel 24) in der Seminarausbildung“. Perspektivisch werden am ZfsL Hamm folgende Schwerpunkte für eine Weiterentwicklung bearbeitet: Weiterentwicklung der Modularisierung, reflexive Erprobung der Ausbildungsdokumentation/ Portfolioarbeit, Übergang von der Grundschule zu einer weiterführenden Schule im Rahmen des §12 OVP (Einsichtnahme in Aufgaben anderen Schulformen oder Schulstufen), Konkretisierung der UN-Behindertenkonvention (Artikel 24), Implementierung der Praxiselemente in den lehramtsbezogenen Studiengängen18, insbesondere ist hier das Praxissemester zu nennen19, Weiterentwicklung eines auf Langfristigkeit angelegten Fortbildungskonzept für Seminarausbilderinnen und Seminarausbildern. 18 S. Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 28.02.2012. S. Rahmenkonzeption zur strukturellen und inhaltlichen Ausgestaltung des Praxissemesters im lehramtsbezogenen Masterstudiengang vom 14.04.2010. 19 14