AGB hohenzollern Sport + Wellness Club
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AGB hohenzollern Sport + Wellness Club
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN STAND 31.10.2011 1. ANWENDUNGS- UND GELTUNGSBEREICH Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle Angebote und Dienstleistungen der Firma hohenzollern Sport + Wellness, Inhaber advena Hotel Hohenzollern Betriebsgesellschaft mbH. Mit der Nutzung eines Angebotes oder einer Dienstleistung sowie bei Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages akzeptiert der Vertragspartner diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in allen Punkten vorbehaltlos. Die Rechte des Mitglieds sind nicht übertragbar. 2. GEBRAUCHSÜBERLASSUNG Zur Nutzung der Studioräumlichkeiten zu den aushängenden Öffnungszeiten ist berechtigt, wer eine gültige Mitgliedskarte besitzt, wer schriftlich als Tages- oder Probekunde erfasst ist oder Inhaber eines gültigen Gutscheines ist. Die advena Hotel Hohenzollern Betriebsgesellschaft mbH behält sich vor, zumutbare Änderungen der Öffnungszeiten und des Kursangebotes vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für kurzfristige Schließungen und Teilschließungen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten. 2.2 Im Verlustfall des Schrankschlüssels wird eine Schadenspauschale in Höhe von 50,00 € fällig. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Für diesen Fall reduziert sich der Betrag auf die nachgewiesene Schadenshöhe. Der Vertragspartner versichert seine Volljährigkeit. Eine Mitgliedschaft ist ab dem 16. Lebensjahr mit schriftlicher Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten möglich. 6.2. Kinder unter 16 Jahren dürfen sich nur unter Aufsicht der Eltern in den Studioräumlichkeiten aufhalten. 6.3. 7. HAFTUNGSAUSSCHLUSS Die Haftung für Schäden an Sachen und Personen, die außerhalb des Verantwortungsbereiches des hohenzollern Sport + Wellness liegen, ist ausgeschlossen (z.B. Diebstahl von Sachen oder bei Missachtung der Hausordnung). 2.1. 8. AUSFALLZEITEN Kann der Vertragspartner die Leistungen vorübergehend aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft nicht nutzen, ist er für diese Zeit von der Beitragszahlung befreit, wenn die Krankheit durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachgewiesen wird. Der Vertrag wird dann um die Krankheitsdauer verlängert. Das Attest muss spätestens einen Monat nach Ende der attestierten Krankheit eingereicht werden. 8.1. 9. KÜNDIGUNG Wenn der Mitgliedschaftsvertrag nicht spätestens sechs Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um weitere sechs Monate. 9.2. Jeder Vertragspartner unterliegt der aktuellen Hausordnung. Die Nichteinhaltung berechtigt nach erfolgloser Abmahnung dann zur fristlosen Kündigung seitens der advena Hotel Hohenzollern Betriebsgesellschaft mbH. 9.3. Bei Umzug in eine andere Stadt, die mehr als 30 km von Osnabrück entfernt ist, ist gegen Vorlage der Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt ein Auflösen des Vertrags mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich. 9.1. 3. BEITRÄGE UND FÄLLIGKEIT Die Bezahlung der Leistungen des Startpakets sind mit der Unterzeichnung der Mitgliedschaftsvereinbarung sofort fällig und werden mit dem ersten Mitgliedsbeitrag abgebucht. 3.2. Die vereinbarten Wochenbeiträge werden 14-tägig, jeweils montags für den 14-tägigen Zeitraum, im Voraus zur Zahlung fällig. Kommt das Mitglied für drei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung des Beitrags schuldhaft in Verzug, so ist der gesamte Beitrag bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermins sofort zur Zahlung fällig. Alle Gebühren werden ausschließlich auf dem Wege des Lastschriftverfahrens vom Konto des Antragstellers abgebucht. Die advena Hotel Hohenzollern Betriebsgesellschaft mbH behält sich für diesen Fall vor, von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. 3.1. 4. BUCHBARE EXTRAS In dem Modul Getränkeflatrate sind für den Inhaber des Getränkeabos während des Trainings Tafelwasser, Mineralgetränke sowie eine Getränkeflasche enthalten. 4.2. Fitvibe-Vibrationstraining: Es gelten die gesonderten Vereinbarungen der jeweiligen Anmeldungen zu diesen Modulen. 4.1. 5. STORNOBEDINGUNGEN Vom Vertragspartner stornierte Individualtermine aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegen, werden wie folgt berechnet: 7 bis 5 Tage vor Termin: 4 bis 2 Tage vor Termin: 1 Tag vor Termin: Am Termintag: 20 % des Listenpreises 50 % des Listenpreises 65 % des Listenpreises 80 % des Listenpreises Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Für diesen Fall reduziert sich der Betrag auf die nachgewiesene Schadenshöhe. 6. VERANTWORTUNG DES VERTRAGSPARTNERS Der Vertragspartner versichert, dass er nicht an ansteckenden Krankheiten leidet und dass dem Training in den Studioräumlichkeiten keine medizinischen Gründe entgegenstehen. 6.1. Heinrich-Heine-Strasse 17 T 0541 933 890 10. BEITRAGSANPASSUNG Im Verlängerungszeitraum der Mitgliedschaft ist die advena Hotel Hohenzollern Betriebsgesellschaft berechtigt, durch einseitige Erklärungen mit einer Frist von vier Wochen zum ersten eines Monats, jährlich einmal den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen. Als obere Grenze für die Erhöhung gilt die prozentuale Erhöhung des allgemeinen, vom Bundesamt für Statistik ermittelten und veröffentlichten Verbraucherindex, seit Beginn der Mitgliedschaft bzw. seit der letzten Erhöhung. Beträgt das jeweilige, einzelne Erhöhungsverlangen mehr als 10%, kann das Mitglied die Mitgliedschaft vom Erhalt des Erhöhungsverlangens an bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Erhöhungen außerordentlich, ohne Einhalt einer Frist kündigen. Bei Änderungen der gesetzlichen, gültigen Mehrwertsteuer durch den Gesetzgeber ist die advena Hotel Hohenzollern Betriebsgesellschaft mbH berechtigt, den Mitgliedsbeitrag entsprechend anzupassen. 11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Vor Annahme durch die Geschäftsleitung der advena Hotel Hohenzollern Betriebsgesellschaft mbH stellt diese Vereinbarung lediglich einen Antrag auf Abschluss eines Vertrages dar. Das Angebot gilt als angekommen, wenn die Geschäftsleitung nicht binnen einer Frist von zwei Wochen ab heute schriftlich gegenüber dem Vertragspartner ablehnt. 11.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. 11.3. In der EDV der advena Hotel Hohenzollern Betriebsgesellschaft mbH werden ausschließlich diejenigen personenbezogenen Daten gespeichert, die für die Abwicklung und Erfüllung der Leistungsverpflichtungen der Mitgliedschaftsvereinbarung zwingend erforderlich sind. Eine darüber hinausgehende Speicherung von Daten erfolgt nicht. 11.1. 49074 Osnabrück www.hohenzollern-fitness.de