Antrag auf Farhrtkostenerst.

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Antrag auf Farhrtkostenerst.
Bis spätestens 31. Oktober einreichen!
Antrag
Hinweise auf der Rückseite beachten !
auf Erstattung der Fahrtkosten für die
Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Schuljahr:
20
/ 20
nein
ja
Bezieht der Unterhaltsleistende für drei oder mehr
Kinder Kindergeld? (Nachweis beifügen)
Bezieht der Unterhaltsleistende Hilfe zum
Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II
oder Sozialgeld? (Leistungsbescheidkopie beifügen)
Schwerbehindert? (Ausweiskopie beifügen)
Bezieht der Unterhaltsleistende Erziehungsbeihilfe
nach dem Bundesversorgungsgesetz?
Bezieht der Auszubildende Berufsausbildungshilfe
vom Arbeitsamt?
Die Fahrtkosten haben die Familienbelastungsgrenze
von 395,– € überstiegen.
An das
Landratsamt Oberallgäu
Schülerbeförderung
Oberallgäuer Platz 2
87527 SONTHOFEN
Dieses Formular ist zum Versand in einem Fensterumschlag vorbereitet !
Persönliche Daten des Schülers / der Schülerin
Name, Vorname
Geburtsdatum:
Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
Telefon-Nr.:
Schule (Schulart, PLZ und Ortsangabe)
Klasse
E-Mail:
A) Berufsschüler mit Teilzeit- oder Blockunterricht
1. Unterricht wöchentlich
2. als Blockunterricht
einmal
zweimal
am
von
Block 1 von – bis
Block 4 von – bis
Block 2 von – bis
Block 5 von – bis
Block 3 von – bis
Block 6 von – bis
bis
B) Schüler ab der Jahrgangsstufe 11 (Gymnasium, FOS, BOS, Berufsfachschule, Berufsschule im Vollzeitunterricht)
Praktikum von – bis
Ort des Praktikums
genaue Anschrift
Benutzte Verkehrsmittel
Bahn
Linienbus
S-/U- Bahn,
Tram
1.
von
nach
2.
von
nach
3.
von
nach
Name und Anschrift
des Arbeitgebers
Deckt der Schulweg sich mit
dem Weg zur Arbeitsstätte?
nein
teilweise
und zwar von – bis
ja
Wie wird der tägliche Weg zur Arbeitsstätte zurückgelegt?
(z.B. Bus, Bahn)
Wohnt der Schüler während der Arbeitstage
bei (oder in der Nähe) der Ausbildungsstätte?
nein
Hat der Schüler Geschwister, die eine
Schule unter A oder B besuchen?
nein
ja
ja und zwar
A
B
Name
Geschwister
Schule
Klasse
Name
Geschwister
Schule
Klasse
Schulbescheinigung
vom
Der Schüler / Die Schülerin hat
bis
Wegen Krankheit usw. wurden
die Klasse
an
Unterrichtstagen besucht.
Unterrichtstage versäumt.
Stempel / Unterschrift der Schule
Beleg
Nr.
Tag, Monat, Jahr
der Benutzung
Einzelpreis
der Fahrkarte
● Hier Fahrkarten in zeitlicher Reihenfolge einkleben
● Wenn möglich nicht übereinander kleben
Übertrag / Summe:
Beleg
Nr.
Tag, Monat, Jahr
der Benutzung
Einzelpreis
der Fahrkarte
Übertrag:
● Hier Fahrkarten in zeitlicher Reihenfolge einkleben
● Wenn möglich nicht übereinander kleben
Übertrag / Summe:
Überweisen Sie bitte den erstattungsfähigen Betrag auf folgendes Konto: (Die Angabe der Bankverbindung ist unbedingt erforderlich!)
Kontoinhaber:
Name der Bank:
Konto-Nr.:
BLZ:
Ich versichere, dass die auf dem Antrag gemachten Angaben
der Wahrheit entsprechen und die eingetragenen Fahrten
auch tatsächlich durchgeführt wurden.
Datum:
Unterschrift des Antragstellers / Erziehungsberechtigten
Zusammenstellung der Fahrtkosten
Art des Fahrscheines
Einzelpreis
EUR
Anzahl
Insgesamt
EUR
Bemerkungen
(Verkehrsmittel)
Monatskarten
Wochenkarten
Einzelfahrkarten
Zehnerkarten
Andere Fahrscheine
Gesamtkosten
% Eigenbeteiligung
(Familienbelastungsgrenze)
= Erstattungsbetrag
Verfügung (Bearbeitung durch das Landratsamt)
Festgestellt
€
Auszahlungsanordnung (Sammelanordnung) gefertigt
Sachlich und rechnerisch richtig.
Sonthofen, den
Unterschrift
WICHTIGE HINWEISE ·
Der Antrag ist spätestens bis 31. Oktober für das jeweils vorausgegangene Schuljahr einzureichen.
1. Für Schüler an Gymnasien und Berufsfachschulen ab Jahrgangsstufe 11, für Schüler an Berufs- und Fachoberschulen, sowie für Berufsschüler
im Teilzeitunterricht, erstattet der Landkreis als zuständiger Aufgabenträger die Kosten der notwendigen Beförderung, soweit die besuchte Schule
vom Schulwegkostenfreiheitsgesetz erfasst ist und die anrechenbaren, vom Unterhaltsleistenden aufgebrachten Gesamtkosten der Beförderung
die Familienbelastungsgrenze von 395,– € je Schuljahr übersteigen.
2. Bezieht ein Unterhaltsleistender für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz, werden die anrechenbaren Fahrtkosten für den in Ziff. 1 genannten Schüler in voller Höhe erstattet.
Der Kindergeldnachweis ist grundsätzlich für den Monat August vor Beginn des Schuljahres, für das die Fahrtkostenerstattung beantragt wird,
vorzulegen. Mögliche Formen des Kindergeldnachweises (bitte in Kopie beifügen): Wenn das Kindergeld von der Agentur für Arbeit (Familienkasse) gezahlt wird, reicht der Kontoauszug, auf dem der Name des Zahlungsempfängers, das Kindergeld mit Kindergeld-Nummer erscheint,
aus. Bei Angehörigen des Öffentlichen Dienstes, bei denen das Kindergeld auf der Lohn-/Gehalts-/Bezügemitteilung ausgewiesen ist, genügt
die Vorlage dieser Abrechnung. Sollte für den Monat August keine separate Abrechnung erstellt worden sein, genügt auch eine Bescheinigung
des Dienstherrn.
3. Bezieht ein Unterhaltsleistender, oder ein unter Ziffer 1 fallender Schüler laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder
Arbeislosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II, wird der anrechenbare Anteil der von ihm aufgewendeten Kosten der notwendigen Beförderung ab Beginn des dem Bezug dieser Leistung folgenden Monats in voller Höhe bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres erstattet; die Familienbelastungsgrenze verringert sich dabei anteilig. Dazu ist uns der entsprechende Leistungsbescheid vorzulegen.
4. Falls Verkehrsunternehmer Schülertarife, verbilligte Fahrkarten bei Benutzung der Bahn-Card, Zeitfahrkarten, Mehrfachkarten … anbieten, sind
diese unbedingt zu lösen. Es kann nur der jeweils günstigste Tarif für die kürzeste Verkehrsverbindung anerkannt werden. Die Kosten für
verlorengegangene Fahrkarten können nicht anerkannt werden!
5. Von Berufsschülern in Teilzeitunterricht können Fahrtkosten zur Ausbildungsstelle nicht berücksichtigt werden. Ist der Schul- und Ausbildungsort
gleich, können die Fahrtkosten nur anteilig berücksichtigt werden. Sollte der Unterricht an einzelnen Tagen auf andere Wochentage verlegt worden
sein, so ist dafür eine Schulbescheinigung vorzulegen.
6. Die Fahrkarten sind nach dem Datum der Benutzung zu ordnen, mit Beleg-Nummern zu versehen und auf den Beiblättern nicht übereinander einzukleben. Bitte die Beiblätter ggf. eigenständig vervielfältigen.
7. Fahrtkosten für die Benutzung eines privateigenen Pkws sind nur erstattungsfähig, wenn der Landkreis als zuständiger Aufgabenträger die Notwendigkeit der Benutzung des privateigenen Pkws vorher anerkannt hat. Dazu müssen Sie zu Beginn eines Schuljahres einen gesonderten Antrag
stellen, der beim Landratsamt angefordert werden kann.
8. Vergessen Sie nicht, den Antrag zu unterschreiben! Bei minderjährigen Schülern kann der Antrag nur mit Unterschrift der Erziehunsberechtigten bearbeitet werden!

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