Einkommensteuerberechnung und Abfindungsrechnermit

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Einkommensteuerberechnung und Abfindungsrechnermit
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Einkommensteuerberechnung
(2000-2017)
2017
mit Berücksichtigung von außerordentlichen Einkünften und solchen mit Progressionsvorbehalt.
Prüfung ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger
nach einem JavaScript Programm von Slaven Rezic
zu versteuerndes Jahreseinkommen:
§ 32a
Gesamteinkommen vor Abzug Sonderausgaben etc.:
davon Gewinne nach § 2 , Abs. 1 Nr. 1-3 EStG :
§ 32b
75000 €
wurde nur 2007
berücksichtigt
(mit Progressionsvorbehalt)
€
außerordentliche Einkünfte
€
besteuert nach der Fünftelregelung
(z.B. Vergütung für mehrjährige Tätigkeit)
(tarifbegünstigte Einkünfte)
ermäßigter Steuersatz nach § 34 Abs. 3 (56% vom Durchschnittssteuersatz, mind. aber 15% bzw. 14%), bei einem
Betriebsaufgabegewinn von max 5 Mill. €, wenn
mind. 56 Jahre bzw. berufsunfähig.
als halbe
Freibeträge
KiSteuer keine
Berechnen
✔ immer in Euro
Löschen
Splittingtarif
Grundtarif
Einkommensteuer
Version: 19.12.2016
Einkommensersatzleistungen
§ 34
Kinder 2.0
.
*
*
23.105,00 €
15.888,00 €
935,93 €
610,16 €
0,00 €
0,00 €
Gesamtsteuerbelastung
24.040,93 €
16.498,16 €
Netto
50.959,07 €
58.501,84 €
Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer
Wolfgang† & Johannes Parmentier · E-mail: [email protected]
Berücksichtigung von 2 Kinderfreibeträgen (statt Kindergeld) ist günstiger
*Grundtarif dann 17017 € + Kindergeldrückzahlung 4560 € = 21577 €
Berücksichtigung von 2 Kinderfreibeträgen (statt Kindergeld) ist günstiger
*Splittingtarif dann 11094 € + Kindergeldrückzahlung 4560 € = 15654 €