OYA Broschüre - Horizont e.V.

Transcrição

OYA Broschüre - Horizont e.V.
Aufsuchende Arbeit und
Kontaktstelle für Frauen
Gefördert vom sozialpädagogischen
Verein „Horizont“ und vom Amt für
Soziales und Prävention der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Inhalt
1Einleitung
2
Informationen und Sicherheitshinweise
S. 4
3
Schutz und Hilfe
S. 6
4
Sicherheit und Gesundheit
S. 13
5
Ämter und Behörden
S. 15
6
BeratungsstellenS. 18
7
Ärztliche Versorgung
S. 21
8
Notübernachtungsmöglichkeiten
S. 22
2
Einleitung
Liebe Frauen,
in der Mythologie steht Oya für Stärke und Kraft.
In verschiedenen Kulturen wird die Göttin Oya als Beschützerin der
Frauen angesehen, mit Charme und Schönheit, taktisch klug und
fähig, Hindernisse aus dem Weg zu räumen, mit der Gabe zu überzeugen und geschickt zu verhandeln.
Sie wird zu Hilfe gerufen, wenn sich Frauen in schwer lösbaren
Konflikten befinden und die richtigen Worte brauchen um Kraft zu
gewinnen.
Die Mitarbeiterinnen des Projektes Oya von Horizont e.V. möchten Sie
erreichen und als Ansprechpartnerinnen für Sie da sein.
Diese Broschüre ist ein Baustein im neu installierten Angebot für
Frauen, die in Darmstadt der Straßenprostitution nachgehen.
Zu dem bestehenden Streetwork-Angebot des Scentral der Diakonie
haben nun auch Mitarbeiterinnen des Projektes OYA von Horizont
e.V. im Rahmen von Straßensozialarbeit die Aufgabe übernommen,
Frauen, die der Straßenprostitution nachgehen, zu unterstützen.
Wichtige Adressen und Kontaktdaten finden Sie in dieser Broschüre.
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Informationen und Sicherheitshinweise
Wichtig für Sie
In der Anlaufstelle des Projektes OYA finden Sie folgende anonyme,
vertrauliche und kostenlose Angebote:
Beratungsschwerpunkte
• Schutz vor Gewalt
• Schwangerschaft
• Safer Sex
• Schulden
• Allgemeine Sozialberatung
• Begleitung und Unterstützung bei Ämtergängen
• Ausländerrechtliche Fragen
• Sozialrecht / Krankenversicherung
• Ausstiegsberatung
• Berufliche Neuorientierung
Auf Wunsch vermitteln wir in andere Fachberatungsstellen.
Unser Team besteht aus drei Sozialpädagoginnen.
Ihre Fragen werden unvoreingenommen und respektvoll behandelt.
OYA
Bismarckstraße 100
Eingang Horizont e.V., Feldbergstraße
64293 Darmstadt
Tel.: 06151 / 8729 - 0
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Informationen und Sicherheitshinweise
Wir wollen mit dieser Broschüre auch über Rechte (und einige Pflichten) informieren:
• In Deutschland ist Prostitution erlaubt.
• Es ist in Deutschland nicht erlaubt, dass Frauen zur Prostitution gezwungen, ausgebeutet und bedroht oder unter Druck gesetzt werden.
Wer das tut, macht sich strafbar.
In Deutschland haben Opfer von Straftaten – also viel-
leicht auch Sie – ein Recht auf Schutz und Hilfe
• Viele Prostituierte gehen dieser Tätigkeit freiwillig nach.
Es ist allein Ihre Entscheidung, ob und wie Sie in der Prostitution arbeiten.
• Zum geltenden Recht in Deutschland haben wir für Sie einige Hinweise zusammengetragen.
• Für Fragen stehen Ihnen die im Anhang genannten An-
lauf- und Beratungsstellen – auch anonym – gerne zur Seite. Hilfe bekommen Sie ebenfalls beim Kommissariat 10 in Darmstadt.
Der Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen hat zudem unter:
http://www.busd.de einen umfangreichen Rechtsratgeber ins Internet
gestellt.
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Schutz und Hilfe
Prostitution ist in Ordnung – wenn es für Sie in Ordnung ist!
Was können Sie tun, wenn diese Arbeit für Sie nicht okay ist?
Wenn Sie unter Druck gesetzt, ausgebeutet oder bedroht werden, gibt
es in Darmstadt die Beratungsstelle OYA . Hier finden Frauen, die in
der Prostitution in Not geraten, Beratung und Unterstützung.
• Wir arbeiten nur für Frauen: unabhängig, vertraulich, anonym, kostenlos
• Wir versuchen Sie möglichst auch in Ihrer Muttersprache zu beraten.
Bitte rufen Sie an oder bitten Sie jemanden, es für Sie zu tun!
OYA
Tel. 06151-87290
Bismarckstraße 100 – Eingang Feldbergstraße – 64293 Darmstadt
Sie erreichen uns Montags bis Freitags, meist von 9 – 16 Uhr. Falls
der Anrufbeantworter läuft, sagen Sie bitte deutlich Ihren Namen und
Ihre Telefonnummer – Wir rufen Sie zurück!
Viele Prostituierte üben ihre Tätigkeit freiwillig und ohne Probleme
aus.
Wenn Frauen aber zur Prostitution gezwungen werden, können sie
schweren Straftaten ausgesetzt sein: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zuhälterei, körperlicher Gewalt, Nötigung. Dagegen können
Sie sich wehren.
Die Polizei in Darmstadt möchte Frauen in dieser Situation helfen.
Haben Sie Vertrauen und sprechen Sie die Kontaktbeamten an.
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Schutz und Hilfe
Polizei in Darmstadt
Polizeipräsidium Südhessen
Klappacher Straße 145
64285 Darmstadt
Tel: 06151 / 969 – 0
Hier werden Sie zur zuständigen Stelle verbunden oder
2. Polizeirevier
(Zuständig für den Bereich Bismarckstraße, Kirschenallee)
Klappacher Straße 145
64285 Darmstadt
Tel: 06151 / 969 – 3710
In dringenden Notfällen: 110
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Schutz und Hilfe
Wichtig für Ihre Gesundheit
Durch ungeschützten Sexualverkehr können sich Prostituierte und
ihre Kunden mit HIV/Aids oder einer anderen sexuell übertragbaren
Infektion anstecken.
Die AIDS-Hilfe Darmstadt kann Sie hier beraten, oder Sie nehmen die
Hilfe des Gesundheitsamtes Darmstadt in Anspruch.
Die Kontaktdaten und weitere Möglichkeiten ärztlicher Versorgung
finden Sie im Anhang.
Vorsorge nicht vergessen
Es ist wichtig, Vorsorge für die Gesundheit, Arbeitslosigkeit usw. zu
treffen. Eine wichtige Basis dafür bilden in Deutschland die Sozialversicherungen. Dazu gehören:
• Krankenversicherung: z.B. Anspruch auf Leistungen bei Krankheit
• Pflegeversicherung: z.B. Anspruch auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
• Rentenversicherung: z.B. Anspruch auf eine Rente im Alter
• Unfallversicherung: z.B. Anspruch auf Leistungen nach einem Arbeitsunfall
• Arbeitslosenversicherung: z.B. Anspruch auf Förderung beruflicher Weiterbildung
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Schutz und Hilfe
Die Krankenversicherung ist für alle Pflicht.
Wenn Sie als Prostituierte in einem Bordell, Club etc. angestellt sind,
ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet Sie zu versichern.
Wenn Sie als Selbstständige arbeiten, müssen Sie sich selbst bei
einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichern.
Die Voraussetzungen für die Krankenversicherung hängen von Ihrer
Staatsangehörigkeit und Ihrer persönlichen Situation ab.
Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung. Sie können sich aber
auch bei allen gesetzlichen und privaten Kranken- und Rentenversicherungen informieren.
Rechtliche Hinweise
Grundsätzlich dürfen Sie als Prostituierte selbstständig oder für einen
Arbeitgeber arbeiten.
Falls Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und nicht
aus einem Staat der Europäischen Union (EU) kommen, müssen Sie
dabei das Aufenthaltsrecht beachten.
Aufenthaltsrecht
Wollen Sie als Ausländerin in Deutschland leben und arbeiten, brauchen Sie einen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis.
In Ihrem Nationalpass wird Ihr Aufenthaltstitel eingetragen (Stempel
oder Aufkleber im Pass). Dort steht auch, ob Sie in Deutschland arbeiten dürfen oder nicht.
Sind Sie als Touristin in Deutschland, dürfen Sie hier nicht arbeiten.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die
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Schutz und Hilfe
Ausländerbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Grafenstraße 30 / 64283 Darmstadt
Tel. 06151 / 13-1
Haben Sie die Staatsangehörigkeit eines Staates der EU, müssen Sie
Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden. Haben Sie sich
dort angemeldet, erhalten Sie per Post eine Bescheinigung über Ihr
Aufenthaltsrecht, die so genannte Freizügigkeitsbescheinigung. Ihren
Wohnsitz anmelden können Sie beim
Einwohnermeldeamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Grafenstraße 30 / 64283 Darmstadt
Tel. 06151 / 13 – 3222
Staatsangehörige der alten EU- Staaten (Belgien, Dänemark, England,
Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien) sowie Norwegens, Islands und der Schweiz dürfen grundsätzlich in Deutschland
jeder Art von Erwerbstätigkeit nachgehen.
Für Angehörige der EU-Beitrittsstaaten Estland, Lettland, Litauen,
Polen, Slowenien, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Ungarn, Bulgarien und Rumänien gilt zur Zeit wie in der Freizügigkeitsbescheinigung vermerkt:
Sie brauchen eine Arbeitsgenehmigung, wenn Sie – z. B. als Prostituierte – einer unselbstständigen Arbeit nachgehen möchten (das bedeutet, Sie arbeiten für einen Arbeitgeber / mit einem Arbeitsvertrag).
Die Arbeitsgenehmigung müssen Sie beantragen bei der Agentur für
Arbeit:
Bundesweite Zentralnummer Tel.: 01801 / 555111 10
Schutz und Hilfe
Wenn Sie als Selbstständige arbeiten wollen (ohne Arbeitgeber /
Arbeitsvertrag), z.B. in der Prostitution, brauchen Sie keine Arbeitserlaubnis. Weitere Fragen zu diesen Themen beantwortet Ihnen die
Ausländerbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Grafenstraße 30 / 64283 Darmstadt
Tel. 06151 / 13-1
Es ist allein Ihre Entscheidung, ob und wie Sie in der Prostitution
arbeiten wollen.
Machen Sie sich selbstständig, können folgende Gesetze wichtig sein:
Steuerrecht
Jede Erwerbstätigkeit ist steuerpflichtig. Arbeiten Sie als Prostituierte
für einen
Arbeitgeber, zieht er die Lohnsteuer von Ihrem Lohn ab und zahlt sie
an das
Finanzamt.
Arbeiten Sie selbstständig, müssen Sie sich beim Finanzamt anmelden und erhalten von dort eine Steuernummer und eine Steuerbescheinigung.
Sie können sich von einem Steuerberater / einer Steuerberaterin
beraten und vertreten lassen. Fragen beantwortet Ihnen auch das für
Sie zuständige Finanzamt:
Finanzamt Darmstadt
Soderstraße 30
64283 Darmstadt – Tel. 06161 / 1020
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Schutz und Hilfe
Polizeirecht
Die Polizei hat in erster Linie zwei Aufgaben:
• für die Sicherheit von Leib, Leben und Eigentum der Menschen zu sorgen, die in Deutschland leben und
• Verstöße gegen unsere Gesetze zu verfolgen. Dazu gehört auch, Prostituierte vor Gewalt durch Zuhälter oder Freier zu schützen.
Sie hat NICHT die Absicht, Prostituierte bei ihrer Arbeit zu behindern.
Die Polizei darf in Bordellen Kontrollen durchführen, dabei darf sie
Ihre Personalien feststellen sowie jederzeit – auch nachts – die Räume
betreten. Wenn es im Haus zu Straftaten gekommen ist, darf sie die
Räume durchsuchen und Personen erkennungsdienstlich behandeln
(Lichtbilder, Fingerabdrücke).
Wenn Sie in Not sind, bitten Sie während einer Kontrolle eine Polizistin oder einen Polizisten um Hilfe oder rufen Sie die Notrufnummer
110 an.
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Sicherheit und Gesundheit
Tips für Ihre Sicherheit und Gesundheit
• In Sichtweite von Kolleginnen arbeiten und Alarmsignale vereinbaren.
• Einen persönlichen Alarmschutz (Elektrohandel) mitneh-
men und ihn in gefährlichen Situationen verwenden.
• Toleranzzone nicht verlassen, die auf der Zeichnung mar-
kiert ist.
• Alkoholisierte Freier und Freier, die Drogen konsumieren meiden.
Sinnvolle Arbeitskleidung
• Keine Ketten, Schals und Ähnliches tragen (Strangulati- onsgefahr).
• Lange Ohrringe vermeiden (Verletzungsgefahr).
• Jacken ganz öffnen oder schließen. Wenn die Jacke nur halb geschlossen ist, kann sie über die Schultern gezogen werden und die Arme werden bewegungsunfähig.
• Bequeme Schuhe tragen, erleichtert die Flucht in Notsitu-
ationen.
• Wenn möglich, nicht auf Entzug (Alkohol, Drogen, etc.) arbeiten. Die Wahrnehmung ist eingeschränkt und Gefah-
ren werden nicht mehr erkannt.
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Sicherheit und Gesundheit
Vor Arbeitsbeginn
• Konkurrenzdenken vergessen und auf Kolleginnen ach
ten.
• Preisliste und Angebot festlegen.
• Nicht auf Sexualpraktiken einlassen, die man ablehnt.
• Immer Kondome benutzen!
• Fahrzeug (Fabrikat, Farbe, evtl. Kennzeichen) merken.
• Hellen Platz auswählen, an dem man einen guten Über-
blick hat und gut sichtbar ist.
• Preis, Sex-Praktik und Ort möglichst noch außerhalb des Autos regeln.
• Auf das Gefühl vertrauen. Nicht einsteigen, wenn der Freier „nicht geheuer“ ist.
Im Auto
• Die Tür nach dem Einstieg probeweise öffnen und schlie-
ßen um zu prüfen, wie sie funktioniert. Nachsehen, ob der Wagen eine Zentralverriegelung hat.
• Mit dem Freier in der Nähe des Standortes bleiben oder vertraute Plätze auswählen!
• Den Freier, besonders seine Hände, nicht aus den Augen lassen.
• Beim Sex Positionen vermeiden, die keine Fluchtmöglich
keit lassen.
• Darauf achten, dass die eigene Tasche gut greifbar ist.
• Unsicherheit und Angst nicht anmerken lassen. Selbstbe-
wusst sein und so dem Freier weniger Macht geben.
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Ämter und Behörden
Amt für Soziales und Prävention der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stadthaus Frankfurter Straße
Frankfurter Straße 71
64293 Darmstadt
Telefon: 06151 - 13 - 2468
[email protected]
Unter dieser Adresse vereint finden Sie Anlaufstellen bei Problemen
und Fragen zu folgenden Bereichen nach vorheriger Terminabsprache:
• Hilfen zum Lebensunterhalt
(Sozialhilfe)
• drohender Wohnungsverlust
• Wohnungslosigkeit
• Asyl
hier ist die Abteilung Fachdienst für besondere soziale Hilfen zuständig
Telefon: 06151 - 13 - 3277, bitte Termine vereinbaren.
Abteilung Schuldnerberatung und Insolvenzberatung
bei Finanzproblemen aufgrund von Verschuldung
Telefon: 06151 - 13 - 2470, bitte Termine vereinbaren.
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Ämter und Behörden
Ein weiteres Angebot:
Insolvenz und Schuldnerberatung des
Caritasverbandes Darmstadt e.V.
Heinrichstraße 32 A
64283 Darmstadt
06151 - 999 -110
E-Mail: [email protected]
Jugendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stadthaus Frankfurter Straße
Frankfurter Straße 71
64293 Darmstadt
Telefon: 06151 - 13 - 2725
• familiäre Angelegenheiten
• Beratung und Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien
erzieherische Hilfen
Abteilung Städtischer Sozialdienst
E-mail: [email protected]
Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen
Notrufnummer Polizei: 110
Feuerwehr und Krankenwagen: 112
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Ämter und Behörden
Finanzielle Sicherung
Beratung und Hilfe zur Antragstellung von Arbeitslosengeld II erhalten Sie bei der
ARGE Darmstadt
Zentrum für Existenzsicherung und Beschäftigung
Groß-Gerauer-Weg 3
64295 Darmstadt
Telefon: 06151 - 42854 - 0
Telefax: 06151 - 42854 - 555
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag:
Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
13.30 Uhr - 15.00 Uhr
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Vorsprachen grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung.
Öffnungszeiten Erstberatung für Neu-Antragsteller/innen
Montag bis Donnerstag: Freitag: 08.00 Uhr - 11.00 Uhr
13.30 Uhr - 14.30 Uhr
08.00 Uhr - 11.00 Uhr
Für eine Vorsprache in der Erstberatung für Neu-AntragstellerInnen
ist eine Terminvereinbarung nicht notwendig.
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Beratungsstellen
OYA
Horizont e.V.
Anlaufstelle für Frauen in der Straßenprostitution
Bismarckstraße 100 Eingang Feldbergstraße
64283 Darmstadt.
Telefon: 06151 - 8729 - 0
E-Mail: [email protected]
www.horizont-ev-dieburg.de
Offene Sprechstunden:
Mittwoch 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Streetwork, aufsuchende Sozialarbeit
Wildwasser Darmstadt e.V.
Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt
Wilhelminenstraße 19
64283 Darmstadt
Telefon: 06151 - 28871
E-Mail: [email protected]
www.wildwasser-darmstadt.de
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Beratungsstellen
Psychiatrischer Notdienst Darmstadt e.V.
Erbacher Straße 57
64287 Darmstadt
Telefon: 06151 - 15949 - 00
Öffnungszeiten:
Freitag, Samstag, Sonntag und an Feiertagen 18:00 bis 23:00 Uhr
Fachberatungsstelle Teestube Konkret des Diakonischen Werkes
Darmstadt
Ambulante Beratungsstelle mit angegliedertem Tagesaufenthaltsbereich für Menschen in Wohnungsnot
Alicenstraße 29
64293 Darmstadt
Telefon: 06151 - 15150 - 1
Fax:
06151 - 15150 - 2
E-Mail: [email protected]
Scentral - Drogenhilfe des Diakonischen Werkes Darmstadt
Bismarckstraße 3
64293 Darmstadt
Telefon: 06151 - 2944 - 34
Fax:
06151 - 2944 - 66
E-Mail: [email protected]
www.drogenhilfe-darmstadt.de
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Beratungsstellen
Schwangerenberatung und Schwangerenkonfliktberatung
des Diakonischen Werkes Darmstadt
Zweifalltorweg 10
64293 Darmstadt
Telefon: 06151 - 926 - 0
Fax: 06151 - 926 - 100
E-Mail: [email protected]
AIDS-Hilfe Darmstadt e. V.
Elisabethenstraße 45
64283 Darmstadt
Telefon: 06151 - 2807 - 3
Fax:
06151 - 2807 - 6
E-Mail: [email protected]
Öffnungs-/Beratungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag:
Mittwoch: Freitag: 09.00 Uhr - 17.00 Uhr
13.00 Uhr - 17.00 Uhr,
09.00 Uhr - 15.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung/ Telefonberatung während der Öffnungszeiten
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Ärztliche Versorgung
Die Gesundheitsengel e.V.
Bismarckstraße 100
64293 Darmstadt
Telefon: 06151 - 24448
E-Mail: [email protected]
Malteser Migranten Medizin Darmstadt
Am Marienhospital
Martinspfad 72
64285 Darmstadt
Telefon: 06151 - 406 116 Telefax: 06151 - 406 194
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Donnerstag: 9.00 Uhr - 13.00 Uhr
Gesundheitsamt für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg
Niersteiner Straße 3
64295 Darmstadt
Telefon: 06151 - 3309 - 0
Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes
Telefon: 06151 - 330929
Email:[email protected]
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Notübernachtungsmöglichkeiten
Frauenübergangswohnhaus
Otto-Röhm-Straße 26
64293 Darmstadt
Telefon: 06151 / 897313
Fax:
06151 / 897218
E-Mail: [email protected]
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Herausgegeben von:
Horizont e.V.
Bismarckstraße 100
64293 Darmstadt
In Kooperation mit:
Gefördert durch:
Polizei Darmstadt
Wissenschaftsstadt Darmstadt
– Amt für Soziales und Prävention
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