OYA Broschüre - Horizont e.V.
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OYA Broschüre - Horizont e.V.
Aufsuchende Arbeit und Kontaktstelle für Frauen Gefördert vom sozialpädagogischen Verein „Horizont“ und vom Amt für Soziales und Prävention der Wissenschaftsstadt Darmstadt Inhalt 1Einleitung 2 Informationen und Sicherheitshinweise S. 4 3 Schutz und Hilfe S. 6 4 Sicherheit und Gesundheit S. 13 5 Ämter und Behörden S. 15 6 BeratungsstellenS. 18 7 Ärztliche Versorgung S. 21 8 Notübernachtungsmöglichkeiten S. 22 2 Einleitung Liebe Frauen, in der Mythologie steht Oya für Stärke und Kraft. In verschiedenen Kulturen wird die Göttin Oya als Beschützerin der Frauen angesehen, mit Charme und Schönheit, taktisch klug und fähig, Hindernisse aus dem Weg zu räumen, mit der Gabe zu überzeugen und geschickt zu verhandeln. Sie wird zu Hilfe gerufen, wenn sich Frauen in schwer lösbaren Konflikten befinden und die richtigen Worte brauchen um Kraft zu gewinnen. Die Mitarbeiterinnen des Projektes Oya von Horizont e.V. möchten Sie erreichen und als Ansprechpartnerinnen für Sie da sein. Diese Broschüre ist ein Baustein im neu installierten Angebot für Frauen, die in Darmstadt der Straßenprostitution nachgehen. Zu dem bestehenden Streetwork-Angebot des Scentral der Diakonie haben nun auch Mitarbeiterinnen des Projektes OYA von Horizont e.V. im Rahmen von Straßensozialarbeit die Aufgabe übernommen, Frauen, die der Straßenprostitution nachgehen, zu unterstützen. Wichtige Adressen und Kontaktdaten finden Sie in dieser Broschüre. 3 Informationen und Sicherheitshinweise Wichtig für Sie In der Anlaufstelle des Projektes OYA finden Sie folgende anonyme, vertrauliche und kostenlose Angebote: Beratungsschwerpunkte • Schutz vor Gewalt • Schwangerschaft • Safer Sex • Schulden • Allgemeine Sozialberatung • Begleitung und Unterstützung bei Ämtergängen • Ausländerrechtliche Fragen • Sozialrecht / Krankenversicherung • Ausstiegsberatung • Berufliche Neuorientierung Auf Wunsch vermitteln wir in andere Fachberatungsstellen. Unser Team besteht aus drei Sozialpädagoginnen. Ihre Fragen werden unvoreingenommen und respektvoll behandelt. OYA Bismarckstraße 100 Eingang Horizont e.V., Feldbergstraße 64293 Darmstadt Tel.: 06151 / 8729 - 0 4 Informationen und Sicherheitshinweise Wir wollen mit dieser Broschüre auch über Rechte (und einige Pflichten) informieren: • In Deutschland ist Prostitution erlaubt. • Es ist in Deutschland nicht erlaubt, dass Frauen zur Prostitution gezwungen, ausgebeutet und bedroht oder unter Druck gesetzt werden. Wer das tut, macht sich strafbar. In Deutschland haben Opfer von Straftaten – also viel- leicht auch Sie – ein Recht auf Schutz und Hilfe • Viele Prostituierte gehen dieser Tätigkeit freiwillig nach. Es ist allein Ihre Entscheidung, ob und wie Sie in der Prostitution arbeiten. • Zum geltenden Recht in Deutschland haben wir für Sie einige Hinweise zusammengetragen. • Für Fragen stehen Ihnen die im Anhang genannten An- lauf- und Beratungsstellen – auch anonym – gerne zur Seite. Hilfe bekommen Sie ebenfalls beim Kommissariat 10 in Darmstadt. Der Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen hat zudem unter: http://www.busd.de einen umfangreichen Rechtsratgeber ins Internet gestellt. 5 Schutz und Hilfe Prostitution ist in Ordnung – wenn es für Sie in Ordnung ist! Was können Sie tun, wenn diese Arbeit für Sie nicht okay ist? Wenn Sie unter Druck gesetzt, ausgebeutet oder bedroht werden, gibt es in Darmstadt die Beratungsstelle OYA . Hier finden Frauen, die in der Prostitution in Not geraten, Beratung und Unterstützung. • Wir arbeiten nur für Frauen: unabhängig, vertraulich, anonym, kostenlos • Wir versuchen Sie möglichst auch in Ihrer Muttersprache zu beraten. Bitte rufen Sie an oder bitten Sie jemanden, es für Sie zu tun! OYA Tel. 06151-87290 Bismarckstraße 100 – Eingang Feldbergstraße – 64293 Darmstadt Sie erreichen uns Montags bis Freitags, meist von 9 – 16 Uhr. Falls der Anrufbeantworter läuft, sagen Sie bitte deutlich Ihren Namen und Ihre Telefonnummer – Wir rufen Sie zurück! Viele Prostituierte üben ihre Tätigkeit freiwillig und ohne Probleme aus. Wenn Frauen aber zur Prostitution gezwungen werden, können sie schweren Straftaten ausgesetzt sein: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zuhälterei, körperlicher Gewalt, Nötigung. Dagegen können Sie sich wehren. Die Polizei in Darmstadt möchte Frauen in dieser Situation helfen. Haben Sie Vertrauen und sprechen Sie die Kontaktbeamten an. 6 Schutz und Hilfe Polizei in Darmstadt Polizeipräsidium Südhessen Klappacher Straße 145 64285 Darmstadt Tel: 06151 / 969 – 0 Hier werden Sie zur zuständigen Stelle verbunden oder 2. Polizeirevier (Zuständig für den Bereich Bismarckstraße, Kirschenallee) Klappacher Straße 145 64285 Darmstadt Tel: 06151 / 969 – 3710 In dringenden Notfällen: 110 7 Schutz und Hilfe Wichtig für Ihre Gesundheit Durch ungeschützten Sexualverkehr können sich Prostituierte und ihre Kunden mit HIV/Aids oder einer anderen sexuell übertragbaren Infektion anstecken. Die AIDS-Hilfe Darmstadt kann Sie hier beraten, oder Sie nehmen die Hilfe des Gesundheitsamtes Darmstadt in Anspruch. Die Kontaktdaten und weitere Möglichkeiten ärztlicher Versorgung finden Sie im Anhang. Vorsorge nicht vergessen Es ist wichtig, Vorsorge für die Gesundheit, Arbeitslosigkeit usw. zu treffen. Eine wichtige Basis dafür bilden in Deutschland die Sozialversicherungen. Dazu gehören: • Krankenversicherung: z.B. Anspruch auf Leistungen bei Krankheit • Pflegeversicherung: z.B. Anspruch auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit • Rentenversicherung: z.B. Anspruch auf eine Rente im Alter • Unfallversicherung: z.B. Anspruch auf Leistungen nach einem Arbeitsunfall • Arbeitslosenversicherung: z.B. Anspruch auf Förderung beruflicher Weiterbildung 8 Schutz und Hilfe Die Krankenversicherung ist für alle Pflicht. Wenn Sie als Prostituierte in einem Bordell, Club etc. angestellt sind, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet Sie zu versichern. Wenn Sie als Selbstständige arbeiten, müssen Sie sich selbst bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichern. Die Voraussetzungen für die Krankenversicherung hängen von Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrer persönlichen Situation ab. Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung. Sie können sich aber auch bei allen gesetzlichen und privaten Kranken- und Rentenversicherungen informieren. Rechtliche Hinweise Grundsätzlich dürfen Sie als Prostituierte selbstständig oder für einen Arbeitgeber arbeiten. Falls Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und nicht aus einem Staat der Europäischen Union (EU) kommen, müssen Sie dabei das Aufenthaltsrecht beachten. Aufenthaltsrecht Wollen Sie als Ausländerin in Deutschland leben und arbeiten, brauchen Sie einen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis. In Ihrem Nationalpass wird Ihr Aufenthaltstitel eingetragen (Stempel oder Aufkleber im Pass). Dort steht auch, ob Sie in Deutschland arbeiten dürfen oder nicht. Sind Sie als Touristin in Deutschland, dürfen Sie hier nicht arbeiten. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die 9 Schutz und Hilfe Ausländerbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt Grafenstraße 30 / 64283 Darmstadt Tel. 06151 / 13-1 Haben Sie die Staatsangehörigkeit eines Staates der EU, müssen Sie Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden. Haben Sie sich dort angemeldet, erhalten Sie per Post eine Bescheinigung über Ihr Aufenthaltsrecht, die so genannte Freizügigkeitsbescheinigung. Ihren Wohnsitz anmelden können Sie beim Einwohnermeldeamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt Grafenstraße 30 / 64283 Darmstadt Tel. 06151 / 13 – 3222 Staatsangehörige der alten EU- Staaten (Belgien, Dänemark, England, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien) sowie Norwegens, Islands und der Schweiz dürfen grundsätzlich in Deutschland jeder Art von Erwerbstätigkeit nachgehen. Für Angehörige der EU-Beitrittsstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Ungarn, Bulgarien und Rumänien gilt zur Zeit wie in der Freizügigkeitsbescheinigung vermerkt: Sie brauchen eine Arbeitsgenehmigung, wenn Sie – z. B. als Prostituierte – einer unselbstständigen Arbeit nachgehen möchten (das bedeutet, Sie arbeiten für einen Arbeitgeber / mit einem Arbeitsvertrag). Die Arbeitsgenehmigung müssen Sie beantragen bei der Agentur für Arbeit: Bundesweite Zentralnummer Tel.: 01801 / 555111 10 Schutz und Hilfe Wenn Sie als Selbstständige arbeiten wollen (ohne Arbeitgeber / Arbeitsvertrag), z.B. in der Prostitution, brauchen Sie keine Arbeitserlaubnis. Weitere Fragen zu diesen Themen beantwortet Ihnen die Ausländerbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt Grafenstraße 30 / 64283 Darmstadt Tel. 06151 / 13-1 Es ist allein Ihre Entscheidung, ob und wie Sie in der Prostitution arbeiten wollen. Machen Sie sich selbstständig, können folgende Gesetze wichtig sein: Steuerrecht Jede Erwerbstätigkeit ist steuerpflichtig. Arbeiten Sie als Prostituierte für einen Arbeitgeber, zieht er die Lohnsteuer von Ihrem Lohn ab und zahlt sie an das Finanzamt. Arbeiten Sie selbstständig, müssen Sie sich beim Finanzamt anmelden und erhalten von dort eine Steuernummer und eine Steuerbescheinigung. Sie können sich von einem Steuerberater / einer Steuerberaterin beraten und vertreten lassen. Fragen beantwortet Ihnen auch das für Sie zuständige Finanzamt: Finanzamt Darmstadt Soderstraße 30 64283 Darmstadt – Tel. 06161 / 1020 11 Schutz und Hilfe Polizeirecht Die Polizei hat in erster Linie zwei Aufgaben: • für die Sicherheit von Leib, Leben und Eigentum der Menschen zu sorgen, die in Deutschland leben und • Verstöße gegen unsere Gesetze zu verfolgen. Dazu gehört auch, Prostituierte vor Gewalt durch Zuhälter oder Freier zu schützen. Sie hat NICHT die Absicht, Prostituierte bei ihrer Arbeit zu behindern. Die Polizei darf in Bordellen Kontrollen durchführen, dabei darf sie Ihre Personalien feststellen sowie jederzeit – auch nachts – die Räume betreten. Wenn es im Haus zu Straftaten gekommen ist, darf sie die Räume durchsuchen und Personen erkennungsdienstlich behandeln (Lichtbilder, Fingerabdrücke). Wenn Sie in Not sind, bitten Sie während einer Kontrolle eine Polizistin oder einen Polizisten um Hilfe oder rufen Sie die Notrufnummer 110 an. 12 Sicherheit und Gesundheit Tips für Ihre Sicherheit und Gesundheit • In Sichtweite von Kolleginnen arbeiten und Alarmsignale vereinbaren. • Einen persönlichen Alarmschutz (Elektrohandel) mitneh- men und ihn in gefährlichen Situationen verwenden. • Toleranzzone nicht verlassen, die auf der Zeichnung mar- kiert ist. • Alkoholisierte Freier und Freier, die Drogen konsumieren meiden. Sinnvolle Arbeitskleidung • Keine Ketten, Schals und Ähnliches tragen (Strangulati- onsgefahr). • Lange Ohrringe vermeiden (Verletzungsgefahr). • Jacken ganz öffnen oder schließen. Wenn die Jacke nur halb geschlossen ist, kann sie über die Schultern gezogen werden und die Arme werden bewegungsunfähig. • Bequeme Schuhe tragen, erleichtert die Flucht in Notsitu- ationen. • Wenn möglich, nicht auf Entzug (Alkohol, Drogen, etc.) arbeiten. Die Wahrnehmung ist eingeschränkt und Gefah- ren werden nicht mehr erkannt. 13 Sicherheit und Gesundheit Vor Arbeitsbeginn • Konkurrenzdenken vergessen und auf Kolleginnen ach ten. • Preisliste und Angebot festlegen. • Nicht auf Sexualpraktiken einlassen, die man ablehnt. • Immer Kondome benutzen! • Fahrzeug (Fabrikat, Farbe, evtl. Kennzeichen) merken. • Hellen Platz auswählen, an dem man einen guten Über- blick hat und gut sichtbar ist. • Preis, Sex-Praktik und Ort möglichst noch außerhalb des Autos regeln. • Auf das Gefühl vertrauen. Nicht einsteigen, wenn der Freier „nicht geheuer“ ist. Im Auto • Die Tür nach dem Einstieg probeweise öffnen und schlie- ßen um zu prüfen, wie sie funktioniert. Nachsehen, ob der Wagen eine Zentralverriegelung hat. • Mit dem Freier in der Nähe des Standortes bleiben oder vertraute Plätze auswählen! • Den Freier, besonders seine Hände, nicht aus den Augen lassen. • Beim Sex Positionen vermeiden, die keine Fluchtmöglich keit lassen. • Darauf achten, dass die eigene Tasche gut greifbar ist. • Unsicherheit und Angst nicht anmerken lassen. Selbstbe- wusst sein und so dem Freier weniger Macht geben. 14 Ämter und Behörden Amt für Soziales und Prävention der Wissenschaftsstadt Darmstadt Stadthaus Frankfurter Straße Frankfurter Straße 71 64293 Darmstadt Telefon: 06151 - 13 - 2468 [email protected] Unter dieser Adresse vereint finden Sie Anlaufstellen bei Problemen und Fragen zu folgenden Bereichen nach vorheriger Terminabsprache: • Hilfen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) • drohender Wohnungsverlust • Wohnungslosigkeit • Asyl hier ist die Abteilung Fachdienst für besondere soziale Hilfen zuständig Telefon: 06151 - 13 - 3277, bitte Termine vereinbaren. Abteilung Schuldnerberatung und Insolvenzberatung bei Finanzproblemen aufgrund von Verschuldung Telefon: 06151 - 13 - 2470, bitte Termine vereinbaren. 15 Ämter und Behörden Ein weiteres Angebot: Insolvenz und Schuldnerberatung des Caritasverbandes Darmstadt e.V. Heinrichstraße 32 A 64283 Darmstadt 06151 - 999 -110 E-Mail: [email protected] Jugendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt Stadthaus Frankfurter Straße Frankfurter Straße 71 64293 Darmstadt Telefon: 06151 - 13 - 2725 • familiäre Angelegenheiten • Beratung und Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien erzieherische Hilfen Abteilung Städtischer Sozialdienst E-mail: [email protected] Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen Notrufnummer Polizei: 110 Feuerwehr und Krankenwagen: 112 16 Ämter und Behörden Finanzielle Sicherung Beratung und Hilfe zur Antragstellung von Arbeitslosengeld II erhalten Sie bei der ARGE Darmstadt Zentrum für Existenzsicherung und Beschäftigung Groß-Gerauer-Weg 3 64295 Darmstadt Telefon: 06151 - 42854 - 0 Telefax: 06151 - 42854 - 555 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.30 Uhr - 15.00 Uhr 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Vorsprachen grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung. Öffnungszeiten Erstberatung für Neu-Antragsteller/innen Montag bis Donnerstag: Freitag: 08.00 Uhr - 11.00 Uhr 13.30 Uhr - 14.30 Uhr 08.00 Uhr - 11.00 Uhr Für eine Vorsprache in der Erstberatung für Neu-AntragstellerInnen ist eine Terminvereinbarung nicht notwendig. 17 Beratungsstellen OYA Horizont e.V. Anlaufstelle für Frauen in der Straßenprostitution Bismarckstraße 100 Eingang Feldbergstraße 64283 Darmstadt. Telefon: 06151 - 8729 - 0 E-Mail: [email protected] www.horizont-ev-dieburg.de Offene Sprechstunden: Mittwoch 16:00 Uhr - 19:00 Uhr Streetwork, aufsuchende Sozialarbeit Wildwasser Darmstadt e.V. Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt Wilhelminenstraße 19 64283 Darmstadt Telefon: 06151 - 28871 E-Mail: [email protected] www.wildwasser-darmstadt.de 18 Beratungsstellen Psychiatrischer Notdienst Darmstadt e.V. Erbacher Straße 57 64287 Darmstadt Telefon: 06151 - 15949 - 00 Öffnungszeiten: Freitag, Samstag, Sonntag und an Feiertagen 18:00 bis 23:00 Uhr Fachberatungsstelle Teestube Konkret des Diakonischen Werkes Darmstadt Ambulante Beratungsstelle mit angegliedertem Tagesaufenthaltsbereich für Menschen in Wohnungsnot Alicenstraße 29 64293 Darmstadt Telefon: 06151 - 15150 - 1 Fax: 06151 - 15150 - 2 E-Mail: [email protected] Scentral - Drogenhilfe des Diakonischen Werkes Darmstadt Bismarckstraße 3 64293 Darmstadt Telefon: 06151 - 2944 - 34 Fax: 06151 - 2944 - 66 E-Mail: [email protected] www.drogenhilfe-darmstadt.de 19 Beratungsstellen Schwangerenberatung und Schwangerenkonfliktberatung des Diakonischen Werkes Darmstadt Zweifalltorweg 10 64293 Darmstadt Telefon: 06151 - 926 - 0 Fax: 06151 - 926 - 100 E-Mail: [email protected] AIDS-Hilfe Darmstadt e. V. Elisabethenstraße 45 64283 Darmstadt Telefon: 06151 - 2807 - 3 Fax: 06151 - 2807 - 6 E-Mail: [email protected] Öffnungs-/Beratungszeiten Montag, Dienstag und Donnerstag: Mittwoch: Freitag: 09.00 Uhr - 17.00 Uhr 13.00 Uhr - 17.00 Uhr, 09.00 Uhr - 15.00 Uhr Termine nach Vereinbarung/ Telefonberatung während der Öffnungszeiten 20 Ärztliche Versorgung Die Gesundheitsengel e.V. Bismarckstraße 100 64293 Darmstadt Telefon: 06151 - 24448 E-Mail: [email protected] Malteser Migranten Medizin Darmstadt Am Marienhospital Martinspfad 72 64285 Darmstadt Telefon: 06151 - 406 116 Telefax: 06151 - 406 194 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Donnerstag: 9.00 Uhr - 13.00 Uhr Gesundheitsamt für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg Niersteiner Straße 3 64295 Darmstadt Telefon: 06151 - 3309 - 0 Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes Telefon: 06151 - 330929 Email:[email protected] 21 Notübernachtungsmöglichkeiten Frauenübergangswohnhaus Otto-Röhm-Straße 26 64293 Darmstadt Telefon: 06151 / 897313 Fax: 06151 / 897218 E-Mail: [email protected] 22 Herausgegeben von: Horizont e.V. Bismarckstraße 100 64293 Darmstadt In Kooperation mit: Gefördert durch: Polizei Darmstadt Wissenschaftsstadt Darmstadt – Amt für Soziales und Prävention 23