EBII-Anmeldeformular Die Kultur und Kochkunst Apuliens in 8 Tagen
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EBII-Anmeldeformular Die Kultur und Kochkunst Apuliens in 8 Tagen
Kreutzerstr. 4 50672 Köln Tel/Fax: (0)221 - 16994583 E-Mail: [email protected] www.einbadinitalienisch.de Anmeldeformular (Die Kultur und Kochkunst Apuliens in 8 Tagen) Angaben zur ReiseteilnehmerIn: Frau Anrede: Herr Titel:……………………………………………………......... Name:.................................................................................... Vorname:................................................................................... Geburtsdatum:...................................................................... Geburtsland:............................................................................... Staatsangehörigkeit:.............................................................. Telefon:...................................................................................... Mobil:.................................................................................... E-Mail:...................................................................................…. Straße:.......................................................................................................................................................................................…. PLZ..……................Wohnort:............................................... Land:............................................................................................ Zeitraum………………........................................................ Preis…………………………………………………………...... Ich wünsche eine Reiserücktritts- und Reiseabbruch-versicherung abzuschließen (30 € Zuschlag): Ja Nein Unterkunft: B&B Malù B&B Santo Stefano B&B Antico Mondo Hotel Covo Dei Saraceni anders Sonstiges: …………………………………………………………………………………………………………………………………………… Leistungen: • • • • • • • • • • Flug direkt nach Brindisi oder Bari und zurück Transfer vom/zum Flughafen nach Polignano a Mare 7 Übernachtungen im 4* Hotel „Covo dei Saraceni“ mit Frühstück Ausflüge: Trulli von Alberobello, Locorotondo, Ostuni, Bari, Matera (Sassi), Castel del Monte, Trani, Cisternino, Grottaglie, Mittagessen, Transfershuttle Besichtigung des Weinkellers, Weinprobe, Verkostung von typischen Produkten der Region, Transfershuttle Besichtigung des Biobauernhofs Il Frantoio. Mittagessen, Transfershuttle Alle Eintritte lt. Programm Fahrt im klimatisierten Bus Reiseveranstalter vor Ort Deutschsprachige Reiseleitung ___________________________________ Ort, Datum _______________________________________ Unterschrift Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Reiseveranstalter / Mittler ReiseveranstalterIn ist Rossella Moleas EBiI, Kreutzerstr. 4, 50672 Köln, Deutschland. Ein Vertragsverhältnis entsteht ausschließlich mit Rossella Moleas EBiI. Bei allen Buchungen über Internetseiten von Kooperationspartnern (alle Seiten, die nicht von Rossella Moleas EbiI betrieben werden) ist der Kooperationspartner lediglich Vermittler der notwendigen Informationen. Verantwortlich für den von Rossella Moleas veranstaltete Bildungsreise ist ausschließlich Rossella Moleas EBiI. 2. Anmeldung, Bestätigung Mit Ihrer Reisemeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag wird für den Veranstalter verbindlich, wenn dieser Ihnen die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigt. 3.Bezahlung Der Reiseveranstalter darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 300,00 € fällig. Der restliche Preis wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Bei späteren Buchungen ist der gesamte Reisepreis zur sofortigen Zahlung fällig. Die Beträge für An- und Restzahlungen und ggf. Stornierungen ergeben sich aus der Bestätigung.. Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Wir sind in diesem Fall berechtigt, eine Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen zu berechnen, die wie folgt pauschaliert wird. Bis 60. Tag vor Reiseantritt >10 % Ab 59. Tag > 30% Ab 29. Tag > 60 % Ab 7. Tag > 90 % des Endreisepreises Bei Kündigung nach Reiseantritt oder Nichterscheinen ist Rossella Moleas EBiI berechtigt die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Für die Stornierung von Flügen gelten die Bestimmungen der Fluggesellschaft. Muss die Reise aufgrund einer zu geringen TeilnehmerInnenzahl oder aufgrund von Gründen, die beim Veranstalter liegen, abgesagt werden, so werden bereits geleistete Zahlungen umgehend in voller Höhe zurücküberwiesen. 4. Leistungen und Leistungsänderung Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Internet) und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung. Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Sofern unvorhergesehene Umstände es erforderlich machen, einzelne Leistungen des Reisevertrags abzuändern, so entstehen daraus keine Ansprüche Rossella Moleas EBiI gegenüber , wenn die tatsächlich erbrachten Leistungen in angemessener Weise und vergleichbarer Qualität erbracht werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Gesamtcharakter der Reise nicht von gänzlich anderer Natur ist als vorgesehen. Insofern hat der Kunde kein Rücktrittsrecht. Soweit solche Änderungen in Ausnahmefällen erforderlich sein sollten, so wird Rossella Moleas EBiI vor Ort bestrebt sein, eine angemessene Ersatzlösung zu suchen. 5. Umbuchung Umbuchungen können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Dafür werden 50,00 € pro Person erhoben. 6. Ersatzperson Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter für seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Veranstalter. Dieser kann dem Wechsel in der Peson widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Veranstalter berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr von pauschal 50,00 € zu verlangen. 7. Rücktritt des Veranstalters Der Veranstalter kann bis 5 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten bei nicht Erreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und in der Reisebestätigung angegeben Mindestteilnehmerzahl. Der Veranstalter informiert selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. 8. Verantwortung der Teilnehmer Stört ein Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig die Durchführung einer Reise oder verhält er sich grob vertragswidrig, so hat Rossella Moleas EBiI das Recht, den Reisevertrag fristlos zu kündigen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen allgemeine Verhaltensregeln, Haus- und Hotelordnungen sowie Landessitten- und Gebräuche ist eine Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung nicht erforderlich. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt Rossella Moleas EbiI erhalten, eventuell ersparte Aufwendungen wegen nicht in Anspruch genommener Leistungen werden dem Teilnehmer rückerstattet. Durch das Verhalten und die deshalb ausgesprochene Kündigung bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. 9. Reiseversicherungen Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Insoweit eine Versicherung über den Veranstalter abgeschlossen wird, so handelt es sich lediglich um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zu Stande. Die Versicherungsprämie ist nicht Bestandteil des Reisepreises und somit bei Versicherungsvertragsschluss sofort zur Zahlung fällig. 10. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen Wegen der aktuellen Paß-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen wird auf die aktuellen Länderinformationen des auswärtigen Amtes Bezug genommen (www.auswaertiges-amt.de). Jeder Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aufgrund von Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen werden die durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind. Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt. 11. Gewährleistung und Verjährung Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Minderung des Reisepreises verlangen, wenn Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können nur innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Rossella Moleas EBil geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur dann geltend gemacht werden, wenn sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Ansprüche des Reisenden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, verjähren nach zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen eines Veranstalters beruhen. Sofern ein Schaden weder fahrlässig noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, ist die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den zweifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt. Diese verjähren innerhalb von 3 Jahren. 12. Abtretungsverbot Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben. 13. Flugzeiten Die Flugzeiten stehen unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet Rossella Moleas EBiI nicht. Werden wegen einer infolge Flugzeitenänderung verspäteten Ankunft am Reiseziel gebuchte Verpflegungsleistugen nicht mehr oder nur eingeschränkt, durch das Hotel erbracht so entstehen dadurch keine etwaigen Rückerstattungsforderungen gegenüber Rossella Moleas EbiI. Allerdings wird die Reiseveranstalterin vor Ort bestrebt sein, das anstehende Programm infolge einer Flugzeitenänderung neu anzupassen. 14. Sonstiges Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Für Ansprüche des Reisenden gegen Rossella Moleas EbiI wird der Gerichtsstand Köln vereinbart. Es gilt deutsches Recht.