LebenshiLfe brandenburg e. V.

Transcrição

LebenshiLfe brandenburg e. V.
20 Jahre Betreuungsverein
Lebenshilfe Brandenburg e. V.
Betreuungsverein
Lebenshilfe
Brandenburg e. V.
Betreuungsverein
Lebenshilfe Brandenburg e. V.
»Der Betreuungsverein Lebenshilfe
Brandenburg e. V. ist ein Superteam und
hat mir durch seine Hilfe und seinen
Beistand meinen Lebensmut wiedergegeben.«
Christel Müller, Diepensee
Leitbild
Vorwort
20 Jahre Betreuungsrecht
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Interview mit Prof. Dr. Bernhard Knittel
Chronik
Überblick der Betreuungsstellen
Die Betreuungsstellen stellen sich vor
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Leitbild
Das Leitbild, was wir vor Augen haben.
Unser Handeln und unsere Entscheidungen orientieren sich
an einem Bild, das den Menschen sieht als
·einmalige Persönlichkeit
·gleichwertigen Menschen
·würdevolles Individuum
·gleichberechtigten Partner
der selbst sein Leben gestaltet.
Der Betreuer in seiner Funktion ist Teil des gesellschaftlichen Lebens
und fühlt sich der Öffentlichkeit verpflichtet.
Seine Arbeit ist durchschaubar und geprägt von der Erfüllung seiner Aufgaben
als gesetzlicher Vertreter insbesondere nach den Wünschen und zum Wohl
des betreuten Menschen.
Der Verein als sein Arbeitgeber gewährleistet eine einheitliche und
qualitätsgerechte Rechtsanwendung für jede betreute Person,
die durch kontinuierliche Fort- und Weiterbildungen sowie
regelmäßigen Erfahrungsaustausch gesichert wird.
Der Verein fühlt sich für die Gewinnung, Beratung, fachliche Begleitung
und Unterstützung der Ehrenamtler verantwortlich.
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Der Vorstand ist neben der Vertreterversammlung eines der wichtigsten Organe des Betreuungsvereins. Er setzt sich dafür ein, dass das
Leitbild und unsere Ziele umgesetzt werden.
Thomas Härtwig
Vorsitzender
Seit 1995 stellvertretender Vorsitzender
des ­Betreuungsvereins Lebenshilfe
Brandenburg e. V., seit 2000
­Vorsitzender des Vereins
Wilfried Treucker
Stellvertretender Vorsitzender
und Schatzmeister
Seit 2000 aktives Vorstandsmitglied
des Betreuungsvereins Lebenshilfe
Brandenburg e.V.
Bianka Gorzel
Vorstandsmitglied
Seit 1995 aktiv ehrenamtlich tätig
im Verein und im Vorstand
Jorana Hartmann
Vorstandsmitglied
Seit 2004 im Vorstand
des Betreuungsvereins tätig
Astrid Wagner
Vorstandsmitglied
Seit 2011 Mitglied im Vorstand
des Betreuungsvereins Lebenshilfe
Brandenburg e.V.
Wolfgang Pohl
Geschäftsführer
Vom Vorstand e­ ingesetzter
­Geschäftsführer des
­Betreuungsvereins Lebenshilfe
Brandenburg e. V., Initiator und
Mitbegründer des Vereins
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir feiern 2012 den 20. Geburtstag des Betreuungsvereins Lebenshilfe Brandenburg e. V.
Die Gründung unseres Vereins fiel in eine neue Zeit, in der es in den verschiedensten
­B ereichen immer noch einen Umbruch gab.
Menschen waren auf die Straße gegangen, um etwas zu verändern, um etwas zu verbessern.
Vor allen Dingen war es dringend notwendig, behinderten Menschen ihre Grundrechte zu
gewähren.
Durch bestehende Gesetze waren behinderte Menschen entmündigt und bevormundet worden.
Durch das Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige
(BtG) vom 12. September 1990 wurden Entmündigung, Vormundschaft für Erwachsene und
Gebrechlichkeitspflegschaft durch die Betreuung ersetzt.
Das am 1.1.1992 in Kraft getretene Betreuungsrecht, als »Jahrhundertgesetz« deklariert, hatte und hat insbesondere die erhebliche Verstärkung der personensorgerechtlichen Grundrechte
des Betroffenen und die Verwirklichung der Selbstbestimmung des Betreuten zum Ziel.
Im Juni 1992 fand sich eine Gruppe engagierter Menschen aus den Lebenshilfen im Land
Brandenburg, die den Betreuungsverein gründeten. Für sie war es wichtig, Menschen zu
finden, die sich ehrenamtlich um die Belange behinderter Menschen nach deren Wünschen
und Wohl kümmern wollten und sollten. Doch kaum einer kannte sich mit den neuen
gesetzlichen Grundlagen aus, so dass ein hoher Schulungs- und Beratungsbedarf bei
ehrenamtlichen Betreuern und Angehörigen bestand.
Mit der Aufnahme der Querschnittsarbeit in den verschiedenen Regionen Brandenburgs
kamen wir diesem Bedarf nach. Mit Rückblick auf 20 Jahre Betreuungsverein stellen wir fest,
dass wir mehr denn je gebraucht werden, um ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und
Angehörige zu schulen, zu begleiten und zu unterstützen.
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»Ich bitte Sie herzlich:
Bleiben Sie weiter so intensiv
am Ball für die Rechte
der betroffenen Menschen.«
Dagmar Ziegler
Vorwort
Die Zeiten waren nicht immer leicht und wir sind durch viele Höhen und Tiefen gegangen.
Dank der großen Solidargemeinschaft, dem selbstlosen und engagierten Einsatz unserer
Mitarbeiter, haben wir es geschafft und können feiern.
In den schwierigen Zeiten haben uns die Betroffenen, Ehrenamtler und Angehörige immer
wieder Mut gemacht und so manch einer würde heute seine ehrenamtlich geführte Betreuung
abgeben, wenn er nicht den Betreuungsverein an seiner Seite hätte.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehen den betroffenen Menschen als einzigartige
Persönlichkeit, gleichwertigen Menschen und Partner, als Individuum mit unveräußerlicher
Würde, als Jemanden, der sein Leben selbst bestimmt.
Die Zukunft wartet aufgrund der demografischen Entwicklung und weiterer Gesetzlichkeiten
zur gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen mit neuen Herausforderungen auf uns.
Dafür brauchen wir auch weiterhin die Kraft und Unterstützung aller.
Thomas Härtwig
Vorsitzender des Betreuungsvereins Lebenshilfe Brandenburg e. V.
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20 Jahre Betreuungsrecht
Interview mit Prof. Dr. Bernhard Knittel,
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Pullach im Isartal
Unser Interviewpartner hat die Entwicklung der Praxis des Betreuungswesens von Anfang an
begleitet, u. a. als Ltd. Ministerialrat im Bayerischen Justizministerium, als Vorsitzender des
bis vor kurzem für Bayern zuständigen Rechtsbeschwerdesenats beim OLG München sowie als
wissenschaftlicher Autor und Kommentator.
20 Jahre Betreuungsrecht –
ein Grund zum Feiern?
Prof. Dr. Bernhard Knittel: Sicher nicht mit
Jubelchören – dazu bleibt noch zu viel zu tun.
Aber ein wenig Genugtuung und Freude über
das trotz aller Schwierigkeiten in zwei Jahrzehnten Erreichte ist doch angebracht.
Worin sehen Sie den wesentlichen Fortschritt
seit Inkrafttreten der Reform?
Prof. Dr. Bernhard Knittel: Nach mehrjähriger
Diskussion, die allein schon zu einer verstärkten Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit für
diesen Bereich beitrug, hat der Gesetzgeber
mit dem bereits 1990 beschlossenen und zum
Jahresbeginn 1992 in Kraft getretenen Betreuungsgesetz die Rechte psychisch kranker und
geistig bzw. seelisch behinderter Menschen
gestärkt und verdeutlicht. Das betrifft sowohl
das Verfahren, in dem es zu staatlichen Maßnahmen wie der Bestellung eines gesetzlichen
Vertreters kommen kann, als auch das damit
begründete Rechtsverhältnis. Das Stichwort
»persönliche Betreuung« mag plakativ das
gesetzliche Leitbild auf den Punkt bringen.
Auch sind seit 1992 wichtige Strukturen zur
praktischen Verwirklichung der Reformziele
­geschaffen und ausgebaut worden. Ich denke
an die in fast allen Landkreisen und kreisfreien
Städten errichteten Betreuungsbehörden, die
rund 800 Betreuungsvereine, die örtlichen
und überörtlichen Arbeitsgemeinschaften, die
Verbände der Berufsbetreuer und auch den
Betreuungsgerichtstag e. V. Vieles ist an substanzieller Arbeit geleistet worden, um Betreuer
zu gewinnen, fortzubilden und die Qualität der
Betreuungsarbeit im Zusammenwirken aller
beteiligten Akteure zu sichern und zu steigern.
Inwiefern wurden die Rechte der Betroffenen
im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren
gestärkt?
Prof. Dr. Bernhard Knittel: Auch wenn zuvor keineswegs nur rechtsstaatswidrige Zustände vorherrschten und der 1. Januar 1992 nicht etwa
eine »Stunde null« in diesem Bereich war, ist
doch festzustellen: Der Gesetzgeber hat seither
hohe Anforderungen vor allem an die persönliche Aanhörung der Betroffenen, die Wahrung
ihres rechtlichen Gehörs, ggf. durch Bestellung
von Verfahrenspflegern, und die Qualität der
psychiatrischen Gutachten gestellt.
Interview
Es ist ausgeschlossen, dass über das Schicksal
von Menschen einfach nach Aktenlage entschieden werden darf.
Halten sich die Gerichte in der Praxis auch an
diese Vorgaben?
Prof. Dr. Bernhard Knittel: Nach gewissen
Anlaufschwierigkeiten lässt sich das wohl
inzwischen ganz überwiegend bejahen, auch
wenn die erstinstanzlichen Betreuungsgerichte
zahlenmäßig stark belastet sind, oft schnell
entscheiden müssen und ein relativ häufiger
Wechsel in den Richterdezernaten stattfindet.
Zur Verdeutlichung der Verfahrensgrundsätze
hat auch die obergerichtliche Rechtsprechung
beigetragen, z. B. die des leider ohne zwingenden Grund aufgelösten Bayer. Obersten
Landesgerichts – an der ich selbst noch einige
Jahre mitwirken durfte – wie auch anderer
Oberlandesgerichte. Insoweit ist bedauerlich,
dass seit 1.9.2009 diese Rechtskontrolle durch
eine niederschwellig anzurufende dritte Instanz
entfallen ist. Immerhin konnte aber im Gesetzgebungsverfahren zum FamFG noch erreicht
werden, dass der Bundesgerichtshof stärker
als ursprünglich beabsichtigt die Rolle einer
Rechtsbeschwerdeinstanz auch im Betreuungsund Unterbringungsrecht wahrzunehmen hat.
Was halten Sie von der Kritik, das Betreuungsrecht sei zu ‚justizlastig‘ orientiert?
Prof. Dr. Bernhard Knittel: Eine solche Behauptung geht darüber hinweg, dass die Bestellung
eines Betreuers von den Betroffenen nicht
immer als Hilfe aufgefasst wird. Vielmehr
bedeutet sie tatsächlich oft »fürsorglichen
Zwang«. Auch das Bundesverfassungsgericht
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hat wiederholt den Grundrechtseingriff durch
die Folgen der Betreuung betont. Deshalb darf
sie ggf., nach strenger Prüfung ihrer Voraussetzungen, nur durch unabhängige Gerichte angeordnet werden, was auch die Akzeptanz bei
Betroffenen und angehörigen erhöht. Ungeachtet meiner hohen Wertschätzung für die Arbeit
der Betreuungsbehörden halte ich nichts von
Überlegungen, diesen auch die erstinstanzliche
Entscheidungsverantwortung für die Anordnung einer Betreuung zu übertragen – von den
gewaltigen und kaum lösbaren strukturellen
Problemen einer solchen Verlagerung nicht nur
der Aufgaben, sondern auch der Ressourcen,
einmal abgesehen.
Welche Entwicklungen seit 1992 sehen
Sie besonders kritisch?
Prof. Dr. Bernhard Knittel: Vor allem die Dimension der Zahlen im Betreuungswesen. Der
Gesetzgeber rechnete seinerzeit – bezogen auf
das Altbundesgebiet – mit durchschnittlich
etwa 200.000 Menschen, die eine rechtliche
Betreuung benötigen. Inzwischen sind es über
1,25 Mio. – wobei immer nur die zum Jahresende bei Gericht registrierten Betreuungen
gezählt werden. So wird etwa eine im Februar eingeleitete und im November beendete
Betreuung nicht erfasst, obwohl sie Gerichte,
Behörden und Betreuer beschäftigt hat.
Diese Entwicklung hat auch die staatlichen
Ausgaben insbesondere für die Betreuervergütung bei mittellosen Betroffenen drastisch
steigen lassen – was zu wiederholten grundlegenden gesetzlichen Änderungen der Vergütungsmaßstäbe bereits 1998 und dann wieder
2005 führte, leider nur mit begrenztem Erfolg.
»Man muss den Mut haben,
Wände einzureißen, Türen aufzumachen. Begegnungsplätze
finden und Orte schaffen,
an denen man sich begegnet,
an denen man sich austauscht,
an denen man sich schützt.«
Torsten Müller, Bundesinitiative »Daheim statt Heim«
Interview
Ist der kontinuierliche Anstieg der Zahl
betreuter Menschen nicht angesichts der
demografischen Entwicklung unausweichlich?
Prof. Dr. Bernhard Knittel: Sicher hat die
erfreulicherweise allgemein steigende Lebenserwartung für viele Menschen eine Schattenseite: Das Risiko, in höherem Lebensalter an
Demenz zu erkranken und nicht mehr für sich
selbst sorgen zu können. Aber auch jüngere
Menschen leiden zunehmend an psychischen
Erkrankungen und benötigen entsprechende
Hilfen.
Jedoch muss das nicht zwangsläufig zu immer
höheren Betreuungszahlen führen. Vor einer
Betreuerbestellung ist stets zu prüfen, ob sie
wirklich erforderlich ist und ob nicht andere
Hilfen sie vermeiden kann. Besonders wichtig
ist hierbei die private Rechtsvorsorge durch
Vollmachten, namentlich an vertrauenswürdige Angehörige. Der Gesetzgeber hat diese
Alternative ausdrücklich gefördert, auch im
Zusammenhang mit der Regelung der Patientenverfügung zum 1.9.2009. Ich selbst werbe
sehr engagiert dafür, durch vorausschauende
Planung die Anordnung einer Betreuung für die
eigene Person möglichst zu vermeiden – was
freilich nicht jedem Menschen in seiner individuellen Situation möglich ist.
Was wünschen Sie sich für die Zukunft
des Betreuungswesens?
Prof. Dr. Bernhard Knittel: Zunächst einmal
noch mehr öffentliche Aufmerksamkeit für
die Probleme betroffener Menschen. Viele
Mitbürgerinnen und Mitbürger nehmen diese
erstmals war, wenn Angehörige entsprechende
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Hilfen benötigen oder einen Heimplatz suchen.
Gesellschaft und Politik sollten die Zusammenhänge von rechtlicher Betreuung, Qualität von
Heimpflege und psychiatrischer Versorgung,
Wirksamkeit von sozialen Systemen und Leistungen usw. besser begreifen. Die Lösung der
entsprechenden Probleme ist nicht allein eine
Frage finanzieller Mittel, aber ohne deren zureichenden Einsatz wird sie auch nicht gelingen.
Unverzichtbar ist eine angemessene personelle Ausstattung von Betreuungsgerichten und
-behörden. Auch die Förderung der unentbehrlichen Betreuungsvereine durch Länder und
Kommunen ist noch stark ausbaufähig.
Welche Bedeutung hat nach Ihrer Meinung die
Fachliteratur im Betreuungswesen?
Prof. Dr. Bernhard Knittel: Die vielfältigen
Rechtsfragen bei Betreuungen und geschlossenen Unterbringungen lassen sich nur
beantworten anhand zuverlässiger Informationen durch Kommentare, Handbücher und
themenbezogene vertiefende Darstellungen.
Insoweit hat der Bundesanzeiger Verlag mit
einer bemerkenswerten Zahl von fundierten
Veröffentlichungen die »Literaturlandschaft«
wesentlich bereichert. Dasselbe gilt für die »Betreuungsrechtliche Praxis – BtPrax«, die sich
längst ihren Platz gesichert hat als unentbehrliche Fachzeitschrift – nicht nur zur Information
über neue Rechtsprechung, sondern auch als
Forum der Diskussion von Problemen und
zum Erfahrungsaustausch aller im Betreuungswesen beteiligten Profes­sionen.
Quelle: Der Abdruck erfolgt mit freundlicher
­Genehmigung des Bundesanzeiger Verlages Köln.
20 Jahre Betreuungsverein
Lebenshilfe Brandenburg e. V.
1992
1993
1994
1992 Der Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e. V. wurde im Juni 1992 gegründet.Mit
der Arbeit für ehrenamtliche Betreuer (Querschnittsarbeit) wurde am 1. Oktober 1992 im
damaligen Kreis Nauen begonnen.
1993 Aufnahme der Querschnitts- und Betreuungsarbeit im Auftrag des Landesamt für Soziales
und Versorgung in den Landkreisen Cottbus,
Zehdenick, Spremberg, Beeskow, Eberswalde,
Finsterwalde, Königs Wusterhausen, Forst,
Seelow und Lübben
1994 Eröffnung weiterer Betreuungsstellen des Betreuungsvereins in Wittenberge, Schwedt/
Oder, Templin und Oranienburg
1997
1997 Die finanzielle Situation des Betreuungsvereins Lebenshilfe Brandenburg e. V. war im Jahr
1997 auf Grund der langen Bearbeitungszeiten der Vergütungsanträge bei den Amtsgerichten angespannt. (Außenstände von
über 800.000 DM)
1998 Die Kinderweihnachtsfeier des Betreuungsvereins im Gäste­haus Dahmshöhe des Landesverbandes Lebenshilfe für Menschen mit
­geistiger Behin­derung wird erstmalig durch­
ge­führt.
1998
1995 Einführung des »Grünen Ordners« als Vorstufe des Qualitätsmanagements
Übernahme und Durchführung der Fort- und
Weiterbildung für rechtliche Betreuer
im Auftrag des Landesamtes für Soziales
und Versorgung
Büro­eröffnung Angermünde, Bad
­Freienwalde, Werder (Havel)
1995
1996
1996 Betreuer beteiligen sich aktiv an der Er­ar­
beitung des Qualitätsmanagements im Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e. V.
Eröffnung einer weiteren Betreuungsstelle in
der Stadt Brandenburg an der Havel
Die erste Ausgabe unserer Zeitung BETReV
erscheint. Es folgen jährlich zwei Ausgaben
mit einer Auflage von 2.500 Exemplaren.
Kinderweihnachtsfeier des Betreuungsvereins
Lebenshilfe Brandenburg e. V.
Chronik
1999
1999 Die Querschnittsarbeit des Betreuungsver­
eins Lebenshilfe Brandenburg e. V. verzeichnet
zunehmende Erfolge. Deutlich wird dies an
der ansteigenden Frequentierung der Bera­
tungszeiten und der angebotenen Fortbil­
dungsveranstaltungen.
Fachtagung: Dirk Stojan – Präsident des
­Amtsgerichtes Lübeck
Der Betreuungsverein Lebenshilfe Branden­
burg e. V. begleitet ca. 2.000 ehrenamtliche
Betreuer.
2000
2001
2000 Erneuerung der Satzung des Betreuungs­
vereins Lebenshilfe Brandenburg e. V.
Die Geschäftsstelle zieht vom Grünen Bogen
75 in Neuenhagen in die Mahlsdorfer Straße
61 in Hönow.
2001 Qualifizierung der Mitarbeiter des Betreu­
ungsvereins Lebenshilfe Brandenburg e. V. für
einen Abschluss nach dem Berufsvormünder­
vergütungsgesetz in Cottbus und Berlin.Da­
mit können die Mitarbeiter durch ein gut fun­
diertes Fachwissen ehrenamtlichen Betreuern
und den zu betreuenden Menschen zur Seite
stehen.
Mitarbeiterversammlung 2004
2002
2002 10 Jahre Betreuungsverein
Lebenshilfe Brandenburg e. V.
Ehrenamtliche Betreuerinnen, Betreuer und
Betroffene feiern mit 88 Mitarbeitern aus 18
anerkannten Betreuungsstellen das 10-jährige
Jubiläum des Betreuungsvereins.
2003
2003 Einstellung der Förderung der Querschnitts­
arbeit durch das Land Brandenburg (Im April
2003 beschloss der Landtag rückwirkend zum
1.1.2003 die Streichung der Fördermittel.) 12
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Der Betreuungsverein sieht es weiterhin als
eine seiner wichtigsten Aufgaben an, ehren­
amtliche BetreuerInnen weiter zu gewinnen,
zu begleiten und zu schulen.
Fachtagung & Mitarbeiterversammlung des
Betreuungsvereins am 14. und 15.11.2003:
Miteinander arbeiten im Betreuungsverein
­Lebenshilfe Brandenburg e. V.
2004
2004 Wahl des neuen Vorstandes
Fachtagung des Betreuungsvereins
am 22. und 23.10.2004: »Ehrfurcht vor dem Leben – Ehrfurcht vor
dem Sterben«, ­Grundsätze zur ärztlichen
Sterbebegleitung, Gastreferent: Dirk Stojan –
Präsident des Amtsgerichtes Lübeck
2005
Fachtagung: Prof. Dr. Monika Seifert
und Wolfgang Pohl
2005 Das Betreuungsrechtsänderungsgesetz tritt
am 1.7.2005 in Kraft. Es ist ein sogenanntes
Artikelgesetz und spiegelt sich in verschiedenen Gesetzen wieder. Besonders einschneidend ist die Pauschalierung der Betreuungsarbeit. Der Gesetzgeber legt ein zeitliches
Limit für die rechtliche Betreuung von behinderten Menschen fest.
Der Landkreis Elbe-Elster streicht als erster
Landkreis die Fördermittel für Querschnittsarbeit des Betreuungsvereins. Kurz danach folgen die Landkreise Barnim ebenfalls 2005
und Prignitz 2009. Hier gibt es nun überhaupt keine Unterstützung mehr für die Begleitung der ehrenamtlichen BetreuerInnen.
Fachtagung des Betreuungsvereins
am 21. und 22.10.2005:
»Gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben«, Gast­referentin: Prof. Dr.
Monika Seifert
Im Oktober werden 19 Dienstwagen für die
Betreuungs- und Querschnittsarbeit angeschafft.
Fachtagung 2006
Mitarbeiterversammlung: Elke Krause,
Fachbereichs­leiterin Betreuungsverein
Lebenshilfe
Fahrsicherheitstraining in Drewitz
2006 Die bereits im Jahr 2005 in Kraft getretenen
neuen Gesetze (Hartz IV – SGB II und SGB
XII) wurden zur Herausforderung für ehrenamtliche BetreuerInnen und den Betreuungsverein. Diese Gesetze haben weitgehende
Veränderungen für Arbeitslose, behinderte
und alte Menschen zur Folge.
Fachtagung des Betreuungsvereins
am 28. bis 30.9.2006:
»Entwicklung der ehrenamtlichen Betreuungsarbeit im Land ­Brandenburg«
Erstes Fahrsicherheitstraining wird für alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreuungsvereins organisiert und durchgeführt.
2006
2007
Fachtagung 2005
2007 15 Jahre Betreuungsverein
Lebenshilfe Brandenburg e. V.
Fachtagung des Betreuungsvereins: »15 Jahre
Betreuungsrecht – stimmt der Kurs noch?«,
Gastreferent: Prof. Dr. Tobias Fröschle
Ab 1.12.2007 wird das Qualitätshandbuch verbindliche Arbeitsgrundlage für jeden Mit­ar­beiter.
2008
2008 Der neue »alte« Vorstand wird gewählt.
Der Geschäftsführer des Betreuungsvereins
Lebenshilfe bekommt am 6. Oktober 2008
aus den Händen des Bun­des­präsidenten
Horst Köhler das Verdienstkreuz am Bande
der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Vorstand: Jürgen Rogge, Wilfried Treucker,
Bianka Gorzel, Thomas Härtwig,
Jorana Hartmann
Fachtagung 2007: Rainer Kluge/Landesbehindertenbeauftragter (verst.), Wifrid Alber/Staatssekretär MASGF,
Wolfgang Pohl, Günter Reitz/Justizstaatssekretär, Burkhard Exner/Bürgermeister Potsdam, Wilfried Treucker/
Vorstand Betreuungsverein (v. l. n. r. )
Wolfgang Pohl erhält das Bundesverdienstkreuz von Horst Köhler und Frau überreicht.
(Foto: Bundesregierung/Christian Thiel)
Fachtagung 2007: Rainer Kluge und
Prof. Dr. Tobias Fröschle/Uni Siegen
14
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2009
Fachtagung 2009
Dr. Phil. Susan Schmidt
Kinderferienlager im Haus Dahmshöhe
Dr. med. Jürgen Hein
2009 Vom 9. bis 15. August wird das erste Kinder­
ferienlager des Betreuungsvereins Lebenshilfe
Brandenburg e. V. in der Bildungs- und Begegnungsstätte Haus Dahmshöhe durchgeführt.
Multiplikatorenschulung ReduFix – Praxis für
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreuungsvereins mit dem Ziel, möglichst viele
Beteiligte für die Problematik freiheitsentziehender Maßnahmen für Menschen in Einrichtungen zu sensibilisieren und nach weniger
einschneidenden Alternativen zu suchen.
Fred Zipperling, Betreuungsrichter
Fachtagung des Betreuungsvereins
9. und 10. Oktober 2009: »Psychisch krankejunge Menschen – Wo geht die Reise hin?«,
Gast­referenten: Dr. Phil. Susan Schmidt,
Dr. med. Jürgen Hein, Susanne Stojan-Rayer,
Fred Zipperling – Betreuungsrichter,
Daniel Siebold – MUGV Brandenburg
2009
Daniel Siebold und Geschäftsführer Wolfgang Pohl
Kinderferienlager des Betreuungsvereins Lebenshilfe Brandenburg e. V.
Erstes Treffen der Ruheständler
des Betreuungsvereins
Der Betreuungsverein lädt im April 2009
Mitglieder und behinderte Angehörige zu
­einer Tagung ins Haus Dahmshöhe ein.
2010 Fachtagung des Betreuungsvereins
am 1. bis 2. Oktober 2010:
»Umsetzung der UN-Konven­tion für die
­Rechte behinderter Menschen im Land
B­randenburg«, Gastreferent: Jürgen ­Dusel
(Landesbehindertenbeauftragter), Ulrich
­Hellmann (Bundesvereinigung Lebenshilfe),
Susanne Stojan-Rayer
»Begleitende Elternschaft – Probleme in jungen Familien – Psychisch kranke und geistig
behinderte Eltern«, Gastreferenten: HansChristian Prestien (Verband »Anwalt des Kindes«), Matthias Luckner (Landesjugendamt
Brandenburg)
Fachtagung am 19.11.2010 in Angermünde:
»Wie gleich ist Gleichberechtigung?«,
Gast­referenten: Jürgen Dusel (Landesbehindertenbeauftragter), Matthias Herrmann
(Vereins­betreuer)
Erstes Treffen der Ruheständler 2009
2010
Mitglieder des Betreuungsvereins Lebenshilfe aus
Angermünde in Dahmshöhe
Fachtagung: Wilfried Treucker, Mike BischoffLandtags­abgeordneter, Jorana Hartmann, Wolfgang
Pohl (v. l. n. r.)
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Musikgruppe Silberstern und Regenbogen
2011
2011 Herr Rogge scheidet aus dem Vorstand aus.
Astrid Wagner wird als neues Vorstandsmitglied kooptiert.
Fachtagung des Betreuungsvereins
am 21. bis 22.10.2011:
»Menschenwürde und Pflege – ­Realität
oder Vision?«, Gastreferenten: Claus Fussek
(Buchautor und Pflegekritiker), Dr. Dörte
Naumann (Deutsches Zentrum für Alters­
fragen), Erna Schwarz (ehrenamtliche
­Betreuerin)
Thesen zur menschenwürdigen Grundversorgung nach Claus Fussek sind Parameter für
die Betreuerinnen und Betreuer im Betreuungsverein.
Der Rahmenkooperationsvertrag zur Fortentwicklung der Arbeit der Gemeinsamen
­Servicestellen für Rehabilitation in Berlin
und Brandenburg wird unterzeichnet.
Fachtagung des Betreuungsvereins 2011
Fachtagung 2011: Dr. Dörte Naumann,
Martina Rech, Claus Fussek (v. l. n. r. )
2012 Festveranstaltung zum 20-jährigen Bestehen
des Betreuungsvereins Lebenshilfe Brandenburg e. V.
Thomas Härtwig, Wolfgang Pohl,
Claus Fussek (v. l. n. r. )
Erna Schwarz, ehrenamtliche Betreuerin
2012
Der Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e. V. hat eine eigene Homepage
www.lebenshilfe-betreuungsverein.de
Überblick
Betreuungsstellen im
Land Brandenburg
Templin
Wittenberge
FACHBEREIC H N O R D
Neuruppin
Angermünde
Eberswalde
Oranienburg
Rathenow
Schwedt
Bad Freienwalde
Nauen
BERLIN
Brandenburg
an der Havel
Stahnsdorf
FACH B E R E I C H S Ü D
HÖNOW
Geschäftsstelle
Betreuungsverein
Königs
Wusterhausen
Seelow
Beeskow
Lübben
Cottbus
Der Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg
e. V. wurde am 23. Juni 1992 gegründet.
Mit der Arbeit für ehrenamtliche Betreuer wurde
am 1. Oktober 1992 im Kreis Nauen begonnen.
Heute arbeiten 76 Betreuerinnen und Betreuer
in 20 Büros im Land Brandenburg.
Der Verein hat 290 Mitglieder. Er begleitet, schult
und berät 2.017 ehrenamtliche Betreuerinnen und
Betreuer. Von diesen BetreuerInnen werden 2.088
Betreuungen geführt.
Der Vorstand des Betreuungsvereins Lebenshilfe
Brandenburg e. V. besteht aus fünf Mitgliedern:
Thomas Härtwig – Vorsitzender, Wilfried Treucker
– stellvertretender Vorsitzender, Bianka Gorzel
Jorana Hartmann und Astrid Wagner.
Den Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e. V.
leitet der Geschäftsführer Wolfgang Pohl.
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Finsterwalde
Forst
Spremberg
Geschäftsstelle des Betreuungsverein
Lebenshilfe Brandenburg e. V. in Hönow
In Hönow, einem Ortsteil von Hoppegarten, wurde am
23.6.1992 der Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg
e. V. gegründet. Ganz in der Nähe des Bahnhofs befindet
sich die Geschäftsstelle des Vereins. Das kleine Dorf, 20
km vom Stadtkern Berlins entfernt, liegt an einer Kette
kleiner Seen. Rad- und Spazierwege führen durch den 780
Jahre alten Ort vorbei an Streuobstwiesen, Parkanlagen,
Spielplätzen, entlang der Weiherkette.
Mahlsdorfer Straße 61 · 15366 Hoppegarten/OT Hönow
Telefon 030-99 28 95 30 · Fax 030-99 28 95 50
[email protected]
Angermünde
Unweit des historischen Klosters innerhalb der ­alten
Stadtmauer entstand in der Klosterstraße 47 am 1.11.1995
eine Anlaufstelle zur Beratung und Begleitung für hilfesuchende ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen. Heute sind in unserer Betreuungsstelle fünf Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen tätig. Für ca. 120 ehrenamtliche Betreuer
und Betreuerinnen organisieren wir Informationsveranstaltungen und beraten und begleiten sie bei Ihren komplizierten Aufgaben.
Gartenstraße 1 · 16278 Angermünde
Telefon 03331-24 39 0 · Fax 03331-251 88
[email protected]
Bad Freienwalde
Am 1. Januar 1995 nahm die Betreuungsstelle Bad Freienwalde in den damaligen Räumlichkeiten in der Berliner
Straße 29 ihre Arbeit auf. Heute arbeiten in unserer Betreuungsstelle drei Mitarbeiterinnen, die Ansprechpartner
bei sämtlichen Fragen zur rechtlichen Betreuung und vorsorgender Verfügungen sind.
Wriezener Straße 75b · 16259 Bad Freienwalde
Telefon 03344-3 26 25 · Fax 03344-3 26 26
[email protected]
Betreuungsstellen
Beeskow
Die um 1250 gegründete Ortschaft Beeskow ist heute eine
idyllische Kreisstadt mit historischem Stadtkern mit Türmen, Stadtgemäuer, der Burg Beeskow sowie der St.-Marien-Kirche. Neben vielen geschichtsträchtigen Bauwerken
und kulturellen Veranstaltungen ist unser Standort seit
August 1993 in zentraler Lage zu finden. Was anfänglich
unter einfachsten Bedingungen mit nur einer Mitarbeiterin begann, wird heute nach mehrmaligem Umzug mit
sechs Mitarbeitern weitergeführt.
Raßmannsdorfer Straße 20 · 15848 Beeskow
Telefon 03366-219 63 · Fax 03366-601 36
[email protected]
Brandenburg a. d. Havel
Brandenburg an der Havel mit ihrer über 1.000-jährigen
Geschichte ist eine der ältesten Städte im Land Brandenburg. Seit dem 1.10.1996 sind wir mit 6 Mitarbeitern
in der Stadt vertreten, seit 1.1.2012 in einem Büro in der
Geschwister-Scholl-Straße 36. Regelmäßiger Erfahrungsaustausch und Informationsveranstaltungen zu Schwerpunktthemen prägen unsere Arbeit vor allem für ehrenamtliche BetreuerInnen und interessierte Bürger.
Geschwister-Scholl-Straße 36 · 14776 Brandenburg an der Havel
Telefon 03381-20 18 12 · Fax 03381-20 18 13
[email protected]
Cottbus
Cottbus, niedersorbisch Chóebuz, ist nach der Landes­
hauptstadt Potsdam die zweitgrößte Stadt Brandenburgs.
Obwohl in der Stadt selbst nur eine kleine sorbische Minderheit wohnt, gilt sie als das politische und kulturelle
Zentrum der Sorben in der Niederlausitz. Im Januar 1993
eröffnete der Betreuungsverein das dortige Büro. Die Betreuungsstelle ist bei der Übernahme von Betreuungsfällen für den Altkreis Cottbus-Land zuständig und zeichnet
sich u. a. durch seine zentrale geografische Lage aus.
Ringstraße 1 · 03050 Cottbus
Telefon 0355-4 30 47 55 · Fax 0355-4 30 47 57
[email protected]
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Eberswalde
Umgeben von Seen und Wäldern finden Sie die Betreuungsstelle Eberswalde im Herzen der vermutlich um 1250
gegründeten Stadt. Unsere Betreuungsstelle gibt es seit
1993 hier. Über einen barrierefreien Eingangsbereich erreichen Sie uns mit dem Fahrstuhl! An den ausgewiesenen
Sprechtagen beantworten wir gerne Fragen zur sozialen
und rechtlichen Betreuung und stehen Ihnen als Helfer
sowie Vermittler zur Seite.
Michaelisstraße 8 · 16225 Eberswalde
Telefon 03334-23 75 06 · Fax 03334-2 97 42
[email protected]
Finsterwalde
Am 1. April 1993 eröffnete der Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e. V. im Bundesland Brandenburg sein
5. Büro in der Sängerstadt Finsterwalde mit einer Mitarbeiterin. Die steigenden Betreuungszahlen erforderten
nach und nach eine Aufstockung der rechtlichen Betreuer
in unserer Betreuungsstelle, sodass hier heute neun MitarbeiterInnen tätig sind. Während unseren Sprechzeiten und
bei Bedarf darüber hinaus stehen wir ehrenamtlichen BetreuerInnen sowie interessierten BürgerInnen mit Rat und
Tat zur Seite.
Wilhelm-Liebknecht-Straße 6 · 03238 Finsterwalde
Telefon 03531-60 15 14 · Fax 03531-60 15 19
[email protected]
Forst
Forst als Kreisstadt des Landkreises Spree-Neiße liegt östlich von Cottbus an der Lausitzer Neiße. Im September
1993 wurde die Betreuungsstelle mit nur einer Mitarbeiterin eröffnet. Heute sind hier sechs MitarbeiterInnen tätig.
Zur Anleitung und Begleitung der ehrenamtlichen BetreuerInnen führen wir vierteljährliche Veranstaltungen durch.
Die Themen werden gemeinsam mit den Ehrenamtlern
nach Bedarf ausgewählt. Bei Interesse sind Sie herzlich
willkommen.
Cottbuser Straße 5 · 03149 Forst
Telefon 03562-23 07 · Fax 03562-23 04
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Betreuungsstellen
Königs Wusterhausen
Die Stadt Königs Wusterhausen, bis 1718 Wendisch
Wusterhausen, ist Mittelzentrum im Landkreis DahmeSpreewald im Land Brandenburg. Der Betreuungsverein
Lebenshilfe Brandenburg e. V. eröffnete das Büro im Jahr
1993 anfänglich in der »Alten Plantage«. Seit 2008 finden
Sie uns mit barrierefreien Büroräumen in der Potsdamer
Straße 52. Es arbeiten heute sechs MitarbeiterInnen in der
Betreuungsstelle.
Potsdamer Straße 52 · 15711 Königs Wusterhausen
Telefon 03375-29 46 20 · Fax 03375-29 57 20
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Lübben (Spreewald)
Lübben (Spreewald) ist als staatlich anerkannter Erholungsort zugleich Kreisstadt des Landkreises DahmeSpreewald in der Niederlausitz. Seit dem 1.10.1993 ist
der Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e. V. in
Lübben ansässig. Es gibt vierteljährliche Informationsveranstaltungen für Ehrenamtler, telefonische Beratungen zu
den ausgewiesenen Sprechzeiten sowie die Teilnahme an
Integrations- oder Generationstagen.
Am Markt 1 · 15907 Lübben
Telefon 03546-2 25 29 06 ·Fax 03546-2 25 29 05
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Nauen
Die Betreuungsstelle Nauen ist seit 1994 Anlaufstelle für
ehrenamtliche BetreuerInnen und interessierte Bürger.
Sie befindet sich im Einkaufszentrum »Nauener Karree«.
Dieser Standort ist für Bürger zentral gelegen, da auch
das Amtsgericht, das Finanzamt, der LK Havelland, das
Arbeitsamt, die Havellandklinik und diverse Ärzte, Altenheime, das Betreute Wohnen u. v. m. hier vorhanden sind.
Dammstraße 7A Haus B · 14641 Nauen
Telefon 03321-45 17 37 · Fax 03321-4 89 22
[email protected]
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Rathenow
Westlich von Berlin ist die Kreisstadt Rathenow zu finden,
welche erstmalig im Jahre 1216 urkundlich erwähnt wurde. 780 Jahre später, am 1. Februar 1996 wurde die Betreuungsstelle mit drei Mitarbeiterinnen eröffnet. Unser
heutiger Standort in der Wilhelm-Külz-Straße 13 ist für Sie
aufgrund der zentralen Lage gut erreichbar.
Wilhelm-Külz-Straße 13 · 14712 Rathenow
Telefon 03385-51 58 65 · Fax 03385-51 58 67
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Neuruppin
Neuruppin, seit 1998 offiziell Fontanestadt (nach Theodor
Fontane), ist die Kreisstadt des Landkreises OstprignitzRuppin. Durch seine Lage in der Ruppiner Heide mit
vielen Seen ist sie ein Tourismusmagnet der Region. Mit
der Ansiedlung des Landgerichtes für den nördlichen Bereich des Landes Brandenburg und verschiedener anderer
kreisübergreifender Behörden bildet die Stadt auch das
nördlichste Behördenzentrum des Landes. Der Betreuungsverein eröffnete 2012 hier seine 20. Betreuungsstelle.
Feldmannstraße 6 · 16816 Neuruppin
Telefon 03391-40 44 064 · Fax 03391-40 59 561
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Oberhavel
Die Betreuungsstelle in Oranienburg wurde 1993 ins Leben gerufen. Seit Beginn haben hier immer Menschen
gearbeitet, die in Wahrnehmung ihrer Aufgaben als rechtliche Vertreter Verantwortung zum Wohle der behinderten
Menschen übernommen haben. Wir laden Sie herzlich
ein, an einem unserer Sprechtage vorbei zu schauen. Wir
helfen Ihnen gern!
Lehnitzstraße 26 · 16515 Oranienburg
Telefon 03301-52 52 26 · Fax 03301-53 80 91
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Betreuungsstellen
Potsdam-Mittelmark
Die Betreuungsstelle des Betreuungsvereins Lebenshilfe
Brandenburg e. V. für den Landkreis Potsdam-Mittelmark
befindet sich in Stahnsdorf. Unsere sechs MitarbeiterInnen sind für die rechtliche Betreuung von Menschen mit
geistiger und/oder psychischer Behinderung zuständig.
Daneben nimmt die Begleitung von ehrenamtlichen BetreuerInnen großen Raum ein.
Tannenweg 2 · 14532 Stahnsdorf
Telefon 03329-61 44 26 · Fax 03329-61 44 25
[email protected]
Schwedt/Oder
Schwedt an der Oder, die einwohnerreichste Stadt im
Landkreis Uckermark, gehört zu einem der 15 Regionalen
Wachstumskerne des Landes Brandenburg. Im Sommer
1994 eröffnete der Betreuungsverein Lebenshilfe e.V. hier
ein Büro. Heute sind wir mit fünf Mitarbeiterinnen in modernen und barrierefreien Räumlichkeiten in der Berliner
Straße 52e zu finden.
Berliner Straße 52 e · 16303 Schwedt/Oder
Telefon 03332-52 40 44 · Fax 03332-57 22 98
[email protected]
Seelow
Die auch im Volksmund »Zicken-Seelow« genannte Stadt
ist seit 1993 Standort für eines unserer Büros des Betreuungsvereins Lebenshilfe Brandenburg e. V. Mit vier MitarbeiterInnen sind wir neben unserer fachlich fundierten Arbeit im Betreuungsalltag auch für ca. 300 ehrenamtliche
BetreuerInnen Ansprechpartner, Hilfe und Begleitung. Sie
finden uns im Stadtzentrum und damit in direkter Nähe
zu örtlichen Behörden und Ämtern.
Puschkinplatz 17 · 15306 Seelow
Telefon 03346-85 39 22 · Fax 03346-85 39 21
[email protected]
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Spremberg
»Grodk liegt im Tale«, sagen die Sorben. »Spremberg
liegt am Berge«, sagen die Deutschen. »Spree am Berg
gleich Spremberg. Grodk gleich Stadt.« sagen die Sorben.
Wir sein länger hier, wie die Deitschen.« (Erwin Strittmatter: Der Laden) Der Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e. V. ist in Spremberg seit Juli 1993 mit der Betreuungsstelle Spremberg in der Dresdener Straße 22 mit zur
Zeit vier MitarbeiterInnen vertreten.
Dresdener Straße 22 · 03130 Spremberg
Telefon 03563-60 07 91 · Fax 03563-608 04 94
[email protected]
Templin
Templin, die Perle der Uckermark, wurde erstmals 1270
urkundlich als »Templyn« erwähnt. Der staatlich anerkannte Erholungsort und das Thermalsoleheilbad im
Norden Brandenburgs besticht durch naturbelassene
Landschaften und seine mittelalterliche Stadtmauer mit
ihren 3 Haupttoren. Der Betreuungsverein Lebenshilfe
Brandenburg e. V. eröffnete am 1.7.1994 die Betreuungsstelle Templin, welche in den jetzigen Räumlichkeiten in
der Dargersdorfer Straße zu finden ist.
Dargersdorfer Straße 58 · 17268 Templin
Telefon 03987-5 29 91 · Fax 03987-4 07 72
[email protected]
Wittenberge
In Wittenberge, der Stadt an der Elbe, befindet sich seit
dem 1.3.1994 das nördlichste Büro des Betreuungsvereins
Lebenshilfe Brandenburg e. V. Heute finden Sie uns in der
Perleberger Straße 18, wo wir mit fünf MitarbeiterInnen
für behinderte und/oder psychisch kranke Menschen als
rechtliche Betreuer tätig sind. Unsere Aufgabe ist es die
Stellung dieser Menschen im Rechtsverkehr, insbesondere aber ihr Recht auf Selbstbestimmung zu stärken.
Perleberger Straße 18 · 19322 Wittenberge
Telefon 03877-6 06 62 · Fax 03877-7 92 40
[email protected]
»Ich beginne der
Frau zu vertrauen
und fühle mich als
Mensch verstanden.
Das ist eine ganz
wichtige Erfahrung
für mich.«
Eine Betreute
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»Wir wollen zu Hause leben,
wir wollen selbstbestimmt leben,
wir wollen solidarisch und
würdevoll leben.«
Ein Betroffener
IMPRESSUM
Herausgeber
Betreuungsvereins Lebenshilfe Brandenburg e. V.
Mahlsdorfer Straße 61 . 15366 Hoppegarten/OT Hönow . www.lebenshilfe-betreuungsverein.de
Gestaltung FISCHUNDBLUME Design Yvonne Berthold & Katrin Hellmann GbR
Kastanienallee 79. 10435 Berlin . www.fischundblume.de
Fotos
Hardy Berthold (Titel), istockphoto.com, Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e. V.
Druck Königsdruck, Berlin
Kontakt
Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e. V.
Mahlsdorfer Straße 61
15366 Hoppegarten/OT Hönow
[email protected]
Spendenkonto
Sparkasse Märkisch-Oderland
BLZ 170 540 40
Konto 320 703 8548
www.lebenshilfe-betreuungsverein.de

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