Berufsbeschreibung

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Berufsbeschreibung
ZoofachhändlerIn
Berufsbeschreibung
ZoofachhändlerInnen arbeiten in Zoofachgeschäften und Tierhandlungen. Sie verkaufen Haustiere wie z. B. Hunde, Katzen,
Meerschweinchen, Wellensittiche, Hasen, Zierfische sowie Tiernahrung und Tierbedarfsartikel wie z. B. Leinen, Bürsten,
Maulkörbe, Käfige und Kisten. Sie erheben den Bedarf, bestellen die Tiere oder züchten sie selbst und berechnen die Preise.
Sie versorgen und pflegen die Tiere bis zum Verkauf und beraten die KundInnen über die artgerechte Haltung, Aufzucht und
Pflege der Tiere. Außerdem gestalten sie die Geschäftsflächen und halten sie sauber.
Arbeits- und Tätigkeitsbereiche
Vom Angorakaninchen bis zum Zierfisch - ZoofachhändlerInnen arbeiten in Zoofachgeschäften und verkaufen Haustiere und
sämtliches Zubehör, das zu deren Haltung und Pflege erforderlich ist, wie z. B. Aquarien, Käfige, Hundeleinen,
Fellpflegebürsten und Tierfutter. Sie beraten die KundInnen über die artgerechte Tierhaltung und informieren sich
regelmäßig über die neuesten Entwicklungen in der Branche (z. B. neue Tierbedarfsartikel, Futter- und Pflegemittel).
ZoofachhändlerInnen gestalten die Geschäftsflächen und ordnen die Käfige, Gehege und Aquarien so an, dass die Tiere bis
zu ihrem Verkauf unter artgerechten Bedingungen leben können. Sie sorgen für die richtigen klimatischen Bedingungen,
indem sie die Lufttemperatur und Luftfeuchtigkeit auf die Bedürfnisse der Tiere einstellen. Sie bauen Biotope, z. B. Terrarien
für Reptilien und richten Aquarien ein, füttern, tränken und pflegen die Tiere und reinigen die Käfige und Gehege. Bei der
Mistentsorgung müssen die gesetzlichen Umweltschutzvorschriften beachtet werden. Sie kennen das Verhalten und die
Bedürfnisse der handelsüblichen Tierarten und erkennen anhand von Symptomen, ob die Tiere erkrankt sind. Sie führen
Verkaufsgespräche mit den KundInnen und beraten sie hinsichtlich Tierhaltung und Aufzucht, Fütterung und Pflege.
Arbeitsmittel
ZoofachhändlerInnen handeln vorwiegend mit Klein- und Haustieren aller Art: Hunden, Katzen, Meerschweinchen, Hamstern,
Kaninchen, Wellensittichen, Papageien, Schildkröten, Zierfischen usw. Mit spezieller Konzession (Bewilligung) können sie
auch mit exotischen Tieren wie z. B. mit Schlangen, Echsen, Affen und dergleichen handeln. Weiters führen sie
Bedarfsartikel, Zubehör wie Futternäpfe, Leinen, Halsbänder, Vogelkäfige, Hundekörbe, Kletter- und Kratzbäume, Bälle,
Tierspielzeug usw. sowie Tierfutter, Spezialfutter und Nahrungsergänzungen.
Für kaufmännische und administrative Arbeiten verwenden sie Computer, Laptops, bedienen Fax- und Kopiergeräte,
Drucker, Scanner, Telefonanlagen und Mobiltelefone und führen Betriebsbücher, Kunden- und Lieferantenkarteien,
Kassabücher bzw. Buchhaltungen, Lager- und Inventurlisten usw. Sie bedienen Registrier- oder Scannerkassen und
verwenden Rechnungsformulare und Lieferscheine.
Arbeitsumfeld/Arbeitsorte
ZoofachhändlerInnen arbeiten in den Räumlichkeiten (Geschäftslokal, Büro, Lager) von Zoofachgeschäften und
Tierhandlungen. Sie arbeiten eigenständig oder beschäftigen MitarbeiterInnen wie z. B. Verkaufspersonal, Tierpflege- und
Reinigungspersonal. Sie stehen in Kontakt mit BerufskollegInnen, mit MitarbeiterInnen von Zoll- und Handelsbehörden und
mit TierärztInnen (siehe Tierarzt/Tierärztin, TierpflegerIn (Lehrberuf)) und natürlich zu ihren KundInnen.
Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick
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Haustiere wie z. B. Hunde, Katzen, Hamster, Meerschweinchen, Wellensittiche, Zierfische sowie Tierbedarfsartikel und
Futtermittel verkaufen
Verkaufsgespräche führen, KundInnen über die artgerechte Haltung, Fütterung und Pflege von Haustieren beraten
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die zu verkaufenden Tiere versorgen und pflegen: füttern, tränken, Käfige ausmisten/reinigen und Stroh einstreuen
Lufttemperatur und Luftfeuchtigkeit einstellen und regelmäßig kontrollieren
Krankheitsanzeichen erkennen
Geschäftsflächen gestalten, dekorieren, sauber halten
Käfige, Aquarien und Gehege im Geschäft anordnen, regelmäßig reinigen und desinfizieren
die administrativen Tätigkeiten des Geschäftsbetriebs erledigen (Bestellungen durchführen, Rechnungen ausstellen,
Inventur durchführen, Buchhaltung etc.)
Unternehmen und Institutionen
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Zoofachgeschäfte
Tierfutter- und Tierbedarfsartikelhandlungen
Anforderungen
Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt
es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit,
Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und
Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.
Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr
unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.
Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
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Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen
Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
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gute Beobachtungsgabe
gute Deutschkenntnisse
IT-Anwenderkenntnisse
kaufmännisches Verständnis
mit Tieren umgehen können
Organisationsfähigkeit
Verkaufstalent
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
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Aufgeschlossenheit
Hilfsbereitschaft
Kommunikationsfähigkeit
Kontaktfreude
KundInnenorientierung
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
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Aufmerksamkeit
Flexibilität
Freundlichkeit
Gesundheitsbewusstsein
Umweltbewusstsein
Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
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gepflegtes Erscheinungsbild
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Hygienebewusstsein
Alternativen/Spezialisierung
Alternativen (Auswahl)
Berufsalternativen sind Berufe, denen eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgabenbereiche wie dem erlernten Beruf
zugrunde liegen. Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die in der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit erworben
wurden, können auch in Arbeitsbereiche der genannten Berufe eingebracht werden.
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Büroangestellter/Büroangestellte
Einzelhandel - Allgemeiner Einzelhandel (Lehrberuf)
Einzelhandel - Gartencenter (Lehrberuf)
FacharbeiterIn Landwirtschaft (Lehrberuf)
FacharbeiterIn Pferdewirtschaft (Lehrberuf)
Großhandelskaufmann/-frau (Lehrberuf)
Tierarzt/Tierärztin
TierhändlerIn
TierpflegerIn (Lehrberuf)
Selbstständigkeit
Der Zoofachhandel ist ein freies Gewerbe. Sollen jedoch auch Lebend-Tiere verkauft werden, ist (laut
Tierhaltungs-Gewerbeverordnung, BGBl. II Nr. 487/2004) der Lehrgang Tierhaltung und Tierschutz zu besuchen und eine
abschließende Prüfung zu bestehen. Außerdem muss eine mindestens einjährige Tätigkeit im Umgang mit Tieren
nachgewiesen werden können. Nähere Informationen zu Prüfung, Lehrgang und rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie
auf den Seiten des Zoofachhandels (WKO) und des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:
Freie Gewerbe:
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Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe
Erzeugung von Futtermitteln
Ausbildung, Betreuung, Pflege und Vermietung von Tieren sowie die Beratung hinsichtlich artgerechter Haltung und
Ernährung von Tieren mit Ausnahme der den Tierärzten vorbehaltenen diagnostischen und therapeutischen Tätigkeiten
Informationen zum "Freien Gewerbe": freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern
lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der
Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
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Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie
eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde
(Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
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das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit
dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen
Tätigkeit berechtigt
keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
Weitere Informationen und Kontakte:
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Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter
Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht.
Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der
Wirtschaftskammer Österreich.
Links
Interessante Infos rund um den Beruf
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Homepage des Zoofachhandels (WKO)Internet: http://www.zoo-fachhandel.at
Tierarzt OnlineInternet: http://www.tierarzt.at/
Tierärzte in ÖsterreichInternet: http://www.oegt.at
Tiere OnlineInternet: http://www.tiere-online.de
Tierfreunde OnlineInternet: http://www.tierfreund.at/
Tiergarten SalzburgInternet: http://www.salzburg-zoo.at
Tiergarten SchönbrunnInternet: http://www.zoovienna.at/
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