Richtlinien für den Faschingsumzug in Germersheim Prämierung
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Richtlinien für den Faschingsumzug in Germersheim Prämierung
Richtlinien für den Faschingsumzug in Germersheim Faschingsumzug am Samstag, dem 05.03.2011, in Germersheim Veranstalter: Karnevalverein „Die Rhoischnooke“ 1960 e.V. Germersheim Aufstellung: 12.30 Uhr (Ritter-von-Schmauß-Straße / August-Keiler-Straße) Abmarsch: 14.33 Uhr Der Zug nimmt folgenden Verlauf: Ritter-von-Schmauß-Straße / Paradeplatz, Königstraße, Straße „An der Hochschule“, Kurzes Stück „An Fronte Beckers“, Klosterstraße, Fischerstraße, Bergstraße, wieder in die Klosterstraße, Marktstraße, Hauptstraße, Oberamtsstraße, Bismarckstraße, Ludwigstraße, wieder in die Straße „An der Hochschule“, Auflösung „An Fronte Lamotte“ (Stadthalle) Prämierung Die Prämierung erfolgt nach Beendigung des Faschingsumzuges in Germersheim in der Stadthalle. Ausschank Standorte: Königsplatz / Fischerstraße Motorradclub Germersheim Luitpoldplatz / Königstraße Motorradclub Germersheim An Fronte Beckers / Klosterstraße Kraftsportclub Germersheim Habsburgplatz Germersheimer Wirtevereinigung Allgemein Gültige Hinweise Die Feuerwehr wird in Germersheim den Umzug anführen und die Sicherung bzw. Absperrung des Zuges übernehmen. Die benötigten Verkaufsbuden werden durch den städtischen Betriebshof aufgestellt. Der Verkauf an den Buden und Ständen kann ab 13:00 Uhr erfolgen und muss jeweils um 18.00 Uhr eingestellt werden. Die erforderliche Schankerlaubnis für diese Stände wird von der Stadtverwaltung für den Veranstalter eingeholt. Die Versicherung, die Anmeldung beim Ordnungsamt und bei der Polizei, wird für den Veranstalter durch die Stadt erledigt. Die Umzüge sind in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr versichert. Um einen reibungslosen Zugverlauf zu gewährleisten weisen wir alle Vereine und Gruppen darauf hin, ihre Aufbauten und Wagen entsprechend der im Zugverlauf auftretenden Engpässe zu überprüfen! (z.B.: Sandstraße, Fischerstraße, Bergstraße, Ludwigstraße usw.) Der diesjährige Faschingsumzug steht unter dem Motto: „Die Schnook braucht weder Hanf noch Gras, liewer e volles Schoppeglas. 2011 ist es so weit, s’ist wieder Flower Power Zeit“. Fahrzeuge, auf denen Personen befördert werden, müssen mit rutschfesten und sicheren Stehflächen, Haltevorrichtungen, Geländern bzw. Brüstungen und Ein- bzw. Ausstiegen im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften ausgerüstet sein. Beim Mitführen stehender Personen ist eine Mindesthöhe der Brüstung von 1000 mm einzuhalten. Beim Mitführen von sitzenden Personen oder Kindern (z.B. Kinderprinzenwagen) ist eine Mindesthöhe von 800 mm ausreichend. Sitzbänke, Tische und sonstige Auf- und Einbauten müssen mit dem Fahrzeug fest verbunden sein. Die Verbindungen müssen so ausgelegt sein, dass sie den üblicherweise im Betrieb auftretenden Belastungen standhalten. Ein- und Ausstiege sollten möglichst hinten bezogen auf die Fahrtrichtung angeordnet sein. Auf keinen Fall dürfen sich Ein- und Ausstiege zwischen zwei miteinander verbundenen Fahrzeugen befinden. Seite 2 Beim Mitführen von Kindern auf Ladeflächen von Fahrzeugen muss mindestens eine geeignete erwachsene Person als Aufsicht vorhanden sein. Die vorgeschriebenen oder für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen müssen an Fahrzeugen, die auf örtlichen Brauchtumsveranstaltungen eingesetzt werden, vollständig vorhanden und betriebsbereit sein. Dies gilt nicht während örtlicher Brauchtumsveranstaltungen, die auf abgesperrten Strecken stattfinden, die für den übrigen Verkehr gesperrt sind (z. B. Fasnachtsumzüge). Weitere Einzelheiten können dem Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen entnommen werden. Verbindliche Richtlinien Den Weisungen der Polizei, Feuerwehr, Zugleitung sowie den eingesetzten Ordnern und Streckenposten ist in jedem Fall Folge zu leisten! Es dürfen nur durch den TÜV zugelassene Fahrzeuge an dem Umzug teilnehmen. Eine ausführliche Aufstellung von Richtlinien, die vom Gesetzgeber für Wagenaufbauten anlässlich von Brauchtumsveranstaltungen vorgegeben sind, kann bei der Stadtverwaltung Germersheim oder im Internet unter www.Rhoischnooke.de, eingesehen werden! Alle Fahrzeuge und Anhänger sind mit einem entsprechenden Schutz auszustatten der verhindert, dass Personen unter die Fahrzeuge bzw. Anhänger gelangen können. Die Sicht des Fahrers darf in keiner Weise (z.B. durch Verbauungen) eingeschränkt sein. Bei Umzugswagen mit Aufbauten, müssen diese von Helfern während des gesamten Umzuges begleitet werden um das Unfallrisiko zu vermindern. Dies müssen für zweiteiligen Fahrzeugen (Zugmaschine mit Anhänger) min. vier, besser sechs, Personen und bei einteiligen Fahrzeugen (LKW u.ä.) min. zwei, besser vier, Personen sein. Die Begleitpersonen müssen für die Zeit der Fahrzeugsicherung Warnjacken bzw. –westen tragen. Der Fahrer des Umzugwagens muss während des gesamten Umzuges an seinem Fahrzeug anzutreffen und erreichbar sein! Nach dem Umzug müssen die teilnehmenden Fahrzeuge die Umzugsstrecke verlassen oder auf verkehrsrechtlich geeigneten Parkflächen abgestellt werden. Eine Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs darf nicht erfolgen! Die Beschallung des Umzugswagens muss dem Rahmen und den Vorgaben des jeweiligen Veranstalters entsprechen. Von der Aufstellung bis zum Zugbeginn ist das Abspielen von Musik nur mit eingeschränkter Lautstärke gestattet! Der Ausschank von brandweinhaltigen Getränken (gleich welcher Art) an die Zuschauer und Teilnehmer ist während des Umzuges untersagt. Ebenso die Alkoholabgabe an jugendliche Teilnehmer und Zuschauer. Der Genuss von alkoholischen Getränken ist jugendlichen Teilnehmern zu untersagen. (Wir weisen an dieser Stelle auf die Jugendschutzbestimmungen in der aktuellen Fassung hin!) Auf die Sicherheit der Zuschauer, besonders der Kinder, ist jederzeit zu achten. Es dürfen keine Zuschauer beschmutzt, verängstigt oder verletzt werden. An beengen Wegstellen und in Kurvenbereichen muss unbedingt darauf geachtet werden, dass genügend Sicherheitsabstand zu dort befindlichen Personen besteht! Leere Flaschen, Getränkebecher und Bonbonkartons dürfen nicht entlang der Umzugstrecke abgestellt werden! Sie sind im Umzugswagen zu sammeln, aufzubewahren und von den Teilnehmern nach dem Umzug ordentlich zu entsorgen! Die Mitglieder des Karnevalvereins Germersheim und der Freiwilligen Feuerwehr Germersheim sind berechtigt, maßregelnd als Ordner in das Umzugsgeschehen und die Umzugsaufstellung einzugreifen! Fahrer und Fahrzeuge müssen vor Beginn des Umzuges beim Veranstalter angemeldet sein. Dieser hat eine Liste mit den amtlichen Kennzeichen der teilnehmenden, zulassungspflichtigen Fahrzeuge unterschrieben an die Stadtverwaltung Germersheim, Herrn Christian Willy, zu übergeben. Zuwiderhandlungen werden von der Teilnahme ausgeschlossen! Stadtverwaltung Germersheim, den 15.02.2011 Marcus Schaile Bürgermeister Anmeldeformular Karnevalverein Germersheim Die Rhoischnooke 1960 e.V. Postfach: 1143 76711 Germersheim Verein: Anschrift: Verantwortlicher: Telefon / Handy: E-Mail Adresse: Wir nehmen am Umzug in: Germersheim am 05.03.2011 teil Wir nehmen teil mit: Wagen Fußgruppe Wir kommen mit: Personen Wir haben eigene Musik: Ja Amtliches Kennzeichen Zugfahrzeug: Nein Anhänger: Name des Fahrers: Handynummer des Fahrers: Der Fahrer muss während des gesamten Umzugs am Fahrzeug bleiben und über ein Handy telefonisch erreichbar sein. Das Fahrzeug muss nach dem Umzug die Umzugsstrecke verlassen. Mit meiner/unserer Unterschrift erkläre/n ich/wir, das Formular zum Ablauf des Faschingsumzuges des Karnevalverein „ Die Rhoischnooke“1960 e.V. Germersheim erhalten und gelesen zu haben. Ich/wir werde/n den Inhalt allen Teilnehmer unseres Themenwagens bekannt machen und erkläre/n mich/uns mit dem Inhalt einverstanden. Mir/uns ist bekannt, dass die Nichteinhaltung der Anordnungen zum sofortigen Ausschluss führt. Ort / Datum: Unterschrift des Verantwortlichen:_______________________ Anmeldung muss schriftlich bist spätestens 01.03.2011 bei uns vorliegen. Senden an peterhorn.germersheim@t‐online.de oder per Post.