Richtlinien für den Faschingsumzug in Germersheim Prämierung

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Richtlinien für den Faschingsumzug in Germersheim Prämierung
Richtlinien für den Faschingsumzug in Germersheim
Faschingsumzug am Samstag, dem 05.03.2011, in Germersheim
Veranstalter:
Karnevalverein „Die Rhoischnooke“ 1960 e.V. Germersheim
Aufstellung:
12.30 Uhr (Ritter-von-Schmauß-Straße / August-Keiler-Straße)
Abmarsch:
14.33 Uhr
Der Zug nimmt folgenden Verlauf:
Ritter-von-Schmauß-Straße / Paradeplatz, Königstraße, Straße „An der Hochschule“, Kurzes Stück „An
Fronte Beckers“, Klosterstraße, Fischerstraße, Bergstraße, wieder in die Klosterstraße, Marktstraße, Hauptstraße, Oberamtsstraße, Bismarckstraße, Ludwigstraße, wieder in die Straße „An der Hochschule“, Auflösung „An Fronte Lamotte“ (Stadthalle)
Prämierung
Die Prämierung erfolgt nach Beendigung des Faschingsumzuges in Germersheim in der Stadthalle.
Ausschank
Standorte:
Königsplatz / Fischerstraße
Motorradclub Germersheim
Luitpoldplatz / Königstraße
Motorradclub Germersheim
An Fronte Beckers / Klosterstraße
Kraftsportclub Germersheim
Habsburgplatz
Germersheimer Wirtevereinigung
Allgemein Gültige Hinweise
ƒ Die Feuerwehr wird in Germersheim den Umzug anführen und die Sicherung bzw. Absperrung des Zuges
übernehmen.
ƒ Die benötigten Verkaufsbuden werden durch den städtischen Betriebshof aufgestellt. Der Verkauf an den
Buden und Ständen kann ab 13:00 Uhr erfolgen und muss jeweils um 18.00 Uhr eingestellt werden. Die
erforderliche Schankerlaubnis für diese Stände wird von der Stadtverwaltung für den Veranstalter eingeholt.
ƒ Die Versicherung, die Anmeldung beim Ordnungsamt und bei der Polizei, wird für den Veranstalter durch
die Stadt erledigt. Die Umzüge sind in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr versichert.
ƒ Um einen reibungslosen Zugverlauf zu gewährleisten weisen wir alle Vereine und Gruppen darauf hin,
ihre Aufbauten und Wagen entsprechend der im Zugverlauf auftretenden Engpässe zu überprüfen!
(z.B.: Sandstraße, Fischerstraße, Bergstraße, Ludwigstraße usw.)
ƒ Der diesjährige Faschingsumzug steht unter dem Motto:
„Die Schnook braucht weder Hanf noch Gras, liewer e volles Schoppeglas. 2011 ist es so weit,
s’ist wieder Flower Power Zeit“.
ƒ Fahrzeuge, auf denen Personen befördert werden, müssen mit rutschfesten und sicheren Stehflächen,
Haltevorrichtungen, Geländern bzw. Brüstungen und Ein- bzw. Ausstiegen im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften ausgerüstet sein.
ƒ Beim Mitführen stehender Personen ist eine Mindesthöhe der Brüstung von 1000 mm einzuhalten. Beim
Mitführen von sitzenden Personen oder Kindern (z.B. Kinderprinzenwagen) ist eine Mindesthöhe von 800
mm ausreichend.
ƒ Sitzbänke, Tische und sonstige Auf- und Einbauten müssen mit dem Fahrzeug fest verbunden sein. Die
Verbindungen müssen so ausgelegt sein, dass sie den üblicherweise im Betrieb auftretenden Belastungen standhalten.
ƒ Ein- und Ausstiege sollten möglichst hinten bezogen auf die Fahrtrichtung angeordnet sein. Auf keinen
Fall dürfen sich Ein- und Ausstiege zwischen zwei miteinander verbundenen Fahrzeugen befinden.
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ƒ Beim Mitführen von Kindern auf Ladeflächen von Fahrzeugen muss mindestens eine geeignete erwachsene Person als Aufsicht vorhanden sein.
ƒ Die vorgeschriebenen oder für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen müssen an Fahrzeugen,
die auf örtlichen Brauchtumsveranstaltungen eingesetzt werden, vollständig vorhanden und betriebsbereit
sein. Dies gilt nicht während örtlicher Brauchtumsveranstaltungen, die auf abgesperrten Strecken stattfinden, die für den übrigen Verkehr gesperrt sind (z. B. Fasnachtsumzüge).
ƒ Weitere Einzelheiten können dem Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und
Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen entnommen werden.
Verbindliche Richtlinien
ƒ Den Weisungen der Polizei, Feuerwehr, Zugleitung sowie den eingesetzten Ordnern und Streckenposten
ist in jedem Fall Folge zu leisten!
ƒ Es dürfen nur durch den TÜV zugelassene Fahrzeuge an dem Umzug teilnehmen. Eine ausführliche
Aufstellung von Richtlinien, die vom Gesetzgeber für Wagenaufbauten anlässlich von Brauchtumsveranstaltungen vorgegeben sind, kann bei der Stadtverwaltung Germersheim oder im Internet unter
www.Rhoischnooke.de, eingesehen werden!
ƒ Alle Fahrzeuge und Anhänger sind mit einem entsprechenden Schutz auszustatten der verhindert, dass
Personen unter die Fahrzeuge bzw. Anhänger gelangen können. Die Sicht des Fahrers darf in keiner
Weise (z.B. durch Verbauungen) eingeschränkt sein.
ƒ Bei Umzugswagen mit Aufbauten, müssen diese von Helfern während des gesamten Umzuges begleitet
werden um das Unfallrisiko zu vermindern. Dies müssen für zweiteiligen Fahrzeugen (Zugmaschine mit
Anhänger) min. vier, besser sechs, Personen und bei einteiligen Fahrzeugen (LKW u.ä.) min. zwei, besser vier, Personen sein. Die Begleitpersonen müssen für die Zeit der Fahrzeugsicherung Warnjacken
bzw. –westen tragen. Der Fahrer des Umzugwagens muss während des gesamten Umzuges an seinem
Fahrzeug anzutreffen und erreichbar sein!
ƒ Nach dem Umzug müssen die teilnehmenden Fahrzeuge die Umzugsstrecke verlassen oder auf verkehrsrechtlich geeigneten Parkflächen abgestellt werden. Eine Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs
darf nicht erfolgen!
ƒ Die Beschallung des Umzugswagens muss dem Rahmen und den Vorgaben des jeweiligen Veranstalters
entsprechen. Von der Aufstellung bis zum Zugbeginn ist das Abspielen von Musik nur mit eingeschränkter Lautstärke gestattet!
ƒ Der Ausschank von brandweinhaltigen Getränken (gleich welcher Art) an die Zuschauer und Teilnehmer
ist während des Umzuges untersagt. Ebenso die Alkoholabgabe an jugendliche Teilnehmer und Zuschauer. Der Genuss von alkoholischen Getränken ist jugendlichen Teilnehmern zu untersagen. (Wir weisen an dieser Stelle auf die Jugendschutzbestimmungen in der aktuellen Fassung hin!)
ƒ Auf die Sicherheit der Zuschauer, besonders der Kinder, ist jederzeit zu achten. Es dürfen keine Zuschauer beschmutzt, verängstigt oder verletzt werden. An beengen Wegstellen und in Kurvenbereichen
muss unbedingt darauf geachtet werden, dass genügend Sicherheitsabstand zu dort befindlichen Personen besteht!
ƒ Leere Flaschen, Getränkebecher und Bonbonkartons dürfen nicht entlang der Umzugstrecke abgestellt
werden! Sie sind im Umzugswagen zu sammeln, aufzubewahren und von den Teilnehmern nach dem
Umzug ordentlich zu entsorgen!
ƒ Die Mitglieder des Karnevalvereins Germersheim und der Freiwilligen Feuerwehr Germersheim sind berechtigt, maßregelnd als Ordner in das Umzugsgeschehen und die Umzugsaufstellung einzugreifen!
ƒ Fahrer und Fahrzeuge müssen vor Beginn des Umzuges beim Veranstalter angemeldet sein. Dieser hat
eine Liste mit den amtlichen Kennzeichen der teilnehmenden, zulassungspflichtigen Fahrzeuge unterschrieben an die Stadtverwaltung Germersheim, Herrn Christian Willy, zu übergeben.
ƒ Zuwiderhandlungen werden von der Teilnahme ausgeschlossen!
Stadtverwaltung Germersheim, den 15.02.2011
Marcus Schaile
Bürgermeister
Anmeldeformular
Karnevalverein Germersheim
Die Rhoischnooke 1960 e.V.
Postfach: 1143
76711 Germersheim
Verein:
Anschrift:
Verantwortlicher:
Telefon / Handy:
E-Mail Adresse:
Wir nehmen am Umzug in:
Germersheim am 05.03.2011 teil
Wir nehmen teil mit:
Wagen
Fußgruppe
Wir kommen mit:
Personen
Wir haben eigene Musik:
Ja
Amtliches Kennzeichen Zugfahrzeug:
Nein
Anhänger:
Name des Fahrers:
Handynummer des Fahrers:
Der Fahrer muss während des gesamten Umzugs am Fahrzeug bleiben und über ein
Handy telefonisch erreichbar sein. Das Fahrzeug muss nach dem Umzug die
Umzugsstrecke verlassen.
Mit meiner/unserer Unterschrift erkläre/n ich/wir, das Formular zum Ablauf des
Faschingsumzuges des Karnevalverein „ Die Rhoischnooke“1960 e.V. Germersheim erhalten
und gelesen zu haben.
Ich/wir werde/n den Inhalt allen Teilnehmer unseres Themenwagens bekannt machen
und erkläre/n mich/uns mit dem Inhalt einverstanden. Mir/uns ist bekannt, dass die
Nichteinhaltung der Anordnungen zum sofortigen Ausschluss führt.
Ort / Datum:
Unterschrift des Verantwortlichen:_______________________ Anmeldung muss schriftlich bist spätestens 01.03.2011 bei uns vorliegen. Senden an peterhorn.germersheim@t‐online.de oder per Post.