Flyer - Immobilienauktionen - Hugo W. Sprenker Immobilien

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Flyer - Immobilienauktionen - Hugo W. Sprenker Immobilien
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So finden Sie unser Stammhaus in Freiburg:
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Hugo W. Sprenker
Günter Blum
Stammhaus Freiburg
Haus Leipzig
Immobilienwirt/Bankfachwirt
Dipl. Vermögens-Manager (DIA)
Bankkaufmann
Immobilienwirt (Dipl. DIA)
Sprenker & Dr. Ingold
Partnergesellschaft
für Immobilien
und Sachverständige
Sprenker & Dr. Ingold
Partnergesellschaft
für Immobilien
und Sachverständige
Hugo W. Sprenker
Immobilien Freiburg GmbH
Hugo W. Sprenker
Immobilien Leipzig GmbH
Sprenker
Immobilienauktionen GmbH
Berthastraße 2
04357 Leipzig
Telefon 0341/21149 81
Telefax 0341/2155916
Öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger
für Immobilienbewertungen
Öffentlich bestellter und
vereidigter Versteigerer für die
Versteigerung von Immobilien
Schwerpunkttätigkeit:
Verkehrswertgutachten
für private und
gewerbliche Immobilien,
Immobilienconsulting,
Betreuung und Beratung
von Unternehmen, Familienund Personengruppen,
Erbengemeinschaften
Schwerpunkttätigkeit:
Kauf-/Verkaufsvermittlung
von Häusern, Wohnungen,
Grundstücken, Gewerbeund Sonderimmobilien,
Erbbaurechten.
Organisation und
Durchführung von
Immobilienversteigerungen.
Beratung, Wertermittlung,
Marketing.
Vorbereitung, Begleitung
und Nachbetreuung
notarieller Verträge.
Wilhelmstraße 18
79098 Freiburg
Telefon 0761/2 02 98-0 (Zentrale)
Telefax 0761/381446
Sprenker – Köllmann
Immobillien GmbH
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seit 1951
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www.sprenker.de
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Wir sind Mitglied im
Immobilienverband
Deutschland
Wilhelmstraße 18
79098 Freiburg
Telefon 0761/2 02 98-30
Telefax 0761/2 02 98-50
[email protected]
Immobilienberatung
Immobiliensachverständige
Immobilienmakler
Immobilienauktionen
Immobilienverwaltung
www.sprenker.de
Die besondere Vermarktungsform: Immobilienauktionen Sprenker
„Spezial-Immobilien“ verlangen nach speziellen Vermarktungswegen. Villen, Häuser in besonderen Lagen, Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser an klassischen „alten“ Standorten, selten angebotene
Grundstückslagen – viele Objekte erfreuen sich einer wesentlich
höheren Wertschätzung, als eine allgemeine Marktbetrachtung
ausweist. Eine Preisfindung gestaltet sich daher für eine klassische
Immobilienvermarktung schwierig.
Die Immobilienauktion ist eine Vermarktungsform, die genau diesen
Immobilien gerecht wird. Der vorab durch unser Haus ermittelte und
mit dem Auftraggeber abgestimmte Verkehrswert dient als Basis.
Interessenten können nun ihr Gebot für die Immobilie abgeben.
Der „echte“ Marktwert wird auf diesem Weg ermittelt. Der Verkäufer
erzielt den höchsten Preis, der auf dem Markt zum Auktionszeitpunkt
möglich war. Der Käufer bezahlt nur den Preis, der sich aktuell am
Markt ergibt. Ein perfektes Geschäft für beide Marktpartner.
Die Durchführung dieser – für alle Beteiligten höchst transparenten –
Vermarktungsform ist die Königsdisziplin im Immobiliengeschäft.
Die qualifizierte Marktbetrachtung, die Markterfahrung des Auktionators und des ausrichtenden Teams, sowie die Möglichkeit des
Vergleichs mit ähnlichen Objekten, die auf diesem Wege gehandelt
wurden, bilden die Eckpfeiler für die Wertfindung. Die Vorbereitung
und Durchführung des Auktionsverfahrens und die dem Versteigerungstermin folgende notarielle Beurkundung sind weitere Leistungen,
die Struktur und Professionalität unabdingbar machen.
Die Sprenker Immobilienauktionen GmbH ist spezialisiert auf diese Vermarktungsform. Herr Hugo W. Sprenker erhielt im Mai 2006 in Erweiterung zur Versteigerererlaubnis nach §34b von der Stadt Freiburg i. Br. die
öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Versteigerer für Versteigerungen von Immobilien. Gerne informieren wir Sie eingehend über diesen Weg der Immobilienveräußerung bzw. des Immobilienkaufes. Wir
beraten Sie bei einem anstehenden Verkaufswunsch Ihres Ein-, Zweiund Mehrfamilienhauses, Villa, Wohn- und Geschäftshauses, Grundstücks – auch bei Entwicklungsobjekten oder Erbbaurechten.
Der Verkäufer
darf sich absolut sicher sein,
dass er zum Zeitpunkt der Auktion
keinen höheren Preis
auf dem Markt für seine Immobilie
hätte erzielen können.
Die Immobilienauktion
fair
sicher
transparent
Der Käufer
hat die Gewissheit, dass die Immobilie
von ihm nicht überzahlt wurde.
Er hat zum „echten“ Marktwert
und nicht über
dem fairen Preis gekauft.
Das Auktionsverfahren ist eine freiwillige Versteigerung.
■ Ziel ist die Feststellung des tatsächlich am Markt erreichbaren Preises.
Wesentlicher Unterschied zu einer (Zwangs-) Versteigerung bei einem
Gericht ist der Eigentumswechsel (Auflassung). Während die Versteigerung bei Gericht mit einem Zuschlag endet, wird in diesem Verfahren der
Kaufvertrag zwischen den Parteien in der üblichen Form vor einem Notar
abgeschlossen.
■ Basis der Versteigerung ist das Mindestgebot. Mögliche Gebotsschritte
werden jeweils in Abhängigkeit von Objektkategorie und Objektwert
festgelegt. Innerhalb eines klar definierten Auktionszeitraums erhält der
Interessent die Möglichkeit, die Immobilie eingehend wenn erforderlich
auch mehrmals oder mit Fachleuten zu besichtigen.
■ Besichtigungen können von uns in verschiedener Form angeboten
werden. In Abhängigkeit von mit dem Auftraggeber vereinbarten Modalitäten und von Objektkategorie und insbesondere Objektstruktur (bezugsfrei, frei werdend oder vermietet) können Besichtigungen in einer Bandbreite von Sammelterminen (Open House) bis zu Einzelterminen offeriert
werden.
■ Die Interessenten haben die Möglichkeit, bereits innerhalb des Auktionszeitraums ein Gebot in schriftlicher Form per Brief, Fax oder E-Mail abzugeben. Gebotssteigerungen und Gebotsrücknahmen sind jederzeit möglich.
Liegen mehrere schriftliche Gebote vor, informieren wir diesen Bieterkreis
in anonymisierter Form über Anzahl und Höhe der vorliegenden Gebote.
■ Das Ende des Auktionszeitraums bildet die Bieterstunde, die vom
öffentlich bestellten und vereidigten Auktionator Hugo W. Sprenker
oder seinem Vertreter durchgeführt wird und in der mündlich oder
telefonisch (das Verfahren wird im Bedarfsfall gesondert bekannt
gegeben) geboten werden kann und das Höchstgebot durch den
Auktionator oder seinen Vertreter festgestellt wird.
■ Der Kaufvertragsabschluss erfolgt nach Feststellung des Höchstgebotes an einem mit dem Erwerber festzulegenden Termin. Übliche
Abwicklungszeiträume werden eingehalten.
■ Immobilienversteigerungen sind von der zuständigen Ortspolizeibehörde sowie der zuständigen Industrie- und Handelskammer
überwachte Verfahren. Grundlage der Erlaubnis zur Durchführung
sind neben persönlicher Zuverlässigkeit eine herausragende
fachliche Kompetenz im Bereich der Immobilienbewertung.

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