Teilnahmebedingungen Mit der Teilnahme am Rubbel

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Teilnahmebedingungen Mit der Teilnahme am Rubbel
Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme am Rubbel-Los Gewinnspiel stimmen Sie nachfolgenden Teilnahmebedingungen zu:
Wettbewerbsveranstalter: FlowerPower Fitness & Wellness AG, Industriestrasse 20, CH-3321 Schönbühl
Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, welche das 18.
Altersjahr vollendet haben, wohnhaft in der Schweiz .Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeitenden der
Flower Power Fitness & Wellness AG
Ablauf des Wettbewerbs: Die Hauptpreise müssen von den Gewinnern abgeholt werden und sind nur einlösbar
unter vorheriger telefonischer Terminvereinbarung ab 23.11.15 FlowerPower30 Shoppi Tivoli Hochhaus 9 • 8957
Spreitenbach • Tel.: 058 568 05. Die Trostpreise von FlowerPower30 können in der Filiale FlowerPower30 Shoppi
Tivoli eingelöst werden. Die Trostpreise SportXX, Migros Restaurant und Migros Take Away können in den jeweiligen
Filialen im Shoppi Tivoli, eingelöst werden.
Teilnahmeschluss ist der 31.12.2015. Alle Preise müssen bis spätestens 31.01.16 eingelöst bzw. abgeholt werden..
Gratisteilnahme: Mit der Teilnahme am Wettbewerb ist kein Kaufzwang verbunden. Gratis-Teilnahme ist an jedem
unserer Vorverkaufsstandorte möglich. Verkaufsstandorte sind, im Shoppi Tivoli, Hochhaus 9 8957 Spreitenbach
Preise:
Preise, die der Gewinner nicht bis spätestens 31.01.16 eingelöst hat, verfallen ersatzlos. Die Preise werden nicht bar
ausbezahlt.
Hauptpreise:
1 x Ein FlowerPower30 Shoppi Tivoli Jahresabo im Wert von CHF 1’240.200 x Ein Probetraining im Wert von CHF 29.– im FlowerPower30 Shoppi Tivoli
1 x Ein Reisegutschein von Migros Ferien im Wert von CHF 500.– (ab Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig)
Trostpreise
Weitere Bestimmungen:
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt.
Der Wettbewerbsveranstalter ist berechtigt, Teilnehmende mit Pseudonym, einer gefälschten Identität sowie
Teilnehmende mit Mehrfachanmeldungen vom Wettbewerb auszuschliessen.
Der Wettbewerbsveranstalter behält sich vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn Missbrauch
und/oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet/ festgestellt werden. Er ist berechtigt, jederzeit
Anpassungen vorzunehmen sowie namentlich bei höherer Gewalt, bei Schliessung/Abschaltung von Webseiten/
Applikationen, bei Manipulationen durch Dritte/Teilnehmende, Ausfall der Technik oder bei Vorliegen anderer
wichtiger Gründe den Wettbewerb auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.