alles wissenswerte rund um zuzahlungen

Transcrição

alles wissenswerte rund um zuzahlungen
ANGEBOTE DER BAHN-BKK
Kennen Sie schon die umfangreichen Zusatzleistungen der
BAHN-BKK? Dazu gehören mehrere Bonusprogramme genau so
wie günstige Krankenzusatzversicherungen oder eine Gesundheitshotline, die Sie rund um die Uhr erreichen. Alle Zusatzleistungen der BAHN-BKK im Überblick finden Sie im Internet unter
www.bahn-bkk.de/zusatzleistungen.
Das Team der BAHN-BKK berät Sie
gerne täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr.
Und das kostenfrei.
0800-BAHN-BKK
0800 [email protected]
www.bahn-bkk.de
2246
- 255
Herausgeber: BAHN-BKK, Frankfurt/Main · Gestaltung: www.dreistmedia.de,
Hamburg · Druck und Vertrieb: DB Kommunikationstechnik GmbH · Medienund Kommunikationsdienste, Karlsruhe · Stand. Januar 2010, BKK211010
RT –
ARANTIE
SERVICE G
ENDE!
N
E
WOCH
AUCH AM
ALLES WISSENSWERTE
RUND UM ZUZAHLUNGEN
WICHTIG ZU WISSEN
Versicherte müssen sich an den Kosten für bestimmte Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligen. Diese Kosten sind vom Gesetzgeber festgelegt. Wir stellen Ihnen auf den
folgenden Seiten die Regelungen im Detail vor.
Grundsätzlich ist für jede Leistung eine Zuzahlung zu leisten.
Doch keine Regel ohne Ausnahme. Die genauen Zuzahlungen
entnehmen Sie bitte der Tabelle auf den Seiten 4 und 5.
Die Zuzahlungen, die Sie leisten, sollten Sie sich in jedem Fall
quittieren lassen. Bei der BAHN-BKK gibt es speziell dafür ein
Quittungsheft, das Sie bei jedem Arzt- und Apothekenbesuch bei
sich haben sollten. Dort wird der entsprechende Betrag eingetragen und abgestempelt. Übrigens darf der Arzt oder Apotheker
dafür keine Gebühr verlangen.
Dieses Quittungsheft ist deshalb so wichtig, weil Sie damit belegen, wie viele Ausgaben Sie im laufenden Jahr hatten und somit
unter Umständen Geld zurückbekommen. Wie diese Regelung
genau aussieht, können Sie ab Seite 7 nachlesen.
Wenn Sie einmal das Quittungsheft nicht dabei haben, können
Sie sich auch eine Quittung ausstellen lassen. Diese muss beinhalten:
a Vor- und Zuname des Versicherten
a Bezeichnung der Leistung
a Zuzahlungsbetrag
a Datum
a Stempel der abgebenden Stelle (zum Beispiel Arzt
oder Apotheke)
2
3
ZUZAHLUNGEN UND EIGENBETEILIGUNGEN
Leistung
Zuzahlung
Arzneimittel
10 %
mind. 5 €
max. 10 €
je Medikament
Besonders günstige Arzneimittel sind zuzahlungsfrei. Mehr dazu
erfahren Sie unter www.bahn-bkk.de/arzneimittelliste.
Arztbesuch
10 €
Notfallbehandlung
10 €
je erstmaligem
Arztbesuch
pro Quartal
im organisierten
Notdienst
keine Zuzahlung
- bei Behandlung auf Überweisung aus demselben Quartal
- Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen
(auch bei Schwangerschaft)
- bei Schutzimpfungen
je Kalendertag
der Leistung
zusätzlich 10 € pro Verordnung,
Zuzahlung für höchstens 28 Kalendertage im Kalenderjahr
Häusliche Krankenpflege
10 %
Haushaltshilfe
10 %
Heilmittel
10 %
Hilfsmittel
(bis zum Festbetrag)
10 %
mind. 5 €
max. 10 €
mind. 5 €
max. 10 €
je Kalendertag
der Leistung
je einzelner
Leistung
zusätzlich 10 € für die gesamte Verordnung
je einzelner
Leistung
Ausnahme: Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind
(zum Beispiel Windeln bei Inkontinenz): Zuzahlung von 10 %
je Verbrauchseinheit, aber maximal 10 € pro Monat
Krankenhausbehandlung
10 €
je Kalendertag
Zuzahlung für höchstens 28 Kalendertage im Kalenderjahr
Psychotherapeutische
Behandlung
10 €
je erstmaligem
Besuch je Quartal
entfällt bei Überweisung durch den Hausarzt
mind. 5 €
max. 10 €
je Kalendertag
der Leistung
Soziotherapie
10 %
Stationäre Vorsorge
10 €
je Kalendertag
Stationäre Rehabilitation
10 €
je Kalendertag
bei Anschlussheilbehandlung begrenzt auf 28 Kalendertag/Jahr
Ambulante Rehabilitation
10 %
10 €
je Behandlungstag
Fahrkosten zur
ambulanten* und
stationären Behandlung
10 %
mind. 5 €
max. 10 €
je einzelne Fahrt
nicht mehr als die Fahrkosten selbst
keine Zuzahlung bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Verbandmittel
10 %
mind. 5 €
max. 10 €
je Mittel
Zuzahlung nicht höher als der Preis des Mittels
10 €
je erstmaligem
Zahnarztbesuch
je Quartal
keine Zuzahlung bei Leistungen zur Verhütung
von Zahnkrankheiten
Zahnarztbesuch
* in Ausnahmefällen
4
Bemerkung
5
ZUZAHLUNGEN – DIE REGELUNG
Die jährlichen Zuzahlungen sind in Höhe von maximal 2 % Ihres
gesamten Jahresbruttoeinkommens zu leisten. Bei diesem Betrag liegt die Belastungsgrenze. Bei Personen, die wegen derselben schwerwiegenden chronischen Erkrankung dauerhaft in ärztlicher Behandlung sind, liegt die Belastungsgrenze bei nur 1%.
BEFREIUNGEN
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind generell von fast
allen Zuzahlungen befreit. Ausnahmen sind kieferorthopädische
Behandlung, Fahrkosten und Zahnersatz.
Außerdem müssen Sie für folgende Leistungen keine Zuzahlungen zahlen: Arznei-, Verband- und Heilmittel, die im Zusammenhang mit Schwangerschaftsbeschwerden verordnet werden, Schwangerschaftsgymnastik, in besonderen Fällen eine
Haushaltshilfe, häusliche Pflege und Arztbesuche sind zuzahlungsfrei – ebenso der Krankenhausaufenthalt zur Entbindung.
6
Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer wenigstens ein
Jahr lang mindestens einmal pro Quartal einen Arzt wegen derselben Erkrankung aufsucht und auf wen mindestens eines der
folgenden Kriterien zutrifft:
a Pflegestufe 2 oder 3
a Behinderungsgrad von mindestens 60 Prozent, der durch die
chronische Erkrankung verursacht wurde
a Notwendigkeit einer kontinuierlichen medizinischen Versorgung, ohne die nach Einschätzung des Arztes eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist.
a Teilnahme an BAHN-BKK MedPlus
Bei Familien gilt als Grundlage zur Berechnung der Belastungsgrenze das Familien-Bruttoeinkommen. Das bedeutet: Zu den
Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Versicherten sind
auch die Einnahmen des Ehe- oder Lebenspartners, der Kinder bis
18 Jahre und der familienversicherten Kinder über 18 Jahre hinzuzurechnen. Voraussetzung: Diese Kinder leben mit dem Versicherten in einem gemeinsamen Haushalt. Dazu zählen neben
dem Arbeitseinkommen Miet- und Pachteinnahmen, Abfindungen, Betriebsrenten und Zinseinnahmen.
Die jährlichen Familien-Bruttoeinnahmen werden dann für den Ehegatten/Lebenspartner um einen Freibetrag von 4.559 € (2010) vermindert, für jedes berücksichtigungsfähige Kind um weitere
6.024 €.
7
Tipp:
Ihre persönliche Belastungsgrenze können Sie auch mit dem
Belastungsrechner im Internet unter www.bahn-bkk.de/belastungsgrenze errechnen.
EIN RECHENBEISPIEL:
Familie mit einem Kind
Arbeitseinkommen (Brutto) Mann pro Jahr
+ Arbeitseinkommen (Brutto) Frau pro Jahr
20.000,00 €
5.000,00 €
= Familien-Bruttoeinnahmen pro Jahr
25.000,00 €
- Kinderfreibetrag
- Freibetrag: hier für die Ehefrau
6.024,00 €
4.559,00 €
= 14.417,00 €
davon 2 %
288,34 €
D. h., die Familie muss pro Jahr eine Zuzahlung in Höhe von
288,34 € leisten.
Für einige Personengruppen, zum Beispiel Empfänger von Sozialhilfe oder Bezieher von Kriegsopferfürsorge, gelten besondere
Regelungen zur Bestimmung der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Die BAHN-BKK informiert Sie dazu gern ausführlich.
NACHWEIS DER ZUZAHLUNGEN
Um Ihre geleisteten Zuzahlungen nachzuweisen, benutzen Sie
bitte das Quittungsheft der BAHN-BKK. Wenn Sie dieses nicht
bereits haben, schicken wir Ihnen gern Ihr persönliches Exemplar zu. Dieses schicken Sie dann am Ende des Jahres mit dem
ausgefüllten Antrag an die BAHN-BKK.
8
Wenn Sie Zuzahlungen über die Belastungsgrenze hinaus geleistet haben, bekommen Sie diese dann von uns erstattet. Wer
bereits im laufenden Jahr seine Belastungsgrenze erreicht, kann
das Quittungsheft zusammen mit dem Antrag auch früher bei
der BAHN-BKK einreichen. Die BAHN-BKK stellt Ihnen dann
einen Ausweis aus, damit Sie für das restliche Jahr keine Zuzahlungen mehr leisten müssen.
Ausnahme: Die Kosten für den Zahnersatz fallen nicht unter
diese Regelung. Hier gilt wie bisher die Härtefallregelung. Die
BAHN-BKK informiert Sie gern ausführlich.
Nicht als Zuzahlungen gelten Mehrkosten, die Sie selbst tragen
müssen, zum Beispiel bei Arzneimitteln, deren Kosten über dem
Festbetrag liegen, Kosten für verordnungsfreie Medikamente
oder Verordnungen auf Privatrezept.
VORAUSZAHLUNG MÖGLICH
Fallen bei Ihnen viele Zuzahlungen an? Dann bieten wir Ihnen die
Möglichkeit, den Betrag in Höhe der Belastungsgrenze als Vorauszahlung zu leisten. So können wir Sie schnell mit Befreiungsausweisen versorgen und Sie sparen sich das Sammeln und Einreichen von Quittungen. Informieren Sie sich kostenfrei unter
0800 22 46 255.
HIER NOCH NÜTZLICHE INFORMATIONEN
ZU FAHRKOSTEN
Damit müssen Sie bei einem Transport rechnen
Versicherte müssen sich generell auch an den Kosten für Krankenfahrten, Krankentransporten und der Inanspruchnahme von
Rettungsdiensten beteiligen. In welchem Fall und in welchem
Umfang Sie diese Eigenbeteiligung leisten müssen, möchten wir
Ihnen kurz darstellen.
9
Wie auch bei den anderen Zuzahlungen beträgt Ihr Eigenanteil hier
10 % der Kosten, mindestens 5 €, maximal 10 €. Das bedeutet: Die
BAHN-BKK übernimmt alle medizinisch notwendigen Fahrkosten
zur stationären Behandlung, soweit sie 10 € pro Fahrt übersteigen.
Folgende Fahrkosten werden von der BAHN-BKK
grundsätzlich übernommen:
a Fahrten zu und von stationären Behandlungen, also zum Beispiel
• zur Krankenhausbehandlung,
• zu stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen
sowie
• zur Entbindung.
a Transport im Rettungsfahrzeug.
a Transport im Krankenwagen zu oder von stationärer Behandlung, Fahrten zur ambulanten Operation (im Krankenhaus
oder in der Praxis), wenn während des Transports medizinisches Begleitpersonal erforderlich ist.
Sonderfall: ambulante Behandlung
Für Krankentransporte zur ambulanten Behandlung kann die
BAHN-BKK die Kosten übernehmen, wenn Notwendigkeit für
eine medizinische Begleitperson vorliegt.
In Ausnahmefällen übernimmt die BAHN-BKK die Kosten für
Fahrten mit Taxi, PKW oder öffentlichen Verkehrsmitteln soweit
diese medizinisch notwendig sind und nach vorheriger Genehmigung. Zu diesen Ausnahmefällen zählt, wenn ein Patient
a einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG
(außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (blind) oder H (hilflos) besitzt.
a Pflegestufe 2 oder 3 erhalten hat.
a an einer Grunderkrankung leidet, die eine langfristige Therapie
erfordert und eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden
an Leib und Leben unerlässlich ist.
a eine ambulante Dialyse, onkologische Strahlentherapie bzw.
onkologische Chemotherapie benötigt.
10
Wenn die BAHN-BKK die Kosten für die Fahrt zur ambulanten
Behandlung übernimmt, beträgt auch hier Ihre Zuzahlung 10 %
der Kosten, mindestens 5 €, maximal 10 €.
BITTE BEACHTEN SIE: HIER FALLEN DIE VOLLEN
KOSTEN AN.
Rücktransport aus dem Ausland
Die Fahrkosten für den Rücktransport wegen Erkrankungen
während eines Auslandsaufenthalts dürfen von der BAHN-BKK
nicht übernommen werden. Die gesetzlichen Vorschriften schließen dies aus. Die BAHN-BKK vermittelt deshalb eine günstige
Krankenzusatzversicherung der DEVK zum Auslandskrankenschutz (zum Beispiel im Rahmen der Tarife BAHN-BKK PUR oder
BAHN-BKK PLUS). Wir schicken Ihnen dazu gern ausführliche
Informationen. Auch im Internet unter www.bahn-bkk.de/
krankenzusatzversicherung finden Sie Informationen über dieses Zusatzangebot.
Weitertransport und Verlegungsfahrten
Fahr- und Transportkosten dürfen von uns nur bis zu einem der
nächsterreichbaren Ärzte oder Krankenhäuser bezuschusst
werden.
Ausnahme: Es liegen medizinische Gründe für die Behandlung
in einer weiter gelegenen Einrichtung vor.
Hinweis:
Die BAHN-BKK fördert alternative Heilmethoden (Homöopathie,
Traditionelle Chinesische Medizin). Wir übernehmen die Fahrtkosten bis 300 km in das entsprechende nächstgelegene Krankenhaus.
11