Ohne Titel - Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern eV

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Ohne Titel - Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern eV
Anträge der Mitgliederversammlung 2008
Antrag 01/2008 Thema: Freiwilligkeit Ganztagsschulen
Antragsteller: Gymnasium Fürstenried
Wortlaut:
Ganztagsschulen im gymnasialen Bereich und damit auch rhythmisierte Ganztagsschulen werden
als freiwilliges Angebot eingerichtet.
Begründung:
1. Das G 8 in seiner derzeitigen Ausprägung leidet vor allem an den Problemen der übermäßigen
Stofffülle, der nicht altersgerechten Darstellung in den Schulbüchern, dem Mangel an guten
Pädagogen und zu großen Klassen. Bei Lösung dieser Probleme ist es aus schulischer Perspektive
nicht erforderlich, die Ganztagsschule einzuführen. Durch Ganztagsschulen soll aus Sicht einer
Reihe von Interessenten die Frage der Unterbringung der Schüler am Nachmittag gelöst werden,
wenn Eltern zu dieser Zeit für ihre Kinder nicht zur Verfügung stehen können oder wollen.
2. Auch ohne die Lösung der unter 1. geschilderten Probleme des G 8 gilt: Es gibt immer noch
genügend Eltern, die den Wunsch und die Kapazitäten haben, ihre Kinder am Nachmittag
individuell zu betreuen und auch im schulischen Bereich effektiv zu fördern sowie im Bereich des
selbstständigen Lernens zu unterstützen. Dies entspricht auch ihrem verfassungsmäßigen Recht und
Auftrag aus Art. 6 Abs. II Grundgesetz, der lautet: Pflege und Erziehung der Kinder sind das
natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Die Möglichkeiten und die
Verantwortung der Eltern in diesem Bereich werden durch die Einführung einer verpflichtenden
Ganztagsschule untergraben.
3. Im Hinblick auf die anzustrebende Studierfähigkeit der Schüler soll die selbstständige
Erarbeitung des Lernstoffes außerhalb der Schule gefördert werden. Ein solcher Raum würde durch
die verpflichtende Ganztagsschule zeitlich zu sehr eingeschränkt werden.
4. Für unabsehbare Zeit ist auch davon auszugehen, dass für die flächendeckende Ganztagsschule
Pädagogen nicht in genügender Zahl und mit ausreichender pädagogischer Kompetenz zur
Verfügung stehen werden.
5. Die verpflichtende Ganztagsschule schränkt die Möglichkeiten der individuellen Entwicklung der
Kinder im Bereich Hobby und sozialem Engagement (z.B. in Vereinen) unzumutbar ein.
Die Ganztagsschule kommt daher nur für einen Teil der Gymnasiasten in Betracht. Sie darf deshalb
nur freiwillig sein.
Zusammenfassen: nein
Antrag 02/2008 Thema: Studienplätze für doppelten Abiturjahrgang
Antragsteller: Albrecht-Altdorfer Gymnasium, Regensburg
Betrifft: Abitur-Jahrgang 2011, Zugang Medizinstudium/NC-Fächer
Wortlaut:
Die bayerische Staatsregierung wird aufgefordert, aufgrund der besonderen Situation des
Abiturjahrganges 2011 eine Aufstockung der NC-relevanten Studienfächer vorzunehmen.
Begründung:
Ich darf auf beigefügten Brief von Frau Dr. Meinel hinweisen (im Anhang)
Zusammenfassen: ja
Antrag 03/2008 Thema: Studienplätze für doppelten Abiturjahrgang
Antragsteller: ARGE Augsburg
Betrifft: Erforderliche Erhöhung der Studienkapazitäten an den (Fach-) Hochschulen ab 2011 für
heutige Studienanfänger, Abgänger des doppelten Abiturjahrgangs und Folgejahrgänge
Wortlaut:
Bayerische Staatsregierung und Bayerischer Landtag werden aufgefordert schnellst¬möglich
mitzuteilen, wie die Beschlüsse über die Erhöhung der Studien¬kapazitäten umgesetzt werden.
Insbesondere ist mitzuteilen,
- in welchen Fächern
- in welchen Universitäten und Fachhochschulen
- in welchem Umfang
- durch welche personellen und sachlichen Maßnahmen
das Angebot an Studienplätzen erhöht werden wird. Die betroffenen Eltern und Schüler/innen
befürchten, dass es bei bloßen Ankün¬di¬gun¬gen im Wahlkampf ohne konkrete, termingerechte
Umsetzung bleiben wird.
Begründung:
Die Bayerische Staatsregierung und der Bayerische Landtag haben 2007 ein um¬fangreiches
Programm zur Bewältigung des doppelten Abiturjahrgangs be¬schlos¬sen. Unter anderem soll die
Zahl der Studienplätze um 38.000 erhöht werden.
Möglicherweise wird es aber bei dieser Ankündigung bleiben, da derzeit an den Hochschulen
konkrete, realistische Planungen und Konzepte zur Umsetzung die¬ser Beschlüsse fehlen. Von
verschiedenen Universitäten und Fachhochschulen ist zu hören, dass eine Verdoppelung der
Kapazitäten nicht möglich sei.
Derzeit ist vielerorts nicht zu erkennen, dass die Hochschulen mit der erfor¬der¬li¬chen
Ernsthaftigkeit die Verantwortung für die bedarfsgerechte Anpassung der Studienplatzzahlen
über¬nehmen.
Ohne rasche und konsequente Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen wer¬den die Absolventen
des doppelten Abiturjahrgangs 2011 und auch der nach¬fol¬genden bayerischen Jahrgänge vor
verschlossenen Türen stehen.
Von der zu erwartenden Überlastung der Hochschulen sind auch Studenten be¬trof¬fen, die bereits
jetzt ihr Studium aufgenommen haben bzw. die nach 2011 ihre Hochschulzugangsberechtigung
erhalten, da wegen der bundesweiten Um¬stellung auf das achtjährige Gymnasium ab 2012 auch
große Schülerströme aus anderen Bundes¬ländern an bayerischen Hochschulen zu erwarten sind.
Zusammenfassen: keine Angabe
Antrag 04/2008 Thema: Studienplätze für doppelten Abiturjahrgang
Antragsteller: ARGE – Erlangen und Umgebung
Betrifft: Bedarfsgerechter, nachhaltiger Ausbau von Studienplätzen
Wortlaut:
Die LEV möge sich dafür einsetzen, dass die für den doppelten Abiturjahrgang benötigten
Studienplätze nach den Bedürfnissen der Studierenden ausgebaut werden und in Zukunft erhalten
bleiben.
Begründung:
Es besteht allgemein Konsens darüber, dass die Quote der Studiumsabsolventen erhöht werden
muss, um den wachsenden Herausforderungen gerecht werden zu können.
Zusammenfassen: ja
Antrag 05/2008 Thema: Abitur
Antragsteller: ARGE – Erlangen und Umgebung
Betrifft: Mündlicher Anteil an der Abiturnote bei modernen Fremdsprachen
Wortlaut:
Die LEV möge sich für Neuerungen bei der Prüfungsordnung für das Abitur in modernen
Fremdsprachen einsetzen, die eine höhere Gewichtung des mündlichen Anteils bei der GesamtAbiturnote ermöglichen.
Begründung:
Solche Neuerungen gelten in den unteren Klassen bereits.
Zusammenfassen: ja
Antrag 06/2008 Thema: Abitur
Antragsteller: Hallertau-Gymnasium Wolnzach
Betrifft: Gewichtung von Mathematik und Naturwissenschaften in Oberstufe und Abitur
Wortlaut:
Wir fordern eine stärkere Betonung der naturwissenschaftlichen Fächer in der gymnasialen
Oberstufe mit potentieller Rückstufung der Mathematik.
Wir fordern, dass Mathematik im Abitur als Prüfungsfach durch eine naturwissenschaftliche
Disziplin ersetzt werden kann.
Begründung:
Vier Pflichtwochenstunden Mathematik und drei Wochenstunden Chemie, Biologie oder Physik in
der gymnasialen Oberstufe entsprechen keinem ausreichenden naturwissenschaftlichen Grundstock.
Es ist sinnvoll, die Grundlagen der Mathematik intensiv zu erlernen, aber es ist nicht sinnvoll,
Mathematik für alle Gymnasiasten auf höchstem Niveau zu fordern. Schüler, die
Verständnisprobleme in diesem Fach haben, werden dieses Niveau trotzdem nicht erreichen und
sogar potenziell fähige Schüler bremsen. Für Schüler mit besonderem Interesse an Mathematik soll
das Fach „Angewandte Mathematik“ angeboten werden - gleichwertig einem
naturwissenschaftlichen Fach.
Zusammenfassen: ja
Antrag 07/2008 Thema: Abitur
Antragsteller: Antrag der ARGE Oberfranken
Betrifft: Sonderregelung für Abiturienten des letzten G 9-Jahrgangs, die das Abitur wiederholen
müssen.
Wortlaut:
Die LEV setzt sich dafür ein, dass für Abiturienten des letzten G 9-Jahrgangs, die das Abitur
wiederholen müssen, eine Sonderregelung getroffen wird.
Begründung: Nach jetziger Gesetzeslage müssen Gymnasiasten, die das Abitur NICHT bestehen,
bei der NÄCHSTEN Abiturprüfung antreten.
Für die Abiturienten des letzten Jahrgangs im G 9 (2011) muss frühzeitig eine andere, machbare
Regelung getroffen werden.
(Durchgefallene G 9-Abiturienten müssten sonst einige Monate später das Abitur des ersten G 8Jahrgangs absolvieren…)
Die Sonderregelung für diesen Jahrgang muss rechtskräftig sein und allen Beteiligten rechtzeitig
bekannt gemacht werden!
Zusammenfassen: keine Angabe
Antrag 08/2008 Thema: Jahrgangsstufentest
Antragsteller: ARGE München und Umgebung
Betrifft: Überarbeitung der Jahrgangsstufentests
Wortlaut:
Die LEV beschließt, das Kultusministerium zur Überarbeitung von Inhalt, Umfang und
Bewertungskriterien der Jahrgangsstufentests aufzufordern.
Begründung:
Grundsätzlich befürworten die Elternbeiräte aller 43 in der ARGE München
zusammengeschlossenen Gymnasien die Durchführung von Jahrgangsstufentests, sofern diese ein
„Grundwissen“ abfragen, dessen Umfang eindeutig festgelegt und auch Schülern und Eltern
bekannt ist.
Bisher gab es häufig Überraschungen – auch für Lehrer – wegen unbekannten Stoffes, nicht geübter
Aufgabenstellungen und viel zu tief gehender Details, die man keineswegs als Grundlage (aus den
vorhergehenden Schuljahren) für das beginnende Schuljahr betrachten kann.
Daher führten diese Tests vielfach zu signifikant schlechteren Klassen-Notendurchschnitten als im
Jahresschnitt.
Dies ist besonders zu Beginn des Schuljahres sehr demotivierend für die Schüler.
Zusammenfassen: ja
Antrag 9/2008 Thema: Jahrgangsstufentest
Antragsteller: ARGE Südost / ARGE Mühldorf
Betrifft: Jahrgangsstufentest
Wortlaut:
Die ARGE Südost / ARGE Mühldorf beantragt, die Jahrgangsstufentests am Schuljahresende
durchzuführen, nicht mehr wie bisher üblich am Schuljahresanfang.
Zusammenfassen: keine Angabe
Antrag 10/2008 Thema: Schulbücher
Antragsteller: Städtisches Elsa-Brändström-Gymnasium, München
Betrifft: Gesetzliche Regelung zur Finanzierung und zur Sicherung der Lehr- und Lernmittelfreiheit
Wortlaut:
Die Bayerische Staatsregierung möge unverzüglich eine eindeutige, dauerhafte gesetzliche
Regelung für die gesicherte Finanzierung der Lehr- und Lernmittel (Büchergeld) herbeiführen. Die
Höhe der Beträge ist nicht längerfristig festzuschreiben, um auf Bedarfsänderungen flexibel
reagieren zu können.
Begründung:
Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. April 2007 mahnt an: „Die
unsichere Datenlage im Zeitpunkt des Gesetzeserlasses hat allerdings die Verpflichtung des
Gesetzgebers zur Folge, die tatsächliche Entwicklung sorgfältig zu beobachten und nachträglichen
Erkenntnissen, etwa zur Höhe der zur Zweckerreichung benötigten Mittel, in geeigneter Form
Rechnung zu tragen, wie dies von der Staatsregierung auch in Aussicht gestellt wurde.“
Seit Entfallen der Verpflichtung für die bayerischen Kommunen (Gesetz zur Änderung des
Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes vom 20.12.2007 GVBJ 2007, S. 963), ab dem Schuljahr
2007/08 Büchergeld bei den SchülerInnen bzw. deren Eltern zu erheben, ist es den Kommunen
anheim gestellt, ob sie die Bürger zur Zahlung des sog. Büchergeldes auffordern oder nicht. Ein
verbindlicher Finanzierungsausgleich ist in der Gesetzesänderung nicht enthalten. Somit übernimmt
der Freistaat Bayern derzeit keinerlei finanzielle Verpflichtung, die Schulen weiterhin
bedarfsgerecht mit Lehr- und Lernmitteln auszustatten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof
stellt aber im oben zitierten Urteil fest: „Zusammen mit den staatlichen Zuweisungen (Art. 22 Abs.
1 Satz 1 BaySchFG) und dem kommunalen Sozialbeitrag (Art. 22 Abs. 2 BaySchFG) dient das
Büchergeld dazu, die Kosten für die Beschaffung von Schulbüchern durch die öffentliche Hand zu
decken (Art. 21 Abs. 3 Satz 1 BaySchFG).“ Dies führt
– neben der Tatsache, dass der Freistaat seiner Verpflichtung nicht nachkommt – dazu, dass die
Schulen in jeder Kommune unterschiedlich gut mit Lehr- und Lernmitteln ausgestattet sein werden.
Wir fordern eine klare gesetzliche Regelung zur Finanzierung der Lehr- und Lernmittel auch im
Sinne der Bildungsgerechtigkeit, unabhängig vom Wohnort des Schülers/der Schülerin. Die Höhe
der bereitgestellten Mittel für die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln ist regelmäßig an den
Bedarf anzupassen.
Die Höhe der Beträge zur Finanzierung von Lehr- und Lernmitteln darf nicht längerfristig
festgeschrieben werden, um jeweils auf den aktuellen Finanzierungsbedarf an den jeweils
betroffenen Schulen und Schularten zeitnah eingehen zu können.
Zusammenfassen: nein
Antrag 11/2008 Thema: Schulbücher
Antragsteller: Hermann-Staudinger-Gymnasium, Erlenbach a. Main
Betrifft: Schulbücher und Schulbudget
Wortlaut:
Wir fordern die Staatsregierung auf, die Finanzierung der Schulbücher für das G 8 nach dem
Konnexitätsprinzip zu übernehmen. Die Schulbudgets der Sachaufwandsträger dürfen durch eine
Umfinanzierung der Schulbücher nicht belastet werden.
Begründung:
Die erheblichen finanziellen Mittel für die Anschaffung der Schulbücher für das G 8 kann und darf
nicht in den kommenden Jahren von den Sachaufwandsträgern über ihr bisheriges Maß geschultert
werden.
Die Schulbudgets müssen in ihrem bisherigen Ausmaß erhalten bleiben, damit die Schulen ihren
Betrieb am Laufen halten können. Eine Kürzung wäre der Tod vieler wichtiger Projekte und
Veranstaltungen.
Zusammenfassen: ja
Antrag 12/2008 Thema: Schulbücher
Antragsteller: Gymnasium Fürstenried
Der Antrag wird von der ARGE München unterstützt (Beschluss vom 14.1.08).
Betrifft: Gewicht der bayerischen Schulbücher
Wortlaut:
Wir bitten die LEV sich dafür einzusetzen, dass das Gewicht der Schultaschen durch die
Verwendung von Büchern mit verbesserten Softcovers, anstelle von Hardcovers, reduziert wird.
Insbesondere die Kinder der Unterstufe sind davon betroffen.
Begründung:
Das Verwenden von Paperback-Büchern (Softcovers) anstelle von Büchern mit festem Buchdeckel
(Hardcovers) würde das Gewicht der Schultaschen deutlich reduzieren. Gerade die Bücher der
jüngeren Kinder der Unterstufe sind durch die festen Buchdeckel zu schwer.
Beispielhaft ist das Buch Galvani Chemie 2 vom Bayerischen Schulbuch Verlag. Es vereint den
Vorteil der Haltbarkeit von Büchern mit festem Buchdeckel, da die einzelnen Seiten geklebt sind
und zusätzlich Fadenbindung aufweisen, mit dem Gewichtsvorteil der Paperback-Einbindung, da
laminierter Karton verwendet wurde. Darüber hinaus hat es einen Plastikumschlag, der zusätzliche
Haltbarkeit bewirkt und bei Verschleiß leicht ersetzt werden kann. Außerdem entfällt zeit- und
kostenaufwendiges Einbinden der Bücher durch Schüler oder Eltern.
Zusammenfassen: nein
Antrag 13/2008 Thema: Schulbücher
Antragsteller: Gymnasium Fürstenried
Der Antrag wird von der ARGE München unterstützt (Beschluss vom 14.1.2008).
Betrifft: Inhalt der bayerischen Schulbücher
Wortlaut:
Wir bitten die LEV darauf hinzuwirken, dass die bayerischen Schulbücher sowohl auf inhaltliche
Richtigkeit als auch auf altersgerechte Darstellung des Stoffes von Experten geprüft und ggf.
überarbeitet werden.
Begründung:
Geschichts- und Biologiebücher in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg
wurden von der Stiftung Warentest getestet. Als Gutachter beauftragte sie Professoren, die mit dem
Georg-Eckert-Institut für Schulbuchforschung zusammenarbeiten. Der Test ergab, dass diese
Bücher oftmals inhaltlich falsch, einseitig dargestellt, unnötig schwer und/oder didaktisch
mangelhaft sind.
Beispiel ist ein Fehler im Bayerischen Schulbuch delta 9 Mathematik für Gymnasien vom
C.C.Buchner Duden Paetec Schulbuchverlag, Seite 11, Nr. 3c). Hier ist die Seitenlänge 3a, nicht 5a.
Zusammenfassen: ja
Antrag 14/2008 Thema: Mittagsverpflegung
Antragsteller: Otto-von-Taube-Gymnasium, Gauting
Zusammen mit der Arge Obb1
Betrifft: Vollwertiges Essen in der Mensa; Schulverpflegung
Wortlaut:
Die LEV setzt sich ein für ein vollwertiges, gesundes Essen an allen Mensen der Schulen in ihrem
Verantwortungsbereich. Ziel: Der Freistaat Bayern gewährleistet für jedes Kind ein vollwertiges,
gesundes Essen und ermöglicht dadurch eine kindgerechte Ernährung. Die Mensen unterliegen den
Qualitätskontrollen der zuständigen Aufsichtsbehörden des Freistaats.
Begründung:
Die Ausstattung und Präsentation des Mensa-Essens darf nicht der Freiwilligkeit und Beliebigkeit
jeder einzelnen Schule ausgeliefert sein. Die Kinder erleben während der Mittagsverpflegung
konkret die Wertigkeit des Essens als wichtige „Kulturhandlung“. Jedes Kind hat ein Grundrecht
auf ein vollwertiges, gesundes Essen, ganz gleich, in welche Schule es geht und aus welchem
Elternhaus es kommt. Dies entspricht einem wesentlichen Grundrecht, u.a. einer Voraussetzung für
erfolgreiches Lernen.
Zusammenfassen: keine Angabe
Antrag 15/2008 Thema: Mittagsverpflegung
Antragsteller: Gymnasium Neutraubling
Betrifft: Bezuschussung der Mittagsverpflegung für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen
Wortlaut:
Die LEV möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass die betroffenen Kinder - wie
in anderen Bundesländern bereits konkret geplant - einen eigenen Beitrag von max. 1 Euro zu
leisten haben.
Begründung:
Durch die Einführung des G 8 sind die Kinder zunehmend auf die Mittagsverpflegung in der Schule
angewiesen. Da bei Empfängern von Sozialleistungen für die Verpflegung von Kindern nur ca. 2
Euro je Tag vorgesehen sind, können die Kosten für die Schulverpflegung daraus nicht beglichen
werden. Dadurch werden auch in unserer Schule mehrere Kinder von der Mittagsverpflegung
ausgeschlossen. Aus gesundheitlichen und sozialen Gründen ist es aber dringend erforderlich, allen
Kindern die Teilnahme am Mittagstisch zu ermöglichen.
Zusammenfassen: ja
Antrag 16/2008 Thema: Mittagsverpflegung
Antragsteller: Hallertau-Gymnasium, Wolnzach
Betrifft: Mittagsverpflegung
Wortlaut:
Wir fordern die Sicherstellung einer gesunden Mittagsverpflegung in den Schulkantinen
Begründung:
Der laufende Betrieb einer Schulkantine ist ohne staatliche Zuschüsse nicht finanzierbar. Das gilt
v.a. für ländliche Regionen, da dort in der Regel keine kostengünstige Belieferung der
Schulkantinen durch Großküchen möglich ist. Für einen Preis von unter 5 € pro Mahlzeit lässt sich
aufgrund der geringen Gewinnspanne kein geeigneter Catering-Dienstleister gewinnen. Wir fordern
die Finanzierung von geeignetem Personal oder einen Zuschuss vom mindestens 2 € pro
ausgegebener Schülermahlzeit. Auch die Mahlzeiten in Studentenmensen, universitären
Einrichtungen und Betriebkantinen sind in der Regel subventioniert.
Zusammenfassen: ja
Antrag 17/2008 Thema: Personal an Schulen
Antragsteller: ARGE Oberbayern-Mitte
Betrifft: Aufsichtspersonal für Mittagspause
Wortlaut:
Wir fordern eine Berücksichtigung der Aufsicht in der Mittagspause im Lehrerbudget, bzw. die
Umwidmung der dafür bereitzustellenden Mittel in eine finanzielle Zuwendung für
Aufsichtspersonal.
Zusammenfassen: keine Angabe
Antrag 18/2008 Thema: Personal an Schulen
Antragsteller: Röntgen Gymnasium, Würzburg
Betrifft: Bezahlung von Unterrichtsaushilfen
Wortlaut:
Die Bezahlung von Lehrern im Ruhestand, die aushilfsweise an den Gymnasien unterrichten, muss
so verbessert werden, dass sie einen Anreiz zur Arbeitsaufnahme bietet.
Begründung:
Bei Lehrern im Ruhestand, die wieder unterrichten um den vorhandenen, erheblichen Mangel an
Lehrkräften auszugleichen, wird die Entlohnung mit dem Ruhegehalt verrechet, so dass ein
Stundenlohn von nur ganz wenigen Euro ausgezahlt wird. Ohne einen finanziellen Anreiz sind nur
ganz wenige Ruheständler bereit Unterricht zu erteilen. Jedoch kann nur mit deren Hilfe der
momentane Lehrermangel und der zum Teil erhebliche Unterrichtsausfall abgemildert werden.
Zusammenfassen: ja
Antrag 19/2008 Thema: Personal an Schulen
Antragsteller: Röntgen Gymnasium, Würzburg
Betrifft: Mobile Reserve
Wortlaut:
Die Anzahl der Lehrkräfte in der mobilen Reserve muss deutlich erhöht werden, da derzeit bei
Ausfall von Lehrkräften aufgrund von Krankheit oder Elternzeit im Allgemeinen kein Ersatz aus
der Mobilen Reserve gestellt werden kann.
Begründung:
Durch die regelmäßig anfallenden, erheblichen Erkrankungen von Lehrkräften (Unfall, Herzinfarkt,
Schlaganfall, Krebserkrankungen, etc.) und die gesellschaftlich gewünschte hohe Inanspruchnahme
von Elternzeit durch Vätern kommt es zu zahlreichen Unterrichtsausfällen und damit zu
Wissenslücken bei den Schülern, die nicht hinnehmbar sind. Da das Budget der Schule sehr, sehr
knapp bemessen ist und die Lehrer schon jetzt bis an die Grenzen ihrer Belastungsfähigkeit
Unterricht erteilen, können vom Lehrkörper der Schulen die Unterrichtsausfälle nicht ausgeglichen
werden. Die Mobile Reserve ist unverzichtbar und muss personell deutlich aufgestockt werden.
Zusammenfassen: ja
Antrag 20/2008 Thema: Personal an Schulen
Antragsteller: ARGE Oberbayern-Mitte
Betrifft: Stellen für Schulsozialarbeit
Wortlaut:
Wir fordern die Einrichtung von Schulsozialarbeitstellen auch für die Gymnasien.
Begründung:
Der Bedarf für kurzfristige Konfliktlösungen in Einzelfällen als auch im Klassenverband nimmt
aufgrund der wachsenden psychischen Belastung der SchülerInnen zu - zeitliche Belastung durch
den zunehmenden Nachmittagsunterricht, zu große Klassen, Druck durch die erhebliche
Stoffmenge, etc.
Zusammenfassen: keine Angabe
Antrag 21/2008 Thema: Personal Schulen
Antragsteller: ARGE Würzburg und Umgebung
Betrifft: Situation der Schulpsychologen
Wortlaut:
Wir beantragen für jedes Gymnasium einen eigenen Schulpsychologen mit ausreichendem
Stundenvolumen.
Begründung:
Aufgrund der Unterversorgung an bayerischen Gymnasien mit schulpsychologischen Stunden,
beantragen wir für jedes Gymnasium einen eigenen Schulpsychologen mit einem ausreichenden
Stundenvolumen (mit mehr als vier Stunden).
Die aktuelle Situation der Gewaltpotentiale an den Schulen und die Suizidgefährdungen unserer
Schüler müssen fachmännisch betreut und begleitet werden. Zudem muss das Lehrerkollegium
dringend unterstützt und betreut werden. Wir plädieren für ein gewaltfreies und harmonisches
Umfeld für unsere Kinder. Ermöglichen Sie dies durch entsprechende Maßnahmen.
Wir sind damit einverstanden, dass unser Antrag mit anderen thematisch gleichen / ähnlichen
Anträgen zusammengefasst wird.
Zusammenfassen: ja
Antrag 22/2008 Thema: Personal an Schulen
Antragsteller: ARGE Würzburg und Umgebung
Betrifft: Stellen für Sozialpädagogen
Wortlaut:
Wir beantragen für jede Schulart einen Sozialpädagogen.
Begründung:
Um die Lehrer in ihrer gesamtpädagogischen Funktion zu unterstützen, beantragen wir einen
Sozialpädagogen für jedes Gymnasium.
Die aktuelle Situation der Gewaltpotentiale an den Schulen und die Suizidgefährdungen unserer
Schüler müssen fachmännisch betreut und begleitet werden. Zudem muss das Lehrerkollegium
dringend unterstützt und betreut werden. Wir plädieren für ein gewaltfreies und harmonisches
Umfeld für unsere Kinder. Ermöglichen Sie dies durch entsprechende Maßnahmen.
Zusammenfassen: ja
Antrag 23/2008 Weitere Themen
Antragsteller: Ignaz-Taschner-Gymnasium, Dachau
Betrifft: Gegen Gewalt und Intoleranz
Wortlaut:
Die LEV organisiert eine Vernetzung der in vielen Schulen praktizierten Aktionen gegen Gewalt
und Intoleranz in Schulen, um eine entsprechende/n Homepage / Flyer / Broschüren einzurichten, in
denen Eltern und Schüler sowie deren Vertreter leichten Zugang zu den gesuchten Information
finden.
Begründung:
Es mag zu diesem Thema bereits im Internet vielfältige Informationen geben. Agiert die LEV hier
als qualitätsgesicherter Informationspool, so zeigt sie eine unmissverständliche Position. Immer
mehr Schulen klagen, rechtsextreme Gruppen verteilten CDs, "Infomaterial" etc.
Ausländerfeindlich Übergriffe auf Schüler/Innen mit Migrationshintergrund sind zu beklagen.
Leider stehen betroffene Schüler, Eltern und Lehrer solchen Aktivitäten recht hilflos gegenüber.
Zusammenfassen: ja
Antrag 24/2008 Weitere Themen
Antragsteller: Ignaz-Taschner-Gymnasium, Dachau
Betrifft: Spinde
Wortlaut:
Die LEV fordert von den Sachaufwandsträgern, durch Schaffung der baulichen Voraussetzungen
dafür zu sorgen, dass die Schulen den Schüler/Innen Schränke, Spinde etc. zur Verfügung stellen
können. Die Behältnisse sollen in Zukunft die Schultaschen „entlasten“, also von Gewicht
erleichtern oder Gewicht reduzieren
Begründung:
Die Belastung der Schüler/Innen durch das Gewicht ihrer Schultaschen hat mittlerweile
gesundheitsschädliche Folgen. Dem entgegenzuwirken helfen bis zur Reduktion des Gewichts von
Unterrichtsmaterialien die oben geforderten Behältnisse.
Zusammenfassen: ja
Antrag 25/2008 Weitere Themen
Antragsteller: Frankenwald-Gymnasium, Kronach
Betrifft: Einführungsklassen
Wortlaut: Einführung weiterer sog. Einführungsklassen (bisher „Ü-Klassen“) besonders im
ländlichen Raum
Begründung:
Im G 9 konnten (Real-)SchülerInnen nur an wenigen Orten die Möglichkeit einer
Aufwärtsdurchlässigkeit in sog. „Ü-Klassen“ nutzen.
(In ganz Oberfranken z.B. nur an einem Bamberger Gymnasium, 2008 auch in Hof).
Diese Ü-Klassen werden im G 8 durch sog. „Eingangsklassen“, in denen die fehlenden
Unterrichtsinhalte vermittelt werden sollen, ersetzt.
Auch durch Veränderungen im Lehrplan der R6 (Französisch) kommt nun für viele
(Real-)SchülerInnen ein Eintritt in die Oberstufe des Gymnasiums in Frage. Eine Bedarfsabfrage
wird dementsprechend andere Ergebnisse als vor 2 Jahren bringen.
Gerade im ländlichen Raum müsste darauf geachtet werden, dass die Eingangsklassen gut mit
öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind, aber nicht in Ortschaften angeboten werden, die
ohnehin FOS-Standort sind.
Zusammenfassen: keine Angabe
Antrag 26/2008 Weitere Themen
Antragsteller: Frankenwald-Gymnasium, Kronach
Betrifft: Schulwegkostenfreiheit
Wortlaut:
Schulwegkostenfreiheit wenigstens im jetzigen Umfang erhalten!
Begründung:
Bereits jetzt zahlen Fahrschüler in der Oberstufe einen Eigenanteil von EURO 340,--/Jahr. Eine
Erhöhung dieses Betrages oder ein Wegfall der Schulwegkostenfreiheit bewirkte eine
Benachteiligung der SchülerInnen abseits der Ballungszentren.
Im ländlichen Raum wäre für viele eine Ausbildung an einer weiterführenden Schule nicht
finanzierbar.
Es muss vermieden werden, dass Jugendlichen mangels Alternative neben dem zeitlichen Aufwand
auch noch eine höhere finanzielle Belastung zugemutet wird.
Zusammenfassen: keine Angabe
Antrag 27/2008 Weitere Themen
Antragsteller: Röntgen Gymnasium, Würzburg
Betrifft: Reduzierung der Klassenstärke
Wortlaut:
Die Klassenstärke darf nicht mehr als 25 Schüler betragen.
Begründung:
Zur Sicherung des Lernerfolges sollte keine Klasse über 25 Schülerinnen und Schüler haben, wie
dies auch im Schulversuch des G 8 festgelegt war. Die gegenwärtig hohen Klassenstärken müssen
auf ein pädagogisch sinn¬volles Maß reduziert werden.
Zusammenfassen: keine Angabe
Antrag 28/2008 Weitere Themen
Antragsteller: Gymnasium Pfarrkirchen
Betrifft: Stundenkürzungen im G 8
Wortlaut:
Wir fordern vom Kultusministerium auf weitere Stundenkürzungen zu verzichten und stattdessen
für angemessene Rahmenbedingungen (z.B. Zahl und Qualifikation der Lehrer, Verpflegung,
räumliche Ausstattung, ausreichende Pausenräume, Flächen für Bewegung- und
Rückzugsmöglichkeiten ...) für eine „lebenswerte Schule“ zu sorgen.
Begründung:
Der allgegenwärtige Lehrermangel bedingt den Ausfall vieler Unterrichtsstunden und gefährdet
nach Ansicht vieler Eltern den Schulerfolg der Kinder. Die vorgesehene Kürzung der
Gesamtstundenzahl im G 8, die, wie schon beobachtet, z.B. zur Kürzung von
Intensivierungsstunden führt, kann unter diesen Umständen nur als verdeckte Sparmaßnahme
verstanden werden.
Die Qualität und Vielfalt der Ausbildung kann bei weiterer Kürzung der Stunden nicht
aufrechterhalten werden. Es sollten alle Anstrengungen gemacht werden um stressfreies Lernen zu
ermöglichen. Dies betrifft sowohl die Lehrstoffmenge pro Zeit, wie die personelle, räumliche und
materielle Ausstattung und die daraus resultierende Lernatmosphäre.
Zusammenfassen: keine Angabe
Antrag 29/2008 Weitere Themen
Antragsteller: Gymnasium in Tutzing
Betrifft: Intensivierungsstunden
Wortlaut:
Wir möchten beantragen, dass die Intensivierungsstunden in den 9. Klassen wieder verpflichtend
eingeführt werden.
Begründung:
Intensivierung, als Herzstück des G 8 angepriesen, darf nicht zur Nachhilfe für schwache Schüler
verkommen, wie dies augenblicklich der Fall ist, sondern sollte Förderung, auch evt. Plusunterricht,
für alle Schüler bedeuten.
Zusammenfassen: ja
Antrag 30/2008 Weitere Themen
Antragsteller: Ignaz-Kögler-Gymnasium (IKG), Landsberg a. Lech
Betrifft: Hausaufgaben
Wortlaut:
Die LEV möge sich im Ministerium dafür einsetzen, dass in den Klassen des G 8, zumindest aber in
der Unterstufe, an den Tagen mit Nachmittagsunterricht keine Hausaufgaben mehr von den Kindern
erledigt werden müssen.
Begründung:
Die Begründung für die Forderung ergibt sich aus dem beigefügten Schreiben an die Schulleitung
des IKG (im Anhang).
Der Elternbeirat hat vergeblich versucht, eine solche Regelung schulintern zu erreichen. Die
Lehrkräfte und letztendlich auch die Schulleitung sehen sich außerstande dieses Verfahren ohne
ausdrückliche Anweisung des Ministeriums durchzusetzen.
Die derzeitigen Regelungen der GSO (§ 52: „[...]die Koordinierung der Hausaufgaben in den
einzelnen Klassen unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen des
Nachmittagsunterrichts obliegt der Klassenleiterin oder dem Klassenleiter.“) führen aber nicht zu
einem akzeptablen Ergebnis, da sie hinsichtlich einer Anweisung zum Handeln zu unverbindlich
sind.
Zusammenfassen: keine Angabe
Antrag 31/2008 Weitere Themen
Antragsteller: Wolfram-von-Eschenbach-Gymnasium, Schwabach
Betrifft: G 8, Prüfung zur Erreichung des Latinums.
Wortlaut:
Wir beantragen in Anlehnung an die Bestimmungen im G 9 sowie der KMK Vereinbarung vom
Sept. 2005, dass Schülern des G 8 automatisch nach der 9. Klasse bei Note 4 (oder besser) im
Jahreszeugnis das Latinum zuerkannt wird.
Begründung:
Nach der KMK Vereinbarung vom Sept 2005 (Ziff. 3.1 Erwerb des Latinums ist eine
Latinumsprüfung nur dann erforderlich, wenn sie nach drei Unterrichtsjahren zuerkannt werden
soll.
Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass L1 und L2 Schüler des G 8, die am Ende der 9. Jgstufe vier
und fünf Jahre Lateinunterricht absolviert haben, keine eigene Latinums-Prüfung ablegen müssen.
Gem. Schreiben des Bayer. Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 13.11.2007 geht es
bei der Zuerkennung des Latinums um die Fähigkeit - Zitat aus der Vereinbarung des KMK vom
22.09.2005: „...lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich
anspruchsvollerer Stellen (bezogen auf Bereiche der politischen Rede, der Philosophie und der
Historiographie) in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen“. Dies wiederum entspricht dem Niveau
und den Inhalten, die den G 8-Schülern einschließlich 9. Klasse vermittelt wurde.
Zusammenfassen: ja
Antrag 32/2008 Weitere Themen
Antragsteller: ARGE – Erlangen und Umgebung
Betrifft: Reisekosten für Lehrkräfte
Wortlaut:
Die LEV möge sich dafür einsetzen, dass der Reisekostenetat der Schulen in einem Umfang erhöht
wird, der auch eine Ausweitung des Fahrtenprogramms ermöglicht.
Begründung:
Es ist nicht allein wünschenswert, den Status Quo zu erhalten, sondern in Zukunft flexibler auf
Initiativen, besonders auch der Schüler, eingehen zu können.
Zusammenfassen: ja
Antrag 33/2008 Weitere Themen
Antragsteller: Gymnasium Tegernsee
Betrifft: Steuerliche Absetzung Ehrenamt
Wortlaut:
Wir bitten den Vorstand der LEV zu prüfen, ob diese Regelung auch für Elternbeiräte anwendbar ist
und ob gegebenenfalls die Geschäftsordnungen der einzelnen EBRs derart anzupassen sind, damit
diese Regelung greifen kann.
Begründung:
Elternbeiräte erfüllen ein für die Schulfamilie sehr wichtiges Ehrenamt, das vielfach mit
finanziellen Aufwendungen der EBR-Mitglieder (v.a. Fahrtkosten zu Sitzungen) verbunden ist. Um
das Ehrenamt zu stärken, hat der Gesetzgeber rückwirkend zum 1.1.2007 den § 3 Nr.26 und Nr.26a
EStG dahingehend geändert, dass nunmehr bis zu Euro 500,-- jährlich von der Steuerschuld
erlassen werden können, wenn eine ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt wird.
Zusammenfassen: keine Angabe
Antrag 34/2008 Weitere Themen
Antragsteller: Luitpold-Gymnasium, München
Betrifft: Interessenskonflikte und Mitgliedschaft im Elternbeirat
Wortlaut:
Wir bitten die LEV darauf hinzuwirken, dass die Mitgliedschaft im Elternbeirat die Ausübung einer
bezahlten Aktivität an der gleichen Schule ausschließt.
Begründung:
Die vertrauensvolle Zusammenarbeit sowohl innerhalb des Elternbeirats, als auch zwischen
Elternbeirat und Schule bzw. Eltern setzt ein ehrenamtliches Engagement der
Elternbeiratsmitglieder voraus.
Interessenskonflikte und Befangenheit, die aus der gleichzeitigen Mitgliedschaft im Elternbeirat und
einer Ausübung von bezahlten Aktivitäten und/oder Angestelltenverhältnissen an der Schule
resultieren können, beeinträchtigen das Arbeitsklima im Elternbeirat und dessen Effektivität. Sie
stellen die Vertraulichkeit der Elternbeiratsbeschlüsse und die Unabhängigkeit des Elternbeirats in
Frage und schaden damit seinem Ansehen.
Gerade im Hinblick auf die zunehmenden Ganztags- und Betreuungsaktivitäten, die mit dem
achtjährigen Gymnasium einhergehen, muss verhindert werden, dass der Elternbeirat für
wirtschaftliche Interessen instrumentalisiert werden kann.
Die Ehrenamtlichkeit an der Schule als Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Elternbeirat
ermöglicht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Elternbeirat und anderen aktiven Eltern
und deren Initiativen an der Schule. Sie ist in keiner Weise gegen die Ausübung von bezahlten
Elternaktivitäten an der Schule gerichtet.
Zusammenfassen: keine Angabe
Antrag 35/2008 Weitere Themen
Antragsteller: Hallertau-Gymnasium, Wolnzach
Betrifft: Deutsche Rechtschreibung
Wortlaut:
Wir fordern, dass in den Gymnasien wieder verstärkt Wert auf die Vermittlung der deutschen
Rechtschreibung gelegt wird und das Erlernte auch geprüft wird.
Begründung:
Es ist erwiesen, dass immer weniger Abiturienten die deutsche Rechtschreibung fehlerfrei
beherrschen. Ein fehlerfreier Umgang mit der Rechtschreibung ist (im Gegensatz zum Verfassen
von Aufsätzen) erlernbar. Eine bessere Beherrschung der Rechtschreibung käme nicht nur den
Abiturienten selbst, sondern auch den Hochschulen und der Wirtschaft zugute.
Unsere Rechtschreibung ist Teil der deutschen Kultur. Wir sollten nicht zulassen, dass sie nicht
gepflegt wird.
Übrigens ist es gerade in Zeiten des PCs und von elektronischen Rechtschreibprogrammen
notwendig, die sprachliche Theorie zu kennen, um die Ergebnisse (längst nicht überall vorhandener)
elektronischer Rechtschreibprogramme beurteilen zu können. Letzten Endes kann eine
elektronische Rechtschreibprüfung viele grammatikalisch bedingte „Falschschreibungen“ auch gar
nicht aufdecken.

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