Ohne Titel - Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern eV
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Ohne Titel - Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern eV
Anträge der Mitgliederversammlung 2008 Antrag 01/2008 Thema: Freiwilligkeit Ganztagsschulen Antragsteller: Gymnasium Fürstenried Wortlaut: Ganztagsschulen im gymnasialen Bereich und damit auch rhythmisierte Ganztagsschulen werden als freiwilliges Angebot eingerichtet. Begründung: 1. Das G 8 in seiner derzeitigen Ausprägung leidet vor allem an den Problemen der übermäßigen Stofffülle, der nicht altersgerechten Darstellung in den Schulbüchern, dem Mangel an guten Pädagogen und zu großen Klassen. Bei Lösung dieser Probleme ist es aus schulischer Perspektive nicht erforderlich, die Ganztagsschule einzuführen. Durch Ganztagsschulen soll aus Sicht einer Reihe von Interessenten die Frage der Unterbringung der Schüler am Nachmittag gelöst werden, wenn Eltern zu dieser Zeit für ihre Kinder nicht zur Verfügung stehen können oder wollen. 2. Auch ohne die Lösung der unter 1. geschilderten Probleme des G 8 gilt: Es gibt immer noch genügend Eltern, die den Wunsch und die Kapazitäten haben, ihre Kinder am Nachmittag individuell zu betreuen und auch im schulischen Bereich effektiv zu fördern sowie im Bereich des selbstständigen Lernens zu unterstützen. Dies entspricht auch ihrem verfassungsmäßigen Recht und Auftrag aus Art. 6 Abs. II Grundgesetz, der lautet: Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Die Möglichkeiten und die Verantwortung der Eltern in diesem Bereich werden durch die Einführung einer verpflichtenden Ganztagsschule untergraben. 3. Im Hinblick auf die anzustrebende Studierfähigkeit der Schüler soll die selbstständige Erarbeitung des Lernstoffes außerhalb der Schule gefördert werden. Ein solcher Raum würde durch die verpflichtende Ganztagsschule zeitlich zu sehr eingeschränkt werden. 4. Für unabsehbare Zeit ist auch davon auszugehen, dass für die flächendeckende Ganztagsschule Pädagogen nicht in genügender Zahl und mit ausreichender pädagogischer Kompetenz zur Verfügung stehen werden. 5. Die verpflichtende Ganztagsschule schränkt die Möglichkeiten der individuellen Entwicklung der Kinder im Bereich Hobby und sozialem Engagement (z.B. in Vereinen) unzumutbar ein. Die Ganztagsschule kommt daher nur für einen Teil der Gymnasiasten in Betracht. Sie darf deshalb nur freiwillig sein. Zusammenfassen: nein Antrag 02/2008 Thema: Studienplätze für doppelten Abiturjahrgang Antragsteller: Albrecht-Altdorfer Gymnasium, Regensburg Betrifft: Abitur-Jahrgang 2011, Zugang Medizinstudium/NC-Fächer Wortlaut: Die bayerische Staatsregierung wird aufgefordert, aufgrund der besonderen Situation des Abiturjahrganges 2011 eine Aufstockung der NC-relevanten Studienfächer vorzunehmen. Begründung: Ich darf auf beigefügten Brief von Frau Dr. Meinel hinweisen (im Anhang) Zusammenfassen: ja Antrag 03/2008 Thema: Studienplätze für doppelten Abiturjahrgang Antragsteller: ARGE Augsburg Betrifft: Erforderliche Erhöhung der Studienkapazitäten an den (Fach-) Hochschulen ab 2011 für heutige Studienanfänger, Abgänger des doppelten Abiturjahrgangs und Folgejahrgänge Wortlaut: Bayerische Staatsregierung und Bayerischer Landtag werden aufgefordert schnellst¬möglich mitzuteilen, wie die Beschlüsse über die Erhöhung der Studien¬kapazitäten umgesetzt werden. Insbesondere ist mitzuteilen, - in welchen Fächern - in welchen Universitäten und Fachhochschulen - in welchem Umfang - durch welche personellen und sachlichen Maßnahmen das Angebot an Studienplätzen erhöht werden wird. Die betroffenen Eltern und Schüler/innen befürchten, dass es bei bloßen Ankün¬di¬gun¬gen im Wahlkampf ohne konkrete, termingerechte Umsetzung bleiben wird. Begründung: Die Bayerische Staatsregierung und der Bayerische Landtag haben 2007 ein um¬fangreiches Programm zur Bewältigung des doppelten Abiturjahrgangs be¬schlos¬sen. Unter anderem soll die Zahl der Studienplätze um 38.000 erhöht werden. Möglicherweise wird es aber bei dieser Ankündigung bleiben, da derzeit an den Hochschulen konkrete, realistische Planungen und Konzepte zur Umsetzung die¬ser Beschlüsse fehlen. Von verschiedenen Universitäten und Fachhochschulen ist zu hören, dass eine Verdoppelung der Kapazitäten nicht möglich sei. Derzeit ist vielerorts nicht zu erkennen, dass die Hochschulen mit der erfor¬der¬li¬chen Ernsthaftigkeit die Verantwortung für die bedarfsgerechte Anpassung der Studienplatzzahlen über¬nehmen. Ohne rasche und konsequente Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen wer¬den die Absolventen des doppelten Abiturjahrgangs 2011 und auch der nach¬fol¬genden bayerischen Jahrgänge vor verschlossenen Türen stehen. Von der zu erwartenden Überlastung der Hochschulen sind auch Studenten be¬trof¬fen, die bereits jetzt ihr Studium aufgenommen haben bzw. die nach 2011 ihre Hochschulzugangsberechtigung erhalten, da wegen der bundesweiten Um¬stellung auf das achtjährige Gymnasium ab 2012 auch große Schülerströme aus anderen Bundes¬ländern an bayerischen Hochschulen zu erwarten sind. Zusammenfassen: keine Angabe Antrag 04/2008 Thema: Studienplätze für doppelten Abiturjahrgang Antragsteller: ARGE – Erlangen und Umgebung Betrifft: Bedarfsgerechter, nachhaltiger Ausbau von Studienplätzen Wortlaut: Die LEV möge sich dafür einsetzen, dass die für den doppelten Abiturjahrgang benötigten Studienplätze nach den Bedürfnissen der Studierenden ausgebaut werden und in Zukunft erhalten bleiben. Begründung: Es besteht allgemein Konsens darüber, dass die Quote der Studiumsabsolventen erhöht werden muss, um den wachsenden Herausforderungen gerecht werden zu können. Zusammenfassen: ja Antrag 05/2008 Thema: Abitur Antragsteller: ARGE – Erlangen und Umgebung Betrifft: Mündlicher Anteil an der Abiturnote bei modernen Fremdsprachen Wortlaut: Die LEV möge sich für Neuerungen bei der Prüfungsordnung für das Abitur in modernen Fremdsprachen einsetzen, die eine höhere Gewichtung des mündlichen Anteils bei der GesamtAbiturnote ermöglichen. Begründung: Solche Neuerungen gelten in den unteren Klassen bereits. Zusammenfassen: ja Antrag 06/2008 Thema: Abitur Antragsteller: Hallertau-Gymnasium Wolnzach Betrifft: Gewichtung von Mathematik und Naturwissenschaften in Oberstufe und Abitur Wortlaut: Wir fordern eine stärkere Betonung der naturwissenschaftlichen Fächer in der gymnasialen Oberstufe mit potentieller Rückstufung der Mathematik. Wir fordern, dass Mathematik im Abitur als Prüfungsfach durch eine naturwissenschaftliche Disziplin ersetzt werden kann. Begründung: Vier Pflichtwochenstunden Mathematik und drei Wochenstunden Chemie, Biologie oder Physik in der gymnasialen Oberstufe entsprechen keinem ausreichenden naturwissenschaftlichen Grundstock. Es ist sinnvoll, die Grundlagen der Mathematik intensiv zu erlernen, aber es ist nicht sinnvoll, Mathematik für alle Gymnasiasten auf höchstem Niveau zu fordern. Schüler, die Verständnisprobleme in diesem Fach haben, werden dieses Niveau trotzdem nicht erreichen und sogar potenziell fähige Schüler bremsen. Für Schüler mit besonderem Interesse an Mathematik soll das Fach „Angewandte Mathematik“ angeboten werden - gleichwertig einem naturwissenschaftlichen Fach. Zusammenfassen: ja Antrag 07/2008 Thema: Abitur Antragsteller: Antrag der ARGE Oberfranken Betrifft: Sonderregelung für Abiturienten des letzten G 9-Jahrgangs, die das Abitur wiederholen müssen. Wortlaut: Die LEV setzt sich dafür ein, dass für Abiturienten des letzten G 9-Jahrgangs, die das Abitur wiederholen müssen, eine Sonderregelung getroffen wird. Begründung: Nach jetziger Gesetzeslage müssen Gymnasiasten, die das Abitur NICHT bestehen, bei der NÄCHSTEN Abiturprüfung antreten. Für die Abiturienten des letzten Jahrgangs im G 9 (2011) muss frühzeitig eine andere, machbare Regelung getroffen werden. (Durchgefallene G 9-Abiturienten müssten sonst einige Monate später das Abitur des ersten G 8Jahrgangs absolvieren…) Die Sonderregelung für diesen Jahrgang muss rechtskräftig sein und allen Beteiligten rechtzeitig bekannt gemacht werden! Zusammenfassen: keine Angabe Antrag 08/2008 Thema: Jahrgangsstufentest Antragsteller: ARGE München und Umgebung Betrifft: Überarbeitung der Jahrgangsstufentests Wortlaut: Die LEV beschließt, das Kultusministerium zur Überarbeitung von Inhalt, Umfang und Bewertungskriterien der Jahrgangsstufentests aufzufordern. Begründung: Grundsätzlich befürworten die Elternbeiräte aller 43 in der ARGE München zusammengeschlossenen Gymnasien die Durchführung von Jahrgangsstufentests, sofern diese ein „Grundwissen“ abfragen, dessen Umfang eindeutig festgelegt und auch Schülern und Eltern bekannt ist. Bisher gab es häufig Überraschungen – auch für Lehrer – wegen unbekannten Stoffes, nicht geübter Aufgabenstellungen und viel zu tief gehender Details, die man keineswegs als Grundlage (aus den vorhergehenden Schuljahren) für das beginnende Schuljahr betrachten kann. Daher führten diese Tests vielfach zu signifikant schlechteren Klassen-Notendurchschnitten als im Jahresschnitt. Dies ist besonders zu Beginn des Schuljahres sehr demotivierend für die Schüler. Zusammenfassen: ja Antrag 9/2008 Thema: Jahrgangsstufentest Antragsteller: ARGE Südost / ARGE Mühldorf Betrifft: Jahrgangsstufentest Wortlaut: Die ARGE Südost / ARGE Mühldorf beantragt, die Jahrgangsstufentests am Schuljahresende durchzuführen, nicht mehr wie bisher üblich am Schuljahresanfang. Zusammenfassen: keine Angabe Antrag 10/2008 Thema: Schulbücher Antragsteller: Städtisches Elsa-Brändström-Gymnasium, München Betrifft: Gesetzliche Regelung zur Finanzierung und zur Sicherung der Lehr- und Lernmittelfreiheit Wortlaut: Die Bayerische Staatsregierung möge unverzüglich eine eindeutige, dauerhafte gesetzliche Regelung für die gesicherte Finanzierung der Lehr- und Lernmittel (Büchergeld) herbeiführen. Die Höhe der Beträge ist nicht längerfristig festzuschreiben, um auf Bedarfsänderungen flexibel reagieren zu können. Begründung: Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. April 2007 mahnt an: „Die unsichere Datenlage im Zeitpunkt des Gesetzeserlasses hat allerdings die Verpflichtung des Gesetzgebers zur Folge, die tatsächliche Entwicklung sorgfältig zu beobachten und nachträglichen Erkenntnissen, etwa zur Höhe der zur Zweckerreichung benötigten Mittel, in geeigneter Form Rechnung zu tragen, wie dies von der Staatsregierung auch in Aussicht gestellt wurde.“ Seit Entfallen der Verpflichtung für die bayerischen Kommunen (Gesetz zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes vom 20.12.2007 GVBJ 2007, S. 963), ab dem Schuljahr 2007/08 Büchergeld bei den SchülerInnen bzw. deren Eltern zu erheben, ist es den Kommunen anheim gestellt, ob sie die Bürger zur Zahlung des sog. Büchergeldes auffordern oder nicht. Ein verbindlicher Finanzierungsausgleich ist in der Gesetzesänderung nicht enthalten. Somit übernimmt der Freistaat Bayern derzeit keinerlei finanzielle Verpflichtung, die Schulen weiterhin bedarfsgerecht mit Lehr- und Lernmitteln auszustatten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellt aber im oben zitierten Urteil fest: „Zusammen mit den staatlichen Zuweisungen (Art. 22 Abs. 1 Satz 1 BaySchFG) und dem kommunalen Sozialbeitrag (Art. 22 Abs. 2 BaySchFG) dient das Büchergeld dazu, die Kosten für die Beschaffung von Schulbüchern durch die öffentliche Hand zu decken (Art. 21 Abs. 3 Satz 1 BaySchFG).“ Dies führt – neben der Tatsache, dass der Freistaat seiner Verpflichtung nicht nachkommt – dazu, dass die Schulen in jeder Kommune unterschiedlich gut mit Lehr- und Lernmitteln ausgestattet sein werden. Wir fordern eine klare gesetzliche Regelung zur Finanzierung der Lehr- und Lernmittel auch im Sinne der Bildungsgerechtigkeit, unabhängig vom Wohnort des Schülers/der Schülerin. Die Höhe der bereitgestellten Mittel für die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln ist regelmäßig an den Bedarf anzupassen. Die Höhe der Beträge zur Finanzierung von Lehr- und Lernmitteln darf nicht längerfristig festgeschrieben werden, um jeweils auf den aktuellen Finanzierungsbedarf an den jeweils betroffenen Schulen und Schularten zeitnah eingehen zu können. Zusammenfassen: nein Antrag 11/2008 Thema: Schulbücher Antragsteller: Hermann-Staudinger-Gymnasium, Erlenbach a. Main Betrifft: Schulbücher und Schulbudget Wortlaut: Wir fordern die Staatsregierung auf, die Finanzierung der Schulbücher für das G 8 nach dem Konnexitätsprinzip zu übernehmen. Die Schulbudgets der Sachaufwandsträger dürfen durch eine Umfinanzierung der Schulbücher nicht belastet werden. Begründung: Die erheblichen finanziellen Mittel für die Anschaffung der Schulbücher für das G 8 kann und darf nicht in den kommenden Jahren von den Sachaufwandsträgern über ihr bisheriges Maß geschultert werden. Die Schulbudgets müssen in ihrem bisherigen Ausmaß erhalten bleiben, damit die Schulen ihren Betrieb am Laufen halten können. Eine Kürzung wäre der Tod vieler wichtiger Projekte und Veranstaltungen. Zusammenfassen: ja Antrag 12/2008 Thema: Schulbücher Antragsteller: Gymnasium Fürstenried Der Antrag wird von der ARGE München unterstützt (Beschluss vom 14.1.08). Betrifft: Gewicht der bayerischen Schulbücher Wortlaut: Wir bitten die LEV sich dafür einzusetzen, dass das Gewicht der Schultaschen durch die Verwendung von Büchern mit verbesserten Softcovers, anstelle von Hardcovers, reduziert wird. Insbesondere die Kinder der Unterstufe sind davon betroffen. Begründung: Das Verwenden von Paperback-Büchern (Softcovers) anstelle von Büchern mit festem Buchdeckel (Hardcovers) würde das Gewicht der Schultaschen deutlich reduzieren. Gerade die Bücher der jüngeren Kinder der Unterstufe sind durch die festen Buchdeckel zu schwer. Beispielhaft ist das Buch Galvani Chemie 2 vom Bayerischen Schulbuch Verlag. Es vereint den Vorteil der Haltbarkeit von Büchern mit festem Buchdeckel, da die einzelnen Seiten geklebt sind und zusätzlich Fadenbindung aufweisen, mit dem Gewichtsvorteil der Paperback-Einbindung, da laminierter Karton verwendet wurde. Darüber hinaus hat es einen Plastikumschlag, der zusätzliche Haltbarkeit bewirkt und bei Verschleiß leicht ersetzt werden kann. Außerdem entfällt zeit- und kostenaufwendiges Einbinden der Bücher durch Schüler oder Eltern. Zusammenfassen: nein Antrag 13/2008 Thema: Schulbücher Antragsteller: Gymnasium Fürstenried Der Antrag wird von der ARGE München unterstützt (Beschluss vom 14.1.2008). Betrifft: Inhalt der bayerischen Schulbücher Wortlaut: Wir bitten die LEV darauf hinzuwirken, dass die bayerischen Schulbücher sowohl auf inhaltliche Richtigkeit als auch auf altersgerechte Darstellung des Stoffes von Experten geprüft und ggf. überarbeitet werden. Begründung: Geschichts- und Biologiebücher in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg wurden von der Stiftung Warentest getestet. Als Gutachter beauftragte sie Professoren, die mit dem Georg-Eckert-Institut für Schulbuchforschung zusammenarbeiten. Der Test ergab, dass diese Bücher oftmals inhaltlich falsch, einseitig dargestellt, unnötig schwer und/oder didaktisch mangelhaft sind. Beispiel ist ein Fehler im Bayerischen Schulbuch delta 9 Mathematik für Gymnasien vom C.C.Buchner Duden Paetec Schulbuchverlag, Seite 11, Nr. 3c). Hier ist die Seitenlänge 3a, nicht 5a. Zusammenfassen: ja Antrag 14/2008 Thema: Mittagsverpflegung Antragsteller: Otto-von-Taube-Gymnasium, Gauting Zusammen mit der Arge Obb1 Betrifft: Vollwertiges Essen in der Mensa; Schulverpflegung Wortlaut: Die LEV setzt sich ein für ein vollwertiges, gesundes Essen an allen Mensen der Schulen in ihrem Verantwortungsbereich. Ziel: Der Freistaat Bayern gewährleistet für jedes Kind ein vollwertiges, gesundes Essen und ermöglicht dadurch eine kindgerechte Ernährung. Die Mensen unterliegen den Qualitätskontrollen der zuständigen Aufsichtsbehörden des Freistaats. Begründung: Die Ausstattung und Präsentation des Mensa-Essens darf nicht der Freiwilligkeit und Beliebigkeit jeder einzelnen Schule ausgeliefert sein. Die Kinder erleben während der Mittagsverpflegung konkret die Wertigkeit des Essens als wichtige „Kulturhandlung“. Jedes Kind hat ein Grundrecht auf ein vollwertiges, gesundes Essen, ganz gleich, in welche Schule es geht und aus welchem Elternhaus es kommt. Dies entspricht einem wesentlichen Grundrecht, u.a. einer Voraussetzung für erfolgreiches Lernen. Zusammenfassen: keine Angabe Antrag 15/2008 Thema: Mittagsverpflegung Antragsteller: Gymnasium Neutraubling Betrifft: Bezuschussung der Mittagsverpflegung für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen Wortlaut: Die LEV möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass die betroffenen Kinder - wie in anderen Bundesländern bereits konkret geplant - einen eigenen Beitrag von max. 1 Euro zu leisten haben. Begründung: Durch die Einführung des G 8 sind die Kinder zunehmend auf die Mittagsverpflegung in der Schule angewiesen. Da bei Empfängern von Sozialleistungen für die Verpflegung von Kindern nur ca. 2 Euro je Tag vorgesehen sind, können die Kosten für die Schulverpflegung daraus nicht beglichen werden. Dadurch werden auch in unserer Schule mehrere Kinder von der Mittagsverpflegung ausgeschlossen. Aus gesundheitlichen und sozialen Gründen ist es aber dringend erforderlich, allen Kindern die Teilnahme am Mittagstisch zu ermöglichen. Zusammenfassen: ja Antrag 16/2008 Thema: Mittagsverpflegung Antragsteller: Hallertau-Gymnasium, Wolnzach Betrifft: Mittagsverpflegung Wortlaut: Wir fordern die Sicherstellung einer gesunden Mittagsverpflegung in den Schulkantinen Begründung: Der laufende Betrieb einer Schulkantine ist ohne staatliche Zuschüsse nicht finanzierbar. Das gilt v.a. für ländliche Regionen, da dort in der Regel keine kostengünstige Belieferung der Schulkantinen durch Großküchen möglich ist. Für einen Preis von unter 5 € pro Mahlzeit lässt sich aufgrund der geringen Gewinnspanne kein geeigneter Catering-Dienstleister gewinnen. Wir fordern die Finanzierung von geeignetem Personal oder einen Zuschuss vom mindestens 2 € pro ausgegebener Schülermahlzeit. Auch die Mahlzeiten in Studentenmensen, universitären Einrichtungen und Betriebkantinen sind in der Regel subventioniert. Zusammenfassen: ja Antrag 17/2008 Thema: Personal an Schulen Antragsteller: ARGE Oberbayern-Mitte Betrifft: Aufsichtspersonal für Mittagspause Wortlaut: Wir fordern eine Berücksichtigung der Aufsicht in der Mittagspause im Lehrerbudget, bzw. die Umwidmung der dafür bereitzustellenden Mittel in eine finanzielle Zuwendung für Aufsichtspersonal. Zusammenfassen: keine Angabe Antrag 18/2008 Thema: Personal an Schulen Antragsteller: Röntgen Gymnasium, Würzburg Betrifft: Bezahlung von Unterrichtsaushilfen Wortlaut: Die Bezahlung von Lehrern im Ruhestand, die aushilfsweise an den Gymnasien unterrichten, muss so verbessert werden, dass sie einen Anreiz zur Arbeitsaufnahme bietet. Begründung: Bei Lehrern im Ruhestand, die wieder unterrichten um den vorhandenen, erheblichen Mangel an Lehrkräften auszugleichen, wird die Entlohnung mit dem Ruhegehalt verrechet, so dass ein Stundenlohn von nur ganz wenigen Euro ausgezahlt wird. Ohne einen finanziellen Anreiz sind nur ganz wenige Ruheständler bereit Unterricht zu erteilen. Jedoch kann nur mit deren Hilfe der momentane Lehrermangel und der zum Teil erhebliche Unterrichtsausfall abgemildert werden. Zusammenfassen: ja Antrag 19/2008 Thema: Personal an Schulen Antragsteller: Röntgen Gymnasium, Würzburg Betrifft: Mobile Reserve Wortlaut: Die Anzahl der Lehrkräfte in der mobilen Reserve muss deutlich erhöht werden, da derzeit bei Ausfall von Lehrkräften aufgrund von Krankheit oder Elternzeit im Allgemeinen kein Ersatz aus der Mobilen Reserve gestellt werden kann. Begründung: Durch die regelmäßig anfallenden, erheblichen Erkrankungen von Lehrkräften (Unfall, Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebserkrankungen, etc.) und die gesellschaftlich gewünschte hohe Inanspruchnahme von Elternzeit durch Vätern kommt es zu zahlreichen Unterrichtsausfällen und damit zu Wissenslücken bei den Schülern, die nicht hinnehmbar sind. Da das Budget der Schule sehr, sehr knapp bemessen ist und die Lehrer schon jetzt bis an die Grenzen ihrer Belastungsfähigkeit Unterricht erteilen, können vom Lehrkörper der Schulen die Unterrichtsausfälle nicht ausgeglichen werden. Die Mobile Reserve ist unverzichtbar und muss personell deutlich aufgestockt werden. Zusammenfassen: ja Antrag 20/2008 Thema: Personal an Schulen Antragsteller: ARGE Oberbayern-Mitte Betrifft: Stellen für Schulsozialarbeit Wortlaut: Wir fordern die Einrichtung von Schulsozialarbeitstellen auch für die Gymnasien. Begründung: Der Bedarf für kurzfristige Konfliktlösungen in Einzelfällen als auch im Klassenverband nimmt aufgrund der wachsenden psychischen Belastung der SchülerInnen zu - zeitliche Belastung durch den zunehmenden Nachmittagsunterricht, zu große Klassen, Druck durch die erhebliche Stoffmenge, etc. Zusammenfassen: keine Angabe Antrag 21/2008 Thema: Personal Schulen Antragsteller: ARGE Würzburg und Umgebung Betrifft: Situation der Schulpsychologen Wortlaut: Wir beantragen für jedes Gymnasium einen eigenen Schulpsychologen mit ausreichendem Stundenvolumen. Begründung: Aufgrund der Unterversorgung an bayerischen Gymnasien mit schulpsychologischen Stunden, beantragen wir für jedes Gymnasium einen eigenen Schulpsychologen mit einem ausreichenden Stundenvolumen (mit mehr als vier Stunden). Die aktuelle Situation der Gewaltpotentiale an den Schulen und die Suizidgefährdungen unserer Schüler müssen fachmännisch betreut und begleitet werden. Zudem muss das Lehrerkollegium dringend unterstützt und betreut werden. Wir plädieren für ein gewaltfreies und harmonisches Umfeld für unsere Kinder. Ermöglichen Sie dies durch entsprechende Maßnahmen. Wir sind damit einverstanden, dass unser Antrag mit anderen thematisch gleichen / ähnlichen Anträgen zusammengefasst wird. Zusammenfassen: ja Antrag 22/2008 Thema: Personal an Schulen Antragsteller: ARGE Würzburg und Umgebung Betrifft: Stellen für Sozialpädagogen Wortlaut: Wir beantragen für jede Schulart einen Sozialpädagogen. Begründung: Um die Lehrer in ihrer gesamtpädagogischen Funktion zu unterstützen, beantragen wir einen Sozialpädagogen für jedes Gymnasium. Die aktuelle Situation der Gewaltpotentiale an den Schulen und die Suizidgefährdungen unserer Schüler müssen fachmännisch betreut und begleitet werden. Zudem muss das Lehrerkollegium dringend unterstützt und betreut werden. Wir plädieren für ein gewaltfreies und harmonisches Umfeld für unsere Kinder. Ermöglichen Sie dies durch entsprechende Maßnahmen. Zusammenfassen: ja Antrag 23/2008 Weitere Themen Antragsteller: Ignaz-Taschner-Gymnasium, Dachau Betrifft: Gegen Gewalt und Intoleranz Wortlaut: Die LEV organisiert eine Vernetzung der in vielen Schulen praktizierten Aktionen gegen Gewalt und Intoleranz in Schulen, um eine entsprechende/n Homepage / Flyer / Broschüren einzurichten, in denen Eltern und Schüler sowie deren Vertreter leichten Zugang zu den gesuchten Information finden. Begründung: Es mag zu diesem Thema bereits im Internet vielfältige Informationen geben. Agiert die LEV hier als qualitätsgesicherter Informationspool, so zeigt sie eine unmissverständliche Position. Immer mehr Schulen klagen, rechtsextreme Gruppen verteilten CDs, "Infomaterial" etc. Ausländerfeindlich Übergriffe auf Schüler/Innen mit Migrationshintergrund sind zu beklagen. Leider stehen betroffene Schüler, Eltern und Lehrer solchen Aktivitäten recht hilflos gegenüber. Zusammenfassen: ja Antrag 24/2008 Weitere Themen Antragsteller: Ignaz-Taschner-Gymnasium, Dachau Betrifft: Spinde Wortlaut: Die LEV fordert von den Sachaufwandsträgern, durch Schaffung der baulichen Voraussetzungen dafür zu sorgen, dass die Schulen den Schüler/Innen Schränke, Spinde etc. zur Verfügung stellen können. Die Behältnisse sollen in Zukunft die Schultaschen „entlasten“, also von Gewicht erleichtern oder Gewicht reduzieren Begründung: Die Belastung der Schüler/Innen durch das Gewicht ihrer Schultaschen hat mittlerweile gesundheitsschädliche Folgen. Dem entgegenzuwirken helfen bis zur Reduktion des Gewichts von Unterrichtsmaterialien die oben geforderten Behältnisse. Zusammenfassen: ja Antrag 25/2008 Weitere Themen Antragsteller: Frankenwald-Gymnasium, Kronach Betrifft: Einführungsklassen Wortlaut: Einführung weiterer sog. Einführungsklassen (bisher „Ü-Klassen“) besonders im ländlichen Raum Begründung: Im G 9 konnten (Real-)SchülerInnen nur an wenigen Orten die Möglichkeit einer Aufwärtsdurchlässigkeit in sog. „Ü-Klassen“ nutzen. (In ganz Oberfranken z.B. nur an einem Bamberger Gymnasium, 2008 auch in Hof). Diese Ü-Klassen werden im G 8 durch sog. „Eingangsklassen“, in denen die fehlenden Unterrichtsinhalte vermittelt werden sollen, ersetzt. Auch durch Veränderungen im Lehrplan der R6 (Französisch) kommt nun für viele (Real-)SchülerInnen ein Eintritt in die Oberstufe des Gymnasiums in Frage. Eine Bedarfsabfrage wird dementsprechend andere Ergebnisse als vor 2 Jahren bringen. Gerade im ländlichen Raum müsste darauf geachtet werden, dass die Eingangsklassen gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind, aber nicht in Ortschaften angeboten werden, die ohnehin FOS-Standort sind. Zusammenfassen: keine Angabe Antrag 26/2008 Weitere Themen Antragsteller: Frankenwald-Gymnasium, Kronach Betrifft: Schulwegkostenfreiheit Wortlaut: Schulwegkostenfreiheit wenigstens im jetzigen Umfang erhalten! Begründung: Bereits jetzt zahlen Fahrschüler in der Oberstufe einen Eigenanteil von EURO 340,--/Jahr. Eine Erhöhung dieses Betrages oder ein Wegfall der Schulwegkostenfreiheit bewirkte eine Benachteiligung der SchülerInnen abseits der Ballungszentren. Im ländlichen Raum wäre für viele eine Ausbildung an einer weiterführenden Schule nicht finanzierbar. Es muss vermieden werden, dass Jugendlichen mangels Alternative neben dem zeitlichen Aufwand auch noch eine höhere finanzielle Belastung zugemutet wird. Zusammenfassen: keine Angabe Antrag 27/2008 Weitere Themen Antragsteller: Röntgen Gymnasium, Würzburg Betrifft: Reduzierung der Klassenstärke Wortlaut: Die Klassenstärke darf nicht mehr als 25 Schüler betragen. Begründung: Zur Sicherung des Lernerfolges sollte keine Klasse über 25 Schülerinnen und Schüler haben, wie dies auch im Schulversuch des G 8 festgelegt war. Die gegenwärtig hohen Klassenstärken müssen auf ein pädagogisch sinn¬volles Maß reduziert werden. Zusammenfassen: keine Angabe Antrag 28/2008 Weitere Themen Antragsteller: Gymnasium Pfarrkirchen Betrifft: Stundenkürzungen im G 8 Wortlaut: Wir fordern vom Kultusministerium auf weitere Stundenkürzungen zu verzichten und stattdessen für angemessene Rahmenbedingungen (z.B. Zahl und Qualifikation der Lehrer, Verpflegung, räumliche Ausstattung, ausreichende Pausenräume, Flächen für Bewegung- und Rückzugsmöglichkeiten ...) für eine „lebenswerte Schule“ zu sorgen. Begründung: Der allgegenwärtige Lehrermangel bedingt den Ausfall vieler Unterrichtsstunden und gefährdet nach Ansicht vieler Eltern den Schulerfolg der Kinder. Die vorgesehene Kürzung der Gesamtstundenzahl im G 8, die, wie schon beobachtet, z.B. zur Kürzung von Intensivierungsstunden führt, kann unter diesen Umständen nur als verdeckte Sparmaßnahme verstanden werden. Die Qualität und Vielfalt der Ausbildung kann bei weiterer Kürzung der Stunden nicht aufrechterhalten werden. Es sollten alle Anstrengungen gemacht werden um stressfreies Lernen zu ermöglichen. Dies betrifft sowohl die Lehrstoffmenge pro Zeit, wie die personelle, räumliche und materielle Ausstattung und die daraus resultierende Lernatmosphäre. Zusammenfassen: keine Angabe Antrag 29/2008 Weitere Themen Antragsteller: Gymnasium in Tutzing Betrifft: Intensivierungsstunden Wortlaut: Wir möchten beantragen, dass die Intensivierungsstunden in den 9. Klassen wieder verpflichtend eingeführt werden. Begründung: Intensivierung, als Herzstück des G 8 angepriesen, darf nicht zur Nachhilfe für schwache Schüler verkommen, wie dies augenblicklich der Fall ist, sondern sollte Förderung, auch evt. Plusunterricht, für alle Schüler bedeuten. Zusammenfassen: ja Antrag 30/2008 Weitere Themen Antragsteller: Ignaz-Kögler-Gymnasium (IKG), Landsberg a. Lech Betrifft: Hausaufgaben Wortlaut: Die LEV möge sich im Ministerium dafür einsetzen, dass in den Klassen des G 8, zumindest aber in der Unterstufe, an den Tagen mit Nachmittagsunterricht keine Hausaufgaben mehr von den Kindern erledigt werden müssen. Begründung: Die Begründung für die Forderung ergibt sich aus dem beigefügten Schreiben an die Schulleitung des IKG (im Anhang). Der Elternbeirat hat vergeblich versucht, eine solche Regelung schulintern zu erreichen. Die Lehrkräfte und letztendlich auch die Schulleitung sehen sich außerstande dieses Verfahren ohne ausdrückliche Anweisung des Ministeriums durchzusetzen. Die derzeitigen Regelungen der GSO (§ 52: „[...]die Koordinierung der Hausaufgaben in den einzelnen Klassen unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen des Nachmittagsunterrichts obliegt der Klassenleiterin oder dem Klassenleiter.“) führen aber nicht zu einem akzeptablen Ergebnis, da sie hinsichtlich einer Anweisung zum Handeln zu unverbindlich sind. Zusammenfassen: keine Angabe Antrag 31/2008 Weitere Themen Antragsteller: Wolfram-von-Eschenbach-Gymnasium, Schwabach Betrifft: G 8, Prüfung zur Erreichung des Latinums. Wortlaut: Wir beantragen in Anlehnung an die Bestimmungen im G 9 sowie der KMK Vereinbarung vom Sept. 2005, dass Schülern des G 8 automatisch nach der 9. Klasse bei Note 4 (oder besser) im Jahreszeugnis das Latinum zuerkannt wird. Begründung: Nach der KMK Vereinbarung vom Sept 2005 (Ziff. 3.1 Erwerb des Latinums ist eine Latinumsprüfung nur dann erforderlich, wenn sie nach drei Unterrichtsjahren zuerkannt werden soll. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass L1 und L2 Schüler des G 8, die am Ende der 9. Jgstufe vier und fünf Jahre Lateinunterricht absolviert haben, keine eigene Latinums-Prüfung ablegen müssen. Gem. Schreiben des Bayer. Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 13.11.2007 geht es bei der Zuerkennung des Latinums um die Fähigkeit - Zitat aus der Vereinbarung des KMK vom 22.09.2005: „...lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich anspruchsvollerer Stellen (bezogen auf Bereiche der politischen Rede, der Philosophie und der Historiographie) in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen“. Dies wiederum entspricht dem Niveau und den Inhalten, die den G 8-Schülern einschließlich 9. Klasse vermittelt wurde. Zusammenfassen: ja Antrag 32/2008 Weitere Themen Antragsteller: ARGE – Erlangen und Umgebung Betrifft: Reisekosten für Lehrkräfte Wortlaut: Die LEV möge sich dafür einsetzen, dass der Reisekostenetat der Schulen in einem Umfang erhöht wird, der auch eine Ausweitung des Fahrtenprogramms ermöglicht. Begründung: Es ist nicht allein wünschenswert, den Status Quo zu erhalten, sondern in Zukunft flexibler auf Initiativen, besonders auch der Schüler, eingehen zu können. Zusammenfassen: ja Antrag 33/2008 Weitere Themen Antragsteller: Gymnasium Tegernsee Betrifft: Steuerliche Absetzung Ehrenamt Wortlaut: Wir bitten den Vorstand der LEV zu prüfen, ob diese Regelung auch für Elternbeiräte anwendbar ist und ob gegebenenfalls die Geschäftsordnungen der einzelnen EBRs derart anzupassen sind, damit diese Regelung greifen kann. Begründung: Elternbeiräte erfüllen ein für die Schulfamilie sehr wichtiges Ehrenamt, das vielfach mit finanziellen Aufwendungen der EBR-Mitglieder (v.a. Fahrtkosten zu Sitzungen) verbunden ist. Um das Ehrenamt zu stärken, hat der Gesetzgeber rückwirkend zum 1.1.2007 den § 3 Nr.26 und Nr.26a EStG dahingehend geändert, dass nunmehr bis zu Euro 500,-- jährlich von der Steuerschuld erlassen werden können, wenn eine ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt wird. Zusammenfassen: keine Angabe Antrag 34/2008 Weitere Themen Antragsteller: Luitpold-Gymnasium, München Betrifft: Interessenskonflikte und Mitgliedschaft im Elternbeirat Wortlaut: Wir bitten die LEV darauf hinzuwirken, dass die Mitgliedschaft im Elternbeirat die Ausübung einer bezahlten Aktivität an der gleichen Schule ausschließt. Begründung: Die vertrauensvolle Zusammenarbeit sowohl innerhalb des Elternbeirats, als auch zwischen Elternbeirat und Schule bzw. Eltern setzt ein ehrenamtliches Engagement der Elternbeiratsmitglieder voraus. Interessenskonflikte und Befangenheit, die aus der gleichzeitigen Mitgliedschaft im Elternbeirat und einer Ausübung von bezahlten Aktivitäten und/oder Angestelltenverhältnissen an der Schule resultieren können, beeinträchtigen das Arbeitsklima im Elternbeirat und dessen Effektivität. Sie stellen die Vertraulichkeit der Elternbeiratsbeschlüsse und die Unabhängigkeit des Elternbeirats in Frage und schaden damit seinem Ansehen. Gerade im Hinblick auf die zunehmenden Ganztags- und Betreuungsaktivitäten, die mit dem achtjährigen Gymnasium einhergehen, muss verhindert werden, dass der Elternbeirat für wirtschaftliche Interessen instrumentalisiert werden kann. Die Ehrenamtlichkeit an der Schule als Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Elternbeirat ermöglicht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Elternbeirat und anderen aktiven Eltern und deren Initiativen an der Schule. Sie ist in keiner Weise gegen die Ausübung von bezahlten Elternaktivitäten an der Schule gerichtet. Zusammenfassen: keine Angabe Antrag 35/2008 Weitere Themen Antragsteller: Hallertau-Gymnasium, Wolnzach Betrifft: Deutsche Rechtschreibung Wortlaut: Wir fordern, dass in den Gymnasien wieder verstärkt Wert auf die Vermittlung der deutschen Rechtschreibung gelegt wird und das Erlernte auch geprüft wird. Begründung: Es ist erwiesen, dass immer weniger Abiturienten die deutsche Rechtschreibung fehlerfrei beherrschen. Ein fehlerfreier Umgang mit der Rechtschreibung ist (im Gegensatz zum Verfassen von Aufsätzen) erlernbar. Eine bessere Beherrschung der Rechtschreibung käme nicht nur den Abiturienten selbst, sondern auch den Hochschulen und der Wirtschaft zugute. Unsere Rechtschreibung ist Teil der deutschen Kultur. Wir sollten nicht zulassen, dass sie nicht gepflegt wird. Übrigens ist es gerade in Zeiten des PCs und von elektronischen Rechtschreibprogrammen notwendig, die sprachliche Theorie zu kennen, um die Ergebnisse (längst nicht überall vorhandener) elektronischer Rechtschreibprogramme beurteilen zu können. Letzten Endes kann eine elektronische Rechtschreibprüfung viele grammatikalisch bedingte „Falschschreibungen“ auch gar nicht aufdecken.