EBM2000plus Ambulantes Operieren Inhalt - Medizin-EDV
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EBM2000plus Ambulantes Operieren Inhalt - Medizin-EDV
EBM2000plus Ambulantes Operieren Dr. Hellmann Inhalt - Einleitung - Rahmenbedingungen - EBM-Systematik u. Grundbegriffe - Dokumentation, Regelbesonderheiten - Ambulantes Operieren (Beispiele) - Besonderheiten der Kap. - § 115 b SGB: AOP-Vertrag - Belegarzt - Kostenpauschalen - Auswirkungen: Dr. Alles - EDV-Einsatz - Praktischer Teil Rechtliche Rahmenbedingungen - EBM muss Punktzahlbewertungsmaßstab sein (§87,2) - Leistungen sind in Leistungskomplexen oder in Fallpauschalen zusammenzufassen (§87,2a1) - Leistungen mit Zeitvorgaben zu versehen (§87,2-1) - Gliederung der Leistungen auf Basis fachgebietsspezifischer Zuordnungen (§87,2a1) - Vorgaben zum hausärztlichen Versorgungsbereich und Informationspflicht an den Hausarzt (§73,1) 1 Rechtliche Rahmenbedingungen - Aspekt der wirtschaftliche Nutzung eingesetzter medizinischer Geräte ist zu berücksichtigen - Regelungen zur Abstaffelung der Leistungsbewertung auf Basis eines Zeitbezuges (Kann-Vorgabe) - Verpflichtung des Bewertungsausschusses zur permanenten Überprüfung der Leistungsbeschreibungen und Bewertungen (§87,2) - Beschlüsse des Bewertungsausschusses sind BMGS vorzulegen; ggf. Möglichkeit zur Beanstandung bzw. Ersatzvornahme Rechtliche Rahmenbedingungen - Bewertungsausschuss hat Vorgaben zur Mengensteuerung in Form von arztgruppenspezifischen Regelleistungsvolumina zur Umsetzung in der Honorarverteilung (§§85ff) zu beschließen - Vorgaben zur Plausibilitätsprüfung (§106a) Fazit: - Vorgaben des Gesetzgebers wesentlich restriktiver im Vergleich als früher - Rechte der Krankenkassen zur Einflussnahme massiv eingeschränkt - Einflussnahme des BMGS gestärkt Überblick: Besonderheiten - 5-stellige Ziffernsystematik - Klare Leistungsbeschreibung - Teilweise Zusammenfassung in Leistungskomplexe - Aufschlüsselung in ärztliche und technische Leistungsanteile - Genaue Festschreibung der Punkte (ggf. Euro-Werte) pro Leistung 2 Fünfstellige Nummernstruktur XX YYY XX= 01,02: Leistungen 03,04: 05-27: 30-35: 40: 80-89: 9x: Arztgruppenübergreifende allg. Hausärztlicher Versorgungsbereich Fachärztlicher Versorgungsbereich Arztübergreifende spezielle Leistungen Pauschalerstattungen Sonstige Ziffern, Pseudoziffern regional geltende Ziffern (Astma-Schulung 99842) Facharztunterkapitel (1) XX= 04: Kinder- und Jugendmedizin 05: Anästhesiologie 06: Augenärzte 07: Chirurgie, Kinder-, plastische, Herz08: Geburtshilfe, Gynäkologie 09: HNO 10: Dermatologie 11: Humangenetik 12: Labor 13: Innere Medizin 14: Kinder- und Jugendpsychiatrie 15: MKG 16: Neurologie und Neurochirurgie 17: Nuklearmedizin 18: Orthopädie Facharztunterkapitel (2) XX= 19: Pathologie 20: Phoniatrie und Pädaudiologie 21: Psychiatrie ( und Psychotherapie) 22, 23: Psychotherapie 24: Radiologie 25: Strahlentherapie 26: Urologie 27: Physikalische und rehabilitative Medizin 3 Systematik 01: Allgemeine fachgruppen02: übergreifende Leistungen 03: Hausärzte 10min. 05: Gynäkologen ...410 ...300 ...110 ...120 Besuche Kl. Chirurgie Ord.Komplex Gespräch ...210 Ord.Komplex ...220 Gespräch 10min. 27: Physikalische und ...210 Ord.Komplex rehabilitative Medizin ...220 Gespräch 10min. 30: Spezielle fachgruppenübergreifende ...600 Proktologie Leistungen ...710 Schmerztherapie Sonstige Ziffern und Pseudoziffern 8X.YYY 40: ergänzende Sachkosten, Wegepauschalen... 80: 81: 86: 87: 88: Praxisgebühr Schwerbedürftigkeit Pauschalkosten Onkologie Bundesknappschaft Sozialpsychiatrische Versorgungspauschale Fünfstellige Nummernstruktur (2) XX YYY YYY= (Systematik in Kapitel III) 0YY: Strukturleistungen Y10 (Systematik in Kapitel III) 0YY: Strukturleistungen Y10 –12: Ordinationskomplex mit Altersgewichtung, Konsiliarkomplex Y15: Konsultationskomplex Y20: Beratung, Erörterung u/o Abklärung, je vollendete 10 Minuten 2YY, 3YY,...: Leistungskomplexe, einzelne Leistungen 4 EBM-Text: Beispiel EBM-Text: Beispiel 2 Leseart für Leistungsinhalte 09322 - xxx - aaa - yyy 30720 - xxx oder - yyy 11232 - yyy - xxx - aaa und/oder - bbb und/oder - ccc 09331 - xxx - yyy - zzz - aaa - www 20332 - xxx - aaa und/oder - bbb und/oder - ccc - yyy 30111 - xxx - yyy und/oder - zzz und/oder - aaa - www Komma: Aufzählung mit und! 5 Beispiel: Obligater Inhalt Ziffernzusatzkennungen (Pflicht) Beispiel: 80400 (504 €) und 80400F (201,60 €) Teilweise Punktewert halbiert X: ICSI-Leistungen (Intracytoplasmatische Spermainjektion), die im Falle einer künstl. Befruchtung abgerechnet werden M: Früherkennungsuntersuchungen kolorektales Karzinom, männlich S: Drogensuchtests für die Anwendung der unterschiedlichen Höchstwerte 32138, 32139 S: Postoperative Behandlungskomplexe des Abschnitts 31.4 bei Erbringung nach kurativstationärem (belegärztlichem) Behandlungsfall F: Dialysesachkosten/Feriendialyse N: Notfall B: Bei Einbeziehung einer Bezugsperson A: Bäder, Massagen, Krankengymnastik ohne Zuzahlung (Minderjährige und Härtefälle) V: Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge erbrachte Laborleistungen Beispiel für Zusatzkennzeichen 6 Grundbegriffe Krankheitsfall dauert vom aktuellen Quartal bis Ablauf der folgenden drei Quartale, max. 1 Jahr Behandlungsfall alle die Behandlung eines Patienten betreffenden Leistungen in dem aktuellen Quartal Auswirkungen auf die Dokumentation - Gliederung der Leistungslegenden im Hinblick auf obligate bzw. fakultative Leistungsinhalte - Verstärkung des innerärztlichen Informationsaustausches durch gezielte Vorgabe zu einer Berichtspflicht in ausgewählten Leistungslegenden - Stärkerer Bezug der Leistungslegendierung auf bestimmte Krankheitsbilder, insbesondere mit Hilfe von Diagnoseschlüsseln Dokumentation - Beispiel Schriftliche Mitteilungen Bericht Brief individuell Höchstwert für 01600 01601 01600&01601 Zuschlag zu 01600, 01601 100 Punkte 200 Punkte 400 Punkte ist 01602 35 Punkte (Name oder Abrechnungsnummer des Hausarztes ist anzugeben) 7 Ambulantes Operieren: Überblick - OPS und EBM Verschlüsselung notwendig - Mehrere Prozeduren unter einer Diagnose: nur höchst bewerteter Eingriff wird vergütet - Schnittnahtzeiten (SNZ) sind festgelegt - Revisionen und Zweiteingriffe sind abrechenbar - Abrechung histographischer Leistungen nur bei malignen Befunden Kategorien Zweistellige Systematik aus z.B. H4 - Bereich - Schnittnahtzeitnummer Schnittnahtzeitnummer Kategorie 1 15 min 2 30 min 3 45 min 4 60 min 5 90 min 6 120 min 7 150 min Ambulantes Operieren - Schnittnahtzeit Schnitt-Naht-Zeit als bestimmende Größe bei der ambulanten Operation und Anästhesien Die Schnittnahtzeit ist durch das OP- oder Narkoseprotokoll nachzuweisen. 8 OPS-Kapitel: Beispiel Ambulantes Operieren Kapitel 31 Sonst nichts? 8500 OPS-Ziffern Leistungsumfang 31.2 Sämtliche durch den Operateur erbrachte Leistungen - Ärztliche Leistungen - Untersuchungen am Operationstag - Verbände - ärztliche Abschlussuntersuchungen - einen postoperativen Arzt-Patienten-Kontakt - Dokumentation - Beratungen - Abschlußbericht an weiterbehandelnden Vertragsarzt und Hausarzt (gemäß §73,1b SGB V: ohne Mitteilung an den Hausarzt) 9 Leistungsumfang: Kommentar Leistungen sind alle enthalten ⇒ Nicht gesondert abrechenbar ⇒ insbesondere der erste postoperative Arzt-Patienten-Kontakt Berichtspflicht Ist obligat Auch an den Hausarzt, wenn die Überweisung durch einen anderen Facharzt erfolgte. In diesem Fall ist eine Kopie anzufertigen (01602). Wenn der Patient keine Hausarzt angibt oder die Befundübermittlung verweigert dann kein Bericht an den Hausarzt. Beides ist ggf. zu dokumentieren! Der Brief ist nicht gesondert abrechungsfähig. Kleinchirurgie versus 31.2 Die Ziffern 02300 – 02302 können nicht als Eingriffe aus 31.2 abgerechnet werden. Die jeweils zugehörigen OPS-Codes sind nicht mit denen aus Kap. 31 verknüpft. 10 Ausnahme Kleinchirurgie Leistungen bei Kindern unter 12 Jahren und in Narkose stattfinden können unter 31101 bzw. aus den Leistungsziffern AO für HNO, MKG, Augen, Urologie mit Endziffer 1 einschließlich der zugehörigen Betreuungsziffern abgerechnet werden. Auch dann, wenn die Praxis nicht Strukturvoraussetzungen des §115b erfüllt. Aufgabe: Ziffern nachschlagen! Nicht gebietsspezifische Eingriffsarten - Dermatologische, - gynäkologische und - visceralchirurgische Eingriffe sind nicht gebietsspezifisch. ⇒ Jeder Operateur darf diese abrechnen. Voraussetzung ist Weiterbildung Fachfremde Leistungen dürfen nicht erbracht werden: Staroperation durch Chirurgen. Fachgrenzen sind dehnbar! Codierungspflicht Die Leistungserbringung ist nur dann vollständig, wenn OPS-301 in der gültigen Fassung und ICD-10 in der gültigen Fassung erfolgt. <Datum, ICD-10, OPS-301, EBM-Ziffern> Eindeutige Zuordung OPS zu EBM ohne Varianz!!! 11 OPS Hierarchisch gegliedertes Baumsystem - Oberbegriffe - differenziert nach OP-Verfahren und Lokalisation - 5. oder 6. Stelle konkrete OP Bitte suchen Sie folgende Operationen im Schlüsselsystem: - CTS - ME (Metallentfernung) OPS => keine EBM-Ziffern Nicht jedem OPS-Code ist eine EBM-Ziffer zugeordnet! - Alle nicht weiter spezifizierten Eingriffe - als Überschrift im OPS (nicht terminal) - „sonstige“ (x) - „nicht näher bezeichnet“ (y) - Operative Teilschritte, Zugänge => Codierung mit dem Haupteingriff - Revissionseingriffe => Verschlüsselung des Orginaleingriffes OPS => keine EBM-Ziffern Nicht jedem OPS-Code ist eine EBM-Ziffer zugeordnet! - kleine Eingriffe - Unsinnige Leistungen (Verschlüsselungsroutinen des DIMDI: Marknagelung der Patella) - Nicht in der OPS-EBM-Tabelle ausgewiesene Eingriffe!! 12 Ausschluss kleinerer OP-Leistungen Abrechnung über 02300 – 02302 oder IGeLn: Privat abrechnen Warten bis die Leistungen im Katalog aufgenommen werden?! Übung: Suchen Sie Balonkyphoplastie! OP-Komplexe 31101 – 31351 Unterteilt in 26 Kostenstellen mit jeweils 7 zeitbezogenen Einzelziffern und einer Zuschlagsziffer 31.2.2 Definierte operative Eingriffe an der Körperoberfläche Obligat wird - die histologische Untersuchung des entnommenen Materials - und /oder Bilddokumentation des prä- und postoperativen Befundes Gefordert. 13 31.2.3 Definierte operative Eingriffe der Extremitätenchirurgie Abweichung 5-401.c: „Exzision einzelner Lymphknoten und Lymphgefäße: Lymphangiom oder Hygroma cysticum“ 31121 (SNZ bis 15 Minuten) + N*31128 Zuschlag (vollendete SNZ 15 Minuten) möglich. Begründung: Weil für das Lymphangiom keine normative Zeitfestlegung möglich ist. (bis zu 3,5 Stunden abrechenbar) 31.2.4 Definierte operative Eingriffe an Knochen und Gelenken Abweichung 5-829.1 „Andere gelenkplastische Eingriffe: Pfannendachplastik am Hüftgelenk“ Im Zusammenhang mit 5-820.* und 5.821.* Kann ein Simultaneingriff auch abrechenbar, wenn ein operativer Zugang vorliegt. 31.2.5 Endoskopische Gelenkeingriffe (Arthroskopien) Obligat ist - Videodokumentation als Tape oder Print des - prä- und - postoperativen Befundes => Eindeutige Identifikation des Patienten muss möglich sein. Zuschläge (Sachkosten) möglich: 40750 122 Euro 40753 200 Euro 40754 333 Euro Nachschlagen! 14 31.2.6 Definierte operative visceralchirurgische Eingriffe Abweichung 5-069.4 „Schilddrüse und Nebenschilddrüse“ Im Zusammenhang mit 5-061.0 ist Der Simultaneingriff abrechenbar, auch wenn nur ein operativer Zugang vorliegt. 31.2.7 Definierte operative Eingriffe der Herz, Thorax und Gefäßchirurgie Für herzchirurgische Eingriffe gibt es keine OPSZuordnung, da diese Leistungen nicht Bestandteil des EBM waren und werden. 31.2.8 Definierte operative Eingriffe der Mund, Kiefer und Gesichtschirurgie Extraktion von bis zu - 4 einwurzeligen Zähnen - 2 mehrwurzeligen Zähnen - 1 mehr- und 4 einwurzeligen Zähnen Muss als kleine Chirurgie abgerechnet werden 15321 – 15324. 15 31.2.10 Definierte operative Eingriffe der HNO-Chirurgie Besonderheit: 5-010.00 - .14 oder 5-030.40 - 5-032.42 Diese Leistungen können selbständig abgerechnet werden, wenn der aufwendige Zugang einer höherwertigen OPLeistung hergestellt wurde, dann aber auf den Haupteingriff verzichtet wurde. 31.2.11 Definierte operative Eingriffe an der Niere und dem Urogenitalsystem Voraussetzung: Genehmigung der KV zur Anwendung einer Röntgenanlage Ausnahme: Sterilisation Maßnahmen mit dem Ziel der Sterilisation des Mannes müssen nach 01854 abgerechnet werden, aber nur im Krankheitsfall, sonst nicht GKV-Leistung. 31.2.12 Definierte operative Eingriffe der Gynäkologie Ausnahme: Leistungen mit dem Ziel der Sterilisation sind nicht berechnungsfähig, sondern nur über 01855, aber nur im Krankheitsfall. Ansonsten Sterilisation keine GKV-Leistung. 16 31.2.13 Definierte operative Eingriffe der Ophthalmochirurgie Die Retrobulbäranästhesie nach 31801 (Operateur) oder 31820 (Anästhesist) kann gemeinsam mit Sedierung nach 31830 berechnet werden im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung nach 31350 (31351). OP-Komplex - Präoperative Vorbereitung, Lagerung, Abdeckung, Desinfektion - Eigentliche Operation mit definierter Schnittnahtzeit - Postoperative Rüstzeit (Verband, Aufräumen, Raumdesinfektion, Sterilisation, Instrumentenaufbereitung) - Dokumentation einschl. Arztbrief - Ein erster postoperativer Arzt-Patienten-Kontakt Der Behandlungskomplex des Operateurs ist um den Anteil des ersten Arzt-Patienten-Kontaktes reduziert, der dem Operateur über den OP-Komplex vergütet wurde. Besonderheiten (1) Temporärer Wundverschluss Alleinige Abrechnung ist nur zur Konditionierung des Wundgrundes zulässig, wenn mindestens 3 operative Eingriffe erfolgreich waren 17 Besonderheiten (2) Codierung der Lokalisierung bezieht sich auf die Lokalisierung der Fraktur bei Versorgung von Frakturen den Zugangsweg bei Entfernung des Osteosynthesematerials Besonderheiten (3) Eingriffe, die als radikal und oder ausgedehnt sind, setzen die Überschreitung der Grenzstrukturen (z.B. Faszie) voraus. Besonderheiten (4) Abrechnung histographischer Leistungen nur bei malignen Befunden, wobei der Befund vorzuhalten ist. Der temporäre Wundverschluss oder die Nachresektion ist nicht gesondert abrechenbar. 18 Besonderheiten (5) Die Kombination mehrerer Verfahren setzt voraus, dass alle einzelnen Verfahren im Anhang 2 genannt sind. Besonderheiten (6) Eingriffe der Kategorie RR setzen Genehmigung der KV zur -Strahlendiagnostik und –therapie - invasiven Strahlendiagnostik und –therapie - invasiven Kardiologie oder - interventionellen Radiologie nach §135,2 Ausschlüsse gegen OP-Komplexe In einem Zeitraum von 3 Tagen beginnend mit dem Operationstage können vom Operateur neben der ambulanten und belegärztlichen Operation nur Leistungen nach Reanimation 01220-01222, 01310-01312, Unzeiten01410-01414 (Visiten), Befundkopie 01602, Kassenformulare 01610-01612, 01620-01623, 0171001721, 01770, 01772-01775, 01780-01787, 01790-01793, 01800-01813, 01815, 01820-01822, 01825-01832, 0183501839, 01850, 01950-01952 Die arztgruppenspezifischen Ordinations- und Konsultationsleistungen (nicht Gespräch 07220) Leistungen nach 31.3, 31.4, 31.5.2, 32, 34 und 35 berechnet werden. 19 Abrechnungsfähig Sind -Prävention, Mutterschaftsvorsorge, Drogensubstitution -Labor- und Röntgenuntersuchung -Psychotherapie Nicht abrechenbar sind Sonographie, die sind in den OP-Komplexen enthalten. Speziellen Ausnahmen im 3T-Zeitraum Nicht abrechenbar sind weitere Operationen, Es sei denn, diese resultieren aus einer Komplikation. In diesem Fall muss das über die ICD-Diagnose eingegeben werden Geburtshilfliche Eingriffe: Weitere Leistungen können weiter additiv zur Abrechnung gebracht werden. Revisionen / Zweiteingriffe Sind Wegen Wundinfektionen und postoperativen Komplikationen unter Angabe des Erst-OP-Datums und der ICD-10-Diagnose (T79.3, T81.0 – T81.7, T84.5 – T84.7, T85.1 –T85.5) abrechenbar. Leistungen nach 5-745.0, 5-757, 5-7581, 5-758.5 – 5758.8 sind am Operationstag neben den Leistungen aus Kap. 8.4 abrechenbar. 20 Simultaneingriffe Nur der höchst bewertete Eingriff wird vergütet Beispiel: Bitte nachschlagen!! Verschluss Bruchsack im Rahmen einer LeistenhodenOperation. Aber zwei unterschiedliche Diagnosen oder Zugangswege Beispiel: Metallentfernung Innen- und Außenknöchel nach bimaleolärer Fraktur Simultaneingriff: Zuschläge Zuschlagspositionen können vergütet werden, wenn Überschreitung der SNZ des Haupteingriffes nachgewiesen ist bei unterschiedlicher Diagnose und gesondertem Zugang. Simultaneingriffe: Endoskopische Eingriffe Frage nach den gesonderten Zugangswegen ist problematisch: - Zwei isolierte Diagnosen - Die zweite Diagnose begründet den Wechsel der Optik, des Instrumentierkanals oder des Einstellwinkels 21 Abrechnungssystematik 1. Festlegung der Leistungsziffer des Haupteingriffes 2. Bei mehr als 15-minütiger Überschreitung der SNZ kann die Leistungszuschlag (Endziffer 8 bitte nachschlagen). Maximal bis zur Summe der Gesamtzeiten aller Simultaneingriffe. Zuschlag immer in der Kategorie des Haupteingriffes 3. Auch der Anästhesist profitiert Überwachungskomplexe Ist von dem Erbringer oder mitwirkenden Arztes der Leistung 31.2 abzurechnen. Dies kann nur einmalig zu 31.2 erfolgen. Sind mehrere Ärzte beteiligt, so ist eine Erklärung zu unterzeichen, dass mit den anderen Ärzten einen Vereinbarung getroffen wurde die Leistung(en) alleine abzurechnen. Ausschluss: 01510-01512, 01520, 01521, 01530, 01531, 01857, 01914, Infusion 02100, Dauerkatheder 02120, 02323, 04333, 32247 und 34502 Überwachungskomplex Unabhängig von der Zeit, gebunden an die OPLeistung. Diese Leistung immer, wenn der Patient nach einer OP einer Überwachung unterliegt. Abrechnung entweder durch Operateur, Anästhestist oder Betreiber eines Zentrums. Erklärung ist den Abrechungsunterlagen beizufügen -> KV. 22 Anforderungen Überwachungskomplex EKG muss verfügbar sein (fakultativ). Kurznotiz in der Dokumentation, dass der Patient überwacht wurde und nicht direkt nach Hause gelassen wurde. Postoperativer Behandlungskomplex Abrechnung entweder vom Operateur oder auf Überweisung der Operateurs durch einen weiterbehandelnden Vertragsarzt (zwingend, mit Angabe des OP-Datums und der OP-Leistung). Die Leistung ist am ersten postoperativen Tag abzurechnen, auch wenn der Abschluss der Leistung erst am 21. Tage erfolgt. Direkte Kopplung an die OP-Leistung! Post-OP: Besonderheiten Das Quartalsende beendet immer den postoperativen Behandlungskomplex, ggf. nach einem Tag. Für belegärztliche-stationäre Behandlung erfolgt ein Abschlag von 65 %. 23 Post-OP: Besonderheiten Ausnahme fakultative Leistungsinhalte: Bei Gefäßchirurgie, endoskopischer Urologie, offene und endoskopische Gynäkologie sind zusätzlich sonographische Leistungen fakultativ. Bei knochenchirurgischen Eingriffen sind immobilisierende Verbände fakultativ. Nach Schrittmacher-Operationen ist eine EKGKontrolle fakultativ. Bei einigen Augen-Operationen eine Tonometrie. !! Fakultativ heißt, diese Leistungen müssen vorgehalten werden!! Post-OP: Ausschlüsse Innerhalb der 21 Tage können Leistungen der Kleinchirurgie (02300-02302) und der gebietsspezifischen Kleinchirurgie nicht abgerechnet werden. Ebenfalls nicht abrechenbar sind die Wundbehandlungskomplexe 02310, 07340, 10330 und 01840. Genauso nicht abrechenbar Punktionen, fixierende Verbände, Neuraltherapie und alle chirurgische und orthopädischen Komplexe der Kap. 07. Bei einigen Komplexen sind Sonographien gesperrt, weil sie als fakultative Leistungen bereits enthalten sind. Anästhesie Anästhesieleistungen 31.5.2 können nur von dem die Leistungen 31.2 abrechnenden Operateur erbracht werden. Anästhesieleistungen 31.5.3 können nur von Fachärzten für Anästhesie erbracht werden. Ausnahmen für Fachärzte, praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung, wenn spezielle Genehmigung vorliegt. Endziffer der OP-Leistung = Endziffer der Anästhesieleistung 24 Anästhesie Zuschlag 31828: Fortsetzung der Narkose (31821-31826) für jeweils vollendete 15 Min. SNZ Erhält der Operateur Zuschlag, dann auch der Anästhesist. Anästhesie durch Operateur 31800 oder 31801 Obligat: Pulsoxy, EKG und iv-Zugang Die abrechenbaren Anästhesieformen sind begrenzt: Regionalanästhesie, axilläre Plexusanästhesie oder Drei-in-Eins-Block. Handgelenks-, Fußblockanden oder Sacral/LumbalAnästhesien sind nicht vom Operateurt abrechnungsfähig Beispiel: Arthroskopie ASK Knie (kleine Auswahl möglicher Ziffern zeigt den täglichen Wahnsinn?) 25 Ambulantes Operieren - Beispiel Ziffern Ambulantes Operieren – Beispiel Punkte Ambulantes Operieren – Beispiel ASK Bisherige Einteilung 96 Aus Dr. Zimmermann 26 Katalog ambulant / stationsersetzend Von der DKG Abschnitt 1: Festlegung ambulant oder stationsersetzend Abschnitt 2: nicht operative und kleinchirurgische Eingriffe Abschnitt 3: ohne OPS-Zuordnung Ambulantes Operieren Präoperativer und Postoperativer 31010 - 31013 31008 Leistungskomplex Gelten nur bei ambulanter und belegärztlicher Leistungserbringung durch den Operateur Nur bei Überweisung unter Beachtung der Zeitvorgaben ist der postop. LK durch den weiterbehandelnden Arzt abrechenbar. Kleine Chirurgie EBM Beschreibung 02300 155 Primäre Wundversorgung 02301 355 02302 P. ab 13. Jahr Primäre Wundversorgung bis 12 Lebensjahren, Wundversorgung per Naht/ Klebeverfahren ab 13. Jahr Wundversorgung Naht/ Klebeverfahren bis 12. Lebensjahr 650 27 Kleine Chirurgie Ambulantes Operieren Vitalmonitoring 05340 - Vollendete 15 Min SNZ - Persönlich anwesend - EKG-Monitoring 370 P. Einleitung Sedierung / Analgesie 05341 P. - vollendete 10 Min SNZ - Analgetika Seditiva - Pulsoxy + Infusion Stationsersetzender Eingriff nach §115b 370 Ambulantes Operieren Wie geht der Anwender vor? - Benennung der Operation (nicht Narkose) - Aufsuchen derselben im Anhang 2 (OPS 301) - Grobsuche nach Inhaltsverzeichnis, z.B. Arthroskopien - Feinsuche sehr wichtig (finanziell relevant) 28 OPS – EBM Konstellationen - Ein- und beidseitige Eingriffe werden mit derselben EBM-Ziffer abgerechnet. [Parazentese 09361] - Ein- und beidseitige Eingriffe werden mit unterschiedlichen EBM-Ziffern abgerechnet. - beidseitige Eingriffe werden mit einem ergänzenden Zuschlag zur EBM-Ziffer für einseitige Eingriffe abgerechnet. [Parazentese mit Paukendrainage 2x09351] OPS nicht eindeutig EBM-Ziffer OPS 1-460.3 Mannes 1-460.3 EBM 26310 Urethro (-Zysto) skopie des 26311 Urethro (-Zysto) skopie der Frau 8-137.0 26310 +26322 (Alternativ 26311) + Einlegen einer Verweilschiene 5-635 31271 oder 01854 Urologischer Eingriff bei Sterilisation Ambulantes Operieren: 80-Ziffern (EBM96) Wegfall der Pauschale für Mietnutzung für AO und 80Ziffer Bundesverband für Ambulantes Operieren (BAO): Das OP-Zentrum kalkuliert Jahreskosten, teilt diese durch die Anzahl der Betriebsstunden/ Anzahl der OP-Räume (diverse Abhängigkeiten von Personal, Räumen, Instrumentarium, Sterilisation..) => Preisverhandlungen zu Nutzungsentgelt zwischen Operateur und Anästhesist. 29 AOP-Vertrag (1) Eingriffe sollen in der Regel auf Veranlassung eines niedergelassenen Vertragsarztes unter Verwendung eines Überweisungsscheines durchgeführt werden. Überprüfung, ob ambulante Durchführung erlaubt. Zugleich muss der verantwortliche Arzt dafür Sorge tragen, dass der Patient nach Entlassung unmittelbar sowohl ärztlich als auch pflegerisch angemessen versorgt wird. Die Entscheidung ist zu dokumentieren. AOP-Vertrag (2) Notwendige diagnostische Leistungen sind durchzuführen und nach Maßgabe der Abrechnungsbestimmungen des EBM und des § 7 abzurechnen. Kann diese nicht selbst erbracht werden, dann: Fachgebietsbezogene und nicht fachgebietsbezogenen Leistungen können mittels Definitionsauftrag an ermächtigte Ärzte oder Institutionen deligiert werden. AOP-Vertrag: Intraoperative Leistungen Intraoperative Leistungen können erbracht oder veranlasst werden, die im unmittelbaren zeitlichen und medizinischen Zusammenhang mit dem Eingriff stehen. Z.B. Laboruntersuchungen, konventionelle Radiologie, Histologie oder Pathologie 30 AOP-Vertrag: Postoperative Leistungen Postoperative Leistungen, die auf das Fachgebiet bezogen notwendig sind einschließlich 31.3, um den durchgeführten Eingriff zu sichern, sind durchzuführen. Die Behandlungsdauer soll 14 Tage nicht überschreiten, ohne erneute Überweisung. AOP-Vertrag: Vergütung (1) Die ambulanten Operationen nach §3 und §§4,5 und 6 werden auf der Grundlage des EBM vergütet. Die postoperativen Behandlungskomplexe des EBM31.4 bei Erbringung durch den Operateur können bis zum 14. Tag nach Erbringung eines Eingriffes nach § 155 b mit einem Abschlag in Höhe von 35 Prozent berechnet werden. Bei Stationärer Aufnahme an demselben Tag in unmittelbarem Zusammenhang erfolgt die Vergütung anch Maßgabe der Bundespflegesatzverordnung bzw. des Krankenhausentgeltgesetzes. AOP-Vertrag: Vergütung (2) KH sind bei der Vergütung ambulanter Leistungen wie niedergelassene Fachärzte einzustufen. Dies gilt insbesondere auch für die separate Abrechenbarkeit anästhesiologischer Leistungen, wenn sowohl ein Operateur als auch ein Anästhesist des KH beteiligt sind oder wenn belegärztlicher Vertragsarzt und das KH die Anästhesieleistung erbringt 31 AOP-Vertrag: Unterrichtung Vertragsarzt Dokumentationspflicht an den weiterbehandelnden Vertragsarzt. Diese Leistung ist obligat! AOP-Vertrag: Vergütung Sachkosten (1) (1) Kosten des Praxisbedarfs sind mit den ärztlichen Leistungen vergütet. (2) Sachkosten die nicht unter (1), Kap. 40 oder (3-4) fallen werden durch pauschalen Zuschlag auf die gesamte Honorarsumme mit 7 % vergütet. (3) Zusätzlich werden einzelne Sachkosten (>15€ und nicht 2) erstattet: Implantate, Kontrastmittel, diagnostische Katheter, Iris-Retraktoren, Ophthalmica, Narkosegase und Sauerstoff. (4) Zusätzlich werden einzelne Arzneimittel (>65€ und nicht 2 oder 3) in Höhe von 50% des Bruttopreises erstattet (Lauertaxe). Abrechnungsbeispiel Prozedur: Therapeuthische Kürettage (Abrasio uteri) ohne lokale Med.-applikation 5-690.0 nach Th. Kolb 32 AOP-Vertrag: Vergütung Sachkosten (2) Bis 1.5.2005: Sachkostenverfahren durch Unterschrift zu bestätigen Ab 1.1.2006 Sachkostenpauschalen, die zu verhandeln sind. AOP-Vertrag: Punktwert Es gilt der kassenartenspezifische Punktwert des entsprechenden Leistungsbereiches des letzten verfügbaren Quartals der für den Krankenhausstandort zuständigen KV. QS: Ambulantes Operieren Seit 1.4. gelten identische Mindestmengen (z.B 200 Darmspiegelungen/Jahr), die arztbezogen sind. 33 Belegarztabrechnung Für die Abrechnung der Leistungen des ambulanten Operierens nach Kapitel 31.2 erfolgt ein Abschlag der Punktsumme in Höhe von 50%. Neu (durch Bewertungsausschuss): Kategorie 1-3: 50% Kategorie 4-6: 40% Kategorie 7: 30% Die Abrechnung der Leistungen eines am KH tätigen Belegarztes erfolgt ausschließlich nach vertragsärztlichen Regelungen mit der zuständigen KV. Belegärztliche Leistungen Bei Abrechnung durch einen Dritten werden ebenfalls die Abschläge fällig. Dies wird KV-spezifisch durch einen Zusatz auf der Abrechnung markiert. Visiten sind in den ersten 3 Tagen nur ohne Unzeitenzuschläge abrechenbar. Rickwirkende Änderungen 2/05 Prüfzeiten für Postoperative Behandlung nun nur noch Quartalsprofil. 31.4.1, 2. Satz wird ersetzt durch: Der die Leistungen 31.4.2 abrechndene Vertragsarzt hat auf dem Abrechnungsschein das Datum der OP zu dokumentieren. 34 Mit Wirkung zum 1. Juli 2005 01710 gestrichen, dafür neu 01707 Erweitertes Neugeborenen Screening und 01708 Laboruntersuchung bei NeugeborenenScreening Überörtliche Gemeinschaftspraxen fallen nicht unter die Regelung der Gemeinschaftspraxen Problematik der Zeitbewertung Mindestzeit <> Durchschnittswert <> Maximalzeit <> Plausibilitätszeit - Mindestzeit: „mindestens 10 Min. Gesprächsdauer“ - Durchschnittswert: ist die Kalkulationszeit im EBM - Maximalzeit: „Schnitt-Naht-Zeit“ bei Operationen - Plausibilitätszeit: Zeit zwischen Mindest- und Durchschnittszeit = Prüfzeit - Kalkulationszeit >= Prüfzeit Problem: Zeitansätze bei Komplexleistungen mit fakultativen Leistungen Zeiten Beispiel Aus Dr. Zimmermann 35 Prüfzeiten - 720 Minuten pro Arbeitstag =^= 12 Stunden - Überschreitung nur 3 mal / Quartal - ansonsten nur 11 Stunden pro Tag ? - 39600 Min. / Q. = 660 Stunden = 60 Tage (11 Std.) 46800 Min. / Q. = 780 Stunden = 60 Tage (12 Std.) - Tages- und Quartalsprofile - Keine Berücksichtigung von Notdienst und besonderer Inanspruchnahme Kostenpauschalen Seit Anfang März entschieden, jetzt läuft das Unterschriftenverfahren! Arztbrief per E-Mail genauso vergütet wie Postbrief! Kostenpauschalen (1) Standardbrief, Fax, E-Mail € Kompaktbrief, CD Großbrief Maxbrief Fotokopie, je Seite 40300 40301 40302 40303 40401 0,56 1,12 € 1,53 € 2,25 € 0,13 € 36 Kostenpauschalen (2) Besuche bis 2 km Mehr als 2 bis 5 km 10,00 € Mehr als 5 bis 10 km Mehr als 10 bis 15 km Mehr als 15 km Belegarzt: Vorhalten eines ärztlichen Bereitschaftsdienstes je Pat. Pro Tag 40442 6,00 € 40443 40444 40444 40446 18,00 € 24,00 € 31,00 € 40430 6,00 € Regelleistungsvolumen: Überblick Bisherige KV-individuelle HVMs (Honorarverteilungsmaßstab) werden durch mengenbegrenzende Regelleistungsvolumen noch in 2005 abgelöst. => Festlegung der - Punktwerte - Mengenbegrenzung - Arztgruppenfallzahlen Ausnahmen - KV-individuelle Ziffern (z.B. Praxisgebühr, DMP-Programme) - Wohnortprinzip vs. Standortprinzip - Gemeinschaftspraxen 37 Dr. Alles Erstkontakt bringt Punkte (Grundvergütung, Ordinationskomplex, versorgungsspezifische Bereitschaft) unabhängig von der Dauer! 90P. +145 P. + 320 P. = 555 P. Bei 1000 Patienten/Quartal => 500.000 P. Bei Budget von 1.000.000 => Leistungsrationierung Lernen der Ausschlussziffern Morgen oder im nächsten Quartal wird zur Tagesordnung Dr. Alles (2) Mindestkontakte (02360) sind weder zu unterschreiten noch zu überschreiten!! Leistungen mit negativem Deckungsbeitrag, (Umsatz minus direkte Kosten < 0) z.B. Untersuchung des Harns auf morphologische Bestandteile mit 0,25 € sind zu vermeiden oder delegieren (Schwarze-Peter-Prinzip) Lösungen? - ohne EDV schwer zu handeln !! - Codier- und Editierwerkzeuge - von der Diagnose / Prozedur zur Ziffer ID - Thesaurus - Transformation DRG-Leistungen zu EBM - Prüfung der Leistungen und Zeitprofile ID - Statistiken im Quartal - Quartalsvergleiche (ID) - Multiaxiale Vergleiche (D-P-Z) ID ID ID ID ID 38 Was braucht das Krankenhaus? - Dokumentation der EBM-Ziffern - Analyse des EBM => Stationsersetzende Leistungen - Plausibilisieren = Prüfen = Erlösmaximierung - Handlungsanweisungen für die Abteilungen Fazit EBM2000plus ist komplex, aber ID hat zukünftige Lösung sowohl für IV und eGK ! -> Praktischer Teil Was braucht das Krankenhaus? - Analyse des ambulanten Potentials - Prüfung auf stationsersetzende Leistungen - Handlungsanweisungen für die Abteilungen - Dokumentation der EBM-Ziffern 39 ID-Software Einbindung ID DIACOS® EBM2000plus in: ID DIACOS® ID EFIX® Ambulantes Potential Welche Faktoren sind relevant? - Verweildauer - PCCL - Nebendiagnosen - Alter - Anzahl Prozeduren - ... Zuordnung OPS -> EBM2000plus (Anhang 2) Zuordnung OPS -> Katalog ambulante Operationen Kategorie 1 = in der Regel ambulant Kategorie 2 = sowohl ambulant als auch stationär Kategorie 1,2 = weitere Prüfung notwendig fallbezogen: alle OPS in der Regel ambulant ?! 40 OPS->EBM OPS -> AOP-Katalog fallbezogene Prüfung 41 Ergebnis von 2.156 (5.740) Fällen Ergebnis von 467 (1.463) Fällen PCCL = 0, VWD < 3 Tage Einzelfall 42 Recht herzlichen Dank! Fragen: [email protected] 43