51. Kalenderwoche

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51. Kalenderwoche
KW 51 · 61. Jahrgang
Samstag, 19. Dezember 2015
Liebe Kelkheimerinnen und Kelkheimer,
Weihnachten steht vor der Tür und wir alle freuen uns auf
das Fest, die ruhige Zeit zwischen den Jahren und beschauliche
Stunden im Familien- und Freundeskreis.
Möge bei uns allen zu den bevorstehenden Feiertagen Ruhe und
Muße Einzug halten, um von den Ereignissen und der Betriebsamkeit des vergangenen Jahres ein wenig Abstand zu gewinnen.
Seit diesem Jahr haben wir eine große Herausforderung durch den
Flüchtlingszustrom zu bewältigen. Rund 400 Flüchtlinge sind zu uns
nach Kelkheim gekommen und wurden hier willkommen geheißen.
Weitere Menschen werden im nächsten Jahr folgen. Der Ausländerbeirat, die Flüchtlingshilfe Kelkheim, die Kirchen, viele Hilfsorganisationen und Vereine leisten hier hervorragende Arbeit. Dafür danken wir Ihnen ganz herzlich, auch namens des Magistrats
der Stadt Kelkheim (Taunus).
Wir sollten weiterhin alle zusammenstehen und gemeinsam diese Herausforderung
meistern.
Unser ganz spezieller Dank gilt allen, die die Festtage nicht mit ihren Familien verbringen können, weil sie für ihre Mitmenschen im Dienst sind. Ob bei Hilfsorganisationen,
Rettungsdiensten, Versorgungseinrichtungen, Sicherheitsdiensten, im Pflegebereich
oder der Flüchtlingshilfe, gerade diese oft ehrenamtlich tätigen Frauen und Männer
sind eine besondere Stütze im gesellschaftlichen Leben unserer Stadt.
Wir haben auch in diesem Jahr viele Veranstaltungen, Feste und Projekte in unserer
Stadt genießen dürfen. Unsere Vereine haben hervorragende Arbeit geleistet.
Wir danken allen Vereinen und Organisationen, die mit ihren Aktivitäten unsere Stadt
so liebenswert und lebenswert machen.
Wir wünschen Ihnen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, und Ihren Familien – auch
im Namen des Magistrates und aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Kelkheim (Taunus) – eine besinnliche Adventszeit und frohe Weihnachtsfeiertage. Für das
neue Jahr 2016 wünschen wir Ihnen alles Gute, Gesundheit, Glück und Erfolg!
Mit weihnachtlichen Grüßen
Ihr
Ihr
Albrecht Kündiger
Bürgermeister
Alexander Furtwängler
Stadtverordnetenvorsteher
Amtliche Bekanntmachungen
u
Kommunalwahl
am 6. März 2016
Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses
am 8. Januar 2016
Am Freitag, dem 8. Januar 2016, 17.00 Uhr findet im Rathaus,
Zimmer 118 eine öffentliche Sitzung des Wahlausschusses
statt.
Einziger Tagesordnungspunkt:
Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen.
Kelkheim-Fischbach
• Bürgerhaus Fischbach (Parkplätze vor dem Jugendtreff)
•
Parkplatz Staufenstraße/Ecke Bergstraße (neben den Glascontainern)
•
Oder Sie lassen Ihren Weihnachtsbaum am Samstag, 9. Januar 2016 von der Fischbacher Jugend-Feuerwehr gegen
eine kleine Spende abholen! Außer im Wochenendgebiet
werden in allen Straßen im Stadtteil Fischbach Bäume abgeholt. Es ist keine Anmeldung erforderlich!
Ruppertshain
• Parkplatz am Sportplatz
• Am Steinbruch (gegenüber Straße Im Vogelshaag)
KELKHEIM (TAUNUS), 11. DEZEMBER 2015
DER GEMEINDEWAHLLEITER DER STADT KELKHEIM (TAUNUS) – KLEIPA – OBERAMTSRAT
Eppenhain
• Parkplatz an der Turnhalle
uSonderfahrplan
Die Weihnachtsbäume können ab Montag, den 28. Dezember
2015 bis einschließlich Samstag, den 9. Januar 2016 an den vorgenannten, gekennzeichneten Sammelstellen abgelegt werden.
der Zuglinie 12
zwischen Frankfurt Hbf und Königstein wegen Bahnsteigsanierungen in Frankfurt-Höchst gilt weiterhin
Aufgrund der laufenden Bahnsteigsanierungen in FrankfurtHöchst gilt weiterhin der seit dem 5. Oktober 2015 gefahrene
Sonderfahrplan für die Linie RB12 (Königstein-Frankfurt) bis
voraussichtlich 22. Februar 2016.
Ein Teil der Züge endet bzw. beginnt im Baustellenzeitraum
montags bis freitags in Frankfurt-Höchst, der Bahnhof Frankfurt
Hauptbahnhof kann nicht angefahren werden. Ersatzweise können zwischen Frankfurt-Höchst und Frankfurt Hauptbahnhof
die Züge der S-Bahn-Linien S1 und S2 sowie die Züge des Regionalverkehrs (Linien SE10, RE/RB20) genutzt werden.
Wochentags fahren die Züge, die jeweils 17 Minuten nach der
vollen Stunde am Hbf Richtung Königstein abfahren durch. Zusätzlich gilt das für den Zug, der um 22.47 Uhr abfährt. In Richtung Frankfurt Hbf fahren ab Kelkheim-Mitte die Züge direkt
durch, die 12 Minuten nach der vollen Stunde abfahren, zusätzlich der Zug um 4.42 Uhr.
Alle anderen Züge fahren nur die Stecke zwischen FrankfurtHöchst und Königstein. Für die Strecke zwischen FrankfurtHöchst und Frankfurt Hbf muss in die S-Bahn (S1 oder S2) umgestiegen werden.
An Samstagen und Sonntagen bleibt der Fahrplan im Baustellenzeitraum unverändert zum Regelfahrplan. .
Die Änderungen sind in der Verbindungsauskunft unter
www.rmv.de berücksichtigt.
KELKHEIM (TAUNUS), 14. DEZEMBER 2015
DER MAGISTRAT – ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER
Außerdem können die Weihnachtsbäume samstags von 8.00 bis
12.00 Uhr zur Grünschnittannahmestelle an der B 519 zwischen
Liederbach und Hofheim gebracht werden.
Es werden ausschließlich Weihnachtsbäume mitgenommen. Die
Entsorgung von sonstigen Gartenabfällen an den Sammelplätzen ist nicht zulässig. Wichtig ist, dass sämtlicher Weihnachtsschmuck vorher entfernt wird, da die Tannenbäume kompostiert
werden. Lametta, Weihnachtskugeln und Kerzenhalter würden
die Kompostierung erheblich stören.
KELKHEIM (TAUNUS), 14. DEZEMBER 2015
DER MAGISTRAT – ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER
uSatzungsänderung
über die Erhebung einer Steuer
auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld
oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Kelkheim (Taunus)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelkheim (Taunus) hat in ihrer Sitzung am 15. Dezember 2015 die Satzung über
die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen
um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Kelkheim (Taunus)
beschlossen.
Gemäß ihrem § 11 tritt diese Satzung am 1. Januar 2016 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder
Sachwerte im Gebiet der Stadt Kelkheim (Taunus) vom 12. Juli
2006 außer Kraft.
Die Satzung ist dieser Ausgabe des Amtsblatts als Einlage beigefügt und wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
KELKHEIM (TAUNUS), 15. DEZEMBER 2015
DER MAGISTRAT – ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER
für die Abfuhr von Weihnachtsbäumen
Auch in diesem Jahr wird Kelkheimerinnen und Kelkheimern die
Möglichkeit geboten, an den nachfolgenden aufgeführten Plätzen
im Stadtgebiet ihre Weihnachtsbäume zu entsorgen:
u
Verkauf von Baugrundstücken „Am Sonnenhang“
(In den Erlen)
Kelkheim-Münster
• Grünanlage Bahnhof Münster
• Parkplatz In den Padenwiesen
•Grünanlage Am Waldeck (vor dem Parkplatz der Eichendorffschule)
Die Stadt Kelkheim (Taunus) beabsichtigt, folgende Baugrundstücke in der Gemarkung Ruppertshain, Flur 5 zu verkaufen:
Kelkheim-Mitte
• Parkplatz Stadtmitte Süd (neben den Glascontainer)
• Parkplatz Altkönigstraße
• Parkplatz Charlottenweg
Die Lage und der Zuschnitt der Grundstücke ergeben sich aus
nachfolgendem Plan.
Kelkheim-Hornau
• Parkplatz Bushaltestelle Neues Vereinshaus/Rotlintallee
(neben den Glascontainer)
• Hornauer Straße (Höhe Alter Friedhof Hornau)
• Mörikestraße/ Ecke Bretanostraße
Kelkheimer Amtsblatt KW 51 – 19. 12. 2015 – Seite 2
Flurstück 293 In den Erlen in Größe von 514 qm zuzgl.
Flurstück 295 in Größe von 110 qm
Flurstück 309 In den Erlen in Größe von 500 qm
– Siehe Plan auf Seite 3 –
Die Grundstücke können entsprechend Bebauungsplan Nr.:
25/14 „In den Erlen“ mit einem freistehenden Einfamilienhaus
bebaut werden.
Kaufangebote sind bis zum 1. Februar 2016
in einem besonders hierfür vorgesehenen Umschlag an den
▼
uSammelplätze
Magistrat der Stadt Kelkheim (Taunus), Gagernring 6, 65779
Kelkheim (Taunus), zu richten und im 1. Stock des Rathauses,
Zimmer 102, abzugeben. Die Umschläge können beim Amt für
Planen und Bauen – Bereich Liegenschaften –, Herrn Kohlmann,
Telefon 06195 803-504 (2. Stock des Rathauses, Zimmer 204), abgeholt oder angefordert werden. Dort werden auch weitere Auskünfte erteilt.
Gärtnerw
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Bebauungsplan 180-12
"Östlich der Breslauer Straße"
Geltungsbereich
tra
ße
Leitungsrecht
Breite: 3 m
Wiesenstraße
Der Verkauf der Grundstücke erfolgt gegen Höchstgebot vorbehaltlich der Zustim­
mung der Stadtverordnetenversammlung.
Nachverhandlungen bleiben vorbehalten. Das Mindestangebot
muss 460,– € pro Quadratmeter einschließlich der Anlieger­
leistungen betragen.
Hinweis: Über das Flurstück 293 verläuft innerhalb der schraffiert gekennzeichneten Fläche ein grundbuchlich gesicherter
Entwässerungskanal. Die Lage des Kanales ist bei der Bebauung
des Grundstückes zu beachten.
Die Herstellung der Hausanschlüsse für Kanal und Wasser hat
durch den Bauherrn zu erfolgen.
KELKHEIM (TAUNUS), 14. DEZEMBER 2015
DER MAGISTRAT – ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER
u
Aufstellung eines Bebauungsplanes
180/12 „Östlich der Breslauer Straße“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelkheim (Taunus) hat in ihrer Sitzung am 15. Dezember 2015 beschlossen,
einen Bebauungsplan nach § 2 (1) i.V.m. § 13a BauGB mit der
Bezeichnung 180/12 „Östlich der Breslauer Straße“ aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung Münster (Flur 16). Er ist in der Skizze mit einer gestrichelten Linie umrandet.
Impressum:
Herausgeber: Der Magistrat der Stadt Kelkheim, Rathaus,
65779 Kelkheim (Taunus), www.kelkheim.de,
E-Mail: [email protected].
Zustellung wöchentlich samstags kostenlos an alle Haushalte.
Einzelexemplare können im Rathaus Kelkheim abgeholt werden.
Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung
einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Als Art der baulichen Nutzung soll ein „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt
werden. Darüber hinaus sollen insbesondere Festsetzungen zu
den überbaubaren und nicht überbaubaren Flächen getroffen
werden.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.
KELKHEIM (TAUNUS), 16. DEZEMBER 2015
DER MAGISTRAT – ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER
Für mich nutzlos – für andere brauchbar ?
uFolgende gut erhaltene, gebrauchsfähige Gegenstände
werden kostenlos angeboten
Abluft-Wäschetrockner, funktionsfähig. Telefon 06195 64651
1 Lattenrost 90 x 200 cm, Kopf- und Fußteil verstellbar; 1 Lattenrost 90 x 200 cm, Kopf- und Fußteil elektrisch verstellbar, nur
Selbstabholer. Telefon 06195 73362
1 Paar MBT („Massai Barfußtechnik“)-Laufschuhe zur Erzielung
einer besseren Abrollbewegung des Fußes, sehr gut erhalten, Größe 46.
Telefon 06195 63394
Kleiner Grundig-Fernseher, 42 cm Bildschirmdiagonale.
Telefon 06195 911270
8 gebrauchte, aber gut erhaltene Esstisch-Stühle in weißem Holz,
modernes Design. Telefon 06195 672145
Formulare zum Anbieten von Gegenständen erhalten Sie im
Kelkheimer Rathaus an der Zentrale oder im Internet zum Download
unter www.kelkheim.de. – Die Annahme der Formulare erfolgt NUR
durch die Stadtverwaltung Kelkheim, z. Hd. Frau Johanna Thalheimer.
Kelkheimer Amtsblatt KW 51 – 19. 12. 2015 – Seite 3
uSatzung
der Stadt Kelkheim (Taunus) über eine
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 180/12 „Östlich der
Breslauer Straße“ in der Gemarkung Münster
Aufgrund der §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März
2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2015 (GVBl. S. 158), berichtigt am 22. April
2015 (GVBl. S. 188) und
aufgrund der §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes
vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist
hat die Stadtverordnetenversammlung von Kelkheim (Taunus)
in ihrer Sitzung am 15. Dezember 2015
folgende Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich
des Bebauungsplanes Nr. 180/12 „Östlich der Breslauer Straße“
beschlossen:
§1
Veränderungssperre
Es wird eine Veränderungssperre für das in § 2 näher bezeichnete Gebiet beschlossen.
§2
Geltungsbereich
(1)Der Geltungsbereich der Veränderungssperre stimmt überein mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
180/12 „Östlich der Breslauer Straße“.
(2)Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist außerdem
in der Skizze zu dieser Satzung durch eine gestrichelte Linie
dargestellt.
§3
Zweck der Veränderungssperre
(2)Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungs­sperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft
der Kreis­ausschuß des Main-Taunus-Kreises – Bauaufsichtsbehörde – im Einvernehmen mit der Stadt Kelkheim.
(3)Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts
Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden
dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung
einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
§5
Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich
(§ 2) ein Bebauungsplan in Kraft tritt, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren seit dem Inkrafttreten dieser Satzung.
Hinweis:
Die Stadt Kelkheim kann die Geltungsdauer der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs.1 BauGB um ein Jahr verlängern.
Auskünfte zu der Veränderungssperre werden erteilt im Amt für
Planen und Bauen, Zimmer 207, Stadtverwaltung Kelkheim, Gagernring 6, 65779 Kelkheim.
KELKHEIM (TAUNUS), 16. DEZEMBER 2015
DER MAGISTRAT – ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER
Veränderungssperre zum Bebauungsplan 180-12
"Östlich der Breslauer Straße"
Geltungsbereich
Die Veränderungssperre dient der Sicherung der Planungsziele
des Bebauungsplanes Nr. 180/12 „Östlich der Breslauer Straße“.
Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung
einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Als Art der baulichen Nutzung soll ein „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt
werden. Darüber hinaus sollen insbesondere Festsetzungen zu
den überbaubaren und nicht überbaubaren Flächen getroffen
werden.
§4
Rechtswirkungen der Veränderungssperre
(1)Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre (§
2) dürfen
1.Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden,
2.
erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs- oder zustimmungspflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind:
a)
Vorhaben, die die Errichtung, Änderung, oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben,
b)Aufschüttungen, Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtungsarbeiten, Ablage­rungen einschließlich Lagerstätten, auch wenn sie kein Vorhaben nach
Buchstabe a) sind.
Kelkheimer Amtsblatt KW 51 – 19. 12. 2015 – Seite 4
Stadt KELKHEIM (Taunus)
uBRENNHOLZVERKAUF
2015/2016
Auch in diesem Jahr verkauft die Stadt Kelkheim (Taunus) wieder Brennholz.
Das Brennholz können Sie wahlweise als Sterholz oder Industrieholz lang bei uns bestellen:
1.Sterholz (Brennholz in Meterlängen: 1m lang, aufgesetzt)
uNächstes
Repair Café am Samstag, 9. Januar 2016
von 10.00 bis 13.00 Uhr im Bürgerhaus Fischbach
Wegwerfen war gestern…
Der Fön geht nicht mehr, das Fahrrad ist platt… Abhilfe können
(vielleicht) die ehrenamtlichen Helfer im Repair Café schaffen.
Entweder selbst mit Anleitung oder direkt bieten sie Reparaturen tragbarer Geräte an. Der Erfolg ist zwar nicht garantiert, aber
der Versuch ist es wert.
Die Reparaturen sind kostenlos. Spenden sind willkommen.
Notwendige Ersatzteile müssen bezahlt werden.
Eiche oder Buche
70,00 € pro Raummeter
(einschließlich Mehrwertsteuer)
Das Sterholz ist auf Meterlänge geschnitten und an einen Waldweg gerückt, der von PKWs befahren werden kann. Stämme mit
einem größeren Durchmesser als 20 cm werden gerissen.
2.Industrieholz
(Brennholz in langer Form: Baumstämme liegend)
Hinweis: Bei großem Andrang kann es zu längeren Wartezeiten
kommen. Während der Wartezeit stehen Kaffee und Kuchen bereit.
Das Repair Café wird von der Stadt Kelkheim (Taunus) in Zusammenarbeit mit dem Büro für bürgerschaftliches Engagement
immer am zweiten Samstag im Monat von 10.00 bis 13.00 Uhr
angeboten. Der nächste Termin ist Samstag, 13. Februar 2016.
KELKHEIM (TAUNUS), 15. DEZEMBER 2015
DER MAGISTRAT – ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER
Brandschutz
Sprechstunde Stadtbrandinspektor
nach vorheriger Terminabsprache.
Terminvereinbarung unter Telefon 0176 24278934 oder E-Mail
[email protected]
Sie finden die Feuerwehren im Internet unter:
www.feuerwehr-kelkheim.de
Übungen – Schulungen – Veranstalstungen
Buche
Eiche
Birke
Kastanie
58,00 € pro Festmeter
52,00 € pro Festmeter
52,00 € pro Festmeter
48,00 € pro Festmeter
(einschließlich Mehrwertsteuer)
Beim Industrieholz lang handelt es sich um ganze Baumstämme
in einer Länge von 3 bis 15 m und einem Durchmesser zwischen
ca. 10 bis 50 cm am Stammfuß. Die Stämme werden an einen
befahrbaren Weg gerückt. Zum Abtransport muss das Industrieholz vom Käufer im Wald mit der Motorsäge auf Transportlänge
geschnitten werden.
Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
•Es muss eine persönliche Schutzausrüstung getragen und
funktionssicheres Werkzeug verwendet werden. Beim Kauf
von Motorsägen sollten Sie auf Sicherheitseinrichtungen
achten.
•
Alleinarbeit mit der Motorsäge ist nicht zulässig.
•
Erste-Hilfe-Material ist mitzuführen.
•
Der Besuch eines Motorsägenlehrganges wird dringend
empfohlen!
Das Forstamt Königstein bietet regelmäßig Motorsägen-Kurse
an. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer
06174 9286-0.
Sie können das Brennholz bis zum 30. Dezember 2015 schriftlich per Fax 06195 803-971 oder gerne auch per E-Mail unter
[email protected] verbindlich bei Friederike Christmann,
Telefon 06195 803-956, bestellen.
Bestellungen und Nachbestellungen nach dem 30. Dezember
2015 können nur unter Vorbehalt angenommen werden. Die
Holzzuteilung erfolgt nach Fertigstellung der Rückearbeiten.
Dies kann je nach Arbeitsfortschritt und Witterungsverlauf zwischen November 2015 und Juli 2016 sein.
KELKHEIM (TAUNUS), 16. OKTOBER 2015
DER MAGISTRAT – ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER
FFW Münster
Einsatzabteilung: Mi., 6. 1. 2016, 20.00 Uhr, Übung
Do., 7. 1. 2016, 19.00 Uhr, Fahrzeugwartung
Wir wünschen allen ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr 2016.
FFW Mitte
Minilöscher:
Kein Treffen – Wir wünschen schöne Ferien
Jugendfeuerwehr: Kein Treffen – Wir wünschen schöne Ferien
Einsatzabteilung: Di., 22. 12., 19.30 Uhr, Übungsabend
Di., 29. 12., 19.30 Uhr, Jahresabschluss
Di., 5. 1. 2016, 19.30 Uhr, FwDV3 Theorie
(Leistungswettkampf)
FFW Hornau
Einsatzabteilung: Mi., 24. 12., 16.00 Uhr, Ordnungsdienst
Weihnachtskonzert
Einsatzabteilung, Alters- und Ehrenabteilung:
Di., 29. 12., 19.30 Uhr, Jahresabschlussübung
FFW Fischbach
Jugendfeuerwehr: Di., 22. 12., 17.30 Uhr, Übung
Einsatzabteilung: Di., 29. 12., 20.00 Uhr, Wanderung
FFW Eppenhain
Einsatzabteilung: Sa., 19. 12., 19.00 Uhr, Jahresabschluss
Di., 22. 12., 19.30 Uhr, Freiwilliger Dienst
Die., 29. 12., 19.30 Uhr, Unterricht
Die Feuerwehr Eppenhain wünscht allen eine beschauliche
Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins Jahr 2016.
FFW Ruppertshain
Minilöscher:
Mo., 21. 12., 17.30 Uhr, Weihnachtsfeier
Jugendfeuerwehr: Mo, 21. 12., 17.30 Uhr, Weihnachtsfeier
Wir sind jetzt auch bei facebook.com online
Sie finden uns unter
„Stadt Kelkheim Taunus”
Kelkheimer Amtsblatt KW 51 – 19. 12. 2015 – Seite 5
Kelkheimer Chöre singen zur Weihnacht
am Heiligen Abend – 24. Dezember
Euterpe-Chöre Hornau und FZH Blasorchester Kelkheim-Hornau e. V.
16.45 Uhr: Gagernplatz vor der Alten Kirche Hornau
MGV Liederkranz 1861 Kelkheim e. V. und
Gesangverein Liederkranz Münster 1873 e.V.
15.45 Uhr: Hauptfriedhof Kelkheim
Gesangverein Liederkranz Münster 1873 e.V.
16.15 Uhr: Friedhof Münster
SERVICESEITE
Sprechstunden im Rathaus
Öffnungszeiten der Stadtbibliothek
Am Marktplatz 1, Kelkheim. Tel. 06195 8539, Fax 06195 902778
E-Mail: [email protected] · Homepage: www.kelkheim.de/buch
Bürgermeister Albrecht Kündiger, Telefon 06195 803-300
E-Mail: [email protected]
Termin der Bürgermeistersprechstunde:
Kelkheim, Rathaus Mittwoch, 13. Januar 2016
10.00 Uhr
Sprechstunde Stadtverordnetenvorsteher Alexander Furtwängler:
Termin nach Vereinbarung
Telefon 06195 803115 oder [email protected]
Rathaus Kelkheim, einschließlich Stadtkasse
Sprechstunde
Montags bis freitags
Dienstags
und donnerstags
Freitags: Keine Sprechstunde im Standesamt.
Telefon 06195 803-0
von 8.00 bis 12.00 Uhr
von 14.00 bis 16.00 Uhr
von 16.00 bis 18.00 Uhr
Anmeldung zur Eheschließung nach telefonischer Vereinbarung. Die Vormittagssprechstunden des Einwohnermeldeamtes beginnen bereits um 7.00 Uhr.
Ortsgericht Kelkheim (Taunus), Telefon 06195 803-280
(nur in den Sprechzeiten) Dienstag, 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr,
Rathaus Gagernring 6, Zimmer 016, E-Mail: [email protected]
Schiedsamt Kelkheim, Telefon 06195 672806
Sprechstunde nach Vereinbarung. E-Mail: [email protected]
Beratungsstelle „Älter werden in Kelkheim”, Telefon 06195 803-821
Zimmer 315, E-Mail: [email protected]
Sprechstunde: montags 9.00-12.00 Uhr, mittwochs 10.00-12.00 Uhr,
donnerstags 16.00-18.00 Uhr und nach Vereinbarung
Vermittlung von Heinzelmenschen – Nachbarschaftshilfen – Bedarf
oder Mithilfe über die Beratungsstelle oder Telefon 06195 803-820
Dienstag bis Samstag
von 10.00 bis 13.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
von 15.00 bis 19.00 Uhr
Am 30. Dezember hat die Bücherei geschlossen.
Museum Kelkheim – Sammlung für Möbelhandwerk und
Stadtgeschichte – Frankfurter Straße 21
Kontakt und für Führungen nach Anmeldungen: Museum Kelkheim, Dorothee Sommer, [email protected] (Tel. 06174 9685492)
Ausländerbeirat
Mafalda Pinto-Schneider, [email protected]
Büro für bürgerschaftliches Engagement
Alte Schulstraße 8, Telefon 06195 903223 · Fax 06195 9695371
Montag von 15.00 bis 17.00 Uhr · Mittwoch von 10.00 bis 12.00 Uhr
Sprechstunde der Mobilen Jugendarbeit Kelkheim u. Liederbach – Aufsuchende Jugendarbeit, Jugend- u. Suchtberatung
Offene Sprechstunden: Montag und Donnerstag 14.00 bis 15.00 Uhr
Für Jugendliche, Eltern und Angehörige.
Alte Schulstraße 8, 65779 Kelkheim (Taunus),
Telefon: 06195 675666 Mobil: 0163 7434-112 oder 117.
E-Mail: [email protected]
Weitere Terminvereinbarungen sind nach Absprache möglich.
Stadtwerke Kelkheim Wasserwerk Rufbereitschaft
Montag bis Freitag (außer gesetzl. Feiertag) 7.00 bis 16.00 Uhr, Telefon
06195 9948-13 oder 803-966. Außerhalb der Dienstzeiten ist die Rufbereitschaft unter der Nummer 0172 8306647 erreichbar.
Bürgerstiftung Kelkheim
Infos unter www.buergerstiftung-kelkheim.de, Telefon 06195 62851
Hospiz-Verein Kelkheim e. V. ... Wegbegleiter ...
Kontakt: Ute Winter, Tel. 0151 46707108
Kelkheimer Amtsblatt KW 51 – 19. 12. 2015 – Seite 6
Forst
Revierförster: Christian Witt, Telefon 06195 73219
Sprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat, von September 2015
bis März 2016, von 16.00-17.00 Uhr, Rathaus, Gagernring 6, Zimmer 016
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grünschnittannahmestelle
Wertstoffhof: Zeilsheimer Weg 4, samstags von 8.00-12.00 Uhr
Grünschnittannahmestelles: an der B 519 zwischen Liederbach und
Hofheim, samstags von 8.00-12.00 Uhr.

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