Dienstfahrten mit privateigenen Fahrzeugen

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Dienstfahrten mit privateigenen Fahrzeugen
ECCLESIA Gruppe Ÿ Klingenbergstraße 4 Ÿ 32758 Detmold Ÿ Telefon 05231/603-0 Ÿ Telefax 05231/603-197
Dienstfahrten mit privateigenen Fahrzeugen
Hinweise zum Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle privateigenen PKW /Kombi, die von den Mitarbeitern (haupt-, neben-, ehrenamtliche Personen) der Versicherungsnehmerin in deren Auftrag und Interesse zu Dienstfahrten benutzt werden. Demnach besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die sich im Eigentum oder Besitz der Einrichtung (Versicherungsnehmerin) befinden.
Eigentümer, Halter oder Lenker des genutzten Fahrzeugs gelten als versicherte Personen.
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag regeln sich nach den Allgemeinen Bedingungen für die KraftfahrtVersicherung in der jeweils gültigen Fassung.
Für die Arbeitnehmer der Versicherungsnehmerin beginnt der Versicherungsschutz mit Antritt der Dienstfahrt und erlischt mit
deren Beendigung. Die Dienstfahrt beginnt, sobald der Arbeitnehmer seine Wohnung oder den Betrieb zum Zwecke des Antritts der Reise verlassen hat. Sie endet mit der Rückkehr in die Wohnung oder in den Betrieb. Wird die Fahrt zu eigenwirtschaftlichen Zwecken unterbrochen, so endet der Versicherungsschutz mit dem Beginn der Unterbrechung. Fahrten von der
Wohnung des Arbeitnehmers zur ständigen Arbeitsstätte und zurück gelten nicht als Dienstfahrten.
Für die nebenamtlich und ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter beginnt der Versicherungsschutz mit dem Antritt der Fahrt von
der Wohnung des Mitarbeiters bzw. dem Abstellplatz des Kraftfahrzeuges und endet mit der Rückkehr nach dort. Der Versicherungsschutz ruht in der Zeit, in welcher der Hin- und Rückweg zu persönlichen oder geschäftlichen Zwecken, die mit der Tätigkeit für die Versicherungsnehmerin in keinem Zusammenhang stehen, unterbrochen wird. Das gleiche gilt für die Verlängerung
des Aufenthaltes am Bestimmungsort.
Die in Frage kommenden Versicherungsschutzmöglichkeiten
Die Fahrzeug-Versicherung (Dienstreise-Kasko-Versicherung)
Für die oben genannten Kraftfahrzeuge besteht die Fahrzeug-Vollversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 300,- €
je Schadenfall. Die Versicherung umfaßt die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des Fahrzeuges und seiner unter
Verschluß verwahrten oder an ihm befestigten Teile.
Kasko-Extra
Versichert sind die Folgeschäden bei Beschädigung, Vernichtung oder Verlust des benutzten Fahrzeuges auf einer Dienstfahrt
wie z.B. der Nutzungsausfall oder eine mögliche Wertminderung.
Parkplatzschäden
Versichert Schäden an Fahrzeugen, die sich zwar noch nicht auf einer Dienstfahrt befinden, aber für eine Dienstfahrt “abrufbereit“ auf einem Parkplatz abgestellt werden.
Kraftfahrt-Haftpflicht-Versicherung
Zusätzlich zur Fahrzeug-Versicherung kann eine Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen werden, die dann eintritt, wenn die
Deckungssummen der erforderlichen Pflichtversicherung des Halters ausgeschöpft sind und darüber hinaus weitergehende
Ansprüche von Geschädigten zu übernehmen sind. Für solche Fälle wird eine auf 50 Mio. € begrenzte Versicherungssumme
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung gestellt, wobei Personenschäden auf 8 Mio. € je geschädigte
Person limitiert sind. Die Leistungen aus der Kraftfahrzeughalter-Haftpflicht-Versicherung werden darauf angerechnet
Insassen-Unfall-Versicherung
Es besteht die Möglichkeit, zusätzlich eine Insassen-Unfall-Versicherung für die Dienstfahrten zu beantragen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle berechtigten Insassen zum Schadenzeitpunkt. Die vereinbarten Summen werden auf die Insassen gleichmäßig aufgeteilt. Sind zwei oder mehr Personen als berechtigte Insassen zum Schadenzeitpunkt im Fahrzeug,
dann erhöhen sich die vereinbarten Versicherungssummen um 50%.
Dienstreise-Rechtsschutz-Versicherung
Mitversichert werden kann das Fahrzeug-Rechtsschutz-Risiko mit einer Leistung von max. 102.259,- € für jeden Versicherungsfall im strafrechtlichen und zivilrechtlichen Bereich für die Dauer der Einsatzfahrt.
Die in Frage kommenden Modelle zur Prämienberechnung
Jahresvertrag für die Fahrzeuge einzelner Mitarbeiter
Zu empfehlen, wenn in einer Einrichtung nur wenige Mitarbeiter ihr privateigenes Fahrzeug wiederkehrend für Dienstreisen zur
Verfügung stellen. Versicherungsschutz nach namentlicher Nennung.
Jahresvertrag für alle mitarbeitereigenen Fahrzeuge ohne Namensnennung
Bei unregelmäßigen Einsätzen privateigener Fahrzeuge durch haupt-, neben- oder ehrenamtliche Mitarbeiter in der versicherten Einrichtung. Diese Variante gilt für Krankenhäuser, Heime, WfB. Erforderlich ist die Angabe der Betten/Platzzahl.
Jahresvertrag für Verbände, Dienststellen, Sozialstationen usw.
Wenn Betten/Platzzahlen nicht angegeben werden können. In diesen Fällen kann die Prämie mit Hilfe der voraussichtlichen
dienstlichen Jahreskilometerleistung der privateigenen Fahrzeuge berechnet werden.
Versicherungsschutz für Sammlungen und Sammeltransporte
Wenn landwirtschaftliche Fahrzeuge eingesetzt werden. Beantragt werden kann Haftpflicht-Versicherungsschutz (wegen der
geänderten Fahrzeugverwendung) und Vollkasko-Versicherungsschutz. Für Sammeltransporte mit LKW´s kann KaskoVersicherungsschutz für In- und Auslandsfahrten beantragt werden. Die Prämie berechnet sich nach Einsatztagen.
Verhalten im Schadenfall
Jeder Schaden ist uns ohne Verzug anzuzeigen, damit ggf. ein Sachverständiger eingesetzt werden kann.
In der Schadenmeldung bestätigt die Versicherungsnehmerin, daß der Schaden anläßlich einer Auftragsfahrt in ihrem Interesse entstanden ist.
Die Versicherungsnehmerin und der Versicherte sind verpflichtet, in der Schadensanzeige Auskunft über eine anderweitig bestehende Fahrzeug-Versicherung unter Angabe des Versicherers, der Versicherungsschein-Nr. und der Höhe der vereinbarten
Selbstbeteiligung zu erteilen.