Produktinformationsblatt

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Produktinformationsblatt
Produktinformationsblatt
- Stand August 2016 Die Schutzklick Garantie-Verlängerung ersetzt Ihnen Reparaturkosten für das durch Ihren Kaufbeleg näher bezeichnete Gerät. Der
Versicherungsschutz kann mit dem Kaufvertrag bzgl. des neuen Gerätes oder für Gebrauchtgeräte, die nicht älter als 24 Monate sein
dürfen, abgeschlossen werden. Bei einem versicherten Schaden erhalten Sie Kostenersatz in Form von Naturalersatz für die
Reparaturkosten des beschädigten Gerätes und bei Totalschaden erhalten Sie ein (ggf.) gebrauchtes Ersatzgerät oder den
entsprechenden Wert als Geldersatz. Die Versicherungsleistung ist begrenzt auf den Zeitwert.
1. Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an?
Wir bieten Ihnen eine Garantieversicherung für elektronische
Geräte, auf Basis der beigefügten Allgemeinen Bedingungen
für die Schutzklick Garantie-Verlängerung, an.
2. Welche Risiken sind versichert?
Wir versichern Ihr elektronisches Gerät nach Ablauf der
gesetzlichen Gewährleistung von 24 Monaten gegen
Sachschäden durch:
•
•
•
Konstruktions- und Materialfehler,
Herstellungsfehler,
Berechnungs-, Werkstätten- oder Montagefehler.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter § 2 der
Allgemeinen Bedingungen für die Schutzklick GarantieVerlängerung.
Versichert werden können
elektronische Geräte:
nachstehend
genannte
a) Stationäre Elektronik:
TV-Geräte, TV/DVD/VCR-Kombinationen, Monitore, PC, PCKomplettsysteme,
externe
Laufwerke,
Server,
Dockingstationen,
Kopfhörer,
WLAN-Router,
Scanner,
Drucker, Fax-Geräte, Fax-Kopier-Drucker-Kombinationen (Allin-one-Geräte), TV-Receiver, Video/DVD/BlueRay-Geräte,
Decoder, CD-Brenner, Beamer und Projektoren, Hifi-Anlagen,
Radios
und
Mediacenter,
Heimkinosysteme,
CD/Platten/Kassettenspieler,
Verstärker/Receiver,
Lautsprecher,
Telefonanlagen,
Haustelefone,
Anrufbeantworter, Spielkonsolen
b) Haushaltsgeräte:
Kühlschränke, Gefrierschränke, Kühl-Gefrier-Kombinationen,
Backöfen,
Einbauherd,
Elektro-/Gasherd,
Kochfelder,
Warmhalteplatten,
Dampfgarer,
Mikrowellen,
Waschmaschinen, Trockner, Wasch-Trockner-Kombinationen,
Wäscheschleuder,
Geschirrspülmaschinen,
Dunstabzugshauben,
Staubsauger,
Handstaubsauger,
Bügeleisen und –stationen, Dampfbürsten, Bügelautomat,
Nähmaschinen,
Rasierer
und
Haarentfernungsgeräte,
Ventilatoren u. Klimageräte, Heizgeräte, Frostwächter,
Elektrokamine,
Warmwassergeräte,
Luftentfeuchter,
Luftreiniger,
Küchenwaagen,
Fritteusen,
Toaster,
Allesschneider,
Grillgeräte,
Handmixer,
Stabmixer,
Babykostwärmer, Eierkocher, Vakuuimierer, elektrische
Kaffeemühle, Fleischwolf, Milchaufschäumer, Teeautomat,
Brotbackautomat,
Sandwichtoaster,
Popcornautomat,
Entsafter,
Kaffeemaschinen
sowie
Espressound
Kaffeevollautomaten, Bräunungsgeräte/Sonnenbänke.
c) PC-Komponenten:
Bei Kauf von Einzelkomponenten wie Mainboards oder
Motherboards, Prozessoren (CPU) Arbeitsspeicher (RAM),
Wasserkühlsysteme,
Grafikkarten,
Festplatten,
SSD,
Laufwerke, Speicher, TV-Karten sowie Soundkarten gilt die
Versicherung nur für die einzeln versicherte Komponente.
3. Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen
und was passiert, wenn Sie nicht oder verspätet
bezahlen?
- Der Versicherungsbeitrag ist sofort fällig und direkt bei
Vertragsabschluss zu zahlen.
- Der Versicherungsbeitrag einschließlich gesetzlicher
Versicherungssteuer wird im Namen und auf Rechnung der
Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft erhoben
und ist in Euro zu entrichten.
- Er ist abhängig vom Kaufpreis des versicherten Gerätes.
Zuschüsse oder Subventionen, beispielsweise durch Hersteller
oder Provider, bleiben bei der Einstufung unberücksichtigt.
- Wird der Versicherungsbeitrag oder Einmal-Beitrag nicht zu
dem nach § 10 Absatz 1 der Allgemeinen Bedingungen für die
Schutzklick
Garantie-Verlängerung
maßgebenden
Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, sind wir nach Maßgabe des § 37
VVG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder auch
leistungsfrei.
4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind insbesondere Schäden an:
•
Verschleißteilen und Verbrauchsmaterialien sowie
Batterien und Akkus, Filter, Stecker, Antennen,
Kabeln und an sonstigen Teilen, die während der
Lebensdauer
erfahrungsgemäß
mehrfach
ausgewechselt werden müssen,
•
Schäden für die ein Dritter aufgrund von Garantieoder
Gewährleistungsbestimmungen
sowie
sonstiger
gesetzlicher
oder
vertraglicher
Bestimmungen zu haften hat,
•
Schäden durch Diebstahl.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten der
Ausschlussgründe finden Sie unter § 2 der Allgemeinen
Bedingungen für die Schutzklick Garantie-Verlängerung.
5. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss und
welche Folgen können Verletzungen dieser Pflicht haben?
Ihre Pflichten bei Vertragsabschluss sind detailliert unter § 10
Absatz 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Schutzklick
Garantie-Verlängerung beschrieben. Eine Verletzung dieser
Pflichten kann den Versicherungsschutz gefährden.
6.
Welche
Pflichten
haben
Sie
während
der
Vertragslaufzeit und welche Folgen können Verletzungen
dieser Pflicht haben?
Ihre Pflichten während der Vertragslaufzeit sind unter § 11 der
Allgemeinen Bedingungen für die Schutzklick GarantieVerlängerung beschrieben. Die Nichterfüllung dieser Pflichten
kann den Versicherungsschutz gefährden.
7. Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall und welche
Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?
Versuchen Sie den Schaden gering zu halten, ohne Ihre
eigene Sicherheit zu gefährden. Wenn ein Schadenfall
eingetreten ist, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns bzw.
mit dem von uns Beauftragten in Verbindung. Bitte erleichtern
Sie uns die Untersuchungen, die nötig sind, um Ursache und
Höhe des Schadens festzustellen. Zur Geltendmachung Ihrer
Ansprüche haben Sie nach Eintritt des Schadenfalles das
schadhafte Gerät zusammen mit dem Kaufbeleg und dem
Zertifikat zwecks eine Prüfung zugänglich zu machen. In
einigen Fällen ist es notwendig, das Gerät an das von
simplesurance benannte Unternehmen zu senden oder zu
bringen. Die Kosten für die Übersendung werden
übernommen. Sie haben unseren Weisungen bzw. den
Weisungen der von uns Beauftragten zu folgen und sich zu
bemühen, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter § 12 der
Allgemeinen Bedingungen für die Schutzklick GarantieVerlängerung. Beachten Sie die benannten Verpflichtungen
mit Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende
simplesurance GmbH | Am Karlsbad 16 | D-10785 Berlin| Tel: +49-(0)30 688 316 301 | [email protected] | www.schutzklick.de |
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg: HRB 142163 B | Geschäftsführer: Robin von Hein, Joachim von Bonin; Manuel Kester
Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der
Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz
oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns
auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Näheres entnehmen Sie
bitte § 12 der Allgemeinen Bedingungen für die Schutzklick
Garantie-Verlängerung.
8. Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
Der Vertrag kommt mit dem Kauf über das Portal
(www.schutzklick.de oder von Partnershops) und sofortiger
Zahlung des Beitrages zustande.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem, in den von
simplesurance
per
E-Mail
zugestellten
Versicherungsunterlagen angegebenen Zeitpunkt.
Der Versicherungsschutz endet automatisch nach Ablauf der
gewählten Laufzeit ohne dass es einer separaten Kündigung
bedarf. Das Versicherungsende ist den von simplesurance per
E-Mail zugestellten Versicherungsunterlagen zu entnehmen.
Eine Verlängerung des bestehenden Versicherungsschutzes
ist möglich, bis zu einer maximalen Gesamtdauer von 36
Monaten, wenn diese rechtzeitig vor Ende des ursprünglichen
Versicherungsschutzes aktiviert wurde. simplesurance wird
den
Versicherten
rechtzeitig
vor
Ablauf
des
Versicherungsschutzes auf die Verlängerungsmöglichkeit
hinweisen.
Im Falle der Auszahlung einer Entschädigung bei
Totalschaden oder unwirtschaftlicher Reparatur endet der
Versicherungsschutz
ebenfalls.
Weitere
Einzelheiten
entnehmen Sie bitte § 9 der Allgemeinen Bedingungen für die
Schutzklick Garantie-Verlängerung.
9. Wie können Sie Ihren Versicherungsvertrag beenden?
Neben den unter Ziffer 8 dieses Produktinformationsblattes
beschriebenen Beendigungsmöglichkeiten des Vertrages kann
der Vertrag im Versicherungsfall von beiden Vertragsparteien
gekündigt werden. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines
Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die
Entschädigung zulässig.
Deutschland. Sie ist unter der Registernr. D-KE16-N09NS-41
im Versicherungsvermittlerregister eingetragen. Registerstelle:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.,
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Tel.: +49 (0)30 20308 0
Aufsichtsbehörde für die Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1
GewO:
Industrie- und Handelskammer Berlin, Fasanenstr. 85, 10623
Berlin, Tel: +49 (0)30 31510-0, www.vermittlerregister.org
Die simplesurance GmbH hält keine direkte oder indirekte
Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital eines
Versicherungsunternehmens. Kein Versicherungsunternehmen
oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens
hält eine direkte oder indirekte Beteiligung an den
Stimmrechten oder am Kapital der simplesurance GmbH.
Für Streitigkeiten aus der Versicherungsvermittlung wenden
Sie sich bitte immer erst an uns. Alternativ können Sie sich zur
außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten auch an die
nachstehend genannten Stellen wenden:
Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006
Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, www.bafin.de
Berufsrechtliche Regelungen:
§ 34d Gewerbeordnung (GewO)
§§ 59 – 68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom
Bundesministerium der Justiz und der juris GmbH betriebenen
Homepage www.gesetze-im-internet.de
eingesehen und
abgerufen werden.
Wer sind Ihre Partner?
1. Versicherungsgesellschaft:
Condor Allgemeine Versicherungs-AG, Admiralitätsstraße 67,
20459 Hamburg, vertreten durch den Vorstand: Michael
Busch, Dr. Edgar Martin, Claus Scharfenberg
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Friedrich Caspers
Handelsregister-Nr.: HRB 7520, Amtsgericht Hamburg,
Umsatzsteuer-Identifikations-Nr.: DE 118 617 606
Die Condor Allgemeine Versicherungs-AG betreibt alle Zweige
der Schadens-, Unfall und Rückversicherung sowie die
Vermittlung von Versicherungen aller Art.
Aufsichtsbehörde
ist
die
Bundesanstalt
für
Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117
Bonn
2. Weiterer Ansprechpartner:
Der von uns mit der Vermittlung der Versicherung und der
Schadenabwicklung
beauftragte
Versicherungsvermittler
simplesurance GmbH, Am Karlsbad 16, 10785 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Robin von Hein, Joachim
von Bonin und Manuel Kester, Telefon: 0800 724 88 95, EMail: [email protected]
Handelsregister:
Amtsgericht
Registernr. HRB 142163 B
Berlin-Charlottenburg,
Angaben gemäß § 11 VersVermVO:
Die simplesurance GmbH ist ein Versicherungsvertreter mit
der Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 GewO, Bundesrepublik
simplesurance GmbH | Am Karlsbad 16 | D-10785 Berlin| Tel: +49-(0)30 688 316 301 | [email protected] | www.schutzklick.de |
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg: HRB 142163 B | Geschäftsführer: Robin von Hein, Joachim von Bonin; Manuel Kester