Produktinformationsblatt
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Produktinformationsblatt
Produktinformationsblatt - Stand August 2016 Die Schutzklick Garantie-Verlängerung ersetzt Ihnen Reparaturkosten für das durch Ihren Kaufbeleg näher bezeichnete Gerät. Der Versicherungsschutz kann mit dem Kaufvertrag bzgl. des neuen Gerätes oder für Gebrauchtgeräte, die nicht älter als 24 Monate sein dürfen, abgeschlossen werden. Bei einem versicherten Schaden erhalten Sie Kostenersatz in Form von Naturalersatz für die Reparaturkosten des beschädigten Gerätes und bei Totalschaden erhalten Sie ein (ggf.) gebrauchtes Ersatzgerät oder den entsprechenden Wert als Geldersatz. Die Versicherungsleistung ist begrenzt auf den Zeitwert. 1. Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an? Wir bieten Ihnen eine Garantieversicherung für elektronische Geräte, auf Basis der beigefügten Allgemeinen Bedingungen für die Schutzklick Garantie-Verlängerung, an. 2. Welche Risiken sind versichert? Wir versichern Ihr elektronisches Gerät nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung von 24 Monaten gegen Sachschäden durch: • • • Konstruktions- und Materialfehler, Herstellungsfehler, Berechnungs-, Werkstätten- oder Montagefehler. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter § 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Schutzklick GarantieVerlängerung. Versichert werden können elektronische Geräte: nachstehend genannte a) Stationäre Elektronik: TV-Geräte, TV/DVD/VCR-Kombinationen, Monitore, PC, PCKomplettsysteme, externe Laufwerke, Server, Dockingstationen, Kopfhörer, WLAN-Router, Scanner, Drucker, Fax-Geräte, Fax-Kopier-Drucker-Kombinationen (Allin-one-Geräte), TV-Receiver, Video/DVD/BlueRay-Geräte, Decoder, CD-Brenner, Beamer und Projektoren, Hifi-Anlagen, Radios und Mediacenter, Heimkinosysteme, CD/Platten/Kassettenspieler, Verstärker/Receiver, Lautsprecher, Telefonanlagen, Haustelefone, Anrufbeantworter, Spielkonsolen b) Haushaltsgeräte: Kühlschränke, Gefrierschränke, Kühl-Gefrier-Kombinationen, Backöfen, Einbauherd, Elektro-/Gasherd, Kochfelder, Warmhalteplatten, Dampfgarer, Mikrowellen, Waschmaschinen, Trockner, Wasch-Trockner-Kombinationen, Wäscheschleuder, Geschirrspülmaschinen, Dunstabzugshauben, Staubsauger, Handstaubsauger, Bügeleisen und –stationen, Dampfbürsten, Bügelautomat, Nähmaschinen, Rasierer und Haarentfernungsgeräte, Ventilatoren u. Klimageräte, Heizgeräte, Frostwächter, Elektrokamine, Warmwassergeräte, Luftentfeuchter, Luftreiniger, Küchenwaagen, Fritteusen, Toaster, Allesschneider, Grillgeräte, Handmixer, Stabmixer, Babykostwärmer, Eierkocher, Vakuuimierer, elektrische Kaffeemühle, Fleischwolf, Milchaufschäumer, Teeautomat, Brotbackautomat, Sandwichtoaster, Popcornautomat, Entsafter, Kaffeemaschinen sowie Espressound Kaffeevollautomaten, Bräunungsgeräte/Sonnenbänke. c) PC-Komponenten: Bei Kauf von Einzelkomponenten wie Mainboards oder Motherboards, Prozessoren (CPU) Arbeitsspeicher (RAM), Wasserkühlsysteme, Grafikkarten, Festplatten, SSD, Laufwerke, Speicher, TV-Karten sowie Soundkarten gilt die Versicherung nur für die einzeln versicherte Komponente. 3. Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was passiert, wenn Sie nicht oder verspätet bezahlen? - Der Versicherungsbeitrag ist sofort fällig und direkt bei Vertragsabschluss zu zahlen. - Der Versicherungsbeitrag einschließlich gesetzlicher Versicherungssteuer wird im Namen und auf Rechnung der Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft erhoben und ist in Euro zu entrichten. - Er ist abhängig vom Kaufpreis des versicherten Gerätes. Zuschüsse oder Subventionen, beispielsweise durch Hersteller oder Provider, bleiben bei der Einstufung unberücksichtigt. - Wird der Versicherungsbeitrag oder Einmal-Beitrag nicht zu dem nach § 10 Absatz 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Schutzklick Garantie-Verlängerung maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, sind wir nach Maßgabe des § 37 VVG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder auch leistungsfrei. 4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen? Ausgeschlossen sind insbesondere Schäden an: • Verschleißteilen und Verbrauchsmaterialien sowie Batterien und Akkus, Filter, Stecker, Antennen, Kabeln und an sonstigen Teilen, die während der Lebensdauer erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen, • Schäden für die ein Dritter aufgrund von Garantieoder Gewährleistungsbestimmungen sowie sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen zu haften hat, • Schäden durch Diebstahl. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten der Ausschlussgründe finden Sie unter § 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Schutzklick Garantie-Verlängerung. 5. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflicht haben? Ihre Pflichten bei Vertragsabschluss sind detailliert unter § 10 Absatz 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Schutzklick Garantie-Verlängerung beschrieben. Eine Verletzung dieser Pflichten kann den Versicherungsschutz gefährden. 6. Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflicht haben? Ihre Pflichten während der Vertragslaufzeit sind unter § 11 der Allgemeinen Bedingungen für die Schutzklick GarantieVerlängerung beschrieben. Die Nichterfüllung dieser Pflichten kann den Versicherungsschutz gefährden. 7. Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Versuchen Sie den Schaden gering zu halten, ohne Ihre eigene Sicherheit zu gefährden. Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns bzw. mit dem von uns Beauftragten in Verbindung. Bitte erleichtern Sie uns die Untersuchungen, die nötig sind, um Ursache und Höhe des Schadens festzustellen. Zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche haben Sie nach Eintritt des Schadenfalles das schadhafte Gerät zusammen mit dem Kaufbeleg und dem Zertifikat zwecks eine Prüfung zugänglich zu machen. In einigen Fällen ist es notwendig, das Gerät an das von simplesurance benannte Unternehmen zu senden oder zu bringen. Die Kosten für die Übersendung werden übernommen. Sie haben unseren Weisungen bzw. den Weisungen der von uns Beauftragten zu folgen und sich zu bemühen, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter § 12 der Allgemeinen Bedingungen für die Schutzklick GarantieVerlängerung. Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende simplesurance GmbH | Am Karlsbad 16 | D-10785 Berlin| Tel: +49-(0)30 688 316 301 | [email protected] | www.schutzklick.de | Amtsgericht Berlin-Charlottenburg: HRB 142163 B | Geschäftsführer: Robin von Hein, Joachim von Bonin; Manuel Kester Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Näheres entnehmen Sie bitte § 12 der Allgemeinen Bedingungen für die Schutzklick Garantie-Verlängerung. 8. Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz? Der Vertrag kommt mit dem Kauf über das Portal (www.schutzklick.de oder von Partnershops) und sofortiger Zahlung des Beitrages zustande. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem, in den von simplesurance per E-Mail zugestellten Versicherungsunterlagen angegebenen Zeitpunkt. Der Versicherungsschutz endet automatisch nach Ablauf der gewählten Laufzeit ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Das Versicherungsende ist den von simplesurance per E-Mail zugestellten Versicherungsunterlagen zu entnehmen. Eine Verlängerung des bestehenden Versicherungsschutzes ist möglich, bis zu einer maximalen Gesamtdauer von 36 Monaten, wenn diese rechtzeitig vor Ende des ursprünglichen Versicherungsschutzes aktiviert wurde. simplesurance wird den Versicherten rechtzeitig vor Ablauf des Versicherungsschutzes auf die Verlängerungsmöglichkeit hinweisen. Im Falle der Auszahlung einer Entschädigung bei Totalschaden oder unwirtschaftlicher Reparatur endet der Versicherungsschutz ebenfalls. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 9 der Allgemeinen Bedingungen für die Schutzklick Garantie-Verlängerung. 9. Wie können Sie Ihren Versicherungsvertrag beenden? Neben den unter Ziffer 8 dieses Produktinformationsblattes beschriebenen Beendigungsmöglichkeiten des Vertrages kann der Vertrag im Versicherungsfall von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Deutschland. Sie ist unter der Registernr. D-KE16-N09NS-41 im Versicherungsvermittlerregister eingetragen. Registerstelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Tel.: +49 (0)30 20308 0 Aufsichtsbehörde für die Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 GewO: Industrie- und Handelskammer Berlin, Fasanenstr. 85, 10623 Berlin, Tel: +49 (0)30 31510-0, www.vermittlerregister.org Die simplesurance GmbH hält keine direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält eine direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital der simplesurance GmbH. Für Streitigkeiten aus der Versicherungsvermittlung wenden Sie sich bitte immer erst an uns. Alternativ können Sie sich zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten auch an die nachstehend genannten Stellen wenden: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, www.bafin.de Berufsrechtliche Regelungen: § 34d Gewerbeordnung (GewO) §§ 59 – 68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden. Wer sind Ihre Partner? 1. Versicherungsgesellschaft: Condor Allgemeine Versicherungs-AG, Admiralitätsstraße 67, 20459 Hamburg, vertreten durch den Vorstand: Michael Busch, Dr. Edgar Martin, Claus Scharfenberg Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Friedrich Caspers Handelsregister-Nr.: HRB 7520, Amtsgericht Hamburg, Umsatzsteuer-Identifikations-Nr.: DE 118 617 606 Die Condor Allgemeine Versicherungs-AG betreibt alle Zweige der Schadens-, Unfall und Rückversicherung sowie die Vermittlung von Versicherungen aller Art. Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn 2. Weiterer Ansprechpartner: Der von uns mit der Vermittlung der Versicherung und der Schadenabwicklung beauftragte Versicherungsvermittler simplesurance GmbH, Am Karlsbad 16, 10785 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Robin von Hein, Joachim von Bonin und Manuel Kester, Telefon: 0800 724 88 95, EMail: [email protected] Handelsregister: Amtsgericht Registernr. HRB 142163 B Berlin-Charlottenburg, Angaben gemäß § 11 VersVermVO: Die simplesurance GmbH ist ein Versicherungsvertreter mit der Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 GewO, Bundesrepublik simplesurance GmbH | Am Karlsbad 16 | D-10785 Berlin| Tel: +49-(0)30 688 316 301 | [email protected] | www.schutzklick.de | Amtsgericht Berlin-Charlottenburg: HRB 142163 B | Geschäftsführer: Robin von Hein, Joachim von Bonin; Manuel Kester