- Rumpf Rechtsanwälte
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Instruktionsblatt türkische Vollmacht Die Bevollmächtigung türkischer Rechtsanwälte folgt besonderen Regeln! Das türkische Recht verlangt die Bevollmächtigung von türkischen Rechtsanwälten mit notariell beurkundeter Vollmacht. Möglich ist die Beurkundung eines deutschen Vollmachtstextes, der allerdings den türkischen Vorgaben entsprechen muss. Texte in türkischer Sprache werden von deutschen Notaren nur beglaubigt, was aber in der Praxis ausreicht. Alternativ kommt die Beurkundung durch ein türkisches Generalkonsulat in Frage, was in der Regel weniger Kosten verursacht. Die Bevollmächtigung eines türkischen Anwalts wird von uns dadurch vorbereitet, dass ein auf das betreffende Anwaltsbüro lautendes Formular in deutscher und türkischer Sprache zur Verfügung gestellt wird. Der für das deutsche Verständnis ungewöhnliche Ausführlichkeit des Textes liegt das Erfordernis der „Bestimmtheit“ zu Grunde. Mit der Vollmacht wird der türkische Rechtsanwalt zur Tätigkeit berechtigt und, wenn er die Vollmacht (auch formlos, d.h. durch einfache Aufnahme der Tätigkeit) annimmt, auch verpflichtet. Sie ist Beweis für einen „Geschäftsbesorgungsvertrag“. Dabei sollte dem türkischen Anwalt von vorneherein schriftlich der Umfang seines Auftrages mitgeteilt werden. Das Formular selbst sollte vom Mandanten nicht geändert werden, da andernfalls die Gefahr von Lücken entsteht. Für die Scheidung/Anerkennung von Scheidungsurteilen ist eine gesonderte Vollmacht mit Foto nötig! Mit der Vollmachtserteilung entsteht ein türkischer Mandatsvertrag! Rechtlich entsteht ein Mandatsvertrag, der den Anwalt und den Mandanten bindet. Er gilt unabhängig von dem mit Rumpf Rechtsanwälte abgeschlossenen Mandatsvertrag. Einen Einfluss auf die mit Rumpf Rechtsanwälte getroffenen Vergütungsregelungen hat dies vor allem in zweierlei Hinsicht: (1) Bei Obsiegen im Prozess verbleiben die durch die Gegenseite zu erstattenden Gebühren beim türkischen Kollegen. (2) Bei vorzeitiger Beendigung des Mandats von Rumpf Rechtsanwälte behalten wir uns vor, die gesetzlichen Mindestgebührenansprüche des türkischen Rechtsanwalts gegenüber dem Mandanten geltend zu machen. Eine Vollmacht kann nur unter erschwerten Bedingungen zurückgenommen werden! Die Rücknahme der Vollmacht bedarf derselben Form wie die Erteilung, es sei denn, der Anwalt gibt auf einfachschriftliche Kündigung dem Gericht freiwillig seine Entpflichtung kund. Gebührenansprüche des türkischen Anwalts bleiben davon aber unberührt, d.h., der Anwalt kann bei vorzeitiger Kündigung ohne wichtigen Grund sogar gar nicht entstandene Gebührenansprüche als Schadensersatz beanspruchen. Kanzleianschrift: Lenzhalde 68 - D-70192 Stuttgart Fon +49(0)711 997 977-0 Fax +49(0)711 997 977-20 [email protected] In Kooperation mit: RUMPF CONSULTING Hizmetleri Ltd. Sti. Ömer Avni Mah. Meclis-i Mebusan Cad. Molla Bayırı Sok. Karun Çıkmazı No.1 D.10 TR-34427 Kabataş-Beyoğlu/Istanbul Fon +90/212/243 76 30 - Fax +90/212/243 76 35 RUMPF RECHTSANWÄLTE Instruktionsblatt türkische Vollmacht –Seite - 2 - Es empfiehlt sich regelmäßig, die Korrespondenz und Einzelaufträge über unsere Kanzlei an die türkischen Anwälte zu richten oder diese mit uns abzusprechen, um Schwierigkeiten bei der Mandatsabwicklung mit türkischen Anwälten zu vermeiden. Und so funktioniert es! Bevollmächtigung der türkischen Anwälte über einen deutschen Notar: 1. Formular vollständig ausfüllen 2. Beurkundung durch den Notar (türkischen Texte werden nur beglaubigt, was aber in der Praxis ausreicht) 3. Apostille durch den Landgerichtspräsidenten am Sitzort des Notars 4. Übersendung an das in der Fußzeile des Vollmachtsformulars angegebene Anwaltsbüro per Einschreiben oder Kurier 5. Anzeige der Erledigung gegenüber unserer Kanzlei Die Bevollmächtigung über das türkische Generalkonsulat: 1. Abstimmung unseres türkischen Textes mit dem bei Generalkonsulat vorliegenden Textbaustein 2. Beurkundung durch Notar am Generalkonsulat 3. Übersendung an das in der Fußzeile des Vollmachtsformulars angegebene Anwaltsbüro per Einschreiben oder Kurier 4. Anzeige der Erledigung gegenüber unserer Kanzlei Bevollmächtigung unserer Kanzlei (indirektes Verfahren) Auch die Erteilung einer einfachen Vollmacht an uns ist möglich, wir übernehmen dann zu unseren Mandatsbedingungen die ordnungsgemäße Bevollmächtigung türkischer Anwälte für den Mandanten (gilt nicht für Sondervollmachten).