Bemessung von Gebäuden - WWW-Docs for TU
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Teubner Verlag: Baumanagement und Bauökonomie 4.6 Bemessung von Gebäuden – einfach aber richtig! von Wolfdietrich Kalusche 4.6.1 Vorbemerkung Die Planung von Gebäuden setzt eine Aufgabenstellung voraus, die den Nutzeranforderungen gerecht wird und alle Rahmenbedingungen berücksichtigt. Gegenstand der Aufgabenstellung sollen Informationen sein, die bereits vor der Erarbeitung eines Planungskonzepts und zeichnerischer Darstellung eine erste Bemessung des Gebäudes erlauben. Es soll überprüft werden, wie groß das Gebäude unter Berücksichtigung aller weiteren Grundflächen nach DIN 277 (02.05), wie Technische Funktionsflächen, Verkehrsflächen und Konstruktions-Grundflächen, sein muss, um die geforderten Nutzungen aufnehmen zu können. Hierfür ist lediglich eine Berechnung der Gebäudegröße auf der Grundlage ausgewählter Mengeneinheiten und Verhältniswerte zu erstellen. Die Gebäudegröße wiederum ist mit den städtebaulichen Rahmenbedingungen, insbesondere dem Bebauungsplan, und den finanziellen Möglichkeiten des Bauherrn abzugleichen. Schließlich können aus einer solchen Überprüfung messbare Zielgrößen, z. B. Brutto-Grundfläche (BGF) in m² und Kostenkennwerte in €/m² BGF, für die Steuerung der Objektplanung abgeleitet werden. 4.6.2 Planung von Gebäuden und Aufgabenstellung Die Bemessung von Gebäuden kann auf der Grundlage von Nutzeinheiten, z. B. Arbeitsplätze in einem Bürogebäude, Nutzungsprozessen, z. B. Übernachtungen in einem Hotel, oder Grundflächen, z. B. Lagerflächen in einem Speditionsgebäude, erfolgen. Ausgehend von der jeweiligen Bemessungsgrundlage kann die Größe eines Gebäudes über eine einfache Verhältnisrechnung ermittelt werden. Voraussetzung hierfür sind eindeutige Vorgaben, z. B. die Menge der Grundflächen nach einer entsprechenden Norm oder Verordnung, und ein auf diese Mengeneinheit bezogener Verhältniswert. Dieser kann durch statistische Erhebungen vergleichbarer Gebäude gewonnen werden. In manchen Fällen wird ein solcher Verhältniswert auch vom Bauherrn vorgegeben. Die Bemessung von Gebäuden und das daraus abgeleitete Raum- und Funktionsprogramm finden ihre Begrenzung durch städtebauliche Vorgaben. Das ist der Fall bei Vorhandensein einer verbindlichen Bauleitplanung in Form eines Bebauungsplanes. Durch die bestehende oder voraussichtliche Nachfrage, bezogen auf die jeweilige Nutzung und durch die finanziellen Möglichkeiten des Investors, wird das Gebäude ebenfalls begrenzt. Die zur Bemessung notwendigen Ermittlungen sind im Grunde recht einfach. Sie werden erfahrungsgemäß dennoch sehr oft nicht oder nicht richtig gemacht. Welche sind hierbei die häufigsten Fehler? - - Es wird aus Zeitgründen mit der Objektplanung begonnen, bevor der Bedarf ausreichend sorgfältig ermittelt oder das Raum- und Funktionsprogramm vollständig aufgestellt worden ist. Bei den Flächenangaben im Raum- und Funktionsprogramm handelt es sich nicht nur um die Nutzflächen (NF), sondern es werden auch entwurfsabhängige Flächen, z. B. Verkehrsflächen (VF), in das Raum- und Funktionsprogramm aufgenommen. Die voraussichtliche Brutto-Grundfläche (BGF), die aus den Flächen des Raum- und Funktionsprogramms abgeleitet werden kann, wird vor der Objektplanung nicht ermittelt. Die bei der Objektplanung zu beachtenden Flächenarten, insbesondere die Geschossfläche und die Brutto-Grundfläche, werden nicht unterschieden oder sie werden verwechselt. Anmerkung: Es gibt sogar „Experten“, die mit einer „sogenannten BruttoGeschossfläche“ arbeiten, diese gibt es jedoch als definierte Fläche nicht. Die Ermittlung der Brutto-Grundfläche erfolgt mit ungeeigneten Verhältniswerten oder es werden Verhältniswerte falsch angewendet. Anmerkung: Verhältniswerte können auf 4. Fassung vom 29.11.2006 - Wolfdietrich Kalusche Seite 1 - unterschiedliche Flächenarten bezogen werden und als Auf-Hundert- oder VonHundert-Werte angeben werden, z. B. BGF/NF = 151,0 entspricht NF/BGF = 66,2. Bei der Berechnung ist deshalb auf die Bezugsgröße, insbesondere BGF oder NF, zu achten. Der erforderliche Umfang entwurfsabhängiger Flächenarten, insbesondere der Technischen Funktionsfläche (TF) und der Verkehrsfläche (VF) wird unterschätzt. Die Nutzeinheiten oder Nutzungsprozesse werden während der Objektplanung geändert, aber die Auswirkungen auf die Grundflächen werden nicht festgestellt. Zur Vermeidung der aufgezählten Fehler, die zu Flächen- und damit Kostenüberschreitungen, zu nachträglichen Planungsänderungen und zu Terminüberschreitungen führen können, ist die Kenntnis des Baugesetzbuches sowie der Normen und Verordnungen für die Flächenermittlung unverzichtbar. Hierzu folgen die notwendigen Hinweise, die insbesondere auch beim Aufstellen des Raum- und Funktionsprogramms zu beachten sind. Abbildung 4.19: Nutzeinheit (NE) Stellplatz für ein Feuerwehreinsatzfahrzeug als Bemessungsgrundlage für Feuerwehrhäuser, Verhältniswert 181,14 m² NF/NE (siehe dazu auch die Flächen- und Planungskennwerte als Anhang) Für die Objektplanung ist es weiterhin erforderlich, die Flächen des Raum- und Funktionsprogramms mit der zulässigen Geschossfläche (Baugesetzbuch) eines Baugrundstücks zu vergleichen. Die voraussichtliche Brutto-Grundfläche des Gebäudes (DIN 277) ist zu ermitteln, damit die Machbarkeit des Projektes in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht überprüft werden kann. Dies ist nur möglich, wenn die Flächenarten des Raum- und Funktionsprogramms eindeutig sind und wenn die nicht enthaltenen, vom Entwurf abhängigen Grundflächen, z. B. die Verkehrsfläche und die Technische Funktionsfläche, ausreichend genau abgeschätzt werden können. 4.6.3 Geschossfläche nach Baugesetzbuch Die Geschossfläche ist Gegenstand des Bau- und Planungsrechts. Sie ist Ausdruck für das Maß der baulichen Nutzung auf einem Grundstück und im Baugesetzbuch definiert. Siehe dazu § 20 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in Verbindung mit der Geschossflächenzahl (GFZ). Die Geschossflächenzahl gehört im Regelfall zu den Feststellungsinhalten eines qualifizierten Bebauungsplanes. Die Geschossflächenzahl ist ein dimensionsloser Verhältniswert für die zulässige Geschossfläche auf einem Baugrundstück. So bedeutet zum Beispiel eine GFZ von 0,8, dass ein Baugrundstück mit einer Fläche von 1.000 m² zu 80 %, d. h. bis zu 800 m² Geschossfläche des Baugrundstücks, bebaut werden darf. Seite 2 Die Geschossfläche wird nach den Ausmaßen aller Vollgeschosse eines Gebäudes berechnet. So werden Geschosse im Erdreich, zum Beispiel Kellergeschosse oder die Geschosse einer Tiefgarage sowie in vielen Fällen auch Flächen von Dachgeschossen unter Dachschrägen nicht zur Geschossfläche gezählt. Auch Balkone, Loggien und Terrassen bleiben bei der Geschossfläche unberücksichtigt. Die genaue Definition der Vollgeschosse ist in der jeweils geltenden Landesbauordnung zu finden. So heißt es beispielsweise in der Bauordnung für Berlin (BauO Bln): „§ 2 Begriffe ... (11) Vollgeschosse sind Geschosse, deren Oberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die festgelegte Geländeoberfläche hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber den Außenwänden zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) und Geschosse im Dachraum sind nur dann Vollgeschosse, wenn sie die lichte Höhe gemäß Satz 1 über mindestens zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses haben.“ (Bauordnung für Berlin (BauO Bln) vom 29. September 2005 (GVBl. S. 495)) Beim Vergleich mit der Definition der Brutto-Grundfläche (BGF), welche nach DIN 277 (02.05) aus der Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen zu ermitteln ist, wird deutlich, dass sich die ähnlich klingenden Flächenarten wesentlich voneinander unterscheiden (siehe auch Abschnitt 4.6.5). Gebäude mit mehreren Geschossen Dachgeschoss, nicht begehbar Dachgeschoss, z. B. Trockenboden 1. Obergeschoss, z. B. Wohnen Erdgeschoss, z. B. Ladengeschäft Kellergeschoss, z. B. Tiefgarage Kriechkeller, nicht begehbar Geschossfläche Brutto-Grundfläche nicht angerechnet bedingt angerechnet 3) angerechnet angerechnet angerechnet nicht angerechnet 1) + 2) angerechnet nicht angerechnet Anmerkungen: 1) soweit die Deckenoberkante im Mittel nicht mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt 2) Im Bebauungsplan kann festgesetzt werden, dass die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen, z. B. in einem Kellergeschoss, einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände ganz oder teilweise mitzurechnen oder ausnahmsweise nicht mitzurechnen sind (BauNVO § 20 Vollgeschosse, Geschossflächenzahl, Geschoßfläche, Abs. 3) 3) Ist im Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen oder die Baumassenzahl nicht festgesetzt, darf bei Gebäuden, die Geschosse von mehr als 3,50 m Höhe haben, eine Baumassenzahl, die das Dreieinhalbfache der zulässigen Geschossflächenzahl beträgt, nicht überschritten werden (BauNVO § 21 Baumassenzahl, Baumasse, Abs. 4). Abbildung 4.20: Grundflächen eines Gebäudes werden als Geschossfläche oder BruttoGrundfläche angerechnet oder nicht angerechnet 4.6.4 Raum- und Funktionsprogramm Das Raum- und Funktionsprogramm für die Objektplanung wird in der Regel vom Bauherrn erstellt. Es ist ein Ergebnis der Bedarfsplanung und dient der Klärung der Aufgabenstellung für den Architekten. Nach DIN 18205 bedeutet Bedarfsplanung im Bauwesen „die methodische Ermittlung der Bedürfnisse von Bauherren und Nutzern, deren zielgerichtete Aufbereitung als Bedarf und dessen Umsetzung in bauliche Anforderungen". Seite 3 Gegenstand des Raum- und Funktionsprogramms sind Vorgaben für die Objektplanung in Form von - - einer Liste aller einzelnen, gegebenenfalls der Mehrzahl der Räume oder Funktionen mit Raumnummer, Nutzungsart oder Raumbezeichnung sowie Angabe der geforderten Grundfläche Bemerkungen zu den Räumen und Funktionen hinsichtlich der geforderten Raumeigenschaften, z. B. Art und Anzahl Nutzeinheiten oder Nutzungsprozesse, Raumerschließung und Geschosslage sowie Verbindung zu anderen Räumen und Funktionen oder zum Außenraum, Raumhöhe, Belichtung, Raumklima und Raumhygiene, Sicherheitstechnik, Ausstattung, gegebenenfalls Anforderungen zur Umnutzung oder konstruktiven Veränderbarkeit, Hinweise auf Normen, Richtlinien oder besondere Nutzeranforderungen Funktionsschema mit einer funktionalen oder geometrischen Gesamtdarstellung des Objektes oder Matrix mit Darstellung der Gebäudeerschließung sowie der Beziehungen der Räume und Funktionen untereinander. Das Raum- und Funktionsprogramm ist grundsätzlich an keine äußere Form oder Gliederung gebunden. Lediglich im Krankenhausbau ist die DIN 13080 Gliederung des Krankenhauses in Funktionsbereiche und Funktionsstellen - Hinweise zur Anwendung für Allgemeine Krankenhäuser (07.03) verbindlich. Die Uneinheitlichkeit von Raum- und Funktionsprogrammen hinsichtlich der Gliederung und Bezeichnung von Räumen und Funktionen sowie die in der Praxis oft fehlende Angabe der Flächenart erschwert deren Vergleichbarkeit untereinander sowie mit gebauten Beispielen. Eindeutige und der jeweiligen Nutzung entsprechende Gliederungen und Flächenarten sind die Voraussetzung für die oben beschriebene Überprüfung. Für den Wohnungsbau ist deshalb die Wohnflächenverordnung - WoFlV (01.04), für den Krankenhausbau die DIN 13080 (07.03) und für alle anderen Nutzungen möglichst die DIN 277 (02.05) anzuwenden. Die DIN 277-3: Mengen und Bezugseinheiten (07.98) gliedert die Grundflächen bis in die dritte Ebene und enthält einen Raumzuordnungskatalog. Dieser ist eine Ergänzung zur DIN 277-2 und bietet über die weitergehende Gliederung Beispiele sowohl in numerischer (RC = Raumcode) als auch in alphabetischer Reihenfolge Beispiele an (Auszug): RC ... 200 210 211 212 213 214 215 ... Grundflächen Räume/Beispiele ... Büroarbeit Büroräume Büroräume allgemein Schreibräume Büroräume mit experimentellem Arbeitsplatz Büroräume mit Archivfunktion - Büroraum mit Handarchiv - Büroraum mit Handbibliothek - Büroraum mit Registratur Büroräume mit Materialausgabe ... RC ... 341 328 354 355 352 412 536 674 623 642 ... Grundflächen Räume/Beispiele ... N Nachrichtentechniklabor Nähraum Nährbodenraum Nährbodenraum Naßanalytisch-chemisches Labor Naßlagerraum Naßpräparative Übungsräume Neugeborenenpflegebettenräume Neuphysiologische U+B-Räume Neuroradiologisches Röntgen ... Abbildung 4.21: Grundflächen und Räume mit Beispielen in numerischer und alphabetischer Reihenfolge - jeweils Auszug (DIN 277-3: Mengen und Bezugseinheiten (07.98)) Ein Raum- und Funktionsprogramm soll deshalb in einer dafür vorgesehenen Spalte ausschließlich Nutzflächen (NF) enthalten. Die Räume und Flächen sind vorzugsweise nach DIN 277-3 zu bezeichnen. Anforderungen und Bemerkungen zu den Räumen und Flächen, z. B. Seite 4 besondere Anforderungen an den Schallschutz oder gewünschte Mindestabmessungen für die Erschließung, sind in einer gesonderten Spalte zu erwähnen. Der folgende Auszug (Abb. 4.23) entstammt dem Raum- und Funktionsprogramm für die Instandsetzung und Umnutzung des U-Turms in Dortmund. Es handelt sich hierbei um das 1926 errichtete Kellereihochhaus, das bis 1994 von der Union-Brauerei genutzt wurde und schließlich zu einem Museum umgebaut werden soll. Bauherr ist die Stadt Dortmund. Die Vorbereitung und Durchführung des Architekturwettbewerbes erfolgte durch die Ingenieurgesellschaft Assmann Beraten + Planen GmbH, Dortmund (Abb. 4.22) Abbildung 4.22: Ausstellung der eingereichten Arbeiten zum Architektenwettbewerb Instandsetzung und Umnutzung des U-Turms in Dortmund Das Raum- und Funktionsprogramm der neuen Nutzung als Museum wurde vor der Auslobung des Wettbewerbs mit dem Bauvolumen des unter Denkmalschutz stehenden U-Turms abgeglichen. Den Preisrichtern wurden Flächenbilanzen und Kostenermittlungen zu allen 37 eingereichten Arbeiten zur Verfügung gestellt. Die Machbarkeit jedes einzelnen Beitrages konnte auf dieser Grundlage sehr gut beurteilt werden. Seite 5 Instandsetzung und Umnutzung des U-Turms Raumprogramm Raum Nr. ... 4 4.1 4.1.1 4.1.2 Raumbezeichnung Studienbereich Bibliothek und Graphische Sammlung Bibliothek Sammlung von Fotos und Grafiken 4.2 4.2.1 Studien- und Lesesaal Studien- und Lesesaal 4.3 4.3.1 Vortrags-/Projektionssaal Vortrags- und Projektionssaal 4.3.2 Fläche [m² NF] 125 175 75 250 35 4.3.3 Umkleide 15 4.4 4.4.1 Lounge Lounge 50 Gesamt Studienbereich: 725 Anforderungen/Bemerkungen - Regale, PC-Arbeitsplätze - konservatorische Bedingungen zur Aufbewahrung von Grafik und Fotografie - Kompaktanlage für Großformate, Schubladenschränke, Schränke - wird von der Graphischen Sammlung und der Bibliothek gemeinsam genutzt - Tageslicht und optimale Beleuchtung, große Bibliothekstische, Tischlampen; PC- (für Netzkunst), Video- und Audio-Arbeitsplätze - Anbindung an das Foyer (Synergieeffekte ausnutzen: z. B. Bewirtung durch Gastronomie - Mitnutzung des Foyers/Öffnung zum Foyer (Erweiterung der Räumlichkeiten) - Zugang auch außerhalb der Öffnungszeiten der Ausstellung - erhöhte Anforderungen an den Schallschutz, variable Bestuhlung, Projektionsfläche, Verdunkelung, Konferenzeinrichtung, optimale raumakustische Maßnahmen - Abstellraum für den Vortrags- und Projektionssaal - Anbindung an den Vortragssaal - in räumlicher Nähe zum Vortrags- und Projektionsbereich - in der obersten Etage der Dauerausstellung mit Blick über Dortmund - VIP-Bereich für Freunde des Museums - Nutzung auch für Sponsorenempfänge und Pressekonferenzen - direkt an einer Haupterschließung (für Abendveranstaltungen - außerhalb des Sicherheitsbereichs „Dauerausstellung“ Abbildung 4.23: Gliederung des Raum- und Funktionsprogramms - Beispiel U-Turm Dortmund (Stadt Dortmund - Der Oberbürgermeister (Auslober): Raumprogramm zum begrenzten Wettbewerb im Regelverfahren nach RAW 2004 mit vorgeschaltetem EU-weitem Bewerbungsverfahren, bearbeitet von Assmann Beraten + Planen GmbH, Dortmund, 2006, S. 4) Die erforderliche Nutzfläche kann durch den sachkundigen Bauherrn, einen Betriebsplaner oder den Architekten (Besondere Leistung nach § 15 HOAI) vorgegeben werden. Zur Aufstellung oder zur Überprüfung der Nutzflächen im Raum- und Funktionsprogramm können aber auch Verhältniswerte herangezogen werden, die sich auf Nutzeinheiten beziehen. Die folgende Abbildung zeigt beispielhaft statistisch ermittelte Verhältniswerte Nutzfläche zu Nutzeinheit mit Von-bis-Werten. Seite 6 Nutzungsart und Nutzeinheit von NF/Einheit (m²) bis Tiefgaragen, Nutzeinheit Stellplätze (Pkw) Bürogebäude, mittlerer Standard, Nutzeinheit Arbeitsplätze Krankenhäuser, Nutzeinheit Betten Feuerwehrhäuser, Nutzeinheit Stellplätze (Feuerwehrfahrzeug) 14,30 26,31 42,61 148,78 14,73 17,21 28,98 32,62 42,99 45,13 181,14 226,34 Abbildung 4.24: Verhältniswert Nutzfläche zu Nutzeinheit (NF/NE) von ausgewählten Nutzungsarten (siehe dazu auch die Flächen- und Planungskennwerte im Anhang) 4.6.5 Brutto-Grundfläche Die Brutto-Grundfläche (BGF) wird in DIN 277 (02.05) wie folgt definiert: „Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerkes mit Nutzungen nach DIN 277-2:2005-02, Tabelle 1, Nr. 1 bis Nr. 9, und deren konstruktive Umschließungen. Nicht zur Brutto-Grundfläche gehören Flächen, die ausschließlich der Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Baukonstruktionen und technischen Anlagen dienen, z. B. nicht nutzbare Dachflächen, fest installierte Dachleitern und –stege, Wartungsstege und Konstruktions-Grundfläche.“ (DIN 277 (02.05)) Auf der Grundlage der Nutzfläche eines Raum- und Funktionsprogramms kann die BruttoGrundfläche mit Hilfe statistischer Kennwerte ermittelt werden, ohne dass skizzenhafte Lösungsversuche angefertigt werden müssen. In einem solchen Verhältniswert sind nicht nur die weiteren notwendigen Grundflächen (Technische Funktionsfläche, Verkehrsfläche, und Konstruktions-Grundfläche) enthalten, sondern es können auch der Standard und die Gebäudegeometrie berücksichtigt werden. Die Nutzflächen im Raum- und Funktionsprogramm U-Turm Dortmund sind der Objektgruppe Gebäude für kulturelle und musische Zwecke zuzuordnen. Grundflächen und Rauminhalte NF Nutzfläche TF Technische Funktionsfläche VF Verkehrsfläche von Menge/NF (%) bis 100,0 von Menge/BGF (%) bis 70,5 70,3 76,4 7,4 9,2 12,3 4,6 6,5 7,9 16,5 19,0 27,1 8,7 13,4 17,2 118,3 128,2 133,2 88,7 90,2 92,3 10,1 14,0 17,1 7,7 9,8 11,3 BGF Brutto-Grundfläche 134,5 142,2 144,2 Brutto-Rauminhalt von BRI/NF (m) bis NGF Netto-Grundfläche KGF Konstruktions-Grundfläche BRI Brutto-Rauminhalt Sonstige Planungskennwerte Nutzeinheit: - 5,78 6,10 6,32 von NF/Einheit (m²) bis - - - 100,0 von BRI/BGF (m) bis 3,84 4,33 4,56 von BGF/Einheit (m²) bis - - - Abbildung 4.25: Planungskennwerte für Flächen und Rauminhalte - Beispiel Gebäude für kulturelle und musische Zwecke (Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern GmbH (Hrsg.): BKI Baukosten 2006. Teil 1: Statistische Kennwerte für Gebäude. BKI Verlag, Stuttgart 2006, S. 571) Seite 7 Die Brutto-Grundfläche (BGF) steht zur Nutzfläche (NF), wie die Tabelle (Abb. 4.25) erkennen lässt, im Verhältnis von 134,5/100,0 bis 144,2/100,0 bei einem Mittelwert von 142,2/100,0. Aus den im Raum- und Funktionsprogramm für den gesamten Studienbereich geforderten 725,00 m² NF können in der Planung Flächen zwischen rund 975,00 m² BGF und 1.045,00 m² BGF entstehen. Gleichgültig, ob es sich um einen Neubau oder den Umbau eines Gebäudes, wie im Fall des U-Turms handelt, ist die Überprüfung des Raum- und Funktionsprogramms durch Vergleich mit der zulässigen Brutto-Grundfläche unverzichtbar. Bei der Wahl des richtigen Verhältniswertes ist eine geeignete Anzahl vergleichbarer Objekte heranzuziehen. Weiterhin sind die Einflussgrößen auf den Verhältniswert BGF/NF zu berücksichtigen. Abbildung 4.26: Fachpreisrichter (Professoren Weinmiller, Podrecca, Noebel und Kalusche) bewerten die Arbeiten zum Architektenwettbewerb Instandsetzung und Umnutzung des UTurms in Dortmund, dabei sind die Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms und eine angemessene Brutto-Grundfläche wichtige Gesichtspunkte Wie man an den Verhältniswerten weiterer Nutzungsarten leicht erkennen kann, ist die Spanne der Von-bis-Werte sehr groß, sie kann zwischen etwa 110,0/100,0 und 200,0/100,0 und sogar noch darüber liegen. Lager ohne Mischnutzung Verhältniswerte BGF/NF (%) von Mittelwert bis 108,1 129,7 112,1 Feuerwehrhäuser 127,5 135,3 147,0 Gebäude für kulturelle und musische Zwecke 134,5 142,2 144,2 Bürogebäude, mittlerer Standard 148,0 156,1 167,8 Krankenhäuser 170,6 181,2 189,4 Tiefgaragen 167,4 195,6 213,0 Schwimmhallen 183,4 202,8 223,6 Nutzungsart (Auswahl) Abbildung 4.27: Verhältniswerte BGF/NF (%) verschiedener Nutzungsarten (siehe dazu auch die Flächen- und Planungskennwerte im Anhang) Seite 8 4.6.6 Einflüsse auf die Grundflächen eines Gebäudes Das Verhältnis der Brutto-Grundfläche zur Nutzfläche wird durch eine Vielzahl von Einflüssen bestimmt. Je nach Nutzungsart ergibt sich der Flächenverbrauch über die Nutzfläche hinaus aus den notwendigen Flächen für die Gebäudetechnik, also den Technischen Funktionsflächen, der verkehrlichen Erschließung des Gebäudes einschließlich der aus Sicherheitsgründen notwendigen Fluchtwege, zusammen der Verkehrsfläche, und schließlich der Konstruktion, insbesondere der tragenden und raumumschließenden Bauteile, der Konstruktions-Grundfläche. Am Beispiel von Lagergebäuden, Feuerwehrhäusern, Bürogebäuden, Krankenhäusern, Tiefgaragen und Schwimmhallen werden Einflüsse und Bedeutung der Nutzung auf den Flächenverbrauch und damit auf das Verhältnis von Brutto-Grundfläche zur Nutzfläche erläutert. Dabei haben die entwurfsbedingten Flächenarten, also die Technische Funktionsfläche, die Verkehrsfläche und die Konstruktions-Grundfläche jeweils einen sehr unterschiedlichen Anteil an der insgesamt sich daraus ergebenden Brutto-Grundfläche. Weitere Einflüsse wie die Gebäudegeometrie, hierzu zählen insbesondere die Anzahl der Geschosse und die Gliederung des Grundrisses, können nicht anhand der vorliegenden Verhältniswerte, sondern nur an einem Gebäudeentwurf, einem Architekturmodell oder einem bereits erstellten Gebäude erkannt werden. Zu den Kennwerten geben die als Anhang beigefügten Flächen- und Planungskennwerte Aufschluss. In einzelnen Fällen scheinen dort die Von-bis-Werte und die Mittelwerte nicht ganz logisch zu sein, wenn z. B. ein Von-bis-Wert sehr nahe dem Mittelwert liegt oder diesem sogar entspricht. Das liegt daran, dass die vom Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern GmbH (BKI) verwendeten Daten auch bei gleicher Nutzungsart in unterschiedlicher Tiefe der Flächenermittlung vorliegen. Für die praktische Anwendung der Verhältniswerte Menge/NF und Menge/BGF steht die nachvollziehbare Von- oder AufHundert-Rechnung im Vordergrund. 4.6.6.1 Anteil der Technischen Funktionsfläche (TF/BGF) Die Technische Funktionsfläche (TF) wird in DIN 277 (02.05) wie folgt definiert: „Summe der Grundflächen mit Nutzungen nach DIN 277-2:2005-02, Tabelle 1, Nr. 8. Sofern es die Zweckbestimmung eines Bauwerkes ist, eine oder mehrere betriebstechnische Anlagen unterzubringen, die der Ver- und Entsorgung anderer Bauwerke dienen, z. B. bei einem Heizhaus, sind die dafür erforderlichen Grundflächen jedoch Nutzflächen nach DIN 277-2:2005-02, Tabelle 1, Nr. 7.“ (DIN 277 (02.05)) In den ersten skizzenhaften Lösungsversuchen des Architekten, wie in der Vorplanung oder in den Beiträgen zu Architekturwettbewerben, sind die Technischen Funktionsflächen oft zu klein. Werden die fachlich Beteiligten im Rahmen der Entwurfsplanung hinzugezogen, sind deren Anforderungen an die entsprechenden Räume dagegen zuweilen zu hoch. Für die Mehrzahl der Nutzungen ist ein Anteil für die Technische Funktionsfläche an der BruttoGrundfläche (TF/BGF) von 3 bis 5 % ausreichend. Ausnahmen sind sehr einfache Gebäude wie Lagergebäude ohne Mischnutzung, die nicht oder nur in geringem Umfang über Heizung oder Kühlung verfügen. Hier sind die erforderlichen Flächen deutlich kleiner, meist unter 1%. Seite 9 Abbildung 4.28: Betriebstechnische Anlagen benötigen ausreichend Technische Funktionsfläche (TF) - Technikraum im Informations-, Kommunikations- und Medienzentrum Cottbus (IKMZ) Ganz anders sieht es bei Gebäuden mit einem hohen Anteil an technischen Anlagen wie zum Beispiel Schwimmhallen aus. Für Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Schwimmbadtechnik werden Technikräume benötigt, die 20 bis fast 30 % der Brutto-Grundfläche erreichen können. Grundsätzlich wächst der Flächenbedarf mit dem Anteil der Technischen Anlagen am Bauwerk (KG 300 + 400 nach DIN 276). Noch höhere Werte als bei Schwimmhallen werden bei Rechenzentren erreicht. Allein für die Kühlung von Großrechnern (KG 470 nach DIN 276) sind die Technischen Funktionsflächen größer als die Nutzflächen, die für das Aufstellen und Bedienen der Rechner benötigt werden. 4.6.6.2 Anteil der Verkehrsfläche (VF/BGF) Die Verkehrsfläche (VF) wird in DIN 277 (02.05) wie folgt definiert: „Summe der Grundflächen mit Nutzungen nach DIN 277-2:2005-02, Tabelle 1, Nr. 9. Bewegungsflächen innerhalb von Räumen, z. B. Gänge zwischen Einrichtungsgegenständen, zählen nicht zur Verkehrsfläche.“ (DIN 277 (02.05)) Die Flächen der verkehrlichen Erschließung eines Gebäudes sind zum einen abhängig von dessen Raumstruktur und zum anderen von seiner Größe. Große und mehrgeschossige Objekte mit einer Vielzahl von Wegebeziehungen, wie zum Beispiel Krankenhäuser, benötigen 20 bis 30 % der Brutto-Grundfläche als Verkehrsfläche (VF/BGF). Krankenhäuser verfügen in vielen Bereichen über doppelte Erschließungen. So sind zum Beispiel im Untersuchungsund Behandlungsbereich häufig die Flure für Patienten und medizinisches Personal getrennt. Besonders hoch ist der Verkehrsflächenanteil bei allen Gebäuden für den ruhenden Verkehr mit mehreren oder vielen Nutzeinheiten, also Parkhäusern und Tiefgaragen. Der Flächenbedarf für Ein- und Ausfahrten, Rampen und Fahrgassen sowie Wendeflächen ist mindestens halb, im ungünstigsten Fall genauso groß wie die Grundfläche für das Abstellen der Fahrzeuge, die für einen Personenkraftwagen meist mit 12,5 m² NF ausreichend bemessen ist (siehe dazu Garagenverordnung). Der Anteil der Verkehrsfläche am Gebäude (VF/BGF) liegt deshalb in der Regel deutlich über 20 % und kann leicht über 40 % erreichen. Eine weitere Ausnahme sind Lagergebäude mit Verkehrsflächen um oder unter 1 %, bezogen auf die Brutto-Grundfläche. Sie werden hier hauptsächlich zur Erschließung der Nebenfunktionen, z. B. das Büro des Lagerleiters, Aufenthalts- oder Sozialräume benötigt. Seite 10 Abbildung 4.29: Großzügig bemessene Flure in einem Bürohochhaus lassen sich am Verhältnis Verkehrsfläche zur Brutto-Grundfläche (VF/BGF) ablesen Sehr unterschiedlich ist dagegen der Verkehrsflächenanteil bei Bürogebäuden. Bei Gebäuden mit Großraumbüros gehen die Verkehrswege sozusagen in die Nutzflächen ein. Bei Bürohochhäusern steigt der Erschließungsaufwand in besonderem Maße durch die zusätzlich geforderten Fluchtwege im Brandfall (siehe insbesondere Landesbauordnung). Ansonsten liegen Bürogebäude im Bereich von etwa 15 bis 20 % Verkehrsfläche an der gesamten Gebäudefläche (BGF). Die Mehrzahl der übrigen Gebäude kann bei einem Verkehrsflächenanteil von 10 bis 20 % gut erschlossen werden. 4.6.6.3 Anteil der Konstruktions-Grundfläche (KGF/BGF) Die Konstruktions-Grundfläche (KGF) wird in DIN 277 (02.05) wie folgt definiert: „Summe der Grundflächen der aufgehenden Bauteile aller Grundrissebenen eines Bauwerkes, z. B. von: Wänden, Stützen, Pfeilern, Schornsteinen, raumhohen Vormauerungen und Bekleidungen, Installationshohlräumen der aufgehenden Bauteile, Wandnischen und Schlitzen, Wandöffnungen, z. B. Türen, Fenster, Durchgänge, Installationskanälen und -schächten sowie Kriechkellern bis 1,0 m² lichtem Querschnitt. Die Konstruktions-Grundfläche ist die Differenz zwischen Brutto- und Netto-Grundfläche.“ (DIN 277 (02.05) Bei der Mehrzahl von Gebäuden in Massivbauweise und mit mehreren oder vielen Einzelräumen macht die Konstruktions-Grundfläche 10 bis 13 % der Brutto-Grundfläche aus. Besteht der Grundriss aus großen Flächen, sind die Decken weit gespannt oder werden überwiegend von Stützen getragen, sind die Außenwände ungedämmt, wie dies bei Lagerhallen und Tiefgaragen in der Regel der Fall ist, wird hierfür nur etwa halb so viel Fläche benötigt. Bei Nutzungen mit besonderen Lastfällen, wie zum Beispiel Wasserbecken in Schwimmhallen, kann der Konstruktionsflächenanteil gut 20 % der Gebäudefläche erreichen. Seite 11 4.6.7 Schlussbetrachtung Auf der Grundlage eines Raum- und Funktionsprogramms, welches ausschließlich Nutzflächen nach DIN 277 enthält, lässt sich mit Hilfe der gezeigten und weiterer Planungskennwerte, wie sie vom Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern GmbH (BKI) in großem Umfang veröffentlicht werden, ein Gebäude sehr einfach bemessen. Dadurch ist die Realisierbarkeit eines Gebäudes an einem bestimmten Standort in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht bereits vor den ersten skizzenhaften Lösungsversuchen feststellbar. Damit soll nicht die architektonische Gestaltung eines Gebäudes von vornherein eingeschränkt werden. Vielmehr soll vermieden werden, dass wertvolle Zeit und Kraft auf Lösungsansätze verwendet wird, die aufgrund von zu viel Grundflächen, zu hohen Baukosten und der Überschreitung der Geschossfläche keine Aussicht auf Verwirklichung haben. 4.6.8 Literatur Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern GmbH (Hrsg.): BKI Baukosten 2006. Teil 1: Statistische Kennwerte für Gebäude. BKI Verlag, Stuttgart 2006 Raumprogramm zum begrenzten Wettbewerb im Regelverfahren nach RAW 2004 mit vorgeschaltetem EU-weitem Bewerbungsverfahren, bearbeitet von Assmann Beraten + Planen GmbH, Dortmund, 2006, S. 4, unveröffentlicht Gesetze, Normen und Verordnungen DIN 18205 Bedarfsplanung im Bauwesen (04.96) DIN 276 Kosten im Hochbau (06.93) DIN 277 Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau, DIN 277-1: Begriffe und Ermittlungsunterlagen (02.05) DIN 277-2: Gliederung der Netto-Grundflächen (02.05) DIN 277-3: Mengen und Bezugseinheiten (07.98) DIN 13080 Gliederung des Krankenhauses in Funktionsbereiche und Funktionsstellen (07.03) HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (01.96) Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 (BGBl.I, S. 2253), zuletzt geändert am 23. November 1994 (BGBl.I S. 3486) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl.1 S. 132), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl.1 S. 466) Bauordnung für Berlin (BauO Bln) vom 29. September 2005 (GVBl. S. 495) Wohnflächenverordnung – WoFlV (01.04) Seite 12 4.6.10 Anhang: Planungs- und Flächenkennwerte ausgewählter Nutzungen 1. Lagergebäude ohne Mischnutzung BGF/NF = 112,1/100,0 Grundflächen und Rauminhalte NF Nutzfläche TF Technische Funktionsfläche VF Verkehrsfläche von Menge/NF (%) bis von Menge/BGF (%) bis 100,0 79,9 89,2 93,8 - 0,3 - - 0,3 - 13,0 14,1 14,5 9,9 3,7 10,3 104,4 104,4 109,8 87,4 93,1 95,2 3,1 7,7 6,4 2,9 6,9 6,5 BGF Brutto-Grundfläche 108,1 112,1 129,7 Brutto-Rauminhalt Von BRI/NF (m) bis NGF Netto-Grundfläche KGF Konstruktions-Grundfläche BRI Brutto-Rauminhalt Sonstige Planungskennwerte Nutzeinheit: - 6,50 von BRI/BGF (m) bis 8,12 7,50 von NF/Einheit (m²) bis - - 100,0 - 5,93 6,70 7,33 von BGF/Einheit (m²) bis - - - Abbildung 4.30: Planungskennwerte für Flächen und Rauminhalte - Beispiel Lagergebäude ohne Mischnutzung (Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern GmbH (Hrsg.): BKI Baukosten 2006. Teil 1: Statistische Kennwerte für Gebäude. BKI Verlag, Stuttgart 2006, S. 513) 2. Feuerwehrhäuser BGF/NF = 135,3/100,0 Grundflächen und Rauminhalte NF Nutzfläche TF Technische Funktionsfläche VF Verkehrsfläche von Menge/NF (%) bis 100,0 von Menge/BGF (%) bis 69,7 73,9 79,7 2,9 3,8 7,4 2,1 2,8 5,1 10,6 13,8 24,1 7,4 10,2 15,0 111,6 117,7 127,7 84,5 87,0 89,9 13,4 17,6 21,7 10,1 13,0 15,5 BGF Brutto-Grundfläche 127,5 135,3 147,0 Brutto-Rauminhalt von BRI/NF (m) bis NGF Netto-Grundfläche KGF Konstruktions-Grundfläche BRI Brutto-Rauminhalt 4,86 5,33 5,74 Sonstige Planungskennwerte von NF/Einheit (m²) bis Nutzeinheit: Stellplätze 148,78 181,14 226,34 100,0 von BRI/BGF (m) bis 3,62 3,97 4,38 von BGF/Einheit (m²) bis 200,62 248,31 317,50 Abbildung 4.31: Planungskennwerte für Flächen und Rauminhalte - Beispiel Feuerwehrhäuser (Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern GmbH (Hrsg.): BKI Baukosten 2006. Teil 1: Statistische Kennwerte für Gebäude. BKI Verlag, Stuttgart 2006, S. 555) Seite 13 3. Bürogebäude, mittlerer Standard BGF/NF = 156,1/100,0 Grundflächen und Rauminhalte NF Nutzfläche TF Technische Funktionsfläche VF Verkehrsfläche von Menge/NF (%) bis 100,0 von Menge/BGF (%) bis 61,2 64,1 69,2 4,9 6,5 15,2 2,9 4,2 8,7 24,1 29,6 40,2 15,1 19,0 23,0 130,0 136,1 149,1 85,2 87,2 89,1 16,6 20,0 24,2 10,9 12,8 14,8 BGF Brutto-Grundfläche 148,0 156,1 167,8 Brutto-Rauminhalt von BRI/NF (m) bis NGF Netto-Grundfläche KGF Konstruktions-Grundfläche BRI Brutto-Rauminhalt Sonstige Planungskennwerte Nutzeinheit: Arbeitsplätze 5,09 5,44 5,87 von NF/Einheit (m²) bis 26,31 28,98 32,62 100,0 von BRI/BGF (m) bis 3,30 3,50 3,84 von BGF/Einheit (m²) bis 39,84 43,32 46,83 Abbildung 4.32: Planungskennwerte für Flächen und Rauminhalte - Beispiel Bürogebäude, mittlerer Standard (Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern GmbH (Hrsg.): BKI Baukosten 2006. Teil 1: Statistische Kennwerte für Gebäude. BKI Verlag, Stuttgart 2006, S. 61) 4. Krankenhäuser BGF/NF = 181,2/100,0 Grundflächen und Rauminhalte NF Nutzfläche TF Technische Funktionsfläche VF Verkehrsfläche von Menge/NF (%) bis 100,0 von Menge/BGF (%) bis 53,6 55,2 60,2 6,8 9,9 13,4 3,9 5,5 6,9 38,4 45,3 54,0 21,7 25,0 28,0 145,4 155,3 164,2 83,7 85,7 87,4 19,7 26,0 25,4 11,0 14,3 14,3 BGF Brutto-Grundfläche 170,6 181,2 189,4 Brutto-Rauminhalt von BRI/NF (m) bis NGF Netto-Grundfläche KGF Konstruktions-Grundfläche BRI Brutto-Rauminhalt Sonstige Planungskennwerte Nutzeinheit: Betten 6,27 6,80 7,45 von NF/Einheit (m²) bis 42,61 42,99 45,13 100,0 von BRI/BGF (m) bis 3,45 3,75 3,84 von BGF/Einheit (m²) bis 75,65 79,45 83,92 Abbildung 4.33: Planungskennwerte für Flächen und Rauminhalte - Beispiel Krankenhäuser (Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern GmbH (Hrsg.): BKI Baukosten 2006. Teil 1: Statistische Kennwerte für Gebäude. BKI Verlag, Stuttgart 2006, S. 87) Seite 14 5. Tiefgaragen BGF/NF = 195,6/100,0 Grundflächen und Rauminhalte NF Nutzfläche TF Technische Funktionsfläche VF Verkehrsfläche von Menge/NF (%) bis 100,0 von Menge/BGF (%) bis 50,7 51,1 68,1 2,7 2,8 4,4 1,3 1,4 1,8 51,3 81,4 96,8 21,2 41,6 43,4 152,9 184,2 198,8 91,5 94,2 94,6 9,7 11,4 13,7 5,4 5,8 8,5 BGF Brutto-Grundfläche 167,4 195,6 213,0 Brutto-Rauminhalt von BRI/NF (m) bis NGF Netto-Grundfläche KGF Konstruktions-Grundfläche BRI Brutto-Rauminhalt Sonstige Planungskennwerte Nutzeinheit: Stellplätze 4,92 5,81 6,45 von NF/Einheit (m²) bis 14,30 14,73 17,21 100,0 von BRI/BGF (m) bis 2,76 2,96 3,06 von BGF/Einheit (m²) bis 26,18 27,78 28,93 Abbildung 4.34: Planungskennwerte für Flächen und Rauminhalte - Beispiel Tiefgaragen (Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern GmbH (Hrsg.): BKI Baukosten 2006. Teil 1: Statistische Kennwerte für Gebäude. BKI Verlag, Stuttgart 2006, S. 549) 6. Schwimmhallen BGF/NF = 202,8/100,0 Grundflächen und Rauminhalte von Menge/NF (%) bis NF Nutzfläche TF Technische Funktionsfläche 34,5 45,3 VF Verkehrsfläche 16,3 von Menge/BGF (%) bis 47,4 49,3 58,5 55,9 20,4 22,3 28,1 21,8 21,8 8,1 10,7 13,3 148,0 167,1 174,9 78,4 82,4 88,2 33,5 35,8 56,6 11,8 17,6 21,6 BGF Brutto-Grundfläche 183,4 202,8 223,6 Brutto-Rauminhalt von BRI/NF (m) bis NGF Netto-Grundfläche KGF Konstruktions-Grundfläche BRI Brutto-Rauminhalt Sonstige Planungskennwerte Nutzeinheit: - 100,0 8,73 9,19 9,44 von NF/Einheit (m²) bis - - - 100,0 von BRI/BGF (m) bis 5,05 5,49 7,44 von BGF/Einheit (m²) bis - - - Abbildung 4.35: Planungskennwerte für Flächen und Rauminhalte - Beispiel Schwimmhallen (Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern GmbH (Hrsg.): BKI Baukosten 2006. Teil 1: Statistische Kennwerte für Gebäude. BKI Verlag, Stuttgart 2006, S. 187) Seite 15