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WER DIE WAHL HAT… NIEDERLASSUNG IN UNTERSCHIEDLICHEN KOOPERATIONSFORMEN Das Gesundheitssystem wird immer dynamischer. Dementsprechend erweitern sich auch die Möglichkeiten, im ambulanten Bereich tätig zu werden. SIE HABEN FRAGEN ZUM THEMA? Ihre Beratung vor Ort ist gerne für Sie da! BeratungsCenter Darmstadt: BeratungsCenter Frankfurt: BeratungsCenter Gießen: BeratungsCenter Kassel: BeratungsCenter Wiesbaden: SIE KÖNNEN ENTSCHEIDEN: Möchten Sie selbstständig tätig werden oder in einer Praxis/einem MVZ angestellt sein? Praxisgemeinschaft Einzelpraxis Selbstständig oder angestellt? Allein oder gemeinsam? Anstellung info.line 069 79502-602 [email protected] Örtliche Berufsausübungsgemeinschaft Kooperationen Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft Medizinische Versorgungszentren 06151 158-500 069 79502-604 0641 4009-314 0561 7008-250 0611 7100-220 Montag: Dienstag: Donnerstag: Mittwoch: Freitag: 8 – 17 Uhr 8 – 17 Uhr 8 – 17 Uhr 8 – 16 Uhr 8 – 16 Uhr Jede der Kooperationsformen hat, auch honorartechnisch, ihre Vor- und Nachteile. Welche Art der Tätigkeit für Sie die Richtige ist, besprechen die Berater der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen in den BeratungsCentern gerne ganz individuell mit Ihnen. Kassenärztliche Vereinigung Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts Georg-Voigt-Straße 15 60325 Frankfurt am Main www.kvhessen.de Flyer-Zulassung-Niederlassung-2015.indd 1 Zulassung / Niederlassung als Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut 22.05.15 13:04 KEINE ZULASSUNG OHNE EINTRAGUNG IN DAS ARZT-/PSYCHOTHERAPEUTENREGISTER Für die Eintragung in das Arzt-/Psychotherapeutenregister ist neben der Approbation als Arzt der erfolgreiche Abschluss einer allgemeinmedizinischen Weiterbildung oder der Weiterbildung in einem anderen Fachgebiet erforderlich. Zuständig ist die Kassenärztliche Vereinigung Hessen, in deren Bereich Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihren Wohnsitz haben. Eintragungsvoraussetzung Arzt: Approbation als Arzt UND erfolgreicher Abschluss einer allgemeinmedizinischen Weiterbildung oder einer Weiterbildung in einem anderen Fachgebiet. oder Bezeichnung „Praktischer Arzt“ (erworben vor dem 31.12.95) oder Ausbildung anderer EU-Mitgliedsstaat Allgemeinmedizin nach Artikel 30 R2005/36/EG Eintragungsvoraussetzung Psychotherapeut Approbation als PP oder KJP UND Nachweis der Fachkunde in einem durch GBA anerkannten Richtlinienverfahren der Psychotherapie • Verhaltenstherapie, • Analytische Psychotherapie, • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Unterlagen zur Eintragung in das hessische Arztregister finden Sie hier: von Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen sowie einem unparteiischen Vorsitzenden und zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern besteht. Vertreter des Landes und der Patienten haben Mitspracherecht. Der Landesausschuss beschließt auf Grundlage der festgelegten Versorgungsgrade der Regionen, ob eine Region überversorgt und damit gesperrt oder ob sie für Niederlassungen geöffnet ist. Ebenso legt er fest, ob in Regionen Unterversorgung droht. Wurden die Zulassungsbeschränkungen aufgehoben (sogenannte „Partielle Öffnungen“), ist folgende Fristenregelung zu beachten: Vollständige Zulassungsanträge sind binnen sechs Wochen nach Erscheinen des Beschlusses des Landesausschusses im Hessischen Ärzteblatt bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen einzureichen. ÜBERNAHME EINER BESTEHENDEN ZULASSUNG/ NACHFOLGEZULASSUNG Ist die Zahl der Bewerber größer als die Zahl der freien Arztsitze, trifft der Zulassungsausschuss eine Auswahlentscheidung unter Berücksichtigung der Kriterien: Trotz bestehender Zulassungsbeschränkungen können Praxen übernommen und fortgeführt werden. In diesem Fall leitet der Praxisabgeber ein Nachbesetzungs-/Ausschreibungsverfahren beim Zulassungsausschuss ein. Das gesamte Verfahren kann bis zu sechs Monaten dauern. Die Bedarfsplanung regelt, wie viele Ärzte und Psychotherapeuten es in einer Region geben muss, um eine ausreichende ambulante Versorgung zu gewährleisten. Der Bedarfsplan wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen gemeinsam erstellt. Er beschreibt die Versorgungssituation und weist den Versorgungsgrad aus. berufliche Eignung, Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit, Approbationsalter, Dauer der Eintragung in die Warteliste, Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten, bestmögliche Versorgung der Versicherten im Hinblick auf die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes. VOM ANTRAG BIS ZUR ZULASSUNG Vertragsarzt/-Psychotherapeut erklärt Verzicht auf Zulassung und stellt Antrag auf Durchführung des Nachbesetzungsverfahrens nach mind. 6 Wochen www.kvhessen.de/arztregister WOHER KOMMT DIE „ZULASSUNG“? ZULASSUNG BEI PARTIELLER ÖFFNUNG DES PLANUNGSBEREICHES nach Sitzung mind. 1 Monat nach mind. 6 Wochen Zulassungsausschuss entscheidet über „ob“ der Nachbesetzung Ausschreibung auf www.kvhessen.de/ausschreibungen Ausschreibungsmonat: Eingang von Bewerbungen und Zulassungsanträgen Die Anträge auf Zulassung finden Sie hier: www.kvhessen.de/formulare_aerzte www.kvhessen.de/formulare_pt Sitzungstermine und Verfahrensordnung finden Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen unter folgendem Link: www.kvhessen.de/sitzungstermine_za Auswahlverfahren durch Zulassungsausschuss Tätigkeitsbeginn Zuständig ist mit dem Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen ein Gremium, das aus einer gleichen Zahl Flyer-Zulassung-Niederlassung-2015.indd 2 22.05.15 13:04