flyer-zulassung-niederlassung

Transcrição

flyer-zulassung-niederlassung
WER DIE WAHL HAT… NIEDERLASSUNG IN
UNTERSCHIEDLICHEN KOOPERATIONSFORMEN
Das Gesundheitssystem wird immer dynamischer. Dementsprechend erweitern sich auch die Möglichkeiten, im
ambulanten Bereich tätig zu werden.
SIE HABEN FRAGEN ZUM THEMA?
Ihre Beratung vor Ort ist gerne für Sie da!
BeratungsCenter Darmstadt:
BeratungsCenter Frankfurt:
BeratungsCenter Gießen:
BeratungsCenter Kassel:
BeratungsCenter Wiesbaden:
SIE KÖNNEN ENTSCHEIDEN:
Möchten Sie selbstständig tätig werden oder
in einer Praxis/einem MVZ angestellt sein?
Praxisgemeinschaft
Einzelpraxis
Selbstständig
oder angestellt?
Allein oder
gemeinsam?
Anstellung
info.line
069 79502-602
[email protected]
Örtliche
Berufsausübungsgemeinschaft
Kooperationen
Überörtliche
Berufsausübungsgemeinschaft
Medizinische
Versorgungszentren
06151 158-500
069 79502-604
0641 4009-314
0561 7008-250
0611 7100-220
Montag:
Dienstag:
Donnerstag:
Mittwoch:
Freitag:
8 – 17 Uhr
8 – 17 Uhr
8 – 17 Uhr
8 – 16 Uhr
8 – 16 Uhr
Jede der Kooperationsformen hat, auch honorartechnisch,
ihre Vor- und Nachteile.
Welche Art der Tätigkeit für Sie die Richtige ist,
besprechen die Berater der Kassenärztlichen Vereinigung
Hessen in den BeratungsCentern gerne ganz individuell
mit Ihnen.
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Georg-Voigt-Straße 15
60325 Frankfurt am Main
www.kvhessen.de
Flyer-Zulassung-Niederlassung-2015.indd 1
Zulassung / Niederlassung
als Vertragsarzt oder
Vertragspsychotherapeut
22.05.15 13:04
KEINE ZULASSUNG OHNE EINTRAGUNG IN DAS
ARZT-/PSYCHOTHERAPEUTENREGISTER
Für die Eintragung in das Arzt-/Psychotherapeutenregister
ist neben der Approbation als Arzt der erfolgreiche Abschluss einer allgemeinmedizinischen Weiterbildung oder
der Weiterbildung in einem anderen Fachgebiet erforderlich. Zuständig ist die Kas­senärztliche Vereinigung Hessen,
in deren Bereich Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung
Ihren Wohnsitz haben.
Eintragungsvoraussetzung
Arzt:
Approbation als Arzt UND
erfolgreicher Abschluss
einer allgemeinmedizinischen Weiterbildung oder
einer Weiterbildung in einem
anderen Fachgebiet.
oder Bezeichnung „Praktischer Arzt“ (erworben vor
dem 31.12.95)
oder Ausbildung anderer
EU-Mitgliedsstaat Allgemeinmedizin nach Artikel
30 R2005/36/EG
Eintragungsvoraussetzung
Psychotherapeut
Approbation als PP oder KJP
UND
Nachweis der Fachkunde in
einem durch GBA anerkannten Richtlinienverfahren der
Psychotherapie
• Verhaltenstherapie,
• Analytische Psychotherapie,
• Tiefenpsychologisch
fundierte Psychotherapie.
Unterlagen zur Eintragung in das hessische Arztregister finden
Sie hier:
von Vertre­tern der Kassenärztlichen Vereinigung und der
Krankenkassen sowie einem unparteiischen Vorsitzenden
und zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern besteht. Vertreter des Landes und der Patienten haben Mitspracherecht.
Der Landesausschuss beschließt auf Grundlage der festgelegten Versorgungsgrade der Regionen, ob eine Region überversorgt und damit gesperrt oder ob sie für Niederlassungen
geöffnet ist. Ebenso legt er fest, ob in Regionen Unterversorgung droht.
Wurden die Zulassungsbeschränkungen aufgehoben
(sogenannte „Partielle Öffnungen“), ist folgende
Fristenregelung zu beachten: Vollständige Zulassungsanträge sind binnen sechs Wochen nach Erscheinen
des Beschlusses des Landesausschusses im Hessischen
Ärzteblatt bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen
einzureichen.
ÜBERNAHME EINER BESTEHENDEN ZULASSUNG/
NACHFOLGEZULASSUNG
Ist die Zahl der Bewerber größer als die Zahl der freien
Arztsitze, trifft der Zulassungsausschuss eine Auswahlentscheidung unter Berücksichtigung der Kriterien:
Trotz bestehender Zulassungsbeschränkungen können
Praxen übernommen und fortgeführt werden. In diesem
Fall leitet der Praxisabgeber ein Nachbesetzungs-/Ausschreibungsverfahren beim Zulassungsausschuss ein. Das gesamte
Verfahren kann bis zu sechs Monaten dauern.
Die Bedarfsplanung regelt, wie viele Ärzte und Psychotherapeuten es in einer Region geben muss, um eine
ausreichende ambulante Versorgung zu gewährleisten.
Der Bedarfsplan wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen gemeinsam erstellt.
Er beschreibt die Versorgungssituation und weist den
Versorgungsgrad aus.
berufliche Eignung,
Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit,
Approbationsalter,
Dauer der Eintragung in die Warteliste,
Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten,
bestmögliche Versorgung der Versicherten im
Hinblick auf die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes.
VOM ANTRAG BIS ZUR ZULASSUNG
Vertragsarzt/-Psychotherapeut erklärt
Verzicht auf Zulassung und stellt Antrag auf
Durchführung des Nachbesetzungsverfahrens
nach mind.
6 Wochen
www.kvhessen.de/arztregister
WOHER KOMMT DIE „ZULASSUNG“?
ZULASSUNG BEI PARTIELLER ÖFFNUNG
DES PLANUNGSBEREICHES
nach Sitzung
mind.
1 Monat
nach mind.
6 Wochen
Zulassungsausschuss entscheidet über
„ob“ der Nachbesetzung
Ausschreibung
auf www.kvhessen.de/ausschreibungen
Ausschreibungsmonat:
Eingang von Bewerbungen und
Zulassungsanträgen
Die Anträge auf Zulassung finden Sie hier:
www.kvhessen.de/formulare_aerzte
www.kvhessen.de/formulare_pt
Sitzungs­termine und Verfahrensordnung finden Sie auf
der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen
unter folgendem Link:
www.kvhessen.de/sitzungstermine_za
Auswahlverfahren durch Zulassungsausschuss
Tätigkeitsbeginn
Zuständig ist mit dem Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen ein Gremium, das aus einer gleichen Zahl
Flyer-Zulassung-Niederlassung-2015.indd 2
22.05.15 13:04