Netzwerk Kinderschutz - Landkreis Alzey

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Netzwerk Kinderschutz - Landkreis Alzey
Landkreis
Alzey-Worms
Kinderschutz in Rheinland-Pfalz
aktiv mit dabei
NETZWERK KINDERSCHUTZ
Dokumentation zum interdisziplinären Fachtag:
„Kindeswohlgefährdung - erkennen und einschätzen“
Mittwoch, 29. September 2010
Historische Güterhalle des
Bildungswerkes am Bahnhof in Alzey
Der erste interdisziplinäre Fachtag der Koordinierungsstelle für Kinderschutz und der
Kindertagesstättenfachberatung im Landkreis Worms stand unter dem Titel
„Kindeswohlgefährdung - erkennen und einschätzen“. Mit über 100 Teilnehmenden
verschiedenster Institutionen und Professionen stieß das Thema auf sehr großes Interesse.
Der Erste Kreisbeigeordnete Gerhard Seebald eröffnete mit einem Grußwort den Fachtag und
unterstrich einmal mehr, dass die Weiterentwicklung des Kinderschutzes mit ganz oben auf
der politischen Agenda des Landkreises steht. Die Veranstaltung im Rahmen der „Woche der
Kinderrechte 2010“, die in diesem Jahr unter dem Leitartikel 3 der UNKinderrechtskonvention “Recht auf Vorrang des Kindeswohls“ steht , leiste einen wichtigen
Beitrag, verschiedene, mit dem Thema Kinderschutz befasste Fachsysteme zu informieren
und biete ihnen die Möglichkeit, sich themenspezifisch auszutauschen.
Im Anschluss daran stellte Arno Herz, Jugendamtsleiter, die gesetzlichen Grundlagen und den
Verfahrensablauf bei Kindeswohlgefährdung vor. Er machte dabei nochmals deutlich, dass
das Jugendamt keine Meldebehörde sei, sondern ein Sozialleistungsträger. Hilfe durch Schutz
gelte für die gesamte Jugendhilfe und daher heiße die Vorschrift des §8a SGB VIII auch
konsequenterweise „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung.“ Neben der Darstellung der
Vorgehensweise des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung machte der Amtsleiter auch auf
das Instrument der anonymen Fallberatung durch das Jugendamt aufmerksam. Grundsätzlich
bestehe nämlich die Möglichkeit, sich im Bedarfsfall bei bestehenden Unsicherheiten zur
Einschätzung einer möglichen Gefährdungslage, ohne Nennung von Namen, durch einen
Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Jugendamtes beraten zu lassen. (Vortrag Arno Herz)
Mit dem Thema der Erkennung und Einschätzung von Kindeswohlgefährdung beschäftigte
sich der anschließende Vortrag von Dipl.-Pädagogin Birgit Lattschar. Ausgehend von den
elementarsten Grundbedürfnissen eines Kindes informierte sie zunächst über die
verschiedenen Formen und möglichen Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung. Ebenso
stellte sie neben Schutz- und Risikofaktoren auch entscheidende Leitlinien für das Handeln
bei Kindeswohlgefährdung vor. Dabei unterstrich sie die Wichtigkeit der Dokumentation aller
Beobachtungs- und Handlungsschritte. Vor dem Hintergrund, dass die Einschätzung von
Lebenslagen auch den eigenen, persönlichen Ansprüchen unterliegt, wurde einmal mehr
deutlich, dass die Bewertung derselben von „ausreichend“ bis hin zu „pädagogisch wertvoll“
reichen kann. (Vortrag Birgit Lattschar)
Mit Dr. Christian Vesely konnte ein im Landkreis Alzey-Worms praktizierender Kinderarzt
gewonnen werden, der zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung aus medizinischer Sicht
referierte. Die Eingangsfolien seines Vortrages zielten darauf ab, dem Publikum zu
vermitteln, dass bei einem bestehenden Verdacht auf Kindeswohlgefährdung die medizinische
Einschätzung unerlässlich ist, um mögliche körperliche Erkrankungen mit sichtbar ähnlichen
Merkmalen auszuschließen. In den Mittelpunkt seines Vortrages rückte er in Zusammenhang
mit den aktuellen Ereignissen den sexuellen Kindesmissbrauch durch die Kirche. Daneben
stellte er das medizinische Diagnoseverfahren bei Hinweisen auf Vernachlässigung und
Misshandlung vor. Ebenso informierte er über äußere Verletzungszeichen und das
Verteilungsmuster von Hämatomen und Verbrennungen bei körperlicher Gewalt. Was Kinder
für ihre körperliche, geistige und seelisch gesunde Entwicklung benötigen und auch nicht
benötigen unterstrich die besondere Bedeutung elterlicher Erziehungskompetenz und -verantwortung. Am Ende seiner Ausführungen betonte Dr. Vesely, dass auch Unfälle eine Form
der Kindesmisshandlung darstellen können, sei es durch bewusstes Inkaufnehmen von
negativen Folgen oder sogar durch Absicht. Sein Fazit lautet, dass Missbrauch viele
Gesichter habe und so sieht er, bezogen auf das Thema der Gesundheitsförderung von
Kindern und Jugendlichen, eine Form des bewussten Missbrauchs auch durch öffentliche
Kampagnen und Werbung gegeben. (Vortrag Dr. Christian Vesely)
Zum Abschluss der Vortragsreihe am Vormittag stellte Nura Hofmann, Assistenzärztin der
Kinderklinik des Westpfalz-Klinikums Kaiserslautern, die Arbeit der dortigen
Kinderschutzgruppe vor. Die Zusammenarbeit mit der öffentlichen Jugendhilfe und freien
Trägern bei Verdacht auf oder vorliegender Kindeswohlgefährdung sei ein gutes Beispiel
gelingender Netzwerktätigkeit. Anhand eines Fallbeispiels machte sie deutlich, dass der
Aufbau und das Einhalten verbindlicher Handlungsstandards und Kooperationsstrukturen
unerlässlich ist, um möglichst engmaschig und ohne Zeit- sowie Informationsverluste gezielte
Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten einrichten zu können. Ein weiterer
Aufgabenschwerpunkt der Kinderschutzgruppe liege auch auf der Entwicklung möglichst
niedrigschwelliger sowohl general-präventiver als auch selektiv-präventiver Angebote, um die
notwendige Informations- und Aufklärungsarbeit leisten zu können und die elterliche
Erziehungskompetenz /Wahrnehmung von Erziehungsverantwortung zu fördern. Mit diesem
Beispiel gelingender Netzwerktätigkeit wurde einmal mehr deutlich, welche Möglichkeiten
und Entwicklungschancen in einer gezielten Zusammenarbeit im Interesse zum Schutz von
Kindern liegen. (Vortrag Nura Hofmann)
Am Nachmittag hatten die Teilnehmer/innen dann die Möglichkeit, im Rahmen von vier
Workshop-Angeboten verschiedene, den Kinderschutz betreffende Themen zu vertiefen. Die
Ergebnisse wurden anschließend kurz im Plenum vorgestellt. Zum Abschluss des Fachtages
wurde von professionellen Schauspielern des Improvisationstheaters ARCO aus Wiesbaden
die Entstehung von Konflikten und Gewalt im Familienalltag in verschiedenen szenischen
Bildern dargestellt. Dabei hatten die Teilnehmer/innen die einmalige Möglichkeit, mit ihren
Lösungsansätzen aktiv in die Gestaltung der Szenen einzugreifen, um der Entstehung von
Gewalt entgegen zu steuern und Strategien zur Konfliktbewältigung zu entwickeln.
Somit blieb der Fachtag nicht nur auf die theoretische Wissens- und Informationsvermittlung
beschränkt, sondern stellte im Rahmen des interaktiven Rollenspiels auch den Bezug zur
Praxis des familialen Alltagsgeschehens her.
„Kindeswohlgefährdung erkennen und einschätzen“
• Gesetzliche Grundlagen
- Jugendamt
- Freie Träger
• Formen der Kindeswohlgefährdung
• Ablauf
• Reaktionen
Jugendamtsleiter Arno Herz
Kreisverwaltung Alzey-Worms
§ 8a SGB VIII
(1)
Werden dem Jugendamt gewichtige
Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines
Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das
Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer
Fachkräfte abzuschätzen.
Dabei sind die Personensorgeberechtigten sowie
das Kind oder der Jugendliche einzubeziehen,
soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes
oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.
Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung
die Gewährung von Hilfen für geeignet und
notwendig, so hat es diese den
Personensorgeberechtigten oder den
Erziehungsberechtigten anzubieten.
§ 8a Abs. 1 SGB VIII
Anforderungen an das Jugendamt
bei bekannt werden gewichtiger
Anhaltspunkte
– Abschätzung des Gefährdungsrisikos im
Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte,
– Einbeziehen von
Personensorgeberechtigten,
Kind/Jugendlichen,
– Hilfen anbieten
§ 8a SGB VIII
(2) In Vereinbarungen mit den Trägern von
Einrichtungen und Diensten, die Leistungen
nach diesem Buch erbringen, ist
sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den
Schutzauftrag nach Absatz 1 in entsprechender
Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung
des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene
Fachkraft hinzuziehen.
Insbesondere ist in die Verpflichtung
aufzunehmen, dass die Fachkräfte bei den
Personensorgeberechtigten oder den
Erziehungsberechtigten auf die
Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn
sie diese für erforderlich halten
oder das Jugendamt informieren, falls die
angenommenen Hilfen nicht ausreichend
erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden.
§ 8a Abs. 2 SGB VIII –
Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe
zum aktiven Kinderschutz verpflichten
– Eigenständige Abschätzung des
Gefährdungsrisikos unter Hinzuziehung
einer insoweit erfahrenen Fachkraft
– Einbeziehung von
Personensorgeberechtigten,
Kindern/Jugendlichen
– Hinwirken auf Inanspruchnahme von Hilfen
– Ggf. Information an Jugendamt, falls
geeignete Hilfen nicht ausreichen
Formen der
Kindeswohlgefährdung (1)
• Vernachlässigung
– andauerndes oder wiederholtes Unterlassen des
fürsorglichen Handelns
– Unterlassen der Beauftragung geeigneter Dritter mit
einem fürsorglichen solchen Handeln
– führt für einen einsichtigen Dritten zu erheblichen
Beeinträchtigung
– oder birgt ein hohes Risiko solcher Folgen für das Kind
• Körperliche Misshandlung
– Anwendung von körperlichem Zwang bzw. Gewalt
– führt für einen einsichtigen Dritten zu erheblichen
psychischen Beeinträchtigungen
– oder birgt ein hohes Risiko solcher Folgen
Formen der
Kindeswohlgefährdung (2)
• Seelische Misshandlung
– wiederholte Verhaltensmuster oder Muster extremer Vorfälle,
– die Kindern zu verstehen geben, sie seien wertlos, voller
Fehler, ungeliebt, ungewollt, sehr in Gefahr oder nur dazu
nütze, die Bedürfnisse eines anderen Menschen erfüllen.
Sexueller Missbrauch
– jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder
gegen des Willen des Kindes vorgenommen wird
– oder der das Kind aufgrund körperlicher, psychischer,
kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich
zustimmen kann
– Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätsperson aus, um
seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu
befriedigen“
Eingang der Mitteilung
Im Jugendamt
Fachkraft
Sozialdienst
Feststellung:
„liegen gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung vor“
Gefährdung abschätzen im Fachteam unter
Beteiligung von SDL oder AL
Hausbesuch
Gespräch mit
Betroffenen
Informieren
bei Anderen
Zusammenfassen der Informationen
Gefährdung abschätzen im Fachteam unter
Beteiligung von SDL oder AL
Hilfe zur
Erziehung
Anrufung
des
Gerichts
Klar
definierte
Kontrolle
Inobhutnahme
Vielen Dank !
Inhalt
• Grundbedürfnisse von Kindern
• Was ist Kindeswohlgefährdung?
Kindeswohlgefährdung
erkennen und einschätzen
Dipl. Päd. Birgit Lattschar
• Formen der Kindeswohlgefährdung
• Kindeswohlgefährdung erkennen - Anhaltspunkte
• Risiko- und Schutzfaktoren
• Fachliches Handeln bei Kindeswohlgefährdung
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Kindeswohlgefährdung erkennen - 7 Grundbedürfnisse
• Das Bedürfnis nach beständigen liebevollen
Beziehungen
• Das Bedürfnis nach Schutz und körperlicher
Unversehrtheit
• Das Bedürfnis, als Individuum mit besonderen
Bedürfnissen wahrgenommen zu werden
• Das Bedürfnis nach altersgemäßen
Entwicklungsmöglichkeiten
• Das Bedürfnis nach Grenzen, Strukturen und
Erwartungen
• Das Bedürfnis nach einer stabilen und stützenden
Umgebung sowie nach kultureller Kontinuität
• Das Bedürfnis, dass ihre Zukunft von uns geschützt
(Brazelton & Greenspan, 2002)
wird.
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Was ist Kindeswohlgefährdung?
• Begriffe Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung geprägt
von kulturellen, historisch-zeitlichen und ethnischen
Menschenbildern
• Einfluss bei der Bewertung und Einschätzung einer
Kindeswohlgefährdung:
fachliches Wissen, persönliche Erfahrungen, Normen- und
Wertvorstellungen, gesetzlicher Auftrag, institutioneller
Auftrag
• Kindeswohlgefährdung kein beobachtbarer Sachverhalt,
sondern rechtliches und normatives Konstrukt:
Die Rechtsprechung versteht unter Gefährdung, „eine
gegenwärtige in einem solchen Maße vorhandene Gefahr,
dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche
Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussagen lässt“
(BGH FamRZ 1956, S. 350)
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Formen der Kindeswohlgefährdung
Vernachlässigung
Beeinträchtigung oder Schädigung der Entwicklung des
Kindes durch die Eltern aufgrund unzureichender Pflege
und Kleidung, mangelnde Ernährung und gesundheitliche
Fürsorge, zu geringe Beaufsichtigung und Zuwendung,
unzureichender Schutz vor Gefahren sowie nicht hinreichender Anregung und Förderung motorischer, geistiger,
emotionaler und sozialer Fähigkeiten.
Sexueller Missbrauch
Jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind
entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird
oder der das Kind aufgrund körperlicher, psychischer,
kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht
wissentlich zustimmen kann. Der Täter nutzt hierbei seine
Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen
Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.
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Formen der Kindeswohlgefährdung
Emotionaler/seelischer Missbrauch
Beeinträchtigung und Schädigung der Entwicklung von
Kindern aufgrund z.B. von Ablehnung, Verängstigung,
Terrorisierung und Isolierung. Sie beginnt beim
(dauerhaften, alltäglichen) Beschimpfen, Verspotten,
Erniedrigen, Liebesentzug und reicht über Einsperren,
Isolierung von Gleichaltrigen und Zuweisung einer
Sündenbockrolle bis hin zu vielfältigen massiven verbalen
Bedrohungen einschließlich Todesdrohungen.
Körperliche Misshandlung
Nicht zufällige, absichtliche körperliche Gewaltanwendung
der Eltern/Erwachsenen gegenüber Kindern.
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1
Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung
• Äußere Erscheinung des Kindes
Massive oder wiederholte Zeichen von Verletzungen,
starke Unterernährung, mangelnde Körperhygiene etc.
• Verhalten des Kindes
Apathisches oder stark verängstigtes Verhalten,
Äußerungen des Kindes, die auf Misshandlung,
Missbrauch oder Vernachlässigung hinweisen, ständiges
oder häufiges Fehlen in der Schule, häufiges Begehen
von Straftaten etc.
• Verhalten der Erziehungspersonen
Wiederholte und schwere Gewalt zwischen den
Erziehungspersonen, nicht ausreichende oder völlig
unzuverlässige Bereitstellung von Nahrung, häufiges
massives Beschimpfen, Ängstigen oder Erniedrigen des
Kindes, Isolierung des Kindes etc.
Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung
• Familiäre Situation
Obdachlosigkeit, Kleinkind ist häufig unbeaufsichtigt oder
in Obhut ungeeigneter Personen, Kind wird zur Begehung
von Straftaten oder sonst verwerflichen Taten (Betteln
u.ä.) eingesetzt etc.
• Persönliche Situation der Erziehungspersonen
Stark verwirrtes Erscheinungsbild, häufig berauschte
und/oder benommene Erscheinung etc.
• Wohnsituation
Wohnung stark vermüllt oder verdreckt, Nichtbeseitigung
von erheblichen Gefahren im Haushalt, Fehlen von
eigenem Schlafplatz oder auch Spielzeug für das Kind etc.
(Auszug aus: Dienstanweisung Schutz bei Kindeswohlgefährdung,
Hamburg)
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Kindeswohlgefährdung erkennen - Bewertung von Lebenslagen
„Ausreichend“ versus „pädagogisch wertvoll“
• Mögliche Schädigung, die die Kinder in ihrer
weiteren Entwicklung aufgrund dieser
Lebensumstände erfahren können
• Erheblichkeit der Gefährdungsmomente bzw.
Erheblichkeit des erwarteten Schadens (Intensität
– Häufigkeit und Dauer des schädigenden Einflusses)
• Grad der Wahrscheinlichkeit (Prognose) eines
Schadenseintritts, d.h. es geht immer auch um die
Beurteilung zukünftiger Einflüsse, vor denen das Kind
zu schützen ist
• Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern(teile), die
Gefahr abzuwenden bzw. die zur Abwendung der
Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen
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Risikofaktoren
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•
Schwierige soziale Lebenssituationen der Familie
Überforderungsgefühl
Gewalterfahrungen in der Kindheit und/oder Beziehung
häufige Beziehungsabbrüche
Psychische Erkrankung und/oder Suchterkrankung
Temperament des Kindes
Körperliche und/oder geistige Behinderungen
Entwicklungsverzögerungen
Schutzfaktoren
•
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•
Gewaltfreie Paarbeziehung
Erleben von Selbstwirksamkeit
Umfang und Qualität des sozialen Netzwerks
emotional sichere Bindung an eine Bezugsperson
(ggf. auch außerhalb der Familie)
• robustes, aktives u. kontaktfreudiges Temperament
der Kinder
• entwicklungsadäquate Aufklärung der Kinder über die
besondere Situation der Eltern(-teile)
(Bender/Lösel in Deegener/Körner, 2005)
Risiken/Belastungen führen nicht zwingend zu
Störungen, unterschiedliche Entwicklungen sind
möglich!
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2
Kindeswohlgefährdung: Handeln
Kindeswohlgefährdung einschätzen - Verfahrensablauf
Handeln im Kontext von Kindeswohlgefährdung ist
Handeln in Unsicherheit!
• Gewichtige Anhaltspunkte erkennen
• Situationen im Kontext von potentieller
Kindeswohlgefährdung sind in ihren Ursache-WirkungsZusammenhängen selten eindeutig, sondern meist
mehrdeutig
• Ersteinschätzung der Gesamtsituation (Belastende und
entlastende Faktoren), evtl. mit Hilfe von Instrumenten
(Checklisten, Bewertungsraster)
• Die daraus entstehende Ungewissheit lässt sich nicht
beseitigen, mit der Unsicherheit muss umgegangen
werden.
• Zentrale Ansatzpunkte im Umgang mit Unsicherheit:
Erarbeitung von fachlichen Standards
Verständigung auf bestimmte Abläufe und
Vorgehensweisen
• Einwertung dieser Hinweise (häufig im Team)
• Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft (nach
§ 8a, SGB VII)
• Beteiligung der Eltern und des Kindes/Jugendlichen
(außer: Schutz des Kindes wäre in Frage gestellt)
• Einleitung einer Hilfe
• Verlauf und Ergebnis der Hilfe
• Bilanzierende Gesamtbewertung
Alle Schritte dokumentieren und überprüfen!
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Leitlinien für das Handeln bei Kindeswohlgefährdung
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•
Ruhe bewahren! Überstürztes Handeln schadet nur!
Unterstützung suchen
Dokumentieren der Beobachtungen (sachlich, objektiv)
Sich der eigenen Gefühle/Betroffenheit bewusst werden,
Belastungen mitteilen
Professionelle Distanz
Keine voreilige Konfrontation der Eltern mit dem Verdacht
Verfahrensabläufe kennen und einhalten, keine
„Alleingänge“
Bereitschaft zu Fort- und Weiterbildung
konstruktive Fehleranalysen
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Wer achtet darauf,
was das Kind möchte
und wie es ihm geht?
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3
Dr. med. Christian Vesely Hanna Weiner-Makowski
Die Kinder- und Jugendärzte im Facharztzentrum Rheinhessen
www.die-kinder-jugendärzte.de 06731 – 49 48 69 411
Dr. med. Christian Vesely Hanna Weiner-Makowski
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Kind wurde unter den Armen gepackt
Es wurde geschüttelt
Es bekam durch das heftige Zupacken lauter blaue Flecken
Es wurde bewusstlos
Es wurde lebensgefährlich verletzt
Dr. med. Christian Vesely Hanna Weiner-Makowski
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Das Kind ist schwer erkrankt Es handelt sich um eine Infektion
Waterhouse‐Friedrichsen‐Syndrom
Dr. med. Christian Vesely Hanna Weiner-Makowski
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Kinder nehmen Schaden durch:
Körperliche Gewalt
Sexuelle Gewalt
Emotionale Gewalt
Emotionale Vernachlässigung
Vernachlässigung
Dr. med. Christian Vesely Hanna Weiner-Makowski
Die Kinder- und Jugendärzte im Facharztzentrum Rheinhessen
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Sonnenbrand ist fahrlässige Körperverletzung
„ Was Ihre Jüngsten einmal unter einer unvergesslichen Kindheit verstehen bestimmen Sie. “
Deutsche Krebshilfe
Sonnenbrand kann töten
Sonnenbrand kann Kindesmisshandlung sein ! Dr. med. Christian Vesely Hanna Weiner-Makowski
Die Kinder- und Jugendärzte im Facharztzentrum Rheinhessen
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Fallvorstellung
15 Monate altes Kind wird ins Krankenhaus gebracht
2 Monate später erneute Einlieferung in die Klinik
1 Monat später wird das Kind mit dem Hubschrauber in die Klinik transportiert
Mutter hatte eine Psychose
Dr. med. Christian Vesely Hanna Weiner-Makowski
Die Kinder- und Jugendärzte im Facharztzentrum Rheinhessen
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Kind 5,5 Jahre „ADS“
Dr. med. Christian Vesely Hanna Weiner-Makowski
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Eltern kurz nach der Wende in die BRD übergesiedelt, wohnen in einem Wohnheim, Einzimmerwohnung, Baby 7 Monate
Baby hat Blähungen, schreit die ganze Zeit
Die Nerven der Eltern liegen blank
Es kommt zum Schütteltrauma
Das Kind stirbt
Dr. med. Christian Vesely Hanna Weiner-Makowski
Die Kinder- und Jugendärzte im Facharztzentrum Rheinhessen
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Sexueller Missbrauch
Definition des sexuellen Missbrauchs
( Definition von Wunibald Müller )
„wenn die sexuelle Intimsphäre von einer Person nicht respektiert bzw. überschritten wird und die Person, die die Grenzen überschreitet, emotional, körperlich und spirituell Einfluss und Macht auf diese Person ausübt“. Auszüge aus der kritischen, neutralen Aufarbeitung der Missbräuche , die im Jesuitenorden vorgefallen sind ( Ursula Raue, Berlin ) Dr. med. Christian Vesely Hanna Weiner-Makowski
Die Kinder- und Jugendärzte im Facharztzentrum Rheinhessen
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Opfermeldungen kamen aus dem Canisius Kolleg in Berlin, dem Kolleg Sankt Blasien, dem Aloisiuskolleg in Bonn‐Bad Godesberg, der Sankt‐
Ansgar‐Schule in Hamburg sowie Jugendeinrichtungen in Hannover und Göttingen und dem heute nicht mehr von Jesuiten geleitete Immaculata Kolleg in Büren/Westf. Insgesamt sind bisher 205 Meldungen eingegangen, die den Jesuitenorden betreffen und dazu über weitere 50 Eingänge, die andere – meist katholische – Einrichtungen betreffen. Die Darstellung erfolgte in anonymisierter Form Einen Teil der Schilderungen greife ich im Folgenden exemplarisch auf :
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Pater „ Anton “
führte Einzelgespräche über Selbstbefriedigung und sexuelle Erfahrung
verteilte Kerzen zur Kontrolle häuslicher Onanierpraktiken, die angezündet werden sollten, solange der Vorgang dauerte; über den Rest der Kerze wurde dann ein Gespräch geführt Fragebogen sollten ausgefüllt werden, wurden meistens verbrannt ( mindestens einer existiert )
Gespräche immer unter 4 Augen
mussten sich auf seinen Schoß setzen
mussten ihn anfassen
mussten vor ihm onanieren
durften nicht darüber sprechen
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immer gleiches Muster
hat Schüler, auch 3 Schülerinnen, exzessiv geschlagen
das Opfer konnte wählen zwischen einer von ihm vorgeschlagenen Anzahl von Schlägen in bekleidetem oder der Hälfte der Schläge nackt
vorher gab es oft eine Vereinbarung wegen Noten oder des Verhaltens,
aus denen die Bestrafung resultierte
die sadistisch‐sexuelle Komponente wurde von vielen erst später verstanden
die geprügelten Stellen wurden anschließend eingecremt und gestreichelt
Frühzeitig stellte Pater „ Bertram “ schon einen Antrag auf Laisierung
er habe emotionale Probleme, die sich schon in seiner Vorpubertät geäußert
haben mit seelischen Spannungen, starken Schuldgefühlen, depressiven und
autoaggressiven Zuständen
Es folgt ein wörtliches Zitat:
Dr. med. Christian Vesely Hanna Weiner-Makowski
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„Im Klartext: von 1957 bis 1990 habe ich in etlichen hundert Fällen Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts unter Entblößung des Gesäßes geschlagen, was von fast schmerzlosen ‚symbolischen Bestrafungen’
bis hin zu furchtbaren ‚Schlageorgien’ gehen konnte. Der Vorwand ließ sich im meist pädagogischen Kontext meiner Beziehung zu den Opfern leicht finden; die tatsächliche Möglichkeit, dazu die Vertraulichkeit und Straflosigkeit meines Tuns, garantierten mir meine Autoritätsstellung als Gruppenführer, Trainer, Betreuer und Nachhilfelehrer Jüngerer vor meinem Ordenseintritt und meine Rolle als Ordensmann und Priester danach.“
Dr. med. Christian Vesely Hanna Weiner-Makowski
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Pater „Bertram“ …
offenbarte seine Probleme seinem Novizenmeister und bekam den Rat, auf
die Gnade Gottes zu vertrauen, wurde 1971 zu einem Psychologen geschickt,
kam dort nur zu einem Erstgespräch
Schuldgefühle verstärkten sich, 4 Monate vor der Priesterweihe thematisierte
er dies bei seinem Exerzitienmeister, einem psychiatrischen Facharzt , auf die
Frage, ob er nicht mit seinem Provinzial reden sollte, bekam er die Antwort:
„ Besser nicht: so kurz vor der Weihe bringt das nur alles durcheinander, hab´
Vertrauen in die Weihegnade.“
nach der Priesterweihe Einsicht, dass „ ich dieser Versuchung noch weniger gewachsen war als allen früheren“
1978 Suizidgedanken, Gespräch mit dem Rektor des Canisius Kollegs und mit dem Provinzial, psychiatrische Therapie am Wochenende in Essen. Dazu freitags Abflug, montags Rückkehr, werktags unterrichtete er am Kolleg.
Dr. med. Christian Vesely Hanna Weiner-Makowski
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Nach Abschluss des Referendariats 1979 analytische Therapie in Kiel. Versetzung an die Sankt‐Ansgar‐Schule in Hamburg. Er erklärt in einem Brief seinen Mitbrüdern am Canisius Kolleg den Grund seiner Versetzung, teilt darin mit, dass die Weiterarbeit im Lehrerberuf aus Sicht des Therapeuten eine wünschenswerte Begleitmaßnahme der Therapie sei. wurde 1982 nach St. Blasien geschickt, Therapeutenwechsel, Freiburg
Er habe nach anfänglicher Offenheit sein Problem mit Kindern und Jugendlichen gegenüber den Therapeuten wieder tabuisiert und den Eindruck einer Besserung zu erwecken versucht
Er wird nach Mexiko geschickt, schließlich nach Chile
Dort kommt es fast zu einem Skandal, er beginnt im Dezember 1990
seine vierte Therapie in Santiago. Während dieser Zeit verliebt er sich in eine Frau. 1991 beantragt er dann seine Laisierung und heiratet. Dr. med. Christian Vesely Hanna Weiner-Makowski
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Ich hatte 5 Einsätze für das Komitee Ärzte für die Dritte Welt In Kalkutta habe ich meinen Praxisvorgänger kennengelernt
Das Komitee wurde von einem Jesuitenpater gegründet, der jahrelang Generalsekretär war
2. Februar 2010: das Komitee teilt mit, dass dieser Jesuitenpater im Zuge der innerhalb des Jesuitenordens laufenden Ermittlungen einen sexuellen Missbrauch während der 70er Jahre gestanden hat. Er hatte sich 2005 aus der leitenden Funktion zurückgezogen
Beendigung seiner Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung Der Geschäftsführer gibt bekannt, dass ihm diese Tatsachen erst seit dem Nachmittag des 2.2. 2010 bekannt wurden. Vorher hatte er keine Kenntnisse, keine Vermutungen und es gab keine Gerüchte. Dr. med. Christian Vesely Hanna Weiner-Makowski
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Das Komitee äußert, dass Verschweigen für die Opfer zusätzlich zur eigentlichen Tat ein weiterer Akt des Missbrauchs ist und dies – nicht nur in diesem Fall – schon zu lange andauert. Offenheit ist der einzig gangbare Weg.
Das Komitee strebt eine lückenlose Aufklärung an
Das Komitee öffnet ein geschlossenes Forum für Einsatzärzte und Förderer Von dem BMZ, dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit werden im Februar sämtliche Fördergelder gestrichen
Die Spender haben die klare Haltung der Komiteeleitung überwiegend
positiv aufgenommen
Unterstützt durch das konstruktive Verhalten ( Aufklärungsarbeit,
Entwicklung von Präventionsmaßnahmen ) des Komitees konnte die Sperrung der Fördergelder durch das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit am 7.7.2010 wieder aufgehoben werden
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Täterprofil
im Umfeld von Kindern und Jugendlichen, im kirchlichen oder nicht‐kirchlichen Kontext
sind häufig sexuell unreif
Narzisstisch, möchten gemocht oder bewundert werden
Manipulation und Machtmissbrauch zwanghafter Charakter Grenzverletzungen
Dem Missbrauch geht oft der Aufbau einer eigenen oft emotional geprägten Beziehung des Täters zu dem späteren Opfer voran Dr. med. Christian Vesely Hanna Weiner-Makowski
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Opferdynamik
Oft erbrachten Eltern große materielle Opfer gebracht, um Kinder auf einer Ordensschule unterbringen zu können. Zugrunde liegt eine Idealisierung der Einrichtung und der Personen. dauerhaft negatives Menschenbild Selbstwert‐ und Selbstbehauptungsprobleme Ängste, Schlafstörungen und Überwachsamkeit sexuelle Störungen, die oft eheliche Beziehungen beeinträchtigen anhaltende Depressionen bis hin zu Suizidgedanken oder vollzogenem Suizid Psychotische Entwicklungen
Dr. med. Christian Vesely Hanna Weiner-Makowski
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Hinweise auf Misshandlung
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Verletzungsmuster unpassend für angegebene Anamnese
vage, unpräzise, unpassende Erklärungsmuster
wechselnde Anamnese
fehlende Anamnese
für den Entwicklungsstand unpassende
Konstellation
zusätzlich entdeckte, primär nicht angegebene Verletzungen
verzögerter Arztbesuch
Verursachung schwerer Verletzungen durch andere Kinder
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Diagnostik bei Vernachlässigung
• körperliche Entwicklung und Pflegezustand im Verlauf • Ausschluss organischer Ursachen einer Gedeihstörung • Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Zahnvorsorge, Rachitisprophylaxe ? • Beurteilung der intellektuell‐kognitiven und psychoemotionalen Entwicklung
• Dokumentation der Eltern‐Kind‐Interaktion • Verhaltensauffälligkeiten ?
• Sozial‐ und Familienanamnese, besondere Lebensumstände ?
Kultureller Lebenshintergrund in der Familie wie z.B. elterliche Trennung, Scheidung, Depressionen, Drogenkonsum u.a.) • Drogen‐ und Medikamentenscreening (vorzugsweise Urin)
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Äußere Verletzungszeichen
Ohrmuschelhämatome
Handabdruck
Hämatomcluster : Vielzahl von Hämatomen
Bissverletzung
Zigarettenverbrennungen
…
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Missbrauchsverdächtiges Verteilungsmuster von Hämatomen und Verbrennungen
Thorax, Abdomen ( Ausnahme typ. Fahrrad )
Rücken, Po, Genitale
Ober‐ und Unterschenkel dorsal
Schulter, Oberarme symmetrisch
Handrücken, Fußrücken
Ohren: äußerlich und retroaurikulär Kieferwinkel, Mastoid, Wangen Oberlippe
Hals, Nacken (Würgemale)
Unterarme ventral ( Abwehr von Schlägen )
Am häufigsten Kopf betroffen
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Kinder nehmen Schaden durch:
Körperliche Gewalt
Sexuelle Gewalt
Emotionale Gewalt
Emotionale Vernachlässigung
Vernachlässigung Dr. med. Christian Vesely Hanna Weiner-Makowski
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Was Kinder brauchen
Feinfühligkeit
Sprechen mit ihnen
Streicheln ( ohne Übergriffe )
Verbale und nonverbale Kommunikation
Anschauen
Anlächeln
Singen
Kitzeln
Schlaf
Quatsch, Spiel, Freunde
Sport, Bewegung
Essen, Trinken
Lesen
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Was Kinder nicht brauchen
Sie brauchen keinen Gameboy oder Nitendo etc.
Kind 3 Jahre alt, spielt Nitendo, nimmt keinen Blickkontakt auf, genau
wie die Mutter, Konsequenz: Aktennotiz, mentale Speicherung, Termin
Kurze Zeit später erscheinen Mutter und Kind zur vereinbarten Zeit,
Kind spielt wieder Nitendo, Mutter wird zur Rede gestellt Antwort: Das machen doch alle so
Mutter wurde erklärt, dass sie diese Antwort auch nicht einem Polizisten nach Überfahren einer roten Ampel geben könnte. Ihr wurde
zur Auflage gemacht, dass sie sich mit Frist x.x. beim Jugendamt mit der Bitte um Unterstützung melden sollte, anderenfalls würde ich meinerseits das Jugendamt konsultieren. Aktennotiz. Die Mutter hat sich mit der Bitte um Hilfe beim Jugendamt gemeldet Dr. med. Christian Vesely Hanna Weiner-Makowski
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Was Kinder nicht brauchen
Und noch eine Playstationgeschichte:
9‐jähriger Junge bekommt seit 1,5 Jahren wegen eines diagnostizierten ADHS Methylphenidat
Der Patient wird an Tag x wegen eines Infektes vorgestellt
Beim Herausgehen äußert die Mutter noch ….. „ ich hab da noch was,
XY ist in letzter Zeit unmöglich, er ist völlig durch den Wind “
Da mischt sich XY zutiefst vorwurfsvoll ein: „ Das liegt vielleicht an der Playstation !!! “
Fazit: Das Thematisieren in Anwesenheit des Patienten war nicht feinfühlig. Der Pat. versteht sein Problem. Eltern‐Kind‐Interaktion ?
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Unfälle können auch Kindesmisshandlung sein
Durch bewusstes Inkaufnehmen von negativen Folgen
oder sogar durch Absicht
Es ist nicht immer nur Leichtsinn !
Fast nie ist es Unwissenheit
Aber selbst wenn das alles nicht zutrifft, so ist es lebensgefährlich bis tödlich,
wenn man…..
ein Gehfrei benutzt Spiritus o.ä. in den Grill schüttet
ein Kleinkind im Wasser alleine lässt
ein Baby ( bei brütender Hitze ) im Auto lässt
u.v.m. ………….
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Das Lesen ist der Schlüssel
Lesen macht Spaß
Lesen vermittelt die Kulturtechnik
Lesen vermittelt Informationen
Lesen gibt Kompetenz
Lesen gibt positive Emotionalität, Nähe
Lesen fördert aktiven und passiven Gedankenaustausch
Frühzeitiges Lesen ist der Schlüssel für eine gute Bildung
Frühzeitiges Lesen fördert eine positive Eltern‐Kind‐Interaktion
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Es folgen „ interessante Erkenntnisse “ :
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schlank
erwachsen
stark
Raucher haben
Kontakt
Rauchen beruhigt
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http://www.bzga.de/infomaterialien/rauchfrei-jugendkampagneplakat-und-postkartenserie-images/
Die Bundesrepublik Deutschland betrügt ihre eigene Jugend
Sie macht das aus pekuniären Gründen
Sie begeht mit dieser Werbung Missbrauch
Fazit:
Es wird somit nicht nur von Individuen sondern auch von Institutionen
wie Schulen, Kirche und dem Staat selbst Missbrauch betrieben
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Kinder bekommen die Leute sowieso
Diese Aussage von Adenauer war nicht nur damals
gültiges Gedankengut, sie galt noch Jahrzehnte
unverändert weiter bis zur großen Koalition
Das Denken der Politik hat sich seitdem ansatzweise
verbessert, ein Umdenken der Gesellschaft ist m.E.
nicht eingetreten
In der Bundesrepublik Deutschland wurde der Wert
der Jugend in den letzten Jahrzehnten verkannt.
Weder der Gesellschaft noch der Politik, aber auch
nicht den Familien als Teil der Gesellschaft, gelang es,
die Bedeutung einer gesunden Altersstruktur der
Bevölkerung darzustellen
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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit !
Dr. med. Christian Vesely Hanna Weiner-Makowski
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„Kinderschutz und gelingende
Netzwerkarbeit am
Westpfalz-Klinikum Kaiserslautern“
N. Hofmann
Assistenzärztin
Kinderklinik und Perinatalzentrum
Westpfalz-Klinikum Kaiserslautern
Kinderschutzgruppe Kinderklinik
zusammengesetzt aus Ärzten, Pflege, Psychologen
in Zusammenarbeit mit
- Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe
- Klinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie
- Klinik für Anästhesie und Notfallmedizin
- Abteilung für Radiologie
sowie den lokalen örtlichen Netzwerken
Aufgaben Kinderschutzgruppe
• Präventionsprogramm „Frühe Hilfen“
• Kinderschutzambulanz
• Erstellen von Standards und Leitlinien
• Organisation von Fortbildungsveranstaltungen
• Aufklärungsarbeit
Frühe Hilfen - Risikoevaluation
in Zusammenarbeit mit
Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe
und
Bündnis Frühe Hilfen:
Jugendamt der Stadt Kaiserslautern
SOS-Familienhilfezentrum
Kinderschutzbund / Caritas / Diakonie / Reha Westpfalz
• Evaluation aller
entbindenden Frauen nach
standardisiertem Verfahren
• Von Hebammen im
Kreissaal angelegt und im
Säuglingszimmer bzw.
Kinderklinik fortgeführt
• Evaluationsbogen jederzeit
(mit Arzt-Login) zugänglich,
da im Orbis hinterlegt
• Anonyme Vermittlung
durch individuelle
Chiffrenummer möglich
• Wissenschaftliche
Evaluation durch UKE HH:
empfehlenswertes
Kurzscreeningverfahren
• Identifizierung von Risikofamilien mittels standardisiertem
Evaluationsbogen
• Einteilung nach Risiko der Kindeswohlgefährdung
Kein Handlungsbedarf
Akute Kindeswohlgefährdung: sofortiges Einschalten des
Jugendamtes, ggf. über hinterlegte Notfallnummern
Unklare Gefährdungslage oder erkennbarer Hilfebedarf:
Erstgespräch mit Mitarbeiter des FHZ in der Klinik, falls
notfallmäßig erforderlich über Bereitschaftsdienst (falls
erwünscht auch anonym unter Chiffrenummer)
Ermittlung des erforderlichen Interventionsbedarfs
• Vermittlung von individuell angepassten
Beratungsangeboten und persönliche Anbindung
• Rückmeldeverfahren und Nachsorge
Darstellung Ablauf anhand eines Fallbeispiels
Fallbeispiel
• III.G/II.P, 24 Jahre, kommt mit regelmäßigen Wehen in
den Kreißsaal
• Im Mutterpass nur 3 Vorstellungen beim Frauenarzt
dokumentiert, Nikotingeruch
• Beim Aufnahmegespräch erzählt Patientin, dass der
Partner nicht kommen kann, da er kein Auto hat
• Sozialanamnese: Hauptschulabschluss, Lehre
abgebrochen wegen 1. Kind
• Beide Kinder (1. Kind von anderem Vater) sind im
Moment bei der Oma
• Patientin bezieht HARTZ IV
Risikoanamnese Kreißsaal
20
Verlauf
• Unkomplizierter Spontanpartus: Junge, 2800 g
• Verlegung auf Wochenstation
• Vervollständigung der Anamnese durch Koordinatorin
• Dabei ergaben sich Hinweise auf Partnerschaftskonflikte
• Terminvereinbarung mit FHZ zum Gespräch in der Klinik
Risikoanamnese Säuglingszimmer
Hinweise auf Konfliktsituationen in der Partnerschaft
Gesprächsprotokoll FHZ
Säugling: Julius Schmitt geb. 22.8.2010
Eltern (Name/Chiffre): Frau Schmitt, 24 Jahre; Herr Müller, 26 Jahre
Herkunft (Stadt/Landkreis): Stadt Kaiserslautern
Station: 8/2
AnruferIn: Frau Rübsaamen
Arzt/Ärztin auf Station: Frau/Herr Dr. Heinemann
Anlass:
Hinweise auf Partnerschaftskonflikte
Finanzielle Notlage
Dritte Schwangerschaft
Keine regelrechte Schwangerschaftsvorsorge
Keine Hebamme
Gesprächsinhalte
Zu Beginn des Gesprächs präsentiert die Mutter sich ängstlich, was
man von ihr wollen könnte. Vater ist bei Gespräch zugegen. Sie
lassen sich nach einigem Hemmschwellenabbau für das Gespräch
motivieren und sind recht offen.
Er ist Vater sowohl des Neugeborenen als auch des Dreijährigen.
Die fünfjährige Tochter stammt aus einer anderen Beziehung.
Die Schwangerschaft habe man erst spät bemerkt und für eine
regelgerechte Vorsorge wg. der Kleinen keine Zeit gehabt. Daher
habe man auch sich noch nicht um eine Hebamme bemühen
können.
Beide Eltern haben keine Ausbildung, aber die junge Mutter hat
einen HS-Abschluss.
Familie lebt von HARTZ IV.
Gesprächsinhalte
•
Als Anliegen formulieren beide klar ihre wirtschaftliche Notlage, v.a.
habe man die letzte Gasnachzahlung nicht bezahlen können und das
Gas sei seit einiger Zeit abgeschaltet worden. Auch fehle im Zimmer
ein Ofen.
•
In der weiteren Exploration zeigt sich:
– Die zwei größeren Kinder besuchen regelmäßig den Kindergarten.
– Die Familie versorgt sich gelegentlich über die Tafel, kocht daheim.
– Mit der Nachbarschaft besteht wenig Kontakt, aber die Mutter habe
2 Schwestern, mit denen sie sich gut versteht und die ihr auch mit
Kindersachen aushelfen.
– Als der Vater kurz das Zimmer verlässt, sagt die Mutter, dass die
Beziehung sehr schwierig sei und es immer wieder Streit gibt. Trotz
Nachfrage gibt die Mutter keine klaren Hinweise auf Partnergewalt!
Wahrgenommene Risikofaktoren
1. Häusliche Konfliktlagen unklaren Ausmaßes
2. Frühe Elternschaft
3. Mehrere kleine Kinder unter 6 Jahren
4. Keine Ausbildung
5. Armut/Verschuldung
Wahrgenommene Ressourcen
1. Die Familie hat eine Tagesstruktur
2. Die größeren Kinder gehen regelmäßig in den Kindergarten
3. Die Schwestern der Mutter werden als unterstützend erlebt
Intervention
1. Verabredung sich erneut zu melden sobald
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung eruiert
wurden, die Familie hinterlässt Telefonnummer
2. Klinik wird Mutter bei der Kontaktaufnahme mit der
Nachsorgehebamme unterstützen
Angebotenes Unterstützungskonzept:
1. Finanzierung eines Gasofens über Nothilfefond
2. Übernahme der offenen Gasrechnungen durch x
3. Beratung über finanzielle Situation, zusätzliche Mittel, ggf.
Schuldnerberatung
4. Unterstützungsangebot über die KITAs der älteren Kinder
5. Vermittlung Familienhebamme bzw. Patenschaft über „Lichtblick“
6. Offene Angebote wie „Müttertreff“ mit angegliederten Angeboten
Ziel ist:
Die Stärkung der
elterlichen Kompetenz
und
Abschätzung des Risikos
Darstellung alternativer Verlauf
Gesprächsprotokoll FHZ – alternativer Verlauf
• In der weiteren Exploration zeigt sich:
– Die zwei größeren Kinder besuchen unregelmäßig den Kindergarten.
– Die Familie versorgt sich gelegentlich über die Tafel, kocht daheim.
– Mit der Nachbarschaft besteht wenig Kontakt, die Mutter habe 2
Schwestern, mit denen sie sich jedoch nicht gut versteht.
– Als der Vater kurz das Zimmer verlässt, bricht die Mutter in Tränen
aus und erzählt, dass sie von ihrem Mann geschlagen wird und ihn
schon lange verlassen möchte, es aber bislang noch nicht geschafft hat.
Mit den 3 Kindern wüsste sie nicht wohin, die Situation würde sie
überfordern.
Alternativer Verlauf
Hinweise auf tätliche Gewalt
Nach Absprache mit Mutter Info des zuständigen ASD-MA:
• Aquirierung adäquaten Wohnraums, übergangsweise Frauenhaus
• Antrag auf weitere staatliche finanzielle Mittel und Erziehungshilfe
• Sorgerechtsberatung
Das Kind wird zur Überbrückung in die Kinderklinik verlegt
1-Jahres-Auswertung
22 Anfragen an das FHZ und (7 Inobhutnahmen)
• Altersrange: 17 – 47 Jahre
• 5 Fälle von minderjährigen Müttern, z.T. mit bereits ein oder zwei
weiteren KK
• 3 Mütter mit Wochenbettdepression
• 4 Mütter mit psychiatrischer Vorerkrankung
• 2 Fälle mit Vorliegen von häuslicher Gewalt durch den Vater
• 3 Fälle mit Migrationshintergrund
• Häufig Substanzmissbrauch (Nikotin, Alkohol, Drogen)
• Ca. 50% der Kinder Frühgeborene, SGA oder mit
Entzugserscheinungen
• Fast immer war der Vater präsent, aber nur die Hälfte der Paare
waren verheiratet
• Überwiegende Mehrzahl Hartz IV-Empfänger, nur 2 Fälle mit
eigenem Einkommen
1-Jahres-Auswertung
Geäußerte Anliegen der Mütter
• Unterstützung bei Suche nach geeigneter
Krabbelgruppe
• Familiäre Unterstützung
• Anleitung zum Umgang mit dem Kind
• Unterstützung bei innerfamiliären Konflikten,
Trennungsabsichten (Hilfe bei Wohnraumsuche)
• Hilfe bei Geldknappheit und Babyausstattung
• Hilfe bei Suche nach Therapieplatz für sich selbst
1-Jahres-Auswertung
Angebote des FHZ
• Anbindung an Krabbelgruppen verschiedenster
Anbieter
• Vorkontakt mit Psychotherapeuten und Anbindung an
diese
• Kontaktaufnahme mit Wunschoma/opa-Projekt
• Vermittlung an Schwangerschaftsberatungsstellen
• Unterstützung bei Geltendmachung von finanziellen
Ansprüchen (auch über städtische Nothilfefonds)
• Unterstützung bei der Akquirierung von geeigneten
Wohnraum
• Gründung einer eigenen Mutter-Kind-Gruppe
Zu überwindende Stolpersteine:
• Verfahrensunsicherheiten und Schwachstellen in
Handlungsabläufen zwischen und innerhalb der
Institutionen
• Kontinuierliche Ansprechpartner und das Wissen hierüber
• Oft noch uneinheitliches Monitoring und Rückmeldesystem
aufgrund unterschiedlicher Arbeitsweisen
• Datenschutz: Hilfe / Intervention (LKiSchuG)
• Erschwerter Zugang aufgrund von Misstrauen seitens der
Familie
• Mangelnde Kenntnis der lokalen
Unterstützungsmöglichkeiten
Fazit
• Standardisiertes Verfahren (Routine)
• Niedrigschwelliges general-präventives
und selektiv-präventives Angebot
• Aufbau von verbindlichen
Kooperationsstrukturen
• Intensivierung der interdisziplinären
Netzwerkarbeit
• Direkte Übergabe mit geringem
Informationsverlust
Kinderschutzambulanz
als Anlaufstelle für beratende Tätigkeiten und zur Durchführung
der Diagnostik und Planung des weiteren Procedere
- Vorstellung klinikumsintern oder nach Zuweisung von extern
- Soweit möglich ambulant, sonst jederzeit stationäre Aufnahme
- Beratungstätigkeit (hausintern – extern)
- Anfragen über die Rund-um-die Uhr besetzte Kinderambulanz
Algorithmus bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Standardisierte Dokumentationsbögen / interne Leitlinien
Informationszusammenführung / Identifizierung von Risikokindern
Regelmäßige interdisziplinäre Helferkonferenzen
Enge Zusammenarbeit mit lokalen Beratungsstellen / JA
Algorithmus bei V.a. Kindeswohlgefährdung
Erstkontakt Ambulanzarzt:
• Erhebung der spezifischen Fremd- und Eigenanamnese
• Untersuchung des Kindes
• Anlegen des Erfassungsbogens
Algorithmus bei V.a. Kindeswohlgefährdung
Sofort:
• Info diensthabender Oberarzt und stationäre Aufnahme
Innerhalb von 24 Stunden:
• Kontaktaufnahme Kinderschutzgruppe zur Planung des Procedere
Algorithmus bei V.a. Kindeswohlgefährdung
Innerhalb von 48 Stunden:
• Rücksprache mit Kinderarzt und Einholung weiterer Informationen
Innerhalb von 72 Stunden:
• Einleitung der erforderlichen Diagnostik
• Einholung der fachspezifischen Konsile
• Recherche Vorgeschichte / Nachfrage zuständiges Jugendamt
Algorithmus bei V.a. Kindeswohlgefährdung
Nach spätestens 72 Stunden:
• Ergebnisdiskussion Kinderschutzgruppe / zuständige Ärzte
• Fallkonferenz zur Planung des weiteren Procederes
• Konfrontation Eltern
• Helferkonferenz mit Jugendamt / Familienhilfezentrum
• Organisation eines Unterstützungskonzepts
• Anzeige unter bestimmten Bedingungen (Konsens Kripo / StA)
Netzwerk Kaiserslautern
Jugendamt der Stadt Kaiserslautern
SOS-Familienhilfezentrum
Kinderklinik
Lokale Beratungsstellen
Freie Jugendhilfeträger
Niedergelassene Ärzte / Hebammen
Kooperation Jugendhilfe – Gesundheitshilfe
• Kennenlernen der unterschiedlichen Strukturen
• Gemeinsame Nutzung vorhandener Ressourcen
• Sprachabgleich
• Kurze Kommunikationswege
• Vergrößerung der Schnittmenge
• Interdisziplinäre Fortbildungen
Fallbeispiel für gelingende
Netzwerkarbeit
Stationäre Aufnahme eines 2 Monate alten weiblichen Säuglings mit
akuter Gastroenteritis
Übersiedlung der Familie vor 2 Jahren aus dem Irak, 2 ältere Brüder
Massive Hinweise auf häusliche Gewalt durch den Vater
Gemeinsam mit FHZ Entwicklung eines Hilfskonzepts und
Notfallplan bei erneuten Ausschreitungen, Angebot zur
Unterstützung bei Versuch den Partner zu verlassen
Nach Notruf der Mutter erneute Intervention unsererseits erforderlich,
notfallmäßige stationäre Aufnahme veranlasst
Nach Fremdinformation erneute Ausschreitungen: Inobhutnahme der
Kinder und Unterbringung (mit Mutter) in Kinderheim
Nach unbefriedigendem Urteil des Familiengerichts kehrte die
Familie wieder zum Vater zurück und zog gemeinsam ins Ruhrgebiet
um
Zuständiges JA wurde über Vorkommnisse hier informiert, nach
erneuten Ausschreitungen dort (einige Tage nach Ankunft) konnten
erforderliche Maßnahmen umgehend eingeleitet werden
Vielen Dank!

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