Gutachten Hegegemeinschaft Simbach (291)
Transcrição
Gutachten Hegegemeinschaft Simbach (291)
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landau a.d. Isar Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2015 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) Hegegemeinschaft Nummer Simbach 2 9 1 Allgemeine Angaben 1. Gesamtfläche in Hektar........................................................................................................................... 1 0 1 3 0 2. Waldfläche in Hektar ............................................................................................................................... 2 1 9 7 3. Bewaldungsprozent................................................................................................................................. 2 2 4. Weiderechtsbelastung der Waldfläche in Prozent ................................................................................... 5. Waldverteilung 0 überwiegend größere und geschlossene Waldkomplexe (mindestens 500 Hektar) ......................................... überwiegend Gemengelage.............................................................................................................................. x 6. Regionale natürliche Waldzusammensetzung Buchenwälder und Buchenmischwälder ....... 7. x Eichenmischwälder ...................................... Bergmischwälder........................................... Wälder in Flussauen und z. T. vermoorten Niederungen ................................................. Hochgebirgswälder ....................................... ................................................................. Tatsächliche Waldzusammensetzung Fi Ta Kie SNdh Bu Bestandsbildende X X X Baumarten ........................................................................................ Weitere Mischbaumarten .................................................................. X X Anlage: Formblatt JF 32 – Stand: September 2011 8. x Ei Elbh SLbh X x x X Bemerkungen/Besonderheiten: Die Hegegemeinschaft Simbach erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung vom Isar-Vils-Hügelland über das Vilstal bis an die Grenze zum Landkreis Rottal-Inn. Der Waldanteil liegt mit 22% im Landkreisdurchschnitt. In den Altbeständen der Hegegemeinschaft (vorwiegend Fichten- und Fichten/Kiefernbestände) sind nur vereinzelt Mischbaumarten vorhanden. In der Hegegemeinschaft kam es in der Vergangenheit zu Sturmwürfen mit nachfolgenden, Borkenkäferschäden. Auch 2015 hat Sturmtief Niklas mit verstreuten Einzelwürfen zu Borkenkäferfolgeschäden geführt. Viele Waldbesitzer entscheiden sich deshalb dazu, Fichtenbestände in standortsgemäße Mischbestände umzubauen. Seite 1 von 4 9. Vorkommende Schalenwildarten Rehwild....................... x Gamswild.................... Rotwild ........................ Schwarzwild ................ x Sonstige ..................... Beschreibung der Verjüngungssituation Die Auswertung der Verjüngungsinventur befindet sich in der Anlage 1 Verjüngungspflanzen kleiner als 20 Zentimeter Es wurden 248 Pflanzen kleiner 20 Zentimeter aufgenommen. Dabei entfielen rund 40% auf Laubbaumarten. Nadelbäume, sind hauptsächlich mit 36% Fichte und 24% Tanne vertreten. Verbiss liegt sowohl bei Nadel- als auch bei Laubbäumen in dieser Höhenstufe bei rund 6%. Alle in den Altbeständen vorkommenden Baumarten (Fichte, Kiefer, Tanne, Lärche, Buche, Bergahorn, Esche) zeigen ein hohes Verjüngungspotenzial und samen sich natürlich an. Dies gilt auch für die Eiche, die nur vereinzelt in den Altbeständen und an Waldrändern vorhanden ist, jedoch durch Hähersaat in die Bestände eingetragen wird. Der Schalenwildverbiss in dieser Höhenstufe ist bei Fichte (0%) nicht vorhanden und bei Tanne (15%) etwas zu hoch. Bei Edellaubbäumen (2%) und sonstigen Laubbäumen (10%) tragbar. Zu allen anderen Baumarten können anhand der Inventurergebnisse keine gesicherten Aussagen getroffen werden, da diese nur in sehr geringer Anzahl aufgenommen wurden. Insgesamt werden rund 6% der Nadel- und Laubbäume dieser Höhenstufe verbissen. (Bei Waldbegängen ist jedoch deutlich zu sehen, dass zahlreiche Eichen in den Beständen aufgehen, diese entweder nach dem Winter nicht mehr vorhanden sind oder durch Verbisseinwirkung nicht in die Größenklasse über 20 cm einwachsen können). 2. Verjüngungspflanzen ab 20 Zentimeter bis zur maximalen Verbisshöhe Die aufgenommene Verjüngung ab 20 Zentimeter Höhe bis zur maximalen Verbisshöhe besteht zu 47% aus Fichte. Tanne ist mit 13%, Edellaubholz mit 20% und sonstige Laubbäume mit 15% beteiligt. Statistisch gesicherte Aussagen zum Verbiss können zu Fichte, Tanne und zu den Baumartengruppen Edellaubbäume und sonstige Laubbäume getroffen werden. Das Verhältnis von Nadelholz zu Laubholz (65% zu 35%) hat sich seit 2006 kontinuierlich zugunsten des Laubholzes verschoben. Anlage: Formblatt JF 32 – Stand: September 2011 Der Leittriebverbiss durch Schalenwild war bei der letzten Inventur bei allen relevanten Baumarten im tragbaren Bereich und hat sich stabilisiert. Nur beim Edellaubholz ist der Wert leicht angestiegen. Die Werte von 2012, 2009 und 2006 sind in Klammern angegeben: Fichte: 0,2% (2012 1%, 2009: 1%, 2006: 5%) Tanne: 5% (2012 10%, 2009: 10%, 2006: 47%) Edellaubholz: 21% (2012 19%, 2009: 13%, 2006: 11%). Der Verbiss im oberen Drittel ist bei den meisten relevanten Baumarten (außer Tanne) zurückgegangen und liegt bei Fichte (3%) und Tanne (18%) noch im tragbaren Bereich; beim Edellaubholz (40%) ist er noch deutlich zu hoch. Dieser Verbisswert berücksichtigt neben dem aktuellen Seitentriebverbiss auch älteren Verbiss an Leit- und Seitentrieben und ist damit ein Weiser für die Verbisssituation in den Vorjahren der Inventur. Fegeschäden spielen mit 0,5% keine Rolle. 3. Verjüngungspflanzen über maximaler Verbisshöhe Vorbemerkung: Diese Höhenstufe wird bei der Verjüngungsinventur vorrangig zur Ermittlung von Fegeschäden erfasst. Die bei der Inventur ermittelten Baumarteilenanteile für die „Pflanzen über maximaler Verbisshöhe“ stellen keine repräsentative Stichprobe der in den Seite 2 von 4 letzten Jahren dem Äser entwachsenen Verjüngung dar. Bei der Verjüngungsinventur werden gezielt Verjüngungsflächen aufgenommen, die mindestens 1.300 Verjüngungspflanzen je Hektar der Höhenstufe „ab 20 Zentimeter bis zur maximalen Verbisshöhe“ aufweisen, da dadurch ein Großteil der Leittriebe noch im Äserbereich des Schalenwildes liegt. Diese Flächenauswahl führt dazu, dass hauptsächlich jüngere Verjüngungsflächen erfasst werden, auf denen in der Regel nur einzelne vorwüchsigen Verjüngungspflanzen der Höhenstufe „über maximaler Verbisshöhe“ vorkommen. Ältere Verjüngungsflächen dagegen, deren Pflanzen zum größten Teil höher als die maximale Verbisshöhe sind, werden bei der Verjüngungsinventur nicht erfasst. Unter Berücksichtigung der winterlichen Schneelage liegt die maximale Verbisshöhe durch Schalenwild in der Hegegemeinschaft bei 1,20 Meter. Bei der Inventur wurden in dieser Höhenstufe insgesamt 77 Pflanzen aufgenommen. Die Fichte hat einen Anteil von 40%, Tanne von 10%, Edellaubholz 18% und Sonstiges Laubholz 25%. Fegeschäden wurden bei rund 5% festgestellt. Auffallend dass insbesondere seltenere Baumarten besonders gerne verfegt wurden. 4. 4 Schutzmaßnahmen gegen Schalenwildeinfluss Gesamtanzahl der Verjüngungsflächen, die in der Verjüngungsinventur erfasst wurden: ............. 4 1 Anzahl der teilweise gegen Schalenwildeinfluss geschützten Verjüngungsflächen:....................... Anzahl der vollständig gegen Schalenwildeinfluss geschützten Verjüngungsflächen: ................... 9 2 6 Seit der letzten Aufnahme hat der Anteil der vollständig geschützten Flächen von 51% auf 53% leicht zugenommen. Nach wie vor ist mehr als jede zweite Aufnahmefläche gegen Schalenwildeinfluss geschützt. Bewertung des Schalenwildeinflusses auf die Waldverjüngung (unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede) Anlage: Formblatt JF 32 – Stand: September 2011 Rechtliche Rahmenbedingungen: Art.1 Abs. 2 Nr. 2 des Waldgesetzes für Bayern: Bewahrung oder Herstellung eines standortgemäßen und möglichst naturnahen Zustand des Waldes unter Berücksichtigung des Grundsatzes „Wald vor Wild“. „Waldverjüngungsziel“ des Art. 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bayerischen Jagdgesetzes: Die Bejagung soll insbesondere die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen. In der Hegegemeinschaft Simbach hat sich die positive Entwicklung fortgesetzt und der Verbiss bewegt sich auf einem ähnlichen Niveau etwas unter dem der vorherigen Inventur 2012. Allerdings unterliegen gern verbissene Laubbaumarten wie Eiche und Edellaubbäume noch immer einem deutlichen Verbissdruck, sodass weitere Anstrengungen seitens der Jägerschaft nötig sind diese zu fördern. Bei Fichte spielt der Verbiss waldbaulich keine Rolle. Bei Laubbäumen allerdings ist zu hoch. Insgesamt kann die Verbissbelastung als noch tragbar eingestuft werden. Ergänzende Revierweise Aussagen In 4 der 18 Reviere, in denen Revierweise Aussagen erstellt wurden, hat sich die Verbisssituation in den letzten drei Jahren verbessert, in nur einem hat sie sich verschlechtert, in 13 ist sie gleich geblieben. In 10 Revieren wurde die Verbisssituation als tragbar, in 5 als zu hoch und in 3 als deutlich zu hoch eingestuft. Seite 3 von 4 Empfehlung für die Abschussplanung (unter Berücksichtigung des bisherigen Ist-Abschusses) Um die positive Entwicklung der Laubbaumanteile fortführen zu können und die Situation von der Tanne noch zu verbessern, ist weiterhin eine angepasste Bejagung fortzuführen. Insgesamt wird empfohlen, den Abschuss beizubehalten und dabei die Unterschiede der einzelnen Reviere zu berücksichtigen, d.h. zum Teil auch zu erhöhen. Zusammenfassung Bewertung der Verbissbelastung: Abschussempfehlung: günstig ............................................ deutlich senken......................................................... Tragbar (in Teilen zu hoch) x senken...................................................................... zu hoch ........................................... Beibehalten (in Teilen erhöhen) deutlich zu hoch .............................. erhöhen..................................................................... deutlich erhöhen....................................................... Ort, Datum Unterschrift Landau 15.12.15 FD Dr. Joachim Hamberger Verfasser Anlage: Formblatt JF 32 – Stand: September 2011 Anlagen Auswertung der Verjüngungsinventur für die Hegegemeinschaft Formblatt JF 32b „Übersicht zu den ergänzenden Revierweisen Aussagen“ Seite 4 von 4 x