Gutachten Hegegemeinschaft Simbach (291)

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Gutachten Hegegemeinschaft Simbach (291)
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Landau a.d. Isar
Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2015
gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG)
Hegegemeinschaft
Nummer
Simbach
2
9
1
Allgemeine Angaben
1.
Gesamtfläche in Hektar...........................................................................................................................
1
0
1
3
0
2.
Waldfläche in Hektar ...............................................................................................................................
2
1
9
7
3.
Bewaldungsprozent.................................................................................................................................
2
2
4.
Weiderechtsbelastung der Waldfläche in Prozent ...................................................................................
5.
Waldverteilung
0
 überwiegend größere und geschlossene Waldkomplexe (mindestens 500 Hektar) .........................................
 überwiegend Gemengelage..............................................................................................................................
x
6.
Regionale natürliche Waldzusammensetzung
Buchenwälder und Buchenmischwälder .......
7.
x
Eichenmischwälder ......................................
Bergmischwälder...........................................
Wälder in Flussauen und z. T. vermoorten
Niederungen .................................................
Hochgebirgswälder .......................................
.................................................................
Tatsächliche Waldzusammensetzung
Fi
Ta
Kie
SNdh
Bu
Bestandsbildende
X
X
X
Baumarten ........................................................................................
Weitere Mischbaumarten ..................................................................
X
X
Anlage: Formblatt JF 32 – Stand: September 2011
8.
x
Ei
Elbh
SLbh
X
x
x
X
Bemerkungen/Besonderheiten:
Die Hegegemeinschaft Simbach erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung vom Isar-Vils-Hügelland
über das Vilstal bis an die Grenze zum Landkreis Rottal-Inn. Der Waldanteil liegt mit 22% im
Landkreisdurchschnitt.
In den Altbeständen der Hegegemeinschaft (vorwiegend Fichten- und
Fichten/Kiefernbestände) sind nur vereinzelt Mischbaumarten vorhanden.
In der Hegegemeinschaft kam es in der Vergangenheit zu Sturmwürfen mit nachfolgenden,
Borkenkäferschäden. Auch 2015 hat Sturmtief Niklas mit verstreuten Einzelwürfen zu
Borkenkäferfolgeschäden geführt. Viele Waldbesitzer entscheiden sich deshalb dazu,
Fichtenbestände in standortsgemäße Mischbestände umzubauen.
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9.
Vorkommende Schalenwildarten
Rehwild.......................
x
Gamswild....................
Rotwild ........................
Schwarzwild ................
x
Sonstige .....................
Beschreibung der Verjüngungssituation
Die Auswertung der Verjüngungsinventur befindet sich in der Anlage
1
Verjüngungspflanzen kleiner als 20 Zentimeter
Es wurden 248 Pflanzen kleiner 20 Zentimeter aufgenommen. Dabei entfielen rund 40% auf
Laubbaumarten. Nadelbäume, sind hauptsächlich mit 36% Fichte und 24% Tanne vertreten.
Verbiss liegt sowohl bei Nadel- als auch bei Laubbäumen in dieser Höhenstufe bei rund 6%.
Alle in den Altbeständen vorkommenden Baumarten (Fichte, Kiefer, Tanne, Lärche, Buche,
Bergahorn, Esche) zeigen ein hohes Verjüngungspotenzial und samen sich natürlich an.
Dies gilt auch für die Eiche, die nur vereinzelt in den Altbeständen und an Waldrändern
vorhanden ist, jedoch durch Hähersaat in die Bestände eingetragen wird.
Der Schalenwildverbiss in dieser Höhenstufe ist bei Fichte (0%) nicht vorhanden und bei
Tanne (15%) etwas zu hoch. Bei Edellaubbäumen (2%) und sonstigen Laubbäumen (10%)
tragbar. Zu allen anderen Baumarten können anhand der Inventurergebnisse keine
gesicherten Aussagen getroffen werden, da diese nur in sehr geringer Anzahl aufgenommen
wurden. Insgesamt werden rund 6% der Nadel- und Laubbäume dieser Höhenstufe verbissen.
(Bei Waldbegängen ist jedoch deutlich zu sehen, dass zahlreiche Eichen in den Beständen
aufgehen, diese entweder nach dem Winter nicht mehr vorhanden sind oder durch
Verbisseinwirkung nicht in die Größenklasse über 20 cm einwachsen können).
2.
Verjüngungspflanzen ab 20 Zentimeter bis zur maximalen Verbisshöhe
Die aufgenommene Verjüngung ab 20 Zentimeter Höhe bis zur maximalen Verbisshöhe
besteht zu 47% aus Fichte. Tanne ist mit 13%, Edellaubholz mit 20% und sonstige
Laubbäume mit 15% beteiligt. Statistisch gesicherte Aussagen zum Verbiss können zu Fichte,
Tanne und zu den Baumartengruppen Edellaubbäume und sonstige Laubbäume getroffen
werden. Das Verhältnis von Nadelholz zu Laubholz (65% zu 35%) hat sich seit 2006
kontinuierlich zugunsten des Laubholzes verschoben.
Anlage: Formblatt JF 32 – Stand: September 2011
Der Leittriebverbiss durch Schalenwild war bei der letzten Inventur bei allen relevanten
Baumarten im tragbaren Bereich und hat sich stabilisiert. Nur beim Edellaubholz ist der Wert
leicht angestiegen. Die Werte von 2012, 2009 und 2006 sind in Klammern angegeben:
Fichte: 0,2% (2012 1%, 2009: 1%, 2006: 5%)
Tanne: 5% (2012 10%, 2009: 10%, 2006: 47%)
Edellaubholz: 21% (2012 19%, 2009: 13%, 2006: 11%).
Der Verbiss im oberen Drittel ist bei den meisten relevanten Baumarten (außer Tanne)
zurückgegangen und liegt bei Fichte (3%) und Tanne (18%) noch im tragbaren Bereich; beim
Edellaubholz (40%) ist er noch deutlich zu hoch.
Dieser Verbisswert berücksichtigt neben dem aktuellen Seitentriebverbiss auch älteren
Verbiss an Leit- und Seitentrieben und ist damit ein Weiser für die Verbisssituation in den
Vorjahren der Inventur.
Fegeschäden spielen mit 0,5% keine Rolle.
3.
Verjüngungspflanzen über maximaler Verbisshöhe
Vorbemerkung: Diese Höhenstufe wird bei der Verjüngungsinventur vorrangig zur Ermittlung
von Fegeschäden erfasst. Die bei der Inventur ermittelten Baumarteilenanteile für die
„Pflanzen über maximaler Verbisshöhe“ stellen keine repräsentative Stichprobe der in den
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letzten Jahren dem Äser entwachsenen Verjüngung dar. Bei der Verjüngungsinventur werden
gezielt Verjüngungsflächen aufgenommen, die mindestens 1.300 Verjüngungspflanzen je
Hektar der Höhenstufe „ab 20 Zentimeter bis zur maximalen Verbisshöhe“ aufweisen, da
dadurch ein Großteil der Leittriebe noch im Äserbereich des Schalenwildes liegt. Diese
Flächenauswahl führt dazu, dass hauptsächlich jüngere Verjüngungsflächen erfasst werden,
auf denen in der Regel nur einzelne vorwüchsigen Verjüngungspflanzen der Höhenstufe „über
maximaler Verbisshöhe“ vorkommen. Ältere Verjüngungsflächen dagegen, deren Pflanzen
zum größten Teil höher als die maximale Verbisshöhe sind, werden bei der
Verjüngungsinventur nicht erfasst.
Unter Berücksichtigung der winterlichen Schneelage liegt die maximale Verbisshöhe durch
Schalenwild in der Hegegemeinschaft bei 1,20 Meter.
Bei der Inventur wurden in dieser Höhenstufe insgesamt 77 Pflanzen aufgenommen. Die
Fichte hat einen Anteil von 40%, Tanne von 10%, Edellaubholz 18% und Sonstiges Laubholz
25%.
Fegeschäden wurden bei rund 5% festgestellt. Auffallend dass insbesondere seltenere
Baumarten besonders gerne verfegt wurden.
4.
4
Schutzmaßnahmen gegen Schalenwildeinfluss
Gesamtanzahl der Verjüngungsflächen, die in der Verjüngungsinventur erfasst wurden: .............
4
1
Anzahl der teilweise gegen Schalenwildeinfluss geschützten Verjüngungsflächen:.......................
Anzahl der vollständig gegen Schalenwildeinfluss geschützten Verjüngungsflächen: ...................
9
2
6
Seit der letzten Aufnahme hat der Anteil der vollständig geschützten Flächen von 51% auf
53% leicht zugenommen. Nach wie vor ist mehr als jede zweite Aufnahmefläche gegen
Schalenwildeinfluss geschützt.
Bewertung des Schalenwildeinflusses auf die Waldverjüngung (unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede)
Anlage: Formblatt JF 32 – Stand: September 2011
Rechtliche Rahmenbedingungen:

Art.1 Abs. 2 Nr. 2 des Waldgesetzes für Bayern: Bewahrung oder Herstellung eines standortgemäßen und
möglichst naturnahen Zustand des Waldes unter Berücksichtigung des Grundsatzes „Wald vor Wild“.

„Waldverjüngungsziel“ des Art. 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bayerischen Jagdgesetzes: Die Bejagung soll insbesondere die
natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen.
In der Hegegemeinschaft Simbach hat sich die positive Entwicklung fortgesetzt und der Verbiss
bewegt sich auf einem ähnlichen Niveau etwas unter dem der vorherigen Inventur 2012. Allerdings
unterliegen gern verbissene Laubbaumarten wie Eiche und Edellaubbäume noch immer einem
deutlichen Verbissdruck, sodass weitere Anstrengungen seitens der Jägerschaft nötig sind diese zu
fördern. Bei Fichte spielt der Verbiss waldbaulich keine Rolle. Bei Laubbäumen allerdings ist zu hoch.
Insgesamt kann die Verbissbelastung als noch tragbar eingestuft werden.
Ergänzende Revierweise Aussagen
In 4 der 18 Reviere, in denen Revierweise Aussagen erstellt wurden, hat sich die Verbisssituation in
den letzten drei Jahren verbessert, in nur einem hat sie sich verschlechtert, in 13 ist sie gleich
geblieben.
In 10 Revieren wurde die Verbisssituation als tragbar, in 5 als zu hoch und in 3 als deutlich zu hoch
eingestuft.
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Empfehlung für die Abschussplanung (unter Berücksichtigung des bisherigen Ist-Abschusses)
Um die positive Entwicklung der Laubbaumanteile fortführen zu können und die Situation von der
Tanne noch zu verbessern, ist weiterhin eine angepasste Bejagung fortzuführen. Insgesamt wird
empfohlen, den Abschuss beizubehalten und dabei die Unterschiede der einzelnen Reviere zu
berücksichtigen, d.h. zum Teil auch zu erhöhen.
Zusammenfassung
Bewertung der Verbissbelastung:
Abschussempfehlung:
günstig ............................................
deutlich senken.........................................................
Tragbar (in Teilen zu hoch)
x
senken......................................................................
zu hoch ...........................................
Beibehalten (in Teilen erhöhen)
deutlich zu hoch ..............................
erhöhen.....................................................................
deutlich erhöhen.......................................................
Ort, Datum
Unterschrift
Landau 15.12.15
FD Dr. Joachim Hamberger
Verfasser
Anlage: Formblatt JF 32 – Stand: September 2011
Anlagen

Auswertung der Verjüngungsinventur für die Hegegemeinschaft

Formblatt JF 32b „Übersicht zu den ergänzenden Revierweisen Aussagen“
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