hoersturz therapie tinnitus akut rehabilitation

Transcrição

hoersturz therapie tinnitus akut rehabilitation
VITAbene
Neue Leistungsinformation
Hörsturz / Tinnitus –
Symptome und Ursachen
Satzungsänderungen ab 01.01.2014
Das Magazin der OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge
Ausgabe 4 – Dezember 2013
Inhalt
Gratulation
Impressum.............................................................................................................................................................. 2
Editorial.................................................................................................................................................................... 3
Dienstjubiläum
Susanne Dollhäubl und
Susanne Fleischhans zum
25-jährigen Dienstjubiläum
Neue Form der Leistungsinformation............................................................................. 4
Wir bedanken uns sehr
herzlich für die verantwortungsvolle und jahrelange
Tätigkeit in der OÖ. LKUF.
Satzungsänderungen der OÖ. LKUF ab 01.01.2014...................... 5
Mag. Barbara Pilsz-Köfler
Wir wünschen viel Glück
auf dem gemeinsamen
Lebensweg.
Zur erfolgreichen
Weiterbildung
Thomas Mittermeier, MSc
MBA zum Master of Science
Wir gratulieren sehr herzlich
zum erfolgreichen Abschluss.
Öffnungszeiten in
den Weihnachtsferien
In der Zeit von 23. Dezember bis
einschließlich 31. Dezember ist
die OÖ. LKUF geschlossen.
Ab Donnerstag, 2. Jänner 2014
sind wir wieder wie gewohnt für
Sie da.
Impressum:
Medieninhaber, Herausgeber & Verleger:
Impressum:
OÖ.
Lehrer-Kranken- und Unfallfür­sorge,
Medieninhaber,
Herausgeber
& Verleger:
Leonfeldner
Straße
11, 4040 Linz,
OÖ. (0732)
Lehrer-KrankenTel.:
66 82 21-0 und Unfallfür­sorge,
Leonfeldner Straße
11, 4040 Linz,
www.lkuf.at,
[email protected];
www.lkuf.at,
[email protected];
Für
den Inhalt
verantwortlich:
Für den Inhalt
Direktor
Albertverantwortlich:
Arzt
Dir. Wolfgang
Haider,
MSc
Redaktion:
Regina
Schinkinger,
BA,
Redaktion:Getzinger
Regina Schinkinger, BA,
Johannes
JohannesMAGIC
Getzinger
Layout:
Werbeagentur, Traun
Layout: Moserbauer
MAGIC Werbeagentur,
Druck:
Druck & Traun
Druck: Druckerei
Haider,
Verlags-GmbH
& Co
KG, Schönau
Ried/I. i. M.
Offenlegung (§ 25 Mediengesetz):
Zeitschrift mit gesundheitsorientierter
Berichterstattung und Information
zur OÖ. LKUF.
VITAbene Dezember 2013
Internationale Qualitätsnormen und -standards............................................ 4
LKUF INTERN
Zur Hochzeit
2
Umstellung auf IBAN und BIC.................................................................................................. 4
Anhang zur Satzung der OÖ. LKUF –
Änderungen ab 01.01.2014............................................................................................... 8
Satzungsänderungen der OÖ. Lehrer-Sterbekasse
ab 01.01.2014...................................................................................................................................... 8
Hörsturz und Tinnitus – Symptome und Ursachen...................................... 9
Immer bestens informiert!........................................................................................................... 12
Titelseite: Fotolia
Weihnachtswünsche
Direktion, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OÖ. LKUF
wünschen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und
alles Gute für das Jahr 2014.
Goldenes Verdienstzeichen
für Dir. i.R. Wolfgang Haider, MSc
Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer
überreichte das Goldene Verdienstzeichen des Landes Oberösterreich an den
ehemaligen Direktor der OÖ. LKUF
Wolfgang Haider, MSc. Der Landeshauptmann würdigte ihn als große Persönlichkeit, die in der oberösterreichischen Bildungslandschaft Spuren hinterlassen hat.
Diese Auszeichnung soll Dank und Anerkennung für seine jahrzehntelange berufliche, standespolitische und ehrenamtliche Arbeit sein. Durch sein Denken, Handeln und seine Bereitschaft, nicht nur
Ideen zu haben, sondern diese auch umzusetzen, ist Wolfgang Haider, MSc ein
Vorbild für viele. Herzliche Gratulation
zu dieser Auszeichnung!
■
Amtsführender Präsident des LSR für OÖ.
Fritz Enzenhofer, SR HOL Elisabeth Haider
(Gattin), Dir. i.R. SR Wolfgang Haider, MSc,
Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer
Editorial
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Das Jahr 2013 neigt sich bereits dem Ende zu und wir möchten folgende Ereignisse
nochmals in Erinnerung rufen:
• Die Küche des Villa Seilern Vital Resorts in Bad Ischl wurde am 20.02.2013 mit
der Grünen Haube ausgezeichnet. Dies war eine wichtige Bestätigung am Weg
zu einem bedeutenden Gesundheitsresort in der Region.
Direktor Albert Arzt
• Die LKUF besteht erfolgreich seit 90 Jahren – Gründung am 12.04.1923.
• Im Juni 2013 wurde eine Sonderregelung für Hochwasseropfer vereinbart, sodass
Betroffenen geholfen werden konnte.
• Mit 1. September 2013 erfolgte der Direktorwechsel in der LKUF und Dir. i.R.
Wolfgang Haider, MSc ging nach über 10 Jahren in seiner Funktion in den
Ruhestand.
• Der Betrieb im Spa Hotel Bründl in Bad Leonfelden wird seit Anfang Oktober
2013 über eine LKUF-eigene Gesellschaft selbst geführt.
• Im Oktober 2013 wurde das Qualitätsmanagement der LKUF neuerlich im
Rahmen einer Rezertifizierung sehr erfolgreich bestätigt. Das Ergebnis ist eines
der besten im deutschsprachigen Raum, worauf wir sehr stolz sind. An dieser
Stelle möchte ich mich bei meinen Mitarbeiter/-innen sehr herzlich für ihr
hervorragendes Engagement bedanken.
• Die LKUF überprüft seit Jahren laufend ihre Einnahmen und Ausgaben, um ihr
hohes Leistungsniveau auch für die Zukunft sicherzustellen. Dabei geht es uns
darum, ein zielgerichtetes Leistungsangebot zu stellen. Das wirtschaftliche Umfeld ist so wie für viele andere Bereiche auch für die LKUF eine große Herausforderung. Die Beitragsreduzierung seitens des Dienstgebers, verursacht durch
das Sparpaket 2012 des Bundes, sowie die Nulllohnrunde des vergangenen Jahres
sind auch an der LKUF nicht spurlos vorbei gegangen. Dennoch gehen wir nach
den derzeitigen Zahlen davon aus, dass wir für 2013 eine passable wirtschaftliche
Bilanz legen können.
Wir - die zukunftssichere LKUF – freuen uns auf ein weiteres gemeinsames Jahr.
Ich wünsche Ihnen eine ruhige und besinnliche Weihnachtszeit sowie ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr 2014.
Albert Arzt
VITAbene Dezember 2013
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Umstellung auf
IBAN und BIC
Der neue Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) sieht ab spätes­
tens 01.02.2014 vor, dass Überweisungen nur noch mit IBAN
und BIC anstelle von Kontonummer und Bankleitzahl durchgeführt werden.
Die OÖ. LKUF passt ihren Zahlungsverkehr bereits vor diesem finalen Termin an, um eine rechtzeitige und sichere Umstellung zu ermöglichen. Alle bekannten Bankdaten werden in
unserem System automatisch in IBAN und BIC umgerechnet
und Sie müssen uns keine Daten übermitteln.
Bitte melden Sie uns
Änderungen der Kontoverbindungen (z.B.
neues Konto) ab jetzt
nur noch mit IBAN
und BIC und nicht
mehr mit Kontonummer und Bankleitzahl.
Neue Form der
Leistungsinformation
Für Ihre eingereichten Belege und Rechnungen gibt es ab
2014 eine neue Form der Leistungsinformation.
Aufgrund der IBAN- und BIC-Umstellung können aus
technischen Gründen am Bankbeleg keine detaillierten
Informationen mehr abgedruckt werden. Wir möchten
Sie jedoch weiterhin über unsere Rückvergütung Ihrer
eingereichten Belege und Rechnungen in gewohnter Weise informieren. Daher senden wir Ihnen ab 2014 quartalsweise eine Leistungsinformation zu, falls eine Rückvergütung in diesem Zeitraum durchgeführt wurde. Die ersten
Schreiben werden im April 2014 versendet.
Sollten Sie diese Information nicht benötigen, kann sie
jederzeit schriftlich storniert werden.
Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team betreut Sie gerne!
© SP-PIC - Fotolia.com
Internationale Qualitätsnormen und -standards:
Auszeichnung für die OÖ. LKUF
D
as umfassende LKUF-Qualitätsmanagementsystem mit
den international anerkannten
Qualitätsnormen und -standards wurde im Herbst 2013 erfolgreich rezertifiziert. Das Audit wurde mit einem neuerlich ausgezeichneten Ergebnis abgeschlossen und bestärkt die OÖ. LKUF
auf dem Weg zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der gesamten Organisation.
Das Qualitätsmanagementsystem der
OÖ. LKUF umfasst folgende Normen
und Standards:
• ISO 9001:2008 Qualitätsmanagementnorm
• ISO 14001:2004 Umweltmanagementnorm
• OHSAS 18001:2007 Sicherheits- und
Gesundheitsschutzmanagement
• NPO-Label für Management Excellence
• Datenschutzgütesiegel Good Priv@cy
VR-Vorsitzender HOL SR Dipl-Päd. Walter Wernhart, Dir. BOL SR Albert Arzt,
Dir. i.R. SR Wolfgang Haider, MSc, AR-Vorsitzender HOL Dipl.-Päd. Paul Kimberger,
Thomas Mittermeier, MSc MBA, leitender Auditor der SQS Roland Zürcher
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VITAbene Dezember 2013
LKUFintern
Ausgabe 4 – Dezember 2013
Satzungsänderungen
der OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge
Bitte beachten Sie folgende Satzungsänderungen, die vom Verwaltungsrat der OÖ. LKUF beschlossen,
von der Oö. Landesregierung genehmigt wurden und ab 01.01.2014 in Kraft treten.
Die geänderten Abschnitte sind schattiert.
Satzungsänderung – Gültigkeit ab 01.01.2014
Stichwort/
Anmerkungen
1.Abschnitt: Krankenfürsorge
B Besonderer Teil
VII Anstaltspflege
54. VERTRAGSKRANKENANSTALTEN
(Auszug)
Landeskrankenhaus Bad Ischl
Zentrum für Innere Medizin und Psychosomatik Enns
Landeskrankenhaus Freistadt
Landeskrankenhaus Gmunden
Landeskrankenhaus Kirchdorf/Krems
Landeskrankenhaus Rohrbach
Landeskrankenhaus Schärding
Landeskrankenhaus Steyr
Landeskrankenhaus Vöcklabruck
Landes-Frauen- und Kinderklinik Linz
Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg Linz
Konventhospital der Barmherzigen Brüder Linz
Krankenhaus der Elisabethinen Linz GmbH
Krankenhaus St. Josef Braunau GmbH
Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Linz
Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Ried/I.
Krankenhaus Kreuzschwestern Sierning GmbH
Klinikum Wels/Grieskirchen GmbH
Krankenhaus der Stadt Linz
Unfallkrankenhaus Linz
Landesklinikum Mostviertel Waidhofen/Ybbs
Klinik Diakonissen Linz
Privatklinik Wels St. Stephan
EMCO Privatklinik GesmbH Bad Dürrnberg/Sbg.
Landesklinikum Mostviertel Amstetten - Mauer
PKS Privatklinik Salzburg GmbH & Co KG
Vertragskrankenanstalten
VITAbene Dezember 2013
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Stichwort/
Anmerkungen
2. Abschnitt: Unfallfürsorge
A Allgemeiner Teil
114. Der Anspruch auf Leistungen entsteht:
a) bei einem Dienstunfall mit dem Unfallereignis
b) bei einer Berufskrankheit mit dem Beginn der Krankheit oder, wenn dies für das Mitglied günstiger ist, mit dem Beginn der Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 v.H.
Kein Anspruch auf Geldleistungen entsteht jedoch ab dem Zeitpunkt der Pensionierung des
Anspruchsberechtigten, ausgenommen die Ruhestandsversetzung erfolgt wegen dauernder
Dienstunfähigkeit (§ 12 LDG 1984) bzw. Inanspruchnahme der Berufsunfähigkeits- oder
Invaliditätspension bei Vertragslehrpersonen.
Entstehen des
Anspruches
129. Der Anspruch auf laufende Leistungen erlischt ohne weiteres Verfahren
a) nach Ablauf der Dauer, für die eine Rente zuerkannt wurde;
b) mit dem Tod des Anspruchsberechtigten;
c) mit dem Wegfall der Voraussetzungen für die Annahme der Verschollenheit;
d) mit der Verehelichung bzw. der Begründung einer eingetragenen Partnerschaft der (des)
rentenberechtigten Witwe (Witwers);
e) mit der Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. mit dem sich aus § 6 Abs. 2 LKUFG ergebenden Zeitpunkt bei Waisenrenten und Kinderzuschüssen.
f) Ein Anspruch auf Versehrtenrente von weniger als 50 v.H. der Vollrente erlischt ferner
mit der Pensionierung des Anspruchsberechtigten, ausgenommen die Ruhestandsversetzung erfolgt wegen dauernder Dienstunfähigkeit (§ 12 LDG 1984) bzw. Inanspruchnahme der Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension bei Vertragslehrpersonen.
Für den Kalendermonat, in dem der Grund des Wegfalles eingetreten ist, gebührt von einer
Rente und einem Kinderzuschuss nur der verhältnismäßige Teil entsprechend der Zahl der
Tage bis zum Eintritt des Wegfallgrundes, wobei der Kalendermonat einheitlich mit 30 Tagen
anzunehmen ist.
Erlöschen
von Leistungsansprüchen
Letzte Zahlung
B Besonderer Teil
130. Arten der Leistungen:
a) Unfallheilbehandlung einschließlich medizinischer Maßnahmen der Rehabilitation
b) Berufliche und soziale Maßnahmen der Rehabilitation
c)Versehrtenrente
d) Zusatzrente für Schwerversehrte
e) Kinderzuschuss für Schwerversehrte
f)entfällt
g) Reise- (Fahrt-) und Transportkosten
h) Teilersatz der Bestattungskosten
i)Hinterbliebenenfürsorge
Bestimmungen
über die einzelnen
Leistungen
IUnfallheilbehandlung
(einschließlich medizinischer Maßnahmen der Rehabilitation)
135. Vorbeugende Schutzimpfungen werden vergütet gegen Frühsommermeningoencephalitis,
Wundstarrkrampf, Hepatitis A und Hepatitis B, andere nur bei unmittelbarer
Infektionsgefahr im Dienst. Über das Ausmaß der Vergütung und Erweiterung auf andere
vorbeugende Impfungen entscheidet der Verwaltungsrat.
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VITAbene Dezember 2013
Schutzimpfungen
siehe Anhang
Stichwort/
Anmerkungen
3. Abschnitt: Beiträge
189. Der Beitrag in der Krankenfürsorge beträgt
von 1.7.2012 bis 31.12.2013
7,60 %
von 1.1.2014 bis 31.12.2016
7,57 %
ab 1.1.2017
7,90 %
bzw. in den Fällen des § 3 Oö. LKUFG und in den Fällen des § 9 Abs. 2 Z. 2 Oö. LKUFG,
wenn Beitragsgrundlage ein Waisenversorgungsgenuss ist sowie für Mitglieder nach
§ 2 lit. b und d Oö. LKUFG
von 1.7.2012 bis 31.12.2013
7,20 %
von 1.1.2014 bis 31.12.2016
7,17 %
ab 1.1.2017
7,50 %
der Bemessungsgrundlage. Er ist zu leisten:
a) in den Fällen des § 3 Oö. LKUFG zur Gänze vom Land OÖ.;
b) in den Fällen des § 4 Abs. 1a lit. a, c und d Oö. LKUFG (Ausnahmen von der Unterbrechung der Mitgliedschaft, besonders durch Verpflichtungserklärung bei Karenzurlaub)
zur Gänze vom Mitglied;
c) in den Fällen des § 9 Abs. 2 Z. 2 Oö. LKUFG, wenn Beitragsgrundlage ein Waisenversorgungsgenuss ist, zur Gänze vom Land OÖ.;
d) im Übrigen: 4,4 % bzw. in den Fällen des § 2 lit. b und d Oö. LKUFG 4,0 % der Bemessungsgrundlage vom Mitglied und
von 1.7.2012 bis 31.12.2013
3,20 %
von 1.1.2014 bis 31.12.2016
3,17 %
ab 1.1.2017
3,50 %
der Bemessungsgrundlage vom Land OÖ.
Krankenfürsorge
5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
195. Die vom Verwaltungsrat der LKUF am 17. September 2013 beschlossene und der Oö. Landesregierung genehmigte Satzungsänderung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
Neue Leistungsinformation
Es gibt ab 2014 eine neue Form der Leistungsinformation. Aus technischen Gründen können auf den Bankbelegen keine Informationen
mehr abgedruckt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf Seite 4.
VITAbene Dezember 2013
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Anhang zur Satzung
der OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge
Gültig ab 01.01.2014
zu
Punkt
Krankenfürsorge
98
und
99
KURAUFENTHALTE
Taggeldsatz
(für bewilligte Kuren im Lehrerheim Bad Schallerbach)
Kurarztkosten
Kurarztpauschale
Kurmittelkosten
Pauschale Höchstvergütung (100 %)
EUR20,00
zu
Punkt
Unfallfürsorge
135
Vorbeugende Schutzimpfungen
für aktive Lehrer
gegen Frühsommermeningoencephalitis (Zeckenschutzimpfung)
pro Teilimpfung
EUR17,40
EUR43,43
plus VStA-Prozentsatz des Vertragsarztes
tarifmäßig bis zu
EUR 220,00
pro Woche
(7 Tage)
gegen
Wundstarrkrampf
Impfhonorar
Pauschale Höchstvergütung (100 %)
nach dem Arzttarif gem. Pkt. 22
Serum
nach der Preisliste des Österr.
Apothekerverlages
Hepatitis-A Serum
Hepatitis-B Serum
nach der Preisliste des Österr.
Apothekerverlages
Impfhonorar
nach dem Arzttarif gem. Pkt. 22
Satzungsänderungen
der OÖ. Lehrer-Sterbekasse
gültig ab 01.01.2014
ABSCHNITT III
Beiträge
§5
Die Höhe des Beitrages bestimmt der Verwaltungsrat. Er beträgt derzeit für das Mitglied und jede anspruchsberechtigte
Person monatlich je € 4,50.
ABSCHNITT VII
Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 17
Die geänderte Form dieser Satzung wurde vom Verwaltungsrat der LKUF am 17. September 2013 beschlossen, von der
Oö. Landesregierung genehmigt und tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
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VITAbene Dezember 2013
Gesundheitsserie
Teil 7
Hörsturz und Tinnitus –
Symptome und Ursachen
H
örsturz und Tinnitus sind weit verbreitete Krankheitsbilder, die immer häufiger auch jüngere Menschen betreffen.
Veranlagung, Lebenswandel und Umweltbedingungen
sind Faktoren, die zu einer akuten Hörverschlechterung führen
können. Begleitsymptome wie Ohrensausen, Pfeifen oder Rauschen treten dabei in unterschiedlicher Stärke auf. Doch was genau führt zu einem Hörsturz? Welche Hilfe gibt es bei Tinnitus?
Information zur Anatomie des Gehörorgans
Quelle: SUVA Luzern
Hörsturz
Als Hörsturz wird ein akuter Hörverlust unabhängig von der
Ursache bezeichnet. Eine solche plötzlich auftretende Hörverminderung kann mit folgenden Symptomen einhergehen:
• mit/ohne Ohrgeräusch
Tinnitus
• mit/ohne Schwindel
Vertigo
• mit/ohne Lärmempfindlichkeit
Hyperakusis
• mit/ohne Klangmissempfinden
Dysakusis
• mit/ohne Doppelton oder Echo
Diplakusis
• mit/ohne Schmerzempfinden
Otalgie
• mit/ohne Taubheitsgefühl
Hypästhesie
Die Diagnostik erfolgt aufgrund sehr vielfältiger Möglichkeiten hinsichtlich einer Ursache für einen aufgetretenen Hörabfall schrittweise und im Ausschlussverfahren. In der Praxis ist
diese Ausschlussdiagnostik immer erforderlich, da oft eine
unklare nicht sofort zuordenbare Genese vorliegt. Ein Hörsturz tritt meist einseitig und nur sehr selten beidseitig auf.
Die Abklärung und Zuweisung zur Ausschlussdiagnostik sollte immer rasch erfolgen, man spricht von einer 24 bis 48 Stundengrenze, da die Prognose hinsichtlich der Rückbildung des
Hörabfalles in diesem Zeitraum besser ist.
Als Standard gilt eine klinische Untersuchung bei der Hausärztin bzw. beim Hausarzt mit folglicher Zuweisung zu einer
Hals-Nasen-Ohren-Fachärztin bzw. Hals-Nasen-Ohren-Facharzt oder einer Fachklinik. Bei der HNO-Fachärztin bzw. beim
HNO-Facharzt erfolgt eine klinische Untersuchung mit Ohrmikroskop oder Endoskop und einer Höraustestung. Die
HNO-fachärztliche Untersuchung beinhaltet nach Feststellen des Lokalstatus mit einer mikroskopischen Inspektion von
Gehörgang und Trommelfell/Mittelohr und Erhebung des
gesamten HNO-Status und einer klinischen Gleichgewichtsprüfung folgende weitere Diagnostik-Schritte:
• Trommelfell – Bewegung
Tympanometrie
• Bewegung Gehörknöchelchen Reflex/Impedanzaudiometrie
• Hörschwellenbestimmung
Reintonaudiometrie
• Knochenleitungsschwelle
Innenohrschwelle
• Luftleitungsschwelle
Mittelohr/Schallleitung
• Wort/Sprachverstehen
Sprachaudiometrie
• Hörnerv/Hörbahn
Hirnstammaudiometrie (BERA)
Eventuell zusätzlich weitere erforderliche Untersuchungen
sollen im Bedarfsfall von der HNO-Fachärztin bzw. dem
HNO-Facharzt veranlasst werden:
• Bildgebungen: Röntgen Felsenbein, Schädel CT, HWS
Röntgen, Funktionsröntgen und CT/MR Carotis und Vertebralis Doppler Sonographie
• Laboruntersuchungen
• Abklärung Orthopädie, Neurologie, Psychiatrie, Interne,
Kinderheilkunde
Die Therapie richtet sich grundsätzlich nach der festgestellten
möglichen Ursache, z.B. Operation bei Fensterruptur, Unfall,
Ohrenentzündung (mit Mittelohrdrainage). Leider sind 70 bis
80 % der Hörabfälle ohne klare Genese. Es sollte jedoch zu
einer raschen Einleitung innerhalb der ersten 48 Stunden mit
einer raschen Durchblutungsförderung kommen.
Die Durchblutungsförderung besteht in einer sogenannten
Hämodilution, d.h. es soll zu einer Verbesserung der
VITAbene Dezember 2013
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Informationen zur Lärmbelastung
Lärmschäden sind immer von der Höhe des Schallpegels
bei gleichzeitiger Dauer der Belastung abhängig. Eine
Lärmschädigung tritt mit hoher Wahrscheinlichkeit bei
einer Belastung von 85 dB und einer gleichzeitigen Einwirk-Dauer von 8 Stunden auf.
• gefäßbedingt – vasomotorisch (Gefäßspasmen, Gefäßprozesse, Arteriosklerose, arterielle Gefäßembolien, venöse
Gefäßthrombosen, Mikrothrombosen)
• Durchblutungsstörungen durch verminderte Herzkraft
(Herzinfarkt, Rhythmusstörungen)
• Mikrozirkulationsstörungen (Verklumpung der roten
Blutkörperchen)
• Erhöhung der Blutviskosität
• ungenügende Sauerstoffversorgung der Hörschnecke
• Infekte (Virusinfekte, neurotrope Viren, bakterielle Infekte,
Bakterientoxine)
• Mittelohrentzündungen
• Tubenkatarrh und Schnupfen
• Hirnhautentzündungen
• Multiple Sklerose
Weitere Ursachen können von Veränderungen der Halswirbelsäule ausgehen:
• Funktionsstörungen, Verspannungen
• Degenerationen, Abnützung, Prolaps
• Durchblutungsinsuffizienz der Wirbelarterie z.B. bei Traumen
Auch im Rahmen von diversen Unfällen mit oder ohne
Lärm­einwirkung treten Hörverminderungen auf:
• Knochentrauma/Schädelbasisverletzung
• Lärmtrauma/Knalltrauma (1–3 ms)
• Lärmtrauma/Explosion (über 3 ms)
• chronischer Lärmschaden
• Drucktrauma/Tauchsport und Fliegen
• Traumen – Schleudertrauma
Quelle: OHROPAX GmbH
Fließeigenschaft des Blutes in den kleinsten Gefäßen und somit
zu einer Mehranreicherung von Sauerstoff und Nährstoffen in
der Hörschnecke kommen. Durchblutungsfördernde und blutdruckregulierende Medikamente mit oder ohne hochdosierter
Cortisontherapie am Beginn mit ausschleichender Dosierung
können oral oder parenteral über Infusionen gegeben werden.
Als Zusatztherapie wird häufig eine Therapie mit Polyvitaminen B1, B6, B12, Elektrolyten – Magnesium oder je nach Ursache zusätzlich mit Antibiotika (Bakterien) oder Virostatika
(Virale Infekte – z.B. Herpes zoster) und Antiphlogistika (allgemeine Entzündungshemmer) gegeben.
Als Hörsturz-Ursachen kommen häufig folgende Veränderungen in Frage:
• Durchblutungsstörungen
• Blutdruckveränderungen (hypoton – zu niedrig, hyperton –
zu hoch, Blutdruckkrise)
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VITAbene Dezember 2013
Weitere Ursachen, die in der Abklärung zu beachten sind:
• psychisch emotionelle Stress-Situation
• medikamentös/toxisch – Antibiotika, Pille, Narkose, Nikotin
• Stoffwechsel – Diabetes mellitus, Hyperlipidämie
Seltenere Ursachen sind:
• immunologisch – Autoimmunerkrankungen
• allergisch bedingt – allergischer Schock
• tumorbedingt – Tumore im Gehörgang, Mittelohr, Gefäßgeschwulste, Hirnnerventumore, Akustikusneurinom, Meningeom, Schädelbasistumore, Zentrale Gehirntumore
Tinnitus
Bei Tinnitus handelt es sich um ein „Phantomgeräusch“, da
es sich um ein ständiges oder intermittierendes Hören eines
oder mehrerer Töne oder Geräusche ohne das Vorhandensein
einer äußeren Schallquelle handelt.
Häufigkeit in der Bevölkerung:
30 % haben Tinnitus erlebt
10 % haben dauerhaften Tinnitus
4 % haben störenden Tinnitus
1–2 % haben quälenden Tinnitus
Es gibt unterschiedliche Einteilungsvarianten:
• Ort der Entstehung:
Der cochleäre Tinnitus kann bei einem Trauma, einem
Lärmschaden, bei einer Durchblutungsstörung, bei Alterungsprozessen oder bei Infektionen auftreten. Es kommt dabei zu einer Schädigung äußerer Haarzellen. Dies führt zur
Entstehung eines Tinnitus im geschädigten Frequenzbereich.
Der zentrale Tinnitus kommt bei Depressionen, Angst- und
Panikstörungen, Migräne, Stress oder auch bei Veränderungen im Gehirn, wie z.B. bei Tumoren vor.
• Zeitdauer:
akut:
subakut:
chronisch:
ab Auftreten bis zu 3 Monate
3 bis 6 Monate
über 6 Monate
• Nach Symptomen und klinischem Schweregrad:
Etwa 50 bis 80 % der Bevölkerung leiden durch den Tinnitus
an einem geringen Leidensdruck und sind somit als kompensiert einzustufen, etwa 10 bis 20 % haben einen hohen Leidensdruck und gelten als dekompremiert.
Die Empfindungen der Patient/-innen sind vielfach:
-Antriebsschwäche
- Unfähigkeit sich zu freuen
-Energielosigkeit
-Stimmungsschwankungen
-Erschöpfung
-Depressionen
-Konzentrationsabfall
-Geräuschempfindlichkeit
- sinkende Merkfähigkeit
-Hörminderung
-Panikattacken
- Angst vor Verschlechterung
- Einschlaf- und
- Angst vor Reisen
Durchschlafstörung
-Hoffnungslosigkeit
-Sich-Zurückziehen
- Verspannungen, etc.
- sinkende Arbeitsfähigkeit
In Österreich gibt es etwa eine Million Tinnituspatient/-innen
und jährlich kommen ca. 30.000 neue Patient/-innen dazu.
Personen mit Lärmschwerhörigkeit haben in 40 % der Fälle
den Tinnitus als Symptom dabei, 5 % aller Jugendlichen geben
subjektiv einen Tinnitus an.
Die Therapie beim Tinnitus verläuft ähnlich wie bei einem
Hörsturz, es werden rheologisch wirksame Infusionstherapien
mit oder ohne Cortison gegeben. Eine hyperbare Sauerstofftherapie (HBO) wird in seltenen Fällen bei dekompensierten
Formen angewandt. Wichtig erscheint eine positive Beratung
durch die Fachärztin bzw. den Facharzt. Stressabbau soll immer empfohlen werden, grundsätzlich gilt der Tinnitus weltweit als therapeutisch schwer beeinflussbar, er hat oft einen
unangenehmen Frequenzcharakter und bleibt subjektiv ganztägig hörbar. Der Tinnitus wird sehr oft emotionalisiert, von
der Patient/-in zentralisiert, codiert und abgespeichert und
somit chronifiziert.
Die Tinnitus-Retraining-Therapie nach Jastreboff (TRT)
scheint sich teilweise als neue erfolgreiche Behandlungsmethode, jedoch nur beim chronisch komplexen Tinnitus durchzusetzen. Mit der TRT behandeln wir nicht mehr das Innenohr,
sondern das Gehirn als die zentrale Schaltstelle unserer Hörwahrnehmung. Die TRT erfolgt in Zusammenarbeit von
HNO-Fachärztin bzw. HNO-Facharzt mit Psychotherapeut/in und Akustiker/-in.
Die 4 Säulen der TRT sind das Counselling (Beratung), die
Rauschtherapie (Therapie des Tinnitusgeräusches durch
Maskierung mit sogenannten Noisern), die Entspannung
und die Psychotherapie.
Der Anamnese kommt ein großer Stellenwert im Rahmen der
Begutachtung zu (wann aufgetreten?, Geräuschcharakter?,
wann hörbar?, wann nicht hörbar?, welche zusätzlichen Symptome?, welche Therapieversuche?).
Bei der Rauschtherapie soll das Aktivieren der gesunden und
das Hemmen der kranken Hörbahnanteile erreicht werden.
Eine TRT dauert mindestens 18 Monate. Es gibt sehr unterschiedliche Erfolgsangaben und Statistiken und es werden bis
zu 50 % Reduktion der Beschwerden angegeben. Es liegt immer eine sehr schwierige Beurteilung vor, da Tinnitus ein
nicht objektivierbares Symptom darstellt.
Bitte beachten Sie auch die Kosten der TRT. Aufgrund der
wissenschaftlichen Sachlage muss die TRT von den Sozialversicherungen derzeit nicht übernommen werden. Die OÖ. LKUF
übernimmt die üblichen Ordinationsleistungen tarifmäßig.
Mit einem ausreichend fachärztlich begründeten Antrag ist
auch für das TRT-Trainingsgerät (Noiser) ein freiwilliger Zuschuss möglich. Darüber hinaus ist jedoch auch mit Eigenkosten zu rechnen.
Mit Hilfe einer Psychotherapie soll die Patientin bzw. der Patient
lernen den Tinnitus besser zu akzeptieren. Die Psychotherapie
besteht aus einer Verhaltenstherapie, hat auf Tinnitus keine direkte Wirkung, es erfolgt die Behandlung von Begleitstörungen
wie Angststörungen, Panikattacken und Depressionen. Sie
scheint nur bei 15 bis 20 % aller Patient/-innen notwendig.
Prinzipiell treten Hörstürze und Tinnitus im Laufe eines Lebens sehr häufig und meist kurzfristig auf. Die Spontanheilungsrate liegt bei etwa 50 bis 60 %.
Zusätzlich muss festgehalten werden, dass trotz rasch eingeleiteter Therapien, die Heilungsrate nach unterschiedlichen wissen■
schaftlichen Studien nicht über 60 bis 70 % beträgt.
Verfasser: Dr. Klaus Mally
HNO-Facharzt
Allgemein beeideter und gerichtlich
zertifizierter Sachverständiger
Konsiliararzt der OÖ. LKUF
VITAbene Dezember 2013
11
Immer bestens informiert!
Website
Für Informationen steht Ihnen unsere Website
www.lkuf.at zur Verfügung.
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Melden Sie sich noch heute zum LKUF-Newsletter auf unserer
Website www.lkuf.at > Publikationen > Newsletter an!
Die OÖ. LKUF ist bestrebt, das Serviceangebot für ihre Versicherten ständig zu erweitern.
Gut zu Wissen!
Röntgen und Labor – Rückersatz nur mit ärztlicher Zuweisung möglich!
Bitte beachten Sie, dass jede Rechnung von Fachärztinnen bzw. Fachärzten für
Radiologie und Labordiagnostik seit 01.01.2013 unbedingt mit einer ärztlichen
Zuweisung inklusive Verdachtsdiagnose vorgelegt werden muss.
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